Diskussion:Rupert Stadler

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Krugkoppel in Abschnitt " ein verurteilter Wirtschaftsbetrüger"
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Gesellschaftliches Engagement[Quelltext bearbeiten]

Ich halte diese Lobhuddelei eines Rupert Stadler unter dem Abschnitt "Gesellschaftliches Engagement" für absolut unerträglich, weil R.S. nach allem was man heute weiß, sehr stark in dem Diesel-Abgasskandal involviert war und ist. Man könnte zumindest die Lobhuddelei á la: "Ein Autohersteller, der nach dem Weltklimavertrag von Paris 2015 noch „ausschließlich auf fossil“ setze, drohe „selbst zum Fossil zu werden“, sagte er (sogar noch) im März 2016 auf der Jahrespressekonferenz von Audi." entschärfen oder von mir aus ganz löschen. Zumal Audi in Sachen alternative Motorenkonzepte sehr wenig zu präsentieren hat. Da sind Audis direkte deutsche Konkurrenten wie BMW oder Daimler um Längen weiter. mfg Michael KR (Diskussion) 21:50, 21. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Löschdiskussion[Quelltext bearbeiten]

Bitte Artikel wieder einstellen. Text ist komplett umgeschrieben worden. Kein Satz ist "geklaut".(nicht signierter Beitrag von 172.183.172.37 (Diskussion) 11:01, 9. Dez. 2006)

Lesen und verstehen: WP:URV, Wikipedia:Textplagiat. Und bitte beachte den großen roten Hinweis im URV-Kasten ("Neue Artikelversionen bitte erst einstellen, wenn der Sachverhalt geklärt ist.") beachten.--BSI 15:07, 9. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Und wie soll der Sachverhalt geklärt werden?!? Artikel ist kein Plagiat!! 172.183.172.37 16:40, 9. Dez. 2006 (CET)Beantworten
(ausführliche Wiederholung:) Bitte folge den Links, dann lies, dann (hoffentlich) versteh und dann müsstest du solch Fragen nicht stellen.--BSI 16:50, 9. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Zitat: "Wenn sich Übernahmen im Bereich ganz weniger Sätze (in einem längeren Artikel nicht mehr als 5-10) bewegen, die nicht wortwörtlich übernommen werden und auch keine besondere individuelle Gestaltung oder kreative Eigenheit aufweisen, sondern lediglich nüchterne Fakten enthalten, kann dies aus urheberrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden." Also: vielleicht solltest Du lesen und verstehen. 172.183.172.37 18:21, 9. Dez. 2006 (CET)Beantworten
achja? schön zitiert, aber leider finden sich bei dir keine Übernahmen im Bereich ganz weniger Sätze, sondern in quasi jedem Satz. Ich kanns nur nochmal sagen. Lesen und verstehen...--BSI 20:22, 9. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Dass er studiert hat, bei Philips war und jetzt Vorstandsvorsitzender bei Audi ist, ist wohl keine Übernahme, sondern lediglich eine Wiedergabe von Fakten. Kein Satz von Deinem Link hat Ähnlickeiten bzgl. individueller Gestaltung. Vgl. Lebensläufe: Lesen und verstehen... 172.183.172.37 20:48, 9. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Alles Auslegungssache, ich bin bestimmt nicht der, der das entscheidet. Ich habe nur einen URV-Verdacht geäußert, der durch die Experten geklärt wird. Du kannst dich an der Klärung konstruktiv beteiligen (so wie du es bisher nicht getan hast) oder du kannst dich querstellen (so wie du zur Sperrung des Artikels geführt hast). Auf jeden Fall bringt dich eine Diskussion mit mir nicht weiter (oder vielleicht sollte ich nur aufhören dir zu antworten, das mach ich jetzt wohl auch), lieber solltest du dich mal mit den Links befassen die ich dir genannt habe. Und zwar nicht nur irgendwelche Textstellen rauspicken, fehlinterpretieren und versuchen hier als Argumentationsargument zu verwenden; sondern dich zum Beispiel mal an die dort genannten Addressen wenden. hasta la nunca--BSI 12:53, 10. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Dass Du nicht der richtige Ansprechpartner bist, hättest Du mir nicht sagen müssen. Dein Argumentationsmuster spricht Bände... 172.183.100.77 14:02, 10. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Aktualität[Quelltext bearbeiten]

Bei der Aktualität des Artikels sollten private Animosiäten unterbleiben. 172.183.172.37 hat Recht, wenn er sagt, dass beide Artikel ausschließlich Ähnlichkeiten bei den Fakten haben. Ergo: Sperre wieder aufheben und letzte überarbeitete Version von 172.183.172.37 wieder einstellen.141.82.16.242 09:11, 11. Dez. 2006 (CET)Beantworten

ich hab ne viel bessere Idee: schreib selbst einen Artikel ohne irgendwelche Ähnlichkeiten zum Artikel der Süddeutschen. Dann fragst du einen Admin ob er deinen neuen Artikel reinstellt und tada...das Theater ist vorbei.--84.170.223.12 21:24, 11. Dez. 2006 (CET)Beantworten

also rupert stadler ist in titting geboren. aber er lebte immer in wachenzell, einem dorf ca. 5cm davon entfernt bei seinen eltern und seinen vielen geschwistern. er besuchte das internat der knabenrealschule rebdorf in eichstätt zusammen mit seinem bruder hans. danach begann er zu studieren.

