Diskussion:Klassenjustiz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Louis Wu in Abschnitt Bezug und Quellen fehlen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Muss das Bild wirklich in so vielen Seiten auftauchen? Hier finde ich es ziemlich deplaziert.--Rita2008 14:57, 30. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Fehler[Quelltext bearbeiten]

Ich halte den Satz "Klassenjustiz wird häufig abwertend gegen diejenige Form von Justiz verwendet, die nicht dem Gleichheitsgrundsatz des bürgerlichen Gesetzes gehorcht" für hahnebüchend. Klassenjustiz heißt doch deswegen eben so, WEIL der Gleichheitsgrundsatz eben des "bürgerlichen Rechts" die Ungleichheit der Klassen manifestiert. Meint: Wenn Millionär und Obdachloser beide das "Recht auf Eigentum" haben, ist eben nicht das "nicht dem Gleichheitsgrundsatz"-Entsprechen das Problem, sondern dieser Gleichheitsgrundsatz selbst. Wer schreibt denn sowas hier? Hm. JW

So geht's natürlich auch, siehe Orwells "Wahrheitsministerium". Aber im Ernst: Wenn jemandem das "Recht" auf irgendetwas zusteht, heißt das nicht, dass ihm die Gesellschaft dieses Irgendetwas in von ihm gewünschtem Umfang bereitzustellen hat. Es heißt vielmehr, dass er nicht daran gehindert werden darf, es sich selbst im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung zu verschaffen. Wenn jedermann zweifelsfrei das Recht hat, sich zu verheiraten, muss ihm die Gesellschaft deshalb noch keinen Partner zur Verfügung stellen: Den muss er sich selbst ungehindert suchen dürfen. --213.153.44.100 18:39, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

@JW "Wer schreibt denn sowas hier" Ja, wer schreibt denn "hahnebüchend"? Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte sich bei der Klassenjustiz zurückhalten. Das Wort heißt hanebüchen.

Laienrichter[Quelltext bearbeiten]

Wieso werden Laienrichter(Schöffen) als Nachteil der DDR-Rechtssprechung bezeichnet? Die gibt es doch in der BRD auch?--Rita2008 17:50, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wenn hier niemand antwortet, werde ich den entsprechenden Satz demnächst entfernen.-- Rita2008 19:25, 11. Feb. 2008 (CET)-- Rita2008 19:25, 11. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Der Einsatz von Laienrichtern wurde in der SBZ und am Anfang der DDR dazu genutzt, die Gleichschaltung der Justiz voranzutreiben. Da diejenigen Juristen, die nicht durch die Nazi-Diktatur belastet waren, im Regelfall nicht unter der Kontrolle der SED standen, wurden Laienrichter eingesetzt, die zwar keine Juristen, aber auf Parteilinie waren (Vergl. z.B. Petra Weber: Justiz und Diktatur, 2000, ISBN 3486564633, Seite 72 ff.). Der Satz ist daher fachlich schon richtig, aber ohne Kenntnis der (Justiz)-Geschichte der DDR wohl unverständlich. Ich werde die Tage einmal den Artikel Laienrichter ergänzen und von hier darauf verlinken. Dann wird der Zusammenhang deutlicher und auch der Unterschied zwischen Laienrichtern im Allgemeinen und in der damaligen Situation.Karsten11 21:34, 11. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Einzelfallsammlung[Quelltext bearbeiten]

Welchen Grund könnte es geben, den Fall Emmely hier in epischer Breite als Beispiel darzustellen? Wenn der Beleg für die Bezeichnung dieses Falles als "Klassenjustiz" wenigstens von einer reputablen Quelle stammen würde...Karsten11 19:56, 26. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Epische Breite ist deine Formulierung. Solange hier jede Müll produzierende Rechtsrockband in wirklich epischer Breite dargestellt wird, kann auch ein aktueller Fall von Klassenjustiz - wenn belegt - ruhig konzise dargestellt werden. Dass das einigen nicht passt, bedeutet nicht, dass das nicht enzyklopädiewürdig ist. Ist es. Chubbiee 20:07, 26. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Hast Du auch Argumente? Oder zumindest eine reputabele Quelle?Karsten11 20:12, 26. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Ja, habe ich. Meine Behauptung, dass hier jede Müll produzierende Rechtsrockband in wirklich epischer Breite dargestellt wird, kannst du leicht in den betreffenden Kategorien nachlesen. Dass hier ein Fall von Klassenjustiz behauptet wird, kannst Du z.b. in dem Artikel der Berliner Morgenpost nachlesen. Nein, ich war das nicht. Dass es sich inhaltlich um Klassenjustiz handelt, kannst Du auch der Defintion im Artikel selbst nachlesen, auch wenn WP-Artikel selbst natürlich keine Quelle darstellen. Aber hier geht es auch nicht um Quelle, sondern um Definition und deswegen ist Wikipedia:Belege mit dem Ausschluss von WP nicht einschlägig. Nein, ich stehe nicht auf Seiten irgendwelcher Ewig-Gestriger und halte es schon mit Wolfgang Harich, der m.E. ebenfalls Opfer von hirnlos schematischer Klassenjustiz wurde. Jemandem in Zeiten, wo andere Zig Milliarden verzocken, die Existenz zu nehmen, weil er 1,30 entwendet habe, trifft die Definition ziemlich genau. Hinweis: eine Milliarde sind Tausend Millionen. Bei der HRE fehlen - wenn auch nur im schlimmsten Fall - mehr als 100, also hundertausend Millionnen Kassenbons a 1 Euro, davon. Chubbiee 21:00, 26. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Wenn es reputable Quellen gibt, sollten die auch im Artikel stehen... Das es sich nicht um Klassenjustiz sondern den Vorwurf der Klassenjustiz handelt, kannst Du dem Artikel entnehmen. Argumente, weshalb die Darstellung von Einzelfällen hier den Artikel verbessert, hattest Du nicht gebracht. Ich habe daher den Absatz wieder entfernt.Karsten11 09:47, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten
PS: Die Morgenpost bezeichnet den Vorgang nicht als Klassenjustiz sondern berichtet, dass ein ungenannter Prozessbeorbachter dies so bezeichnet habe. Die Reputablität der Morgenpost bezweifele ich nicht. Nur belegt die Quelle nicht die Aussage.Karsten11 09:50, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Die Quelle belegt den Vorwurf der Klassenjustiz. Es ist nicht Aufgabe einer Enzyklopädie diesen Sachverhalt zu bewerten. Die Aussage, dass der Vorwurf erhoben wurde, ist durch den Zeitungsartikel belegt. Chubbiee 09:54, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Na, dann schauen wir uns die Quelle mal an: "Nach der Urteilsverkündung schrie ein Besucher des voll besetzten Gerichtssaals: Das ist Klassenjustiz." Du willst uns also verkaufen, dass die Meinung eines Zwischenrufers bei einem Gerichtsverfahren für diesen Artikel relevant ist? Kann nicht Dein Ernst sein. Gruß, Stefan64 10:16, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Bitte rücke deine Beiträge ein, damit der Kontext gewahrt ist. Nein, wie ich oben schon geschrieben habe, ist es auch meine Meinung, dass es sich um Klassenjustiz handelt, wie ich oben auch begründet habe. Wieder eingefügt. Chubbiee 10:31, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Schön, dass Du zugibst auf einer POV-Mission zu sein. Die VM wird sich weiter um diesen Fall kümmern. Gruß, Stefan64 10:33, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Mir geht es um NPOV, nicht um POV, wie du fälschlich behauptest. Verkaufen - wie du schreibst - will ich gar nichts, sondern begründen. Und zwar dass dieser Vorwurf - m.E. berechtigt - erhoben wird. Für den Artikel ist nicht die Lautstärke relevant, sondern der Sachverhalt als solcher. Die Rücksetzung und Sperrung von NebMaatRe halte ich für Vandalismus und Mißbrauch von Knöpfen. Chubbiee 10:31, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Die Prozesse gegen globalisierungskritische Demonstranten beim G8-Gipfel von Heiligendamm passen zumindest in erweitertem Sinne in diese Kategorie, denn die mehr oder weniger linksorientierten Globalisierugskritiker standen einer von Haus aus eher konservativen, dem Establishment verpflichteten Justiz gegenüber. In diesen Kontext paßt, daß praktisch keines der überhastet verhängten Abschreckungsurteile im Nachhinein Bestand hatte; sie wurden fast ausnahmslos kassiert, mindestens aber deutlich reduziert. -- Aquarius70 23:18, 15. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Fall Emmely[Quelltext bearbeiten]

Nocheinmal meine Begründung, wieso der Fall Emmely hier genannt werden sollte:

  1. Dem Artikel mangelt es an aktuellen Beispielen (wie auch im Kästchen vermerkt).
  2. Dem Fall Emmely sind derart viele Alleinstellungsmerkmale eigen (extemes Mißverhältnis zwischen Schaden und Strafe, Urteil auf Verdacht, Solidargruppe, Weiterung zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte), dass der Fall klar enzyklopädiewürdig und relevant ist.
  3. Der Fall Emmely entspricht auch klar der im Artikel gelieferten Defintion von Klassenjustiz
  4. Der Vorwurf der Klassenjustiz - so lautet gegenwärtig die Überschrift des Abschnitts - wird - durch reputable Quelle belegt - erhoben (wenn auch nur laut als Zwischenruf vor Gericht). Der Autor erhebt diesen Vorwurf allerdings auch.

