Diskussion:Burger King

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2A02:8071:6400:A520:FDDB:6C75:BB3A:E31D in Abschnitt Europa
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Abschnitt Kritik (Edit-War)[Quelltext bearbeiten]

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Wie schaut es denn nun aus: Ob einzelne Passagen weiterhin zutreffend sind oder aus anderen Gründen entfernt werden sollten, kann gerne diskutiert werden. Nach dem ersten Löschen sämtlicher Passagen habe ich mich ja bereits bemüht, hierfür Quellen zu bringen.

Nur grundsätzlich funktioniert es eben so nicht, dass mit einem oberflächlichen Kommentar ohne weitere Diskussion ganze Absätze gelöscht wurden. Die IP kann auch nicht erwarten, dass ein Revert ausführlich begründet wird. Er selbst ist die vorbringende Partei, er selbst möchte die Absätze entfernen. Dann sollte er selbst es hier ausführlich begründen. Mir scheint jedoch, dass die meisten ebenfalls Revertierenden es sehr ähnlich sehen wie ich.

Zur Sache: Natürlich sollten hier nicht die Nachteile von Fastfood-Restaurants im Allgemeinen ausgebreitet werden. Dennoch gehört auch dieses Thema hier kurz erwähnt, ggf. mit Verweis zum Hauptartikel. Andernfalls könnte man meinen, man habe es gerade mit der Marketingabteilung von Burgerking zu tun. Persönlich liegt mir übrigens nicht sehr viel an diesem Absatz, aber einfach Rauslöschen geht ja nun auch irgendwo nicht.

Leider wird man aber gleich persönlich (Zitat: "Benutzer Fabian318 ist das Problem.", 85.176.33.146 auf WP:VM)

--Fabian318 Disk. 21:34, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Sry, Fabian, da warst Du etwas schnell für mich. Ich wollte als fachkundige 3M etwas moderieren. Darum erstmal, worum gehts? Folgende 5 Sätze sind umstritten.

1. Kritik an Burger King als Systemgastronom und typisch amerikanische Fastfoodkette berührt prinzipiell ähnliche Punkte (beispielsweise Umweltschutz, Ernährung, Angestelltenrechte)
wie bei anderen Fastfood-Restaurants.
2. Als zweitgrößtes Unternehmen der Branche und aufgrund der älteren beworbenen potentiellen Gästegruppe steht es allerdings bei weitem nicht so stark in der Kritik der Medien wie
der Hauptkonkurrent McDonald’s.
3. Burger King wurde in der Vergangenheit wiederholt wegen Missachtungen von Arbeitnehmerrechten kritisiert.
4. Einzelfilialen mit eigenem Betriebsrat sind seltene Ausnahmen.
5. In der Vergangenheit warf die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten dem Unternehmen immer wieder vor, die Bildung von Betriebsräten an einzelnen Standorten aktiv zu verhindern.

Die Kritikpunkte sind:

  • a) Abschnitt ist ohne Quellen
  • b) Kritik richtet sich nicht gegen das Artikelthema, sondern andere, assoziierte Themen
  • c) die Kritik befasst sich nicht mit dem Artikelthema, dem Konzern als ganzen, sondern teilweise handelt es sich um unabhängige Franchisenehme
  • d) die Kritik wird unzulässig verallgemeinert, wenn Kritik einer deutschen Kleingewerkschaft auf das internationale Geschäft übertragen wird.

