Diskussion:Sperrklausel/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Morgenstund in Abschnitt Einleitungsssatz
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Faktische Sperrklausel nationaler Minderheiten + Grundmandatklausel

Dass die "faktische Sperrklausel" der dänischen Minderheit 0,1% beträgt, finde ich irreführend und habe diese Information gelöscht. Die erhitzte Diskussion 2005 ging über die Rolle des SSW nach der schleswig-holsteinischen Landtagswahl. Der SSW ist zwar auch bei Bundestagswahlen vom Sperrklausel befreit, wurde aber nur bei der ersten Wahl 1949 vertreten und tritt seit 1961 nicht mehr zur Bundestagswahl an.

Mit 598 Abgeordneten zur Wahl kostet ein Mandat knappe 0,2%. 1949 bekam der SSW denn auch 0,3% und ein Mandat, 1953 0,2% und kein Mandat. Jedoch geht es hier nicht um eine vorhersagbare Grenze bei einer absoluten Anzahl, sondern wird gerundet, wie ansonsten bei der Mandatverteilung. Richtiger wäre es also zu sagen, dass es einfach keine Sperrklausel für nationale Minderheiten gibt. Die Ausnahme gibt es ja eben auch weil solche Parteien ihre Wählerstimmen nicht bundesweit holen können. Obwohl einige vielleicht dem SSW unterstellen, künftig solche Pläne zu schmieden. :-)

Ausserdem ist noch in zwei Fällen das Umgehen/Überwinden der 5%-Hürde möglich, egal ob Minderheit oder nicht. Nämlich beim Erhalten eines Direktmandats ("faktischer Sperrklausel" ebenfalls knappe 0,2%) und durch die Grundmandatklausel ("faktischer Sperrklausel" 0,5%, aber noch schlimmer, weil die Partei hier auch die begehrten proportionalen Mandate erhält). Durch diese beiden Möglichkeiten zog die PDS 2002 bzw. 1994 in den Bundestag. Den Grundmandatklausel haben einige Parteien schon versucht, durch taktische Aufstellung von Kandidaten zu missbrauchen. Diese Umständen könnte man gerne in der Wiki näher beschreiben.

Ich planiere demnächst einen Wiki-Eintrag über Minderheitenwahlrecht, wo die Verhältnisse in Deutschland, Dänemark und anderen Ländern ausführlicher dargestellt werden können. --Sasper 17:56, 1. Jun 2006 (CEST)

Der Preis für ein Mandat war 1949 höher, da es weniger Mandate insgesamt gab und noch das Verfahren D'Hondt (Das Runden macht aus 0,2 dann 0,1). Grundmandatklausel ist alternative Sperrklausel im Prinzip gleichwertig mit der 5%-Hürde. Faktisch 0,5% stimmt nicht, da man das auf den Wahlkreis beziehen muß, also eher 30-50%. --Braunbaer 17:23, 2. Jun 2006 (CEST)

Andere Bedeutungen von "Sperrklausel"

In einem Arbeitsvertrag z.B. kann eine "Sperrklausel" vereinbart werden, die dem Arbeitnehmner verbietet innerhalb einer bestimmten Frist nach Ende des Arbeitsverhältnisses bei einem direkten Konkurenten tätig zu werden.

Ich kenn' mich aber zu wenig damit aus, um mehr als einen 2-Zeiler zum Thema zu schreiben. Sonst irgend jemand?

Hier geht es nur um die Sperrklauseln bei Wahlen. Harry8 23:58, 2. Mär. 2010 (CET)

Niederlande

In den Niederlanden existiert eine - wenn auch niedrige - Sperrklausel. Sie liegt bei zwei Drittelprozent (0,666...%). --Harry8 10:32, 8. Feb. 2009 (CET)

S. auch nl:Kiesdeler! --Harry8 10:53, 8. Feb. 2009 (CET)
S. auch nl:Kiesdrempel: Nederland kent formeel geen kiesdrempel, al is er wel een regel dat een partij die geen reguliere zetel heeft gehaald ook geen kans op een restzetel maakt, wat dus (voor de Tweede Kamerverkiezingen) equivalent is aan een kiesdrempel van 0,667%. --Harry8 10:49, 10. Feb. 2009 (CET)
Das bedeutet: Die Niederlande kennen formal (offiziell) keine Sperrklausel. Doch gibt es (sehr) wohl eine Regel, dass eine Partei, die keinen normalen Sitz bekommt, auch keine Chance hat, einen Restsitz zu erhalten, was (für die Wahlen zur Zweiten Kammer) dasselbe ist wie eine Sperrklausel von 0,667%. -- Harry8 10:30, 10. Jun. 2009 (CEST)
Ich glaube, dass die Niederlande hier nicht dazugehört, denn wer unter 1/150 der Stimmen erhält, würde nach einigen Vergabemethoden sowieso keinen Sitz erlangen und bei einigen Wahlen erreichen Parteien über 4% und gehen selbst ohne Sperrklausel leer aus, weil die Vergabe nicht minderheitenfreundlich ist. Ich würde "Sperrklausel" so definieren, dass regulär erkämpfte Sitze verfallen und bei der Reststimmenvergabe an andere Parteien fallen. Unter 0,666% der Stimmen erhält aber keine Partei einen regulären Sitz, es kann also keiner verfallen und der Ausschluss von der Reststimmenvergabe ist ein Detail im Prozedere. Ich würde die Niederlande so beschreiben: keine Sperrklausel, bei unter 0,666% auch keine Reststimmen. 188.22.20.21 18:36, 10. Jun. 2010 (CEST)
Doch, eine Partei mit z. B. 0,63 % würde, wenn es die derzeitige Klausel dort nicht gäbe, einen Sitz im Parlament erhalten. Man kann auch bei den Kommunalwahlen in nordrhein-westfälischen Großstädten feststellen, mit wie wenig Stimmanteil man ohne Sperrklausel den ersten Sitz erreicht - bei deutlich weniger als 150 Mandaten. Harry8 19:00, 10. Jun. 2010 (CEST)
Methoden, mit denen die jeweiligen Listen sowieso keinen Sitz erhalten würden (z.B. kleinere Wahlkreise oder stärker konzentrierende Verfahren wie Imperiali aufwärts), lassen sich für jede Sperrklausel finden. "Reststimmen" in diesem Sinn gibt es nur bei einigen Quotenverfahren wie Hare/Niemeyer oder manchen Quotensystemen wie im Burgenland. Bei D'Hondt gibt es sie normalerweise nicht; die Reststimmen gegenüber den vollen Harequoten ist spezifisch für die niederländische Beschreibung von D'Hondt (die wohl gerade deshalb so gewählt worden ist, um die Sperrklausel systematisch im Algorithmus unterzubringen). Wenn man stattdessen das üblichere Hagenbach-Bischoff nimmt, garantiert ein "regulär erkämpfter Sitz" (vor Restsitzvergabe) hingegen noch nicht, die niederländische Sperrklausel zu überwinden.
Reststimmen sind ein konstruiertes Konzept, das es bei den meisten Sitzzuteilungsverfahren nicht gibt. Es funktioniert überhaupt nur bei Verfahren, die eine Quotenbedingung nach unten einhalten (von den üblichen Hare/Niemeyer und D'Hondt). Bei manchen Systemen sind zudem negative Reststimmen möglich (z.B. Ungarn). Bei sämtlichen Proportionalverfahren (inklusiv D'Hondt) ist die natürliche Sperrwirkung unterhalb einer Harequote (also der künstlichen Sperrklausel in den Niederlanden). Bei Sainte-Laguë und Hare/Niemeyer wird regelmäßig bereits bei einer halben Harequota ein Sitz zugeteilt; bei Hill/Huntington, Dean und Adams gibt es den ersten Sitz typischerweise bereits für eine einzige Stimme.
Siehe auch weiter unten. --84.151.11.131 01:54, 12. Jun. 2010 (CEST)

Korrekturen

Habe mal aktualisiert. Schlicht falsch war, dass es in Luxemburg eine 5%-Hürde gäbe, die gibt es nicht und gab es nie (siehe Wahlgesetz: http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2003/0030/a030.pdf?SID=1e7242935237022dc21a181a00c69d78) Neu ist eine 5%-Hürde in Island (siehe isländische Verfassung [offizielle engl. Übersetzung] http://www.government.is/constitution), in Albanien wurde das Wahlgesetz komplett geändert, jetzt gibt es keine explizite Sperrklausel mehr. In Norwegen gibt es keine allgemeine 4%-Hürde. Diese Hürde gilt nur für die 19 Ausgleichsmandate (Verfassung in englisch http://www.stortinget.no/en/In-English/About-the-Storting/The-Constitution/The-Constitution/ )-- FfD 23:54, 10. Sep. 2009 (CEST)

Geschichtliches

Ich vermisse einen Abschnitt über die geschichtliche Entwicklung der Sperrklausel. Wann und wo kam sie erstmals auf? -- 87.144.87.191 13:02, 12. Jan. 2010 (CET)

Gemeinsame Liste / Fraktionen

Der neu eingefügte Absatz ist etwas irreführend, weil die Aussagen nur unter bestimmten Bedingungen gelten, die insbesondere bei Bundestagswahlen nicht gegeben sind. Parteien dürfen dort keine gemeinsamen Listen aufstellen, und neuerdings ist sogar die Aufstellung von einzelnen Mitgliedern anderer Parteien verboten. Wer die Fünfprozenthürde nicht allein überwinden kann, wird in aller Regel auch keine eigene Fraktion bilden können. --84.151.12.109 21:27, 2. Mär. 2010 (CET)

Der Absatz bezieht sich nicht auf die Situation in Deutschland, sondern auf die Gegebenheiten in manchen anderen Staaten. Harry8 23:57, 2. Mär. 2010 (CET)
Ich hab auch nicht "falsch", sondern nur "irreführend" geschrieben (wobei es eigentlich tatsächlich falsch ist, weil die Aussagen der Formulierung nach überall gelten, was eben mindestens in diesem Fall nicht stimmt). Zudem legt der Bezug auf das Bundesverfassungsgericht im selben Abschnitt durchaus nahe, dass gerade die Bundestagswahl gemeint ist (wenn nicht allein, so zumindest mit).
Der Absatz mit den Lobbyisten ist übrigens auch mindestens fragwürdig. Da muss man schon bestimmte Bedingungen zugrunde legen (die man ebenfalls abseits vom Bundestag nicht unbedingt findet), aber belegbedürftig ist es jedenfalls, wenn es nicht POV/TF sein soll. --84.151.12.109 04:02, 3. Mär. 2010 (CET)
PS: Dafür, dass eine Partei, die an einer Sperrklausel gescheitert wäre, außer in Grenzfällen etwas bilden kann, das man "Fraktion" nennen kann, hätt ich gern ein Beispiel. --84.151.12.109 04:10, 3. Mär. 2010 (CET)

Lieber Unangemeldeter, bitte melde dich doch an!. Man kann die Formulierung ja vielleicht noch deutlicher machen. Ein Beispiel? Siehe Nieuw-Vlaamse Alliantie. Allerdings lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, dass die N-VA tatsächlich an der Sperrklausel gescheitert wäre, weil sie eben nur mit einer gemeinsamen Wahlliste mit den Christdemokraten angetreten ist. In der Türkei gibt es auch solche Fälle. --Ziko 14:16, 4. Mär. 2010 (CET)

Die Türkei mit ihrer extrem hohen Sperrklausel und niedrigen Fraktionshürde kann man gelten lassen, da gibt es auch reale Beispiele. Beim Flämischen Rat ist die Sperklausel aber so gut wie irrelevant. Bei den 6 getrennten Wahlgebieten und der Verteilung nach D'Hondt liegt die natürliche Sperrwirkung in der selben Größenordnung, teils auch höher. Zur Sicherung der Parteienkonzentration ist die Sperrklausel dort schon deshalb ungeeignet, weil sie getrennt nach Wahlkreisen angewendet wird. In Brüssel haben den Grünen 2004 auch 11% nicht für einen Sitz gereicht; umgekehrt reichen im Extremfall trotz Sperrklausel weniger als 0,2% für einen Sitz, weil Brüssel extrem überrepräsentiert ist. --84.151.14.45 16:02, 4. Mär. 2010 (CET)
Zu Brüssel:
Die wallonischen Grünen (Écolo) errangen 2004 bei einem Stimmenanteil von 8,4 % 7 Sitze.
Die flämischen Grünen (Groen) errangen 2004 bei einem Stimmenanteil von 1,4 % einen Sitz.
Siehe Parties and Elections: Brussels
Harry8 08:15, 12. Jun. 2010 (CEST)

Wirkliche Sperrklauseln

Hallo, ich habe soeben die Niederlande aus der Liste entfernt. Dort gibt es keine Sperrklausel, die 0,67% ergeben sich nur rechnerisch aus der Tatsache, dass die Kammer 150 Abgeordnete hat. Bitte achtet mit darauf, dass wir in der Liste nur wirkliche, festgeschriebene Sperrklauseln haben, und nicht solche Hürden, die sich bloß aus der Formung der Wahlkreise usw. ergeben.--Ziko 18:20, 18. Apr. 2010 (CEST)

Die Harequota ist keine Bedingung dafür, dass D'Hondt einen Sitz zuteilt; ganz im Gegenteil ist ein Sitz oberhalb von 1/151 ~ 0,662 % garantiert (bei mehr als 2 Parteien liegt der zu erwartende Wert niedriger). Tatsächlich ist die Sperrklausel in Höhe der Harequota im Abschnitt P 7.2 des Wahlgesetz verankert. Der Unterschied zur natürlichen Sperrwirkung ist nicht groß, aber es handelt sich eindeutig um eine explizit festgelegte Sperrklausel, die sich nicht aus den allgemeineren Eigenschaften des Wahlsystems ergibt. --84.151.24.148 19:30, 18. Apr. 2010 (CEST)
Richtig. Wer 0,61 % erreicht und nicht in der Zweiten Kammer vertreten ist, obwohl er es rechnerisch wäre, unterliegt der Sperrklausel. Harry8 20:11, 18. Apr. 2010 (CEST)
Der niederländische Artikel Kiesdrempel gibt 0,667 % an. Was jetzt stimmt: 1:151 oder 1:150, weiß ich nicht. Harry8 21:16, 18. Apr. 2010 (CEST)
1/150 ist die gesetzliche Sperrklausel, 1/151 wäre die höchstmögliche natürliche (die niedrigstmögliche wäre z.B. bei 10 Parteien 1/159). --84.151.24.148 23:38, 18. Apr. 2010 (CEST)

