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Liste der Bodendenkmäler in Engelthal

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Engelthal zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Mit dem Stand vom 30. August 2018 sind neun Bodendenkmäler von Engelthal in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Spalte Name, Bezeichnung: Bezeichnung des denkmalgeschützten Objektes
  • Spalte Ortsteil: Ortsteil, in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet
  • Spalte Koordinaten: Geografischer Standort
  • Spalte Denkmalnummer: Offizielle Denkmalnummer des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
  • Spalte Zeitstellung: Besondere Daten, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft
  • Spalte Denkmalumfang, Bemerkung: Nähere Erläuterungen über den Denkmalstatus, den Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten

Bis auf die Spalte Bild sind alle Spalten sortierbar.

Liste der Bodendenkmäler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Name, Bezeichnung Ortsteil Koordinaten Denkmalnummer Zeitstellung Denkmalumfang, Bemerkung Bild
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung Engelthal 49° 28′ 39,69″ N, 11° 23′ 17,74″ O D-5-6534-0009 In der Waldflur Rainschlag
Burgstall des Hochmittelalters Engelthal 49° 27′ 56,4″ N, 11° 21′ 53,83″ O D-5-6534-0010 Burgstall Ödes Schloss, abgegangene Höhenburg auf dem Nonnenberg
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der evangelisch-lutherischen Pfarrkirche St. Johannes der Täufer Engelthal 49° 28′ 18,28″ N, 11° 23′ 57,73″ O D-5-6534-0011 Kirche St. Johannes
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Grabhügel der Urnenfelderzeit Engelthal 49° 27′ 57,38″ N, 11° 23′ 37,32″ O D-5-6534-0125 An der Waldflur Mühlschleg. Gemeindegrenze zum gemeindefreien Gebiet Engelthaler Forst überschreitendes Bodendenkmal
Grabhügel und Wallanlage vorgeschichtlicher Zeitstellung Kruppach 49° 27′ 12,21″ N, 11° 26′ 55,18″ O D-5-6534-0140 In der Waldflur Eicha. Gemeindegrenze zu Offenhausen überschreitendes Bodendenkmal
Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der ehemaligen Kapelle St. Willibald Engelthal 49° 28′ 19,14″ N, 11° 23′ 57,72″ O D-5-6534-0142 Kapelle St. Willibald
Kloster des Mittelalters und der Neuzeit Engelthal 49° 28′ 17,54″ N, 11° 23′ 56,81″ O D-5-6534-0143 Kloster Engelthal
Befestigter mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Klosterort Engelthal Engelthal 49° 28′ 14,42″ N, 11° 23′ 57,16″ O D-5-6534-0144
Klosterbefestigung des späten Mittelalters Engelthal 49° 28′ 11,73″ N, 11° 23′ 57,42″ O D-5-6534-0145 Ruinöse Befestigungen um das frühere Kloster Engelthal

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.