nur 5 cm entfernt ? Stimmt, auf der Karte des Deutschen Reiches --88.217.123.212 21:17, 22. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Titting hatte damals noch ein Krankenhaus. Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge 22:17, 22. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
wohl ca. 1 mm vom Rathaus entfernt. --88.217.123.212 22:33, 22. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

dnb - angefordert[Quelltext bearbeiten]

die DNB - hat 4-5 Publikationen - eine GND ist angefordert --Cholo Aleman (Diskussion) 18:50, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Sonstige Posten[Quelltext bearbeiten]

Hat Herr Stadler noch die weiteren Posten, die unter Leben aufgeführt sind? Bei Uni München müsste es derzeit heißen: wirkte. Gruß--Buchbibliothek (I know me out here) (Diskussion) 08:10, 4. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

" ein verurteilter Wirtschaftsbetrüger"[Quelltext bearbeiten]

Das Urteil ist bislang noch nicht einmal rechtskräftig. Wäre für die Formulierung: "Er wurde erstinstanzlich wegen Betrugs durch Unterlassen verurteilt." --Pistazienfresser (Diskussion) 16:53, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

"ist ein verurteilter Wirtschaftsbetrüger": So darf das derzeit nicht stehenbleiben, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Vermutung der Unschuld endet aber erst mit der Rechtskraft einer Verurteilung. Das gilt selbst dann, wenn ein Geständnis vorliegt. Also bitte abwarten. Soviel Geduld muss sein. 109.43.177.148 16:54, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe es jetzt durch zwei Sätze ersetzt, einen davon zur fehlenden Rechtskraft. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:31, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Wir können gerne die Woche abwarten. Da es sich um einen Deal handelt, steht zu vermuten, dass keine Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn das Urteil Rechtskraft erlangt hat, bleibe ich aber dabei, ihn auch in der Einleitung als das zu bezeichnen, was er dann ist: Ein Straftäter, genauer gesagt ein verurteilter Wirtschaftsbetrüger. —- --Krugkoppel (Diskussion) 23:06, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
  1. Wirtschaftsbetrüger ist keine feststehende Bezeichnung
  2. die Prangerwirkung in der Einleitung reicht, es muss nicht in den ersten Satz
  3. es besteht eine Beziehung zu dem Abgasskandal, die nach der jetzigen Formulierung erkennbar ist
  4. es besteht ein Unterschied zwischen Betrug durch aktives Tun und Betrug durch Unterlassen
--Pistazienfresser (Diskussion) 15:42, 28. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
"In seiner Amtszeit waren Audi, andere Unternehmen des VW-Konzerns und weitere Automobilhersteller in den Abgasskandal verwickelt. Wegen dieser Vorgänge wurde er erstinstanzlich wegen Betrugs durch Unterlassen verurteilt." könnte man zusammenziehen zu: "Wegen seines Verhaltens im Abgasskandal wurde er erstinstanzlich wegen Betrugs durch Unterlassen verurteilt." --Pistazienfresser (Diskussion) 17:55, 29. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Wir können und sollten die Einleitung vorerst so belassen. Stadler hat zur Überraschung vieler Beobachter (weil es ja einen „Deal“ gab) Revision gegen das Urteil eingelegt. Bis darüber entschieden ist, wird es noch lange (Monate oder gar Jahre) dauern. Mit der jetzigen Version der Beschreibung des Urteils und dem Hinweis auf die noch fehlende Rechtskraft machen wir also nichts falsch. Auf eines möchte ich aber noch verweisen: Es besteht hinsichtlich der juristischen Konsequenzen nicht zwingend ein Unterschied im Unrechtsgehalt zwischen Tun und Unterlassen. Im Gesetz ist nämlich klargestellt, dass „das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun“ zu entsprechen hat (Paragraf 13 Abs. 1 StGB). Die Strafe kann zwar nach Abs. 2 gemildert werden. Unterschiedlich schwere Fälle des Betrugs gibt es aber auch für ein vorsätzliches vollendetes Begehungsdelikt, also durch ein aktives Tun, nach Paragraf 263 StGB. —— --Krugkoppel (Diskussion) 17:36, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Und Wirtschaftsbetrug ist sehr wohl ein bekannter Begriff. Er ist eben eine spezielle, qualifizierte Form des Betrugs im Feld der Wirtschaftskriminalität, siehe zum Beispiel beim BKA https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Wirtschaftskriminalitaet/wirtschaftskriminalitaet_node.html. Auch wenn er es ungern hören wird, ist Stadler eben, wenn er denn rechtskräftig verurteilt wird, ein verurteilter Betrüger. —— --Krugkoppel (Diskussion) 17:41, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten