Eidgenössische Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»

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Volksabstimmung
Stimmen in %
Ja
  
60,98
Nein
  
39,02

Die eidgenössische Volksinitiative für eine starke Pflege (Pflegeinitiative) war eine schweizerische Volksinitiative des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK. Sie verlangte, dass Bund und Kantone dazu verpflichtet werden, für eine dem Bedarf der Schweizer Bevölkerung angemessene pflegerische Versorgung zu sorgen. Dies sollte insbesondere über Investitionen in die Ausbildung von ausreichend Pflegepersonal, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine teilweise Autonomie bei der Abrechnung von Pflegeleistungen mit den Krankenkassen geschehen. Die Volksabstimmung fand am 28. November 2021 statt, wobei die Initiative deutlich das Volks- und Ständemehr schaffte.

Es ist die 24. Volksinitiative, die angenommen wurde – und die erste, die von Gewerkschaftskreisen lanciert worden ist.[1]

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemäss Berechnung des Schweizer Bundesamtes für Statistik wird in den nächsten 30 Jahren die Zahl der über 65-Jährigen in der Schweiz auf 2,7 Millionen Personen steigen. Ende 2014 waren es noch 1,5 Millionen[2]. Damit wird auch der Anteil an alten, chronisch und mehrfach erkrankten Menschen weiter stark zunehmen. Hinzu kommt, dass die Aufenthaltsdauer im Spital nach chirurgischen Eingriffen – und teilweise auch bei Krankheit und Unfall – stetig sinkt. Das hat unter anderem zur Folge, dass mehr Patientinnen und Patienten in kürzerer Zeit pflegerisch versorgt, angeleitet und beraten werden müssen.[3]

Der Schweiz gelingt es nicht, ausreichend Personal für den bestehenden und zukünftigen Bedarf an professioneller Pflege auszubilden. Besonders akut ist die Situation bei den diplomierten Pflegefachpersonen. So lagen die Ausbildungszahlen 2014 über alle Ausbildungsstufen gesehen (Diplomierte Pflegefachpersonen HF und FH, Fachfrauen/Fachmänner Gesundheit FaGe EFZ; Assistent Gesundheit und Soziales EBA EBA) nur bei rund 56 Prozent des errechneten Bedarfs, bei den auf Tertiärniveau ausgebildeten diplomierten Pflegefachperson bei lediglich 43,1 Prozent[4]. Der Erfüllungsgrad lag auch in den nachfolgenden Jahren weit unter dem Bedarf von 6075 Pflegediplomen auf Tertiärniveau: 2580 im Jahre 2015, 2503 im Jahr 2016 und 2632 im Jahr 2017[5].

Verschärft wird der Mangel an Pflegepersonal durch den hohen Anteil an Berufsaustritten: 45,9 Prozent verlässt den Beruf frühzeitig[6].

Initiativtext[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 117c Pflege

1 Bund und Kantone anerkennen und fördern die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung und sorgen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität.

2 Sie stellen sicher, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen für den zunehmenden Bedarf zur Verfügung steht und dass die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden.

Art. 197 Ziff. 123

12. Übergangsbestimmung zu Art. 117c (Pflege)

1 Der Bund erlässt im Rahmen seiner Zuständigkeiten Ausführungsbestimmungen über:

a. die Festlegung der Pflegeleistungen, die von Pflegefachpersonen zulasten der Sozialversicherungen erbracht werden:
1. in eigener Verantwortung,
2. auf ärztliche Anordnung;
b. die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen;
c. anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen für die in der Pflege tätigen Personen;
d. Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung von den in der Pflege tätigen Personen.

