Wikipedia Diskussion:Bibliotheksrecherche/Anfragen

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Letzter Kommentar: vor 19 Tagen von Aschmidt in Abschnitt Hinweis: Haaretz
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Abkürzung: WD:BIBR/A, WD:BIBRA
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TV-Videos Mediathek[Quelltext bearbeiten]

Eine generelle Frage: Kann hier jemand auch TV-Beiträge (Videos) beschaffen, speziell z.B. welche die bereits depubliziert wurden? --Itu (Diskussion) 15:01, 1. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Tendenziell eher nein; m. W. fallen diese (oft oder gar meist?) nicht unter das Pflichtexemplarrecht, sind also nicht generell an bestimmten Bibliotheken abzuliefern (in den Sammelrichtlinien der DNB heißt es z. B. explizit: Nicht zu sammeln sind: Filmwerke (Spielfilme, Dokumentarfilme usw.) oder Videoclips, bei denen die Musik nicht im Vordergrund steht). Pauschale Antworten dürften ohnehin schwierig sein, selbst wenn man sich, wie Deine Wortwahl nahelegt, auf die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland beschränkt. Einige für die weitere Suche vielleicht hilfreiche Links: Netzwerk Mediatheken, Deutsches Rundfunkarchiv, Auf der Suche nach Filmen über Hamburg, Deutsche Kinemathek. Es kommt also anscheinend sehr darauf an, wonach genau Du suchst. Hier bist Du daher wahrscheinlich an der falschen Adresse. --HHill (Diskussion) 23:00, 1. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Alte Ausgaben Gesetz- und Verordnungsblatt RP[Quelltext bearbeiten]

Diesmal keine Anfrage, sondern eher ein Angebot: besteht Bedarf an alten ungebundenen (!!) Jahrgängen des GVBl. RP? Hab es selbst noch nicht gesichtet, würde es zur Not aber auch erstmal sichern. Angebot kam von einer Kanzlei.--scif (Diskussion) 13:54, 11. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Versuchs mal bei Portal Diskussion:Recht, Portal Diskussion:Rheinland-Pfalz, … ZDB-ID 2277-9 ist an Bibliotheken recht weit verbreitet. --HHill (Diskussion) 16:18, 11. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Auslandsfernleihe, Auslagenersatz, best practice bei BIBRA[Quelltext bearbeiten]

(Fortführung von Wikipedia:Bibliotheksrecherche/Anfragen/Archiv/2018/IV#Comments on Etymology, nachträglich ausgegliedert von — Pajz (Kontakt) 19:27, 29. Okt. 2018 (CET))Beantworten

wieso "NEVER"? Die Bibliotheksrecherche ist ein von WMDE gefördertes Projekt. Eine solche Auslandsfernleihe kann ich für 8 Euro besorgen, bei Kopien für egal wieviel Seiten. WMDE hat sich da noch nie drüber aufgeregt, eher bedankt, dass wir bei so vielen Anfragen Unterstützung leisten. Historiograf, seit dem Du hier dabei bist, kommt es mir manchmal so vor, als wolltest Du die ganzen guten Vorsätze von damals, auf denen wir das Projekt aufgebaut und gefördert bekommen haben, zunichte machen. Was soll denn das? – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 14:08, 15. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Ich darf auf WP:KPA hinweisen. Wenn ich NEVER schreibe, dann versteht es sich doch angesichts des Gesamtzusammenhangs von selbst, dass dies nur für mich gilt. Es gibt hier keine offiziellen Bescheide. Ich habe sehr oft mit Direktanfragen, die keinen Cent kosten außer der eigenen Zeit, Erfolg gehabt und kann aus meiner Sicht die unbelegte Behauptung Eine solche Auslandsfernleihe kann ich für 8 Euro besorgen nicht bestätigen. --Historiograf (Diskussion) 17:18, 15. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