Meine Argumente. Chubbiee 10:45, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Die Bezeichnung "Klassenjustiz" ist nicht neutral, Chubbiee hat aber gezeigt, dass es Menschen gibt, die ihn als solche empfinden. Dann kann man es im Artikel entsprechend erwähnen: Prozessbeobachter hielten das Urteil für einen Fall von Klassenjustiz und empörten sich darüber So scheint es mir neutraler.
Der Fall Emmely hätte aber meiner Ansicht nach einen eigenen Artikel verdient. Nicht nur aus den Gründen, die der Vorredner nennt, sondern auch, weil er sich auf dem Weg zu einem Grundsatzurteil befindet.
In diesem Artikel scheint er mir auch zu breit erzählt, hier würde ein kurzer Satz genügen.
Shug 16:23, 27. Feb. 2009 (CET)

Deine Formulierung ist wesentlich sachgerechter. Allerdings beantwortet sie meine Eingangsfrage nicht: Wenn wir Beispiele aufnehmen, nach welchen Maßstäben machen wir das, um eine neutrale Darstellung zu erreichen. Der Vorwurf der Klassenjustiz wird oft und gerne erhoben. Damit können wir ganze Bände füllen. Die beiden Beispiele, die genannt sind (angebliche härtere Bestrafung von DDR-Tätern statt NS-Tätern, und Kohl) sind nicht nur unbelegt sondern auch noch unfreiwillig entlarvend. Emmely würde in diese Reihe prima passen (Vorsicht: Ironie!). Wenn wir Beispiele aufnehmen wollen, brauchen wir Maßstäbe hierfür. Das könnte z.B. sein: Je ein Beispiel aus unterschiedlichen Rechtsfeldern (Strafrecht, Beamtenrecht, von mir auch Arbeitsrecht). Und: Der Vorwurf kommt aus unterschiedlichen Ecken: Ein Rechtsextremist, ein Linksextremist und ein islamischer Fundamentalist (wenn wir auch einen Demokraten finden, gerne auch). Die Beispiele haben ein Mindestmaß an Öffentlichkeit erfahren (wohlgemerkt: Der Vorwurf der Klassenjustiz, nicht der Fall selbst). Der Vorwurf ist substantiiert (um bei dem Beispiel im Artikel zu bleiben: Wie viele Urteile gab es mit welchen Strafen gegen NS-Täter und wieviele gegen DDR-Täter) (Spätestens das dürfte das Beispiel Emmely als geeignetes Beispiel ausscheiden lassen: Das Urteil entspricht der fortlaufenden Rechtsprechung des BAG). Aber da wir das Problem der Beispiele auch ohne Emily haben, wäre es schön, wenn jemand Vorschläge über die Maßstäbe machen kann. Ansonsten sollten hier (was ich für sinnvoller halte) Beispiele ganz weggelassen werden.Karsten11 20:30, 27. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Die Bezeichnung "Klassenjustiz" auf die BRD angewendet fand ich zunächst überraschend, nicht unbedingt, weil die bundesdeutschen Richter so neutral sind, sondern weil die Soziologen unsere Gesellschaft nicht mehr als Klassengesellschaft beschreiben. Es gibt aber, offensichtlich bei Fällen, wo Rechtsempfinden und Rechtsprechung weit auseinanderklaffen, auch heute den Vorwurf der Klassenjustiz. Das gehört meiner Meinung nach schon in den Artikel. Und ganz ohne Beispiel wird nicht recht klar, was gemeint ist. Ich finde, Emmely und Mannesmann eignen sich dafür gut, weil sie anschaulich sind und man schnell merkt, was gemeint ist. Die restliche Aufzählung ist dann sehr beliebig: der Radikalenerlass war ein Gesetz, hier geht es also nicht um Justiz, sondern die Legislative und Urteile gegen DDR-Unrecht würde ich auch nicht spontan als Klassenjustiz verstehen (eher als Siegerjustiz). Emmely finde ich trotz deiner Einwände, ein gutes Beispiel - es ist einfach und schnell erzählbar, es macht den Sachverhalt sofort klar, (und wenn es die herrschende Meinung am BAG ist, dann ist dort die Klassenjustiz um so deutlicher) und durch die Beteiligungen von Unterstützungsgruppen und Gewerkschaft ist ja deutlich, dass der Fall auch politisch verstanden wird. (Und wenns zu lang wird, eigener Artikel, nachdem die beteiligten auf ein Grundsatzurteil aus sind, scheint mir das gerechtfertigt.)

Den Vorwurf der Klassenjustiz wirst du nur aus der Linken Ecke bekommen, also nicht von Rechtsextremen und nicht von Islamisten, Klassenjustiz ist eben ein linker Kampfbegriff. Wenn ich die Beispiele Mannesmann und Emmely auswähle, dann hat das auch eine Systematik, einer ist von oben (Vorteil für Reich), der andere von unten (Nachteil für Arm). Außerdem sind beide Fälle sehr bekannt und von daher erwähnenswert.

Und als erstes sollt man Weimarer Republik und Bundesrepublik sauber trennen. Shug 23:27, 27. Feb. 2009 (CET)

Die Trennung Weimar/BRD ist natürlich mehr als sinnvoll. Und: Das gibt es sicher auch in anderen Ländern.
Ack: Ist ein Schlagwort aus der Linken Ecke. Diesbezüglich war mein Beitrag nicht gut.
"Rechtsempfinden und Rechtsprechung" trifft den Kern der Dinge. Der Volksmund sagt: "Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen". Der Vorwurf der Klassenjustiz ist typischerweise nichts anderes. Warum Beispiel ein solches Auseinanderklaffen von Rechtsempfinden und Rechtsprechung erläutern sollen ist mir unklar. Wieder Beispiel Emmely: Wäre Emmely seit 31 Jahren Bankvorstand und hätte ihre Entlassung (z.B. wegen falscher Reiskostenabrechnung) bekommen, wäre dies im Rechtsempfinden genauso unverhältnismäßig. In diesem Beispiel geht es (im Bezug auf Rechtsempfinden vs. Rechtsprechung) nicht um Reich oder Arm sondern um wenig Schaden vs. lange Betriebszugehörigkeit. Beispiele, wo es um arm/reich geht wären im Zweifel geeigneter. Karsten11 15:08, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Bei Emmely geht es aber auch darum, dass sie bei der Gründung eines Betriebsrates beteiligt war und der Diebstahl wurde ihr nicht zweifelsfrei nachgewiesen, so dass der Verdacht besteht, hier wolle sich eine Firma einer missliebigen Mitarbeiterin entledigen; deshalb ist hier der Klassencharakter der Justiz besonders deutlich: der Fall ist zweifelhaft, dennoch wird zugunsten der Kapitaleigner entschieden. Also waren die Richter nicht neutral sondern übten Klassenjustiz. (Natürlich kann man das auch anders sehen und die Gegenposition gehört auch in den Artikel) Ich finde den Fall Emmily als Beispiel besonders geeignet, weil er sehr deutlich macht, was mit Klassenjustiz gemeint ist. (Seine Aktualität muss ja nicht dagegensprechen.)-- Shug 15:25, 28. Feb. 2009 (CET)

Jetzt sind wir aber auf einer völlig anderen Ebene. Bei Verdachtskündigungen liegen nie Beweise der Schuld vor (sonst würde die Entlassung eben mit der bewiesenen Schuld begründet werden). Das ganze Konstrukt "Verdachtskündigung" ist daher kritikwürdig, hat aber mit "Klassenjustiz" nichts zu tun. Auch die Begründung mit der Gewerkschaftstätigkeit hilft hier nicht. Da es fortlaufende Rechtsprechung des BAG ist, dass Verdachtskündigung zulässig sind, werden Gewerkschaftler in der gleichen Weise davon betroffen sein, wie nicht-Gewerkschaftler. Wenn wir also einen Richter hätten, der Klassenjustiz ausübern wollte, könnte der die am Beispiel Verdachtskündigung nur dadurch tun, dass er (gegen die Rechtslage) einen "Reichen" in gleicher Situation freispricht. Aber das vorliegende Urteil ist für die Argumentation, es gäbe Klassenjustiz, so sinnvoll wie eine Verurteilung von Emmely wegen zu schnellem Fahrens. Ein gutes Beispiel wäre also ein Fall, in dem (entgegen der üblichen Rechtspraxis) ein armer Mensch ungewöhnlich hart oder ein reicher Mensch besonders mild bestraft wird. Beides liegt hier nicht vor.Karsten11 17:24, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Dann nimm doch als Gegenstück Herrn Zumwinkel! Und wenn es für Arbeitgeber Seminare mit dem Titel „So beenden Sie effektiv Arbeitsverhältnisse“ gibt, wo auch Tipps zur Kündigung eigendlich Unkündbarer gegeben werden, ist das für mich eindeutig Klassenjustiz.-- Rita2008 17:57, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Könntest Du mir noch eine Quelle nennen, wo ich lesen kann, dass ein Richter die Verdachtskündigung gegen Zumwinkel zurückgewiesen hätte?Karsten11 18:38, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