Als Sperrklausel kann nur die explizite angesehen werden, die faktische ist keine Klausel.--Ziko 21:21, 18. Apr. 2010 (CEST)

Für Begriffsstutzige am konkreten Beispiel vorgerechnet: Partei A habe 15099 Stimmen, Partei B 101 Stimmen. Verteilung nach D'Hondt ergäbe damit für A 149 Sitze und für B 1 Sitz (Divisor ist 100,8). Im Algorithmus des niederländischen Wahlgesetz ist allerdings das vorzeitige Ausscheiden von Parteien unterhalb der Harequota vorgesehen. Im Prinzip ist das Verfahren wie bei Hagenbach-Bischoff formuliert, nur dass als Quote in Abschnitt P 5 die Hare- anstatt der Droopquota verwendet wird, damit eben Parteien nicht vorzeitig einen Sitz bekommen, die ausgesperrt werden sollen. Nach P 6 bekommt also A 149 Sitze (15099/(15200/150) ~ 149,003 abgerundet) und B 0 (101/(15200/150) ~ 0,997 abgerundet). Nachdem 150 ≥ 19 gilt, ist Abschnitt P 7 anzuwenden (unter 19 Sitzen wird stattdessen im Prinzip Hare/Niemeyer mit einer Sperrklausel von einer 3/4 Harequota angewendet). Die Höchstzahlen nach P 7.1 sind 15099/150 = 100,66 für A und 101/1 = 101 für B. Damit erhielte B den 150. Sitz, wenn nicht in P 7.2 bestimmt wäre, dass nur Parteien, die die Sperrhürde in Höhe einer Harequota (15200/150 ~ 101,33) überwunden haben (die also an dieser Stelle bereits einen Sitz haben), an dieser Restsitzvergabe teilnehmen dürfen, wenn es sich um Wahlen zur zweiten Kammer handelt. Womit nur noch A im Rennen ist und auch den letzten Sitz erhält.
Fraglich ist eher, ob und wie Norwegen in der Liste aufgeführt werden sollte. Die eigentliche Verhältniswahl findet dort in den Wahlkreisen und nicht auf Landesebene statt, und in den Wahlkreisen gibt es keine Sperrklausel im Sinn einer Quote. Bei der landesweiten Vergabe der letzten 19 von 169 Sitzen, für die die 4%-Hürde gilt, geht es nur um einen groben Verhältnisausgleich (von dem man angesichts der fehlenden Wahlgleichheit bzw. der unterschiedlichen Stimmengewichte ohnehin kaum sprechen kann). Wer landesweit 4% hat, aber seine Hochburgen in den kleinen Wahlkreisen, wird typischerweise trotzdem keinen Sitz bekommen, da im Prinzip die restlichen Idealansprüche in den Wahlkreisen zählen und die Sitze auf die Wahlkreise lokalisiert bleiben. Andererseits kann man die willkürliche Ersetzung von 0,5 durch 0,7 in der Divisorreihe (in der Absicht, die Sperrwirkung zu erhöhen) durchaus als Sperrklausel betrachten, obwohl damit keine feste Sperrquote verbunden ist. Die Grenze zwischen "künstlich" und "natürlich" ist insofern fließend.
Eigentlich ist der wahlsystemübergreifende Vergleich von bloßen Sperrklauseln ohnehin ziemlich sinnlos und dient nur der Befriedigung von Zahlenfetischisten. Die wirkliche Sperrwirkung wird häufig viel stärker von anderen Eigenschaften des Wahlsystems sowie den Ausnahmen bestimmt (beim Bundestag etwa nicht nur von der Grundmandatsklausel (die zur Sperrklausel gehört), sondern auch vom Mandatserwerb neben der Sperrklausel, die nur über die Teilnahme am Verhältnisausgleich entscheidet). --84.151.24.148 23:38, 18. Apr. 2010 (CEST)

Sternchen

Was hat es eigentlich mit dem Sternchen (*) vor Färöer und Aostatal auf sich? -- Jan Rieke 18:47, 18. Apr. 2010 (CEST)

Das bedeutet, dass es sich nicht um einen eigenen Staat handelt, sondern über ein abhängiges Gebiet (Region o.ä.) des darüber in alphabetischer Reihenfolge angegebenen Staates. Harry8 18:54, 18. Apr. 2010 (CEST)
Ich hab's unter der Bezeichnung Anmerkungen im Artikel ergänzt. Harry8 18:58, 18. Apr. 2010 (CEST)

Albanien

In diesem Beitrag steht, dass in Albanien ab 2009 eine 3-Prozent-Sperrklausel gilt. Dabei bin ich darüber verwundert, dass es Parteien - nicht alle Parteien - gibt, die mit weniger als 3 Prozent Stimmenanteil an den gültigen Stimmen noch mit einem Sitz im Parlament vertreten sind. Ah! Ich seh' gerade: Zwei der Parteien sind wohl Minderheitenparteien. Harry8 00:03, 13. Sep. 2009 (CEST)

Die Sperrklausel gilt erstens nur für Einzelparteien, während praktisch fast nur Bündnisse antreten, und zweitens getrennt in den 12 ungleich großen Wahlgebieten. Bei den realen Bedingungen ist die Sperrklausel fast irrelevant, weil die Sperrwirkung durch D'Hondt in den Wahlgebieten außer in Tirana (32 Sitze) höher ist (in Fier (16 Sitze) könnte sie für Koalitionen im Ausnahmefall auch noch greifen). --84.151.25.102 22:13, 20. Okt. 2010 (CEST)

Stadtbezirke in nordrhein-westfälischen kreisfreien Städten 1975

Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen 1975 wurden die Ergebnisse in den jeweiligen Stadtbezirken der kreisfreien Städte für die Sitzverteilung der Bezirksversammlungen genutzt. Am Beispiel Bochum kann man sehen, dass ein Ergebnis einer Wählergruppe mit mehr als 10 Prozent nicht ausreichte, um im Stadtbezirk vertreten zu sein. Es müsste also eine Sperrklausel von vielleicht 15 Prozent gegeben haben. Wer weiß etwas darüber? Harry8 17:48, 19. Nov. 2009 (CET)

Ich habe folgenden Text gefunden:
Bis 1975 gab es für jeden Stadtteil einen Bürgerausschuß, in den man nur dann Vertreter entsenden konnte, wenn man in den Rat eingezogen war.
Er entstammt dieser Website. Damit steht fest: Nur diejenigen Parteien, die im Rat der jeweiligen kreisfreien Stadt vertreten waren, konnten auch Mitglieder in die Bezirksversammlung entsenden. Da die UWG Wattenscheid nicht im Bochumer Rat vertreten war, war sie auch nicht in der Bezirksversammlung Wattenscheid vertreten, und das, obwohl sie bei der Wahl im Stadtbezirk mehr als 10 % der gültigen Stimmen erhielt. Harry8 16:55, 20. Okt. 2010 (CEST)

Ungerechte Sitzverteilung

Unsere „Demokratie“ besitzt perverse Züge (pervers: Abartig [von der Art abweichend], widernatürlich): Alle paar Jahre darf sich das Wahlvolk in einer Wahl, für eine aus einer bestimmten Zusammenstellung vorgegebener Interessensvertretungen (Parteien) eine auswählen und dabei noch kandidierende parteilose oder von ihrer Partei ausgewählte als Vertreter in eine Volksvertretung wählen. Hierbei kommt etablierten und aus Steuergeldern finanzierten Parteien und ihren Kandidaten ein propagandistischer (Propaganda; meist polit. Werbung) Wahlvorteil zu, da sie über entsprechende Ressourcen verfügen, wobei man als Steuern zahlender Bürger die etablierten Parteien in ihrer Wahlwerbung unterstützt und damit das Gros des Wahlvolks einen nicht unerheblichen Teil der Wahlwerbung finanziert. Bei der Wahl, bspw. zum deutschen Bundestag, darf der Wähler zwischen einer bestimmten Anzahl an Parteien und Kandidaten auswählen, wobei die Reihenfolge ihm hierbei vorgegeben ist. Eine Stimme fällt auf die Partei (Erststimme) und die andere auf einen Wunschkandidaten (Zweitstimme). Sollte eine durch die Erststimme gewählte Partei, weniger als fünf Prozent der gesamt abgegeben Stimmen unterschreiten, erhält sie keinen Anteil an der Parlaments- bzw. Volksvertretung.

Beispiel einer Bundestagswahl:

SPD 30 %

CDU/CSU 30 %

FDP 11,5 %

Grüne 11,5 %

Linke 5 %

Sonstige: 12 %

Darunter u.a. Piraten: 4,9 %

Bei einer Aufteilung der Bundestagsmandate, Bsp. 598 Sitze, kommt bei Nichtbeachtung der Zweitstimmen und dem Wegfall der „Sonstigen“ folgendes Bild zustande:

FDP/Grüne 83 Sitze, CDU/CSU/SPD 194 und Linke 44 Sitze!

Was bei der letztendlichen Umsetzung der Wählerstimmen in Parlamentssitze auffällt, ist der Umstand, dass bspw. die Linke ursprünglich mit 5,0 % der Stimmen gewählt (im Verhältnis zu den Grünen bzw. FDP 2,3:1) im Bundestag ein vorteilhafteres Verhältnis von ~1,89:1 besitzt.

Ebenso verhält es sich im Verhältnis SPD/CDU/CSU zu FDP/Grünen: Bei der Wahl ein Verhältnis von 2,6:1 und im Parlament ~2,34:1.

Das extremste Verhältnis SPD/CDU/CSU zu Linke entspricht nach der Wahl 6:1 und im Parlament ~4,41:1.

Durch den Wegfall der sonstigen Parteien verschiebt sich der Wählerwille zugunsten der etablierten Parteien, wobei sich das Verhältnis untereinander dadurch in Bezug auf das Sitzverhältnis nivelliert.

In der politischen Umsetzung des parlamentarischen Parteinverhältnisses ergäbe sich bspw. bei einer rot-grünen Koalition bzw. in diesem Beispielfall auch eine christlich-liberale Koalition mit einem parlamentarischen Stimmenanteil von 46,3 %, wobei den Anteil an den Wählerstimmen zusammen lediglich 41,5 % ergeben. Ein Stimmenanteil von über 50 % und damit eine absolute Mehrheit, kann also auch aus einem Wählerstimmenanteil von unter 50 % heraus resultieren.

- Fazit -

Es besteht durch die 5%-Hürde nicht nur eine ungerechte, denn nicht nur sinnlose sondern auch illegitime Verhinderung des Einzugs kleinerer und nicht etablierter Parteien und Kandidaten ins Parlament und damit der Vertretung ihrer Wähler, sondern es werden auch die Stimmen der Wähler, welche nicht etablierte Parteien wählen, den Etablierten zugeschlagen. Dadurch entsteht ein Missverhältnis der Parteien im Parlament zueinander und ein illegitimer Machtraub, da die Stimmen für die „Sonstigen“ nicht einfach wegfallen, sondern den verbliebenen Parteien zugeschoben werden. Ein Missverhältnis entsteht somit auch zu den (durch die Zweitstimme) gewählten Direktkandidaten, welche sich im Parlament einer (durch die 5%-Klausel) noch mächtigeren Parteienkulisse entgegengesetzt sehen, welche den Gesamtstimmenanteil auf sich vereinigt.

Durch den Stimmenraub ergibt sich auch die Möglichkeit für eine Partei oder Parteienkoalition mit einfacher Mehrheit im Parlament zu regieren, ohne eine Mehrheit der Wählerstimmen zu besitzen. So ist faktisch eine „Parteiendiktatur“ der Minderheit möglich.

Die 5%-Hürde ist somit im besonderen Maße undemokratisch, ungerecht, unfair und ist wohl auf absehbare Zukunft zementiert, da alle etablierten Parteien, welche die 5%-Hürde auch nur knapp überspringen, bevorteilt (Siehe Bsp. Linke). Schließlich entsteht keine parlamentarische Debatte im Parlament, da sich kaum ein Vertreter für die Abschaffung der Hürde finden lassen kann. Das undemokratische Element innerhalb der Parteien ist jedoch ein anderes Thema. (nicht signierter Beitrag von Santo domingo (Diskussion | Beiträge) 21:39, 19. Sep. 2011 (CEST))

