Diskussion:Hausbesetzung/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Lord van Tasm in Abschnitt Erfurt und Besetzungen nach 1989
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Löschung der Liste besetzter oder ehemals besetzter Häuser

Am 29. Jan. 2007 um 14:23 wurde hier offensichtlich mit der Begründung der Qualitätssicherung eine sehr große Anzahl an Häusern aus der Liste gestrichen. Viele der gelöschten Häuser sind sehr bekannt und daher auch einfach belegbar gewesen. Siehe z.b. Heusner Viertel Bochum, ist hier bei Wikipedia eingetragen. Einige sind sogar trotz Beleg gelöscht worden. Derjenige, der die Löschung durchgeführt hat, hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, die Liste hier in der Diskussion einzutragen. Die Liste sollte gesichert werden und Stück für Stück was die Belege angeht nachgebessert werden. --YellowSubmarine 01:07, 26. Mai 2007 (CEST)

Ich finde die Liste an dieser Stelle schlicht überflüssig. Einige Beispiele reichen völlig aus. 84.185.230.139 01:51, 12. Sep. 2007 (CEST)
Wie wäre es eine Liste: Liste besetzter Häuser anzufertigen. --Ellesr (Diskussion) 10:56, 2. Apr. 2012 (CEST)

komischer satz

ich verstehe folgenden satz des artikels nicht:

Die Ähnlichkeit zum Zeichen der Firma Opel hat dann das Zeichen etwas "gedreht".

bitte erklären. hat opel sein markenzeichen verändert, oder was soll das bedeuten?

danke, --Abdull 02:04, 15. Jan 2005 (CET)

Ich denke eher, das Hausbesetzer-Zeichen wurde geändert. Das Logo von Opel ist erinnert an ein flaches "Z" in einem Kreis, wahrscheinlich war das Hausbesetzer-Zeichen ähnlich, deshalb wurde es um 90° gedreht, so dass es jetzt einem "N" ähnelt.


Noch ein komischer Satz:

"In der Wendezeit wurden viele Häuser in der ehemaligen DDR besetzt (weil dort ein Machtvakuum herrschte, die Ostberliner Polizei war nicht mehr und die Westberliner Polizei noch nicht befugt einzugreifen)."

Hier frage ich mich zum einen, ob er inhaltlich grundsätzlich stimmt (Belege?? Kommt mir unwahrscheinlich vor...), dann die Vermischung zwichen dem Gebiet der DDR und Ostberlin, welche ja nicht identisch sind. Die Wendung "...die Ostberliner Polizei war nicht mehr..." kommt mir vom Dialekt zudem ziemlich Brandenburgerisch vor. ~~----

Gesetze in der Schweiz/Bilder

Gibt es in der Schweiz nicht Gesetze nach denen Hausbesetzung nach dem ein Haus 12 Monate lang leer stand legal sind? Falls das stimmt sollte das im Artikel erwähnt werden. Ausserdem, ist es denn nötig zwei Bilder vom OBW9 zu haben?--Angrydruid 05:17, 11. Aug 2005 (CEST)

Sinnfreier Link

Der Link "besetztes Haus" is ja wohl die totale Sinnlosigkeit. Er führt zu genau dem Artikel, den man gerade liest. Wie deppert is das denn?? --DerGrobi 19:36, 14. Aug 2005 (CEST)

Habe diesen Link entfernt 217.162.138.48 19:17, 27. Okt 2005 (CEST)

Viele Häuser nicht mehr besetzt

Viele der hier aufgelisteten Häuser sind seit Jahren legal, allerdings aus ehemaligen Besetzungen hervorgegangen. Und die Metzgerstraße in Hanau heißt Metzger und nicht Mesger.

Hab zu Slowenien nen Link zum AKD Izbruh zugefügt. Freut euch :-)

und zusätzlich (zb österreich) stehne viele häuser in der liste, die vor jahren / jahrzehnten besetzt wurden, entweder es wird klargestellt was diese Liste beinhaltet sonst ist das reichlich verwirrend. oder ? Sem-rub 15:13, 3. Mär 2006 (CET)
Ich habe mir mal erlaubt einfach folgenden Satz drüber zu setzen: Hier eine Auswahl von Häusern, die zur Zeit besetzt sind oder früher besetzt waren und mitlerweile geräumt oder legalisiert wurden. Damit sollte deutlich werden, was diese Liste ist - auch wenn der Satz nicht wirklich schon formuliert ist. Der Auswahl-Gedanke sollte weiter fokussiert werden. Es hat keinen Sinn in einem Artikel jedes (ehemals) besetzte Haus aufzuzählen, sondern es sollte sich auf einzelne, bedeutende beschränkt werden. --Jeldrik 17:58, 3. Mär 2006 (CET)

nach kontinenten unterteilen ?

was haltet ihr von der idee, dass wir die länder rubriken noch nach kontinenten unterteilen, südamerika schaut nämlich gerda etwas verloren aus. könnte auch einige menschen motivieren, dann weitere squats einzutragen. Sem-rub 15:03, 3. Mär 2006 (CET)

Ich wäre eher dafür die Liste deutlich zu reduzieren, so dass dort nur eine Auswahl von besonderen besetzten Häusern [hohe Bekanntheit (z. B. Yorck59), spezieller Bereich (z. B. Tuntenhaus Berlin), wichtige Funktion für die Szene (z. B. Mehringhof)] aufgeführt werden. Leider könnte ich eine solche Auswahl höchstens für die besetzten Häuser in Deutschland und eher nur für Berlin (daher auch die Auswahl der Beispiele) vornehmen. Die Liste muss ja nicht verkommen, sondern könnte ausgelagert werden, wobei hinterfragt werden müsste, ob diese wirklich jemals eindeutig und vollständig sein kann und damit dem Leser wirklich sinnvolle Informationen liefern kann. --Jeldrik 17:52, 8. Mär 2006 (CET)

Reithalle in Bern / Schweiz

Die Reithalle in Bern ist seit Jahren nicht mehr "besetzt", heute gibt es sogar einen stinknormalen Mietvertrag zwischen dem Trägerverein Ikur und der Stadt Bern als Grundeigentümerin. Müsste eigentlich rausgekickt werden aus der Liste.--Xeno06 02:06, 15. Jul 2006 (CEST)

Im Artikel wird klar definiert, was diese Liste darstellt: Eine Auswahl von bekannten Häusern, die zur Zeit besetzt sind oder früher besetzt waren und mittlerweile geräumt oder legalisiert wurden: Dort ist eindeutig gesagt, dass es nicht nur aktuell besetze Häuser sind. --Jeldrik 20:56, 4. Aug 2006 (CEST)

Weblinks

Wenn die Bearbeiter der Seite hier nicht mal aufräumen, dann mache ich das - und dann rigoros! Es sind einfach viel zu viele. --RalfR 04:04, 24. Jan. 2007 (CET)

Bildwarnung

Die unten genannten Bilder, die in diesem Artikel verwendet werden, sind auf Commons gelöscht oder zur Löschung vorgeschlagen worden. Bitte entferne die Bilder gegebenenfalls aus dem Artikel oder beteilige dich an der betreffenden Diskussion auf Commons. Diese Nachricht wurde automatisch von CommonsTicker erzeugt.

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-- DuesenBot 23:23, 12. Feb. 2007 (CET)

in Genf legal

meines Wissens gibt es von der sozialistischen Regierung der Stadt Genf erlassene Regeln, die es unter bestimmten Bedingungen automatisch erlauben, Häuser zu besetzen. Morgenstar 13:14, 16. Feb. 2007 (CET)


Erste Besetzung in Kassel?

