Diskussion:Rundfunkabgabe

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Rundfunkabgabe“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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RUNDFUNKABGABEN in PORTUGAL[Quelltext bearbeiten]

Es entspricht nicht der Wahrheit, dass in Portugal keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Der Rundfunkbeitrag wird über die Stromrechnung erhoben. Der Beitrag wird von den Stromversorgungsgesellschaften an die Steuer- und Zollbehörde geliefert, die ihn später an Rádio e Televisao de Portugal, S.A. weiterleitet. Der Rundfunkbeitrag beträgt monatlich ca. 3.- €. Weiterführende Informationen sind hier zu finden: https://www.edp.pt/particulares/apoio-cliente/contribuicao-audiovisual/ Portugal sollte somit aus der Liste der Länder entfernt werden, die keine Rundfunkabgabe leisten... (nicht signierter Beitrag von 77.11.241.133 (Diskussion) 14:29, 14. Jun. 2021 (CEST))[Beantworten]

Ich sehe keine Angaben zu Portugal, also steht zumindest nichts Falsches im Artikel. Wikipedia ist ein "Mitmachprojekt". Hier steht nur das, was freiwillige Autoren beisteuern. Du kannst mit diesem Beleg gerne einen Abschnitt zu Portugal anlegen Sei mutig! --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 19:41, 14. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt Gebührenmodelle[Quelltext bearbeiten]

In Russland gibt es definitiv keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Gleiches dürfte zumindest für die Ukraine gelten. --92.219.127.95 16:03, 10. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Danke für die Aufmerksamkeit! Den Abschnitt habe ich korrigiert. Wegen der Negation ("keine Rundfunkabgabe") kann man die Länder in neutralisierter Form sicher drin lassen; dass in der Einleitung auch ö-r steht (für die Sender, sie Rundfunkabgaben erhalten), finde ich eigentlich ein bisschen problematisch. Beispiel: Der Schweizer SRF ist rein formal eigentlich keine öffentlich-rechtliche Anstalt, auch wenn er in dieser Funktion wahrgenommen wird, sondern ein privatrechtlicher Verein, siehe SRG SSR#Die Gesellschaft. Wird vermutlich nicht das einzige Beispiel weltweit sein. Rein formal müsste man also die Einleitung auch anpassen, oder? Öffentliche Rundfunkabgaben sind nicht zwingend an öffentlich-rechtliche Sender gebunden und der Einleitungssatz ist in diesem Sinne momentan zumindest missverständlich. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 09:28, 11. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Österreich...[Quelltext bearbeiten]

...will das bisherige System ("GIS-Gebühr" genannt) demnächst auch auf eine Haushaltsabgabe umstellen. Alle Details zum neuen ORF-Gesetz und zur Einführung der neuen Abgabe steht unter https://www.derstandard.at/story/3000000177611/neuer-orf-beitrag-ist-von-oevp-und-gruenen-beschlossen - vielleicht sollte man demnächst die Gelegenheit nutzen, um die neue Abgabe in einem eigenen Artikel zu würdigen. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 21:07, 8. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Zwischenzeitlich will Österreich nicht mehr nur, sondern wurde tatsächlich mit 1. Jänner 2024 die bisherige Rundfunkgebühr („GIS-Gebühr“) durch den ORF-Beitrag abgelöst, eingehoben von der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS), bis 31. Dezember 2023 als Gebühren Info Service GmbH (GIS) firmierend. Querverweis auf: Diskussion:Gebühren Info Service#OBS statt GIS. --62.240.156.2 15:34, 3. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]