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Fünf-Prozent-Hürde festgestellt. Sie dient in erster Linie einer einfacheren Regierungsbildung. Dies resultiert aus den Erfahrungen in der Weimarer Republik. Damals gab es nicht solch eine Hürde. Fazit: Die Republik wurde unregierbar. (Anm.: Das lag natürlich nicht nur am Fehlen einer Fünf-Prozent-Hürde.)
Das Bundesverfassungsgericht wird in Kürze überprüfen, ob die Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen zum Europäischen Parlament weiterhin gültig sein wird. Ich wage in diesem Fall die Prognose, dass das Gericht die Hürde in diesem Fall kippen wird, da keine Bildung einer Regierung mit den sie stützenden Parteien vorliegt. Aber da muss man mal abwarten.
Bei den Kommunalwahlen gibt es in der Regel keine Hürde mehr. Bei den Bezirkswahlen in Berlin liegt sie bei drei Prozent. Harry8 22:18, 19. Sep. 2011 (CEST)
Übrigens: Nicht die Parteien, die die Hürde knapp übersprungen haben, profitieren am meisten von ihr, sondern diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten haben. So kann eventuell eine Partei mit 44 % der gültigen Stimmen allein regieren. Harry8 22:20, 19. Sep. 2011 (CEST)
Das Argument mit der Weimarer Republik ist ein klassisches Totschlagargument, nach dem Motto „Oder willst du etwa, daß das alles noch einmal passiert?!“. Der englischsprachige Artikel behandelt die Probleme mit Sperrklauseln wesentlich differenzierter und weist auch auf Fälle hin, wo Sperrklauseln versagt und eine Zersplitterung nicht verhindert haben. Das ist auch in Deutschland zu befürchten, da die großen Volksparteien zusehends an Wählerstimmen verlieren. Meiner Meinung handelt es sich bei der Zersplitterungsgefahr nur um ein vorgeschobenes Argument, und die Fünf-Prozent-Hürde dient lediglich der Machtsicherung: die großen Parteien wollen sich schlicht die lästige Konkurrenz der Kleinparteien vom Hals halten und sich beruhigt zurücklehnen können. Daher auch die ätzende Polemik gegen die Piraten (wie früher gegen die Grünen). Wenn es keine Sperrklausel gibt, sind die Politiker der großen Parteien viel mehr unter Druck, Mißstände, die Wähler in die Arme extremistischer Parteien treiben, gar nicht erst aufkommen zu lassen oder wirkungsvoll zu bekämpfen, und können sich das Leben nicht so einfach machen. Es ist wahnsinnig schwer für eine Kleinpartei in Deutschland, sich zu etablieren, was zu Politikverdrossenheit führt, und bestenfalls Resignation, im schlimmsten Fall so viele Proteststimmen für extremistische Parteien zusätzlich provoziert, daß sie die Hürde trotzdem überspringen. --Florian Blaschke 17:53, 9. Nov. 2011 (CET)
Darüber hinaus handelt es sich um eine Wettbewerbsverzerrung und widerspricht allen Grundprinzipien der Demokratie. Man kann nicht einfach hingehen und feststellen „Mist, das Wahlergebnis war nicht so wie gewünscht, wir führen jetzt eine Sperrklausel ein“. Wenn es grundsätzliche und hartnäckige Probleme mit der Regierungsbildung gibt, muß man entweder ein ganz neues Wahlverfahren einführen, oder schlicht den Wählerwillen und das nicht genehme Ergebnis verdammt nochmal akzeptieren und sich zusammenraufen, anstatt ständig zu sagen „Nee, die Partei mögen wir nicht, mit denen koalieren wir nie und nimmer“. (Selbst wenn es sich um extremistische Parteien handelt, ist es besser, sie notfalls in die Regierungsarbeit einzubinden, anstatt das Problem einfach zu ignorieren. Entweder man findet heraus, daß die Leute sich als vernünftiger herausstellen, als man es ihnen zugetraut hat, oder sie weigern sich, Vernunft anzunehmen, und blamieren sich in der unglamourösen Praxis und dem lästigen und schwierigen politischen Alltag, sind dann aber auch bald endgültig weg vom Fenster, oder sie beginnen einzusehen, daß „mit dem Kopf durch die Wand“ nicht funktioniert, rücken pragmatisch von ihren Extremforderungen ab und verwandeln sich aufgrund der gemachten Erfahrungen ggf. in eine moderatere Plattform. Zwar ist Möglichkeit 2 am wahrscheinlichsten, aber ein gewisser Idealismus gehört nun mal zur Politik und speziell auch zur Demokratie.) In anderen Ländern wie Dänemark funktioniert das ja auch. Das Leben ist kein Wunschkonzert, und „Demokratie light“ mit Bedingungen an den Wähler, was er wählen „darf“ und was nicht, ist keine Demokratie.--Florian Blaschke 18:36, 9. Nov. 2011 (CET)
Außerdem findet man in der Praxis immer wieder das Phänomen, daß vorgeblich „moderate“ Parteien extremistischen Tendenzen und Strömungen ein Heim bieten und sie somit nähren, und mit populistischen Forderungen das entsprechende Zielpublikum abzufischen versuchen, was für mich noch wesentlich schlimmer und gefährlicher ist, als wenn eine explizit extremistische Partei im Parlament sitzt, weil es hilft, extremistische Ansichten salonfähig machen, anstatt sie zu isolieren, vgl. Extremismus der Mitte. Für das Problem der extremistischen Parteien und der Zersplitterung ist eine Sperrklausel eine allzu einfache – und meines Erachtens sogar kontraproduktive – Lösung. --Florian Blaschke 18:48, 9. Nov. 2011 (CET)
Ich erinnere an WP:DS. Privatmeinungen zu einer angeblichen Kontraproduktivität oder fehlenden Notwendigkeit einer Sperrklausel sind hier nicht gefragt. -- Felix König 20:05, 9. Nov. 2011 (CET)
Wobei die ersten 2 Sätze grundsätzlich berechtigte Kritik am Artikel sind. Die Aussage dort ist aber korrekt. Bemängeln kann man allerdings, dass nicht dargestellt wird, dass das heute differenzierter gesehn wird (mit der Folge, dass auch die Gerichte kritischer hinschaun). --85.181.123.236 22:23, 9. Nov. 2011 (CET)

explizit?

Wenn ich in den Abschnitt zu Deutschland gucke: Wer auch immer da formuliert hat, weiß anscheinend nicht, was "explizit" eigentlich heißt (genausowenig wie eine Vielzahl der Leutchen, die seit geraumer Zeit dieses Wort als weitgehend sinnfreies Modewort verwenden). Denn, wenn er von in einigen Kommunalverfassungen vorhandenen Sperrklauseln von 3 % faselt, die es dort explizit gebe, was wäre denn eine implizite Sperrklausel von 3 %? Kann er irgendeine Kommunal- oder auch andere Verfassung angeben, in der irgendwo nur so zwischen den Zeilen angedeutet ist, daß es überhaupt eine Sperrklausel gibt, und die ebenso nicht etwa spezifiziert, welcher Prozentsatz da gelten soll?--141.91.129.5 10:16, 27. Mai 2013 (CEST)

Für diejenigen, die es bis jetzt nicht wissen: Explizit bedeutet einfach;-) MfG Harry8 10:29, 27. Mai 2013 (CEST)
Übrigens: Implizit gibt es auch. Es bedeutet verwickelt, verworren;-) MfG Harry8 10:31, 27. Mai 2013 (CEST)
Eine implizite Sperrklausel ergibt sich durch die Anzahl der Sitze (und durch das Zuteilungsverfahren). Beim D’Hondt-Verfahren z.B. liegt die implizite Sperrklausel bei etwa einem Sitzanteil - bei z.B. 30 Sitzen also etwa 3,3%. Am Besten zu erkennen bei der Europawahl in Österreich 2009, wo die implizite Sperrklausel für 17 Sitze über der expliziten Sperrklausel von 4% lag, wodurch das BZÖ trotz 4,6% keinen Sitz erhielt.
Mein Duden behauptet übrigens, explizit bedeutet "ausdrücklich, deutlich"; implizit bedeutet "nicht ausdrücklich gesagt", "nicht aus sich selbst zu verstehen, sondern logisch zu erschließen".--ElTres (Diskussion) 10:38, 27. Mai 2013 (CEST)
Nachtrag: Die implizite oder faktische Sperrklausel ist übrigens im zweiten Absatz des Artikels erklärt.
Die von mir angegebenen Bedeutungen sind übrigens die ursprünglichen der beiden lateinischen Wörter explicitus, -a, -um und implicitus, -a, -um. Das nur zur Erläuterung. MfG Harry8 10:58, 27. Mai 2013 (CEST)
Bei den Nationalratswahlen in den Niederlanden kommt es dabei oft zu Verwechslungen. Die explizite Sperrklausel von 0,6 % wird oft für eine implizite gehalten, die sie definitiv nicht ist. MfG Harry8 11:03, 27. Mai 2013 (CEST)
Harry8 hat offensichtlich nicht einmal den Sinn meiner rhetorischen Frage danach begriffen, wie denn wohl eine implizite Sperrklausel in einem Verfassungstext aussehen sollte. Als ich sie stellte, hatte ich vorausgesetzt, daß jedem bekannt sei, was "implizit" heißt, nämlich genau das, was ElTres aus seinem DUDEN zitiert. Im Englischen und Französischen, nebenbei bemerkt, genau dasselbe. Es spielt überhaupt keine Rolle, daß im Lateinischen (von dem Harry8 anscheinend nur kümmerliche Kenntnisse hat, vermutlich nicht einmal des Niveaus, das man traditionell als "Kleines Latinum" bezeichnet) das adjektivisch verwendete Partizip von "implicare" (Cicero schlägt das Verb der a-Konjugation zu, andere Autoren der konsonantischen, also "implicere"), "implicatus", so viel wie "verworren", "verwickelt" heißt. Denn dies gilt auch nur für das "klassische" Latein von vor gut 2000 Jahren. Im Humanistenlatein, das für die heutigen Bedeutungen von aus dem Lateinischen stammenden deutschen Wörtern im großen und ganzen wichtiger ist, tritt eine Bedeutungsverschiebung ein hin zu dem, was man heute in diversen europäischen Sprachen mit "implizit", "implizieren" und "Implikation" meint. Harry8s präpotenter Behauptung zufolge müßte "implizieren" bedeuten, daß man etwas verwickelt und verworren macht. Aha! Deswegen verwendet man also das Verb ausgerechnet im Bereich der Logik: wenn "B" aus "A" folgt, dann impliziert "A" "B". Aber für Harry8 ist eine logische Implikation offenbar etwas sehr Verworrenes. Was "explizit" angeht, verhält es sich hier im klassischen Latein, was die Wortform angeht, ähnlich wie bei "implizit", denn es gibt sowohl "explicere" als auch "explicare", dementsprechend die Präteritalpartizipien "explicitus" und "explicatus" (aber nur das Adverb "explicite", dem man bei tatsächlich humanistisch gebildeten Sprechern recht häufig in dieser Form und der lateinischen Aussprache und Betonung der Antepenultima begegnet). Die von Harry8 einfach mal so behauptete Übersetzung "einfach" mag manchmal wohl hingehen, ist aber simplifizierend, denn normalerweise würde man, der Grundbedeutung des Verbs entsprechend (auseinanderfalten, abrollen, abwickeln, aueinanderlegen, entwirren, entwickeln usw.) übersetzen, dann auch "geordnet, geregelt, deutlich, klar, entschieden". Denn die lateinische Entsprechung von "einfach" ist "simplex", wie eigentlich jeder Simpel einsehen können sollte, wenn er nicht zu sehr "in a hurry" ist. Harry8s Behauptung würde wiederum etwas ganz Absurdes implizieren: daß nämlich, wenn man etwas expliziere, dieses vereinfache - vielmehr legt man es aber dar, auseinander, entwickelt es, so daß es zwar einfacher=leichter zu begreifen ist, aber nicht selbst einfacher wird. Deswegen lautet das berühmte Wort von den "schrecklichen Vereinfachern" z. B. im Französischen auch nicht etwa "terribles explicateurs" sondern "terribles simplificateurs", und man spricht von Simplifikation, wenn Harry8 wohl von "Explikation" reden und den Unterschied zwischen Reden und Sprechen (Wittgenstein!) vermutlich auch nicht beachten würde. - Kurzum, Harry8s Versuch einer Explikation der unsinnigen Wortwahl in dem Artikel ist ein schrecklicher Fehlschlag. Er hätte besser explizit geschwiegen (und nun darf man ruhig seine fälschlich behauptete Bedeutung von "explizit" einsetzen.)Ich darf noch hinzufügen: Wenn es bei Wikipedia und dergleichen doch bloß nicht so furchtbar viele Menschen gäbe, die in hochfahrendem und apodiktischem Duktus ihr Halbwissen und manchmal sogar völliges Unwissen als überlegenes Fachwissen zu verkaufen versuchen. Welche Motivation mag nur dahinterstecken? In den 1970er Jahren nannte man so etwas geistige Onanie.--141.91.129.4 15:11, 30. Mai 2013 (CEST)
Da hast du meinen Scherz also auch nicht verstanden und die Zeichenfolge ;-) übersehen. Aber das macht ja nichts. Das kann ja mal passieren. Dein Versuch, dich über meine intellektuellen Fähigkeiten auszulassen, fällt so auf dich zurück. MfG Harry8 15:27, 30. Mai 2013 (CEST)
Solche Zeichenfolgen übersehe ich und beschäftige mich auch nicht mit ihrer Interpretation. Irgendwelche Grinsegesichter und dergleichen überall hinzupappen oder sie gar typographisch zu simulieren finde ich dermaßen infantil und erwachsener Menschen unwürdig, daß ich meine Augen reflexhaft davon abwende oder meinen Blick drüber hinweghuschen lasse; das hat durchaus mit intellektuellen Fähigkeiten zu tun, aber in einem anderen Sinne, als Du sehr wahrscheinlich meinst. Sei's drum. Ich verwende diese lieber auf das Weiterentwickeln bzw. Auffrischen meiner Kenntnisse der germanischen und romanischen Sprachen, sog. natürlicher Sprachen, statt mein Gedächtnis mit dem Erlernen infantiler oder juveniler Kunstsprachen zu belasten, die kaum den Namen "Sprache" verdienen. Das Smiley-Gekleckere beweist in meinen Augen nur die Unfähigkeit, Ironiesignale gekonnt auf normalsprachliche Weise zu setzen. Das ist eine ähnliche Verarmung der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit wie die ständige beidhändige und vierfingerige Herumfuchtelei, die Anführungszeichen bedeuten soll. Das paßt alles zur modischen Seichtigkeit etwa eines Herrn Lanz, der am liebsten wohl einen Smiley auf den Hals geschraubt bekäme. --141.91.129.4 15:46, 30. Mai 2013 (CEST)
Aber wer von uns beiden in hochfahrendem und apodiktischem Duktus etwas zu verkaufen versucht (deine Diktion!) erkennst du schon? MfG Harry8 15:52, 30. Mai 2013 (CEST)

Bujos Änderungen und der Revert von IrrtNie

Ich finde die Änderungen von Bujo weitgehend in Ordnung. Über einzelne Punkte können wir gerne hier diskutieren. Ich kann beispielsweise die Kritik, dass Pro und Contra nicht immer gleich gewichtet werden, teilweise nachvollziehen. Man könnte das z.B. in der Einleitung etwas besser darstellen. Die Art, wie vor der Änderung von Bujo aber pauschalisierend von "Befürwortern" und "Gegnern" gesprochen wurde, war allerdings in keiner Weise enzyklopädiegerecht und auch nicht von der Literatur gedeckt. Ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzungen wägen Pro- und Contra-Erwägungen ab und kommen dann zu einer Einschätzung für einen konkreten Fall; das ist auch die Linie des BVerfG. Aus diesen Gründen (und auch aufgrund größerer sprachlicher Mängel) stelle ich jetzt die Version von Bujo wieder her. Wir können dann hier gerne über sinnvolle Ergänzungen/Verbesserungen diskutieren. --Jan Rieke (Diskussion) 17:41, 13. Jul. 2013 (CEST)