Ich habe irgendwo gelesen, dass die ehemalige belgische Kaserne in der "Belgische Straße" in KAssel die erste Hausbesetzung in Deutschland war. Hat da jemand eine Quelle? --Trillian4 14:39, 10. Mai 2007 (CEST)

Slogans

Sind die in dem Artikel aufgeführten Slogans wirklich enzyklopädisch relevant? Ich schlage die Löschung des Abschnitts vor. --Dr Möpuse gips mir! 12:41, 14. Aug. 2007 (CEST)

Da hierzu kein Widerspruch gekommen ist, erlaube ich mir die Streichung. --Dr Möpuse gips mir! 17:49, 16. Aug. 2007 (CEST)
naja irgendwie halte ich sie schon für kulturell wichtig, um die lebenswelt und politische motivationen der hausbesetzer in ihrer eigenen sprache wiederzugeben. aber wenn niemand anderes für interessant erachtet, kommts halt weg^^ Bunnyfrosch 22:50, 16. Aug. 2007 (CEST)

Unterstützerszene

Ich bitte um Belege für den Abschnitt Unterstützerszene. Das liest sich eher wie ein Werbetext für die Unterstützung von Hausbesetzern. Wo hat es aktuell derartige Aktionen gegeben? --Dr Möpuse gips mir! 09:44, 4. Okt. 2007 (CEST)

Ich stimme dem zu. Kritik im Detail: Teilweise werden Strafmaßnahmen als Kriminalisierung interpretiert. Dieser Satz ist nicht verständlich. Weiter oben im Artikel steht, dass Hausbesetzungen einen Straftatbestand darstellen. Wie also können Strafmassnahmen gegen Hausbesetzer als "Kriminalisierung interpretiert" werden? --ESNRZ 13:56, 12. Okt. 2007 (CEST)
comment: ein großes problem bei der pisastudie war die lesekompetenz der schülerInnen, viele haben die konkrete aufgabe nicht ordentlich erfassen können, da sie die fragestellung nicht verstanden haben. wenn du den satz richtig ließt wirst du dort einen passiv vorfinden, der impliziert, daß er ein szenario aus sicht der hausbesetzer beschreibt Bunnyfrosch 01:22, 14. Okt. 2007 (CEST)
Dann wird es dir sicher nichts ausmachen, mir als PISA-Benachteiligtem folgendes zu erläutern: Den quellenlosen Wikipedia-Artikel ausser acht gelassen, steht in meinem Duden, dass Kriminalisierung "als kriminell erscheinen lassen, hinstellen: eine Handlung kriminalisieren" (oder auch, hier offenbar nicht gemeint, bei jemandem kriminelle Neigungen wecken) bedeute. Hausfriedensbruch ist aber tatsächlich eine Straftat, insofern halte ich dieses Wort hier für missverständlich, da angesichts dieses Hintergrunds eine korrekte Interpretierung des Begriffs "Kriminalisierung" seitens der Hausbesetzer fraglich erscheint. So könnte man im fraglichen Satz etwa schreiben, dass Hausbesetzer ihre Straftaten für gerechtfertigt halten und Massnahmen dagegen als Kriminalisierung bezeichnen würden. --ESNRZ 09:10, 14. Okt. 2007 (CEST)
Der Artikel handelt ja nicht von "Hausfriedensbruch", sondern einer "Hausbesetzung". Die beiden Begriffe sind unterschiedliche und stehen nicht immer in direktem Zusammenhang. Solange eine Hausbesetzung nicht angezeigt ist, ist sie auch kein Hausfriedensbruch. YellowSubmarine 22:53, 12. Jan. 2008 (CET)
Manchmal bildet sich deshalb eine Solidarisierungbewegung mit den Hausbesetzern bei offenen Besetzungen. Dieser Satz impliziert, diese "Solidaritätsbewegung" stamme nicht aus dem Umfeld der Hausbesetzerszene. Wenn dem tatsächlich nicht so ist, dann erbitte ich ebenfalls Quellen dafür, dass sich der Besetzer- und Linksautonomenszene fernstehende Personen mit Hausbesetzern solidarisieren. Dass die Quellen auch nicht aus diesem Umfeld stammen sollten, düfte klar sein. --ESNRZ 13:56, 12. Okt. 2007 (CEST)
comment: wenn man keine ahnung hat ... besser ..., aber da du dir sowas nicht verstellen kannst empfehle ich dir diverse videodokumentationen. dort kannst du dir den o-ton der anwohner und anderer anhören. faktisch genügt es manchen leuten, daß hausbesetzer zwar in angemalten häusern leben aber generlell sympathische menschen sind. andere freuen sich über die tatsache, daß mietpreise in solchen gegenden stabil bleiben, bzw. totallsanierungsprogramme durch den widerstand der hausbesetzer verhindert werden usw. aber da du eh nur pov getrolle ablassen wolltest ... in den hafenstarße war unter anderem Jan_Philipp_Reemtsma einer der fürsprecher in den vorverhandlungen. Bunnyfrosch 01:22, 14. Okt. 2007 (CEST)
Es ist das gute Recht eines jeden, Belege für Artikelinhalte zu fordern, ohne dass er deswegen Beschimpfungen über sich ergehen lassen muss und angedeutet wird, er solle "die Fresse halten". Zusätzlich sollten in einem Artikel über eine Gruppe mit einem bestimmten strittigen Anliegen, die Belege nicht nur aus eigenem Material dieser Gruppe bestehen. Versuch das ohne Gehässigkeiten zu akzeptieren. --ESNRZ 09:32, 14. Okt. 2007 (CEST)
In den Gerichtsverhandlungen ist man bemüht, das politische Anliegen der Besetzung deutlich zu machen, und so von einer Straftat abzugrenzen. Dieser Satz nimmt die Position der Hausbesetzer ein und ist juristisch unsinnig. Ein "politisches Anliegen" hebt keine Straftat auf. --ESNRZ 13:56, 12. Okt. 2007 (CEST)
comment: Doch wenn man der argumentation des grundgesetzes eigentum verpflichtet folgt dazu gehört eine politische argumentation in den gesellschaftlichen als auch gerichtlichen prozessen, aber wenn man von der materie 0 ahnung hat und einfach nur stressen will ... Bunnyfrosch 01:22, 14. Okt. 2007 (CEST)
Eine Petition für eine Veränderung des Zinsgeldsystems belegt nicht, dass Straftaten mit "politischen Anliegen" keine Straftaten sind und somit "davon abgegrenzt" werden können. --ESNRZ 09:32, 14. Okt. 2007 (CEST)
Mein Vorschlag: Entweder belegt Bunnyfrosch diesen Abschnitt mit mehr als nur "langsam nährt es sich dem getrolle" und löst die Widersprüche auf, oder die Inhalte werden ohne die kritisierten Passagen als Vorgehen der Hausbesetzer bei drohender Räumung oder Prozessen gegen Szeneangehörige dargestellt. --ESNRZ 13:56, 12. Okt. 2007 (CEST)
es ist doch bemerkenswert, daß user die von einem thema offenkundig keinen plan haben, meinen sie müßten sich fachlich zu äußern, während ich möbuse gerne noch redliche absichten unterstelle, ist doch mit dem auftreten eines höflich gesagt 'linktrollaccounts' der nach langer abstinenz wieder reaktiviert wurde, hier hoffentlich nicht die nächste artikelvollsperre zu erwarten. wenn du mit einem link ein problem hast lieber esnrz, dann führe das hier aus, oder such die ein arbeitsgebiet von dem du plan hast, denn das trollige löschen von quellen und weiterführenden links ist es wie du mittlerweile eigendlich mal gemerkt haben solltest nicht. auch hege ich von meiner seite wenig interesse die diskussion mit einem störaccount zu führen ... und deine indymedia anmerkung in deiner bearbeitung läßt mich zumindest ahnen, daß du in der vergangenen zeit wenig von deinen unsitten aufgegeben hast
@möpuse: ich hoffe die änderungen sind erklärend genug, ansonsten bitte einfach konkret eine fragestellung darlegen. Bunnyfrosch 01:22, 14. Okt. 2007 (CEST)
Offenbar merkst du nicht, dass dein Mass an Verletzungen von WP:KPA übervoll ist. Ich halte anonyme Webforen nicht für eine geeignete Grundlage, um eine Enzyklopädie aufzubauen. Ebenfalls sind Wikipedia-Artikel keine Linksammlungen. Ich habe schon dutzende Links entfernt und werde es auch weiterhin tun - die Grundlagen dazu stehen alle in der Wikipedia und dürften einem langjährigen Mitarbeiter bekannt sein. Insofern bleibt dir nichts anderes übrig, als solchen Linklöschungen argumentativ zu begegnen - bisher leider Fehlanzeige. --ESNRZ 09:46, 14. Okt. 2007 (CEST)
lieber esnrz, wir kennen uns schon ein weilchen unter anderem wegen deiner reverts von dir nicht genehmen links, die allesamt zu editwars führten und so gut wie alle auch durch die mehrheit der beteiligten user rückgängig gemacht wurden. auch ist mir nicht entgangen, daß deine ersten edits nach deiner zwei monatigen pause mit einem editwar bei helvetische jugend begannen da ich schon von WP:GGAA ausgehe, hätte es immerhin sein könnnen, daß du deine störversuche bezüglich der links abgelegt hast, aber auch da hat offensichtlich kein umdenkprozess bei dir stattgefunden, wie man im von mir zitierten edit nachlesen kann und wie du auch hier noch mal geschrieben hast. desweiteren wissen wir auch beide, daß die von dir aufgeworfene frage des zitierens und verweisens auf indymedia in zig artikeln bereits mit dir erörtert wurde, weshalb ich mir das hier spare. auch dies ist übrigens ein grund weshalb ich deine seriösität nachhaltig bestreite und bei dir nicht mehr von guten absichten ausgehe. nicht zu vergessen, daß du bisher bereits 2 mal wegen genau diesem verhalten gesperrt wurdest.
und zu deiner mitarbeit im artikel, generell steht dieser nix im wege nur gehe ich bei dir davon aus, daß es dir wie du selbst so schön gesagt hast um die indymediaverweise geht. dies habe ich dir in auf der diskoseite zum tortenattentat damlas auch sehr deutlich nachgewiesen. also nimm bitte nicht für dich irgendwelche ansprüche auf, die du selbst in keinster weise bereit bist hier im projekt einzubringen. Bunnyfrosch 18:50, 14. Okt. 2007 (CEST)
In deinem für dich mittlerweile typischen unsachlichen Rumdumschlag mangels Argumenten verkennst du die Realität mehr als einmal. Aufgrund deiner Reaktion sehe ich meine Kritikpunkte als vollumfänglich bestätigt an. --ESNRZ 16:12, 15. Okt. 2007 (CEST)