@Historiograf: nee, aber ich kann das bestätigen (soweit ich das bisher verfolgen konnte, verfahren Bibliotheken bei Auslandsfernleihen alle irgendwie unterschiedlich, wenn überhaupt (National-, Staats- und Landesbibliotheken sind dabei stets die teuersten)). Dass "NEVER" nur für Dich gilt, kann ich Deiner Wortwahl nach nicht feststellen, wenn Du im Satz davor "wir" schreibst. Und dass Du mit Direktanfragen günstiger fährst, ist ja okay. Ich habe damit eher kein Glück, (was ich früher auch schon schrieb), was vielleicht auch daran liegt, dass ich den Schriftwechsel nicht mit "Archivar" unterzeichnen kann – weiß ich aber nicht. Ein persönlicher Angriff kam da nicht mal ansatzweise von mir, ich habe nur mein persönliches Befinden in Deiner Verfahrensweise ausgedrückt, ohne Dich persönlich beleidigen zu wollen. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 22:01, 15. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Frage: wo ist geregelt, dass WER? hier einen Auslagenersatz bei Wikimedia beantragen kann? Warum weiß ich das nicht, habe ich mal wieder die Seiten hier nicht aufmerksam gelesen? --Goesseln (Diskussion) 23:24, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Wikipedia:Förderung/Zugang zu Fachliteratur (olim Wikipedia:Bibliotheksstipendium). --HHill (Diskussion) 23:28, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
@HHill: Ich finde die Frage von Goesseln absolut berechtigt. Schließlich heißt es auf WP:BIBR ausdrücklich: "Kostenersatz: Normalerweise erfolgt kein Kostenersatz durch den Anfragenden für Anreise usw. Es wird erwartet, dass bei Kopierkosten und sonstigen Gebühren der Hilfeleistende Kosten in Höhe bis zu 5 Euro selber trägt, da wir hier auf Gegenseitigkeit aushelfen […]." WP:LITSTIP erwähnt "Fernleihe (ab einem Richtwert von 10 Euro bzw. 10 Franken)" als förderungswürdig, während Doc Taxon offenbar einen Weg gefunden hat, Auslandsfernleihen bereits ab 8 Euro erstattet zu bekommen (was ihm mehr als gegönnt sei, so viel wie er hier leistet). Im Sinne der Klarheit und Gleichbehandlung würde ich mir hier Erfahrungsberichte, best practices und möglichst realistische Hilfeseiten wünschen. --FordPrefect42 (Diskussion) 17:02, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
LITSTIP hat aber nichts mit BIBR zu tun. Und diese Kosten beziehen sich nicht aufs Stück. Wenn Ihr Kosten in Höhe von sagen wir mal 20 x 2 Euro im Monat habt, rechnet diese bitte monatlich in dieser Höhe ab, gebt sie aber als Einzelposten an. Fünf Fernleihen z.B. schreibt mir die Bib auch auf eine Rechnung, so dass pro Rechnung gesamt 10 Euro drauf stehen. Die genannten Kosten sind also als monatliche Gesamtkosten zu sehen und so monatlich abzurechnen. – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 17:25, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Da nach meinen Erfahrungen gefragt wurde: Ich mache für WP:BIBR/A grundsätzlich keine Fernleihen, ein Bibliotheksstipendium habe ich nicht. --HHill (Diskussion) 18:28, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
Wikipedia:Bibliotheksrecherche stammt nicht einmal von Wikimedia Deutschland und die Passage bezieht sich außerdem auf einen Kostenersatz durch Anfragende(!) auf dieser Seite; Wikipedia:Förderung/Zugang zu Fachliteratur ist nicht abschließend, was Wikimedia Deutschland auch ungefähr überall betont. Wenn man nicht anfragt, wird auch nichts erstattet. So ist das im Leben. Wenn ich derweil schon wieder von „Gleichbehandlung“ und „Hilfe, hilfe, warum weiß ich das nicht?“ lese, bin ich wenigstens versichert, mich im Kreise der Wikipedia-Community zu befinden, wo offenkundig für alles ausdrückliche Einladungen benötigt werden. Ich reiche alles zur Erstattung ein, was im Zusammenhang mit Erledigungen auf dieser Seite anfällt, sofern dies für mich administrativ sinnvoll ist. Das gilt im Übrigen auch beispielsweise für Scankosten oder Gebühren für die Lieferung von Entscheidungsablichtungen durch Gerichte. (Fernleihen im Zusammenhang mit Anfragen auf dieser Seite gebe ich üblicherweise nicht auf. Bemerkung am Rande: Mancher Fernleihauftrag hier erscheint ohnehin vermeidbar; es wäre wohl sinnvoll, einige Tage abzuwarten, ob jemand das Werk zeitnah vor Ort einsehen kann.) Die Verwendung ist