Oberblissenbach

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Oberblissenbach
Gemeinde Kürten
Koordinaten: 51° 1′ N, 7° 12′ OKoordinaten: 51° 1′ 8″ N, 7° 12′ 27″ O
Postleitzahl: 51515
Vorwahl: 02207
Oberblissenbach (Kürten)
Oberblissenbach (Kürten)

Lage von Oberblissenbach in Kürten

Oberblissenbach ist ein Wohnplatz in der Gemeinde Kürten im Rheinisch-Bergischen Kreis.[1] Mit Unterblissenbach und dem Blissenbacher Hof gemeinsam wird es auch Blissenbach genannt.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter der französischen Verwaltung zwischen 1806 und 1813 wurde das Amt Porz aufgelöst und die Honschaft Dürscheid, zu dem auch Blissenbach gehörte, wurde politisch der Mairie Bensberg im Arrondissement Mülheim am Rhein zugeordnet. 1816 wandelten die Preußen die Mairie zur Bürgermeisterei Bensberg im Kreis Mülheim am Rhein. Blissenbach zählte 1830 46 Einwohner.[2]

In der Aufstellung des Königreichs Preußens für die Volkszählung 1885 wurde Oberblissenbach, damals noch unter dem Namen Ober Blissenbach aufgeführt als Wohnplatz der Landgemeinde Bensberg im Kreis Mülheim am Rhein.[3] Zu dieser Zeit wurden 13 Wohnhäuser mit 74 Einwohnern gezählt.

Aufgrund des Köln-Gesetzes wurde die Gemeinde Kürten mit Wirkung zum 1. Januar 1975 mit dem bis dahin selbstständigen Gemeinden Bechen und Olpe und Teilen der Stadt Bensberg zur Gemeinde Kürten zusammengeschlossen. Dabei wurde auch Oberblissenbach Teil der Gemeinde Kürten.

Der Name Blissenbach leitet sich ab von bliss oder bleissen, was schleifen bedeutet, hier also der Bach, der träge oder langsam fließt. Mundartlich spricht man von om Blessemich.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Straßennamen der Gemeinde Kürten, Orts- und Weilernamen, herausgegeben vom Geschichtsverein für die Gemeinde Kürten und Umgebung e.V.
  2. Friedrich von Restorff: Topographisch-statistische Beschreibung der Königlich Preußischen Rheinprovinzen, Berlin und Stettin, 1830
  3. Königliches Statistisches Bureau (Preußen) (Hrsg.): Gemeindelexikon für die Provinz Rheinland, Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1885 und andere amtlicher Quellen, (Gemeindelexikon für das Königreich Preußen, Band XII), Berlin 1888.