Wenn wir jetzt noch einmal zur Sache kommen könnten: Ich habe den Eindruck, dass es in den 80er Jahren eine konkrete Unterstützerszene gab. Paradebeispiel war die Hamburger Hafenstraße. Alle anderen Nachweise zeigen mir allerdings, dass die öffentliche Aufmerksamkeit zu Hausbesetzungen danach derart zurückgegangen ist, dass kaum mehr von einer aktiven Unterstützerszene gesprochen werden kann. Vielleicht gibt es mal ein SoliFrühstück oder eine Soli-Reso, aber keine echte Bewegung pro Hausbesetzer. Wenn das so stimmt, sollte man das so berichten. Einverstanden? --Dr Möpuse gips mir! 19:06, 14. Okt. 2007 (CEST)

Zustimmung; man könnte den Abschnitt in Richtung eines POV-freien "Massnahmen bei drohender Räumung/Verurteilung"-Abschnittes umbauen. --ESNRZ 16:16, 15. Okt. 2007 (CEST)
@esnrz: hausfriedenbruch ist kein delikt bei dem vom amtswegen erwittelt wird, sondern nur nach starfantrag oder bei besonderen öffentlichen interesse, weshalb räumung und verurteilung wieder nicht weder den deutschen noch internationalen rechtsstand treffend wiedergeben
@dr. möbuse: diese tendenz ist tatsächlich zu sehen, wobei sich aber immer noch regional und bei populären häusern unterstützungsszenen sehr wohl ausbilden. jetzt für deutschland, sind die rigarerstarße und die köpi zu nennen in den letzten jahren, während der hafenstarße mit der mainzerstarße und leipzig connewitz auch noch große und bekannte projekte folgten, deren kampagnen viele menschen erreichten und mobilisierten. dazu kann man immer wieder sehen, daß es regional gelingt bei hausbesetzungen vor ort breite gesellschaftsschichten für solidarisierungen zu erreichen. Bunnyfrosch 19:06, 15. Okt. 2007 (CEST)
"hausfriedenbruch ist kein delikt bei dem vom amtswegen erwittelt wird, sondern nur nach starfantrag oder bei besonderen öffentlichen interesse, weshalb räumung und verurteilung wieder nicht weder den deutschen noch internationalen rechtsstand treffend wiedergeben" Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. In dem betreffenden Abschnitt wird doch gesagt, die Unterstützerszene setze sich gegen Repression und für den Erhalt der Häuser ein (also gegen Räumung) und sammle Geld für Prozesse gegen Hausbesetzer. Wieso soll also dein Kommentar ein Argument gegen meinen Vorschlag sein, dies in einen generellen Abschnitt über Massnahmen bei drohender Räumung und Gerichtsprozessen umzuwandeln? --ESNRZ 13:34, 16. Okt. 2007 (CEST)
Wie oben schon beschrieben, ist eine Hausbesetzung kein Hausfriedensbruch, solange sie nicht angezeigt wird. Somit kann sich eine Unterstützerszene auch gegen eine Räumung und die darauffolgende Repression einsetzen. Beispielsweise bei der Besetzung eines Gebäudes in öffentlicher Hand, wo über politische Wege auf die Entscheidung zur Anzeige und Räumung Einfluss genommen werden kann. YellowSubmarine 23:02, 12. Jan. 2008 (CET)
Also zunächst einmal ist das Vorhandensein einer Unterstützerszene in der Vergangenheit nicht zu leugnen, der Link Nr. 7 macht das Ausmaß einer solchen Unterstützerszene deutlich. "Der Bundestagsabgeordnete der FDP Jürgen Möllemann antwortete im Interview mit dem Semesterspiegel (Nr. 134) auf die Frage, ob er grundsätzlich eine Hausbesetzung als legales Kampfmittel Wohnungssuchender betrachte: "Wenn die Situation so gelagert ist, wie in diesem Fall, auf jeden Fall." Nun kann man entweder sagen, schon allein wegen des geschichtlichen Hintergrundes spricht man heute ebenfalls von einer "Unterstützerszene" auch wenn diese "kleiner" sein mag, was zu klären wäre. Oder aber es wäre zu klären, wie klein eine Unterstützerszene nur werden darf, um nicht mehr als solche zu gelten. YellowSubmarine 22:53, 12. Jan. 2008 (CET)

Erforschen?

In der einleitenden Definition steht, dass die "Inanspruchnahme geschieht, ohne den Willen des Eigentümers oder Berechtigten zu erforschen." Ist das nicht etwas beschönigend? Statt "erforschen" sollte man lieber "berücksichtigen" schreiben. Dass man eine fremde Immobilie nicht eigenmächtig, gar zum Nulltarif, bewohnen kann, ist nichts, was im speziellen Fall jeweils zu erforschen wäre. Denn man kann und muss davon ausgehen, dass das nicht der Wille des Eigentümers ist. Ebenso ist ein Dieb nicht jemand, der den Willen des Bestohlenen nicht ausreichend "erforscht". Oder einen Mörder würde man nicht beschönigend definieren als jemanden, der tötet, ohne zuvor den Willen des Opfers "zu erforschen". Denn damit würde man unterstellen, dass es eine durchaus vorhandene Wahrscheinlichkeit gibt, dass das Opfer einverstanden gewesen wäre. Damit kann man aber in der Realität weder beim Mordopfer ausgehen noch bei demjenigen, dem eine Sache unentgeltlich weggenommen oder entzogen wird. Skara Brae 19:39, 14. Okt. 2007 (CEST)