@Karsten11: Du sagst doch selbst, dass Verdachtskündigungen ein kritikwürdiges Konstrukt sind. Macht das für dich nicht nachvollziehbar, dass manche Leute da von Klassenjustiz sprechen? Herrschende Rechtssprechung ist da kein Argument, dann betreibt eben auch das BAG Klassenjustiz. Es geht gar nicht darum, ob es wirklich Klassenjustiz ist (man kann ja auch behaupten, so etwas kann es in der BRD gar nicht geben, weil die Justiz unabhängig ist und wirklich immer objektiv nach Recht und Gesetz urteilt, wie es so schön im Grundgesetz heißt. Aber die Frage muss doch jetzt sein, was macht man mit dem Artikel? Ich formuliere mal ins Unreine:

Klassenjustiz in der BRD
Ob es in der Bundesrepublik Klassenjustiz gibt, ist fraglich. Die rechtsprechende Gewalt ist nach Artikel 20 Grundgesetz verpflichtet, sich ausschließlich an Recht und Gesetz zu halten und die Unabhängigkeit der Richter verhindern soll, dass politische Erwägungen eine Rolle spielen. Trotzdem kommt es hin und wieder zu Urteilen, die von politisch Engagierten als Klassenjustiz bezeichnet werden, ob zu Recht oder zu Unrecht mag dahingestellt bleiben. Ein bekanntes Beispiele dafür wäre etwa der Fall Mannesmann, wo ... Ein weiteres Beispiel ist der Fall Emmily, wo eine Kassiererin auf Verdacht gekündigt wurde, weil sie ihren Arbeitgeber bestohlen hatte, möglicherweise aber auch, um sie für ihr gewerkschaftliches Engagemnt abzustrafen. Hier sprach ein Solidaritätskreis für Emmily nach der Verkündigung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin von Klassenjustiz.

(Ich gehe mal davon aus, für die Außerungen gibt es Belege). Das wäre jetzt mein Vorschlag, ihr habt sicher Einwände. Shug 19:14, 28. Feb. 2009 (CET)

Die Einwände hab ich schon selbst, wenn man im Zeit-Archiv googelt, findet man gar nicht so selten den Begriff "Klassenjustiz", wenn Journalisten die Rechtsprechung kritisieren. Ein Beispiel ist hier: http://www.zeit.de/1974/49/Richter-zwischen-den-Stuehlen?page=3 Shug 19:21, 28. Feb. 2009 (CET)

"Ob es in der Bundesrepublik Klassenjustiz gibt, ist fraglich." Können wir gerne schreiben, wenn es einen Beleg aus der Rechtswissenschaft gibt, dass diese These ernsthaft wissenschaftlich behandelt wird. Wenn es diesen Beleg nicht gibt, können wir nur das Phänomen des "Vorwurfs der Klassenjustiz" behandeln. Die Belege für die Verwendung des Vorwurfs der Klassenjustiz finden sich in Mannesmann-Prozess und sollten hier mit aufgenommen werden. Hier haben wir immerhin relevante Medien, die das Schlagwort verwenden. Argumenente für Emmily sehe ich aber immer noch nicht. Und eine Systematik bezüglich der Beispiele auch nicht.Karsten11 20:54, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

"Ob es in der Bundesrepublik Klassenjustiz gibt ist fraglich" soll heißen, dass es Menschen gibt, die der Meinung sind es gibt Klassenjustiz und Menschen die meinen es gibt sie nicht. Belege, dass es Menschen mit dieser Meinung gibt, wurden bereits gebracht (wenn ich pingelig wäre: die Behauptung, dass es Menschen gibt, die meinen, es gibt keine Klassenjustiz in der BRD ist noch nicht belegt - nur um zu zeigen, dass die Frage nach Belegen auch absurd werden kann). Danach zeigt der Vorschlag, warum es in der Bundesrepublik theoretisch keine Klassenjustiz geben könnte und dann geht es darum, dass der Vorwurf erhoben wird, dass es diese doch gibt. Es wird nicht behauptet, dass es sich objektiv um Klassenjustiz handelt. Wenn der Begriff nicht in der Rechtswissenschaft diskutiert wird, dann liegt das daran, dass es kein rechtswissenschaftlicher Begriff ist, sondern ein politischer (Kampf)begriff.

Ein Beleg für die Behauptung von Klassenjustiz im Fall Emmily ist übrigens hier: http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Fragen-des-Tages-Emmely-Kaiser-s;art693,2740666.

Mir gefällt der Artikel als Beleg ganz gut, weil er die Frage, ob es Klassenjustiz ist, noch ein wenig offen lässt.

Die Frage, welche Beispiele wir für den Artikel nehmen, ist schwierig. Du schlugst vor unterschiedliche Rechtsgebiete. Das finde ich nicht sonderlich glücklich, weil der Begriff nicht systematisch verwendet wird. Aber natürlich muss man die Zahl der Beispiele einschränken, weil man sonst gleich die "Liste der Prozesse, in denen der Vorwurf der Klassenjustiz erhoben wurde" machen könnte. (Und die wird wahrscheinlich lang) Als mögliche Beispiele wurden genannt:

  1. Mannesmannprozess
  1. Kohl-Affäre
  1. Fall Emmily
  1. Radikalenerlass
  1. Vereinigung

Habe ich etwas vergessen?

Ich finde Emmily als Beispiel immer noch am besten, weil es kurz erzählbar ist und schlagend erklärt, was gemeint ist. Mannesmann ist da schon komplizierter. Und Kohl und Vereinigung sind imho zu komplex, um sie als Beispiel zu verwenden. Könnten wir als Kompromiss am Ende des Artikels eine Linkliste machen, "Fälle, in denen der Vorwurf der Klassenjustiz erhoben wurde" und sagen wir beschränken uns auf zwei oder drei Beispiele und 3-5 Links?

(Puh, jetzt hab ich ganz schön getextet. Hoffentlich ist auch etwas Konstruktives dabei. Shug 11:09, 1. Mär. 2009 (CET) @Shug: Du sagst, dass die rechtsprechende Gewalt verpflichtet ist, sich ausschließlich an Recht und Gesetz zu halten. Dann sage ich, das die Klassenjustiz schon in den Gesetzen steckt. Gut, dann ist es vielleicht nicht Klassenjustiz, da die Justiz nicht s für die Gesetze kann, die sie anwenden muss. Aber wir leben nun mal in einer Klassengesellschaft. Oder glaubst Du wirklich, dass die Wähler bestimmen, welche Gesetze gemacht werden?-- Rita2008 11:30, 1. Mär. 2009 (CET)Beantworten

""Ob es in der Bundesrepublik Klassenjustiz gibt ist fraglich" soll heißen, dass es Menschen gibt, die der Meinung sind es gibt Klassenjustiz und Menschen die meinen es gibt sie nicht." Das wird aber nicht aus dem Satz deitlich. es macht eben schon einen entscheidenden Unterschied, wer solche Behauptungen aufstellt. Das wird deutlich wenn man die genannten Beispiel so formuliert:
Eine Klassenjustiz wird unter anderem von folgenden Persönlichkeiten behauptet:
  1. Stern-Reporter Arne Daniels im Bezug auf das von ihm zu milde kritisierte Urteil im Mannesmannprozess
  2. NN (weil unbelegt) über (unbekannte Aspekte der) Kohl-Affäre
  3. Ein namentlich nicht in der Presse genannter Prozessteilnehmer aus der Unterstützergruppe im Fall Emmily
  4. (eigentlich NN weil unbelegt, ich rate einmal) Irgendwelche Linksextermisten, die die Tatsache, dass die Gerichte aufgrund ihrer Aufgabe den Radikalenerlass zur Basis ihrer Gerichtsentscheidungen bezüglich irgendwelcher Verbeamtungen/Einstellungen machten
  5. (eigentlich NN weil unbelegt, ich rate einmal) Irgendwelche DDR-Funktionäre, die nach der Vereinigung (gemeint ist wohl Sturz der DDR-Diktatur) tatsächlich zur Rechenschaft gezogen wurden und die offensichtlich nicht wussten, in welch geringem Umfang DDR-Täter strafrechtlich belangt wurden (verglichen mit den NS-Tätern).
Dann müsste man natürlich noch ergänzen: Eine Diskussion darüber, ob es Ansätze einer Klassenjustiz in der BRD gäbe, wird in der Rechtswissenschaft nicht ernsthaft geführt. Insbesondere gibt es keine Vorschläge, wie man über die bisher eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung einer Klassenjustiz (Unabhängigkeit der Richter, angemessene Richterbezahlung zur Verhinderung von Korruption, Prozesskostenhilfe etc.) hinaus eine denkbare Bevorzugung einzelner Gruppen (insbesondere der Vermögenden) bekämpfen könne.
Wenn man sich die Liste der Erheber des Klassenjustizvorwurfs ansieht, wird schnell klar, das die Rolle und die Bedeutung desjenigen, der den Vorwur erhebt, die Relevanz ausmacht. Wenn das Ziel des nennes der Beispiele also ist, deutlich zu machen, dass diese Vorwürfe von DDR-Tätern, Linksextremisten, Medien und Namenlosen erfolgen und eben nicht aus der juristischen Fachwelt, dann kann man das so darstellen.Karsten11 11:44, 1. Mär. 2009 (CET)Beantworten
@Rita: Ich sage, dass die Rechtsprechung zu Neutralität verpflichtet ist, ich sage nicht, dass sie es ist. Wenn man ein Gerichtsurteil als Klassenjustiz bezeichnet, ist das eine Meinung, damit ist nicht gesagt, ob das korrekt ist oder nicht.
@Karsten11: Wenn man deinen Vorschlag neutral formuliert könnte ich mich anschließen:
Der Begriff Klassenjustiz wird in der Rechtswissenschaft nicht diskutiert, weil es sich um keinen juristischen Begriff handelt, sondern um einen politischen. Insbesondere gibt es keine Vorschläge, Insbesondere gibt es keine Vorschläge, wie man über die bisher eingeführten Maßnahmen zur Vermeidung einer Klassenjustiz (Unabhängigkeit der Richter, Prozesskostenhilfe etc.) hinaus eine denkbare Bevorzugung einzelner Gruppen (insbesondere der Vermögenden) bekämpfen könne. Verwendet wird er von Journalisten, Bürgern der ehemaligen DDR, die sich kritisch mit der heutigen BRD auseinandersetzen und anderen Personen, die von einem marxistischen Standpunkt aus Gesellschaftskritik treiben. (Angemessene Bezahlung zwecks Korruptionsverhinderung habe ich gestrichen, weil das imho teil der Unabhängigkeit der Richter ist)
Entschieden, welche Beispiele in den Artikel sollen, ist damit aber noch nicht. Shug 15:29, 1. Mär. 2009 (CET)

