Diskussion:kreisfreie Stadt

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Darstellung der Stadtkreise auf der Karte[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Bei Landkreisen (z.B. Landkreis Cuxhaven) ist immer eine Landkarte des jeweiligen Landes (z.B. Niedersachsen) zu sehen, bei der zugehörige Landkreis hervorgehoben ist. Bei Kreisfreien Städten ist das aber nicht so. Ich würde es begrüßen, wenn dort auch eine entsprechende Karte angezeigt ist, bei der man sieht, wie groß der "Kreis" innerhalb des Landes ist. Andere Meinung? Wo sollte das diskutiert werden? --213.68.20.57 14:07, 16. Aug 2004 (CEST)

Im Prinzip könnte man das sicher machen, nur sind die Gebiete der Stadtkreise im Vergleich zum ganzen Land relativ klein und würden bei sehr kleinen Stadtkreisen überhaupt nicht mehr auffallen. Im übrigen handelt es sich bei Stadtkreisen jeweils nur um eine einzige Stadt (siehe auch die Ausführungen unten) und diese ist ja bekanntlich in der Karte "Standort in Deutschland" dargestellt, also sieht man doch im Grunde, wo die Stadt liegt, oder? Man muss sie m.E. nicht mehr separat im jeweiligen Bundesland darstellen. Bear 18:15, 16. Aug 2004 (CEST)


In der Bildunterschrift der Übersichtskarte findet sich folgende Beschriftung: "Landkreise in Deutschland. Kreisfreie Städte orange markiert." Schön und gut, aber informationstechnisch natürlich eine völlige Nullnummer, solange der Stadtname auf der Karte fehlt: Die Karte soll ja gerade die kreisfreien Städte auf einen Blick zeigen, in der gegenwärtigen Situation werden lediglich deren Umrisse dargestellt. Leser, die nicht den Umriss sämtlicher Landkreise in Deutschland auswendig kennen (wohl die wenigsten...), fangen mit der Karte nix an.. (nicht signierter Beitrag von 95.222.153.227 (Diskussion) 17:50, 1. Nov. 2013 (CET))[Beantworten]

Zu diesem Zweck gibt es darunter eine weitere Karte mit den Namen, ggf. Kürzel. MfG Harry8 13:26, 25. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Stadtkreis / kreisfreie Stadt[Quelltext bearbeiten]

Ich hab den Inhalt von Stadtkreis hierhin kopiert, damit erstmal kein Inhalt verloren geht. Infos aus diesem Artikel sollten in diesen Artikel übernommen werden. Stadtkreis ist jetzt ein Redirect... --Coma 17:47, 3. Mai 2003 (CEST)[Beantworten]

Bei dem Begriff Stadtkreis handelt es sich um eine andere Bezeichnung für kreisfreie Stadt. Im Gegensatz zum Landkreis besteht ein Stadtkreis nur aus einer Gemeinde (Stadt). Diese übernimmt alle Aufgaben, die bei (kleinen) kreisangehörigen Gemeinden der Landkreis übernimmt. Hierunter fällt z.B. auch die KFZ-Zulassung. Daher haben Stadtkreise auch ein eigenes Kfz-Kennzeichen. Stadtkreise, die um sich herum auch einen Landkreis haben, also Sitz des umliegenden Landkreises sind, haben jedoch meist das gleiche KFZ-Kennzeichen wie der umliegende Landkreis, z.B. Stadtkreis Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis haben beide das KFZ-Kennzeichen "HD".

Stadtkreis ist das Sonderwürstchen von Baden-Württemberg von dem, was überall sonst kreisfreie Stadt heißt. Sind Stadtkreise eigentlich kreisfrei? Der Name suggeriert ja, dass dem nicht so ist. Bei der Gelegenheit kann auch mal einer nach Doppeleinträgen unter Landratsamt - Kreisverwaltung und Regierungspräsidium - Bezirksregierung suchen. :-) 84.129.228.67 23:04, 1. Aug 2005 (CEST)

"kreisfrei" ist doch nur typisch deutscher Beamtenmüll. Die Städte sind ja nicht kreis-frei, sondern sind ein Kreis.--Vinom 23:23, 8. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein, kreisfrei heißt, dass die Stadt keinem Kreis angehört, sondern als nächsthöhere Instanz den Regierungsbezirk bzw. das Land hat. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Freien Reichsstädte, die keinem Reichsland angehörten, sondern direkt dem Kaiser unterstellt waren. 131.220.136.195 10:45, 11. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
@ Vinom: Ja, ein Stadtkreis, aber Du kannst alles hierzu im Artikel und auf dieser Diskussionsseite finden. --Harry8 13:14, 10. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht sollte man die obige Kurzform "kreisfrei heißt, dass die Stadt keinem Kreis angehört, sondern als nächsthöhere Instanz den Regierungsbezirk bzw. das Land hat" in den ersten Abschnitt stellen. (nicht signierter Beitrag von 93.133.126.176 (Diskussion) 09:50, 16. Jan. 2014 (CET))[Beantworten]
In der DDR hieß das auch "Stadtkreis". IMHO ist die Bezeichnung logischer. Anorak 06:55, 16. Dez 2005 (CET)
Es fällt auf, dass in den Publikationen des Statistischen Bundesamtes die kreisfreien Städte in den neuen Bundesländern bis zur jeweils ersten Neugliederung (1993 in Brandenburg, ansonsten 1994) als Stadtkreise bezeichnet wurden. --Harry8 12:51, 4. Apr 2006 (CEST)

Natürlich sind Stadtkreise kreisfrei. Der Name suggeriert dies gerade nicht. Stadtkreise bilden einen eigenen "Kreis" und gehören somit zu keinem anderen Kreis, also sind diese Städte kreisfrei. Bear 23:07, 1. Aug 2005 (CEST)


Berlin und Hamburg?[Quelltext bearbeiten]

. Berlin und Hamburg sind zwar größer, aber nicht kreisfreie Städte, sondern Stadtstaaten.

Sind das denn Gegensätze? Berlin und Hamburg sind meines Erachtens alles zugleich: Land, kreisfreie Stadt und Stadtgemeinde. Sicherlich übernehmen die Verwaltungen dieser Städte unter anderem auch die Funktionen eines Kreises (z.B. eigenes KfZ-Kennzeichen). Anorak 06:55, 16. Dez 2005 (CET)

Berlin und Hamburg sind kreisfrei! --Harry8 15:11, 25. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Bist du da sicher? Übernehmen in Berlin nicht die Bezirke die Aufgaben der Kreise?--Vinom 23:24, 8. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Berliner (und auch Hamburger) Stadtbezirke haben keinerlei Kreisfunktionen. Sie sind Untergliederungen der jeweiligen Stadt. Übrigens haben auch andere kreisfreie Städte Stadtbezirke, z. B. in Nordrhein-Westfalen, die natürlich auch keinerlei Kreisfunktionen wahrnehmen.
Ansonsten hilft eine ganz einfache Denkaufgabe!
Wenn Berlin nicht kreisfrei ist: Welchem Kreis gehört Berlin denn an?
Natürlich sind Berlin und Hamburg auch amtsfrei, aber das interessiert keinen, weil das sowieso klar ist. Also muss das in keinem Artikel stehen. Die Kreisfreiheit interessiert schon wegen der Gesamtzahl der kreisfreien Städte in Deutschland.
Das Statistische Bundesamt sieht die Sache mit der Kreisfreiheit Berlins und Hamburgs auch als gegeben an.
--Harry8 13:06, 10. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Halle-Neustadt[Quelltext bearbeiten]

Die Äußerungen über Halle-Neustadt finde ich unerhört. Es ist nicht so, dass Infrastruktur fehlte. Von keiner Wohnung war das Stadtteil- (Wohnkomplex-) zentrum weiter als ungefähr 350 m entfernt. Dort gab es einen Supermarkt, früher Kaufhalle genannt, gastronomische Einrichtungen, eine Bibliothek, i.Allg. ein Dienstleistungszentrum, eine Post, eine Apotheke und ein Arztzentrum (Ambulatorium). Auch war für kein Kind der Schulweg länger und Kindergärten standen ausreichend zur Verfügung. Auch jede Menge Jugendclubs waren vorhanden. Halle-Neustadt hat einen Bahnhof und einen Haltepunkt. Für S-Bahn und Regionalzüge. Auch Busse gab es schon in der DDR! Fehlende Infrstruktur? Die Infrastruktur heute sieht allerdings etwas anders aus, besonders in Bezug auf Post, Bibliotheken....

