Diskussion:Droge

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Droge“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Sprache des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Die vorangegangene Diskussion zum Begriff des Schmerzmittels resp. Antischmerzmittels hat mich dzu gebracht, mich etwas näher mit der Sprache dieses Artikels zu beschäftigen. Insbesondere die Einschätzung des Nutzers Georg Hügler, der Unterschied zwischen dem Begriff des Schmerzmitels und des Antischmerzmittels sei "nicht relevant", halte ich für fatal. Sprache ist das Instrument des Denkens, und deren Bestandteile sind die Begriffe, in denen die Vorstellungen von der Welt enthalten sind. Wörter bezeichnen Begriffe, und so wie die selben Begriffe ganz verschiedene Vorstellungen enthalten können, genauso können verschiedene Wörter die selben Begriffe und damit auch die selben Vorstellungen bezeichnen. Dennoch ist es nicht einerlei, welche Wörter welche Begriffe bezeichnen, weil die Sprache als Insrument des Denkens auch ein Instrument der Logik ist und sie damit logischen Regeln folgen muß, wenn sie einen Sinn ergeben und der Verständigung dienen soll. Sprache unterliegt einem ständigen Wandel und so wie sich mit der Zeit die Vorstellungen von der Welt ändern und damit auch die Vorstellungen von den Begriffen, so bestimmen auch die Begriffe das Denken und prägen damit die Vorstellungen von der Welt. Es mag im Einzelnen unterschiedliche Auffassungen davon geben, wie ein Begriff zu bestimmen sei, und einer möglichst genauen Bestimmung dienen schließlich Enzyklopädien und Wörterbücher wie die Wikipedia, aber es kann nicht "nicht relevant" sein, wie von dem Artikel die Begriffe verwendet werden. Das allgemeine Verständnis von Begriffen kann nicht der Maßstab ihrer Bestimmung sein, denn wie erwähnt folgt die Sprache ihren eigenen logischen Regeln, die in der Semantik festgelegt sind. Der Ausgangspunkt jeder Begriffsbestimmung muß deshalb immer die Semantik sein, an zweiter Stelle steht die Etymologie und erst an dritter Stelle kann das allgemeine Verständnis der Begriffe stehen. Eine gute Enzyklopädie sollte sich diese Regeln zu eigen machen und immer die Semantik, die Etymologie und das allgemeine Verständnis der Begriffe in einer jeweiligen Zeit klar voneinander trennen, und sie darf nie für sich in Anspruch nehmen, die Vorstellungen von den Begriffen bestimmen zu wollen und eine Deutungshoheit über die Begriffe zu erlangen, wenn sie als neutrales Werkzeug des Wissen gelten soll. Im Folgenden möchte ich deshalb zunächst einige Beispiele für Begriffe des Artikels auflisten, die meiner Ansicht nach falsch gewählt wurden.

Rauschmittel - Rauschgift - Suchtmittel - Droge[Quelltext bearbeiten]

Es gibt zu diesen Begriffen bereits eine Redundanzdiskussion, die als "erledigt" markiert wurde. Anstatt diese Begriffe einzeln zu bestimmen, wurde jeweils eine Weiterleitng für die ersten drei Begriffe auf den Artikel "Droge" eingerichtet. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Rauschmittel, Rauschgift, Suchtmittel und Droge zwar bedeutungsgleich (synonym) verwendet, aber wie erwähnt kann das allgemeine Verständnis nicht der Maßstab ihrer Bestimmung sein. Die Begriffe Rauschmittel, Rauschgift, Suchtmittel und Droge bezeichnen semantisch ganz verschieden Gegenstände, die keineswegs bedeutungsgleich sind und deshalb auch getrennt voneinander bestimmt werden müssen. Bei den Begriffen Rauschmittel und Suchtmittel handelt es sich um Zweckbestimmungen, bei den Begriffen Rauschgift und Droge handelt es sich um Bezeichnungen für Stoffe mit besonderen Eigenschaften. Bei den ersten beiden Begriffen handelt es sich also um teleologische Begriffe, bei den letzten beiden Begriffen handelt es sich um Sachbezeichnungen. Die Begriffe unterscheiden sich damit semantisch grundlegend voneinander und können weder in einem Atemzug genannt noch bedeutungsgleich verwendet werden. Die Teleoolgie ist ein Teilgebiet der Ethik und gehört zur Wissenschaft der Philosophie und somit zu den Geisteswissenschaften, die Begriffe Rauschgift und Droge gehören in den Bereich der Naturwissenschaften. Es ist also für das Verständnis der Begriffe wichtig, sie nicht miteineinander zu vermengen, sondern sie stattdessen von vornherein getrennt voneinander zu behandeln.

Genußmittel[Quelltext bearbeiten]

Im einleitenden Teil heißt es: "Einige psychoaktive Drogen werden in Teilen der Welt traditionell als Genussmittel angesehen und von breiten Teilen der Gesellschaft konsumiert."

Es ist für die Verwendung eines Mittels vollkommen belanglos, als was es "angesehen wird", weil sich der Zweck eines Mittels nicht aus seinem Ansehen, sondern allein aus der Absicht ergibt, mit der es verwendet wird. Zudem werden im ersten Satz des Absatzes die beschriebenen Stoffe als "psychoaktive Substanzen" und im letzten Satz als "Genußmittel" bezeichnet, beide Begriffe werden also wieder synonym verwendet, was sie keineswegs sind (s.o.).

Veränderter Bewusstseinszustand[Quelltext bearbeiten]

Dieser Begriff ist derart schwammig, daß er eigentlich gar nicht in dem Artikel auftauchen sollte. Das Bewußtsein hat keinen Zustand, denn es es verändert sich sowohl subjektiv auf einer psychologischen Ebene wie auch objektiv auf einer neurobilogischen Ebene ständig. Als medizinisch definierter Standard ist das Bewußtsein ein Begriff der Gesundheit, die ihrerseits anhand von durchschnittlichen Merkmalen einer ausgewählten Population bestimmt wird, "das" Bewußtsein ist also ein Begriff der Norm.

Genussmittel mit schädlichen Folgen[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Viele Genussmittel können bei entsprechender Dosierung zu einem veränderten Bewusstseinszustand führen und mit schädlichen Folgen bis hin zu Abhängigkeit und Tod verbunden sein."

Dieser Satz ist ein Widerspruch in sich, es sei denn, man betrachtet die vorsätzliche Schädigung des eigenen Organismus als Genuß.

allgemeine Einigkeit[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Es besteht keine allgemeine Einigkeit darüber, ob und in welchem Ausmaß Drogenkonsum gesellschaftlich und volkswirtschaftlich angemessen und tolerierbar ist."

Einigkeit kann nicht "allgemein" sein, entweder es besteht Einigkeit oder sie besteht nicht. Der Satz müßte richtig formuliert lauten: Es besteht im Allgemeinen keine Einigkeit darin, ob und in welchem Ausmaß Drogenkonsum gesellschaftlich und volkswirtschaftlich angemessen und tolerierbar ist.

"generell"[Quelltext bearbeiten]

In der Bildunterschrift zu einem Bild von einem Glas Bier heißt es: "Bier ist ein im westlichen Kulturkreis generell akzeptiertes berauschendes Getränk". Diesem Satz muß widersprochen werden, denn "generell" bedeutet grundsätzlich und allgemein gültig, und der Gebrauch von Bier ist nicht "generell" akzeptiert, sondern er wird weitgehend akzeptiert. Der Gebrauch von alkoholischen Getränken war seit jeher umstritten, siehe auch Prohibition oder Abstinenzbewegung.

Klassifizierung nach Stoffklasse[Quelltext bearbeiten]

Man lasse das "Stoff" weg und erhält: Klassifizierung nach Klasse. Das ist semantischer Unsinn, denn wenn es sich um eine Klasse handelt, dann wurden die Stoffe bereits klassifiziert, richtig müßte es also heißen: Klassifizierung nach Stoffen oder Klassifizierung nach stofflicher Zusammensetzung.


Alkoholmissbrauch[Quelltext bearbeiten]

Dieser Begriff ist von vornherein kritisch zu beurteilen. Der Begriff des Mißbrauchs dient der der moralischen Bewertung von Handlungsabsichten, mit dem Wort Alkoholmissbrauch wird also eine Bewertung von Verhaltensweisen vorgenommen. Dies ist insbesondere immer dann kritisch, wenn die bewerteten Handlungen nicht näher bestimmt sind und eine pauschale Diskreditierung vorgenommen wird.

