Prohibition

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Prohibition (lat. prohibere = verhindern) bezeichnet das Verbot bestimmter Drogen. In allen islamischen Gottesstaaten ist der Handel oder Konsum von Alkohol verboten. Als Alkoholprohibition wird auch die Zeit bezeichnet, während der in Finnland und in den USA (1919–1932) der Handel von Alkohol verboten war. Seit dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel, das die Vereinten Nationen 1961 unterzeichneten, unterliegen viele beliebte Drogen und bestimmte exotische Drogen der fast weltweiten Prohibition. Ausgenommen sind u. a. Alkohol, Nikotin und Koffein, die den Volksdrogen zugerechnet werden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Mögliche Auswirkungen

[Bearbeiten] Marktgeschehen

[Bearbeiten] Markteintritt und Marktaustritt

Das Verbot ist ein erheblicher Eingriff in das Marktgeschehen. Durch ein Verbot bzw. die Einschränkung und Kontrolle der bisherigen Angebotsstruktur werden Marktschranken errichtet. Bisherigen Produzenten, Händlern und Lageristen werden bestehende Lizenzen entzogen oder stark beschnitten, bzw. Lizenzen müssen nunmehr erworben werden.

Je nach Verbotsgrad führt dieses zur Schrumpfung oder zum völligen Zusammenbruch des legalen Marktes. Das Verbot wirkt also wie eine Marktzutrittsschranke. Bleiben legale Marktsegmente bestehen, kann dieses bereits zu legalen Oligopolen und Monopolen auf der Angebotsseite führen. Es kommt zu Preissteigerungen, da das reduzierte Angebot oder die reduzierte Anbieterzahl die Preise treiben. Bestehende Verelendungstendenzen der Verbraucher werden verstärkt, sofern diese auf Grund ihrer Abhängigkeit - als im Prinzip Süchtige - den Markt nicht verlassen. Ihre Sucht funktioniert als Marktaustrittsschranke, welche das Niveau der Nachfrage stabilisiert.

[Bearbeiten] Verbrechen

Es kommt zur Bildung eines Schwarzmarktes für diese Produkte, solange eine Nachfrage nach den verbotenen Konsumgütern besteht. Selbst wenn die Nachfrage nominal sinkt, werden nunmehr Anbieter auftreten, die entweder bereit sind ihre legalen Geschäfte illegal weiterzuführen oder die Extrarendite des Risikoaufschlages neue Anbieter in den Markt lockt. Das heißt, bisher legale Anbieter agieren illegal, bzw. renditeorientierte mit illegalen Geschäften vertraute Personen treten in den Schwarzmarkt ein.

Wegen der Strafverfolgung wird die Ware auf Grund kartellartiger Handelsstrukturen mit einem hohen Risikoaufschlag auf den eigentlichen Beschaffungspreis verkauft.

Es kommt zu zahlreichen organisatorischen Anpassungen. Um Grenzkontrollen zu überwinden kommt es zu professionellem Schmuggel; Produktionsstufen werden ins Inland verlagert, um die Grenzkontrollen zu vermeiden. Da der Schwarzmarkt keinerlei Kartellaufsicht unterliegt, kommt es zu horizontalen und vertikalen Oligopolen oder Monopolen, die vom Organisierten Verbrechen kontrolliert werden, die in diese Märkte eindringen oder diese von Anfang an organisiert haben. Diese Strukturen werden in der Regel mit kriminellen Mitteln unter Anwendung körperlicher Gewalt etabliert und ausgebaut.

Letztlich dringen diese kriminellen Strukturen in sämtliche vertikalen und horizontalen Produktionszusammenhänge ein; selbst viele Kleinbauern in den klassischen Drogenanbaugebieten stehen unter ihrer Kontrolle und agieren nicht mehr als selbstbestimmte Martkteilnehmer.

[Bearbeiten] Nachfrage

Durch den Verfolgungsdruck kommt es zur Verlagerung des Konsums ins Private. In den USA z. B. Speakeasy genannte, illegale Kneipen, bei denen nur Mitglieder Zutritt hatten. Damit entzieht sich der Konsum staatlicher, medizinischer und sozialer Kontrolle. Eine Folge ist eine Erhöhung der Armutsgefahr durch Abhängigkeit und eine steigende Anzahl von Eigentumsdelikten durch Beschaffungskriminalität. Die Verelendung der Betroffenen durch die hohen Kosten zur Beschaffung des Suchtstoffes nimmt zu.