Und noch was: Gegründet wurde Halle-Neustadt 15. Juli 1964 als Halle-West, eigenständige Stadt war Halle-Neustadt ab 1967. Gibts auch bei Wikipedia nachzulesen.

Axel Benutzer:84.61.194.198 am 5. Aug. 2006 ; nachgetragen durch KaPe, Schwarzwald

Artikeltext wurde am 6. August korrigiert. --KaPe, Schwarzwald 00:37, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Nachdem ich die Erklärung "Im Bereich der allgemeinen und inneren Verwaltung ist das Stadtgebiet einer kreisfreien Stadt damit staatsfrei" gelesen habe, verstehe ich nach wie vor nicht, welche Rechte bzw. Pflichten eine kreisfreie Stadt unterscheidet von einer Kreisstadt. Kann bitte jemand erklären, was unter „staatsfrei“ zu verstehen ist. --KaPe, Schwarzwald 00:37, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

"...neben dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde und eines Landkreises..."
Eine Kreisstadt ist wie der sie betreffende Artikel erklärt eine kreisangehörige Gemeinde, in welcher das Landratsamt seinen Sitz hat. Eine kreisfreie Stadt ist, wie der Name nahelegt, eine Stadt, die keinem Landkreis angehört. Vielmehr nimmt die kreisfreie Stadt sowohl die Aufgaben einer kreisangehörigen Gemeinde als auch die Aufgaben eines Landkreises zusammen war (daher auch Stadtkreis).
"...auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde namens des Staates in eigener Zuständigkeit erledigt. "
Regelmäßig ist der Landkreis nicht nur eine Kreisbehörde, sondern auch der Sprengel für die Unterbehörde der allgemeinen und inneren Staatsverwaltung. Dabei stimmt nicht nur das Gebiet des Landkreises und der Sprengel der staatlichen Unterbehörde überein, sondern die Kreisbehörde (Landratsamt, Kreisverwaltung, Kreishaus) ist organisatorisch gleichzeitig die Unterbehörde der Staatsverwaltung (Kreisverwaltungsbehörde). Zur der sog. Doppelnatur der Landratsamtes siehe näheres unter Landratsamt.
"Im Bereich der allgemeinen und inneren Verwaltung ist das Stadtgebiet einer kreisfreien Stadt damit staatsfrei."
In einer kreisfreien Stadt fehlt nun die Landkreisbehörde, weil die Stadt ja gerade keinem Landkreis angehört! Dem Staat fehlt wegen der organisatorischen Verflechtung nun auch seine staatliche Unterbehörde für die allgemeine und innere Verwaltung! Damit der Staat nun keine (teure) eigene Unterbehörde einrichten muss, überträgt er die staatlichen Aufgaben einfach auf die kreisfreie Stadt. Staatliche Aufgaben werden kommunalisiert; die kreisfreie Stadt ist insoweit staatsfrei.
Ich hoffe, dass die Erklärung Dir weitergeholfen hat. --Sebastian Huber 10:47, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Mir hat die Erklärung weitergeholfen. Ich habe jetzt erkannt, dass der betreffende Teil wirklich unverständlich ist. Kannst Du für die Definition der Staatsfreiheit eine Quelle nennen? --Torsten Bätge 15:10, 11. Okt. 2006 (CEST)
Wenn du es nun begreifst - kannst du den Artikel verbessern? Die Erklärung von Sebastian Staatliche Aufgaben werden kommunalisiert; die kreisfreie Stadt ist insoweit staatsfrei bleibt bei der Verwaltungssprache (und die bedeutet, dass die Kommunen nicht zum Staat gehören?!). Kann man da einfach schreiben, dass die Aufgaben einer kreisfreien Stadt dieselben sind, die sonst aufgeteilt sind auf das Landratsamt + die Städte des Kreises? Organisatorisch vielleicht noch: gibt es dort, wo die kreisfreie Stadt zugleich Sitz der Kreisverwaltung des umgebenden Landkreises ist, bestimmte Ämter zweimal am Ort (wie z.B. Kfz-Zulassung). --KaPe, Schwarzwald 18:43, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Die Kommunen gehören in der Tat nicht zum Staat. Vielleicht kann man in Form einer Gleichung besser die Aufgaben verdeutlichen: Aufgabe der kreisfreien Stadt = Aufgaben einer kreisangehörigen Gemeinde + Aufgaben des Landkreises + Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde (ist organisatorisch fast überall mit der Kreisbehörde verbunden), wobei letztere, normalerweise staatliche Aufgaben, jetzt durch die Kommune "kreisfreie Stadt" und nicht mehr durch den Staat wahrgenommen werden. --Sebastian Huber 19:26, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Quelle ist das Gesetz. Z.B. Art. 9 Abs.1 Satz 1 BayGO "Die kreisfreie Gemeinde erfüllt im übertragenen Wirkungskreis alle Aufgaben, die sonst vom Landratsamt als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahrzunehmen sind; sie ist insoweit Kreisverwaltungsbehörde"; Art.8 Abs.1 BayGO: "Der übertragene Wirkungskreis der Gemeinde umfasst alls Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung namens des Staates [...] zuweist" => Aufgaben, welche die untere staatliche Verwaltungsbehörde (=allgemeine und innere Verwaltung) wahrnimmt, werden auf dem Gebiet der kreisfreien Gemeinde (=kreisfreie Stadt) durch die kreisfreie Gemeinde namens des Staates selbst wahrgenommen (Entstaatlichung als Komplementärerscheinung zur Kommunalisierung) . Näheres dazu z.b Becker in Becker/Heckmann/Kempen/Manssen Rdnr.38 --Sebastian Huber 15:42, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]
Die Verwaltung einer kreisfreien Stadt ist im Gegensatz zur Verwaltung eines Landkreises also keine staatliche Verwaltung. Habe ich das so richtig verstanden? --Torsten Bätge 18:16, 11. Okt. 2006 (CEST)
Die Verwaltung einer kreisfreien Stadt ist gänzlich nichtstaatlich. Die Verwaltung eines Landkreises ist teilweise kommunal (Kreisbehörde) und teilweise staatlich (Kreisverwaltungsbehörde). Siehe zu der Doppelnatur des Landratsamtes unter: Landratsamt --Sebastian Huber 18:53, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Kreisfreie Stadt / Kreisstadt[Quelltext bearbeiten]

