Diskussion:Nius

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Letzter Kommentar: vor 17 Tagen von Jensbest in Abschnitt Radio
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Nius“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Quellen zu Kontroverse[Quelltext bearbeiten]

Wo wir gerade beim Absatz Asylbewerber sind. ... produzierte „Nius“ einen Beitrag zum Thema mit Geflüchteten, die kaum oder kein Deutsch sprachen. Warum wird das nicht mit dem Beitrag selbst bequellt, dann kann sich der geneigte Leser ein Bild machen. Es ist wohl der hier. Das spricht doch für sich. Der Zapp-Beitrag soll natürlich auch bleiben, sonst wäre es ja keine Kontroverse. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 17:23, 13. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Es geht ja um Rezeption zu Beiträgen, die Kritik anbringen. Anderes ist nicht erwähnenswert.
Die eigenen Beiträge von Nius sind oft manipulativ. sowohl durch Schnitt als auch durch Kommentierung. Dadurch wirken sie bei manchen Konsumenten scheinbar glaubwürdig. So etwas sollte möglichst nicht verlinkt werden. Die Wikipedia sollte keine fragwürdige Inhalte weiter verbreiten, womit mit Menschen verdummt und aufgehetzt werden sollen. --Puttkgbru (Diskussion) 13:42, 14. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ja, es ist leider die verbreitete Ansicht hier, dass man den Lesern wie kleinen Kindern die Augen zu halten sollte. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:39, 14. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Es ist nicht unsere Aufgabe, rechtsextreme Inhalte zu verlinken. Wer es sich unbedingt anschauen will, kann es ja im Webselbst suchen. Wir geben zu wenig wie möglich Linkjuice an rechtsextreme Websites. --Jensbest (Diskussion) 15:04, 14. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Also Hilfe:FAQ_Rechtliches#Externe Links zu Seiten mit strafbarem Inhalt – erlaubt oder verboten? Punkt 4 volksverhetzende Inhalte und verfassungsfeindliche Organisationen? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:03, 14. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Kategorie-Korrektur[Quelltext bearbeiten]

Nach Umbenennung der Kategorie "Nachrichten-Website" in Nachrichten-Portal aufgefallen, dass es eine passendere Subkategorie von Website gibt für dieses Lemma: Politik-Website. Siehe dort auch die anderen Websiten, die Propaganda als "Nachricht" verkaufen. --Jensbest (Diskussion) 16:15, 5. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Quellen[Quelltext bearbeiten]

Interessante Quellen: Endstation Rechts. Alle aus dem gegnerischen politischen Lager --2001:9E8:4F03:B100:4DE9:9BD6:7FC9:DDE8 09:06, 7. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Das, was diese IP als "gegnerisches politisches Lager" bezeichnet, sind Quellen aus dem demokratischen Spektrum. Insofern hat die IP natürlich recht. Sehe keinen Handlungsbedarf. --Jensbest (Diskussion) 13:04, 7. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Alexandra Föderl-Schmid[Quelltext bearbeiten]

Nius bezahlte Stefan Weber, damit er ihre Artikel und Dissertation auf Plagiate untersucht. Damit starteten Nius und Weber in den asozialen Netzwerken eine Kampagne gegen sie, worauf sie „ins Wasser gehen“ wollte. [1] --Alex42 (Diskussion) 18:54, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Serviervorschlag? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 19:03, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Klingt sehr neutral, was du da verfasst. Machen wir einen Deal? Ich ergänze deinen Vorschlag und du schreibst was zur Hetze der Süddeutschen Zeitung gegen Aiwanger und Weidel. --DarkPrince966 (Diskussion) 18:06, 11. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Regulierungsbehörde[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe die Relevanz dieser Informationen nicht:

Zuständige Regulierungsbehörde ist die Medienanstalt Berlin-Brandenburg(MaBB). Das Medienportal hat keine Selbstverpflichtungserklärung beim Deutschen Presserat abgegeben und kann daher dort auch nicht gerügt werden.