2 Die Bundesversammlung verabschiedet die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen innert vier Jahren seit Annahme von Artikel 117c durch Volk und Stände. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen trifft der Bundesrat innerhalb von achtzehn Monaten nach Annahme von Artikel 117c durch Volk und Stände wirksame Massnahmen zur Behebung des Mangels an diplomierten Pflegefachpersonen.[7]

Behandlung der Initiative[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einreichung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Pflegeinitiative wurde am 17. Januar 2017 lanciert. Am 3. Januar 2017 fand die Vorprüfung durch die Bundeskanzlei statt, die verfügte, dass die Initiative den gesetzlichen Anforderungen entspreche (Art. 68, Art. 69 BPR; Art. 23 VPR).[8] Daraufhin begann der Fristenlauf von 18 Monaten am 17. Januar 2017 für die Sammlung von 100'000 Unterschriften (Art. 139 BV). Am 17. November 2017 wurde die Initiative eingereicht.[9] Die Bundeskanzlei bestätigte am 29. November 2017, dass die Initiative mit über 114'078 Unterschriften zustande gekommen ist.[10] Nach Art. 97 Abs. 1 Bst. a ParlG hat der Bundesrat ein Jahr, nachdem eine zustande gekommene Volksinitiative eingereicht worden ist, der Bundesversammlung eine Botschaft[11] und einen Entwurf für einen Bundesbeschluss[12] zu unterbreiten. Dieser Pflicht kam er am 7. November 2018 nach. Auf Grundlage der Botschaft begann die parlamentarische Beratung in den Eidgenössischen Räten am 16. Dezember 2019.[13]

Botschaft des Bundesrates[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bundesrat hat am 9. März 2018 bekanntgeben, dass er die Pflegeinitiative ohne Gegenentwurf ablehnt.[14] Am 7. November 2018 präzisierte er seine Ablehnung in seiner Botschaft an das Parlament. Hauptsächliche Begründung war, dass die geforderte Kompetenz zur Abrechnung von bestimmten Pflegeleistungen zu Mehrkosten in der obligatorischen Krankenversicherung und zu Prämiensteigerungen führen würde.[15]

Beratung in den Eidgenössischen Räten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bundesversammlung folgte dem Antrag des Bundesrates und beschloss, Volk und Ständen die Initiative mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten; der Nationalrat fasste diesen Beschluss am 17. Dezember 2019 mit 107 zu 82 Stimmen bei 6 Enthaltungen, der Ständerat am 7. Juni 2021 mit 28 zu 14 Stimmen. Im Nationalrat stimmten die Fraktion der SVP einstimmig, die FDP-Liberale Fraktion und die Grünliberale Fraktion mit grosser Mehrheit sowie die Fraktion der Mitte mit knapper Mehrheit gegen die Initiative; für die Initiative sprachen sich einstimmig die Fraktionen der SP und der Grünen, eine grössere Minderheit der Fraktion der Mitte und kleine Minderheiten der Fraktionen der FDP-Liberalen und der Grünliberalen aus.

Der Bundesrat legte am 30. Juni 2021 das Datum des 28. November 2021 für die Volksabstimmung fest.[16]

Initiativkomitee[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Initiativkomitee besteht aus folgenden Personen:

  • Carobbio Guscetti Marina, Nationalrätin SP, Ärztin
  • Chabbey Julien, Pflegestudierender, Vorstandsmitglied Verband Schweizer Pflegestudierende
  • Chapuis Jacques, Direktor Haute Ecole de la Santé La Source (HES-SO)
  • Dätwyler Weber Barbara, Dipl. Pflegefachfrau HF, Präsidentin SBK Sektion SG/TG/AI/AR
  • Glanzmann Ida, Nationalrätin Die Mitte
  • Gysi Barbara, Nationalrätin SP
  • Häsler Christine, Nationalrätin Grüne
  • Heim Bea, Nationalrätin SP
  • Joder Rudolf, alt Nationalrat SVP
  • Juchli Liliane Klara, Dr. theol. h. c., Pflegeexpertin
  • Kessler Margrit, Präsidentin SPO, alt Nationalrätin GLP
  • Lehn Isabelle, Pflegedirektorin
  • Ley Sophie, Vizepräsidentin SBK-ASI
  • Lohr Christian, Nationalrat Die Mitte, Dozent und Publizist
  • Lüthi Regula, MPH, Direktorin Pflege MTD, Soziale Arbeit, Präsidentin Swiss Nurse Leaders
  • Marbet Peter, Direktor Berner Bildungszentrum Pflege,
  • Marchand-Balet Géraldine, Nationalrätin Die Mitte, Dipl. Pflegefachfrau,
  • Müller Staub Maria, Prof. Dr., Prof. in Pflegediagnostik, Präsidentin Schweizerischer Verein für Pflegewissenschaft VfP,
  • Poletti Rosette, Pflegeexpertin
  • Quadranti Rosmarie, alt Nationalrätin Die Mitte
  • Ribi Yvonne, Geschäftsführerin SBK-ASI
  • Schmid-Federer Barbara, Nationalrätin Die Mitte
  • Spirig Rebecca, Prof. Dr., Direktorin Pflege und MTTB
  • Sprenger Ramon, Dipl. Pflegefachmann HF
  • Théraulaz Pierre, ehemaliger Präsident SBK-ASI
  • Volpi Marco, Pflegedienstleiter, Präsident SBK-ASI Sektion VS
  • Zaugg Helena, Präsidentin SBK-ASI