transparent dargelegt – im Übrigen schon immer öffentlich, einschließlich Komplettnachweis aller je empfangenen Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Wikipedia-Inhalten –, die Erstattungsentscheidung obliegt dem Förderverein. Bislang wurde den Anträgen entsprochen. (Ich bin kein Vereinsmitglied, denke persönlich aber, dass neben dem Unterhalt der Server kaum irgendein Ausgabenposten existiert, der stärker dem entspricht, was die Spendenden mit ihrer Spende unterstützen wollen.) Fairerweise ist zu bemerken, dass eine Motivation, nicht nur Zeit zu investieren, sondern noch dazu aktiv Geld zu zahlen, um Scans von Aufsätzen, die mich kein bisschen interessieren, an anonyme Wikipedia-Benutzer zu verschicken, die ich nicht kenne, meinerseits eher nicht besteht. Von einem „auf Gegenseitigkeit aushelfen“ kann in Anbetracht des eklatanten Missverhältnisses zwischen von mir erfüllten Anfragen und von anderen erfüllten Anfragen durch mich nicht ernstlich die Rede sein. — Pajz (Kontakt) 20:07, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
  1. "LITSTIP hat aber nichts mit BIBR zu tun" verstehe ich nicht, da BIBR ausdrücklich auf LITSTIP verweist, und HHill und Doc Taxon hier ausdrücklich einen Zusammenhang hergestellt haben.
  2. Nach meinem Verständnis sind die Passagen aus BIBR und LITSTIP komplementär. Heißt für mich: ab ca. 10 € ist Erstattung durch WMDE möglich, unter 5 € bleibe ich auf meinen Kosten sitzen, da Erstattung auch durch den Anfragenden ausgeschlossen, zwischen 5 und 10 € ungeklärt, aber Erstattung durch den Anfragenden prinzipiell denkbar (dass das alles nur Empfehlungscharakter hat, ist mir klar). Der Tipp mit der monatlichen Kumulierung ist aber in jedem Fall gut, Danke!
  3. BIBR ist in diesem Punkt jedenfalls sehr abschreckend formuliert: "Normalerweise erfolgt kein Kostenersatz …", dass sich das ausschließlich auf die Anfragenden bezieht, werden Viele erstmal überlesen. Ich schlage vor, einen klärenden Zusatz zu machen, z.B. "Die Möglichkeit eines Kostenersatzes durch WMDE ist davon unbenommen", oder die Passage ganz zu streichen.
  4. BIBR/A sehe ich in meinem Fall tatsächlich auf Gegenseitigkeit, da ich aktuell zwar relativ viel liefere, aber immer wieder auch dankend Empfänger sein darf. Die fairen Scankosten von 2 cent je Seite bei meiner Bibliothek waren daher bislang für mich noch kein echtes Problem.
  5. Die Möglichkeiten von LITSTIP sind mir bekannt. Ich habe davon bislang keinen Gebrauch gemacht, da ich noch keinen echten Bedarf hatte, werde für mich aber demnächst einen DNB-Benutzerausweis beantragen.
  6. Das von Doc Taxon skizzierte Verfahren bei der Fernleihe würde bei mir in dieser Form erstmal nicht funktionieren. Meine Bibliothek hat da ein komplett anderes Abrechnungsverfahren: ich zahle vorab einen beliebigen Betrag auf ein Fernleih-Guthabenkonto ein, und kann dann bis zur Höhe dieses Guthabens Fernleihaufträge erteilen, u.U. aber auch erst Monate später. Da müsste man erstmal sehen, wie ich das WMDE gegenüber glaubhaft nachweisen könnte. Fernleihaufträge für BIBR/A mache ich aber auch grundsätzlich nicht.
--FordPrefect42 (Diskussion) 11:09, 19. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
FordPrefect42, ein Eigenbeleg mit beigefügtem Ausdruck des Bibliothekskontos, aus dem der Fernleihauftrag hervorgeht, erscheint zweckmäßig. Die Begründung für den Eigenbeleg ist dann eben, dass der Einzelauftrag nicht quittiert wird, weil eine Verrechnung mit einem Guthabenkonto erfolgt. (Ich habe das auch schon so gemacht, im Umgang mit WMDE und anderen Förderungsträgern.) Was einem bestimmten Förderungsträger letztlich genügt, wird freilich am Ende des Tages nur dieser selbst verlässlich sagen können. Da die in Rede stehenden Beträge überschaubar sind, halte ich es dabei für wohl effizienter, es einfach „darauf ankommen“ zu lassen. – Deine Interpretationsbemühungen in Sachen „BIBR/LITSTIP“ bleiben mir unterdessen rätselhaft, aber ich muss ja auch nicht alles verstehen. Gruß, — Pajz (Kontakt) 19:23, 19. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Interessante Informationen. Wenn Auslandsfernleihen für 8 Euro auf Kosten von Wikimedia erfolgreich erledigt werden können, halte ich das für keine Geldverschwendung.

