Diskussion:Emil Hácha

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 105.12.0.245 in Abschnitt Beleg fehlt
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Polen[Quelltext bearbeiten]

So wie das im Artikel formuliert ist, erhielt Polen durch den Einmarsch der Wehrmacht in die "Rest-Tschechei" Gebiete - meines Wissens geschah das bereits im MÜnchner Abkommen. 217.228.78.69 00:43, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Dann liegst du falsch, denn Polen erhielt sie nicht, sondern besetzte sie einfach (Olsagebiet). --Benatrevqre …?! 11:11, 13. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Beleg fehlt[Quelltext bearbeiten]

Hácha bemühte sich geschickt darum, möglichst viel für die tschechische Bevölkerung herauszuholen, was ihm zumindest in den ersten Jahren auch gelang.
Ein solcher Satz klingt wie der Versuch, die Kollaboration zu rechtfertigen. Was hat er dann ernsthaft versucht, und was ist ihm tatsächlich Linderndes gelungen? Hier fehlt auf jeden Fall ein Beleg! --Roxanna 09:43, 6. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ist zumindest plausibel. Abenteuerlicher sind da aber ein paar andere Dinge wie die Androhung der Bombardierung, sowie der Terminus "Hachaisierung". Bei derartigen Behauptungen stellt sich in der Regel heraus, dass es um die Quellenlage nicht besonders gut bestellt ist. --105.12.0.245 10:58, 18. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Geburtsort[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir erlaubt, wieder die tschechische Namensform des Geburtsorts (Trhové Sviny) zu restituieren. Diese Stadt hatte immer eine tschechische Mehrheit, und es gibt keinen Grund, sie nachträglich zu "germanisieren". --Tilman 16:36, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Rom hat auch eine mehrheitlich italienische Bevölkerung, trotzdem schreiben wir nirgends "Roma". --79.238.237.238 13:56, 19. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Staatspräsident[Quelltext bearbeiten]

Hácha galt staatsrechtl. nicht als Staatspräsident, weil das Großdt. Reich kein Bundesstaat war und folgl. das Reichsprotektorat nicht als dem Reich zugehöriger Gliedstaat angesehen werden kann, sondern das Protektoratsgebiet in das Deutsche Reich eingegliedert wurde, die Literatur spricht auch von der faktischen Annexion der Tschechoslowakei (unter Abspaltung der Slowakischen Republik), vgl. Schweisfurth, Völkerrecht, 2006; Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, Bd. I/1, 2. Aufl., S. 295.
Im Übrigen war der Zweite Weltkrieg nicht am 8.5.1945 zu Ende, sondern nur die Kampfhandlungen zwischen Alliierten und Deutschen wurden eingestellt (Unterschied!). Benatrevqre …?! 15:17, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Kann sein. Den Titel "Staatspräsident" hat er aber trotzdem offiziell geführt. Wenn das jetzt hier trotzdem in Abrede gestellt wird, ist das einfach nur Geschichtsklitterung. Und ja, der Zweite Weltkrieg war in dem Zusammenhang hier am 8. Mai zu Ende. Kampfhandlungen gab es dagegen wohl auch noch am 9. Mai. Das spielt hier aber keine Rolle. --Rolf-Dresden (Diskussion) 15:35, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ob er diesen Titel offiziell geführt hat, ändert aber nichts am Sachverhalt, dass er nach außen, also völkerrechtlich, nicht als solcher wahrgenommen wurde. Benatrevqre …?! 15:41, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Dann muss das genau so in den Text. Ein Verschweigen solcher Sachverhalte, nur weil es hier einigen oppurtun erscheint, ist Geschichtsklitterung. --Rolf-Dresden (Diskussion) 15:44, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Bereits in der Vor-EW-Version stand drin, dass Hácha die Amtsbezeichnung eines "Staatspräsidenten" führte.[1] Widersprochen hatte ich der Version, Hácha sei zum Staatspräsidenten dieses Gebiets des Großdeutschen Reiches bestimmt worden. Wurde er nicht, sondern zum, laut Erlaß vom 16.3.39: Oberhaupt der autonomen Verwaltung des Protektorats Böhmen und Mähren, einer Verwaltung, welche die Sekundärliteratur als lediglich formal bzw. schein- bzw. pseudo-autonom charakterisiert. Wer betreibt hier also Geschichtsklitterung? Welche Sachverhalte werden verschwiegen? Ich habe von Dir, Rolf-Dresden, hier überhaupt noch keinen Beleg für Deine Darstellung angeführt bekommen. Bitte verweise nicht auf zeitgenössische Eisenbahnfahrpläne, sondern nenne Autor, Titel, Erscheinungsort und Jahr, Seitenangabe. Kann doch nicht so schwer sein. Von Benetravqre und mir wurden diverse Belege angeführt. Der Belege-Baustein ist deshalb nicht begründet.--Assayer (Diskussion) 17:29, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Im Artikel sehe ich nichts davon, nur das übliche Beharren auf hier irgendwann reingeklatschter Formulierungen. Das selbe Recht nehme ich mir auch heraus. --Rolf-Dresden (Diskussion) 17:52, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Willst Du hier also nur Bausteine schubsen und Zeit rauben? Oder schlägst Du gerade nach, und es kommt noch was Substantiiertes? Gibt es irgendwas an den genannten Belegen auszusetzen? Worin besteht die Geschichtsklitterung, die Du hier einigen pauschal unterstellst?--Assayer (Diskussion) 18:14, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich müsste mich erst um die nötige Literatur kümmern, um hier sustantiell zu ergänzen. Da aber hier ohnehin nur stumpf revertiert wird, und eh nicht zugehört wird, werde ich es wohl lassen. Auf dieser Basis kann man keinen Artikel ausbauen. --Rolf-Dresden (Diskussion) 18:19, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
reingeklatschte Formulierungen. Das selbe Recht nehme ich mir auch heraus. Diese Begründung ist keine, sondern eine BNS-Aktion. Ich nehme den nicht substantiiert in den Artikel gesetzten Baustein raus. -- Miraki (Diskussion) 18:23, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Mir wird vorgeworfen, ich würde nicht mit Quellen arbeiten. Im Artikel sind aber auch keine. Wer A sagt, muss B sagen. So ist das. --Rolf-Dresden (Diskussion) 18:25, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Jemand, der meint, er müsse hier damit auftrumpfen, eine bestimmte Darstellung widerspreche "sämtlichen Fakten", sollte schon in der Lage sein, den ein oder anderen Beleg beizubringen. So sieht es sehr nach Trotzköpfigkeit aus. Schon mal darüber nachgedacht, was die Formulierung: "wurde dem Deutschen Reich ein Gebiet einverleibt, dem gleichzeitig auf rein staatsrechtlicher Grundlage eine besondere Autonomie gewährt wurde," aussagt? Ist der Unterschied zwischen Staatsrecht und Völkerrecht geläufig? Dass die Autonomie nur eine formale war, begründet sich daraus, dass die Autonomie nur "im Einklang mit den politischen, militärischen und wirtschaftlichen Belangen des Reiches" ausgeübt werden konnte, und die Verwaltung in jedem Fall der Kontrolle und den Entscheidungen des Reichsprotektors unterstellt war. So steht's auch in dem knappen Artikel von Kárný und ist damit belegt. Das ist dann hier wieder so ein Fall, wo eine Artikeleinleitung mit tautologischen Formulierungen und Fußnoten zerschossen wird, weil jemand zwar keine Belege vorzuweisen hat, aber meint Recht zu haben.--Assayer (Diskussion) 20:21, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Komischerweise habt ihr es ja nun geschafft, das von mir kritisierte zu neutralisieren. Warum geht das eigentlich nicht gleich so? Warum muss dafür erst ein Editwar geführt werden und ganze Bildschirmmeter Diskussion erzeugt werden? Kopfschüttel. --Rolf-Dresden (Diskussion) 20:25, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Entweder schafft ihr es, die Sache mit dem Präsidenten im Fließtext eindeutig zu klären, d.h. mit einem Absatz vernünftig zu beschreiben, oder es bleibt ein blabla; dies dann aber nicht hier, sondern im Artikel Protektorat. Eine Sache ist, wie man es heute bewertet - dann war er eine Marionette. Andererseit titulieren ihn sogar tschechische Regierungs- und Präsidialämter als "Staatspräsident" (mit dem zusatz häufig, "übernommen aus dem Deutschen") - www.hrad.cz. -jkb- 12:28, 23. Mär. 2015 (CET) - - - auf Englisch state presidentBeantworten
P.S. Diese Herren kann man wirklich nicht im Verdacht haben, sie verbreiten revisionistisches Gedankengut. -jkb- 12:29, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Mit Ausnahme von Rolf Dresden (und dir -jkb-) besteht hier in der Sache Einigkeit. -- Miraki (Diskussion) 12:37, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Den ersten EW gab es, weil jemandem die Anführungszeichen bei Amtsbezeichnung "Staatspräsident" störten. Dann wurde ein Beleg eingebaut, um sich daran zu orientieren und auf die Anführungszeichen verzichtet. Jetzt kommt der nächste, der führt einen EW, um wieder Anführungszeichen im Text zu haben - obgleich er damit den Beleg ignoriert und so den Text verfälscht. Denn egal was man von dem Beleg inhaltlich hält, wenn man ihn verwendet, muss man schon das in den Artikel schreiben, was drinsteht. Wie sollte denn eine Lösung aussehen? P.S. Das tschechische Präsidialamt hat den Text über Hácha aus "Who was who in our 20th century history" übernommen und does not take responsibility for the contents of the text. P.P.S. Revisionistisch wird es dann, wenn man suggeriert, das Protektorat sei ein autonomer Staat (oder ein voll autonomes Gebiet) gewesen, mit Hacha als einem vollwertigen Staatsspräsidenten. Hier eine Kostprobe vom Revisionismustroll.[2]--Assayer (Diskussion) 13:34, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Belege[Quelltext bearbeiten]