Schadenspotenzial[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel listet drei vermeintliche maßgebliche Faktoren für das sogenannte "Schadenspotential" auf:

  • der (körperliche und gesundheitliche) physische Schaden für das Individuum, den die Droge verursachen kann;
  • das potenzielle Ausmaß der Abhängigkeit des Individuums von der Droge;
  • die möglichen Auswirkungen des Drogengebrauchs auf die Familie, die Gemeinde und die Gesellschaft, in welcher der Drogennutzer lebt, also der soziale Schaden.

Rein physiologisch kann sich ein Schaden aus dem Gebrauch eines Rauschmittels nur aus der Dosis und dem Intervall einer Einnahme ergeben, wobei die gesundheitliche Verfassung eines Anwenders in direktem Zusammenhang mit diesen Faktoren steht. Grundsätzlich kann sich ein Schaden erst aus dem Gebrauch eines Rauschmittels ergeben, so daß für eine Schädigung das Konsumverhalten der Anwender maßgeblich für die möglichen Schäden sind, die aus einem Gebrauch entstehen können. Es ist also irreführend, von einem "Schadenspotential" von Rauschmitteln zu sprechen, stattdessen sollte von Toxizität die Rede sein. Dabei ist von vornherein klar, daß sich die Toxizität eines Mittels niemals genau sondern nur anhand von Richtwerten bestimmen läßt.


Dies waren nur einige Beispiele für die Qualität des Artikels.--Glücksmittel (Diskussion) 08:43, 22. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Antwort: Schadenspotenzial[Quelltext bearbeiten]

Es ist hier explizit nicht von der Toxizität die Rede, sondern vom Schadenspotenzial. Das hier erwähnte Schadenspotenzial sollte jedoch genauer definiert werden. Bezug genommen wird auf die Studie https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0140673610614626?via%3Dihub https://doi.org/10.1016/S0140-6736(10)61462-6. Das hier definierte Schadenspotenzial ist eine Interpolation mehrerer Dimensionen. Es wurde eine "multicriteria decision analysis" (MCDA) durchgeführt, bei welcher mehrere Aspekte von Drogenschäden einbezogen wurden. Als Dimensionen von physisches, psychisches und soziales Schadenspotenzial berücksichtigt. (nicht signierter Beitrag von 131.188.6.13 (Diskussion) 12:17, 28. Sep. 2021 (CEST))[Beantworten]