+1. --Dr Möpuse gips mir! 19:45, 14. Okt. 2007 (CEST)
Naja, mit deinen Vergleichen solltest du etwas vorsichtiger umgehen (Inanspruchnahme leerstehenden Wohnraums - Mord), aber grundsätzlich sehe ich "berücksichtigen" auch als den besseren Begriff. ---Nicor 19:59, 14. Okt. 2007 (CEST)
Ich stimme den Ausführungen Skara Braes zu. --ESNRZ 16:13, 15. Okt. 2007 (CEST)
@Nicor, mir ging es nur um die logische Vergleichbarkeit. Aber was Du sagst, ist ebenfalls eine weitere Beschönigung: Der Artikel hier handelt nämlich nicht von "Inanspruchnahme leerstehenden Wohnraums" sondern von Hausbesetzung. Dabei hat man keinen "Anspruch", sonst wäre es ein bloßer "Einzug" und keine Besetzung. Von "Inanspruchnahme" spricht man i.d.R. im Zusammenhang mit Rechten, die einem zustehen. Die Vergewaltigung ist auch keine "Inanspruchnahme" der Frau - um bei den übertriebenen Vergleichen zu bleiben ;o)
Fast jeder von uns nimmt "leerstehenden Wohnraum in Anspruch", indem er den Wohnraum anmietet oder kauft und dann einzieht. Ohne deswegen Hausbesetzer zu sein. Skara Brae 18:44, 15. Okt. 2007 (CEST)
ich überlege immer noch ob die formulierung so wirklich korrekt ist. der artikel soll schließlich nicht das deutsche rechtssystem wiedergeben, sondern einen allgemeinen und halbwegs guten überblick verschffen. ich hatte dereinst mal einen artikel zur internationalen rechtslage gelesen, dernach die wiederinbesitznahme leerstehender häuser nach einem bestimmten zeitraum völlig legitim ist und vom gesetzgeber der/des entsprechenden land/länder auch gedeckt, da ich den artikel jetz aber nicht mehr finde ... sei es hier erwähnt, daß wenn ich doch noch mal in mich gehe und versuche das auszubuddeln eine umformulierung mit quellenverweis die folge wäre Bunnyfrosch 18:58, 15. Okt. 2007 (CEST)
Wenn in dem Fall, von dem Du sprichst, die Inbesitznahme völlig legitim ist, würde man denn dann überhaupt von "Hausbesetzung" sprechen und würde das dann überhaupt zu diesem Lemma gehören? Du musst ja nicht nur ein Beispiel dafür finden, dass man international irgendwo leerstehende Häuser nach gewisser Zeit in Besitz nehmen darf, sondern es muss dann auch ein Zusammenhang mit dem Lemma "Hausbesetzung" hergestellt werden. Skara Brae 19:30, 15. Okt. 2007 (CEST)
Vielleicht sehe ich auch nur den Begriff Besetzung zu eng. Für mich ist eine Besetzung etwas, was gegen jemanden bzw. gegen die Rechte eines anderen erfolgt und speziell Hausbesetzung ist nach meinem Sprachgefühl eine Inbesitznahme, die eben nicht legal ist. Im legalen Fall würde ich eine Inbesitznahme nie als "Besetzung" sondern als "Einzug" o.ä. bezeichnen. Aber möglicherweise sehe ich den Begriff "Besetzung" zu eng?! Obwohl Artikel Besetzung ziemlich eindeutig ist. Skara Brae 19:41, 15. Okt. 2007 (CEST)
da du die frge aufwirfst, ich denke schon daß der begriff zu eng gesehen wird Instandbesetzung auch der englische begriff läßt vermuten, daß hier niederlassen (sich hocken sich setzen) gemeint ist, aber wie gesagt, so lange ich den den artikel zum internationalen recht ausbuddele, werd ich mich hier nicht zu weit aus dem fenster lehnen :) Bunnyfrosch 20:14, 15. Okt. 2007 (CEST)
Bunnyfrosch, für die These, dass einzelne Rechtsordnungen Hausbesetzungen erlauben, braucht man aber jedenfalls eine reputable Quelle. Das wäre in diesem Zusammenhang allein eine juristische Fachzeitschrift. --Dr Möpuse gips mir! 20:18, 15. Okt. 2007 (CEST)
wie bereits gesagt, werde ich ohne quelle da nix machen, aber die tatsache, daß hausbesetzung in deutschland ein starftatbestand ist, bei dem nur nach anzeige und nicht vorn vorherein ermittelt wird zeigt die tendenz ... Bunnyfrosch 20:26, 15. Okt. 2007 (CEST)
Der Straftatbestand ist nicht das entscheidende. In allen mir bekannten Rechtsordnungen, die das Eigentum schützen, kann der Eigentümer einen Dieb, Hausbesetzer oder wen auch immer stets mittels gerichtlicher Hilfe zur Unterlassung zwingen. Daher bin ich sehr überrascht, dass es dort Ausnahmen geben soll. --Dr Möpuse gips mir! 20:29, 15. Okt. 2007 (CEST)
du solltest das besetzen eines bewohnten hauses nicht mit dem eines leerstehenden vergleichen. alternativ hier ein weiterführender text zur situation in gb, der eventuell etwas veraltet ist, das kann ich nicht nachprüfen, aber auch für die niederlanden und spanien bilde ich mir ein, ähnliche gesetzeslagen vernommen zu haben. https://www.puscii.nl/archiv/squattext1/index.pdf Bunnyfrosch 21:00, 15. Okt. 2007 (CEST)
Diese Quelle ist nicht so ganz das Gelbe vom Ei, oder? Sowohl Form als auch Inhalt finde ich nicht sehr vertrauenserweckend. Und ob das Haus bewohnt oder unbewohnt ist, ist ebenso irrelevant wie die Frage, ob der Staatsanwalt eine Besetzung von Amts wegen verfolgt oder nur auf Antrag des Eigentümers oder aber, ob die Sache rein zivilrechtlich zu regeln ist. Das ist zwar zugegebenermaßen alles von Land zu Land unterschiedlich. Diese Aspekte sind jedenfalls alle ziemlich weit davon weg, von "völliger Legitimität" sprechen zu können. Oder gar von einem Recht oder Anspruch auf eine Besetzung. Dass man legal etwas "besetzen" darf (also dass offiziell das Recht des Stärkeren gilt) kann ich mir nur für die Steinzeit oder den Krieg vorstellen. Aber selbst im Krieg geht das nicht so einfach. Nach der Haager Landkriegsordnung darf nur ein Befehlshaber "requirieren" und muss dafür auch noch entschädigen. Übrigens sagt das Oxford Dictionary zum Begriff Squat: "occupy without permission" und das PONS-Wörterbuch "illegaler Siedler".
Instandbesetzung ist auch nicht gerade hilfreich. Auf die rechtliche Lage wird einfach gar nicht eingegangen. Stattdessen wird geredet von "behutsamer Stadterneuerung", "Kaputtbesetzen", "keine Lust" und (Eigen?-)Lob für die Renovierungsleistung. Skara Brae 23:41, 15. Okt. 2007 (CEST)
Diese Aspekte sind jedenfalls alle ziemlich weit davon weg, von "völliger Legitimität" sprechen zu können. Oder gar von einem Recht oder Anspruch auf eine Besetzung. was ich nie getan habe! alles was ich bsiher hierzu geschrieben habe, war, daß ich die änderung in der formulierung irgendwann eventuell revideren werde, wenn ich mich in der materie für fit genug erachte, weiter habe ich geschrieben, daß unterschiedliche länder eine andere herangehensweise an besetzungen haben. was auch die quelle für gb zeigt, daß diese quelle nicht die 77 auflage zum bgb kommentar ist, ist mir auch klar. nichtsdestortrotz ist es eine anleitung für leute in gb leerstehende häuser und wohnungen zu besetzen. ob einem die quelle fast ist dabei irrelevant, fakt ist, daß die leute die sie geschrieben (übersetzt) haben dabei voraussichtlich bestehende britische gesetze als textgrundlage angesetzt haben ... aber um das noch mal deutlich zu machen, aktuell habe ich keine lust den edit zu reverten so grob falsch ist er nicht^^, aber sollte ich noch eine weitere quelle für die rechtslage in anderen ländern auftun, würde ich dies hier darstellen und nach gegebener zeit ggf. eine änderung vornehmen, aber daß bedeutet, daß mir neben gb auch für mindestens einen weiteren staat texte vorliegen Bunnyfrosch 00:02, 16. Okt. 2007 (CEST)

ich habe auf dr. möbuse zurückgesetzt, weil ich die änderungen hier für deutlich falsch halte und mir andererseits auch eingefallen ist, was konkret die autoren damals mit 'erforschen' meinten. a) gibt es sehr wohl breite unterstützerkampagnen die über 'linksradikale' hinausgehen (was auch deutlich gemacht worde b) meint erforschen in diesem kontext, daß häufig häuser besetzt werden, die ein ungeklärtes besitzverhältnis haben, und wo die eigentümer nicht auffindbar sind, bzw. sich nicht um die imobilie kümmern, hier ist 'erforschen' tats#ächlich die treffendere bezeichnung Bunnyfrosch 01:14, 18. Okt. 2007 (CEST)

Dann liefere doch endlich mal Belege für diese "breite Solidarisierungbewegung" die nicht aus dem linksautonomen Lager stamme und derart üblich sei, dass man die beschriebenen Massnahmen in der Regel einer "Unterstützerszene" zuschreiben müsse. Aber nicht irgendwelche Artikelchen aus dem Politblog Indymedia "Am Samstagabend demonstrierten ca. 60 Linksradikale unter dem Motto "Bewegungsfreiheit schaffen, Freiräume erkämpfen" für ein neues autonomes Zentrum in Karlsruhe" oder selbstgedrehte Propagandavideos von Hausbesetzern. Und natürlich auch Belege dafür, dass bei den meisten besetzten Häusern kein Eigentümer ausfindig zu machen sei und dass nach einem "Erforschen des Willens des Eigentümers" bei negativem Entscheid das Haus nicht besetzt würde. Und jetzt heissts erst mal: Erst Belege, dann schreiben! Danke. --ESNRZ 09:34, 18. Okt. 2007 (CEST)
@Bunnyfrosch: Was die Konkret mal über das "Erforschen" geschrieben hat und wie sie den Begriff auslegt, das hat doch keine enzyklopädische Relevanz. Ich finde das Wort weiterhin unpassend. --Dr Möpuse gips mir! 09:48, 18. Okt. 2007 (CEST)

