Diskussion:Verschleierungsverbot

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von FWS AM in Abschnitt Redundanz-Baustein
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Verschleierungsverbot“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Lizenzhinweis[Quelltext bearbeiten]

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Die Artikel Verschleierungsverbot und Gesetz zum teilweisen Verbot gesichtsbedeckender Kleidung haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Gesetz zum teilweisen Verbot gesichtsbedeckender Kleidung einige Textpassagen übernommen und in Verschleierungsverbot eingefügt.

Damit werden die Lizenzbestimmungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) und der CC-BY-SA 3.0 gewahrt.
Janui 12:47, 15. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Niederlande:Regierung plant Verschleierungsverbot[Quelltext bearbeiten]

Nach Belgien und Frankreich, wo entsprechende Gesetze verabschiedet wurden, plant nunmehr die neue Regierung in den Niederlanden ein Verschleierungsverbot.

Am 1.8.2019 in Kraft getreten. Rbakels (Diskussion) 19:42, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Spanien: Spanischer Senat verabschiedete Verschleierungsverbot im Juni 2010[Quelltext bearbeiten]

Auch der spanische Senat befürwortete im Juni 2010 ein Verschleierungsverbot. 92.252.86.72 09:18, 3. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Frankreich[Quelltext bearbeiten]

Es sollte erwähnt werden, dass das franz. Verschleierungsverbot/Vermummungsverbot neutral formuliert wird, d.h. es bezieht sich auch auf junge/alte Männer, Kinder und sonstiges. Haben die Franzosen ein dem deutschen analoges "Demo-Vermummungsverbot"? Entzieht sich meiner Kenntnis. GEEZERnil nisi bene 10:14, 19. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Das Burkaverbot[Quelltext bearbeiten]

ist in Wirklichkeit kein Verbot der Burka, sondern ein Vermummungsverbot. Leider plappern da viele die BRD-Presse nach schreiben allerhand dazu in den Artikel Burka rein. Das habe ich entfernt, hier einfach reinzukopieren geht wegen dem Urheberrecht nicht.--Antemister 14:35, 12. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Der Text war / ist missverständlich. Der deutsche Bundestag, das ist die Versammlung der gewählten und im Amt (bzw. Mandat) befindlichen Bundestagsabgeordneten. Es war aber nicht die Versammlung der Bundestagsabgeordneten, die ein Burkaverbot als verfassungswidrig bewertete. Das Rechtsgutachten wurde vielmehr wohl bloß durch den sogenannten Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gefertigt. Es liegt kein Gesetzesbeschluss des Bundestages über ein Burkaverbot vor, und zwar weder positiv noch negativ, und es liegt auch kein Urteil des Bundesverfassungsgericht vor. Nachdem inzwischen der EuGH ein Burkaverbot für Frankreich nicht beanstandet hat, wäre es wahrscheinlich, daß der EuGH auch für Deutschland ein Burkaverbot nicht beanstanden würde.--87.155.51.63 18:51, 10. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Hinweis auf weiterführendes Material[Quelltext bearbeiten]

Hallo, als Vermerk mal hier angebracht, damit es nicht verlorengeht: Hier wurden Textteile entfernt, die vermutlich in diesen Artikel passen. Gruß, --NoCultureIcons 21:28, 12. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Tessiner Votum über Burkaverbot[Quelltext bearbeiten]

Am 22. September entscheidet mit dem Tessin erstmals ein Kanton über ein Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit.

Vgl. http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Tessiner-Votum-ueber-Burkaverbot-koennte-Geschichte-schreiben/story/30051371

Man sollte es einarbeiten, wenn das Ergebnis vorliegt. --Wunderstürmer (Diskussion) 21:58, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

„Im Tessin schlägt die anstehende Abstimmung bisher kaum Wellen.“ „...verweist zugleich darauf, dass das französische Gesetz noch von der grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beurteilt werden muss.“ (auszüge). außerdem leben im tessin praktisch keine burkaträgerinnen. ein windei wie hier? was bezweckst du? schweizer rechtspopulisten bewerben? --FT (Diskussion) 22:39, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Es geht um Vollständigkeit. Der Tessiner Entwurf ist zudem quasi eine Kopie des französischen Gesetzes. Überlang ist der Artikel ja nun nicht. Viele Verschleierungsverbote gibt es nicht. Da kann die Schweiz schon erwähnt werden, immerhin ist es auch die deutschsprachige Wikipedia. --Wunderstürmer (Diskussion) 23:20, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
im september 2013 soll darüber im kleinen kantönchen tessin abgestimmt werden. und du hustest schon im juli 2013 laut? gibt es wichtige probleme in de.wiki? internationaler stand hier. (falls dich mein persönlicher Standpunkt zum thema interessieren sollte: sieh dir das zweite und dritte bild + text auf meiner disk.-seite an.) --FT (Diskussion) 23:29, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Bei der Wikipedia soll ja immer alles erst ausdiskutiert werden. Jetzt ist Ende Juli. Bis September gibt es einen Monat Zeit zum diskutieren. Vorausgesetzt, es gibt hier kein anderslautendes Votum, bringe ich dann die Meldung rein. --Wunderstürmer (Diskussion) 17:38, 30. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Vollständigkeit umfasst nur relevante Informationen. -- Ishbane (Diskussion) 23:38, 30. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Gründe, Bedeutung und weiteres[Quelltext bearbeiten]

