Diskussion:Fürsorgediktatur

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Wheeke in Abschnitt In der jetzigen Form unbrauchbar!
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Rezeption?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel besteht zur Zeit im Grunde nur aus einem langen Jarrauschzitat. Das ist ehrlich gesagt etwas dürftig. Lässt sich zumindest nicht etwas zur Rezeption sagen? Machahn (Diskussion) 21:37, 6. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

ist das als Großzitat noch zulässig? ein urheberrechtlich geschütztes Zitat darf doch nur in erläuterndem Rahmen gebracht werden. und nicht als EINZIGES! evtl. URV? --Jbergner (Diskussion) 21:50, 6. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Das hatte ich mich auch gefragt. Scheint zumindest sehr grenzwertig zu sein Machahn (Diskussion) 22:23, 6. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
habe mal in Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Fürsorgediktatur als Großzitat zulässig? angefragt. --Jbergner (Diskussion) 00:05, 7. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
In meinen Augen ist das URV. Ich verstecke die entsprechenden Versionen. --tsor (Diskussion) 18:19, 12. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Fassungen / Echo[Quelltext bearbeiten]

eine Rezeption findet sich hier: http://www.bpb.de/apuz/26110/der-schwierige-gesamtdeutsche-umgang-mit-der-ddr-geschichte?p=all

und die Docupedia hat einen Originaltext dazu von Jarausch von 2010: https://docupedia.de/zg/F%C3%BCrsorgediktatur --Cholo Aleman (Diskussion) 17:05, 25. Jan. 2016 (CET)Beantworten

und der Volltext von 1998 findet sich hier: http://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/37912 (irgendwas werde ich vielleicht demnächst einbauen) --Cholo Aleman (Diskussion) 17:26, 25. Jan. 2016 (CET)Beantworten

In der jetzigen Form unbrauchbar![Quelltext bearbeiten]

Mag sein, dass das früher im Artikel vorhandene Zitat zu lang und daher unzulässig war (kann ich leider mangels Einsehbarkeit der Versionen nicht überprüfen), aber in seiner jetzigen radikal zusammengekürzten Fassung ist der Artikel schlicht unbrauchbar, weil überhaupt nicht klar wird, was J. mit dem Begriff meint und wie er ihn von anderen Begriffen abgrenzt. Zudem wird so auch nicht klar, inwiefern J. hier tatsächlich einen neuen Begriff (und nicht nur ein Wort) prägt, der nicht schon von anderen Autoren angelegt war, ich musste z.B. spontan an Rolf Henrich (Der vormundschaftliche Staat) oder Stefan Wolle (Die heile Welt der Diktatur) denken, und auch Götz Alys Charakterisierung des NS-Regimes als "Gefälligkeits-" bzw. "Zustimmungsdiktatur" gehen m.E. in eine ähnliche Richtung. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 17:19, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

@Wheeke: Ein mehr oder weniger zufällig ergoogelter Treffer belegt zwar, dass das Wort als solches Verwendung findet, aber nicht ob es auch im Sinne Jarauschs gebraucht wird! Insofern ist es eigentlich kein echter Beleg. Aber der "Artikel" ist ja eh derart dünn, da kommt es auf einen Mangel mehr auch nicht an ;) --Uwe Rohwedder (Diskussion) 18:23, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
in der Tat unsäglich dünn. jedoch ist der Beleg alles andere als "mehr oder weniger zufällig ergoogelt". Schaut man auf die schlagworthafte Verbreitung im medialen und poltischen Diskurs, dann sollte die Jarauschsche Wendung als angebliche Erstprägung zuvörderst belegt werden.--Wheeke (Diskussion) 18:36, 22. Aug. 2021 (CEST)Beantworten