Der Artikel verkauft jetzt die Sperrklausel meist nur als positives Mittel gegen die "Parteienzersplitterung" nicht etwa Demokratiebewegungen wie aktuell z.B. in der Türkei oder Russland als Reformer davon, für die "Parteienvielfalt"
Dieser einseitigen Gewichtung wollte ich Rechnung tragen, in dem ich die Argumente in "Befürworter" und "Gegner" aufgelöst habe.
Das alte Argument "Die Weimarer Republik hat die Zersplitterung durch 17 Parteien im Reichstag gefördert" sollte man auch nicht einfach so stehen lassen.
Zum einen stimmt das nicht, die Parteien bildeten schon damals Fraktionen und in den zweiten Weltkrieg gefahren hat am Ende das Land auch nur die Diktatur der NSDAP nach dem Verbot und Auflösung aller anderer Parteien.
Der Artikel erklärt nicht wieso die Zersplitterung vorher, also mit der schon Adolf Hitler sein größtes Problem hatte, heute noch das selbe zu vermeidende Problem darstellt, wo doch viele Länder mit hohen Sperrklauseln noch heute in der Krise stecken.
Der Artikel beleuchtet in der gegenwärtigen Form die Sperrklausel als viel zu einseitig nur aus der Sicht bzw. Argumentation derer die sie geschaffen haben und weniger derer, die als Opposition dagegen auf der Strecke geblieben sind oder die sie auch nie eingeführt haben.
Entweder man beschreibt völlig neutral die reine Funktion der Sperrklausel oder man stellt auch die Positionen der Gegenseite für niedrigere bis hin zu gar keiner Sperrklausel dar. So sollte man für einen Artikel doch eigentlich arbeiten. --IrrtNie (Diskussion) 15:07, 14. Jul. 2013 (CEST)
Dann brauchen wir doch erst mal vernünftige Quellen für diese sogenannten "Gegner" von Sperrklauseln. Nur weil irgendjemand mal gesagt hat, dass Sperrklauseln grundsätzlich blöd sind, nehmen wir das ja nicht auf. Das muss schon breiter in der öffentlichen oder wissenschaftlichen Diskussion sein. Die Kritik an Sperrklauseln (nämlich dass sie die Gleichheit der Wahl verfälschen) steht ja auch schon im Artikel.--Jan Rieke (Diskussion) 15:30, 15. Jul. 2013 (CEST)
Wieso brauch man nur für die "Gegner" vernünftige Quellen. Sätze im Artikel wie "Der Sinn von Sperrklauseln ist es, eine „Zersplitterung“ der Sitzverteilung zu verhindern und damit stabile Mehrheiten zu fördern." hat auch keine Quelle! Wer sagt das denn? Der Artikel ist gegenwärtig ein reiner POV, denn von den Splitterparteien selber, sagt das doch bestimmt keine! --IrrtNie (Diskussion) 12:06, 19. Jul. 2013 (CEST)
Der Satz (der mMn. fast "Allgemeinwissen" ist, ob man dem "Sinn" zustimmt oder nicht) findet sich vermutlich in der Begründung jedes Gesetzes, das eine Sperrklausel einfügt (z.B. aktuell Europawahl), und in jeder Diskussion dazu. Habe eine erstbeste Quelle eingefügt: [1]. Übrigens stimmt dem auch die FDP (in manchen Ländern "Splitterpartei") zu, obwohl sie oft genug selbst an der Hürde scheitert...--Roentgenium111 (Diskussion) 18:29, 19. Jul. 2013 (CEST)

Mein Argument war, dass man zwischen "Nutzen" und "Kosten" auf der einen Seite und "Gegnern" und "Befürwortern" auf der anderen Seite differenzieren muss. Die Abwägung zwischen Kosten und Nutzen ist ja Kern der Rechtsprechung des BVerfG und damit zentraler Bestandteil des Artikels. Dass es aber Fachleute oder relevante Diskussionen in der Öffentlichkeit gibt, die Sperrklausen pauschal ablehnen oder befürworten, halte ich für zweifelhaft und daher unbedingt zu belegen.--Jan Rieke (Diskussion) 23:34, 21. Jul. 2013 (CEST)

Parteien und Oppositionsgruppen die von Sperrklauseln ausgeschlossen werden, protestieren auch dagegen. Das geht in manchen Ländern bis hin zur Revolution gegen die Diktatur.
In Deutschland tut es aber auch z.B. die NPD, die Freien Wähler und die Ökologisch-Demokratische Partei. Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-06/npd-klage-europawahl
Die von Bundestag beschlossene 3% Hürde für Europawahlen, wirft diese Parteien nämlich raus und stärkt natürlich einseitig nur die Großen. Das kann man doch bestimmt im Artikel verwenden.
Deswegen ist das Argument gegen die "Parteienzersplitterung" auch nur ein Argument der einen die davon profitieren und kein objektives Ziel der Sperrklausel, denn für die Masse der Kleinparteien ist es ja nur eine Form von Monopolpolitik und Machtergreifung. --IrrtNie (Diskussion) 20:09, 6. Aug. 2013 (CEST)
Und noch einmal: Wirf bitte nicht die Kosten/Nutzen-Abwägung zu einer konkreten Sperrklausel in einen Topf mit genereller Gegnerschaft zu Sperrklauseln. Der Zeit-Online-Artikel belegt nämlich nur, das einige Parteien gegen eine konkrete Sperrklausel sind, aber nicht, dass sie generell dagegen sind.--Jan Rieke (Diskussion) 22:54, 6. Aug. 2013 (CEST)
Jetzt hab ich doch tatsächlich noch mit Hans-Christian Ströbele einen relevanten Gegner gefunden. :) Habe das mal unter Kritik aufgenommen. Wir bräuchten allerdings noch einen Beleg, dass Sperrklauseln in der politisch Öffentlichkeit weitgehend akzeptiert sind.--Jan Rieke (Diskussion) 23:28, 6. Aug. 2013 (CEST)
Ich finde die Aussagen der < 3% Parteien die aus dem EU-Parlament ausgeschlossen wurde relevanter als nur die von Herrn Ströbele, seine Partei ist davon eh nicht betroffen und hat auch nicht dagegen geklagt. Die Klagen der ausgeschlossenen Parteien gegen die Sperrklausel vor dem Bundesverfassungsgericht sind doch um einiges bedeutender.
Da die Summe aller Klein und Kleinstparteien ohne die Sperrklausel womöglich, genau wie in anderen Ländern eine bedeutende Fraktion stellen würde, gibt es bestimmt auch keinen generellen Beleg für die öffentlichen Akzeptanz der Sperrklauseln. Also ich sehe nicht das wir die "bräuchten" Im Moment ist es doch besser erst mal nur die Gegner die Freien Wähler, Ökologisch-Demokratische Partei usw. nicht außen vor zu lassen, das ist doch nicht nur Herr Ströbele! --IrrtNie (Diskussion) 10:30, 7. Aug. 2013 (CEST)
Wie oft muss ich es denn noch betonen?! Man kann doch nicht aus einer Klage gegen eine konkrete Sperrklausel eine generelle Gegnerschaft zu Sperrklauseln ableiten! Und zu Ströbele: Natürlich ist "seine Partei" davon betroffen, nur eben positiv. Und gerade weil seine Partei von der Sperrklausel profitiert ist seine Aussage relevant. --Jan Rieke (Diskussion) 22:53, 7. Aug. 2013 (CEST)

Niederlande

Entgegen häufigen anderslautenden Äußerungen haben die Niederlande eine Sperrklausel in Höhe von 0,66666... %. Siehe auch hier. Wenn es eine sogenannte faktische Sperrklausel wäre, läge der Wert bei 150 Sitzen deutlich niedriger. MfG Harry8 15:42, 18. Sep. 2013 (CEST)

Wenn 150 Sitze zu vergeben sind braucht man jedoch schon bereits rein rechnerisch für einen Sitz 0,66666... % der Stimmen. Also dürfte es sich anscheienend wohl doch um eine faktische Grenze handeln.--93.229.171.78 04:36, 20. Sep. 2013 (CEST)
Das ist ein Irrtum. Im Normalfall würden auch Parteien mit einem Stimmenanteil von 0,5 % ins Parlament einziehen, wahrscheinlich aber sogar Parteien mit knapp unter 0,4 %. MfG Harry8 05:03, 20. Sep. 2013 (CEST)
Gibt es dann Parteien im Parlament mit nur einem Sitz? Liegt die Grenze zur Erlangung eines zweiten Sitzes bei exakt 0,666 oder knapp darüber? Eine Sperrklausel bei der man nur für den ersten Sitz ein Quäntchen mehr Schaffen muss als normal.... eigentlich eine recht charmante und faire Lösung. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 14:32, 8. Nov. 2013 (CET)
Seit den Wahlen 1998 - also bei den letzten sechs Parlamentswahlen - hatte jede der im Parlament vertretenen Parteien mindestens zwei Sitze. Bei der Wahl 1994 hatte die Unie 55+ mit 0,8 % der gültigen Stimmen als bisher letzte Partei nur einen Sitz erreicht.
Um völlig ausschließen zu können, dass eine Partei mit nur einem Sitz ins Parlament kommt, müssten die Niederländer den Wert verdoppeln, also auf 1,3333... % festlegen (200 : 150). Ich habe mich darüber gewundert, wie die Italiener im Aostatal auf eine Sperrklausel von 5,7 % kommen. Dort gibt es 35 Sitze. 200 : 35 = 5,714285... %. Jede Partei, die ins dortige Parlament kommt, hat mindestens zwei Sitze. Aktuell betrifft das dort die neue Partei MoVimento 5 Stelle mit 6,6 % und 2 Sitzen. MfG Harry8 17:43, 8. Nov. 2013 (CET)

Wie ist das in der Schweiz?

Vielleicht habe ich es übersehen, aber ich habe nichts genaues über die Schweiz gefunden. So wie im eigenen Abschnitt -zu Recht- denn die Republik Österreich ist relevant. Selbst die Erwähnung vom (deutschaprachigen) Staat Liechtenstein, mit seiner hohen Hürde fand ich für die dt. WIKI interessant. Also wo ist der Abschnitt "SCHWEIZ"? (nicht signierter Beitrag von 213.252.143.10 (Diskussion) 17:47, 31. Jan. 2014 (CET))

Hallo, die Nicht-Erwähnung der Schweiz liegt schlicht darin begründet, dass es in der Schweiz keine Sperrklauseln bei Wahlen gibt. Zumindest ist das sicher so bei den Wahlen zum Nationalrat, soweit ich das überblicke auch bei den Wahlen zum Ständerat. Auch bei den Wahlen zu den Kantons- und Gemeindeparlamenten gibt es meines Wissens nach keine Sperrklauseln - dafür lege ich aber nicht meine Hand ins Feuer. Falls es jemand besser weiß, bitte gegebenenfalls den angeregten Abschnitt "Schweiz" anlegen. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 23:07, 1. Feb. 2014 (CET)
Basel-Stadt, Vaud (Waadt) und Zürich haben eine Fünf-Prozent-Sperrklausel.
Genf hat eine Sieben-Prozent-Sperrklausel.
Neuchâtel hat gar eine Zehn-Prozent-Klausel. MfG Harry8 23:36, 1. Feb. 2014 (CET)
Hier folgt noch der Nachweis. In der Einleitung sind dort klein gedruckt die Sperrklauseln aufgeführt. Die dort verwandte Bezeichnung ist Englisch threshold. MfG Harry8 23:38, 1. Feb. 2014 (CET)
Wichtig: Die Sperrklausel bezieht sich nicht auf den gesamten Kanton, sondern jeweils auf einzelne Teilgebiete, zu deren Umfang/Größe ich nichts angeben kann. MfG Harry8 23:48, 1. Feb. 2014 (CET)

Ich habe mir als Beispiel den Kantonsrat Zürich ausgesucht. Nach dem Gesetz über die politischen Rechte gilt dort laut § 102, Abs. 3: Eine Listengruppe nimmt an der Sitzverteilung nur teil, wenn wenigstens eine ihrer Listen mindestens 5 Prozent aller Parteistimmen des betreffenden Wahlkreises erhalten hat.

Man sieht hier sehr schön, welche Parteien bei der letzten Wahl das Quorum erreicht haben. Es sieht so aus, als ob de facto nur Parteien mit weniger als 1 % der gültigen Stimmen an der Sperrklausel gescheitert sind. MfG Harry8 00:07, 2. Feb. 2014 (CET)

Im Artikel Grosser Rat (Basel-Stadt) heißt es: Auch die Quorums-Regelung wurde geändert. Vormals musste eine Partei mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen in einem der vier (Proporz-)Wahlkreis erhalten, um in der Sitzverteilung berücksichtigt zu werden. Nun gilt ein nach Wahlkreisen getrenntes 4-Prozent-Quorum; eine Partei ist also in der Sitzzuteilung eines Proporz-Wahlkreises zu berücksichtigen, wenn sie mindestens 4 Prozent der Stimmen erhalten hat. Also ist dort eine Änderung eingetreten, von der ich nicht weiß, ob sie bei der letzten Wahl schon galt.
Hier kann man die neue Regelung nachlesen. Es gibt jetzt also eine modifizierte Vier-Prozent-Hürde. MfG Harry8 00:15, 2. Feb. 2014 (CET)
Hier ist als Beispiel das Protokoll der Wahl in Grossbasel Ost. Dort kann man lesen, dass die Listen mit weniger als 4 % von der Sitzverteilung in diesem Bereich ausgeschlossen sind. MfG Harry8 00:25, 2. Feb. 2014 (CET)
Somit steht auch fest, dass die Neuregelung bereits bei der letzten Wahl zum Grossen Rat galt. MfG Harry8 00:26, 2. Feb. 2014 (CET)
Wow, danke Harry8 für die ganzen Infos. Gerne kann ich die kommenden Tage daraus einen neuen Abschnitt basteln, liest Du dann gegen? Festhalten kann man aber: Bei den Wahlen zu Nationalrat und Ständerat gibt es keine Sperrklausel, bei den Wahlen zu den kantonsparlamenten teilweise schon. korrekt? beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 13:40, 2. Feb. 2014 (CET)
So ist’s korrekt. MfG Harry8 13:44, 2. Feb. 2014 (CET)
Ich habe deine Änderung soeben gelesen. Sie ist dir gut gelungen. MfG Harry8 21:47, 9. Feb. 2014 (CET)
Thx Lokiseinchef (Diskussion) 21:34, 10. Feb. 2014 (CET)

Kommunalwahlen in Deutschland

In Berlin gilt die Drei-Prozent-Sperrklausel nur für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus gilt die Fünf-Prozent-Sperrklausel wie bei Landtagswahlen.