Also mir fehlen hier wichtige Aspekte, wie diese Verbote begründet werden, wo diese Verbote gelten (Öffentlichkeit? Stadion? Karneval? ect.) und was genau mit Verschleierung gemeint ist (Gesicht? Teile des Gesichts? ...), Kritik an entsprechenden Verboten und auch evtl. die Folgen. Vielleicht kann man auch das ein oder andere Gesetz(vorschlag) zitieren? --Friechtle (Diskussion) 13:56, 23. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Beim Vorüberkommen fiel mir grade ähnliches auf: es fehlen Gegenstimmen, auch betroffener Frauen, es fehlt die Kritik, daß vom Verbot betroffene Frauen nun unter Umständen gar nicht mehr in die Öffentlichkeit kommen, weil die Geldstrafe droht, et cetera.--Turris Davidica (Diskussion) 20:17, 24. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Was mich immer wieder wundert, ist der Einschub und Zusatz in Printmedien und leider auch hier, dass Burka und Niqab religiös motivert seien ! Weder der Koran noch die Haddithen verlangen eine Verschleierung der Frauen, empfehlen sie nicht einmal. Die Vollverschleierung ist eine Tracht der Wüstenstämme, die islamisiert wurden und ihre Gebräuche den dann unterworfenen und ebenso islamisierten anderen Völkern, wie z. B. den Turkvölkern, aufzwangen ! Bei den auch muslimischen Tuaregs sind die Männer verschleiert, die Frauen hingegen nie, und die Tuaregs halten sich sehr streng an den Koran. Viele andere muslimische Völker haben ebenso keine Verschleierung ! Tunesien hat ein Verschleierungsverbot und dies wird auch im islamischen Tunesien von der Geistlichkeit nie in Frage gestellt ! Die also angeblich religiöse Motivation der Verschleierung in Europa lässt sich nur so erklären, dass man damit versucht, sich die Religionsfreiheit in den europäischen Ländern zunutze zu machen, oder aber, dass jene Leute, die sich auf diese berufen, den Koran gar nicht kennen, was wiederum bedeuten würde, dass es sich gar nicht um gläubige Muslime handelt.

Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Juli 2014[Quelltext bearbeiten]

Am 1. Juli 2014 bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das in Frankreich bestehende gesetzliche Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit.

BrasilianischesBier (Diskussion) 23:45, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

BrasilianischesBier (Diskussion) 23:49, 1. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, November 2015[Quelltext bearbeiten]

Am 26. November 2015 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Tragen eines Niqabs oder Kopftuches nicht zu den Menschenrechten gehört. Wer für den französischen Staat arbeitet, darf sich nicht verhüllen oder verschleiern, bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

BarioFat (Diskussion) 20:51, 26. Nov. 2015 (CET)Beantworten

2015: Debatte in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Neben der Partei AfD fordern eine Reihe von Politikern aus den konservativen Parteien CDU und CSU ein gesetzliches Verschleierungsverbot, wie beispielsweise die CDU-Politikerin Julia Klöckner oder die CSU-Politikerin Ilse Aigner. Diese politische Debatte ließe sich im Artikel einbauen.

Vertuioper (Diskussion) 05:20, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Das nennt man "Nebelkerze". Man bringt sich als Macher ins Gespräch, arbeitet aber an keinen ernsthaften Gesetzesentwurf. Sofern da also keine konkrete Vorschriften kommen, für den Artikel nicht relevant. Alexpl (Diskussion) 11:33, 1. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Auf dem Parteitag der CSU im November 2015 verabschiedeten die Delegierten die Forderung nach einem gesetzlichen Vollverschleierungsverbot. Dies ließe sich im Artikel einbauen.

Nurtabei geht (Diskussion) 04:24, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

2016: Debatte in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

In der FDP fordern Politiker wie Alexander Lambsdorff, Wolfgang Kubicki und der FDP-Vorsitzende Christian Lindner ein Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit. In der CDU fordern Politiker wie

ein Verschleierungsverbot.

