Diskussion:Persona non grata

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Persona non grata“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Stub oder Begriffsklärung[Quelltext bearbeiten]

Stub oder Begriffsklärung? -- JensMueller 19:28, 28. Aug 2004 (CEST)

Nur Bezug zu Diplomaten?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel über Nick Leeson heißt es, dieser sei in Singapur eine Persona non grata. Da Leeson kein Diplomat war oder ist, nehme ich an, dass dieser Artikel hier unvollständig ist. Alternativ könnte es sein, dass der Leeson-Artikel diesbezüglich irrt (möglicherweise hat er nur schlicht und ergreifend Einreiseverbot?). (nicht signierter Beitrag von 62.218.221.47 (Diskussion) 09:25, 25. Jan. 2008 (CET)) [Beantworten]

Weiteres Beispiel bzgl. des Gebrauchs in der Diplomatie: Gaddafis Sohn Said wurde jetzt zur „unerwünschten Person“ erklärt, er hatte seit 2006 in München gewohnt. Gruß, Anselm (nicht signierter Beitrag von 87.170.218.209 (Diskussion) 13:04, 4. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]
Ebenso hat Israel Günter Grass nach seinem Was gesagt werden muss zur Persona non grata deklariert, obwohl er kein Diplomat ist, vielleicht sollte man das Lemma erweitern um den Fakt, dass Staaten auch Nicht-Diplomaten diesen Status geben können. --Hlambert63 (Diskussion) 16:14, 8. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich habe es mal ergänzt. Wem eine bessere Formulierung einfällt, der möge diese bitte einbringen. --Seth Cohen (Diskussion) 19:57, 8. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Duden gibt als Bedeutungen für „Persona non grata“ erstens „Persona ingrata“ und zweitens „nicht gern gesehener Mensch“ an. „Persona ingrata“ ist laut Duden ein „Diplomat, dessen Aufenthalt in einem bestimmten Land von dessen Regierung nicht [mehr] gewünscht wird“. Demzufolge ist „Persona non grata“ der etwas weiter gestecktere Begriff. --Seth Cohen (Diskussion) 20:18, 8. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Innerhalb einer bestimmten Frist...[Quelltext bearbeiten]

Sagen wir, ich bin Persona non grata, muss das Land binnen 72 Stunden verlassen, tue das aber nicht. Und jetzt? Die Botschaft genießt weiterhin diplomatische Immunität, d.h. die Bundespolizei kann mich nicht aus der Botschaft holen, um mich des Landes zu verweisen. - Ist im Prinzip eine Situation wie mit Julian Assange. Kann hier mal jemand bitte recherchieren und den Artikel ergänzen, was passiert, wenn eine Persona non grata der Aufforderung, das Land zu verlassen, nicht folge leistet...? --the-tester (Diskussion) 12:22, 19. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel Ausweisung steht, dass die betreffende Person nach einer "angemessenen Frist" den Diplomatenstatus verliert. Derjenige könnte dann also das Botschaftsgebäude nicht mehr problemlos verlassen. -- Perrak (Disk) 12:33, 19. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

BKS-Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Bitte Wikipedia:Projektdiskussion#Persona Non Grata BKS zur Kenntniss nehmen und dort mit diskutieren! --Natsu Dragoneel (Diskussion) 19:11, 11. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Kurz die Meldung das Perona no grate in den den Medien gleichwertig genommen wird Link.--Sanandros (Diskussion) 14:08, 30. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Nein, das passt nicht. Ausweisung ist ein Vorgang, keine Person. Ich habe Deine Änderung daher rückgängig gemacht. -- Perrak (Disk) 14:45, 30. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]
Ist umseitig übrigens bereits verlinkt, muss nicht noch extra in die Einleitung. -- Perrak (Disk) 14:47, 30. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]