In Bremen gilt die Fünf-Prozent-Sperrklausel nur für die Wahl zur stadtbremischen Bürgerschaft. MfG Harry8 12:03, 8. Nov. 2013 (CET)

Ja, das meinte ich, aber Danke fürs Präzisieren, vorher war es tatsächlich ungenau. Irgendwie machen die Stadtstaaten einem bei der unkomplizierten Darstellung des Wahlrechts in Deutschland immer einen Strich durch die Rechnung. Vor allem Bremen ist diesbezüglich wirklich ein Schätzchen ;) beste grüße Lokiseinchef (Diskussion) 14:28, 8. Nov. 2013 (CET)
Es ist ganz einfach: Es gibt 13 Flächenstaaten - nur in diesen gibt es "echte" Kreis-, Stadt und Gemeindeebenen, für die das Kommunalwahlrecht gilt - und dort gibt es inzwischen nirgendwo mehr "Sperrkauseln". Die wurden entweden freiwillig entfernt, oder durch Landesgerichte bis 2008 gekippt. Erledigt. Also bedarf es nur der Betrachtung der drei "Stadtstaaten", in denen die Stadtvertretung gleichzeitig Landesparlament ist.
In zwei von ihnen ist die Lage gleichartig: Hamburg und Berlin. Die jeweiligen "Bezirksebenen" sind jeweils Teil des Landes, also ist eine Sperrklausel der jeweiligen Landesvertretung für ihre "Unter-Institutionen" obliegend. Die einen (Hamburg) verzichten, die anderen (Berlin) haben die "Drei-Prozent-Klausel".
In Bremen ist die Lage andersartig, aber auch überschaubar. Das "Land Bremen" besteht aus den beiden Städten Bremen und Bremerhaven. Die bremische Stadtbürgerschaft ist dabei gleichzeitig Landesparlament (heißt Sperrklausel) - und Bremerhaven ist eine Stadt, die wie eine Stadt (= Kommune) in jedem x-beliebigen Flächenland gleichgestellt ist: Also für Bremerhaven: Kommune, Kommunalwahlrecht, keine Sperrklausel.
Lange genug hat es gedauert, bis deutsche Gerichte das so sortiert haben, wie es Kommunalrechtler seit Jahrzehnten befürworten oder sogar fordern. Gruß, --Rote4132 (Diskussion) 23:38, 21. Dez. 2013 (CET)
Die Stadtbremische Bürgerschaft ist von der Bremischen Bürgerschaft zu unterscheiden. Während die Bremische Bürgerschaft das Landesparlament ist, handelt es sich bei der Stadtbremischen Bürgerschaft, die ebenfalls die Fünf-Prozent-Klausel kennt, um ein Stadtparlament. Auch Bremerhaven hat ein eigenes Stadtparlament.
Früher waren die Abgeordneten der Stadtbremischen Bürgerschaft gleichzeitig Abgeordnete der Bremer Bürgerschaft. Das ist heute nicht mehr ganz so, weil nicht alle, die die Stadtbremische Bürgerschaft mitwählen dürfen, auch zur Bremischen Bürgerschaft wahlberechtigt sind. MfG Harry8 23:52, 21. Dez. 2013 (CET)
Ich weiß jetzt nicht, was so kompliziert ist. Das Land Bremen ist ein Flächenstaat. Dieser Flächenstaat besteht aber lediglich aus zwei Städten - Bremen und Bremerhaven (und noch ein bissel Kleinkram). Für diesen Flächenstaat gibt es logisch ein eigenes Landesparlament, eigene Gerichtsbarkeit usw., also nicht anders als in Hessen oder Bayern. Nur - dieser Flächenstaat ist verdammt klein. Also hat man kurzerhand die Aufgaben des Landesparlaments auf die (bremische) Bürgerschaft übertragen. Und nun regelt das "Landesparlament" städtische Angelegenheiten mit, also nicht anders, als in Hamburg, oder Berlin.
Aber nun gibt es die eigenständige Stadt Bremerhaven, die flächenmäßig zum "Land Bremen" gehört - und die hat kommunale Selbstverwaltung erkämpft, erstritten, was auch immer. Demzufolge:Stadt "Bremerhaven" = Kommune = Kommunalwahlrecht = keine Sperrklausel (Bremerhaven hat kein "Stadtparlament", aufpassen, das ist da nicht mehr als ein Gemeinderat - Bezeichnungen sind irrelevant). Wird ja auch von dir nicht bestritten.
Aber:Bremen begreift sich ja nicht in allen Fällen als "Land", sondern ist irgendwie doch städtisch geprägt - was ja bei einem "Flächenstaat", der ja nur aus zwei Städten besteht, sogar logisch ist. Und in dieser Ambivalenz, einerseits "Land" sein zu wollen, aber andererseits nur aus zwei Städten zu bestehen, bleibt es (erneut) bei der Aussage: Bremerhaven = Stadt = Kommunalrecht = keine Sperrklausel. Bremische Bürgerschaft = Landesparlament = Sperrklausel.
Ich befasse mich gern mit diesen "Sonderrechten" - aber ich weiche keinen Millimeter davon ab, dass es kommunal keine Sperrklausel mehr gibt. Und ich befürchte, sollte dies nicht so sein, dass da irgendwie/-wann das Land Bremen ziemlich unangenehm "am Pranger" stehen könnte, wenn es anders wäre. Alles andere ist "interner Mischmasch", den man mit "Oberhaus 1.1" und "Unterhaus 93" (und was man sich da noch so vorstellen kann, bis hin zum aktuellen gemeinsamen Autokennzeichen) oder ja gern einführen kann: An der Wertung ändert es schon deshalb nichts, weil solche "Mischformen" die Hierarchie-Ebenen nicht ändern: Bremen = Land (Flächenland mit einer einzigen Kommune), Bremerhaven = Kommune (die einzige im zugehörigen Flächenland), alles andere ist irgendwie neben der Sache. Gruß, --Rote4132 (Diskussion) 01:19, 22. Dez. 2013 (CET)
Nein, die Bremische Bürgerschaft ist nicht für die Belange der Stadt Bremen zuständig, so wie sie auch nicht für die Belange der Stadt Bremerhaven zuständig ist. Die Bremische Stadtbürgerschaft ist für die Belange der Stadt Bremen zuständig. Und die hat (noch?) die Fünf-Prozent-Klausel.
Doch: Als "Landesparlament" ist sie, wie in allen Flächenstaaten, für das gesamte "Land" zuständig. Also für beide Städte.Rote4132 (Diskussion) 02:13, 22. Dez. 2013 (CET)
Also: "Bremerhaven" = Kommune = Kommunalwahlrecht = keine Sperrklausel
Ja.
Aber: "Bremen" = Kommune = Kommunalwahlrecht = Fünf-Prozent-Klausel
Nein.
"Bremen" = "Landesparlament" = Fünf-Prozent-Klausel. Bitte hierarchisch denken (von oben nach unten, Deutschland ist so aufgebaut): Bremen = Land. Was gehört zum "Land Bremen". Wer verwaltet was? Und auf welchem Recht basiert es? Das ist der erste Schritt. Und dann kann man im zweiten Schritt "Sonderformen" nachgehen.
Ist es denn so schlimm, dass es (noch?) diese Ausnahme - bezogen auf die Sperrklausel - gibt? MfG Harry8 01:20, 22. Dez. 2013 (CET)
Schlimm nicht, aber im Sinne einer korrekten Darstellung muss es aufbereitet werden, "Larifari" gibt es zu viel in der de:WP. Und, wie hier schon lange bemerkt in der Disku, muss "Bremen" mal aufgeräumt werden. Schön, dass es dich als Gesprächspartner gibt dafür: Siehe es bitte sportlich.
Schau dir auch mal bitte diese Tabelle an! MfG Harry8 01:24, 22. Dez. 2013 (CET)
Hier folgt noch ein diesbezüglicher Artikel: Bürgerschaft (Vertretungsorgan) mit den Hinweisen zur Stadtbürgerschaft in der Stadt Bremen. MfG Harry8 01:33, 22. Dez. 2013 (CET)
Danke für den Hinweis: Die Seite ist ja noch gruslicher (bzw. deren Verlinkungen), einiges außerhalb dieser Seite habe ich ja schon bereinigt. Wobei WP-Zitate generell unzulässig sind...
Aber mehr nicht jetzt: Ich gehe erstmal offline, so kurz vor Weihnachten. Nochmals - auf kommunaler Ebene ist (seit 2008) keine Sperrklausel mehr vorhanden, das ist meine Ausgangsposition: Und nur deshalb ist die Prüfung aller einschlägigen Seiten nötig. Und ich sehe, wie formuliert, das Thema "Bremen" als (inzwischen) Herausforderung. Adventliche Grüße, --Rote4132 (Diskussion) 02:13, 22. Dez. 2013 (CET)
Ich sag doch: Bremen ist ein Schätzchen ;) Habt beide schöne Weihnachten, der Artikel ist auch im neuen Jahr noch da. beste Grüße Lokiseinchef (Diskussion) 12:27, 22. Dez. 2013 (CET)

Änderung im Bereich Literatur, Einzelnachweise, Weblinks

Eine nachträgliche Änderung der Reihenfolge ist nicht gewünscht. Es gab ein Meinungsbild dazu. Dieses endete ohne ein Ergebnis. Somit bleibt alles, wie es ist. MfG Harry8 11:26, 26. Feb. 2014 (CET)

Belege

Das hört sich nach Küchentheorie an, wenn die Aussagen zutreffen, wird es sicherlich wissenschaftliche Belege geben. 78.35.205.139 11:40, 26. Feb. 2014 (CET)

Na, du kannst es ja doch! MfG Harry8 13:43, 26. Feb. 2014 (CET)
Nun zum Inhaltlichen:
Ohne Sperrklauseln finden sich bei Verhältniswahlen häufig viele kleine Parteien im Parlament, teils auch Splittergruppen.
Der Satz ist so selbstverständlich, dass er nicht nachgewiesen werden muss.
Dies erschwert die Regierungsbildung; außerdem müssen zahlreiche Positionen bei Koalitionsentscheidungen berücksichtigt werden. Oft ist in so einem Fall die Koalitionsmehrheit nur knapp, so dass Klein- und Kleinstparteien ein relativ hohes Gewicht bei Entscheidungen zukommt.
Das ist ebenfalls selbstverständlich. Was soll da nachgewiesen werden? Man denke nur an die Fälle, bei denen schon bei 43 % der gültigen Stimmen eine Allein- oder Koalitionsregierung möglich sein kann. Man kann n. m. M. diese Sätze auch ggf. weglassen.
Durch eine Sperrklausel verringert sich die Anzahl der Parteien im Parlament.
Was soll da belegt werden? Das weiß wohl jeder.
Gleichzeitig modifiziert sie die Gleichheit der Wahl, weshalb die Einführung und die Höhe einer Sperrklausel gegen die Gefahr, die von der Parteienzersplitterung ausgeht, abgewogen werden muss.
Das ist die Aufgabe, der das Verfassungsgericht, wenn es angerufen wird, nachkommt. Deshalb hat es solche Klauseln bei Kommunalwahlen und heute bei der Europawahl gekippt, nicht aber bei Bundes- und Landtagswahlen.
Also, wozu man da Belege braucht, verstehe ich nicht. MfG Harry8 13:54, 26. Feb. 2014 (CET)

Übersicht der Sperrklauseln in europäischen Staaten

Leider kann ich den Artikel nicht änderen... Bitte in der Tabelle den Eintrag für Deutschland entsprechend der aktuellen BVerfG Rechtsprechung anpassen(Sperrklausel 3% bei Europawahl ist nicht mehr gegeben). (nicht signierter Beitrag von BuHeKlecken (Diskussion | Beiträge) 12:24, 26. Feb. 2014 (CET))

+ 1, möglichst schnell. MfG Harry8 14:00, 26. Feb. 2014 (CET)

Vermerk da gesperrt.

Natürliches Quorum von 0,5 Prozent. nach: http://www.wahlrecht.de/verfahren/faktische-sperrklausel.html --Alberto568 (Diskussion) 13:53, 26. Feb. 2014 (CET)

Da steht, dass 0,5 % der durchschnittliche Wert zur Erlangung des letzten Sitzes ist und dass je mehr Parteien an der Wahl teilnehmen umso deutlicher sich der Wert 0,5 % herauskristallisiert. MfG Harry8 14:25, 26. Feb. 2014 (CET)
Ja! Das schreiben gerade die ganzen Medien falsch, die hier eine 1 % Sperrklausel (1/96*100%= ca. 1%) erfinden. Wikipedia muss da ja nicht mitmachen...--Alberto568 (Diskussion) 15:39, 26. Feb. 2014 (CET)

Im Abschnitt "Länder ohne Sperrklauseln" hätte ich ebenfalls gerne WP-Links zu den verschiedenen Wahlsystemen oder letzten Wahlen ergänzt (vielleicht sogar weitere aus den zugehörigen Kategorien), da dieser Abschnitt unzureichend und nicht sehr hilfreich bei der Weitersuche für unsere Leser*innen daherkommt. Hatte bereits mit der Suche nach passenden Links begonnen. Sollte durch den "Edit-War" vielleicht die Darstellung eines breiteren Diskurses im Artikel verhindert werden, weil der Artikel aktuell auf der Hauptseite verlinkt ist? (vorsicht:Verschwörungs-TF...) Fakt ist jedenfalls, dass somit der Status-Quo im Artikel erstmal zementiert wird (der durchsetzungsstarke, johlende Mainstream siegt passend zum Artikel mit einer Sperre), aktuelle Ergänzungen werden verhindert. Ein Baustein "Aktuelles Ereignis/Gerichtsurteil" mit Hinweis auf die Versionsgeschichte ("bitte die Versionsgeschichte beachten und lesen!") hätte meinetwegen alternativ auch gereicht; die Bearbeitungssperre könnte dann in eine Halbsperrung umgewandelt werden (längerfristige Mitarbeit beider Konfliktparteien in Wikipedia erforderlich). Die REDIRECTs auf diesen Artikel sollten auch besser formatiert werden (kursiv/fett) um anzuzeigen, dass eine Weitersuche nach anderen Artikeln nicht lohnt. --LudwigSebastianMicheler (Diskussion) 21:32, 26. Feb. 2014 (CET)

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es bei Kommunalwahlen immer noch eine Klausel von 3,03%, also 1/30 der abgegebenen Stimmen. helmutvan (Diskussion) 07:42, 27. Feb. 2014 (CET)

Das scheint allerdings nicht zuzutreffen. MfG Harry8 15:38, 27. Feb. 2014 (CET)

Tabelle noch falsch

In der Tabelle steht bei Europwahlen noch 3% bei Deutschland. --Stefan 07:57, 27. Feb. 2014 (CET)

Danke für den Hinweis, ich habe das eingefügt. Ich hoffe, meine Formulierung ist so in Ordnung. -- Perrak (Disk) 10:15, 27. Feb. 2014 (CET)
Soweit ja, nur Hamburg habe ich noch herausgenommen. MfG Harry8 15:30, 27. Feb. 2014 (CET)

