Portal Diskussion:Recht/Archiv 2007-IV

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Albtalkourtaki in Abschnitt RKs Richter
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Schwurgericht

Die §§ 79 - 92 GVG sind weggefallen, somit dürfte es das Schwurgericht als solches in Deutschland nicht mehr geben. Somit müsste in dem Artikel in der Vergangenheitsform gesprochen werden. --Preusachse 13:22, 1. Okt. 2007 (CEST)

Falsch vermutet. Lies mal § juris[Anbieter/Datenbank unbekannt] Abs. 2 GVG und vom Artikel nicht nur die Überschrift. --wau > 13:45, 1. Okt. 2007 (CEST)
Das ist mir schon klar, ebenso spricht § juris[Anbieter/Datenbank unbekannt] Abs. 2 GVO noch vom Schwurgericht, nur das Schwurgericht als solches § juris[Anbieter/Datenbank unbekannt] ff GVG ist im GVG nicht mehr zu finden und somit nur noch eine Große Strafkammer. Der Gesetzgeber muss sich doch bei der Streichung des 6. Titel was gedacht haben. Oder muss man hier vom der Bezeichnung der Strafkammer gem. § juris[Anbieter/Datenbank unbekannt] GVG als Staatsschutzkammer, die auch nirgends definiert ist und unter Strafkammer zu finden ist, analog ausgehen. --Preusachse 14:18, 1. Okt. 2007 (CEST)
Für eine Analogie ist kein Raum. Man muss von § 74 Abs. 2 GVG ausgehen. Der Gesetzgeber hat sich gedacht: "Ich will das Schwurgericht nicht mehr in §§ 79-92 GVG regeln, sondern in § 74 Abs. 2, § 74 e, § 76 Abs. 2 GVG." Danach führt eine große Strafkammer mit gesetzlich bestimmter Zuständigkeit ausdrücklich die Bezeichnung Schwurgericht. --wau > 15:07, 1. Okt. 2007 (CEST)
Ok, ich habe versucht den Artikel im Sinne des § 74 II 1 GVG anzupassen und meine QS-Antrag zurückgenommen. --Preusachse 17:25, 1. Okt. 2007 (CEST)

Benutzer:Foerdi/Bla/Hermann

Das soll mal irgendwann ein Artikel zum Foltermord-Opfer Hermann Heibach werden. Heute gab es die Urteile http://www.zeit.de/news/artikel/2007/10/04/2392890.xml Wäre toll, wenn ihr den Artikel mit juristischer Perspektive überfliegt, also so dass es sich besser liest? Danke --ferdi . . wp:tc 13:17, 4. Okt. 2007 (CEST) http://www.zeit.de/online/2007/41/urteil-mord-gefaengnis-siegburg?page=all --ferdi . . wp:tc 14:38, 4. Okt. 2007 (CEST)

Hallo ferdi, hast du den Text neu geschrieben oder steckt da immer noch etwas von der alten URV drinne? Wie dem auch sei, Personenartikel über Opfer aktueller Kriminalfälle haben in der Wikipedia kaum Chancen. Du solltest lieber den Kriminalfall in den Mittelpunkt rücken (vgl. Entführung von Natascha Kampusch oder Verschwinden von Madeleine McCann). Grüße -- kh80 •?!• 23:38, 4. Okt. 2007 (CEST)

Nochmal "Vorlage:§ bzw. Art."

Hallo, eine Wiki-Vorlage ist es nicht, aber trotzdem sicher sehr nützlich: Unter www.buzer.de/li.htm habe ich eine Wiki-Option eingebaut, d.h. Wiki-Text reinkopieren, Haken bei "Wiki-Style" setzen, ggf. Standardtitel angeben und die Fundstellen im Artikel werden wikigerecht verlinkt. Das ganze geht natürlich nur mit dem deutschen Bundesrecht. Gruß --Buzer 11:39, 4. Okt. 2007 (CEST)

Die Seite können wir gut in Wikipedia:Rechtsquellenverweise verlinken. (BTW: Dieser Infotext soll unter ein passenderes Lemma verschoben werden. Vorschläge und Meinungen sind willkommen, siehe Wikipedia Diskussion:Rechtsquellenverweise#Titel der Seite.) Grüße -- kh80 •?!• 01:31, 10. Okt. 2007 (CEST)

Studiengebühr oder Studiengebühren

Unter Diskussion:Studiengebühr#Studiengebühr oder Studiengebühren ist die Diskussion, ob das Lemma, das bisher im Singular formuliert ist, in den Plural umbenannt werden soll, etwas „steckengeblieben“. Wer mag sie vorantreiben? --Fehlerteufel 16:15, 8. Okt. 2007 (CEST)

Auswahl juristischer Literatur

Anläßlich des Artikels Ehevertrag habe ich heute darüber nachgedacht, wie WP:LIT in Bezug auf juristische Literatur auszulegen ist. Im Artikel Pflichtteil hatte ich da auch schon eine (nicht so schöne) Diskussion mit dem Autor einer Dissertation, der seine Diss da unbedingt untergebracht sehen wollte (was mit Sicherheit gegen die Grundsätze von WP:LIT verstieß).

Konkret zum Ehevertrag: Die in der Wissenschaft (bzw. juristischen Praxis) führenden Werke sind das Buch "Ehevertrag" von Gerit Langenfeld, dazu das Buch "ehebezogene Rechtsgeschäfte" von Münch. Diese würde ich also in jedem Fall aufnehmen.

Imho wäre es zudem sinnvoll, das in der Reihe "Beck-Rechtsberater" erschienene Werk zum Ehevertrag (ebenfalls von Langenfeld) aufzunehmen. Zwar ist es nicht in der Wissenschaft führend, aber sicher führend als praktischer Ratgeber (wie wahrscheinlich fast alle Bücher in der Reihe). Was denken die anderen? So könnte man dann auch in anderen Gebieten verfahren. --Dr Möpuse gips mir! 12:09, 15. Okt. 2007 (CEST)

Ich würde nach echter Fachliteratur einerseits und Ratgebern für Laien differenzieren: Zu jedem Rechtsartikel sollte die führende Rechtsliteratur genannt werden, zum Grundgesetz bspw. der Maunz/Dürig (heißt der überhaupt noch so?). Daneben sollten aber leicht verständliche Werke für die Allgemeinheit aufgeführt werden, weil sich sicherlich nicht jeder Leser in umfangreiche und auf hohem Niveau räsonierende Fachliteratur stürzen möchte. Dissertationen sollten nur aufgenommen werden, wenn sie grundlegenden Charakter haben oder sonst kaum Literatur zu diesem Thema existiert. Dein Vorschlag bzgl. des Ehevertrags deckt sich mit meinen Kriterien, insofern volle Zustimmung. --84.130.19.127 20:12, 15. Okt. 2007 (CEST)

Redundanz bei Verfassungswidrigkeit und Verfassungsfeindlichkeit

Wer kann in der Diskussion helfen? --Yoda1893 15:50, 16. Okt. 2007 (CEST)

Änderungen in Leihvertrag

Bitte einmal die kommentarlosen Änderungen von heuet überprüfen.--Blaufisch 14:51, 19. Okt. 2007 (CEST)

Ich hab ein bißchen was geändert, aber schön zu lesen und laienverständlich ist der Artikel noch lange nicht. Sechmet Ω 15:13, 19. Okt. 2007 (CEST)
Danke für die prompte Reaktion.--Blaufisch 16:47, 19. Okt. 2007 (CEST)

Unrechtsstaat (LA)

Ich halte diesen Artikel für qualitativ ungenügend (ich hoffe, damit bin ich hier richtig). Es handelt sich um ein sehr heikles Thema, bei dem ein Artikel fundiert geschrieben sein sollte. Seit der ersten Version, die von 2005 stammt und reines POV-Geschwurbel rund um die Frage war, ob die DDR als Unrechtsstaat bezeichnet werden darf oder nicht, wurde der Artikel zwar komplett neu geschrieben, aber trotzdem hat er kaum Informationsgehalt und vor allem Null Belege für die Thesen, die aufgestellt werden. Um einen Löschantrag zum Thema zu vermeiden spreche ich es hier einmal an - vielleicht hilfts ja und jemand kennt sich damit aus... Gruß--cromagnon ¿? 23:14, 18. Okt. 2007 (CEST)

Das ist ein klarer Löschkandidat. POV, Theorienfindung, unlexikalisch, unsinniges und unverständliches Geschreibse - weg damit! Kostprobe:
Unrecht ist immer konkret, daher ist der Begriff "Unrechtsstaat" in seiner Verallgemeinerung unzulässig. Der Begriff "Unrechtsstaat" diffamiert unsachlich, ist selbst Unrecht. [...] Eine problematische Form des Unrechts ergibt sich aus dem Begriff des Unrechtsstaates.
???
Und das hier ist das Allerletzte:
Beispiele [Bearbeiten]
* BRD: RAF (Hinrichtung von Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe), Duldung von faschistischen Terror,
Nix wie weg mit dem Unsinn! --103II 23:46, 18. Okt. 2007 (CEST)
Die unten angesprochene Änderung wurde von einer IP eingefügt und ist natürlich der Gipfel des Unsinns. Mir geht es um die Frage, ob man hier in diesem Artikel vielleicht statt einen Löschantrag zu stellen - so berechtigt er auch sein mag - eine kurze Definition als Stub angeben sollte. Das würde vermeiden, dass dann ein anderer Autor einen genauso unqualifizierten Text wie den aktuellen einstellt, oder noch schlimmer, wie die erste Version. --cromagnon ¿? 01:18, 19. Okt. 2007 (CEST)

Ich denke auch, dass ein Löschantrag die richtige Maßnahme sein könnte. Auch in der jetzigen Form (Beispiele usw.) scheint der gesamte Artikel fast nur Theorienfindung zu sein. --Dr Möpuse gips mir! 13:30, 20. Okt. 2007 (CEST)

In Ordnung, ich sehe es eigentlich auch ein. Löschantrag gestellt. --cromagnon ¿? 20:47, 20. Okt. 2007 (CEST)

