Diskussion:Rundfunkabgabe/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Maximilian Schönherr in Abschnitt Deutschlandlastig
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Keine Gebühren für Computer mit Internet-Anschluss in Österreich

Siehe Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG 18.9.2014, 2008826-1 bzw den Rechtssatz aus diesem Erkenntnis).

Allerdings hat die GIS mit Sicherheit Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben... (nicht signierter Beitrag von 77.117.72.51 (Diskussion) 21:13, 2. Jan. 2015 (CET))

http://orf.at/#/stories/2290594/ VwGH: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PCs, ORF 20.7.12015. Gebührenpflicht besteht jedoch für PC etc. mit Radio-Karte, TV-Karte, also wenn TV oder Radio per Rundfunktechnologie, also via terrestrischem Rundunk, Satellit oder Kabel empfangen wird.) --Helium4 (Diskussion) 15:45, 20. Jul. 2015 (CEST)

Das Urteil des Bayrischen Verfassungsgerichts

ist online verfügbar. Es wird als Fußnote 44 zitiert, der Link weist aber auf einen Zeitungsartikel hin, der vor dem Urteil verfasst wurde. Könnte vielleicht jemand von den editier-kundigen Wikipedianern den Link zum BVG einbauen? http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm

Gruße

Rai (nicht signierter Beitrag von 85.176.130.164 (Diskussion) 22:20, 27. Jul 2015 (CEST))

Noch mal Thema Auslagerung

Im Archiv findet sich unter Diskussion:Rundfunkgebühr/Archiv#Deutschland - chronologie mal anders? :) die Anfrage, ob nicht eine Auslagerung des Deutschland-Abschnitts sinnvoll wäre. Da ging es aber um etwas anderes und der Nebenaspekt Auslagerung verschwand ohne Diskussion ins Archiv. Auch ich bin der Meinung, dass ein Abschnitt zu einem Teilaspekt, der den Gesamtartikel derart dominiert (vom Umfang her), sinnvollerweise ausgelagert werden sollte. Ich schlage deshalb folgendes vor:

  • Ich lege im BNR eine neue Seite mit dem Abschnitt zu Deutschland an, inklusive Antrag auf Versionsimport
  • Ich werde nach ANR-Reife entsprechend verschieben und hier den Deutschlandteil auf eine Zusammenfassung kürzen (die Historie mit "alter" Rundfunkgebühr und GEZ entweder ganz raus oder nur minimal) mit Link auf den Hauptartikel
  • Deutschlandspezifische Literatureinträge und Weblinks werde ich natürlich ebenso verschieben bzw. anpassen.

Dies würde zwar unabhängig vom Östereich-Abschnitt geschehen, man könnte aber anschließend darüber nachdenken, auch diesen in gleicher Weise auszulagern.

Hiermit die Nachfrage, ob eine derart umfangreiche Aktion auf die Akzeptanz der Übrigen stößt. Außerdem wäre zu überlegen, ob das DDR-System gesondert ausgelagert werden sollte, oder zusammen mit dem Deutschland-Abschnitt. Ich würde letzteres bevorzugen, da er seit der Wiedervereinigung zur gemeinsamen Historie gehört. Man könnte das aber auch anders sehen. --H7 (Diskussion) 10:56, 18. Okt. 2015 (CEST)

Hallo @H7: Ich teile deinen Vorschlag voll und ganz. Ich wollte eben dasselbe vorschlagen. Die Ausführungen zur Situation in Deutschland nehmen einen Großteil des Artikels ein, machen das Inhaltsverzeichnis und den Artikel insgesamt unübersichtlich. Auch von der bloßen Länge überschreitet dieser Artikel die Faustegel für übersichtliche Artikellängen (ca. 50 kB) bereits deutlich. Rundfunkabgaben sind eine sehr nationale Angelegenheit. Sowohl die Rechtslage, die Höhe, die Art und Weise der Erhebung als auch die geschichtliche Entwicklung unterscheidet sich von Land zu Land. Ein Artikel über die Rundfunkabgabe (bzw. hier spezifisch der Rundfunkbeitrag) in einem einzelnen Land ist daher gerechtfertigt. Trotzdem sollte es natürlich auch einen Überblicksartikel über Rundfunkabgaben im internationalen Vergleich geben. --Bujo (Diskussion) 12:20, 12. Apr. 2016 (CEST)
Ich habe Import in meinen BNR beantragt zur anschließenden Kürzung auf einen Artikel zum Rundfunkbeitrag. Wenn das fertig und in den ANR verschoben ist, würde ich hier auf eine Zusammenfassung kürzen. --H7 (Diskussion) 15:03, 24. Apr. 2016 (CEST)

Die Auslagerung war erstaunlich schnell mit wenigen Handgriffen erledigt, dass ich befürchte, ich könnte vielleicht wichtige Anpassungen vergessen haben. Mir fällt aber momentan nichts mehr auf. Bevor ich den Artikel in den ANR verschiebe, möchte ich deshalb anfragen, ob da nochmals jemand drüberschaut. Siehe Benutzer:H7/Rundfunkbeitrag. (Artikelimport ist selbstverständlich vorausgegangen). Natürlich steht dann noch eine sinnvolle Kürzung auf eine Zusammenfassung in diesem Artikel an; insofern bleibt also die Vergleichbarkeit in einem Übersichtsartikel auch danach noch gewährleistet. Ich möchte aber dennoch jetzt schon mal nachfragen, ob ggf. die Auslagerung weiterer Länderabschnitte als sinnvoll empfunden wird. Ich denke an den Österreich-Abschnitt, eventuell auch den Frankreich-Abschnitt (wobei letzterer momentan noch übersichtlich ist). --H7 (Diskussion) 16:05, 24. Apr. 2016 (CEST)

Möglichkeit des Empfangs

Es wird nicht möglich sein, irgendwo in Deutschland eine Wohnung nachzuweisen, in der kein Rundfunkempfang möglich ist. Es ist ja nicht so, dass nunmehr nur noch Computer rundfunkbeitragspflichtig sind, sondern alle anderen herkömmlichen Geräte auch. Es ist eben nicht möglich, nachzuweisen, dass man kein Mobiltelefon besitzt, dass keinen Radioempfang oder Internetzugang ermöglicht. Damit ist es ausgeschlossen, sich diesem Beitrag durch was auch immer zu entziehen. Daher hat sie den Charakter einer Steuer. Nachzulesen bei Anna Terschüren Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland Analyse der Neuordnung und Entwicklung eines idealtypischen Modells http://www.db-thueringen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-27475/ilm1-2013000224.pdf Seiten 134 ff

Ich habe noch keine plausible Widerlegung gefunden.--Fritjof Meißen (Diskussion) 08:19, 19. Apr. 2016 (CEST)

Voraussetzung: Beliebige Möglichkeit zum Radio-/TV-Empfang

Seit Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ab dem 1. Januar 2013 hat die vermeintliche Rechtsbedeutung des § 2 Abs.(1) RBStV zu vielen Missverständnissen und öffentlichen Kontroversen geführt. Der Vorschrift wurde nachgesagt, sie habe jeden Inhaber einer Wohnung in Deutschland zu einem Beitragsschuldner erklärt und es sei daher eine rechtswidrige Rundfunksteuer ins Leben gerufen worden. Richtig ist jedoch, dass diese Vorschrift nur Inhaber einer Wohnung zu Beitragszahlungen verpflichtet, die darüber hinaus auch Beitragsschuldner sind, indem sie in ihrem Haushalt eine beliebige Möglichkeit von Rundfunk- und Fernsehempfang zulassen oder dulden (etwa mit Hilfe eines Computers, mit dem im Internet auch Rundfunk- oder Fernsehsendungen angesehen werden können). Erst unter diesen Umständen liegt ein persönlich zurechenbares Schuldverhältnis gegenüber dem Angebot des öffentlichen Rundfunks vor, das in Anknüpfung an die jeweilige Wohnung zur Gegenleistung einer Beitragszahlung verpflichtet. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verpflichtet also keineswegs jeden Inhaber einer Wohnung gleichermaßen zur Leistung einseitiger Pauschalabgaben.

Denn soweit der bzw. die Inhaber tatsächlich jegliche Möglichkeiten des Rundfunkempfanges persönlich ausschließen (etwa weil keine Verbindung des Computers zum Internet und damit zu Rundfunk-Angeboten besteht), knüpft an deren Wohnung auch kein entsprechendes Schuldverhältnis gegenüber den Anbietern von Rundfunkleistungen an.

Es existiert in Deutschland auch keine gesetzliche Vorschrift, dass in jeder Wohnung eine Möglichkeit zum Rundfunkempfang herbeigeführt werden oder bestehen muss. Somit ist nicht richtig, dass durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine rechtswidrige Rundfunksteuererhebung oder eine Verletzung der Grundrechte auf Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und Unverletzlichkeit der Wohnung ins Leben gerufen worden sei.

Rundfunkabgabe in Deutschland verfassungskonform?

Die Grundrechtepartei führt aus meiner Sicht Argumente zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühr an, die einer Erörterung wert sind: Das Grundrecht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG), werde lt. Grundrechtepartei verletzt. Demnach sei "jede Form von Zwang, unabhängig von dessen Absicht und Ziel, jede unmittelbare oder mittelbare Ausübung des Grundrechts auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen durch Handeln (status positivus) oder Unterlassen (status negativus)" vom Grundgesetz her verboten. Zumindest wird diese Argumentation so in der derzeitigen Petition zur Außerkraftsetzung durch den Bundestag dargestellt: https://www.openpetition.de/petition/online/rundfunkbeitrag-ausserkraftsetzung-durch-den-bundestag --Pier (Diskussion) 09:01, 24. Apr. 2016 (CEST)

Wenn diese Petition jetzt schon eine größere Rezeption in der Presse erfahren hat, sodass die enzyklopädische Relevanz nachvollziehbar und belegbar ist, dann baue sie belegt im Artikel ein. Andernfaslls ist das hier der falsche Ort, um darüber zu diskutieren. Denn Diskussionsseiten hier dienen ausschließlich der Artikelverbesserung, siehe WP:DS. --H7 (Diskussion) 15:05, 24. Apr. 2016 (CEST)
In Ordnung. Ich werde das weiter verfolgen und Pressemeldungen beobachten. Von meiner Seite vielleicht missverständlich formuliert. Ich meinte, "Argumente..., die einer Erwähnung im Artikel wert sind" statt "Argumente..., die einer Erörterung wert sind", natürlich nur, falls sich die Argumente als enzypklopädisch relevant erweisen. --Pier (Diskussion) 17:18, 24. Apr. 2016 (CEST)

persönliche einschätzungen entfernt: zu recht!

ich wollte diesen großflächigen revert durch Giebenrath unterstützen, bevor etwas eskaliert. die gelöschten absätze bestehen im wesentlichen aus einer semi-juristischen abwägungsdiskussion, statt auf soliden enzyklopädie-fakten. nur ein beispiel:

Der Vorschrift wurde nachgesagt, sie habe jeden Inhaber einer Wohnung in Deutschland zu einem Beitragsschuldner erklärt und es sei daher eine rechtswidrige Rundfunksteuer ins Leben gerufen worden. Richtig ist jedoch, dass...

sowas bitte in blogs oder sonstwo wälzen, nicht aber hier.

Maximilian (Diskussion) 14:50, 25. Apr. 2016 (CEST)

Es wurde da auch schlicht der Eindruck erweckt, man könne wie in den guten alten Zeiten behaupten, man besäße keine Empfangsgeräte und dann müsse man nicht zahlen. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes steht definitiv das Gegenteil: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21 --Giebenrath (Diskussion) 17:10, 25. Apr. 2016 (CEST)

Beitragsmodell - Satz unverständlich

unter "Beitragsmodell" wird der folgende Satz benutzt: "Laut § 2 Abs. (2) RBStV besteht eine gesetzliche Vermutung, dass Inhaber der Wohnung und damit im Regelfall beitragspflichtig jede Person ist, die [...]"

Für mich macht der letzte Satzteil keinen Sinn. "jede Person" hat irgendwie gar keinen Bezug zum restlichen Satz. Ich habe Versucht in der Versionshistorie eine bessere Formulierung zu finden, was mir aber nicht gelungen ist. Ich glaube deshalb, dass ich den Satz einfach nicht verstanden habe. Würde mir den Satz jemand erklären bzw. eine bessere Formulierung vorschlagen? Querys (Diskussion) 11:45, 4. Jan. 2016 (CET)

Ich habs auch nicht verstanden. Paragrafen wird ja schwer verständliches Juristendeutsch nachgesagt, aber der Originaltext hier ist ausnahmsweise verständlicher als unser Artikel. Verstanden habe ich das so, dass eine Person, die beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist bzw. im Mietvertrag genannt ist, als Inhaber der Wohnung gilt und deshalb auch beitragspflichtig ist. Das trifft anscheinend nicht auf jede Person zu (Lebens-/Ehepartner, Kinder...). Aber von denen, auf die es zutrifft, ist eben jede Person beitragspflichtig. Aber ganz so detailiert müssen wir das wahrscheinlich nicht rezipieren. Wahrscheinlich kann man diesen Absatz mit den Aufzählungszeichen ganz weglassen und nach dem ersten Satz mit der Wohnungspauschale schlage ich stattdessen folgende Formulierung vor: "Laut § 2 RBStV ist in der Regel der Wohnungsinhaber zur Zahlung verpflichtet." Das würde an dieser Stelle genügen, da im nach der Teillöschung folgenden Absatz ("Wer bestimmte Bedingungen erfüllt...") die Ausnahmen genannt sind. Außerdem ist Wikipdia kein Gesetzbuch und von daher eine gute singemäße Zusammenfassung völlig ausreichend. Wem das nicht genügt, der möge bitte mit dem verlinkten Paragraphen vorlieb nehmen. --H7 (Diskussion) 18:56, 4. Jan. 2016 (CET)
Insbesondere mit der Quelle hab ich es nun auch verstanden. Ich teile deine Meinung, dass dein neuer Saztvorschlag hier zum einen deutlich verständlich ist und auch alle nötigen Informationen enthält.Querys (Diskussion) 10:15, 5. Jan. 2016 (CET)

Auch im folgenden Abschnitt scheinen mir Sprache und Logik irgendwie verklemmt zu sein! "Keine Befreiung bei Nichtnutzung

Eine Befreiung wegen Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie Paul Kirchhoff das in seinem Gutachten "Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio"[25], gefordert hatte, ist jedoch nicht möglich[26], obwohl sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur rechtlichen Begründung des seit 2013 gültigen Beitragsmodells darauf berufen[27]." --146.52.173.166 17:06, 4. Jul. 2016 (CEST)

Abgabe ist nicht auf Wohnräume beschränkt

Im Abschnitt Europa > Deutschland wird fälschlich der Eindruck erweckt, eine Abgabepflicht gäbe es nur für als Wohnung genutzte Räume. Daß es (in Deutschland) eine Abgabepflicht auch für rein gewerblich genutzte Räume gibt, wird im Artikel nicht beschrieben. --Zopp (Diskussion) 16:05, 14. Sep. 2016 (CEST)

WP:WEB

Wenn zu jedem Land, das hier beschrieben ist, auch nur ein einziger Weblink gesetzt wäre, dann wären das schon 15 Weblinks. Recht viel, und im Fall von Deutschland total überflüssig, weil es ja einen Hauptartikel dazu gibt. Ich schlage deshalb vor, die deutschland-spezifischen Weblinks komplett zu entfernen und - sofern sie im Hauptartikel noch nicht stehen - ggf. damit abzugleiche und evtl. dorthin zu verschieben. --H7 (Diskussion) 12:41, 22. Jan. 2017 (CET)

Rundfunkgebühr

Die Behauptung,in Portugal werde keine Rundfunkgebühr erhoben, stimmt nicht. Ein "Audio-Visual" Betrag wird jeder Haushalts-Stromrechnung hinzugefügt. Ich zahle z. Zt. € 3,02 mtl., inkl. MWSt.

