Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2006/09

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Namensplagiat durch Wikipedia-Benutzer

Ein Wikipedia-Benutzer hat sich unter dem Nicknamen "Jamiri" angemeldet und verhält sich offensichtlich generell problematisch in Bezug auf Urheberrechte, siehe Benutzer_Diskussion:Jamiri. Dieser Autor verwendet ohne Erlaubnis den Namen des deutschlandweit bekannten Comiczeichners Jamiri. Inzwischen ist es soweit gekommen, dass ein Wikipedia-Nutzer den Comiczeichner auf dessen Diskussionsseite nach Quellen von Informationen fragt, die der Wikipedia-Benutzer unter diesem Namen in die Wikipedia gestellt hat, siehe Diskussion:Jamiri. Noch ein Hinweis zur Urheberrechtslage: Der Künstler Jan-Michael Richter hat sich den Künstlernamen "Jamiri" als Wortmarke rechtlich schützen lassen. Angesichts der bereits erfolgten Verwechselung des bekannten Comiczeichners mit dem ungenehmigten Benutzer seines Namens ist offenkundig eine Grenze überschritten, jenseits derer der Ruf des tatsächlichen Namensinhabers gefährdet wird. Ich schlage daher vor, die ungenehmigte Verwendung des Künstlernamens durch den Wikipedia-Benutzer zu beenden, den Namen zu entziehen und für weitere Verwendung zu sperren. Karlheinz Spock 00:15, 21. Sep 2006 (CEST)

Falls der Benutzername problematisch in Bezug auf die Handlungen des Benutzers ist kann mittels Wikipedia:Benutzernamen ändern eine Zwangsumbenennung angestrebt werden. Ich sehe hier aber keine derartigen Entgleisungen, ich denke, wenn ein muttersprachlich französicher Nutzer die Namensräume verwechselt (weil er offenbar den Namen gelesen, dann aber eingegeben und nicht daraufgeklickt hat) dürfte das noch im Rahmen des Üblichen liegen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 22:46, 24. Sep 2006 (CEST)
Danke für den Hinweis! Karlheinz Spock 9:05, 28. Sep 2006 (CEST)

Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage, 1902-08

Ist diese Auflage frei von Urheberrechten? Ich habe alle 20 Bände in einem Regal stehen und würde das gern ganz genau wissen. -- ArtMechanic 00:19, 2. Aug 2006 (CEST)

Ich bin auch sehr an einer Information dazu interessiert, da ich gerne einen Stadtplan von Hamburg aus dem besagten Lexikon auf meiner Homepage veröffentlichen würde. Wenn ich das UrhG richtig verstanden habe muß man prüfen, wer alles an dem Lexikon gearbeitet hat (Frage an ArtMechanic: Gibt es ein Autorenverzeichnis?) und dann ob die besagten Personen alle schon über 70 Jahre tot sind. Wenn es kein Autorenverzeichnis gibt, ist das ein "pseudonymes Werk" und damit 70 Jahre geschützt. Verstehe ich das richtig? Benutzer:Tabacha zur Zeit anonym eingelogt 212.144.242.198 08:30, 7. Sep 2006 (CEST)
siehe hier --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:45, 10. Sep 2006 (CEST)

PD-Audiodateien bei www.archive.org, www.publicdomain4u.com, etc.)

Das frag ich mich schon eine ganze Weile und vielleicht liegt ja da ein Schatz für uns vergraben: Websites wie http://www.archive.org oder http://www.publicdomain4u.com haben sackweise alte Blues-, Jazz- und Folkaufnahmen der 20er und 30er Jahre im Angebot, darunter echte Klassiker, die unsere Artikel enorm bereichern würden, obgleich die Künstler noch nicht 70 Jahre tot sind. Gibt es einen Grund, warum die das können und wir nicht? Gegebenenfalls würde ich die nämlich sonst gerne hochladen. Denis Barthel 11:12, 1. Sep 2006 (CEST)

Die Sache hat mMn zwei Aspekte:
  • Erstens muss man nach dem Urheber des dargebotenen Titels fragen. Der muss 70 Jahre tot sein. Triviales Beispiel: Mozart.
  • Zweitens muss man nach dem ausübenden Künstler fragen. Dessen Schutz endet mit dessen Tod, frühestens jedoch 50 Jahre nach der Darbietung des Stückes. (§76 UrhG) Beachten muss man ggf. noch Verwertungsrechte nach §82.
publicdomain4u halte ich für dubios, kein Impressum, keine Begründung, gar nichts. Dürfte eher nicht durchgehen. Archives.org: Soweit ich es bisher sehe, werden die Dateien von irgendwem hochgeladen. Sinnfrei wäre bei PD-Werken die Aufforderung, eine CC-Lizenz anzugeben. Da müsste man genauer wissen, wie die arbeiten, um das beurteilen zu können. Nach dem, was ich bisher sah bin ich eher skeptisch. Für Commons muss man dann halt noch die Regelungen in den anderen Ländern kennen.--Wiggum 11:35, 1. Sep 2006 (CEST)

Bild zur einmaligen Verwendung

Hi, ich möchte ein Bild bei den commons hochladen, das nicht von mir selbst aufgenommen wurde. Die Zusage, dass ich es für Wikipedia verwenden darf liegt mir per EMail vor. Welche Lizenz muss ich denn nun wählen, damit es NUR hier verwendet werden darf (Meine eigenen Bilder stelle ich unter der GNU-FDL ein, die passt jedoch hier sicher nicht)? Der Urheber meinte, er fühle sich geehrt, wenn es hier auftaucht. Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass er es komplett freigeben möchte und will mich nicht auf rechtlich dünnes Eis begeben. Grüße, --Frank11NR 12:29, 1. Sep 2006 (CEST)

Das Angebot des Urhebers ist in dem Fall abzulehenen. Ganz oder gar nicht. --schizoschaf 12:41, 1. Sep 2006 (CEST)
Sorry, ich hab mich ziemlich unglücklich ausgedrückt. Genaugenommen muss das Bild garnicht auf die commons, sondern wird nur für einen einzigen Artikel benötigt (über den Musiker Guy Davis). Gibt es dann eine passende Lizenz? Grüße, --Frank11NR 12:54, 1. Sep 2006 (CEST)

(BK)Nö, schizoschaf hat recht. Bilder sollen frei sein (s. Benutzer:Rtc/Checkliste) --Isderion 13:11, 1. Sep 2006 (CEST)

Nein, nicht das ich wüsste. Entweder es wird unter einer der genannten Lizenzen hochgeladen oder gar nicht. Weitergehende Nutzungseinschränkungen sind damit ausdrücklich nicht möglich. Grüße --AT talk 13:08, 1. Sep 2006 (CEST)
(BK) Nein, leider nicht, siehe die zwei vor mir. Wir können nur umfassende Lizenzen - inkl. uneingeschränktes Nutzungsrecht, Recht zur Bearbeitung und kommerziellen Nutzung - für jedermann verwenden.--Wiggum 13:14, 1. Sep 2006 (CEST)
Danke für die schnellen Antworten, dann werd ich nochmal nachfragen ob ihm das Recht ist, wenn nicht lass ichs sein. Grüße, --Frank11NR 13:32, 1. Sep 2006 (CEST)
Hallo Frank, falls du den Fotographen überreden kannst, dann soll er bitte unbedingt eine unserer Standard-Einverständniserklärungen (Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung_für_alle_Anfragen oder Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung) ausfüllen, die dann an info-de@wikimedia.org geschickt werden muss. Entweder er schickt es gleich selbst dahin oder du leitest es weiter. Damit können wir belastbar nachweisen, dass der Urheber die Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Dann gibt es im Nachhinein auch keine Diskussionen.--Wiggum 13:38, 1. Sep 2006 (CEST)
Ist Weiterleitung erlaubt? Rtc schreibt extra: Die Vorlage ist also immer vom Rechteinhaber und nie vom Anfragenden selbst abzuschicken. --Nightflyer 19:43, 1. Sep 2006 (CEST)
Naja, und wer sagt uns, dass hinter der anderen E-Mailadresse nicht auch Du steckst? Aber natürlich ist es besser, wenn der Rechteinhaber die Mail direkt an info-de@wikimedia.org schickt und nicht an Dich. --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:09, 1. Sep 2006 (CEST)

100% Wikipedia, 0% Quellenangabe

Auf dieser "netten" Seite, die bis eben noch auf Bundesagentur für Arbeit verlinkt war, wird der Wikipedia-Artikel zitiert kopiert, ohne das Wikipedia als Quelle genannt wird. Bin ich damit hier richtig? Was ist zu tun? -- Achates „Männer! Das erfordert eine sofortige Diskussion!“ Noch offene Fragen? 13:15, 1. Sep 2006 (CEST)

Wikipedia:Weiternutzung/Mängel--Wiggum 13:18, 1. Sep 2006 (CEST)
Danke! -- Achates „Männer! Das erfordert eine sofortige Diskussion!“ Noch offene Fragen? 15:38, 1. Sep 2006 (CEST)

PD-Soviet auf Commons wird zum Risiko für das Projekt

Uneinsichtigkeit und der Unwille, sich mit der schwierigen Rechtslage des sowjetischen Urheberrechts zu befassen, scheint langsam zum Risikofaktor für das gesamte Projekt Wikipedia inkl. commons zu werden. Während in der deWP übereinstimmend ein urheberrechtlicher Schutz für sowjetische Bilder mit den üblichen 70 Jahren pma anerkannt ist, pochen dort völlig unbedarfte User mit den dümmlichsten Argumenten gegen eine Löschung der entsprechenden Kategorie inkl. der rechtswidrig gespeicherten Bilder. Sämtliche Urheberrechtsexperten der deWP inkl. dem hervorragenden Kenner internationalen Urheberrechts en:Lupo haben für die Löschung gestimmt. Die aktuelle Abstimmung läuft aber derzeit getrieben durch das Wunschdenken einiger commons-user in eine rechtlich unerträgliche Richtung. Es wird erforderlich sein, dass sich dort möglichst viele deWP-User einbringen und das leidvolle Thema zu einem rechtlich einwandfreiem Ergebnis zu bringen. Ohne die Beseitigung dieser eklatanten Urheberrechtsverletzungen läuft das Projekt Wikipedia Gefahr, von einer Klagewelle überrannt zu werden, die nicht nur dem sowjet-Bildern ein schnelles Ende bereiten wird. --> hier Linkfix by Taxman¿Disk?¡Rate! Mit Dank --ST 20:35, 1. Sep 2006 (CEST)

Es wird höchste Zeit, daß sich dort etwas tut. Als Hintergrundinfo empfehle ich die Meinung von en:Lupo. Falls das alles nichts hilft, sollten hier endlich mal alle betroffenen Bilder aus den Artikeln entfernt werden, es sind Unmengen! Vielleicht sollten wir ein Zeichen setzen und diese Bilder per Bot in .de duplizieren, so daß erstmal ein Platzhalter in den Artikeln erscheint? Es gibt auch noch italienische, polnische Bausteine, die falsch lizensieren... --Ralf 22:20, 1. Sep 2006 (CEST)
Ich halte es nach wie vor für eine Option, die Commons-Anbindung zu kappen, wenn sich nicht grundlegend was ändert. Es stehen ja auch noch PD-Italy, PD-ItalyGov zur Debatte, ähnlich sinnfrei wie PD-Soviet ist PD-Polish. Letztere sind sogar in der EU, von daher ist die Sache einigermassen eindeutig. Würde die deutsche Wikipedia von Commons abrücken, wäre das sicher auch ein wirksames Druckmittel gegenüber der Foundation. Zu leichtfertig sollte man diese Option natürlich nicht nutzen.--Wiggum 23:29, 1. Sep 2006 (CEST)
Wie willst du das durchsetzen? Es wäre auf jeden Fall rechtlich gesehen der richtige Schritt, aber kannst du dir das Geschrei vorstellen? Als ersten Schritt würde ich vorschlagen, die Hochlade-Seite zu ändern und commons von der Startseite zu entfernen. --Ralf 23:33, 1. Sep 2006 (CEST)
Meine Überlegungen waren rein theoretischer Natur, dass die praktische Umsetzung eher äh - schwierig - wäre ist mir sonnenklar. Ich stimme dir zu, man könnte das ganze zweistufig angehen, zunächst Spezial:Upload ändern und irgendwann die Einbindung der Commons beenden. Unpraktikabel wäre es wohl, Mediawiki:Bad image list zu nutzen, wenn dort ein Gutteil der Bilder drauf ist, dürfte das Performance-Probleme geben. Man kann erstmal den LA abwarten, wobei man dazusagen sollte, dass der LA für die Bilder von Pavel Korin bereits mit "behalten" entschieden ist. Optimistisch bin ich also nicht.--Wiggum 23:54, 1. Sep 2006 (CEST)
Soll ich den roten Balken erst mal auskommentieren? --ST 00:11, 2. Sep 2006 (CEST)
Ich würde erstmal nicht in Aktionismus verfallen. Was aus solchen Mücken entstehen kann, dürfte dir doch klar sein, oder? Lass uns erstmal noch ein bisschen Brainstorming machen und schauen wie sich die Diskussion auf Commons entwickelt. Eine weitere Option wäre übrigens die Abschaffung von Vorlage:NowCommons und der entsprechenden Kategorie hier.--Wiggum 00:15, 2. Sep 2006 (CEST)
Du meinst, für alle betroffene Bilder? Ja, das ist doch nach "unserer" Rechtsauffassung für .de nicht tragbar. --Ralf 00:17, 2. Sep 2006 (CEST)

(Bearbeitungskonflikt)::::Ich werde mal etwas recherchieren, bei Bild:Reichstag flag.jpg sollte es möglich sein, den Fotografen zu ermitteln. Ich schaue mal ins Spiegel- Archiv und bei der DPA. Wenn wir dann einen Namen haben, bekommt man sicher über die Sowjetarmee mehr heraus. Hier in Eberswalde leben noch einige ehemalige Offiziere, die Kontakte haben. Ich frage mich ernsthaft, warum sich hier "Hobby-Juristen" mit dem Thema rumärgern müssen. Wozu hat die Foundation einen Anwalt eingestellt? Es hat keinen Sinn, wenn sich ein einzelner user an ihn wendet. Das ist mal ein Fall, wo der Verein tätig werden könnte. --Ralf 00:17, 2. Sep 2006 (CEST)

Das ist einfach, der Fotograf dieses nicht ganz unbekannten Bildes ist Jewgeni Chaldej (siehe auch [1]). Der lebt meines Wissens sogar noch.--Wiggum 00:24, 2. Sep 2006 (CEST) Korrektur: Gestorben 1997, laut FAZ, ganz am Ende.--Wiggum 00:28, 2. Sep 2006 (CEST)

Eine große Hilfe (oder sogar die Lösung) für alle Projekte wäre es, wenn die Mediawiki:Bad image list Kategorien auswerten könnte, statt einzelner Bilder. --ST 00:43, 2. Sep 2006 (CEST)

Wir haben ihn sogar hier: Jewgeni Ananjewitsch Chaldei - schon allein deshalb ist es beschämend, daß ein 1997 gestorbener bekannter Fotograf (bzw seine Erben) nicht zu seinem Recht kommt. 1997 war in Rußland längst alles klar. --Ralf 00:52, 2. Sep 2006 (CEST)

Das was auf commons alles rumliegt, ist durchaus mit den DDR-URV zu vergleichen, auch wenn die Bilder etwas älter sind. Warum sind wir nicht genauso konsequent? --Ralf 02:16, 2. Sep 2006 (CEST)

Das Reichstagsbild zeigt ja eigentlich hervoragend, wie grotesk die Situation ist. Üblicherweise wird der Urheberstatus (wer ist Urheber bzw. ist ein Werk PD) auf Commons mittels eines country-of-origin-Ansatzes ermittelt, was ja auch ok ist. Demnach steht außer Frage, dass das Bild in der SU/GUS/Russland noch nie PD gewesen ist, dennoch steht es bei uns als "PD weil die Sowjetunion vor 1973 keine internationalen Urheberrechtsvereinbarungen unterzeichnet hat". Das ist doch totaler Schwachsinn. Lasst uns mal abwarten, wie die Löschanträge ausgehen. Vermutlich glaubt hier keiner ernsthaft, dass die Vorlagen gelöscht werden und diese fragwürdige Praxis unterbunden wird, ich tu's ja selbst nicht. Dennoch sollte man die Sache mit Bedacht angehen. Allerdings - und das sehe ich genauso wie Ralf - wenn man sich entscheidet, die Sache lokal zu lösen, dann in aller Konsequenz. Das blöde ist nämlich: Wenn man hier in den Artikeln die Bilder rauswirft kommt direkt Gegenwind von "Aber die sind von Commons, die dürfen wir also nehmen". Eine sinnvolle technische Lösung wäre der Vorschlag von Steschke mit den Kategorien für die Bad-image-Liste. Das dürfte schlecht für commons sein, da das dann gewissermassen der Freibrief wäre, um alles mögliche unter Verweis auf obskure nationale Regeln dort abzukippen. Aber das ist mir dann eigentlich auch egal.--Wiggum 02:37, 2. Sep 2006 (CEST)

Ich habe pro Forma bei den Bilderlöschanträgen einen Antrag gestellt. In D muß ja alles abgesichert sein... Notfalls werfe ich das ganze Zeug so raus, egal was commons entscheiden. Das was dort kommt, können wir ja dem Verein als Handlungs/Verhandlungsgrundlage geben... --Ralf 02:50, 2. Sep 2006 (CEST)

Ich halte die Bad image list aus technischen Gründen für keine Option, da sie, wie ich gehört habe, eine signifikante Zusatzlast zur Folge hat. Das müsste man erst mit den Mediawiki-entwicklern absprechen, wieviel die aushält und ob ggfs. eine Optimierung möglich wäre. --Rtc 04:05, 2. Sep 2006 (CEST)

Hallo, wir überlegen uns hier, ob wir uns von den Commons abklemmen, weil dort gegen Urheberrecht verstossen wird, auf der anderen Seite werden weiterhin Bilder nach dorthin verschoben. Sollten wir uns nicht erstmal darüber Gedanken machen, dass Bilder die in de hochgeladen werden auch dort bleiben. Ich halte mich momentan mit dem Bilderupload schwer zurück, sowohl auf den Commons als auch auf de. Dies rührt daher, dass Bilder die in de OK sind nach commons verschoben werden und dort gelöscht werden, weil es in USA keine Panoramafreiheit gibt. Ich plediere daher dafür die verschiebung erstmal zu stoppen, bis man einen Konsenz über das weitere Vorgehen gefunden hat. --Gruß Martin 09:52, 2. Sep 2006 (CEST)

Na ja, wir überlegen ja erstmal die grundsätzlichen Optionen, die uns offenstehen. Das vollständige Abklemmen von commons ist nur eine davon, und zwar die letzte würde ich denken. Die Bilder, die wir aufgrund unserer Panoramafreiheit behalten können, die aber auf Commons wegen des country-of-origins-Ansatzes nicht gehen sollten in der Tat hier verbleiben, es gibt nur zuwenig kompetente Mitarbeiter, die den Austausch machen.--Wiggum 15:04, 2. Sep 2006 (CEST)
Mal die bescheidene Frage wird die Problematik auch außerhalb von de und commons diskutiert, also z. B. auf den diversen Mailinglisten und weiss die Foundation über die Lage bescheid? Aber fürs erste sollte Wikipedia:Commons#Umzug_von_Bildern_auf_die_Commons angepasst werden und zwar dahingehend, das aufgeführt wird welche Bilder nicht in die Commons verschoben werden dürfen, da dort mit einer Löschung derselben zu rechnen ist. Liesel 19:09, 2. Sep 2006 (CEST)
Die Problematik wurde, wenn ich Histo richtig verstanden habe, wohl von elian gegenüber der Foundation als auch gegenüber dem Board of Trustees geäußert. Keine Reaktion - man übt sich im Aussitzen. --ST 21:23, 2. Sep 2006 (CEST)
Aber nach den letzten beiden Mails auf der Commons- und Foundation-Mailingliste, wird jetzt der Ruf nach einen Rechtsanwalt lauter, der die Sache mal unter die Lupe nehmen soll. Liesel 17:59, 4. Sep 2006 (CEST)
Das wäre in der Tat ganz sinnvoll. Ein solches Gutachten könnte gleich mal umfassende Empfehlungen ausarbeiten, welche Prinzipien man beim Upload auf Commons für alle Mediendateien zugrunde legen sollte. Der deutsche Verein hat doch eh zuviel Kohle, sollen die halt zahlen.--Wiggum 20:37, 4. Sep 2006 (CEST)
Meines Erachtens muss jeder Artikel (Version) und jedes Bild (Tondokument) gelöscht werden, bei dem berechtigte Zweifel an der Verfügbarkeit unter einer freien Lizenz bestehen. Zumindest müssen solche in Frage gestellten Dokumente unter Quarantäne gestellt werden, sprich für die Allgemeinheit unzugänglich aufbewahrt werden, bis die Lizenzfrage zufriedenstellend geklärt ist. Da die Foundation mit Anstoß der Diskussion meines Wissens rechtlich zu einem Eingriff verpflichtet sind (oder ist das US-Recht in dem Punkt soviel laxer als unseres?), finde ich diese absolute Ruhe von dort sehr irritierend. --Mijobe 11:56, 3. Sep 2006 (CEST)

Vermutlich - schon um die Bad Image List nicht zu überlasten - wird es erforderlich sein, eine Vorlage mit Kategorie zu erstellen, die auf die Rechtswidrigkeit der Abbildung des entsprechenden Bildes hinweist. Das Bild wird dann in der deWP durch einen Dummy überspeichert. Über die Kategorie ist es schnell möglich zu prüfen, ob jemand das Bild wieder ersetzt hat. --ST 14:40, 3. Sep 2006 (CEST)


Ich habe mal einige Artikel stichprobenhaft unter PD-UdSSR-Geschichtspunkten untersucht: Sowjetunion:, drin sind 11 Bilder (Abgesehen von Karten, Flaggen und Diagrammen). Davon sind fünf URV-PD-UdSSR Bilder (von denen allerdings eines von 1932 stammt, also bei frühzeitigem Versterben des Urhebers legal sein könnte), eine URV wegen der fehlenden Panoramafreiheit in Russland, ein URV übernommen von einer russischen Seite, die nicht Urheber des Bildes war, eine mögliche (Foto aus den 1920-er Jahren ohne Urheberangabe) von der en.wikipedia übernommene URV, sowie zwei Fotos mit wahrscheinlich vernüftiger Lizenz. Chruschtschow zwei von drei Fotos sind URV-PD-UdSSR, beide nach 1950 aufegnommen. Andere Stichproben waren ähnlich, wird bestimmt lustig.--sуrcro.ПЕДИЯ+/- 16:32, 3. Sep 2006 (CEST)
Die fehlende Panoramafreiheit könnte uns nach unserer de-Policy egal sein, also zumindest lokal in de wäre so ein Bild behaltbar. Es ist wohl so, dass die SU früher kurze Schutzfristen (15, später 25 jahre pma hatte), nur halte ich es für ausgesprochen mühselig, jedes einzelne Bild daraufhin untersuchen zu müssen, ob es jemals PD war und ob es durch revidierte Gesetze später nicht doch wieder geschützt wurde. Die pragmatische und ausreichend restriktive Lösung ist hier imho 70 Jahre pma (also die aktuelle Rechtslage in Russland und allen(?) anderen GUS-Staaten). Ob sich das auf commons in absehbarer Zeit durchsetzen wird bezweifle ich allerdings immer noch.--Wiggum 16:43, 3. Sep 2006 (CEST)
Worum gibt der Verein (der sich ja gemäß Kurier eh über über zuviel Geld beschwert) nicht mal wieder ein Rechtsgutachten in Auftrag um für Ruhe und Stabilität zu sorgen? Das Risiko für das Projekt würde ich aber auch mal nicht überbewerten. --Kolossos 19:58, 3. Sep 2006 (CEST)

So Leute. Ich werd mich in Commons kraft meines Adminamts mal beliebt machen und mich der Sache annehmen. Und jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. Ok. Arnomane 21:07, 3. Sep 2006 (CEST)

Da die LK-Seiten auf commons gerade umstrukturiert wurden ein aktueller Link
commons:Commons:Deletion requests/Template:PD-Soviet --Taxman¿Disk?¡Rate! 05:35, 4. Sep 2006 (CEST)

Ich kann es einfach nicht glauben, dass hier jemand ernsthaft diskutiert, die Commons von der deutschen Wikipedia abzuklemmen. Das würde auf einen Schlag nahezu alle Bilder entfernen und hätte massive Auswirkungen weit über das diskutierte Problem hinaus. Außerdem ist es noch nicht zu einer offiziellen Beschwerde eines Urheberrechtsinhabers gekommen. Erst dann würde sofortiger Handlungsbedarf entstehen. Solche hysterischen Panikreaktionen, wie hier angedacht, würden das Projekt Wikipedia mit Sicherheit stärker beschädigen, als noch einige Tage Diskussion. Neon02 17:31, 4. Sep 2006 (CEST)

Ich kann es einfach nicht glauben, dass du hier tatsächlich auf so dummdreiste Argumentationsketten wie "Hat sich noch keiner beschwert" abhebst. Mit der gleichen Begründung kann man jemandem Geld klauen. Falls du es für so unwahrscheinlich hältst, dass diese Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden, dann lies dieses Urteil. Die Nachteile der diskutierten Maßnahmen sind sicher jedem bewusst.--Wiggum 17:39, 4. Sep 2006 (CEST)

Lies doch mal meinen Beitrag genauer, bevor du mich auf solche unverschämte Art und Weise persönlich angreifst. Ich habe nur gegen die Abtrennung der deutschen Wikipedia von den Commons argumentiert, zur Sache habe ich mich gar nicht geäußert. Nach Lektüre der entsprechenden Webseiten denke ich nämlich auch, dass die sowjetischen Bilder entfernt werden müssen, wenn ich die Vergleiche mit Mord und Diebstahl absolut fehl am Platze finde. 50 Jahre nach Veröffentlichung hätte die Wikipedia sicherlich das moralische Recht, diese Bilder zu veröffentlichen, aber das zählt hier nicht. Vor einer Klage gegen die Wikipedia sind jedoch noch einige Bedingungen zu erfüllen.

  1. muss der Urheberrechtsinhaber laut Mediendienstvertrag sich beschweren, dass von anderen unerlaubt Inhalte eingestellt wurden. Erst ab dann ist die Wikipedia als Contenprovider zum Handeln verpflichtet und muss diese Inhalte entfernen.
  2. Untersteht Commons dem US-Recht. Von der deutschen Wikipedia kann höchstens verlangt werden, die in deutschen Artikeln verwendeten sowjetischen Bilder zu löschen.

Neon02 18:08, 4. Sep 2006 (CEST)

Commons versteht sich (wie die deutsche Wikipeida) offiziell selbst als Datenbank freier Inhalte, daher gibt es dort (wie hier) kein Fair Use. Auch die deutsche Wikipedia unterliegt offiziell US-Recht (s. Wikipedia:Impressum), das ändert aber nichts daran, dass man das Selbstverständnis für freie Inhalte durchsetzen muß. Aus den gleichen Gründen wird ja derzeit auch nicht auf Wikiquote verlinkt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:56, 4. Sep 2006 (CEST)
Deinem Punkt 1 kann ich entnehmen, dass ich deinen Beitrag genau genug gelesen habe und dir weder der Zweck von Commons noch der von Wikipedia klar zu sein scheint. Dazu hat sich ja Taxman bereits geäußert. Welchem Recht Commons unterliegt kann man so nicht sagen. Da die Bilder weltweit angeboten werden und idR das Schutzlandprinzip gilt, liegt es im ureigensten Interesse der Mitarbeiter, eine restriktive Politik zu fahren. Aussagen in Richtung "bisher hat sich keiner beschwert" gibt es bei Commons schon oft genug, damit wird eine Sicherheit unterstellt, die es nicht gibt und die Interessen derjenigen hintertrieben, die sich dort für freie Inhalte einsetzen.--Wiggum 20:21, 4. Sep 2006 (CEST)

Noch mal, ich habe gar nicht von der Frage der Schutzrechte geredet, sondern nur davon, unter welchen Umständen ein Mediendienstanbieter verklagt werden kann. Wenn er nur Einrichtungen bereit stellt, um fremde Inhalte hochzuladen, haftet er nur ab Kenntnis der Urheberrechtsverletzung. Das ist in den USA nicht viel anders. Insofern treffen eure Entgenungen nicht den Kern meines Arguments. Das Abklemmen von Wikiquote ist etwas völlig anderes als Commons. Das würde ja, wie gesagt, nahezu alle Bilder aus der deutschen Wikipedia entfernen. Neon02 20:41, 4. Sep 2006 (CEST)

Verstehe, dann entschuldige bitte meinen angepissten Ton. Grade die "Diskussion" auf Commons ist etwas enervierend, da werd ich wohl langsam zu sensibel. 8-) Die gut begründete Einrede gegen dieses Template und die damit verbundene Upload-Politik besteht ja nun schon recht lange, in der englischen Version gibt's da sogar schon sowas wie einen Vermittlungsausschuß. Die Kenntnis ist also da. Was vermutlich so als virtueller Arschtritt fehlt, damit mal was passiert, ist das Briefchen eines (vermeintlichen) Rechteinhabers, was du wohl meinst. Ich meine aber, dass man es nicht drauf ankommen lassen muss, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Die Abschaltung der www.wikipedia.de-Weiterleitung hat wohl keinen großartig gestört, bei Commons wäre das wie du schon angesprochen hast eine Katastrophe. Der Vorschlag, "unsere" WP von Commons abzukoppeln zielt ja auch eher darauf ab, die deutschsprachige Wikipedia langfristig von Commons unabhängig zu machen. Das das trotzdem eine denkbare schlechte Konstellation ist, ist mir klar und es war von mir auch nicht als nächstliegende Lösung gedacht. Es scheint aber so, dass es ein wenig gezielter Provokation bedarf, um in diesem Fall Aktivitäten auszulösen. Letztlich ist das sowieso eine eher theoretische Überlegung. Wenn der Betreiber - mithin die Foundation - einer technischen Lösung nicht zustimmt, werden wir auch weiter an Commons dranhängen. Dann hier lokal die Nicht-Nutzung des Features durchzusetzen halte ich für relativ aussichtslos.--Wiggum 20:54, 4. Sep 2006 (CEST)
Eine Enkelin von Jewgeni Ananjewitsch Chaldei lebt heute in Schwedt/Oder. Nur mal als Info ;) --Ralf 21:08, 4. Sep 2006 (CEST)
Ich könnte auch ein paar Partituren von Dmitri Dmitrijewitsch Schostakowitsch hochladen und dem Verleger bescheid sagen, die dürften auch ein begründetes Interesse haben :) --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:17, 4. Sep 2006 (CEST)

Hallo alle. Ich habe in Commons eine Vorgehensweise ausgearbeitet (und diktatorisch vom Commonsadminmob im IRC beschließen lassen ;) die allen Projekten entgegen kommt. Kurz gesagt: Die PD-Sowjet-Bilder werden in Commons ab dem 21. September alle gelöscht (minus einzelne Bilder, die nachweislich PD-Alt sind). Der genaue Wortlaut und die Details sind auf commons:Commons:Deletion_requests/Template:PD-Soviet ganz unten zu finden (nach meinem Nick im Zweifelsfall suchen). So können sich die einen Projekte nicht beschweren, dass sie mit einer Löschung überfallen werden und de.wikipedia nicht, dass nix voran geht. ;-) In der Zwischenzeit bis zum 20 September muss aber kein Däumchendrehen gemacht werden. Alle Bilder mit Nutzung der PD-Sovjet-Vorlage warten darauf in Artikeln in de.wikipedia vollständig entlinkt zu werden (über CheckUsage, welches oben rechts im Reiter "Nutzung" in Commons auf Bildseiten verlinkt ist). Eine echte Knochenarbeit, bei der man als Commonsadmin gerne Hilfe annimmt. Also bitte die ganze Debatte etwas mäßigen, es gibt eine Menge zu tun vorm Löschen. Packen wir es an! Liebe Grüße, Arnomane 23:46, 4. Sep 2006 (CEST)

Danke für die Info! Ich habe auf Wikipedia:Bots/Anfragen#PD-sov-Bilder_aus_Artikeln_entfernen bereits nach einem Bot gefragt, technisch scheint das kein Problem zu sein. --Ralf 00:02, 5. Sep 2006 (CEST)
Danke für die Unterstützung vor allem. Die Bilder zu entlinken dürfte nicht das Problem sein, eher die Prüfung, ob einige Bilder PD-old o.ä. sind.--Wiggum 01:01, 5. Sep 2006 (CEST)

Eine Menge Bilder aus der Geschichte der sowjetischen Raumfahrt, werden nicht als PD-Sowjet, sondern als PD-USGov-NASA lizensiert (Beispiel: Image:Sputnik 1 (PS-1) satellite.jpg). Es würde mich zwar sehr stören, wenn diese Bilder nun auch noch verschwinden würden, aber die NASA hat sicher keine Rechte an diesen Bildern. Was mich bei der Debatte hier etwas stört (auch wenn ich natürlich verstehe, dass Urheberrechtsfragen sauber geklärt werden müssen), ist die Tatsache, dass es nur darum geht Bilder verschwinden zu lassen. Hat niemand eine Idee, wie man die entstehenden Lücken wieder schliessen könnte? Gibt es, ähnlich der NASA in den USA, auch in Russland Quellen, die Fotos aus der Zeit der Sowjetunion zur Nutzung freigeben können? -- ArtMechanic 02:00, 5. Sep 2006 (CEST)

Nicht nur PD-USGov-NASA, sondern PD-USGov überhaupt scheint nicht in allen Fällen sauber zu sein. Schlagendes Beispiel, bei dem mir niemand erzählen kann, dass es von amerikanischen Beamten in Ausübung ihrer Amtspflichten hergestellt worden ist: http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:18_Julio_1936-1937.jpg Grüße, Antaios D B 07:39, 5. Sep 2006 (CEST)

Wie gehen wir mit sowas um? Nachdem Obersachse bereits um 15:58 Uhr (5. Sept.) gegen die Löschung des PD-Soviet auf Commons gestimmt hat [2], und damit über die Rechtslage informiert war, fügt er um 20:57 Uhr ein PD Soviet-Bild in den lesenswert Kandidaten Palast der Sowjets ein [3]. --ST 23:54, 5. Sep 2006 (CEST)

Panorama(un)freiheit

Es gibt Länder mit Panoramafreiheit, und es gibt Länder ohne Panoramafreiheit. In welchen Ländern gibt es die Panoramafreiheit, und in welchen nicht? --84.61.27.217 12:07, 2. Sep 2006 (CEST)

Panoramafreiheit#Hinweise auf die Rechtslage in anderen Ländern. --ארגה · · Gardini 12:13, 2. Sep 2006 (CEST)

Warum dürfen Bilder von jüngeren Gebäuden, die in einem Land ohne Panoramafreiheit stehen, nicht in die deutschsprachige Wikipedia eingebaut werden? --84.61.48.94 11:18, 5. Sep 2006 (CEST)

Weil die deutschsprachige Wikipedia auch in diesen anderen Ländern abrufbar ist. (Theoretisch müsste man dadurch eigentlich das Urheberrecht aller Länder berücksichtigen. Da das nicht möglich ist -- und sich die Gefahr von forum shopping noch nicht realisiert hat -- nimmt man als Kompromiss nur das Urheberrecht der Länder, die irgendwie mit dem Foto bzw. der Wikimedia Foundation zu tun haben.) -- 3247 14:56, 6. Sep 2006 (CEST)
Fragen von wissbegierigen IPs bitte ignorieren. --Rtc 15:00, 6. Sep 2006 (CEST)

Warum ändert auch die im deutschsprachigen Raum geltende Panoramafreiheit nichts daran, dass Bilder von jüngeren Gebäuden, die in einem Land ohne Panoramafreiheit stehen, nicht in die deutschsprachige Wikipedia eingebaut werden dürfen? --84.61.19.85 18:43, 7. Sep 2006 (CEST)

Please, help slavonians!

Please, help us to open Wikipedia on Surzhyk language! We need just your support vote here http://meta.wikimedia.org/wiki/Requests_for_new_languages#Surzhyk_.2819_Support.2C_11_Oppose.29 Thank you so much! --Dmitry Nikitin

Foto eines KFZ-Kennzeichens

Hallo Zusammen

Wie sieht es bzgl. Fotos von KFZ-Kennzeichen aus? Darf man ein Kennzeichen fotografieren und online stellen ohne Erlaubnis des Fahrzeughalters? In der Schweiz kann man z.B. über eine Onlineabfrage so nämlich auf den Halter schliessen (sofern dieser seine Daten nicht für die Abfrage gesperrt hat) Gruss und Danke --David 14:55, 3. Sep 2006 (CEST)

Ob Fahrzeuge (und damit ihre Kennzeichen) unter die Panoramafreiheit fallen, ist nicht abschließend geklärt. Im Zweifelsfall würde ich die Kennzeichen unkenntlich machen. Bei einer Oldtimer- Ausstellung ist es was anderes, da stehen die Fahrzeuge nicht zufällig im öffentlichen Raum, da kann man sie fotografieren. --Ralf 14:58, 3. Sep 2006 (CEST)
Das Kennzeichen ist sicherlich nicht nicht urheberrechtlich geschützt, da es nach den Vorgaben in den entsprechenden Gesetzestexten erstellt wurde (ok, es mag da im Ausland Ausnahmen geben). Vom Urheberrecht her gibt es also kein Problem. Allerdings stellt sich natürlich die Frage, ob es hier nicht Probleme mit dem Datenschutz gibt. Ein Kennzeichen ist schließlich ein persönliches Datum und über Zeit und Ort des Fotos kann man hier Rückschlüsse über den Halter bzw. die Nutzer des Kfz ziehen. -- 3247 14:52, 6. Sep 2006 (CEST)

Kann dieses Logo mit {{Bild-PD-Markenrecht}} ausgestattet werden? IMHO ist die nötige Schöpfungshöhe für Urheberschutz gegeben. Als Quelle wird en:Image:AxpoSuperLeague.gif angegeben, dort ists als fair use klassifiziert. --Der Umschattige talk to me 15:47, 3. Sep 2006 (CEST)

Was soll daran die überragende grafische Leistung sein, die bei einem Stück Gebrauchsgrafik notwenig ist, um in den Schutzbereich des Urheberrechtes zu kommen? Das ist Durchschnittsware, vermutlich ausreichend für einen Geschmacksmusterschutz, mehr nicht. --h-stt !? 16:14, 3. Sep 2006 (CEST)

Weiterführendes Link auf fremde Website

Ich habe an dem Artikel 'Die Ordnung des Diskurses' mitgearbeitet und einen Link zu einer, sich schon im Netz befindenden, PDF-Version des Originaltextes http://www.ruhr-uni-bochum.de/diskurstheorie/Bibliographie___Texte/michelfoucault-diskursordnung.pdf eingefügt. Ist das rechtlich ok? --Hvdl75hvdl 20:55, 3. Sep 2006 (CEST)

imho nein, da es auf eine urheberrechtlich geschütztes Werk verweist (Autor nicht 70 Jahre tot, Copyrightsvermerke bei denen ich kein Grund habe daran zu zweifeln). Aufgrund Wikipedia:FAQ_Rechtliches#Externe_Links_zu_Seiten_mit_strafbarem_Inhalt_.E2.80.93_erlaubt_oder_verboten.3F Link entfernt. Gruß --Isderion 22:01, 3. Sep 2006 (CEST)
Nein, der Link ist vollkommen in Ordnung. Hier wird kein geschützter Text übernommen, sondern auf weiterführende Informationen verwiesen. Das hat mit strafbaren Inhalten nichts zu tun.--Wiggum 22:37, 3. Sep 2006 (CEST)
Diese weiterführenden Informationen stehen im Verdacht, eine URV zu sein (von Seiten des Betreibers der dortigen Homepage) - immerhin sind mehrere Bücher dort in Kopie zumindest teilweise erhältlich. Ist das völlig unerheblich für uns? --Wirthi ÆÐÞ 23:12, 3. Sep 2006 (CEST)
Nach dem Lesen von Haftung_für_Hyperlinks#Urheberrechtliche_Zul.C3.A4ssigkeit_von_Hyperlinks kann man wohl davon ausgehen, dass es - nach deutschem Recht - für uns unerheblich ist. Nach angloamerikanischen Recht möglicherweise nicht. Link sollte imho draußen bleiben. --Isderion 23:37, 3. Sep 2006 (CEST)
Wenn dem so ist: sind wir hier in Deutschland (respektive Österreich oder Schweiz bei sicherlich ähnlicher Rechtslage) oder in Amerika/Großbritannien. Link sollte meiner Meinung nach DRINNEN bleiben. --Wirthi ÆÐÞ 23:55, 3. Sep 2006 (CEST)
Auch wenn es zu der Haftung für Hyperlinks keine klare Position gibt - dieses Phantomproblem wird in Wikipedia tausendfach ignoriert. Ich sehe in dem Link kein Problem, kann uns wurscht sein, ob die Ruhr-Uni den Text veröffentlichen darf oder nicht.--Wiggum 00:23, 4. Sep 2006 (CEST)
Könnte man nicht die Seite als Empfehlung angeben, aber den Link so gestalten, daß der User die PDF dann selber anklicken muß, wenn er auf der Uni-Bochum Seite ist?--Hvdl75hvdl 09:58, 10. Sep 2006 (CEST)

URV?

Könnte jemand kurz da reinschauen und sagen, ob die Bilder URV ist? Danke--Luxo 23:24, 3. Sep 2006 (CEST)

meiner Meinung nach ja, da der Urheber noch nicht 70 Jahre lang tot ist (VGL Wikipedia:Bildrechte#Gegenst.C3.A4nde_in_geschlossenen_R.C3.A4umen). --Isderion 00:00, 4. Sep 2006 (CEST)
Wenn der Maler der beiden gezeigten Bilder mehr als 70 Jahre tot ist, geht das in Ordnung. Mir ist nur nicht klar, wessen Bilder da gezeigt werden. Wenn man es nicht ermitteln kann, dann löschen.--Wiggum 00:18, 4. Sep 2006 (CEST)
Der Maler Fritz von Wille ist erst 1941 gestorben, d.h die Bilder wären erst 2012 (70 Jahre pma) gemeinfrei. MfG --Flo89 01:06, 4. Sep 2006 (CEST)
Ok, Danke. LA sind drinn.--Luxo 20:32, 4. Sep 2006 (CEST)

Pressespiegel im Internet

Hallo,

wir hatten unlängst eine Diskussion, wie die folgenden Fälle zu bewerten sind:

Ein Verein gibt eine Pressemitteilung heraus. Dann passiert folgendes:

1. Die PM wird ohne Textänderungen in der Lokalzeitung abgedruckt.
2. Ein Journalist schreibt einen eigenen Bericht.

Jetzt möchte der Verein (nicht-kommerziell, aber auch nicht privat), gerne die Artikel scannen und auf seiner Internetseite zeigen.
Darf er das ohne Genehmigung des Verlags/Journalisten?

Herzlichst Guido

Frag doch mal bei der betreffenden Zeitung an. -- Achates „Männer! Das erfordert eine sofortige Diskussion!“ Noch offene Fragen? 14:22, 4. Sep 2006 (CEST)
1. Ja, 2. kommt auf den Umfang des Artikels an, in der Regel wird die Erlaubnis des Journalisten notwendig sein.--Wiggum 15:30, 4. Sep 2006 (CEST)

Wir beantworten hier keine Rechtsfragen zu Angelegenheiten außerhalb der Wikipedia. --h-stt !? 20:37, 4. Sep 2006 (CEST)

Sind die dort gemachten Aussagen zutreffend und stimmen sie mit der Definition einer "freien" Nutzung überein? // by Forrester 15:17, 4. Sep 2006 (CEST)

Hab das gefunden: Our principle is to share maps and data as much as we can. You can download, print and use our maps for non-profit purposes, free of charge . We ask that the map numbers be retained for reference purposes and that you give attribution to the source Quelle FAQ der UNCS und
COPYRIGHT NOTICE:
Unless otherwise noted, the maps included on this web site are produced by the Cartographic Section and are copyrighted by the United Nations. Reproduction of any part without the permission of the copyright owner is unlawful. Reproduction of any part without the permission of the copyright owner is unlawful. Please contact us for any questions regarding publication permissions.
Quelle: Haupseite der UNCS; allerdings ist der in der Vorlage genannte, der bei der UNCS für Copyright/Urheberechtliche Fragen zuständige, also könnte die Vorlage stimmen, soweit die Aussage stimmt. Was die Vorlage sagt, wäre auch eine freie Lizenz--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 15:26, 4. Sep 2006 (CEST)

Gut, dann bleibtr noch die zweite....bei der bin ich mir relativ sicher, dass sie einerseits einschränkungen macht (bei betrügerischer absicht) und andererseits das von GDFL gegebene Recht die datei zu kommerziellen zwecken zu nutzen verneint... // by Forrester 16:38, 4. Sep 2006 (CEST)
Das UN-Template ist Unfug, neben den von Syrcro aufgezeigten Punkten steht in den FAQs, dass die Referenznummer erhalten bleiben muss, ein direkter Widerspruch zum Vorlagen-Text. Ungeachtet dessen könnten Karten, die nur Daten ohne individuelle Gestaltung abbilden (Ländergrenzen und die Lage von Städten) auch gemeinfrei sein. Das muss jemand anderes wissen. Für die Wappenfrage -> Benutzer:Steschke.--Wiggum 16:46, 4. Sep 2006 (CEST)


Also löschen (imho beide vorlagen!)? +++ dann kommt auch noch Vorlage:Bild-PD-wegen.... keine einzige Vorlageneinbindung >>>>>>>>>>>> vorschlag: alle 3 vorlagen löschen. // by Forrester 17:02, 4. Sep 2006 (CEST)
Ich würde mit dem Löschen von UN map noch warten, da zumindest der Anschein geweckt wird, der beim UNCS für die Erteilung von Nutzungserlaubnissen Zuständige, Vladimir Bessarabov, habe genau diese Auskunft:The UN maps is an open source material. You can use them to make your own maps. You do not need our permission for that. Please be advised that the UN name and reference number should not appear on any modified map. The UN map is a UN document and cannot be modified. You can said something like "Based on UN map no.. gegeben. Ich würde die Vorlage mal mit einem Bitte wegen Zweifeln an der Gültigkeit der Lizenz zZ nicht verwenden und dann den Ersteller der en.wp-Vorlage (en:User:ChrisO) anschreiben, wie, wann und wo diese Aussage getätigt wurde. (Vielleicht gibt es ja ein Schriftliche Bestätigung beim Ersteller in en-wp).--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 17:07, 4. Sep 2006 (CEST)
PS: sonst auch die Vorlagen aud en.wp en:Template:UN map und commons commons:Template:UN map löschen (lassen).--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 17:13, 4. Sep 2006 (CEST)

Wiggum, wie stehst du dazu? // by Forrester 17:11, 4. Sep 2006 (CEST)

ACK Syrcro. Wegen der UN-Vorlage auf en nachfragen, wegen der Wappen bei Steschke anklopfen, falls er sich nicht selbst hier äußert. Vorlage:Bild-PD-wegen würde ich belassen, es ist grundsätzlich denkbar, dass bei einem Bild der PD-Status zweifelsfrei nachweisbar wird obwohl es nicht unter unsere Standardvorlagen fällt (Stichwort case law).--Wiggum 17:23, 4. Sep 2006 (CEST)
für wegen gibts Permission, das Wappen ist imho ganz klar inkompatibel. bei de run vorlage stimme ich euch zu. // by Forrester 17:39, 4. Sep 2006 (CEST)
die Un-geschichte überlass ich euch (oder dem nichts). um wegen und wappen werde ich mich kümmern. // by Forrester 19:56, 4. Sep 2006 (CEST)
Zu den UN-Karten tendiere ich dazu, dem UN-Kartografen zu vertrauen, wenn er die Kartenbasis für gemeinfrei erklärt. Und was die Wappen angeht, bitte ich dringend darum, dass sich hier nur Leute äußern, die wissen, was Nutzung (oder französisch usage) im Urheberrecht bedeutet und was nicht. Wir gebrauchen Wappen in der Wikipedia nicht, wir zeigen sie. Das ist etwas fundamental anderes und daher ist unsere Verwendung durch die Einschränkungen im luxemburgischen Gesetz nicht betroffen. --h-stt !? 20:36, 4. Sep 2006 (CEST)
Im Prinzip sollte die Mail(?) des UN-Kartografen ins OTRS und in der Vorlage darauf verwiesen werden. -- 3247 14:47, 6. Sep 2006 (CEST)

Zitieren aus einer Dokumentation

Hallo, ich würd gern einen Artikel über ein Musikalbum von U2 schreiben. Dabei möchte ich mich auf einige Interviews, die auf einer DVD veröffentlicht worden sind, berufen Jetzt wollt ich nur einmal fragen, ob es urheberrechtlich-gesehen legal ist, wenn ich davon einige Zitate im Text miteibaue, oder nicht? -- mfg Becker

Zur Verwendung von Zitaten bitte Wikipedia:Zitate beachten. Zweckmäßige Zitate in angemessenem Umfang sind, sofern richtig gekennzeichnet, unbedenklich. Bildzitate sind allerdings nicht möglich, Musikzitate nur sehr begrenzt, da das System die beschränkte Verwendung solcher Medien auf einen Artikel nicht zuläßt und die deutsche Wikipedia kein Fair use zuläßt. --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:06, 4. Sep 2006 (CEST)
Bei den Stellen handelt es sich meist um Zwei-/Dreizeiler, aus Interviews mit den Bandmitgliedern und Produzenten. Also reine Textstellen, keine Bilder, keine Songtexte...-- mfg Becker
Letztlich wird man das erst am konkreten Beispiel beurteilen können, aber so wie du es schilderst, scheint es unproblematisch zu sein. Die Zitate müssen halt irgendeinen Bezug zum Text haben.--Wiggum 16:26, 4. Sep 2006 (CEST)

URV?

Ich vermute eine URV auf der Seite PostNuke, die weitgehend wortgleich ist mit Inhalt von http://www.pn-cms.de. Ich bitte um Überprüfung, da ich mir nicht zutraue, den Sachverhalt zu beurteilen. (Es handelt sich zwar um gemeinfreie Software, aber ist der Beschreibungstext deshalb auch gemeinfrei?) Kann man eigentlich feststellen, ob für einen Text einen Genehmigung vorliegt? --Bücherhexe 09:46, 5. Sep 2006 (CEST)

"Alle Inhalte sind Eigentum des PostNuke e.V." steht auf der PN-Seite. Dass das Programm GPL-lizensiert ist ändert nichts am Schutz. Den geschützten Text hat eine IP eingestellt. IMHO muss alles nach [4] gelöscht werden. -- FelixReimann 10:43, 5. Sep 2006 (CEST)
Naja, man wird eine Anfrage auf der Webseite wohl noch abwarten können, schließlich steht die URV auch schon ein Jahr drin und bei GPL Programmen kann man hoffen, dass sie ihre eigenen Werbetexte (denn nichts mehr ist dieser Artikel) auch unter GFDL freigeben. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:48, 5. Sep 2006 (CEST)
p.s. Bitte verwechselt übrigrens Freie Lizenzen wie GPL nicht mit Gemeinfreiheit.

So wie es aussieht liegt hier im Abschnitt „Handlung“ ein Textplagiat vor. Es sei denn, die Filmförderanstalt für Niedersachsen und Bremen nordmedia kupfert bei uns die Handlung der von ihr mit über 2 Mio Euro geförderte Serie ab. Eher unwahrscheinlich... Wie weiter? Kompletter Text raus und Baustein rein? -- Achates „Männer! Das erfordert eine sofortige Diskussion!“ Noch offene Fragen? 11:31, 5. Sep 2006 (CEST)

gem. den commons Vorlagen...Meint ihr, dass das so ok ist? // by Forrester 14:07, 5. Sep 2006 (CEST)

Wozu? Wer mit einem Rest an Verstand lädt denn PD-USGov-Bilder nach de hoch? Mal von Beispielen für die Bilderwerkstatt abgesehen ... Sowas gehört sofort rübergeschaufelt und dort gibt es die tags ja schon. --h-stt !? 15:14, 5. Sep 2006 (CEST)
Wenn du mal ein bisschen von der Hochlade-Praxis mitbekommen würdest, würdest du wissen, dass der größte Teil der Bilder von Leuten ohne einen Rest an Verstand hochgelanden wird. Viel Spaß noch... // by Forrester 21:03, 5. Sep 2006 (CEST)
Löschen da sinnlos, siehe h-stt. --Rtc 14:55, 6. Sep 2006 (CEST)

Wasserzeichen/URL im Bild

Moin! Ich habe einen (Profi-)Fotografen um GFDL-Lizenz einiger seiner Bilder gebeten und er hat zugestimmt. Soweit so gut. Nun möchte er in die Bilder ein Wasserzeichen mit der URL seiner Homepage einbauen. Kann ich die Bilder dann trotzdem in die Commons speichern? Ich mache mir nicht die Arbeit und lade die Bilder hoch und ein anderer macht sich dann die Arbeit alles wieder zu löschen! 8) Ich denke, wir haben alle genug um die Ohren. Besten Dank für Eure Antwort(en)--Hedwig in Washington 00:01, 6. Sep 2006 (CEST)

naja, eine Lizenzierung unter GFDL bietet (wie alle anderen freien Lizenzen) die Möglichkeit, die Fotos beliebig zu verändern. Natürlich kannst Du die Fotos mit Wasserzeichen hochladen, es gibt aber keine Möglichkeit zu verhindern, dass das Wasserzeichen einfach aus dem Foto rausgeschnitten wird. Wenn der Fotograf die Veränderbarkeit der Fotos nicht akzeptiert, ist die Lizenz nichts für ihn. Am Besten läßt Du ihn die Freigabe mit einer Textvorlage per E-Mail bestätigen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:38, 6. Sep 2006 (CEST)
er will ja. aber er moechte halt ein wenig werbung fuer seine arbeit machen. werde ihm ne meil schickenl, dass er loslegen kann. danke fuer deine antwort! --Hedwig in Washington 03:11, 6. Sep 2006 (CEST)
Dafür sind Lizenzen wie GFDL und CC-by-sa gedacht, dass der Urheber stets genannt wird. Du kannst als Urheber ja sowohl den Namen der Person als auch die Website angeben. --Taxman¿Disk?¡Rate! 05:05, 6. Sep 2006 (CEST)

PD-Lizenz

Servus,

ich hab mich mal gespielt um eine Vorlage für einen Lizenzbaustein für Bundesheerbilder zu gestalten. Jetzt bitte ich euch diesen zu kontrollieren, ob dieser auch richtig ist und gegebenenfalls zu korrigieren.

siehe: commons:user:spectrums/inuse


DANKE - MfG - MfG - Spectrums 11:19, 6. Sep 2006 (CEST)

Hast Du vorher mal die Nutzungsbedingungen der Homepage des Bundesheers durchgelesen:

Urheberrecht: Falls nicht anders angegeben, unterliegen alle Seiten des Web-Angebotes dem österreichischen Bundesheer, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Ton- und Videodateien dem Urheberrecht. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Verwendung solcher Seiten, oder Teilen davon, in elektronischen oder gedruckten Publikationen, auch im Internet, oder zu unternehmerischen Zwecken ist nur nach vorheriger Zustimmung gestattet. Das gilt für alle Inhalte unabhängig von Dateiformat und für alle Formen der Verwertung. (Quelle: DiImperssum HP Bundesheer, sowie Nutzungsvermerk der einzelnen Fotos durch das Heer: Dieses Foto kann kostenlos heruntergeladen werden und ist für eine Veröffentlichung freigegeben. - Als Urheberrechtsvermerk ist "Foto: Bundesheer" deutlich erkennbar anzubringen.- Die Urheberrechte des BMLV sind durch die Freigabe nicht betroffen. (Quelle: Einzelvermerk bei den einzelnen Bildern)

PD ist das nicht, ob das zweite überhaupt eine freie Lizenz ist, ist schon fraglich.--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 11:38, 6. Sep 2006 (CEST)

Keine Freie Lizenz (und erst recht kein PD) Auf commons und in de-wikipedia nicht erlaubt. --Rtc 14:53, 6. Sep 2006 (CEST)
Das unter Einzelvermerk bei den einzelnen Bildern klingt für mich als Laien nach CC-BY. Oder dürfte da das except for commercial advertisement auch nicht stehen? --the one who was addicted (#) 15:06, 6. Sep 2006 (CEST)
das schließt zum einen kommerzielle Weiterverwendung aus (ein Totschlagargument für freie Inhalte), außerdem steht da nichts über Veränderbarkeit. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:12, 6. Sep 2006 (CEST)
Das gilt aber nur für Englischsprecher, die deutsche Lizenz schränkt die Verwendung nicht auf nichtkommerzielle ein..... Dieses Foto kann kostenlos heruntergeladen werden und ist für eine Veröffentlichung freigegeben. Ja, ja, die Armee von Österreich bekannt aus Kriegsfilmen wie Ein Schloss am Wörthersee--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 15:23, 6. Sep 2006 (CEST)
"für eine Veröffentlichtung" (="Für Publikationszwecke" = PR-Foto) schließt das "commercial advertisement" bereits von vorn herein aus. "Für Publikationszwecke" fällt in die Kategorie regelwidrig (siehe Benutzer:Rtc/Checkliste), da es nur eine sehr eingeschränkte proprietäre Lizenz ist. Auf en laufen solche Fotos unter fair use. --Rtc 16:04, 6. Sep 2006 (CEST)

Hymne der UdSSR

Hallo Leute,
die PD-Sov-Bilder sind nun alle aus unserer Wikipedia verschwunden (danke an Augiasstallputzer für seine Hilfe und Duesentrieb für die Bilderliste an dieser Stelle). Ich habe gerade die Letzen entfernt. Nur, was wir mit Bild:Hymne Soviétique.ogg machen sollen, weiß ich nicht. Geniessen Hymnen Schutzrechte, oder sind das so wie Flaggen freie Werke? --DaB. 16:53, 6. Sep 2006 (CEST)

In der Form ist es eine URV. Da es sich aber um eine sehr interessante historische Aufnahme handelt, wäre es schön, die Datei behalten zu können. Bei Musikzitaten ist ein Richtwert aus der Praxis 20 Sekunden. In diesem Fall hätte man, wenn man den Anfangsakkord herausschneidet, genügend Zeit für das charakteristische und berühmte Anfangsmotiv („Sojus nerushimai“). Ich schlage vor, diese 20 Sekunden aus der .ogg-Datei auszuschneiden und wieder hochzuladen, dazu das Musikzitat-Template einbinden. --Rainer Lewalter 18:54, 6. Sep 2006 (CEST)

Für das Orchester und die Schallplattenfirma gelten nur 50 Jahre Schutzdauer (siehe Verwandte Schutzrechte). Da die Komposition aber von Alexander Wassiljewitsch Alexandrow ist, der 1946 starb, können wir das ganze wohl nicht behalten (außer wenn wir so eine Art amtliches Werk annehmen, aber da kenn ich mich nicht aus). --AndreasPraefcke ¿! 19:03, 6. Sep 2006 (CEST)

Hallo Andreas, wenn Du mit „das Ganze“ meinst, dass wir „die komplette Aufnahme“ so nicht behalten können, so hast Du natürlich Recht. Ich gebe aber nochmals zu bedenken (weil das hier oft in einen Topf geworfen wird), dass Musikzitate schlicht anders behandelt werden (können) als die Bilder, um die hier so gerne gestritten wird. Ein kurzer Ausschnitt aus der Datei (den man ja in Audacity leicht erstellen kann), sollte daher weniger problematisch sein – ähnlich wie ein kurzes Textzitat ja auch leicht rechtfertigbar ist, die Wiedergabe des kompletten Textes aber in einen dementsprechenden Artikel eingebunden sein müsste. --Rainer Lewalter 19:14, 6. Sep 2006 (CEST)

Bitte um Auskunft

Ich habe noch keine Erfahrung mit dem Hochladen von Bildern und möchte mich daher vorher absichern: Ich würde gerne dieses Bild ([[5]]) oder dieses hier ([6]) in den Artikel zu David Lindelof einbauen. Beide Bilder stehen (soweit ich das verstanden habe) unter der "Creative Common Licence BY". Auf der dazugehörigen Lizenzseite ([7]) hesst es, ich müsste a) den Namen des Fotografen nennen und b) "anderen die Lizenzbedingungen, unter die dieser Inhalt fällt, mitteilen." Meine Fragen nun: 1. Darf ich das Bild hier nutzen? (das ich den Fotografen darüber informieren würde, ist ja klar) und 2. Wie muss denn ein entsprechender Eintrag in Commons aussehen, damit die Lizenzbedingungen erfüllt sind? Hat da vielleicht jemand ein Beispiel, wo ich mir das anschauen kann? Danke für die Hilfe!--schreibvieh muuuhhhh 18:46, 6. Sep 2006 (CEST)

Kein Problem, dafür haben wir auf commons einen eigenen Lizenzbaustein. Du mußt beim hochladen den Namen des Fotografen angeben und das Bild unter diese Lizenz stellen. Am Besten gibst Du auch an, wo das Bild herkommt. Dafür gibts für flickr sogar auch schon eine eigene Vorlage --Taxman¿Disk?¡Rate! 18:56, 6. Sep 2006 (CEST)
Wow, danke für die schnelle Antwort! Darf ich noch eine Nachfrage....? Danke: Als Name gebe ich den Flickr-Namen an? Auch wenn es ein Nick ist?--schreibvieh muuuhhhh 19:00, 6. Sep 2006 (CEST)
OK, wahrscheinlich ist hier nicht der richtige Ort, aber könnte sich mal jemand anscheun, ob ich das bei Commons richtig gemacht habe: [8]. Danke!--schreibvieh muuuhhhh 19:14, 6. Sep 2006 (CEST)
Jo, gib unter "Reviewer" noch deinen Benutzernamen an, dann is alles gut :) --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:22, 6. Sep 2006 (CEST)

Bitte um Überprüfung

Guten Abend:

Ich habe damit begonnen auf meiner Homepage Wikipedia Artikel einzubinden. Ist es möglich das Ihr überprüft, ob dies in dieser Form so den Wikipedia Richtlinien entspricht? Ich habe im Vorfeld die Richlinien gelesen, und hoffe dies Richtig umgesetzt zu haben.

Hier ein depplink zu einem Artikel:http://www.natur-photowelt.eu/libellen.php

Gruss Naturphoto

-- Peter Scherer 22:01, 6. Sep 2006 (CEST)

Ja und nein. Ja, hier besteht ein Gentlemen's agreement, nachdem die Einbindung korrekt ist. Nein, dieses Gentlemen's agreement entspricht nicht der GFDL. --ST 22:37, 6. Sep 2006 (CEST)
Nebenbei wäre noch zu erwähnen, dass das GA nicht rechtwirksam ist, rein theoretisch könnte dich jeder, der zu dem Artikel beigetragen hat, deswegen verklagen... -- Timo Müller Diskussion 07:26, 7. Sep 2006 (CEST)

Commissioner's Grid plan for Manhattan (en-Wiki)

Weiß jemand, ob http://en.wikipedia.org/wiki/Image:Grid_1811.jpg public domain ist? Ein alter Plan, aber ist die Grafik auch so alt? Wäre super für Commissioners’_Plan_von_1811. --StYxXx 02:37, 7. Sep 2006 (CEST)

Ganz links unten in der Ecke steht glaube ich "Jas. S. Kemp". Wenn Du herausfindes, wann der Mann gelebt hat wirst Du´s wissen... Ich würde es aber als wahrscheinlich erachten, dass der Plan von 1807 nicht erst 100 Jahre später erstellt worden ist. --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:25, 7. Sep 2006 (CEST)
Witzigerweise offenbar schon: Note: the map is a version redrawn for Harper's Weekly, an image selected for its better legibility in a web document. Wenn ich das jetzt korrekt nachvollzogen habe, erschien die Nachzeichnung in einem Harper's Weekly-Artikel zum 100jährigen Jubiläum des Plans, das wäre 1911. Harper's Weekly jedenfalls erschien bis 1916, alles ganz prima im Grenzbereich also... aber wieviel Schöpfungshöhe wird man so einer Nachzeichnung dann wieder zubilligen dürfen? --Rainer Lewalter 11:00, 7. Sep 2006 (CEST)
siehe Wikipedia:Bildrechte#Karten, die Geodaten selber sind kein Problem, zumindest mit modernen Karten gabs da aber schon ziemlich Ärger. Ich hätt jetzt nix dagegen, aber vielleicht meldet sich ja nochmal jemand mit Ahnung :) --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:16, 7. Sep 2006 (CEST)

autobahn

darf man ein bild von einer autobahn mit autos in wkipedia einfügen? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Ksk-bavaria (DiskussionBeiträge) Taxman¿Disk?¡Rate! 12:27, 7. Sep 2006 (CEST))

Im Rahmen der Panoramafreiheit auf jeden Fall, aber warum sollte eine Autobahn urheberrechtlich geschützt sein? Ich hab noch keinen Architekten gesehen, der sich darüber ausgelassen hat, welchen tollen Asphalt er jetzt nun verbaut hat, der viel besser in das ästhetische Bild der Natur paßt als ein anderer :) --Taxman¿Disk?¡Rate! 12:27, 7. Sep 2006 (CEST)
p.s.: unterschreiben, bitte!
Noch ein dummer Nachtrag von mir – nur um ein mögliches Missverständnis auszuschließen:
Der Fotograf des Bildes muss sich auf jeden Fall ausdrücklich damit einverstanden erklären, das Bild unter eine geeignete freie Lizenz zu stellen. -- Sypholux Bar 12:38, 7. Sep 2006 (CEST)
Ok, ich gehe natürlich stets davon aus, dass Lizenzierung für Anfänger bekannt ist. --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:43, 7. Sep 2006 (CEST)
Die Nummernschilder sollten - sofern erkennbar - unkenntlich gemacht werden. Es gibt keine abschließende Rechtsprechung, ob Fahrzeuge unter Panoramafreiheit fallen. --Ralf 21:01, 7. Sep 2006 (CEST)
Aber was haben denn KfZ-Kennzeichen mit Urheberrecht bzw. Panoramafreiheit zutun? Sorry, wenn ich dumm frage, aber mir wird der Zusammenhang gerade nicht klar. MfG --Flo89 23:16, 7. Sep 2006 (CEST)
hat wohl er was mit Datenschutz zu tun, s. Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Foto_eines_KFZ-Kennzeichens--Isderion 00:38, 8. Sep 2006 (CEST)

Ist dieses auf den Commons ligende Bild Wikipedia-konform? Da steht Free for media use als Erlaubnis. Recht das für Wikipedia? Ich bin mir nicht sicher, glaube aber, dass das nicht reicht. -- ChaDDy ?! +/- 20:52, 7. Sep 2006 (CEST)

Das Bild ist, wie oft auf commons, überhaupt nicht lizensiert - also Finger weg! --Ralf 20:55, 7. Sep 2006 (CEST)
Ich hab´s mal aus dem Artikel Mika Häkkinen rausgenommen. -- ChaDDy ?! +/- 20:58, 7. Sep 2006 (CEST)
Das Bild stammt ursprünglich aus der en-Wikipedia (en:Image:MH 14-10-17b.jpg) und ist dort als „No rights reserved“ lizensiert, deshalb habe ich den Lizenzbaustein auf den Commons geändert. Auch stellt der Kommentar „Free for media use“ keine Einschränkung dar, da jede mögliche Nutzung des Bildes eines Mediums bedarf. --MB-one 12:39, 8. Sep 2006 (CEST)
Das Bild auf :en hat genau die gleichen Probleme wie das Commons-Bild. Die Bezeichnung »free for media use« auf einer Website darf von einem Website-Besucher niemals als gemeinfreie Lizenzierung interpretiert werden! -- Sypholux Bar 12:59, 8. Sep 2006 (CEST)

Mittlerweile hat Rtc übrigens das Bild zur Löschung vorgeschlagen. -- ChaDDy ?! +/- 13:22, 8. Sep 2006 (CEST)

Und noch was: Kevin Vandevelde hat noch einige mehr Bilder auf en hochgeladen, die auch "free for media use" als Verwendungserlaubnis haben. Welche davon alles auf den Commons liegen, hab ich jetzt nicht überprüft. Siehe hier. -- ChaDDy ?! +/- 13:27, 8. Sep 2006 (CEST)

Update: Zumindest dies drei Bilder ligen auch auf den Commons: Image:Mika Hakkinen MP4-13 1998 France.jpg, Image:Kimi Raikkonen & Mika Hakkinen 2001 Monza.jpg, Image:Mika Hakkinen 1999 Japan.jpg. -- ChaDDy ?! +/- 13:31, 8. Sep 2006 (CEST)

Scan eines Buches unter der GPL

Ich habe hier ein Buch (SuSE Linux vom August 1995), das im Innenteil den folgenden Vermerk trägt:

Dieses Werk ist geistiges Eigentum der S.u.S.E. GmbH und unterliegt der GNU General Public License. 
Es darf als ganzes oder in Auszügen kopiert werden, vorausgesetzt, daß sich dieser Copyright-Vermerk auf jeder Kopie befindet.

Wie schaut's aus, genügt das, um einen Scan des Covers (ggf. mit diesem Text im Bild selbst) im Sinne der WP verwenden zu können? Ich meine auch besonders in Hinblick auf das Titelbild. -- daf? 13:06, 8. Sep 2006 (CEST)

Einwilligung des Rechteinhabers zur Nutzung

Hallo,

ich wende mich jetzt hierher, weil ich in den sehr umfangreichen Materialien über Urheberrechte keine klare Antwort gefunden habe. Ich würde für den Artikel über die Vesteraalen gern die Karte von http://www.visitvesteralen.com/kart.asp?L=1 verwenden. Habe diesbezüglich bei Vesterålen Regionråd (Rechteinhaber) angefragt. Die Organisation gewährt mir ausdrücklich das Recht, diese Karte in den Wikimedia Commons zu nutzen. Bedingungen: 1. Karte darf nicht manipuliert werden, 2. Rechteinhaber muss im Zusammenhang mit der Karte eindeutig genannt sein, 3. Karte darf nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers weiterverwendet werden.

Meine Frage(n): Kann ich die Karte so jetzt trotzdem für den Artikel benutzen? Wenn ja, mit welchem Lizenzbaustein? Wenn nein: Gibt es eine Bildlizenz, die ähnliche Bedingungen sichert, die ich dem Regionråd als Alternative vorschlagen könnte?

Danke, --Aardjon 14:57, 8. Sep 2006 (CEST)

Antwort ist leider ein klares NEIN. Bei Lizenzierung für Anfänger steht u.a., dass eine Genehmigung zur Nutzung innerhalb der Wikipedia (und der verwandten Projekte) nicht ausreicht. Ebenso ist Veränderbarkeit und die Möglichkeit zur kommerzielle Weiternutzung ein zwingender Bestandteil Freier Inhalte. Unter den genannten Bedingungen kann die Karte nicht akzeptiert werden, für eine Einverständniserklärung bitte die Textvorlage hier benutzen und per E-Mail bestätigen lassen. Gruß, Taxman¿Disk?¡Rate! 15:03, 8. Sep 2006 (CEST)
Ich würde empfehlen, die Karte einfach nur zu verlinken. Als Thumbnail im Artikel wäre sie auch nicht vor Anklicken des Links lesbar gewesen. -- daf? 15:39, 8. Sep 2006 (CEST)
Nachtrag: Hilft Dir eventuell diese Karte? Ist nicht so detailliert, aber evtl. besser als nix. -- daf? 17:12, 8. Sep 2006 (CEST)

Weight Watchers Punkteformel

Ist die Formel zur Berechnung der Points bei Weight Watchers eine URV oder, allgemeiner gefragt, irgendwie geschützt, so dass sie nicht im Artikel stehen darf? In der Geschichte des Artikels wurde sie ständig rausgelöscht und wieder reingepackt, und ich habe keine Ahnung, welche Seite recht hat. --Streifengrasmaus 15:44, 8. Sep 2006 (CEST)

Also diese Formel ist ja dermaßen trivial, dass ich mir nur vorstellen kann, dass da das Interesse dahinter steht potentielle Interessenten zu den Treffen zu lotsen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:52, 8. Sep 2006 (CEST)

Sorry für meinen revert, habe im diff die beiden seiten vertauscht. Allerdings wäre ein Quellenbeleg angebracht. --Rtc 16:10, 8. Sep 2006 (CEST)

Okay, hab die kompliziertere Formel genommen und mit dem US-Patent belegt, jetzt stimmt es auch mit dem englischen Artikel überein. Bloß ein neues Beispiel muss sich jemand anders ausdenken. Ich habs nicht so mit Diäten. --Streifengrasmaus 16:56, 8. Sep 2006 (CEST)

Hausordnung des Atomiums

Können wir einen Link auf den Text der Hausordnung des Atomiums in die Wikipedia einbauen? --84.61.41.109 12:39, 9. Sep 2006 (CEST)

Fragen von wißbegierigen IPs ignorieren bitte. --Rtc 18:54, 9. Sep 2006 (CEST)
Antworten von Benutzern ohne Benutzerseite ignorieren bitte. Zur Frage: natürlich, warum denn nicht? Allgemeines zu solchen Fragen siehe Wikipedia:Weblinks (welche Links sind erwünscht) und Haftung für Hyperlinks (zum Thema "Wann sind Links rechtswidrig"). --AndreasPraefcke ¿! 13:14, 11. Sep 2006 (CEST)

Bitte um zweite Meinung

Einige Benutzer haben von einer recht lange Liste auf den Löschkandidaten/Versionen die dort genannten Edits untersucht. Bei vielen fanden sich im Netz keine Parallelen, bei einigen Übereinstimmungen, bei denen entweder a) Versionslöschungen vorgenommen wurden, oder die b) ohne Versionslöschungen überarbeitet wurden oder bei denen c) nichts beanstandet wurde (Umfang oder Schöpfunghöhe zu gering). Ich selbst habe mich dabei an Wikipedia:Textplagiat orientert.

Ich wäre nun sehr verbunden, wenn ein Zweiter einen Blick auf die beiden letztgenannten Fälle b) und c) werfen könnte, und nur für den Fall, dass ein schärferes Vorgehen angebracht sein sollte, einen Hinweis auf die entsprechenden Lemmata gäbe.

Mit vielen Dank im Vorraus --Hei_ber 15:54, 9. Sep 2006 (CEST)

Atomium und Hakenkreuz

Was ist der Unterschied zwischen Abbildungen des Atomiums in Brüssel und Abbildungen von Hakenkreuzen? --84.61.41.109 18:19, 9. Sep 2006 (CEST)

Fragen von wißbegierigen IPs ignorieren. --Rtc 18:54, 9. Sep 2006 (CEST)
Der Hauptunterschied ist, dass Erstere das Atomium und die Zweiteren Hakenkreuze zeigen, wieso? -- Timo Müller Diskussion 19:00, 9. Sep 2006 (CEST)

Ich meinte damit jedoch die Rechtslage zu Abbildungen des Atomiums und Abbildungen von Hakenkreuzen. --84.61.41.109 19:56, 9. Sep 2006 (CEST)

Wenn Du eine Antwort möchtest, stelle eine Frage, die die deutsche Wikipedia betrifft. Rechtsberatung gibts hier ja eh nicht. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:59, 9. Sep 2006 (CEST)
Im Übrigen verstehe ich nicht ganz, was das eine mit dem anderen zu tun hat. -- ChaDDy ?! +/- 20:02, 9. Sep 2006 (CEST)

Welche gesetzlichen Regelungen bestehen 1. für Abbildungen des Atomiums in Brüssel und 2. für Abbildungen von Hakenkreuzen? --84.61.41.109 20:11, 9. Sep 2006 (CEST)

(2 mal BK) Wir dürfen dir keine Rechtsberatungen bieten. Deine Frage muss schon einen Zusammenhang mit der WP haben. Vielleicht willst du aber wissen, was für Bestimmungen dafür in der WP gelten, oder? -- ChaDDy ?! +/- 20:15, 9. Sep 2006 (CEST)

Was ist zu beachten, wenn 1. Abbildungen des Atomiums in Brüssel, oder 2. Abbildungen von Hakenkreuzen, in die deutschsprachige Wikipedia eingebaut werden sollen? --84.61.41.109 20:42, 9. Sep 2006 (CEST)

Die Darstellung des Hakenkreuzes ist in Deutschland zu dokumentarischen und bildenden Zwecken erlaubt, wenn die Abbildung im Zusammenhang mit ebensolchem Text erfolgt. Ich habe z.B. bei einem Zeitungsartikel zur Geschichte des Faschings in Eberswalde auch ein Bild verwendet, bei dem ein Faschingszug durch die Stadt lief und an den Fenstern Hakenkreuze zu sehen waren. Dies ermöglichte eine relativ genaue Datierug und hatte keinerlei politischen Inhalt. Im Artikel Swastika findest du im unteren Bereich eine konkrete Aufklärung. Das Atominum darf nach geltenden belgischen Gesetz nicht abgebildet werden. Dieser Punkt der Panoramafreiheit ist umstritten. Meine ganz persönliche Meinung dazu ist, lieber vorsichtiger zu sein und die Bilder nicht zu verwenden, bis es eindeutige Rechtssprechung zu dem Thema gibt. (oder hab ich jetzt Blödsinn geschrieben @Rtc ?) --Ralf 23:09, 9. Sep 2006 (CEST)

Mit hoher Wahrscheinlichkeit URV, Quelle nicht nachgewiesen

Ab und an fallen Bearbeitungen und Neueinstellungen auf, bei denen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein bereits veröffentlichter Text abgeschrieben wurde. Der Nachweis ist insbesondere dann schwierig, wenn es sich um Quellen handelt, die nicht im Netz sondern nur gedruckt vorliegen. Die Bearbeitung zeichnen sich häufig durch ihre Formatfehler, den Stil oder den Aufbau auf. Bei eindeutigen Fällen entscheide ich mich eher für eine Versionslöschung, die kann jederzeit nach erfolgter Freigabe oder Klärung rückgängig gemacht werden. Das halte ich für tragbarer als das Belassen eines Textes mit starkem Verdacht auf URV. Neufang (Markt Steinwiesen) ist für mich nicht ganz eindeutig, obwohl ich auch hier vermute, dass der Text irgendwo abgeschrieben wurde. Ich würde mich sehr über weitere Einschätzungen und Meinungen zur Vorgehensweise freuen. --Lyzzy 20:13, 9. Sep 2006 (CEST)

Ich habe den betroffenen Artikel markiert. -- ChaDDy ?! +/- 20:18, 9. Sep 2006 (CEST)
Chaddy ging wahrscheinlich davon aus, dass die Version aktuell ist, sie hat sich aber seither schon ziemlich entwickelt. Sollte sich der URV Verdacht irgendwann erhärten sollten wir genug Material haben, um auch nach einer Löschung noch einen anständigen Artikel reinzusetzen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 20:26, 9. Sep 2006 (CEST)

Sorry, falls der Link missverständlich war. Ihr seid also der Meinung, dass der Verdacht nicht für eine Löschung ausreicht? (Bitte kurz und deutlich formulieren, bin gerade etwas begriffsstutzig.) --Lyzzy 20:43, 9. Sep 2006 (CEST)

(BK) Naja, ein Beweis wäre nicht schlecht. Ich glaube aber auch, dass das nur einfach abkopiert war. Im Zweifel wär ich dafür, diese Vorlage, die ich verwendet habe, einzubauen. -- ChaDDy ?! +/- 20:46, 9. Sep 2006 (CEST)
Die URV-ungeklärt-Vorlage ist ja drin. Ich halte sie für eine der echten Wischi-Waschi-nichts-passiert-Vorlagen, die wir vorhalten und hatte deshalb hier gefragt. Vorlage rein, Text trotzdem behalten, ab in eine Kategorie, die wenig Chancen auf Abarbeitung hat. --Lyzzy 20:51, 9. Sep 2006 (CEST)
Das ist leider die Kehrseite des Bausteins. Momentan hab ich aber leider auch keine bessere Idee. -- ChaDDy ?! +/- 20:59, 9. Sep 2006 (CEST)
Das ist wirklich ein Problem, das bapperl hängt nun schon über 2 Monate drin - und nichts hat sich getan. Ich hab den Artikel freilich auf meiner B-Liste, aber selbst da ruhte er ...und wenn ich nicht zufällig auf den Artikel gestoßen wäre würde er noch lange weiter ruhen. Im Gegensatz zu den URV-Löschkandidaten, die abgearbeitet werden, habe ich den Eindruck, dass das ganze Bapperl "URV-Verdacht" diskussionswürdig ist. Es hängt drin und verstaubt - das ist der ganze Effekt. Für mich ist das jeztz ein Grund diesen Baustein gar nicht mehr zu verwenden - ich werde künftig URV reinsetzen und den Verdacht begründen. Dann wird es wenigstens abgearbeitet und gelöscht oder es bleibt. --ahz 21:13, 9. Sep 2006 (CEST)
Vor allem das Geschwurbel am Ende deutet einedeutig daraufhin, dass dass aus irgendeinem Prospekt oder Festschrift abgespinnt ist. Auf Diskussion:Neufang_(Markt_Steinwiesen) sieht eine IP 84.56. ... (auch der Einsteller war eine IP 84.56. ...) darin kein Problem, weil die Festschrift angeblich kein Urheberrecht hätte. Das URV-Verdacht-Bapperl hatte ich schon vor einiger Zeit reingehängt, aber wenn es sich um ein Druckwerk handelt ist es schwierig, die Quelle zu finden. Entweder wir nehmen das Bapperl raus, oder wir nehmen eine URV an, da keine Quellenangaben genannt wurden und der Text solche Form und Formulierungen aufweist, dass sicher davon ausgegangen werden kann, dass er nicht ausschließlich für WP verfasst wurde. Ich bin für letzteres, da es erkennbar kein ausschließlich für WP verfasster Beitrag ist und trotz des Bapperls nicht niemand zur Quelle und Herkunft bekannt hat. --ahz 21:04, 9. Sep 2006 (CEST)
Je mehr ich darüber nachdenke, desto sinnvoller erscheint mir dein Vorschlag. Auch ohne eine konkrete Quelle macht eine Liste bei den URV-Löschkandidaten wohl Sinn. -- ChaDDy ?! +/- 21:34, 9. Sep 2006 (CEST)

Was haltet ihr davon eine allgemeine Frist für Artikel aus Kategorie:Wikipedia:Urheberrecht ungeklärt einzuführen? Wenn der Baustein auch nach, sagen wir mal, einem Monat noch drin ist, sprich zu wenige Überarbeitungen stattgefunden haben, um den Baustein entfernen zu können, dann sollte die normale URV-Löschung erfolgen. Das bietet den Einstellern immer noch genüg Zeit die Freigabe, bzw. eine freie Quelle nachzureichen. Was haltet ihr davon? --Taxman¿Disk?¡Rate! 00:13, 10. Sep 2006 (CEST)

Etwas unpraktisch ist das schon. So wird ja dann jeder Artikel, bei dem nur ein Verdacht besteht, gelöscht. Solche Artikel sollten dann eher zuerst mal auf die Löschkandidatenseite, was du wahrscheinlich auch gemeint hast. Aber wie und v. a. wer soll überprüfen, wie lange Artikel schon in dieser Kat. herumgammelt? -- ChaDDy ?! +/- 09:01, 10. Sep 2006 (CEST)

Hm, einfach schnell löschen bei vagem Verdacht war sicher nicht gemeint. Aber nochmal zum konkreten Fall. Er sieht mittlerweile anders aus als am Anfang, das liegt zu einem großen Teil aber an Formatierungen und Absätzen und weniger an inhaltlicher Arbeit. AHZ hat oben dargelegt, was besonders auffällig ist. Ich tendiere ja eher zu löschen, aber vielleicht hat noch jemand eine bessere Idee. --Lyzzy 18:25, 11. Sep 2006 (CEST)

Per Zufall drübergestolpert: Das Bild hat CC-BY-SA, als Photograph oder Zeichner wird aber „unbekannt“ angegeben – ist das in Ordnung oder verstößt das gegen das Namensnennungsgebot? --ארגה · · Gardini 01:17, 10. Sep 2006 (CEST) :Nein, damit ist das keine gültige Lizenz: BLU-user eingetragen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:49, 10. Sep 2006 (CEST)

kommando zurück: Indymedia lizenziert selbst unter CC-by-sa, daher reicht die Quellenangabe. --Taxman¿Disk?¡Rate! 02:57, 10. Sep 2006 (CEST)
Hm. Aber macht Indymedia dann nicht selbst einen Fehler, den wir einfach übernehmen? --ארגה · · Gardini 15:17, 11. Sep 2006 (CEST)

Die Ursprungslizensierung unter CC erscheint erstmal korrekt. Da aber der Urheber unbekann ist (was unverständlich, weil zu neu, ist), existiert ein Urheber, der ermittelt werden müßte. Vielleicht will er unerkannt bleiben (wahrscheinlich) - aber rein rechtlich hat der Fotograf Urheberrechte, die er persönlich irgendwo dokumentieren müßte. Sei es mit Mail ans OTRS oder mit Mail an einen ihm vertrauenswürdigen Wikipedianer, der das dann bestätigt. "Unbekannt" kann sehr viel bedeuten. Hat ihm jemand die Kamera geklaut und die Bilder verwendet? Wurde das Bild anonym zugeschickt? Solange das nicht geklärt ist, müssen wir davon ausgehen, daß ein armer Fotograf um seine Rechte betrogen wird und nichts unternimmt, weil die politischen Hintergründe dieses Fotos ein öffentliches Auftreten verhindern. Die Wikipedia bietet genug Mechanismen, daß sich der Fotograf äußert, ohne daß seine Identität bekannt wird. Also bei der Quelle nachfragen und um diesbezügliche Informationen bitten. Bis dahin gilt: 70 Jahre pma mit Sicherheit nicht gegeben, Autor unbekannt --> Löschen. Das ist also mein Senf zur Sache... --Ralf 23:08, 14. Sep 2006 (CEST)

Hallo?! Der Autor des Indymedia-Beitrages gab sich selbst das Pseudonym "Antifa". ( Auseinandersetzungen in Dresden (5000 Nazis) von Antifa - 13.02.2005 18:43). Es ist mehr als üblich und gerade bei solchen Themen auch nachvollziehbar, das Indymedia-AutorInnen anonym bleiben wollen und unter Pseudonymen schreiben. Bei der Veröffentlichung des Textes und der Bilder hat er (oder sie) zugestimmt, dass beide unter der CC-Lizenz erscheinen, er (oder sie) hätte auch andere Möglichkeiten der Lizenz wählen können oder letztlich auch die Veröffentlichung bei Indymedia zu verzichten.
https://posting.de.indymedia.org/mir/servlet/OpenMir?do=opensession&sessiontype=article&language=de
Weiternutzung Deines Beitrags:
CC - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Mehr zum Thema Weiternutzung und Lizenzen findest Du hier: http://de.indymedia.org/static/onlicence.shtml.
Letztendlich ist es ähnlich bei Wikipedia, auch hier werden Bilder meist unter Pseudonymen eingestellt. Längst nicht in allen Fällen ist hier es möglich, den Urheber anzufragen, ob er es wirklich und ernsthaft unter die GNU-Lizenz stellen wollte, weil beispielsweise keine eMail-Adresse angegeben ist oder der- oder diejenige sich aus der Wikipedia zurückgezogen hat. Wenn wir also Ralfs Rechtsauffasssung folgen wollen, müßten wir auch alle Bilder in der Wikipedia, die unter Pseudonym eingestellt wurden, wieder löschen. Das kann ja nicht der Weiheit letzter Schluß sein. Und wenn wir es zu Ende denken, dürften wir sowieso keiner Angabe einer Lizenz Glauben schenken. Gehen wir das Problem aber mal von der anderen Seite an. Es wurde korrekt unter CC-Lizenz gestellt. Warum sollten wir also von vornherein davon ausgehen, dass dies unkorrekt war? Nur weil es Indymedia ist und nicht wenige das Projekt nicht mögen? Die angegeben Szenarien sind ja alle ganz nett, nur extrem an den Haaren herbeigezogen. Wenn ich einen bebilderten Bericht über eine Neonazi-Demonstration sehe, gehe ich doch zunächst davon aus, dass Verfasser des Textes und der Urheber der Bilder identisch sind oder doch zusammenarbeiten und gemeinsam der Veröffentlichung zugestimmt haben. Die Idee, das irgendjemanden die Kamera geklaut wurde und die Bilder gegen den Willen des Fotografen verwendet wurden, kann grundsätzlich auch auf jedes Bild in der Wikipedia angewandt werden. Wegen der thematisch weiter gestreuten Motive mag es sogar noch wahrscheinlicher sein.
Für mich gilt: Bilder wurden angesichts der anzunehmenden Bedrohung durch Neonazis anonym veröffentlicht mit bewußter Angabe der CC-Lizenz --> Verwendung unter der Lizenz durch Wikipedia ist möglich. --Aufklärer 16:54, 30. Sep 2006 (CEST)
Dann müsste das Pseudonym aber IMHO auch angegeben werden, so wie es ja auch mit Bildern geschieht, die von Wikipedia-Benutzern unter ihrem WP-Pseudonym hochgeladen werden. --Gardini · Spread the world 21:00, 1. Okt 2006 (CEST)

EFQM-Modell

Guten Tag! ich schreibe an einem Artikel über Qualitätsmanagement und benötige ein Bild über das EFQM-Modell. Deshalb habe ich die deutsche Vertretung der European Foundation for Quality Management angeschrieben, mit der Bitte um ein einsprechendes Bild und die Erlaubnis zur Veröffentlichung in WP. Beides habe ich erhalten. Das Bild und die Kopie der Erlaubnis habe ich hochgeladen. Datei:EFQM-Modell.jpg

Nun ist beides weg. Ich war an diesem Prozess nicht beteiligt. Wer kann mir Näheres mitteilen:

  • Löschantragsteller
  • Link mit Löschdiskussion
  • Löscher, Löschgrund
  • Idee, was ich tun kann

Herzlichen Dank, --Markus Bärlocher 20:04, 10. Sep 2006 (CEST)

Ich kann das Bild nicht als gelöscht finden? --Ralf 20:33, 10. Sep 2006 (CEST)
Nach dem Hochladen war es in meinem Artikelentwurf erschiene, jezt nicht mehr. Was könnte das sonst noch bedeuten?

Gruß --Isderion 22:24, 10. Sep 2006 (CEST)

Danke Isderion für's Finden! Das war mein erstes Bild, habe wohl etwas "falsch" gemacht? Obwohl ich, wie gewünscht, die Einverständniserklärung beigebracht habe. - Zum Prozess: wäre sinnvoll, a) den Autor von solchen Löschaktionen zu benachrichtigen, und b) ihm zu erklären, was denn falsch sein soll, bzw. wie er es denn richtig machen könnte. Soviel zum Verfahren.

Nun zur Rettung: was soll/kann ich konkret tun? --Markus Bärlocher 23:26, 10. Sep 2006 (CEST)

Du brauchst eine Erlaubnis ohne irgend welche Einschränkungen. Bilder, die hier hochgeladen werden dürfen, müssen für jedweden Zweck verwendbar sein. Gerade die vom Urheber erteilte Auflage nicht für Werbezwecke ist nicht akzeptabel. --ST 23:40, 10. Sep 2006 (CEST)
Das verstehe ich nicht: Das EFQM-Modell wird von einer Europ.Ges. erstellt und regelmässig den neuesten Erkenntnissen und Übereinkünften angepasst. Es kann also nicht "von allen" verändert, noch für "jedweden Zweck" verwendet werden - sonst wäre es ja nicht mehr das EFQM-Modell. Und dass Dritte nicht damit Eigenwerbung machen dürfen, scheint mir logisch. Trotzdem gibt es vom Urheber die explizite Erlaubnis zur Verwendung in WP. Weil er die Arbeit von WP schätzt und weil es ja sinnvoll ist, über das Modell, den Award und die Bedingungen zu informieren. Ich nehme an, das ist mit Filmpreisen, Firmenlogos, Markenzeichen, Wappen, Gesetzen, Normen, etc. nicht anders?
Eine Enzyklopädie muss doch auch visuell informieren wollen sollen dürfen...?! Wie kann ich das in diesem Fall realisieren? Gruss, --Markus Bärlocher 00:22, 11. Sep 2006 (CEST)
Das Bild muss aber z. B. kommerziell nutzbar sein, d. h. wenn ich ein Buch über das Modell oder über ähnliche Modelle schreiben möchte, kann ich das Bild dann mit in mein Buch packen, ich kann es auch in veränderter Form (meine Erweiterung des Modells, oder eine andere Farbgebung, o.ä.) in das Buch packen, und für mein Buch viel Geld verlangen. Damit muss die Gesellschaft einverstanden sein, damit das Bild Wikipediakonform hochgeladen werden kann. --Aragorn05 08:31, 11. Sep 2006 (CEST)
Danke Aragorn, verstehe. Aber dann wäre das neue Bild nicht mehr das ²EFQM-Modell", sondern eben etwas anderes. Müsste das dann vom Verwender auch explizit anders deklariert werden? oder dürfte er den ursprünglichen Namen irreführend weiterverwenden? --Markus Bärlocher 11:58, 11. Sep 2006 (CEST)
Namen sind sowieso nicht urheberrechtlich geschützt. Solange es keinen marken- oder namensrechtlichen Schutz gibt, kann jeder alles als "EFQM-Modell" bezeichnen. "Trotzdem gibt es vom Urheber die explizite Erlaubnis zur Verwendung in WP. Weil er die Arbeit von WP schätzt und weil es ja sinnvoll ist, über das Modell, den Award und die Bedingungen zu informieren." Warum hast Du es dann hochgeladen? Unter Spezial:Upload steht unmissverständlich "Lade nur solche Bilder hoch, von denen du ganz sicher weißt, dass sie überall frei weiterverbreitet, verändert und auch kommerziell genutzt werden dürfen." Wikipedia geht es dabei um die urheberrechtliche Erlaubnis, d.h. um die Erlaubnis für die Zeichnung als solche. Was Du angibst scheint mir eher ein vom Urheberrecht ziemlich unabhängiger markenrechtlicher Schutzanspruch zu sein (ob er registriert wurde, sei mal dahingestellt). Hier fehlt es offenbar auch dem Herrn, der Dir die Erlaubnis gab, an mangelndem Wissen zur Unterscheidung zwischen Urheberrechtlichen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten. Z.B. ist das Modell als solches nicht geschützt (und das Patentrecht, wo dieser Schutz hingehört, gewährt keinen Schutz auf Geschäftsmodelle und -methoden) und der Name wie erwähnt nicht durch das Urheberrecht, sondern letzterer muss angemeldet und bezahlt werden. "Ich nehme an, das ist mit Filmpreisen, Firmenlogos, Markenzeichen, Wappen, Gesetzen, Normen, etc. nicht anders?" Doch. Firmenlogos, Markenzeichen, Wappen, Gesetze, die in der Wikipedia stehen, sind gesetzlich gemeinfrei was das Urheberrecht angeht und (wenn überhaupt) ausschließlich durch davon unabhängige Rechte in der Nutzung beschränkt. Fazit: Wenn Du die Bilder hier haben willst, Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung (da steht auch drin, dass vom urheberrecht unabhängige Rechte unberührt bleiben) schicken lassen. Oder zeichne es selbst (aber nicht abzeichnen). Das darfst Du sowieso. Am besten gibst Du einem Freund, der die vorhandene Zeichnung nicht kennt, den Auftrag, das EMQF-Modell zeichnerisch darzustellen ('clean-room-methode') und bittest ihn, es in der Wikipedia hochzuladen. Damit ist dann sichergestellt, dass es das urheberrecht der anderen Zeichnung nicht verletzt. --Rtc 12:22, 11. Sep 2006 (CEST)
"Auftrag, das EMQF-Modell zeichnerisch darzustellen" - danke Rtc, das ist ein praktikabler Vorschlag. Wo finde ich in WP Autoren, die so etwas gerne umsetzen? Gruss, --Markus Bärlocher 13:59, 11. Sep 2006 (CEST)

Rtc möge bitte mal erklären, wie er den urheberrechtlich relevanten Werkbegriff bei diesem gestalterisch harmlosen Diagrämmchen festmacht. Der "Inhalt" des Diagramms mag urheberrechtlich geschützt sein, aber dafür gilt das Zitatrecht wohl genauso, wie wenn man dieses Modell eben im Text beschreibt. So ein Modell zu beschreiben, geht ja überhaupt nicht, ohne das Modell als solches erst einmal – in der gebotenen Kürze, in Stichworten – voll zu zitieren. Und genau das macht ja auch das Bild. --AndreasPraefcke ¿! 13:13, 11. Sep 2006 (CEST)

Das Modell als solches ist überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt. Ich weiß jetzt nicht mehr, wie das Bild aussah. Ich stelle grundsätzlich alles zum LA, was einschränkende Angaben beinhaltet oder sonstwie unklar ist. Möglicherweise war es mangelnde Schöpfungshöhe (ich kann es nicht sagen), aber das sollte dann eingetragen werden. Ich mache das nicht für andere, weil es nicht meine Aufgabe ist und ich keine Verantwortung dafür übernehmen kann, dass es nicht der Fall ist. --Rtc 13:21, 11. Sep 2006 (CEST)

Prüf-, Lösch- und Verbesserungs-Verfahren

"Ich stelle grundsätzlich alles zum LA, was einschränkende Angaben beinhaltet oder sonstwie unklar ist" sagt Rtc. Das scheint mir - zumindest in dieser Form - ziemlich dysfunktional. Nachforschungen, Rückfragen, Klärungen - aber vor allem Frust und Ummut entstehen unnötig. Hier wäre m.E. ein besseres Verfahren gesucht, in dem verantwortliche Autoren informiert und vor allem Verbesserungsvorschläge gemacht werden (z.B. der Tip, Grafiken einfach nach Vorlage "selbst zu zeichen"). --Markus Bärlocher 13:59, 11. Sep 2006 (CEST)

Das führt zu nichts, bei den Massen an problematischen Bildern, die reinkommen (An manchen Tagen habe ich über 50 BILD-LAs gestellt), kann man einfach nicht jedem nachrennen, wie es auf commons z.B. teilweise vergeblich versucht wird. Die Erfahrung hat deutlich gezeigt, dass das zu nichts führt und sich eh nichts rührt, solange nicht die Löschung droht. Wenn Du hochgeladene Bilder automatisch auf die Beobachtungsliste setzt (kannst Du beim Hochladen anklicken), siehst Du ja, dass LA bestellt wurde, siehst in der verlinkten Löschdiskussion den "verbesserungsvorschlag" bzw. warum LA gestellt wurde und kannst dort dann ja ggfs. nachbessern. Um die Sache zu klären hast Du auf jeden Fall sieben Tage, im Allgemeinen noch ein bisschen mehr Zeit. Und selbst nach der Löschung kannst Du immer noch, wenn die Sache geklärt ist, mit der Klärung (z.B. OTRS-ticketnummer der geschickten Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung) einen Entlöschantrag für das Bild stellen (was schon seit einige Zeit geht, was aber scheinbar noch kaum welche wissen). Es ist Aufgabe des Hochladers, für eine zweifelsfreie und korrekte Lizensierung zu sorgen; Wikipedia ist da keine Dienstleistungsbetrieb für "Nachforschungen, Rückfragen, Klärungen" nach der Art 'ich stell das Bild mal rein, andere sollen sich gefälligst um die Lizensierung kümmern'. Das ist auch etwas völlig anderes als verbesserbare Stub-Artikel, denn jene sind ungeklärte inhaltliche Fragen, keine ungeklärte Lizenzierungsfragen. --Rtc 14:36, 11. Sep 2006 (CEST)
Ok Rtc, ich verstehe Dein Anliegen. 50 tägliche LA sind wirklich zu viel und zeigen, dass das System (noch) nicht funktioniert. Trotzdem hielte ich es für besser, wenn z.B. Deine Idee mit dem "Beobachten" jedem Neuling automatisch empfohlen - oder sogar auf "default" gesetzt würde. Und das mit der "Entlöschung" habe ich nicht verstanden - und wie Du sagst kennt das ja auch fast keiner. Da scheint mir noch mancher Verbesserungsbedarf... Gruss, --Markus Bärlocher 22:05, 12. Sep 2006 (CEST)

Bilder vom Mini-Europa hochladen?

Hallo, ich hätte gern (zur Sicherheit) gewusst, ob man Bilder von Bauwerken aus dem Mini-Europa unter der GNU-FDL auf Commons hochladen darf? Es handelt sich um detail- und maßstabsgetreue Kopien von existierenden Bauwerken und damit dürfte es doch keine Probleme geben. Oder seht ihr das anders? (Mich irritiert momentan nur, dass im Artikel noch keine Bilder drin sind.) Danke im voraus und freundliche Grüße --Joachim Köhler 20:45, 10. Sep 2006 (CEST)

Da Mini-Europa in Belgien ist, existiert keine Panoramafreiheit, was Bilder davon verbietet. Schade - es ist aber so. --Ralf 20:52, 10. Sep 2006 (CEST)
Und was ist generell mit Bildern von Bauwerken, die ich im Ausland (Belgien, Luxemburg) gemacht habe? Die unterliegen doch nicht dem Urheberrecht im Sinne von Kunstwerken? Sonst dürfte doch niemand ein Bild einer Kirche oder eines Schlosses hochladen, welches er im Ausland gemacht hat? Mir ist auch nicht ganz klar, worauf das Urheberrecht hier abzielt. Ist der Ort der Aufnahme entscheidend (hier Belgien) oder der Ort der Veröffentlichung (deutsche Wikipedia)? –Viele Grüße --Joachim Köhler 21:19, 10. Sep 2006 (CEST)
IMHO der Ort der Aufnahme. In Belgien gibt es, anders als in De, keine Panoramafreiheit. D. h. man darf Bilder von belgischen Bauwerken nicht einfach so veröffentlichen. -- ChaDDy ?! +/- 21:30, 10. Sep 2006 (CEST)
Ich habe damit nur noch zwei Fragen:
1. Woher weiß ich bzw. wie bekomme ich heraus in welchem Land die Panoramafreiheit gilt?
2. Wenn ich nur mal kurz drei Beispiele anführen darf: Brüssel, Grote Markt (Brüssel) und Antwerpen enthalten genügend Bauwerke. Habe ich jetzt etwas falsch verstanden, oder warum dürfen diese Bilder veröffentlicht werden? Viele Grüße --Joachim Köhler 21:55, 10. Sep 2006 (CEST)
s. Panoramafreiheit#Hinweise_auf_die_Rechtslage_in_anderen_L.C3.A4ndern.
zur Panoramafreiheit: Wenn du auf commons hochladen willst, muss es in dem Land, in dem es aufgenommen wurde, Panoramafreiheit geben. Wenn du es auf de hochladen willst, richtet es sich nach dem deutschen (österreichischen, schweizerischen) Recht (auch für Fotos aus dem Ausland); sprich das Hochladen ist erlaubt, wenn auch umstritten (s. Wikipedia:Bildrechte#Ausl.C3.A4ndisches_Recht). --Isderion 22:21, 10. Sep 2006 (CEST)
Alter Häuser, Schlösser usw. sind in der Regel kein Problem, da die Urheber wohl schon 70 Jahre tod sind. Problematisch ist es eben bei Kunstwerken der Neuzeit. --Raymond Disk. Bew. 22:27, 10. Sep 2006 (CEST)

Wenn der Urheber nicht bekannt ist, gilt dann vermutlich die (pragmatische) 100 Jahre Schutzfrist. Vielen Dank (auch für die Links). Wieder etwas dazu gelernt. Viele Grüße --Joachim Köhler 22:35, 10. Sep 2006 (CEST)

Mag mal kurz jemand mein Vorgehen überprüfen: o.g. Bilder sind Reproduktionen von Kunstwerken. Die Künstlerin ist 1965 verstorben. Der einstellende Benutzer:Chamant scheint jedoch jetzt zumindest eins der Bilder zu besitzen, dies bedeutet nach meinem bisherigen Verständnis aber keine Übernahme der Urheberrechtlichen Rechte, diese liegen bei den Erben (wobei ich überhaupt nicht mehr finde, wo ich diese Weisheit gelesen haben will)?? Ein kurzes Ja oder etwas längeres Nein wäre großartig, eine erboste Mail liegt in meinem Postkorb... Dankeschön, --Mdangers 09:45, 11. Sep 2006 (CEST)

Der Besitz/das Eigentum an dem konkreten Gegenstand (Gemälde, Skulptur) hat überhaupt nichts mit den Urheberrechten zu tun. Solange die Erben der Verwertungsrechte der Künstlerin (normalerweise die "ganz normalen" Erben, also Familienangehörige, manchmal auch eine Stiftung oder eine Gebietskörperschaft, je nach Testament) nicht explizite per Mail eine freie Lizenz für das Bild bestätigen, ist das eine eindeutige Urheberrechtsverletzung. Gerade bei weniger bekannten Malern war es allerdings häufiger schon der Fall, dass Erben/Rechteinhaber Bilder rechtmäßig, aber etwas ungeschickt kommentiert eingestellt haben – Fragen schadet also nichts. --AndreasPraefcke ¿! 13:18, 11. Sep 2006 (CEST)

Dankeschön für diese Klarstellung, dann ist mein Gedächtnis doch nicht so schlecht. Der Benutzer wünscht jetzt Löschung seiner Beiträge und korrekt lizenzierten Bilder, dafür sehe ich keinen Grund. Ein grosses Problem ist seiner Meinung, das hier jeder Beiträge editieren kann. Dazu sollte man ein Meinungsbild starten :-). --Mdangers 13:00, 12. Sep 2006 (CEST)
Das hatten wir schon öfters. Einfach ignorieren. --Rtc 13:40, 12. Sep 2006 (CEST)

Irgendwie habe ich Zweifel, daß dieses Bild wirklich gemeinfrei ist. Der Maler ist erst seit 1986 tot. Marcus Cyron Bücherbörse 11:40, 11. Sep 2006 (CEST)

Ich glaube auch, dass das nicht gemeinfrei ist. Der Kreuzgang ist wohl nicht vom öffentlichen Straßenraum einsehbar (m. W. ist die Regelung in der Schweiz vergleichbar der mit Deutschland). Ich war zwar schon mal in der Kirche, kann mich aber an die genauen örtlichen Gegebenheiten leider nicht erinnern. Kann ein Zürcher das nochmal bestätigen? --AndreasPraefcke ¿! 13:09, 11. Sep 2006 (CEST)

"Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben." Das Reproduktionsfoto eines zweidimensionalen Werks ist aber nur eine Vervielfältigung der Vorlage und kein Lichtbild, was wir ja grade auch bei Template:Bild-PD-Kunst ausnutzen. Deshalb ist Reproduktionsfotografie selbst dann nicht erlaubt, wenn die Voraussetzungen für Panoramafreiheit erfüllt sind: Es muss schon auch wirklich ein Lichtbild sein, d.h. es muss Kontext abgebildet werden. Commons... was würde man da schon erwarten. --Rtc 13:17, 11. Sep 2006 (CEST)

Rtc bitte nicht beachten. "Durch Lichtbild" in diesem Kontext mit der Definition des Lichtbilds vs. Lichtbildwerks in der Diskussion um das Urheberrecht an Fotografien gleichzusetzen, ist völlig absurd. --AndreasPraefcke ¿! 18:56, 11. Sep 2006 (CEST)

Wieso? Rtc hat doch recht. Ob man ein 2D-Kunstwerk mit dem Scanner oder mit der Kamera repliziert ist egal. Schöpfungshöhe entsteht dabei nicht. Deshalb ist es im Kontext dieses Bildes völlig absurd[sic!] mit der Panoramfreiheit zu argumentieren. --schizoschaf 19:17, 11. Sep 2006 (CEST) ps: Soll ich jetzt noch schreiben AndreasPraefke bitte nicht beachten, oder was? Was soll der Unsinn?
Ein Lichtbild braucht keine Schöpfungshöhe, um geschützt zu sein, weil es ein Leistungsschutz ist. Was nötig ist, das ist eine "persönliche geistige Leistung", und die ist bei Reproduktionsfotografie grade nicht gegeben, weil lediglich eine Vorlage reproduziert wird. Lichtbildwerke müssen hingegen Schöpfungshöhe aufweisen, und zwar seit der Umsetzung der EU-Direktive nicht mehr vom Inhalt, sondern lediglich von der Fotografie als solche: Wenn der Fotograf nur die Kameraposition frei wählt und absichtlich den Auslöser drückt, d.h. wenn ein anderer Fotograf mit gleichem Können bereits nur prinzipiell die Möglichkeit hatte, im Rahmen des Fotozwecks ein anderes Foto zu schießen, hat es nach der Umsetzung der von der EU-Direktive zitierten RBÜ-Kriterien bereits ausreichende Schöpfungshöhe für einen Lichtbildwerkschutz. Für das Lichtbild bleiben demnach Verbrecherfotos, Passbildautomat, kartographische Luftaufnahmen mit im Voraus festgelegten Aufnahmeort und -winkel u.ä., weil sich dort Kameraposition und Bildinhalt bereits eindeutig aus dem Zweck des Fotos ergeben und jeder Fotograf inhärent das gleiche Ergebnis produzieren würde (im Rahmen des Zwecks muss). Jedenfalls hast Du aber recht, dass AndreasPraefcke nichts produktives sagt, jedenfalls macht seine Aussagen im Bezug auf dem, was ich gesagt habe, nicht viel Sinn.--Rtc 20:24, 11. Sep 2006 (CEST)
Allerdings zitiert er das deutsche UrhG. Im schweizerischen URG liest sich der Abschnitt 27 etwas anders: Ein Werk, das sich bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befindet, darf abgebildet werden; die Abbildung darf angeboten, veräussert, gesendet oder sonstwie verbreitet werden ... ob öffentlicher Grund dabei eine öffentlich zugängliche Kirche einschließt, mögen die Schweizer beantworten. -- daf? 20:08, 11. Sep 2006 (CEST)
Dafür führt das schweizer Gesetz eine Zusatzbedingung ein, nah an der deutschen Forderung nach einem vollwertigen Lichtbild ist und wohl sogar noch weiter geht: "Die Abbildung darf [...] nicht zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar sein." Eine Reproduktionsfotografie eines zweidimensionalen gemäldes ist aber grade genau zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar. --Rtc 20:24, 11. Sep 2006 (CEST)
Auf commons ist noch eine Ansicht des Kreuzgangs, auf der das Bild gut zu erkennen ist. Wäre das dann erlaubt? -- daf? 20:44, 11. Sep 2006 (CEST)
Panoramafreiheit gibt es grundsätzlich nur in einigen Ländern, in allen anderen sind solche Bilder illegal, egal, in welchem Land das Kunstwerk stand, das fotografiert wurde. Deshalb sind Panoramafreiheit-Bilder auf Commons sowieso eine Dunkelgrauzone. Wenn wir jetzt noch die liberalste Regelung heranziehen, dann landen wir wieder bei dem Problem, dass wir ein Bild dort haben, das nur in einem einzigen Land erlaubt ist. Daher müssen sich gemeinfrei-Bilder nach den strengsten Panoramafreiheit-Standards (Deutschland) richten, damit sie zumindest in allen Ländern bedenkenlos genutzt werden können, die eine Panoramafreiheit haben. Auch erst das rechtfertigt eine Verwendung in der Deutschen Wikipedia, da sie sich an das kerndeutschsprachige Gebiet (DE, CH, AT) richtet und daher die Bilder mindestens in diesen drei Staaten legal sein sollten, die hier verwendet werden. Ob die Bilder mit mehr Kontext nach schweizer Gesetz erlaubt sind (und wie viel Kontext nötig ist bei zweidimensionalen Vorlagen, damit die Einschränkung nicht mehr greift), kann ich nicht sagen, weil man genau überprüfen müsste, was die schweizer Rechtsprechung unter "Grund" versteht und ob das auch Innenräume mit einschließt. In jedem Fall wäre es wegen der zu großen territorialen Nutzungsbeschränkungen eine rein theoretische Frage, für Commons, Wikipedia und sonstige Projekte ist diese Art von Panoramafreiheit völlig unbrauchbar. --Rtc 21:17, 11. Sep 2006 (CEST)
Ah, danke für die ausführliche Erklärung, jetzt ist mir alles klar. -- daf? 12:36, 12. Sep 2006 (CEST)

Lichtbild ist hier einfach nur eingedeutscht für Fotografie, siehe Artikel Lichtbild. Sonst dürftest Du nur durch Lichtbild, nicht aber durch Lichtbildwerk die Panoramafreiheit ausnützen, und das ist: absurd. Die im Schweizer Urheberrecht genannte Einschränkung scheint mir viel eher einschlägig. Sie ist allerdings entsetzlich dumm formuliert, und ist nicht von ungefähr auf der Website "Hitparade of Switzerlands dumbest laws" zu finden. Was ist der Zweck von Kunstwerken? Natürlich kann ich mit einer Skultpur jemand erschlagen, und notfalls mit einem auf Holz gemalten Abbild der Skulptur auch. Was da gemeint ist, bleibt völlig undurchsichtig. --AndreasPraefcke ¿! 00:11, 12. Sep 2006 (CEST)

Nein! Es ist schlicht nicht richtig. Jedes Lichtbildwerk ist auch ein Lichtbild. Das kommt bei normaler rechtsanwendung nicht zum tragen, weil ein Lichtbildschutz plus Lichtbildwerkschutz sowieso auf den in allen belangen stärkeren Schutz des letzteren hinausläuft. Aber nicht jedes mit einem Fotoapparat hergestellte Bild ist ein Lichtbild. Dazu muss eine persönliche geistige Leistung vorhanden sein, und die ist bei Reproduktionsfotografie nicht da. Jedes Lichtbild, das kein Lichtbildwerk ist, bezeichnet man als "einfaches Lichtbild" auch salopp manchmal einfach nur als "Lichtbild", in dieser Bedeutung verstehst Du es vermutlich hier. Die Verwendung im UrhG umschließt aber alles, was eine persönliche geistige Leistung ist, auch Lichtbildwerke. --Rtc 00:22, 12. Sep 2006 (CEST)

Rtc hier ignorieren, danke, er blickts nicht --Histo Bibliotheksrecherche 03:19, 17. Sep 2006 (CEST)

Historiograf ignorieren, danke, er hat den Schuss noch nicht gehört. --Rtc 03:39, 17. Sep 2006 (CEST)

Aufrufe zu Ignoranz bitte ignorieren, danke. Bitte noch mal langsam für begriffstutzige Schafe.

  1. Wenn dieses Bild in Deutschland aufgenommen wäre wäre es eine Reproduktion, würde das Urheberrecht vom Original erben und Panoramafreiheit wäre kein Thema. Richtig?
  2. In der Schweiz kommt es zunächst mal darauf an, ob die Kirche allgemein zugänglicher Grund ist oder nicht. Richtig?
  3. Ist sie es nicht, so ist das Bild so frei/unfrei wie das Original (wie in D). Richtig?
  4. Ist sie es doch, so ist diese Bild uneingeschränkt verwertbar. Richtig?
  5. Ist es nun ein Lichtbild oder nicht? Wenn ja, welchen Leistungsschutz geniesst es dann?
  6. Eigentlich sind die Antworten auf obige Fragen relativ egal, weil das Bild wenn dann nur in der Schweiz frei wäre und wir auf commons aber nur weltweit freie Bilder wollen. Richtig?

Dankbar für Aufklärung: schizoschaf 10:17, 17. Sep 2006 (CEST)

Suche Feld auf eigene HP

verschoben nach WP:FZW#Suche Feld auf eigene HP --Rtc 11:03, 12. Sep 2006 (CEST)

Mögliche URV, ebenso evtl im Text Arindal selbst. Sorry, ich muss jetzt eilig weg. --Logo 13:52, 12. Sep 2006 (CEST)

Und ich wiederhole: für mich keine Schöpfungshöhe --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:39, 12. Sep 2006 (CEST)

Bilder einlagern, bis sie gemeinfrei sind?

Ich lese immer wieder hier und auf den Commons die Anregung, Bilder, deren urheberrechtlicher Schutz in wenigen Jahren endet, bis dahin bereits einzulagern. Wie sieht das rechtlich aus? Das scheint mir nicht mit dem Urheberrecht vereinbar, was das Speichern angeht, und zum anderen, da Wikipedia die Bilder für die jeweiligen (Admin-)Bearbeiter im Fundus zugänglich macht. Kommentare? --Wikipeder 15:29, 12. Sep 2006 (CEST)

Gelöschte Bilder sind auch für Admins nur durch eine Wiederherstellung sichtbar zu machen. Zudem ist der Kreis der Admins keine Öffentlichkeit im Sinne des Gesetzes. --ST 17:06, 12. Sep 2006 (CEST)
Das hab ich anders im Kopf.
Damit es kein Missverständniss gibt: Ich bin Administrator von Wikibooks.
Wenn ich auf das Datum vom gelöschten Bild klicke, wird das Bild geladen aber nicht Wiederhergestellt.
-- MichaelFrey 18:37, 12. Sep 2006 (CEST)

Anbieten von Inhalten von unter der GFDL stehenden Inhalten über P2P-Netzwerke

Ist das Anbieten von unter der GFDL stehenden Inhalten über P2P-Netzwerke erlaubt? --84.61.98.74 16:23, 12. Sep 2006 (CEST)

unter den Bedingungen der GFDL ja.--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 17:20, 12. Sep 2006 (CEST) (also ein P2P-Netzwerkangebot muss die gleichen Voraussetzungen, wie ein http/www-Angebot bzw. eine Hard-Copy erfüllen); welche Voraussetzungen das sind siehe WP:WN; allerdings gilt das Gents-Agreement bei GFDL-lizenzierten Inhalten nicht.
IP, ich sehe diese Frage im Zusammenhang mit deiner weiteren abwegigen Anfrage, die ich mir übrigens erlaubt habe zu entfernen. Nur der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass eine GFDL-Lizensierung aus einem allgemein rechtswidrigen Inhalt bzw. einer allgemein rechtswidrigen Veröffentlichung niemals etwas rechtmäßiges machen kann.--Berlin-Jurist 18:16, 12. Sep 2006 (CEST)

Bitte beantwortet hier keine Fragen von IPs. --Rtc 19:04, 12. Sep 2006 (CEST)

Führen von Wappen

Deutsche amtliche Wappen sind urheberrechtlich nach § 5 Abs. 1 UrhG als amtliche Werke gemeinfrei. Dennoch besteht unabhängig davon ein namensrechtlicher Schutz (§ 12 BGB bzw. die entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung). Dementsprechend dürfen Wappen dargestellt, jedoch nicht geführt werden. Auch auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen: Die Verwendung von Wappen auf Benutzerseiten ist unzulässig und hat im Interesse des Projekts zu unterbleiben! Bapperl wie „Benutzer aus xyz“ mit Wappen sind eine klare Verletzung des Namensrechts der Gemeinden, Kreise, Länder etc. --ST 17:27, 12. Sep 2006 (CEST)

Am besten Löschanträge für die ganzen Bapperl stellen. Liesel 17:43, 12. Sep 2006 (CEST)
Wie ist es mit den Wappen in den Navileisten? --Redline is courtage Schoki 18:02, 12. Sep 2006 (CEST)
Grenzwertig. Ich würde sie drin lassen. --ST 18:08, 12. Sep 2006 (CEST)
Bitte nur die Wappen raus, es gibt dazu teilweise extra zum Vermeiden des Führenproblems off. und amtliche Alternativwappen, die diesem Schutz nicht unterliegen, die aber die Bürger verwenden dürfen.--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 18:11, 12. Sep 2006 (CEST)
Bitte bedenken, dass es Städte gibt, die ein Wappen extra für solche Zwecke erstellt haben, wie z. B. Düsseldorf. Stadt Düsseldorf bietet Wappenzeichen für den privaten Gebrauch --Aragorn05 18:13, 12. Sep 2006 (CEST)
Diese Pseudowappen haben in der WP nichts verloren: „...Die Stadt Düsseldorf kommt diesem Wunsch mit einem eigens entwickelten Wappenzeichen nach, da das Stadtwappen selbst als geschütztes Hoheitszeichen nicht "missbräuchlich" verwendet werden darf...“ --ST 18:17, 12. Sep 2006 (CEST)
Diese "Pseudowappen" können aber für die "Babbel-Bausteine" verwand werden. --Aragorn05 22:03, 12. Sep 2006 (CEST)
(BK) Ich weiß, dass das Arbeit, sogar sehr viel Arbeit, bedeuten würde, aber warum fragen wir nicht bei den Städten und Landkreisen an, bevor wir LA stellen? Evtl. könnte man auch auf die Mitarbeiter die sich im Wikipedia:WikiProjekt Deutschland/Beobachtung eingetragen haben zugehen. Ich würde mein Scherflein beitragen. -- Achates „Männer! Das erfordert eine sofortige Diskussion!“ 18:23, 12. Sep 2006 (CEST)
Wieso Städte und Landkreise? Dort dürfen sie stehen, da sie nicht geführt, sondern im passenden Kontext gezeigt werden. --ST 18:28, 12. Sep 2006 (CEST)
Nein, das habe ich nicht so gemeint, ich bezog mich auf Liesels Komentar, dass die lustichen Babbel-Bausteine et. al auf den Benutzerseiten gelöscht werden müssten. -- Achates „Männer! Das erfordert eine sofortige Diskussion!“ 18:36, 12. Sep 2006 (CEST)
Ich war mal so mutig: [9]. --ST 18:40, 12. Sep 2006 (CEST)
Die Entfernung oder Ersetzung der Wappen könnte meines Erachtens auch mit einem Bot erledigt werden. Liesel 18:59, 12. Sep 2006 (CEST)

Und wie ist das bei Landesflaggen? Ich denke mal, da sollte es keine Probleme geben, oder doch? -- ChaDDy ?! +/- 18:19, 12. Sep 2006 (CEST)

Die Landesdienstflagge wäre unzulässig. Die Landesflagge ist m. E. wohl verwendbar. --ST 18:22, 12. Sep 2006 (CEST)
Außer den Babelbausteinen gibt es Benutzerseiten wie diese bzw. jene und sicher einige weitere Unterseiten von Wappen-Hochladern. Wieist hier zu verfahren? Rauenstein 18:34, 12. Sep 2006 (CEST)
Darüber müssten wir im Einzelfall diskutieren. Von den Benutzerseiten sollte das Wappen eher entfernt werden. Bei den Unterseiten von Wappen-Hochladern erkenne ich weniger eine unzulässige Führung/Aneignung. --ST 18:51, 12. Sep 2006 (CEST)

Es betrifft nicht nur Wappen Benutzer:Binningen1/Vorlage:Dell --Rtc 19:07, 12. Sep 2006 (CEST)

Völlig richtig. --ST 19:14, 12. Sep 2006 (CEST)
Da ist die Frage nicht weit, ob man die Babeldingens nur auf ihren ursprünglichen Zweck zurückführen sollte und den ganzen Rest... Rauenstein 21:26, 12. Sep 2006 (CEST)
Man kann´s auch übertreiben... (ihr dürft diese Aussage nach Herzenslust (fehl)interpretieren). -- ChaDDy ?! +/- 21:36, 12. Sep 2006 (CEST)

Dann lasst uns das mal in das Regelwerk der WP einarbeiten: Welche Anpassungen müssen vorgenommen werden? --ST 21:41, 12. Sep 2006 (CEST)

Seid ihr jetzt nicht etwas voreilig? Mir ist nicht so ganz klar, wo die Rechtsverletzung liegen soll. So lange ich nicht sage "ich bin die Stadt XY" scheint mir §12 BGB nicht relevant, aber das sagt hier ja auch keiner. Und vom Führen eines Wappens kann ja auch nicht die Rede sein, wenn es in einem kleinen Kästchen steht, um die Herkunft zu signalisieren. Ich mag mich da ja auch irren, leider habe ich auch keine Definition von Führen gefunden (gibt es ja üblicherweise in den Gesetzestexten), aber bevor ihr hier anfängt, alle Wappen zu löschen, sollte man das doch erst ein mal prüfen. Gruß. --Trifi 01:10, 13. Sep 2006 (CEST)
Ich widerspreche unserem Wappenexperten ja nur ungern, aber ich sehe in der Verwendung der Stadtwappen in Babelboxen, die die Herkunft eines Wikipedianers darstellen, kein "Führen" des Wappens. In den Babelboxen bezeichnet das Wappen die Stadt / den Landkreis / das Land selbst und steht nicht für ein anderess Produkt. Das einzige bedeutende Urteil zum Thema ist BGH "Düsseldorfer Stadtwappen" vom 28.03.02 - Az. I ZR 235/99 und auch wenn die Ausführungen dort nicht exakt auf unseren Fall passen, so werden die Wappen in den Babelboxen doch nicht als Symbol für den jeweiligen Benutzer dargestellt, sondern sie illustrieren den rechtmäßigen Wappenträger, die jeweilige Gebietskörperschaft. Dagegen gibt das Namensrecht aber keinen Anspruch. behalten --h-stt !? 07:42, 13. Sep 2006 (CEST)
Ich nehme Morgen dazu Stellung. Ich will mich erst noch einlesen und ein paar Quellen suchen. --ST 21:57, 13. Sep 2006 (CEST)
Eindeutig dürfte sein, dass Wappen Namensfuntion erfüllen, d. h., dass Wappen also Anerkennung im Verkehr als Namensfunktion haben. Sie unterscheiden durch ihre individuelle Form- und Farbgebung den Wappenführer zudem von anderen Wappenträgern. In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, dass auch der Name einer Körperschaft des öffentlichen Rechts den Schutz des § 12 BGB genießt (BGH, NJW 1963, 2267). Dieser Schutz erstreckt sich auch auf das Wappen und Siegel. Das Wappen- und Siegelrecht wird allgemein als ein eng mit dem Namensrecht verbundenes Recht angesehen, so dass auf beide § 12 BGB analoge Anwendung findet. Schon das Reichsgericht hat dem Wappen einer Stadt einen entsprechenden Schutz eingeräumt (RG, JW 1924, 1711). Gebraucht jemand anderes dieses Wappen, verletzt er die schutzwürdigen Interessen des (Wappen-)Namensträgers durch Zuordnungsverwirrung (BGH 91, 117/120, etc.) Zur Zuordnungsverwirrung kommt es bereits dann, wenn durch die Abbildung das Wappens der (falsche) Eindruck entsteht, der Inhaber des Wappens habe der Abbildung seines Wappens zugestimmt (BGH, NJW 1963, 2267 (2269); 1983, 1184 (1186); Krüger=Nieland, in: RGRK 12. Aufl., § 12 Rdnr. 84; a. A. Schwerdtner, in: MünchKomm, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 107). Davon zu unterscheiden ist die reine Darstellung des Wappens, die zulässig ist, wenn das Wappen im Kontext dem Wappenführer nicht zugerechnet wird oder direkt in einem Lehrwerk, Pressebericht, WP-Artikel etc. über den Wappenführer berichtet. Es ist zulässig, sich als Schüler eines Namensträgers zu bezeichnen (Mü OLGZ 74, 280). Es ist nicht zulässig, ein T-Shirt mit dem Namen eines Namensträgers zu tragen (BGH 119, 237/245). Die unbefugte Verwendung des Namens eines anderen zu kommerziellen Zwecken enthält jedenfalls eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Namensträgers (BGHZ 30, 7 = NJW 1959, 1269; BGHZ 81, 75 = NJW 1981, 2402); denn grundsätzlch hat allein dieser die Befugnis, über den Gebrauch seines Namens zu bestimmen. Dieser Schutz gilt nicht nur für natürliche Personen (vgl. BGHZ, 20, 345 (350) = NJW 1956, 1554; BGHZ 30, 7 (10 f.) = NJW 1959, 1269; BGH, NJW 1979, 2205). Auch juristische Personen haben Anspruch auf Persönlichkeitsschutz. Nun stehen die Inhalte der WP aber unter der GFDL und dürfen auch - und das ist einer der kritischen Punkte - kommerziell weiterverwendet werden. Somit hat die Bewertung der Frage auch unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen: Ausschließlich der Namensinhaber/Wappenführer darf über die kommerzielle Nutzung seines Namens/Wappens entscheiden. Nun sind aber Wappen keine Namen sondern funktionale Stellvertreter und von daher anders zu bewerten. In den Babbeldingern wird das Wappen nicht als Namensersetzer, sondern als Kennzeichnung verwendet, die neben der Aussage Ich komme aus... stehen. Der Textteil schließt somit nicht nahtlos den Bildteil (Wappen) ein. Das Wappen steht weiterhin für sich. Schlussendlich bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass Wappen nicht außerhalb des passenden Kontextes abgebildet werden sollten. Für Zulässig halte ich aber die Darstellung in Auflistungen (Galerien,...). --ST 02:02, 16. Sep 2006 (CEST)
Wenn ich es richtig sehe, willst Du uns damit sagen, dass nichts Wesentliches gegen diese Babel-Verwendung spricht. Die GFDL ist im Übrigen irrelevant, da sie eine rein urheberrechtliche Lizenz ist, die unabhängig vom Namensrecht ist und jenes unabhängig davon eingehalten werden muss. --Rtc 03:22, 16. Sep 2006 (CEST)
Eigentlich nicht. --ST 06:52, 16. Sep 2006 (CEST)
Fangen wir von hinten an: Der GFDL-Bezug deiner Ausführungen (den ich als orbiter dictum verstehe) erschließt sich mir nicht, denn dass wir die Wappen überhaupt in der WP vorhalten dürfen, ergibt sich bereits aus der berechtigten Darstellung an anderen Stellen. Nun zum Kern: Die Wappen in den Babelboxen stehen neben dem Namen der jeweiligen Gebietskörperschaft. Und sie bezeichnen auch diese. Damit ist das namensrechtliche Aspekt eigentlich schon klar. Es gibt auch (bei dieser Darstellung) keinen kommerziellen Bezug, so dass die entsprechenden Überlegungen irrelevant sind. Die Babelbox sagt: „Ich bin Einwohner der Gebietskörperschaft XY“ und XY wird durch Namen und Wappen dargestellt. Und das ist nach Namensrecht zulässig. --h-stt !? 12:10, 17. Sep 2006 (CEST)
Wenn die Wappen nicht verwendet werden dürfen, dann darf auch der Name der Stadt nicht verwendet werden. Schließlich unterliegt dieser erst recht dem Namensrecht aus § 12 BGB. Also bitte nicht nur die Wappen löschen, sondern auch die Namen der Städte... --  (talk) 19:57, 20. Sep 2006 (CEST)
Das BGB gilt nur in Deutschland. Was ist mit Wappen ausländischer Städte? Und was ist mit ehemals deutschen Gebietskörperschaften? Die sind rechtlich gesehen doch erloschen und können keine Wappen mehr führen, die mithin herrenlos sein müßten. Oder? --Magadan  ?! 18:28, 13. Sep 2006 (CEST)
Ehemalige deutsche Gebietskörperschaften haben immer Rechtsnachfolger, die nun Inhaber der Namensrechte sind, auch wenn sie nicht mehr geführt werden. Zu ausländichen Städten kann ich nichts sagen. Hat jemand eine Idee? --ST 21:57, 13. Sep 2006 (CEST)
Erstaunlich... wer ist denn der Rechtsnachfolger von, sagen wir mal, der Stadt Königsberg? Der Bund? Die heute russische Stadt? Bei einer Stadt mag das ja noch gehen, aber bei einem Landkreis? Eigentlich wirklich eine interessante Frage. --Magadan  ?! 18:59, 19. Sep 2006 (CEST)
Die Wappen ausländischer Städte genießen in Deutschland ebenfalls Schutz nach § 12 BGB. Schutzlandsprinzip. --  (talk) 23:13, 2. Okt 2006 (CEST)
Damit wäre ja dann schon generell jegliche schriftliche Erwähnung, man wohne in ... in einem nichtamtlichen Kontext eine potentielle Verletzung des Namensrechts, da sie nicht darstellend wäre. Da ich jeweils nur darstelle, daß ich einer bestimmten Gebietkörperschaft entstamme oder in ihr wohne, sehe ich kein Hindernis, Namen und Wappen im Babel-Bapperl zu verwenden (nicht zu führen!). Ich erhebe damit ja kein Vertretungsrecht. Aber ich bin gerne mal bereit, bei Gelegenheit die Juristen der Stadt Frankfurt anzufragen, wie es denn aus Sicht der Gebietskörperschaft aussieht. --Eva K. Post 00:41, 4. Okt 2006 (CEST)

Alte Ansichtskarten

Hallo!

Kann ich die Bilder von http://www.antik-falkensee.de/catalog/product_info.php?cPath=6_19_323&products_id=50823 und http://www.antik-falkensee.de/catalog/product_info.php?cPath=6_19_323&products_id=50823 hochladen?

Letztere ist ja zumindest laut Angabe über 100 Jahre alt. Ansonsten könnte ich doch meinen Bildschirm fotografieren, um es als Repro gelten zulassen, oder sehe ich das falsch?

vielen Dank --trm wie heißt die EFTA? 21:26, 12. Sep 2006 (CEST)

Gib noch einmal einen richtigen Link zum 2. Bild, das erste ist angeblich von 1911 und fällt damit nicht unter unsere 100 Jahre Regel. Und wenn das Werk geschützt ist, dann ist auch die Reproduktion geschützt, also vergiß den zweiten Teil am Besten :) --Taxman¿Disk?¡Rate! 21:31, 12. Sep 2006 (CEST)
Oh, da hab ich wohl aus versehen 2x den selben link gepostet. Hier ist der richige: http://www.antik-falkensee.de/catalog/product_info.php?cPath=6_19_323&products_id=50811 --trm wie heißt die EFTA? 22:02, 12. Sep 2006 (CEST)
Die Zeitangabe um 1900 ist aufgrund der Beschriftung auf der Vorderseite nachvollziehbar. Kann mit Vorlage:Bild-PD-alt hochgeladen werden. --Taxman¿Disk?¡Rate! 22:13, 12. Sep 2006 (CEST)
Ist das jetzt so ok? Der Lizenstext ist ja nicht genau der selbe, wie bei der von dir benannten Vorlage. --trm wie heißt die EFTA? 22:45, 12. Sep 2006 (CEST)
kommt inhaltlich aufs selbe hinaus: ok --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:12, 13. Sep 2006 (CEST)

Bildrechte

Hallo Zusammen, ich habe nach langer Suche nun die Bereitschaft, aus dem Nachlass eines Photographen, ein Photo für einen Artikel verwenden zu dürfen. Gibt es eine Lizenz innerhalb der Wikipedia das ein Bild weiterhin nicht kommerziell genutzt werden darf oder muss auf das Copyright ganz verzichtet werden und dies darf dann auch in jedem Zusammenhang kommerziell vewendet werden.

Welche Lizenzen werden empfohlen wenn der Urheber weiterhin über ein Recht verfügen möchte und gibt es dies in der Wikipedia überhaupt? Vielen Dank! --Zita 21:41, 12. Sep 2006 (CEST)

Der (die) Erbe(n) des Urhebers besitzen bis zum 31. Dezemder des 70. Jahres nach dem Tod des Urhebers das Urheberrecht und konnen dieses auch nicht abgeben, verkaufen oder sonstwie veräußern. Es gibt n Deutschland kein copyright. Hier dürfen nur Bilder hochgeladen werden, die auch kommerziell verwendet werden dürfen. Das Urheberrecht wird davon in keinerlei Weise berücksichtigt. Schick mir ne Mail und ich sage dir einen Trick ;) --Ralf 21:52, 12. Sep 2006 (CEST)
Danke! Mail versendet! --Zita 22:49, 12. Sep 2006 (CEST)

GFDL und Kopierschutz

Ist es erlaubt, Kopien von unter der GFDL stehenden Inhalten mit einem Kopierschutz zu versehen? --84.61.34.155 15:19, 13. Sep 2006 (CEST)

Bitte die diese Seite halbsperren. --Rtc 15:49, 13. Sep 2006 (CEST)
Man muß es nicht übertreiben, Rtc. Die Antwort auf die Frage steht aber eindeutig bei den Lizenzbestimmungen --Taxman¿Disk?¡Rate! 16:10, 13. Sep 2006 (CEST)
Ich sage es, weil die IP dieses Spiel mit den Scherzfragen jetzt schon seit Monaten treibt[10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] [19] [20] [21] [22] [23] [24] [25] [26] [27] [28] [29] [30] [31] [32] [33] [34] [35] [36] [37] [38] [39] [40] [41] [42] [43] [44] [45] [46] [47] [48] [49] [50] [51] [52] [53] [54] [55] [56] [57] [58] [59] und das Maß übervoll ist. Vandaliert hat sie auch schon.[60] [61] --Rtc 16:51, 13. Sep 2006 (CEST)

Ich habe die Seite halbgesperrt, weil ich Rtc Recht gebe, die IP stellt seit langem provozierende Fragen. Da die IP wechselt, bringt eine Sperre nichts. Wenn das als unangemessen erscheint, kann gern revertiert werden. Es gibt ja auch sinnvolle IP-Beiträge.... aber die sind in der Minderheit. --Ralf 02:58, 14. Sep 2006 (CEST)

Seite ist wieder entsperrt. Diese Seite soll auch ein Anlaufpunkt für nicht angemeldete und unerfahrene Benutzer sein. Eine Zugriffsbeschränkung ist der falsche Weg. Mein Tipp: Doofe Fragen einfach ignorieren. --Fb78 14:07, 14. Sep 2006 (CEST)

Lizenz des Fotos ist doch, weil von Kircheninneren in Deutschland gemacht und keine freie Lizenzierung vom Erben des 1990 gestorbenen Künstlers vorliegt, falsch bzw. unzulänglich? (wollte mich nachdem ich den Einsteller darauf angesprochen habe, nur noch einmal versichern bevor ich LA stelle.)-sуrcro.ПЕДІЯ+/- 09:44, 14. Sep 2006 (CEST)

Korrekt, die Genehmigung des Pfarrers reicht nicht aus, leider. --Ralf 09:59, 14. Sep 2006 (CEST)

archive.org als Quelle?

hallo,

auf GEMA möchten wir neben dem Verweis auf die Zeitschrift auch die Kopie in Archive.org verlinken. ist das rechtlich in der de-WP machbar?

Die Quellenangabe sieht zZ so aus: Ole Seelenmeyer: Die Zerstörung einer Musikkultur. Aus: MUSIKER Magazin, Ausgabe 04/2002. Hrg. Kulturelles Jugendbildungswerk e. V. (Kopie des Volltextes). 13.09.2006

Danke, Rbrausse (Diskussion Bewertung) 11:30, 14. Sep 2006 (CEST)

Ergänzung von mir: Der Zeitschriftenverlag selbst veröffentlicht den Artikel hier online, aber nur in Auszügen. Auf archive.org liegt noch der Volltext, der stammt aber von der Website eines Dritten.
Kann eine bloße Verlinkung (nach archive.org) denn überhaupt ein Verstoß unsererseits gegen das Urheberrecht sein – egal, ob und wie der Text lizenziert ist? -- Sypholux Bar 12:38, 14. Sep 2006 (CEST)
Können in jedem Fall. Ist die talentcity-kopie eine URV? Wenn ja, hilft auch nicht, nach archive.org zu verlinken. archive.org selbst? Dunkle Grauzone. archive.org basiert auf dem US-Copyright, das Archiven gewisse Ausnahmen einräumt. Nach deutschem Recht ist die Legalität (wie auch bei google cache) jedoch überaus fragwürdig (siehe z.B. http://www.jurpc.de/aufsatz/20020029.htm, aber beachten: basiert noch auf alter Rechtslage). Da archive.org nach deutschem Recht also fragwürdig ist, ist auch der Link darauf fragwürdig. --Rtc 13:27, 14. Sep 2006 (CEST)
Danke für die Erläuterung, dann bleiben wir wohl am besten bei der jetzigen Lösung und verlinken nicht auf archive Rbrausse (Diskussion Bewertung) 13:31, 14. Sep 2006 (CEST)
Hier noch ein Artikel zu dem Thema: Haftung für Hyperlinks. In der deutschen Rechtsprechung konnte sich jedenfalls nicht die Auffassung durchsetzen, dass ein Link oder die Angabe einer URL mit einer einfachen Quellenangabe (nach Autor, Titel, Erscheinungsjahr etc. aber ohne konkreten Fundort) gleichzusetzen ist. Da helfen übrigens auch keine Disclaimer. (Das hat das – durch das falsche Verständnis des Wortes "distanzieren" – oft ins Gegenteil seiner tatsächlichen Aussage gekehrte Urteil vom LG Hamburg ausgesagt, genau im Widerspruch zu dem Kontext, in dem es ständig zitiert wird.[62] Tatsächlich hatte der Beklagte genau so ein Disclaimer auf seiner Seite. Zudem wurde das Urteil nie rechtskräftig). Im Gegenteil, solche Disclaimer machen es im Allgemeinen sogar zum Vorsatz. --Rtc 13:41, 14. Sep 2006 (CEST)

URV Commons-Bild

American Curl Katze, ~1 Jahr alt

Hallo, da ich es nicht besser weiß, an wen ich mich mit meinem Anliegen wenden soll, frage ich hier nach.

Vor langer Zeit hab ich ein Bild von (m)einer Katze in Wikipedia Commons hochgeladen und in den Artikel American Curl eingefüght. Ich bin gerade eher zufällig auf eine Kopie auf einer Website ohne jederlei Copyright-Hinweis gefunden.

bzw.

Was tun? Soll ich denen eine Email schreiben? Oder mag das jmd. von den Admins machen? Besten Gruß cljk 15:09, 14. Sep 2006 (CEST)

Das Urheberrecht Deiner Bilder ist alleine eine Privatsache zwischen Dir und dem Nutzer. Wikipedia hat damit nichts zu tun. --Rtc 15:16, 14. Sep 2006 (CEST)
Ok, danke - dann werde ich denen eine Email schreiben. cljk 15:20, 14. Sep 2006 (CEST)
auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel kann dir evtl geholfen werden. Rbrausse (Diskussion Bewertung) 15:21, 14. Sep 2006 (CEST)

Karten auf Französische Seite

Hallo, ich kann kein Englisch oder Französisch. Darf ich Karten von diesem Französischen Wikipedia Artikel, [63], für die Deutsche Wikipedia verwenden? Gruß -- Rainer L 16:31, 14. Sep 2006 (CEST)

Die Lizenzen sehen korrekt aus. Wenn du die Karten auf die Commons lädst, solltest du aber die korrekte Quelle und als Lizenzbaustein {{PD-USGov-DOE}} verwenden. --h-stt !? 17:09, 14. Sep 2006 (CEST)
Nachtrag: Auf der von mir oa Webseite findest du auch Karten von Deutschland und Frankreich, etc, so dass du alle Karten in einer grafischen Gestaltung verwenden kannst. --h-stt !? 17:58, 14. Sep 2006 (CEST)
Danke für die Antwort. Leider habe ich jetzt das nächste Problem, wie ich das ganze mache. Eigene Bilder habe ich schon hochgeladen. Wie kann ich jetzt aber von dieser Seite die Karten hochladen und wie kann ich dein genannten Lizenzbaustein einfügen? Ich weiß, dass das hier die Falsche Seite ist, hoffe aber dennoch auf Antwort. Gruß -- Rainer L 17:59, 14. Sep 2006 (CEST)
Wikipedia:Commons. Dort bitte das in der Hochlade-Maske gezeigte Muster einkopieren und ausfüllen. Die Beschreibung wenn irgend möglich bitte in englischer Sprache. --h-stt !? 18:22, 14. Sep 2006 (CEST)
Das hilft mit leider nicht weiter. -- Rainer L 18:36, 14. Sep 2006 (CEST)
Dann lies es nochmal. Solange, bis du es verstanden hast. Oder stell konkrete Verständnisfragen. --h-stt !? 19:15, 14. Sep 2006 (CEST)
Gelesen habe ich es jetzt mehrmals. Also, jetzt noch mal meine Fragen:
1: Wie kann ich von dieser Seite aus die Karten in die Commons hochladen. Bei "Quelle:" die Adresse eingeben?
2: Wie kann ich bei "Lizenz:" dein genannten Lizenzbaustein einfügen? Mir gelingt dort nur eine Auswahl.
3: Was meinst du mit "Dort bitte das in der Hochlade-Maske gezeigte Muster einkopieren und ausfüllen."?
4: Du schreibst Beschreibung in englischer Sprache. Wie eingangs geschrieben, ich kann kein Englisch.
Gruß -- Rainer L 19:54, 14. Sep 2006 (CEST)

Eine Frage noch, mein ursprüngliche Frage. Nachdem es mir nach mehreren Stunden und zig Versuche es nicht gelingt hochzuladen (warum muss das alles so kompliziert sein?), darf ich jetzt, nachdem ja die Lizenzen in Ordnung sind, direkt diese Karten von der französischen Wikipedia in die deutsche Wikipedia einbinden? Gruß -- Rainer L 11:39, 15. Sep 2006 (CEST)

{{Bild-PD-by}}

Kann dem Jungen hier mal jemand helfen? Wo er die Vorlage einfügen muss, kann ich ihm sagen, aber bei mir funktioniert sie auch nicht. --Streifengrasmaus 17:31, 14. Sep 2006 (CEST)

stimmt, es ist {{Bild-by}}. War aber in der Lizenzübersicht noch falsch drinn. Hab's geändert. --Isderion 18:28, 14. Sep 2006 (CEST)
Der Fragesteller braucht aber nicht {{Bild-by}} sondern, weil er selbst der Urheber ist, wäre {{Bild-PD-Autor}} der richtige Baustein. --h-stt !? 18:35, 14. Sep 2006 (CEST)
Der Unterschied ist doch, dass man bei {{Bild-PD-Autor}} keine Namensnennung hat, bei {{Bild-by}} aber schon. --Isderion 18:51, 14. Sep 2006 (CEST)
Wenn der Hochladende mit dem Urheber identisch ist, gibt es keinen Grund, den Namen nochmal anzugeben. {{Bild-by}} ist dazu da, um Bilder Dritter zu markieren. --h-stt !? 19:11, 14. Sep 2006 (CEST)
Ich glaube wir reden aneinander vorbei: Mein Einwand war folgender: Bei Bild-by muss bei Weiterverwendung der Urheber genannt werden, bei Bild-PD-Autor soweit ich sehe nicht. Da der Urheber seine Namensnennung wünscht, sollte er Bild-by wählen. --Isderion 19:20, 14. Sep 2006 (CEST)

Vorlage:Bild-by ist eine völlig eigenständige, BSD-ähnliche Lizenz mit Namensnennung. Es ist kein Schild, um zusätzlich zu einer bestehenden Lizenz anzugeben, wer der Autor ist, wie H-stt scheinbar vermutet. --Rtc 21:00, 14. Sep 2006 (CEST)

Schritte zum hochladen von Bildern

Ich verstehe nich genau, wie ich ein fremdes Bild z.B. das Bild auf der Seite: http://www2.alislam.org/albums/baitulfutuh2/aam.jpg hochladen kann. Woher bekomme ich die Lizenz? Ich habe versucht, dies irgendwo auf Wikipedia zu lesen, doch ich finde nirgendwo die genaue Antwort. Soll ich jetzt eine E-Mail an die Seite, der dieses Bild gehört schreiben oder wie? Ich hätte gerne die genauen Schritte gewusst. Die (Baitul Futuh)Moschee steht in London und wurde im Jahre 2003 fertiggestellt. Vielen Dank. -- Welche Textvorlagen muss ich wann benutzen? Und wie geht es dann weiter? Benutzer: paki --- 14.09.2006 - 19.01

genau das. Wenn Du ein Fremdes Bild hochladen willst, mußt Du den Urheber (also, denjenigen, der das Bild geschossen hat) nach einer Freigabe fragen. Dazu soll er/sie eine E-Mail mit dem Text gemäß der Textvorlage an info-de@wikimedia.org schicken. Den Urheber erfährst Du wahrscheinlich über die Seite. Die Frage ist allerdings: wo steht die Moschee und wie alt ist sie? Davon hängt nämlich ab, ob wir nicht auch noch den Architekten fragen müßten... --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:08, 14. Sep 2006 (CEST)
Stelle Antworten auf meinen Beitrag am besten unter den Beitrag (so wie ich diesen hier), dann sehen wir, wie sich das Gespräch entwickelt hat. Außerdem kannst du einfach mit vier Tilden (~~~~) unterschreiben, eine Anleitung dazu gibts auch hier.
Was das Bild betrifft: Am besten ist natürlich die Einverständniserklärung für alle Anfragen, wichtig ist einfach, dass sowohl Bearbeitung als auch (kommerzielle) Weiterverwendung des Bildes ausdrücklich erlaubt sein müssen und eine passende Lizenz ausgewählt wird. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:46, 14. Sep 2006 (CEST)
den Architekten musst du übrigens nicht fragen ;)--Isderion 19:51, 14. Sep 2006 (CEST)

Tschechisches Wappen

Hi, könnte [64] da mal jemand drüberschauen? War upload von neuem User, habe Infos von cs: noch nachgetragen, weiß aber nicht, ob die Lizenz so ok ist. Danke. --Olaf1541 19:54, 14. Sep 2006 (CEST)

ohjeeee, das kann wohl nur (wenn überhaupt) Steschke sagen :( --Ralf 22:53, 14. Sep 2006 (CEST)
Löwe - kenne ich schon, Igel - habe ich schon gesehen. Gequadertes Wappenschild - meine Kinder malen das auf den Schulhof ihrer Grundschule (soll heißen: gemeinfrei, da vorvorhanden bzw. trivial - siehe SED-Urteil). --ST 00:24, 16. Sep 2006 (CEST)

Bilder von der CIA

Hallo. hier wird als Quelle die CIA angegben. Wenn ich mich richtig erinnere sind Werke amerikanischer Regierungsorganisationen gemeinfrei (Lange her, bitte korrigieren wenn falsch). Kann ich die Karten in die WP hochladen, wenn ja: mit welcher Lizenzangabe? --ranas disk 22:41, 14. Sep 2006 (CEST)

Bei Bildern amerikanischer Regierungsbehörden muß man immer genau nachsehen, ob sie wirklich von ihnen erstellt und nicht nur veröffentlicht wurden. Die von dir gelinkten sollten problemlos als Public Domain durchgehen, weil von US-amerikanischen Regierungsbeamten erstellt. Bei Fotos bitte etwas genauer hinsehen, da veröffentlichen sie auch gern mal urheberrechtlich geschütztes Material. --Ralf 22:50, 14. Sep 2006 (CEST)
Wenn du die Karten auf die Commons hochlädst ist dort der korrekte Lizenzbaustein {{PD-USGov-CIA}} --h-stt !? 22:54, 14. Sep 2006 (CEST)
Ok, Danke --ranas disk 22:58, 14. Sep 2006 (CEST)

z.V.g.

Kannst mir jemand sagen, was es bedeutet, wenn im Impressum einer Website "Fotos: z.V.g." bzw. "Texte: z.V.g." steht? Konkret handelt es sich um http://www.herrnbaumgarten.at Hier stehen große Teile des Artikeltextes von Herrnbaumgarten und ich wollte rauskriegen, ob es sich hier um URV dreht oder nicht. Lieben Gruß --Wildfeuer 01:42, 15. Sep 2006 (CEST)

Ohne lange nachzudenken: "zur Verfügung gestellt"? Das hilft allerdings auch nicht weiter, wenn nicht dabeisteht, wer das zur Verfügung gestellt haben soll. —da Pete (ばか) 08:14, 15. Sep 2006 (CEST)
Ich habe mich heute mit einem schweizer Redakteur unterhalten. Die benutzen diese Abkürzung, wenn die im Rahmen ihrer Berichterstattung, meinentwegen über den 100.Geburtstag von Oma Hübli, von der Oma ein Bild zur Verfügung gestellt bekommen, dass die dann drucken. Der konnte mir leider auch nicht sagen, ob damit automatisch auch eine Weiterverwendung durch Dritte verbunden ist. Ich wäre damit auch sehr vorsichtig. --Pelz 18:24, 15. Sep 2006 (CEST)
Solche "Lizenzen" werden immer im Rahmen des zum Vertragszweck unbedingt nötigen ausgelegt, und der beinhaltet im Allgemeinen nicht die Weitverbreitung und ähnliches. --Rtc 18:29, 15. Sep 2006 (CEST)
Wie also ist mit dem Artikel jetzt zu verfahren?--Wildfeuer 19:22, 15. Sep 2006 (CEST)
Das kommt drauf an, wer von wem abgeschrieben hat... Wenn die Seite Inhalte aus der WP hat, ist das Sache des Artikelautoren. Wenn die Wikipedia-Inhalte von der Seite kopiert wurden, als Vorlage:URV löschen. --Rtc 19:37, 15. Sep 2006 (CEST)

Bitte um kurze Überprüfung um den rechtlichen Status des Bildes. Das Bild hat keine ausreichende Genehmigung für die Veröffentlichung auf Wikipedia. Allem Anschein nach hat die Pressestelle von Dr. Jörg Haider (Landeshauptmann von Kärnten) dieses Bild nur auf Wikipedia beschränkt. Explitite Einverständniserklärung fehlt zumindest. Danke. --Pressemappe 13:59, 15. Sep 2006 (CEST)

Du hast doch schon einen Löschantrag diesebezüglich gestellt! [65] Warum fragst du dann NACHHER noch hier nach? Gruß --Bwag @ 14:05, 15. Sep 2006 (CEST)
Um ganz sicher zu gehen. Das ist nicht böse gemeint, aber ich habe das Gefühl, dass auf der LA-Kandidatenseite sich niemand sehr kümmert bzw. etwas verwaist ist. Bei vielen Anträgen findet keine Diskussion statt. --Pressemappe 14:12, 15. Sep 2006 (CEST)
Wenn du dir um URV und Wikipedia solche Sorgen machst, dann verstehe ich aber nicht, warum du diese relativ eindeutig UR-verletzende Bild wieder reinstellst [66]. Gruß --Bwag @ 14:32, 15. Sep 2006 (CEST)
Ich habe Dir auf deiner Diskussionsseite bereits geschrieben. Entweder sollen alle URV-verdächtigen und LA-Bilder entfernt werden oder alle Bilder bleiben. Wenn du den BZÖ-Willy raushaben willst, mußt du ebenfalls das Haider-Bild und das Bild von Wolfgang Schüssel entfernen. Sind alle Gegenstand einer Löschdiskussion. Ich habe mit dem Entfernen keine Probleme. Aber es sollte eine Systematik dahinter stehen. --Pressemappe 14:37, 15. Sep 2006 (CEST)
Differenzieren bezüglich Fraglichkeit der URV dürfte nicht deine Stärke sein. Gruß Bwag @ 14:41, 15. Sep 2006 (CEST)

Wie sieht es damit aus? Darf das Foto auf der deutschsprachigen Wiki gezeigt werden? Lizenz ist eine amerikanische {PD-USGov}}, und mit meinem Rechtsempfinden darf das Bild außerhalb der englischsprachigen Wikipedia nicht gezeigt werden. --Pressemappe 13:59, 15. Sep 2006 (CEST)

Das ist nicht absolut unumstritten (man kann die Meinung vertreten, dass die PD-Freigabe nur innerhalb der Vereinigten Staaten gilt) aber ja, das wird akzeptiert. —da Pete (ばか) 14:13, 15. Sep 2006 (CEST)
Die Wikipedia-Richtlinien akzeptieren Bilder, wenn eine Regierung sie in ihrem Gesetz als PD freigegeben hat UND gleichzeitig selbst die Rechte daran selbst besitzt (auch in Deutschland z.B. bei Gesetzestexten u.ä.), weil hier das fremde Gesetz durchaus zusätzlich (von der Sicht der Gesetzeslage in anderen Staaten) als zivilrechtliche Lizensierungserklärung interpretiert werden kann (wie gesagt, die Regierung verfügt ja über ihre eigenen Rechte). Etwas anderes ist es, wenn in einem Gesetz etwas als PD freigegeben wird, die Regierung aber (von der Sicht der Gesetzeslage in anderen Staaten) nicht die Rechte daran besitzt (Commons:Template:PD-Italy). Umstritten ist es deshalb, weil nicht klar ist, ob einem Gesetz, wenn man es als Lizenz interpretiert, wirklich weltweiter Charakter zukommen kann, oder ob bereits die Tatsache, dass es ein Gesetz mit territorial "mehr oder weniger" beschränkter Wirkung ist, dieses ausschließt. Ich schreibe "mehr oder weniger", denn es ist durchaus nicht unmöglich, dass ein US-Gericht jemanden im Ausland wegen Verstoßes gegen ihr Copyright verurteilen würde (auch wenn so etwas nur sehr schwer zu vollstrecken wäre), so dass man also auch für die andere Sicht argumentieren kann. So etwas ähnliches gab es ja auch im Tron-Fall (Deutsches Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen US-Foundation, da wegen Internetweiter abrufbarkeit und ggfs. auch deutscher Sprache "Erfolgsort" auch Deutschland). (Siehe Forum shopping Da kann man durchaus beide Auffassungen ernsthaft vertreten. --Rtc 16:30, 15. Sep 2006 (CEST)

Reform

Um die Sache mit dem Rechtsberatungsgesetz weitestgehend zu klären, habe ich zumindest mal als Anfang oben klargestellt, dass hier Fragen im Hinblick auf die Wikipedia-Richtlinien zum Urheberrecht beantwortet werden, nicht Fragen im Hinblick auf das Urheberrecht selbst (und allgemeine Fragen stellt hier sowieso niemand, und "ist es legal, wenn ich ..." sind doch leider sehr häufig geworden). Da die Vermischung von Recht und Richtlinien leider im Wikipedia-Namensraum weit verbreitet ist, habe ich weitere Ideen dazu zusammengetragen:

Bitte auch beachten, dass die momentane Form auch nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz nicht durchgehen würde, denn "alle Personen und Organisationen, die außerhalb des Familien- und Freundeskreises unentgeltlichen Rechtsrat anbieten, [müssen] entweder selbst Volljuristen sein oder eine qualifizierte juristische Anleitung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherstellen" (Zypries, [67]) Das ist bei Wikipedia aber vom Prinzip her bereits nicht möglich. --Rtc 18:26, 15. Sep 2006 (CEST)

Ich darf darauf hinweisen, dass auch allgemeine Fragen zum Urheberrecht die Artikel der Wikipedia zu diesem Themen fördern und daher hier ihren Platz haben. Die Ansichten von Rtc über Rechtsberatung erachte ich nicht als für mich verbindlich. Wir tauschen hier Meinungen aus und geben keine Rechtsberatung, von daher weise ich die Bedenken von Rtc zurück --Histo Bibliotheksrecherche 21:40, 16. Sep 2006 (CEST)
Sinn des Rechtsberatungsgesetzes ist es, Personen vor Inkompetenz und mangelndem Wissen zu schützen. Ich weiß nichts, ich bin inkompetent, wir wissen nichts, wir alle sind inkompetent. Effektiv wird hier Rechtsberatung gegeben, es werden Personen unterm Strich konkrete Ratschläge erteilt, ob sie etwas hochladen sollen oder nicht, es lässt sich nicht abstreiten, dass es darauf hinaus läuft, "Handlungsweisen [zu] empfehlen". Dabei erweckt bereits die apodiktische Sprache teilweise "den Anschein einer verbindlichen, die Rechtsfrage lösenden Aussage". Es wird geschäftsmäßig betrieben – mit Wiederholungsabsicht und sogar regelmäßig und nachhaltig. Es werden "dauerhaft Angaben zu Fundstellen in Gesetzeskommentaren" gemacht, und das sogar indirekt über Wikipedia-Artikel, die höchstwahrscheinlich vieles falsch darstellen. Es wird sich der "Anschein eines überlegenen Wissens" gegeben. Das ist mit den "Grundsätzen des freien Berufsrechts der Rechtsanwälte und des Rechtsberatungsgesetzes unvereinbar". Man kann nur dazu plädieren, "von gutgemeinten Ratschlägen in Zukunft abzusehen", denn es ist nicht von der Hand zu weisen, dass "Rechtssuchende einen Anspruch auf kompetente Beratung haben". Nein, mit Meinungsfreiheit wird man sich hier nicht herausreden können. Zitate aus einem Beitrag von Wolfram Geyer, Rechtsanwalt.[68] --Rtc 22:31, 16. Sep 2006 (CEST)

Wer die Ansichten eines Rechtsanwalts hier für bare Münze nimmt, zeigt, dass er noch einen erheblichen Lektürebedarf hat. Da ich selbst wg. angeblichen Verstoßes gegen das RBerG in einem Mailinglistenbeitrag vor vielen Jahren angezeigt wurde (aber die Staatsanwaltschaft offenbar nicht einmal einen Anfangsverdacht bejahte) und seither die Problematik in der Rspr. (BVerfG) und Diskussion stets verfolgte, bin ich wie meistens besser informiert als Leute, die bei frag-einen-anwalt.de sich Rat suchen müssen. Nach der RSpr. des BVerfG ist es uns vermutlich erlaubt, bei der Entscheidung über das Hochladen gemäß unseren URV-ausschließenden Richtlinien die damit zusammenhängenden rechtlichen Implikationen zu erörtern. Bei jeder Anfrage einen RA zu fragen, ist offensichtlich absurd. Ebenso dürfen wir hier Artikel zu urheberrechtlichen Themen einstellen und eine zentrale Diskussionsseite zu den damit in Verbindung stehenden Fragen - nämlich diese - einrichten. Von daher weise ich die Bedenken von Rtc einmal mehr zurück. --Histo Bibliotheksrecherche 22:51, 16. Sep 2006 (CEST)

Diese Ansichten sind allein deshalb falsch, weil es den Leuten hier im Allgemeinen um Fälle geht, bei denen jeder vernünftige Anwalt sagen würde "Wollen Sie eine ehrliche Antwort? Laden Sie es nicht hoch." Sinn des Gesetzes ist es, Leute vor Inkompetenz zu schützen und die geballte Inkompetenz ist hier offenbar versammelt. Jede falsche Aussage, die hier gemacht wird, kann für einen Benutzer einen hohen Schaden bedeuten, der nicht versichert ist. Hier geht es immerhin um ein Projekt, bei dem im Regelfall jedes Bild gleich in einem Artikel steht, der bei Google unter der Top 10 steht. Bereits Dein eigener Beitrag, der solche Sachen nicht im geringsten einbezieht und ernsthafte und unzweifelhaft bestehende Probleme mit einem Händewinken abweist, zeigt deutlich, dass diese Form dieser Seite nicht in Ordnung geht. Das sind ganz andere Dimensionen als Deine Mailinglistenaktivitäten. Es wird hier auch nicht erörtert über die "zusammenhängenden rechtlichen Implikationen" (und von einer allgemeinen Erörterung der Rechtslage kann ebenfalls keine Rede sein, alleine schon deshalb nicht, weil die Fragen ja ausdrücklich Wikipedia-Bezug haben müssen), es wird im Allgemeinen eine konkrete Auskunft gegeben, die der Benutzer unterm Strich als 'es ist legal/nicht legal' auffasst und im direkten Zusammenhang damit sein Verhalten danach ausrichtet (und darauf kommt es an). Die Wikipedia-"Artikel zu urheberrechtlichen Themen" habe ich nicht angezweifelt, nur die Projektseiten, deren Richtlinien und Diskussionen einen Anspruch erheben, die Gesetzeslage wiederzugeben und sich als rechtliche Ratgeber für Benutzer präsentieren. Zudem verstehe ich nicht, was das Gezeter soll. Wenn das ganze als Richtlinienrahmen (was wird nicht gelöscht) und nicht als gesetzlicher Rahmen (was ist legal) gestaltet wird, was ja schon teilweise sowieso der Fall ist, dann wird die Wikipedia nicht untergehen. Im Gegenteil, es wird endlich dafür sorgen, dass der Unterschied zwischen der richtliniengemäßen und der gesetzlich erlaubten Verwendung stärker herausgestellt wird. --Rtc 23:14, 16. Sep 2006 (CEST)
Bei Fragestellungen mit direktem Bezug zur Wikipedia mangelt es nach meinem Verständnis für dauerhaft beteiligte Mitarbeiter der Community bereits an der "Fremdheit" der Rechtsfragen. Rtcs Ausführungen zum Thema beruhen ausschließlich darauf, dass hier jeder Beteiligte für sich alleine stehen würde. Das ist rechtsfehlerhaft. Die Community arbeitet gemeinsam an einem Projekt und kann als „nicht-rechtsfähiger Verein“ verstanden werden - und damit sind alle seine Überlegungen hinfällig. --h-stt !? 12:20, 17. Sep 2006 (CEST)
Und weiter geht die Rechtsverdrehung, um die Rechtsverdrehung selbst auch noch zu rechtsverdreherisch zu rechtfertigen. Solche holistischen Auffassungen sind schlicht und ergreifend absurd. Die Wikipedia ist völlig offen, jeder kann editieren, es gibt keine echte Satzung, keinen echten Vorstand, keine echte Mitgliederversammlung, keine echten Beitritte. Es gibt irgendweche sachen die man irgendwie als das interpretieren könnte, aber da sind wir wieder bei der Rechtsverdreherei. Frag doch mal den gemeinen Wikipedianer, ob er glaubt, einem Verein beigetreten zu sein. Also ich bitte Dich... Ganz abgesehen davon sehe ich nicht, wie selbst ein nicht-rechtsfähiger Verein die Rechtsberatung unter Mitgliedern rechtfertigen würde. Solche Überzeugungen sind alle auf Sand gebaut. --Rtc 12:39, 17. Sep 2006 (CEST)
Kennst du die Wandlung der Rechtsprechung zum nicht-eingetragenen Verein über die letzten 106 Jahre? Und die Flexibilität, die die Gerichte immer an den Tag gelegt haben, um dem nicht-eingetragenen Verein Schlagkraft zuzusprechen? Online-Communities sind im BGB nicht erwähnt, aber wenn ein deutsches Obergericht eine Community zu beurteilen hat, die auf Dauer angelegt, ein über sie selbst hinausreichendes Ziel durch einen harten Kern von nicht-kommerziell Mitarbeitenden verfolgt, auf welche Konstruktion im Recht wird das Gericht deiner Meinung nach zurückgreifen oder zumindest in Form eines Analogieschlusses verweisen? Eine Community unserer Größe, Organisationsform und Kompetenz kann nicht ignoriert werden. Wir sind nicht tausende Einzelkämpfer, deshalb sind Rechtsfragen der Community auch ihren etablierten Mitarbeitern nicht „fremd“, womit das Rechtsberatungsgesetz keine Anwendung mehr findet. --h-stt !? 19:09, 17. Sep 2006 (CEST)
Es gibt keine echte Satzung, keinen echten Vorstand, keine echte Mitgliederversammlung, keine echten Beitritte. Du kannst die Rechtsverdreherei noch so händeringend äußern, sie wird dadurch nicht vernünftiger. Solche Überzeugungen sind wilde Spekulation und alle auf Sand gebaut. Wir sind und wir bleiben "tausende Einzelkämpfer". So ist es eben. Solche abstrusen Konstruktionen heranzuziehen um faktisch unrechtmäßige und den Zweck des Gesetzes im Kern berührende Tätigkeiten wie die Rechtsberatung hier setzt nur den weitverbreiteten fortschreitenden Wahn von Commons fort.--Rtc 22:10, 22. Sep 2006 (CEST)

Urheberrecht bei Passfotos

Es handelt sich hierbei nicht um aktuelle Passfotos, sondern um Passfotos die in den Jahren 1933 - 1939 angefertigt wurden. Wie ich es bisher verstanden habe, hat der Fotograf (inzwischen verstoreben, also seine Erbin) das Urheberrecht an diesen Bildern. Jetzt kommt allerdings die Frage zum Begriff Veröffentlichung - handelt es sich beim Einheften dieser Bilder in eine den Behörden vorzuzeigende Kennkarte um eine Veröffentlichung oder nicht. Wenn ja ist das Urhenerrecht abgelaufen (länger als 50 Jahrer) wenn nein spätesten im Jahre 2009 (länger als 70 Jahre) - oder liege ich hier falsch.(nicht signierter Beitrag von 87.78.61.209 (Diskussion) )

"Seit der Umsetzung der EU-Schutzdauerrichtlinie durch den bundesdeutschen Gesetzgeber im Jahr 1995 ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind." (Lichtbildwerk#EU-Recht) "Nach altem, weiter gültigem Recht gilt jedoch für vor dem 1. Juli 1995 erstellte Aufnahmen die normale Schutzfrist von 70 Jahren post mortem auctoris, sofern sich der Urheber zu irgendeinem Zeitpunkt zu seinem Bild bekannt hat. Ein vollgültiger Beweis, dass dies nicht der Fall war, ist faktisch kaum möglich. Es ist immer denkbar, dass der Urheber seinen Namen auf einem Abzug oder bei einer entlegenen Publikation bekanntgegeben hat." (WP:BR#Bilder, deren Urheber nicht bekannt ist) aber "Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert alle Bilder, die 100 Jahre oder älter sind, ohne expliziten Nachweis des Todesdatums des Urhebers [auf die eigene Gefahr des Hochladers], sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist." (WP:BR#Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind)--Rtc 19:29, 15. Sep 2006 (CEST)

Ich würde gerne das Bild nehmen. Es ist nach menschlichem Ermessen jünger als dashier der gealterten Frau die erst 1920 verstorben ist. Würde ich mit dem Hochladen das Projekt in Gefahr bringen? Wie wäre im positiven Fall der Lizenzbaustein richtig? --Löschkandidat 23:41, 15. Sep 2006 (CEST)

Das ist ein Grenzfall... Wann starb die Frau? wie alt war sie auf dem Foto? Ist das Bild vor 1907 entstanden? Wenn du Frage 3 eindeutig mit "ja" beantworten kannst, ist das Bild gemeinfrei. Da hilft etwas recherchieren, der zweite Link spricht eigentlich für eine Dagierrotypie, was 1900 nicht mehr üblich war. - im Zweifelsfall würde ich von Gemeinfreiheit ausgehen, wenn ich keine weiteren Infos habe. --Ralf 00:00, 16. Sep 2006 (CEST)
Nochmal nachgesehen: Die Frau war 1907 81 Jahre alt. Die beiden Bilder zeigt meines Erachtens eine Frau mit 70-75 Jahren Alter. Das läßt sich schlecht schätzen, aber "damals" sahen Menschen früher alt aus. Ich würde sagen, die Bilder sind beide PD-alt, solange niemand etwas anderes behauptet. --Ralf 00:07, 16. Sep 2006 (CEST)
Das Bild ist natürlich nicht automatisch gemeinfrei, wenn man Frage 3 mit "ja" beantworten kann, es wird dann nur – auf die eigene Gefahr des Hochladers – nicht gelöscht. Nach groben Schätzungen sind nach 100 Jahren ca. die Hälfte der Fotografen noch nicht 70 Jahre lang tot, und davon dürfte nochmals wieder nur ein gewisser Anteil sich zu dem Werk "bekannt" haben (es reicht ja, wenn jemand weiß oder theoretisch nachvollziehbar ist, wer das Foto geschossen hat). Dieser Anteil wäre dann nicht gemeinfrei. Bitte die Richtlinien nicht mit dem Gesetz verwechseln (siehe oben). --Rtc 00:28, 16. Sep 2006 (CEST)

Ich habe nicht vor, in großem Umfang das seit meinem zeitweiligen Ausscheiden aufgelaufene Fragengut nachzukommentieren. Ich habe allerdings vor, weiterhin ein Auge auf diese Seite zu haben, zumal nicht zuletzt die Bitte eines befreundeten Wikipedianers, das Feld doch bitte nicht ganz Rtc zu überlassen, ein Grund (neben anderen) waren, zurückzukehren. Im vorliegenden Fall sollte man die Kirche im Dorf lassen, also PD-alt. --Histo Bibliotheksrecherche 21:36, 16. Sep 2006 (CEST)

Bitte entschuldigt die Verspätung - danke! Ich habs nun hochgeladen, pd-alt gebausteint, und in den Artikel eingebaut.--Löschkandidat 13:29, 19. Sep 2006 (CEST)

Benutzung selbst erstellter Texte in anderen Seiten

Hallo Wikipedianer,

wie sieht das aus, wenn ich einen Text oder Teile davon aus einer von mir mit erstellten Seite auf einer anderen Seite ähnlichen Themas mitverwende. Z. B. In Buggingen habe ich Teile aus der Orts-Chronik verwendet. Nun sind in dieser Chronik auch Angaben über andere Orte oder das ganze Land z. B. des Markgräflerlandes drin enthalten, kann ich ohne weiterem, meine Texte kopieren und z. B. unter Markgräflerland oder z. B. einen anderen Ort aus diesem Gebiet verwenden? Bitte antwortet mir. Vielen Dank. --Roadytom 12:50, 16. Sep 2006 (CEST)

  1. Hast Du den Text der Chronik selbst geschrieben? Wenn nein, brauchst Du ohnehin die Textfreigabe der Urheber, um den Text überhaupt zu verwenden. Siehe hierzu Urheberrechte beachten und Textplagiat.
  2. Falls Du den Text selbst verfaßt hast gibt es keinen Grund, warum Du ihn nicht auch in mehreren Artikeln verwenden solltest, sofern sie inhaltlich passen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 13:18, 16. Sep 2006 (CEST)

moin,

meiner meinung nach ist gfdl ausgeschlossen, selbst panoramafreiheit fällt hier weg, weil das bild (selbst die ausgangsversion [s. versionsgeschichte]) völlig beschnitten wurde. und nur so nebenbei: erkennen kann man darauf eh nichts --Frumpy !? 17:04, 16. Sep 2006 (CEST)

Richtig. Richtlinienwidrig. Siehe auch #Bild:Bodmerfresko_5.jpg. --Rtc 18:07, 16. Sep 2006 (CEST)

Ich wüsste gerne, ob dieses Bild auf der englischen Wikipedia auch hier verwendet werden darf, denn dort steht keine Lizenz.. Wie ist das denn bei berühmten Persönlichkeiten mit den Lizenzen.. ? Danke schonmal --J-PG MaL LaCHeN?! 21:01, 16. Sep 2006 (CEST)

Nein, darfst du nicht; selbst in en wird es bald gelöscht („Failure to tag an image may lead to its deletion.“ - das dürfte das englische Äquivalent zu unserem „Bild-Lizenz-unbekannt“ sein). Dass die Person eine gewissen Prominenz hat, berührt nicht das Urheberrecht des Fotografen. Allerdings ist das Recht am eigenen Bild bei Promis eingeschränkt. --Isderion 21:29, 16. Sep 2006 (CEST)
Bei berühmten Persönlichenkeiten greifen bestimmte Ausnahmen beim Recht am eigenen Bild des Abgebildeten, aber nicht bei dem davon völlig unabhängigen Urheberrecht des Fotografen (auch bzw. erst recht nicht, wenn es ein berühmter Fotograf ist). --Rtc 21:35, 16. Sep 2006 (CEST)
Ok, danke --J-PG MaL LaCHeN?! 21:37, 16. Sep 2006 (CEST)

Buchumschlagsfoto zulässig?

Darf ich das selbst geknipste Foto eines biographischen Buches (USA, 2003) von Autor A über Person B, das in der Literaturliste und im Text eines Personenartikels über Person B mehrfach erwähnt/zitiert wird und auf dem sich ein Foto der biographierten Person B befindet, hochladen (unter welcher Lizenz) und in den Wikitikel über Person B einstellen? Oder würde das als Trick zur Umgehung der Rechte des Buchcoverphotographen C erkannt und also gelöscht? --Wahrerwattwurm Mien KlönschnackTM 21:49, 16. Sep 2006 (CEST)

Natürlich darfst du das nicht. Dein Foto zeigt ein geschütztes Werk, das nicht unter freier Lizenz steht --Histo Bibliotheksrecherche 21:52, 16. Sep 2006 (CEST)

Schade. Danke von --Wahrerwattwurm Mien KlönschnackTM 21:58, 16. Sep 2006 (CEST)

"And no, it doesn't matter whether Mickey Mouse is printed on a T-shirt, which you bought with your own money and which is worn by yourself while you're walking in a public place, loudly reciting the GFDL. That doesn't at all give you the right to take a picture of the T-shirt, cut out Mickey Mouse and upload it as "free" material. Nothing you'll ever do, whether you draw Pikachu with your own crayons or sculpt a giant Sailor Moon figurine, will ever lead to the point where you magically turn copyrighted material into "free" material" Commons:Commons:Derivative work --Rtc 22:03, 16. Sep 2006 (CEST)

@Rtc: kannst du das mal bitte allgemeinverständlich auf deutsch posten? Ralf 22:53, 16. Sep 2006 (CEST)

auch wenn ich nicht Rtc bin:

Und nein, es spielt keine Rolle, ob die Mickymaus auf einem T-Shirt abgebildet ist, das mit deinem eigenen Geld gekauft hast und am eigenen Leibe trägst, während du dich auf einem öffentlichen Platz aufhältst und lauthals die GFDL rezitierst. Das gibt dir nicht das Recht, ein Foto vom T-Shirt zu machen, die Mickymaus auszuschneiden und sie als "freies" Material hochzuladen. Ob du nun Pikachu selbst zeichnest oder eine riesige Sailor-Moon-Skulptur herstellst - nichts was du tust wird urheberrechtlich geschütztes Material in "freies" Material verwandeln. commons:Commons:BearbeitungenGruß --Isderion 23:01, 16. Sep 2006 (CEST)

Micky Maus schreibt sich auseinander und er ist nicht weiblich. --Toon 00:51, 17. Sep 2006 (CEST)

Fotos eines Schnitzaltars

Benutzer Messina hat einige Fotos zweier geschnitzter Altäre in Bönnigheim und Ellhofen eingestellt [69], Beispiele: Bild:CyriakuskircheCyriakusMitte.jpg oder Bild:EllhofenAltarGeburt.jpg. Es handelt sich nicht um Fotos flacher Gemälde, sondern um Fotos geschnitzter Altarschreine, also dreidimensionaler Kunstwerke. Er hat sie mit hoher Sicherheit nicht selbst fotografiert (bisher war unter den von ihm hochgeladenen Bildern noch nie ein zweifelsfrei eigenes Foto), sondern aus einer oder zwei Publikationen von 1980 und 1983 gescannt (Details müsste man ggfs. noch erfragen). Begründen diese Fotos ein eigenes Urheberrecht (und müssen dann gelöscht werden), oder dürfen wir sie verwenden? --Rosenzweig δ 01:22, 17. Sep 2006 (CEST)

Eine Fotografie begründet Urheberrecht, ein Kopieren oder Scannen nicht --Isderion 02:03, 17. Sep 2006 (CEST)
Diese Aussage ist irreführend ('Dann fotografier ich es halt ab, statt es zu scannen') Fotoapparat und Kopierer und Scanner sind in vielen Belangen gleichwertig, da sie mehr oder weniger auf der gleichen Technik basieren. Es kommt darauf an, dass das Fotografieren von geschützten Vorlagen eine Bearbeitung oder (beim abfotografieren) sogar eine Vervielfältigung ist, die nur mit Zustimmung des Urhebers der Vorlage erlaubt wäre. --Rtc 02:57, 17. Sep 2006 (CEST)
Diese Aussagen sind nicht weniger wirr. Hier geht es darum, dass jemand Fotos, die Dritte von 3-D-Objekten gemacht haben, unzulässigerweise hier unter freier Lizenz eingestellt hat - eine klare URV, die im Wuderholungsfall zur Sperrung des Benutzers führen sollte. --Histo Bibliotheksrecherche 03:12, 17. Sep 2006 (CEST)

Ich habe sie alle zum LA gestellt unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/17. September 2006#Fotos eines Schnitzaltars. Zwar sieht das ein oder andere zweidimensional aus, ich möchte das aber nicht beurteilen, da vor allem bei den qualitativ schlecheren unter den s/w-Fotos eine Unterscheidung nur schwer möglich ist. Zudem ist hier und dort ein Schmuckrahmen drauf, der definitiv dreidimensional ist und manche Bilder sind wohl mit Blattgold verziert, das wegen der Eigenschaften des Materials einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Ausleuchtung zulässt. --Rtc 03:37, 17. Sep 2006 (CEST)

Shalom ! Danke schön für die Infos. Lehitraot . Mit freundlichen Grüssen --Messina 12:16, 17. Sep 2006 (CEST)

"frei zur nichtkommerziellen Nutzung"

Die Fragen rund um Bildrechte haben mittlerweile eine Virulenz erreicht, die die bisherige Handhabung in der Wikipedia als nicht mehr tragfähig erscheinen lässt. Es ist angebracht, an prominenter Stelle im Bildtutorial die widersprüchlichen Standpunkte zu sammeln und zentral zu klären.
So lese ich zum einen im FAQ Rechtliches: Frage: Darf ich Bilder einer Website, die für private und nichtkommerzielle Zwecke frei verwendet werden dürfen, in die Wikipedia einbauen?. Antwort: Nein. [...] Die GFDL besagt, dass der Urheber anderen erlaubt, den Inhalt nach bestimmten Regeln zu verwerten. Diese Regeln erlauben ausdrücklich die kommerzielle Verwendung. Wir können also nicht ein Bild aufnehmen, das zwar wir verwenden dürfen, von dem wir aber nicht anderen erlauben dürfen, es kommerziell zu verwenden.
Andererseits heißt es im selben FAQ: Frage: Sind alle Inhalte der Wikipedia unterm Strich frei? Antwort: Nein. [...] Bilder, die Wappen oder Firmenlogos zeigen, können [...] zwar im Kontext eines Wikipedia-Artikels als Illustration genutzt (nicht: verwendet oder geführt), aber nicht beliebig gewerblich genutzt oder verändert werden.
Zur Folge hat dies, dass einige Bilder, deren nichtkommerzielle Nutzung ausdrücklich erlaubt wurde, gelöscht werden sollen (1), während der gleiche LA bei anderen Bildern, für die der Rechteinhaber eine kommerzielle Nutzung ausdrücklich verboten hat, als Vandalismus bezeichnet wird (2). Problematisch ist dabei insbesondere, dass bei erster Frage die Einbindung eines Bildes in einen Artikel als "verwenden" angesehen wird, während diese Einbeidung bei der zweiten Frage eben gerade keine "Verwendung", sondern nur noch eine "Nutzung als Illustration" sein soll. Das ist nicht nachvollziehbar.
Es wird geunkt, Benutzer:Steschke sei ein Experte für Fragen über Bildrechte. Mir gegenüber meinte er allerdings nur, er sei nicht mein Babysitter, und lehnte es im übrigen ab, sich zur Sache zu äußern (3). Insofern erbitte ich qualifizierte Äußerungen anderer Personen. Danke!
Henning Blatt 01:34, 17. Sep 2006 (CEST)

Die beiden FAQ-Punkt sind nur scheinbar widersprüchlich. Der erste zitierte Punkt bezieht sich auf Urheberrechte ohne die Grenzen der Urheberrechtsschranken (Zitate, Panoramafreiheit, Beiwerk, etc.), der andere Punkt auf vom Urheberrecht unabhängige Rechte sowie die Grenzen eben dieser Urheberrechtsschranken. Zu Deiner Meinung zu Bild:ICDO_logo.gif, dass "immerhin ist das Logo einigermaßen anspruchsvoll gestaltet" sei, kann ich nur sagen, dass dieses Logo vermutlich "nichts [hat], was eine Schutzfähigkeit auch nur unter dem Gesichtspunkt - der hier nicht einmal geschützten (vgl. Schricker/Loewenheim, a.a.O.) - kleinen Münze begründen könnte" (Bild:SED-Logo.png), weil es aus drei vorher längst bekannten Elementen besteht, und selbst wenn es so etwas hätte, würde für "Werkqualität und damit für den Urheberrechtsschutz ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung" gefordert, einen "höheren schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad [..] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden dürfe" (Schöpfungshöhe#Exemplarische Darstellung: Werke der angewandten Kunst), denn das Geschmacksmustergesetz hat hier den Charakter eines lex specialis. --Rtc 02:12, 17. Sep 2006 (CEST) --Rtc 02:12, 17. Sep 2006 (CEST)
Ich formuliere es um:
1. Darf ich dieses Bild in die Wikipedia einbauen?
2. Und darf ich dieses Bild in die Wikipedia einbauen?
Henning Blatt 02:18, 17. Sep 2006 (CEST)
Rechtlich oder bezüglich der Richtlinien? Das sind zwei paar Schuhe. Zur Rechtlichen Seite musst Du Deinen Anwalt fragen. Er wird Dir sagen: "Herr Blatt, wenn Sie eine ehrliche Antwort von mir haben möchten, dann tun sie's nicht" --Rtc 02:21, 17. Sep 2006 (CEST)
Dieser Satz kommt mir bekannt vor. Und grundsätzlich kann ich damit auch gut leben, da URVs i.d.R. ohnehin nicht verfolgt werden; schließlich kennt sich auch die Richterschaft damit nicht richtig aus. Nur ein Punkt ist aber durchaus problematisch: Die Materie wird in der Wikipedia nicht einheitlich gehandhabt, sodass einzelne Bilder herausgepflückt und dann gelöscht werden. Warum gibst Du nicht dem Uploader dieses Bildes den gleichen Rat wie mir? Henning Blatt 02:28, 17. Sep 2006 (CEST)
Ich gebe Dir keinen Rat. Ich gebe einem Uploader auch keinen Rat. Das ist mir sogar gesetzlich untersagt. Jeder haftet für das, was er hochläd. Wenns durch die Richtlinien akzeptiert ist, aber nicht legal ist, ist das sein Pech. Das hätte er sich vor dem Hochladen überlegen müssen. --Rtc 02:34, 17. Sep 2006 (CEST)

Ich möchte keinen rechtlichen Rat. Ich möchte nur wissen, was hier in der Wikipedia möglich ist. Von Admins wird meine Sperre betrieben, weil ich in der Einbindung der UN-Flagge eine URV sehe und das durch einen entsprechenden LA kundtue, während Flaggen anderer Organisationen ganz selbstverständlich zur Löschung vorgeschlagen werden. Du verstehst das Dilemma? Henning Blatt 02:39, 17. Sep 2006 (CEST)

gesperrt und gelöscht wird bei Richtlinienverstoß. Rechtliche Schritte drohen bei Gesetzesverstoß. Diese beiden Kriterien sind voneinander unabhängig. Was meinst Du also mit "möglich"? Möglich ist alles: Dass ein Bild gegen die Richtlinien verstößt, aber nicht gegen das Gesetz (das passiert sogar sehr oft, vor allem bei nicht-freien lizenzen, z.B. Einschränkung der urheberrechtlichen lizenz auf nichtkommerzielle nutzung). Es ist auch möglich, dass ein Bild scheinbar Richtlinientreu ist, aber ein Gesetzesverstoß. Das Dilemma ist ganz einfach zu lösen: Du schießt einfach mal ein eigenes Foto, statt auf Webseiten welche sammeln zu gehen. Wikipedia ist dafür da, um freie Inhalte zu schaffen, nicht um eine lediglich legale Enzyklopädie mit möglichst vielen Bildern zu erstellen oder um in vorhandene Bilder aus der Internet eine freie Lizenz hineinzulesen. --Rtc 02:48, 17. Sep 2006 (CEST)
Bitte, Rtc, ich habe auch Jura studiert. Und gar nicht mal so völlig schlecht. Meine Anfrage bezog sich selbstverständlich auf das, was nach den Wiki-Richtlinien möglich ist. Henning Blatt 02:59, 17. Sep 2006 (CEST)
Ja, genau... :) Danke für das Merkblatt. Nur steht da auch nichts neues drin. Wenn Du es aber schon mal gepostet hast: Die Flagge der UN darf "nur nichtkommerziell" genutzt werden, ist also regelwidrig. Unterstützt Du meinen LA für die Flagge? Laut Merkblatt ist es sogar illegal, da "abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)". Henning Blatt 02:43, 17. Sep 2006 (CEST)
Nein, es ist nicht regelwidrig, weil die obigen Felder alle ein (c) haben und sich somit eindeutig auf das Urheberrecht beziehen, und nicht auf davon unabhängige Rechte wie das Markenrecht oder das Wappenrecht oder das Namensrecht. Das mit dem Abzeichnen bezieht sich natürlich nur auf Vorlagen, die überhaupt (urheberrechtlich) geschützt sind. --Rtc 02:48, 17. Sep 2006 (CEST)
Du meinst also, die Flagge wäre keines Urheberrechtsschutzes zugänglich? Henning Blatt 02:59, 17. Sep 2006 (CEST)
Frag einen kompetenten Anwalt, wenn Du eine Antwort auf diese Frage haben willst. --Rtc 03:04, 17. Sep 2006 (CEST)
Also das nenne ich endlich mal eine ehrliche Antwort! Leider ist hier sonst kaum jemand zu einem solchen Eingeständnis bereit. Jetzt müsste ich nur noch herausfinden, wie ich die Löschung der diversen Bilder verhindern kann. Schließlich halten sich viele Admins für Vollprofis in Sachen Urheberrecht und schalten und walten, wie es ihnen gefällt. Gute Nacht! Henning Blatt 03:08, 17. Sep 2006 (CEST)
#Reform --Rtc 03:11, 17. Sep 2006 (CEST)

Ich habe kein Problem damit, auch ohne Verweis auf einen Anwalt die Schöpfungshöhe von Flaggen zu bezweifeln --Histo Bibliotheksrecherche 03:23, 17. Sep 2006 (CEST)

Jetzt mal in praktisch: Im Rahmen dieser Diskussion wurden drei Beispiele genannt: Bild:ICDO_logo.gif, Bild:France signing EU Constitution.jpg und Bild:Flag of the United Nations.svg. Die beiden Flaggen erreichen nach deutschem Recht nicht die erforderliche Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz. Nach dem momentan vorherrschenden Verständnis der WP-Richtlinien sind sie daher „frei“, auch wenn sie aus Namensrecht Verwendungseinschränkungen unterliegen. Bei dem Foto ist es trivial, das ist natürlich nicht frei, denn hier liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk vor und die Lizenz ist nicht „frei-genug“ für eine Verwendung unter unseren Richtlinien. Soweit man mit gutem Gewissen eine Zusammenfassung erstellen kann, kümmern wir uns hier nur um urheberrechtliche Ansprüche, alle anderen Einschränkungen sind für uns unbeachtlich. Ein evtl Weiternutzer muss sich darüber selbständig Gedanken machen. --h-stt !? 12:30, 17. Sep 2006 (CEST)
Diese Logos/Flaggen unterliegen gegebenenfalls nicht dem deutschen Urheberrecht, das ist richtig. Aber wie sieht es in anderen Ländern aus? Die UN-Flagge liegt z.B. auf Commons. Commons wendet sich nicht an Deutschland, auch nicht an die deutschsprachigen Gebiete (wie die deutschsprachige Wikipedia etwa), sondern ausdrücklich an die ganze Welt. Und hier gibt es durchaus Länder, wo diese Dinge gesetzlichen Einschränkungen unterliegen. Das sind vor allem auf Commonwealth-Staaten, unter denen ein "Sweat of the Brow"-Konzept verbreitet ist. Zudem genießen solche Dinge prinzipiell Geschmacksmusterschutz (das ist ja oft gerade der Grund dafür, dass kein Urheberrechtsschutz besteht). Dieser muss zwar je nach Land angemeldet werden (in der EU gibt es ihn sogar auf eine Zeit von drei Jahren ab Veröffentlichung kostenlos und ohne Anmeldung, ganz urheberrechtsartig). Ausgeschlossen ist das aber nicht. Zudem wird hier mit keinem Wort erwähnt, dass die Lizenzangabe bei der UN-Flagge blanker Unsinn ist. Soweit die Flagge Schutzrechte genießt, hilft es auch nicht (siehe Frage weiter oben), wenn die Flagge an einem öffentlichen Ort aufgestellt wird, dort "Es sei PD! Es sei PD!"-Regengesänge aufgeführt werden, ein Foto geschossen wird, von diesem Foto abgezeichnet wird und das ganze durch drei Nutzer hintereinander als "PD" indossiert wird. Insofern ist die suggerierte Lage, dass das Bild alleine deshalb PD ist, weil es durch die Open Clip Art Library als PD tituliert wurde, irreführend bis zum geht nicht mehr. Solche Auszeichnungen scheinen der Praxis der Commons-Richtlinien (wie so vieles) ja scheinbar zu genügen. Jedenfalls entbinden die Commons-Richtlinien den Hochlader nicht von seiner gesetzlichen Verantwortung, und dass Commons Bilder akzeptiert, die nicht in allen Ländern legal sind, bedeutet nicht, dass dem Hochlader diesbezüglich auch nichts blüt. Da ich inkompetent bin, wir alle inkompetent sind, gibt es sicherlich noch viele weitere Gefahren, die für einen Hochlader lauern, und die wir nicht abschätzen können. Das sind jetzt nur ein paar Punkte die penetrant verschwiegen werden, wenn ein Nutzer fragt. Es werden stattdessen grob vereinfachende Darstellungen gemacht, die eine vereinfachte Weltsicht vermitteln, die unter Gleichsetzungen von Meinungen, Richtlinien und Gesetz entstand und die einfach nicht der Realität entspricht. Deshalb ist es nicht nur besser, wenn der Hochlader sich bei so etwas an seinen Anwalt wendet, es ist in gewisser Form sogar in seinem eigenen Interesse geboten. --Rtc 13:12, 17. Sep 2006 (CEST)
Gehts vielleicht eine Spur kürzer und ohne Geschwalle? Wir sind hier nicht da, um lange Ergüsse von Rtc zu lesen, in der er seine Sicht des Urheberrechts der Weltgemeinschaft kundtut --Histo Bibliotheksrecherche 18:43, 17. Sep 2006 (CEST)

Wollte das richtige Baperl setzten, aber da steig ich komplett aus. PD-LOC ist es nicht, da der Fotograf auf der 2. im Baperl angegebenen Liste steht. Aber es ist PD lt. LOC. Was nehme ich? oder LA auf Commons? --Franz (Fg68at) 13:28, 17. Sep 2006 (CEST)

Carl van Vechten starb am 21. Dezember 1964. Das Bild ist noch lange nicht gemeinfrei in Detuschland, weil laut Staatsvertrag von 18xx Amis in Deutschland den Deutschen bezüglich Urheberrecht gleichgestellt sind und kein Schutzfristenvergleich durchgeführt wird. Schau doch mal Bild:Carl Van Vechten.jpg nach, was dort für ein ominöser Tag drin ist ("As the restrictions on this collection expired in 1986, the Library of Congress believes this image is in the public domain" – Der Schutz der Kolletion als solche? Warum 1986 abgelaufen? "believes"? Es ist schwer nachvollziehbar, was hier gemeint ist. Rechtsverdreherei, wenn Du mich fragst.) Dann wird noch sehr gerne Unfug namens Commons:Template:PD-US-not renewed und Commons:Template:PD-US getrieben.--Rtc 13:42, 17. Sep 2006 (CEST)
Vechten hat bestimmt, dass ab 1966 die Bilder 20 Jahre lang nur mit der schriftlichen Erlaubnis des Rechteverwalters verkauft, reprodiziert, veröffentlicht oder wegegeben werden dürfen. [70] Die Zeit ist vorbei, also braucht man keine Erlaubnis mehr. Was fehlen würde wäre eine explizite freigabe für PD. Gab es damals schon so etwas? --Franz (Fg68at) 18:03, 17. Sep 2006 (CEST)
LOC unterliegt hier einem schweren Irrtum. Offenbar sollte die Sammlung für 20 Jahre unter Verschluss bleiben, nicht mehr und nicht weniger. Danach darf sie in körperlicher Form zugänglich gemacht werden und (gemäß gesetzlichen Schrankenregelungen bzw. Einverständnis der Recheverwalter) eventuell auch verwendet, aber es werden dann doch keine Nutzungsrechte bezüglich Copyright an die Allgemeinheit in PD-Reichweite freigegeben. Der Interpretation des LOC wird außerdem (zurecht) widersprochen, und eine Klage scheint alleine deshalb nicht druchgeführt zu werden, da die Erklärung auch leicht so missverstanden werden kann, wie es das LOC hier tut, und weil wohl beim Verlieren des Falls befürchtet wird, auf hohen Gerichtskosten sitzen zu bleiben. Wir sollten von so etwas die Finger lassen. Das LOC lässt sich hier das gleiche zu schulden kommen wie Commons: Maßlose Gier. --Rtc 18:21, 17. Sep 2006 (CEST)
Nimm {{PD-author}} --h-stt !? 18:49, 17. Sep 2006 (CEST)

...und lass Dich vom Rechteinhaber (ist auf der LOC-Seite aufgeführt) verklagen. Wenn das eine PD-Freigabe wäre, wäre die Veröffentlichung unter jeder freien Lizenz auch immer eine solche (da erlaubt man sofort all das, was der Urheber hier erst nach 20 Jahren erlaubt).--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 19:17, 17. Sep 2006 (CEST)

Ich halte es für unangebracht, der LoC maßlose Gier zu unterstellen. Sie bemüht sich, für die Nutzung der Bilder das Maximum herauszuholen, wobei das natürlich in einer Reihe von Fällen zu unangemessenen Ergebnissen führen mag. Vechten war hier schon vor langer Zeit, als Rtc uns noch nicht mit seiner Inkontinenz, die Finger von der Tastatur zu lassen, molestierte, Thema. Wir akzeptieren bis auf weiteres die PD-Angage aus Washington. --Histo Bibliotheksrecherche 19:12, 17. Sep 2006 (CEST)

Behalt Deine Meinung über mich das nächste mal für Dich, sie ist allgemein bekannt. Ich habe für das Template LA auf Commons gestellt. Du kannst ja dort mit einem saftigen Vote mit viel Fettdruck, Trollanschuldigungen und Sperraufrufen Deine Schimpfsucht austoben. --Rtc 19:30, 17. Sep 2006 (CEST)
Deine Ansichten sind leider auch allgemein bekannt, weil du sie in epischer Breite hier servieren darfst. Von daher wirst du nicht ernstlich annehmen, dass deine Anschuldigungen und Anregungen das Maul zu halten Eindruck auf mich machen. Ich schätze vieles von dem, was du ausführst und in nicht wenigen Fragen haben wir gemeinsame Ansichten. Aber glaub nicht, dass du mit deiner Art nur mich hier nervst. --Histo Bibliotheksrecherche 20:09, 17. Sep 2006 (CEST)

VG Bild-Kunst

Dieses Bild stellt ein Bauwerk, ein Kunstwerk, eine Texttafel oder ein anderes höchstwahrscheinlich urheberrechtlich geschütztes Objekt dar und wurde mit Erlaubnis des Künstlers fotografiert und veröffentlicht. Während das Foto als solches entsprechend den Regeln der Wikipedia als gemeinfrei oder unter GNU-FDL freigegeben wurde oder äquivalent frei ist, unterliegt die Darstellung des Gegenstands dem unabhängigen Urheberrecht des Künstlers, was ein Änderungsverbot und möglicherweise sonstige der Panoramafreiheit ähnliche Einschränkungen zur Folge hat.
Warning sign Dies dient lediglich der Diskussion, bitte nicht verwenden.

Bitte äußert sich mal jemand unter Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/31. August 2006#VG Bild-Kunst. Die Löschseite dümpelt jetzt schon geraume Zeit rum, ist zwar noch nicht als abgeschlossen markiert, aber auch nicht mehr auf der Liste der noch abzuschließenden Tage vorhanden. Die Situation ist folgende: Ein Künstler hat einem Fotografen die Veröffentlichung seiner Fotos erlaubt, aber nicht das Kunstwerk selbst unter einer freien Lizenz veröffentlicht. Das dürfte ziemlich parallel der gesetzlichen Panoramafreiheit sein, nur auf privater Ebene. Ist so etwas richtliniengemäß? --Rtc 15:41, 17. Sep 2006 (CEST)

erledigt. Freigabe ist mustergültig. --h-stt !? 18:33, 17. Sep 2006 (CEST)

Noch eine Bild-Urheberrechtsfrage

In der englischen WP steht seit wenigen Tagen dieses Foto (das ich sehr gerne in meinen Artikel einbauen würde) mit folgenden Angaben zur Lizenz: „1/ All users of this image are required to attribute this work to Robert Altman, photographer, with a link to http://www.altmanphoto.com. 2/ For any reuse or distribution, you must make clear to others the license terms of this work. 3./ Permission to use this copyrighted work in Wikipedia articles granted by Robert Altman, the creator and owner, on September 6, 2006. E-mail robert@altmanphoto.com“. Fehlt für die de:wp-Sicht auch an dieser ausdrücklichen Erlaubnis der Verwendung in WP-Artikeln noch der Zusatz, dass der Photograph nicht vollständig auf seine Verwertungsrechte verzichtet, oder darf ich diesmal hoffen? Gruß von --Wahrerwattwurm Mien KlönschnackTM 23:36, 17. Sep 2006 (CEST)

Bei http://www.altmanphoto.com/Page3.Gallery.html steht "Please note that all of these photographs are Copyright © 2002 Robert Altman, All Rights Reserved. They are made available for your personal enjoyment only. Any other use without the express, prior written consent of Robert Altman is strictly prohibited." Scheint eine eher fragwürdige Freigabe zu sein, obwohl man annehmen könnte, dass der Benutzer Robertmark der Fotograf selbst ist, wenn man sich seine Beiträge anschaut.--84.179.112.87 00:23, 18. Sep 2006 (CEST)
Ich verstehe den Lizenz-Punkt 3/ so, dass der Künstler bzw. seine Firma das Bild für Wikipedia ausdrücklich freigegeben hat - deswegen auch seine Mailadresse. Allerdings hoffe ich ja auch, dass ich das Bild verwenden darf... --Wahrerwattwurm Mien KlönschnackTM 00:34, 18. Sep 2006 (CEST)
ja, aber auch das ist richtlinienwidrig. Wikipedia will nur Bilder, die auch anderswo verwendet werden dürfen. Einen guten Überblick, was bei Bildern erlaubt ist und was nicht gibt überigens Benutzer:Rtc/Checkliste.Gruß --Isderion 00:42, 18. Sep 2006 (CEST)
Dann hat de:wp in dieser Frage offensichtlich beknackte, weil unpraktikable Richtlinien. Ich werde also die 100 Jahre ab Nyros Tod warten (bis 2097) oder stattdessen ihren Grabstein in Connecticut photographieren müssen... *grumml* --Wahrerwattwurm Mien KlönschnackTM 01:10, 18. Sep 2006 (CEST)
Das Problem ist eher, dass sich Punkt 2 und 3 etwas wiedersprechen: 2 spricht ja für eine cc-by-sa ähnliche Freigabe, man müßte aber per Mail nachfragen ob Punkt 3 dies nur noch einmal explizit für WP bekräftigen oder auf WP einschränken soll. Sofern kommerzielle Weiternutzung und Bearbeitung nicht vom Urheberrecht her erlaubt ist, ist das Bild sinnlos. Ich finde eher diesen fair-use Hype auf en problematisch. --Taxman¿Disk?¡Rate! 01:30, 18. Sep 2006 (CEST)

@Wahrerwattwurm. Wir haben die Richtlinien, auf die wir uns im Konsens geeinigt haben. Es steht dir frei, bei Hoch auf einem Baum ein Wiederaufnahmeverfahren des Meinungsbilds vom Frühjahr 2005 zu beantragen, das mit knapper Mehrheit eine Liberalisierung beschlossen hatte, aber nie umgesetzt wurde. Ich habe wiederholt Kritiker unserer Policy darauf hingewiesen, aber dann war das Gemaule plötzlich zuende. Den Mumm, Hoch auf einem Baum anzusprechen hat meines Wissens niemand gehabt --Histo Bibliotheksrecherche 02:53, 18. Sep 2006 (CEST)

Man braucht also Mumm, jemanden in WP anzusprechen? War mir bisher neu und stellt für mich auch keine Hürde dar. Leider weiß ich nicht mal, wo ich besagte Disku nachlesen kann; vermutlich im MB-Archiv.
Ich wollte das Thema ja eigentlich auch eine Nummer tiefer hängen. Aber wenn es de facto hier unmöglich ist, einen Artikel über eine Künstlerin mit einem Bild zu verbessern, das sie z.B. auf der Bühne zeigt, was ich aber nicht mehr selbst schießen kann, weil sie leider inzwischen verstorben ist (das aber bei weitem noch nicht lange genug für die "100-Jahre-Konvention"), und wenn selbst das ausdrückliche Einverständnis eines nicht ganz unbekannten Photographen vorliegt, dass sein Bild von ihr in WP (wenn auch mit dem Copyright-Hinweis) verwendet werden darf, diese Nutzung aber daran scheitert, dass der Profiknipser nicht zusätzlich auch noch einwilligen möchte, dass seine Profikonkurrenten sich via WP kostenlos dieses Bildes bedienen und es gewerbsmäßig verwerten dürfen - dann stimmt wirklich etwas nicht mit unseren Urheberrechtsregelungen, die offenbar am liebsten 110%ig juristisch wasserdicht sein müssen. Und so viel ich auch an en:wp zu kritisieren habe: in dieser Frage sind die Tommies dann tatsächlich pragmatischer und erleichtern es Autoren offensichtlich, gute Arbeit abzuliefern, während die (spätestens bei High-End-Kandidaturen ja stets vehement geforderte) Bebilderung in de:wp auf solche unüberwindbaren Mauern stößt.--Wahrerwattwurm Mien KlönschnackTM 13:58, 18. Sep 2006 (CEST)
Wann das Motiv gestorben ist spielt doch keine Rolle. Was du meinem Verständnis nach implizit forderst, nämlich die Akzeptanz von Bildern, bei denen weitergehende urheberrechtliche Restriktionen vorliegen (also z.B. Verbot kommerzieller Nutzung) steht dem definierten Projektziel freier Inhalte diametral gegenüber. Zu so einem grundlegenden Punkt wird an dieser Stelle kaum eine sinnvolle Diskussion möglich sein. Fakt ist, dass wir hier nur Bilder akzeptieren, die urheberrechtlich frei sind, das schliesst Nutzungbeschränkungen gleich welcher Art aus. Dass man einen Profiknipser, der mit sowas Geld verdient, eher selten zu solchen Spenden überreden kann ist ja nachvollziehbar und damit müssen wir leben. Bilder sind imho ein Gimmick und keine Notwendigkeit. Wer Bilder als zwingend ansieht und irgendwelche Bapperl davon abhängig macht möge halt selbst das gewünschte Motiv schiessen. Aber selbstverständlich davon auszugehen, dass wir ungefragt die Arbeit anderer Leute verwerten können, das ist schon irgendwie dreist. Das was die englische WP macht hat mit Pragmatismus auch wenig zu tun. Vielfach werden dort die Grenzen des "fair use" deutlich überschritten ([71]). Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein.--84.179.99.135 14:37, 18. Sep 2006 (CEST)

Ich nehme an, dass das Atomium bei diesem Bild noch zu zentrales Bildmotiv ist, oder.--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 00:01, 18. Sep 2006 (CEST)

Panoramafreiheit--84.179.112.87 00:16, 18. Sep 2006 (CEST)
Ich wollte eigentlich schon löschen, aber wenn man das Bild beschneidet, kann man es als Illustration des Autos durchaus noch gebrauchen. Die hingeworfene Bemerkung der IP bringts auf den Punkt: Panoramafreiheit greift nicht. GFDL erlaubt Bearbeitung, deshalb werde ich morgen beschneiden und das alte Bild überschreiben, so daß das Atominum kaum mehr sichtbar ist - weil das Foto in DKW 3=6 paßt. --Ralf 00:32, 18. Sep 2006 (CEST)
Warum sollte keine Panoramafreiheit greifen? --84.179.112.87 00:35, 18. Sep 2006 (CEST)
Weil es in Belgien keine Panoramafreiheit gibt. --Ralf 00:47, 18. Sep 2006 (CEST)

Panoramafreiheit greift! Auf commons wäre es verboten. Lustigerweise wird unter Wikipedia:Bildrechte#Panoramafreiheit sogar bezug auf das Atomium genommen:

In manchen Ländern, z. B. Frankreich und Belgien gibt es keine Panoramafreiheit! Es ist nach belgischem Recht nicht erlaubt, Bilder des Atomiums ohne Erlaubnis des Architekten zu veröffentlichen. In der deutschsprachigen Wikipedia (nicht notwendigerweise auf Commons) werden aber auch Bilder geduldet, die nach den Maßstäben der deutschsprachigen Länder bedenkenlos sind.

--Isderion 00:50, 18. Sep 2006 (CEST)

Histo hat dazu gerade einen passenden Kommentar irgendwo abgegeben: Ein polnischer Urheber kann vor einem französischen Gericht wegen einem in Deutschland aufgestellten Kunstwerk klagen, wenn dieses auf einer österreichischen Internetseite publiziert wird.... was commons macht, ist für uns eh irrelevant. Warum halten wir uns nicht einfach an die Gesetze und versuchen nur ständig, sie auszuhebeln? --Ralf 01:02, 18. Sep 2006 (CEST)

Wir halten uns doch an die Gesetze - an die deutschen. Den Artikel über die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst habe ich übrigens gelesen.
Wo wir gerade dabei sind Histo zu zitieren:
Üblicherweise richtet sich die deutschsprachige Wikipedia nach dem Recht der deutschsprachigen Länder, akzeptiert also die Panoramafreiheit nach deutschem Recht. Es gibt allerdings noch keinen Konsens, ob aus Gründen der Risikoverminderung Abbildungen von Objekten aus Ländern, die keine Panoramafreiheit kennen (wie Frankreich) grundsätzlich unzulässig sind.“ Quelle: [72]
Solange es keinen Konsens gibt sollte man von voreiligen Löschungen absehen. Viele Grüße --Isderion 01:26, 18. Sep 2006 (CEST)
ACK. Panoramafreiheit wurde auf de schon immer akzeptiert.--84.179.112.87 01:33, 18. Sep 2006 (CEST)

Da ich bereits mehrfach zitiert wurde darf ich klarstellen: Wir richten uns nach deutschem Recht und nach deutschem Recht sind die Abbildungen legal. Wenn wir uns nach belgischem Recht richten, dürfen wir auch keine geschützten Objekte in Deutschland zeigen, müssen also sicherheitshalber auf die Panoramafreiheit verzichten. Da ich dafür keine Mehrheit sehe, müssen wir vom (uneinheitlichen) Status quo ausgehen und sollten die Bilder dulden. --Histo Bibliotheksrecherche 02:49, 18. Sep 2006 (CEST)

Ist das Logo wirklich gemeinfrei? Ist es vom Markenrecht geschützt? Bei Sekten sollten wir vorsichtig sein, mit dem Benutzung von mareknrechtlich geschützten Symbolen, da dies oft juristische Einfallstore sind um gegen Kritiker zu klagen. (zB [73]).

In der en-Wikipedia wird das Logo der ZJ übrigens als Copyright geschützt angegeben, auch wenn es ein etwas anderes ist en:Image:WT Logo.gif --Kingruedi 03:15, 18. Sep 2006 (CEST)

Wir sollten bei Sekten nicht vorsichtig sein, da wir hier a) nicht den Schwanz einziehen, b) gemeinfrei sich nur auf den - nicht bestehenden - urheberrechtlichen Schutz bezieht und c) wir uns um Markenrechte usw. nicht kuemmern. Ist hier aber alles bereits x-mal nachzulesen --Histo Bibliotheksrecherche 15:21, 18. Sep 2006 (CEST)

Gut, wollte nur sicher gehen. Konnte das mit dem Markenrecht zwar nicht finden. Glaube es dir aber mal, da es ja auch Bilder von Cola-Dosen etc gibt. Danke --Kingruedi 16:07, 18. Sep 2006 (CEST)

Hallo, die "Briefmarke" ist doch nicht gemeinfrei, da das Bild von einem Künstler geschaffen wurde, oder? -- netkai 22:34, 18. Sep 2006 (CEST)

Siehe Wikipedia:Briefmarken. --AndreasPraefcke ¿! 13:44, 20. Sep 2006 (CEST)

mag sich dessen mal jemand annehmen? -- Kyber 23:17, 18. Sep 2006 (CEST)

Meine Güte, geraten wir jetzt schon in Aufregung, wenn eine IP hier denuenziert? Ich habe revertiert, da der Text vergleichsweise kurz ist und offensichtlich nicht 1:1 übernommen wurde (der Sprachstil, insbesondere der Gebrauch des Präsens, wäre für einen Text von 1939 ungewöhnlich). Man sollte den Artikel etwas umformulieren und gut ist --Histo Bibliotheksrecherche 02:29, 19. Sep 2006 (CEST)

Danke. -- Kyber 14:35, 19. Sep 2006 (CEST)

Zitieren von Rezensionen

Meine Frage betrifft den Film- und Fernsehbereich. Wenn ich im Wikipedia-Artikel gern einen Abschnitt namens Kritik oder Beurteilung einbauen möchte und dafür Material sammle, darf ich dann auch Rezensionen/Reviews von Privatpersonen verwenden, von denen nur der Benutzername derjenigen Online-Datenbank vorhanden ist, auf der die Rezensionen/Reviews veröffentlicht wurden? (Bitte nicht mit Forumsbeiträgen verwechseln!) Und darf ich diese R/R auch zitieren, egal ob direkt oder indirekt? Und wenn ja, wie müsste die Quelle zu einem solchen Zitat benannt werden: mit Nennung des (externen) Benutzernamens oder mit der Angabe, dass Name und Vorname der Person unbekannt sind? --Sammler05 08:32, 19. Sep 2006 (CEST)

  1. Es ist nur ausnahmsweise sinnvoll, private Rezensionen hier zu zitieren. Wir stützen uns auf anerkannte seriöse Quellen, wenngleich einzuräumen ist, dass im Einzelfall ein besonders "knackiges Zitat" verwendbar sein mag.
  2. Alles andere beantwortet Zitat und Quellenangabe --Histo Bibliotheksrecherche 15:45, 19. Sep 2006 (CEST)

Spyker 60 HP

Dieses Bild des allerersten Autos mit Allradantrieb ist ca. 100 Jahre alt (das Auto entstand zwischen 1902 und 1903) und der Abzug offensichtlich von der Spyker-Nachfolgefirma zur Verfügung gestellt worden. Wie sieht es hier mit einer Übernahme in den Artikel Allradantrieb aus? RX-Guru 12:24, 19. Sep 2006 (CEST)

Das Bild sollte alt genug sein, daß 70 Jahre pma gilt - also PD-alt. --Ralf 12:31, 19. Sep 2006 (CEST)
Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind [Bearbeiten]
"Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert alle Bilder, die 100 Jahre oder älter sind, ohne expliziten Nachweis des Todesdatums des Urhebers als gemeinfrei, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist. Beispiel: 2006 können Bilder aus dem Jahr 1906 und früheren Jahren unter der genannten Einschränkung genutzt werden."
Das habe ich noch nachträglich unter Wikipedia:Bildrechte gefunden. Das Bild ist mit 1903 gekennzeichnet und somit 100+ Jahre alt. RX-Guru 12:49, 19. Sep 2006 (CEST)
Bei Bildern, die 100 Jahre alt sind, gehen wir pragmatisch davon aus, daß sie gemeinfrei sind - auchwenn ein Beweis dafür nicht erbracht ist. --Ralf 12:58, 19. Sep 2006 (CEST)
Bild:1903-Spyker-60-HP-1920x1440.jpg Alles okay dort, Ralf? RX-Guru 13:18, 19. Sep 2006 (CEST)
Ich habe die Lizenz präzisiert, es ist gemeinfrei aufgrund des Alters, mangelnde Schöpfungshöhe liegt nicht vor. So ist jetzt alles bestens :) --Ralf 13:46, 19. Sep 2006 (CEST)

Vorlagen

Kann ich für ein PD-Bild (dass nur PD ist) auch die Vorlage:Bild-PD-frei benutzen? // by Forrester 13:27, 19. Sep 2006 (CEST)

Du sollstest eine Vorlage verwenden, die den PD-Grund korrekt angibt. --Wiggum 13:38, 19. Sep 2006 (CEST)
Das bild ist von der Open Clip Art Library.....würde da PD-frei gehen??? // by Forrester 13:41, 19. Sep 2006 (CEST)

Hallo, könnte sich dort jemand Kompetentes mal einschalten und dem Benutzer:Johannes Haupt, erster Sprecher dieses Vereins, bei dieser Sachlage, erklären, was er noch machen müsste damit der Text so stehen bleiben darf? Vielen Dank -Revvar (D RT) 16:28, 19. Sep 2006 (CEST)


Ja, das wär nett! --Johannes Haupt 17:30, 19. Sep 2006 (CEST)Johannes Haupt

Am besten per Mail an info-de@wikimedia.org erklären, dass du der Urheber des Textes bist und diesen unter der GFDL zur Verfügung stellst. Alternativ eine solche Erklärung auf die Webseite stellen, das sollte auch gehen.--Wiggum 18:02, 19. Sep 2006 (CEST)

Das mit der Mail sollte gehen. Auf die eine Webseite ist kein Einfluss mehr, da diese eigtl. nicht mehr existiert! --Johannes Haupt 18:24, 19. Sep 2006 (CEST)Johannes Haupt

Vollzitat bei Wikibooks

Ich bin gerade in Zeitdruck und wende mich hierhin, auch wenn ein anderes vorgehen vielleicht angebrachtetr wäre. Unter b:A. Einstein: Kommentare und Erläuterungen: Zur Elektrodynamik bewegter Körper wird ein Großzitat von Einstein verwendet unter Berufung auf $ 51 UrhG. Es wird Einsteins Werk mit (eher kurzen) Kommentaren erläutert. Ich verstehe $ 51 UrhG aber so, dass das Großzitat nur zur Erläuterung des Inhalts des eigenen Werks zugelassen ist. Falls mein Auffassung richtig ist, bite die Leute doert freundlich darauf hinweisen. --88.76.205.60 19:39, 19. Sep 2006 (CEST)

Done --Histo Bibliotheksrecherche 19:51, 19. Sep 2006 (CEST)

Parteilogos (Österreich)

Hallo!

Nachdem die Diskussion über Rechte an Parteilogos keine Richtige Erkenntnis gebracht hat, stelle ich die Frage nochmal hier. Es geht konkret um die Bilder [74] [75] und um die Löschung des Logos [76]. Stimmt es wirklich, dass solche einfachen Logos eine niedrige Schöpfungshöhe haben, und deshalb - unberührt ihrer markenrechtlichen Relevanz - frei verwendet werden können? Ist der PD-Markenrecht Baustein in diesem Fall die korrekte Lizenzierung? --Andreas86 19:44, 19. Sep 2006 (CEST)

Stimmt es wirklich, dass die Leute hier nicht lesen können, was hier hier STÄNDIG diskutieren? Wir haben sicher schon hundertmal dazu geraten, Logos ohne Schöpfungshöhe auf de und nicht auf Commons hochzuladen --Histo Bibliotheksrecherche 19:54, 19. Sep 2006 (CEST)
Bin heute das erste mal auf dieser Seite, habe also von den hunderten die das selbe vor mir fragten nichts mitbekommen. Danke jedenfalls für die Auskunft. --Andreas86 20:11, 19. Sep 2006 (CEST)
Hallo! Mich interessiert das auch, zumal ich der schlimme Finger bin, der die Parteilogos raufgeladen hat. Ist die Lizenzierung korrekt? Haben die Logos mangelnde Schöpfungshöhe? Danke vielmals. --Braunauer 21:05, 19. Sep 2006 (CEST)

Hallo? Ist euch im Intro oben die Formulierung Bevor ihr hier neue Fragen stellt, lest bitte zuerst: entgangen? Wir haben etwas anderes zu tun als die immergleichen Fragen zu beantworten, wenn diese z.B. in den FAQ bereits beantwortet sind. Die beiden verlinkten Logos haben keine Schöpfungshöhe, die Lizenz ist OK --Histo Bibliotheksrecherche 21:15, 19. Sep 2006 (CEST)

Ok danke, sehr nett von Dir, Historiograf! Und Verzeihung die Störung. Liebe Grüße --Braunauer 22:43, 19. Sep 2006 (CEST)

Ist das eine URV?

Hallo. Ich bin leider noch etwas unsicher, ab wann ein Zitat keins mehr ist, sondern zu einer URV wird, deshalb die Frage: Ist das eine URV? Ich würde den Artikel gerne etwas verbessern, wenn ich die (mögliche) URV rausnehme bleibt aber nicht mehr sehr viel übrig. Danke und Grüße, --Frank11NR 19:52, 19. Sep 2006 (CEST)

Ist kein zulässiges Zitat gemäß Wikipedia:Zitate. Du darfst ohne weiteres den Abschnitt (mit Quellenangabe) umformulieren und den sachlichen Gehalt übernehmen. Lies Wikipedia:Textplagiat --Histo Bibliotheksrecherche 19:56, 19. Sep 2006 (CEST)

Werd ich tun, danke. Grüße, --Frank11NR 20:06, 19. Sep 2006 (CEST)

Lizenzfrage / Fußballlogos

Hallo :)
Ich habe vor das Logo (+Logo_2) für den griechischen Breitensportverein Panathinaikos Athen hochzuladen. Da ich mir unsicher bin welche Lizenz für dieses Logo die richtige wäre (und auch Wikipedia:Lizenzierung für Anfänger mir nicht weiterhelfen konnte), würde ich gerne hier nachfragen wer mir bei der Findung der richtigen Lizenz helfen könnte.
Kann ich die gleichen Lizenzen benutzen wie bei den Vereinen Hamburger SV oder FC Bayern München?
--Galis 00:22, 20. Sep 2006 (CEST)

ja, siehe auch Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Sch.C3.B6pfungh.C3.B6he_bei_diesen_Logos.3F --Isderion 01:17, 20. Sep 2006 (CEST)
vielen Dank :) --Galis 13:20, 20. Sep 2006 (CEST)

Bild aus altem Buch scannen und uploaden

Hallo, verstehe ich den Absatz
2.4.1 Pragmatische Regelung bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind
im Artikel Wikipedia:Bildrechte richtig: Ich besorge mir irgendwoher ein Buch, das vor 1906 erschien und kann Abbildungen daraus in der WP uneingeschränkt verwenden (ohne irgend einen etwaigen Rechtsnachfolger des alten Buchverlags zu fragen oder um Kopiererlaubnis zu bitten).
Hintergrund: Ich möchte meine Artikel zu Goethe + Zeitgenossen illustrieren und will keinen Ärger. Viele Grüße + Dank im voraus Hedwig Storch 12:31, 20. Sep 2006 (CEST)

Ja, für anonyme Bilder sehen wir das so. Wenn beim Bild oder im Buch ein Name des Fotografen dabeisteht, sollten wir das Todesdatum herauszufinden versuchen. Das muss vor 1936 liegen. Das alles gilt z. B. für Fotos von Städten, Gebäuden usw.
Wenn Du allerdings fotografische Reproduktionen von zweidimensionalen Vorlagen (also Gemälden, Stichen, Buchseiten) verwenden willst, ist es egal, wie alt das Buch ist oder ob wir den Reprofotografen kennen. Dann muss nur die Vorlage gemeinfrei sein (Autor mehr als 70 Jahre tot), was bei zeitgenössischen Porträts etc. der Goethezeit natürlich der Fall ist. --AndreasPraefcke ¿! 12:58, 20. Sep 2006 (CEST)

Wie sieht es damit aus? Das ist das Wappen eines Fußballclubs. Gilt PD auch für solche Wappen? -- ChaDDy ?! +/- 15:26, 20. Sep 2006 (CEST)

Ich würde diesem Wappen Schöpfungshöhe zusprechen, deshalb kann es wohl nicht unter PD gestellt werden, es sein denn der Urheber macht das selbst. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 17:31, 20. Sep 2006 (CEST)
Sehe die Schöpfungshöhe nicht eindeutig gegeben --Histo Bibliotheksrecherche 17:47, 20. Sep 2006 (CEST)
Sehe auch keine Schöpfungshöhe, es wurden triviale Dinge und Schrift angeordnet. --Ralf 17:52, 20. Sep 2006 (CEST)

Dann kann ich also schon PD als Lizenz nachtragen. -- ChaDDy ?! +/- 21:37, 20. Sep 2006 (CEST)

Höhlenbilder

Gelten Höhlenbilder, auch wenn sie vielleicht über Felsbuckel gemalt sind, als 2-dimensionale Werke, uderen Abphotographien ungeschützt sind wenn der Urheber (was natürlich in diesem Fall immer zutrifft) länger als 70 Jahre tot ist? Ich habe nämlich ein Buch, aus dem ich gerne einige gute Bilder scannen würde. Gruß--Heinz 17:31, 20. Sep 2006 (CEST)

Wir hatten eine solche Frage bereits. Die anderen hier Tätigen neigen dazu, diese Frage angesichts der Wölbung der Höhlenwand zu verneinen, also leider 3-D. --Histo Bibliotheksrecherche 17:49, 20. Sep 2006 (CEST)

In letzter Zeit habe ich mich mehr damit beschäftigt, und in fast allen Commonsbildern haben sogar übertrieben hubbelige Bilder PD gehabt. Meint ihr, ich sollte trotzdem vorsichtig damit sein? --Heinz 08:38, 3. Okt 2006 (CEST)

Nenn ein paar Beispiele bitte? Weil der Untergrund nicht völlig flach ist, wird der Ausleuchtung eine gewisse Kreativität zuzusprechen sein, und damit ist da sBild geschützt. --h-stt !? 19:13, 3. Okt 2006 (CEST)

Raumpatrouille

Histo, könntest du mal den aktuellen editwar in Raumpatrouille um ein Zitat beurteilen? Siehe hierzu auch Benutzer_Diskussion:RvM. Danke --ST 22:30, 20. Sep 2006 (CEST)

Rudolf Ribarz

Hallo, ich weiß das, wenn das Todesdatum des Erstellers eines Bildes unbekannt ist, man bei Bildern, die älter als 100 Jahre sind, von Gemeinfreiheit ausgeht. Bei diesem Bild findet sich jedoch dieser Copyrighthinweis, mit Pamphlet. Soll man sowas ignorieren und davon ausgehen das die einfach für alle Bilder, auch die gemeinfreien, standardmäßig dieses Copyright setzen oder doch Finger davon lassen? Danke! Viele Grüße --GattoVerde 23:48, 20. Sep 2006 (CEST)

Nach unseren Richtlinien ist das Bild frei, wenn es mehr als 100 Jahre alt ist. Möglicherweise maßen sich hier wieder mal Leute Urheberrechte an, die sie nicht besitzen. --ST 23:57, 20. Sep 2006 (CEST)
Wie kann das Bildarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek überhaupt ein Urheberrecht besitzen, wenn sie selbst nicht mal wissen von wann genau das stammt? Wie ist das denn bei Institutionen, wenn diese Fotos selbst erstellen und dann als Urheber gelten? --GattoVerde 00:12, 21. Sep 2006 (CEST).
Die Frage nach der Kompetenz der dortigen Mitarbeiter sollst du uns hier bitte nicht aufdrängen ;-) --ST 00:15, 21. Sep 2006 (CEST)
Das is gut! :-) Danke für die Antworten. Viele Grüße --GattoVerde 00:16, 21. Sep 2006 (CEST).

Rennstrecken

Ich möchte viele Bilder von verschiedenen Rennstrecken die zum einen Artikel passen hin stellen. Welchen Lizenzbaustein muss ich nehmen denn ich möchte keinen Ärger haben. Maus781 21. Sep 2006 0:01 (CEST)

Die Frage ist so nicht zu beantworten. Hast du die Bilder geschossen? --ST 00:16, 21. Sep 2006 (CEST)

Solche Bilder meine [[77]] bitte runter sollen, oder von anderen Webside möchte ich Bilder nehmen. Oder auch andere ähnliche Bilder. Maus781 21. Sep 2006 0:23 (CEST)

Die solltest du dir aus einer Landkarte herausziehen und als Vektorgrafik nachzeichnen, dann sollte es keine Probleme geben. --ST 00:28, 21. Sep 2006 (CEST)

Wie meinst du, ich verstehe es nicht. Kannst du mir es erklären wie du das meinst? Maus781 21. Sep 2006 0:33(CEST)

Du nimmst dir ein vektorbasiertes Grafikprogramm wie Inkscape oder Corel Draw, legst dir den Scan einer Landkarte auf eine Ebene und zeichnest die Rennstrecke auf einer anderen Ebene nach. Dann speicherst du das Ergebnis als SVG-Datei. Die kannst du dann hier hochladen. --ST 00:45, 21. Sep 2006 (CEST)
PS: Weiteres bitte auf WP:BWS. --ST 00:48, 21. Sep 2006 (CEST)

Gibt es auch noch eine andere Lögung und welchen Lizenzbaustein muss ich nehmen? Maus781 21. Sep 2006 0:52 (CEST)

Das von dir gezeigte Bild ist von derart mieser Qualität, dass ich den Lizenzbaustein {{[[Vorlage:SLA|SLA]]}} empfehle ;-) --ST 00:55, 21. Sep 2006 (CEST)

hoehere Aufloesung eines Nasa-Bildes

Hallo, ich habe heute von Bild:ShuttlePlumeAtSunset.jpg versucht, in den Nasa-Archiven ein Bild mit einer hoeheren Aufloesung zu finden. Allerdings habe ich nur ein Bild von dieser Seite gefunden. Auch wenn es nicht explizit dort steht ist es das Bild der Nasa, nur etwas aufgehellter. Darf ich das einfach so uebernehmen? --Prolineserver 18:49, 21. Sep 2006 (CEST)

Ich sehe schon beim ersten Bild nicht, warum das von der US-Regierung gemacht sein soll... Ist doch offensichtlich von irgendweinem Parkplatz aufgenommen. --Ralf 20:12, 21. Sep 2006 (CEST)
In niedriger Aufloesung bin ich ueber das Bild auf der Nasa-Homepage schon gestolpert, auch diese Nasaseite hat es, aber als 256-farben-gif. Sicher gibt es auch die hoch aufgeloeste Version dort *irgendwo*, aber die Bilder sind *sehr* verstreut. --Prolineserver 22:30, 21. Sep 2006 (CEST)

Parteien auf Jamaika

Hallo, ich mal wieder. Ich suche einen Weg die Logos der Parteien von hier und hier hochzuladen. Geht das was über die Schöpfungshöhe oder sind die Grafiken schon zu komplex? --ranas disk 00:26, 22. Sep 2006 (CEST)

die Logos (also da wo PNP und JLP drauf steht) unterschreiten meiner Meinung nach die Schöpfungshöhe --Isderion 00:43, 22. Sep 2006 (CEST)
Danke --ranas disk 11:09, 22. Sep 2006 (CEST)

Kirk Douglas in Für eine Handvoll Geld

Ich würde gerne dieses Bild verwenden. Das Bild ist in den USA public domain, allerdings gibt es wohl Einschränkungen für Deutschland.

Darf man das benutzen in der deutschen Wikipedia? Bin etwas ratlos... -- Jan Rieke 00:44, 22. Sep 2006 (CEST)

Nein. Das steht doch dort dabei. --Rtc 04:06, 22. Sep 2006 (CEST)

Bild Ruan Lingyu in en:WP

Was ist von dieser Lizenz in EN:WP zu halten? Die Dame starb 1935. Kann man das verwenden?

[78]

Und wäre es möglich, das Bild mit der Lizenz hochzuladen, die bei dem folgenden Bild verwendet wird?

[79] --Matthiasb 10:11, 22. Sep 2006 (CEST)

Selber nachgemalte Bilder von urheberrechtlich geschützten Zeichentrickfiguren

Ist es erlaubt, selber nachgemalte Bilder von urheberrechtlich geschützten Zeichentrickfiguren in die deutschsprachige Wikipedia einzustellen? --84.61.40.91 12:01, 23. Sep 2006 (CEST)

NEIN --Toon 12:05, 23. Sep 2006 (CEST)
Siehe auch WP:BR#Produktfotos (Marken, Cover, Comicfiguren, ...) --A.Hellwig 12:17, 23. Sep 2006 (CEST)

Warum ist es verboten, selber nachgemalte Bilder von urheberrechtlich geschützten Zeichentrickfiguren in die deutschsprachige Wikipedia einzustellen? --84.61.40.91 12:32, 23. Sep 2006 (CEST)

A.Hellwig hat dir bereits einen Link angegeben, der deine Frage beantwortet. -- ChaDDy ?! +/- 12:37, 23. Sep 2006 (CEST)
Einfach ignorieren. Adressbereich 84.61.*.* (Arcor DSL) deutet auf die Löcher-in-den-Bauch-frag-IP hin, die hier immer wieder auftaucht. —da Pete (ばか) 12:49, 23. Sep 2006 (CEST)

#GFDL und Kopierschutz --Rtc 21:52, 23. Sep 2006 (CEST)

Ist die angegebene Begründung korrekt („In Russland sind seit 2005 alle Roerichs Archive gemeinfrei.“)? --A.Hellwig 12:15, 23. Sep 2006 (CEST)

Danke für den Hinweis, LA gestellt. --h-stt !? 15:16, 23. Sep 2006 (CEST)

In der EU gemeinfreie, aber in den USA urheberrechtlich geschützte Bilder

Ist es erlaubt, Bilder, die in den USA entstanden und dort urheberrechtlich geschützt sind, in die deutschsprachige Wikipedia einzubauen, wenn sie in der EU gemeinfrei sind? --84.61.40.91 12:47, 23. Sep 2006 (CEST)

Wieso sollte ein Bild, das in den USA geschützt ist, in der EU PD sein? -- ChaDDy ?! +/- 12:49, 23. Sep 2006 (CEST)

#GFDL und Kopierschutz --Rtc 21:51, 23. Sep 2006 (CEST)

Hallo ihr Bilderrechtler, das obige Bild stammt von rcsb.org. Nun, dürfen diese Bilder von dort verwendet werden? Siehe Citing the RCSB PDB and PDB Structures. Ist das nun PD oder nicht? Vielen Dank--Luxo 12:59, 23. Sep 2006 (CEST)

Schreib ihnen eine E-Mail und frag nach. Solange muss man von einer perplexen Lizenz ausgehen und sicherheitshalber darf sowas dann nicht verwendet werden. --h-stt !? 15:50, 23. Sep 2006 (CEST)
Pragmatische Lösung: Lad dir coot und raster3d (oder ein anderes Program deiner Wahl) runter, und das pdb File und render das Protein selbst. Das sollte problemlos sein.--tox 16:22, 23. Sep 2006 (CEST)

Fotomontage

Fiktives Beispiel. Natürlich weder eine Fotomontage, noch von mir.

Ich dachte zwar, das hier wäre nur für konkrete Fragen wie „Ich will das und das hochladen. Darf ich?“ da, wurde aber von der Auskunft hierher verwiesen. Daher nun meine Fragen:

Angenommen, das nebenstehende Bild sei eine von mir erstellte Fotomontage. Benutzt hätte ich dafür zwei Bilder, eines mit dem Hintergrund und den Giraffen und eines mit dem Mann, der zwischen den beiden Giraffen sichtbar ist.

Erste Frage: Angenommen, das wichtigere der beiden Bilder, das mit Hintergund und Giraffen, stamme von mir. Das mit dem Mann dagegen sei, sagen wir, aus einem Katalog gescannt. Habe ich trotzdem das volle Urheberrecht an dem Bild oder hat die kleine und zwar wichtige, aber leicht ersetzbare Abbildung des Mannes bereits eine Schöpfungshöhe? Und falls nein, würde eine bestehen, wenn der Mann etwa eine seltene Tracht trüge und so weniger leicht ersetzbar wäre?

Zweite Frage: Angenommen, beide benutzten Bilder seien z. B. in der WP als gemeinfrei deklariertes Material. Entsteht nun durch das Zusammenfügen der beiden Bilder eine neue Schöpfungshöhe und damit Rechte für mich?

Natürlich ist das Beispielbild nicht von mir und vermutlich auch keine Fotomontage. Das nur zum Vermeiden von Missverständnissen...--Hannes2 Diskussion  20:25, 23. Sep 2006 (CEST)

Fotos brauchen keine Schöpfungshöhe um geschützt zu sein, sondern für den einfachen Lichtbildschutz (50 Jahre) nur eine persönliche geistige Leistung (da Leistungsschutz), die prinzipiell nur beim Fotokopieren und ähnlichem nicht gegeben ist. 70 Jahre pma für ein Lichtbildwerk gibt es für Lichtbildwerke, die bereits dann vorliegen, wenn nur ein anderer Fotograf das Bild prinzipiell hätte anders schießen können, d.h. wenn der Fotograf die Kameraposition und den Auslösezeitpunkt beeinflussen konnte. Das wird hier zweifelsfrei erfüllt sein. "And no, it doesn't matter whether Mickey Mouse is printed on a T-shirt, which you bought with your own money and which is worn by yourself while you're walking in a public place, loudly reciting the GFDL. That doesn't at all give you the right to take a picture of the T-shirt, cut out Mickey Mouse and upload it as "free" material. Nothing you'll ever do, whether you draw Pikachu with your own crayons or sculpt a giant Sailor Moon figurine, will ever lead to the point where you magically turn copyrighted material into "free" material" Commons:Commons:Derivative work --Rtc 21:48, 23. Sep 2006 (CEST)

Luftaufnahmen

Hallo!

Ich habe einige Luftbilder der Eifel aufgenommen. Der Wikipediaartikel Luftbildfotografie sagt, das Luftaufnahmen erlaubt seien, Außnahmen seien sicherheitsrelevante Anlagen. Ich frage wegen drei Bildern:

  1. Luftaufnahme der ehemaligen NATO-Airbase Bitburg: ehemaliger amerikanischer Luftwaffenstützpunkt, jetzt Gewerbegebiet. NATO-Reservestatus wurde aufgehoben
  2. Amerikanische Housing Bitburg: Wohnsiedlung für amerikanische Luftwaffenangehörige und deren Familien
  3. Amerikanische Air-Base Spangdahlem Lustwaffenstützpunkt der amerikanischen Air Force

Für welche der Anlagen kann ich die Bilder hier bedenkenlos einstellen? --Oliver Tölkes Bewerte meine Arbeit! 23:47, 23. Sep 2006 (CEST)

Antwort von Roland Kleinhempel/DipVerwWirt u. Freier Filmredakteur (30 Jahre Luftbildaufnahmen): kontakt@alphacam-video.de (www.alphacam-video.de): Hallo Herr Tölkes, wie bekannt, mußte bis vor 8 oder 10 Jahren jeweils eine Luftbildgenehmigung beim zuständigen Regierungspräsidium (für Ulm war das Tübingen) eingeholt u. dem Piloten gezeigt werden (Gebühren). Niemals haben die Piloten damals danach gefragt. Wir hatten die Genehmigung in der Tasche. Dann mußten später bei Veröffentlichung jene Szenen, welche man wirklich veröffentlichen wollte (Foto, Film,Video usw.) ans RegPräs eingesandt werden mit der Bitte um Freigabe (Gebühren). Nach den meist vielen Restaufnahmen fragte kein Mensch. Niemand interessierte sich für zufällig aufgenommene militärische Objekte (z.B. bei einem Luftportrait der Stadt Memmingen war kaum zu vermeiden, dass man Teile des damaligen NATO-Flugplatzes ins Bild bekam, oder bei Husum bekamen Sie stets BW-Kasernen mit aufs Bild. Wenn diese Szenen nicht veröff.werden sollten, war das offenbar völlig gleichgültig. Für die geprüften Szenen gab es dann die berühmte Freigabe-Nummer (Gebühren). Doch das ist nur die Vorgeschichte. Als wir als erstes Studio in BadWürtt plötzlich mit dem damals neuen Medium VIDEO ankamen u. das RegPräs sehr lange f.d. Freigabe brauchte u. wir rückfragten, erfuhren wir den wahren Prüfungsweg: Alle Aufnahmen gingen damals eigentlich ans zuständige Wehrbereichskommando (hier: Stuttgart Bad Cannstatt, also grundsätzlich an eine mil.Behörde des BMVg). Die hatten keinen Videorecorder. Da nach Wegfall des Zwanges der Luftbildfreigabe aber offenbar weiterhin ein mil.Sicherheitsinteresse besteht, auch bei den US-Behörden,nehme ich an, dass Sie beim nächsten WBK oder b.BMVG eine Antwort erhalten-oder beim RegPräsidium Ihres Landes- um sicher zu gehen Gruß R. Kleinhempel

Erstmal müßte geklärt werden, was "sicherheitsrelevant" bedeutet. Demsentsprechend könnte man argumentieren, daß das ehemalige World Trade Center in NYC wohl darunter fallen würde. Das ist und bleibt immer Auslegungssache. Seit Angebote wie Google Maps oder Nasa World Wind existieren, kann ich mir sogar einen russischen Flugzeugträger im Hafen von Murmansk ansehen. Dort erkenne ich zwar keine Menschen, sehe aber, daß der Hafenkran ein Portal-Wippdrehkran Typ Albatros aus Eberswalde ist.

Bei den genannte 3 Beispielen würde ich persönlich das erste völlig problemlos sehen, im Fall 2 und 3 würde ich beim Standortkommandanten nachfragen (um es wasserdicht zu machen). "Sicherheitsrelevant" kann alles, muß nichts bedeuten. Ich weiß nicht, ob Kommentare zum Gesetz existieren - selbst wenn das so wäre, kann der Kommentar völlig veraltet sein. Luftbilder von Bahnhöfen oder Flugplätzen waren noch vor 15 Jahren völlig tabu, heute ist das kein Thema mehr. Bei den Amis wäre ich aber etwas vorsichtiger... --Ralf 01:05, 24. Sep 2006 (CEST)

Frage: Anatomie des Hundes (Jack Russell)

Wer kann uns mit einer anatomischen Zeichnung Hunde betr. helfen? Wir besitzen eine einjährige eine Jack-Russel-Dame. Wir wurden wiederholt drauf hingewiesen, dass Schokolade (sofern ein Hund die zufällig frißt) tödlich wäre. Weshalb? Oder nach Verschlucken von Fremdkörpern könne eine Magendrehung vorkommen, welche i.d.Regel eine Not-OP(nicht selten) bei Hunden nach sich ziehe. Um unseren Hund besser kennenzulernen, wären wir für einen Hinweis dankbar. Im Buchhandel fanden wir nichts brauchbares. Veterinärärztl.Fachbücher andererseits haben wir nicht entdeckt u. würden den Rahmen auch sprengen. Wir danken als verantwortungsbewußte und neugierige Hundebesitzer. Ihr R.Kleinhempel mit Frau/Blaustein b. Ulm kontakt@alphacam-video.de

  1. Die Frage ist hier vollkommen fehl am Platz.
  2. Trotzdem ein kleiner TipTheobromin--tox 02:46, 24. Sep 2006 (CEST)
Frage bei der Auskunft weiter--Hannes2 Diskussion  10:10, 24. Sep 2006 (CEST)

Virginia Woolf Artikel

Mir ist eine mögliche URV-Verletzung im Artikel Virginia Woolf aufgefallen. Unter dem Abschnitt Charakter stimmen weite Teile wörtlich mit dem Text auf [80] überein. Diese Teile hat Benutzer:Thanatos mit seiner Änderung vom 13.06.2004 in den Artikel eingefügt, siehe [81]. Ich habe ihn auf seiner Diskussionsseite dazu befragt und er hat geantwortet, dass er den Text aus einem anderen ähnlichen Wikipedia-Artikel hatte, er hatte die beiden zusammengefügt. Ich kann nun nicht festellen, ob in diesem anderen Artikel erwähnt wurde, dass die Veröffentlichung des Textes unter der GFDL genehmigt wurde. Wie ist zu verfahren? Soll ich mit der Verantwortlichen der externen Website Kontakt aufnehmen? Falls sie der Veröffentlichung unter der GFDL nicht zustimmt, müssen dann alle Versionen ab der betreffenden gelöscht werden? Wie kann man die weiteren Informationen, die inzwischen (rechtmäßig) in den Artikel eingeflossen sind, bewahren? Vielen Dank für eure Hilfe. -- Klara Rosa 14:29, 24. Sep 2006 (CEST)

Fair use

Ich weiß, das ist warscheinlich schon tausend Mal gefragt worden, aber ich habs bisher noch nicht mitgekriegt: Bilder unter der "Fair use"-Lizenz dürfen nicht in die deutsche Wikipedia eingebaut werden, oder? Konkret geht es mir um dieses Bild: [82]. Danke schonmal im Vorraus, Ethun 18:41, 24. Sep 2006 (CEST)

Du liegst mit allen deinen Annahmen richtig. :-)--Wiggum 18:46, 24. Sep 2006 (CEST)

Musikzitate <-> Commons

Hei sammen!

Ich bin grade auf das sowie die sehr interessante Vorlage hier gestossen.

Davon ab, dass ich die GFDL fuer erstunken und erlogen halte, wirds - meiner Meinung nach - auch mit dem "Fair use" æusserst wackelig... Die Sache mit dem Musikzitat ist zwar grundsætzlich richtig, hilft aber in DACH nicht weiter, weil wir die Beispiele ohne weiteren Kontext nicht verwenden/bereitstellen duerfen (die Gema wuerde sich freuen ;-) )

Weiss jemand, wie es international aussieht und kann sich ggf. darum kuemmern? --Kantor Hæ? 21:35, 24. Sep 2006 (CEST)

Das geht m.E. gar nicht, Musikzitat ist nur im Kontext eines selbständigen Musikwerkes möglich. Ich such mal was dazu raus und mach den LA auf Commons.--Wiggum 22:23, 24. Sep 2006 (CEST)
Fullack Wiggum. Besonders die Interessen der aufführenden Personen dürften hier ausschlaggebend sein, Im Gegensatz zu z.B. Notenzitaten und deren Umsetzung als midi, da dort imho von mangelnder Schöpfungshöhe ausgegangen werden kann. --Taxman¿Disk?¡Rate! 22:30, 24. Sep 2006 (CEST)
Habe mich um eine ausführliche Darstellung bemüht: commons:Commons:Deletion requests/Template:Musical Quotation--Wiggum 22:56, 24. Sep 2006 (CEST)

Anmerkungen:

  • Was ist mit dem 1. Punkt, der die Verwendung von Zitaten in einem "eigenstændigen, wissenschaftlichen Werk" erlaubt? Das Problem ist IMHO weniger die eigentliche _Verwendung_, sondern die _Bereitstellung_ der Musikbeispiele, die ja hier zunæchst auch ohne den Artikelkontext (=rechtswidrig) erfolgt (Dafuer wære ja Grundsætzlich die Einwilligung der Rechteinhaber vonnøten). Wenn ich aber in Artikeln unter den entsprechend genannten Vorraussetzungen externe(!) Musikbeispiele verwende, muesste es - meinem Verstændnis nach - eigentlich legal sein (wenn auch meist praktisch unmøglich).
  • Wie schaut es mit der "gesprochenen WP" aus? Unter den gennanten Voraussetzungen (Quellenangabe und Kontext) muesste es eigentlich gehen, wenn die Beispiele nur im gespro. Artikel auftauchen und nicht anderweitig als "stand-alone" downloadbar sind.

@Wiggum: Ich befuerchte, dass du dich grade ein wenig in der Sache mit dem "Musikwerk" verrenst...

--Kantor Hæ? 23:23, 24. Sep 2006 (CEST)

Die Verwendung in den Artikel geht imho aufgrund der im LA angeführten Punkte nicht, die blosse Bereitstellung (die bei Commons eigentlich grundsätzlich gegeben ist) sowieso nicht. Die Verwendung von externen Beispielen dürfte für uns keine Probleme darstellen, was andere Diensteanbieter machen, kann uns ja eigentlich egal sein.
Gesprochene WP: IMHO würde es gehen, wenn sich der Text mit dem Zitat auseinandersetzt und die Hörprobe nicht nur eine Art "Gimmick" ist. Ich gehe aber mal davon aus, dass das nicht der Fall ist, wenn einfach nur die Texte eingelesen werden. Bisher habe ich jedenfalls noch nie im geschriebenen Text ein Bezug zu einer Hörprobe gesehen.
"Musikwerk" bezieht sich auf den Werkbegriff des Urheberrechts, siehe Werk (Urheberrecht), daher weiß ich nicht, was du mit "verrennen" meinst?--Wiggum 23:44, 24. Sep 2006 (CEST)
Tschulligung, hab da was durcheinandergeworfen :-/ Als Beispiele fuer die "gesprochene" guckst du mal hier (von Achim Raschka) oder hier und hier (von mir). Beides Lizenzrechtlich nicht ganz sauber (Quellenangaben zu dem Aufnahmen fehlen), aber gute Beispiele, wie eben Musikzitate einen inhaltlichen Kontext haben kønnen. --Kantor Hæ? 00:03, 25. Sep 2006 (CEST)
Bei der gesprochenen Variante will ich mich mal nicht aus dem Fenster lehnen, mal schauen, was die anderen Kollegen sagen. Anhören werd ich mir den Rhapsody-Text aber sicher, von Gershwin ist eine der wenigen CDs, die ich besitze :-) --Wiggum 00:11, 25. Sep 2006 (CEST)

Offenbar ist die Zusammenfassung der Handlung schon seit Entstehen des Artikels eine wörtliche Kopie eines im Jahre 2002 verfaßten Seminartextes einer gewissen Wiebke Henning von der Uni Köln: Siehe hier. Eine Freigabe des Textes durch die Verfasserin sehe ich nirgendwo dokumentiert, also handelt es sich vermutlich um eine URV. Besteht da Handlungsbedarf? --Der Bischof mit der E-Gitarre 21:36, 24. Sep 2006 (CEST)

Die Seite ist in der Tat seit Januar 2003 und damit vor der Wikipedia online: http://web.archive.org/web/20030119215116/http://www.uni-koeln.de/phil-fak/muwi/wamo/tito.html Ralf 13:07, 25. Sep 2006 (CEST)

Verwendung eines Artikels von Wikipedia

Ich schreibe an einem Familienbuch (es kommt nicht in den Buchhandel) und möchte gerne einen Artikel über Herzog Carl Eugen mit aufnehmen, da er höchstwahrscheinlich der Erzeuger einer Ahnfrau ist. Den Artikel habe ich unter http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Eugen_%28Württemberg%29 gefunden. Kann ich diesen Artikel verwenden, oder verstoße ich dann gegen Urheberrechte?

Besten Gruß Andreas

Alles in der Wikipedia steht unter der sog. GNU-Lizenz. Das heist, dass du alles hier sowohl privat als auch kommerziell nutzen darfst! --Oliver Tölkes Bewerte meine Arbeit! 14:40, 25. Sep 2006 (CEST) Ohne nachfolgenden Zusatz wohl eine Falschinformation --Polarlys 16:57, 25. Sep 2006 (CEST)
Wikipedia:Lizenzbestimmungen musst Du dabei allerdings befolgen.--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 14:54, 25. Sep 2006 (CEST)
bzw. nur die GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Arcy 17:59, 25. Sep 2006 (CEST)

Artikel geändert, alte Version URV... was tun?

Hallo. Ich habe einen Artikel, der in den Löschkandidaten war bearbeitet. Als ich fertig war stellte er sich als URV heraus. Da die neue ("meine") Version zumindest meines Erachtens keine URV mehr ist (Ich habe den "Werbetext" in neutralen Fließtext umgewandelt), kann ich jetzt einfach meine Version einstellen und den URV- Baustein rausnehmen? Es wäre außerdem nett, wenn ggf. jemand mal drüberschauen könnte, der Artikel heißt Heidelberger Herbst, meine Version liegt hier Benutzer:Frank11NR/In_Arbeit Danke und Grüße, --Frank11NR Diskussion 17:35, 25. Sep 2006 (CEST)

Hallo Frank! Nein, so einfach gehts nicht, siehe Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen und Wikipedia:Löschkandidaten/Versionen an, da ist das Verfahren beschrieben --Geos 17:42, 25. Sep 2006 (CEST)

Danke für den Hinweis. Ich hab jetzt meinen Artikel eingestellt und eine Versionslöschung beantragt. Darf ich jetzt den Artikel aus der normalen URV- Seite rausnehmen (in der Versionslöschung steht er ja drin), oder muss das ein Admin machen? Grüße, --Frank11NR Diskussion 19:15, 25. Sep 2006 (CEST)

Nein, das darfst du nicht, der Eintrag wird dann vom Admin gestrichen wenn das Ganze geregelt ist. −−Yoda1893 19:39, 25. Sep 2006 (CEST)

Schöpfungshöhe von Icons

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob diese kleinen Sporticons (in dieser Größe) die nötige Schöpfungshöhe erreichen um geschützt zu sein!? Kann mir da jemand behilflich sein? Danke im voraus! --Cottbus Diskussion Bewerte mich! 17:59, 25. Sep 2006 (CEST)

Sie haben sicherlich Schöpfungshöhe (sind eine kleine Münze). Es bleibt die Frage, ob sie den Charakter eines Gebrauchsgegenstandes haben, für den (entgegen falscher Gerüchte) nicht die Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz ausschlaggebend wäre, sondern das deutliche Überragen der Durchschnittsgestaltung. Allerdings wird das in diesem Fall irrelevant sein, da bei Vorhandensein von Schöpfungshöhe (und eben nicht nur deutlichem Überragen der Durschnittsgestaltung) auch Gebrauchsgegenstände mit dreijähriger Schutzfrist (bei Anmeldung und Verlängerung auch bis zu 25 Jahre) mit dem urheberrechtsähnlichen Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt sind und ich kein Anzeichen dafür sehe, dass die Icons schon älter sind. --Rtc 20:36, 25. Sep 2006 (CEST)

IIRC, wurden die Icons erstmals bei der Olympiade in München 1972 verwendet, gemeinsam mit einer Reihe von Symbolen, die heute selbstverständlich im Straßenbild, auf Bahnhöfen und in Flughäfen sind, bspw. Meeting-Point, Rolltreppe, WC, usw. Ob diese aber identisch/ähnlich waren zu den jetzt angefragten, vermag ich nicht zu beurteilen. --Matthiasb 11:58, 27. Sep 2006 (CEST)

Die Icons auf der Seite des Kanadischen NOC haben aber doch einen eigenen Stil. --  (talk) 23:28, 2. Okt 2006 (CEST)

URV-FAQ, hier jedoch URV-fuck, aargh! (im Sinne von totaler Unklarheit)

Mal angenommen, ich bin ein Autor eines Artikels in der deutschen Wikipedia. Ich gehe davon aus, das ich unter der GNU Free Documentation License den Artikel auf meiner eigenen Website spiegeln, ggf. weiterbearbeiten kann. Gemäß GA ist es möglich, durch Verlinkung auf die originale Versionsgeschichte die Autoren nachzuweisen. Punkt. Erledigt.

Erledigt? Nein. Hier kommt der Spezialfall:

Gehen wir davon aus, der Artikel wurde von mir und einigen anderen als Hauptautoren in der Wikipedia bearbeitet, aber aufgrund eines LA wurde der Artikel gelöscht. Aufgrund von Google-Cache wurde der Wortlaut der letzten Version des Artikels gerettet. Die Versionsgeschichte ist allerdings verloren gegangen (da von mir nicht abgespeichert).

a) Wie sieht es jetzt mit der Wiedergabe des Artikels auf meiner persönlichen Website aus, nachdem ich (als Normaluser, ohne Adminrechte die Versionsgeschichte nicht mehr einsehen kann).

b) Bedingt die Löschung eines Artikels die Verpflichtung eines Klons (und in diesem Falle von mir, den Artikel ebenfalls zu löschen, auch wenn ich die vollständige Versionsgeschichte zur Verfügung habe)?

c) Spezieller Unterfall: der fragliche Artikel beruht auf einer Ubersetzung einer anderssprachigen WP, deren erste Version ich angefertigt habe. Kann ich diese erste Version unter Berufung auf die Versionsgeschichte in der anderssprachigen WP (ohne Edits in der deutschen WP) auf meiner Website verwenden?

d) Alternativer Spezialfall: der gelöschte Artikel wurde in der ersten Version von mir selbst erstellt (keine Uebersetzung). Hier sehe ich kein Problem, den Artikel in dieser Version auf meiner Website einzustellen, aber kann ich aufgrund der Löschung einen Verzicht der Community auf die GNU-Lizenz hinsichtlich meiner "Schöpfung" voraussetzen und den (vorn mir erstellten) Text bspw. mit einem Copyrightvermerk versehen, obwohl er einmal für einen bestimmten Zeitraum in der WP abrufbar war, aber dies jetzt nicht mehr ist? --Matthiasb 20:54, 25. Sep 2006 (CEST)

Das ist ganz einfach: Das GA wird hier nicht mehr akzeptiert. --ST 21:10, 25. Sep 2006 (CEST)

Wenn der Artikel vollständig von Dir erstellt wurde, bist Du an keine Lizenz gebunden. Wenn GFDL-Anteile (ob übersetzt, übernommen, Arbeit anderer) drin sind, musst Du die GFDL für diese Teile einhalten. Im übrigen kann ich nur sagen: Die Anwendung des Gentlemen-Agreement ist eine vorsätzliche URV und kann daher schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn es jemand genau nimmt. --Rtc 22:03, 25. Sep 2006 (CEST)

Diese Fragen erörtere ich unter Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ. Ein Artikel ohne komplette Versionsgeschichte/Autorenliste entspricht nicht der GNU FDL. Kann die Versionsgeschichte z.B. durch Mitteilung eines Admins nachgetragen werden, dann könnte die Wiedergabe lizenzrechtlich wieder in Ordnung sein. Die Einhaltung der GNU FDL ist völlig unabhängig davon, was wir hier schreiben oder für Sonder-Regeln aufstellen. Solche Sonderregeln sind von der GNU FDL verboten --Histo Bibliotheksrecherche 02:19, 26. Sep 2006 (CEST)

wieder

  1. gibt es irgendwelche lizenzrechtlichen bedenken, bilder in einen anderen wiki als cc-nd zu stellen (läuft mit MediaWiki und hat eine text lizenzierung von GNU-FDL)
  2. könnte ich auch ein cc-by bild aus der wikipdia als cc-nd-by veröffentlichen, weil es ja nicht cc-sa ist? oder müsste ich es erst dafür modifizieren (mit einer modifizierung, die schöpfungshöhe erreicht)? // by Forrester 21:06, 25. Sep 2006 (CEST)
Du kannst die Lizenz eines Bildes nicht ändern. Wenn Du das Bild änderst, bezieht sich die Lizenz auch immer nur auf den Schöpferischen Anteil Deiner Änderungen. Wenn Du in ein CC-BY-Foto in den linken teil ein Schaf eines eigenen Fotos von Dir reinmontierst und Du das resultat unter CC-BY-ND veröffentlichst, dann darf trotzdem nicht der Eindruck entstehen, dass die rechte Hälfte nicht unter CC-BY benutzt werden darf. Du musst also immer genau dokumentieren, was der Anteil ist, der tatsächlich unter CC-BY-ND steht. Abgesehen davon ist es natürlich im Sinne der freien Lizenzen ethisch verwerflich, irgendetwas unter CC-BY-ND zu veröffentlichen. --Rtc 21:58, 25. Sep 2006 (CEST)
danke. // by Forrester 07:13, 26. Sep 2006 (CEST)
rtc hat unrecht. Eine reine BY Lizenz darfst Du bei eigenen Bearbeitungen in jede andere umwandeln, soweit die Namensnennung des ursprünglichen Urhebers gewahrt bleibt und dieses Regelung vererbt wird. Bei CC-By muss zusätzlich noch der ursprüngliche CC-Lizenztext mitgeführt werden; die Angabe, welcher Teil dieser Lizenz unterliegt, ist aber nicht notwendig. Ansonsten sind die reinen (nicht CC) BY-Lizenzen nicht von PD zu unterscheiden. (Die US-Gov- bzw. Nasa-Lizenzen sind sinngemäß reine BY Lizenzen).--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 14:16, 26. Sep 2006 (CEST)
"die Angabe, welcher Teil dieser Lizenz unterliegt" kann durchaus nötig sein, weil es sonst den Charakter einer Schutzrechtsberühmung haben kann. Der Benutzer muss erkennen, auf welche Teile des Werks sich der Urheberrechtsanspruch bezieht. --Rtc 18:59, 26. Sep 2006 (CEST)
In diesem Punkt hat Rtc recht: [You must provide] in the case of a Derivative Work, a credit identifying the use of the Work in the Derivative Work (e.g., "French translation of the Work by Original Author," or "Screenplay based on original Work by Original Author"). (CC-BY-2.5, 4b) Außerdem hat er meiner Mienung nach auch nicht behauptet, man könnte Bearbeitungen nicht unter andere Lizenzen stellen, sondern nur, dass man die Lizenz des Ursprungsbilds nicht ändern kann. —da Pete (ばか) 11:25, 27. Sep 2006 (CEST)

Darf das Bild verwendet werden?? 213.196.246.11 10:16, 26. Sep 2006 (CEST)

Erstens solltest sowas auf der Diskussionsseite von WP:BR fragen, zweitens findet sich hier die Lizenz, für die unter Bild:Joaquin Phoenix (2005).jpg der richtige Baustein benutzt wurde. Warum also nicht? --Flominator 11:47, 26. Sep 2006 (CEST)

Link von unserer Website auf Wikipedia

Hallo, wir haben einen Link auf die Site http://www.st-andy-luebeck.de/3.html gesetzt. Wir möchten um Ihre Erlaubnis bitten und würden uns über eine positive Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen Scharff

Ich habe die Anschrift entfernt, die schadent Ihnen hier nur. Der Link ist so in Ordnung. Gruß --ST 17:53, 26. Sep 2006 (CEST)

Harry-Potter-Bilder

Momentan sind einige Harry-Potter-Bilder von den Commons bei uns eingebunden, die Nachzeichnungen/Bearbeitungen von Fotografien, Filmpostern und Filmbildern sind, die unter keiner freien Lizenz stehen. Ist das problematisch die einzubinden oder unbedenklich? Es handelt sich um folgende Bilder (diese drei sind bei uns zu sehen, in der Commons-Harry-Potter-Kategorie sind noch einige weitere):

--Zefram blabla 19:38, 26. Sep 2006 (CEST)

Bitte alle entfernen, sind URV, wie alle Fan-Art, die auf ein konkretes Werk statt auf ein allgemeines Genre bezogen ist. Ich habe bereits vor geraumer Zeit unter Commons:Commons:Deletion_requests/Older_Discussions#Image:Middle_earth_map_showing_prominent_locations.PNG Sammel-LA gestellt. --Rtc 19:53, 26. Sep 2006 (CEST)
Der Link ist leider tot. --ST 17:35, 27. Sep 2006 (CEST)
Gefixt. --Zefram blabla 18:15, 27. Sep 2006 (CEST)
Danke --ST 11:30, 28. Sep 2006 (CEST)

Eigene Urheberrechte der Wikipedia

Moin. Nach endlosem Gewühle habe ich mich entschlossen meine Frage/bzw. Hinweis hier zu posten. Wie steht es eigentlich um die Rechte von Wikipedia selbst? Bzw. wie weit geht die Toleranz der User bei rechtsnationalem Missbrauch des gesamten Wikipedia-Layouts? Bei Recherchen bin ich heute auf diese Seite gestossen: [83] Ist ein derartiger Missbrauch legal, bzw. ist ein solcher akzeptabel? Mein erster Gedanke war schließlich auch: "Huch, das ist eine Wiki-Seite? Könnt ihr da nicht rechtlich (oder subversiv) gegen vorgehen. Gruß Ein "intoleranter" Nutzer!!