2.206.255.56 00:27, 12. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

die IP hat es in den Artikel geschrieben (difflink) , ich hab's etwas aufgehübscht. --Neun-x (Diskussion) 05:18, 12. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
…und ich habe wiederum so umgebaut, daß aus dem Artikel ausschließlich gesetzliche Regelungen als Faktum hervorgehen. Wer hier was und wie fordert, ändern sich im Minutentakt (und führt im Artikel zu Newstickeritis(, schafft aber oft keine Rechtslage.--Turris Davidica (Diskussion) 09:39, 12. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
danke an Benutzer:Neun-x für deine Zustimmung. Leider aber hat ein Benutzer mit dem Nahmen Turris Davidica den entsprechenden Absatz zur Lage in Deutschland komplett gelöscht, obgleich dieser dort schon seit Jahren drinsteht. Ich hatte den entsprechenden Absatz nur weiter ergänzt, da nicht nur die bayrische CSU auf ihrem Parteitag letzten Jahres und die AfD ein Burkaverbot in der Öffentlichkeit fordern, sondern ebenso bedeutende Politiker bei der FDP sowie auch bei der CDU wie Jens Spahn, Julia Klöckner und die CDU-Innenminister der Bundesländer wie beispielsweise Frank Henkel. 2.206.255.56 13:20, 12. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Natürlich ist es bei solchen Artikeln üblich, dass auch Positionen von bekannten Politikern aufgenommen werden - das hat nichts mit "Newstickeritis" (Turris Davidica) zu tun. Solche Zitate kann man dann ab und zu mal etwas aussortieren, aber dass hier ein Oberzensor den ganzen Absatz löscht, ist ärgerlich. --PatrickBrauns (Diskussion) 17:07, 12. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Natürlich ist Newstickeritis bei Artikeln zu vermeiden, ioch hatte in der Begründung darauf verwiesen- sobald derartige Äußerungen auch Konsequenzen für die Rechtslage haben, kann man, wie bei den anderen Ländern auch, die Vorgeschichte kurz zusammenfassen und durch die dadurch geschaffene (oder auch nicht geschaffene) Rechtslage ergänzen. Für die Abbildung eines reinen Schlagabtausches a la dieser sagt jenes, jener aber etwas anderes, ist der Artikel nicht da. Ich nehem das b.a.w. wieder heraus, die Relevanz möge dargelegt werden.--Turris Davidica (Diskussion) 15:35, 13. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
+1 für @PatrickBrauns ::Natürlich ist es bei solchen Artikeln üblich, dass auch Positionen von bekannten Politikern aufgenommen werden - das hat nichts mit "Newstickeritis" (Turris Davidica) zu tun. Solche Zitate kann man dann ab und zu mal etwas aussortieren, aber dass hier ein Oberzensor den ganzen Absatz löscht, ist ärgerlich. -1 @Turris Davidica : die Theorie dafür ist der Artikel nicht da - worauf stützt du die ?? Ich hole ausnahmsweise mal ein bisschen aus: Frau Merkel ist seit über 10 Jahren nicht nur Bundeskanzlerin, sondern auch CDU-Vorsitzende - und sie hat ihre Partei im Griff. Es komt sehr selten vor, dass z.B. ein CDU-MdB vorprescht und öffentlich eine politische Position vertritt, die von der Parteilinie oder der politischen Linie der aktuellen Merkel-Regierung abweicht (falls er/sie es doch tut: Merkel hat ein breites Repertoire an Zuckerbrot und Peitsche und ein langes Gedächtnis. Wer per CDU-Listenplatz in den Bundestag gekommen ist ist noch 'enger an der Leine' als die MdBs, die ein Direktmandat haben. Und wenn z.B. Pofalla am Wahlabend des 22. September 2013 bei der CDU-Siegesfeier auf dem Podest ein Deutschland-Fähnchen schwingt und es ihr nicht passt - dann nimmt Merkel es ihm weg.
In Zeiten einer GroKo (die wir 2005-9 hatten und seit diesem Wahlabend wieder haben war/ist der Konformitätsdruck noch stärker als in anderen Wahlperioden: Meinungsäußerungen, die gegen politische Positionen der SPD gehen, sind speziell in den ersten zwei bis drei Jahren unerwünscht ("Koalitionsfrieden"); erst wenn die nächste Wahl am Horizont auftaucht werden die Zügel etwas gelockert. Journalisten und andere aus Hintergrundkreisen (oder politisch Aktive, deren MdB gelegentlich 'aus derm Nähkästchen plaudert') bekommen das durchaus mit; manches ist 'offenes Geheimnis'. Es gehört zum sogenannten 'System Merkel', dass sie Debatten steuert: manche lässt sie erst gar nicht aufkommen; manche beendet sie nach einer gewissen Zeit per Ordre di Mufti/Mutti; manche lanciert sie.
Wenn nun die CDU-Innenminister der Bundesländer ein Verschleierungsverbot fordern (@Turris: sie fordern nicht jede Woche oder jede Woche irgendwas - da von im Minutentakt sprechen zu wollen ... ich habe in meinen 2.188 aktiven WP-Tagen selten etwas gelesen, was ich so abwegig fand), dann ist dass imo ein Meilenstein in der innenpolitischen Debatte auf Bundesebene und auch etwas, was den politischen Kurs der CDU auf lange Zeit praktisch festlegt (Merkel vermeidet mit ihrem System Schlingerkurse - 'heute hü und morgen hott' gibt es nur im äußersten Notfall). --Neun-x (Diskussion) 04:16, 14. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Erstens einmal,Neun-x, vermisse ich das Eingehen auf den Vorhalt der Newstickerits, zum zweiten, wenn man solche Inhalte wiedergibt, ist auf eine ausgewogene Darstellung zu achten. Ich vermisse jeglichen Hinweis darauf, daß es in dieser Debatte auch Gegenstimmen gibt. Enzyklopädisch ist das nicht.--Turris Davidica (Diskussion) 15:37, 14. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Wie bitte ? ist auf eine ausgewogene Darstellung zu achten - wo (wp:xyz) steht das ? Deine Antwort ist imo ein WP:PA. Seit wann muss (!) man auf Diskus "enzyklopädisch" argumentieren ?? :::::Ich habe zwei anderen Diskutanten zugestimmt und imo ausführlich dargelegt, dass im System Merkel prominente CDU-Politiker nicht ständig ihre Meinung ändern (= kein Futter für Newsticker liefern). --Neun-x (Diskussion) 18:31, 14. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Das geht m. E. unmittelbar aus den Richtlinien dieses Projektes hervor, tut mir leid, wenn dir das neu sein sollte. In steter Wiederholung sehe ich im übrigen wenig Sinn; du wirst bemerkt haben, daß ich eure äußerst schlagseitige Darstellung mittlerweile ergänzt habe. Meine oben darlegte Ansicht hat sich zwar nicht geändert, offenbar ist aber Newstickeritis hier erwünscht. Na dann. --Turris Davidica (Diskussion) 09:05, 15. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
"unmittelbar" ?? soso. Ich habe dich konkret gefragt wo (wp:xyz) steht das ? - warum antwortest du nicht konkret (aka 'Butter bei die Fische') ?
Bitte verschone mich mit Phrasen wie tut mir leid, wenn dir das neu sein sollte. Die Richtlinien der deutschen Wikipedia sind im Laufe der Jahre enorm angewachsen (imo übrigens sehr anfänger-abschreckend ... die WP braucht guten Nachwuchs!) --Neun-x (Diskussion) 23:24, 15. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Sag, wie fühlst du dich? Falls dir das neu sein sollte, schade eigentlich.--Turris Davidica (Diskussion) 09:12, 16. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
+1 zu Turris Davidica: natürlich muss in Artikeln der NPOV eingehalten werden. Er wird nicht eingehalten, wenn nur eine Seite der Medaille dargestellt wird - zudem durch 4 Aussagen aus 3 Jahren (wobei die älteste Aussage aus 2014 nicht mit Datum gekennzeichnet wurde), die eine wirkliche "Debatte" dabei nicht richtig widergeben. Eine Diskussion darüber, dass man auch Begründungen, Hintergründe usw. beleuchten und nennen sollte, wurde schon 2013 begonnen. Hier hätte weiter angesetzt werden müssen. (welche Belege dann für so eine Widergabe der einzelnen Standpunkte in einem so kontroversen Thema relevant und geeignet sind, müsste dann der nächste Schritt der Diskussion sein). --AnnaS.aus I. (Diskussion) 08:39, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Im Bundestag findet sich für ein allumfassendes Burkaverbot in der Tat keine Mehrheit. Ernsthaft diskutiert wird dort jedoch ein gesetzliche Burkaverbot / Vollverschleierungsverbot / Vermummungsverbot in Schulen, Universitäten, Gerichten, Verwaltungsbehördengebäuden, sowie für Demonstrationen, und auch für am Verkehr im öffentlichen Straßenraum teilnehmende Führer von Kraftfahrzeugen. Insoweit könnte durchaus eine Mehrheit im Bundestag zustande kommen.--2003:4C:6F76:3801:909:B3E7:1396:67A4 13:24, 28. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

"Der Handelsverband Bayern bezeichnete Klöckners Wortwahl [...] als „imagemäßigen Schuß ins Bein“[Quelltext bearbeiten]

... hat Turris D. heute in den Artikel eingefügt.

Der Handelsverband Bayern ... kann nicht sprechen - es war Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern (seines Zeichens Pressesprecher (Oberbayern)).

Das Zitat ist vom Dezember 2015 und hat afaik kein weiteres Echo gefunden. Der 'Handelsverband Bayern' ist einer von vielen Verbänden im 'Handelsverband Deutschland (HDE)' ; der HDE ist eines von vielen Mitgliedern in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Imo ist die enzyklop. Relevanz unbelegt; ich nehme es raus. --Neun-x (Diskussion) 22:40, 15. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

SIehe Bearbeitungskommentar, ich habe Klöckner nicht in den Artikel eingeführt. Du hast eine belegte Aussage entfernt, etwas, was sich nicht entblödet wurde, mir angesichts dieser Debatte vorzuhalten.--Turris Davidica (Diskussion) 09:07, 16. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Für Mitlesende: Turris meint seinen Satz Wenn Klöckners Unsinn oben relevant ist, dann auch unten.
. Julia Klöckner ist in der CDU ein politisches Schwergewicht: sie ist stellvertretende CDU-Vorsitzende, Vorsitzende der CDU Rheinland-Pfalz, CDU-Fraktionsvorsitzende im Landtag von RLP etc. pp. Sie gilt als Merkel-Vertraute (manchen als 'Kronprinzessin' (= mögliche Merkel-Nachfolgerin [1])). Der Handelsverband Bayern ist siehe oben: "'Handelsverband Bayern' (HVB) ist ein 'Nobody': einer von vielen Verbänden im 'Handelsverband Deutschland (HDE)' ; der HDE ist eines von vielen Mitgliedern in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)." ein Verband unter vielen ohne nennenswerte gesellschaftliche Bedeutung. Er äußerte sich offenbar pro Burka, weil einige Mitglieder des HVB durch superreiche Kundinnen aus Golfstaaten fette Umsätze/Gewinne machen.
Klöckners Äußerung ist zitierenswert ; die Reaktion des HVB nicht.
Ich habe oben geschrieben Imo ist die enzyklop. Relevanz unbelegt . Wenn mir jemand belegt / überzeugende Argumente dafür vorbringen kann, wie relevant der HVB ist ... nur zu. Die 'Beweislast' liegt bei dem, der etwas im Artikel haben will. Solange der Beweis nicht erbracht ist, hat das HVB-Statement keine Daseinsberechtigung im Artikel. --Neun-x (Diskussion) 15:53, 16. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Der Handelsverband Bayern ist ein Lobbyverband in Bayern und hat keine Relevanz in der Diskussion. Zudem wurde nur die Poltikerin und ihre Äußerung kritisiert und keine inhaltliche Bewertung vorgenommen. --TheoHermann (Diskussion) 17:43, 16. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Das war genau der Punkt – ob der Handelsverband Bayern hier relevant ist, darüber kann man diskutieren. Unmittelbar im Abschnitt darüber, bei den „Contras“ wird allerdings Klöckner explizit benannt. Daraufhin fand ich es nicht unwesentlich, ansatzweise darauf hinzuweisen, auf welchem Niveau sich die Äußerungen eben dieser Politikerin sichteilweise bewegt und wie das rezipiert wird.--Turris Davidica (Diskussion) 09:15, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Frankreich 2016[Quelltext bearbeiten]

Immer mehr Orte schlißene sich dem vernünftigem Verbot an: http://www.krone.at/welt/frankreichs-badeorte-erlassen-burkini-verbot-extremismus-symbol-story-525108 (nicht signierter Beitrag von 84.61.250.254 (Diskussion) 09:01, 17. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

"Fälschlich" im ersten Satz[Quelltext bearbeiten]

Benutzer:Turris Davidica, das Verschleierungsverbot wird in den Massenmedien und umgangssprachlich meist Burkaverbot genannt. Punkt. Ob das "fälschlich" ist, ist eine Frage der Sichtweise: Es gibt keine oberste Sprachautorität, die festlegen könnte, dass es "fälschlich" ist, Postwertzeichen als Briefmarken zu bezeichnen, Erdbeeren als Beeren oder eben Verschleierungsverbote als Burkaverbot - Sprache bildet sich aus eigenem Recht und es ist nicht Wikipedias (oder Dein) Job, hier eine etablierte Sprachfigur als "richtig" oder "falsch" zu bezeichnen. Wenn Du Quellen für Begriffskritik findest, kannst Du sie gerne als Standpunkt darstellen, aber nicht in dieser Form der Eigenbehauptung. --Rudolph Buch (Diskussion) 11:35, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Zunächst handelt es sich nicht um eine „Form der Eigenbehauptung“, das Wort hat zuvor in der Intro gestanden; du hast es entfernt, mit der Begründung, es sei „wertend“. Die Wortwahl zielt indes darauf ab, daß das Verbot umgangssprachlich oft so genannt wird, obwohl in ca. 99,8 % der Fälle gar nicht die Burka gemeint ist und hat daher eine Berechtigung. Id est, es sollen „Burkas“ verboten werden, gemeint sind aber gar keine, daher „fälschlich“. Dies auch vor dem Hintergrund, daß gesetzliche Verbote die Bezeichnung sicherlich nicht verwenden werden. Übrigens kannst du davon ausgehen, daß ich die Disku beobachte, da ich am Artikel arbeite, du brachst mich daher nicht herbeizupingen.--Turris Davidica (Diskussion) 11:58, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Ja, ich weiß, was Du ausdrücken willst. Aber "Burka" hat sich in Medien und Umgangssprache nun mal als Oberbegriff etabliert. Und weil er sich etabliert hat, ist er nicht "fälschlich". Die sprachphilosophische Frage, ob die zu "99,8 %" etablierte Bedeutung dem ursprünglichen Wortsinn entspricht, ist ohne Erläuterung nicht verständlich und auch nicht wesentlich genug für den ersten Satz. --Rudolph Buch (Diskussion) 14:29, 17. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Rechtslage versus Debatte[Quelltext bearbeiten]

Ich empfinde die Gliederung des Artikels als unbefriedigend: Der Abschnitt "Rechtliche Situation" (die ja typischerweise länderspezifisch ist) streift die Rechtslage nur überblickshaft und geht auf wesentliche Entwicklungen wie das EGMR-Urteil nicht ein, dagegen ist der Abschnitt "Politische Debatte" nach Ländern gegliedert und schildert hier dann doch entweder die rechtliche Situation oder verliert sich - wie bei Deutschland - in unbedeutenden "wer hat was gesagt"-Details. Auch die Reihenfolge ist eigenartig: Üblicherweise gibt es bei neuen rechtlichen Regelungen ja erst eine politische Debatte und dann gegebenenfalls eine Rechtsänderung, die Reihenfolge der Abschnitte ist aber umgekehrt. Können wir uns darauf einigen, in einem ersten Abschnitt die "Geschichte" der Verschleierungsverbote sowie die Hauptpositionen der Kontroverse um sie darzustellen und dann die "Rechtliche Situation" länderspezifisch aufzuarbeiten? Und hier dann mit Schwerpunkt auf konkrete Gesetzesinitiativen bzw. Rechtsvorschriften? --Rudolph Buch (Diskussion) 10:37, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Eine Bitte, könntest du von dir in toto zitierte Vorlagen, Resolutionen et cetera in kurzen Worten zusammenfassen? Der gerade eingebrachte Textteil erscheint mir für einen Übersichtsartikel deutlich zu lang.--Turris Davidica (Diskussion) 10:54, 24. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Bei der Resolution habe ich selbst lange geschwankt (weil sie nur illustrierend ist, aber keine echte Bedeutung hat), auf die Texte der zentralen Verbotsvorschriften würde ich aber ungern verzichten: Jede Zusammenfassung wäre hier letztlich länger als der Gesetzestext selbst und diese eigentlichen Verbotstexte sind ja doch ganz erheblich für das Thema. Ich nehme die Resolution raus - vielleicht können wir uns im Gegenzug weiter oben darauf beschränken, bei der politischen Debatte nur jene Äußerungen darzustellen, die tatsächlich relevant sind ;-) --Rudolph Buch (Diskussion) 12:00, 24. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Na ja, mein Ansatz war ja eigentlich, daß sie solange nicht in dieser Ausführlichkeit relevant sind, bis sie im jeweiligen Land zu einem konkreten Ergebnis geführt haben (oder auch nicht, dann mit kurzem Abriß, warum nicht), das wurde von zwei Benutzern nicht goutiert.--Turris Davidica (Diskussion) 12:03, 24. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Vollverschleierungsverbot in afrikanischen Ländern: Kamerun, Tschad und Volksrepublik Kongo[Quelltext bearbeiten]

Übertrag von meiner Diskussionsseite:

Artikel Vollverschleierungsverbot

Bitte einfügen:

Kamerun[Quelltext bearbeiten]

2015 wurde in Kamerun ein gesetzliches Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit vom Parlament verabschiedet.

Tschad[Quelltext bearbeiten]

Im Juni 2015 wurde im Tschad ein gesetzliches Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit vom Parlament verabschiedet.

Volksrepublik Kongo[Quelltext bearbeiten]

Im Mai 2015 wurde in der Volksrepublik Kongo ein gesetzliches Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit vom Parlament verabschiedet.

AfrikasSchutz (Diskussion) 23:32, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ende Übertrag. --Rudolph Buch (Diskussion) 09:41, 13. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Österreich[Quelltext bearbeiten]

Der im Falle einer rechtmäßigen Wahl höchstwahrscheinlich gewählte Bundespräsident Hofer hält auch nichts von Kopftüchern. - https://kurier.at/politik/inland/fpoe-kandidat-hofer-kopftuchverbot-im-oeffentlichen-raum/191.182.535 (nicht signierter Beitrag von 178.9.124.109 (Diskussion) 12:28, 28. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Zehntklässlerin in Niedesachsen[Quelltext bearbeiten]

spiegel.de Freitag, 30.09.2016: beschäftigt nun laut Neue Osnabrücker Zeitung die Polizei, den Verfassungsschutz Niedersachsen und das Kultusministerium (Ministerin: Frauke Heiligenstadt, SPD).

Niedersachsen wird seit 2013 rot-grün (Kabinett Weil) regiert.

Mal gucken, wie sich der Fall entwickelt und wie die öffentliche Rezeption ist. --Neun-x (Diskussion) 17:18, 30. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Bulgarien[Quelltext bearbeiten]

Der EU-Mitgliedsstaat Bulgarien hat sich für ein Burkah-Verbot entschieden, siehe dazu hier: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bulgarien-parlament-beschliesst-burka-verbot (nicht signierter Beitrag von 2003:4C:6F28:DC01:DD8:1806:6B16:F906 (Diskussion | Beiträge) 19:14, 30. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

und http://www.spiegel.de/politik/ausland/bulgarien-verbietet-oeffentliches-tragen-von-burkas-a-1114777.html und http://derstandard.at/2000045179810/Burka-wird-in-Bulgarien-verboten
und www.deutschlandfunk.de :
Das Parlament billigte ein entsprechendes Gesetz, das von der nationalistischen Koalition Patriotische Front eingebracht worden war. Diese hatte argumentiert, die Burka sei mehr eine Uniform als ein religiöses Symbol. Bei Missachtung des Verbots droht eine Strafe von bis zu 770 Euro und die Aussetzung von Sozialleistungen. Bulgarien hat etwa 7,2 Millionen Einwohner. Zehn Prozent davon sind Muslime. (Regierung Borissow II) --Neun-x (Diskussion) 00:25, 1. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Lettland[Quelltext bearbeiten]

88.71.52.222 01:13, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Gesetzliche Vollverschleierungsverbote in Tunesien, in Syrien und in Ägypten[Quelltext bearbeiten]

Gesetzliche Vollverschleierungsverbote gibt es teilweise auch in Tunesien, in Syrien und in Ägypten. Das müßte im Artikel kurz dargestellt werden. 88.70.220.173 18:17, 29. Nov. 2016 (CET)Beantworten

CDU-Parteitag in Essen[Quelltext bearbeiten]

Auf dem CDU-Parteitag in Essen fordert auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel gesetzliche Vollverschleierungsverbote. 92.76.122.86 12:34, 7. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Marokko[Quelltext bearbeiten]

Marokko verbietet offenbar Burka-Verkauf , http://www.bbc.com/news/world-africa-38574457

Offenbar ist die Quellenlage noch (zu) dünn. --Neun-x (Diskussion) 09:13, 11. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Verbot im Januar 2017 in Marokko beschlossen. (nicht signierter Beitrag von Struppiswerg (Diskussion | Beiträge) 01:56, 3. Mär. 2017 (CET))Beantworten

Gabun und Niger[Quelltext bearbeiten]

Gabun und Niger mit ihren gesetzlichen Verboten der Vollverschleierung im Artikel eingefügt. Struppiswerg (Diskussion) 01:53, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Vereinigtes Königreich[Quelltext bearbeiten]

Im Vereinigten Königreich ist das Thema sehr umkämpft. Umfragen zeigen aber große Mehrheiten für ein Verschleierungsverbot im öffentlichen Raum sowie für Beamte, Soldaten und Polizisten.

Struppiswerg (Diskussion) 01:53, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten

+1 Ich sehe keine Grundlage für Benutzer:Turris Davidica wiederholte Zürucksetzung. Die vorhandenen Belege zum Königreich erscheinen nicht geeignet um die bisherige Aussage zu decken. Alexpl (Diskussion) 09:57, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Alex, bitte schau dir Versionshistorien und Bearbeitungskommentare an. Abgesehen davon, daß ich iMHO zu den Hauptautoren des Artikels gehöre und der Benutzer, der gestern umfangreiche Einbauten vorgenommen hat, ein Dauersperrumgeher, drehten sich die „wiederholten Zurücksetzungen“ nicht vorwiegend um England, sondern um umfangreiche gestrige Einbauten GLGs. Es ist unzumutbar, der steinbruchartigen Exegese, die dieser Benutzer bei Einfügungen im allgemeinen betreibt, jeweils im Detail hinterzurecherieren, was davon stimmt (meist stimmt es nämlich nicht), nichtsdestotrotz hatte ich mir die Mühe gemacht, um einmal ein Bespiel herauszupicken: der Benutzer hatte unter anderem eingefügt, Gabun und Niger hätten ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot verabschiedet. Nun erwähnt die angegebene Quelle meines Lesens den Niger gar nicht, die Situation in Gabun wurde nur holzschnittartig wiedergegeben. Und immer so weiter. Beim Passus über England muß, wie von mir angegeben, erst einmal Quellstudium betrieben werden, Gemeinplätze wie „aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken“ sind jedenfalls wenig lexikalisch, genausowenig, wie in einem solchen Fall Länder von Afghanistan bis Zimbabwe alphabetisch anzuordnen. --Turris Davidica (Diskussion) 10:12, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Ok, nur du verstehst, dass das Argument "Sperrumgehung" nicht die inhaltlichen Aussagen aufhebt. Zum ersten Beleg: Religiöse Eiferer als Beleg für die Gültigkeit ihrer eigenen Praktiken heranzuziehen, ist problematisch und so nicht akzeptabel. Zum zweiten Beleg "ead.de" wurde mehrfach falsch interpretiert. Zunächst basiert der Artikel dort auf der dailymail - einer alberneren Version der Bildzeitung. Und selbst wenn man ihn akzeptiert, steht dort: "Mindestens drei muslimische Privatschulen in England verlangen, dass sich Schülerinnen in der Öffentlichkeit verschleiern" - in unserem Artikel wurde daraus "Vielmehr ist es dort für Mädchen etwa ab dem 11. Lebensjahr an islamischen Schulen verpflichtend, sich zu verschleiern." - Wenn du also der "Hauptautor" bist und sowas durchging, haben wir offenbar ein Problem. Alexpl (Diskussion) 10:23, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Doch, in diesem Falle tut es das, die Zahl der diesbezüglichen Fehlleistungen ist Legion, der Benutzer darf hier gar nicht schreiben, auch auf Diskussionsseiten nicht. Möglicherweise hattest du übersehen, daß ich den Passus über England zwischenzeitlich auskommentiert hatte? Ich bin im übrigen nicht *der* Hauptautor, sondern ich gehöre iMHO zu ihnen. Allerdings verbringe ich meine Zeit nicht damit, den Artikel Tag und Nacht immer wieder aufs neue zu lesen. Da ich den fraglichen Passus unter Verweis auf die Quellenlage ebenfalls kritisch bewerte, sollten wir eigentlich auch kein Problem haben. --Turris Davidica (Diskussion) 10:33, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Nachtrag: in England ist die Debatte offenbar so hochkomplex, daß es einen eigenen (durchaus nicht kurzen) Artikel braucht, um sie darzustellen: British_debate_over_veils, Der gegenwärtige Passus erscheint als Zusammenfassung völlig ungenügend, auch „In Gerichtsverhandlungen ist die Verschleierung allerdings während der Aussagen aufzuheben“ läßt sich angesichts unterschiedlicher richterlicher Anordnungen so pauschal nicht ausdrücken. Ich entferne den Passus bis auf weiteres ganz. --Turris Davidica (Diskussion) 11:09, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Geplante Gesetzesvorhaben in Luxemburg und in Österreich[Quelltext bearbeiten]