Hallo Carsten11, ich wollte dir schon weiter oben sagen, dass bei Überrestquellen Schlüsse ex nihilo verboten sind. Ich habe jetzt einen Beleg ergoogelt, dass das Thema Klassenjustiz sehr wohl in der Rechtswissenschaft behandelt wurde. - Nein Shug, auch du ziehst viel zu weitgehende Schlüsse aus einem Buch, das du nicht gelesen hast. Du weißt jetzt nur, dass ein einziger ehemaliger deutscher Richter einmal das Thema Klassenjustiz aufgegriffen hat. Ob das Buch rechtswissenschaftlich ist oder politisch, weißt du nicht. Der Autor: http://www.richterverein.de/mhr/mhr984/M98414.html#.htm Das Buch:http://www.buchfreund.de/productListing.php?used=1&productId=35405343

Zitat ...sondern weil die Soziologen unsere Gesellschaft nicht mehr als Klassengesellschaft beschreiben. Das stimmt nicht (mehr). Bis hinein in die Konrad-Adenauener-Stiftung wird von Gesellschaftswissenschaftlern die Gesellschaft in Deutschland wieder als Klassengesellschaft beschrieben. Dies hat weniger mit einem Paradigmenwechsel zu tun als mit der zunehmenden Segregation der Gesellschaft, die mit Mobilitätsschranken einhergeht, einem Absinken des Reallohns bei gleichzeitigem Vermögenszuwachs der reichsten 10% der Gesellschaft. Vor allem Entwicklungen im Bereich des sogenannten Niedriglohnsektors, in dem die rechtlichen Errungenschaften der letzten hundert Jahre praktisch kaum mehr existieren, führt dazu, dass inzwischen zunehmend Aspekte dieser Gesellschaft als Klasseneffekte beschrieben werden. Die Fakten sind nunmal äußerst signifikant: die ärmere Hälfte der Bevölkerung in Deutschland besitzt inzwischen durchschnittlich nichts mehr (Anteil der ärmeren Bevölkerung nach Dezilen (10%-Gruppen) am Nettovermögen: -1,6%, 0%, 0%, 0,4%, 1,2% = 50% der Bevölkerung und 0% am Nettovermögen) und bildungspolitisch gesehen gibt es kaum Aufstiegschancen (23% der Nichtakademikerkinder beginnen gegenüber 83% der Akademikerkinder ein Studium) und gleichzeitig ersetzen 1-Euro-Jobs und Leiharbeit zunehmend das Normalarbeitsverhälnis. Dies alles sind Indikatoren einer Klassengesellschaft und das wird auch in der Soziologie zur Kenntnis genommen und diskutiert. -- Schwarze Feder talk discr 16:10, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Hallo whoever it may concern, ich hatte das Gefühl, eine Einigung sei möglich, warum editwart ihr?Shug 20:31, 2. Mär. 2009 (CET)

Könnte es ein Zufall sein, dass Benutzer:Havelländer die gleichen Artikel "bearbeitet", wie vorher Benutzer:Chubbiee und genau an dem Tag begann, als Chubbiee Auszeit nehmen musste?Karsten11 21:21, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten
So what? Für den Artikel wäre es schon besser, wenn er (natürlich mit Diskussion und Kompromis-Bereitschaft) beteiligt wäre. Wie findest ihr meinen Formulierungsvorschlag? Kann man es so machen, ist es neutral fromuliert? Und können wir gemeinsam überlegen, welche Beispiele wir auswählen? In einer alten Version stand mal was von "Blitzgesetz". Was war das? Vielleicht ist das ja ein gutes Beispiel? Shug 13:27, 3. Mär. 2009 (CET)
Das sehe ich genauso. Adamasi 17:39, 3. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Wer per Sockenpuppenspiel und Edit War seine Meinung durchdrückt und das obige Diskussionsverhalten zeigt, belegt damit, dass er an einer Sacharbeit kein Interesse hat. Was die Darstellung von Beispielen betrifft: Natürlich war mein Beitrag nicht in dem Sinne gemeint, dass meine Formulierung in der Artikel soll. Aber die Kernaussagen sollen sein: a) Wir müssen vermeiden, dass der Eindruck entsteht, die wikipedia sähe selbst "Klassenjustiz" in der BRD, b) muss deutlich werden, aus welcher Ecke diese Wortverwendung kommt und c) müsste eigentlich deutlich werden, auf welche Themenkomplexe sie sich bezieht. Der letzte Punkt ist besonders schwierig.Karsten11 18:07, 3. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Schade wirklich, dass der Chubbieee nicht hier ordentlich mitdiskutiert. Wir haben hier die Chance den Begriff Klassenjustiz aus juristischer Sicht und Sicht linker Gesellschaftskritik zu beschreiben. Das geht aber nur, wenn man sich an der Diskussion beteiligt.

zu deinen Punkten, Karsten a) das sehe ich ähnlich. Es wird der Vorwurf erhoben, dass es Klassenjustiz gibt - mehr kann in dem Artikel nicht stehen. b) das impliziert doch schon der Begriff - alles was mit Klassen argumentiert muss vom Marxismus kommen. Aber das kann man gern noch in den Artikel schreiben, sofern es neutral formuliert ist c) das ist nicht schwierig, das ist unmöglich. Klassenjustiz kann sich auf jedes Rechtsgebiet beziehen, oder meinst du mit Themenkomplex etwas anderes.

Außerdem fiel mir gerade ein: aus marxistischer Sicht ist Justiz immer nur Klassenjustiz, weil sie ein Teil des Staates ist und damit des Überbaus, mit dem die herrschende Klasse ihre Macht zementiert. Also - für Marxisten gibt es in der BRD natürlich Klassenjustiz, genau so natürlich, wie es für einen wissenschaftlichen Juristen keine gibt. Shug 13:07, 4. Mär. 2009 (CET)


Also, meint ihr jetzt in echt tatsächlich einen neutralen wissenschaftlichen (so es ihn gibt) oder doch einen bürgerlichen Juristen?
Fakt ist, Klassenjustiz ist politische Justiz, und die gibt es, auch und gerade in der BRD. Ich denke in diesem Zusammenhang auch an die lasche Verfolgung von Alt-Nazis nach dem Krieg, die zur den 68er Studentenunruhen beitrug, wie an die Berufsverbote für linksorientierte Lehrer asu der gleichen Periode. Die Frage ist, wer Klassenjustiz anwendet und gegen wen. -- Aquarius70 22:31, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Feudalismus[Quelltext bearbeiten]

Ganz anderes Thema. Bis 1918 gab es ja noch die Vorrechte des Adels und damit eine echte Klassenjustiz. Im alten Reich war das noch gravierender, da die rechtsprechende Gewalt in Personalunion mit den anderen Gewalten durch den Adel wahrgenommen wurde. Kennt jemand Quellen, die die damalige Rechtsprechung als "Klassenjustiz" bezeichnen?Karsten11 18:07, 3. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Es fällt zwar nicht direkt das Wort "Klassenjustiz", aber es gibt einen sehr interessanten Fall, den Fall "Exner" aus dem Jahre 1805, niedergelegt im "Neuen Pitaval". Ich habe auch einen Einschubartikel dazu verfaßt, steht im Wikipedia-Artikel Notwehr unter Punkt "Notwehrhandlung". Vielleicht hilft das weiter. -- Aquarius70 21:59, 15. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Wer Muße und Zugriff darauf hat, kann ja mal über das preußische Landrecht aus heutiger Sicht recherchieren. -- Aquarius70 10:03, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Es gab im Preußen des 19. Jahrhunderts das sogenannte Drei-Klassen-Wahlrecht, welches das Stimmgewicht der Wähler von der Zugehörigkeit zu den jeweiligen Ständen abhängig macht. Verstehen wir das Wahlrecht als Teil der Gesetze, dann ergibt sich daraus eine Form der Klassenjustiz auf dem Wege über die Wahlen.