Rechtskraft der Stammheim-Prozesse

Hier [1] findet sich eine recht interessante Frage, ob nämlich die Urteile in den Stammheim-Prozessen heute rechtskräftig sind (die Angeklagten waren während des Revisionsverfahrens gestorben). Vielleicht kennt sich jemand besser in der StPO aus als ich, so dass er die Frage dort mit Sicherheit beantworten kann? --Dr Möpuse gips mir! 13:22, 20. Okt. 2007 (CEST)

Nach § 343 StPO ist die Rechtskraft bis zur Entscheidung gehemmt. Der Tod des Angeklagten stellt aber ein Verfahrenshindernis dar i. S. 206a StPO, das eine Sachentscheidung ausschließt. Das Verfahren ist danach gem § 206a StPO einzustellen. Ich gehe davon aus, dass dies im Falle der RAF-Terroristen geschehen ist. Damit wäre das Verfahren ohne Sachentscheidung beendet worden, die Rechtskraft der Urteile 1. Instanz insoweit weiterhin gehemmt. My 2 Cents.--Paranoiagraf 14:42, 20. Okt. 2007 (CEST)

WP:WEB: Rechtmäßigkeit von Weblinks

Es wäre schön, wenn sich jemand mal diesen [2] Änderungswunsch von Fossa anguckt. Es geht um die Frage, wann aus rechtlichen Gründen von der Wikipedia aus nicht verlinkt werden darf. --Dr Möpuse gips mir! 12:56, 21. Okt. 2007 (CEST)

Kategorie:Oberstes Gericht

Hatten wir zu dieser Art Kategorie nicht schon mal eine Diskussion? sebmol ? ! 13:27, 21. Okt. 2007 (CEST)

Läuft gerade auch hier --Kriddl Disk... 13:30, 21. Okt. 2007 (CEST)

überschneidungen Traffic-Diebstahl - Hotlinking

Der rechtsteil in Traffic-Diebstahl ist ein misch-masch aus Traffic-Diebstahl und Hotlinking und am ende weiß kein mensch mehr, was denn nun erlaubt ist oder nicht. zudem gibt es in Hotlinking einen abschnitt Traffic Diebstahl.

außerdem denke ich, dass Traffic-Diebstahl sich zusehr auf das genannte Paperboy urteil bezieht. ich weiß nicht wie es wirklich rechtlich aussieht, aber im Paperboy urteil ging es nicht direkt um traffic diebstahl, sondern um kurze kopierte teile von texten die mit einer verlinkten quelle auf einer anderen seite als die des urhebers veröffentlicht wurden. deswegen denke ich, das ganze ist etwas fragwürdig.

--Dutch damager 02:30, 22. Okt. 2007 (CEST)

artikel über urteile

sieht so der neue standard aus? brauchen wir wirklich sämtliche leitsätze?--poupou review? 11:51, 20. Okt. 2007 (CEST)

gab es dazu mal eine diskussion? sonst würde ich diese leitsatz-box nämlich ganz gerne wieder rausnehmen.--poupou review? 20:34, 27. Okt. 2007 (CEST)

<:)>Womöglich sehen in ein paar jahren unsere schiedsgerichtsurteile genauso aus, mit dissenting votes in der infobox, einschließlich stellungnahmen aller schiedsrichter, ob sie für die alle 6 monate anstehende verlängerung der probezeit sind!</:)> --wau > 01:39, 28. Okt. 2007 (CEST))

Hmm, vielleicht sollte man hier noch Befähigung zum Richteramt ist erforderlich.“ hinzufügen. Entscheidungen im Urteilsstil wären ja schon ’was Schönes. ;-)
Zu den Infoboxen: Kurzinformationen wie in Plessy v. Ferguson finde ich ja noch akzeptabel (auch, wenn sowas anderenorts auf wenig Gegenliebe stößt), aber die amtlichen Leitsätze komplett wiederzugeben wie beim Lebach-Urteil, ist doch etwas übertrieben. Infoboxen sollen einen kurzen Überblick ermöglichen – wenn dann aber die Box länger ist als der restliche Artikel ... -- kh80 •?!• 02:39, 28. Okt. 2007 (CEST)

So, dann schreibe ich auch noch was Ernsthaftes. Infoboxen sind etwas für vereinheitlichte knappe Zusammenfassung von Informationen. Die Leitsätze des BVerfG bei bedeutsamen Entscheidungen sind meist umfangreich und zum Lesen recht anspruchsvoll, nichts für den schnellen Blick in eine Infobox. Wesentlich ist die Erläuterung im Artikel. Das Abdrucken langer Leitsätze verschiebt die Gewichte vom Artikel weg, außerdem ist der Abdruck überflüssig. Wichtige Entscheidungen werden ohnehin verlinkt, dort kann man die Leitsätze nachlesen , wenn man will. Man muss es nicht unbedingt den Artikeln zum US Supreme Court nachmachen. --wau > 18:31, 28. Okt. 2007 (CET)

Ich finde es gelinde gesagt, ziemlich fett, hier eine Diskussion zu führen und nicht ein einziges Mal im Diskussionsbereich des Artikels darauf hinzuweisen und dann darauf gestützt einfach die ganze Infobox zu entfernen. Ich habe diese Infobox eingestellt, wobei ich sie von einem anderen BVerfG-Entscheidungs-Artikel übernommen habe - leider weiss ich nicht mehr von welchem. Ich finde sie relativ praktisch, weil darin auch Angaben (Az., Entscheidungsdatum usw.) enthalten sind, die sich im Artikel selbst nicht befinden. Über die Leitsätze kann man gern reden. Ich empfand sie auch als sehr lang. Sie hätten daher in meinen Augen durchaus auch entfernt werden können. Aber die Art und Weise, wie hier vorgegangen wurde finde ich genausowenig überzeugend, wie der Umstand, dass die Fundstelle aus der Einleitung entfernt wurde. --Stepsch 22:57, 3. Nov. 2007 (CET)

Ich gebe Dir Recht, es wäre sinnvoll gewesen, auf der Diskussionsseite einen Hinweis auf die Diskussion hier anzubringen. Dass Diskussionen zu einem Thema an verschiedenen Stellen vorkommen, ist nicht selten. Es empiehlt sich immer, entsprechende Verweise anzubringen, was manchmal versehentlich unterbleibt. - Unabhängig davon wäre es schön, wenn Du, abgesehen von wertvoller Artikelarbeit , die Du leistest, vielleicht ab und zu auch beim WikiProjekt Recht und hier in der Portal-Diskussion vorbeischauen würdest. - Im konkreten Fall halte ich den Nutzen der Infobox schon für ziemlich gering. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen stehen im Artikel (zT in der Einleitung, zT unten bei Fundstelle). Die beteiligten Richter halte ich nicht für so wichtig, um sie in einer Infobox zu präsentieren. Wer etwas näher wissen will, findet doch solche weiteren Informationen über den Weblink in der Originalentscheidung. Und die wesentlichen angewandten Vorschriften sollten ausreichend deutlich im Artikel angesprochen werden, so dass man auch dafür die Infobox nicht braucht. --wau > 21:27, 4. Nov. 2007 (CET)

Sowas wie Namenskonvention?

Wenn ich ein Gesetz oder eine Verordnung beschreiben möchte und dieses hat neben dem offiziellen Namen und der Abkürzung noch eine offizielle Kurzform, dann scheint ja die Kurzform üblicherweise das Lemma zu werden und der offizielle Name ein Redirect darauf, wie beispielsweise bei Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und GKV-Modernisierungsgesetz geschehen. Ist das die Regel? Und wie verhält es sich denn, wenn die Kurzform „nur“ allgemeiner Sprachgebrauch ist? -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 12:24, 27. Okt. 2007 (CEST)

Festgeschriebene Regeln gibt es dazu meines Wissens nicht. Ich würde es pragmatisch handhaben und einfach den besseren Titel nehmen. Kriterien: Eher den bekannteren (wenn nicht sehr lang), eher den kürzeren (wenn nicht viel weniger gebräuchlich). Ein Grund, den etwas längeren Titel zu nehmen, könnte sein, wenn der kürzere außerhalb von Fachkreisen viel schlechter vermittelt, um was es geht. Nur Mut, es ist ein wiki! Bevor alle anderen Benutzer in Ohnmacht fallen, kann ja immer noch jemand den Artikel umbenennen. --wau > 20:22, 27. Okt. 2007 (CEST)
Der amtlichen Kurzform sollte man m.E. grundsätzlich den Vorzug geben. In den von wau beschriebenen Fällen kann man natürlich auch die Langform wählen.
Wenn es keine amtliche Kurzform gibt und die Langform nicht gebräuchlich ist (wie beim Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand oder dem Gesetz betreffend die Verbindlichkeit zum Schadensersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken, Fabriken, Steinbrüchen und Gräbereien herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen), sollte man m.E. lieber die gebräuchliche inoffizielle Kurzform verwenden ... Wobei ich mir damals für das Graffiti-Bekämpfungsgesetz wegen des Lemmas meinen ersten LA eingefangen hab. :o) Grüße -- kh80 •?!• 02:29, 28. Okt. 2007 (CET)

Gesamtvertretungsbefugnis (bitte QS)

Hallo, könnte den Artikel mal bitte jemand checken?

  1. Auf welches Rech bezieht er sich (Deutschland, allgemeiner Rechtsbegriff etc.)?
  2. Ist das wirklich wahr, dass Rechtsgeschäfte, die nur einer der mit Gesamtvertretungsbefugnis ausgestatteten Vertreter zeichnet, unwirksam sind? --Port(u*o)s 17:21, 7. Nov. 2007 (CET)
Hab es mal ergänzt und nach Gesamtvertretung verschoben; so nennt es auch das HGB. Gesamtgeschäftsführungsbefugnis sollte vielleicht das gleiche Schicksal ereilen... 2. ist wirklich wahr, allerdings ist häufig Untervollmacht erteilt. --103II 18:05, 7. Nov. 2007 (CET)

Mens rea

Hallo zusammen. Oben genannter Artikel stand in der QS. Dort tauchte in der Diskussion eine Frage auf, zu deren Klärung Fachwissen erforderlich ist. Da ich den Fall jetzt abschließe, bitte ich jemanden, den Artikel noch einmal auf Richtigkeit zu überprüfen. Eine Erweiterung des kleinen Absatzes wäre wohl auch sehr wünschenswert. Danke. --seismos 13:35, 9. Nov. 2007 (CET)

Zumindest hiernach und vor allem hiernach nicht unkorrekt - das Problem liegt wohl eher auf der angelsächsischen Seite, da diese zwischen Vorsatzformen (z.B. die Bereicherungsabsicht bei Diebstahl) nicht derartig stark unterscheiden.--Kriddl Disk... 14:13, 9. Nov. 2007 (CET)

Sippenhaftung

Im Artikel gibt es gerade einen kleinen Editwar mit einer IP, die unbedingt die Ausschaffungsinitiative der SVP als Sippenhaftung verstanden haben möchte und das nach langem hin und her gerade mit einem Link zum Ursprungstext der SVP-Initiative untermauert hat, der nun zudem unkommentiert in der Literatur auftaucht. Vielleicht weiss jemand von Euch genauer Bescheid, ob das nun unter diesen Begriff fällt oder nicht? Wenn ja, müsste man den Abschnitt noch ein wenig ergänzen, wenn nicht, hilft wohl nur eine Halbsperrung ... Danke, JBirken 13:24, 29. Okt. 2007 (CET)

Ist wohl eher eine ausländerrechtliche Folge, mit einer eigentlichen Haftung (Strafrecht oder ziviles Schadensersatzrecht) hat das weniger zu tun. Ich neige zur Halbsperre, die Verbindung zur SVP ist da wohl eher Volksinitiativenpolemik. Aber ich halte da Benutzer:Umschattiger für kompetenter.--Kriddl Disk... 14:01, 29. Okt. 2007 (CET)
+1. Was die IP dort macht, scheint mir Theorienfindung zu sein, die in der Wikipedia nichts zu suchen hat. --Dr Möpuse gips mir! 14:03, 29. Okt. 2007 (CET)
So, nach dem Zwei-Augen-Prinzip jetzt erstmal bis morgen Halbsperre.--Kriddl Disk... 14:07, 29. Okt. 2007 (CET)

Da mich Kriddl angefragt hat: Zuerst einmal ist zu klären, was Sippenhaftung bedeutet. Früher war Sippenhaft (ohne -ung) das Einsperren von Angehörigen als Zwangs- oder Ersatzmassnahme (statt des eigentlichen Täters). Daraus entwickelte sich die Sippenhaftung (Geldbezahlung). Bei der Ausschaffungsinitiative müssen, wenn die Initiative angenommen wird, Familienangehörige von Straftätern oder "Sozialhilfebetrügern" mitsamt den Tätern das Land verlassen, werden also mitausgeschafft, ohne dass sie persönlich eine Schuld trifft. Nach der klassischen Sippenhaftung (Inhaftierung oder Geldbezahlung) ist das SVP-Modell also keine Sippenhaftung. Aber: Sippenhaftung heisst - ganz allgemein formuliert - (kausales) Einstehenmüssen für die Schuld eines anderen ohne eigenes Verschulden alleine aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses. Unter dieser ganz allgemeinen Definition kann man die Ausschaffungsinitiative schon als Sippenhaftung verstehen. Ob sie es tatsächlich IST, ist natürlich streitig, die SVP dementiert das natürlich.

Empfehlung: Die IP schreibt in den Artikel sinngemäss: Kritiker sehen in der SVP-Ausschaffungsinitiative eine Sippenhaftung, weil... (Referenz 1, Referenz 2). --Der Umschattige talk to me 14:18, 29. Okt. 2007 (CET)

Auch da stimme ich zu. Wenn es die entsprechenden Belege gibt, könnte das relevant und keine Theorienfindung sein. --Dr Möpuse gips mir! 14:26, 29. Okt. 2007 (CET)

Da die IP es hier nochmals (diesmal noch etwas POViger und nicht mal als richtigen Satz [3]) eingebaut hat, hab ich selbst kurz was dazu im Sinne von Euren Anmerkungen geschrieben. Schaut doch bitte nochmal drauf ob das von der Formulierung her kein Quatsch ist. --JBirken 23:47, 11. Nov. 2007 (CET)

Neue Unterkategorie Rechtswissenschaftler (Berlin)

Hallo, ich würde gerne alle Rechtswissenschaftler zusammensuchen, die eine ordentliche Professur an der Berliner Universität gehabt haben. Aus einer solchen Übersicht könnte man sehen, wer sich in Berlin begegnet ist und man hätte einen schnelleren Zugriff zur Fakultätsgeschichte und zur Wissenschaftsgeschichte der Berliner juristischen Fakultät. Ich bin allerdings neu hier und noch ein wenig hilflos. Wäre Euer Meinung nach eine Unterkategorie Rechtswissenschaftler (Berlin) sinnvoll? Man könnte die als Unterkategorie von Personen (Berlin) und Rechtswissenschaftlern definieren. Wer gibt solche Kategorien frei? Und man würde bestimmt mindestens 20 Leute zusammenbekommen (Kohlrausch, Schmitt, Puchta, Savigny, Heymann, Liszt, Schmalz, Eichhorn, Richthofen, Triepel, Smend, Gierke, Gans, Beseler, Pernice usw.) -- HSteinke 18:03, 9. Nov. 2007 (CET)

Ich kann mich nicht inhaltlich dazu äußern, aber vielen Dank, dass Du hier erst fragst! Wenn alle so rücksichtsvoll wären, die Kategorien bearbeiten, hätten wir es hier viel leichter. Es antwortet sicher schnell jemand, der in den Bereich mehr eingearbeitet ist... Schöne Grüße, --103II 20:25, 9. Nov. 2007 (CET)

Müsste bereits jetzt mit Catscan unter Eingabe von "Hochschullehrer (Berlin)" und "Rechtswissenschaftler" möglich sein. Ob eine solche Unterkategorie Sinn macht bezweifel ich allerdings ein wenig, man kann das dann ja doch etwas übertreiben. Ich lasse mich aber gerne überzeugen.--Kriddl Disk... 05:57, 10. Nov. 2007 (CET)

Der Scan hilft ja schon weiter, nur kann man da nicht unterscheiden, wer tatsächlich als ordentlicher (oder auch außerordentlich, wie man die Kategorie auch fassen mag) an der juristischen Fakultät gelehrt hat. Dort werden dann nämlich auch Philosophen wie Hegel aufgeführt, die sich zwar mit Rechtswissenschaft beschäftigt haben, aber nicht an der Fakultät regelmäßig gelesen haben. Um einen Überblick über die echte Fakultätsgeschichte und damit vor allem über die Institution selbst zu bekommen, wäre eine genaue Abgrenzung sinnvoll. Es wäre wahrscheinlich auch von allgemeinem Interesse, da 2010 die Humboldt ihr 200jähriges Bestehen feiert und daher die Institutionengeschichte neu aufgearbeitet wird. -- HSteinke 16:01, 11. Nov. 2007 (CET)

Infobox EG-Rechtsquelle

Ich fände es schön, wenn es in Entsprechung zur Infobox Gesetz eine Infobox EG-Rechtsquelle gäbe. Ist jemand willens und in der Lage, eine solche Infobox zu erstellen? Als Vorlage könnten die Basisdaten in Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung dienen. --Forevermore 11:41, 11. Nov. 2007 (CET)

Über den Inhalt einer entsprechenden Formatvorlage für Richtlinien haben wir hier schon mal diskutiert. Für Verordnungen wurde Vorlage:Infobox Verordnung (EG) entwickelt. Formatvorlagen sind flexibler: Braucht man im konkreten Fall noch irgendeine zusätzliche Angabe in einer Extra-Zeile, kann man diese einfach hinzufügen, bei einer Infobox müssen alle denkbaren Eintragungen (evtl. als optional) vorgesehen sein, sonst kann man Zusätzliches nicht eintragen. Ermöglicht eine Infobox alle erforderlichen Eingaben, ist sie bequemer und daher besser. --wau > 10:17, 18. Nov. 2007 (CET)

Estoppel

Der Begriff steht in der QS, die derzeitige Artikelqualität ist lausig... Vielleicht kann sich hier einer der anwesenden Juristen erbarmen? Achja, Frage: Hat das Portal Recht eine eigene QS? Auf Anhieb hab ich keine entdeckt... Gruß, --Wahldresdner 02:05, 13. Nov. 2007 (CET)

Wo kommt der Begriff eigentlich her? --103II 15:06, 18. Nov. 2007 (CET)
Etymologisch? Wohl aus dem Altfranzösisch: estouppailStöpsel, Pfropf ([4], [5], [6]). -- kh80 •?!• 15:38, 18. Nov. 2007 (CET)
Ich hab mal versucht, den Artikel zu überarbeiten. Eventuelle Patzer bei der Verwendung deutscher Rechtsbegriffe bitte ich zu entschuldigen und zu korrigieren. sebmol ? ! 20:09, 18. Nov. 2007 (CET)

Sparerfreibetrag

Bitte überprüfen, ob die Datumsänderungen [7] stimmig sind; im Text wurden die Daten nicht geändert. --Gerbil 22:04, 19. Nov. 2007 (CET)

Ist korrekt, siehe Abgeltungsteuer. --AT talk 22:21, 19. Nov. 2007 (CET)
siehe auch Artikel 1 Nr. 16 G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912 iVm Nr. 41 (§ 52a Abs. 10 EStG) (http://www.buzer.de/gesetz/4499/al8059-0.htm und http://www.buzer.de/gesetz/4499/al8084-0.htm) --Buzer 22:31, 19. Nov. 2007 (CET)
Ich habe den Artikel um den Pauschbetrag erweitert. 2009 könnten wir über eine Verschiebung nachdenken sofern der Begriff Sparerfreibetrag im deutschsprachigen Ausland keine Verwendung findet (was ich aktuell nicht weiß). --AT talk 23:14, 19. Nov. 2007 (CET)