Wie dem Abschnitt bereits vorangestellt, ist die evidenzbasierte Risikobewertung schwierig. Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen und behaupten, sie ist weitgehend unsinnig. Wie erwähnt ergibt sich ein Schaden durch Rauschmittel erst aus dem Gebrauch der Mittel. Ein Schaden kann nur dann von Rauschmitteln verursacht werden, wenn Menschen mit ihnen direkt in Berührung kommen. Bei den Wirkungen, die Drogen oder Rauschmittel auf den menschlichen Organismus ausüben und bei der Art und Weise, wie Menschen mit Rauschmitteln umgehen, handelt es sich aber um zwei grundlegend verschiedene Gegenstände, die auch getrennt voneinander beurteilt und bewertet werden müssen. Die direkten Wirkungen von Rauschmitteln auf den Organismus können nur unter chemischen resp. neurochemischen resp. neurobiologischen Gesichtspunkten beurteilt werden und sie stehen in direktem Zusammenhang mit den physiologischen Bedingungen der Anwender (Toxizität). Ein Glas Korn beispielsweise hat schließlich auf einen Säugling eine andere Wirkung als auf ein Kleinkind, einen heranwachsenden, einen erwachsenen oder gar einen greisen Menschen. Hinzu kommt, daß der menschliche Organismus anpassungsfähig ist und die Wirkungen von Rauschmitteln bis zu einem gewissen Grad zu kompensieren vermag, so daß für eine sinnvolle Bewertung der rein physiologischen Wirkungen auch immer die Gebrauchsmuster der Anwender in die Beurteilung mit einbezogen werden müssen. Auf einen Menschen, der täglich ein Glas Wein oder Bier trinkt, hat Alkohol eine ganz andere Wirkung als auf einen Menschen, der entweder noch nie in seinem Leben Alkohol getrunken hat oder der täglich ein Flasche Wein oder einen Liter Bier trinkt. Das Gebrauchsverhalten der Anwender von Rauschmitteln wird jedoch nicht allein durch die Eigenschaften der Mittel bestimmt (denn dies würde schließlich voraussetzen, daß die Anwender zu eigenständigen Entscheidungen und damit zu einem selbstbestimmten Gebrauch von Natur aus gar nicht in der Lage sein würden), sondern es wird zu einem nicht unerheblichen Teil auch durch moralische Bewertungen bestimmt, die von rechtlichen und sozialen Normen vorgegeben werden. Eine evidenzbasierte Risikobewertung ist also zwangsläufig auch immer eine Bewertung der geltenden rechtlichen und sozialen Normen, die ihrerseits nicht in direktem Zusammenhang mit den Eigenschaften der Mittel stehen. Es ist also falsch, von einem „Schadenspotential“ von Drogen oder Rauschmitteln zu sprechen, wenn die Bewertungsmaßstäbe an verschiedene Gegenstände angelegt werden, die unter ganz verschiedenen Kriterien beurteilt und folglich auch nicht gemeinsam bewertet werden können.
Ein Schaden aus dem Gebrauch von Mitteln kann sich unter dem Strich für Anwender immer nur dann ergeben, wenn die Anwender nicht in der Lage sind, die Mittel auf eine nützliche Weise zu verwenden. Dies gilt für alle Mittel, also auch für Rauschmittel. Wenn sich aus dem Gebrauch von Rauschmitteln für die Anwender also Schäden ergeben, dann nur deshalb, weil die Anwender mit den Mitteln nicht sinnvoll umgehen können. Dabei kann die Tatsache, daß in der westlichen Kultur die meisten Menschen zu einem nützlichen Gebrauch und damit gleichermaßen zu einem sinnvollem Umgang mit Rauschmitteln nicht in der Lage sind, auf dem Umstand zurückgeführt werden, daß die meisten Menschen einen solchen Umgang nie erlernt haben, was seinerseits auf die Tatsache zurückgeführt werden kann, daß der Gebrauch von Rauschmitteln in den Industriegesellschaften seit mehr als einhundert Jahren verpönt und unterdrückt wird. Menschen kommen also nicht etwa deshalb durch den Gebrauch von Rauschmitteln zu Schaden, weil Rauschmittel im Vergleich zu anderen Mitteln besonders schädlich oder gefährlich sind, sondern sie kommen in erster Linie deshalb durch den Gebrauch zu Schaden, weil es die rechtlichen und sozialen Normen nicht zulassen, daß sie den Gebrauch von Rauschmitteln erlernen und damit die Mittel auf eine nützliche Weise gebrauchen können. Eine evidenzbasierte Risikobewertung muß also immer das Verhalten der Anwender mit bewerten, und weil das Verhalten maßgeblich durch rechtliche und soziale Normen bestimmt wird, bewertet eine evidenzbasierte Risikobewertung auch immer die rechtlichen und sozialen Bedingungen, unter denen der Gebrauch von Rauschmitteln stattfindet. Wenn dabei die rechtlichen und sozialen Bedingungen gleichzeitig die Ursachen für das schädigende Verhalten der Anwender sind, dann kann eine evidenzbasierte Risikobewertung auch nur zu dem Ergebnis kommen, daß der Gebrauch von Rauschmitteln schädlich ist. Aus diesem Grund ist eine evidenzbasierte Risikobewertung also vollkommen sinnlos.
Es hat darüber hinaus auch nicht den geringsten Wert, einzelne Mittel hinsichtlich ihrer möglichen Schäden und Nutzen miteinander vergleichen und darüber zu Risikobewertungen gelangen zu wollen. Ob ein Mittel schädlich oder nützlich ist, hängt schließlich entscheidend von der Art und Weise ab, wie es verwendet wird. Tendenziell würde man wohl sagen, daß ein Dreirad weniger gefährlich ist als ein Fahrrad, ein Fahrrad weniger gefährlich als ein Moped und ein Moped weniger gefährlich also Motorrad., aber es läßt sich nicht behaupten, daß ein Dreirad grundsätzlich weniger gefährlich ist als ein Motorrad, denn wenn ein Kleinkind mit einem Dreirad mit hoher Geschwindigkeit allein eine abschüssige Straße herunter saust, dann kann es sich dabei wahrscheinlicher das Genick brechen, als ein geübter und umsichtiger Motorradfahrer im dichten Verkehr. Was im Prinzip für alle anderen Mittel gilt, das gilt auch für Rauschmittel. Es hat also genauso wenig Wert, Alkohol mit Cannabis, Cannabis mit Heroin, Heroin mit Methamphetamin oder anderen Rauschmitteln vergleichen zu wollen, wie es einen Wert hätte, ein Ruderboot mit einem Skateboard oder ein Pferd mit einem Düsenjet vergleichen zu wollen und daraus Rückschlüsse auf das mögliche „Schadenspotential“ der Mittel schließen zu wollen, und es hätte zumal dann keinen Wert, wenn das Rudern oder Reiten seit einhundert Jahren aus der Mode gekommen oder verboten sein würde und kein Mensch mehr rudern oder reiten könnte.
Diese Umstände gilt es zu verstehen, bevor man anfängt, über den Nutzen oder Schaden des Gebrauchs von Drogen bzw. Rauschmitteln zu schwadronieren, und an dem Mangel an diesem Verständnis krankt die sogenannte Drogenpolitik der westlichen Welt und kranken damit auch nahezu sämtliche Beiträge, die in den letzten Jahrzehnten zu diesem Thema geschrieben worden sind. --Glücksmittel (Diskussion) 20:02, 9. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Hallo Benutzer:Georg Hügler, betr. deinen Revert heute morgen:

  1. Die Einleitung war bisher überhaupt noch nicht durch einen Beleg abgesichert, lediglich die Zeitangabe "Mitte des 20. Jahrhunderts" und das auch nur durch TF (zu gewagte Eigeninterpretation aus dem Diagramm). Ich habe die Definition lediglich umformuliert, ohne wirklich den Sinn zu verändern ("Bewusstsein und Wahrnehmung" war Blödsinn, da die Wahrnehmung Teil des Bewusstseins ist, auch deswegen geändert zu Psyche, damit im Zusammenhang mit Körper jeder sofort versteht).
  2. Obendrein habe ich mehrere andere offensichtliche Verbesserungen vorgenommen, zum Beispiel die Beseitigung des Tippfehlers im BKH, bitte also nicht per Komplettrevert arbeiten, sondern nur dort korrigieren, wo Du widersprichst.

Liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 12:37, 9. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Für blödsinnig halte ich eine Unterscheidung von bewusstseinsverändernder und wahrnehmungsverändernder Wirkung nicht. Ein Blinder hat ja nicht zwingend eine Bewusstseinsstörung. --Georg Hügler (Diskussion) 12:48, 9. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Die Bewusstseinsstörung ist ein medizinischer Begriff, der sich nur auf eine bestimmte Definition von Bewusstsein bezieht. Aber egal, mir ist das nicht so wichtig und wir können gerne auch weiterhin "Bewusstsein und Wahrnehmung" schreiben, wenn Du das möchtest.--Vergänglichkeit (Diskussion) 12:58, 9. Okt. 2022 (CEST) Jetzt doch noch mal: Der DWDS-Beleg ist offensichtlich untauglich, da körperliche Veränderungen gar nicht angesprochen werden. Ich finde "Körper und Psyche" immer noch besser, als Beleg könnten z.B. bpb und Spektrum dienen. Ansonsten noch besser direkt die "offizielle" Definition der WHO: "jeder Wirkstoff, der in einem lebenden Organismus Funktionen zu verändern vermag und kein Nahrungsmittel ist."--Vergänglichkeit (Diskussion) 02:11, 11. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
Wo war denn ein Tippfehler im "BKH"? --Georg Hügler (Diskussion) 13:05, 9. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]
"Zur Begriff"--Vergänglichkeit (Diskussion) 16:01, 9. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Möglicher Fehler in einer Grafik zu "Klassifizierung nach Schadenspotenzial"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe eben diese Grafik versucht in der referenzierten Folgestudie nachzuvollziehen und mir scheint hier ist ein Fehler unterlaufen. Die Werte die hier als "Eigenschädigung" dargestellt sind scheinen mir eigentlich "Eigenschädigung + Fremdschädigung" zu sein. Aus der Folgestudie: "The most harmful drugs to users were heroin (part score 34), crack cocaine (37), and metamfetamine (32), whereas the most harmful to others were alcohol (46), crack cocaine (17), and heroin(21). When the two part-scores were combined, alcohol was the most harmful drug followed by heroin and crack cocaine (figure 2)." --LAlttaler (Diskussion) 13:15, 1. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]