Hengelesweiher (Naturschutzgebiet)

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Naturschutzgebiet „Hengelesweiher“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Isny im Allgäu, Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 52,9 ha
Kennung 4.171
WDPA-ID 163636
Geographische Lage 47° 40′ N, 10° 4′ OKoordinaten: 47° 40′ 11″ N, 10° 4′ 22″ O
Hengelesweiher (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Hengelesweiher (Naturschutzgebiet) (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 2. August 1990
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen
f2

Das Gebiet Hengelesweiher ist ein mit Verordnung vom 2. August 1990 durch das Regierungspräsidium Tübingen ausgewiesenes Naturschutzgebiet (NSG-Nummer 4.171) im Gebiet der baden-württembergischen Gemeinde Isny im Allgäu im Landkreis Ravensburg in Deutschland.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das rund 53 Hektar große Naturschutzgebiet Hengelesweiher, benannt nach dem gleichnamigen Hengelesweiher, gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland. Es liegt etwa 3,5 Kilometer südöstlich der Stadtmitte Isnys, südlich der Bundesstraße 12, in der Gemarkung Großholzleute, auf einer Höhe von 722 m ü. NN. Das Schutzgebiet wird vom Maierhöfer Bach, der hier durch natürliche Gegebenheiten zum Weiher aufgestaut wird und wenige hundert Meter weiter in die Untere Argen mündet, durchflossen.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung des Hengelesweihers, seiner charakteristischen Verlandungszonen und der sich anschließenden Riedgebiete als prägende Elemente der Kulturlandschaft im Naturraum und als ökologisch hochwertiges Lebensraummosaik einer artenreichen und zum Teil hochgradig bedrohten Tier- und Pflanzenwelt im Verbund der oberschwäbischen Feuchtgebiete.[1]

Flora und Fauna[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Flora[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von den 239 im Gebiet nachgewiesenen Pflanzenarten gelten dreißig als in Baden-Württemberg gefährdet, acht Arten als stark gefährdet. Aus der schützenswerten Flora sind folgende Spezies (Auswahl) zu nennen:

Fauna[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur schützenswerten Fauna gehören neben unter anderem folgende Arten:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Regierungspräsidium Tübingen, Referat für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Tübingen. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2006, ISBN 3-7995-5175-1, S. 337–338.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Naturschutzgebiet Hengelesweiher – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet »Hengelesweiher« vom 2. August 1990 (GBl. v. 29. September 1990, S. 290)