Tötung auf Verlangen

Als unverständlich markiert: „Dem Artikel ist schwer zu folgen, und er ist auch nicht gut strukturiert.“ Kann mich da nur anschließen. Klara 13:35, 18. Nov. 2007 (CET)

Ich habe erste Gliederungsarbeiten vorgenommen. Besser?--Kriddl Disk... 07:37, 20. Nov. 2007 (CET)

Ja. Kann man die verlinkten Begriffe auch noch entweder erklären, ersetzen oder umschreiben? Und auch dazu, aber mehr grundsätzlich: Gibt's für das österreichische oder Schweizer Recht (oder, oder, oder, aber erstmal deutschsprachig) auch verlinkbare Onlinequellen? Ist bei der o.G. Diskussion m.E. nicht aufgetaucht. --Ebcdic 14:44, 20. Nov. 2007 (CET)

Begehen durch Unterlassen stimmt überhaupt nicht... Mit der hL ist dies gerade nicht möglich => Wessels/Hettinger BT 1 Rn. 161

Verunglimpfung des Bundespräsidenten

Hier wird nix erklärt, sondern nur auslegungsbedürftiger Text wiedergegeben. Wem soll hierdurch Wissen vermittelt werden? Und, Anmerkungen im Beitrag - wie "Gummiparagraf" - lassen zudem stark an der Seriosität der Wikipedia in Rechtsthemen zweifeln... Gruß --Zollwurf 21:14, 23. Nov. 2007 (CET)

OK, erledigt. --103II 15:16, 1. Dez. 2007 (CET)

Online-Durchsuchung

Ich bin ziemlich unzufrieden mit dem Artikel. Zum einen wird im Abschnitt Technik irgendwelche Theoriefindung betrieben, zum anderen ist die Darstellung teilweise oberflächlich und wenig enzyklopädisch. Ich finde das Ding wäre eigentlich etwas für eine Qualitätssicherung. Ich selbst getraue mich aber da nicht massiv einzugreifen. (Hab auch keine Zeit.) Was meint ihr dazu? --Stepsch 23:52, 3. Dez. 2007 (CET)

Ich finde den Artikel eigentlich ziemlich gut. Allerdings ist mir bei seiner Begutachtung aufgefallen, dass das Hin- und Hergeschiebe von Online-Durchsuchung nach Onlinedurchsuchung und zurück dazu geführt hat, dass die ursprüngliche Diskussionsseite jetzt im Weiterleitungsartikel liegt. Könnte das ein Benutzer mit erweiterten Rechten eventuell richten? --Forevermore 20:02, 4. Dez. 2007 (CET)

de facto und de jure fuer Taiwan (Provinz) verwendbar?

Aktuell gibt es die Diskussion ob man die Begriffe de facto und de jure auf die Taiwan (Provinz) bezueglich der Republik China und der Volksrepublik China verwenden kann. Eine semi- oder gar proffessionnelle Meinung waere wirklich von Noeten. Die Diskussion ist hier zu finden. Vielen Dank, 快樂龍InhaltFrageKonsequenz 05:11, 6. Dez. 2007 (CET)

Altersvermögensgesetz

Folgende Situation: Benutzer:Svickova hat den Artikel Altersvermögensgesetz als deutschlandslastig gekennzeichnet. Ich habe die Kennzeichnung mit dem Hinweis, dass der Artikel ein deutsches Gesetz behandelt, wieder entfernt. Daraufhin hat Sikova den Artikel nach Deutsches Altersvermögensgesetz verschoben. Ich halte diese Artikelverschiebung für unsinnig. In anderen Ländern gibt es keine Rechtsquellen namens Altersvermögensgesetz. Eine Verwechselungsgefahr besteht also nicht. Bevor ich den Artikel zurückverschiebe (was eine Löschung der Weiterleitungsseite Altersvermögensgesetz bedingt), möchte ich die geschilderte Situation aber gerne hier zur Diskussion stellen. Forevermore --88.70.69.127 23:27, 7. Dez. 2007 (CET)

Vielleicht hab ichs ein bisschen übertrieben, aber wir sollten uns zumindest auf einen Einleitungssatz "... in der Bundesrepublik Deutschland" oder so ähnlich einigen können, oder? Ich finde es einfach lästig, wenn Artikel, die nur Deutschland betreffen, so tun, als gelte das alles für die ganze Welt (z.B. Formulierungen wie "Der Staat". Es gibt mehrere!). Ich weiss schon, im Kästchen steht wunderbar schön der Geltungsbereich des Gesetzes drin, aber ich finde einfach, dass das eine So zentrale Information ist, dass sie wenn schon nicht im Lemma, so doch zumindest ganz am Anfang sehen sollte? Wär das ok? --Svíčková na smetaně 23:46, 7. Dez. 2007 (CET)

Ich habe den Artikel wieder zurückverschoben auf seinen korrekten Namen. Der Geltungsbereich ist in der Infobox meines Erachtens an genügend herausgehobener Stelle angegeben. --wau > 01:43, 8. Dez. 2007 (CET)

Mal ganz abgesehen vom Lemma ("deutsch" oder nicht deutsch) beschreibt der Artikel weniger das Gesetz als vielmehr die "Riester"-Förderung. Aber dazu haben wir ja schon etwas an anderer Stelle. --88.70.93.82 10:40, 8. Dez. 2007 (CET)

Meines Erachtens ist genau für diese Fälle ausdrücklich zumindest ein Hinweis im Einleitungssatz vorgesehen. --Svíčková na smetaně 10:45, 8. Dez. 2007 (CET)

Kategorie:Eisenbahnrecht

Ich habe die Kategorie angelegt und beim Schienenverkehr eingebunden. Evtl. könntet ihr die noch irgendwo in den Rechtskategorien einbinden. Gruß Liesel 14:16, 9. Dez. 2007 (CET)

Kategorie:Verkehrsrecht passt wohl am besten. Grüße -- kh80 •?!• 15:10, 9. Dez. 2007 (CET)

Wehrpflicht oder Zwangsdienst in Nordzypern?

In Diskussion:Wehrpflicht stellt sich die Frage, ob Pflicht zum Dienst an der Waffe in Nordzypern ein Verstoß gegen Artikel 51 der Vierten Genfer Konvention (Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten) darstellt. Ein kurzer Abriss der Lage: Die Türkei greift unter Berufung auf ihre Rolle als Schutzmacht Zyperns die Republik Zypern an und besetzt den Nordteil der Insel. In diesem besetzten Gebiet errichtet sie eine Türkische Republik Nordzypern. Besetzung des Nordteils und Proklamation der Türkischen Republik Nordzypern werden vom VN-Sicherheitsrat für unwirksam erklärt. Die Türkische Republik Nordzypern führt per Verfassung die Wehrpflicht ein. Handelt es sich hier um einen Zwangsdienst in türkisch besetzten Gebieten nach Artikel 51 der Konvention? Begründete Meinungen sind in Diskussion:Wehrpflicht willkommen. Dort geht es darum, ob und ggfs. in welcher Form die Dienstpflicht in Nordzypern im Artikel Erwähnung finden soll. eNight 21:33, 9. Dez. 2007 (CET)

Anspruchshöhe

Dieser Artikel dümpelt seit 2 Jahren hier fast unverändert rum. Kann da jemand von euch was machen. Sonst halte ich einen LA für angemessen. Christian2003 21:26, 8. Dez. 2007 (CET)

Da ist wohl nichts zu machen. Solltest du einen Löschantrag stellen, würde ich diesen unterstützen. --Forevermore 84.130.24.208 17:29, 9. Dez. 2007 (CET)
Stimmt das Lemma denn überhaupt??? Das sucht doch da kein mensch. Erhaltenswerte Inhalte verschieben und den Rest löschen. --103II 21:14, 9. Dez. 2007 (CET)

Artikel kann ruhig komplett gelöscht werden. Der Begriff "Anspruchshöhe" ist auf keinen Fall auf das Sozialrecht reduziert, was der Artikel unterstellt. Insgesamt scheint der Artikel inhaltlich schief. Lieber alles löschen, da ist nix behaltenswert. --Dr Möpuse gips mir! 22:24, 9. Dez. 2007 (CET)

Ich habe soeben die Löschung des Artikels beantragt. --Forevermore 19:57, 10. Dez. 2007 (CET)

Lagern

Demnächst soll in Aachen "Lagern" verboten werden. Laut dem Ordnungsamt ist dies ein juristisch klar gefasster Begriff. Allerdings finde ich hierzu keinen Artikel. --H2SO4 20:33, 11. Dez. 2007 (CET)

Übersetzung aus dem Englischen

Kann mir jemand sagen, was auf Deutsch der „President of the Supreme Council of the Judicial Magistrature“ ist? --J. Patrick Fischer 09:50, 12. Dez. 2007 (CET)

(zu) enge Fassung grundlegender Begriffe

Beim Versuch, von völkerrechtlichen Artikeln wie Prisenrecht oder Repressalie zu grundlegenden Begriffen wie Einziehung, Nacheile, Präventionsrecht (Prävention, dort nur Hinweis auf Kriminalprävention) oder Selbsthilfe (Recht) zu verlinken, entsteht immer wieder das Problem, dass die Zielartikel so eng auf innerstaatliches Recht bezogen gefasst sind, dass der Leser vom Link günstigstenfalls irritiert ist, oft ist der Link schlicht unbrauchbar. Es sind da sicher verschiedene Lösungsansätze denkbar, aber welcher der richtige ist, sollten ausgewiesene Juristen entscheiden, zu denen ich nicht gehöre. Wenn ich aber in ein ganz gewöhnliches Lexikon sehe, dann ist z.B. Selbsthilfe im ersten Satz so definiert, dass man aus allen Rechtsbereichen darauf verweisen könnte. Erst dann wird auf Spezielles eingegangen, z.B. auch aufs Strafrecht, was in der Wikipedia-Selbsthilfe auch schon nicht mehr vorkommt. M.E. kann die Sache jedenfalls nicht auf Dauer so bleiben. Außerdem scheint es sich um ein grundsätzliches Problem zu handeln, was über die genannten Beispiele und den Bezug zum Völkerrecht hinausgeht. --Lax 17:10, 10. Dez. 2007 (CET)

Ich glaube, ein allgemeiner Appell, die Artikel möglichst gut und umfassend zu schreiben, wird praktisch wenig bewirken. Ich glaube auch, man darf sich nicht vorstellen, dass hier massenhaft Juristen rumlaufen, die zusätzliche völkerrechtliche Aspekte so einfach aus dem Ärmel schütteln. Am besten wäre wohl, wenn man einen bestimmten Aspekt vermisst, das auf der Diskussionsseite des Artikels kundzutun, gern auch zusätzlich hier in der Portaldiskussion darauf hinzuweisen. --wau > 00:26, 13. Dez. 2007 (CET)

Menold Bezler

Hallo liebe Jura-Mitstreiter,

leider ist der Artikel über die renommierte Anwaltskanzlei Menold Bezler in Stuttgart von Löschung bedroht. Da dies ein negativer Präzedenzfall werden könnte und ich vorhabe in nächster Zeit mehr Artikel zu mittelgroßen Wirtschaftskanzleien in der Liga zu schreiben.