Hoffe, erstmal alle Standpunkte zusammengefasst zu haben. Erste Frage, ist der Text noch zu retten, oder fangen wir komplett neu an?Oliver S.Y. (Diskussion) 21:41, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Persönlich halte ich die Sätze 1, 3 und 5 inhaltich für erhaltenswert. Satz 2 bedarf einer Quelle, ansonsten gehört er gestrichen. Satz 4 schien mir gegeben, ist dies immer noch der Fall? Auf jeden Fall ist dann hierfür auch eine belastbare Quelle erforderlich.
Zu den Kritikpunkten:
  • a) Quellen habe ich ja bereits angebracht für die Sätze 1, 3 und 5, auch wenn Satz 1 eher als trivial einzustufen ist.
  • b) Die Kritik richtet sich gegen das Produkt des beschriebenen Unternehmens. Da finde ich es durchaus erwähnenswert, dass das Produkt doch vielleicht nicht ganz so gesund ist, wie es vermarktet wird.
  • c) Dies müsste in der Tat besser herausgearbeitet werden.
  • d) dem lässt sich leicht durch den Zusatz „in Deutschland“ behelfen.
--Fabian318 Disk. 21:52, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Ich ignoriere Deine Antwort nicht, sondern hoffe irgendwie, das die IP hierherfindet, um sich an der Konsenssuche zu beteiligen. Meine Reaktion kommt danach.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:51, 29. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Satz 1: Hier kann man per copy & paste irgendein Schnellrestaurant einsetzen. Wenn es am Umweltschutz oder an der Ernährung irgendetwas zu kritisieren gibt sollte dies explizit genannt werden. Alles was nicht direkt mit Burger King zu tun hat gehört in den Fastfood-Artikel. Dort gibt es zu Umweltschutz und Gesundheitsrisiken längere Abschnitte. So wird das hier bei allen Gastronomieunternehmen geregelt.

Satz 2: Hier gilt das selbe wie beim ersten Satz. Dazu gibt es noch inhaltliche Fehler, Burger King ist z. B. nicht das zweitgrößte Unternehmen der Branche.

Satz 3-5: Wenn sie belegt sind habe ich nichts gegen sie einzuwenden.

Satz 1 und 2 gehören in ihrer jetzigen Form gelöscht. 3 und 5 können mit Belegen rein. 4 lässt sich schlecht belegen, da die Gesamtzahl der Betriebsräte glaube ich nicht veröffentlicht wurde. -- 85.176.33.188 16:22, 29. Nov. 2012 (CET)Beantworten

"Satz 1 und 2 gehören in ihrer jetzigen Form gelöscht." -> Na, da scheint ja Platz für einen Konsens zu sein. Ich gehe da mit dir konform, dass es selbstverständlich keiner langen Abhandlung über die Nachteile von Fastfood hier bedarf, dazu ist schließlich der Hauptartikel gedacht. So wie Satz 1 jetzt da steht, scheint er mir jedoch auch jetzt schon dazu geeignet zu sein, im Prinzip nur auf einen Hauptartikel zu verweisen. Was hältst du beispielsweise von so etwas?
Kritik an Burger King als Systemgastronom und Fastfoodkette berührt ähnliche Punkte (beispielsweise Umweltschutz und Ernährung) wie bei anderen Fastfood-Restaurants.
Zu Satz 3 bis 5 habe ich ja bereits Belege angeführt, die natürlich auch noch nicht jedes Detail. Prinzipiell bin ich aber eher dafür, ein paar Minuten Google zu bemühen statt sofort zu löschen, gerade angesichts dessen, dass diese Passagen auch schon lange drin stehen.
"Satz 1: Hier kann man per copy & paste irgendein Schnellrestaurant einsetzen.": Das ist natürlich richtig. Aber nur weil eine Aussage allgemeingültig ist, ist sie nicht automatisch irrelevant für diesen Artikel im Speziellen.
Gerne würde ich aber auch die Meinung der anderen hören, denn ich bin ja nicht der Einzige, der zurückgesetzt hat. --Fabian318 Disk. 19:20, 29. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Wie z. B. bei den unzähligen Kritik-Diskussionen beim McDonalds-Artikel nachzulesen ist, wird das Einfügen solcher allgemeiner Kritik abgelehnt. Belegte und das Unternehmen direkt betreffende Kritik wie das gehört in den Artikel und keine auf jedes Unternehmen der Branche zutreffende Kritik. -- 85.176.33.188 00:16, 30. Nov. 2012 (CET)Beantworten

So, dann nochmal ich.