Klassenjustiz / Fehlurteile / political Correctness[Quelltext bearbeiten]

Klassenjustiz und Fehlurteile können fließend ineinander übergehen. Oft genug wurden arme Schlucker Opfer von Justizirrtümern bzw. Klassenjustiz, weil sie sich keine teuren, hochqualifizierten Anwälte leisten konnten, die das "System" austricksen konnten. Umgekehrt konnten vermögende Schwerkriminelle sich durch teure Anwälte regelrecht freikaufen. Das geht meist einher mit der Einschätzung, daß Angehörige unterer Schichten, vor allem "Emporkömmlinge", im Sinne der konservativen Oberschicht politisch unkorrekt handeln (Politische Korrektheit bzw. Unkorrektheit ist nicht auf die Rede beschränkt!)

Ein Beispiel: der englische Nestor der Geologie und Stratigrafie, William Smith (Geologe) alias "Schichten-Smith" wurde von einer Gruppe englischen "Gentleman"-Gelehrter um die Früchte seiner Entdeckungen betrogen und nach einem fragwürdigen Verfahren ins Schuldgefängnis gesteckt, um jede erfolgreiche Gegenwehr von Seiten Smith's von vornherein zu vereiteln ("wer glaubt schon einem Verurteilten" - diese Auffassung macht auch vor der Justiz nicht halt, siehe den Fall Donald Stellwag) . -- Aquarius70 10:24, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Rechtsauffassungen[Quelltext bearbeiten]

Der Fall Emmely zeigt ein besonderes Problem, weil im Zivilrecht zur Erreichung einer Strafe der Diebstahl bzw. die Unterschlagung im Fall Emmely nicht als solches bewiesen wurden und auch nicht bewiesen werden mußten. Man kann argumentieren, hier stehen zwei gegensätzliche Rechtsauffassungen im Raum: das Zivilrecht, welches die Bestrafung auf bloßen Verdacht hin zuläßt, gegen das Strafrecht, welches eine Bestrafung auf bloßen Verdacht hin ausdrücklich nicht zuläßt. -- Aquarius70 22:58, 15. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Aber was hat das mit "Klassenjustiz" zu tun. Das steht unter Verdachtskündigung.Karsten11 16:06, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Zum Fall selbst: der Streitwert ist so gering, daß ein Strafprozeß wahrscheinlich verweigert worden wäre. Außerdem wäre der Verdacht nicht zu beweisen gewesen, somit hätte die Tengelmann-Kette ihr eigentliches Ziel, die Aussonderung der "aufmüpfigen" Verkäuferin, nicht erreicht. Diesem Ziel diente nur das Arbeitsrecht, im konkreten Fall die Verdachtskündigung.
Es hätte seitens des Arbeitgebers auch andere, für den Arbeitnehmer weniger einschneidende Sanktionsmöglichkeiten gegeben, gerade im Hinblick auf die lange bisherige Tätigkeit von "Emmely" in der Firma (Ermahnung, Abmahnung, Suspendierung bis zur endgültigen Klärung usw.). Sie wurden seitens der Firma nicht einmal in Betracht gezogen.
Zu einem Fall von Klassenjustiz wird dieser Fall, weil die widersprüchlichen Rechtsauffassungen in diesem konkreten Falle und vielen anderen ähnlich gelagerten ungestraft mißbraucht werden, um auf formal-juristisch korrektem Wege politisch unliebsame Personen ihrer Existenzgrundlage zu berauben und andere von der Durchsetzung ihrer legitimen sozialen und politischen Interessen abzuhalten. Die Justiz setzt unter Mißbrauch der richterlichen Unabhängigkeit die Ziele des Arbeitgebers in die Realität um, macht sich zum Werkzeug des Klassenkampfes von oben, handelt also gezielt im Interesse einer Klasse.
Abgesehen davon stehen Vergehen und Sanktion in keinerlei Verhältnis zueinander. Dieser Diebstahl (wenn er denn überhaupt stattgefunden hat) dürfte nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht den Verlust der Existenzgrundlage für den "Dieb" zufolge haben. Denn: wenn ein Top-Manager derselben Kaufhaus-Kette diese in den Ruin treibt, dann erhält er dafür eine Millionenabfindung? Wer kann sich dieses Eindrucks erwehren, wenn man dazu noch den Niedergang der HSH-Nordbank vor Augen hat? -- Aquarius70 22:15, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Abgesehen davon, dass die Rechtsprechung die Kündigung des Top-Managers, dem wegen des Diebstahls von 6 Maultaschen gekündigt würde, ebenfalls sanktionieren würde (weil wir eben keine Klassenjustiz haben), geht es in diesem Artikel nicht darum, was Du oder Ich für Klassenjustiz halten, sondern, was relevante Personen außerhalb der Wikipedia zum Thema Klassenjustiz sagen. Daher bräuchten wir a) eine Quelle und b) wenn es diese gibt, einen Grund, warum wir dieses Beispiel (und nicht eines von vielen anderen) aufnehmen sollten.Karsten11 09:41, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Erstens: ein Top-Manager würde mit so einer Lappalie nicht von deutschen Arbeitgebern oder deutschen Juristen belästigt werden, also ist die Anspielung auf eine Sanktionierung dessen schon mal überflüssig.
Zweitens: es ist ein Beispiel von vielen für Klassenjustiz im Sinne einer politisch orientierten Rechtssprechung wie dutzende andere aktuelle auch, ob es nun um eine Mahlzeit Maultaschen, Brotaufstrich für exakt ein belegtes Brot, angeblich unterschlagene bzw. gestohlene Pfandbons, Strom zum Aufladen eines Handys oder sonstige geringwertige Güter handelt; Die Sanktion steht entgegen deutschen Rechtsgrundsätzen in keinem Verhältnis zum vorgeworfenen Delikt.
Drittens: hier wird ein formal-juristisch korrektes Prozedere zur Bekämpfung legitimer Interessen bzw. zur Verweigerung elementarer Rechte eingesetzt, im Fall Emily zur Verhinderung der Einrichtung einer Arbeitnehmervertretung; die Pfandbons-Story war bestenfalls ein Vorwand, wenn nicht sogar konstruiert.
Viertens: auf der Internetseite "Richterdatenbank.org" des Juristen Doktor Frihenke finden sich Links zu Intervieuws mit ehemaligen hohen und höchsten deutschen Richtern, die zwar den Begriff "Klassenjustiz" vermeiden, sich aber sinngemäß dahingehend äußern. Wer mag, kann ja mal mit denen Kontakt aufnehmen, vielleicht äußert sich dieser oder jener dahingehend (ich kenne die Seite nicht auswendig)
Fazit: da von Seiten der Justiz die Existenz einer Klassenjustiz in Deutschland in wohlverstandenem Eigeninteresse selbstverständlich verleugnet wird, andere Quellen aber wegen "mangelnder Neutralität" nicht akzeptiert werden dürften, bleibt nur zu schlußfolgern: es gibt in Deutschland keine Klassenjustiz, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Schönen Guten Abend. -- Aquarius70 19:00, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
oder auch: fiat iustitia, et pereat mundus, ggf. präzisiert zu "fiat lex, et pereat mundus" {(was) das Gesetz (sagt,) geschehe, und ginge die Welt daran zugrunde} -- Aquarius70 16:50, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Alle Quellen, die die Existenz der Klassenjustiz anerkennen, gelten im Sinne der Wikipedia als nicht neutral; alle Quellen, die im Sinne der Wikipedia als neutral gelten, erkennen die Selbstjustiz nicht als existent an.
Das erinnert fatal an J. Edgar Hoover, der noch 1960 die Frage eines Journalisten nach der Bekämpfung des Organisierten Verbrechens mit der scheinheiligen Gegenfrage beantwortete, was denn die "Cosa Nostra" überhaupt sei, und direkt anschließend das "Gerede über die Mafia" den Erfindungen phantasiebegabter Kriminalschriftsteller zurechnete. Über die Wahrhaftigkeit der Existenz großer Banden aus dem Bereich des Organisierten Verbrechens bestand allerdings schon seit der Prohibition in den USA(1919-1933) allgemeines Einvernehmen. -- Aquarius70 20:50, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ergo: Die Wikipedia steckt in einer Neutralitätsfalle: alle als neutral geltenden Quellen leugnen den Fakt, alle Quellen, die den Fakt bestätigen, gelten als nicht neutral. Und damit beißt sich die Katze in den Schwanz. -- Aquarius70 20:50, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Wenn Du WP:NPOV nicht akzeptieren möchtest, bleibt nur WP:RZG. Bevor hier noch mehr wenig hilfreiche Beiträge auf der Artikeldisk kommen, noch einmal grundsätzliches: Das eigentliche Thema, auf das sich Deine Beiträge beziehen ist Gleichheit vor dem Gesetz. Diese Gleichheit vor dem Gesetz war und ist in vielen Rechtsordnungen nur unvollkommen umgesetzt. Wenn also in einer bestimmten Rechtsordnung in einer bestimmten Zeit, das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz nicht verwirklicht war, gehört dies dort diskutiert. Hier geht es um das politische Schlagwort "Klassenjustiz". D.h. darum wer dieses Schlagwort in welchem Kontext verwendet(e). Also: Wenn Egon Krenz in seinem Buch "Gefängnis-Notizen" seine Verurteilung als "Klassenjustiz" bezeichnet, so hat das objektiv nichts damit zu tun, dass in seinem Fall das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden wäre. Es ist aber eine Verwendung des Schlagwortes. Wenn nun im Feudalismus Adlige formal vor Gericht besser gestellt waren als Bürgerliche, so ist dies eine Verletzung des Prinzips der Gleichheit vor dem Gesetz. Hier hat das aber nur etwas zu suchen, wenn irgendjemand relevantes dies als "Klassenjustiz" bezeichnet. Generell sind Artikel über Schlagworte problematisch, das sie dazu reizen, etwas über Sachverhalte statt über Bezeichnungen zu sagen. Daher ist die beste Lösung ein redirect auf Gleichheit vor dem Gesetz und Darstellung des Schlagwortes in diesem Artikel. Karsten11 21:42, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Da haben wir endlich eine brauchbare Definition: Klassenjustiz ist die tendenzielle bis tendenziöse Ungleichbehandlung von Tätern und/oder Opfern vor dem Gesetz, basierend auf deren sozialer Herkunft oder Situation bzw. dem finanziellen Status von Tätern bzw. Opfern.
Ein namentlich nicht genannter österreichischer Staatsanwalt äußerte 2006 in Bezug auf Vergewaltigungen, die Bestrafung der Täter und die Entschädigung der Opfer, daß eine Prostituierte eine Vergewaltigung nun einmal leichter wegstecke als eine "höhere Tochter". Der Wiener Staatsanwalt Geyer warnte in diesem Zusammenhang vor einer Klassen-Justiz. Quelle: Interview des Wiener Staatsanwaltes Geyer mit der Zeitschrift "Die Zeit", Weblink: http://www.zeit.de/2006/18/514_Geyer
MdB Wolfgang Thierse (SPD) und andere SPD-Politiker sowie ehemalige DDR-BürgerrechtlerInnen warfen den urteilenden Richtern Klassenjustiz vor angesichts der auf Bagatelldelikten fußenden Entlassungs-Urteile gegen kleine Angestellte verschiedener Firmen und im Hinblick auf die für legal befundenen Millionenboni für Bankrotteure. Unionspolitiker, namentlich Wolfgang Kauder, und Vertreter von Juristenverbänden wiesen den Vorwurf unter Berufung auf die geltende Rechtssprechung und die Korrektheit der abgewickelten Verfahren zurück. http://www.meinepolitik.de/korrekte.htm
Nachstehend der Inhalt dieses Weblinks:
"Auszug von der Seite 5 aus "express" Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit Nr.3/2009, 47.Jahrgang (Gescannt, da entsprechende Fehler)


