Diskussion:Reparationen

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Reparationen“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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kann hier auch irgendjemand Zahlen nennen die die BRD als Reparationszahlung an das israelitische Volk leistet respektiver evtl. geleistet hat. Das wäre echt toll. - PS: Ja ich versichere an Eidesstatt diesen Holocaust mit all seinen Greueltaten hat es gegeben.

"Reparationen" es soweit ich weiß keine, wie es genau war weiß ich nicht mehr. Schau unter Holocaust.--G 15:53, 30. Nov 2005 (CET)
Schau mal Deutsche Wiedergutmachungspolitik#Globale Entschädigungsleistungen der Bundesrepublik--G 18:35, 30. Nov 2005 (CET)

Zu angeblichen "Reparationen", geldwerten Entnahmen, Entschädigungsleistungen, Globalzahlungen etc. kursieren Angaben eines Papiers "Kriegsfolgeleistungen insgesamt", die alles dieses vermengen und keineswegs valide sind. Ich habe darüber bei Diskussion:Deutsche Wiedergutmachungspolitik informiert. Zur Berechnung des Wertes der Zahlungen, die ja in unterschiedlichen Jahren getätigt wurden, gibt es eine Mitteilung von Thierse, die im dort in der alten Disku im Archiv zuu finden ist. Holgerjan 18:57, 24. Apr 2006 (CEST) Zu den relativ geringen direkten Zahlungen an Israel von 4,5 Mrd. DM, die zudem noch auf mehrere Jahre gestreckt und z.T. in Warenlieferungen erfolgten, kommen erheblich größere Summen an die Überlebenden/Nachkommen/Erben, die in Israel lebten. Holgerjan 18:57, 24. Apr 2006 (CEST)

"Reparationen" nach 1871[Quelltext bearbeiten]

Die französischen Zahlungen nach 1871 waren dem Charakter nach keine Reparationen, sondern Kriegskostenentschädigungen, die in europäischen Friedensverträgen der Neuzeit gewohnheitsgemäß der unterlegenen Partei auferlegt wurden. Und zwar unabhängig von Schuld oder moralischer Verpflichtung, sondern einfach aus dem Prinzip, wonach der Verlierer dem Sieger die Kosten des Krieges zu erstatten habe.

Die Reparationen nach 1918 beruhten dagegen auf der vertraglich festgelegten Kriegsschuld einer Partei, die demnach Schadenersatz zu leisten habe. Das war bereits in der fünften Wilson-Note vor dem Waffenstillstand im Kern festgelegt´und wurde im bekannten Art. 231 von Versailles fixiert.

Daher sollten die frazösischen Zahlungen nach 1871, da sie gerade nicht den Charakter moderner völkerrechtlicher Reparationszahlungen haben m.E. hier gestrichen werden.Sue107 18:25, 21. Feb. 2015 (CET)

Da Frankreich den Krieg begonnen und nach Niederlage bezahlt hat, sollte in der Wikipedia unbedingt etwas dazu stehen bleiben, bei Kontributionen steht nichts dazu. Es kommt in 100 Jahren schon mal vor, daß sich Begriffe und Bedeutungen ändern. --Elbwolpertinger (Diskussion) 15:28, 3. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Sollte das Lemma nicht Reparation lauten? --Anton-Josef 10:46, 26. Feb. 2007 (CET) Ups, blauer Link?[Beantworten]

Singular ist jedenfalls üblich, der Plural müsste begründet werden. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 11:15, 11. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Hi, kann mir jemand sagen, ob auch Österreich nach dem ersten Weltkrieg Reparationszahlungen leisten musste und wenn ja an wen und wie viel? danke

Na, da mische ich mich mal ein, von mir ist schließlich der verlinkte Blog. Im Interesse von Wikipedia und der Meinungsfreiheit ;-)

EINTRAG wiederhergestellt:

Höhe der Reparationen[Quelltext bearbeiten]

Die Höhe der von den Westzonen (später BRD) erbrachten Reparationen wurden von der I.A.R.A. mit 517 Mio. $ (1938) beziffert = 2,1 Mrd. DM (1953). Die Höhe der von der Ostzone (später DDR) erbrachten Reparationen wurden 1985 vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen mit 66,4 Mrd. DM (1944) beziffert = 99,1 rd. DM (1953). Zahlen nach WENZEL "Was war die DDR wert?", s.a.: Reparationen Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg

Könnte es sein, daß jemand auf einer Diskussionsseite(!!!) zensiert?! Passt jemanden die Aussage in "Höhe der Reparationen nicht? Dannn bitte andere Zahlen bringen .... Zur Sperrung des Proxys verweise ich auf die [1] offiziellen Richtlinien. Dort heißt es u.a. "Es ist bekannt, dass diese Richtlinie einige Bearbeiter in Bedrängnis bringt, die einen offenen Proxy nutzen, um staatlicher Zensur oder Vorratsdatenhaltung zu entgehen; ... Aus diesem Grund wägen sperrende Admins ab, ob die Nachteile des vorgekommenen Missbrauchs die Vorteile eines unversperrten Proxys für das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegen." Und da hier mit Sciherheit kein "Mißbrauch" von meiner Seite vorlag .... immer easy bleiben LKD!

Bin mal gespannt, wann der gesammte Adressraum von Arcor gesperrt ist .... wenn nutzt schon Arcor?! ;-)) --Peter

Ob das sein könnte? - Natürlich könnte das nicht nur bloss sein, sondern das ist die schlichte Realität. - Mal ganz abgesehen davon, dass natürlich regelrechte Schrotteinträge entfernt werden müssen,ist es aber auch klar, dass die ganze de.Wikipedia knallharter Political Correctness Zensur unterliegt. Und dazu kommt, dass dies hier eigentlich ein Closed Shop links orientierter Cronies und Buddies ist.

Aber natürlich sind enzyklopädische Unternehmen immer in die Macht- und Terrorstrukturen der jeweiligen Gesellschaftssysteme eingebettet, in denen sie publiziert werden. Und das spiegelt sich dann sowohl in der Artikelauswahl als auch natürlich besonders in der Akzentuierung wieder. (nicht signierter Beitrag von 87.123.64.215 (Diskussion) 17:28, 25. Jan. 2015 (CET))[Beantworten]

FRAGE bzw. Bitte um weiterführende Infos

habe heute früh am 2.12.2008 im Morgenmagazin des (öffentl. rechtl.) Deutschen Fernsehens gehört das einmal bis in die 80er Jahre von der BRD Reparationen gezahlt wurden.

Die Frage der Zinsen wurde bis zur evtl. Wiedervereinigung aufgeschoben und ab Beginn der 90er Jahre (1993 ?) begann die Tilgung der Zinsen. Die letzte Rate soll jetzt, d.h. Ende 2008 fällig sein und dem Bericht zufolge 86 Millionen € betragen. Erst danach sind ALLE Reparationen aus dem 1. Weltkrieg komplett getilgt. Zum 2. Weltkrieg wurde in dem "Bericht", der keiner war, denn es ging um eine Quisfrage, nichts gesagt.


