Diskussion:Functional Food

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Kommentar im Artikel[Quelltext bearbeiten]

Einer der Autoren hate den Satz: (Bitte mal abschecken, hab atm keine Zeit mehr und nicht alle meine Daten hier zusammen[mein wissenstand ist ca 2 1/2 Jahre alt, kann sich geändert haben]) in den Text geschrieben. Habe ihn auf die Diskseite verschoben.--217 15:23, 17. Dez 2004 (CET)

Schwergewicht Recht[Quelltext bearbeiten]

der artikel, vor allem die rechtliche seite, ist meines erachtens sehr fundiert geschriebn. zumnindest sind die fakten schlüssiger als allenthalben bei berichterstattung bestimmter nachrichtenmagazine, deren fakten,fakten,fakten sehr deutlich die handschrift bestimmter lobbyisten tragen.

das LMBG §18 verbot bislang sehr detailiert (und weitestgehend unbeachtet) einen gesundheitlichen bezug zu lebensmitteln herzustellen bzw. damit zu werben. dies ist für funcional food ein grundlegendes problem.

im letzten jahr wurde, mit viel getöse, eine neue EU verorndung vorgelegt, die diese regeln in teilen lockerte... so wurde z.B. gesundheitsbezogene werbung erlaubt, wenn ein wisenschatlicher nachweis erbracht werden kann. dies war bislang (beim vergessenen LMBG) nicht erlaubt! in der berichterstattung angesehener, deutschlandweit erscheinender, zeitungen und nachrichtenmagazine, sowie verschiedener privater fernsehnachrichten wurde sattdessen öffentlichkeitswirksam das horrorszenario "Haribo macht Kinder froh von EU-Kommision verboten" aufgebaut... es wurde als eine völlig aus der luft gegriffene neue verordnung einiger amoklaufender EU-Beamten hingestellt. dass es bislang im deutschen Recht ein teilweise sehr viel schärferes gesetzt gab, wurde von den zuarbeitenden lobbyisten geflissentlich verschwiegen, da die lockerungen zu gesundheitsbezogener werbung (vor allem für den zukunftsträchtigen funcional food markt) vermutlich einigen verbänden nicht weit genug gingen... ;-))

mein kenntnisstand ist diesbezüglich allerdings auch nicht mehr ganz so aktuell, weshalb ich mich nicht an den artikel heranwagen möchte... aber ich denke, man kann es grundsätzlich erst mal so stehen lassen... --Lucky strike 08:26, 1. Feb 2005 (CET)

Zu viel Recht, zu wenig functional[Quelltext bearbeiten]

Im Moment behandelt der Artikel fast nur rechtliche Aspekte. Ein Abschnitt zu Functional Food, dass aufgrund gentechnisch veränderter Pflanzen möglich wird, wäre sehr interessant. Hier ist eine gute Quelle dazu: TA-Projekt GRÜNE GENTECHNIK -TRANSGENE PFLANZEN DER 2. UND 3. GENERATION Peregrinus 11:03, 3. Mär 2006 (CET)

"Auch so genanntes Functional Food darf nicht mit gesundheitlichen Wirkungen beworben werden, die wissenschaftlich nicht hinreichend belegt sind. Zu Functional Food werden Lebensmittel gerechnet, die über ihren ernährungsphysiologischen Nutzen hinaus einen gesundheitlichen Zusatznutzen aufweisen. Beispiele hierfür sind Milchprodukte mit probiotischen Milchsäurebakterien zur Verbesserung der Darmflora, mit antioxidativen Vitaminen angereicherte ACE-Getränke oder Margarine mit cholesterinsenkenden Phytosterinen oder Omega-3-Fettsäuren.

Quelle (09.09.2006): http://www.bvl.bund.de/cln_027/nn_494194/DE/01__Lebensmittel/06__Verbraucherinfos/06__SchutzVorTaeuschung/schutz__vor__taeuschung.html__nnn=true dieser nicht signierte Eintrag stammt von 212.201.72.193 --Dinah 14:01, 9. Sep 2006 (CEST)

wenn es eine neue Verordnung gibt, hat diese Info nur dann Sinn, wenn hier kurz der wesentliche Inhalt im Hinblick auf Functional Food wiedergegeben wird, bitte mit Quellenangabe --Dinah 12:40, 23. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Functional Food[Quelltext bearbeiten]

Der Kommentar "Zu viel Recht, zu wenig functional" ist berechtigt:

Die chemische Qualifikation des Autors muß grundsätzlich in Zweifel gezogen werden, wenn "Styol" statt "Sterol" wirklich gemeint und nicht nur ein Tippfehler ist.