  • Satz 1 - für mich eindeutig Theoriefindung. Ich kenne keinen relevanten Kritiker, der Burgerking wegen des Konzepts der Systemgastronomie kritisiert. "typisch amerikanische Fastfoodkette" - ist meiner Wahrnehmung nach MCD, nicht BB in der medialen Wiedergabe. Die Frage ist jedoch, wie DACH-bezogen ist diese Sichtweise. Denn meiner Kenntnis nach wird BB selbst in der USA nicht als derartig "typisch" gesehen. Und auch die Beispiele halten keiner harten Kontrolle statt. Wie oben gesagt, hier gehts um den Konzern, nicht um einzelne Franchiseunternehmen. BB und auch MCD werden teilweise für Punkte kritisiert, die den voll den gesetzlichen Normen entsprechen. Wenn beispielsweise die geringen Gehälter in der Systemgastronomie von "Arbeitnehmervertretern" kritisiert werden, BB und MCD zahlen genau den Tariflohn, der mit den Gewerkschaften vereinbarrt wurde. Ist in Deutschland übrigens ein Grundrecht, diese Tarifautonomie. Wenn die beiden dafür kritisiert werden, daß die Arbeitszeiten hart, die Arbeitsbedingungen schwer, und die Fluktationsquote hoch sind, so sind genau das die Merkmale fast jeden Gastronomiebetriebs. Wenn Gäste von 6 bis 2 Essen wollen, müssen die Angestellten halt von 5 bis 3 fast rund um die Uhr arbeiten. Bei MCD wurden einzelne Klagen als Beispiele für Kritik genannt, genauso in etlichen Büchern zum Thema. Nur leider vermeiden deren Autoren es prinzipiell, die Statistiken über die Ergebnisse dieser Prozesse zu veröffentlichen. Wenn aber Mitarbeiter A seinen Arbeitgeber verklagt, ist das keine enz. bedeutsame Kritik, auch nicht bei 100 Fällen, angesichts der Gesamtzahl an Arbeitnehmern (allein in Deutschland 150.000 in der Branche).
  • Satz 2 - Wiederspricht eigentlich Satz 1, ohne das diese Aussagen konkret belegbar sind. Angesichts des Charakter von Kritik auch nur schwer nachzuweisen, geb ich zu.
  • Satz 3 - Siehe meine obrige Erklärung, einzelne Kritiker rechtfertigen nicht eine solche Erwähnung, die ggf. einen falschen negativen Eindruck vom Unternehmen verursachen.
  • Satz 4 - Hier gehts um die ganze Welt, der Aspekt "Betriebsrat" ist dabei nebensächlich. Die Erwähnung an dieser Stelle ist aber auch aus einem anderen Punkt falsch. Die Betriebsräte sind Interessenvertreter der Arbeitnehmer, und diese haben sie zu wählen. Der Arbeitgeber kann kaum kritisiert werden, wenn es in seinem Betrieb keinen solchen gibt. Ich hab in meinem Leben in knapp 10 Gastronomiebetrieben unterschiedlicher Größe gearbeitet, in keinem einzigen davon gab es einen Betriebsrat. Es ist also eher ein Strukturproblem für die Gewerkschaften, kein Kritikpunkt am Unternehmen. Der andere Punkt, daß Arbeitgeber die Bildung von Betriebsräten verhindern wird zwar immer wieder behauptet, müßte aber auch hier genau belegt werden, vor allem, ob es tatsächlich durch BB oder einen Franchisenehmer geschah.
  • Satz 5 - Passt zu Satz 4, auch hier wieder die deutsche NGG gegen BB, was einerseits keine allgemeine Kritik am Konzern sein kann, und genauso anders herum die Frage, ob einzelne NNG-Mitglieder, oder tatsächlich die Gewerkschaft diese Kritik geäußert haben.

Zusammengefasst halte ich alle 5 Sätze für löschenswert. Hab das bislang nicht umgesetzt, weil das "Blabla" nicht wirklich schadet, da es gängige Klischees wiedergibt. Wenn man sich aber an eine Überarbeitung macht, muss etwas Besseres herauskommen, und nicht alte Fehler umformuliert werden.Oliver S.Y. (Diskussion) 01:05, 30. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Die ersten beiden Sätze stammen noch vom alten Kritikteil, wo einzelne Abschnitte zu Umweltschutz, Arbeitsbedingungen etc. bestanden. Sie waren eigentlich nur als Einleitung gedacht und hätten schon längst gelöscht werden sollen, da sie ohne die Unterabschnitte ziemlich sinnlos sind. -- Nick Riviera (Diskussion) 18:16, 30. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Bei Missachtungen von Arbeitnehmerrechten sollten konkrete Fälle angegeben werden und auf allgemeine Sätze verzichtet werden. Die Behinderung von Betriebratswahlen könnte man mit Quellenangabe drin lassen. -- Nick Riviera (Diskussion) 14:47, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Nochmals, das bezieht sich allein auf Deutschland, wenn überhaupt. Ein Abschnitt Kritik zum Konzern wird angesichts dieser Einzelfälle völlig verzerrt. Und auch auf der Ebene Deutschland ist es nicht enz. neutral, Einzelfälle zu benennen. Dazu müßte man recherchieren, im welchen Ausmaß das vorkam. Wenn von 1000 Betrieben in 500 Personalvertretungen existieren, und in 5 aus irgendwelchen Gründen nicht entstanden, ist das keine bedeutsame Kritik, wenn das nicht für gut befunden wird. Soweit ich weiß, sind bei BK diese Vorwürfe nie rechtlich überprüft worden (im Gegensatz zu anderen Unternehmen wie Schlecker oder ALDI).Oliver S.Y. (Diskussion) 14:52, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Durch den Satz über Betriebsratbehinderung im McDonalds-Artikel dachte ich es wäre relevant. Allerdings konnte ich nichts finden, was der dort angegebenen Studie entspricht. Es gibt anscheinend keine Aussagen, dass Burger King systematisch versucht Betriebsräte zu verhindern, sondern nur Berichte über Kündigungsschutzklagen etc. -- Nick Riviera (Diskussion) 15:41, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Yi-Ko Holding[Quelltext bearbeiten]

Das Kapitel ist total veraltet: 1. Die Yi-Ko Holding wurde umbenannt. 2. Was ist aus der erwähnten Schadenersatzklage gegen die NGG geworden? 3. "Mittlerweile ist er [Ergün Yildiz] (...) nur noch passiver Gesellschafter" - falsch, "mittlerweile" ist er dort gar nichts mehr. 4. "mehr als 80 Prozent der Arbeitsgerichtsverfahren bei der Yi-Ko Holding seien mittlerweile erledigt" - auf dem Stand welchen Jahres ist dieses unsäglich ungenaue "mittlerweile"?

Franchise?[Quelltext bearbeiten]

Der erste Teil des Geschichte Absatz ist etwas verwirrend. 1954 gründen die Gründer die Firma und 1961 erwerben Sie die Franchise Rechte. Von wem denn? Ich dachte als Gründern gehörte denen die Firma? Das müsste vermutlich präziser Formuliert werden. --2A02:8071:6400:A520:FDDB:6C75:BB3A:E31D 22:23, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Europa[Quelltext bearbeiten]

Wann kam Burger King denn nun nach Europa?

Wenn schon 1975 in Spanien eine Filiale eröffnet wurde kann man nicht erst 1976 nach Europa gekommen sein, es sei denn man definiert plötzlich, dass Spanien nicht in Europa ist. Also was stimmt denn nun? --2A02:8071:6400:A520:FDDB:6C75:BB3A:E31D 22:30, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten