Silberstandard

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Ein Silberstandard ist ein Währungsstandard, unter dem der Geldwert in den verwendeten Währungseinheiten als Wert einer feststehenden Menge von Silber definiert wird. Üblicherweise ist ein Silberstandard mit der Prägung und dem Umlauf von Silbermünzen verbunden.

In Deutschland gab es von ca. 800 bis 1871 eine Silberstandardwährung. In einer solchen wird der Preis jeder Ware oder Dienstleistung mit dem Wert des Silbers verglichen bzw. auf diesen bezogen. Nun kann man diesen Wert nicht für alle Zeiten als absolut stabil ansehen, sondern es bildet sich vielmehr ein ungefährer Preismittelwert über eine längere Zeitepoche heraus, der maßgeblich von den Silberbeschaffungskosten und psychologischen Faktoren abhängig ist. Dieser Wert kann durchaus nach oben oder unten schwanken. Silber stellt letztendlich auch eine Ware dar, die nach Angebot und Nachfrage gehandelt wird. Auf jeden Fall war dieser Wert relativ stabiler als bei unserer heutigen "Papier-Währung", die nur noch von "Treu und Glauben" des Bürgers an die Regierenden, Währungsspekulanten bzw. von der Zentralbank abhängt.

Der Wertbezug der Währung auf ein Währungsmetall bedeutete somit eine größere Unabhängigkeit vom Willen der Obrigkeit, die den internationalen Silberpreis damals nicht so einfach manipulieren konnte, wie es heute mit unserer "Papier- und Giralgeldwährung" geschehen kann.

Man könnte auch etwas spitzfindig sagen: Wenn jemand in dieser Zeit eine Ware mit einem Taler gekauft hat, der damals eine Kurantmünze war, dann hat er eigentlich einen in Münzform geprägten Silberbarren (eben diese Talermünze) gegen eine Ware „eingetauscht".

Gleichzeitig zur Zeit des Silberstandards umlaufende Goldmünzen hatten einen Kurs zum Silberkurantgeld, der auf den Kurszetteln der Börsenplätze ablesbar war. Die parallel zum Silbergeld gleichzeitig umlaufenden Goldmünzen hatten im Binnenland die Funktion von „Sondergeld“ bei der Bezahlung „höchstwertiger“ Güter sowie häufig auch noch die Funktion von Handelsmünzen mit dem Ausland, während dann das Silberkurant- und Scheidemünzgeld für die „gewöhnliche, übliche Zahlung“ vorgesehen war.

In Handelsverträgen, wo es um größere Waren- und Geldbeträge ging, oder bei Schuldscheinen wurde genau zwischen der vereinbarten „Geldart“ unterschieden, z. B. „preußisch Courant“ oder „Friedrich d'or“. Im Preußen des 18. Jahrhunderts liefen z. B. neben dem Silberkurantgeld auch eine relativ große Menge an goldenen „Friedrich d'or“ für höherwertige Zahlungen um, so dass man fast schon von „Bimetallismus“ sprechen konnte, wenngleich die Gold- und Silberpreisrelation damals nicht ausdrücklich festgelegt war, aber meist gesetzlich durch eine Schwankungsbreite eingeschränkt war.

Der Vergleich jeder Ware und Dienstleistung mit Silber (oder Gold) als Wertmaßstab, hieß nicht, das immer „Preisstabilität“ geherrscht hätte. Insbesondere Missernten, Kriege und die Bevölkerungs- und Produktivitätsentwicklungen von Handel und Industrie hatten im Mittelalter bis in die Neuzeit hinein großen Einfluss auf die Preise, wobei Scheidemünzen und später Papiergeld allerdings in Krisenzeiten einer im Vergleich zur silbernen oder goldenen Kurantmünze erhöhten Abwertung unterlagen, so dass dann gesetzliche Festlegungen zwischen den unterschiedlichen Münznominalen (Sorten) nicht mehr durchsetzbar waren. Siehe das klassische Beispiel der „Kipper- und Wipperzeit“ um 1621/23 (Dreißigjähriger Krieg).

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