Korrekte Wortwahl
»Barbarisch und asozial« -
Erklärung ehemaliger DDR-Bürgerrechtler zu Emmely-Urteil
Richter und Anwälte haben Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse dafür kritisiert, daß er das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin gegen die Kassiererin Barbara E. als »barbarisches Urteil von asozialer Qualität« bezeichnet hatte. Leider hat Wolfgang Thierse diesem Druck nicht standgehalten und seine treffende Einschätzung inzwischen abgewertet, indem er »die Schärfe« seiner Wortwahl bedauerte. Doch nicht die Äußerung Wolfgang Thierses, sondern das Emmely-Urteil war eine Ungeheuerlichkeit. Es ist und bleibt barbarisch und asozial!
Im Vordergrund der öffentlichen Debatte steht zumeist die schreiende Unverhältnismäßigkeit des Urteils, durch das eine Kassiererin, die 31 Jahre lang unbeanstandet ihre Arbeit verrichtete, wegen zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nicht nur eine Beschäftigung und ihr Arbeitseinkommen, sondern auch ihre bisherige Wohnung verlor.
Die Unverhältnismäßigkeit des Urteils gegen Barbara E. ist jedoch nur eine skandalöse Konsequenz eines skandalösen Rechtsinstitutes - die Verdachtskündigung selbst ist Unrechtsjustiz! Mit der Möglichkeit einer Kündigung auf Verdacht hin wird jeder Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen, die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt und die Umkehr der Beweislast für abhängig Beschäftigte zu Gunsten der Unternehmensleitungen erzwungen.
Begründet wird dieser Unrechtscharakter der Verdachtskündigung mit der Notwendigkeit einer besonderen Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Unternehmensleitungen m abhängig Beschäftigte. Doch diese Begründung enthüllt den Kern des Unrechts der Verdachtskündigung: Sie ist ein Institut der krassen und offenen Klassenjustiz gegen abhängig Beschäftigte. Oder hat je der Vertrauensveriust von abhängig Beschäftigten in die Ehrlichkeit des Managements gegenüber den Beschäftigten zu dessen Entlassung geführt? Die Verdachtskündigung kennt wegen dieses Unrechtscharakters auch weder Bagatelldelikte noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. So ist das Unrechtsurteil gegen Barbara E. auch kein Einzelfall. Immer öfter wird die Verdachtskündigung von Seiten der Unternehmen gegen unbequeme Beschäftigte angewandt, besonders wenn sie sich gegen Zumutungen der Unternehmen wehren oder wie Barbara E. Streiks organisieren.
Im Angesicht der heutigen Vernichtung von abermilliarden Euro durch Manager und Kapitaleigner ohne Bestrafung der dafür Verantwortlichen ist das Unrechtsurteil gegen Barbara E. wegen 1,30 Euro besonders empörend. Mehr denn je muss deshalb gelten: weg mit dem Arbeitsunrecht, Schluss mit jeder Klassenjustiz gegen abhängig Beschäftigte!
Im 20. Jahr der demokratischen Revolution in der DDR muss aus diesem Grunde daran erinnert werden, daß die Ziele einer radikal demokratischen und sozialen Gesellschaft noch immer aktuell sind, wie wir sie im Herbst 1989 gegen das seinerzeitige Unrecht der SED-Diktatur durchsetzen wollten. In Forderungsprogrammen der Bürgerbewegungen, in den Gesetzentwürfen des Runden Tisches oder seinem Entwurf einer demokratischen Verfassung wurden sie niedergeschrieben. Ihrer gilt es sich wieder zu erinnern, im Angesicht des Unrechtes von heute harren sie noch immer ihrer Verwirklichung!
Berlin, den 12. März 2009; Dr. Leonore Ansorg, Malte Daniljuk, Dr. Hans-Jürgen Fischbeck, Bernd Gehrke, Joachim Hüngen, Dr. Renate Hüngen, Werner John, Samirah Kenawi, Dr. Thomas Klein, Dr. Hans und Ruth Misselwitz, Silvia Müller, Uwe Radioff Wolfgang Rüddenklau, Hans Scherner, Ingeborg und Dr. Ulrich Schroten, Dr. Erhart Weinholz."
-- Aquarius70 18:42, 23. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Klassenjustiz an Einzelbeispielen festzumachen ist nahezu unmöglich, weil der Einzelfall dann isoliert bleibt, aber der Blick auf das Gesamtkonzept verlorengehen muß, oder salopp gesagt, man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht. Das schließt auch Fälle ein, denen zum Scheine des Gerechten nicht im Sinne einer Klassenjustiz geurteilt wird, sei es, um Ausschweifungen vorzubeugen oder weil die Sachlage kein dem gemäßes Urteil erlaubt. In Sachen Verdachtskündigungen muß man also die Gesamtheit der Urteile im Verhältnis zum Schaden sehen und mit den Stellungen der Betroffenen in den Firmen regelrecht abgleichen.
Das Denken in Klassen und damit die Klassenjustiz haben sich – allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz – bis heute nicht aus der deutschsprachigen Justiz verabschiedet.

So gelten bei Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeld unterschiedliche Maßstäbe, die das Denken in Klassen mehr als nur andeuten: laut deutschen Recht mit seinen anerkanntermaßen eher bescheidenen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldsummen darf sich eine prominente Persönlichkeit im Falle von Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld in etwa des zehnfachen Betrages gegenüber einem Nichtprominenten erfreuen – bei gleicher Schwere von Tat und Schuld. http://www.titel-magazin.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=4985

Ebenso beispielhaft sind da z.B. die Einlassungen eines österreichischen Juristen, der sich zum Prinzip der Klassenjustiz bekannte, als er öffentlich äußerte, für eine Prostituierte sei eine Vergewaltigung nun einmal leichter zu ertragen als für eine höhere Tochter.

http://www.ceiberweiber.at/ceiberweiber_alte_seite/2004/gerichte -- Aquarius70 10:48, 6. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Gruppenbeispiele[Quelltext bearbeiten]

Klassenjustiz an Einzelbeispielen festzumachen ist insofern problematisch, als das die Wahrscheinlichkeit besteht, daß die Einzelfälle in die Kategorie "Justizirrtum/Fehlurteil" oder auf die Moralschiene abgeschoben werden. Ich muß zugeben, ich bin mit der Diskussion um "Emily" selbst in diese Falle getappt; der Einzelfall bleibt bei dieser sezierenden Betrachtungsweise immer Einzelfall, statt eine Zuordnung zu erfahren.