Fotos

Ich zähle insgesamt 13 Fotos von besetzten Häusern in dem Artikel. Was ist der Erkenntniswert? Der Artikel wirkt so fast wie ein Poesiealbum. Ich schlage vor, auf ein bis maximal drei Fotos zu reduzieren. Spricht etwas dagegen? --Dr Möpuse gips mir! 14:26, 24. Jan. 2008 (CET)

Da keine Antwort kam, gehe ich einmal davon aus, dass es iO ist, den Großteil der fotos zu löschen. --Dr Möpuse gips mir! 20:20, 19. Feb. 2008 (CET)
Nein, ist es nicht. Bilder illustrieren den Artikelgegenstand, hier eben die besetten Häuser. --Markus 12:46, 29. Jun. 2008 (CEST)

Tüwi kein besetztes Haus

Das Tüwi - für manche der Tüwi - in Wien ist kein besetztes Haus und war nie eins.

Die Nutzung der Räumlichkeiten, in denen der Verein "Tüwi - Forum für Integration, Kommunikation und Interaktion" einen Gastgewerbebetrieb mit Veranstaltungsprogramm etc. betreibt, basiert auf einem Nutzungsvertrag mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Die Initiative zur Gründung des Tüwi ging von der ÖH aus, an der Gründung beteiligt waren sowohl in der ÖH tätige als auch andere motivierte StudentInnen.

Die Räumlichkeiten sind im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft, die diese der Universität für Bodenkultur zur Verfügung stellt. Die ÖH hat Anspruch auf eine bestimmte Fläche, die ihr die Uni zuteilen muss, damit sie ihre Tätigkeit ausüben kann. Die Tüwi-Räumlichkeiten sind ein Teil dieser von der Uni überlassenen ÖH-Flächen. Der Verein ist bestrebt, sein Bestehen auch zukünftig zu sichern und steht daher in ständigem Dialog mit der ÖH und auch mit der Universität.

Die Aktivitäten des Tüwi hatten nie das Ziel Wohnraum zu schaffen, genauso wenig wurden die Räumlichkeiten jemals als Wohnraum genutzt.

Dem Grundgedanken von Hausbesetzungen steht ein Teil der im Tüwi aktiven Menschen sicher positiv gegenüber. Das Tüwi selbst hat aber eine andere Geschichte.

Die Informationen und die erwähnten Dokumente sind mir durch mehrjähriges, sehr aktives Mitwirken im Verein bekannt. Sorry falls damit ein Mythos zerstört wird. Katz 11:44, 18. Apr. 2008 (CEST)

Rechtslage in Österreich

Ich bin mir alles Andere als sicher, dass eine Hausbesetzung den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs gem StGB erfüllt. Auszug aus dem Lehrbuch Strafrecht BT 1 Fuchs : "Mit der herrschenden Meinung wird das Ergebnis (des Hausfriedensbruchs) vermieden, indem man beim strafbaren Husfriedensbruch generell die Anwesenheit eines Berechtigten zur Tatzeit fordert[...]"

Hausbesetzungen stellen, meines Wissens, in Österreich keinen Straftatbestand dar. Eine Räumung erfolgt auf zivilrechtlichem Weg, wenn man von Einsturzgefahr o.ä. absieht. --Pythagoras1 (⠙⠊⠎⠉⠥⠎⠎⠊⠕⠝) 19:09, 9. Sep. 2008 (CEST)
Hausbesetzung ist in Österreich DEFINITIV kein Straftatbestand, es wurde ja auch schon gesagt, "Hausfriedensbruch" ist nur möglich wenn das Objekt "bewohnt" ist (ich glaub nicht das "Anwesenheit" ausreicht). Ich such da grad eine juristisch korrekte Quelle raus. Da ich selbst in der Szene aktiv bin kann ich auch sagen das bei sämtlichen Besetzungen der letzten Jahre kein Mensch wegen Hausfriedensbruch angezeigt wurde. Eine Räumung erfolgt wie Pythagoras sagte auf zivilem Wege via Sonderparagraphen im Sicherheitspolizeigesetz (§37 SPG). Der wurde eben geschaffen um Besetzungen welche keine Straftatbestand (Hausfriedensbruch oder Nötigung) erfüllen handhaben zu können. Hier ein Link dazu: http://no-racism.net/article/885/

wenn ich noch eine Quelle für meine Behauptung bzgl. "Hausfriedensbruch nur bei bewohnten Objekten" finde werd ich mal den Österreich Teil unter Rechtslage ändern. -- nermd

Im Gegensatz zu Deutschland liegt Hausfriedensbruch in Österreich nur bei Eindringen "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt" vor. § 109 StGB. Das scheint mir schon ein erheblicher Unterschied zu Deutschland. Da ich juristischer Laie bin, traue mich aber nicht, am Artikel herumzupfuschen. --93.82.7.242 09:46, 16. Jul. 2011 (CEST)

Schweiz, Zürich

Die Dissertation

bietet noch viel Stoff für weitere informative Artikel: Dadafestwochen in der Sihlpapier-Fabrik, Shantytown, Hippiedorf, Egocity, Reclaim the Streets (RTS), Besetzung des Restaurants Krone, Besetzung des Asyl, Besetzung des Hotel Garnie, Glacegarten... --Markus 12:44, 29. Jun. 2008 (CEST)

Qualität des Artikels

Leider verkommt der Artikel nach einiger Zeit immer wieder zu einer Art Poesiealbum der Hausbesetzerszene. Bitte hört damit auf. Eine Liste aller besetzten Häuser etc. gehört nicht in diesen Artikel, da diese Häuser für sich gesehen keine enzyklopädische Relevanz haben. Auch eher tendenziöse Abschnitte, wie etwa der völlig verquaste Abschnitt zur Rechtslage in den Niederlanden, hat hier wenig zu suchen. Also, bitte WP:NPOV und WP:RK beachten. Danke, --Dr Möpuse gips mir! 11:01, 7. Sep. 2008 (CEST)

Tut mir leid, aber da muss ich - etwas verspätet - entschieden dagegen sprechen. Wie man an den blauen Links sehen kann, haben viele der erwähnten Häuser enzykloädische Relevanz - häufig im Kontext mit Unruhen, autonomen und/oder sozialen bzw. gesellschaftspolitschen Bewegungen. Ich widerspreche sicher nicht, dass hier manche Angaben fragwürdig sind - zb. irgendwelche Adressen von irgendwelchen überregional unbekannten Häusern - aber daher den halben, weitgehend sehr gut recherchierten, in langer Arbeit wiki-mäßig Schritt für Schritt verbesserten Artikel - quasi mit dem Vorschlaghammer zu löschen, ist sicherlich der falsche Weg. Auch die Entfernung der Literatur mit dem Verweis "unbedeutende Dissertationen" deutet auf fehlendes Hintergrundwissen hin. Ich kenne natürlich nur wenige der Publikationen, aber ich kann dir versichern, dass "Wo-Wo-Woniger" von T. Stahel alles andere als irgendein unbedeutender Haufen Papier ist - ganz im Gegenteil. Es ist ein dickes, umfangreiches Buch über die Geschichte der Hausbesetzerszene und Wohnungsbewegung in Zürich und in seinem Umfang wohl als Standardwerk für die Zeit ab 1968 - also die relevanteste - zu betrachten. Man kann vielleicht argumentieren und diskutieren, dass gehöre in einen Schweizbezogenen-Abschnitt oder lediglich als reference erwähnt - aber es einfach zu löschen hilft weder dem Artikel noch sonst jemandem oder etwas weiter. Solange der Artikel mit Quellen belegt ist und nicht in unwesentliches ausschweift sehe ich hier keinen Grund für Löschungen. Über die Listen von besetzten Häusern - wie bereits gesagt - kann man aber sicher diskutieren, dass nicht alles was da drin steht relevant ist. Aber die Abschnitte über Deutschland, Österreich, Schweiz und Spanien sind sehr aufschlussreich und alles andere als romantisch - über Umfang und Einzelheiten kann man reden, aber einfach löschen? -- Otto Normalverbraucher 22:14, 29. Sep. 2008 (CEST)

Habe den Beitrag "Niederlande" wieder zurückgesetzt mit "Literatur" und "Quellen"-Angabe. Belege müssen sein. Wer das wieder löscht, sollte sich Bitte mit mir in Verbindung setzen! Dr. Möpuse hatte mich mal darauf angeschrieben. Habe dann die BELEGE gebracht. Wieso greift Dr. Möpuse nicht ein wenn die Belege gelöscht werden? Erst soll ich Belege liefern, dann werden sie gelöscht! Wer versteht das? Grüsse, Lea -- F2hg.amsterdam 16:16, 3. Okt. 2008 (CEST)

gelöschter Abschnitt über Hausbesetzerszenen

jene Teile des folgenden Abschnittes, die mit Quellen belegt sind oder belegt werden, können wieder in den Artikel - allerdings sollten nur Beispiele (große, medial bekannte, politisch bedeutende, etc.), ausgewählt werden. Zusätzlich zum Namen des besetzten Hauses sollten daher auch Jahreszahlen der Besetzung oder Auflösung hinzukommen, und falls erwünscht, kurz ein paar Worte über die Bedeutung der Besetzung verloren werden - das ganze natürlich mit Quellen belegt. Eine Liste irgendwelcher Häuser irgendwo, ohne weitere Informationen ist nicht sinnvoll und unbrauchbar. Daher eben eine Auswahl mit Zusatzinformation. -- Otto Normalverbraucher 02:36, 15. Okt. 2008 (CEST)

== Hausbesetzerszene und besetzte Häuser == Bekannte Häuser, die zur Zeit besetzt sind oder früher besetzt waren:

Dänemark

Deutschland

Großbritannien

  • Sealand, ehemalige Militärstation vor der britischen Küste

Litauen

Österreich

  • RAUM, Salzburg
  • Arena, Wien (die Arena ist immer noch im mündlichen prekariat mit der stadt wien mai'07)
  • Amerlinghaus, Wien: 1975 besetzt.
  • Ernst-Kirchweger-Haus (EKH), Wien
  • Pankahyttn, Wien (nach mehreren Besetzungen wurde dem Verein Pankahyttn ein Haus im 15.Bezirk von der Stadt Wien zu Verfügung gestellt)
  • Wagenplatz W:11, Wien (Räumungsbescheid Anfang März 2008,aktuell noch besetzt)

ehemalige:

  • Villa Kuntabunt, Innsbruck: geräumt
  • Stadtwerkstatt, Linz: ehemals besetzte Fabrikshalle, die Anfang der 1990er-Jahre abgerissen wurde. Besteht heute in kleinerem Ausmaß als Kultur- und Veranstaltungszentrum.
  • Alte ARGE, Salzburg: abgerissen
  • Meldemannstraße, Wien
  • Phorushalle, Wien: geräumt 1979.[5]
  • Spalowskigasse-Aegidigasse, Wien: geräumt im August 1988 und abgerissen.[6]
  • Autonomes Jugendzentrum GaGa (Gassergasse), Wien: geräumt 1983.

Schweiz

Kulturzentrum Reithalle
Chien Rouge Lausanne
Sidi Winterthur
Gebäude Ort Jahr Bemerkungen
CS()A il Molino Tessin
Chien Rouge Lausanne
Cabaret Voltaire Zürich dada-Haus
KuZeB, KulturZentrum Bremgarten Bremgarten 1990 bis heute autonom und teilbesetzt [3]
Kulturzentrum Reithalle Bern 1981 aus Besetzung hervorgegangen, legalisiert
Rhino Genf ehem.
Rote Fabrik Zürich 1980 grösstes alternatives Kulturzentrum der Schweiz, ging in den 80er-Jahren aus einer Haus(Fabriks-)besetzung hervor
Sidi Winterthur 2004
Sulzer-Hochhaus Winterthur 2003 während wenigen Tagen besetzt
Villa Rosenau Basel 2004 im September 2004 besetzt, seither illegal bewohnt
Wohlgroth-Areal Zürich 1991 Mai 1991 – September 1993
Kiwiana Luzern 2004 2004 bis Dezember 2007
ElCalor Aarau 1996 10 Tage im August 1996 besetzt


Slowenien

Spanien

C.S.A. Can Vies in Barcelona. Seit 1997 besetztes Gebäude auf einem Grundstück der Bahn.

Barcelona besitzt eine der aktivsten Hausbesetzerszenen Europas. Eine wesentliche Ursache ist hierfür in der Tatsache zu sehen, dass über 80 % der Wohneinheiten Barcelonas Eigentumswohnungen – und somit für allein lebende Jugendliche nicht bezahlbar – sind. Im Jahr 2000 waren rund 70 Häuser im Raum Barcelona besetzt, vor allem in den an die Altstadt angrenzenden Stadtteilen Sants und Gràcia. Unter den Besetzern befinden sich neben solchen, die das besetzte Haus als Sozial- und Kulturzentrum betreiben wollen, auch solche, die lediglich eigenen Wohnraum benötigen und nicht allzu viel Aufsehen erregen wollen.[7]

Seit dem neuen Strafgesetz (Nuevo Código Penal; CP), das Ende 1995 in Kraft trat, waren jedoch vermehrt Polizeiaktionen gegen besetzte Häuser wahrzunehmen, die einigen kulturell sehr aktiven und etablierten autonomen Zentren das Ende bereiteten – darunter das Cine Princesa und das Hamsa. Dennoch ist die Hausbesetzerszene von Barcelona nach wie vor sehr aktiv und gut organisiert, wie an vielen Merkmalen erkennbar wird. So existiert ein gemeinsamer, nach Stadtteilen geordneter, wöchentlich aktualisierter, an einigen besetzten oder mit der autonomen Szene verbundenen Gebäuden ausgehängter Veranstaltungskalender („Info Usurpa“) für – schwankend – 40 bis 60 offene Zentren[8] und eine gemeinsame Wandzeitung („Contra-Infos“) der autonomen Szene, die in gleicher Weise ausgehängt werden. Darüber hinaus liegt an vielen Orten eine zwei Doppelseiten im A3-Format umfassende Hausbesetzerzeitung auf, die monatlich erscheint. Diese listet auch 39 centres socials okupats auf, also besetzte Häuser, die als offene Häuser geführt werden sowie eine Übersicht über Webseiten und Internetadressen an denen weiterführende Informationen bezogen werden können.[9] Darüber hinaus machen vor allem in Stadtvierteln mit einer erhöhten Anzahl von besetzten Häusern zahlreiche Graffiti, Stencils, Plakate und Sticker die Öffentlichkeit auf die Anliegen der autonomen sowie Hausbesetzerszene von Barcelona aufmerksam.

Das wahrscheinlich älteste noch besetzte „Haus“ ist das Kasa de la Muntanya, eine 1809 errichtete und 1989 besetzte Kaserne, die lange leer stand, aber nun als Immobilienobjekt in der gewachsenen Stadt wieder sehr begehrt ist. Einzig ein Streit um den Besitz – zwischen Staat, der von der besitzenden Adelsfamilie nur ein Nutzungsrecht für eine Kaserne hatte – hat bislang eine Räumung des großräumigen Gebäudes verhindert.[7]

gegenwärtige, besetzte, offene Häuser:

  • in Barcelona:[9]
    • Bahía: ehemaliger Tanzsalon, vor rund 30 bis 50 Jahren eingerichtet, seit etwa 2006 besetzt
    • Can Vies: 1997 besetzt, seit Jahren andauernder Rechtsstreit mit der Verkehrsgesellschaft TMB um den Abriss des Gebäudes
    • Kasa de la Muntanya, Barcelona („So festungsartig das Gebäude von außen aussieht, so nett wirkt es von innen. Hat man die Hofdurchfahrt durchschritten, erinnert es an eine mexikanische Hacíenda.“[7])

ehemalige:

  • Cine Princesa, Barcelona (10. März 1996 bis 28. Oktober 1996; etablierte sich rasch als Kultur- und Veranstaltungszentrum und war weit über die Hausbesetzerszene hinaus bekannt. Konzerte lockten häufig 1.000 und mehr Besucher an.[7] Noch größere Bekanntheit erlangte es durch die nur wenige Monate später folgende und bis dahin ungekannt brutale Räumung der Polizei; das Haus wurde eine ganze Nacht lang belagert und mit Gummigeschoßen beschossen[10])
  • Hamsa, Barcelona (17. März 1996 bis 4. August 2004[11])