Indirekter Gegenentwurf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) beschloss am 24. Januar 2019, der Pflegeinitiative mit einer parlamentarischen Initiative einen indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesstufe gegenüberzustellen.[17] Diesen Gegenentwurf unterstützte der Bundesrat. Der indirekte Gegenentwurf sah eine Ausbildungsoffensive vor, für die während acht Jahren eine Milliarde Franken zur Verfügung steht. Studierende, die eine Pflegeausbildung an einer höheren Fachschule absolvieren, sollten bei Bedarf finanziell unterstützt werden. Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen sollten für die praktische Ausbildung diplomierter Pflegefachkräfte subventioniert werden. Fachhochschulen sowie höhere Fachschulen sollten Zuschüsse erhalten, wenn sie die Zahl ihrer Ausbildungsplätze erhöhen. Zudem wollte der indirekte Gegenentwurf – wie die Initiative auch – ermöglichen, dass Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können. Ein Kontrollmechanismus sollte verhindern, dass es zu einer Zunahme an Leistungen und damit zu höheren Gesundheitskosten kommt, die zu einem Anstieg der Krankenkassenprämien zulasten der Bevölkerung führen würden.[18]

In den Schlussabstimmungen wurde der indirekte Gegenentwurf zur Volksinitiative im Nationalrat mit 194 Stimmen zu 1 Stimme und im Ständerat mit 43 zu null Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Er war mit der Volksinitiative in der Weise verknüpft, dass das neue Gesetz nur in Kraft treten kann, wenn die Volksinitiative abgelehnt oder zurückgezogen wird. Nachdem die Volksinitiative angenommen worden ist, haben Bundesrat und Parlament mit der neuen Verfassungsbestimmung den Auftrag erhalten, eine entsprechende Gesetzgebung erneut auszuarbeiten.[17]

Meinungsumfragen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Institut Auftraggeber Datum Ja Eher Ja Unentschieden
Keine Antwort
Eher Nein Nein
LeeWas GmbH Tamedia 12. November 2021 64 8 2 4 22
gfs.Bern SRG SSR 7. November 2021 47 20 6 11 16
LeeWas GmbH Tamedia 29. Oktober 2021 60 17 4 7 12
LeeWas GmbH Tamedia 12. Oktober 2021 59 23 7 5 6
gfs.Bern SRG SSR 9. Oktober 2021 48 30 7 9 6

Bemerkungen: Angaben in Prozent. Das Datum bezeichnet den mittleren Zeitpunkt der Umfrage, nicht den Zeitpunkt der Publikation der Umfrage.

