Diskussion:Otto Brixner

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hajo-Muc in Abschnitt Mittelgute Beleglage des Artikels
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Änderungen entsprechend Wikipedia Diskussion:AG Themenkomplex Otto Brixner[Quelltext bearbeiten]

Hallo Brodkey65, Deine Bearbeitungszusammenfassungszeile habe ich erst mal nicht verstanden, bis ich der URL gefolgt bin. Diesen Modus kannte ich bisher nicht, aber angesichts der Vorgeschichte ergibt er mehr als Sinn.

Aber ist es denn so, dass dort Konsens erzielt wurde? Mit zwei Aspekten vor allem bin ich nicht ganz glücklich. Zum einen ist der einzige Beleg aus der Rechtswissenschaft im ganzen Artikel (Judith Hauer, Anmerkungen und Gedanken zum Fall Mollath – Verschwörung oder Gleichgültigkeit?, Zeitschrift für Rechtspolitik 2013, S. 210 f.) damit verlorengegangen, andererseits ist der überflüssige Absatz zum Thema, wer in einer ZDF-Produktion die Rolle des Otto Brixner spielt, wieder enthalten. Ist beides denn Absicht? --Ganescha (Diskussion) 17:45, 18. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Guten Abend! Unter den verbliebenen Mitgliedern der Arbeitsgruppe besteht Konsens dahingehend, die Artikel jetzt „in die Freiheit“ zu entlassen. Auch die nicht mehr aktiven Mitglieder haben meinen Entwurf damals überwiegend zustimmend kommentiert. Da ich, um lizenzrechtlich ordentlich zu arbeiten, mehrere Versionen offline gespeichert hatte, kann es sein, daß mir der Hauer-Beleg durchgerutscht ist. Ich habe ihn nunmehr wieder eingefügt. Daß die ZDF-Produktion (wieder) drin ist, war von meiner Seite beabsichtigt, da die filmische/literarische... Rezeption von Personen der Zeitgeschichte mMn stets dazugehört und es mMn auch gut als Artikelabschluß paßt. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 18:14, 18. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Ok, der letzte Absatz zu dem ZDF-Film wirkt auf mich immer noch befremdlich, aber, Brodkey65, ich kann Dein Argument nachvollziehen. Zu meinem anderen Punkt, mache ich einen neuen Abschnitt auf. --Ganescha (Diskussion) 12:39, 25. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Mittelgute Beleglage des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Nicht nur dieser Artikel zum Themenkomplex Gustl Mollath leidet meines Erachtens darunter, dass fast ausschließlich auf Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten und der Medien zurückgegriffen wird. Vor allem aber in dem Artikel hier sind es fast ausschließlich Beiträge der Süddeutschen Zeitung, diese dann in Fülle. Vor allem der Süddeutschen gebührt der Dank, in dieser Sache nicht lockergelassen zu haben, bis das Verfahren wieder aufgenommen wurde. Gerade deswegen ist sie aber eher als Akteur zu sehen, als als neutraler Berichterstatter. Es fällt auf, dass bis auf den oben erwähnten, kürzlich wieder eingefügten Beitrag keine Beiträge aus juristischen Fachzeitschriften benannt, geschweige denn ausgewertet wurden.

Die schwierige Beurteilung der Gefährlichkeit von mutmaßlich, also tatsächlich oder vermeintlich psychisch kranken Menschen hat ja in den letzten Jahren an trauriger Sichtbarkeit gewonnen und hat in beiden Ausprägungen häufig eine erhebliche Tragweite. Zudem sollte der Fall Mollath inzwischen lange genug her und der nächste bayerischen Wahlkampf weit genug weg sein, dass sich neutrale rechtswissenschaftliche Publikationen dazu finden sollten - sowohl hinsichtlich des Falls als solchen wie eben hier der Rolle des Richters dabei. --Ganescha (Diskussion) 12:56, 25. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Aus Zeitgründen werde ich hier nur einmal kurz antworten. Auch deshalb, weil die Tendenz der AG wohl eher dahin geht, jetzt zum Abschluß zu kommen. Und nicht neue Diskussionsrunden aufzumachen. Wikipedia ist eine Universalenzyklopädie. Es geht hier in diesem kurzen Personenartikel daher mMn auch nicht primär um eine Aufarbeitung anhand von juristischer Fachliteratur, sondern um die komprimierte Darstellung der Fakten. Niemand ist jedoch daran gehindert, hier anzusetzen, und das Wikipedia-Werk zu vollenden. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 13:06, 25. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Ich halte diesen Artikel für überflüssig, wie einen Kropf. Zur Vita ist der Abschnitt in etwa genauso groß wie zum Abschnitt "Mollath-Prozess", bezüglich dessen auf einen Hauptartikel verwiesen wird. Im Lebensabschnitt stehen Trivialia et Curiosa, wobei für die angegebenen legislatorischen Forderungen ein Fortwirken in Form einer hierdurch angestoßenen wissenschaftlichen Diskussion oder eines gesetzgeberischen Vorgangs nicht erkennbar ist. Auch die Position als Vorsitzender Richter einer Strafkammer ist nicht relevanzbegründend.

Was die Fachliteratur zur Causa Mollath angeht, dürfte sie nicht ohne Grund spärlich sein. Juristisch ist die Sache wohl eher auch unter die Rubrik "Vermischtes und Kurioses" einzuordnen. Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich nun einmal wenig mit sogenannten Tatfragen. Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der Anwendung der Rechtsnormen auf feststehende oder festgestellte Tatsachen. Tatsachen stehen aber in diesem Fall inmitten. Was zur Rolle des Richters angeht: Ein Urteil einer großen Strafkammer ergeht unter Mitwirkung von 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen, die jeweils gleiches Stimmrecht haben. Die Entscheidung ergeht unter Wahrung des Beratungsgeheimnisses. Die Mitwirkung eines Verteidigers ist obligatorisch. In solchen auf Unterbringung gerichteten Prozessen ist weiter die Erholung eines psychiatrischen Gutachtens obligatorisch. Dass Entscheidungen falsch sein können, ist dabei leider nicht zu vermeiden. --Hajo-Muc (Diskussion) 14:30, 25. Jul. 2021 (CEST)Beantworten