Bei der Stabi Hamburg heißt es: "Die Gebühren für den internationalen Fernleihschein betragen 3,20 €. Es fallen jedoch abhängig von Lieferland und Lieferbibliothek meist noch zusätzliche Kosten an, die bisweilen sehr hoch sind". Wird kein verbindlicher Kostenvoranschlag angegeben, besteht ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko (nicht nur in Hamburg, das ist nur der erste Google-Treffer für Auslandsfernleihe). Wenn es um wenige Seiten Kopien geht, würde ich empfehlen, hohe Kosten auch dann zu vermeiden, wenn sie der Verein zahlt, und erst einmal versuchen, über Direktanfragen zum Ziel zu kommen. --Historiograf (Diskussion) 23:49, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Diesen, in einem Bibliotheksbuch gefundenen. Internationalen Bestellschein (IFLA) habe ich kürzlich als vor-digitales Anschauungsmaterial bei Commons eingestellt

So ganz ausgestanden ist das Thema für mich persönlich noch nicht, heute habe ich nochmal in der nicht ganz kleinen Bedienungsanleitung für Anfragende und für Hilfeleistende nachgelesen und zitiere hier nochmals die oben bereits zitierte Passage:

Kostenersatz: Normalerweise erfolgt kein Kostenersatz durch den Anfragenden für Anreise usw. Es wird erwartet, dass bei Kopierkosten und sonstigen Gebühren der Hilfeleistende Kosten in Höhe bis zu 5 Euro selber trägt, da wir hier auf Gegenseitigkeit aushelfen, es wird aber von Benutzer zu Benutzer anders gehandhabt. Kostenneutral für beide Seiten wird es durch ein Bibliotheksstipendium, das bei Wikimedia per E-Mail beantragt werden kann.