Könnte bitte jemand, der Ahnung von der Thematik hat, den Gebrauch von Nanotechnologie in Functional Food in den Artikel einbauen? Es gibt nur den Siehe-auch-Verweis auf Nano-Food. Ich glaube, das wäre ein wichtiger Punkt, der noch fehlt. Danke! --Dein Freund der Baum 03:35, 25. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Verlinkung zum polnischen Artikel[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel entspricht in etwa dem polnischen Artikel in der Wikipedia: http://pl.wikipedia.org/wiki/%C5%BBywno%C5%9B%C4%87_funkcjonalna. Wäre nett, wenn es verlinkt wäre.

erledigt --Dinah 13:08, 1. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich war vor einiger Zeit mutig, und habe "functional food" auf "funktionelles Lebensmittel" verschoben. Functional Food und Funktionelle Lebensmittel haben bei Google praktisch die gleichen Trefferzahlen (103.000:102.000), wobei bei letzterem sogar noch die Singularvariante aufaddiert werden müsste. Bei einem derart engen Rennen folge ich normalerweise dem sinnvolleren Begriff und das war in meinen Augen "funktionelle Lebensmittel", weil auch ohne Fremdsprachkenntnisse direkt verständlich und es klingt nicht nach Werber- sondern nach Enzyklopädiedeutsch. Leider wurde es zurückverschoben, sodass ich nun hier eine Diskussion über das Lemma (mal wieder zum Thema Deutsch versus Englisch) beginnen muss. Gibt es einen plausiblen Grund, warum hier das englische Lemma verwendet werden müsste statt dem deutschen? Wie gesagt, beide sind etwa gleich häufig bei Google vertreten. Stern 04:58, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Ohne das jetzt überprüft zu haben: Ich gehe davon aus, dass dieser Marketingbegriff in der Branche üblicherweise im englischen Original verwendet wird. Ich erinnere mich auch nicht, in der Presse je von „funktionellen Lebensmitteln“ gelesen zu haben. Ich bin da allerdings leidenschaftslos, solange hier kein dem verbreiteten Gebrauch widersprechender Name etabliert wird. Aspekte aus der Ecke „Deutsch versus Englisch“ sollten dabei keine Rolle spielen. Dem Google-O-Meter kann man nur bedingt trauen, wenn es – wie hier – um Fachausdrücke geht. Nebenbei: „Funktionelles Lebensmittel“ halte ich für eine etwas ungeschickte Übersetzung. „Funktionslebensmittel“ wäre schon etwas besser. Rainer Z ... 16:50, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]
ich sehe das genauso wie Rainer, der Mut war hier nicht wirklich angebracht, die Verschiebung ging ganz stark in Richtung Begriffsbildung. Es wird schon seit Jahrzehnten - genauer seit 1945 - nicht mehr jeder aus dem Englischen übernommene Begriff krampfhaft eingedeutscht, es heißt auch bei uns Fast Food, es heißt Novel Food und es heißt Functional Food. Ob das nun jedem so gefällt und ob es jeder auf Anhieb versteht oder nicht. Das ist der übliche Sprachgebrauch auch bei uns. Ansonsten bin ich auch nicht dafür, unnötig Englisch zu sprechen, wenn es ein lange etabliertes deutsches Wort für etwas gibt. Solche Begriffe wie "Bodybag" statt Rucksack sind für mich nur Lacher, aber Functional Food heißt nun mal so und ist als Begriff schon seit Jahren etabliert, in der Fachliteratur allemal --Dinah 20:47, 25. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Zur rechtlichen Situation[Quelltext bearbeiten]

"Rechtlich ist in Deutschland ein Lebensmittel, das mit Hinweis auf eine cholesterinsenkende Wirkung verkauft wird, genau genommen kein Lebensmittel mehr, sondern ein Arzneimittel."