Mir würde spontan kein anderer Artikel einfallen, in dem wir auf Regulierungsbehörde oder Presserat eingehen. Sieht das jemand anders? --ungeruehrt (Diskussion) 23:31, 17. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Motivation Gotthardt[Quelltext bearbeiten]

Da mein Edit zur Motivations Gotthardts an der Beteiligung von Nius rückgängig gemacht wurde: Ich halte das durchaus relevant für diesen Artikel. Gotthardt wurde auch vorher bereits im Artikel genannt, hat sich allerdings bislang nie zu Nius geäußert. Als Geldgeber hinter dem Projekt ist Nius zudem in großen Teilen mit seiner Person verknüpft. --ungeruehrt (Diskussion) 23:58, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Noch ein wenig deutlicher reinschreiben, dass die Aussagen und Zitate seiner Meinung sind und von ihm im Interview nicht belegt werden (wohl halt auch nicht von Interviewer hinterfragt). Neben Spotify-Link zum eigentlichen Podcast noch diese Sekundärquelle dazu. Dann passt es mMn rein. --Jensbest (Diskussion) 00:23, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Das Problem an dem Interview ist, dass der Interviewer anscheinend nicht gefragt hat, was an der Leugnung des Wissenschaftlichen Konsens zum Klimawandel rechts sein sollte? Wenn man ständig irgendwo liest, die Gesellschaft sei nach links gedriftet, was heute rechts ist war früher mittig, wird impliziert, dass das Abstreiten von Fakten zum Klimawandel früher mittig war. Das stimmt nicht, denn a) wurde der Klimawandel früher überhaupt nicht diskutiert und b) ist eine Positionierung gegen die Wissenschaft weder links noch rechts, höchstens rechtspopulistisch. Peu à peu wird so die Wissenschaftsfeindlichkeit als "rechts" normalisiert. Man muss da sehr vorsichtig sein. Man könnte etwa schreiben, dass Gotthardt behauptet, dass das Portal "konservative" oder "rechte" Inhalte liefere. Man kann es keinesfalls als Fakt durchgehen lassen. --Neudabei (Diskussion) 08:20, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Der Fakt ist seine Aussage und seine Motivation. Ob seine Motivation berechtigt ist oder erscheint, ist hier erst einmal nicht relevant. --ungeruehrt (Diskussion) 15:17, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten

ungekennzeichnete Textübernahmen[Quelltext bearbeiten]

Es gibt inzwischen mehrere Vorfälle, bei denen Nius ungekennzeichnet ganze Absätze von anderen Medien übernommen hat. Ich halte das in dieser Häufigkeit durchaus für ungewöhnlich und relevant:

Was sind eure Meinungen dazu? --ungeruehrt (Diskussion) 20:13, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten

fehlerhafte Darstellungen und Lücken[Quelltext bearbeiten]

Diskussion:Julian_Reichelt#der_Artikel_braucht_eine_Grundsanierung

pleiteticker.de war eines der verschiedenen ausprobierten Formate, die nun unter dem Namen/Dach/Label Nius gebündelt worden sind
und zuvor separat erprobt wurden, ebenso wie pleiteticker.de, was anscheinend eingestellt und nun eine Weiterleitung auf Nius ist

so wie es derzeit im Lemma steht ist es pure Irreführung durch eine unbelegte Falschdarstellung

Pleiteticker.de ist mittlerweile eine Weiterleitung auf nius.de

https://web.archive.org/web/20240000000000*/pleiteticker.de

https://pleiteticker.de/impressum/

https://pleiteticker.de/ueber-uns/

https://pleiteticker.de/blog/

--Über-Blick (Diskussion) 21:36, 25. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Anzeige von Queerbeauftragtem[Quelltext bearbeiten]

Wohlan, @Jensbest, wenn wir jeden Quatsch zuerst hier diskutieren müssen:

Eine Anzeige kann jeder Trottel machen, und wenn es sich um eine staatliche Stelle handelt, wird auch aufgrund eines Anfangsverdachts ermittelt. Und es findet sich oft irgendein Trottel, der diesen Vorgang auf Wikipedia verewigen will. Zum konkreten Fall: Am 17.07.2023 berichteten mehrere zumeist marginale Medien – auf meiner Google-Liste steht zuoberst queer.de – von der Anzeige des eben erst eingesetzten Berliner Queerbeauftragten gegen Reichelt und Basad. Am 19.07.2023 aber berichtete – leicht zu finden für alle, die des Googelns mächtig sind – wieder queer.de, die mitregierende CDU distanziere sich von der Anzeige: https://www.queer.de/detail.php?article_id=46337 . Und seit Ende Juli 2023 gibt es nichts mehr zu dieser Causa.

Das heisst: Der Fall ist wohl stillschweigend erledigt worden und damit für Wikipedia, wie eigentlich von Anfang an, total irrelevant. Für das Gegenteil bist du belegpflichtig. --SchaerWords (Diskussion) 10:37, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Ich ignoriere mal alle offensichtliche Respektlosigkeit in deinem Beitrag, aber dass diese Anzeige “stillschweigend erledigt“ sein könnte, ist reine WP:TF deinerseits. Entsprechend ist dein Hinweis wiki-formal damit erledigt. Ein Bedarf für Entfernung ergibt sich daraus nicht. Schönes Wochenende, --Jensbest (Diskussion) 11:38, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
@Jensbest du kannst mit Quellen belegen das es weiter verfolgt wurde, und es auch rechtskräftige Urteile gab, dann könnte es drin bleiben. Denn nicht jede Meldung ist auch Relevant für Wikipedia, siehe WP:WWNI. Gruss --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 11:47, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es ist nicht meine Aufgabe, juristische Verfahren zu verfolgen. Es gab eine Anzeige und diese Info ist relevant. Wenn du das mit weiteren Infos ergänzen willst, kannst du gerne recherchieren. Eine Löschung der relevanten und belegten Information ergibt sich aber nicht. --Jensbest (Diskussion) 11:55, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Die Anzeigen allein gegen Olaf Scholz würden ein extra Artikel füllen, da die Anzeige null Relevanz hat, einzige(!) Ausnahme wäre ein Urteil, gehört es nicht rein. EOD --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 12:20, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es hilft natürlich erstmal zu schauen, was man löschen will. Die Polizei hat Ermittlungen eingeleitet. Entsprechend wäre es jetzt gerne deine Aufgabe zu recherchieren, was der Stand der Ermittlungen ist. Eine Löschung ist allerdings nicht möglich. Damit dann aber auch EOD für mich. Es kamen keine Argumente, die eine Löschung rechtfertigen. Schönes Wochenende, --Jensbest (Diskussion) 12:25, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Tanzen Wir? Drehen uns zumindest stark im Kreis. Ermitteln müssen sie, ist nunmal so, das heisst nichts. --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 12:43, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
1. Die Polizei gibt das Strafverfahren nach den Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft ab. Diese kann weitere Ermittlungen anordnen oder aber auch selbst durchführen. Hält die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht für nicht hinreichend für eine Anklageerhebung, stellt sie das Verfahren ein (§ 170 Abs. 2 StPO).
2.Wie lange dauert ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren? Das Ermittlungsverfahren wird mit Abschluss der Ermittlungen beendet, d.h. wenn Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt erforscht haben. Eine Dauer ist dafür nicht vorgeschrieben. Ein Ermittlungsverfahren kann u.U. mehrere Jahre dauern.
Stand jetzt ist damit der nicht berechtigte Löschwunsch erledigt. --Jensbest (Diskussion) 12:50, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Wie erwähnt, gegen Olaf Scholz laufen einige Ermittlungen, wohl über 100, z.B. zum Cum-Ex, alles ohne größere Relevanz, wie du hier selbst erklärt hast. Es muss ermittelt werden, und das bei jedem Fall, egal wie unsinnig, damit gehört es hier nicht rein. --Seeler09Leider nicht in Ihrem Land verfügbarMitstreiter im Alpinprojekt gesucht 13:02, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Irgendwas mit Olaf Scholz ist für dieses Lemma von keiner Relevanz. Deinen Whataboutism habe ich bemerkt und werde ihn aufgrund fehlender Relevanz für diese Diskussion ignorieren. --Jensbest (Diskussion) 13:45, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Der allwissende Algorithmus von Youtube hat mir jetzt noch die Hintergründe dieser Affäre reingespült – aufschlussreich: Link herausgenommen nach VM. --WvB 19:51, 24. Mär. 2024 (CET) --SchaerWords (Diskussion) 13:16, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Zitat herausgenommen nach VM. --WvB 19:51, 24. Mär. 2024 (CET) --SchaerWords (Diskussion) 13:20, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe die Berichterstattung über die Anzeige letztes Jahr in den Artikel eingebaut. Auch wenn diese mutmaßlich im Sand verlief, halte ich es weiterhin für aussagekräftig, weil es zeigt, dass NIUS von Anfang gegen Minderheiten geschrieben (man könnte auch sagen gehetzt) hat. --Savange (Diskussion) 15:12, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ich möchte ergänzen, dass es keine Belege für "im Sande verlaufen" gibt. Leider ist auch der Zeitraum von 9 Monaten bei einem laufenden Ermittlungsverfahren durchaus möglich. Ich denke (Vorsicht ebenfalls TF) eher, dass wir von Herrn Reichelt brühwarm und mit neuem Artikel auf seiner Hetzseite erfahren hätten, wenn das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt worden wäre. --Jensbest (Diskussion) 15:27, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Der Argumentation von SchaerWords kann ich durchaus etwas abgewinnen. Die Anzeige ist nicht sonderlich wichtig, insbesondere wenn die Ermittlungen noch zu keinem wahrnehmbaren Ergebnis führten. Die Angelegenheit gehört dennoch in den Artikeln. Nur sollte der breit rezipierte Vorwurf in den Mittelpunkt gerückt werden, und die Anzeige als Konsequenz erwähnt werden. RBB, Tagesspielgel, etc. haben auch berichtet. --Neudabei (Diskussion) 15:45, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Für entsprechende Umformulierungen wäre ich offen. --Jensbest (Diskussion) 15:47, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten
+1 --Savange (Diskussion) 16:59, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Sollte rausgenommen werden. Ne Anzeige aus der dann nichts mehr geworden ist muss nicht für alle Ewigkeit auf Wikipedia dokumentiert werden. --TKhamburg (Diskussion) 22:45, 24. Mär. 2024 (CET)Beantworten

"aus der dann nichts geworden ist" ist klar TF und nicht belegt. EOD --Jensbest (Diskussion) 16:04, 25. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Naja, ein Aktualitätsbezug sollte schon noch gegeben sein. Und eingestellt darf das Verfahren auch nicht sein. (Vgl. zu beidem OLG Stuttgart, Urteil vom 2.10.2013 – 4 U 78/13 mit weiteren Nachweisen.) Nach nicht mal einem Jahr würde ich aber den Aktualitätsbezug noch bejahen. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:12, 20. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Kategorie:Fiktion (Erl.)[Quelltext bearbeiten]

Die Verbreitung von Fake News hat nichts mit Fiktion in diesem Sinne zu tun. Dann müsste jedes Medium dieser Art in diese Kategorie gehören. --2003:C5:8F12:C700:B121:84E7:B39E:105D 22:58, 27. Mär. 2024 (CET)Beantworten

wurde gelöscht.-- Escla ¿! 22:58, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Verbreitung von Falschnachrichten zur Windkraft in Frankreich[Quelltext bearbeiten]

Zur Dokumentation: Hier ein aktueller Artikel von Nius, zu einem angeblichen Stopp des Baus von "Windrädern" in Frankreich "– und zwar wegen Lärmbelästigung". Wie aus diesem Artikel von TF1 hervorgeht, werden in Frankreich allerdings Falschnachrichten zum Thema verbreitet. Hier der Artikel im Original. Hier die Übersetzung mit google.translate. Nius, etc. haben diese Propaganda auch in Deutschland verbreitet. Die Hauptpunkte:

  • Mehrere Anti-Windenergie-Verbände in Frankreich bezeichnen eine Entscheidung des Staatsrats als „historischen“ Sieg.
  • Das Verwaltungsgericht hat das Protokoll zur Messung des Lärms von Windparks faktisch wegen eines Formmangels aufgehoben.
  • Aber so wie es aussieht, gibt es keine Rechtslücke: Es gilt der alte Text.

