Diskussion:Rolf Bossi

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:EA:E71F:F79D:35FB:248F:6E6:54CA in Abschnitt Falsche Quelle
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Schnellfahrerlizenz[Quelltext bearbeiten]

Gibt es diese "Schnellfahrerlizenz" wirklich ? ;)

Natürlich nicht! Verwaltungsrechtlich kann nur in bestimmten Situationen eine Strafffreiheit bei Ordnungswidrigkeiten zugesichert werden ("mit Blaulicht und Sirenen"). Bossi gehört vielleicht "abgeholt", er darf aber nicht selbst so fahren...(SCNR)
Im Artikel fehlt der Hinweis auf seine ihm selbst anhängigen Verfahren wegen Verleumdung und Beleidigung. Sein Verhalten deutet stark auf ein Tourette-Syndrom hin.
051006 Roland
Na und? Es wird eben ermittelt. Das bedeutet nichts. --THausherr Diskussion Bewertungen 20:34, 5. Okt 2006 (CEST)

.. "Tourette-Syndrom" .. aha,.. ausgewiesene Kompetenz des urteilenden500drums 14:24, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Üble Nachrede[Quelltext bearbeiten]

Üble Nachrede: Geldstrafe für Rolf Bossi: [1] [2] (nicht rechtskräftig) --THausherr Diskussion Bewertungen 21:33, 4. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Finde auch das dieser Artikel wirklich unterste Schublade für einen der Bedeutentsten Anwälte in Deutschland ist. Er ist ein alter Mann jetzt und vielleicht auch schon ein wenig senil. Das muss nicht sein. Privates muss raus. (nicht signierter Beitrag von 91.19.227.21 (Diskussion | Beiträge) 08:48, 7. Jan. 2010 (CET)) Beantworten
Naja, er hat diese Taten nicht im Privatleben verübt,sonder im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit. Bei seinen scheinlosen Fahrten berief er sich sogar drauf, dass es anwaltlich nötig gewesen sei. --Feliks (Diskussion) 20:14, 20. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Sorry, aber dieser Artikel ist alles andere als neutral. Er ist tendenziös bis zum Abwinken. Es geht in ihm nicht um das was Bossi in seinem Leben geleistet hat. Seine "großen Fälle" werden kaum angesprochen. Stattdessen werden aus der Tagespresse Dinge wiederholt, die man in keinem geschriebenen Werk so vorfinden würde. Dieser Artikel setzt völlig falsche Schwerpunkte und vermittelt einen völlig falschen Eindruck.

Es wäre besser ihn - oder zumindest den Teil "Privates" zu löschen, als ihn so stehenzulassen. Gegenwärtig dominiert der Teil "Privates" den Artikel, was eine völlig falsche Scwerpunktsetzung darstellt. (nicht signierter Beitrag von CapGermany (Diskussion | Beiträge) )

Dann füg eben was von den "grossen Fällen" hinzu. Naturgemäss steht in der Tagespresse das, wodurch er in der Öffentlichkeit Eindruck gemacht hat. Deine letzte Änderung ist ok. Wobei aber nicht vergessen werden sollte, dass er in seinem Buch natürlich auch "Anwalt in eigener Sache" ist.
Ich finde die jetzigen "privaten" infos durchaus interessant und wichtig. --THausherr Diskussion Bewertungen 17:55, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Stimme mit den Vorrednern überein. Die "Tempo"-Geschichte finde ich ebenso überflüssig. Bossi hat sich im Gegenteil gerade sehr deutlich für eine Distanzierung der deutschen Justiz von ihrer unseligen Vergangeheit eingesetzt. Was diese Retourkutsche hier soll erschließt sich mir nicht.

Grammatik[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich wüsste, welchen Sinn der Satz "...und bestritt, dass die Zitate dem Brief an ihm beigelegt haben." transportiert, würde ich die eklatanten Grammatikfehler ja verbessern. (Was dringend nötig ist). Meine Einschätzung: Das soll eigentlich heißen "...und bestritt, dass die Zitate dem Brief an ihn beigelegen haben." oder "...und bestritt, dass die Zitate dem Brief an ihn beigelegt waren." Falls Ihr das auch so seht, werde ich in den nächsten Tagen mal ausbessern. --Citoyenne 12:43, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Du hättest das auch gemäss Wikipedia:Sei mutig einfach ausbessern können :-) Aber ich hab mein Fehler nun selbst (hoffentlich) behoben, danke für den Hinweis. Lies ggf. die beiden Quellen und prüf ob der Text dann korrekt ist, und formulier es ggf. einfach um, das ist völlig ok. Bossi hat jedenfalls behauptet, die Zitate waren nicht in dem Brief an ihm. --THausherr Diskussion Bewertungen 17:08, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Danke THausherr für die Korrektur, ich habe aus dem "Brief an ihm" ein "Brief an ihn" gemacht, nach der lokalen Präposition "an" folgt immer Akkusativ. Herr Bossi hat das sicher nicht korrekt ausgedrückt, aber wenn man seinen Fehler mitdokumentieren möchte, müsste man das als direktes Zitat mit Anführungszeichen deutlich machen. --Citoyenne 22:09, 26. Jan. 2007 (CET)


In Sachen Grammatik ist der letzte Absatz auch äußerst unglücklich:

"In einem Interview, vom August 2008, mit dem "Focus" Magazine fordert er die Todesstrafe "für Gewalttäter, bei denen kein Erfolg auf Therapie bestehe." wie er dem Magazine sagte. [13]."

Erst einmal sollte "von" nur verwendet werden, wenn ein konkretes Datum genannt wird, ansonsten besser "im August", wenn überhaupt. Dann muss es bei direkter Rede bzw. bei einem direkten Zitat nicht "bestehe", sondern "besteht" heißen, weil es sich ja gerade nicht um indirekte Rede handelt. "Magazine" ist auch falsch. Oder ist das Erbsenzählerei? --Harras Chavez 08:28, 11. Sept. 2008 (CET)

Examina[Quelltext bearbeiten]

"Rolf Bossi hatte zwei Prädikatsexamina ..."

AUA! Man "hat" keine Examina, man besteht sie.

-- 84.180.239.200 19:16, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

genau, man besteht sie - und dann hat man sie, bzw. kann sie vorweisen!--95.117.156.233 23:27, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Wahlweise besteht aber immer noch die Möglichkeit durchzufallen. Soviel Detailfreude muss auch sein. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 01:33, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Bossi und die Medien[Quelltext bearbeiten]

Bossis Film-Rolle als Strafverteidiger im Trimmel Tatort (Fernsehreihe) "Richter in Weiß" sollte hier umbedingt erwähnt werden. Minutenlange Dialoge vor und im Prozess sind ein nettes Tondokument eines Verteidigers, der sonst bei der Arbeit nicht gefilmt werden durfte. Er ist so oft im Bild, so das man sicher von einer Episoden-Hauptrolle sprechen kann. (Bimmer 8/2007)

Ehe, Kriegsdienst, Parteibuch[Quelltext bearbeiten]

Während offensichtlich so wichtige Dinge wie jeder Flensburger Punkt von Bossi ausgiebigst mitgeschnitten werden, fehlen wichtige Lebensfakten --Feliks 07:51, 7. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Endlich alles drei drin --Feliks 15:56, 3. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Beleidigung Vergewaltigungsopfer[Quelltext bearbeiten]

Der Spiegel spricht im ENW an angebener Stelle nur von einer Zeugin, auch aktuell:[3]. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 01:52, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Schicksal des Vaters?[Quelltext bearbeiten]

Wurde der Vater denn nun erschossen oder nicht? (nicht signierter Beitrag von 2.241.85.50 (Diskussion) 11:55, 23. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Selbst wenn er nicht erschossen wurde war er bestimmt unter schlimmsten Bedingungen in Haft. Auch die Gründe der Nazijustiz wären von Interesse. Soweit ich mich erinnere war der Vater Major.--Falkmart (Diskussion) 13:04, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Laut der angegebenen und mir vorliegenden Quelle (Halbgötter in Schwarz - Deutschlands Justiz am Pranger) wurde der Vater erschossen. Ich habe es mal korrigiert. --DJ 07:56, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten
man kann nachlesen: Stefan Thomas Bossi, geboren am: 26.12.87 Freiburg/Brsg., Truppenteil: Flakkaserne München-Freimann, Dienstgrad: Reg. Ob. Insp.; Tag des Todes: 22.9.42 / 8.15 München/Freimann (Rückseite handschriftliche Bemerkung: "Erschossen lt. Urteil des Feldgerichts") nach: Kartei der Verlust- und Grabmeldungen gefallener deutscher Soldaten 1939-1945 (-1948), Bundesarchiv B 563-2 Kartei. Berlin, Deutschland: Deutsches Bundesarchiv.; hier: Karteikarte G-A 174/5672, digitalisierte Kopie bei ancestry.de, abgerufen am 27. Oktober 2020. --129.187.244.19 13:03, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Parodie[Quelltext bearbeiten]

Wurde er nicht mehrfach in der Wochenshow parodiert, oder zumindest als Vorlage für die juristische Parodie Ihr gutes Recht mit Anke Engelke und Ingolf Lück verwendet? --Ennimate (Diskussion) 14:39, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Verminderte Schuldfähigkeit[Quelltext bearbeiten]

Der Paragraf 21 des Strafgesetzbuches, der die verminderte Schuldfähigkeit regelt, geht auf sein Wirken zurück, Heribert Prantl: Willst Du ein Bossi werden? Nachruf, in: Süddeutsche Zeitung, 24. Dezember 2015, S. 6
--Goesseln (Diskussion) 17:27, 26. Dez. 2015 (CET)Beantworten

„Richterkumpanei“[Quelltext bearbeiten]

Ist das zutreffend? „Der Münchner Rechtsanwalt Rolf Bossi wurde am 04.12.2006 auch zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro verurteilt. Er habe in einer Gerichtsverhandlung das Wort „Richterkumpanei“ benutzt.“ [4] -- Schmeißfliege (Diskussion) 10:24, 10. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Vorbild[Quelltext bearbeiten]

„Sein Einsatz für seine Mandanten sei für eine ganze Generation jüngerer Strafverteidiger stilgebend gewesen, sagte Friedrichsen. … Bossi habe die ganze Wahrnehmung von Gerichtsprozessen verändert. „Er hat nicht nur vor Gericht plädiert, sondern er hat vor der Öffentlichkeit auch plädiert“, sagte die Journalistin. Bossi sei einer der Ersten gewesen, die verstanden hätten, dass man als Anwalt auch die Öffentlichkeit gewinnen müsse, wenn man ein Gericht überzeugen wolle.“ [5] --87.162.169.86 20:38, 10. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Falsche Quelle[Quelltext bearbeiten]

21. Ist irreführend, fehlender Nachweis. Falscher link und unzureichend nachvollziehbar. 2003:EA:E71F:F79D:35FB:248F:6E6:54CA 06:50, 5. Nov. 2021 (CET)Beantworten