Diskussion:NPD-Verbotsverfahren (2013–2017)

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Finanzierungsausschluss-Prozess
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „NPD-Verbotsverfahren (2013–2017)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Diskussionsseite des alten NPD-Verbotsverfahrens[Quelltext bearbeiten]

S. Diskussion:NPD-Verbotsverfahren (2001–2003), dort sind auch für nunmehr diesen Artikel wichtige Diskussionen nachzulesen. Grüße von Jón ... 18:02, 6. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Kritik an der Vollständigkeit des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Hat nicht die NPD von sich aus das jüngste Verbotsverfahren ausgelöst? Haben sie nicht selbst beim Gericht beantragt, dass dieses ihre Verfassungsmäßigkeit bestätige? --194.24.138.2 16:36, 20. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Nein, das hat sie nur versucht. Parteien sind aber nicht antragsberechtigt bezüglich Parteiverbotsverfahren. -- Perrak (Disk) 17:02, 20. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Zwei Artikel[Quelltext bearbeiten]

Warum gibt es zwei Seiten? Wurde hier schon prophylaktisch aufgeteilt? -- D.825 (Diskussion) 23:09, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Das letzte Wort ...[Quelltext bearbeiten]

... bekommt Apfel.

Mir fehlen Infomationen über aktuelle Positionen und Analysen, darüber, wie sich die Verbotsverfahren auf die Chancen der rechten Szene und der NPD ausgewirkt haben. --190.212.4.252 18:15, 28. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Artikelname[Quelltext bearbeiten]

Es müsste „NPD-Verbotsverfahren (seit 2013)“ heißen. (nicht signierter Beitrag von 134.3.145.20 (Diskussion) 02:58, 5. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts[Quelltext bearbeiten]

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: NPD-Anhänger dürfen vom Bundespräsidenten (und damit auch von Jedermann) als "Spinner" bezeichnet werden.-178.10.4.190 12:59, 10. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Folgen für Mandatsträger[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich weiß, entfallen im Falle des Verbots alle gewählten Mandate ersatzlos. Was wäre aber mit dem gewählten EU-Parlamentarier? Der behielte doch wohl sein Mandat, oder wie sieht das juristisch aus?--87.178.19.233 17:09, 17. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Ist alles geregelt: http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/downloads/rechtsgrundlagen/europawahlgesetz.pdf (§ 22 (2) 5.) Die Formulierung ist nahezu identisch zu der im Bundeswahlgesetz, mit Ausnahme, dass keine Nachwahlen für Direktmandate vorgesehen sind (da es diese in der Form ja nicht gibt). Die Mandate verfallen und die Plätze bleiben unbesetzt. --Nico WiedemannDiskussion 14:51, 8. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Fremdenfeindlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "2016" heißt es "Andererseits scheint das Gericht fremdenfeindliche Ziele der NPD ("Ausländerrückführung") als verfassungswidrig anzusehen". Ich habe nur diesen Artikel gelesen und mich nicht weiter mit der NPD beschäftigt, kenne sie nur vom Hörensagen. Kann mir jemand erklären, inwiefern die politische Absichtserklärung von "Ausländerrückführung" fremden-*feindlich* ist? Es müsste im Rahmen eines demokratischen Prozesses doch festlegbar sein, dass man als Staat keine Ausländer mehr aufnehmen und vorhandene zurückführen möchte (abgesehen von auf der Hand liegenden Ausnahmen, versteht sich). (nicht signierter Beitrag von 87.181.221.244 (Diskussion) 23:51, 20. Jul 2016 (CEST))

Die NPD will aber keine Ausnahmen machen. Das ist verfassungswidrig, da Asylanten nicht in ihr Heimatland zurückgeführt werden dürfen, wenn es z.B. ein Kriegsgebiet ist. Außerdem behauptet die NPD, daß wir Deutsche auf Grund unseres Genpools anderen Völkern überlegen seien, das ist doch wohl eindeutig fremdenfeindlich. --212.186.14.29 08:21, 25. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Urteilsverkündung[Quelltext bearbeiten]

Das Urteil wird am 17. Januar verkündet. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/npd-verbot-bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-im-januar-a-1119603.html --Middelmarch (Diskussion) 09:00, 4. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Rechtsgrundlage[Quelltext bearbeiten]

Wo im Grundgesetz steht eigentlich, dass die zu verbietende Partei das Potential haben muss, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen? Im Gesetz steht, dass "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen" verfassungswidrig sind. "Darauf ausgehen" bedeutet laut Duden "sich etwas zum Ziel setzen, es auf etwas absehen". Dass das bei der NPD der fall ist, haben die Richter sogar explizit bestätigt, aber sie dennoch nicht verboten sondern sich die Vorraussetzung aus den Fingern gesaugt, dass das Potential vorhanden sein muss. Vielleicht sollten die Verfassungsrichter mal in den Duden gucken. Sollte man vielleicht in den Artikel aufnehmen, dass die Verfassungsrichter sich einen recht großen Interpretationsspielraum herausnehmen? --77.176.24.0 22:06, 17. Jan. 2017 (CET)Beantworten

bitte mit sekundärquellen WP:Belegen. Gruß --ot (Diskussion) 07:16, 20. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Das Bundesverfassungsgericht hat einen recht großen Interpretationsspielraum und sich diese schon immer herausgenommen. Eigene Betrachtungen von uns Wikipedianern gehören aber nicht in Artikel, wenn man das im Artikel haben möchte, müsste man vorher eine Sekundärquelle finden, mit der sich das als Teil der öffentlichen Reaktion belegen ließe. -- Perrak (Disk) 09:46, 20. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Dieser Einwand ist aber dennoch wichtig, denn im Fall der KPD war es alles ganz anders und doch so ähnlich.
Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können.
-- Amtiss, SNAFU ? 01:22, 18. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Finanzierungsausschluss-Prozess[Quelltext bearbeiten]

Nachricht 23.01.2024: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-npd-parteienfinanzierung-100.html.

Stand 22.01.2024, Vorfeld-Artikel, auch mit Blick auf AfD: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verfassungsgericht-wird-der-npd-der-geldhahn-zugedreht/ar-BB1h7blz (Berliner Zeitung: Verfassungsgericht: Wird der NPD der Geldhahn zugedreht?) Hier äußerten Sophie Schönberger und Gertrude Lübbe-Wolff Skepsis, solche Verfahren seien auch sehr schwierig (Lübbe-Wolff), ähnlich wie Verbotsverfahren, und brächten problematische Ergebnisse (Schönberger). --2003:6:330B:1C80:C54:6D70:DC87:78E0 11:14, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Habe die Entscheidung mit der Pressemitteilung des BVerfG eingefügt. Mehr würde meiner Ansicht nach nicht in diesen Artikel passen, sondern höchstens in einen eigenen Artikel zu diesem Verfahren (oder zu Art. 21 GG). --Pistazienfresser (Diskussion) 12:11, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten