Kassageschäft

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Als Kassageschäft bezeichnet man einen Vertrag über den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Devisen, anderen Finanzinstrumenten oder Waren, der im Gegensatz zum Termingeschäft unmittelbar nach Geschäftsabschluss erfüllt werden muss. Unmittelbar bedeutet hierbei üblicherweise einen Zeitraum von zwei Geschäftstagen.

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