So wie ich das sehe gehört Hamburg auch rein mit 3% für die BVV. Einige Links zum Thema (das 15. Gesetz zur Änderung des Landesverfassung Hamburgs fehlt noch direkt) Initiative: Seite 2 http://www.hamburg.de/contentblob/4248542/data/aenderungsgesetz-und-begruendung-der-initiatoren.pdf mit Gesetzesbegründung

Seite 16 http://www.hamburg.de/contentblob/2062200/data/rechtsgrundlagen-fuer-die-hamburg-wahlen-2011.pdf verlinkt auf http://www.hamburg.de/wahlrecht/103336/rechtsgrundlagen.html

Hamburger VerfG http://justiz.hamburg.de/contentblob/4272754/data/hverfg-4-13.pdf Zusammenfassung: http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140200552&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp Kläger: http://hh.mehr-demokratie.de/hh_newseinzelansicht.html --Alberto568 (Diskussion) 11:46, 27. Feb. 2014 (CET)

Vorweg: Ich habe Hamburg wieder hineingeschrieben.
Tja: Das war erstaunlich. Das Verfassungsgericht hatte die Sperrklausel in Hamburg gekippt. Daraufhin hat die dortige Bürgerschaft (= Parlament) die Hamburger Verfassung geändert. Das daraufhin gewünschte Referendum sei nicht möglich. Hier noch eine Info dazu.
Die Wahlen zu den Bezirksversammlungen finden zusammen mit der Europawahl 2014 statt. Mit Klagen gegen die dann festgestellten Sitzverteilungen ist wohl zu rechnen.
MfG Harry8 20:29, 27. Feb. 2014 (CET)

Vermerk für den „Hinterkopf“

Überlegungen 5%-Hürde ins GG zu schreiben (nach 25. Mai 2014 beobachten). http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/cdu-krichbaum-kritisiert-karlsruher-urteil-zur-dreiprozentklausel-a-956240.html --Alberto568 (Diskussion) 22:59, 2. Mär. 2014 (CET)

Naja, die Hamburger haben’s ja vorgemacht und nach dem gerichtlichen Kippen ihrer Drei-Prozent-Klausel (Stadtbezirke) diese einfach in ihre Landesverfassung geschrieben.
Beim Bund wird ein solches Unterfangen jedoch nicht gelingen, da man eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat (!) benötigt. Letzteres wird nicht von Erfolg gekrönt sein. MfG Harry8 23:15, 2. Mär. 2014 (CET)
Ich weiß ;-), das habe ich schon bei der 5%-Hürde vermerkt. Nebenbei bemerkt, hiltest du es für sinnvoll diese beiden Artikel (also 5%-Hürde und Sperrklausel) zusammenzuführen zu einem?--Alberto568 (Diskussion) 23:22, 2. Mär. 2014 (CET)
Ich glaube, da hat es schon Diskussionen gegeben. Darum wurde auch wohl der 5-Prozent-Artikel mit dem Deutschlandbezug versehen. Der ist also speziell auf Deutschland bezogen, dieser gilt weltweit. MfG Harry8 08:45, 3. Mär. 2014 (CET)

Italien

In Italien gibt es künftig neue Sperrklauseln. Siehe hier! MfG Harry8 16:30, 13. Mär. 2014 (CET)

0,5 %-Klausel

Stimmt es, dass es bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen doch eine Sperrklausel gibt, die bei 0,5 % liegt und deshalb so gut wie nie Anwendung findet? MfG Harry8 22:27, 16. Mai 2014 (CEST)

Nein, das stimmt nicht. Ob eine Mandat erzielt wird, hängt von der faktischen Sperrwirkung des Sitzzuteilungsverfahrens ab (die beim verwendeten Sainte-Laguë etwa um einen halben Sitzanteil herum liegt). Vermutlich ist der Sitzanteil von 0,5 (nicht Prozent) in der Regelung der Berechnung der Sitzzuteilung in § 33 Abs. 2 Satz 4 KWahlG NW gmeint? --mc005 (Diskussion) 11:15, 17. Mai 2014 (CEST)
Das steht auf der Videotexttafel des WDR Nr. 806 2/4. MfG Harry8 11:33, 17. Mai 2014 (CEST)
Ja, da hat der Redakteur den Gesetzestext nicht ganz verstanden. --mc005 (Diskussion) 15:02, 17. Mai 2014 (CEST)

50,00001 %-Regel

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Regelung bei Kommunalwahlen, dass diejenige Partei, die mehr als 50 % der Stimmen erhält, aber bei der Sitzzuteilung die absolute Mehrheit verfehlt, ein Zusatzmandat erhält, das nicht ausgeglichen wird? Die Partei, die eigentlich mit der geringsten Stimmenzahl in den Rat der Gemeinde/Stadt gewählt wurde, muss dann dieses Mandat abtreten? Das wäre ja für die betroffene Partei eine Erschwernis, die einer Sperre, wenn auch ohne genau benannte Klausel, gleichkommt. MfG Harry8 22:30, 16. Mai 2014 (CEST)

Das steht ebenfalls auf der Videotexttafel des WDR Nr. 806 2/4. MfG Harry8 11:34, 17. Mai 2014 (CEST)
Zusatzmandat heisst ja wohl, dass das Mandat zusätzlich verteilt wird und damit keiner anderen Partei weggenommen wird.--ElTres (Diskussion) 21:45, 17. Mai 2014 (CEST)
Das steht im Videotext anders. Oder steht es dort falsch? MfG Harry8 22:56, 17. Mai 2014 (CEST)
PS: Im Videotext steht der Begriff Überhangmandat. MfG Harry8 22:58, 17. Mai 2014 (CEST)
Die Regelung wird im § 33, Abs. 4 Kommunalwahlgesetz erläutert. Siehe hier! Es verliert eine andere Partei ein Mandat. Das hat aber nichts mit 0,5 % zu tun. MfG Harry8 23:17, 17. Mai 2014 (CEST)

Doppelte Sperrklausel

In Nordrhein-Westfalen gab es im Jahr 1975 bei der Feststellung des Ergebnisses für die Bezirksvertretungen zu einer doppelten Sperrklausel von jeweils 5 %: einmal auf der Stadtebene, dann auf der Stadtbezirksebene. Somit konnten Parteien, wenn sie auf der Stadtbezirksebene mehr als 10 % erreichten, dennoch dort kein Mandat erhalten, wenn sie auf der Stadtebene weniger als 5 % erreichten. MfG Harry8 18:05, 29. Dez. 2014 (CET)

Wahlrechtsreform in Italien

In Italien ist heute wohl eine Wahlrechtsreform verabscheidet worden, nach der wohl einerseits bloß noch eine 3%-Klausel gelten soll, andererseits aber zur Erleichterung regierungsfähger Mehrheiten diejenige Partei, die über 40% kommt, einen Bonuszuschlag erhalten soll (bis zu 54% der Mandate). Siehe hier: http://www.tagesschau.de/ausland/wahlrechtsreform-italien-101.html--93.229.174.52 20:04, 4. Mai 2015 (CEST)--93.229.174.52 20:06, 4. Mai 2015 (CEST)

Italien - Koalitionen

Mit Koalition muss an dieser Stelle etwas anderes gemeint sein. Koalitionen bilden sich ja erst nach der Wahl, also wenn die Sitzverteilung bereits feststeht. --Eingangskontrolle (Diskussion) 21:06, 8. Jun. 2015 (CEST)

Das entspricht vermutlich dem, was bei uns Listenverbindung heißt. Wenn mein IT-0 mich nicht in die Irre führt, dann sagt der Artikel Coalizione (politica) der it-WP aus, dass im Italienischen zwischen Coalizioni politiche als einer Art fester Allianz verschiedener Parteien und Coalizioni post-elettorali im Sinne des deutschen "Koalition" unterschieden wird. -- Perrak (Disk) 01:24, 9. Jun. 2015 (CEST)

Niederlande

Siehe dazu: Diskussion:Sperrklausel/Archiv/1#Wirkliche Sperrklauseln! MfG Harry8 21:38, 28. Apr. 2017 (CEST)

Ich habe den Eintrag mal präzisiert, wenn die Sperrklausel als Bruch definiert ist, sollte man nicht 0,6...% schreiben. -- Perrak (Disk) 22:23, 28. Apr. 2017 (CEST)
Wegen der Prozentzahl hast du eigentlich Recht, aber ich habe dennoch den Eintrag in 100/150 geändert, weil es dann deutlicher wird. Ggf. müssen wir das hier noch erörtern. MfG Harry8 00:20, 29. Apr. 2017 (CEST)
Doch besser jetzt so. MfG Harry8 00:23, 29. Apr. 2017 (CEST)

Aostatal

Beim Aostatal gibt es auch eine ähnliche Regelung wie bei den Niederlanden. MfG Harry8 23:53, 28. Apr. 2017 (CEST)

Ich habe es analog zu den Niederlanden geändert. MfG Harry8 00:20, 29. Apr. 2017 (CEST)
Doch besser jetzt so. MfG Harry8 00:23, 29. Apr. 2017 (CEST)

Fehlende Neutralität und Einseitigkeit im Artikel

Der Artikel erwähnt mit keiner Silbe die negativen Auswirkungen für die Demokratie z.B. dass Länder die als Diktaturen gelten, nicht zufällig die höchsten Sperrklauseln haben.

Eine Sperrklausel dient auch immer der Machterhaltung von Großparteien, gegen jedwede Konkurrenz, ethnische Minderheiten und Oppositionsgruppen aller Art.

Dabei haben die Erfinder der Demokratie nicht mal Parteien vorgesehen, geschweige irgendeine stabile Regierung daraus. Die sogenannte "Parteienzersplitterung" war damals nicht negativ besetzt, sondern das Konzept der Demokratie bzw. das freie Mandat gegen jedwede Parteienbildung.

Es gibt international keinen Konsens über den Zweck von Speerklauseln, nur Begründungen diverser Regierender Parteien, die von der Sperrklausel auch profitieren. Im EU-Parlament sieht man das auch deutlich, Deutschland kämpft für eine Sperrklausel um auch dort Freie Wähler, Piraten, ÖDP etc. wie in Deutschland selber auszuschließen, andere Länder hingegen denken nicht mal im Traum daran, ihre Kleinparteien von der internationalen Bühne zu fegen. Die Sperrklausel für deutsche Kleinparteien im EU-Parlament wurde aber auch schon früher vom Bundesverfassungsgericht gekippt.

Der Artikel beschreibt die Sperrklausel aber nur als normale Systemfunktion wie sie in Deutschland von den Großparteien gerechtfertigt wird. Ist Deutschland hier wirklich dass Maß aller Dinge? --Senius (Diskussion) 09:40, 3. Sep. 2018 (CEST)