Die Berichterstattung von Nius ist irreführend. Mal sehen, ob sich jemand in der Presse die Mühe macht, hierzu einen Artikel zu schreiben. --Neudabei (Diskussion) 22:41, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Wenn es die seriöse Presse nicht thematisiert, muss man auch nicht jede FakeNiUS im Artikel verarbeiten. -- Escla ¿! 22:51, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Die seriöse Presse in Frankreich hat es ja thematisiert. Nur nius wurde naturellement dort nicht erwähnt. --Neudabei (Diskussion) 23:00, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ja eben. NiUS verbreitet ständig Dinge, die der Realität nicht standhalten. Gerade deshalb sollte man diese auch nicht im Artikel erwähnen, wenn es dazu keine Rezeption bezüglich NiUS gibt. Das würde den Artikel überfordern. -- Escla ¿! 23:09, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten
PS: Den angeblichen "IS-Finger" von Antonio Rüdiger könnte man evtl. verarbeiten.[2]-- Escla ¿! 23:36, 29. Mär. 2024 (CET)Beantworten

BVerfG-Entscheidung betrifft Julian Reichelt, nicht Nius[Quelltext bearbeiten]

Was hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in diesem Artikel zu suchen? Julian Reichelt ist Beschwerdeführer und Verfasser des Posts auf X, um den es geht. Der von ihm verlinkte Nius-Artikel wurde vom Kammergericht nicht untersagt und war daher auch nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde vom Reichelt. Der verlinkte Artikel diente in der Entscheidung nur zur Einordnung des Post von Reichelt als Meinungsäußerung (vgl auch Zusammenfassung in der Pressemitteilung des BVerfG). --Pistazienfresser (Diskussion) 13:06, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Zustimmung – das Durcheinander von Julian Reichelt und Nius herrscht schon seit einiger Zeit. Die Anzeige des Queerbeauftragten Alfonso Pantisano (Disk siehe oben) richtete sich ebenfalls gegen einen Tweet von Reichelt; sie hat also im Artikel zu Nius (auch) nichts verloren. --SchaerWords (Diskussion) 13:45, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Prinzipiell finde ich es falsch, Diskussionen zu beginnen und dann Minuten später zu löschen. Warum dann diskutieren, wenn der Vollzug schon da ist?
In der Sache: es geht um einen Artikel, der auf Nius erschienen ist und von Reichelt in X zitiert wurde. Das BVerfG bezieht sich explizit auf diese Formulierung und den dargestellten Sachverhalt. Ohne NIUS funktioniert das Urteil des Gerichts nicht. Zitat: "Indem das Kammergericht für seine Beurteilung die in der Kurznachricht wiedergegebene Schlagzeile 'Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan' ausblendet, verharrt seine Sinndeutung auf einer isolierten Betrachtung des Kurznachrichtentextes. Auch zieht es nicht in Erwägung, ob die Annahme einer Tatsachenbehauptung angesichts der wiedergegebenen Schlagzeile 'Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan' als fernliegend auszuscheiden und aus der Sicht eines Durchschnittslesers allein die zugespitzte Meinungsäußerung anzunehmen sei, mit einer Zahlung von 'Entwicklungshilfe für Afghanistan' zahle Deutschland faktisch 'Entwicklungshilfe an die Taliban'." Somit ist NIUS hier maßgebliche Grundlage der Entscheidung. Da dieser Fall für die politische und juristische Beurteilung vieler Äußerungen wegweisend sein wird, sollte er auch im Artikel über NIUS Erwähnung finden. --Savange (Diskussion) 15:11, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Entscheidung würde genauso funktionieren, wenn Reichelt bei seinem vom Kammergericht verbotenen Posting einen Artikel einer anderen Quelle verlinkt hätte. Weder wurde der Artikel von Nius je verboten noch war Nius je Verfahrensbeteiligter. Die Dopplung ist daher unnötig. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:30, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es war aber keine andere Quelle. Hier handelt es sich nicht um eine Doppelung, sondern um den Verweis auf eine in seiner Tragweite nicht zu unterschätzende Entscheidung in der NIUS eine Rolle gespielt hat. Wie gesagt: gerne umformulieren. Aber bitte nicht einfach ohne vorherige Diskussion streichen. --Savange (Diskussion) 16:38, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Eine nicht relevante Passage zu streichen bedarf keiner vorigen Diskussion. Und ich habe sogar eine Meinungsäußerung dazu abgewartet. Wer Passagen in dem Artikel haben möchte, hat die Begründungslast. Und der Artikel von Nius war gerade nicht Streitgegenstand. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:19, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es steht niemandem zu, auch dir nicht, selbstherrlich über die Relevanz von Einträgen zu entscheiden; genau darum führen wir Diskussionen. Ich ziehe meine Zustimmung zurück, denn ich muss Savange Recht geben, sowohl formell als auch materiell:
  • formell: Es geht nicht an, eine Passage nur Minuten nach der Eröffnung der Disk zu streichen, also bevor sich ein Meinungsbild ergeben hat – was der Zweck der Disk ist.
  • materiell: Savange hat gezeigt, dass der von Reichelt mit seinem Post beworbene Nius-Artikel im Beschluss des BVerfG eine grosse Bedeutung bekam, weil sich der Post nur in diesem Kontext deuten liess. Der Beschluss gehört deshalb zwingend auch hierher.
(Das ist bei der Anzeige des Queerbeauftragten ganz anders. Ich werde jenen Abschnitt deshalb löschen, wenn es hier kein überzeugendes Gegenargument gibt.) --SchaerWords (Diskussion) 21:31, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Falsch, sowohl inhaltlich als auch in Betzug auf die Angezeigten besteht bei der Anzeige von Pntisamo ein klarer Bezug zu Nius. Immer erstmal Quellen lesen, bevor man hier irgendwas behauptet. --Jensbest (Diskussion) 21:41, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Da hast du, ausnahmsweise, recht; der "klare Bezug" zu Nius, die Anzeige auch gegen Vius, ist im Tweet von Pantisano (so, bitte) gut versteckt. Das heisst, im Sinn der Gleichbehandlung: Pantisano vorläufig drinlassen – ich habe mehrere Beteiligte angefragt, was aus der Anzeige geworden ist, und noch keine Antwort bekommen –, den Beschluss des BVerfG mit klarem Bezug zu Nius wieder einfügen. --SchaerWords (Diskussion) 11:20, 20. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn du schon die umstrittene Passage wieder herstellst, hättest du wenigstens korrigieren können, dass nicht ein Artikel von Nius verboten wurde. Zudem hatte nicht das ganze Bundesverfassungsgericht einstimmige entschieden, sondern nur die erste Kammer des ersten Senates (wären diese drei Richter sich nicht einig gewesen, hätte es gar keine Kammerentscheidung gegeben). Und dass die BVerfG-Kammer eine Meinungsäußerung statt einer Tatsachenbehauptung annahm, wurde auch nicht ausreichend dargestellt. --Pistazienfresser (Diskussion) 12:02, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dann ist ja jetzt gut, danke. --SchaerWords (Diskussion) 13:51, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Radio[Quelltext bearbeiten]

Gibt es nicht auch ein Radioprogramm von Nius am Morgen? --2001:9E8:CADD:8F00:F138:76A5:4C7C:CE83 08:47, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Vom Erwerb einer Radiolizenz ist nichts bekannt. Bitte hier mit Quellen arbeiten, ansonsten erledigt. --Jensbest (Diskussion) 08:54, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten