Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2011/Juli/8

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(8. Juli 2011)
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Im Gegensatz etwa zum Rechtsmediziner existieren „Gerichtspsychiater“ nicht als eigene Berufsgruppe. In der Regel werden Psychiater, zumeist Universitätslehrer oder Leiter forensischer Einrichtungen, von Fall zu Fall von Gerichten als Gutachter beauftragt und fungieren nur in diesem Kontext als „Gerichtsgutachter“. Auch die Vertretung des Spezialgebiets der forensischen innerhalb der allgemeinen Psychiatrie rechtfertigt m. E. keine solche Kategorie, weil forensische Psychiater dann immer noch vor allem Psychiater sind. Da es sich hier um eine Unterkategorie der Berufsgruppe Psychiater handelt, ergeben sich auch Probleme der Zuordnung. Ab wie vielen Gerichtsgutachten soll ein Psychiater als „Gerichtspsychiater“ gelten? Ab einer, ab einem Dutzend oder mehr Begutachtungen? In jedem Fall könnte man dann noch eine ganze Reihe Psychiater hier einordnen, die sich ihren Namen nicht als Gerichtsgutachter gemacht haben und umgekehrt werden manche Psychiater auf einen Tätigkeitsbereich reduziert, der nur einen geringen Teil ihrer Arbeit ausmacht.--Assayer 02:03, 8. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ohne Ahnung vom Thema zu haben: macht eine Kategorie:Forensischer Psychiater evtl. Sinn? --HyDi Schreib' mir was! 11:18, 8. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es geht nicht um die Benennung, sondern um den Sinn der Kategorie an sich. Die Forensische Psychiatrie konstituiert sich an den Schnittflächen zwischen Psychiatrie und juristischer Strafrechtspflege. Sie beschäftigt sich „mit den Fragen, die von Gerichten und Behörden im Gebiet der Psychiatrie gestellt werden,“ d. h. es handelt sich nicht um ein eigenes psychiatrisches oder auch nur medizinisches Fachgebiet, wie bspw. die Neurologie, die sich aus der Psychiatrie heraus entwickelt hat. Eine forensisch-psychiatrische Einrichtung ist zuerst und vor allem eine psychiatrische Einrichtung, die ihr Klientel von der Strafrechtspflege sozusagen zugewiesen bekommt, aber dann nach psychiatrischen Regeln behandelt, d. h. so lange, wie die Störung bzw. eine Gemeingefährlichkeit vorliegt, was länger sein kann als eine eventuell verhängte Freiheitsstrafe. Von daher geht die forensische Psychiatrie was Krankheitsbilder, Therapien usw. angeht vollständig in der Psychiatrie insgesamt auf. Historisch ist es im übrigen so, dass sich die forensische Psychiatrie als solche erst im Laufe des 20. Jahrhunderts institutionalisierte. Bis etwa zur Mitte des 20. Jahrhunderts gehörte die psychiatrische Begutachtung oft auch noch zum Aufgabenbereich der Rechtsmediziner oder sogar der regulären Amtsärzte (= keine Psychiater). Die ersten speziellen Einrichtungen für psychisch kranke Straftäter entstanden in D in der Form von „Bewahrungshäusern“ innerhalb von Irrenanstalten um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jhd. Vgl. zum historischen Hintergrund Christian Müller: Verbrechensbekämpfung im Anstaltsstaat. Psychiatrie, Kriminologie und Strafrechtsreform in Deutschland 1871-1933. Göttingen 2004.--Assayer 17:06, 8. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Die Diskussion geht eigentlich nur darum, wann darf man die Psychiater und Gerichtsgutachter hier einordnen... Analogie ist mit Kategorie:Kinder- und Jugendpsychiater (Kinder- und Jugendpsychiatrie). Auf Englisch gibt es keine Probleme (s. en:Category:Forensic psychiatrists). --Dendrolo 20:06, 8. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

"daher geht die forensische Psychiatrie was Krankheitsbilder, Therapien usw. angeht vollständig in der Psychiatrie insgesamt auf". Diese Aussage trifft so nicht (mehr) zu, die forensische Psychiatrie erlebt seit etwa 20 Jahren einen tiefgreifenden Wandel und hat sich in mancher Hinsicht aus der "klassischen" Psychiatrie herausgelöst, wobei unter forensischen Psychiatern Uneinigkeit herrscht in welchem Mass dies der Fall ist und inwieweit diese Entwicklung wünschenswert ist. Im Unterschied zur übrigen Psychiatrie ist das Ziel einer forensischen Therapie immer die Verbesserung der Legalprognose- und nicht etwa Konzepte von Heilung, einer Verringerung der Krankheitssymptome oder einer Verbesserung des Befindens des Patienten. Auch verändert sich in der forensischen Psychiatrie die Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht zunehmend, und zwar hin zu einer Relativierung der Schweigepflicht gegenüber den Institutionen der Justiz welche in der Regel die Zuweiser bzw. Auftraggeber einer forensisch-psychiatrischen Behandlung sind- und die auch meist während des gesamten Verlaufs der Behandlung entscheidende "Schaltstellen" sind welche z.B. auf Antrag der ärztlichen Behandler die entsprechenden Vollzugslockerungen gewähren sollen. Die Diskussionen über diese Veränderungen des Berufsbildes werden allerdings nur zögerlich geführt und sind noch lange nicht abgeschlossen. Auch insoweit macht eine eigene Kategorie "Forensischer Psychiater" aber durchaus Sinn.--Oberbootsmann 20:42, 8. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

@Drendolo: Analogien sind keine Sachargumente (WP:BNS). Je nach dem, wie sich die Diskussion hier entwickelt, behalte ich mir auch vor, weitere Löschanträge etwa für Kategorie:Kinder- und Jugendpsychiater oder en:Category:Forensic psychiatrists zu stellen. Letztere existiert im übrigen neben Kategorien wie en:Category:American Psychiatrists.
@Oberbootsmann: Es mag sein, dass sich die forensische Psychiatrie in den letzten zwanzig Jahren emanzipiert und weiterentwickelt hat. Aber soll man diesen „noch lange nicht abgeschlossenen“ Prozeß hier im Kategoriensystem von WP nachvollziehen oder gar vorarbeiten? Und selbst wenn, dann bleibt immer noch das Problem, unter diese Kategorie retrospektiv Psychiater der letzten 200 Jahre zu subsumieren. Eigentlich möchte ich in unzähligen Einzelfällen nämlich keine Diskussion darüber führen müssen, welcher Psychiater nach welchen Kriterien nun als „forensischer Psychiater" qualifiziert oder nicht.--Assayer 21:29, 8. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Aktuell ist natürlich jeder Forensische Psychiater ein Psychiater welcher den gesamten in der Facharztweiterbildung geforderten psychiatrischen Ausbildungsweg gegangen ist- wenngleich die forensische Psychiatrie eben in den letzten Jahren in vieler Hinsicht einen ganz eigenen Weg gegangen ist. --Oberbootsmann 22:55, 8. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Dass forensische Psychiater weiterhin Psychiater sind, habe ich nie in Frage gestellt gesehen. Aber eine praktikable Definition einer Kategorie:Forensischer Psychiater als Unterkategorie der Kategorie:Psychiater, die zudem retrospektiv anwendbar sein soll, hat mir bisher niemand dargelegt. Ist die Kategorie:Psychiater zu unübersichtlich geworden, kann man sie ja herunterbrechen, inhaltlich oder als Schnittmengenkategorien nach Fachgebiet. Aber eine erratische Kategorie:Gerichtspsychiater trägt nur zur Verwirrung bei.--Assayer 19:19, 14. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Auch wenn Gerichtspsychiater keine abgeschlossene Berufsgruppe innerhalb der Psychiatrie bilden, sind die
hier Kategorisierten nach meinen Stichproben doch hauptsächlich wegen ihrer Tätigkeit als Gerichtspsychiater
bekannt. Eine entsprechende Kategorie scheint daher sinnvoll, bleibt. -- Perrak (Disk) 01:01, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ein Artikel ist für eine Kategorie, die nicht Teil einer Systematik ist, zu wenig. 89.247.169.25 22:35, 8. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ein Blick in en:Category:Integral transforms, Transformation_(Mathematik)#Integraltransformationen oder Integraltransformation hätte genügt um zu sehen, dass es genügend potentielle Einträge für diese Kategorie gibt. Ich kam halt noch nicht dazu, diese zu befüllen. Vergleiche zudem auch Portal:Mathematik/Qualitätssicherung#Transformation_(Mathematik): Insgesamt gibt es in der deutschen Wikipedia schätzungsweise 50-60 Artikel die Transformationen im mathematischen Sinne behandeln. Löschantrag bitte wieder entfernen.--KMic 23:00, 8. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Kategorie enthält nun 13 Einträge. Löschantrag wurde entfernt, da ursprünglicher Antragsgrund nicht mehr vorliegt.--KMic 01:46, 9. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]