Die Sperrklausel in Deutschland stammt aus den Anfängen der Bundesrepublik . Damals konnte man höchstens ahnen, welche Parteien sich zu Großparteien entwickeln würden. Es stimmt, dass Sperrklauseln geändert wurden, um bestimmte Parteien aus den Landesparlamenten fernzuhalten, so beispielsweise die Sperrklausel in Schleswig-Holstein mit 7,5 %.
Es geht in erster Linie um die Verhinderung der Zersplitterung des Parlaments. Es wurden Schlüsse aus den Erfahrungen der Weimarer Republik gezogen, in der man mit 30.000 Stimmen einen Sitz erhielt. Bei 598 Sitzen (ohne Überhang- und Ausgleichsmandate) würden Parteien mit einem Stimmenanteil von etwa 0,09 % der gültigen Stimmen einen Sitz im deutschen Bundestag erhalten.
Die Auswüchse haben in Deutschland Gerichte unterbunden. Während im Bundestag und in den Landtagen die Sperrklausel mit 5 % etabliert ist, gibt es sie in den Kommunalparlamenten nicht (Ausnahmen mit niedrigeren Prozentwerten schon). Die bayerische bezirksweise geltende 10-%-Klausel wurde ebenfalls abgeschafft. Auch die Regelung, dass man in Nordrhein-Westfalen mit einer Partei nicht in das Parlament eines Stadtbezirks einziehen durfte, wenn diese Partei es nicht in den Rat geschafft hat, wurde aufgehoben. In Wattenscheid kam eine Gruppierung auf diese Art und Weise mit mehr als 10 % der gültigen Stimmen nicht zu einem Sitz in der Bezirksvertretung, weil sie es nicht in den Rat der Stadt Bochum geschafft hatte.
Ein Gericht hat allerdings die 2,5-Prozent-Klausel für Wahlen der Bezirksvertretungen in Nordrhein-Westfalen erlaubt. Dort braucht man allerdings in den größeren Stadtbezirken mit 19 Sitzen jetzt schon in der Regel mindestens 2,7 % für den ersten Sitz.
Bei den Europawahlen müssen viele Staaten ihre Kleinparteien gar nicht erst von der internationalen Bühne fegen. Es gibt sie dort aus mathematischen Gründen nicht. Um beispielsweise einen Sperrwert von 2,5 % zu übertreffen, braucht man in Staaten mit bis zu 20 Sitzen im Europaparlament keine Vorkehrungen zu treffen. Bei 30 Sitzen läge der Wert für den ersten Sitz immerhin noch bei etwa 1,7 %, demnach weitaus höher als bei deutschen Kleinparteien, die nur etwa 0,6 % für den Einzung ins Europaparlament benötigen. MfG Harry8 11:53, 3. Sep. 2018 (CEST)
Gerichte folgen oft auch nur der politischen Agenda, die eben vorgibt "Zersplitterung" ist schlecht. Das Gegenteil davon ist aber nur die "Monopolisierung" wo Konzern-Lobbyisten mit Politiker-Nebenjobs und Vortragshonoraren als Einflusshebel, auch viel mehr Macht über die Politiker bekommen. Die wenigen Entscheidungsträger der Großparteien sind ja auch überschaubar.
Ein System mit wenigen Parteien ist leichter regierbar, aber für wen eigentlich? Länder mit faktischen super stabilen Regierungskoalitionen fallen öfters auch mal als ganzes auseinander, Syrien z.B. Türkei und Russland sind sicher auch leichter regierbar, aber wer will dort freiwillg leben, der nicht muss?
Die Weimarer Republik ist heute auch ein schlechtes Beispiel. Man klammert ständig aus, dass wir der auch die Tarifverträge, Betriebsräte und Arbeitsschutzgesetze etc. von heute zu verdanken haben, dafür aber ständig ein, dass in dieser auch die Nazis an die Macht kamen. Das diese über die damals noch anonyme und unkontrollierte Parteienfinanzierung dafür aber auch entsprechend aufgezogen wurde, hingegen wieder nicht.
Wir sollten uns für den Artikel weder Parteimeinungen noch die Entscheidungen von Gerichten zu eigen machen. Der Artikel ist gegenwärtig viel zu Deutschlandlastig. Die Sperrklausel ist aber auch dass, was andere Länder aus guten Gründen nie wollten. --Senius (Diskussion) 18:47, 3. Sep. 2018 (CEST)
Naja, ein Bundestag mit 18 Parteien, berücksichtigt man die aktuelle Anzahl der Mandate mit 21 Parteien, mit dann erforderlichen zusätzlichen Überhang- und Ausgleichsmandaten sogar noch mehr, ist nicht sinnvoll. Die Macht kleiner Parteien kann um ein Vielfaches steigen.
Gerichte folgen in Deutschland eben nicht der politischen Agenda. Das haben sie oft genug bewiesen.
In den Kommunalparlamenten kann man sehen, was passieren kann: Oft gibt es, aus der Not geboren, über mehrere Legislaturperioden hinweg nur noch große Koalitionen. Ob das wirklich so demokratiefreundlich ist, wage ich zu bezweifeln.
Im Artikel steht sehr wohl, dass viele Länder Sperrklauseln wünschen. Dass die oft unter 5 % liegen, bedeutet ja nicht, dass es sie nicht gibt. In manchen kleineren Staaten gibt es keine, weil sie aus mathematischen Gründen nicht notwendig sind. Manchmal gibt es auch eine ungünstigere "Messzahl", um den ersten Sitz zu erreichen. MfG Harry8 19:47, 3. Sep. 2018 (CEST)
Länder, die als Diktaturen gelten, haben normalerweise keine freien Wahlen, insofern ist es völlig unerheblich, ob es da eine Sperrklausel gibt oder nicht. Außerdem bezweifle ich, dass Länder zu Autokratien werden, weil sie eine hohe Sperrklausel haben. Es ost doch eher so, dass Autokraten versuchen, ihre Macht durch hohe Sperrklauseln zu sichern.
Parteien ethnischer Minderheiten sind von Sperrklauseln gelegentlich ausgenommen, so zum Beispiel der SSW in Schleswig-Holstein und allgemein Parteien nationaler Minderheiten bei der Bundestagswahl, was zur Zeit allerdings nicht genutzt wird (siehe Minderheitenwahlrecht).
Dass jedwede Konkurrenz oder Opposition durch die Sperrklausel behindert würde trifft nicht zu, in Bayern werden nach der Wahl am 14. Oktober vermutlich sieben Parteien in den Landtag einziehen, von denen sechs zur Zeit in der Opposition sind.
Im Artikel ist ein Absatz "Kritik" vorhanden. Die Behauptung, es werde "mit keiner Silbe" auf negative Auswirkungen eingegangen und der Artikel sei einseitig, ist damit erkennbar falsch. -- Perrak (Disk) 14:11, 4. Sep. 2018 (CEST)
Der Artikel sagt: "Die sachliche Rechtfertigung von Sperrklauseln sind die „Zersplitterung“ der Sitzverteilung zu verhindern und damit eine stabile Mehrheit für die Regierungsbildung zu ermöglichen und zu sichern." Nur wer hat bitte die betroffenen Unter 5 %-Parteien zum Thema eigentlich gefragt, was sie von dieser Sachlichkeit halten? Und wer hat festgestellt dass man überhaupt irgendeine Mehrheit für die Regierungsbildung benötigt? Regierungsmitglieder können, sofern die Parteien den Fraktionszwang aufgeben, genauso gut auch einzeln aus dem Parlament heraus gewählt werden und nach den Mehrheitsverhältnissen der Parteien.
Welchen Vorteil hat ein stabile Regierung überhaupt? Nach dem Gesetzgebungsverfahren dürfen Gesetztesinitiativen auch direkt aus dem Parlament kommen, ohne Beteiligung der Bundesregierung.
Der Artikel geht durchweg von der Sinnhaftigkeit einer Sperrklausel aus. Mein Neutralitätsbaustein wurde sogar von Harry8 entfernt.
Ohne Sperrklauseln könnten die Regierungsparteien aber auch leicht von der Summe der Kleinparteien von der Macht verdrängt werden und die Masse der Abgeordneten ihr Mandat verlieren.
Deswegen ist eine Speerklausel auch niemals eine sachliche Rechtfertigung, sie ist ein Machtmittel, sich von unliebsamer Konkurrenz zu befreien.
Potenziell könnten sogar hundert 1 %-Parteien alle heutigen Parteien ablösen, solange es eine Speerklausel gibt ist das überhaupt nicht feststellbar.
Interessant ist übrigens auch, dass schon die Verfassungsväter nicht von einer Gefahr einer Parteienzersplitterung redeten.
Die entschiedene Mehrheit der Verfassungsväter war damals der Meinung, Hitler hätte nie die Macht ergreifen können, wenn die NSDAP nicht mit anonymen Geldspenden aus der Großindustrie gemästet worden wäre. (Laut Aussage von Hjalmar Schacht im Nürnberger Prozeß spendeten Wirtschaftskapitäne wie Krupp, Schnitzler, Vögler im Februar 1933 rund drei Millionen Reichsmark für den NS-Wahlfonds.) http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46169302.html
Das hat die Großparteien CDU/SPD aber nachher nicht interessiert, im Gegenteil das Argument der Parteienzersplitterung ist sogar die 1zu1 kopierte nationalsozialistische Propaganda von Hitler, von der angeblichen Unregierbarkeit. Das sich die Weimarer Republik bis zur Machtergreifung sehr wohl selber und funktionsfähig regiert hat, wird bis heute ignoriert.
Im diesem Sinne plädiere ich für eine Aufarbeitung des Artikels, oder wir zitieren mal wirklich darin die geistigen Väter gegen die "Parteienzersplitterung" --Senius (Diskussion) 20:28, 4. Sep. 2018 (CEST)
Der Neutralitätsbaustein ist unbegründet. MfG Harry8 22:31, 5. Sep. 2018 (CEST)
@ Senius: Du hast offenbar eine sehr gefestigte Meinung zu diesem Thema. Das soll dir unbenommen bleiben, Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Gut. Dadurch, dass man Deine persönliche Meinung in den Artikel einbaut, würde er aber nicht neutraler, ganz im Gegenteil.
Deine Kritik ist weder sachlich noch fundiert. Natürlich ist eine Sperrklausel keine "sachliche Rechtfertigung", wieso auch? Aber dass sie dazu dient, kleinere Parteien aus dem Parlemant zu halten, wirst Du nicht bestreiten können. Genau das steht aber im Artikel.
Potentiell kann viel passieren. Selbst mit Sperrklausel kann eine Partei mit deutlich unter einem Prozent der Stimmen in den Bundestag einziehen, wenn sie nur genug Stimmen in einem Wahlkreis erhält: Anders als in Bayern benötigt man im Bund für Direktmandate keine 5%, wenn man wenigstens drei erhält, kommen sogar die Listenkandidaten zum Zuge.
Was soll der Unfug mit Hitler? Die NSDAP hatte leider deutlich über 5%, die wäre auch bei Existenz einer Sperrklausel im Reichstag gewesen. -- Perrak (Disk) 02:35, 6. Sep. 2018 (CEST)

@Perrak Das stimmt nicht, die letzten drei unabhängigen Direktkandidaten gab es 1949 noch vor der Einführung der Sperrklausel, danach war die politische Konkurrenz dermaßen geschwächt, dass Unabhängige und Direktkandidaten kleiner Parteien keine Chance mehr hatten. Hängt natürlich auch damit zusammen, dass gewählte Abgeordnete bis heute auch völlig unkontrolliert ihre besoldeten Abgeordnetenmitarbeiter für den lokalen Wahlkampf ihrer Partei einsetzen. Was sollte irgendeine Zwergpartei dagegen auch machen? Die haben diese bezahlten Profiabreißer auch nicht.

Punkt 2. Die NSDAP war damals der größte Gegner der "Zersplitterung" im Parlament. Aber auch nach Hitler lag mit CDU und SPD der Schwerpunkt gegen die "Zersplitterung" im Parlament und nicht auf irgendwelche Formen der Zusammenarbeit mit den Kleinen, sogar die KPD wurde erneut verboten. Das ist nur der historische Aspekt zur Sperrklausel, die der Artikel vermissen lässt.

Die Großparteien CDU und SPD stehen bis heute dem Demokratiefernen Gedanken näher, dass man auch Großparteien wie die NSDAP zum stabilen regieren braucht, dem Schaden der daraus für die Demokratie entsteht wird einfach kein Gewicht eingeräumt.

Auch das BVerfG erklärt nicht, wieso spielend mit großen Mehrheiten durchgewunkene Gesetze im historischen Kontext irgendwie besser sind als eine Opposition dagegen, die viel sorgfältiger mit der Regierungsbildung und um jedes einzelne Gesetz ringt. Gesetzesinitiativen zur Bürgerüberwachung, Maut für Ortsstraßen, Privatisierungen etc. müssen nicht unbedingt die bessere Politik sein. Vor allem erwähnt aber auch niemand, dass auch dass Parlament Gesetzesinitiativen einbringen kann, wenn es die Regierung mal nicht tut.

Die Sperrklausel ist keine natürliche Systemfunktion wie sie der Artikel beschreibt. Sie ist immer auch die Politik der Großparteien gegen die Konkurrenz und bedient sich dafür nur zahlreicher Rechtfertigungen, wie eben auch die ewige NSDAP-Logik gegen die Splitterparteien, die Führerlos angeblich auch immer eine schlechtere oder gar keine Politik machen.

Das gehört doch auch in den Artikel! --Senius (Diskussion) 11:39, 6. Sep. 2018 (CEST)