---Bearbeitungskonflikt---

Unabhängig von irgendwelchen Rechten erscheint mir die Seite primär mal ziemlich links - von wenigen ausreissern abgesehen. --Carlos-X 05:16, 27. Sep 2006 (CEST)
Merkwürdige Seite! Die zufälligen Artikel haben alle einen linken Anstrich, die News sind rechts außer, der Autor ist immer derselbe. Ich nehme an, Wiki hat das eigene Layout auch irgendwie freigegeben. So oft wie man im Netz fast 100% Kopien begegnet, wäre das schon ziemlich dreist. In dem Fall kann man sich dann leider nicht mehr aussuchen, wer das eigene Design kopiert. --Carlos-X 05:40, 27. Sep 2006 (CEST)
Waren wir auf derselben Seite? Montagsdemo ist nicht ein zwangsläufig linkes Thema und wenn Du auf [84] schaust, siehst Du wessen geistiges Kind die Seite ist. Ich weiß noch nichtmal, ob die Anfrage hier oder auf WP:FZW überhaupt richtig ist. -- Achates „Männer! Das erfordert eine sofortige Diskussion!“ 05:34, 27. Sep 2006 (CEST)
Habs inzwischen auch gemerkt. War vorher nur bei den zufälligen und hab ständig PDS, WASG, etc. und die zugehörige Hartz IV Thematik gelesen. --Carlos-X 05:44, 27. Sep 2006 (CEST)
Hinweis: Das Layout ist nicht das von "Wiki" (dem Wikinger?) oder Wikipedia sondern das von MediaWiki. --Arcy 08:15, 27. Sep 2006 (CEST)
Die zugrundeliegende Software des Mediawikis ist frei verwendtbar, "Und das ist auch gut so...". Nur gegen die Verwendung eines geschützten Logos der Wikipedia könnte man vorgehen. Wenn du die NPD nicht leiden kannst, empfehle ich dir das gute, alte vandalieren der Seite;-). Kolossos 08:46, 27. Sep 2006 (CEST)
Wer sich unbedingt in den gleichen Abgrund mit jedem Standardvandalen herablassen will (und davon dürften die nicht gerade wenig haben), bitte, ich würde sowas aber - bei aller politischen Sympathie - weder vorschlagen noch unterstützen ;) --Taxman¿Disk?¡Rate! 10:02, 27. Sep 2006 (CEST)
Na bei einer Seite voller "brauner Grütze" würde ich jedes Mittel für ligitim halten. Bei der genannten Seiten hält sich die NPD aber dezent zurück, sodass ich auch von meiner obigen Idee Abstand nehmen würde. Dafür ist die Übernahme von WP-Text wie meines erachtens bei [85] ohne Nennung von Author und Quelle gemäß GFDL nicht erlaubt und anfechtbar. Kolossos 10:18, 27. Sep 2006 (CEST)
Bei Weiternutzung/Mängel eingetragen - aber da ist ja Eiszeit momentan :( --Ralf 12:06, 28. Sep 2006 (CEST)
Na, mit solchen Beiträgen http://www.montagsdemo.net/wiki/index.php/Burkhard_Schröder dürfte die Seite sowieso nicht lange online bleiben ... Denis Barthel 12:17, 28. Sep 2006 (CEST)

Vergleicht mal die beiden Seiten: [86] und Hilfe:Tabellen. Und, was fällt euch auf? Das ist eine URV. Die haben unsere Hilfe-Seite einfach abkopiert... -- ChaDDy ?! +/- 19:43, 28. Sep 2006 (CEST)

Bilder im Artikel Ringelastrild

Hallo @all!

Da ich mich mit den juristischen Dingen bzgl. Bildrechte nicht genau auskenne, möchte ich mal um Rat frage, bevor ich mit einem URV-Baustein um mich werfe.
Der Benutzer C.Falk hat im Artikel "Ringelastrild" Fotos verwendet, die von der Webseite [87] stammen. Er hat zwar den Urheber in der Beschreibung der hochgeladenen Bilder angegeben und reingeschrieben, dass man vor Weiterverwendung nachfragen solle, aber reicht das? Die Bildrechte werden auf der Seite von "Hofmann-Photography" ausdrücklich im Impressum betont, aber der Artikelautor stellt die Bilder unter der cc-by-sa-Lizenz in die WP ein. Darf er das? Muss da nicht eine schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers bei wikimedia.org vorliegen? Da ich die Gegebenheiten nicht selbst nachprüfen kann, bitte ich einen der hier mitlesenden Fachkundigen, die Sachlage bzgl. des genannten Artikels mal zu beurteilen.
Vielen Dank und Gruß, --Dschanz → Disk.  11:58, 28. Sep 2006 (CEST)

Danke für den Hinweis, Bilder sind als URV gelöscht, der Fotograf verbietet Weiterverwendung ausdrücklich. --Ralf 12:03, 28. Sep 2006 (CEST)
Hallo Ralf, danke für die schnelle Reaktion auf meine Anfrage. Das Bild Rachenaufnahme-Jungvogel.jpg im Abschnitt "Fortpflanzung" stammt auch von der Hofmann-Seite. Könntest du dich dessen netterweise auch annehmen? Die beiden Landschaftsaufnahmen im Abschnitt "Lebensraum - Lebensweise" werden vom Artikelautor zwar auch mit der Hofmannschen Urheberschaft angegeben, ich kann sie dort aber nicht finden. Möglicherweise, da der Autor ja keine eigene Urheberschaft angibt, sind die auch von einer anderen Webseite entnommen. Danke und Gruß, --Dschanz → Disk.  13:52, 28. Sep 2006 (CEST)
Ich habe alle entfernt - bei solch einer eindeutigen Sache braucht man leider nicht lange diskutieren. Gruß Ralf 13:57, 28. Sep 2006 (CEST)

quellennachweise/literaturnachweise??

hallo wiki, ich habe viele informationen von euch für meine facharbeit genutz, nun weiß cih aber nciht welche addresse für mein quellenverzeichnus zu sehen ist, bzw für den literatutnachweis...wo finde ich konkret die namen der "hauptautoren?" sowie etwaiige links, oder andere nachweise wer das verfasst hat...im autoreverzeichnis seh ich leider ned so ganz durch....ich danke im vorraus:) (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.184.86.183 (DiskussionBeiträge) 12:35, 28 Sep 2006) -- Isderion 13:42, 28. Sep 2006 (CEST)

Aus welchen Artikeln hast du zitiert? --ST 12:42, 28. Sep 2006 (CEST)
Jeder Artikel hat in der Werkzeugspalte links einen Link „Artikel zitieren“. Dort findest du die notwendigen Angaben für ein Zitat. Hauptautoren brauchst du nur, wenn du den Artikel als Ganzes übernehmen willst. Überprüfe also bitte, ob deine Zitate noch wörtlich wie von dir zitiert in der aktuellen Fassung enthalten sind oer gehe entsprechend zurück und notiere dir die Angaben hinter dem genannten Link. --h-stt !? 14:21, 28. Sep 2006 (CEST)


hey, ich habe nciht zitiert(jedenfalls glaub ich das), habe eben nur die inhalte verwendet, diese zwar umgeschrieben, aber dennoch absatz bzw kapitel entsprechend chronologisch verwertet...ich habe über die gothic-jugendkultur geschrieben...wie sieht es auhc aus mit begriffserklärungen??? habe alle die ich brauchte von euch übernommen, denn wie anders definieren wenn nciht wie vorgeben...?also beispielsweise "jugendkultur" "New-Gothic" "Subkultur" usw usw...eben alles begriffe die im artikel vorkamen und ich erklären wollte....bin mit den ganzen urheberrechten echt überfragt/ überfordert...weil es ebebn so eine verdammte gradwanderung ist....danke im vorraus.. (nicht signierter Beitrag von 89.51.114.129 (Diskussion) )

Deine Frage hat mit Urheberrecht nichts zu tun. Denn "Inhalte" unterliegen überhaupt nicht den Beschränkunkgen des urheberrechtlichs, solange sie nicht fiktiv sind (was hier offenbar auch nicht der Fall ist). Das Urheberrecht Schützt für Nicht-Fiktion lediglich die konkrete Darstellung und Formulierung, d.h. wenn Du "umgeschrieben" hast, bist Du überhaupt nicht vom Urheberrecht betroffen. Deine Frage hat stattdessen viel mehr mit dem Thema Facharbeit und Wissenschaftliche Arbeit zu tun (letzterer ein übrigens ganz besonders schlimmer Artikel). Du hast Informationen aus der Wikipedia als Grundlage für Passagen Deiner Facharbeit verwendet. Du möchtest nun die Artikel, aus denen die Informationen stammen, in Deine Literaturliste eintragen. Denn Du willst Wikipedia, oder, noch besser, konkrete "Hauptautoren" für die Korrektheit der Informationen bürgen lassen. Vielleicht wurde Dir sogar vorgeschrieben, dass Du bei Informationen, die Du einer Quelle entnimmst, diese Quelle angeben musst. Aber weder ist Wikipedia etwas, das man populär als 'zitierfähige wissenschaftliche Publikation' bezeichnen würde, noch ist die Behauptung, dass es 'zitierfähigen Quellen' in der Form gibt, überhaupt hinnehmbar. Diese Sichtweise stammt aus dem unredlichen Cargo-Kult-Wissenschaftsbetrieb und basiert auf einem völligen Fehlverständnis vom Sinn der Wissenschaft. Leider erzählen Dir meist die gleichen Leute, die Dir diesen Unsinn unterzuschieben versuchen, dass es eine Urheberschaft auf (wissenschaftliche) Inhalte, Theorien, etc. gibt, und sie setzten die Übernahme der urheberrechtlich geschützten Darstellung mit der Übernahme der urheberrechtlich nicht geschützten Inhalte gleich. (Es wird oft "wissenschaftliches Plagiat" genannt, oder einfach nur Plagiat, weil ja kein Unterschied zwischen Inhalt und Darstellung gemacht wird.) Auch das ist Unsinn. --Rtc 22:18, 29. Sep 2006 (CEST)

Darf ich darauf aufmerksam machen, dass Rtc absoluten Stuss über die Wissenschaft schreibt? Wieso darf so ein Unsinn hier unkommentiert stehen bleiben? --Histo Bibliotheksrecherche 00:58, 4. Okt 2006 (CEST)

Ach Histo. Man kann immer Tatsachen polemisch als kommentar- und argumentlos als "Unsinn" abtun. Soll ich Dir einen "Historiograf ist der Meinung, dass es Stuss ist"-Disclaimer in meine Signatur machen? Würdest Du Dich dann besser fühlen? --Rtc 03:55, 4. Okt 2006 (CEST)

Körperwelten

Können die Abbildungen unter http://commons.wikimedia.org/wiki/Body_Worlds unter die genannte Lizenz (CC-SA-2.0) gestellt werden bzw. ist eine derartige Weiternutzung überhaupt möglich? --Polarlys 12:47, 29. Sep 2006 (CEST)

Nein. Diese Fotos sind URVs. --Rtc 21:34, 29. Sep 2006 (CEST)
Reicht eine Markierung wie von dir auf der Seite gesetzt aus oder muss jedes Bild einzeln markiert werden? Ich kenn mich mit derartigen Verwaltungsakten auf Commons kaum aus. --Polarlys 22:03, 29. Sep 2006 (CEST)
Ich gehe davon aus, dass der Commons-Admin, so denn mal dann in vier Wochen sich jemand das anschaut, weiß, was damit gemeint ist. --Rtc 22:44, 29. Sep 2006 (CEST)

Ist die Lizenzierung der Bilder des 1939 verstorbenen russischen Künstlers als Public Domain rechtmäßig? Der Autor ist keine 70 Jahre tot. --Polarlys 12:51, 29. Sep 2006 (CEST)

Nichts genaues weiss man nicht. Die aktuelle Lizensierung ist aber sicher falsch, wenn überhaupt, dann PD-Russia.--Wiggum 13:11, 29. Sep 2006 (CEST)

Hallo! Kurz eine Frage, hat das Bild Schöpfungshöhe? Wenn ja, bitte gleich {{Löschen}}, keine freie Lizenz möglich. Danke!--Luxo 13:24, 30. Sep 2006 (CEST)

wowturkey.com

hallo ich habe mal eine frage. undzwar bin ich mitglied auf www.wowturkey.com und dort habe ich nachgefragt, ob ich die bilder von der seite hier benutzen darf. man hat mir geschrieben, dass ich es natürlich verbreiten kann, dafür wäre die site gedacht und sie würden sich sehr freuen, wenn sie die bilder ihrer site auf wikipedia sehen könnten. denn wir wollen die türkei auf wikipedia mit schöneren und neueren bildern den menschen zeigen. auf den bildern steht auch unten recht die adresse der site. also was muss ich machen, wenn ich solche bilder hier hochladen möchte? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Turk-genci (DiskussionBeiträge) -- ChaDDy ?! +/- 16:32, 30. Sep 2006 (CEST))

Erst mal unterschreiben lernen. Geht mit 4 Tilden (~~~~). Wie man Bilder hochlädt steht hier. Hier kann man sie hochladen. Und diese Seiten bitte auch mal durchlesen: Wikipedia:Urheberrechte beachten, Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder. Übrigens: Bilder am besten gleich auf die Commons hochladen, damit sie auch in anderssprachigen Wikipedias benutzt werden können. -- ChaDDy ?! +/- 16:32, 30. Sep 2006 (CEST)
Achja, gleich mal im Voraus: Die hochgeladenen Bilder müssen frei verwendet werden können, u. A. auch kommerziell. Wenn du nicht die Erlaubnis hast, die Bilder unter einer freien Lizenz hochzuladen, darfst du sie auch nicht hochladen. Andernfalls wäre das eine Urheberrechtsverletztung (URV). -- ChaDDy ?! +/- 16:37, 30. Sep 2006 (CEST)
Hallo Turk-genci, du brauchst unbedingt eine formale Lizenzerklärung (GFDL oder Creative Commons, bei CC in der Form CC-by oder CC-by-sa) und du musst sicherstellen, dass du nur Bilder einstellst, bei denen die Macher der Seite auch die Urheberrechte halten. Wowturkey kann ich nicht lesen, aber auf der Schwesterseite http://www.worldturkey.com ist eine Freigabe nur für nicht-kommerzielle Zwecke enthalten und ein Vermerk, dass Nutzer urheberrechtlich geschützte Bilder hochladen können, die dann nicht der Freigabe unterliegen. Bitte lies WP:LFA und stelle dann nochmal eine formale Anfrage an wowturkey. --h-stt !? 17:26, 30. Sep 2006 (CEST)

PD-USGov-NASA bei sowjetischen Raumfahrtbildern

Nach der Entfernung des PD-Soviet-Tags wurden offensichtlich viele Bilder auf Commons:Template:PD-USGov-NASA umgestellt. In der Vergangenheit wurden öfter Sowjet-Bilder von Nasa-Seiten kopiert und unter PD-USGov-NASA eingestellt. Das diese Freigaben ohnehin unglaubwürdig sind, auch wenn die Bilder auf Nasa-Seiten veröffentlicht wurden, wurde hier und auf Commons ja schon das ein oder andere Mal angesprochen. Es scheint sich nun herauszukristallisieren, dass die Nasa diese Bilder auch nur abgescannt hat und die Lizenzen daher erstunken und erlogen sind. Bitte beachtet dazu den Hinweis von Arnomane unter Commons:COM:AN#Retagging--Wiggum 16:50, 30. Sep 2006 (CEST)

Logos stehen auf Commons ebenfalls zur Löschung an, siehe commons:COM:AN#Template:Logo-Germany_deprecated. Ich hatte bereits versucht, die Kategorie nach de umzuziehen, bin aber daran gescheitert, dass Spezial:Upload keine Dateinamen zulässt, die schon auf Commons existieren. Bei WP:FZW habe ich für das Problem keinen adäquaten Lösungsvorschlag bekommen, bei h-stt hat das überschreiben komischerweise geklappt (Bild:SED-Logo.png). Es wäre schön, wenn jemand anderes nochmal einen Versuch starten könnte, bis 2. Oktober ist noch Zeit.--Wiggum 17:00, 30. Sep 2006 (CEST)

Ich hab mal 2 Logos auf de hochgeladen. Teilweise sind die Logos aber auch schon auf de vorhanden, also eigentlich redundant. Überschreiben ließ sich bei mir übrigens auch nichts (auch nicht beim Ignorieren aller Warnungen). -- ChaDDy ?! +/- 17:52, 30. Sep 2006 (CEST)
Nochmal ein paar erledigt - es fehlen aber noch einige. Bitte immer erst vergewissern, welche Logos schon erledigt sind, weil das Kopieren der Versionsgeschichte von Hand leider Arbeit macht. Welche Probleme ihr da habt, ist mir unverständlich. Ich kann die Dateien nach einer Sicherheitsabfrage problemlos auf de laden, auch wenn es den Namen auf den Commons schon gibt. --h-stt !? 17:55, 30. Sep 2006 (CEST)
Bei mir gibt's keinen Override-Knopf bei der Warnung, warum auch immer. Für die Versionsgeschichte ist vielleicht dieses Tool hilfreich, das kann auch Wiki-Syntax. --Wiggum 18:06, 30. Sep 2006 (CEST)

@h-stt: Ich habe das Logo Bild:BibelTV-logo.jpg mit neuem Dateinamen (Bild:Bibel-TV-logo.jpg) hochgeladen, eben weil ich nichts überschreiben konnte. Du hast das Logo dann aber unter seinem alten Dateinamen auch hochgeladen. Das Logo ist jetzt natürlich doppelt vorhanden und deshalb hab ich auf "meine" Version halt wieder einen SLA gestellt. Ach übrigens: das mit dem Überschrieben ist offenbar nur Admins möglich (deshalb kann h-stt überschreiben, Wiggum und ich aber nicht). -- ChaDDy ?! +/- 18:35, 30. Sep 2006 (CEST)

diese Änderung geht ja wohl völlig an der Realität vorbei. Kann das bitte jemand rückgängig machen? Die Realität ist einfach, dass sich niemand auch nur im entferntesten die mühe macht, ihrgendwelche Links noch anzuklicken, geschweige denn durchzulesen, bevor er hochläd. Einige Kürzungen sind durchaus nicht schlecht, aber eine zentrale Sache wurde mit entfernt. Ich schlage vor, sie wieder wie folgt einzubauen:

Warning sign
Warning sign
Lade nur solche Bilder hoch, von denen du ganz sicher weißt, dass sie, soweit es das Urheberrecht betrifft, zweifelsfrei von jedermann und überall (auch außerhalb der Wikipedia) für jeden Zweck weiterverbreitet, verändert und auch kommerziell genutzt werden dürfen. Es genügt nicht, dass die Verwendung lediglich gesetzlich erlaubt ist: Es ist das vorderste Ziel von Wikipedia, sich gegen proprietäre Inhalte zu stellen und freie Inhalte zu schaffen!

Okay, es ist absichtlich übertrieben, aber es ist nicht wirklich scherzhaft gemeint. Dieser Hinweis ("das Wichtigste in kürze") ist mehr als notwendig. Diese Sache muss sehr deutlich gesagt und immer wieder wiederholt werden. --Rtc 20:04, 30. Sep 2006 (CEST)

Klar versteht man, daß du das bewußt überspitzt gemacht hast. Besser kurz und kanpp, aber verständlich, so wenig Text wie möglich - je mehr es ist, umso unwahrscheinlicher ist es, daß sich das jemand durchliest. Ich wäre sogar dafür, den commons-Klotz rauszunehmen, bis von Seite der dortigen Admins ein klares Statement zum Thema Urheberrecht erfolgt ist. Ich möchte aber ungern einfach so auf dieser zentralen Seite eingreifen, wenn kein Konsens vorliegt. --Ralf 22:05, 30. Sep 2006 (CEST)
Kannst du mal näher erklären, was für ein „Statement zum Thema Urhberrecht“ erfolgen soll?--Hannes2 Diskussion  22:11, 30. Sep 2006 (CEST)
Vermutlich intendiert Ralf sowas. SCNR --Wiggum 22:58, 30. Sep 2006 (CEST)
ROTFL... vergleich mal mit dieser Aussage ;). PS: Es wird mal wieder versucht, meine unbequeme Persönlichkeit still und leise loszuwerden: [88]. --Rtc 23:29, 30. Sep 2006 (CEST)
Ein klares, sinnvolles Commons-Statement wäre z.B. "Manche rechtlichen Tricksererein mögen interessant sein, aber urheberrechtlich geschützte Werke werden nur akzeptiert wenn
  1. der hochladende Benutzer selbst der Urheber ist, nichts unfrei verwendet hat und keine Rechte abgegeben hat (auch nicht an Verwertungsgesellschaften) oder
  2. sie unter einer freien Lizenz wie der GFDL oder Creative Commons veröffentlich wurden (und nicht lediglich mit einem unspezifischen Hinweis 'public domain' – ausgenommen Creative Commons PD dedication –, 'frei verwendbar', 'für journalistische/wissenschaftliche Zwecke' oder ähnliches gekennzeichnet sind) oder
  3. die schriftliche Einverständniserklärung aller Personen vorliegt, die einen Teil der Exklusivrechte an dem Bild besitzen (mit besonderer Vorsicht bei Bildern von Profis wie Berufsfotographen – Presse-, Medien-, PR-Fotos –, bei denen schließlich im Allgemeinen die Freigabe unter einer freien Lizenz im Widerspruch zu den eigenen Interessen steht) oder
  4. die Schutzdauer des Bildes im Ursprungsland abgelaufen ist, mindestens aber 70 pma oder
  5. Wenn das Bild durch die Gesetze eines Staates vom Urheberrechtsschutz ausgenommen ist, dessen Regierung gleichzeitig selbst der Rechteinhaber des Bilds ist.
--Rtc 23:08, 30. Sep 2006 (CEST)

Die oben genannten Links zu englischen Diskussionen kann ich nicht kommentieren, weil ich sie nicht verstehe. Solange bei commons ominöse Lizenzen wie PD-polish, PD-Italy oder Bilder sowjetischer Fotografen unter PD-US-GOV akzeptiert werden, sind die commons für Europa nicht vertretbar und sollten abgeschaltet werden, bis das geklärt ist. In Italien, Polen und Rußland gelten 70 Jahre pma - auch wenn das die amerikanischen Admins auf commons nicht wahr haben wollen. Als Fotograf fühle ich mich in commons äußerst unwohl, weil ich nicht weiß, was die da mit meinen Bildern irgendwann anstellen. Wird mein GFDL-Bild morgen zu US-PD-GOV erklärt? Nein danke! --Ralf 01:16, 1. Okt 2006 (CEST)

Der Uploadtext ist offenkundiger Unsinn. Für jeden Zweck ist Kappes, einmal mehr werden die FAQ Rechtliches ignoriert, in der die entsprechenden Ausnahmen aufgelistet werden. Wir dürfen demnach keine Bilder lebender Personen, keine Wappen, keine Bilder unter Panoramafreiheit (keine Veränderung des dargestellten geschützten Objekts!) usw. nehmen --Histo Bibliotheksrecherche 03:35, 1. Okt 2006 (CEST)

Der Uploadtext ist kein Unsinn, weil er die Grundidee wiedergibt. Was Ausnahmen betrifft, macht es nichts, wenn der Benutzer sie erst über eine verlinkte FAQ erfährt. Wenn er die nicht liest, schadet es dann in jedem Fall nicht. Wichtig ist, dass kurz und knapp die Grundidee vermittelt wird (die unzweifelhaft richtig wiedergegeben ist), und nicht mit Ausnahmen davon abgelent wird. Der Uploadtext soll kurz über das wichtigste informieren, keine überflüssige Exaktheit beinhalten. Man darf hier ruhig etwas schematisieren. --Rtc 03:47, 1. Okt 2006 (CEST)

Notenzitat

Gibt es Bedenken, dieses Notenzitat Bild:Big_Swifty_Thema.png in einem Artikel in der Wikipedia zu verwenden? Die Dauer beträgt 8 Takte bzw. 8,5 Sekunden. Der Rechteinhaber des Stücks wurde nicht um Erlaubnis gefragt. Sind die Lizenz und die Quellenangaben korrekt? Für Hinweise dankt --Hei_ber

Ich glaube grundsätzlich nicht, dass wir hier mit Zitaten argumentieren können, dazu fehlt ja schonmal der Zitatzweck. Frei verwenden kann man mangels Schöpfungshöhe nur solche Ausschnitte, bei der keine Individualität mehr zum Ausdruck kommt. Die dürften dann allerdings so kurz und allgemein sein, dass sie für spezifische Artikel wertlos sind. Die Seiten [89] und [90] erörtern das Thema Kopie von Noten, irgendwo hatte ich auch noch den Standpunkt der GEMA rumliegen, die aber meiner Erinnerung nach im selben Tenor verfasst ist. Alles sehr imho und IANAL.--Wiggum 18:19, 30. Sep 2006 (CEST)
Gleiches Problem übrigens bei Commons:Commons:Deletion requests/Image:Smoke On The Water.PNG--Wiggum 18:20, 30. Sep 2006 (CEST)
Rtc hat gerade einen LA gestellt, ich schlage vor, konkret dort zu argumentieren. In diesem Fall ist der Zitatzweck eine Demonstration typischer Stilmerkmale (Taktwechsel und Themenvariierung) der Musik Zappas, die im Artikel beschrieben werden bzw. eingearbeitet werden sollen. Dazu könnte ich mich im Zweifel auf 4 Takte beschränken. Keineswegs sollen hier Noten abgebildet werden, um das Stück auch nur im Entferntesten nachspielen zu können. --Hei_ber 19:09, 30. Sep 2006 (CEST)

Das einzige Problem mit dem Zitat ist m.E., dass das Bild kontextunabhängig veröffentlicht wird und daher per se kein Zitatzweck gegeben ist. Würde man die Noten z.B. über eine tex-ähnliche Syntax direkt im Text einbinden müsste das (entsprechende Kürze und Erfüllung sonstiger Zitatkriterien vorausgesetzt) durchgehen.--Wiggum 19:32, 30. Sep 2006 (CEST)

Hm, geht MusicTeX in Wikimedia? Ansonsten scheint werde ich versuchen, nur sowenig zu zitieren, dass die Schöpfungshöhe des Zitats nicht erreicht wird. In der nun geplanten, abgespeckten Fassung möchte ich gerne folgendes zeigen:
  • 1 Takt des Themas
  • Variation des Themas in einem späteren Takt
  • Variation des Themas in zwei Takten, 4 Takte später.
Nützt es etwas, diese Takte einzeln als Bilder zu speichern und im Artikel zusammenzusetzten? Die einzelnen Takte erreichen vermutlich nicht die Schöpfungshöhe, da sie nur aus zwei verschiedenen Tonhöhen bestehen (Erst die Zusammenstellung macht sie zum Kunstwerk...). Falls das OK ist, mache ich einen SLA auf das alte und stelle das neue zur erneuten Begutachtung ein. --Hei_ber 19:56, 30. Sep 2006 (CEST)
Sobald Du lediglich ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf einen Teil reduzierst (statt z.B. einen solchen Teil für Dein eigenes Werk zu verwenden), bearbeitest Du das Werk, das heißt, es ist selbst dann nicht erlaubt, wenn der Teil für sich keine Schöpfungshöhe hätte. (Das würde die Notwendigkeit des Zitatrechts ad absurdum führen, weil die meisten Zitate für sich genommen keine Schöpfungshöhe haben.) Eine freie Verwendung, wie Du sie hier implizit anstrebst, ist nur gestattet wenn "ein derartiger Abstand besteht, der [das Werk] in den Hintergrund treten und dessen individuellen Züge verblassen lässt"[91] Wenn Du aber explizit erklärst, dass das gesamte neue Werk einfach nur ein Teil des Originalwerks ist, ist das inhärent gerade nicht der Fall. Ein Zitat wird also nicht deshalb frei, nur weil der zitierte Teil für sich genommen keine Schöpfungshöhe hat. --Rtc 20:13, 30. Sep 2006 (CEST)
Das habe ich nicht verstanden. Es erscheint mir widersprüchlich. Ist das eine speziell auf Noten gemünztes Recht? --Hei_ber 20:59, 30. Sep 2006 (CEST)
Achtung, Ketzervorschlag: Man könnte die einzelnen Elemente als kleine Bildchen hochladen (also z.B. Cis-achtel, b-halbe o.ä.) und dann die einzelnen Bilder im Artikel zum Zitat kombinieren. Ob sich das sinnvoll formatieren lässt kann ich nicht beurteilen, zumindest die Brücken bei Achtel- und Sechzehntelnoten dürften schwierig werden.--Wiggum 20:23, 30. Sep 2006 (CEST)
Das wäre in der Tat gefickt eingeschädelt. ;) --Rtc 20:24, 30. Sep 2006 (CEST)
Wie realistisch ist der Aufteilversuch? Rechtlich? Technisch? - Ich denke da an unsichtbare Rahmen, die durchgehende Linien unmöglich machen und Zeilenumbrüche. Wenn das eine Option ist, dann hacke ich die Noten eben ausenander und nenne die Fragmente "4 1/16 Noten fis g fis g " etc. Die werden dann im Artikel zum Zitat zusammengesetzt und dort wird auch darauf eingegangen (Steht jetzt schon drin). Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das Notenmaterial eines Taktes, eingestellt als "Noten" Urheberrechte verletzt. In der Zusammensetzung hoffe ich dann auf das Zitatrecht. Ich werde auch auf die Commons-Diskussion schauen. --Hei_ber 20:59, 30. Sep 2006 (CEST)
Es behauptet ja niemand, dass ein Zitat Urheberrecht verletzt! Es ist lediglich richtlinienwidrig, weil wir freie Inhalte haben wollen und ein Zitat nicht frei ist, auch dann nicht, wenn es für sich genommen keine Schöpfungshöhe hat, denn ich kann es auch in diesem Fall nicht frei verwenden. Ziehe bitte immer den Postkartentest heran ("Begehe ich eine URV, wenn ich das Bild, so wie es ist, als Rückseite einer Postkarte verwende, und sie dann so verkaufe?"). Nur, wenn (neben anderen Kriterien) dieser Test bestanden ist, darf ein Bild auf Wikipedia eingestellt werden. Du solltest einen Satz generischer Bilder machen für Notensatz, keinen, der auf dieses Ding bezogen ist (es "zerhackt"). Es sollte sich eine ganze Klasse von beliebigen Dingen damit darstellen lassen, die nicht auf dieses bestimmte Zitat bezogen sind. Dann kann man sinnvoll argumentieren, dass Du die zitierte Information im Wikipediaartikel steckt, und nicht in den Bildern. --Rtc 21:52, 30. Sep 2006 (CEST)
Ich wollte auch grade ne Antwort schreiben, aber danke du nimmst meine Gedanken vorweg. :-) --Wiggum 21:55, 30. Sep 2006 (CEST)
Achso, ein Zitat ist natürlich auch nicht gegen die Richtlinien. Ein Bild welches ein urheberrechtlich geschütztes Werk (oder Teile davon) zeigt, ist aber kein Zitat, da es hier nicht im Kontext eines Artikels veröffentlicht wird, sondern für sich allein stehend.--Wiggum 21:56, 30. Sep 2006 (CEST)
Richtig. Ersetze "Zitat" durch "Bilder, die nur in bestimmten Kontexten unter Zuhilfename einer Schranke des Urheberrechts benutzt werden dürfen, die aber für sich genommen nicht frei sind." --Rtc 22:49, 30. Sep 2006 (CEST)

Ich habe keine Bedenken gegen das Notenzitat. Rtc und Wiggum sind hier entschieden zu kleinlich. Unsere Server sind als Ganzes zu betrachten. Fair use-Bilder aus en können auch in Deutschland abgerufen werden und sind auch separat betrachtbar. Im übrigen gilt: Rtc's Postkartentest ist offenkundiger Stuss. Ziehe bitte immer den Postkartentest heran ("Begehe ich eine URV, wenn ich das Bild, so wie es ist, als Rückseite einer Postkarte verwende, und sie dann so verkaufe?"). Wenn man das Bild einer lebenden Person in dieser Weise vermarktet, ist bei Personen der Zeitgeschichte, die hier ohne Einwilligung aufgenommen werden, eine solche Vermarktung auf einer Postkarte unzulässig. Rtc möge also bitte einen Löschantrag gegen alle Bilder lebender Personen stellen, das würde ich diesem zelotischen Wichtel zutrauen. Auch das Abdruck eines Gemeindewappens auf einer Postkarte oder der olympischen Ringe wäre unzulässig. Siehe FAQ Rechtliches. --Histo Bibliotheksrecherche 03:45, 1. Okt 2006 (CEST)

Ich habe ausdrücklich "Begehe ich eine URV" (hervorhebung diesmal) geschrieben. Wenn ich das Bild einer lebenden Person, eines Gemeindewappens oder der olympischen Ringe in dieser Weise vermarkte, begehe ich keine Urheberrechtsverletzung, sondern eine Verletzung von Rechten, die mit dem Urheberrecht nichts zu tun haben. Diesen Unterschied müsstest Du eigentlich am besten kennen. --Rtc 03:52, 1. Okt 2006 (CEST)

Ist ein æhnliches Problem wie bei den Audiozitaten: Die duerfen zwar ohne Probleme im Artikel im Rahmen des Zitates genutzt werden, aber eben nicht ohne Kontext hochgeladen werden, weil sie alleinstehend eine URV sind. Bei einer "Hardkodierung" im Artikel selbst habe ich aber auch keinerlei Bedenken. --Kantor Hæ? 05:54, 1. Okt 2006 (CEST)
@RTC: Die reine (erst recht auszugsweise) Notation einer Melodie erreicht nicht die Schøpfungshøhe einer Bearbeitung. Die Argumentation ist zwar grundsætzlich richtig, hier aber vøllig an den Haaren herbeigezogen, da hier sicherlich kein neues Werk entstanden ist. @Histo: Seit wann ist hier "Fair Use" erlaubt?

Ich habe nie behauptet, dass die reine Notation eine eigene Schöpfungshöhe hat. --Rtc 06:30, 1. Okt 2006 (CEST)

Wenn wir unsere Server als ganzes betrachten, dann möchte ich mal wissen, warum wir keine Bildzitate zulassen? Auf die en-WP mit ihrem Fair-Use-Kram haben wir hier wohl eher wenig Einfluss.--Wiggum 11:44, 1. Okt 2006 (CEST)

Hinweis: Ich habe das hier vorgestellte Bild jetzt mit einem SLA versehen, unbenommen der rechtlichen Lage. Ich werde eine Alternative hochladen, die nicht mehr das Thema sondern nur noch ein Motiv in verschiedenen Variationen enthält. Außerdem habe ich den beschreibenden Text in die Grafik mit eingebaut - das ist auch Leserfreundlicher, da das Bild letzich ja doch in der Großansicht verwendet wird und damit der Text im Artikel verdeckt ist. Ich denke, dass damit eine annehmbare Lösung gefunden wurde. Danke für die Beiträge hier. Gruß --Hei_ber 11:53, 1. Okt 2006 (CEST)

Wie wäre es mit einem Bettelbriefeintrag auf meta:Help:Displaying a formula um eine Erweiterung des TeX-Markup um eine Notensetzfunktion.--sуrcro.ПЕДІЯ+/- 12:03, 1. Okt 2006 (CEST)

Anfrage gestellt --Hei_ber 11:49, 3. Okt 2006 (CEST)

GFDL 2: Sie kommt

http://gplv3.fsf.org/doclic-dd1-guide.html --Rtc 23:53, 30. Sep 2006 (CEST)

Und was bedeutet das für uns konkret? Was wurde bei der neuen Version geändert? (Ich hab mir deinen Link noch nicht angeschaut.) -- ChaDDy ?! +/- 23:57, 30. Sep 2006 (CEST)
Interessant ist z.B.
6a. EXCERPTS
You may publish a work, a Modified Version, or a collection, of up to 20,000 characters of text (excluding formatting mark-up) in electronic form, or up to 12 normal printed pages, or up to a minute of audio or video, as an Excerpt. An Excerpt follows the applicable rules of this license, except that the following required materials--the copy of this license, title page materials, historical copyright notices, warranty disclaimers, and any required sections--may be replaced by one or more publicly accessible URLs referring to the same materials.
Mit anderen Worten dadurch dürfte wohl in den allermeisten Fällen der Zwang zur vollständigen Wiedergabe der GFDL entfallen und es ist nur noch ein URI notwendig, also im Prinzip Legalisierung der ohnehin schon bestehenden Nachlässigkeit.--Wiggum 00:15, 1. Okt 2006 (CEST)


Nr. 8b ist auch interessant:

[8b. WIKI RELICENSING

If the Work was previously published, with no Cover Texts, no Invariant Sections, and no Acknowledgements or Dedications or Endorsements section, in a system for massive public collaboration under version 1.2 of this License, and if all the material in the Work was either initially developed in that collaboration system or had been imported into it before 1 June 2006, then you may relicense the Work under the GNU Wiki License.]

Was auch immer eine "GNU Wiki License" sein mag, ich frage mich, warum man hier nicht auch gleich CC mit einbezogen hat.--Wiggum 00:31, 1. Okt 2006 (CEST)

Aus politischen Gründen. --Rtc 01:02, 1. Okt 2006 (CEST)