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Liste der Bodendenkmäler in Neuhaus an der Pegnitz

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem mittelfränkischen Markt Neuhaus an der Pegnitz zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Mit dem Stand vom 1. August 2018 sind 26 Bodendenkmäler von Neuhaus an der Pegnitz in der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.

Hinweise zu den Angaben in der Tabelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Spalte Name, Bezeichnung: Bezeichnung des denkmalgeschützten Objektes
  • Spalte Ortsteil: Ortsteil, in dem sich das denkmalgeschützte Objekt befindet
  • Spalte Koordinaten: Geografischer Standort
  • Spalte Denkmalnummer: Offizielle Denkmalnummer des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
  • Spalte Zeitstellung: Besondere Daten, so weit bekannt oder ableitbar, teilweise auch Datum der Ersterwähnung der Liegenschaft
  • Spalte Denkmalumfang, Bemerkung: Nähere Erläuterungen über den Denkmalstatus, den Umfang der Liegenschaft und ihre Besonderheiten

Bis auf die Spalte Bild sind alle Spalten sortierbar.

Liste der Bodendenkmäler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Name, Bezeichnung Ortsteil Koordinaten Denkmalnummer Zeitstellung Denkmalumfang, Bemerkung Bild
Höhlen mit Funden der Frühbronze-, Urnenfelder-, Hallstatt- und Frühlatènezeit Höfen 49° 38′ 47,81″ N, 11° 29′ 42,01″ O D-4-6334-0001 Felsenloch bei Höfen (D 313). Gemeindegrenze zum gemeindefreien Gebiet Veldensteiner Forst überschreitendes Bodendenkmal.
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Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Höfen 49° 38′ 16,96″ N, 11° 29′ 29,88″ O D-5-6334-0007 In der Flur „Langenstein“
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung, mittelalterliche Wüstung Höfen 49° 38′ 26,44″ N, 11° 29′ 26,74″ O D-5-6334-0022 Westlich der Waldflur „Bockwinkel“
Siedlung des Neolithikums Neuhaus an der Pegnitz 49° 38′ 12,61″ N, 11° 33′ 48,93″ O D-5-6335-0008
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Neuhaus an der Pegnitz 49° 37′ 14,08″ N, 11° 32′ 0,26″ O D-5-6335-0011 Am „Kohlweg“
Spätmittelalterliches Wasserschloss Höfen 49° 39′ 49,71″ N, 11° 34′ 26,6″ O D-5-6335-0012 Abgegangenes Schloss Rauhenstein
Grabhügel der frühen Latènezeit Höfen 49° 38′ 21,71″ N, 11° 30′ 38,54″ O D-5-6335-0013 Am südöstlichen Ortsende von Höfen
Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung des Neolithikums Höfen 49° 39′ 58,03″ N, 11° 34′ 24,71″ O D-5-6335-0015 Nördlich des abgegangenen Weilers Rauhenstein. Gemeindegrenze zu Auerbach in der Oberpfalz überschreitendes Bodendenkmal.
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Rothenbruck 49° 36′ 54,04″ N, 11° 33′ 31,91″ O D-5-6335-0020 Am südöstlichen Ortsende von Bärnhof
Höhlenstation der Urnenfelderzeit Rothenbruck 49° 37′ 24,64″ N, 11° 33′ 42,95″ O D-5-6335-0021 Distlergrotte (A 26)
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Freilandstation des Mesolithikums Rothenbruck 49° 36′ 56,37″ N, 11° 32′ 14,61″ O D-5-6335-0022
Freilandstation des Mesolithikums Rothenbruck 49° 37′ 16,98″ N, 11° 32′ 53,92″ O D-5-6335-0023
Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Rothenbruck 49° 37′ 23,41″ N, 11° 32′ 52,01″ O D-5-6335-0024
Siedlung der Urnenfelderzeit Rothenbruck/Hartenstein 49° 36′ 47,44″ N, 11° 32′ 16,95″ O D-5-6335-0025 Gemeindegrenze zu Hartenstein überschreitendes Bodendenkmal
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Rothenbruck 49° 37′ 28,61″ N, 11° 32′ 45,1″ O D-5-6335-0026
Höhlenstation der Urnenfelder- und Hallstattzeit, neuzeitliche Körpergräber Krottensee 49° 37′ 42,79″ N, 11° 35′ 18,02″ O D-5-6335-0039 Maximiliansgrotte (A 27)
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Brandgräber der Hallstattzeit und Siedlung der frühen Latènezeit Rothenbruck 49° 37′ 20,27″ N, 11° 32′ 56,58″ O D-5-6335-0043
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung Höfen 49° 38′ 49,33″ N, 11° 33′ 38,24″ O D-5-6335-0044
Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung Höfen 49° 38′ 17,84″ N, 11° 33′ 7,26″ O D-5-6335-0045
Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Peter und Paul Neuhaus an der Pegnitz 49° 37′ 44,23″ N, 11° 33′ 0,55″ O D-5-6335-0052 Kirche St. Peter und Paul
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Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Burg Veldenstein Neuhaus an der Pegnitz 49° 37′ 44,82″ N, 11° 32′ 56,03″ O D-5-6335-0053 Burg Veldenstein
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Körpergräber des frühen Mittelalters Höfen 49° 38′ 35,57″ N, 11° 30′ 31,23″ O D-5-6335-0055 Am nördlichen Ortsende von Höfen
Hammerschmiede und Herrensitz des Mittelalters und der Neuzeit Höfen 49° 38′ 10,31″ N, 11° 33′ 22,58″ O D-5-6335-0057 Hammerschmiede und Herrensitz Hammerschrott
Hammerwerk und Siedlung des Mittelalters und der Neuzeit Höfen 49° 40′ 24,27″ N, 11° 33′ 43,14″ O D-5-6335-0058 Wüstung Fischstein
Herrensitz und Mühlenstandort des Mittelalters und der frühen Neuzeit Rothenbruck 49° 37′ 24,06″ N, 11° 33′ 13,32″ O D-5-6335-0061 Herrensitz Finstermühle
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung Rothenbruck 49° 35′ 34,04″ N, 11° 34′ 1,57″ O D-5-6435-0008

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.