Würde mich über Untestützung in der Löschdiskussion freuen. Grüße --Lapicida 22:30, 12. Dez. 2007 (CET)

Geflügelpest-Verordnung

Der Artikel wurde vor einiger Zeit schnellgelöscht und durch einen redirect ersetzt. Zu Unrecht, wie ich glaube. Der/die Löschende hat möglicherweise nicht erkannt, dass es etliche Verordnungen zur Geflügelpest gibt und der Artikel Geflügelpest-Verordnung nicht identisch mit Geflügelpestschutzverordnung ist. Besteht technisch die Möglichkeit, den gelöschten Artikel wiederherzustellen? --Forevermore 20:13, 12. Dez. 2007 (CET)

Ich speichere Dir zum Anschauen die letzte Version vor der Löschung unter Benutzer:Forevermore/Geflügelpest-Verordnung. Tatsache ist, dass eine neue Verordnung unter der Bezeichnung Geflügelpest-Verordnung vom 18.10.2007 alle früheren Verordnungen ähnlicher Bezeichnungen einschließlich der GPschutzVO aufgehoben hat, so dass also weder der alte noch der neue Artikel momentan zutreffend sind. Sollte man Teile des alten Artikels wieder verwenden wollen, müsste man ihn wohl aus Urheberrechtsgründen mit allen Versionen noch erst wiederherstellen. --wau > 00:00, 13. Dez. 2007 (CET)
Spricht etwas dagegen, Benutzer:Forevermore/Geflügelpest-Verordnung wieder in den Artikelraum zu verschieben und in die Kategorie:Historische Rechtsquelle einzuordnen? --Forevermore 18:16, 13. Dez. 2007 (CET)
Ich glaube nicht, dass das sinnvoll wäre. Man bräuchte einen aktuellen Artikel unter dem richtigen Namen "Geflügelpest-Verordnung", und daneben soll ein "historischer" Artikel über eine VO gleichen Namens existieren, historisch, weil sie 2 Jahre alt ist und man in dieser Zeit die Vorschriften mehrfach verändert und dabei jeweils verschieden benannt hat? Es handelt sich doch, wenn ich es, ohne in Details einzusteigen, recht sehe, um eine Materie. Da liegt es wohl nahe, das in einem Artikel abzuhandeln, wobei ja wohl der Schwerpunkt auf dem aktuellen Recht liegen müsste und man allenfalls, soweit noch von Interesse, die Entwicklung der Vorschrift auch mit behandeln kann. Wir schreiben ja auch nicht nach jedem ZPO-Reformgesetz einen neuen Artikel ZPO und sammeln daneben historische ZPOs. Eine andere Frage ist, wie man den Artikel, der am Ende Bestand haben sollte, erstellt, ob man ihm aus dem derzeitigen (unter Umbenennung) oder aus dem gelöschten entwickelt (wozu der, falls man alte Teile verwendet, zunächst samt Versionsgeschichte wiederhergestellt werden müsste). --wau > 19:31, 13. Dez. 2007 (CET)
Ich sehe schon einen Unterschied zwischen einem Gesetz wie der ZPO, das geändert oder neu gefasst wird, und einem Gesetz, das außer Kraft gesetzt und durch ein anderes Gesetz ersetzt wird. Für das RBerG und das RDG oder für die TDSV 1996 und die TDSV 2000 haben wir ja auch zwei Artikel. – Was im Fundstellennachweis mit einer eigenen Gliederungsnummer aufgeführt wird, kann m.E. auch in einem separaten Artikel beschrieben werden. Grüße -- kh80 •?!• 23:25, 13. Dez. 2007 (CET)
Das mit der ZPO war freilich etwas ein Hau-ruck-Argument, das nicht überaus ernst genommen werden muss. Bei klar unterscheidbarer Bezeichnung kann man freilich den alten Artikel lassen. Ob es sinnvoll ist, muss man im Einzelfall entscheiden. Alternativ kann man auch im neuen Artikel einen Abschnitt über die Historie einbauen. Bei der Geflügelpest liegt ein Sonderfall vor. Das Lemma Geflügelpest-Verordnung wird für die aktuelle Fassung gebraucht. Und die alte Fassung so ausführlich in einem Historienartikel zu lassen, während zur aktuellen Fassung noch nichts Vergleichbares steht, ist auch ein gewisses Missverhältnis und vielleicht auch verwirrend. Lieber jetzt die aktuelle Rechtslage ausführlicher schildern in der Hoffnung, dass es mit den Änderungen nicht in demselben Tempo weitergeht. Grüße --wau > 00:33, 14. Dez. 2007 (CET)

Ich war fleißig. Jetzt muss sich nur noch jemand finden, der die diversen anderen, mittlerweile aufgehobenen Anti-Geflügelpest-Verordnungen bearbeitet. --Forevermore 21:11, 13. Dez. 2007 (CET)

Urheberrecht v. Deutsches Urheberrecht

Hi, hat jemand Zeit und Nerven, um die Abschnitte #„Zweiter Korb“ der Urheberrechtsreform und #Kritik am neuen Urheberrecht aus Urheberrecht nach Deutsches Urheberrecht zu verschieben und alle Links - insbesondere den aus Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte anzupassen? Das könnte eine ziemlich Such- und Fummelarbeit werden, aber der Zweite Korb ist im global gemeinten Artikel über Urheberrecht als Ganzes schlicht falsch. --h-stt !? 23:02, 13. Dez. 2007 (CET)

Paintball

Durch zahlreiche Änderungen bezüglich der rechtlichen Situation sollte jemand sachkundiges sich das Ganze mal anschaun. Ganz wichtig sind hier Quellen! --Skyman gozilla 02:05, 16. Dez. 2007 (CET)

Offizialmaxime

Hallo, eine etwas komplexe Frage zur Offizialmaxime, Rücknahme von Strafanzeigen und verfassungsfeindlichen Symbolen findet sich unter Diskussion:Katina Schubert#Gravenreuth (mein Beitrag von 10:27), wäre sehr schön wenn jemand mit Fachkenntnissen dazu etwas sagen könnte. Danke und Gruß, 790 ruf mich an 10:29, 16. Dez. 2007 (CET)

Oma auf dem Rechtsweg

Auch der Artikel Instanz (Recht) (auch Rechtszug) stellt ausschließlich die Situation in Deutschland dar, dort könnte es möglicherweise eingearbeitet werden. Siehe auch Zuständigkeit (Recht), Verwaltungskompetenz, Rechtsweg und Gerichtsbarkeit. Ich muss mal sagen dass die derzeitige Artikelstruktur es Rechtslaien wie mir es praktisch unmöglich macht, systematisch das Themengebiet "Zuständigkeit" zu erlesen, die Informationen sind ziemlich wild verteilt. Von Oma-Tauglichkeit ist man hier noch meilenweit entfernt, die einzelnen Artikel wirken in sich stimmig und abgeschlossen, aber gegenseitige Abgrenzung und Bezüge sind nur für Leute verständlich, die sich bereits extrem gut mit der Materie auskennen (Juristen etc.). Hier bräuchte es eigentlichen einen Zentral-Artikel oder einen Navi-Kasten oder so... --Abe Lincoln 11:25, 17. Dez. 2007 (CET) - hierher kopiert aus der Löschdiskussion zu Schweizer Recht --wau > 19:25, 17. Dez. 2007 (CET)


Genau deswegen muß man das mindestens 8 Semester lang studieren.

