Diskussion:Susanne Baer

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von H-stt in Abschnitt "Kritik und Kontroversen"
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Homosexualität[Quelltext bearbeiten]

Ich würde gerne den letzten Satz dahingehend ändern, dass deutlich wird, dass sie die erste homosexuelle Bundesverfassungsrichterin ist. Ansonsten finde ich den Satz in seiner jetzten Form diskriminierend, denn bei keinem der anderen Verfassungsrichter wird die sexuelle Orientierungs erwähnt. (nicht signierter Beitrag von 93.220.0.94 (Diskussion) 20:42, 1. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Es gibt so einen kleeeeeeinen Widerspruch in Deinen beiden Sätzen, oder? Das merkst Du aber auch selber, oder?--Pacogo7 (Diskussion) 21:17, 1. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Nein, seeeeeeeehe (muss das sein?) ich nicht. Es ist diskriminierend, wenn nur bei homosexuellen Menschen erwähnt wird, dass sie homosexuell sind, aber nicht bei heterosexuellen Menschen, dass sie heterosexuell. Was anderes hingegen ist es, wenn die Übergabe eines bestimmten öffentlichen Amtes (hier sogar eines recht wichtigen) ein Schlüsselereignis darstellt, nämlich einen Bruch mit den heteronormativen Zuständen in der Gesellschaft und damit auch in öffentlichen Ämtern, durch die Vergabe des Amtes an einen offen homosexuell lebenden Menschen.

Mein Änderungsvorschlag wäre daher: "Baer ist die erste homosexuelle und verpartnerte Bundesverfassungsrichterin und setzt sich seit langem für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben ein." (nicht signierter Beitrag von 93.220.0.94 (Diskussion) 22:47, 1. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Da die sexuelle Ausrichtig Privatsache ist, können wir nur das veröffentlichen, was jemand freiwillig sagt. - Das Wort "erste" müsste mit Literatur als Quelle angegeben sein. Wir machen hier ja keine Theoriefindung. - Falls die sexuelle Ausrichtung von Susanne Baer aus dem Artikel herausgenommen werden soll, weil es diskrminierend sei, dann könnte man mal bei WP:BIO schauen, was angemessen ist. Grüße--Pacogo7 (Diskussion) 22:55, 1. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Ließe sich dieses Problem nicht mit "erste offen homosexuell", mit Verweis auf queer.de (http://www.queer.de/detail.php?article_id=13110) umgehen? Dieser Artikel ist auch im Wiki-Eintrag die einzige Quelle für ihre sexuelle Orientierung. Für mich ließt sich der Artikel so, dass von ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft, auf ihre sexuelle Orientierung geschlossen wird. Soviel zur Freiwilligkeit ihrer Aussage. Vielleicht als Kompromiss: "Baer ist die erste Bundesverfassungsrichterin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und setzt sich seit langem für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben ein." Quellen wären hier der queer.de Beitrag und die Biografien von allen anderen Bundesverfassungsrichtern. (nicht signierter Beitrag von 93.220.0.94 (Diskussion) 23:13, 1. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Kann man wohl so machen, ich sehe nichts, was dagegen spricht.--Pacogo7 (Diskussion) 15:16, 2. Nov. 2012 (CET)Beantworten

So, ich habs jetzt mal geändert. Hoffe das ist ok so:) (nicht signierter Beitrag von 93.220.2.10 (Diskussion) 17:43, 2. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Prima, ich habe das mal so 'gesichtet'.--Pacogo7 (Diskussion) 17:53, 2. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Vielleicht sollten bei diesem Artikel die folgenden sehr interessanten Erkenntnisse mitverwertet werden: http://www.danisch.de/blog/2016/01/31/presserechtsurteil-webseiten-sind-keine-presse/#more-12162 (nicht signierter Beitrag von 92.210.65.194 (Diskussion) 18:54, 31. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Desiderata[Quelltext bearbeiten]

In welchen großen Entscheidungen war sie Berichterstatterin? Welche Sondervoten stammen von ihr? Grüße --h-stt !? 17:57, 31. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Infragestellung der Kompetenz von Susanne Baer[Quelltext bearbeiten]

Es ist schon wieder ein Blogeintrag von Hadmut Danisch aufgetaucht: http://www.danisch.de/blog/2017/03/15/neues-zur-verfassungsrichterin-susanne-baer/

Wie glaubhaft ist die Quelle. Echte Kritik oder absoluter Müll? (nicht signierter Beitrag von 88.66.66.238 (Diskussion) 19:48, 15. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Mein Vorschlag: lesen und dann urteilen ;-)

--2003:65:EB25:4C01:80F8:D85:EB2E:F8E4 12:18, 16. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Baers Vortrag "Options of Knowledge - Opportunities in Science", Berlin 2007, ist ja im Internet lesbar. Ich sage nur: Bemerkenswert. Man könnte auch auf den Gedanken kommen, sich gewisse Fragen zu ihr zu stellen, wenn man das gelesen hat, aber das ist ein weites Feld... (nicht signierter Beitrag von 2A02:120B:7F5:4340:928:196:F767:7FC7 (Diskussion | Beiträge) 17:18, 16. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Danischs Kritik ist zweifellos überzogen und u.a. persönlich motiviert (Baer hat als gutachtende Richterin eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, mit der er die objektive Überprüfung seines Promotionsverfahrens durchsetzen wollte). Danisch hat aber in zwei Punkten recht: Erstens: Er steht tatsächlich in dieser Frage für eine Objektivierung und Nachprüfbarkeit wissenschaftlicher Leistungen, und sie steht dagegen. Zweitens: Die Humboldt-Universität drückt sich konsequent und eigentlich unverschämt darum herum, genauere Auskunft über Baers Tätigkeit als Professorin zu geben - was allerdings den Verdacht erhöht, sie habe vorwiegend für das Bundesministerium für Familie etc. gearbeitet und ihr Professorentitel sei für sie bloß durch das Ministerium angekauft worden, ohne dass ein echter Studiengang "Gender Studies" aufgebaut worden sei.Rheinvolk (Diskussion) 17:17, 17. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Erstens: Was bedeutet das für den Artikel? Zweitens: Wieso hat eine Universität Auskunft über die Tätigkeit einer Professorin zu geben? Über die Vorlesungen kann man sich im Vorlesungsverzeichnis informieren, der Rest unterfällt Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz. Die Universitätsleitung ist grundsätzlich keine Aufsichtsbehörde über die wissenschaftliche Tätigkeit der Hochschullehrer. Gert Lauken (Diskussion) 12:27, 6. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Endgültig: Es müßte zunächst geklärt werden, wo die Beweislast liegt. Muß Baer nachweisen, daß ihre Angaben stimmen, oder müßte ein Kritiker erst beweisen, daß sie nicht stimmen. Bei den früher üblichen Grenzkontrollen mußte man z.B. den Paß vorzeigen, d.h. man hatte die Beweislast, während man in der klassischen (nicht-klingonischen) Rechtsauffassung zunächst als unschuldig gilt, also die Beweislast bei der Anklage liegt. Bis das geklärt ist, könnte man Baers Lebenslauf lediglich als „unbelegt” oder „umstritten” bezeichnen. Gleiches hat man auch bei Abu Bakr Al Bagdadi getan, weil dessen Dissertation unauffindbar war. --Davit.1980 (Diskussion) 16:09, 27. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Wenn ein Journalist Anfragen an eine Universität richtet, muss er nicht erst "beweisen", dass da etwas nicht stimmt. Er kann sich auf ein allgemenes Auskuftsrecht berufen. Die Universität wurde auch gar nicht aufgefordert, Danischs Vermutungen zu bestätigen oder zu widersprechen. Es wurden nur Sachfragen gestellt wie "Gab es einen Studiengang" oder "Wie viele Veranstaltungen zu welchem Themen wurden druchgeführt?" Die Universität hätte legitim antworten können, dass sie zu überlastet sei, um die Recherchen durchzuführn - aber wäre das im digitalen Zeitalter tatsächlich haltbar? --Rheinvolk (Diskussion) 15:30, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Bitte WP:DS beachten. --Gmünder (Diskussion) 15:33, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Richtet sich das nur an mich oder auch an Blogger Devil 1980? --Rheinvolk (Diskussion) 15:39, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Allgemein an diese Diskussion. Diese sollte auf die konkrete Verbesserung des Artikel gerichtet sein. Aktuell wirken die Ausführungen eher allgemein als konkret. --Gmünder (Diskussion) 16:41, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Geburtsdatum[Quelltext bearbeiten]

Hallo @Weltenspringerin, ist das Geburtsdatum nun der 16.2. oder der 2.2. ([1])? Das Handbuch der Justiz liegt mir leider nicht vor. Grüße --rü. (disk.) 11:12, 17. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Hallo @Rübenkopf, laut Handbuch der Justiz ist das der 16.2.1964. Natürlich kann da auch mal was Falsches drinstehen. Die Seite des Bundesverfassungsgerichts gibt nur die Jahreszahl her. Baer kam am 2.2.2011 ans Bundesverfassungsgericht. Das lässt vermuten, dass es sich beim 2.2. um einen Übertragungsfehler handelt. Ich habe jetzt mal die Personendaten auf die Quelle HdJ angepasst. Danke für Deine Aufmerksamkeit. Gruß, --Weltenspringerin (Diskussion) 12:26, 17. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Danke Dir für die Anpassung! --rü. (disk.) 16:34, 17. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

"Kritik und Kontroversen"[Quelltext bearbeiten]

Also, ich bin das von der amerikanischen Wikipedia so gewöhnt, dass da selbstverständlich bei Personen des öffentlichen Lebens ein Abschnitt "Kritk und Kontroversen" dabei steht - ganz unabhängig davon, ob der Verfasser die Person mag oder nicht. Das gehört einfach dazu. Deshalb würde ich hier bitten, einen Abschnitt "Kritik und Konzroversen" zu ergänzen und die Danisch-Kritik dort einzufügen. Einen Textvorschlag mach ich gern, wenn's denn erwünscht ist. --Rheinvolk (Diskussion) 15:47, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Ein solcher sollte per WP:Q per Einzelnachweise (Hilfe:Einzelnachweise) belegt sein. Gerne hier den Textvorschlag zur Diskussion stellen. --Gmünder (Diskussion) 16:40, 12. Aug. 2023 (CEST)Beantworten
Solche Kapitel sind in der de-WP eher nicht erwünscht. Hier werden inhaltliche Kritikpunkte möglichst im jeweiligen Kapitel eingearbeitet, das den Anknüpfungspunkt enthält. Und irgendwelche unspezifische oder nicht ausreichend substantiierte Kritik fliegt bei uns einfach raus. Grüße --h-stt !? 19:19, 14. Aug. 2023 (CEST)Beantworten