Folgendes kann bei der Entwicklung der Nachfrage dabei beobachtet werden:

  • Bei in der Bevölkerung stark akzeptierten Drogen führt das Verbot zu einer Gebrauchsdegression (-senkung), da sich viele Bürger auch an Verbote halten, die sie nicht einsehen, sofern der Überwachungsdruck ausreichend hoch ist. Beispiele sind die Alkoholprohibition in den USA oder die Bierprohibition auf Island.
  • Bei in der Bevölkerung wenig akzeptierten Drogen führt das Verbot zu einer Gebrauchsprogression (-steigerung), da durch das Verbot vermehrte Aufmerksamkeit erregt wird und der Reiz des Verbotenen hinzukommt. Sowohl in den Niederlanden als auch in Italien und in manchen Staaten der USA soll die faktische Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabisprodukten zu einer Verringerung des Konsums geführt haben.
  • Andererseits, bei in der Bevölkerung akzeptierten Produkten, kommt es bei Freigabe zu Anpassungsschocks. So stieg in Finnland, ausgelöst durch die Deregulierung der EU, die Zahl Alkoholtoten zunächst an, als es zu sinkenden Preisen der Alkoholprodukte kam und die Dosis eines einzelnen Verbrauchers nun nicht mehr über den Preis reguliert wurde.
  • Eine Suchtverlagerung auf legale Ersatzstoffe; bzw. eine Umgehung des Verbotes auf illegalem oder legalem Wege. So führte z. B. die Alkoholprohibition zu einer Steigerung des Verkaufs von medizinischem (95 %) Alkohol um 400 %.
  • Eine Suchtverlagerung auf die in der Prohibitionszeit günstigsten Darreichungsformen. Während der Alkoholprohibition in den USA wurde etwa doppelt soviel destillierter hochprozentiger Alkohol getrunken wie vor und nach dem Verbot, da dieser (im Verhältnis zum Alkoholgehalt) wesentlich leichter heimlich herzustellen und zu schmuggeln ist als etwa Bier oder Wein.

[Bearbeiten] Sterblichkeitsrate und Lebensqualität

Das Dosierungsrisiko nimmt zu. Die Alkoholprohibition führte zu einem vermehrten Angebot von harten Spirituosen anstelle von Bier oder Wein. Bei der Hanfprohibition kam es zu einer Ausweitung der Züchtungen hinsichtlich Wirkstoffgehalt. Dasselbe bei den "harten Drogen", z. B. Heroin: Viele Fixer setzen sich nur deshalb den sogenannten Goldenen Schuss, da die Reinheit der verkauften Droge derartig schwanken kann, dass es zu einer unbeabsichtigten Überdosis beim Drogenkonsum kommt, die tödlich enden kann.

Die Lebensmittelsicherheit nimmt ab, da ohne eine Lebensmittelrechtliche Kontrolle, medizinische Kontrolle, Arzneimittelzulassung, etc. die Möglichkeit der Manipulation erleichtert wird, z. B. durch Verunreinigungen sowie völliger Ersatz bzw. teilweise Beimischungen etwa in äußerer Erscheinung oder auch Wirkung ähnlicher Substanzen (siehe Drugchecking). Entweder sind diese Fremdstoffe unabsichtlich beigemengt, z. B. durch Anteile von giftigem Methanol in hochprozentigen Alkohol-Bränden bei fehlerhafter unfachmännischer Destillation oder absichtlich durch Beimengungen von Streckmitteln zur Vermehrung von Masse und Volumen oder z. B. Strychnin zur subjektiven Verstärkung der Heroin-Wirkung, sodass der tatsächliche Wirkstoffgehalt durch Strecken geringer gehalten und der Profit maximiert werden kann. Zudem ist eine Verschmutzung vor allem im mikrobiellen Bereich durch unhygienische Herstellung, Transport- und Abgabeformen häufig.

Bei steigendem Verfolgungsdruck erhöht sich das gesundheitliche Risiko bei der reinen Konsumhandlung, angefangen bei fehlenden Gesundheitskontrollen von illegalen Gastronomiebetrieben und deren Personal bis hin zur mehrfachen Verwendung von verschmutzten Konsumwerkzeugen unter unhygienischen Bedingungen. Die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung an Gelbsucht und ähnlichen Krankheiten etwa ist deutlich erhöht.

In den USA stieg der Verkauf von unsauber destilliertem giftigem Alkohol von 1 % auf 4 %. In Indien sterben oder erblinden noch heute hunderte von Personen durch Konsum illegal hergestellten Alkohols.

[Bearbeiten] Prohibitionsgesetze

  • Abschnitt 1. Nach Ablauf eines Jahres, von der Bestätigung dieses Artikels angefangen, ist die Erzeugung, der Verkauf oder die Versendung alkoholischer Getränke innerhalb des Gebietes der Vereinigten Staaten, ihre Einfuhr in oder ihre Ausfuhr aus den Vereinigten Staaten und allen Gebieten, die ihrer Hoheit unterstehen, für menschlichen Genuss hiermit verboten.
  • Abschnitt 2. Der Kongress und die Einzelstaaten sollen in gleicher Weise befugt sein, die zur Ausführung dieses Artikels angemessenen Gesetze zu erlassen.
  • Abschnitt 3. Dieser Artikel soll unwirksam sein, wenn er nicht durch die gesetzgebenden Körperschaften der einzelnen Staaten, wie es die Verfassung bestimmt, binnen sieben Jahren, vom Zeitpunkt seiner Unterbreitung an die Staaten seitens des Kongresses ab, als Abänderung der Verfassung bestätigt wird.

[Bearbeiten] Alkoholprohibition

In verschiedenen Ländern gab oder gibt es eine Alkoholprohibition:

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise


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