Diskussion:Willi Graf

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von JuTe CLZ in Abschnitt Löschung meines Weblinks
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Willi-Graf-Schulen[Quelltext bearbeiten]

Es gibt noch eine weitere Willi-Graf Schule und zwar in Berlin (ehemals Tannenbergschule). Hier der Link: www.willi-graf-os.de 87.160.224.180 15:45, 6. Aug. 2007‎

Habe geändert, dass es acht Schulen sind, da auch Anneliese Knoop-Graf im auf "ihrer" Wikipedia-Seite verlinkten Interview mit dem Bayerischen Rundfunk sagt, dass es acht sind, allerdings spricht der Interviewer von Gymnasien "... Lindenmeyer: Es gibt in Deutschland sieben Willi-Graf-Gymnasien. Knoop-Graf: Acht. ..." (siehe: BR-ONLINE | Das Online-Angebot des Bayerischen Rundfunks, http://www.br-online.de/alpha/forum/vor0712/20071218.shtml, Interview vom 18.12.2007), -- Proust 11:20, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hinrichtung nach damaligen Recht?[Quelltext bearbeiten]

Auch im NS-Recht war das Gnadenrecht nicht abgeschafft, eine „Hinrichtung“ am Tag des Urteils kann es deshalb „nach damaligen Recht“ nicht gegeben haben. Abgesehen davon, gibt es auch kein rechtskräftiges Urteil. Bogdan Museal 08:36, 20. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Willi Graf wurde am 19.4. verurteilt und im Oktober hingerichtet. --Hardenacke 19:37, 22. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Allerdings ohne eine rechtskräftiges Urteil. Wie Du aus Deiner eigenen Diskussionsbeteiligung weißt, gibt es Benutzer, die sogar in den Fällen mit der oben zugespitzten Form immer wieder ews um diesen Frage anzetteln. Da das bei Hubertls edit-Kommentar wohl doch nicht die Absicht war, klingt es natürlich hier ein wenig übertrieben. Die grundsätzliche Frage eines nicht vorhandenen rechtskräftigen Urteils bleibt davon aber natürlich unbetroffen. Bogdan Museal 22:10, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Hinrichtung am Tag des Urteils war es jedenfalls nicht, aber ein Urteil gab es, rechtskräftig oder nicht. --Hardenacke 22:16, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Ein Urteil kann man sich ja immer (ein)bilden. Bogdan Museal 23:04, 24. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Wie schon in anderen Fällen dargelegt, ist die Formulierung "hingerichtet" wegen des Unrechtscharakters der Urteile des sog. Volksgerichtshofs in diesem Fall und in anderen Fällen, in denen es um Widerstandskämpfer geht (Stauffenberg, von Haeften, Elser[1] usw.) m.E. nicht nur eine unangemessene, fast Euphemismus zu nennende Formulierung, sie entspricht auch nicht der hier angegebenen Quelle. Weder aus sprachpuristischer noch juristischer Sicht muß das Wort "ermordet" andauernd durch "hingerichtet" ersetzt werden. Menschen wie Saddam Hussein u.a. werden hingerichtet, Willi Graf aber und andere Opfer der Gestapo oder des sog. Volksgerichtshofes etc. wurden ermordet! Zu dem sicher umstrittenen Komplex auch: Radbruchsche Formel Gruß, --HansCastorp 00:06, 22. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Märtyrer[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Märtyrer-Kategorie bis auf weiteres entfernt, auch wenn ich persönlich ihn für einen solchen halte. In der Beschreibung der Kategorie heißt es: Hier sollen nur Personen eingetragen werden, die von einer Glaubensgemeinschaft mit mehr als 500.000 Mitgliedern als Märtyrer bezeichnet werden. Für die Katholische Kirche, um die es in seinem Fall geht, setzt dies eine Prüfung und Entscheidung der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren voraus. Durch die Approbation dieser Entscheidung durch den Papst wird das Martyrium anerkannt, die Person mithin von der Kirche als Märtyrer bezeichnet. Bis dahin könnte man allgemeiner von einem Blutzeugen sprechen. Das ist zwar faktisch nichts anderes als ein Märtyrer, durch die Bezugnahme auf die Glaubensgemeinschaft paßt die Kat aber derzeit (noch) nicht.--Liebermary (Diskussion) 12:23, 4. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Willi Graf wurde 1999 in das Martyrologium der deutschen katholischen Kirche aufgenommen. Deshalb glaube ich, dass es in Ordnung ist, ihn in die Kategorie der Märtyrer aufzunehmen.Weissepedia (Diskussion) 01:55, 22. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Löschung meines Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Die Begründung der Löschung "kein unmittelbarer Lemmabezug" ist willkürlich und unzutreffend. Die von mir herausgegebene historisch-kritische Quellenedition enthält bedeutende Dokumente zu Willi Graf, die sonst digital nicht auffindbar sind. Mit dieser Begründung müssten weitere Weblinks und Einzelnachweise getilgt werden. Es wäre angemessen, zunächst genauer hinzuschauen und dann sachgemäß zu redigieren. (Bei dieser Gelegenheit darf ich darauf hinweisen, dass bis zu meiner Korrektur am 25.11.2022 fälschlich von Graf als einem "deutschen Militärarzt" die Rede war.) Ich beantrage daher die unverzügliche Wiederherstellung meines Eintrags. Dr. Martin Kalusche (Diskussion) 07:39, 27. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Siehe hierzu auch Diskussion:Kurt_Huber#Löschung_meines_Weblinks. --JuTe CLZ (Diskussion) 09:51, 27. Nov. 2022 (CET)Beantworten