Volksabstimmung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Haltungen der Parteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die EVP, die Grünen, die SP und glp haben die Ja-Parole zur Pflegeinitiative beschlossen; bei der SP geschah dies einstimmig.[19] Die Delegierten der Mitte haben Stimmfreigabe beschlossen. Die FDP, die SVP und die EDU haben dagegen die Nein-Parole beschlossen.[20]

Ergebnis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Provisorisches amtliches Endergebnis:[21]

  • Ja (22½ Stände)
  • Nein (½ Stände)
  • Kanton
    Ja Ja-Anteil Nein Nein-Anteil Beteiligung
    Kanton Aargau Aargau 0163'618 58,01 % 0118'442 41,99 % 65,09 %
    Kanton Appenzell Ausserrhoden Appenzell Ausserrhoden (½) 0015'377 55,30 % 0012'429 44,70 % 71,97 %
    Kanton Appenzell Innerrhoden Appenzell Innerrhoden (½) 0003'910 47,05 % 0004'401 52,95 % 69,97 %
    Kanton Basel-Landschaft Basel-Landschaft (½) 0075'848 62,00 % 0046'491 38,00 % 66,20 %
    Kanton Basel-Stadt Basel-Stadt (½) 0048'135 66,64 % 0024'094 33,36 % 64,66 %
    Kanton Bern Bern 0312'671 63,90 % 0176'625 36,10 % 66,70 %
    Kanton Freiburg Freiburg 0084'110 64,73 % 0045'827 35,27 % 62,59 %
    Kanton Genf Genf 0091'305 64,35 % 0050'589 35,65 % 54,00 %
    Kanton Glarus Glarus 0010'493 61,14 % 0006'669 38,86 % 65,28 %
    Kanton Graubünden Graubünden 0055'531 61,67 % 0034'518 38,33 % 65,09 %
    Kanton Jura Jura 0021'095 66,40 % 0010'676 33,60 % 60,13 %
    Kanton Luzern Luzern 0115'520 59,32 % 0079'228 40,68 % 70,27 %
    Kanton Neuenburg Neuenburg 0040'975 63,88 % 0023'168 36,12 % 57,76 %
    Kanton Nidwalden Nidwalden (½) 0012'445 53,39 % 0010'865 46,61 % 74,60 %
    Kanton Obwalden Obwalden (½) 0010'427 52,39 % 0009'477 47,61 % 74,96 %
    Kanton Schaffhausen Schaffhausen 0024'675 63,45 % 0014'214 36,55 % 75,66 %
    Kanton Schwyz Schwyz 0040'206 51,40 % 0038'019 48,60 % 73,41 %
    Kanton Solothurn Solothurn 0072'029 60,57 % 0046'895 39,43 % 65,99 %
    Kanton St. Gallen St. Gallen 0125'953 56,75 % 0095'998 43,25 % 68,26 %
    Kanton Tessin Tessin 0072'785 56,13 % 0056'891 43,87 % 59,58 %
    Kanton Thurgau Thurgau 0070'019 59,55 % 0047'562 40,45 % 68,46 %
    Kanton Uri Uri 0010'453 57,74 % 0007'715 42,26 % 69,18 %
    Kanton Waadt Waadt 0178'762 64,71 % 0097'478 35,29 % 60,82 %
    Kanton Wallis Wallis 0085'373 59,17 % 0058'907 40,83 % 65,25 %
    Kanton Zug Zug 0030'394 54,82 % 0025'127 45,18 % 71,80 %
    Kanton Zürich Zürich 0388'781 61,76 % 0240'672 38,24 % 66,53 %
    Schweiz Schweiz 2'161'080 60,98 % 1'382'977 39,02 % 65,30 %

    Umsetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Weil die Pflegeinitiative in der Volksabstimmung angenommen worden ist, muss der Bundesgesetzgeber auf Grundlage der angenommenen Verfassungsänderung Gesetze für die Umsetzung erlassen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 mitgeteilt, dass er eine Umsetzung in zwei Etappen vorsehe: die Ausbildungsoffensive und die direkte Abrechnung könnten zügig realisiert werden, da es keiner Vernehmlassung bedürfe. Hierfür hat der Bundesrat das EDI beauftragt, den Gesetzesentwurf des indirekten Gegenentwurfes wieder aufzunehmen und eine Botschaft[22] auszuarbeiten, auf Basis derer die parlamentarische Beratung stattfindet. Die Umsetzung der weiteren Aspekte der Initiative (u. a. die Forderung nach anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen) beanspruchten mehr Zeit; denn zuerst müssten die Zuständigkeiten zwischen BAG, SECO und ISBF geklärt werden.[23]

    Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. Marc Leutenegger: Ja zur Pflegeinitiative: Die Schweiz fällt einen historischen Entscheid. In: Swissinfo. 28. November 2021, abgerufen am 29. November 2021.
    2. Bericht des Bundesrates vom 9. Dezember 2016 «Demografischer Wandel in der Schweiz: Handlungsfelder auf Bundesebene»,. Abgerufen am 22. Februar 2019.
    3. Müller-Staub Maria: Pflege und DRG. In: Poser M. (Hrsg.): Lehrbuch Stationsleitung: Pflegemanagement für die mittlere Führungsebene. Hogrefe, 2012, ISBN 978-3-456-85033-7, S. 513–539.
    4. Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und odASanté: Nationaler Versorgungsbericht für die Gesundheitsberufe 2016. Nachwuchsbedarf und Massnahmen zur Personalsicherung auf nationaler Ebene. S. 46 f.
    5. Statistik zu den Ausbildungen im Gesundheitsbereich. In: Odasanté. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. Februar 2019; abgerufen am 22. Februar 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.odasante.ch
    6. Obsan-Bulletin 7/16 Berufsaustritte von Gesundheitspersonal. Abgerufen am 22. Februar 2019.
    7. Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)'. Bundeskanzlei, abgerufen am 28. Dezember 2021.
    8. Eidgenössische Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)». Vorprüfung. In: fedlex.admin.ch. Bundeskanzlei, 3. Januar 2017, abgerufen am 15. Februar 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
    9. Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)' auf der Website der Bundeskanzlei. Abgerufen am 22. Februar 2019.
    10. Eidgenössische Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)». Zustandekommen. In: fedlex.admin.ch. Bundeskanzlei, 29. November 2017, abgerufen am 15. Februar 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
    11. Botschaft zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)». In: fedlex.admin.ch. Bundeskanzlei, 7. November 2018, abgerufen am 15. Februar 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
    12. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» (Entwurf). In: fedlex.admin.ch. Bundeskanzlei, 7. November 2018, abgerufen am 15. Februar 2022 (Schweizer Hochdeutsch).
    13. 18.079 Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative). Volksinitiative. In: Geschäftsdatenbank Curiavista (mit Links zur Botschaft des Bundesrates, zu den Verhandlungen der Räte und weiteren Parlamentsunterlagen). Parlamentsdienste, abgerufen am 19. November 2021.
    14. Bundesrat lehnt «Pflegeinitiative» ab. 9. März 2018, abgerufen am 22. Februar 2019.
    15. Medienmitteilung des Bundesrats vom 7.11.18. Abgerufen am 22. Februar 2019.
    16. Medienmitteilung: Abstimmungsvorlagen für den 28. November 2021. 30. Juni 2021, abgerufen am 19. November 2021.
    17. a b 19.401 Parlamentarische Initiative Für eine Stärkung der Pflege – für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität. Abgerufen am 22. Februar 2019.
    18. Volksabstimmung vom 28. November 2021. In: Abstimmunsbüchlein. Schweizerische Bundeskanzlei, abgerufen am 28. Dezember 2021.
    19. Die SP ist die Partei der Freiheit. In: Mediencommuniqué. SP Schweiz, 28. August 2021, abgerufen am 18. September 2021 (Schweizer Hochdeutsch).
    20. Pflegeinitiative. In: Swissvotes. Institut für Politikwissenschaft der Universität Bern, abgerufen am 28. Oktober 2023.
    21. Vorlage Nr. 648 – Provisorisches amtliches Ergebnis. In: Chronologie Volksabstimmungen. Bundeskanzlei, 2021, abgerufen am 28. November 2021.
    22. BBl 2022 1498 Botschaft über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. In: Bundesblatt. 25. Mai 2022, abgerufen am 6. Oktober 2023.
    23. Umsetzung 2. Etappe der Pflegeinitiative. In: Bundesamt für Gesundheit. Abgerufen am 6. Oktober 2023.