Heinz.Biermann

Abmahnung

Hallo, ich habe eine Frage zum Artikel Abmahnung. Der Artikel behandelt ein schwieriges Thema. Die Abmahnung hat Bedeutung im Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und anderen Rechtsgebieten. Verallgemeinerungen sind schwierig. Was haltet Ihr davon, den Artikel aufzuteilen, etwa in Artikel wie Abmahnung (Arbeitsrecht) oder Abmahnung (Wettbewerbsrecht)? Wenn Ihr einverstanden seid, würde ich mich daran versuchen. --Langsammerker 15:46, 19. Dez. 2007 (CET)

Du hast schon darin Recht, dass eine Abmahnung im Arbeits- oder Mietrecht etwas anderes als eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist, und daher verschiedene Artikel sinnvoll sein könnten. Ich gebe aber zu bedenken, dass es zu einfach ist, von "Abmahnung (Arbeitsrecht)" und "Abmahnung (Wettbewerbsrecht)" zu sprechen. Es gibt etwa auch solche im Urheberrecht (=Wettbewerbsrecht?) und Mietrecht. Du müsstest dir also gedankenb machen, wo was hin soll. --Alkibiades 18:33, 19. Dez. 2007 (CET)

Ich finde den Artikel grundsätzlich ok. Es existiert ein grundsätzliches gesetzlich geregeltes Abmahn-Erfordernis in § 314 Abs. 2 BGB. Daneben existiert eine Vielzahl von gesetzlich oder richterrechtlich ausgeprägten Spezial-Abmahnungen, beispielsweise im Mietrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht usw. Der ursprüngliche Verfasser des Artikels hatte vermutlich nur die wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auge und hat daher eine allgemeine Einleitung zur Abmahnung und ihren Grundsätzen sehr kurz gehalten. Ich finde, wenn man die Einleitung etwas ausführlicher hält und in ihr die Gemeinsamkeiten aller Abmahnungen darstellt, kann man dann im Artikel auf die Besonderheiten einzelner Abmahnungen eingehen. Für diese dann extra Unter-Artikel zu bilden, halte ich für unübersichtlich. --Heinz.Biermann

Opfer von Diktaturen (Konkret: Widerstandskämpfer gegen den Nazionalsozialismus)

Hallo, ich befinde mich gerade in einem recht kleinlichen Streit wegen der in der Zeit des Nationalsozialismus hingerichteten/ermordeten Widerstandskämpfer. Kann jemand einen Grund nennen z. B. Gerichtsurteil o. ä., aus dem hervor geht, ob "hingerichtet" (es ist klar, das die Hinrichtungen Unrecht waren) oder "ermordet" der richtige Ausdruck ist? Gibt es einen Konsens, welche Bezeichnung in der WP verwendet werden soll? --GiordanoBruno 22:15, 22. Dez. 2007 (CET)

Unterhalt

Liebe Juristen, das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts ist am 28.12.2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Kann jemand den Artikel Unterhalt enstprechend überarbeiten? Grüße --Marvin 18:52, 30. Dez. 2007 (CET)

Vorsorgevollmacht et al.

Hallo, ein nicht mit dem Thema vertrauter Nutzer ist bestrebt weitgehend alle Weblinks des Artikels Vorsorgevollmacht zu löschen obwohl alle Weblinks einen deutlichen Mehrwert zu dem Artikel bieten und daher WP:WEB konform sind. Die Materie ist schlicht zu kompliziert, als das Laien ohne Muster auskämen. Andere Artikel sind in gleicher Weise betroffen. Siehe[8], [9], [10], [11], [12]. Hintergrund ist wohl das dem Nutzer Einträge auf Seiten des Fachautors Horst Deinert und das von ihm herausgegebene Betreuungslexikon missfallen. -- Nick 16:23, 5. Dez. 2007 (CET)

Hm, eine sinnvolle Kürzung der Links ist sicherlich notwendig. Die derzeitigen drei Weblinks sind aber eher nicht so überzeugend und nicht wirklich weiterhelfend. Verweise z.B. auf die ofiziellen Formulare finde ich sinnvoll. --Stepsch 17:15, 5. Dez. 2007 (CET)
(BK) Du meinst also tatsächlich, dass Links, die kostenpflichtige Präsentationen bewerben, den Vorgaben nach WP:WEB entsprechen und von Dir, wie hier geschehen, eingestellt werden sollten? --Der kleine grüne Schornstein 17:18, 5. Dez. 2007 (CET)
Benutzer:Der kleine grüne Schornstein nimmt lauter unmotivierte Edits vor: [13], [14], [15], [16],[17]. Könntest du die mal begründen? -- Nick 17:35, 5. Dez. 2007 (CET)
Könntest Du mal bitte auf die obige Frage antworten und darstellen, warum Du meinst, dass kostenpflichtige Links WP:WEB entsprechen? --Der kleine grüne Schornstein 17:38, 5. Dez. 2007 (CET)
Du löscht also alle Links, bloß weil einer nicht WP:WEB ist und meinst, dass wäre eine ausreichende Begründung? -- Nick 17:45, 5. Dez. 2007 (CET)
Nein, die Begründung für die Löschung ist, dass die Links nicht den Vorgaben nach WP:WEB entsprechen. Du allerdings hast mir immernoch nicht gesagt, warum Du Verkaufsseiten verlinkst. --Der kleine grüne Schornstein 19:14, 5. Dez. 2007 (CET)
Wenn hier Benutzer, die von der Sache keinen Plan haben, durch das Fachgebiet surfen und alles weglöschen, obwohl sie gar nicht beurteilen können, was sie löschen, darf ihnen doch wohl noch hinterhergeräumt werden. Du konntest auf Nachfrage die angebliche Irrelevanz der gelöschten Links nicht begründen. Die Links auf das Betreuerlexikon, die nicht von mir stammen, sind zudem alle durch den Herausgeber, einen in Betreuerkreisen bekannten Fachautor, geprüft. Es handelt sich um ergänzendes Spezialwissen, dessen Einarbeitung in die Wikipedia-Artikel allein schon aus Platzgründen nicht möglich ist. -- Nick 00:53, 6. Dez. 2007 (CET)

Ich gucke mir den Artikel mal an. Aber bitte beachten: Wikipedia ist kein how-to. Der Link zu einer Muster-Vorsorgevollmacht ist also deplatziert. Zudem: Weblinks nur vom Feinsten. --Dr Möpuse gips mir! 18:11, 5. Dez. 2007 (CET)

Vom Feinsten ist ein recht subjektives Kriterium. Die grundsätzlichen Richtlinen führen daher auch auf, wann Links verlinkt werden können, wenn sie nicht vom Feinsten sein sollten. Links auf Muster sind nicht ausgeschlossen. -- Nick 18:30, 5. Dez. 2007 (CET)
Ausfüllhilfen bieten keinen enzyklopädischen Mehrwert. Die WP ist nicht Dmoz. --Der kleine grüne Schornstein 19:14, 5. Dez. 2007 (CET)
Anleitungen können sehr wohl einen enzyklopädischen Mehrwert haben, etwa in einem Hauslexikon, dass auf die Bedürfnisse des täglichen Lebens ausgerichtet ist. Eine Anleitung findet sich z.B. im Artikel Rettungsbund. Selbst wenn Anleitungen nicht als enzyklopädische betrachtet würden wäre dies auch kein Argument, denn die WP:WEB verlangen nur einen deutlichen Mehrwert und keinen enzyklopädischen Mehrwert. Links auf Kochrezepte etwa in Wikibooks, wie in den Artikeln Pumpkin pie, Nunt, Hummus oder Russische Küche müssten sonst ja auch untersagt sein. -- Nick 00:53, 6. Dez. 2007 (CET)
Eine Muster-Vorsorgevollmacht zum Ausfüllen ist nicht zulässig. a) s.o. und b) ist das eigentlich etwas individuelles, was Beratung voraussetzt. Wer solche Muster nutzen will, bitte. Aber Wikipedia ist bestimmt nicht dazu da, für so ein Zeug auch noch Werbung zu machen. --Dr Möpuse gips mir! 11:29, 6. Dez. 2007 (CET)
Es ist gar nicht so gedacht, das jemand die Muster einfach runterläd und ausfüllt und fertig. Je besser man sich informiert um so besser kann man sich beim Anwalt, Notar oder den Betreuungsbehörden beraten lassen, ob das gefundene Muster so auch wirklich dass passende ist. Auch wenn bei einigen hier vielleicht die Hilfsbereitschaft nicht im Vordergrund steht, es gibt jedenfalls kein Verbot Muster zu verlinken. -- Nick 13:15, 6. Dez. 2007 (CET)

Der Artikel hat klar zuviele Links. Und zwar deutlich. Ein Ausnahmefall ist nicht ersichtlich. Artikel wie Europa oder Deutschland, die viel allgemeiner sind und für die sich Millionen Links finden liessen, kommen mit weniger Links aus. Nicht jeder Link, der irgendwie nützlich ist, gehört auch in den Artikel. Und ein How-to ist Wikipedia nun wirklich nicht. Ein (!) Link auf eine Mustervollmacht mag noch angehen (BMJ), mehrere sicher nicht. Weblinks sind zudem primär dazu da, über das Artikelthema weiter zu informieren, sie sollen nicht das Artikelthema selbst darstellen. In einem Artikel z.B. über Rinder hat es auch keinen Weblink auf den nächsten Bauernhof, auf dem man Kühe findet, sondern es gibt Links, die dort Informationen über Kühe bieten. -- Der Umschattige talk to me 13:52, 6. Dez. 2007 (CET)

Dem möchte ich zustimmen. Ich denke, die Links sollten ausgemistet werden. Wenn es aber sogar von den BMJ ofizielle Formulare gibt, dann sollte auch ein Hinweis darauf aufgenommen werden. So etwas kann man übrigens auch in Fussnoten machen. --Stepsch 17:23, 6. Dez. 2007 (CET)
Hallo, offenbar sind wohl Wikiseiten, die im wesentlichen von mir angelegt oder weitgehend bearbeitet wurden, Ziel dieser Löschaktion. Ich sehe, dass bei dem Lemma Vorsorgevollmacht sich wirklich einiges angesammelt hat, aber das gilt nicht für die sonstigen Löschaktionen, die Nick64 oben als Links vermerkt hat. Ich werde in diesen Lemma die Links auf Seiten meines Online-Lexikon Betreuungsrecht (ein Wiki: http://betreuungsrecht.wikia.com) wieder aktivieren und möchte das hier begründen.

Zum 1. ist Wikipedia selbst ein Lexikon, das aber wohl nicht den Zweck hat, jedes mögliche Thema bis in die kleinste Verästelung selbst zu erörtern. Ich habe bei den o.g. Artikeln z.T. wohl selbst schon die Grenze überschritten und bin zu sehr ins Detail gegangen. An einer Stelle (gerade übrigens auch bei Weblinks und Literaturlisten) ist mir auch nach Hinweisen anderer Nutzer aufgefallen, dass ich weitere Fachinfos zu diesen Fragen des Betreuungsrechtes nicht mehr innerhalb der Wikipedia unterbringen kann, da die Grenzen gesprengt werden und diese Ergänzungen wohl auch nur noch für einen kleineren Kreis insbesondere professionell Betroffener interessieren. Also habe ich (vollig unkommerziell) eine eigene Internetseite aufgemacht, die ich bei Wikia auf Antrag erhalten habe. Ich verdiene gar nichts daran. Die Werbung an der rechten Seite stammt von Wikia, um den Webspace und die techn. Unterstützung zu finanzieren. Ich habe meine Wikipedia-Artikel auch dorthin kopiert und sie erweitert, insbesondere um Rechtsprechungsnachweise, Literatur- und Weblinks. Ich denke, die Verweisung aus der Wikipedia dorthin ist mehr als sinnvoll. Das Lexikon selbst wird unter Fachleuten ausnahmslos gelobt. Damit denke ich, erfüllt es die Wikikriterien "nur vom Feinsten". Der kleine grüne Schornstein war trotz mehrfacher Rückfragen nicht in der Lage, auch nur ein inhaltliches Argument für seine Löschaktionen zu nennen, verweist stereotyp nur auf WP:WEB, was hier überhaupt keinen Aussagewert hat. Die(nicht überwiegend von mir stammenden) Seite Vorsorgevollmacht werde ich mich separat widmen, ich denke, hier muss wirklich eine Auswahl getroffen werden; aber ein Link zum Bundesjustizministerium alleine reicht nicht aus.

HDeinert2002 11:44, 7. Dez. 2007 (CET)

Dankenswerter Weise fügst Du manchmal bei Links von Dir auch schonmal den Preis mit an, wie z.B.hier. So viel also zum Theman Werbung. --Der kleine grüne Schornstein 13:25, 7. Dez. 2007 (CET)
Da habe ich ein einziges Mal ein vom mir stammendes Buch versehentlich nicht unter Literatur, sondern unter Weblinks eingestellt; auch die inzwischen in Literatur vorgenommene Änderung wurde vom Schornstein wieder gelöscht. Ich werde ihn jetzt als Vandalen melden, da offenbar keine vernünftige Diskussion mit ihm möglich ist.

HDeinert2002 13:39, 8. Dez. 2007 (CET)

Du siehst sehr deutlich, dass die Diskussion hier im Gange ist. Aber auch das kannst Du natürlich ignorieren. --Der kleine grüne Schornstein 13:43, 8. Dez. 2007 (CET)
Das Online Betreuungslexikon wird von zahlreichen Betreuungsstellen, Betreuungsvereinen Berufsverbänden, Fachportalen und karitativen Organisationen verlinkt. U.a. vom Vormundschaftsgerichtstag [18] und der Fachzeitschrift BtPrax [19], wo es auch direkt zugänglich ist. Der Traffic bezüglich Änderungen in dem Wiki ist so niedrig, dass wohl jeder Vandalismus sofort auffällt. Die Seiten sind daher sicherer als interne Links auf Wikipedia. Die Weblinks des Betreuungsrechtslexikons bieten einen deutlichen Mehrwert zu dem Artikel und sind daher WP:WEB konform. Es handelt sich um ergänzendes Spezialwissen, dessen Einarbeitung in die Wikipedia-Artikel allein schon aus Platzgründen nicht möglich ist -- Nick 21:36, 16. Dez. 2007 (CET)

Ich habe bei Betreuungsverein die Literatur mal ausgemistet. Welche Literatur bei juristischen Artikeln aufzunehmen ist, war hier schon mehrfach Gegenstand der Diskussion. Folgendes sollten wir beachten:

  • Einzelaufsätze haben in den Literaturangaben nichts zu suchen. Sie dienen nur als Beleg in den Fußnoten.
  • Literatur muß vom Feinsten sein, d.h. es muss sich um die führenden Werke in der Praxis handeln.
  • Zusätzlich zu den führenden Büchern in der juristischen Praxis kann es noch angezeigt sein, besonders hochwertige Laienbücher aufzunehmen. Hierzu gehören häufig die Beck-Rechtsberater.

Ob das Betreuungsrechts-Wiki aufzunehmen ist, ist eine andere Frage. Ich bin da allerdings sehr skeptisch. Im Betreuungsrecht Relevantes sollte man direkt in der Wikipedia finden können. Ein unbekanntes Konkurrenzwiki müssen wir nicht wirklich nennen. --Dr Möpuse gips mir! 22:09, 16. Dez. 2007 (CET)

Hallo Dr. Möpuse; so, du hast beim Lemma Betreuungsverein die Literatur "ausgemistet" und mit der "Arbeitshilfe für Betreuungsvereine" auch mein Buch gelöscht, das trotz seines Alters (1996) immer noch das grundlegende (und einzige vergleichbare) Werk zur Gründung von Betreuungsvereinen ist. Wie wärs mal mit vorher nachfragen. Und zum Thema "unbekanntes Konkurrenzwiki", also dem Online-Lexikon Betreuungsrecht sind deine Aussagen auch nicht so toll. Zur Erläuterung dazu etwas: die Artikel, die sich auf die rechtliche Betreuung beziehen und in der Wikipedia stehen, sind (fast) alle von mir verfasst und oft nachdem sie zu lange wurden, von mir selbst aufgeteilt worden. Irgendwann kam ich an die Grenze, die insbesondere WP:WEB beinhalteten und konnte (für Fachleute) sinnvolle Ergänzungen, wie längere Literaturübersichten, Rechtsprechungshinweise usw. nicht mehr in der Wikipedia unterbringen. Daher habe ich ein eigenes (nichtkommerzielles) Wiki (bei Wikia) aufgemacht, die Wikipedia-Artikel dorthin kopiert und mit den Ergänzungen versehen. Und natürlich inzwischen auch erweitert um Begriffe, die den Rahmen der Wikipedia als allgemeiner Enzyklopie wirklich sprengen würden. Also ist das doch wohl kein Konkurrenzprodukt, sondern eine sinnvolle Ergänzung der Wikipedia. Schau doch mal selbst rein, vielleicht änderst Du deine Meinung ja noch mal.

HDeinert2002 15:36, 2. Jan. 2008 (CET)

Nudum ius

vom Artikelersteller selbst beantragte Qualitätssicherung. --Friedrichheinz 21:40, 29. Dez. 2007 (CET)

Cool ein falscher Stub über 20 Zeilen. sугсго.PEDIA 21:46, 29. Dez. 2007 (CET)
Geändert. --Stepsch 17:38, 30. Dez. 2007 (CET)
An welche Änderungen ist da gedacht? Nudum ius dürfte auch das Eigentum sein, wenn Verjährung des Herausgabeanspruchs eintritt, ohne dass das Eigentum ersessen wurde (etwa wg. Bösgläubigkeit).--Peter Schuster 12:30, 2. Jan. 2008 (CET)

Ich habe mich mal an einer Erklärung versucht. Meines Erachtens kann der "Stub-Hinweis" jetzt entfernt werden, uU nach einer Verlinkung der Normen.--Peter Schuster 16:38, 2. Jan. 2008 (CET)

Anregung

Im Artikel Tier steht leider rein gar nichts zur rechtlichen Seite. Wenn man so viel von Tierschutz, Tierrechten etc. hört, müsste es doch auch eine griffige juristische Definition des Begriffs geben, oder? --AndreasPraefcke ¿! 13:42, 20. Dez. 2007 (CET)


§ 90a BGB: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Heinz.Biermann

Ja, gut, nur eine Definition fehlt darin. Ich fürchte auch, dass es eine einheitliche Definition im Recht allgemein nicht gibt, sondern dass sie für das spezielle Bedürfnis einer Vorschrift (§§ 90a, 903, 833 BGB und TierSchG) abweichen kann. Werde mal nachsehen.--Peter Schuster 14:17, 2. Jan. 2008 (CET)
Laut Staudinger (§ 90a, Rn. 4 ff.) ist für § 90a BGB vom biologischen Tierbegriff auszugehen. Im Gesetzentwurf zum TierVerbG wird zwar auf die Schmerzempfindlichkeit abgestellt, allerdings ließe sich diese nicht wissenschaftlich begrenzen. Auch könne man den Tierbegriff weder auf Tiere höhere Art begrenzen, noch schädliche Tiere davon ausschließen. Keine Tiere seien hingegen Tiereier oder Embryonen. Kadaver sind Sachen. Grüße -- kh80 •?!• 20:19, 4. Jan. 2008 (CET)

Verlinkung von BVerfGE

Welche Verlinkungsvariante von BVerfGE ist vorzuziehen, wenn es mehrere Quellen gibt? DFR oder BVerfG? In einem Fall gibt es eine neuere Entscheidung direkt beim BVerfG, die anderen aber nur bei DFR; alle auf DFR verlinken oder nur die alten? --Skyman gozilla 13:23, 27. Dez. 2007 (CET)