Iain Smith, Monção, Portugal. (nicht signierter Beitrag von 188.81.100.94 (Diskussion) 22:54, 7. Mär. 2017 (CET))

Österreich

Gebührenpflichtig sind Haushalte, nicht Personen oder Häuser.

Also Wohn-Haushalte, Betriebe, Beherbergungsbetriebe. In einem Wohnblock wird je Wohnung bezahlt.

Je Wohnung an einem Standort zahlt die Familie oder auch Wohngemeinschaft nur einmal.

Es wird den Grenzfall geben, dass ein Kind oder Alter der Familie in einer Auszugswohnung in einem Einfamilienhaus bewohnt, die sowohl mit einer Tür mit der Hauptwohnung im Haus verbunden ist, als auch eine Tür ins Freie aufweist, also als eigenständige Wohneinheit gesehen werden kann. Keine Ahnung wie da entschieden wird, wo ist die Grenze.

Zumindest vor vielen Jahren begründete auch allein ein Autoradio (bei daneben radioloser Wohnung) Gebührenpflicht. Ich glaube das hat sich geändert. Wie sieht das aus, wenn jemand nomadisch – also ohne feste Wohnung – im Wohnmobil mit Radio wohnt? Wenn mit Zelt in Österreich gereist wird, wenn man so per Zelt 1 Monat wo niederlässt?

Jemand der nur - dauerhaft oder vorübergehend - im Hotel wohnt zahl keine Gebühr. Familie oder Reisegruppe bringt ein Radio in eine gemietete Ferienwohnung ohne Radio ein – gebührenpflichtig für den Mieter?

Schrebergartenhaus ohne/mit Übernachtung, Baumhaus der Kinder im Garten, Fischerhütte, Fischerzelt, Bergbiwak ...?

Wie ist das mit einem Arbeiter, der in einer Firmenunterkunft an einer Baustelle wohnt und ein portables Radio mitbringt. Ein Fernfahrer auf der Durchreise mit kleinem TV im Fahrerhaus? Ein Zelt am 10 Tage dauernden Pfadfinderlager? Radio über Internet - per WLAN auf eine Lautsprecherbox?

Wenn ein Mieter eine Wohnung dauerhaft verlässt, meldet er "sein Radio" (die Gebührenpflicht (hier) ab. Wenn ein Wohnungseigentümer oder -mieter auf voraussichtlich 1 Semester Auslandsaufenthalt verreist, auf Saisonarbeit geht und die Wohnung unbewohnt zurückbleibt?

In den Anfängen des TVs kam es gelegentlich vor, dass sich eine Familie für etwa die Fussball-WM ein TV-Gerät mietete und sonst kein TV betrieb. Detto ein Gasthaus. Gebührenpflicht für alle Kalendermonate, die von der Nutzungsperiode berührt werden?

Häuser, durch die eine Landesgrenze verläuft, mit Ausgängen in beide Länder, 2 Postadressen. Nur hier wird man die Wahl zur günstigeren Landesabgabe haben.

Es gibt reichlich Komplikationen.

Ein festes Budget vom Staat an den staatlichen Rundfunk und die anderen Begünstigten würde viel Bürokratie ersparen. Gab es schon mal einen solchen Gesetzesvorschlag? --Helium4 (Diskussion) 17:43, 15. Apr. 2017 (CEST)

Haha, also zum Camping kann ich was beitragen. Also, unter der Einschränkung des "Gerüchtestatus" (weil eben nur Erinnerung und schon lange her): Als Kind war ich mit meinen Eltern in Österreich auf dem Campingplatz und mein Vater hat scherzhaft gesagt, wir müssten uns jetzt noch einen Fernseher kaufen und dafür extra den Stromanschluss freischalten lassen, nur weil wir sowieso für Rundfunk bezahlen müssen. Über die normale Platzmiete, weil der natürlich sonst kein Gerät angemeldet hätte, außer ein Autoradio (und ich evtl. einen Taschenempfänger) hatten wir ja nichts dabei, und mehr als die "halbe Ferienzeit" (d.h. max. 3 Wochen) kann das nicht gewesen sein. Das war allerdings damals Mitte/Ende der 70er Jahre. Damals muss es also wohl irgendwelche Pauschalen für Beherbergungsbetriebe gegeben haben, auch bei weniger als einen Monat. Danach war ich auch noch etliche male in Österreich (Jugendherberge, Pension), hab mich aber nicht darum gekümmert, wie das mit den Rundfunkgebühren war. --H7 (Diskussion) 18:08, 15. Apr. 2017 (CEST)

Estland

Irgendwie hat da jemand wohl Finnland mit Estland verwechselt. Aland ist eine finnische Inselgruppe und keine estnische und insgesamt passt diese Beschreibung eher auf Finnland als auf Estland.

Sorry, die Verwechslung ist schon unter en:Television_licence#Estonia passiert und ich hab das Land nicht überprüft, sondern nur den Archivlink recherchiert und den Inhalt des Belegs überprüft. Dass das ein finnischer Beleg war, hab ich leider übersehen. --H7 Ein fröhlicher Franke (reden) 14:20, 24. Apr. 2018 (CEST)
Habe eine Version erstellt wo sowohl für Estland als auch für Finnland die richtige Information steht, muss nur noch gesichtet werden. --Herpfst (Diskussion) 17:35, 24. Apr. 2018 (CEST)

Polen

Was ist denn aus der für 2017 angekündigten Reform geworden? Wenn ich den polnischen Interwiki-Artikel per Google übersetze, dann steht da viel von Kommunikationsfehlern, die dazu geführt haben, dass offenbar viele Winkeladvokaten nach Auswegen suchen, sich vor der Gebühr zu drücken. Dabei war sie früher verpflichtend und ist sie auch heute noch. Von einer gesetzlichen Neufassung steht da aber nichts. Vielleicht sollte man diesen Satz einfach entfernen? Jedenfalls ist das als Ankündigung veraltet, denn 2017 ist vorbei! --H7Mid am Nämbercher redn! 15:59, 7. Jul. 2018 (CEST)

Verfahrensverwaltungsvergütung

Im Abschnitt zu Österreich wird die Rundfunkgebühr aufgeschlüsselt. Dabei wird auch die Verfahrensverwaltungsvergütung beschrieben, die den Bundes- und Landesstellen zur Aufwandsabdeckung im Zusammenhang mit Berufungsverfahren diene. Es gibt jedoch (seit 2014) keine Berufungsverfahren (mehr) im Zusammenhang mit Rundfunkgebühren (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012). Gibt es diese Verwaltungsverfahrensvergütung nach wie vor? Wenn ja, ist jedenfalls der Verweis auf die Berufungsverfahren falsch. Die Vergütung könnte höchstens dem Bund zur Aufwandsabdeckung im Zusammenhang mit Beschwerdeverfahren (vor dem BVwG) dienen. Eine Beschwerde ist aber ohnehin gebührenpflichtig (BuLVwG-Eingabengebührverordnung), weshalb ich da Zweifel habe... --Azby (Diskussion) 11:52, 24. Nov. 2018 (CET)

Österreich und Frankreich....

...könnte man auch mal in eigene Artikel auslagern. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 15:14, 5. Jan. 2019 (CET)

Finnland und Schweden ...