Auf (so ungefähr) dieser Basis habe ich mich 2011 hier mal für zwei Ruhrgebietsbibliotheken eingetragen. Besonders nützlich gemacht habe ich mich seither nicht, da die meisten Anfragen hier im Durchlaufbetrieb abgearbeitet werden, bevor ich überhaupt aufgestanden bin und die BIBRA-Seite aufgeschlagen habe, oder weil ich feststellen musste, dass das angefragte Werk in den mir geläufigen zehn Bibliotheken zwischen Düsseldorf, Wuppertal und Dortmund mal wieder nicht vorhanden ist. Eine Fernleihe für Anfragende zu machen und damit Personal und Sachkosten in "meiner" Bibliothek zu verursachen, die mit den Fernleihgebühren nie und nimmer abgedeckt sind, das wäre mir nie in den Sinn gekommen, in solchen Fällen habe (oder eben "hätte") ich Hilfe zur Selbsthilfe für den Anfragenden angeboten. Wenn, wie ich jetzt sehe (und richtig verstehe?), andere Helfer (diejenigen, die den Express-Durchlauf hier organisieren) die Fernleihmaschine ihrer Lieblingsbiblitothek anschmeissen und sich die Auslagen von Wikimedia ersetzen lassen, so ist das für mich überraschend, man lernt nie aus. So ähnlich hatte ich auch schon mal frei phantasiert, dass nämlich bei Wikimedia e.V. in Berlin ein Bibliothekar eingestellt wird, der das macht. Das wird wegen der Personalkosten (und nicht der Gebühren) für Wikimedia nicht ganz billig, aber "wir" könnten uns dann eher um Inhalte kümmern und uns um die Feinheiten bei der Recherche bemühen.
Also, mein Zwischenstand: eigentlich braucht es mich unter den derzeitigen Arbeitsabläufen hier nicht und meine Bibliothekseintragungen sind eigentlich überflüssig, da sie nicht gelebt werden. Und wenn schon Bibliothekseintragungen, dann wohl eher eher die Spezialbibliotheken wie Bibliothek des Ruhrgebiets, Institut für Zeitungsforschung, Museum Folkwang, Martin-Opitz-Bibliothek, Bibliothek des Von der Heydt-Museums und nicht die UB-Elefanten in Bochum, Dortmund, Düsseldorf und Essen.
--Goesseln (Diskussion) 11:52, 28. Okt. 2018 (CET)Beantworten

Goesseln, die Zusammenfassung ist für mich nicht nachvollziehbar, denn hier hat, soweit ersichtlich mit nur einer Ausnahme, jeder gesagt, grundsätzlich keine Fernleihen in Auftrag zu geben. Der „Durchlaufbetrieb“ läuft ganz offenkundig ohne Fernleihen ab und wird vielmehr von Leuten aufrechterhalten, die einfach sehr häufig in einer größeren Bibliothek sind. Dieses Vorgehen scheint im Übrigen naheliegend; so halte ich es, wie gesagt, auch für wenig sinnvoll, sofort Fernleihen aufzugeben, weil sich Ablichtungen in den meisten Fällen schneller und kostengünstiger liefern lassen, wenn sie vor Ort bei einer besitzenden Bibliothek nutzererstellt angefertigt werden. Findet sich niemand für eine Erledigung, sehe ich aber auch wenig Grund, auf die Aufgabe einer Fernleihe zu verzichten, um „Personal und Sachkosten“ in der Heimatbibliothek einzusparen. Erstens gehört die Vermittlung von Literatur zur Deckung des wissenschaftlichen Bedarfs eben gerade zum Leitbild vieler Bibliotheken, woran sich durch Zwischenschaltung einer Hilfsperson ideell nichts ändert. Zweitens ist die Zahl von Fernleihen in den letzten Jahren ohnehin deutlich rückläufig. Drittens liegt die Zahl aufgegebener Fernleihen bei größeren Bibliotheken meist in einer Größenregion von 10.000 bis 30.000 pro Jahr, sodass ein paar WP:BIBA-verursachte Zusatzbestellungen kaum ins Gewicht fallen werden. Die teilweise angegebenen hohen Durchschnittskosten der Fernleihe führen bei Grenzkostenerwägungen („Schadet eine weitere Bestellung?“) tendenziell in die Irre, weil das Fernleihsystem nach deutscher Organisation einen enormen Fixkostenanteil enthält (Büchertransportdienst, Verbundkoordination). Ob es dich „unter den derzeitigen Arbeitsabläufen hier [braucht]“ oder nicht, wirst du selbst beantworten müssen – ich persönlich kann nur für mich lediglich sagen, dass ich hiesige Anfragen zu gedruckten Beständen nur erledige, wenn ich ohnehin in der betreffenden Bibliothek bin (und noch dazu Zeit und Lust habe). Insofern hängt meine „Nützlichkeit“ hier eben davon ab, wie oft das der Fall ist. Einen Zusammenhang zur Eintragung unter Wikipedia:Bibliotheksrecherche sehe ich nicht unbedingt: Erstens besitzen ja durchaus auch allgemeine wissenschaftliche Bibliotheken Bestände, die sie nicht in die Fernleihe geben, zweitens – ich wiederhole mich – scheint es ja ohnehin nur einen regulären Nutzer hier zu geben, der Fernleihen in Auftrag gibt. Der wird nicht immer greifbar sein, insofern kann es durchaus hilfreich sein, bei selten vorhandenen Beständen einen Ortsansässigen zu kontaktieren. Gruß, — Pajz (Kontakt) 14:10, 28. Okt. 2018 (CET)Beantworten