Auf Grund der Paginierung ist m.E. DFR vorzuziehen. Man kann ja ggf. parallel verweisen. --Stepsch 22:44, 28. Dez. 2007 (CET)
Seh ich genau so. Meist gibt man doch die Seiten aus der amtlichen Sammlung an, das ist besser als mit Absatz-Nummern. Vielleicht könnte sogar jemand (analog zu den §§) eine Vorlage basteln? --103II 13:02, 29. Dez. 2007 (CET)
Ich habs mal versucht: Benutzer:Skyman gozilla/Vorlage:EBVerfG; Verwendung:
{{Benutzer:Skyman_gozilla/Vorlage:EBVerfG|dfr|bv001299.html|BVerfGE 1, 299}}
. Das sieht dann so aus.
Der Name der Vorlage lautet absichtlich nicht „BVerfGE“, da auch Entscheiden des BVerfG direkt verlinkt werden können, die u. U. (noch) nicht in den BVerfGE enthalten sind. Ist die Vorlage brauchbar? --Skyman gozilla 14:15, 29. Dez. 2007 (CET)
Hmm, {{EBVerfG|dfr|bv001299.html|BVerfGE 1, 299}} einzutippen an Stelle von [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001299.html BVerfGE 1, 299] würde die Sache m.E. nicht wesentlich einfacher für die Autoren machen.
Wie wäre es stattdessen mit Vorlage:BVerfGE (Verwendung: {{BVerfGE|1|299}} bzw. {{BVerfGE|1|299|306}})? Die Vorlage würde zwar nur für DFR taugen, wäre aber einfach zu verwenden, da man lediglich Band und Seite eintragen muss. Grüße -- kh80 •?!• 15:48, 2. Jan. 2008 (CET)
Ich hab mich dabei an Vorlage:§§ orientiert und die ähnlich kompliziert aufgebaut. Mein Bestreben wäre halt, beides verlinken zu können. --Skyman gozilla 17:06, 2. Jan. 2008 (CET)
Super! Ich finde es so gut. Wenn ich direkt auf das Original-Urteil verlinke, dann muss ich ja nicht BVerfGE schreiben, sondern gebe es mit AZ an. Und schreibe das andere allenfalls in Klammer dazu. --103II 22:28, 2. Jan. 2008 (CET)
Ja, schon klar. :) Im Gegensatz zu Vorlage:§§ sind wir hier aber im Großen und Ganzen auf lediglich zwei Anbieter (DFR und BVerfG) beschränkt. Anstatt eine komplizierte Vorlage zu basteln, die beide Anbieter erfasst, wäre es daher m.E. sinnvoller, zwei einfache Vorlagen zu erstellen.
Wie wäre es mit einer zweiten Vorlage BVerfG? Man könnte sie so einrichten, dass
  • z.B. mit {{BVerfG|20071206_1bvr212907|1 BvR 2129/07}} der Text "Az. 1 BvR 2129/07"
oder
  • z.B. mit {{BVerfG|1|BvR|2129|07|06|12|2007}} der Text "Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 6. Dezember 2007, Az. 1 BvR 2129/07"
erzeugt wird. Grüße -- kh80 •?!• 19:56, 4. Jan. 2008 (CET)
Na ja, aber das ist auch nicht gerade einfach… Zumindest dein zweiter Vorschlag ist durch die 7 Parameter in meinen Augen nicht besonders brauchbar. Bei meinem Vorschlag ist halt noch ein Parameter zur Unterscheidung bezüglich der Quelle. --Skyman gozilla 20:10, 4. Jan. 2008 (CET)

Mehrfacheinträge

Ich habe gerade mal (zuerst eher zufällig, dann mittels CatScan) festgestellt, dass es massenweise Mehrfacheinträge im Bereich der juristischen Artikel gibt. Teilweise sind die Diskussionen schon uralt und völlig unerledigt. Ich halte es für geboten, den häßlichen Redundanz-Baustein so schnell wie möglich aus den Artikeln entfernen zu können; leider sind aber die meisten Fälle gar nicht so einfäch zu lösen. Ich habe mal Wikipedia:WikiProjekt Recht/Mehrfacheinträge aktualisiert und hoffe, dass da mal noch jemand mit anpackt. --Alkibiades 20:14, 29. Dez. 2007 (CET)

Haufenweise ist gut - das läßt ja noch mehr befürchten: ich habe noch eine Doppelung, es gibt Maßnahme (Recht) und Maßnahme (Strafrecht), das erste hat auch Bausteine. Ich trage es demnächst in die Redundanz ein. Cholo Aleman 09:31, 6. Jan. 2008 (CET)

Inventur bei den Grundlagenartikeln

Die Grundlagenartikel, insbesondere auch die grundlegenden Artikel zum Strafrecht (Beispiele: Strafrechtstheorien, Straftheorien, Strafe, nulla poena sine lege) befinden sich oft noch in einem bedauerlich schlechten Zustand. Wer das ähnlich siht, der mag hier bitte weitere inventurbedürftige Grundlagenartikel auch aus den Bereichen Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht hier vorstellen. Besteht Interesse, eine solche Inventur analog zu der in anderen Projekten (Beispiel: Projekt Philosophie) durchzuführen? IMHO sollte das Projekt in nächster Zeit auf die Verbesserung der grundlegenden Artikel legen einen besonderen Schwerpunkt legen. -- Kruwi 12:22, 30. Dez. 2007 (CET) - hierher kopiert von Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht -- wau > 21:37, 6. Jan. 2008 (CET)

RKs Richter

Habe eine LA in Küllike Jürimäe eingefügt - Richterin in einer ersten Instanz (gesetzgeberische Funktion?) - Keine nähere Erläuterungen in WP:RKs. Daher die Bitte um Prüfung und Stellungnahme in der zugehörigen LD. (... und ggf. Ergänzung der RKs). Viele Grüße Redlinux 12:54, 28. Dez. 2007 (CET)

Hm, sie ist immerhin eine von nur 27 Richtern bei einem Gericht der Europäischen Gemeinschaft - also schon in einer bedeutenden Stellung. Das Gericht Erster Instanz ist kein Dorfgericht im Nirgendwo, sondern eine wichtige europäische Institution. --Stepsch 22:42, 28. Dez. 2007 (CET)
Hallo Stepsch, ja, aber was meint Ihr zu RKs? Nicht jeder Chefarzt, der ein seltenes Operationsverfahren beherrscht ist relevant!? Redlinux 13:42, 29. Dez. 2007 (CET)
Mag sein, inhaltlich bietet der Beitrag ja auch nichts. Ich denke aber, dass man allein aus der "1. Instanz" nichts herleiten kann. Die baltischen Richter werden hier sowieso sehr ausführlich gepflegt... Mir ist es egal, ob das Ding gelöscht wird. Gegen Behalten hätte ich nix einzuwenden. --Stepsch 17:37, 30. Dez. 2007 (CET)
Sind denn alle Richter des Bundesgerichtshofs in der WP vertreten bzw. wird das angestrebt? Oder auch nur alle des EuGH? Dann kann man auch mit denen des EuG 1. Instanz so verfahren. Ansonsten sollte man sie (wenn sie nicht zB wegen der Stellung als Professor/in Relevanz haben) streichen.--Peter Schuster 16:50, 2. Jan. 2008 (CET)
Grundsätzliche Relevanzkriterien nach dem Schema „alle Richter“, „alle Professoren“ oder „alle Abgeordneten“ sind immer schwierig, weil sie dazu verleiten, eine endlose Anzahl von Stubs anzulegen, in denen sich dann keine Mühe mehr gemacht wird, die Bedeutung der Person nicht mehr dargestellt wird. Insofern würde ich auch hier davon absehen, Relevanzkriterien für Richter anzulegen. Gleichzeitig sollte es aber auch der Fall sein, dass sich für fast alle Richter auf der höchsten nationalen oder einer darüber angesiedelten supranationalen Ebene genug Material geben sollte, um die Bedeutung herausstellen können. Schließlich landet ja niemand durch Zufall in so einer Position.
Wenn du dich von meinen Kommentaren aber nicht davon abbringen willst und doch „objektive“ Relevanzkriterien möchtest, dann wäre als Analogie dazu, dass in der deutschsprachigen Wikipedia jeder Politiker vom Landtagsabgeordneten aufwärts und jeder Professor einer Universität relevant ist, auch jeder Richter ab dem Landesgericht relevant. sebmol ? ! 17:25, 2. Jan. 2008 (CET)
Aber, aber, lieber Sebmol, verstehe ich Dich richtig, dass Du Hochschullehrer, Landtagsabgeordnete und Richter am Landgericht auf einer Stufe siehst? Das überzeugt mich nicht. Es gibt viel, viel mehr Landrichter als Hochschullehrer oder Landtagsabgeordnete. Landrichter werden auch viel niedriger besoldet (R1 vs. W2/W3 bzw. Abgeordnetenentschädigung, die sich im Bund an der Besoldung eines Bundesrichters orientiert hat). Die Landtagsabgeordneten sind für das ganze Land zuständig, die Richter am Landgericht dagegen nur für ihren kleinen Sprengel. Oder meint "Landesgericht", wie Du schreibst, ein Gericht, das für das ganze Land zuständig ist, also OVG/VGH, (manche) OLGs, LAGs, LSGs usw.? Die Hochschullehrer sind (wenn wir, der Vergleichbarkeit zu liebe, Rechtswissenschaftler nehmen), viel, viel besser qualifiziert, nämlich neben den Examina, die die Richter auch haben, noch Promotion und Habilitation: Die Hochschullehrer bilden die Landrichter aus, nicht umgekehrt!
Lieber Petrer, Du siehst, da kommt einiges an Diskussion auf uns zu. Also doch lieber Einzelfallentscheidungen, wenn Du mich fragst, das sehe ich genauso wie sebmol.--Fehlerteufel 11:17, 3. Jan. 2008 (CET)
Mit „Landesgerichten“ meinte ich in der Tat die jeweils landesweit zuständigen Gerichte. sebmol ? ! 11:55, 3. Jan. 2008 (CET)
Unter WP:RK#Politiker und öffentliche Ämter sind bereits die Mitglieder der obersten Gerichte eines Landes aufgeführt. Die Mitglieder eines supranationalen Gerichtes sollten folglich erst recht relevant für uns sein. -- kh80 •?!• 19:34, 4. Jan. 2008 (CET)
Ist 1. Instanz - nix Gesetzgebung oder so. Auf internationaler Ebene: Mitglied des Europaparlaments, Generalsekretär der Vereinten Nationen, Leiter von Tochterorganisationen der Vereinten Nationen, Leiter von internationalen Organisationen, in denen mindestens zehn Staaten Mitglied sind!? (Zitat)Redlinux 02:09, 7. Jan. 2008 (CET)

Leute, werft doch nichts alles durcheinander! "erste Instanz" bei EuGH ist doch nicht vergleichbar mit Richter beim Amts- oder Landgericht. Und "gesetzgeberische Funktion" hat kein Richter, denn Gesetzgebung und Rechtsprechung sind bekanntlich getrennt. -- Albtalkourtaki 04:34, 14. Jan. 2008 (CET)