... haben das gleiche Zahlungsmodell und sollten daher in der Karte die gleiche Farbe haben. --Andif1 (Diskussion) 20:58, 24. Nov. 2019 (CET)

Da stimmen wahrscheinlich noch mehr Farben nicht. Ich weiß aber nicht, wie man das ändert, deshalb habe ich unter commons:File_talk:Europe_-_TV_financing.svg#Germany_and_Poland eine Diskussion angestoßen, die bisher leider ignoriert wurde. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 21:44, 28. Nov. 2019 (CET)

Veraltete Zahl

Der Artikel nennt für die Gesamteinnahmen des Rundfunkbeitrages in Deutschland die Zahl von 2014. Der Artikel "Rundfunkbeitrag" kennt schon die Zahl von 2018. Könnte man hier ja mal anpassen. Warum ich das nicht selbt ändere, wo das hier doch ein Wiki ist? Weil meine Änderungen an Artikeln entweder rückgängig gemacht werden, selbst wenn ich nur Verlinkungen korrigiere, oder meine Änderungen gar nicht erst erscheinen, weil die erst "gesichtet" werden müssen und die monatelang niemand sichtet. Nun hab ich keine Lust mehr, etwas aktiv zu ändern. Ich bin für diese Autorenabschreckung ja nicht verantwortlich ;) Auf Sachen, die mir auffallen, weise ich aber gerne hin. Soviel Zeit muss sein und auf der Diskussionsseite wird wenigstens ohne Heckmeck veröffentlicht ;) 62.199.49.10 22:21, 11. Apr. 2020 (CEST)

Grafik

Die Grafik ganz oben mit der Länderübersicht ist seit mindestens 2017 veraltet; und da ich den Artikel für die RF-Gebühren in Liechtenstein erstellt habe, ist klar belegt (auch historisch), dass seit der Abschaffung der RF-Gebühr Orange (=nur Werbung) von Anfang an falsch war, denn es hat dort immer schon den "Service Public" gegeben, sogar schon damals ergänzend zu den Gebühren. Also ist die Grafik einerseits schon seit ihres Bestehens unzuverlässig (weil eben falsch) gewesen und ist außerdem auch noch um mehrere Jahre veraltet. Die Hinweise dort auf der Diskussionsseite werden anscheinend ignoriert, zumindest gibt es niemanden, der sich um Korrekturen kümmert. Mindestens fünf Länder sind falsch, und die sind nur zufällig aufgefallen; es wären vermutlich mehr, wenn man systematisch prüfen würde. Ich kommentiere die Grafik mal aus und bitte darum, sie erst dann wieder einzublenden, wenn die Zuverlässigkeit halbwegs wiederhergestellt ist. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 10:54, 12. Apr. 2020 (CEST)

Deutschlandlastig

Ich habe ernsthaft in Erwägung gezogen, den Baustein in den Weblinkabschnitt zu setzen, weil außer dem Wiktionary-Link ausschließelich Dt.-spezifische Links gesetzt waren. Das ist aber ohnehin nach WP:WEB nicht erwünscht, denn das ist kein Deutschland-Thema, sondern ein übergeordnetes Thema. Also ebenso wie dieser Artikel übersichtsartig die Situation in der ganzen Welt schildert, brauchen wir hier übersichtsartig Weblinks, die quasi nationalitätenneutral dieses Thema darstellen. Alles andere ist dann was für den Artikel zum deutschen Rundfunkbeitrag, aber nichts für hier. Belege sind ja angegeben, zu fast allen Ländern die aufgeführt sind, der Deutschland-Teil zudem in einem eigenen Artikel ausgelagert, ich habe deshalb die unerwünschten Weblinks entfernt. Übrigens: Nirgendwo steht geschrieben, dass jeder Artikel unbedingt Weblinks braucht. Wenn Kollege Giebenrath den einzigen Link mit Europa-Bezug entfernt hat und es sonst keine weiteren Links gibt, dann ist es halt so.... wir haben viele Listenartikel, die völlig ohne Weblinks auskommen. Aber die DE-Links sind definitiv untergeordnete Themen in diesem übergeordneten Überblicksartikel und deshalb falsch. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 07:33, 5. Mai 2021 (CEST)

ich sehe das ebenso. Maximilian (Diskussion) 17:38, 6. Mai 2021 (CEST)