Diskussion:Geistige Behinderung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:908:121:6600:2466:BBCC:521A:DE92 in Abschnitt Rechtliche Betreuung
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finanzielle Hilfen für Erziehende von geistig Behinderten oder die Personen selbst. fehlende Informationen. (nicht signierter Beitrag von 84.177.98.227 (Diskussion) 20:47, 29. Okt. 2015 (CET))Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 21:58, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Imbezillität, Debilität[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Imbezillität" taucht in mehreren Artikeln der Wikipedia auf, derzeit ist das eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Dieser Begriff ist aber im Artikel gar nicht erwähnt. Kann das bitte jemand mit Sachkunde ergänzen? (Nach den Stellen, an denen er erwähnt ist, ist er offenbar veraltet für "geistige Behinderung", aber erklärungsbedürftig ist er doch.) --Joerg 130 (Diskussion) 15:33, 20. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Der Begriff „imbezil“ taucht im Abschnitt „Veraltete Bezeichnungen“ auf. Jeder, den einen Begriff sucht, kann diesen in jedem beliebigen WP-Artikel durch die Suchfunktion „alt+b+s“ oder „strg+f“ finden. --CorradoX (Diskussion) 09:05, 22. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ich bezweifele, dass das ausreicht, damit der Begriff gefunden wird. Üblicherweise werden Begriffe, von denen weitergeleitet wird. in der Einleitung des Artikels in Fettdruck erwähnt. Können wir das auch hier tun? --Joerg 130 (Diskussion) 00:50, 23. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Weiterleitungen werden i.d.R. für Synonyme oder Unterkapitel angelegt. Im Artikel wird nur das Lemma gefettet. Der Begriff taucht im Artikel auf also macht das so wie es gerade status quo ist einen Sinn. --codc Disk 00:54, 23. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Deine Aussage „Im Artikel wird nur das Lemma gefettet“ steht im Widerspruch zu den Worten „Wenn von einem Ausdruck auf einen Artikel weitergeleitet wird, soll dieser Ausdruck dort auch genannt und zur besseren Erkennbarkeit durch Fettdruck hervorgehoben werden.“ in „Wikipedia:Weiterleitung, Abschnitt Ergänzung im Zielartikel“. Ich habe nun aber, wie an gleicher Stelle vorgeschlagen, die Weiterleitung „Imbezillität“ so geändert, dass sie auf den Abschnitt „Veraltete Bezeichnungen“ verweist. Nach meinem Verständnis der zitierten Stelle sollte man den Begriff aber dort fetten. --Joerg 130 (Diskussion) 01:13, 23. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Nicht jedes Weiterleitungsziel wird gefettet sondern nur das Lemma. Ansonsten ist die Weiterleitung so OK. --codc Disk 01:18, 23. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Ich habe explizit nach dem Begriff Imbezil gesucht. Scham und Schande: Ein Song von Mike Batt im Album: Tarot Suite. Und ich bin mir sicher, daß mein Lehrer einst diesen Begriff im Zusammenhang mit "debil" einmal gebraucht hat. Lange her --46.142.212.26 06:10, 25. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Genauso der begriff »debilität« (habe mir erlaubt, den titel dieses diskussionsabschnitts entsprechend zu erweitern). Es ist noch nicht so lange her, war ein artikel mit diesem titel hier. Das ganze jetzt nur auf die feststellung zu reduzieren, dass es ein veralteter begriff sei, der wegen seiner beleidigenden konnotation nicht mehr verwendet werde - was ich mir erlaube, genau in solcher form zu bezweifeln - finde ich eine ziemlich schwache leistung von Wikipedia. Ein weiteres beispiel des von gewissen pseudopolitischen kreisen in letzten jahren verbreiteten, lebensfremden phänomens der leugnung der sprachlichen und anderen realitäten, der bestebungen zu diktieren, wie man sprechen, was man sagen darf und was nicht, unter dem vorwand einer geheuchelten "korrektheit". Selbst wenn es ein für die psychiatrie heute obsoleter ausdruck sein sollte, ich würde wirklich sehr gern wissen, was darunter in vergangenheit genau verstanden wurde. Darum habe ich das stichwort aufgesucht, doch musste nur feststellen dass es der zensur zum opfer gefallen ist. Ein weiteres armutszeugnis der möchtegern "freien" enzyklopädie -- 145.40.209.251 05:34, 9. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Rechtliche Betreuung[Quelltext bearbeiten]

Bei Zweifeln an der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung kann das zuständige Amtsgericht für die jeweilige Person eine Betreuung durch andere einrichten.

Eine Betreuung ist eine rechtliche Vertretung und keine soziale Unterstützung oder gar Pflege. Voraussetzung einer rechtlichen Betreuung ist, dass eine Person ihre Rechtsangelegenheiten nicht mehr regeln kann und nicht, dass sie nicht mehr in der Lage ist zu kochen oder die Wohnung sauberzuhalten - dafür gibt es andere Hilfen wie z. B. ambulant betreutes Wohnen. Schade, dass dieser häufige Fehler auch in der Wikipedia gemacht wird. -- 2A02:908:121:6600:2466:BBCC:521A:DE92 17:18, 22. Jan. 2023 (CET)Beantworten