Natürlich gab es 1949 eine Sperrklausel, die war sogar besonders wirkungsvoll: Nur etwa drei Viertel der Wähler waren im ersten Bundestag vertreten. Wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du nichts schreiben. Dass Du zu Nazivergleichen greifst, deutet an, dass Dir wohl die Argumente ausgehen. Die ausführliche Antowrt, die ich schon geschrieben hatte, spare ich mir daher. -- Perrak (Disk) 12:58, 6. Sep. 2018 (CEST)
Der Einzug von drei Direktbewerbern in den ersten Bundestag hat mit der Sperrklausel nichts zu tun.
Die drei direkt gewählten Einzelbewerber waren nicht unabhängig:
Eduard Edert war ein gemeinsamer Kandidat von CDU, FDP und DP. Er schloss sich als Hospitant der CDU/CSU-Fraktion an.
Richard Freudenberg stand der DVP nahe. Weil er für das Mehrheitswahlsystem war, ließ er sich nicht von der DVP aufstellen, sondern kandidierte als Unabhängiger. Er trat als Hospitant der FDP-Fraktion bei.
Franz Ott war Vertreter der Vertriebenenorganisation Notgemeinschaft Württemberg-Baden, die selbst nicht kandidierte. Zunächst schloss er sich der WAV und dann dem BHE an. Schließlich wurde er Mitglied der DP.
Die 1960-er und 1970-er Jahre der Bundesrepublik wurden von drei Parteien geprägt, von den zwei Volksparteien CDU (in Bayern CSU) und SPD sowie von der weitaus kleineren FDP. Diese entschied aber in der Regel, mit wem sie im Bund und in den Ländern koalierte. Das bedeutet, dass die kleinste dieser Parteien in der Regel über eine recht große Macht verfügte. Diese war überproportional im Vergleich zu ihrem Wahlergebnis. Deswegen kam es in der CDU/CSU (vor allem) und in Teilen der SPD zu Überlegungen, ein Mehrheitswahlsystem einzuführen. Das hätte tatsächlich die großen Parteien begünstigt, nicht aber eine Sperrklausel, die im Verlauf der Jahre von mehreren nicht so großen Parteien überwunden werden konnte. MfG Harry8 14:39, 6. Sep. 2018 (CEST)
Es gab 1949 noch kein explizite 5 %-Speerklausel nach dem Gesetz für den Bundestag, die galt nur auf Länderebene, deswegen konnten auch die BP, DP, DZP, WAV und DKP-DRP mit unter 5 % einziehen, also neun Parteien nicht sechs wie heute und mit ausgeschlossenen Sonstigen.
Vor allem aber konnten mit mehr oder weniger Unterstützung der Kleinparteien auch noch drei Unabhängige + einer vom Südschleswigscher Wählerverband einziehen, was nachher nie wieder gelang: Bundestagswahl 1949
Wie nahe die anderen Parteien standen oder nachher angehörten spielt dafür erst mal keine Rolle.
In jedem Fall hat sich das Land damit auch schon 1949 regiert und daher bleibt man auch bis heute die Rechenschaft schuldig, was die 5 %-Sperrklausel nun eigentlich verbessert hat. Die jahrelange NSDAP-Doktrin gegen die Splitterparteien schon vorher, hatte sich jedenfalls nicht bewährt. Das ist ganz sicher ein Nazi-Vergleich an dem überhaupt nichts zu beanstanden ist.
Wenn eine Speerklausel erst mal steht, verfälscht sie durch das taktische wählen auch das Wahlergebnis, weil Millionen Menschen dann auch schlicht nicht mehr die Partei ihrer Wahl wählen als mehr nur eine weniger völlig widersprechende Notlösung, der sie zumindest einräumen über die 5 %-Hürde zu kommen.
Der Artikel klärt uns völlig unzulässig über die Vorteile der Speerklausel, gegen die "Zersplitterung" auf, im Sinne einer nicht mit wenigen oder gar nur einer Partei im Einklang marschierenden Masse.
Wenn das so stehen bleiben soll, muss er aber auch das historische Szenario beschreiben, wo sich eine fehlende Speerklausel nicht bewährt hat. Welchen Maßstab will man dafür ansetzen? Vielleicht das Medianvermögen der Menschen in den Ländern? Aber auch da ist Deutschland tatsächlich Schlusslicht in Europa und hat nicht viel erreicht.
Der Artikel bleibt einfach die Antwort schuldig, was gesamtstaatlich ohne die Sperrklausel eigentlich zu verlieren wäre bzw. andere Länder die keine oder nur eine geringere haben, schon verloren haben müssten. --Senius (Diskussion) 05:40, 7. Sep. 2018 (CEST)
Du irrst. Die Nazis haben mit einer Sperrklausel nichts zu tun, deshalb ist Dein Vergleich unzulässig.
Du irrst auch, wenn Du bemängelst, dass der Artikel die Sperrklausel nicht rechtfertigt. Das ist nicht Aufgabe eines WP-Artikels. Artikel sollen ihr Lemma erklären, nicht rechtfertigen. Ob eine Sperrklausel nützlich genug ist, um ein Demokratiedefizit hinzunehmen, dass durch die Sperrklausel entsteht, darf und muss jeder Leser selbst entscheiden.
Dass die Privatvermögen in Deutschland kleiner sich als in anderen Ländern liegt in erster Linie daran, dass wir zwei Weltkriege angefangen und verloren haben. Was soll das mit Wahlrecht zu tun haben? Demokratie hat doch nicht den Zweck, Menschen reicher zu machen. -- Perrak (Disk) 08:06, 7. Sep. 2018 (CEST)
Noch etwas: Die Regierungsbildung 1949 war nicht einfach. Schließlich hatte Konrad Adenauer bei seiner ersten Wahl zum Kanzler nur eine hauchdünne Mehrheit von einer Stimme, seiner eigenen. MfG Harry8 09:22, 7. Sep. 2018 (CEST)
Der Artikel rechtfertigt die Sperrklausel an jeder Stelle, genau das war doch meine Kritik. Er tut das vor allem durch das weglassen der Information, dass die Sperrklausel Interessenpolitik ist und die Rechtfertigung gegen die "Zersplitterung" und "notwendig schnelle Regierungsbildung" nur Argumente dafür sind. In der Regel auch nur vorgebracht von Politikern die davon auch unmittelbar profitieren.
Die Überschrift "Zweck von expliziten Sperrklauseln" ist einfach schon falsch, damit übernimmt der Artikel bereits die offiziellen Begründungen dafür, ohne sie zu reflektieren.
Der Zweck von Speerklauseln kann aber auch ein ganz anderer sein, Regierungsmitglieder und Regierungsparteien wollen einfach keine Sitze an die Kleinparteien verlieren, weil damit auch ihre Diäten und Privilegien verloren gehen!
Sie missbrauchen also nur ihre Macht um an der Macht zu bleiben, dass erste Mitte der Wahl dafür, heißt Sperrklausel. Speziell das Argument die Splitterparteien sind unser Unglück, stammt original aber tatsächlich auch von Hitler! Er ist also auch der geistige Vater davon.
Zitat: "Die Gegner werfen uns Nationalsozialisten vor, und mir insbesonders, dass wir intolerante, unverträgliche Menschen seien. Wir wollten, sagen sie, mit anderen Parteien nicht arbeiten. Ich habe hier eines zu erklären: die Herren haben ganz recht, wir sind intolerant. Ich habe mir ein Ziel gestellt: nämlich die 30 Parteien aus Deutschland hinauszufegen." - aus einer Rede vor 120.000 Zuhörern auf der Motorradrennbahn von Lokstedt bei Hamburg, 23. April 1932
Das war der Ursprung der Speerklausel, damals für eine 100 % Konformität mit der Regierung heute nur noch für 5 % Plus, die Ansicht dass ein Land mit vielen Parteien nicht zu regieren ist, hat sich darüber hinaus aber überhaupt nicht verändert. Den Vorstoß damit auch dass EU-Parlament zu monopolisieren, musste das Bundesverfassungsgericht tatsächlich auch schon zweimal als irrational stoppen.
Versteht sich von selbst dass die größten Fraktionen dafür, jetzt auch für eine Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre plädieren, auch das ist nämlich eine Form der indirekten Sperrklausel und eine Möglichkeit mehr, die Parteien zur Einheitspartei zu schmieden. --Senius (Diskussion) 21:30, 7. Sep. 2018 (CEST)
"Dass die Privatvermögen in Deutschland kleiner sich als in anderen Ländern liegt in erster Linie daran, dass wir zwei Weltkriege angefangen und verloren haben. Was soll das mit Wahlrecht zu tun haben? "
Das ist ja eben die Frage, wer ständig erzählt, man muss die Zersplitterung der Parteienlandschaft verhindern, muss doch auch mal etwas klarer stellen, wofür eigentlich. Was haben wir nach fast 70 Jahren Speerklausel eigentlich dadurch gewonnen?
Ich sehe nur auf das Medianvermögen und sehe wir sind Schlusslicht. Wenn sonst welche Friedens- und Familienparteien ohne Sperrklausel ins Parlament gekommen wären, wären wir heute ja vielleicht über dem EU-Mittel und nicht ganz unten. Das kann man doch nicht mehr mit dem Weltkrieg erklären. Den Unterschied machen doch viel eher die Lobbyisten aus, je kleiner das Paketeinspektrum ist, um so weniger Ressourcen müssen diese auch für die eigene Agenda aufbringen. --Senius (Diskussion) 22:03, 7. Sep. 2018 (CEST)
Du scheinst dich auf einen anderen Artikel als auf den umseitigen zu beziehen. Schon im Abschnitt Zweck von expliziten Sperrklauseln werden Vor- und Nachteile der Sperrklauseln aufgeführt. Im Abschnitt Übersicht der Sperrklauseln in europäischen Staaten wird deutlich, dass nahezu alle europäischen Staaten, die nicht das Mehrheitswahlsystem eingeführt haben, Sperrklauseln aufweisen. Manche Staaten mit einem Verhältniswahlsystem ohne Sperrklauseln haben Sonderregelungen zur Erreichung des ersten Sitzes, wozu man eventuell auch die Staaten mit einer einfachen Hare-Quote zählen kann. Schließlich gibt es den Abschnitt Kritik. MfG Harry8 09:14, 8. Sep. 2018 (CEST)
Nun zu deinen Punkten:
Der Artikel rechtfertigt die Sperrklausel an jeder Stelle: Das stimmt nicht.
Die Überschrift "Zweck von expliziten Sperrklauseln" ist einfach schon falsch: Hier geht es doch darum, die expliziten von den faktischen Sperrklauseln zu trennen. Die faktischen sollen hier nicht weiter erläutert werden, schließlich gibt es sie immer dann, wenn es keine expliziten Sperrklauseln gibt. Im Fall der Bundesrepublik Deutschland läge die faktische Sperrklausel bei etwa 0,09 %, wie oben bereits einmal erwähnt.
Der Zweck von Sperrklauseln kann aber auch ein ganz anderer sein, Regierungsmitglieder und Regierungsparteien wollen einfach keine Sitze an die Kleinparteien verlieren, weil damit auch ihre Diäten und Privilegien verloren gehen!: Das ist etwas, was man anders als durch eine Sperrklausel regeln kann, nämlich durch eine Verkleinerung des Parlaments. Und dagegen gibt es in Deutschland wohl aus diesem Grund Widerstand. Den konnte der ehemalige Bundestagspräsident Lammert schon nicht überwinden. Ob es der jetzige Bundestagspräsident Schäuble schafft, ist ungewiss. Dabei geht es in der aktuellen Diskussion nicht um eine generelle Verkleinerung des Parlaments, sondern nur um die Reduzierung der Überhang- und vor allem der Ausgleichsmandate. Hätte der Bundestag für die letzte Wahl die Sperrklausel abgeschafft, säße nämlich kein einziger Abgeordneter der CDU, CSU und SPD weniger im Bundestag. Daher geht dein Einwand bezogen auf den Bundestag ins Leere.
Zitat: Ich habe mir ein Ziel gestellt: nämlich die 30 Parteien aus Deutschland hinauszufegen. Oh welch eine grobe Verharmlosung von dir. Da ging es doch nicht um eine Sperrklausel, sondern um das Eliminieren der anderen Parteien und auch vieler ihrer Abgeordneten, beginnend mit der KPD. Welch ein historischer Fauxpas deinerseits.
Was eine Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre mit einer Sperrklausel zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Und deine Befürchtungen, es könne nur noch eine Einheitspartei in Deutschland geben, verstehe ich ebenfalls nicht. MfG Harry8 09:38, 8. Sep. 2018 (CEST)
@ Senius: Deine Hitler-Vergleiche sind unsinnig, lass das doch bitte. Damit verharmlost Du diesen Massenmörder nur. Mit Sperrklauseln hatte der nichts am Hut, der wollte alle umbringen, die nicht für ihn waren, und ist daber leider recht erfolgreich gewesen.
Nein, ob Sperrklauseln sinnvoll sind oder nicht ist nicht in diesem Artikel zu klären. Hier geht es darum, was eine Sperrklausel ist, und wie sie begründet wird, und was daran von seriösen Quellen kritisiert wird. Dass die Sperrklausel nichts für die Erhöhung der Privatvermögen in Deutschland bringt ist Deine Privatmeinung. Wenn Du nicht zufällig Promi vom Fach bist und dies schon irgendwo veröffentlicht hast, wo es auch wahrgenommen wurde, ist das für einen WP-Artikel uninteressant. Genauso wie meine Privatmeinung: Ich halte Sperrklauseln aus anderen Gründen für problematisch, das hat aber auch nichts im Artikel zu suchen.
Natürlich profitieren die Abgeordneten größerer Parteien davon, dass kleine Parteien nicht ins Parlament kommen. Das sind aber typischerweise nicht die Regeirungsmitglieder, die, wenn gleichzeitig Abgeordnete, normalerweise recht hoch in den Listen platziert sind, sondern eher die sogenannten Hinterbänkler. Seit der aktuellen Regelung für Ausgleichsmandate ist der Effekt allerdings kleiner. -- Perrak (Disk) 00:47, 10. Sep. 2018 (CEST)

Europaparlament

Die Sperrklausel gilt erst ab 2024. Siehe dazu diese Information! MfG Harry8 11:59, 6. Sep. 2018 (CEST)

Da steht nur, dass es ab 2024 verpflichtend eine Sperrklausel geben soll. Ob der Bundestag für 2019 eine beschließt oder nicht ist davon doch unabhängig. Zwar vermute ich, dass das nicht geschieht, aber manchmal gehen Gesetze auch schnell. -- Perrak (Disk) 12:38, 6. Sep. 2018 (CEST)
Tja, aber das wäre auch ein Akt, der demokratischen Regeln widerspräche. Es gibt ein ungeschriebenes Gesetz, dass ein Jahr vor der Wahl keine gravierenden Änderungen am Wahlrecht vorgenommen werden sollen. Ich glaube wie du nicht, dass der Bundestag das beschließen wird. Falls er es doch in Angriff nehmen sollte, gäbe es nmM eine Welle der Entrüstung. MfG Harry8 14:47, 6. Sep. 2018 (CEST)
Siehe auch diese Seite. MfG Harry8 14:56, 6. Sep. 2018 (CEST)
Ah, sehr interessant. Das könnte man doch so in den Artikel schreiben. -- Perrak (Disk) 18:22, 6. Sep. 2018 (CEST)
Ich teile Deine Kritik an solch einem Vorgehen, aber an die Leitlinien der Venedig-Kommission hat man sich in Deutschland bereits bisher nicht immer gehalten. Und der Gesetzgeber (oder zumindest ein Teil der Mehrheit) hat sich schon in diese Richtung geäußert. Wenn die Sperrklausel zur Europawahl 2019 scheitern sollte, dann wird das nicht am Willen des Gesetzgebers (bzw. dessen Mehrheit) liegen.--mc005 (Diskussion) 22:15, 13. Sep. 2018 (CEST)
Ich habe da folgende Szenarien im Hinterkopf:
Die Regelung mit der Sperrklausel gilt verpflichtend für Deutschland und Spanien, die von den Staaten mit mindestens 35 Sitzen als einzige keine Sperrklausel haben, für die Europawahl 2024: Fazit: Deutschland kann die Klausel zur Wahl 2024 einführen.
Die Regelung ist für 2019 nicht verpflichtend und eigentlich nicht gewünscht (Änderung weniger als ein Jahr vor der Europawahl): Deutschland führt die Klausel zur Wahl 2019 ein. Dann gilt doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das genau das verboten hat.
Habe ich da richtig gedacht oder habe ich etwas übersehen? MfG Harry8 23:22, 13. Sep. 2018 (CEST)
Hängt vom genauen Wortlaut des BVG-Urteils ab. -- Perrak (Disk) 00:34, 14. Sep. 2018 (CEST)
Das hat die Drei-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen am 26. Februar 2014 verboten. MfG Harry8 09:38, 14. Sep. 2018 (CEST)
Richtig. Wenn der Gesetzgeber also feststellt, dass sich die Umstände wesentlich geändert hätten, oder zum Beispiel eine 1,5%-Hürde verabschieden würde, würde das dem Urteil nicht direkt widersprechen. Alles unwahrscheinlich, aber wir glaskugeln in Artikeln ja nicht, es wäre immerhin denkbar. -- Perrak (Disk) 13:10, 14. Sep. 2018 (CEST)
Siehe diese Meldung: Die Sperrklausel kommt noch nicht im Jahre 2019. MfG Harry8 21:15, 30. Okt. 2018 (CET)

Einleitungsssatz

Mir gefällt der Einleitungssatz nicht. Er definiert eine Sperrklausel allein über ihre Wirkung, und ist dabei auch noch ungenau bis falsch. Der Definition hier zufolge wäre die deutsche Fünf-Prozent-Hürde keine Sperrklausel, denn sie verhindert eben nicht, dass kleinere Parteien im Parlament vertreten sind: Ein Direktmandat genügt, selbst bei 1 % der Zweitstimmen bundesweit.

Vorschlag:

Eine Sperrklausel ist eine Regelung in einem Verhältniswahlrecht, nach der Parteien oder Listen unterhalb eines bestimmten Anteils an allen Stimmen nicht bei der Verteilung der Mandate berücksichtigt werden. Damit soll einer „Zersplitterung“ des Parlaments entgegengewirkt werden.

Neben dieser "expliziten" Sperrklausel gibt es auch eine "implizite" Sperrklausel. Sie meint die nötige Mindestmenge an Stimmen einer Partei, um den Anspruch auf ein erstes Mandat zu erhalten. Diese Mindestmenge ergibt sich regelmäßig aus der Anzahl der zu besetzenden Mandate und dem genutzten Sitzzuteilungsverfahren.

--Morgenstund (Diskussion) 21:53, 28. Jun. 2020 (CEST)

In Deutschland haben wir kein reines Verhältniswahlrecht, insofern ist Dein Einwand nicht völlig zutreffend.
Deine Formulierung ist meines Erachtens trotzdem besser als die jetzige ;-) Wenn sich in nächster Zeit niemand anderweitig äußert, kannst Du es ja ändern. -- Perrak (Disk) 22:01, 28. Jun. 2020 (CEST)
Danke für dein Feedback. Mit dem Verweis auf das Mischwahlsystem in DE hast du natürlich recht. Ich warte mal eine Woche ab und ändere es dann, sollten keine gravierenden Einwände kommen. --Morgenstund (Diskussion) 22:46, 28. Jun. 2020 (CEST)