Literatur


  1. Die Geschichte der Besetzung der Frauenstraße 24, Grevenerstraße 31 und Gertrudenstrasse 46 aus dem Archiv des AStA Uni Münster [1]
  2. Kulturkneipe Frauenstraße 24 [2]
  3. FR-Artikel: Jugendzentrum besetzt - Kulturrevolte in Bockenheim
  4. "Faites votre jeu" - Initiative, die das JUZ Bockenheim besetzt hält
  5. 3o Stills 1979: Phorushalle
  6. Hausbesetzer griffen zu Ziegeln und Steinschleudern
  7. a b c d Leben in der Lücke (Memento vom 18. März 2002 im Internet Archive), Online-Wochenzeitung Jungleworld, 25. Oktober 2000
  8. Info Usurpa – Butlleti setmanal de contr@informació des del 1996. Nr. 486, 11. bis 17. Juli 2007 (seit 1996 öffentlich aushängender, wöchentlich aktualisierter Veranstaltungskalender für besetzte Häuser und autonome Zentren in Barcelona)
  9. a b okupar bon. offen und gratis aufliegende Zeitung der Hausbesetzerszene von Barcelona, Mai 2007, kein Impressum, keine Seitenzahlen
  10. Wenn Leben ein Luxus ist, ist besetzen ein Recht – über die letzten Räumungen und die Reaktionen darauf in Spanien., Pressebüro Savanne, erschienen in hyäne 2/97, S. 90-92
  11. Barcelona: Kultursquat Hamsa geraeumt, am Abend Riots, Indymedia Schweiz, 5. August 2004

Besetzerzeichen

Meines Wissens ist das Zeichen ein O mit einem Blitz drinnen. Das O steht hier für das englische Wort "occupied", was übersetzt "besetzt" heißt. Das mit dem N widerspricht sich ja auch schon in eurer Diskussion über das gedrehte Opelzeichen. Recherchiert das bitte nochmal.--HOi!Reka 00:01, 29. Mär. 2009 (CET)

Das Zeichen ist aber praktisch auf jedem besetzten Haus zu sehen. Hab noch nie gehört, dass es nicht dieses N sein sollte. -- Otto Normalverbraucher 22:33, 31. Mär. 2009 (CEST)


Das O mit dem blitz ist genau dasselbe wie das N im kreis, nur eben eine andere beschreibungsart. (nicht signierter Beitrag von 94.247.220.163 (Diskussion | Beiträge) 16:34, 2. Apr. 2010 (CEST))

Legalisierung: Was ist gemeint?

Viele der in den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren in Deutschland und den Niederlanden besetzten Häuser sind heute legalisiert.

Waren diese Häuser denn illegal? So verstehe ich den Satz auf den ersten Blick und er ist verwirrend. --Poc 22:58, 24. Nov. 2010 (CET)

Korrigiert. --Poc 16:18, 2. Dez. 2010 (CET)

Kreuzberg

Ende der 60 ziger Anfang der 70 ziger war Berlin Wedding/Gesundbrunnen das größte Sanierungsgebiet Europas, und nicht Kreuzberg. Wo sind Hinweise auf das Georg von Rauch Haus, SJSZ, Weisbäckerhaus, Putte? Wer hier ein Artikel reinstellt sollte schon recherechieren. --Tijeras 16:30, 18. Sep. 2011 (CEST)

Großbritannien

Ich habe mal einen Abschnitt zu Großbritannien eingefuegt. Angesichts der jahrhundertalten Geschichte des Squattings in Großbritannien waere das eigenlich ein eigenen Artikel wert, naja, falls ich mal die Zeit finde. Startx 17:27, 21. Nov. 2011 (CET)

Weblinks

Elf Weblinks. Sind die wirklich allesamt vom Feinsten? -- Smial (Diskussion) 12:22, 11. Jul. 2012 (CEST)

Erste Hausbesetzung

Mich würde mal interessieren, welch intelligenter Mensch den Artikel über die "Hausbesetzung- Deutschland" verfasst hat. Muss wohl ein Frankfurt gewesen sein. Und gewiss kein ehemaliger Kraker. Sonst müsste er wissen, dass das erste Haus in Köln- Salierring besetzt wurde. Und nicht in Frankfurt.

Lässt sich leicht googlen. Oder einfach mal den SSK Salierring in Köln kontaktieren. (nicht signierter Beitrag von 80.102.46.202 (Diskussion) 00:23, 22. Jul 2012 (CEST))

Fehler im niederländischen

"Der Buchstabe N, als der sich der Blitz lesen lässt, wird als Abkürzung für „neemt“ interpretiert, dem niederländischen Wort für „genommen“ oder im übertragenen Sinn „besetzt“."

Das kann nicht sein, da "neemt" im Niederländischen die 2. Person Singular von nemen (=nehmen) ist: "Je neemt." heißt "Du nimmst." Die Vergangenheit wäre "nam", das wird aber wirklich sogut wie niemals benutzt, eigentlich nur "genomen". (siehe auch: http://www.uitmuntend.de/woordenboek/nemen/ )

Im Niederländischen Wikipediaartikel steht nichts dazu. --Hans87.170.190.109 19:52, 31. Jul. 2012 (CEST)

Definition

Die Definition von Hausbesetzung ist unbelegt und dürfte falsch sein. Entscheidend ist allein die Inbesitznahme gegen/ohne den Willen des Eigentümers; andernfalls liegt ein Miet- oder Leihvertrag vor, aber keine Hausbesetzung. Auch eine "geduldete" Hausbesetzung erfolgt mit Willen des Eigentümers - er hat diesen dann lediglich nachträglich erklärt. Ob die Inbesitznahme dagegen zu Wohn-, Veranstaltungs- oder sonstigen Zwecken erfolgt, ist unerheblich. Auch wenn ein Gebäude gegen den Willen des Eigentümers zum Zwecke des Betriebs des Rauschgift- oder sonstigen Handels genutzt wird, liegt selbstverständlich Hausbesetzung vor. Ach, wie ich diese aus den Fingern gesogenen Amateur-Definitionen doch liebe.--46.115.58.184 23:50, 27. Jul. 2013 (CEST)

Es ist ok, dass Du auch die ‚juristische Definition‘ als eine von möglichen ins Spiel bringst, aber mit „entscheidend“ hat sie in diesem Zusammenhang nichts zu tun. Genauso sinnvoll und zutreffend wäre es, die Hausbesetzungen Anfang der achtziger Jahre als eine aktive Maßnahme zur Abwehr eines Missbrauchs von Eigentum zu sehen, dem im Grundgesetz (Art. 14 Abs. 2 GG) mit dem Gebot von „Eigentum verpflichtet“ und seiner „Sozialbindung“ gegengesteuert ist.--Schuhmacher (Diskussion) 16:00, 7. Aug. 2013 (CEST)

Duldung

Aus meiner Sicht (süddeutscher Landbewohner) erscheint völlig unverständlich warum die Besitzer oft wenig bis gar nichts dagegen unternehmen. Das ist doch eine Straftat!?--Antemister (Diskussion) 10:42, 26. Sep. 2013 (CEST)