Einziger Beleg hier ist eine einzelne Literaturangabe, die aber offensichtlich nicht das belegt, was hier im Text steht. Bitte noch in Ordnung bringen, dann kann meinetwegen auch das Bapperl wieder raus. --Rolf-Dresden (Diskussion) 20:29, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Wie kommst du jetzt zu dem Vorwurf, der Literaturnachweis würde nicht die Bezeichnung "sogenannter Staatspräsident" belegen?? Das steht doch wörtlich in der angegebenen Textstelle. Benatrevqre …?! 20:38, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Es geht um den Text in seiner Gesamtheit. --Rolf-Dresden (Diskussion) 20:42, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Das hat ein Einzelnachweis aber nicht zu leisten und kann er auch nicht leisten; der Nachweis belegt vielmehr in aller Regel das, an das er unmittelbar "drangepappt" wurde, hier die Wörter "sog. Staatspräsident". Benatrevqre …?! 20:53, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Es geht nicht nur um Einzelnachweise. Es muss doch eine Biografie von dem Mann geben, wo ich den Inhalt des Textes nachvollziehen kann. --Rolf-Dresden (Diskussion)

Sowas gibt es ganz bestimmt.Benatrevqre …?! 20:58, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Davon gehe ich aus. --Rolf-Dresden (Diskussion) 21:01, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Deutsche Sprache, schwere Sprache[Quelltext bearbeiten]

"offiziellen Amtsbezeichnung eines sogenannten Staatspräsidenten"

Als entweder lautet die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" oder nicht. Wenn die Amtsbezeichnung so lautet, dann ist das "sogenannt" fehlt am Platze. Oder es war eben keine Amtsbezeichnung und er wurde nur "traditionell" so bezeichnet. Im letzten hätte dann das "sogenannte" seinen Platz. Es bezeichnet ja auch niemand Angela Merkel als "sogenannte Bundeskanzlerin". Liesel 12:00, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Dann erzähle deine Auffassung doch dem Verfasser des Artikels in der referenzierten Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Der Vergleich mit Angela Merkel ist abwegig.-- Miraki (Diskussion) 12:02, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
War die Amtsbezeichnung nur Staatspräsident oder nicht? Nur weil andere logischen Blödsinn schreiben, müssen wird diesen logischen Blödsinn ja nicht mitmachen. Außer wir sind nur dumme Schreibsklaven, denen eigenständiges Denken verboten ist. Und mein Beispiel ist nicht abwegig. Es zeigt ja die Blödsinnigkeit. Aber dieser Artikel zeigt eigentlich die Dummheit der sogenannten Wikipedia-Autoren. Liesel 12:09, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ach übrigens, in der Enzyklopädie des Nationalsozialismus steht nicht, dass die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" war. Das steht nur "der sog. Staatspräsident." Liesel 12:11, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Eben und du hast nun mit deinem EW entgegen dem Beleg aus dem sogenannten Staatspräsidenten nun den wirklichen Staatspräsidenten daraus gemacht. Mit deinem Eigenrevert könnte die VM wegen EW von mir aus geschlossen werden. -- Miraki (Diskussion) 12:18, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Und wenn jemand nicht deiner Meinung ist, dann versuchst du ihn per VM mundtot zu machen. Feine Methoden! Liesel 12:57, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Leute, so schwierig ist es doch gar nicht. Das Protektorat Böhmen und Mähren war kein Staat. Nicht nur von heute aus gesehen, sondern auch schon von damals aus gesehen. Es gebrach ihm an der Staatsgewalt. Man kann deshalb Hácha nicht gut als Staatspräsidenten eines Staates bezeichnen, der keiner war, auch wenn er diesen Titel führte.--Mautpreller (Diskussion) 13:13, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Siehe dazu bereits meine erschöpfenden belegten Ausführungen auf der Disku sowie bei BD:Assayer#Emil Hácha. Benatrevqre …?! 15:14, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Es ist noch einfacher. Es gab die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" nicht mehr. Siehe z.B. die Verfassung des Protektorats von 1939. Das steht nur im Art. 4 "Das Oberhaupt der autonomen Verwaltung des Protektorats Böhmen und Mähren genießt den Schutz und die Ehrenrechte eines Staatsoberhauptes." Das Hácha weiterhin als Staatspräsident bezeichnet wurde, lag wohl eher daran, dass er diese Funktion vorher schon hatte und man ihm dieses letzte bisschen Anerkennung nicht auch noch entziehen wollte. Offizielle Amtsbezeichnung war "Staatspräsident" jedenfalls nicht. Liesel 13:26, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Nein. Er hatte die Funktion davor nicht - siehe den Link oben aufs Präsidialamt. Er war Präsident der Rumpftschechoslowakei, erst mit der Errichtung des Protektorats wurde er als Staatspräsident bezeichnet. Bei dem letzten EW habe ich etliche Quellen durchgeflogen und so verfahren durchwegs die meisten, wobei einige gar die deutsche Bezeichnung übernehmen anstatt der tschechischen. Jetzt habe ich aber keinen Bock und Zeit, die Sucherei noch einmal zu wiederholen, wenn man, wie in der VM, dann den Rat bekommt, man sollte die Klappe halten. Das ist keine Diskussionsgrundlage. -jkb- 13:35, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Es gab keine "Verfassung des Protektorat", sondern nur einen "Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren vom 16. März 1939". Das ist ein Problem mit private Dokumentensammlungen. Man kann Quellen zur Amtsbezeichnung beibringen, nützlich sind dazu die Editionen und Arbeiten von Miroslav Kárný. Oder man zitiert ihn eben gleich. --Assayer (Diskussion) 14:02, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
So ist es. Die Bezeichnung des betr. Führererlasses als "Verfassung des Protektorats" ist unzutreffend. Benatrevqre …?! 15:14, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Mit der derzeitigen Formulierung (!) "Amtsbezeichnung eines sogenannten" (oder "Amtsbezeichnung eines sog." oder "Amtsbezeichnung eines so genannten", bzw. "Amtsbezeichnung einer sogenannten") bin ich aber auch nicht glücklich. Nur davon, die Erwähnung von "Amtsbezeichnung" komplett zu streichen, halte ich nichts. Benatrevqre …?! 15:14, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

@Assayer: fällt dir vielleicht eine bessere Formulierung ein, sprich ein Satz, der nicht so unbeholfen klingt und trotzdem darauf hinweist – bestenfalls unter Auslassung von Anführungszeichen (wegen Kompromiss in der Sache unter den beteiligten Diskutanten) –, dass Hácha die Amtsbezeichnung Staatspräsident führte, aber es sich bei diesem Protektorat dennoch nicht um einen Staat handelte? Benatrevqre …?! 16:28, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Wie wäre es mit "und blieb in dieser Funktion mit der Eigenstaatlichkeit vorspiegelnden Bezeichnung Staatspräsident." Liesel 18:41, 23. Mär. 2015 (CET) wird.Beantworten

Dieser Vorschlag enthält eine Interpretation, die der nächste Diskutant als unbelegten POV geisseln wird, der den Fakten widerpreche.
Es muß ja nicht ein Satz sein. Es können auch zwei werden, von denen einer aussagt, dass Hácha zum Oberhaupt der formal autonomen Verwaltung dieses Gebiets des Gr.dt. Reiches wurde und ein zweiter, der ausführt, dass die Nationalsozialisten vorsahen, dass dieses "Oberhaupt" die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" führen sollte. Aber ohne sogenannt bzw. Anführungszeichen? Das scheint mir die Quadratur eines Kreises. Selbst Klein schreibt ja von einem Protektoratsoberhaupt ("Oberhaupt der autonomen Verwaltung"), das die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" führt. Er meint das sicher nicht ironisierend, sondern zitierend. Auch bei Stuckart heißt es und die Amtsbezeichnung "Staatsoberhaupt" führt. Aber fragen wir, sofern er nicht schon mitliest, doch auch bei Benutzer:Rolf-Dresden eine Stellungnahme an, den die Anführungszeichen so sehr gestört haben.
Noch eine Anmerkung: Stuckart meinte tatsächlich, dass Hácha weiterhin die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" führen sollte. Hácha wurde von deutscher Seite, siehe auch die Quellen, schon vor der Errichtung des Protektorats als "tschechoslowakischer Staatspräsident" angesehen und angesprochen, ob das nun die korrekte Amtsbezeichnung war oder auch nicht.--Assayer (Diskussion) 19:15, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich hielte das (Liesels Formulierung) nur für einen brauchbaren Vorschlag, wenn in einschlägiger Literatur ausdrücklich der eigenstaatliche Aspekt in irgendeiner Weise erwähnt würde bzw. der Begriff "Eigenstaatlichkeit" fiele. M.E. wurde das seitens Deutschland für die Zeit ab 16. März 1939 aber nicht beabsichtigt, sonst ginge diese Täuschungsabsicht bereits aus dem Führererlass hervor. Da aber überall – offen und für jedermann erkennbar – von Autonomie gesprochen wurde, war klar, dass keine völkerrechtliche Eigenstaatlichkeit mehr angenommen werden konnte, jedenfalls nicht für die Dauer des Protektorats, denn ihm kam keine äußere Souveränität zu. Das Protektorat B.u.M. konnte daher kein Staat im völkerrechtlichen Sinne sein. Dies schließt aber nicht aus, dass es möglicherweise als Staat im staatsrechtlichen Sinne begriffen werden konnte. Daher ist hier Fachliteratur vonnöten. Dem steht aber entgegen – worauf ich bereits oben hinwies – dass das Deutsche Reich kein Bundesstaat (mehr) war, sonst könnte man das Reichsprotektorat wie die deutschen (Reichs-)Länder als Gliedstaaten bezeichnen. Der Unterschied zwischen einem Gliedstaat und einer (lediglich) autonomen Verwaltungseinheit liegt vor allem in einem hinreichenden Bestand an Hoheitsgewalt auf der Grundlage unabgeleiteter (demokratischer) Legitimation. Doch die entsprechenden Institutionen wurden ja bereits abgeschafft und stattdessen Reichsmittelinstanzen (wie das Reichsstatthalter-Amt) geschaffen, die per "Reichsneuaufbaugesetz" vom 30.1.1934 i.V.m. dem (zweiten) Reichsstatthaltergesetz vom 30.1.1935 unter Dienstaufsicht des Reichsinnenministers gestellt wurden; einer formellen Reichsneugliederung in Reichsgaue – die ja durchaus Gliedstaaten hätten werden können – wurde damit bereits im Jahr 1934 eine Absage erteilt. Benatrevqre …?! 20:10, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Vorschlag:

Emil Hácha (* 12. Juli 1872 in Trhové Sviny; † 27. Juni 1945 in Prag) war ein tschechischer Jurist, Politiker und gewählter Präsident der Tschecho-Slowakei (1938–1939). Mit der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren zum 15. März 1939 wurde er zum Oberhaupt der formal autonomen Verwaltung dieses Gebiets des Großdeutschen Reiches bestimmt. Als sogenannter Staatspräsident[1] amtierte er bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945.

Liesel 07:39, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

An und für sich habe ich an dem Vorschlag nichts auszusetzen, nur eine Einwendung: Warum wurden die Anführungszeichen bei Oberhaupt wieder entfernt? Also wenn nicht in der Einleitung, dann meinetwegen im Hauptteil, dort sollte dann aber die deutscherseits per Führererlass gekorene Bezeichnung „Oberhaupt der autonomen Verwaltung“ eingebaut werden. Benatrevqre …?! 11:54, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Also können wir uns doch auf den sogenannten Staatspräsidenten einigen, was doch so gänzlich widersinnig erschien? Ist mir gleich. Um des lieben Friedens willen[3] würde ich die Anführungszeichen um das Oberhaupt weglassen. Oberhaupt einer Verwaltung/Verwaltungsoberhaupt ist nicht so unüblich. Der Haupttext ist ohnehin lückenhaft. Da sollten die Bezeichnungen und ihre Bedeutung auch mit historischem Inhalt, vulgo Ausführungen zur Besatzungspolitik gefüllt werden.--Assayer (Diskussion) 13:53, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich habe kein Problem mit dem "sog. Staatspräsidenten" an sich. Nur in Verbindung mit der offiziellen Amtsbezeichnung ergibt das eben den Sinn, dass diese offizieller Amtsbezeichnung lauten würde: "Sogenannter Staatspräsident". Und das ist falsch. Liesel 14:11, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Fehlende Belege[Quelltext bearbeiten]

