Familienkasse Bayern Süd

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Familienkasse Bayern Süd
Staat Deutschland Deutschland
Hauptsitz Galgenbergstraße 24
93053 Regensburg
Standorte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Passau, Pfarrkirchen
Kontakt
Postanschrift Familienkasse Bayern Süd
93013 Regensburg
Service-Nummer 0800 4 5555 30
Webseite www.familienkasse.de

Die Familienkasse Bayern Süd ist mit etwa 980.000 Kunden und einem jährlichen Auszahlvolumen von 4,6 Milliarden Euro[1] eine der größten Familienkassen im Bundesgebiet. Mit Kindergeld, Kinderzuschlag und weiteren finanziellen Hilfen („Notfall-Kinderzuschlag“, Kinderbonus, Kinderfreizeitbonus und Sofortzuschlag für Kinder) unterstützt sie Familien. Zum Aufgabengebiet der Familienkasse gehören auch die umfassende Information und Beratung von leistungsberechtigten Familien.

Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Familienkasse Bayern Süd ist eine von vierzehn regionalen Familienkassen der BA und betreut Familien im südbayerischen Raum. Die ca. 500 Mitarbeiter verteilen sich auf den Hauptsitz in Regensburg sowie auf die Außenstellen in Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Passau und Pfarrkirchen.[2]

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Familienkasse Bayern Süd ist für die Auszahlung des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) und des Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für folgende Landkreise und kreisfreien Städte zuständig: Augsburg, Deggendorf, Freising, Ingolstadt, Kempten/Memmingen, Landshut/Pfarrkirchen, München, Passau, Regensburg, Rosenheim, Traunstein, Weilheim.

Bundesweite Sonderzuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Familienkasse Bayern Süd hat eine bundesweite Sonderzuständigkeit in grenzüberschreitenden Kindergeldfällen. Hier sind vorrangig vor den nationalen Vorschriften die Bestimmungen des europäischen Rechts zu beachten. Damit wird verhindert, dass eine Person gleichzeitig den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten unterliegt. In Zusammenhang dieser Sonderzuständigkeit prüft die Familienkasse Bayern Süd Kindergeldansprüche bei Bezug zu den Ländern Kroatien, Österreich, Slowakei, Griechenland oder Lettland. Zudem bearbeitet die Familienkasse Bayern Süd bundesweit alle Anträge, die nach einem zwischenstaatlichen Abkommen mit den Ländern Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei zu beurteilen sind.[3]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen einer bundesweiten Familienkassenreform wurden in den Jahren 2004 bis 2006 die Familienkassen Memmingen und Weilheim mit Kempten, Landshut mit Regensburg sowie Rosenheim und Traunstein mit Pfarrkirchen zusammengeführt. In einer weiteren Neuorganisation entstand am 1. Mai 2013 aus vormals sieben eigenständigen Organisationen die Familienkasse Bayern Süd in ihrer jetzigen Form.

Digitalisierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

eAkte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit Oktober 2013 führt die Familienkasse Bayern Süd ihre Akten in elektronischer Form. Dabei werden eingehende Poststücke von Scan-Zentren digitalisiert und anschließend in einer eAkte bearbeitet.[4]

Videoberatung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit August 2015 bietet die Familienkasse Bayern Süd bei Fragen zum Kinderzuschlag eine Online-Beratung per Videotelefonie an.[5]

KiZ-Lotse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der KiZ-Lotse ist eine interaktive Berechnungshilfe, mit der potenzielle Antragsteller seit August 2017 schnell und einfach feststellen können, ob für sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. In moderierten Videos wird die persönliche Situation von Kunden abgefragt. Die Kunden können sich somit trotz räumlicher Entfernung von zu Hause über den Kinderzuschlag informieren und einen individuellen Anspruch prüfen.[6]

Onlineportal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit April 2018 hat die Familienkasse Bayern Süd eine Online-Plattform, um die Kindergeld-Antragstellung auch online zu ermöglichen.[7]

Bezügestellenservice[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch die Online-Dienste des Bezügestellenservice werden öffentlichen Diensten, die auf die Kindergeldsonderzuständigkeit nach § 72 Einkommensteuergesetz (EStG) verzichtet haben (siehe unten), Informationen die zur Berechnung von kindergeldabhängigen Gehalts- und Bezügebestandteilen erforderlich sind datensicher zur Verfügung gestellt.[8]

Digitaler Assistent[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2021 führte die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einen Chatbot ein, den Digitalen Assistenten. Dieser unterstützt Berechtigte bei Fragen zum Kinderzuschlag. Zu finden ist dieser auf der Startseite der Familienkasse.[9]

Familienkassenkonzentration[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben der Familienkasse der BA gab es über 18.000 weitere Familienkassen des Bundes, der Länder und Kommunen, die insgesamt über 2 Millionen Kindergeldfälle betreuten, bei denen mindestens ein Elternteil im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.[10]

Zum 1. Januar 2017 hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes“[11] die Voraussetzungen für eine Reform dieser Sonderzuständigkeiten geschaffen. Das Gesetz ist Teil des Programms der Bundesregierung für eine bürgerfreundlichere Verwaltung in Deutschland. Im Zeitraum bis zum Juli 2021 haben bereits 17.000 Familienkassen auf die Sonderzuständigkeit verzichtet und mehr als 1,5 Millionen Kindergeldfälle wurden auf die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übertragen.[12]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Regensburger Familienkongress. abgerufen am 17. März 2023
  2. Ortsverzeichnis der Familienkassen. (PDF; 205 kB) abgerufen am 5. Mai 2018
  3. ANBA (Monatszahlen), April 2020 (PDF; 4,7 MB) S. 2 und 3, abgerufen am 23. Juli 2021
  4. Einführung der eAkte. (Memento des Originals vom 20. August 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/con.arbeitsagentur.de (PDF) abgerufen am 5. Mai 2018
  5. Videoberatung zum Kinderzuschlag. abgerufen am 5. Mai 2018
  6. Der KiZ-Lotse ist unter www.familienkasse.de und www.berufe.tv/kiz-lotse verfügbar. Presse-Info 38: KiZ-Lotse der Familienkasse. Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Ingolstadt, 11. August 2017, abgerufen am 22. März 2019.
  7. Kindergeldantrag online, abgerufen am 5. Mai 2018.
  8. Bezügestellenservice, abgerufen am 23. Juli 2021.
  9. Startseite Familienkasse, abgerufen am 23. Juli 2021.
  10. Übernahme 17.000 kleiner Familienkassen: Mehr als 1,5 Millionen Kindergeldfälle wechseln zur Familienkasse der BA. Bundesagentur für Arbeit, 23. Juli 2021, abgerufen am 23. Juli 2021.
  11. Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes. (PDF) Bundesfinanzministerium, 8. Dezember 2016, abgerufen am 9. Mai 2018.
  12. Übernahme 17.000 kleiner Familienkassen: Mehr als 1,5 Millionen Kindergeldfälle wechseln zur Familienkasse der BA. Bundesagentur für Arbeit, 23. Juli 2021, abgerufen am 23. Juli 2021.