Zum Thema Fernleihe: https://archivalia.hypotheses.org/55814. Trotz Gesetzesänderung erhält man (auch von gemeinfreien) Texten immer noch nur Ausdrucke, selbst wenn das Stück elektronisch übermittelt wurde. Es muss also wieder eingescannt werden --Historiograf (Diskussion) 16:42, 29. Okt. 2018 (CET)Beantworten

Vorschlag zur Geschäftsordnung: Monatsreview[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte vorschlagen, dass zu Anfang jeden Monats eine erneute Sichtung der im vorletzten Monat (oder früher) nicht erledigten Anfragen durchgeführt wird. Jede/r hier Aktive sollte nochmals überlegen, ob man selbst oder jemand, den man aufgrund von WP:BIBR ansprechen kann, nicht doch ein positives Ergebnis herbeiführen kann. Erfahrungsgemäß gammeln sehr selten Anfragen hier herum, wenn sich nicht jemand zeitnah zur Erledigung bereitfindet, oder jemand kommt nicht dazu zu erledigen, was er versprochen hat. Nach einer Woche sollte Unerledigtes dann archiviert werden. Nicht nur für statistische Zwecke empfiehlt es sich, unerledigt in Fett zu markieren, damit besonders Eifrige im Monatsarchiv nachschauen können, ob sich ein neuer Sachstand ergeben könnte.

Nun also das erste Review:

  • Wizenmann (23. Juli), meine eigene Anfrage. Für die beiden ältesten Quellen hat sich leider niemand gefunden, eine ist schon in Detmold online, die andere wird hoffentlich demnächst von der SB Berlin bereitgestellt, eine Archivierung bietet sich also an.
  • Durch die Urheberrechtsänderung können in D keine Zeitungsartikel mehr bestellt werden. Da der Anfragende seit Anfang August wartet, wäre ich dankbar, wenn jemand anderes mit Zugang zur SB München die Erledigung übernehmen könnte. --Historiograf (Diskussion) 21:13, 1. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
  1. gewusst wie: Man kann von vielen Bibliotheken auch ganze Zeitschriften- oder Zeitungsbände bestellen und selber scannen oder kopieren. Diese Bände zählen dann wiederum nicht mehr als Zeitschrift/Zeitung, und dann hat man auch als "Bestellung" das, was man eigentlich will.
  2. etwas auf Unterseiten zu verteilen, macht unübersichtlich, und Aufträge können dann noch länger andauern, weil man's eben nicht mehr auf dem Schirm hat
  3. wozu müssen wir etwas für statistische Zwecke kennzeichnen, Statistiken brauchen wir nicht auch noch
  4. ein Monatsarchiv haben wir nicht, aber Quartalsarchive
  5. unerledigte Anfragen schon nach einer Woche auf eine Unterseite zu archivieren, halte ich für viel zu früh. Hier geht es meiner Meinung nach immer noch nicht um Schnelligkeit. BIBR/A ist kein Porsche und muss auch keiner werden. Vielmehr wird die Recherche als Hilfe angesehen, an Literatur zu kommen, wenn man örtlich oder persönlich verhindert ist, dies selbst zu tun. Und da wartet man auch mal gerne eine Woche oder zwei mehr. Als Benutzer bzw. Hilfeempfänger bin ich stets froh, dass überhaupt geholfen werden kann, da setze ich keine zeitlichen Maßstäbe. Außerdem kann man bei längerem Andauern ja mal nachfragen, was nun ist, das schadet ja nichts.
  6. was brauchst Du aus der SB München?
Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 07:20, 3. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Einfach mal sorgfältig lesen.

  1. Die Urheberrechtsänderung betrifft Zeitungen und sog. Kioskzeitschriften. Gebundene Zeitungsbände werden üblicherweise NICHT in die Fernleihe gegeben.
  2. Wer hat etwas von einer Unterseite geschrieben?
  3. Ich finde Statistiken hilfreich, sie dienen der Qualitätssicherung und Außendarstellung
  4. Ich weiß, dass wir Quartalsarchive haben, ich habe ja schließlich eines ausgewertet für statistische Zwecke. Das war ungeschickt formuliert. Man kann das Quartalsarchiv nach Monaten auswerten.
  5. Aus dem Zusammenhang ergibt sich doch ziemlich eindeutig für jeden, der mitdenkt, wie das gemeint war: Am Anfang des Monats schaut man sich die vom vorletzten Monat übriggebliebenen Anfragen nochmals an und wenn sich dann nach einer Woche nichts tut, sollte man einen Schlussstrich ziehen. Von früher weiß ich, dass du es geliebt hast, Anfragen hier über längere Zeiträume hier gammeln zu lassen. Ich hielt das nicht für angemessen.
  6. STEHT DOCH OBEN. Ich hatte den Titel Münchener Post vergessen, aber ich denke, es ist nicht zuviel verlangt, mitzudenken, wenn es um im vorletzten Monat unerledigte Beiträge geht, nämlich ganze zwei (in Zahlen: 2). --Historiograf (Diskussion) 20:30, 3. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Zu 1.: Gebundene Zeitungs- oder auch Zeitschriftenbände bestelle ich regelmäßig per Fernleihe, und dies problemlos.
Zum Rest: jetzt deutlicher und verständlich formuliert, danke – Doc TaxonDisk.Wikiliebe?! 13:15, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Neues Verfahren bei der Fernleihe[Quelltext bearbeiten]

 Info: Die UB Frankfurt am Main weist darauf hin, dass Fernleihen von Kopien seit Anfang Februar 2024 nur noch digital übermittelt werden. Dies ist möglich, aufgrund eines neuen Vertrages zwischen der Kultusministerkonferenz und der VG-Wort (Verwertungsgesellschaft). Sehr erfreulich. Wenn das offiziell abgesichert ist, dürfte es in DE auch bundesweit gelten. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 17:33, 11. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Falls sich jemand für den Vertrag der Bibliotheksverbünde mit der VG Wort interessiert - hier ist er zu finden, die Bibliotheken müssen sich aus abrechnungstechnischen Gründen mit der VG Wort für eine Möglichkeit der Auslieferung entscheiden, entweder digital oder Papierkopie. --Krabbenpulen (Diskussion) 19:21, 11. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ah, danke für den Link und deine weiteren Erläuterungen! Jedenfalls ist das eine erhebliche Verbesserung, drei Jahre nach dem ersten Lockdown, immerhin! \o/ --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 19:40, 11. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Hinweis: Haaretz[Quelltext bearbeiten]

Neu in der Wikipedia Library haben wir nun Zugriff auf die Online-Ausgabe von Haaretz (englische und hebräische Ausgabe), eine wichtige Quelle aus der bewegten Region. Der Zugriff erfolgt direkt über https://wikipedialibrary.wmflabs.org/users/my_library/ unter Meine Zugänge ohne vorherige Bewerbung. Falls es auf die Printausgabe im Faksimile einmal ankäme: Sie ist zudem im PressReader enthalten, den manche öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken anbieten. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:52, 12. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ich glaube, ich war etwas voreilig: Habe nun mehrere Artikel angeklickt, die nicht frei lesbar waren. Kümmere mich drum. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:57, 12. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Lösung ist: Um auf die Premium-Inhalte zuzugreifen, muss man den Werbeblocker deaktivieren. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:01, 12. Apr. 2024 (CEST)Beantworten