Das stimmt so nicht. Ein Lebensmittel kann nicht durch eine Werbeaussage zu einem Arzneimittel werden. Wann ein Arzneimittel vorliegt ist in § 2 AMG definiert. Die Eigenschaft des Produkts bestimmt sich also nicht nach den Wirkaussagen, sondern nach der tatsächlichen Wirkung. Ansonsten wäre jeder Orangensaft, der mit "hilft gegen Erkältungen" beworben wird, ein Arzneimittel. Für derartige Aussagen bei Lebensmitteln gilt aber das Verbot des § 12 LFGB. Dieser § 12 LFGB wäre nach obiger Ansicht aber überflüssig, da ein Lebensmittel, das mit einer pharmakologischen Wirkung beworben wird, automatisch ein Arzneimittel wäre. Durch eine Werbeaussage kann höchstens der Anschein eines Arzneimittels gemäß § 11 Abs. Nr. 4 LFGB gegeben werden. Ich schlage daher vor, den Teil

"Rechtlich ist in Deutschland ein Lebensmittel, das mit Hinweis auf eine cholesterinsenkende Wirkung verkauft wird, genau genommen kein Lebensmittel mehr, sondern ein Arzneimittel. Diese müssen aber klinisch auf Nebenwirkungen untersucht werden."

entweder zu löschen oder entsprechend umzuformulieren. Wobei eine Umformulierung m.E. für diesen Artikel zu tief in das Lebensmittelrecht einsteigen würde. -- Etah 10:18, 6. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

„Die Eigenschaft des Produkts bestimmt sich also nicht nach den Wirkaussagen, sondern nach der tatsächlichen Wirkung.“ Das wiederum stimmt natürlich auch nicht: es reicht, wenn ein Produkt lediglich zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt ist, also unabhängig von tatsächlicher Wirksamkeit. Siehe dazu auch Funktionsarzneimittel/Päsentationsarzneimittel. --79.245.115.215 12:15, 9. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Der Artikel ist nicht mehr aktuell und inhaltlich teilweise falsch. Seit der Vereinheitlichung durch die "Health-Claim-Verordnung" (1924 / 2006) fällt die Bewertung von gesundheitsbezogenen Angaben in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Diese veröffentlicht wissenschaftliche Gutachten zu Ursache-Wirkungsbeziehungen bei Lebensmitteln. Zur Zeit existieren ca. 300 Gutachten, von denen ca. 80% keine Ursache-Wirkungsbeziehung der funktionellen Inhaltsstoffe auf die Gesundheit feststellen. Dennoch ist für manche sog. Inhaltsstoffe eine positive Auswirkung auf den Organismus wissenschaftlich bestätigt worden. So z.B. für für verschiedene Mineralstoffe (Zinc, Calcium, u.a.) und Vitamine. Ein Beispiel für eine wissenschaftlich bestätigte Ursache-Wirkungsbeziehung: "Zinc contributes to maintenance of normal bone". Nach Umsetzung der Europäischen Kommission in geltendes Recht ist eine Werbeaussage mit Gesundheitsbezug für Werbezwecke erlaubt! Eine Werbeaussage wie "Zink trägt zur normalen Erhaltung Ihrer Knochen bei" ist dann also möglich und rechtens. Die wissenschaftlichen Gutachten der EFSA sind hier zu finden: http://www.efsa.europa.eu/de/scdocs.htm Ich werde den Artikel weiterführend, wenn ich Zeit habe. -- Aaronline 16:07, 24. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Könnte jemand das gewöhnliche Speisesalz in den Artikel nehmen? So weit ich weiß, ist unser Tafelsalz mit Fluor und/oder Jod angereichert und gilt m.M. als Functional Food.

Das Tafelsalz ist ein wichtiger Punkt, da es praktisch in aller Munde ist. Naturbelassenes Salz ist im Handel eher die Ausnahme. (nicht signierter Beitrag von 85.127.206.48 (Diskussion) 22:15, 3. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]

Da es selbst in der Einleitung des Artikels steht, werde ich demnächst den Artikel nach Funktionelle Lebensmittel verschieben. Der Begriff bekommt nach dem Konzept sowieso auch eine eigene Kategorie:Funktionelle Lebensmittel, spricht also nichts für den englischen Begriff. Oder hat jemand besseren Argumente als den Eintrag in einem Fachlehrbuch?Oliver S.Y. (Diskussion) 17:40, 2. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]


Ist es wirklich notwendig alles mit Vitamine zu versetzen??? (nicht signierter Beitrag von 212.117.119.2 (Diskussion) 15:29, 3. Sep. 2015 (CEST))[Beantworten]