Eine kreisfreie Stadt erledigt alle Kreisaufgaben selbst und ist direkt dem Land bzw. - wenn vorhanden - der Bezirksregierung unterstellt.

Eine Kreisstadt ist Sitz der Kreisbehörden oder zumindest des Landrats. Ansonsten ist eine Kreisstadt allen Regelungen, die für kreisangehörige Städte und Gemeinden gelten, unterworfen. Sie ragt also nicht heraus, weil sie Kreisstadt ist. Siehe allerdings im Artikel Landkreis den Abschnitt "Bezeichnung der Gemeinden". --Harry8 14:42, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Hallo Harry! Die Erklärungen hier auf der Diskussionsseite sollten in den Artikel, bevor der {{unverständlich}}-Vermerk rausgenommen wird. --KaPe, Schwarzwald 18:43, 11. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Qualitätssicherung Bayern[Quelltext bearbeiten]

Die Ausführungen zu Bayern waren korrekt und kein Fall der QS. Die Erläuterung habe ich ergänzt, um die Allgemeinverständlichkeit zu erhöhen. Die Gebietskörperschaften der Bezirke als "dritte kommunale Ebene" Bayern stehen in keinem Zusammenhang mit den Landkreisen, die früher ebenfalls als Bezirke bezeichnet wurde. Dementsprechend war das heutige Landratsamt das Bezirksamt. --Sebastian Huber 11:34, 14. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

aus der QS: Fraglich ist die Bezeichnung "Kreisfreie Stadt" für Bukarest in Rumänien, nachdem dort alle anderen Orte in Bezirken liegen - nach der Info-Städte-Box für Rumänien. dies läßt den Schluss zu, dass es für Bukarest in Rumänien bezirksfreie Stadt heißen könnte oder müsste. --08-15 00:32, 2. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das stimmt. Bukarest ist keine kreisfreie, sondern eine bezirksfreie Stadt. --Harry8 11:33, 2. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe die Einleitung wieder korrigiert. Eine kreisfreie Stadt hat 5 Wirkungskreise: den eigenen WK einer Gemeinde, den übertragenen WK einer Gemeinde, den eigenen WK eines Landkreises, den übertragenen WK eines Landkreises und die Aufgaben, welche sonst die untere staatliche Verwaltungsbehörde (die sonst in den meisten Bundesländern im Wege der Organleihe durch das Landratsamt wahrgenommen wird), ausführt. --Sebastian Huber 18:01, 3. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]


Der Satz " Sie erledigt neben den eigenen und übertragenen Wirkungskreis einer [...]" kann doch irgendwie nicht stimmen. hennypenny --88.75.17.137 11:19, 21. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Diese Weiterleitung ist äußerst bedenklich. Eine Immediatstadt ist eine Stadt mit bürgerlicher Ratsverfassung, die aber unmittelbar dem Landesherrn untersteht, der also - unbeschadet der Ratsverfassung - der Stadtherr ist. Das hat zwar eine entfernte Ähnlichkeit mit einer kreisfreien Stadt, ist aber vor allem im historischen Sinne deutlich etwas anderes. --Ulrich Waack 17:54, 18. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Es wäre schön, wenn du einen eigenen Artikel Immediatstadt schreiben könntest. Harry8 17:59, 18. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Köln als Provinzhauptstadt[Quelltext bearbeiten]

Der Oberpräsident der Provinz Jülich-Kleve-Berg (Provinzialregierung) hatte seinen Sitz in Köln, einziger Oberpräsident war Friedrich Graf zu Solms-Laubach. MfG Harry8 12:30, 30. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Bausteine 9.3.13[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Obwohl der Artikel sehr umfangreich ist, fehlen für große Passagen Quellen. Die komplette Einleitung wirkt wie ein Brainstorming, aber nicht wie eine Zusammenfassung des Artikels. Ich bin über den Widersproch zwischen der Grafik zur Verwaltungsstruktur und der Aussage: "Berlin und Hamburg sind zwar größer, jedoch Sonderfälle kreisfreier Städte, sogenannte Stadtstaaten." gestolpert. Leider ist die entsprechende Passage auch bei Stadtstaat unbelegt. Dort heißt es lediglich: "Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind verwaltungstechnisch sowohl als kreisfreie Städte als auch als Land anzusehen." - dafür, daß dies hier ein Artikel über eine Basisdefinition ist, erscheint das ganze in der Detailfülle aufgebläht, und angesichts der fehlenden Quellen stark überarbeitungsbedürftig.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:41, 9. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Zu Hamburg: Nach Meinung der Hamburger Verfassungsrechtler ist Hamburg keine Stadt. MfG Harry8 12:45, 16. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Einwohnerzahl Münchens[Quelltext bearbeiten]

Die Einwohnerzahlen stammen nicht vom Statistischen Landesamt Bayerns. Die städtischen Angaben werden nicht berücksichtigt, weil sie oft die Zweitwohnsitze mit aufführen. Man erkennt das auch daran, dass die Einwohnerzahl des Vorjahres nicht mit der des Statistischen Landesamtes übereinstimmt. MfG Harry8 17:31, 24. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Braunschweig[Quelltext bearbeiten]

Der in den Artikel eingefügte Satz steht nicht in der Stadtchronik. Dort steht, dass Braunschweig am 15. November 1924 aus dem Kreiskommunalverband ausschied. Den Begriff kreisfreie Stadt gab es damals wohl noch nicht. MfG Harry8 17:45, 15. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Hier ist die Quelle. MfG Harry8 17:46, 15. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Kreis in der Bedeutung der Stadt Zürich[Quelltext bearbeiten]

Für die Schweiz sind "Kreise" auch bekannt siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtteile_der_Stadt_Z%C3%BCrich (nicht signierter Beitrag von 92.107.153.103 (Diskussion) 20:59, 7. Okt. 2016 (CEST))[Beantworten]

Kreisfrei und Sitz eines Landkreises[Quelltext bearbeiten]

Welche Städte außer München sind kreisfrei und gleichzeitig Sitz eines Landkreises / Landratsamtes? Maikel (Diskussion) 16:51, 16. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

MfG Harry8 17:32, 16. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]