Daher von mir ein paar unzweifelhafte Gruppenbeispiele von Klassenjustiz:

  1. während der chinesischen Kulturrevolution wurden tausende Intellektuelle, schlechthin die Schicht der Intelligenz, mit konstruierten Anklagen nach dort geltendem Recht (also formal-juristisch korrekt) zu empfindlichen und demütigenden Strafen verurteilt, indem man sie zu einer "Klasse" von "Privilegierten" erklärte.
  2. mehrere Abkommen gegen die Produktion von Opium (z.B. Den Haag 1912, Genf 1929) waren ursprünglich auf Druck der USA zustande gekommen und gegen opiumkonsumierende chinesische Einwanderer in den USA gerichtet, die als unterprivilegierte Wanderarbeiter in billigsten Jobs gegen geringste Löhne ihr Auskommen suchten. Die Anti-Opiat-Gesetzgebung sollte (politisch korrekt) dezidiert dieser unterprivilegierten Schicht bzw. "Klasse" schaden (Quellen: DER SPIEGEL 26/2000 vom 26.06.2000, Seite 184, Titel: "Viel Spaß mit Heroin", http://www.junge-linke.de/drogen_und_drogenpolitik/stoffkundebroschre_opium_und_o.html, Kapitel "Produkt").
  3. das Sozialistengesetz der Bismarck-Ära und die Notverordnungen aus der Zeit der Weimarer Republik waren direkt gegen die revolutionär gesinnten Teile der Arbeiterklasse gerichtet. Sie sollten mit ihrer Umsetzung (also formal-juristisch korrekt) fortschrittliche Kräfte ausmanövrieren und kriminalisieren.

PS: es ist schwer, bei solchen Themen die geforderte Neutralität zu wahren, ohne sich in die Regionen von Gleichgültigkeit bzw. Desinteresse zu verirren. -- Aquarius70 18:31, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

In jedem Fall ist der Ansatz besser, als sich in Einzelfällen zu verirren. Aber dennoch müssen drei Punkte gegeben sein: Es muss relevante Dritte geben, die die genannten Sachverhalte als "Klassenjustiz" beschreiben (bei den Sozialistengesetzen könnte sich da was finden, bei dem Opiumbeispiel habe ich meine Zweifel), das Beispiel muss eine Funktion im Artikel haben (Beispiele müssen etwas illustrieren oder verdeutlichen) und der Kontext muss dargestellt sein (sind die Sozialistengesetze "Klassenjustiz", die Verfolgung der Katholiken im Kulturkampf nicht?).Karsten11 20:43, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten


Dann ist wohl wenigstens das Beispiel "Kulturrevolutionäre kontra chinesische Intellektuelle" unstrittig. HIP, HIP, HURRA!

Nicht umsonst hatte ich bei der Erwähnung der Opiatgesetzgebung die Quellen angegeben (Spiegel 26/2000 und junge-linke.de ... stoffkundebroschre ... ; siehe oben und lies dort selbst), aus zwei gegensätzlichen politischen Lagern stammend, aber übereinstimmend in der Aussage bezüglich der Stoßrichtung der Opiatgesetzgebung.

Daher ein noch passenderes Beispiel: das Verhalten der kolonialen Regierungen und Justizbehörden aller Sklavenhalter- und Kolonialsstaaten, insbesondere der USA bzw. CSA, der Klasse der einheimischen und/oder eingeschleppten Sklaven gegenüber, denen die vollständigen Bürgerrechte noch lange nach ihrer Freilassung (gerade in den USA als dem "Hort der Freiheit" schlechthin) verweigert wurden.

Was die Sozialistengesetze angeht, da sind da keine Zweifel angebracht: die Sozialisten, die es treffen sollte, entstammten (nahezu) ausnahmslos der Arbeiterklasse. Die Katholiken dagegen verteilten sich durch die gesamte Bevölkerung, unabhängig von Stand und Vermögensverhältnissen - es gab eben keine Klasse der Katholiken, aber sowohl katholische Arbeiter und Bauern als auch katholisches Bürgertum und katholischen Adel. Die Stoßrichtung Bismarcks im "Kulturkampf" war primär gegen die Machtzentren nahe bzw. in der katholischen Kirche (Zentrumspartei, Hoher Klerus, Vatikan) gerichtet, deren politischer Einfluß zurückgedrängt werden sollte, weil Bismarck von dieser Seite (nicht ganz zu Unrecht) eine (erneute) Schwächung des Reiches fürchtete. Pikant - Bismarck gab zum Ende seiner Ära hin den Kulturkampf nicht nur auf, er versuchte sogar, sich bei den rheinisch-katholischen Parteien Unterstützung im Kampf gegen die Sozialisten zu holen - erfolglos.


Wobei mir gerade die Frage aufstößt: was bitte sind "relevante" Dritte? Ein solcher muß ja sowohl Historiker als auch Volljurist sein, damit er alle Aspekte beleuchten kann, und sich öffentlich unwidersprochen dazu geäußert haben.

Da rennt die Wikipedia mit ziemlicher Sicherheit wieder sehenden Auges in die Neutralitätsfalle; Quellen, die das als Klassenjustiz einstufen, gelten als nicht neutral, und Quellen, die als neutral gelten, stufen das nicht als Klassenjustiz ein (und sei es nur, um ihre "Neutralität" zu wahren). -- Aquarius70 18:13, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten


weitere Beispiele, Links, Literatur[Quelltext bearbeiten]

Zunächst ein Beispiel von Klassenjustiz in Bezug auf die Unterdrückung bzw. Niederwerfung antikolonialer Bewegungen: der Aufstand auf dem niederländischen Panzerkreuzer „De Zeven Provincien“ Anfang 1933 im indonesischen Archipel (Kurzfassung). Vorgeschichte: Die Mannschaft der in Südostasien stationierten niederländischen Schiffe sollten zu Beginn des Jahres 1933, auf dem Gipfel der damalige Weltwirtschaftskrise, erhebliche Einbußen des ohnehin geringen Soldes hinnehmen, niederländische Matrosen zehn Prozent, indonesische Matrosen siebzehn. Die Marinebünde als Interessenvertreter der niederländischen Matrosen wurden mit dem Vorwurf mangelnden Patriotismus und durch Drohung mit Kriegsrecht und Kriegsgericht ruhiggestellt, die Interessenvertretungen der indonesischen Matrosen wurden ignoriert. Eine großangelegte gemeinsame Dienstverweigerung niederländischer und indonesischer Matrosen in Surabaya als Reaktion auf die Soldkürzung wurde durch eilige Verhängung des Kriegsrechts und Verhaftung von 428 Matrosen beiderlei Herkunft als „Meuterer“ erstickt. Ablauf des Aufstandes: am Abend des 3. Februar ging das Schiff auf der Reede von Kotaradja vor Anker, tags darauf hatte die Besatzung größtenteils Landurlaub. Ein Großteil der Mannschaften kehrte vorzeitig zurück, bewaffnete sich aus der Waffenkammer des Schiffes und setzte die an Bord verbliebenen niederländischen Offiziere und Unteroffiziere fest. Dies war keine Einzelaktion; parallel zum Aufstand auf der „Zeven Provincien“ gab es antikolonial motivierte Dienstverweigerungen auf dem Kreuzer „Java“ und den Torpedobootszerstörern „Piet Hein“ und „Evertsen“; diese wurden durch den teilweise prophylaktisch durchgeführten Austausch aufstandswilliger Besatzungen gegen regierungstreue Mannschaften unterdrückt. Der Panzerkreuzer fuhr inzwischen nach Surabaya und teilte über Funk die Forderung nach Rücknahme der Soldkürzungen und Freilassung der inhaftierten Kameraden mit. Vertreter der Marinebünde boten sich als Vermittler zwischen Kolonialregierung und Aufständischen an, doch das niederländische Marinekommando war bereits entschlossen, den Aufstand mit Waffengewalt niederzuschlagen. Die bürgerliche Presse berichtete über die Ereignisse vordergründig oder kommentarlos, oft auch entstellend oder einfach nur sensationslüstern. Vor Surabaya wurde die „Zeven Provincien“ von niederländischen Schiffen umstellt und schließlich unvermittelt von Flugbooten aus mit Bomben angegriffen. Dabei wurde der mögliche Tod der an Bord befindlichen niederländischen Offiziere und Unteroffiziere vom niederländischen Marinekommando billigend in Kauf genommen. Die nach dem ersten Bombenabwurf in Brand geratene „Zeven Provincien“ wurde geentert, die Besatzung überwältigt und verhaftet. Reaktion: Zitat: „Mitte November 1933, als sich die Lage beruhigt hatte, wurde den Aufständischen der Prozeß gemacht. Ein Militärgericht verurteilte 140 indonesische und 35 niederländische Matrosen zu Kerker und Zwangsarbeit von 6 bis zu 18 Jahren. Die KLASSENJUSTIZ hatte hart und unbarmherzig zugeschlagen. ... Boshart (einer der Anführer des Aufstandes, niederländischer Korporal-Maschinist, etwa Maschinen-Maat) trat nach seiner Entlassung der Kommunistischen Partei der Niederlande bei. Seine bisherige Partei, die niederländische Sozialdemokratie, hatte den Aufstand verurteilt. Die Dienstverweigerungen in Surabaya, der Aufstand auf der „Zeven Provincien“ und die anderen progressiven Aktivitäten in der niederländischen Flotte waren mutige Taten gegen ein ausbeuterisches Kolonialregime. Ihre besondere Bedeutung bestand darin, daß sich erstmals in der Geschichte der Arbeiterbewegung Angehörige einer unterdrückenden Nation mit den Unterdrückten zum Kampf gegen ihren gemeinsamen Klassenfeind zusammengefunden hatten. Vor allem von den indonesischen Matrosen ist hier zugleich ein Zeichen für den antikolonialen Kampf gesetzt worden. Mit Recht betonte die Kommunistische Partei Indonesiens 1949 in einer Broschüre, daß dieser Aufstand dem Charakter nach eine antikoloniale Erhebung gewesen ist.“ Quelle: Marinekalender der DDR 1987, Hrsg. Flohr/Rosentreter, 1. Auflage, Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986, ISBN: 3-327-00050-6, Artikel: „Der Aufstand auf dem Panzerkreuzer „De Zeven Provincien“ 1933“, Autor: Werner Heinemann; Quelle des Zitats: Werner Heinemann: „Der Aufstand auf dem Panzerkreuzer „De Zeven Provincien“ 1933“, ebenda, vorletzter und letzter Absatz


Dann eine Liste mit Weblinks zu Seiten, die sich mit Einzelfällen von Klassenjustiz wie auch mit Klassenjustiz an Gruppen befassen. Google bietet 109.000 Ergebnisse zum Thema „Klassenjustiz“, die Liste ist aus den 550 zuerst von Google gewählten Seiten zusammengestellt. Ausgeklammert sind Foren, Blogs und Leserbriefe sowie Seiten, die anläßlich ihrer politischen Herkunft (sprich von legal, aber linksaußen) allzu leicht einen Vorwand für Sanktionen wegen „Neutralitätsverletzung“ liefern könnten.