Nur mal aus der Berliner Sicht. Viele der besetzten Häuser waren zuvor schon in einem schlechten Zustand. Das hatte die Gründe in schlechter oder gar keiner Verwaltung, Zwangsverwaltung oder unklaren Besitzverhältnissen. Denn einer der Grundsätze ist ja nunmal leider, daß man für solche Klage auch klageberechtigt sein muß, und viele "Ärgernisse" keine Offizialdelikte sind, die eine staatsanwaltliche Ahndung zwingend erfordern. Und dann muss man auch klarstellen, daß diese Häuser meist keinen Kapitaldienst mehr erfordern, und fehlende Mieteinnahmen viel zu häufig steuerlich absetzbar waren. Auf der Gegenseite war jede Maßnahme des Besitzers mit Widerstand und zumindest nervenden Aktionen verbunden, wenn nicht sogar die Besitzer verfolgt wurden. Das Wertvolle ist der Grund und Boden, die Mauern darüber sind Ballast, und bis man nicht einen Neubau plant, ist alles eine Frage der Gewichtung.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:39, 26. Sep. 2013 (CEST)
Aus süddeutscher/Berliner Sicht ging es auch um die Frage nach den Eigentümern: Die Vorstellung z.B., dass es sich um Häuser handelte, die sich alle in privatem Besitz befanden, trifft ja nicht zu: Nach der neuen Bodenordnung der 60er-Jahre konnten die Grundstücke in den Sanierungsgebieten vom Land Berlin erworben werden, d.h., von städtischen Baugenossenschaften - im Wedding waren das schon 1968 43%. Als dann die Sanierungs-Kosten im Lauf der Zeit stiegen, kam privates Kapital dazu - also private Gesellschaften - und vielfach Spekulanten, deren Methoden zum 'Übel der Stadt' wurden ( besonders in Kreuzberg ). Es wurde auf Abriß bewirtschaftet und dann lange davor schon 'entmietet'. Es gab kaum mehr 'einzelne Hausbesitzer'; besetzt wurden fast immer Häuser im Besitz dieser Gesellschaften. Damit war "was dagegen unternehmen" eine politische Frage geworden - Stadtzerstörung ist eben auch keine 'Privatsache'. Die Gesellschaften mussten also Strafanträge stellen und da gab es auch Richter, die das anders sahen, auch Politiker und die Bevölkerung ebenfalls in grossem Umfang. Privatbesitzer, die ihr Haus meist in Ordnung halten, wehrten sich manchmal auch gegen diese Art 'Abriß-Sanierung' - gut sieht man das im Block 103 ( U-Görlitzer Bahnhof - Richtung Kotti, rechts an der Skalitzer Straße am Park ), das Haus, das hier allein übrig blieb. Die Hausbesetzer haben letztlich die heute vielbewunderten Altbau-Quartiere gerettet ... natürlich mit allen Unterstützern zusammen, auch Stadtplanern und Politikern, die das Konzept der 'Behutsamen Stadterneuerung' durchsetzten.--Schuhmacher (Diskussion) 15:10, 6. Okt. 2013 (CEST)

Warum werden die Hausbesetzer nicht einfach festgenommen?

Irgendwie wird mir nicht ganz klar warum die Personen die das Haus besetzen nicht einfach festgenommen werden, wenn sie mal freiwillig das Haus verlassen. Ich meine die müssen ja auch mal vor die Haustür zum einkaufen/arbeiten, etc. (Ob das notwendig und gut/schlecht ist sei jetzt mal dahingestellt. Ich kann beide Seiten verstehen.) 109.90.7.87 13:18, 29. Mär. 2014 (CET)

Wir sprechen von den 1980er-Jahren ... das ist in Wiki auch noch nicht besonders stimmig dargestellt. Wenn die Polizei einzelnen draussen aufgelauert hätte, wäre das ziemlich mühsam gewesen - oft sind sie mit mehreren Fahrzeugen, 50 Mann, frühmorgens gekommen, haben die Türen aufgebrochen, die Leute gepackt, in die Wagen verfrachtet und sie dann häufig wegen Bildung einer 'kriminellen Vereinigung' (§129a) angeklagt. Danach kamen oft die Bauarbeiter und haben Öfen, Fenster, Leitungen zerstört und manchmal auch sofort die Abrissmaschinen. Dann war Platz für Neubauten mit teuren Wohnungen. (Flächensanierung) In Berlin waren es aber zu viele Hausbesetzer (in bis zu 180 Häusern), es war auch eine breite Unterstützung in der Bevölkerung da und schliesslich musste die Politik auch das Konzept einer Behutsamen Stadterneuerung akzeptieren. Deshalb gibt es heute noch die schönen Altbauviertel wie Kreuzberg, Schöneberg (und nach dem Mauerfall Friedrichshain, Prenzlauer Berg). Manchmal sieht man erst nach längerer Zeit, warum Widerstand sinnvoll war und ist, auch wenn es juristisch nicht ganz ‚einwandfrei‘ gewesen sein sollte. Gruß--Schuhmacher (Diskussion) 16:48, 29. Mär. 2014 (CET)

"zwischen Staat, der von der besitzenden Adelsfamilie nur ein Nutzungsrecht für eine Kaserne hatte"

Hausbesetzung#Spanien - da fehlt was, Bitte an den Autor um Ergänzung. --Dsdvado (Diskussion) 17:09, 24. Aug. 2015 (CEST)

Ursachen und Unterscheidungen

Die Passagen zur Herkunft des Kraaker-Symbols sind – insbesondere was die Bedeutung bei den nordamerikanischen Indianern betrifft – recht sprkulativ und sollte überarbeitet oder mit entsprechenden Belegen untermauert werden--VolkerHaHa (Diskussion) 17:09, 21. Jul. 2016 (CEST)

Neemt

Hi there from the Netherlands. I'm afraid the following passage is incorrect:

Der Buchstabe N, als der sich der Blitz lesen lässt, wird als Abkürzung für „neemt“ interpretiert, dem niederländischen Wort für „genommen“ oder im übertragenen Sinn „besetzt“.

Sorry, but this is nonsense. Neemt in Dutch means "(he/she) takes" (same as German nimmt), not "taken": that would be genomen - or, more likely in the context of squatting, gekraakt or bezet. Drabkikker (Diskussion) 09:33, 20. Feb. 2018 (CET)

Frage Juristische Bewertung in Deutschland. https://de.wikipedia.org/wiki/Hausbesetzung#Deutschland_2

Warum wird in dem Abschnitt "Vermieter" und "Räumungsklage" erwähnt?

Zwischen Hausbesetzer und Eigentümer gibt es doch niemals einen Mietvertrag. Das widerspricht sich schon rein begrifflich.

Gibt es hier womöglich eine Verwechslung von Mietnomaden mit Hausbesetzern?

Es ist doch so, dass - im Falle eines Hausfriedensbruch - die Polizei den Anspruch (Räumung der Wohnung oder Hauses) des Eigentümers unmittelbar durchsetzt, oder nicht?

--Heldenmut (Diskussion) 19:01, 12. Apr. 2018 (CEST)

Politische Absicht bzw. Erklärungsversuch der Hausbesetzer sinnvoll

Eine Hausbesetzung erfolgt nicht völlig ohne rechtlichen Hintergrund, sondern unter Ausnutzung der Berufung auf Eigentümerpflichten. Der Artikel betrachtet jedoch sehr einseitig lediglich die Interessen der Besitzer.(nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:8380:305C:70D3:1A0C:C1C:C5F4 (Diskussion) 18:06, 15. Feb. 2018 (CET))

Der Artikel verniedlicht das rechtswidrige Eindringen in fremdes Eigentum, die Beschaedigung und die Entrechtung der Hauseigentuemer. Gegenmassnahmen werden entstellend als "Repression" bezeichnet, und zwar ohne Anfuehrungszeichen. --105.12.4.181 02:05, 25. Apr. 2018 (CEST)

Kriminalität in der Hausbesetzerszene

Für den Fall, dass kriminelle Machenschaften von Hausbesetzern in den Artikel aufgenommen werden (ich meine nicht die Besetzung an sich), wäre vielleicht das hier ganz interessant. δεινόςRaubdinosaurierσαῦρος 22:53, 12. Feb. 2019 (CET)

Frankreich

Durch den Spielfilm "3 Days To Kill" mit Kevin Kostner wurde ich darauf aufmerksam, dass es in Frankreich für Hausbesetzer einen "Winterschutz" gibt. Musste ich natürlich gleich googeln und habe dann folgenden Link gefunden: Winterschutz Frankreich, Zitat aus dem Link: "Auch Hausbesetzer erfreuen sich eines – wenn auch eingeschränkten – Bleiberechts. Von Anfang November bis Ende März dürfen auch sie nicht auf die Straße gesetzt werden, es sei denn, der Richter hält in einem Räumungsurteil fest, dass es trotz winterlicher Waffenruhe vollstreckt werden könne." Ist vielleicht als Ergänzung interessant. --rucksack (Diskussion) 03:06, 18. Apr. 2020 (CEST)

Artikel im Handelsblatt zur Situation in Spanien und Frankreich

https://www.handelsblatt.com/politik/international/okupas-sie-sind-der-schrecken-der-immobilienbesitzer-hausbesetzer-mit-bleiberecht/26229552.html Vielleicht lohnt es sich, Informationen aus diesem Artikel hier einzufügen? (nicht signierter Beitrag von 217.226.95.140 (Diskussion) 10:12, 6. Okt. 2020 (CEST))

Erfurt und Besetzungen nach 1989

Umseitig wird Erfurt unter der Überschrift Westdeutschland aufgeführt. Kann ja nicht stimmen. Zusätzlich sind in diesem Abschnitt mehrere Besetzungen jüngeren Datums gelistet. Allerdings ist direkt drunter ein Abschnitt mit Besetzungen nach 1989. Passt also auch irgendwie nicht. -- Lord van Tasm «₪» ‣P:MB 13:24, 9. Okt. 2020 (CEST)