Es ist der Beleg zu erbringen, dass die offizielle Amtsbezeichnung: "Staatspräsident" war? Der im Artikel vorhandene Beleg spricht jedenfalls nicht davon, dass "Staatspräsident" die offizielle Amtsbezeichnung war.
Selbst der "Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren vom 16. März 1939" spricht nicht von einem "Staatspräsidenten". Insofern ist der jetzige Artikel sachlich falsch. Liesel 14:19, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Dein Einwand ist unbegründet. Im Tschechischen hieß er offiziell (weiterhin) "Staatspräsident". Benatrevqre …?! 14:29, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Das geht auch bereits aus dem angeführten Beleg hervor. Aber bitte: Zum Erlaß gibt es auch noch Ausführungsbestimmungen. Ich spare mir mal den Verweis auf Wilhelm Stuckart. Wer in offiziöser NS-Literatur das Wort "Amtsbezeichnung" in Verbindung mit "Staatspräsident" sucht, wird fündig bei: Friedrich Klein: Die staats- und völkerrechtliche Stellung des Protektorats Böhmen und Mähren. In: Archiv des öffentlichen Rechts Vol. 31 (1939/40), S. 255-277, hier S. 272. --Assayer (Diskussion) 14:35, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Bitte belegen! Lt [4] war er "prezident Česko-Slovenské republiky a státní prezident Protektorátu Čechy a Morava" Da steht nichts, dass er Staatspräsident der Tschecho-Slowakischen Republik war. Übrigens, war das Staatsoberhaupt der Republik einfach nur der "Präsident". Insofern ist es falsch davon zu sprechen, dass er weiterhin "Staatspräsident" hieß. Es ist somit unbelegt, dass das Staatsoberhaupt vor 1938 "Staatspräsident" hieß und dass ab 1938 die offizielle Bezeichung "Staatspräsident" war.
Eine offizielle Amtsbezeichnung entsteht auch nicht dadurch, dass diese in der offiziellen Fachliteratur des 3. Reiches so verwandt wird. Entweder es gibt Gesetze, Erlasse oder Verordnungen bezüglich der Festsetzung der Bezeichnung des Oberhauptes der Verwaltung des Protektorates als "Staatspräsident" oder nicht. Wenn es das nicht gibt, dann ist es zwar eine genutzte Amtsbezeichnung, aber noch lange nicht die offizielle.
Ich hatte gehofft, hier wird ordentliche Artikelarbeit geleistet. Aber das Gegenteil ist Fall. Und das bei einem solchen Thema. Da muss man sich nicht wundern, dass die Rechten und Revisionisten hier so leichtes Spiel haben. Liesel 14:52, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Was bedeutet die Bemerkung, weil hier nicht die von Liesel für richtig gehaltenen Bearbeitungen stehen, muss man sich nicht wundern, dass die Rechten und Revisionisten hier so leichtes Spiel haben? Eine nicht sachbezogene Äußerung und Schuldzuweisung an die Artikelautoren, die den eigenen EW rechtfertigen soll. In der Sache werden die vorher dargelegten Argumente überhaupt nicht zur Kenntnis genommen. -- Miraki (Diskussion) 15:10, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
@Liesel: Das ist ein hanebüchener und konstruierter Vorwurf. Die Rechten und Revisionisten machen sich bestimmt nicht die Mühe, WP zu lesen, sondern basteln sich ihren eigenen Mist zusammen. Benatrevqre …?! 15:14, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Welches Argument bitte?
Ich habe eher den Eindruck, meine Argumente werden hier nicht zur Kenntnis genommen. Dann schwafelt eben weiter, dass es eben nicht "Präsident der Tschecho-Slowakei" sondern "Staatspräsident der Tschecho-Slowakei" heißt. Da ist es eben dann auch ein kleiner Schritt das Archiv des öffentlichen Rechts zu einer offiziellen Gesetzesquelle zu erklären. Liesel 15:19, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich schlage vor, zumindest das überflüssige Wort "offiziell" wieder zu streichen. Benatrevqre …?! 16:02, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
(nach BK) Eine offizielle Amtsbezeichnung ist eine Tautologie, die Benatrevqre als Kompromißvorschlag nach dem letzten EW eingebracht hat. Am 25. März 1939 erläuterte Wilhelm Stuckart im Innenministerium vor Staatssekretären, wie die Durchführung des Erlasses vom 16. März aussehen sollte. Demnach sollte das Protektorat eine eigene Regierung behalten, deren Oberhaupt die die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" führen sollte. Das Protokoll kann man in einer von Kárný edierten Dokumentation nachlesen. Der Aufsatz von Klein ist kein Gesetz, sondern erläutert die Rechtslage und belegt die Verwendung der Amtsbezeichnung "Staatspräsident" für das Oberhaupt der Verwaltung des Protektorats. Ich hielt das für einen eingängigeren Beleg als das sperrige Neue Staatsrecht II von Stuckart/Schiebermaier.--Assayer (Diskussion) 16:23, 23. Mär. 2015 (CET)Beantworten
  1. Miroslav Kárný: Protektorat Böhmen und Mähren. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß (Hrsg.), Enzyklopädie des Nationalsozialismus, 3., korr. Aufl., Klett-Cotta, Stuttgart 1998, S. 656.