Abschließend noch zwei Literaturverweise.


Fall „Emmely“: http://www.wsws.org/de/2009/aug2009/emme-a18.shtml http://www.wsws.org/de/2009/mar2009/emme-m21.shtml http://www.bild.de/BILD/regional/berlin/dpa/2009/03/13/fuer-ddrbuergerrechtler-ist-kassiererinnenurteil.html http://www.nonkonformist.net/1421/skandalurteil-zwei-klassen-justiz-in-deutschland/ http://www.spd-oelde.de/index.php?nr=17170&menu=803 http://www.trend.infopartisan.net/trd0908/t190908.html

Mannesmann-Urteil: http://www.stern.de/wirtschaft/news/maerkte/mannesmann-prozess-klassenjustiz-522950.html

Hans Hautmann: Klassenjustiz in der Ersten Republik (Österreich) http://www.klahrgesellschaft.at/Referate/Hautmann_Klassenjustiz.html

Klassenjustiz im Gefolge des NATO-Gipfels http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=6226

Klassenjustiz: Zwei Urteile am Arbeitsgericht http://www.indymedia-letzebuerg.net/index.php?option=com_content&task=view&id=32965&Itemid=27 http://spdnet.sozi.info/bayern/amberg/berg/index.php?nr=21036&menu=0

Krankenkassenbeitrag: Klassenjustiz für Rentner http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2520

Klassenjustiz – Definition und Gruppenbeispiele http://infofrosch.info/k/kl/klassenjustiz.html

Klassenjustiz und System http://www.titel-magazin.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=4985

Klassenjustiz zu Gunsten von Streikbrechern http://books.google.de/books?id=w7hGC5FpD0gC&pg=PA221&lpg=PA221&dq=klassenjustiz&source=bl&ots=rJdNW5hBr7&sig=jO61ComdvcCt96hdOatqHgo-c-k&hl=de&ei=zCDeSsr6BYj1_AbBsdibAg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=10&ved=0CBoQ6AEwCThk#v=onepage&q=klassenjustiz&f=false

Deutsches Unternehmen - Französische Klassenjustiz http://www.labournet.de/internationales/fr/contiurteil.html

Zwei-Klassenjustiz: Deals nicht gesetzlich erlauben, sondern verbieten http://www.beistandundberatung.de/index.php/neuigkeiten/justiz/499-zwei-klassenjustiz-deals-nicht-gesetzlich-erlauben-sondern-verbieten

The London Hanged. Crime and Civil Society in the Eighteenth Century http://geschichte-transnational.clio-online.net/rezensionen/id=5712&count=207&recno=18&type=rezbuecher&sort=datum&order=up&region=23&segment=16

Gerechte Urteile oder Klassenjustiz? http://www.ngz-online.de/hps/client/ngz/public/pjsub/production_long.hbs?hxmain_object_id=PJSUB::ARTICLE::464660&hxmain_category=::pjsub::opinio::/politik___gesellschaft/deutschland/debatte

Klausur über Ausbeutung, Klassenjustiz und Hoffart http://www.dr-peter-wieners.de/540324976b089430e/54032496e60f32d0b/540324972c0e3c608/540324976d0801201.html

http://www.stoehlker.ch/weblog/2008/04/08/klassenjustiz/

Prozeßbericht: gegen Mitglieder des Evangelischen Flüchtlingshilfedienstes (EFDOe) Österreichs rassistische Klassenjustiz verurteilte Jugendliche zu Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren http://www.no-racism.net/old/staatsrassismus/operationspring/tatort_gericht.htm

Privatisierung von Bildung – Studium als Privatinvestment Paradebeispiel dessen, was früher „Klassenjustiz“ hieß http://asta-hfg.de/site/material/ReaderStudiengebuehren.pdf?WID=ae0090249ba32091df6b3fcc32d5ea61

Gewerkschaftlicher Linksblock kritisiert „ausgesprochene Klassenjustiz“ des EuGH http://news.glb.at/news/article.php/20071213131800680/print

30 Jahre Strafverteidigertag Ein Beitrag zum Selbstverständnis von Strafverteidigung www.strafverteidigervereinigungen.de/Material/Geschichte/scherzbergetalt_selbstverst%E4aednis.pdf ; Seite 22/23

SPD: Steuerstraftaten nicht wie Kavaliersdelikte ahnden www.nils-schmid.de/uploads/media/pm_08_07_21_kein_kavaliersdelikt.pdf

Dr. Rolf Geffken (DIE LINKE) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_rolf_geffken-906-13984--f86558.html

Geschäft auf Gegenseitigkeit – Fall Zumwinkel http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/geschaeft-auf-gegenseitigkeit-1/

Zum Fall Hans Litten, Rechtsanwalt (1903 -1938) Von Prof. Dr. Norman Paech (Hamburg) http://www.vdj.de/index.php?id=28,9,0,0,1,0

http://www.online-merkur.de/showZitate.php?isbn=letztes_heft

Zum Fall Mumia Abu-Jamal http://www.libelle-leipzig.de/2009/10/863/#more-863


Literatur:

... ist zu exekutieren! Ein Steckbrief der deutschen Klassenjustiz (Broschiert) von Friedrich K. Kaul (Autor) Verlag: Verlag Neues Leben; Auflage: 1., Aufl. (1. August 2006) ISBN-10: 3355017248 ISBN-13: 978-3355017244

Linebaugh, Peter, The London Hanged. Crime and Civil Society in the Eighteenth Century, Verlag Verso, London 2003 ISBN 1-85984-638-6 Eine Analyse der britischen Justiz des 18. Jahrhunderts in Bezug auf die Sozialstruktur der Verurteilten Rezension unter http://geschichte-transnational.clio-online.net/rezensionen/id=5712&count=18&recno=18&type=rezbuecher&sort=datum&order=down&geschichte=79&segment=16

-- Aquarius70 18:27, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Externer Link[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte den Link auf einen Artikel entfernt, da er weder WP:WEB ("Nur vom Feinsten") entspricht noch überhaupt den Begriff "Klassenjustiz" verwendet (es geht um Strafverfahren wegen illegaler Tätigkeit für die verbotene KPD in den 1950ern). Ich bitte um Erläuterung, warum dieser Link geeignet sein soll, "es dem Leser ermöglichen, weiterführende Informationen zu erhalten".Karsten11 17:28, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Schon das Verbot der KPD war Klassenjustiz. Vielleicht solltest Du den Artikel erstmal gründlich lesen, bevor Du den Link löschst.-- Rita2008 18:05, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten
Wenn reputable Quellen das Verbot der KPD als Klassenjustiz bezeichnen, so kann dies als Beispiel für die Verwendung des Schlagwortes eventuell rein. Nur: Der verlinkte Artikel behauptet dies nicht (und wäre auch als Primärquelle gemäß WP:Q keine so richtig gute Quelle). Der Inhalt des verlinkten Artikels hat schlicht nichts mit dem Artikel Klassenjustiz zu tun.Karsten11 18:10, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Bezug und Quellen fehlen[Quelltext bearbeiten]

Der komplette erste Absatz aus dem Text "Recht und Justiz im Marxismus" ist hier falsch. Der Bezug zum Lemma fehlt und Quellen für die Auswertung einer Primärquelle fehlen ebenso. Wer fügt so etwas hier ein?--Tohma (Diskussion) 18:46, 28. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Du solltest erstmal verstehen, was Marx hier sagt: "die Rechtsverhältnisse aus den ökonomischen entspringen". Der Kapitalismus ist eine Klassengesllschaft, also ist die Justiz eine Klassejustiz. Dazu muss der Begriff nicht unbedingt im Text auftauchen. --Rita2008 (Diskussion) 23:11, 3. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
WP:TF beachten.--Tohma (Diskussion) 03:34, 4. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
@Tohma: immer der gleiche Kram von dir. Du hast keine Ahnung, hast keine Lust zu recherchieren, willst aber unbedingt Informationen und Wissen rauswerfen. So nicht. Louis Wu (Diskussion) 14:20, 4. Okt. 2023 (CEST)Beantworten