Liste der Unterzeichner des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleiches

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Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich (Seite mit gesiegelten Unterschriften)

Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) von 1755 war die Vereinbarung zwischen Herzog Christian Ludwig II., dem Regenten des Landesteils Mecklenburg-Schwerin, mit Vertretern der vereinten Landstände, d. h. der mecklenburgischen Ritterschaft und der landständigen Städte, zur Neuregelung ihrer Rechtsverhältnisse. Mit der Unterzeichnung am 18. April 1755 schufen die Beteiligten die Verfassung des mecklenburgischen Staates (mit Ausnahme des Fürstentums Ratzeburg, das keine Landstände hatte), die mit kurzer Unterbrechung in den Jahren 1849 und 1850 bis zur Abdankung des letzten Großherzogs Friedrich Franz IV. am 14. November 1918 mehr als 160 Jahre gültig war.[1] Mecklenburg-Strelitz ratifizierte den Vergleich am 11. Juli 1755.

Unterzeichner der Landesherrschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unterzeichner der Ritterschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unterzeichner der Landschaft (Städte)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur und Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Christian Ludewig, Herzogen zu Mecklenburg … mit Dero Ritter- und Landschaft getroffener Landes-Grund-Gesetzlicher Erb-Vergleich Vom Dato Rostock den 18ten April 1755. Rostock 1755 (Die Schreibweise der Eigen- und Ortsnamen wurde beibehalten, im Übrigen wurde die Schreibweise angepasst, siehe auch Diskussion)