Ebenso die 2017 in Luxemburg und in Österreich geplanten Gesetzesvorhaben der Regierungen im Artikel nunmehr eingebaut.

Struppiswerg (Diskussion) 01:56, 3. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Rechtslastig[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist unangemessen einseitig. Behandelt wird ausschliesslich die Rechtslage. Es fehlen religiöse, geschichtliche, kulturelle, soziale, psychologische, politische, geschlechtsspezifische, philosophische, rituelle Aspekte. Und es fehlen die Argumente der Betroffenen und Beteiligten. Gruss, --Markus (Diskussion) 07:37, 24. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Das Verschleierungsverbot ist aber eben eine rein rechtliche Sache.--Antemister (Diskussion) 18:55, 24. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Nein. Das Verschleierungsverbot ist ein mögliches Ergebnis der politischen, seltener der religiösen, kulturellen, ehtischen, sozialen, psychologischen, geschlechtsspezifischen, rituellen Auseinandersetzung. Und ohne deren Beschreibung ist der Wikipedia-Artikel ziemlich dürftig. Vielleicht findet sich ja hier ein berufener Kenner, der den Artikel noch passend ergänzt :-) Gruss, --Markus (Diskussion) 16:58, 25. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Ein Verbot ist eine Rechtsfrage. Die Auseinandersetzung mit der Sache selbst wie auch Betrachtungen zur Herkunft, Ethik etc. findet man bei der Sache selbst, dem Schleier. Im Artikel Tanzverbot geht es auch um rechtliches, nicht um die Ethik und Psychologie des Tanzens selbst.--Turris Davidica (Diskussion) 10:24, 26. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Wenn man sich den Artikel einmal ansieht,.. hat der Schreiber wie beim "Knobeln",...vieles reingeschmissen... und dann aus den Einzelteilen etwas "zusammengeschustert", nach dem Motto wird schon passen.

. Denn bei dem Verschleierungsverbot,.. hierzu bei dem Bereich, Zur politischen Debatte: Diverse Berufssparten,.. dann der Absatz Es verbietet bei Ausübung des Dienstest, bei einer Tätigkeit mit unmittelbaren Dienstbezug, in Ausübung eines Amtes und Soldaten ( auch während der Freizeit ) an dienstlichen Ort das Gesicht zu verhüllen.

Wenn dienstliche oder gesundheitliche Gründe dies erfordern, gibt es z. T. Ausnahmen,... es ist schon im Allgemeinen der Hohn,.. Strafrechtliche "Geschichten", mit denen einzelner Berufe zu vermischen.

.. Demnächst dürfen Polizisten oder Feuerwehrleute, keinen Schutzhelm mehr tragen,... getreu dem las dir doch die Birne einhauen oder hau Sie dir ein, Wir können dich aber sonst nicht erkennen.

Wozu man den Schreiber der sich Antemister nennt, zum Teil Recht geben kann,... wobei ich beim Drogenverbot bleibe, wenn man das liest.--77.8.190.90 09:20, 12. Jun. 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten

Wie sieht bei diesen Gesetzen mit Sonnenbrillen und Hüten/Kopftuch aus?[Quelltext bearbeiten]

Wundert mich gerade, da sich der fiktionale Zorro der oder die gemeine Lady im Cabrio nicht anders kleidet. Ich persönlich mag es auch nicht wenn ich mit einem nicht allzu vertrautem Gegenüber rede und der/die Sonnenbrille trägt.--Tobias ToMar Maier (Diskussion) 03:58, 25. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Infektionsschutz?[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es eigentlich mit dem Tragen von Gesichtsmasken zum Infektionsschutz (Corona) aus? In Österreich ist medinzinisch motivierte Gesichtsbedeckung offenbar erlaubt. Was ist in anderen Ländern mit strengem Verschleierungsverbot, z.B. Dänemark? (nicht signierter Beitrag von YoshiDragon (Diskussion | Beiträge) 23:58, 11. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

Redundanz-Baustein[Quelltext bearbeiten]

Wie lange bleibt der Baustein noch bestehen? Es hat sich doch erledigt, oder? --FWS AM (Diskussion) 11:03, 10. Dez. 2023 (CET)Beantworten