FRAGE Gibt es eigentlich Reparationen zwischen anderen, hier nicht aufgeführten Staaten (z.B. USA - Vietnam o. a.)? (nicht signierter Beitrag von 195.145.144.134 (Diskussion) 09:31, 21. Jun. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Ansprüche verjähren spätestens nach 30 Jahren. Demnach dürfte Deutschland spätestens seit 1975 frei von etwaigen Repaationsverpflichtungen sein. Oder habe ich da jetzt falsch gerechnet? (nicht signierter Beitrag von 91.52.157.15 (Diskussion) 10:08, 16. Sep. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Das würde ja im Fall Dtl. heißen, erst dreißig Jahre nach den Zwei-plus-Vier-Vertrag? 185.44.151.21 22:08, 14. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Ansprüche verjähren spätestens nach 30 Jahren? Wo steht das denn? Hier geht es um Völkerrecht. Da kann man nicht das BGB heranziehen. Zum anderen: Glauben Sie wirklich das man das aussitzen darf? Also da hat jemand einen Anspruch gegen mich, und in 30 Jahren ist er vorbei? Egal ob er dauernd versucht das Geld zu bekommen oder nicht? Ich muss es nur gut verstecken? --Johannes1523 (Diskussion) 17:22, 4. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Reparationen nach 1953 aus der SBZ/DDR?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: "Die Reparationen endeten nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953." bzw. "Als die Reparationen 1953 für beendet erklärt wurden, ..." Wie nennen sich denn nach 1953 aus der SBZ/DDR an die damalige Sowjetunion "überlassene" Güter bzw. Forschungsergebnisse? (Hatte da mal in einem Vortrag eines ZEISSianers über die Entwicklung der MKF 6 solche Andeutungen über die Konfiszierung der Unterlagen gehört.) 185.44.151.21 22:17, 14. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Deutsche Reparationen an Israel?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel über die "Dolphin-Klasse" steht u.a.: "Das Gesamtvolumen der Aufträge liegt bei über 2,3 Milliarden Euro. Insgesamt wurden sie von Deutschland mit 900 Millionen Euro direkt subventioniert. Hinzu kam, dass die Bundesrepublik von Israel Drohnen und andere Militärtechnik für rund 135 Millionen Euro erwarb, womit Israel einen Teil des Kaufpreises für das sechste Boot refinanzierte.[10]" Wenn man im selben Artikel weiter oben liest: "Ursache dieser Ausnahme ist das in der historischen Verantwortung Deutschlands begründete besondere deutsch-israelische Verhältnis." hört sich das auch nach Reparation / "versteckter Reparation" / "freiwilliger Reparation" / ...(?) an. Warum wird das eigentlich nicht beim Namen genannt? Insbesondere, da ja offensichtlich diese Reparationen noch nicht abgezahlt sind. (siehe FAZ 13.12.2014 "Berlin unterstützt Israel bei Anschaffung neuer Korvetten - ... mit bis zu 115 Millionen Euro...") 185.44.151.21 22:41, 14. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Reparationsansprüche für Deutschland?[Quelltext bearbeiten]

Wären auch Reparationsansprüche für Deutschland in Betracht gekommen? Z.B. im Hinblick auf den alliierten Luftterror (Hamburger Feuersturm, Vernichtung Dredens, usw.)? Oder im Hinblick auf das Verhungern lassen deutscher Kriegsgefangener in den Rheinwiesenlagern? Oder im Hinblick auf die Vertreibung von deutschen aus den Ostgebieten? Und was wäre mit den deutschen Gebieten jenseits von oder und Neiße? (nicht signierter Beitrag von 91.52.157.15 (Diskussion) 10:08, 16. Sep. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Natürlich nicht. Den es zahlt immer nur der Kriegsverlierer an den Kriegssieger, weswegen die "Reparation" als zivilisierte Form der Plünderung anzusehen ist. Es wird zwar bei der Reparation auf s.g. Einigungsverträge verwiesen. Jedoch sollte auch jeden klar sein, dass diese "Verträge" nichts weiter als Diktate sind 85.179.8.117 22:19, 22. Feb. 2012 (CET)[Beantworten]

Einstellung der Reparationsleistungen an die Sowjetunion durch die Westalliierten[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heist es:

> "Das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 hatte vorgesehen, dass jede Besatzungsmacht ihre Reparationsansprüche durch Demontagen und Sachlieferungen aus ihrer eigenen Besatzungszone befriedigen sollte. Da die Sowjetunion die größten Kriegsschäden erlitten hatte, erhielt sie das Recht zugestanden, Reparationen auch aus den anderen Zonen zu erhalten. Hieran entzündete sich bald Streit: Da die Sowjetunion sich weigerte, diese Lieferungen mit Lebensmittellieferungen aus ihrer Zone zu vergüten, beendete der amerikanische Militärgouverneur Lucius D. Clay am 25. Mai 1946 die Lieferungen auf Reparationskonto aus der amerikanischen Zone an die Sowjetunion."

Im Artikel zum Potsdamer Abkommen werden die Reparationsleistungen für die Sowjetunion aus den anderen Zonen garnicht angesprochen. War denn da eine Art Bezahlung für die Reparationsleistungen mittels Lebensmitteln vereinbart? --85.179.66.47 00:30, 18. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Habs gefunden: http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html
4. In Ergänzung der Reparationen, die die UdSSR aus ihrer eigenen Besatzungszone erhält, wird die UdSSR zusätzlich aus den westlichen Zonen erhalten: :a) 15 % derjenigen verwendungsfähigen und vollständigen industriellen Ausrüstung, vor allem der metallurgischen, chemischen und Maschinen erzeugenden Industrien, soweit sie für die deutsche Friedenswirtschaft unnötig und aus den westlichen Zonen Deutschlands zu entnehmen sind, im Austausch für einen entsprechenden Wert an Nahrungsmitteln, Kohle, Kali, Zink, Holz, Tonprodukten, Petroleumprodukten und anderen Waren, nach Vereinbarung.:b) 10 % derjenigen industriellen Ausrüstung, die für die deutsche Friedenswirtschaft unnötig ist und aus den westlichen Zonen zu entnehmen und auf Reparationskonto an die Sowjetregierung zu übertragen ist ohne Bezahlung oder Gegenleistung irgendwelcher Art.:Die Entnahmen der Ausrüstung, wie sie oben in a) und b) vorgesehen sind, sollen gleichzeitig erfolgen.
Wann und wo wurden denn die genauen zu liefernden Mengen festgelegt,
wer hat wieviel geliefert bis zur Einstellung der Lieferungen durch Clay,
hat Clay die 15%, mit Lebensmitteln zu vergütenden Reparationslieferungen, oder auch die 10% gestoppt, für die keine Gegenleistungen zu erbringen waren,
und haben die Sowjets eine Begründung für die Nicht-Lieferung der Lebensmittel gegeben? --78.52.240.179 18:33, 20. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Abschnitt 'Leistungsrückzahlung und die Reparationsfrage' (an Griechenland)[Quelltext bearbeiten]

Es fragt sich, ob nicht für die systematische Ausplünderung Griechenlands, welche zur Großen Hungersnot von 1942 führte, Reparationszahlungen erfolgen sollten. Dieser Aspekt fehlt im Abschnitt ganz. "betrifft zwei Fragen" - sagt wer? Ein Beleg schon mal hier:

Grüße, --Coyote III (Diskussion) 17:36, 8. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Und ich frage mich ob nicht, wenn der Artikel so ausführlich ist, wenigstens die angeblich bereits geleisteten Reparationen an Griechenland erwähnt werden? ( http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/21977916 ) --Johannes1523 (Diskussion) 17:25, 4. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Generell stellt sich die Frage, ob ein gesonderter Abschnitt für Griechenland wirklich Sinn macht, nur weil in den Medien gerade jede Menge Polemik zu diesem Thema kursiert. Meiner Meinung nach sollte dieses Thema bestenfalls als Unterthema zu den Reparationen nach 1945 aufgeführt werden. Gruß --Beelzebubilein (Diskussion) 20:30, 8. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]

Klammeraffe entfernt ist okay. deine Aussage nicht. Der 2+4 ist kein Friedensvertrag, er ersetzt einen. Aber das nur als Information.--O omorfos (Diskussion) 12:52, 2. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

deswegen ist dieser Passus falsch. Dann formuliere um! Ein Friedensvertrag ist es nicht, aber er gilt als Solches! Des Weiteren hat deine Formulierung nen großen Fehler, weil es wurde ans Kriegsende verknüpft und nicht an einen Friedensvertrag! "Als die politisch geforderte und rechtlich notwendige Friedensregelung mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg markiert der Zwei-plus-Vier-Vertrag das Ende der Nachkriegszeit – Deutschland einschließlich Berlins ist infolgedessen endgültig von besatzungsrechtlichen Beschränkungen befreit – und ist ein maßgeblicher diplomatischer Beitrag zur Friedensordnung in Europa. Der Vertrag wird als sogenannter Statusvertrag angesehen, dessen Rechtswirkungen sich auch auf dritte Staaten erstrecken." --Nobodystranger (Diskussion) 21:32, 2. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Der Passus ist weder falsch noch gibt es einen zwingenden Grund, die geklammerte Anmerkung zu entfernen. Sie weist sachlich darauf hin, dass eben — aus welchen (naheliegenden) Gründen auch immer — kein Friedensvertrag geschlossen wurde, mehr nicht. Die damit einhergehende Behauptung einer Verschwörungstheorie ist abwegig. Benatrevqre …?! 21:35, 2. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
entweder bringst du ne Quelle für die Verknüpfung an einem Friedensvertrag, oder man belässt dies, wie es hier Zitat:Diese sollte nach Kriegsende zurückgezahlt werden. steht! Ich konnte in ner 30min. Suche nicht finden, was auf diese Verknüpfung hindeutet! (nicht signierter Beitrag von Nobodystranger (Diskussion | Beiträge) 23:41, 3. Mai 2015 (CEST))[Beantworten]
Ob die Behauptung im dortigen Artikel sich belegen lässt, ist fraglich. Jedenfalls sind Wikipedia-Artikel stets und grundsätzlich keine Quelle für die Artikelarbeit. Näheres, insbesondere zum Thema Schulden- bzw. Reparationsmoratorium bis zum Abschluss eines Friedensvertrags erfährst du hier (2+4-Vertrag trat "an die Stelle eines förmlichen Friedensvertrags"). Benatrevqre …?! 14:23, 4. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Diese Links unterstützen meine Argumentation! Die Zwangskredite wurden nicht an einen Friedensvertrag gebunden! Daher sollte man den Artikel bereinigen, mit solchen Falschaussagen schaden wir uns und Wikipedia selbst! Es ist eine Enzyklopädie und kein Märchenverein! --Nobodystranger (Diskussion) 20:44, 4. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Wer behauptet das konkrekt? Du hast keine Argumentation angeführt, sondern nur eine eigene Schlussfolgerung. Deine Schlussfolgerung hast du dir jedoch selbst ausgedacht. Vielmehr subsumiert Deutschland auch die sog. Zwangsanleihe unter Reparationsleistungen und sieht es damit als seit 1990 abgeschlossenes Thema an. Die Existenz dieser "Zwangskredite" ist also unerheblich, weil die Bundesregierung alles zu einem Haufen zusammenfasst, sie erkennt auch keine Zahlungsverpflichtung an. Benatrevqre …?! 07:59, 5. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich habe den anderen Artikel im Wikipedia dazu genutz, da steht meine Version (Kriegsende), nicht von mir geschrieben! Die Quelle, welche die andere Version (Friedensvertrag) untermauern sollte, da ist kein Wort darüber gefallen. Zu keiner Version. Daher sollte man schon etwas genauer sein und keine Mutmaßungen oder eigne Theorien hier verbreiten. Wie gesagt es ist eine Enzyklopädie und kein eigner Blog! Mir gehts nur darum den fehlerhaften Passus zu entfernen, welcher aussagt, dass die Rückzahlungen nach einem (nie geschlossenen)Friedensvertrag getätigt werden sollten. --Nobodystranger (Diskussion) 18:53, 6. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich verstehe weiterhin nicht, was fehlerhaft formuliert wäre und inwiefern du eine Problematik erkennen willst. Dass es 1990 zu keinem Friedensvertrag kam, sondern die abschließende Regelung des 2+4-Vertrags an seine Stelle trat, ist allgemein bekannt, weder eine Mutmaßung noch eigene Theorie. Die Behauptung, dass die sog. Zwangsanleihe "bei Kriegsende" zurückgezahlt hätte werden müssen, ist wissenschaftl. nicht hinreichend belegt. Der Hinweis auf das Londoner Schuldenabkommen, also das besagte Reparationsmoratorium, findet sich übrigens auch im von dir verwiesenen Hauptartikel über die "Zwangsanleihe". Das erwähntest du nicht, weshalb mir deine Fassung als zu einseitig erscheint. Du hast dir aus diesem Hauptartikel nur die griechische Position herausgepickt, die andere aber nicht berücksichtigt. Benatrevqre …?! 07:50, 8. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
OMG nein es geht nicht um 2+4 oder ähnlich, sondern darum das es NICHT an einen Friedensvertrag sondern an das Kriegsende geknüpft wurde. Quasi tausche Friedensvertrag mit Kriegsende und fertig. Oben habe ich nur kritisch gemeint, dass ein 2+4 einen Friedensvertrag erfülle, mehr nicht, unabhängig vom falschen Inhalt hier! UND nein, es würde meiner Meinung nach nicht aktuelle Entscheidungen betreffen. Bin persönlich mit aktuellen Geschehen zufrieden..ausser der vom Gauck.--Nobodystranger (Diskussion) 09:20, 8. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Nochmals: Für die Behauptung mit dem Kriegsende gibt es keinen Beleg. Im Hauptartikel heißt es dazu, dass "im Dezember 1942 die griechische Kollaborationsregierung gezwungen wurde, einer Regelung zuzustimmen, nach der dieses Guthaben als zinslose Forderung behandelt wurde. Diese [die Forderung] sollte nach Kriegsende zurückgezahlt werden." Doch nicht umsonst ist der ganze Abschnitt mit einem einem Baustein über fehlende Belege versehen. Daher kann man sich nicht auf diesen Wikipedia-Artikel berufen, kapiere das endlich. Benatrevqre …?! 12:38, 8. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Dann solltest du endlich nicht nur meckern sondern mal selbst eine Quelle bringen die deine Version bestätigt! Ich konnte dies, und ja im Wikipedia! Und ja ich kann mich darauf berufen, du tust dich ja nur auf deine Phantasie berufen! OMG--Nobodystranger (Diskussion) 19:36, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Dein Vorwurf der Phantasie ist der pure Stuhlgang. Ich habe dir nun mehrere Belege aufgezeigt, insbesondere auf das Londoner Schuldenabkommen und das Moratorium hingewiesen, sowie dir zu Gemüte geführt, dass Wikipedia nicht Wikipedia belegen kann. Wenn du das nicht verstehen willst, ist das nicht meine Sorge. Mit einem Beratungsresistenten wie dir lohnt es sich m.E. daher nicht weiter, zu diskutieren, denn ich sehe nicht, inwiefern diese Diskussion fruchtbar und der Artikelverbesserung zuträglich sein soll. Benatrevqre …?! 22:52, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
du solltest deine Quellen bitte prüfen, da es zwar interessante Links sind, aber keine Quellen! Eine Quelle sollte deine Aussage belegen. Da steht aber nichts! Zumindest nicht, welches deine Aussage belegt! --Nobodystranger (Diskussion) 17:41, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]
Die Vertragsparteien des Londoner Schuldenabkommen von 1953 (LSA) gingen seinerzeit noch davon aus, dass die Regelung der Reparationsfrage kurz bevorstand, sie wollten die aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden Reparationsfragen damals (!) lediglich nicht im LSA, sondern anderswo und später, nämlich in einem erst noch auszuarbeitenden Friedensvertrag geregelt wissen; man einigte sich daher auf einen Reparationsaufschub: "Die Forderungen verschiedener Gruppen von Staaten und ihrer Staatsangehörigen werden als 'nicht unter das Abkommen fallende Forderungen' bezeichnet und 'zurückgestellt' – also nicht durch 'Verzicht' erledigt" (so Dieter Blumenwitz, in: Cramer et. al, Tradition und Weltoffenheit des Rechts, Festschrift Steinberger, 2002, S. 72). Die Bundesregierung unterstreicht, "daß Reparationsforderungen ihre Berechtigung verloren haben und neue Kriegsfolgenregelungen nicht mehr verlangt werden können" (Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der PDS-Fraktion, Drucksache 14/1786 vom 13. Oktober 1999, S. 9). Sie zählt auch die Rückzahlung der sog. Zwangsanleihe in Griechenland zu den Reparationsforderungen und ist insofern nicht zahlungsbereit, da bezüglich der Wiedergutmachung Regelungen geschlossen und Zahlungen geleistet wurden, von denen auch Griechenland profitierte. Nach Jahrzehnten "friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit" zwischen Deutschland und dem NATO- und EU-Partner Griechenland, so die Bundesregierung weiterhin, habe "die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren" (Antworten der Bundesregierung auf mehrere Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke, Drucksachen 17/709 vom 11. Februar 2010 und 18/451 vom 6. Februar 2014).
"Die Vier Mächte wollten mit dem Vertrag, der für das wiedervereinte Deutschland in Kraft getreten ist, sämtliche Kriegsfolgefragen zu einem Abschluß bringen. Damit erfüllt der Vertrag die Funktion der Friedensregelung, auf die in zahllosen einseitigen und mehrseitigen Rechtsakten der Alliierten Bezug genommen worden war. Der Sache nach handelt es sich bei dem Zwei-plus-Vier-Vertrag um nichts anderes als die Friedensregelung mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Mit dem abschließenden, sämtliche offenen Kriegsfolgefragen zu einem Abschluß bringenden Charakter des Zwei-plus-Vier-Vertrages wäre es nicht vereinbar, einzelne im Vertrag nicht angesprochene Fragen, etwa die Reparationsfrage, noch als offen anzusehen. Der Vertrag regelt diese nicht ausdrücklich angesprochenen Fragen vielmehr, indem er schweigt." (Bernhard Kempen, in: Cramer et. al, Tradition und Weltoffenheit des Rechts, Festschrift Steinberger, 2002, S. 193 mit weiteren Nachweisen, ohne Hervorhebung im Original).
Die Behauptung mit dem Kriegsende deckt sich insoweit also nicht mit dem nachgewiesenen Reparationsaufschub. Benatrevqre …?! 19:39, 11. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Ansprüche von Privatpersonen aus Griechenland[Quelltext bearbeiten]

Urteil aus Den Haag von Februar 2012[Quelltext bearbeiten]

Urteil aus Den Haag von 2012 eingefügt. Ansprüche von Privatpersonen aufgrund deutscher Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg bestehen laut Internationalem Gerichtshof nicht.

88.70.218.83 03:04, 18. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Ansprüche des griechischen Staates[Quelltext bearbeiten]

Auch Ansprüche des griechischen Staates sind erstens - wenn sie überhaupt bestehen - 70 Jahre später verjährt. Und zweitens sind diese Ansprüche des griechischen Staats aufgrund des Zwei-Plus-Vier-Vertrages und der Charta von Paris ausgeschlossen, weil das Thema "Reparationen aufgrund des Zweiten Weltkrieges" 1990 abschliessend behandelt wurde. 88.70.218.83 03:11, 18. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Regierungspoliiker wie Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt, Wolfgang Schäuble oder auch Thomas Oppermann stellen unmissverständlich klar, das die Ansprüche der griechischen Regierung auf Reparationszahlungen völkerrechtlich nicht berechtigt sind. 88.70.218.83 03:24, 18. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Auch das vom SPD-Politiker Frank-Walter Steinmeier geführte Auswärtige Amt und der SPD-Politiker Michael Roth lehnen Reparationsforderungen der griechischen Regierung ab.

88.70.218.83 03:35, 18. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Abschnitt "Österreich" fehlt[Quelltext bearbeiten]

Teile Österreichs waren 1945 bis 1955 von der Sowjetunion besetzt (Besetztes Nachkriegsösterreich#Besatzungszonen in Österreich), auch Teils Wiens.

Die Sowjets demontierten dort (und in anderen osteuropäischen Ländern) Industrieanlagen ([so z.B. http://www.h-net.org/reviews/showrev.php?id=17197 Lutz Prieß (2002)] (letzter Satz) .

Zitat aus Artikel 22 des Österreichischen Staatsvertrags (1955): „Die Sowjetunion erhält für eine Geltungsdauer von dreißig Jahren Konzessionen auf Ölfelder, die 60 % der Ölförderung in Österreich im Jahre 1947 entsprechen […] Die Sowjetunion erhält Ölraffinerien mit einer jährlichen Gesamtproduktion von 420.000 Tonnen Rohöl […] Die Sowjetunion erhält die in Ungarn, Rumänien und Bulgarien gelegenen Vermögenswerte der DDSG“. (Volltext auf wikisource) .

Ich hoffe, dass es bald einen Abschnitt 'Österreich' im Artikel gibt. --Neun-x (Diskussion) 12:14, 24. Jun. 2015 (CEST) Nachtrag: e-book / pdf: Barbara Stelzl-Marx: (Stalins Soldaten in Österreich - die Innensicht der sowjetischen Besetzung 1945-1955 (Böhlau / Oldenbourg). Dissertation, 2012. 874 Seiten.[Beantworten]

z.B. Seite 265 ( 266 von 874 ) (erste Seite Abschnitt 6) und Seite 270 (271 von 874) Abschnitt 6.2 Beutezüge, Demontagen, Konfiszierungen)

Zum Ersten Weltkrieg gehört für einen kommenden Abschnitt Österreich ergänzt: Im Vertrag von St. Germain wurde Ö. zu umfangreichen Reparationsleistungen verpflichtet. Sie erwiesen sich jedoch als uneinbringlich, wurden zuerst gestundet und 1929 ganz erlassen [2] --IllCom (Diskussion) 11:08, 10. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Reparationen an Griechenland - als eigenen Artikel aufstellen[Quelltext bearbeiten]

Nachdem meine Bearbeitung gelöscht wurde, frage ich mich ob es vielleicht Sinn machen würde den Abschnitt "Griechenland" einfach mal zu kopieren und zu erweitern und einfach mal einen eigenen Artikel daraus zu machen. Ich finde hier unter "Reparationen" sprengt das den Rahmen. Löschen ist sicher aber auch nicht gut. Also Freiwillige vor. Wenn keiner was sagt, mach ich das. Informationskampagne (Diskussion) 18:15, 5. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Die Kategorie macht ja eine Aussage über den ganzen Artikel, nicht nur über einen einzelnen Abschnitt. Gegen einen Grexit wäre hier meines Erachtens nichts einzuwenden, aber bitte beachte WP:IMP. Freundliche Grüße, --Φ (Diskussion) 18:20, 5. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Sollte der Artikelname nicht, wie fast alle Artikel hier, im Singular stehen? --2A02:908:2813:70A0:6859:7813:48EE:E4FF 12:40, 4. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Nein. Das Wort Reparationen ist ein Plurale tantum. --Φ (Diskussion) 12:42, 4. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Es sollte klar gestellt werden, dass es sich bei "Reparationen", um einen Euphemismus handelt für Tributzahlungen durch den Besiegten oder Kapitulierenden. Mit einer eventuellen Schuld oder "Wiedergutmachung" hat das rein gar nichts zu tun. --105.15.75.224 13:15, 7. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Sagt wer? --Φ (Diskussion) 14:25, 7. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]
Der Artikel sagt es: "Die Verpflichtung, Reparationen zu entrichten, musste bis dahin völkergewohnheitsrechtlich in einem Friedensvertrag festgelegt werden. Insofern waren sie ein Element des Jus post bellum. Seit Reparationsforderungen jedoch an ein Ereignis oder Verhalten anknüpfen, lösen Völkerrechtsverletzungen eines Staates unmittelbar dessen Pflicht aus, den hieraus entstandenen Schaden wiedergutzumachen, ohne dass es einer vertraglichen Regelung bedarf."
Und was heißt hier "seit"? Jemand muss sich diese "Rechtsänderung" ausgedacht und durchgesetzt haben. Wer war das und wann war das? Läuft diese "Rechtsänderung" nicht auf einen Blankoscheck für den Sieger hinaus, sich zu nehmen, was er kriegen kann? Ist es nicht im Klartext der Abschied von der Haager Landkriegsordnung, dessen Ziel der Aufbau einer Friedensordnung zwischen den ehemals kriegführenden Parteien als Rechtspersonen nach dem Krieg war? Welchen Vorteil hat die völlige Rechtlosigkeit des Verlierers? Was hat das noch mit "Recht" bzw. "Rechtsänderung" zu tun? Ist es nicht das Gegenteil von Recht? Schafft diese "Rechtsänderung" nicht die Saat für immer neue Kriege. soll sie das? Das zu klären, hätte ich mir gewünscht.
Nehmen wir die Vertreibung von 14 Millionen Menschen aus den deutschen Ostgebieten. Eine Völkerrechtsverletzung. Hätte Wikipedia recht, hätte es unmittelbar eine Pflicht der Aliierten ausgelöst. Hat sie das? Vielleicht schon, aber ... --Googlhupf (Diskussion) 17:06, 11. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Der Artikel sagt das natürlich nicht. Für deine Fragen und Schlussfolgerungen hast du keinen Beleg, das ist alles selbstausgedacht und daher für die Artikelgestaltung ohne Belang. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Auf Wiedersehen --Φ (Diskussion) 17:15, 11. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

Deutsche Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, den Abschnitt in einen eigenen Artikel Deutsche Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg auszulagern. --Φ (Diskussion) 13:06, 14. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Da über eine Woche lang niemand widersprochen aht,hab ich meinen Vorschlag jetzt umgesetzt. --Φ (Diskussion) 21:47, 22. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]