Diskussion:Vergewaltigung/Archiv/1

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Digitalpenetration?

Was ist eine "Digitalpenetration" (der Begriff taucht im Artikel auf)?


Die früher bestehenden Einschränkungen des Vergewaltigungsbegriffs sind mit der Reform entfallen, so dass auch erzwungener Sex mit der Ehepartnerin (Vergewaltigung in der Ehe) und erzwungener Sex mit einem männlichen Opfer als Vergewaltigung verfolgt werden können.

  • Wahrscheinlich dann ja auch des Ehepartners, oder?

§ 177 StGB unterscheidet in seiner heute geltenden Fassung nicht mehr zwischen Männern und Frauen. Vergewaltigung ist jede sexuelle Nötigung einer anderen Person, die mit einem "Eindringen in den Körper" verbunden ist.


Entschuldigung, dass ist vollkommenen daneben. Ich habe den 177 weiter unten genau zitiert. --Vergewaltigung 12:27, 12. Nov. 2006 (CET)



Angesichts des Problems halte ich diesen Artikel für ein wenig zu kurz geraten. Brummfuss 19:57, 5. Jul 2004 (CEST)

Zu dem stinkt der Artikel vor sozial-wissenschaftlichen Blbalabal und doofen Schachtelsätzen. Und woher kommt der Begriff ein Täter-ein-Opfer bitte?

Ich habe ein großes Problem mit folgendem Satz: "Für die meisten Menschen bedeutet Sex etwas sehr Privates und Intimes, das auf Freiwilligkeit basiert häufig mit sehr starken Gefühlen assoziiert wird, daher ist Vergewaltigung einer der schwersten Eingriffe in die Privatsphäre." Hier wird suggeriert, es handle sich bei der Ablehnung von Vergewaltigung um individuelle oder kulturelle Abgrenzung einer privaten Sphäre. Daraus würde aber folgen, dass eine Vergewaltigung Ergebnis eines kulturellen oder sozialen Mißverständnisses sein könnte. Dies ist Unsinn. Eine Vergewaltigung ist vor allem eines: nämlich Gewalt. Die Ächtung von Gewalt ist keine kulturelle oder soziale "Einstellungssache", sondern entspringt dem individullem Anspruch nach körperlicher Unversehrtheit und Autonomie - letzlich also dem Selbsterhaltungstrieb, der nichts mit Kultur oder Sozialisation zu tun hat. Aus diesem Grunde werde ich diesen Satz jetzt löschen. Außerdem bin ich der Meinung, dass der Abschnitt "Folgen für die Opfer" nicht zu Beginn stehen sollte. Da gehört doch wohl erstmal die Definition hin. Aber vielleicht gibt es andere Meinungen, deshalb bastel ich da nicht weiter dran rum. (bm)

Neueinfügungen

die Neueinfügungen des anonymen Nutzers halte ich für stark POV. Da er aber schon so viel im Artikel herumgemacht hat, gehe ich da jetzt mal nicht dran, sondern bitte jemanden, der sich besser auskennt, das mal durchzulesen. Nocturne 15:34, 4. Okt 2004 (CEST)

Ich denke, bei so vielen Behauptungen müssen Quellenangaben her. Wobei die These, Vergewaltigung sei in erster Linie bzw. Ausschliesslich eine Frage der Machtausübung, sehr weit verbreitet. den letzten Satz habe ich gelöscht, halte auch andere für Löschungswürdig.Linum 15:49, 4. Okt 2004 (CEST)

Ich habe sowieso einige - außerhalb der letzten Änderungen stehende - Verständnisprobleme. Was ist denn "Vergewaltigung im Sinne der sozialen Arbeit"? Wenn ich den Absatz richtig lese, handelt es sich doch um den sozialwissenschaftlichen Aspekt. Soziale Arbeit ist nach herkömmlichem Verständnis etwas anderes. Im übrigen: Ich wäre dafür, die Änderungen des anonymen Verfassers rückgängig zu machen, auch wenn er es gut gemeint hat, aber das ist doch sehr aus der hohlen Hand heraus formuliert und ohne Belege. Nocturne 15:56, 4. Okt 2004 (CEST)

Stimmt, es ist nicht besonders gut formuliert. Ich lösche es. Vielleicht suche ich selbst mal nach Links, diese Geschichte mit Gefängnissen ist ja schon bekannt. So allerdings wirkt es sehr unseriös ----Linum 16:15, 4. Okt 2004 (CEST)

Manche Menschen haben Vergewaltigungsphantasien.("serbische Liebe"=gespielte Vergewaltigung)


Kannst du dir, wenn ich dich hir duzen darf, dass manche Menschen, die als Kleinkinder missbraucht worden sind, dann später als Jugendliche oder Erwachse solche Phantasien haben? Weil sie glauben, dass körperliche Liebe so ist und anders nicht sein kann? Perversität also als erlebter Normalzustand in einem Leben? --Vergewaltigung 12:27, 12. Nov. 2006 (CET)


hallo! ich bin der anonyme veränderer und ich bin echt arg geschockt darüber das meine veränderungen die ausschliesslich allgemein erwiesene tatsachen waren von menschen als löschungswürdig erachtet werden.

ich war total besorgt darüber das der artikel vor meiner änderung sowenig informationen zu vergewaltigung beinhaltete - und nun hat er weniger als zu anfang!!!

wie sollen sich den menschen über dieses thema informieren und wie soll man wahrheiten über vergewaltigung verbreiten wenn diese schlicht "löschungswürdig" sind?


Ich halte die Behauptung, im Krieg würde auf Befehl vergewaltigt, für höchst problematisch, eröffnet sie doch dem Befehlsempfänger die Möglichkeit, sich auf Befehlsnotstand berufen zu können. Ich möchte nicht abstreiten, dass im Krieg vergewaltigt, gefoltert, ermordet, geplündert wird. Jedoch ist Vergewaltigung nicht "befehlbar", auch nicht einem gesunden, jungen Mann. Denn was sollte ihm schon passieren, wenn er "es" nicht bringt? Den Vorwurf der Befehlsverweigerung? *rolleye* Nitec 02:46, 10. Jan 2005 (CET)

Mich würde mal dein Alter interessieren, vermute, du bist noch recht jung. Im Krieg entsteht oft, fast sogar zwangsläufig irgendwann ein Zustand von Rechtlosigkeit. In solchen Situation ist durchaus vorstellbar, dass Soldaten, die in einem Gebiet die unumstrittene Übermacht haben, aber durch eigene Hierarchie nicht mehr kontrolliert werden, zu solchen Dingen neigen. Es kann auch sein, dass ein "Vorgesetzter" seine Rest-Truppe aus Rache-Gründen andeutet, sie könnten die Grenze zwischen Mensch und Tier ohne Folgen überschreiten. Derartiges ist wohl aus jedem Krieg berichtbar. --Vergewaltigung 12:27, 12. Nov. 2006 (CET)


Dodoch, ein Soldat wird sicher dazu gezwungen, anderen beim Vergewaltigen zu helfen. --Keimzelle 15:31, 5. Jan 2005 (CET)

Inhalt und Diskussion vom ehemaligen Artikel Vergewaltigungsmythen

Vergewaltigungsmythen sind sozial etablierte Meinungen zu Vergewaltigungsdelikten, welche nachweislich Fehlkonstrukte sind, die auf soziokulturell tradierte, moralische Normvorstellungen, biologisch-deterministische Menschenbilder oder rechtsinadäquate Vorstellungen zurückzuführen sind (vgl. Greuel 1993, S. 62). "Das heißt, dass Vergewaltigungsmythen damit einhergehen, unter bestimmten Bedingungen die sexuelle Selbstbestimmung und Integrität von Frauen aufzuheben und sexuelles Gewalthandeln zu legitimieren." (Heynen 1998, S. 20). Vergewaltigungsmythen können somit die Folgen für das Opfer negieren oder ihm sogar die Schuld an der Vergewaltigung zuschreiben.

Es sind im Weiteren individuelle subjektive Theorien über die weibliche Selbstbestimmung und sexuelle Gewalt, die dazu dienen, den Selbstwert zu stabilisieren und eine Orientierung zu finden. Es sind kognitive Strukturen oder Schemata, deren Bewertung lediglich aufgrund der Funktionalität und nicht nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgt (vgl. op. cit., S. 42).

"Vergewaltigungsmythen sind deskriptive oder präskriptive Überzeugungen über Vergewaltigung (d.h. über Ursachen, Kontext, Folgen, Täter, Opfer und deren Indikation), die dazu dienen, sexuelle Gewalt von Männern gegen Frauen zu leugnen, zu verharmlosen oder zu rechtfertigen." (Bohner 1998, S. 14) Diese individuellen, subjektiven Theorien sind in der Bevölkerung weit verbreitet und führen zu einer verzerrten Wahrnehmung von sexueller Gewalt sowie der Belastung des Opfers in Form von Schuldzuweisungen oder Negierung der Folgen.

Eine unter Studenten durchgeführte Umfrage ergab folgendes Resultat: "Gefragt nach der Definition einer Vergewaltigung, besteht die größte Übereinstimmung, wenn es sich um den Überfall eines Fremden im öffentlichen Raum handelt, der die Frau mittels schwerer körperlicher Gewalt gegen ihren massiven Widerstand überwältigt und vergewaltigt. In der Studie von Weis (1982) stimmten 98% der Befragten dieser Definition zu." (Heynen 1998, S. 47) Offensichtlich sind hier die Definitionen aus dem Strafrecht stark rezipiert, während andere Formen sexueller Gewalt nicht als Vergewaltigung wahrgenommen werden. Nicht ausgesagt wird damit, dass andere Formen von sexueller Gewalt, welche nach neuerem Verständnis als Vergewaltigung gelten, keine negativen Konsequenzen für das Opfer haben.

Untersuchungsergebnisse zu Häufigkeit und Ablauf von Vergewaltigungen

Vergewaltigungen finden in der Regel nicht in der Öffentlichkeit statt, Opfer und Täter kennen sich zumeist. Gesteht man Menschen den | Freier Wille zu, ist der Täter für seine Tat verantwortlich, obwohl beim Geschlechtsverkehr allgemein ein hoher Hormonpegel freigesetzt wird. Eine Vergewaltigung liegt auch dann vor, wenn das Opfer sich nicht über die gesamte Zeitspanne der Vergewaltigung gewehrt hat. Bei einer Vergewaltigung genießt das Opfer nicht sexualle Gewalt nicht als besondere Form seiner Sexualität, andernfalls spricht man von Sado-Maso. Ein Zusammenhang zwischen Kleidung und generellem Auftreten von Personen und relativen Häufigkeit, vergewaltigt zu werden, wurde nicht offenbar. Daher kann auch nicht angenommen werden, ein besonderes Verhalten eines Opfers entschuldige den Täter, falls eine Vergewaltigung vorliegt.

Literatur

  • Bohner, Gerd: Vergewaltigungsmythen - Sozialpsychologische Untersuchungen über täterentlastende und opferfeindliche Überzeugungen im Bereich sexueller Gewalt. Landau 1998
  • Greuel, Luise: Polizeiliche Vernehmung vergewaltigter Frauen. Weinheim 1993
  • Heynen, Susanne: Vergewaltigt - die Bedeutung subjektiver Theorien für Bewältigungsprozesse nach einer Vergewaltigung. Weinheim, 2000

Leuenberger, Peter M.: Vergewaltigungsmythen in der Literatur von 1980–2000 zum Thema Vergewaltigung, Solothurn 2003

Der Link:"Polizei.NRW.de - Tips für Frauen nach einer Vergewaltigung" ist eine Anmeldeseite für einen Kursus, wenn ich das richtig sehe. Ich denke mal das ist der falsche Link. Mal bitte jemand auf die korrekte Tips-Seite verlinken.84.182.146.66 19:23, 31. Mai 2005 (CEST)

Diskussion

Die Definitionen habe ich im Rahmen einer Arbeit (vgl. Link im Artikel) aufgrund der Literatur selber erarbeitet. Deshalb war auch die Zitation "In" korrekt. glimmer 09:09, 26. Sep 2003 (CEST)

Generell gilt bei Wikipedia-Artikeln: Etwas weniger zitieren, selber Definitionen finden! Uli 08:51, 25. Sep 2003 (CEST)

Vis-haud-ingrata-Theorie: Was ist das? Das sollte vielleicht erklärt werden. Brummfuss 19:54, 5. Jul 2004 (CEST)

Die Marquise von O

Ist die Novelle "Die Marquise von O" von Heinrich von Kleist zu den Vergewaltigungsmythen zu zählen ? --217.234.74.164 21:27, 20. Jun 2004 (CEST)

NPOV

Der Titel Vergewaltigungsmythen ist meiner Meinung nach nicht mit dem NPOV vereinbar, wegen der Propagandatechnik Mythen_und_Fakten. Mit dem Inhalt habe ich sonst keine Probleme, außer dass die "-Mythen" keinen sinnvollen Ausschnitt aus dem Themengebiet bilden. Sollte dieser Artikel nicht besser in Sexualmoral und Vergewaltigung aufgehen? --Mondlichtschatten 21:27, 26. Jun 2004 (CEST)

Ich denke nicht, dass dieser Artikel gegen die NPOV verstößt. Das Schlagwort wurde hier anscheinend gewählt, weil es sich hier wohl um einen aktuelle wiss. Standpunkt handelt. Die Darstellung scheint mir auch nicht subjektiv eingefärbt zu sein. Propaganda gegen Vergewaltiger wird hier nicht betrieben. Eine Auflösung unter "Vergewaltigung" halte ich nicht für sinnvoll, weil die Artikel ziemlich lang werden. Besonders bei der Vielschichtigkeit dieser Wissenschaften sind kurze Erklärungen mit Querverweisen genau das richtige. Brummfuss 19:54, 5. Jul 2004 (CEST)

Beispiele

Habe den Beispielen Erklärungssätze hinzugefügt. Sollten die Unerwünscht sein, bitte löschen. -- Zyro (Gast) 21:06, 12. Jan 2005

Zitat entfernt

Laut Koran gilt die Vergewaltigung der Frau gar als ein Recht des Mannes: Wenn eine Frau ihrem Mann den Verkehr verweigert, dann darf er sie körperlich so lange züchtigen bis sie sich ihm unterwirft (Sure 4,34).

Diesen Satz habe ich erstmal wieder herausgenommen, da der Satz, wenn er denn korrekt zitiert ist, ohne weitere Erklärung im Text keinen ausreichenden Blick auf diese Problematik zulässt. Wenn wäre es ein eigenen Abschnitt wert. Siehe auch Diskussion:Frauenrechte. Grüße --Chrislb 04:50, 16. Nov 2005 (CET)

Abbildung japanische Vergewaltigungsszene

Ich frage mich, ob eine Abbildung dieser Art nötig ist. Ich habe bisher nichts geändert. Dass Vergewaltigung schrecklich ist, kann jeder nachvollziehen. Unsere Köpfe sind schon so voll mit grausamen Bildern. Ist eine Abbildung überhaupt nötig? Was meinen die anderen?

Da gebe ich Dir Recht. Ich bin auch der Meinung, dass dieses Bild unangebracht ist. Den wie eine Vergewaltigung aussieht, kann sich wohl jeder vorstellen.

Wirklich? Ich habe noch keine gesehen. Ich glaube, wir sträuben uns nur vor dem Bild, weil es etwas so Widerliches zeigt. Aber wenn wir das Bild nur aus diesem Grund herausnehmen würden, müssten wir auch einen Großteil der Bilder aus dem Holocaust-Artikel und ähnlichen Artikeln herausnehmen. Ich denke, das Bild sollte drin bleiben. Gruß, 136.199.211.194 17:42, 11. Mär 2006 (CET)

Vortäuschung

Ich vermisse eine kurze Behandlung über vorgetäuschte Vergewaltigungen (z.B. Statistik, Beweggründe). -- Matt1971 ♪♫♪ 00:56, 2. Jun 2006 (CEST)

Du meinst sowas wie die Gesellschaft darauf reagiert und dass man es es auch als Mittel zum Rufmord nutzen kann? --Japan01 17:54, 31. Aug 2006 (CEST)

Einleitung

durch einen IP-Edit ist vor einiger Zeit die Einleitung verloren gegangen - ich trau mich nur nicht so recht ran :-( --Polarlys 16:55, 24. Jun 2006 (CEST)


Gefängnis

Im Artikel fehlt der Hinweis, daß in Gefängnissen, gehäuft in verschiedenen Ländern V. "an der Tagesordnung" sind. Dies geschieht meist durch Mitgefangene oder, immer mal wieder in der Türkei, durch Wärter. --HorstTitus 12:09, 17. Sep 2006 (CEST)

Dafür würden mich Belege interessieren. Gibt es Untersuchungen?--Vergewaltigung 12:27, 12. Nov. 2006 (CET)


beschnittene und unbeschnittene Vorhaut Einfluss auf Vergewaltigung ?

Kann man irgendwelche Aussagen über Vergewaltiger machen in Bezug auf Beschneidung ? Sind es generell eher unbeschnittene Männer, die vergewaltigen oder kann man keinen Zusammenhang zwischen Beschneidung und Vergewaltigung herstellen ? --Red Grasshopper 21:06, 4. Okt 2006 (CEST)

Äh...was für ein überhaupt denkbarer Zusammenhang könnte denn da bestehen? Hardern -T/\LK 01:17, 5. Okt 2006 (CEST)
Welch ein Unsinn. Einer vergewaltigten Frau ist es ziemlich egal, ob der Mann beschnitten war, iteressanter wäre für sie, ob er demnächst abgeschnitten ist.--Vergewaltigung 12:27, 12. Nov. 2006 (CET)


Zum Beispiel könnte es weniger beschnittene Vergewaltiger geben, weil sich deren Eichel an Reibungen mehr gewöhnt hat und sie deswegen weniger "lust" dabei empfinden jemanden gewaltsam zum Geschlechtsverkehr zu zwingen - Es würde mich einfach mal interessieren - wahrscheinlich gibt es aber wirklich keinen Zusammenhang --Red Grasshopper 05:15, 5. Okt 2006 (CEST)
Wo seid ihr mit euren Gedanken? Bei den Empfindungen der Täter in seinem Geschlechtsteil. Ja? Das ist wichtig?--Vergewaltigung 12:27, 12. Nov. 2006 (CET)

bzgl. des Paragraphen zum Schadensersatz

Meiner Meinung nach handelt es sich beim Paragraphen "Bestimmung zu sexuellen Handlungen" um Paragraph 825. Vielleicht habe ich eine veralterte Version oder die Nummer ist falsch. (nicht signierter Beitrag von 84.63.120.253 (Diskussion | Beiträge) 13:34, 13. Dez. 2006 (CET)) Aber das sollte nochmal geprueft werden. (nicht signierter Beitrag von 84.63.120.253 (Diskussion | Beiträge) 13:34, 13. Dez. 2006 (CET))

Der Link "Leuenberger, Peter M.: Vergewaltigungsmythen in der Literatur von 1980–2000 zum Thema Vergewaltigung. Solothurn 2003 glimmer.ch/schule/download/sem_ple.pdf (PDF)" funktioniert nicht mehr. Möglicherweise wurde die Datei entfernt.--Slow Phil 19:23, 30. Apr. 2007 (CEST)

Der Link zu "polizei.nrw.de, Selbstbehauptungskurs für Frauen" funktioniert auch nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 89.50.229.34 (Diskussion | Beiträge) 12:18, 7. Sep. 2007 (CEST))

Defekter Weblink: Geocities eingestellt

Geocities stellt seinen Dienst am 26. Oktober 2009 ein.

{{Webarchiv|url=http://de.geocities.com/history_guide/horb/index.html|wayback=*}}

Die Webseite wurde in einem Archiv gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version.

MerlLinkBot 19:42, 17. Okt. 2009 (CEST)

Habe den Link durch einen aktuellen ersetzt--Trockennasenaffe 10:55, 28. Jan. 2010 (CET)

Tierreich

Ist eigentllich bekannt, ob es sowas wie Vergewaltigung auch im Tierreich gibt bzw. kann man bei Tieren überhaupt eine "Zustimmung" zum Geschlechtsverkehr zuordnen? -- Loilo92 00:46, 20. Okt. 2009 (CEST)

Bei Delphinen soll es so etwas geben, junge Männchen schmimmen in kleinen Gruppen (Schulen) durch die Meere und zwingen gemeinsam ein Weibchen zum Geschlechtsverkehr. (Aber ob das stimmt ...?) Ebenso bei Schimpansen, die wildern Weibchen aus fremden Gruppen am Rande ihres Territoriums. Ansonsten handelt es sich schon alleine der Definition nach ("strafbare sexuelle Übergriffe") nicht um eine Vergewaltigung. Ich weiß bei Hirschen, dass die nicht zimperlich sind, die treiben sich eine Herde Weibchen zusammen und halten sie gewaltsam beisammen, schon damit sie sie besser gegen Konkurrenten verteidigen können. Das Biologische ist beim Menschen alles so stark moralisch, ethisch und strafrechtlich überlagert, dass mann im Tierreich einen anderen Begriff für Vergewaltigung benötigt, um sexuelle Gewalt zu beschreiben. --Politikaner 20:34, 4. Dez. 2009 (CET)
  • Aus dem Artikel über Fossas: "... erzwungene Kopulationen sind häufig im Säugetierreich und enden bisweilen mit Verletzungen oder gar dem Tod des Jungweibchens."
  • Aus dem SPIEGEL: "bei vielen Tierarten greifen die Männchen deshalb zum Äußersten: der Vergewaltigung."
  • Nochmal SPIEGEL: "Sex-Angriffe auf Enten-Damen ... Beobachter sprechen sogar von regelrechten Vergewaltigungen." --Morgentau 18:29, 1. Nov. 2010 (CET)

Sehr problematischer Abschnitt "Vergewaltigung von Jungen und Männern durch Frauen"

Der Abschnitt "Vergewaltigung von Jungen und Männern durch Frauen" verstößt gegen WP:NPOV aus drei Gründen.

  • Das erste Problem ist, dass die genannte südafrikanische Studie eine Miderheitsmeinung darstellt. Laut Angabe des Bureau of Justice Statistics sind 99% aller Täter Männer und 91% aller Opfer Frauen. S. 2. Diese Ergebnisse wurden in einer Vielzahl von Studien repliziert. Zum Thema der Vergewaltigung von Kindern hat auch hier das BJS Statistiken veröffentlicht. 96% aller Täter sind Männer (Seite 2), 86% aller Opfer sind weibliche Kinder (Seite 8). Auch diese Ergebnisse des BJS wurden in zahlreichen Studien erneut so vorgefunden. Anzumerken ist, dass der Anteil der weiblichen Opfer mit zunehmendem Alter steigt:

„More specifically, 86% of all victims of sexual assault were female. The relative proportion of female victims generally increased with age. Sixty-nine percent of victims under age 6 were female, compared with 73% of victims under age 12, and 82% of all juvenile (under age 18) victims. The female proportion of sexual assault victims reached 90% at age 13 and 95% at age 19.Seite 8

  • Ein zweites Problem ist die Tatsache, dass die südafrikanische Studie die sexuelle Viktimisierung von männlichen Kindern untersucht und zwar unabhängig davon, ob es sich bei den Tätern um Frauen oder Männer handelt. Die Studie schenkt weiblichen Tätern nicht mehr Aufmerksamkeit als männlichen Tätern, in diesem Sinne ist die Überschrift des Abschnitts "Vergewaltigung von Jungen und Männern durch Frauen" unangemessen.
  • Ein drittes Problem besteht darin, dass es bereits einen äußerst ähnlichen Abschnitt, nämlich "Vergewaltigung von Jungen und von Männern", gibt. Dass diese Studie, die eine Minderheitsmeinung repräsentiert, nicht in diesem Abschnitt aufgeführt wird - wenn überhaupt - und stattdessen einen separaten Abschnitt erhält, scheint nicht plausibel und zudem ein eindeutiger Verstoß gegen WP:NPOV.

Aus diesen Gründen schlage ich vor, den Abschnitt "Vergewaltigung von Jungen und Männern durch Frauen" auzulösen und die südafrikanische Studie im Abschnitt "Vergewaltigung von Jungen und von Männern" zu behandeln. Dieser Abschnitt hat natürlich seine eigenen Mängel wie z.B. das Fehlen jeglicher Quellenangaben.

Ich hoffe, dass sich andere Editors zu Wort melden. Ich bin für Ideen und Verbesserungsvorschläge dankbar. SanFran Farmer 02:29, 1. Dez. 2010 (CET)

Eine weite Möglichkeit wäre, die Daten zum Geschlecht der Opfer und Täter einfach in einem Abschnitt mit dem Titel "Geschlecht von Opfern und Tätern" zusammenzufassen. SanFran Farmer 02:34, 1. Dez. 2010 (CET)

Ad Kapitel 3.1 - 15-25% aller Frauen werden mindestens einmal im Leben vergewaltigt

Gibt es zu dieser Behauptung auch andere Beweise? Oder andere Studien? Ich kann mir schlicht und einfach nicht vorstellen, dass jede 4. bis jede 6. Frau einmal in ihrem Leben vergewaltigt wird.

Das würde für mich heißen, dass in Österreich ca. 1 Million Frauen im Laufe ihres Lebens vergewaltigt wird, oder in Deutschland 7-10 Millionen Frauen. Oder 40-50 Millionen amerikanische Frauen. Das wären im Falle von Österreich 300 Vergewaltigung pro Tag - und damit ist das die selbe Größenordnung wie Verletzte durch Autounfälle...

Kommt das nur mir viel zu hoch gegriffen vor? Oder unterschätze ich das Problem wirklich so massiv? (Nur ich?)

Wäre schön, wenn irgendwer da irgendwas dazu weiß... (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 80.123.250.22 (DiskussionBeiträge) 17:51, 11. Jan. 2009 (CET))

Hallo! Beiträge bitte mit -- ~~~~signieren. Es sind doch zwei Quellen angegeben. In Fußnote 12 ist sogar eine Quelle angegeben, welche auf drei Studien verweist: Kilpatrick, Veronen et al. 1987; Kilpatrick, Best 1990; Koss, Harvey 1987 Die Sache ist also recht fundiert. Fraglich ist hier höchstens wo und wie zwischen sexuellem Übergriff und Vergewaltigung getrennt wird. Schwer vorstellbar, das so viele Studien völlig daneben liegen. Wie kommst du auf 300 pro Tag? Es ist von mindestens einmal im Leben die Rede! Laut dieser UN-Statistik ([2]) wurden in Österreich 2002 625 Frauen vergewaltigt und haben dies dann auch polizeilich gemeldet. Wie man sich sicher denken kann ist die Dunkelziffer recht hoch, besonders, wenn eine persönliche Beziehung zu dem Täter besteht, was es ja auch meist tut. -- Liebe Grüße, Tobias Vetter 19:21, 11. Jan. 2009 (CET)
15-25% aller Frauen werden einmal im Leben vergewaltigt --> bei 8 Millionen Einwohnern in Österreich macht das ca. 4 Millionen Frauen - bei 80 Jahren Lebenserwartung macht das 50000 Frauen pro Jahr - 15-25% davon = 7500-12500 Frauen pro Jahr --> 200-350 Frauen pro Tag. Du hingegen führst 625 Frauen pro Jahr an -->also gerade mal 1,5% aller Frauen. Ich glaube, dass deine Zahlen sehr viel eher stimmen. Die Dunkelziffer ist natürlich um einiges höher - aber noch lange nicht bei 15-25%. Hoffe ich zumindest. Ich werd mal schauen ob die Quellen auch online verfügbar sind. auf einen ersten blick hab ich vorhin aber nichts gesehen. trotzdem danke für diese quelle. 80.123.250.21 (falsch signierter Beitrag von 80.123.250.22 (Diskussion | Beiträge) 20:00, 11. Jan. 2009 (CET))
Edit: Laut UN-Statistik ist die Anzahl an Vergewaltigung in den USA 4 mal so hoch wie in Österreich. Das Kapitel 3.1. liefert bereits im ersten Absatz 2 komplett verschieden Angaben - zuerst 15-25% aller Frauen mindestens einmal im Leben - und dann 11 Fälle auf 100 000 Einwohner in Deutschland also ca. 1% aller Frauen einmal im Leben. Auch wenn man die Dunkelziffer bei mindestens 3 mal so hoch ansetzt, kommt man nicht mal annähernd in den Bereich von 15-25%. 80.123.250.21 (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 80.123.250.22 (DiskussionBeiträge) 20:13, 11. Jan. 2009 (CET))
Die Rechnung ist Quark, da 15-25% von den vier Millionen, also allen Frauen, nicht von Frauen pro Jahr. Macht 600.000 bis 1.000.000 Frauen in Österreich, welche vergewaltigt wurden. Die Jahresrechnung ist dazu kompletter Quatsch, aber machen wir sie trotzdem mal: 600.000 auf 80 Jahre verteilt sind 20 Fälle pro Tag, 1.000.000 sind dann 34 pro Tag. Bleibt aber, wie du sagst, eine große Abweichung, nämlich ungefähr um den Faktor 10, was darauf hinweist das es hier ganz unterschiedliche Ergebnisse gibt. Das kann entweder durch andere Messergebnisse oder durch andere Operationalisierung kommen. Ich stimme dir zu, das man das in dem Artikel besser erklären und transparenter aufteilen müsste. Ich habe dafür aber nicht den Überblick jetzt. Es wäre wohl am Besten da einen Soziologen dran zusetzen. Beiträge bitte, noch immer, mit Beiträge bitte mit -- ~~~~ signieren. -- Liebe Grüße, Tobias Vetter 20:25, 11. Jan. 2009 (CET)
"15-25% aller Frauen werden einmal im Leben vergewaltigt --> bei 8 Millionen Einwohnern in Österreich macht das ca. 4 Millionen Frauen" - Kann mir das mal jemand mathematisch erklären? Sind denn mindestens zweihundert Prozent aller Einwohner Österreichs Frauen? 79.214.115.156 17:49, 9. Dez. 2010 (CET)

dunkelziffer

Es wird angenommen, dass die Dunkelziffer von Vergewaltigungen zwei- bis hundertfach höher als die Zahl der polizeilichen Meldungen ist. [Schneider, H. J. (1994). Kriminologie der Gewalt. Stuttgart, Leipzig: Hirzel [Feldmann, H. (1992). Vergewaltigung und ihre psychischen Folgen. (Forum der Psychiatrie, Neue Folge, 33). Stuttgart: Ferdinand Enke Verlag.] Die Ursache

halte ich für entbehrlich, ich war mutig, doch wurde revertiert. Die Dunkelziffern sind doch spekulativ, auch wenn bequellt. Der Sinn vom Israelabschnitt erschließt sich mir übrigens auch nicht. Liest sich nicht besonders gut der Artikel, leider.--^°^ 22:05, 7. Dez. 2010 (CET)

  • Ironiemodus*:

Dunkelziffer sind immer _dreistellig_, wer zweistellige präsentiert ist nicht wichtig genug, bei vierstelligen wird man nicht mehr ernst genommen

Ich würde sagen - allerdings ohne die Quellen zu kennen - dass seriöse Dunkelziffern (die soll es geben, wird gemunkelt) nicht rein spekulativ sind, sondern auf empirischem Wege, gestützt durch Wissenschaftliche Erfahrung zumal, zustande kommen. Insofern halte ich Deinen dahingehenden Einwand für ein eher weiches Argument. Dazu kommt, dass die Löschung einer zweifach bequellten Aussage schon fast ein prinzipielles Problem darstellt, ohne dies nun als prioritäres Argument anführen zu wollen. Im Kontext zu dem Satz, der sich auf das Schamgefühl bezieht macht es meines Erachtens nach schon Sinn, den gelöschten Teil eher zu behalten. Übrigens vollziehe ich Deine Einwände durchaus nach, finde aber, dass mehr (bzw. Gewichtigeres) dafür spricht, an dieser Stelle nicht zu löschen. Zuletzt: Ich verstehe 'Sei mutig' übrigens anders. Und: auch ich bin der Meinung, dass das gesamte Lemma sich nicht wirklich gut liest. Gruß --S3r0 22:42, 7. Dez. 2010 (CET)

Falls ich Wikipedias Grundprinzipien korrekt verstanden habe, besteht unsere Aufgabe darin, zuverlässige Quellen in einer ausgewogenen Art und Weise darzustellen. Dabei steht uns die Entscheidung, ob und welche Aussagen von zuverlässigen Quellen spekulativ sind, nicht zu. Nerd, falls du deine Meinung, dass die Dunkelziffern einer bestimmten Quelle spekulativ sind, mit Einzelnachweisen belegen kannst, dann kannst du das ergänzen. Deine Meinung ist allerdings nicht genug für eine Aufnahme in den Artikel.
Ich werde in den kommenden Tagen und Wochen die Dunkenziffer-Aussage mit Belegen des US Justice Department, der Americal Medical Association und einer Studie des British Home Office ergänzen. Zudem werde ich Studien hinzufügen, die belegen, dass das Justizsystem Vergewaltigung anders handhabt als andere Gewaltverbrechen und die Opfer von Vergewaltigung oft besondere Hürden überwinden müssen. Z.B. belegen vielen der unfangreichsten Studien, dass Polizeibeamte dazu tendieren, insbesondere weiblichen und homosexuellen Opfern keinen Glauben zu schenken und die sexuelle Vergangenheit und das Verhalten der Opfer unter die Lupe zu nehmen. Viele Frauen geben an, dass sie kein Vertrauen in das Justizsystem haben und dass die Untersuchungsmethoden der Polizei eine Art Reviktimisierung darstellen. Wenn man bedenkt, dass die Verurteilungsrate im UK bei 5,8% liegt und sogar das British Home Office von einem "Justice Gap" spricht, ist der Unmut möglicherweise begründet. Ich hoffe, dass es mit gelingt, den Artikel mit vielen sehr zuverlässigen Quellen zu verbessern. Ich stimme den beiden Vorrednern zu, dass der Artikel im jetzigen Zustand sehr verbesserungsbedürftig ist. SanFran Farmer 23:17, 7. Dez. 2010 (CET)
Meine Meinung ist nicht Theoriebildung, wäre schön wenn wir uns (wenn schon) wenigstens auf Dunkelfeld einigen würde ...Dunkelfeld“ vor, welcher heute von der überwiegenden Zahl der Autoren verwendet wird.[[3]] Das Dunkles aufgrund _Dunkelm hochgerechnet wird, ist sicher keine Wissenschaft, und grad die Wissenschaft ist sich dem Dilemma bewußt, würde mich wundern, wenn Du aus der AMA zitieren wirst können, dass man es so eine halbwegs gesicherte Dunkelziffer gäbe. Aber dass ist tatsächlich ein Neben/lchauplatz.--¨¨¨¨

Aus en:WP sexual violence... is considered the most under-reported [!] violent crime.[ American Medical Association (1995) Sexual Assault in America. AMA. rds.homeoffice.gov.uk/rds/pdfs05/hors293.pdf]...drauf hast du wohl angespielt und AMA wird so zitiert, dass ich da voll dabei wäre. Viel bessere Stil--^°^ 08:28, 8. Dez. 2010 (CET)

Ein Link zu einem Wikipedia Artikel über das Thema Dunkelfeld ist sicherlich keine zuverlässige Quelle. Die Meinung, dass Dunkelziffern spekulativ sind, ist zu diesem Zeitpunkt reine Theoriebildung, weil keine Belege dafür vorgelegt wurden.
Wenn du dir die Quellen der en-Wiki anschaust, dann wirst du feststellen, dass das Zitat Folgendes ist: ...is considered the most under-reported crime. Das Wörtchen violent wurde von einem Editor entgegen des expliziten Zitats der beiden Quellen in den Artikel eingefügt. Der Artikel rape auf en-Wiki ist alles Andere als vorbildlich. Aber ja, auf diese beiden sehr zuverlässigen Quellen habe ich u.a. angespielt. SanFran Farmer 19:06, 8. Dez. 2010 (CET)
Der Link [von Krimpedia, nicht Wikipedia] war hier für die Diskussionsseite gesetzt und auch so gedacht, um eine Diskussion darüber anzuregen, das mal die Dunkel_ziffer_ rausfliegt und das Dunkelfeld rein kommt, das wird hier wohl aus formalen Gründen nicht wahrgenommen.
Dunkelfeld ist keine Theoriebildung, sondern zeigt genau das Dilemma der Theorie der Dunkelziffer. Wenn du magst, kannst mir ja erkären, wie man von Dunklem auf Dunkles hochrechnet? Ich versteh deine Argumentaion crime/violent crime nicht, worum gehts? ...is considered the most under-reported stelle ich ja sowieso außer Frage. Wenn wir uns darauf einigen in der Wissensweitergabe eher konservativ zu sein, dann könnten wir usn ja auch etwas in der Richtung ...is considered the most under-reported einigen, oder? --^°^ 11:00, 9. Dez. 2010 (CET)
Vielen Dank für deine Antwort. Es ist mir tatsächlich entgangen, dass der Link zur Krimpedia (, von der ich hier zum ersten Mal höre) anstatt unserer Wikipedia verweist. Dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass weder die Krimpedia noch die Wikipedia per se als zuverlässige Quelle angesehen werden darf. Du hast den Satz ...Dunkelfeld“ vor, welcher heute von der überwiegenden Zahl der Autoren verwendet wird zitiert, kannst du denn eine konkrete und zuverlässige Quelle angeben, die diesen Gedanken genau so wiedergibt? Wenn nicht, dann hat diese Diskussion keine Basis. Darüber hinaus, beschäftigt sich der vorliegende Artikel mit dem Thema Vergewaltigung und wir sollten es vermeiden, den Artikel zu einem WP:COATRACK [4] über Dunkelziffern bzw. das Dunkelfeld degenerieren zu lassen.
Es war nicht meine Absicht zu behaupten, Dunklefeld sei Theoriebildung. Ich halte die Aussage, dass Dunkelziffern spekulativ sind, für Theriebildung solange diese Aussage nicht durch eine sehr zuverlässige Quelle genau so bestätigt wird.
Es liegt nicht an mir, dir zu erklären, wie man "von Dunklem auf Dunkles hochrechnet." Bei der Wikipedia geht es nicht um WP:TRUTH, soll heißen "Truth is not the criterion for inclusion of any idea or statement in a Wikipedia article, even if it is on a scientific topic. The threshold for inclusion in Wikipedia is verifiability" [5]. Dies heißt wiederum, dass selbst dann wenn du Recht hast und Dunkelziffern spekulativ oder sogar totaler Blödsinn sind, sind wir dennoch verpflichtet, sie hier zu nennen, weil zuverlässige Quellen sie so berichten.
Eigentlich macht es wenig Sinn und verstößt sogar gegen die Regeln, hier den en-wiki Artikel zu besprechen, deshalb mache ich es sehr kurz: Die AMA und das British Home Office sprechen davon, dass sexual assault das under-reported Verbrechen ist, und zwar in allen Kategorien, nicht nur im Bereich von violent crime. Ich wollte damit nur meine Frustration damit kundtun, dass Quellen auf en-wiki falsch dargestellt, umgedeutet oder falsch zitiert werden. Es tut mir leid, falls das zur Unklarheit beigetragen hat.
Zwei sehr zuverlässige Quellen geben an, dass sexual asasault das Verbrechen mit der höchsten Dunkelziffer ist bzw. "the most under-reported crime." Eine Einigung zwischen uns beiden erübrigt sich damit. Wir berichten das, was die Quellen berichen. SanFran Farmer 16:03, 9. Dez. 2010 (CET)
Mhm, um nur mal auf den letzten Absatz Bezug zu nehmen:
das Verbrechen mit der höchsten Dunkelziffer ist bzw. "the most under-reported crime.
ist nicht das eben nicht das Gleiche, weil wenn in den Quellen "under-reported" eben nicht "dark number" steht, ist das was Unterschiedliches. Wir sollten berichten und dazu gehört auch ein genauesZitiern, was in den Quellen steht. Wenn "dark number" drinnen steht, habe ich unrecht und geb es gerne zu (bei "dark field" aber nicht:)--^°^ 17:38, 9. Dez. 2010 (CET)
Es kommt mir sehr entgegen, dass momentan nur noch der letzte Absatz zur Debatte zu stehen scheint.
Meine spontane Übersetzung des direkten Zitats "Sexual violence, and rape in particular, is considered the most under- reported crime" (American Medical Association, 1995) wird den Qualitätsstandards eines Gerichtsdolmetschers sicherlich nicht gerecht, für diese Diskussionsseite und insbesondere diese Diskussion ist sie aber präzise genug - zumal ich nie angedeutet habe, dass die Übersetzung genau so in den Artikel übernommen werden soll.
Das Problematische ist die eins zu eins Übersetzung des Begriffs "under-reported", wobei ich zugeben muss, dass ich die deutsche Sprache nur noch recht selten nutze. Unter-berichtet, am wenigsten angezeigt, unter-angezeigt, am seltensten bei der Polizei angezeigt oder mit der höchsten Dunkelziffer? Alle Möglichkeiten bezeichnen in etwa dieselbe Idee. "Dark number" kann und wird in den Quellen nicht auftauchen, weil "dark figure" hier angebracht ist und weil es in US bzw. UK Studien üblich ist, "under-reported" zu schreiben, Angaben zur Validität, Reliabilität und Objektivität ihrer Erhebungsinstrumente zu geben und dann grob und vereinfacht die Gleichung "Berichtete Viktimisierung - amtlich registrierte Viktimisierung = Dunkelziffer" vorzustellen und davon auszugehen, dass jeder nicht statistisch ausgebildete Mensch versteht, dass "under-reported" die Differenz zwischen den amtlich registrierten und den tatsächlich begangenen Straftaten bezeichnet.
Wie gesagt, ich stimme dir absolut zu, dass wir uns so genau wie möglich an die englischen Zitate halten sollten. Dass du die Übersetzung dieser Zitate so genau nimmst, ist sehr erfreulich. Bitte wage doch einen Versuch. SanFran Farmer 00:06, 10. Dez. 2010 (CET)
Also ich war schon mutig und wurde revertiert und auf die Diskseite verwiesen. Auch sehe ich deine Gleichung "Berichtete Viktimisierung - amtlich registrierte Viktimisierung = Dunkelziffer" nicht vor Augen, dachte bislang "tatsächliche Viktimisierung - amtlich registrierte Viktimisierung = Dunkelziffer", das erklärt für dann für mich auch viel besser das Dilemma der Dunkelziffer.
aus de:WPUrsprünglich beruht er auf einer falschen Übersetzung des englischen Begriffs "dark number" (Dunkelzahl) in einer deutschen Dissertation, die im Jahr 1908 von einem japanischen Staatsanwalt (Shigema Oba) angefertigt wurde, wäre lohnend, wieso es jetzt im en. Sprachgebrauch eine "dark figure" gibt? Ich wäre für am seltensten angezeigt korrekt, weil es ohne die Theorie der DZ auskommt, bei einer anderen Übersetzung müßte man sich korrekterweise fragen, ob man DZ oder Dfeld schreibt. Ich fasse den Artikel vorerst nicht mehr an, habs versucht.--^°^ 10:37, 10. Dez. 2010 (CET)

Häufigkeit von Vergewaltigungen

Im Augenblick werden hier einige Zahlen genannt, die man als spekulativ, umstritten, oder sonstwie eher ungeeignet bezeichnen muss. Vorallem Aussagen in die Richtung, dass jede vierte Frau vergewaltigt wird oder dass die Dunkelzahl um ein vielfaches größer als die tatsächlichen Anmeldungen sind, muss man mit großem Vorsicht genießen, da diese typischersweise aus feministischer "Forschung" stammen, und öfters durch schlechte Methodik, unübliche Definitionen, o.ä. enstanden sind, um für politische Zwecke benutzt zu werden.

Als Minimum wäre dies umzuschreiben, damit diese Aussagen nicht als Wahrheiten, sondern als Einzelmeinungen, dastehen.

Zu bemerken ist, dass nicht alles wofür man Referenzen finden kann auch automatisch war ist oder einer wissenschaftlichen Mehrheitsmeinung entspricht.Michael Eriksson 13:03, 14. Dez. 2010 (CET)

Vergewaltigung im zweiten Weltkrieg

Es stört, dass bei diesem Absatz nur die Vergewaltigungen durch die Rote Armee besonders herausgestellt werden. Vergewaltigungen waren insbesondere durch die französische Armee im Rheinland sehr häufig. Auch die amerikanischen Besatzungssoldaten haben sich in nicht geringer Zahl an Vergewaltigungen gegen Frauen in den besetzten Gebieten beteiligt.

Soldaten sind im Krieg durch die Erfahrung wie andere Soldaten umkommen, sei es durch Schussverletzungen, durch Flammenwerfer, durch Zermalmen unter einem Panzer, durch Handgranaten, durch chemische oder bakteriologische Waffen usw. traumatisiert. Sie glauben daher möglicherweise , dass eine Vergewaltigung gemessen an den grausamen Vorgängen im Krieg, eigentlich kein Vergehen darstellt. Trotzdem sind Vergewaltigungen durch Soldaten jeder Armee oder militärischen Gruppierung, auch wenn sie durch die belastende Situation eines Krieges begünstigt werden, bei keiner Armee zu entschuldigen.

Wesentlich ist deshalb, erst gar keinen Krieg zu beginnen, da in einem solchen, jede Armee verkommt. Und Kriege kann man nicht beginnen, wenn man keine Armee hat. Deshalb Bundeswehr in Deutschland abschaffen! -- Klarsteller 25.01.2011 (nicht signierter Beitrag von 91.37.157.76 (Diskussion) 21:03, 25. Jan. 2011 (CET))

Ist das auch schon eine Art von Vergewaltigung??

Hallo von einem Mädchen erfahren das sie von einem Jungen festgehalten worden ist er sie gezwungen hat Ihn zu Küssen,was sie aber nicht wollte!Sie wollte sich weg reißen aber er hat sie festgehalten und wider geküsst. Nun meine frage ist das auch schon eine Vergewaltigung???????????? Ich hoffe ich bekomme eine Antwort und kann so diesem Mädchen weiter helfen (nicht signierter Beitrag von 84.141.57.23 (Diskussion | Beiträge) 14:55, 22. Sep. 2008 (CEST))

Solche Fragen gehören hier nicht her, aber ich könnte dich auf dieses Forum [6] und auf den Gesetzestext [7] verweisen. Vielleicht kann man dir dort weiterhelfen. Professionelle Beratung ist das jedoch nicht. Da wird dir dann nur ein Rechtsanwalt helfen können bzw. ein Besuch bei der Polizei. -- Liebe Grüße, Tobias Vetter 15:07, 22. Sep. 2008 (CEST)
Ich würde hier eher von Freiheitsberaubung und Nötigung sprechen. In diesem Fall würde ich mich an eine ältere, erfahrene Vertrauensperson (Lehrer?) wenden, um dann in einer ausführlichen geordneten Aussprache zu dritt aufzudecken, wie beide Beteiligten die Situation erlebt haben. -- 80.108.107.62 07:09, 2. Mär. 2011 (CET)

Altermässige Verteilung bei männlichen Tätern

Bei den männlichen Tatverdächtigen waren 10,5 % zwischen 14 und 18 Jahre alt, 9,6 % waren zwischen 18 und 21, weitere 12,2 % zwischen 21 und 25 und schließlich 65,3 % über 25 Jahre alt. Ergibt 97,6 %. Nicht genannt werden Täter unter 14 Jahren, auf die die fehlenden 2,4 % wohl entfallen dürften. Warum werden diese hier nicht aufgeführt? Panthalaimon 11:03, 22. Dez. 2009 (CET)

Irgendwie drücken diese willkürlichen Alterssektionen wenig aus. Rund ein Drittel ist (recht gleichmäßig verteilt) zwischen 14 und 25 Jahre alt, zwei Drittel über 25. Die Spanne für das erste Drittel umfasst also 11 Jahre, wenn ich diese auf die restlichen zwei Drittel hochrechne, wäre der rechnerische Grenzwert bei 47 Jahren. Ich vermute, damit wird auch in etwa die obere Altersgrenze von Vergewaltigern erreicht sein. Kann ich also daraus rückschließen, dass es wenig altersbedingte Unterschiede gibt, sondern die sozial motivierte Verhaltenskontrolle entscheidend ist? Das ist sicherlich ein Teilaspekt, jedoch im Gesamten vermutlich nicht haltbar. Eine Alterskurve würde hier wesentlich besseren Einblick verschaffen und dann ggf auch verwertbare Rückschlüsse in irgendeiner Form erlauben. -- 80.108.107.62 07:27, 2. Mär. 2011 (CET)
Die Alterseinteilung ist vor allem juristisch im Strafrecht begründet. Wahrscheinlich gibt die übliche Polizeistatistik nicht mehr her. Bis 14: unmündig, nicht anklagbar; bis 18: Jugendlicher, Jugendstrafrecht; bis 21: Heranwachsender, Teile des Jugendstrafrechts. Soziologisch wird die Altersgrenze bis 25 Jahre als junge Erwachsene öfters extra ausgewiesen. Bis dahin ist meist auch eine erweiterte Ausbildung (zB Universität) abgeschlossen. Historisch / Genealogisch ist es ein Durchschnittsalter in dem man oft den ersten Nachwuchs hatte, eine Familie gegründet hatte (was sich heute verzögert). Der Anfang wird auch extra eingeteilt, da sich die Personen in der Entwicklung befinden. Wenn jemand bessere Zahlen findet wäre es klarerweise wünschenswert, wird aber schwer werden. --Franz (Fg68at) 18:13, 2. Mär. 2011 (CET)
Danke für die Informationen. Ich weiß nun zwar nicht eigentlich mehr, aber ich kenne mich aus. ;-) -- 80.108.107.62 05:08, 16. Apr. 2011 (CEST)

"(...) die letzlich in die Vergewaltigung münden."

Das Vergewaltigungsopfer kann mit Haft oder Peitschenhieben bestraft werden, wenn es jemanden zu Unrecht einer Vergewaltigung bezichtigt oder aktiv zur Entstehung der „Situation“ beiträgt, indem es sich etwa mit fremden Männern trifft oder uneheliche Beziehungen führt, die letztlich in die Vergewaltigung münden. <- Sollte man das nicht konjunktivischer formulieren? IMO wird hier tendenziell impliziert, dass das Verhalten der Frau mindestens indirekt der Vergewaltigung Vorschub leiste. Ich finde die Formulierung potentiell problematisch und würde um weitere Meinungen bitten. Gruß - --S3r0 13:45, 23. Okt. 2010 (CEST)

Sehe ich genauso. Ich hab's mal geändert. -- Die Sengerin 17:14, 26. Apr. 2011 (CEST)

Rechtslage in Deutschland

Ziemlich schwer lesbar der Abschnitt (jedenfalls für einen Mathematiker). Kann man das nicht einfacher ausdrücken? Und dann der Hammersatz: "Die für die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung erforderliche Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB wendet der Täter jedoch nicht an, wenn das Opfer mit den sexuellen Handlungen zwar nicht einverstanden ist, er jedoch weder geleisteten noch von ihm erwarteten Widerstand seines Opfers mit einiger körperlicher Kraftentfaltung überwindet beziehungsweise verhindert." Kann man das nicht in 2-3 lesbare Sätze zerlegen? Diesen Satz versteht doch kein Nichtjurist im ersten Anlauf. Und dann wird weiter Bezug auf die Absätze 3 und 4 genommen, ohne dass diese vorher einmal getrennt aufgezählt wurden. Da kann sich ein juristisch gebildeter Autor wohl nicht in seine allgemeingebildete Leserschaft hineinversetzen. --Politikaner 20:50, 4. Dez. 2009 (CET)

Hier findet sich offenbar ein sehr anschauliches Beispiel, wie durch übermäßig gestelzte Ausdrucksweise der gewollte Sinn des Satzes in sein Gegenteil verdreht wird.
Mein Vorschlag: "Die für die Strafbarkeit erforderliche Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB wendet der Täter dann an, wenn das Opfer mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist und er geleisteten oder erwarteten Widerstand seines Opfers mit körperlicher Kraftentfaltung überwindet beziehungsweise verhindert."
Ich habe es geändert. Sollte es falsch sein, kann es ja ein Juristenrotwelschkundiger ändern. --Murfatlar123 17:45, 13. Mai 2011 (CEST)

Abschnitt "Sexuelle Fantasien" - löschen oder verschieben

Ich finde den Abschnitt "Sexuelle Fantasien" völlig daneben - aus folgenden Gründen:

1. Es bleibt unersichtlich, was erotische Fantasien mit einer Vergewaltigung (einer Straftat) zu tun haben. Eine Vergewaltigung ist ein Verbrechen, das von den Tätern oder Täterinnen ausgeht. Welche Fantasien vermeindliche Opfer vorher gehabt haben, spielt dabei absolut keine Rolle.
2. Es wird hier nur von sexuellen Fantasien von Frauen berichtet, die angeblich gerne vergewaltigt werden wollen. Wo bleibt die Perspektive der der Täter?

Der Abschnitt gehört meiner Meinung nach (nach Überarbeitung) eher in einen Artikel über Sexualpräferenzen oder Erotisches Rollenspiel oder ganz gelöscht.

Ich würde gern die Meinung anderer Wikipedianer dazu hören. Viele Grüße -- Die Sengerin 18:29, 26. Apr. 2011 (CEST)

Ich bin deiner Meinung - in einem Artikel in dem es um Vergewaltigung geht- hat es keine Relevanz, ob Frauen Vergewaltigungsphantasien haben oder nicht. Es stellt Vergewaltigungsüberlebende in ein komisches Licht- im Kontext dessen, dass oft unterstellt wird, dass Frauen zwar "Nein" sagen, aber eigentlich "Ja" meinten ist dieser Verweis besonders fragwürdig. Was haben Phantasien mit der Realität einer Vergewaltigung zu tun? Wer hat solche Phantasien? (nicht signierter Beitrag von 92.225.141.74 (Diskussion) 14:06, 8. Mai 2011 (CEST))

Mir ist dieser Absatz auch übelaufgestoßen, weil ich nicht verstehe, was damit ausgedrückt werden soll. Bei Lemmas wie Mord oder Diebstahl steht ja wahrscheinlich auch keine Studie, die diesbezüglich erörtert, wer in welcher Häufigkeit Tötungsphantasien hat. Völlig unausgeglichen wird dieser Absatz zusätzlich dadurch, dass keine Studie vorgestellt wird, die erörtert, in welcher Häufigkeit Männer lustvolle Vergewaltigungsphantasien haben und welcher sozialen Schicht diese angehören. Um auf dieses Problem aufmerksam zu machen, werde ich kurz einen Satz schreiben--Belladonna 20:32, 10. Mai 2011 (CEST)
Dann löschen, so kann das in dem Artikel nicht stehenbleiben. Ich empfinde das, eine einseitige Sicht, nicht passend und von der männlichen Sichtweise dominiert. --Belladonna 20:48, 10. Mai 2011 (CEST)
habe Eintrag auf QS diesbezüglich vorgenommen--Belladonna 22:28, 10. Mai 2011 (CEST)
Der Absatz über sexuelle Vergewaltigungsfantasien von Frauen (die hier nur einseitig Opfer-Fantasien zu haben scheinen) passt einfach nicht in diesen Artikel über die Straftat. Und selbst wenn hier noch ein Absatz über Täter-Fantasien eingefügt würde, dann wäre der Absatz über die Fantasien der Opfer überflüssig. Es macht für die Tat und die Folgen der Tat einfach keinen Unterschied. Im Artikel selbst steht ja: "[I]n Deutschland wird eine Mitschuld der betroffenen Person [...] juristisch verneint." Ich finde, das sollte sich auch im Artikel-Aufbau widerspiegeln. Mal schauen, was die Qualitätssicherung sagt... -- Die Sengerin 20:35, 11. Mai 2011 (CEST)
„… und auch vor dem Hintergrund, dass das Spiel um Macht und Ohnmacht, mit Nein und Ja Spass machen kann, was jedoch keinesfalls ein „Nein!“ in der Realität in Frage stellt.”
Naiv wäre die Annahme, der Satz würde im Kontext dieses Lemmas so ankommen, wie der ganze Abschnitt, wohlmeinend bemüht, gerne ankommen möchte. Der primitive Argumentationstyp „Wenn eine Frau Nein sagt, meint sie Ja” reproduziert sich in allerhand hochgezüchteten und kehrbildartigen Verpackungen. „Sag Nein, ohne an den Bären zu denken!” (Den man Dir aufgebunden hat).--fluss 01:51, 19. Mai 2011 (CEST)
Ich bin mit dem ganzen Abschnitt nicht glücklich, in dem artikel hat er nichts zu suchen, darüber besteht Einigkeit, ich würde erst mal löschen. Beim Verschieben wärs auch wieder eine QM-Geschichte, da die phantasien beider Geschlechter dargestellt werden müssen, Neutralität--Belladonna 12:12, 19. Mai 2011 (CEST)
Sehe ich, wie schon geschrieben, genauso. Gehört nicht in dieses Lemma und müsste, um in ein anderes eingefügt zu werden, stark überarbeitet und ergänzt werden. Hab' es herausgenommen. -- Die Sengerin 17:30, 19. Mai 2011 (CEST)

Schweden

Der Tatbestand wird in Schweden so weit gefasst wie in keinem anderen Staat, d.h. bereits einvernehmlicher (!) Geschlechtsverkehr ohne Kondom kann im Nachhinein als Vergewaltigung ausgelegt werden. Das ergibt natürlich in der Statistik ein vollkommen verzerrtes Bild, die Zahlen lassen sich absolut nicht mit denen in anderen europäischen Ländern vergleichen. (Vermutlich käme der auf die Einwohnerzahl Schwedens hochgerechnete Durchschnittswert von Dänemark plus Norwegen der Wahrheit näher.)--87.188.253.144 00:32, 8. Dez. 2010 (CET)

Zu eben dieser Behauptung hätte ich gerne mal eine belastbare Quelle. Die ganzen Zeitungen, die das einfach so behaupten, sind keine belastbare Quelle. Ein Gerichtsurteil oder eine Verfahrensordnung oder ein Gesetzeskommentar oder so wären schön. --Juliabackhausen 10:23, 8. Dez. 2010 (CET)
Aus der schwedischen Wikipedia kopiert: "Lagstiftningen regleras i 6 kap Brottsbalken (BrB) som skrevs om med verkan från 2005-04-01.
Definitionen av våldtäkt omfattar både män och kvinnor. Det behöver inte heller röra sig om ett samlag utan det räcker med "en jämförbar sexuell handling" till exempel exempelvis penetrering med främmande föremål. Det är heller inte nödvändigt att offret gör motstånd för att det skall räknas som våldtäkt."--87.188.247.85 00:18, 10. Dez. 2010 (CET)
Und jetzt bitte eine zuverlässige Quelle. Wikipedia darf sich selbst nicht als Quelle benutzen. SanFran Farmer 01:27, 10. Dez. 2010 (CET)
Wenn Wikipedia (als Enzyklopädie) nicht mal sich selbst zitieren darf, heißt das dann nicht, dass innerhalb eines Artikels, oder zwischen den Artikel Widersprüche geduldet werden? http://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung#Schweden (inkl der dort verwendeten Quellen) (nicht signierter Beitrag von 95.88.196.127 (Diskussion) 13:44, 24. Feb. 2011 (CET))
Falsches und Widersprüche(welche Falsches implizieren) werden natürlich nicht 'geduldet', können aber vorkommen und tun dies realistischerweise auch. Sich selbst zitieren ist kein Rezept zur Steigerung der Zuverlässigkeit. --Itu 20:03, 13. Jun. 2011 (CEST)

Definition "Vergewaltigung"

Mir gefällt die Definition

Als Vergewaltigung werden bestimmte strafbare sexuelle Übergriffe bezeichnet, denen
Vergewaltigungsopfer gegen ihren ausdrücklichen Willen ausgesetzt sind.

überhaupt nicht.

Denn hier wird Vergewaltigung über den Begriff Vergewaltigungsopfer definiert. Das heißt, ich müsste erst einmal "Vergewaltigungsopfer" definieren, ohne dabei "Vergewaltigung" zu benutzen. Vergewaltigungsopfer durch Opfer zu ersetzen geht auch nicht, da ich erst Opfer einer Tat benennen kann, wenn ich festlege, was die Tat sein soll.

80.237.206.62 (nicht mit einer Zeitangabe versehener Beitrag von 80.237.206.62 (Diskussion | Beiträge) 14:01, 15. Nov. 2006 (CET))

Wenn Du eine (belegte) andere Definition dafür hast, kannst Du es gerne ändern. Wichtig ist, daß aber der NPOV gewahrt bleibt. --JdCJ Sprich Dich aus... 15:46, 15. Nov. 2006 (CET)
Ich finde die erste Version besser. Die natürliche Sprache tut sich schwer, gebundene von freien Variablen explizit zu unterscheiden, es erschließt sich jedoch ohnehin oft aus dem Kontext. Eine aufgedunsene Version des oberen Sätzleins wäre:
Als Vergewaltigung werden bestimmte strafbare sexuelle Übergriffe bezeichnet, denen Personen, sogenannte Vergewaltigungsopfer, gegen ihren ausdrücklichen Willen ausgesetzt sind.
igel+- 16:03, 15. Nov. 2006 (CET)
Nach dieser Definition wären alle Personen Vergewaltigungsopfer bzw. Vergewaltigungsopfer ein anderer Begriff für Person: Personen, sog. Vergewaltigungsopfer.. --GrîleGarîle 22:50, 25. Feb. 2007 (CET)

Inzwischen hat jemand das Wort "bestimmte" aus der Einleitung entfernt. Das ist natürlich Unfug, da nicht jede Form eines sexuellen Übergriffs gleich mit einer Vergewaltigung gleichzusetzen ist. Daher ist auch die Pfeiffer-Studie problematisch: Wenn 15% aller Frauen in Deutschland in ihrem Leben mindestens einen sexuellen Übergriff erleiden mussten, bedeutet das keineswegs, dass sie alle vergewaltigt wurden. Statistiken sind überhaupt mit Vorsicht zu genießen. Wenn in Schweden die Zahl der angezeigten Fälle viermal höher ist, kann das an sehr vielen Faktoren liegen. Einer davon könnte sein, dass sich die Opfer eher trauen, Anzeige zu erstatten. Aber es könnte auch daran liegen, dass Schweden eine erheblich erweiterte Definition von "Vergewaltigung" hat, wie im Fall Assange auch hierzulande bekannt wurde. -- 77.184.188.116 10:36, 24. Jun. 2011 (CEST)

Vergewaltigung: Rechtsprechung und Migrationshintergrund

Heute habe ich auf der Seite der Westfälischen Nachrichten gelesen:

"Mutter drängt Sohn zu Kindesmissbrauch || Osnabrück - Für das elfjährige Opfer waren es wohl die bislang schlimmsten Tage des Lebens. Im Oktober 2006 ist das Mädchen aus Lübeck von der Familie eines entfernten Verwandten aus dem Osnabrücker Land entführt worden. Das Kind sollte als Ehefrau an einen damals 21-Jährigen verkuppelt werden, der es schließlich vergewaltigte."

Ich halte mich des Anti-Islamismus usw. für vollkommen unverdächtig, habe aber die sachliche Frage, wie das Urteil gelautet hätte, wenn dies in einer Familie ohne Migrationshintergrund geschehen wäre. Lässt sich über die laufende Rechtsprechung etwas einfügen? Das "Der Strafrahmen sieht (regelmäßig) Freiheitsstrafe von mindestens zwei und höchstens 15 Jahren vor" hilft da dem Informationen Suchenden ja nicht wirklich weiter. --Delabarquera 14:22, 28. Mai 2011 (CEST)

Die Rechtslage gehört in den Artikel Vergewaltigung in Deutschland.-- Alt 14:25, 28. Mai 2011 (CEST)
Versteh ich nicht ganz. Da es den Artikel Vergewaltigung in Deutschland nicht gibt und wohl auch nicht geben wird, dafür aber einen Abschnitt im vorhandenen Artikel, der die Rechtslage in unterschiedlichen Ländern, auch in Deutschland, behandelt, gehört die Frage hierher. --Delabarquera 14:30, 28. Mai 2011 (CEST)
Wir können hier nicht die Rechtslage in mehreren hundert historischen und ebstehenden Staaten darstellen. Deine Frage kann dir darüber hinaus hier niemand beantworten, weil der Fall eben so geschehen ist: „Ich halte mich des Anti-Islamismus usw. für vollkommen unverdächtig, habe aber die sachliche Frage, wie das Urteil gelautet hätte, wenn dies in einer Familie ohne Migrationshintergrund geschehen wäre.“ – da müsstest du einen Juristen fragen oder vielleicht einen Rechts- bzw. Kriminalsoziologen. zu diesem konkreten Fall dürfte es jedenfalls keine wissenschaftlichen Analysen geben.--Toter Alter Mann 10:47, 24. Jun. 2011 (CEST)

Falschbeschuldigungen

Es wäre IMHO nicht unangemessen einen Abschnitt über mögliche Falschbeschuldigungen einzufügen. Dass es ein ernstzunehmendes Problem mit Fehlurteilen gerade bei Sexualdelikten gibt, darauf deuten z.B. die Arbeiten der Journalistin Sabine Rückert hin. --Itu 12:17, 14. Apr. 2011 (CEST)

Die engl WP hat einen eigenen Artikel dazu, der genug wissenschaftliche Quellen bietet, auf denen hier ein solider Abschnitt erstellt werden kann. Arne Hoffmann bietet hier eine journalistischen Einstieg. --Katach 21:52, 2. Jun. 2011 (CEST)
Plötzlich mutieren Journalisten doch zur anerkannten Quelle ..hm. In diesem Zusammenhang ist enzyklopädiemäßig der Zusammenhang zwischen Dunkelziffer der Vergewaltigungen, erfolgter Vergewaltigungen und Falschbeschuldigungen (erwiesen im Verhältnis zu angenommen ) zu berücksichtigen.--Belladonna 21:59, 2. Jun. 2011 (CEST)
Lege mir bitte nicht Worte in den Mund. Ich habe explizit von einem journalistischem Einstieg gesprochen. Als WP-Quelle soll der nicht dienen. Eine gute Quelle wäre sicherlich Rumneys Review (habe die anderen im engl Artikel zitierten nicht gesichtet). --Katach 22:07, 2. Jun. 2011 (CEST)
Hast recht, war nicht fair, die eine Diskussion auf eine andere zu übertragen, aber aufgrund der zeitlichen Nähe naheliegend und verführerisch. sorry--Belladonna 22:22, 2. Jun. 2011 (CEST)
In WDR-faktencheck sind noch (weitere?) Studien erwähnt. --Itu 19:47, 13. Jun. 2011 (CEST)
80% .... --Itu 18:19, 18. Jun. 2011 (CEST)
Wir sollten mit wissenschaftlichen Quellen arbeiten, nicht mit Pressemeldungen. Im zitierten Review ist von einer großen Spannweite (1%-90%) die Rede, aber die verlässlicheren Studien kämen auf ~10%. Das für angelsächsische Länder. Man sollte noch die europabezogene Literatur nach solchen Reviews durchsuchen. --Katach 07:12, 11. Jul. 2011 (CEST)

Anklagerate

Was noch nicht richtig herausgearbeitet wurde: Welcher Anteil an Anzeigen führt letztlich zur Anklageerhebung? Darüber muss es ja eindeutige Zahlen geben. --Itu 21:46, 10. Jul. 2011 (CEST)

Kann der Begriff "Vergewaltigung"

nicht auch in nicht sexuellem Zusammenhang gebraucht werden? Der psychische Schaden beim Opfer entsteht ja nicht unerheblich aus der Tatsache, zu einer demütigenden Handlung gezwungen worden zu sein, gleich ob es sich dabei um eine sexuelle oder anderer Art handelt. Entscheidend ist das beim Opfer entstehende Schuldgefühl, sich dem Zwang aus eigenen Stücken unterworfen zu haben, umso schlimmer, je mehr dieser Zwang sich in Form einer Bitte darstellt, die das Opfer scheinbar hätte ablehnen können. (nicht signierter Beitrag von 192.109.190.88 (Diskussion) 17:08, 6. Juli 2011 (CEST))

Hallo IP, bitte signiere deine Beiträge künftig wie oben angegeben. Neue Diskussionsbeiträge werden immer nach ganz unten gestellt, sodass die älteren gut archiviert werden können. Zu deiner Frage: Nein, man spricht nur bei sexueller Gewalt manchmal von Vergewaltigung (siehe Sexuelle Nötigung). Außerdem spricht man nur von einer Vergewaltigung, wenn das Opfer gewaltsam dazu gezwungen wird. Mit ablehnen können oder jemandem eine Bitte ausschlagen hat das nichts zu tun. --Die Sengerin 17:16, 6. Jul. 2011 (CEST)
Ja, kann und wird er. Als Übertragung. Hier z.B. sorgt sich jemand um die Vergewaltigung der deutschen Sprache. --88.75.225.44 09:37, 28. Jul. 2011 (CEST)

Vergewaltigung im Islam

Das wäre auch noch einen kleinen Abschnitt Wert: irgendwo in den Weiten des Internets habe ich gelesen: "daß die entrechteten Frauen nach der Scharia eine Vergewaltigung mit ihrem Leben bezahlen, was wiederum eine Folge des islamischen Rechts ist, nach dem die Frau die Vergewaltigung nicht beweisen kann, aber regelmäßig in der Schuld der Unzucht und des Ehebruchs steht." (http://www.igfm.de/index.php?id=917 Steinigung: in Überblick); Spiegel online: Saudis überprüfen Strafe für Vergewaltigungsopfer; -- "Um eine Anzeige wegen Vergewaltigung zu machen, braucht eine Frau vier erwachsene, muslimische Zeugen. Wenn ihr dies nicht gelingt, kann sie selber wegen ausserehelichen Geschlechtsverkehrs angezeigt werden. ... Die geringe Zahl der Anzeigen resultiert aus dem mit Vergewaltigung verbundenen sozialen Stigma. Dazu gehört, dass Opfer nicht über das Verbrechen berichten. Dazu gehören die Muster von Drohungen und Einschüchterungen durch die Täter, Unkenntnis der Gesetzeslage, mangelnder Zugang zur Justiz und die begründete Furcht, dass Vergewaltigungsopfer unter Umständen des zina, des außerehelichen Geschlechtsverkehrs beschuldigt werden, eines Vergehens, das mit dem Tod durch Steinigung oder öffentlicher Auspeitschung bestraft werden kann, wenn die Opfer nicht nachweisen können, dass sie nicht einverstanden waren. Zu den Einzelheiten siehe: Women in Pakistan: Disadvantaged and denied their rights, AI Index: ASA 33/23/95" ([8]) --Ost38 15:11, 10. Mai 2008 (CEST)

Moslem fragen
Auch ich habe immer wieder gerüchteweise gehört/gelesen, eine Frau benötige 4 männliche Zeugen, um eine Vergewaltigung zu beweisen. Eherlich gesagt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass dies ausdrücklich so da steht, denn man braucht nicht viel Verstand, um zu wissen, dass eine derartige Vorschrift einer Ahndung von Vergewaltigungen in nahezu 100% aller Fälle einen Riegel vorschiebt. Wenn tatsächlich 4 Männer Zeugen eines derartigen Übergriffs werden, so sind es entweder Mittäter und werden wohl kaum gegen sich selbst aussagen, oder sie haben zugeschaut, ohne einzugreifen, was die Aussagewilligkeit auch eher dämpfen müsste. Ich möchte nun endlich wissen, ob eine derartige Vorschrift tatsächlich Bestandteil der Scharia ist, und zwar von einem Moslem; der wird sich am ehesten mit so etwas auskennen.
Was die mögliche Beschuldigung gegen die Frau wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs anbelangt: Falls nach einer islamischen Rechtsordnung auch, ähnlich wie bei uns, ein Vergehen bewiesen werden muss, musse jemand, der eine Frau der "Unzucht" bezichtigt, doch eigentlich beweisen, dass die Frau nicht vergewaltigt worden ist. Ein fehlender Beweis für eine Vergewaltigung ist noch lange kein Beweis für Einvernehmlichkeit.--Slow Phil 18:45, 23. Nov. 2009 (CET)

Grundsätzliches Problem: jeder Moslem legt den Koran so aus wie er es mag, in der Regel meistens und gerne Männerfreundlich und Frauenverachtend. Der Mann darf alles, die Frau hat zu gehorchen. Fakt ist: Selbst in einem so genannten "fortschrittlichen" islamistischen Land wie der Türkei kommt es selten (wenn nicht gar nicht) zu Gerichtsverfahren gegen Vergewaltiger, und wenn, wird der Mann freigesprochen (andere Möglichketen der Vergewaltigung "existieren" dort rechtlich gar nicht -es gibt sie einfach nicht, basta- wie z.B. Kindesmissbrauch oder der Missbrauch von Jungen durch ihre Mütter). In "rein" islamistischen Ländern kann man sich leicht ausmalen, wie es dort aussieht. Der Vorschlag, dazu einen Moslem zu befragen ist so amüsant wie widerlich abstossend. 92.201.47.116 23:33, 17. Nov. 2011 (CET)

Antisexismus Reloaded

Das Buch sollte man aus der Literaturliste streichen, da es sich vor allem mit dem Umgang mit Vergewaltigungsfällen aus linker/antisexistischer Sicht befasst. Das sollte in Definitionsmacht oder Sexismus höchstens noch erwähnt werden.Moetzchen 14:14, 25. Jul. 2008 (CEST)

Willst du das Buch wegen mangelnder Relevanz oder wegen mangelnder Qualität rauswerfen? Beides wäre konkreter zu begründen! --Itsmiles 04:16, 26. Jul. 2008 (CEST)
Das Buch behandelt den Umgang mit Vergewaltigungen aus linker Sicht, abseits von rechtsstaatlicher Vorgehensweise. Von der Anzeige von Vergewaltigungen wird abgeraten, da Vergewaltigungen ohnehin nie bestraft würden. Nach Auslassungen über die patriarchale Realität wird behauptet, Vergewaltigungen seien nur subjektiv durch die Betroffene erfahrbar, man solle der Betroffenen ohne Nachfrage alles glauben, eine Unterstützergruppe aufbauen und dann Strafforderungen der Betroffenen direkt gegen den Täter durchsetzen. Eine solche Praxis ist glücklicherweise in Deutschland noch nicht mehrheitsfähig und widerspricht dem staatlichen Gewaltmonopol, siehe auch Antisexistische Praxis, der sich ja angeblich mit diesem Artikel überschneiden soll. Ich halte das Buch daher für sowohl qualitativ minderwertig als Irrelevant. --Moetzchen 13:11, 5. Aug. 2008 (CEST)
Ich habe das Buch zwar selber nicht gelesen, aber aufgrund der hier erschienenen Kommentare habe ich auch den Eindruck, dass die empfohlene Vorgehensweise nicht ernsthaft gutgeheissen werden kann. Die Frage der Relevanz scheint mir damit aber noch nicht beantwortet. Stiesse das Werk z.B. in Antifa-Kreisen auf grösseren Widerhall, so wäre das ein politisches Faktum - genauer gesagt ein Problem, - mit dem die Gesellschaft im eigenen Interesse sich auseinandersetzten sollte. Wie bereits anderswo angemerkt handelt es sich offenbar um einen Aufruf zur Selbstjustiz und damit um einen frontalen Angriff auf einen Grundpfeiler unserer Gesellschaftsordnung. Sollte es tatsächlich so sein, dass die Art und Weise, wie die Justiz mit Vergewaltigungen umgeht, in Kreisen der betroffenen Opfer zu einer solch gravierenden Unterhöhlung der Akzeptanz des staatlichen Gewaltmonopols führte, dann wäre der Hinweis auf das Buch (als Ausfluss einer gesellschaftlichen Strömung) durchaus von etlicher Bedeutung. --Itsmiles 04:08, 8. Aug. 2008 (CEST)

Das Buch sollte aufjeden Fall genannt werden. Es geht doch bei Wiki nicht darum ausschließlich rechtstaatlich anerkannte Verfahren aufzuschreiben, sondern gerade darum auch "Alternative" Sichtweisen auf ein Thema zu präsentieren- solange diese nicht rassistisch, sexistisch, ant- semitisch, oder sonst wie Menschenverachtend sind. (nicht signierter Beitrag von Maria2222 (Diskussion | Beiträge) 20:50, 16. Nov. 2011 (CET))

Arten von Vergewaltigung

Wenn man nur "Vergewaltigung" (oder "wurde vergewaltigt" oder "hat vergewaltigt") sagt/schreibt, wird wohl meistens eine vaginale Vergewaltigung von Mann an Frau angenommen.

Betrifft es zwei Männer, oder Mann und Junge, kann es nur eine anale oder orale Vergewaltigung sein.

Wird eine Frau anal vergewaltigt, muss man das je nachdem dazu sagen/schreiben (weil sonst vaginale angenommen wird, allenfalls inkl. Entjungferung, und/oder ab Pubertät des Opfers mit Schwangerschaftsrisiko).

Es gibt aber auch noch andere Arten von Vergewaltigung:

"Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert."

Bei vaginal, anal und oral wird damit die Körperöffnung des Opfers bezeichnet.

Daraus ergibt sich im Total so etwa:

- vaginale Vergewaltigung = in Vagina des Opfers
- anale Vergewaltigung = in Anus des Opfers
- orale Vergewaltigung = in Mund des Opfers
- klitorale Vergewaltigung = Klitoris des Opfers in Mund (oral) von Täter/Täterin
- penile Vergewaltigung = Penis des Opfers in Vagina von Täterin
- penile Vergewaltigung = Penis des Opfers in Anus von Täter/Täterin
- penile Vergewaltigung = Penis des Opfers in Mund (oral) von Täter/Täterin

Dass drei Arten (die drei letzten der Aufzählung) gleich genannt würden, ist unbefriedigend.

Aber nur "Vergewaltigung" und dann schon Einzelheiten erzählen oder erzählt bekommen, ist auch nicht immer gewünscht.

Es drängt sich oft schon die Beigabe eines Adjektivs auf, evtl. die Bildung eines Substantivs (z. B. "Analvergewaltigung", analog "Analverkehr").

Auch in und über Wiktionary habe ich keine (kurzen) Kombinationsausdrücke gefunden. Da fehlt was, und vermutlich allgemein im Sprachgebrauch, gemäß (neuerem?/aktuellem) deutschem Reccht, obwohl z. B. "anale Vergewaltigung" oder "anal vergewaltigt" durchaus üblich und verständlich ist.

Vielleicht könnten Wikipedia/Wiktionary das mal initiieren, so dass es sich von da aus weiter verbreiten könnte, oder gibt es evtl. von Gerichtsfällen her allgemein noch unbekanntere solche Ausdrücke o. Ä.? (nicht signierter Beitrag von 92.107.170.204 (Diskussion | Beiträge) 06:36, 7. Mär. 2010 (CET))

Mit der Definition der penilen Vergewaltigung bin ich nicht einverstanden, da die Einführung des Gliedes in Vagina und After nur bei Erektion möglich ist, mithin lustvoll für den Peniseigner. Hier wäre eher von einer Nötigung auzugehen. Lediglich die orale Aufnahme des Penis könnte ggf. als Vergewaltigung angesehen werden, eher aber ist auch hier von einer verschärften Nötigung zu sprechen. Der Grund hierfür ist der, dass sich eine Frau oder Mann via Mund keinen Orgasmus verschaffen können. Schließlich führt der Nervus pudendus (Lustnerv) nicht durch die Rachenhöhle! --Bagerloan (Diskussion) 15:19, 8. Apr. 2012 (CEST)

@Bagerloan "it der Definition der penilen Vergewaltigung bin ich nicht einverstanden, da die Einführung des Gliedes in Vagina und After nur bei Erektion möglich ist, mithin lustvoll für den Peniseigner." Erektionen lassen sich nicht kontrollieren, sie können durch physische Reize provoziert werden. Bei einer vaginalen Vergewaltigung kann ebenso die Klitoris der Frau stimuliert werden wodurch es ebenso zu Lustempfinden kommen kann. Biologische Reflexe dürfen hier nicht als Maßstab gelten sondern lediglich die uneinvernehmliche sexuelle Handlung ohne Zustimmung des Opfers. (nicht signierter Beitrag von 79.220.246.206 (Diskussion) 18:42, 13. Jun. 2012 (CEST))


Häufigkeit von Vergewaltigungen - Anzeigebereitschaft- Schweden

Welche Relevanz hat es, dass ein Juraprofessor in Schweden der Meinung ist, dass die Gründe für die Hohe Vergewaltigungsrate in Schweden im "übermäßige Alkoholkonsum" der vergewaltigten Mädchen und Frauen läge? Die Fragen sind... 1) Wer legt fest was "übermäßiger Alkoholkonsum" ist? Spricht der Mann von seiner subjektiven Wahrnehmung was das "Mass" und´ wann das "Übermass" beginnt? Bezieht er sich auf geltende Rechtsnormen, die festlegen, dass ab so und so viel Promille laut den Recht ein "übermäßiger" Konsum besteht? 2) Wieso wird der "übermäßige Alkoholkonsum" als Begründung für die Hohe Vergewaltigungsrate benannt? Inwiefern stehen "übermäßiger Alkoholkonsum" (was auch immer das sei) und Vergewaltigung in einem kausalen Zusammenhang? Demnach müssten ja Männer und Jungen mindestens genauso oft, wenn nicht gar häufiger "vergewaltigt" werden. 3) Würden Frauen und Mädchen keinen "übermäßigen Alkoholkonsum" betreiben, hieße das dann, dass sie besser vor "Vergewaltigungen" geschützt sind? Bzw. Möchte Herr Diesen sagen, dass Frauen und Mädchen gar mit Schuld an ihrer Vergewaltigung sind, weil sie "übermäßigen Alkoholkonsum" betrieben haben?

Also ich verstehe denn Sinn dieser Aussage einfach nicht. Und so wie sie nun dort steht legt sie nahe, dass Frauen und Mädchen in irgendeinerweise "Verantwortung" für ihre Vergewaltigung tragen- sei es weil sie zu betrunken waren, zu kurze Röcke getragen haben, zu spät und/oder zu alleine Unterwegs waren... Dabei ist schon 1000fach bewiesen worden, dass eine Vergewaltigte Person niemals und zu keiner Zeit verantwortlich für ihre Vergewaltigung ist. Es kann allen Menschen egal wo, egal wann, egal wie sie sich verhalten, potenziell immer passieren vergewaltigt zu werden. Die Gründe für eine Vergewaltigung liegen niemals bei der betroffenen Person, sondern immer bei dem Vergewaltiger.

Ich finde die Aussagen des Herrn Disere hochgradig problematisch und plädiere dafür, sie sofort zu entfernen oder umzuändern- dahin gehend, dass deutlich wird, dass es niemal einen Grund im Verhalten einer vergewaltigten Person gibt, der ihre oder seine Vergewaltigung mit verursacht hätte. Es kann jedoch genannt werden, dass Mensch die unter hohem Alkoholpegel stehen tendenziell "verletzlicher" für Übergriffe jeglicher Art sind, da sie nur eingeschränkt Handlungsfähig sind. Die Verantwortung dafür die "Verletzlichkeit" einer betrunken Person nicht auszunutzen, liegt aber immer bei den Mitmenschen und nicht bei der Person selbst.--Maria2222 20:50, 16. Nov. 2011 (CET)

Fußnote zur Studie verschoben. Die Aussage ist jedenfalls korrekt zitiert. Da ist kein Spielraum für Interpretationen -- Genderforschung 21:13, 16. Nov. 2011 (CET)
Die Aussage mag korrekt zitiert sein, aber der Punkt gehört definitiv nicht in den Absatz "Anzeigebereitschaft" in Schweden. Außerdem bewegt sich Herr Diesen mit seiner These in einem Abseitsfeld. Die meisten gehen selbstverständlich aus, dass die Ursachen für Vergewaltigungen bei den Tätern liegen. Das Verhalten der Opfer wird nur marginal diskutiert. Daher sollte dieser Satz entweder gestrichen oder verschoben werden in einen neuen Absatz, der sich mit den Urachen von Vergewaltigungen kompetent und differenziert auseinandersetzt. --Die Sengerin 08:52, 18. Nov. 2011 (CET)
Da gerade dieser (umstrittene) Satz vom Professor in der Präsentation der Studie von der Presse herausgegriffen wird und prominent zitiert wird, wäre Einsicht in die Originalstudie notwendig.--77.7.14.29 09:02, 18. Nov. 2011 (CET)
Stimmt. Mit einem Zeitungsartikel kann man sich hier nicht behelfen. Hier ist die Studie jedenfalls online einzusehen: Different systems, similar outcomes? Tracking attrition in reported rape cases across Europe und hier ist ein Länderbericht über Deutschland auf deutsch: Länderbericht Deutschland. Träger der Studie ist das CWASU. Bei der Studie wurde für alle untersuchten Länder auch angegeben, ob die Opfer Alkohol getrunken hatten. Das ist offenbar von Land zu Land sehr verschieden gewesen. Die Daten ergeben sich aus der Befragung der Opfer, ob sie vor der Vergewaltigung Alkohol konsumiert hatten. Nach der Menge wurde offenbar nicht gefragt. Da der Alkoholkonsum in den europäischen Ländern bekanntlich verschieden hoch ist, finde ich die Schlussfolgerung von Christian Diesen überraschend, dass der hohe Alkoholkonsum von Frauen in Schweden für die ebenfalls hohen Vergewaltigungsraten in dem Land eine große Rolle spielen solle. Ich würde das gern mal im Original nachlesen. In der Studie habe ich eine solche Aussage (nach mittelmäßig intentiver Durchsicht) jedenfalls nicht gefunden. --Die Sengerin 10:41, 18. Nov. 2011 (CET)
Das steht in der Studie auch so (Zusammenhang Opfer Alkoholkonsum- Vergewaltigung) nicht drin. Die Studie besagt für Schweden, dass die Opfer vergleichsweise deutlich häufiger Alkohol konsumiert hatten, aber auch im Vergleich weniger andere Drogen, die Täter im Vergleich deutlich weniger alkoholisiert waren. Die Vergewaltigungen fanden, anders als der Alkoholkonsum vermuten lassen würde (sic) weniger im Umfeld Clubs, Discos statt, sondern eher in privaten Örtlichkeiten, Autos, öffentlichen Plätzen. Täter waren zu 24 % Partner und Ex-Partner, Fremde ein Fünftel. Für das erhöhte Anzeigen von Vergewaltigungen werden in der Studie als mögliche Gründe erwähnt: gesetzlich weiter gefasste Definition des Vergewaltigungsbegriffs. Auch besitzen die Opfer in Schweden im Prozess fundamental weitere Rechte als bspw. in Deutschland.--77.7.14.29 19:44, 18. Nov. 2011 (CET)
Den Zusammenhang hat dann wohl Diesen privat hergestellt? Ich denke, wir sind besser beraten, die Studie selbst zu zitieren als den Interviewausschnitt mit Diesen, wie in der WELT zitiert. Das ist präzieser. --Die Sengerin 21:11, 20. Nov. 2011 (CET)
Wo ist das Problem, einen Wissenschafter zusätzlich zitieren zu lassen? Es ist kein Geheimnis, dass Alkohol enthemmt. Das schadet dem Artikel jedenfalls nicht. -- Genderforschung 21:53, 20. Nov. 2011 (CET)
Prinzipiell ist da gar kein Problem. In diesem Fall aber haben wir mit der Originalstudie genauere und wertfreiere Informationen und wissenschaftliche Quellen sind Zeitungsartikeln sowieso immer vorzuziehen.--Die Sengerin 21:59, 20. Nov. 2011 (CET)
Man sollte das nach oben verschieben, gleich unter Häufigkeit von Vergewaltigungen. -- Genderforschung 22:05, 20. Nov. 2011 (CET)
Das Problem ist, dass die Aussage des Professors so rüberkommt, als wäre der Alkoholkonsum der Opfer für die Vergewaltigung verantwortlich, also eine Verschiebung der Verantwortlichkeit vom Täter zum Opfer. Das passt nicht mit den Ergebnissen und Aussagen der Studie überein und insofern bleibt unklar, ob der Professor überhaupt korrekt zitiert wurde. Wie gesagt, wurden für das erhöhte Anzeigeverhalten in Schweden in der Studie plausible Gründe angeführt. Dass mit klarem Kopf brenzlige Situationen besser gesteuert werden können, ist sicher richtig. Gesamt gesehen (also alle Länder zusammen) ist der Prozentsatz alkoholisierte Täter und Opfer in etwa gleich hoch.--77.191.207.78 22:18, 20. Nov. 2011 (CET)
Der Eindruck, dass die Opfer selbst schuld wären vermag ich nicht zu erkennen. Aber auch die Täter waren alkoholisiert. Gerade im skandinavischen Raum ist Alkohol ein gravierendes Problem. Wenn wir uns nur auf die Studie stützen, kommt auch nichts wesentlich anderes heraus. Schweden hat den größten Anteil an alkoholisierten Opfern/Tätern. Das sollte direkt und kurz angesprochen werden. -- Genderforschung 11:30, 21. Nov. 2011 (CET)

Ich habe den abschnitt nach hießiger Disk umgeschrieben. Die Aussagen des Professors sollten, wenn überhaupt, an anderer Stelle zitiert werden, in der studie jedenfalls wird diese schlussfolgerung nicht gezogen.--Belladonna 16:44, 18. Dez. 2011 (CET)

Erfüllte Vergewaltigung in der Ehe nicht schon vor 1997 den Tatbestand der Nötigung und war somit auch schon vor 1997 strafbar?

"Ab 1997 wurde Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, allerdings nur auf Antrag verfolgt. 2004 wurde es zu einem Offizialdelikt." (nicht signierter Beitrag von 134.95.57.176 (Diskussion) 23:50, 11. Jan. 2012 (CET))

Die Aussage soll doch aber sein, dass der Tatbestand der sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung erst seit 1997 auch in der Ehe erfüllt werden konnte. Die Aussage, dass die Vergewaltigung vorher schon als Nötigung bestraft werden konnte, ist ohne großen Wert. Entscheidend ist doch, dass mit dem 33. StrÄndG nun der § 177 StGB auch durch Ehepartner begangen werden kann. IMHO kann dieser Diskussionsbeitrag archiviert werden, insb. weil er auch inhaltsgleich mit der folgenden Frage ist. BerndRoes (Diskussion) 23:14, 20. Jun. 2012 (CEST)

Vergewaltigung in der Ehe war in Deutschland schon vor 1997 strafbar

Vergewaltigung in der Ehe war in Deutschland schon vor 1997 strafbar - allerdings nicht wegen des Vergewaltiungsparagraphen, sondern wegen Nötigung und gegebenfalls Körperverletzung.


Frankfurter Allgemeine Zeitung

S. 42 Dienstag, 29. September 1992, Nr. 227

S. 54 Freitag, 15. Juni 1990, Nr. 136


Süddeutsche Zeitung

Mittwoch, 10. Juni 1992


Daher sollte der Satz "Ab 1997 wurde Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, allerdings nur auf Antrag verfolgt." entsprechend abgeändert werden. (nicht signierter Beitrag von 134.95.140.10 (Diskussion) 19:00, 25. Jan. 2012 (CET))



Wie sieht es aus, wann korrigiert ihr den Satz: "Ab 1997 wurde Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, allerdings nur auf Antrag verfolgt."

Vergewaltigung in der Ehe war schon vorher strafbar. Siehe obige Zeitungsartikel (nicht signierter Beitrag von 134.95.57.146 (Diskussion) 23:27, 31. Jan. 2012 (CET))


Die Aussage soll doch aber sein, dass der Tatbestand der sexuellen Nötigung bzw. Vergewaltigung erst seit 1997 auch in der Ehe erfüllt werden konnte und damit der unehelichen Vergewaltigung gleichgestellt wurde. Die Aussage, dass die Vergewaltigung vorher schon als Nötigung bestraft werden konnte, ist ohne großen Wert. Entscheidend ist doch, dass mit dem 33. StrÄndG nun der § 177 StGB auch durch Ehepartner begangen werden kann. IMHO kann der Diskussionbeitrag archiviert werden, da der Hinweis auf die frühere Strafbarkeit ohne großen Nutzen ist.BerndRoes (Diskussion) 23:16, 20. Jun. 2012 (CEST)

Vergewaltigung in der Ehe

Hier heißt es: "Ab 1997 wurde Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar, allerdings nur auf Antrag verfolgt. 2004 wurde es zu einem Offizialdelikt." Meiner Meinung nach war Vergewaltigung in der Ehe kein Antragsdelikt, sondern seit Juli 1997 durch das 33. StÄG gleichermaßen strafbar, wie jede außereheliche Vergewaltigung. (nicht signierter Beitrag von Anwaeltinnen (Diskussion | Beiträge) 13:15, 5. Jul 2011 (CEST))

Die Vergewaltigung in der Ehe wird erst seit 1997 bestraft und war von Beginn Offizialdelikt. Das geplante Gesetz mit einer Widerspruchsklausel für das Opfer scheiterte im Bundesrat. Quelle: Lenckner, NJW, 1997, S. 2801-2803. Ich schlage daher folgende Veränderung vor: "Ab 1997 wurde Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar." (nicht signierter Beitrag von BerndRoes (Diskussion) 22:58, 20. Jun. 2012 (CEST)
Falsch. Zwar entfiel 1997 schon die von Konservativen anfangs geforderte Widerspruchsklausel, wonach Frauen die Anzeige gegen ihren Mann hätten zurücknehmen können. Aber zum Amtsdelikt wurde es erst 2004.--Cornwells (Diskussion) 02:39, 12. Sep. 2012 (CEST)

Vergewaltigungen als Kriegswaffe /Textergänzungen mit Referenzen

Im Juni 2008 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1820, die sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Kriegswaffe einstuft. [1] [2]

Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt werden in vielen Ländern als Kriegstaktik eingesetzt, wie in Afghanistan, Zentralafrika, Tschad, Kongo und Sudan. Viele der Opfer – meist junge Mädchen – können aufgrund von Verletzungen, Unsicherheit und Angst keine Schule mehr besuchen. [3] Studien aus Ruanda gehen davon aus, dass zwischen 250.000 und 500.000 Frauen und Mädchen während des Völkermords 1994 Opfer sexualisierter Gewalt wurden. Besonders dramatisch stellte sich die Lage im Kongo dar. Nach Angaben von Ärzte ohne Grenzen ereigneten sich 75 Prozent aller Vergewaltigungen, die die Organisation weltweit behandelte, im Kongo. Viele Frauen werden nach ihrer Vergewaltigung von ihren Familien verstoßen, gleiches gilt für die gezeugten Kinder. [4]

Die UN Resolution 1888 vom 30. September 2009 stellte fest, dass bis dahin nur wenige der Täter sexueller Gewalt vor Gericht gestellt worden sind.[5]

Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt wurden nach einer Studie von Lara Stemple in Ländern wie Chile, Griechenland, Kroatien, Iran, Kuwait, Kongo, Uganda, der ehemaligen Sowjetunion und dem ehemaligen Jugoslawien als Mittel von Kriegen oder politischer Aggression von Männern auch gegen Männer eingesetzt. [6]

  1. UN-Resolutionen, Gunda Werner Institur.
  2. Lindsay Stark, Mike Wessells: Sexual Violence as a Weapon of War, Journal of the American Medical Association Vol. 308, No 7, 15. August 2012, Abstract als pdf
  3. UNESCO-Weltbildungsbericht: Bewaffneter Konflikt und Bildung, Bundezentrale für Politische Bildung, Februar 2011
  4. Gewalt gegen Frauen, Bundeszentrale für Politische Bildung, November 2011
  5. UN Resolution 1888 vom 30. September 2009,pdf
  6. Lara Stemple: Male Rape and Human Rights, Hastings College of Law an der Univ. of California, Februar 2009. pdf


erledigtErledigt Übertragung erledigt. Eingefügt als Unterabschnitt von "Vergeealtigung im Krieg". --SanFran Farmer (Diskussion) 17:11, 14. Okt. 2012 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 188.192.14.204 09:33, 15. Okt. 2012 (CEST)

Falschbeschuldigung /Text mit Referenzen

@SanFran Farmer mit Bitte um Einarbeitung: ....................................

Die Auffassung, dass viele Vergewaltigungen Falschbeschuldigungen sind, entspricht nicht den Tatsachen: Falschbeschuldigungen sind bei Vergewaltigungen nicht häufiger als bei jedem anderem Gewaltdelikt. Sie gehören eher zu den Straftaten, deren Häufigkeit unterschätzt wird. Die Vergewaltigung hat weltweit eine der niedrigsten Verurteilungsraten von allen Verbrechen. Vergewaltigte Frauen zeigen die Tat bei der Polizei oft nicht an, da sie als Vergewaltigungsopfer sozial gebrandmarkt werden. Im Strafverfahren haben sie die Hauptbürde zu tragen. In den USA zum Beispiel bleiben Zweidrittel bis Dreiviertel aller Vergewaltigungen im Dunkelfeld. Die Justiz-Lücke (justice gap) ist groß: Von den angezeigten Vergewaltigungen kommen nur 8 Prozent zur Anklage, 3 Prozent der Täter kommen vor Gericht und 2 Prozent erhalten eine Freiheitsstrafe. [1]

Eine Studie zu Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Falschbeschuldigung in Bayern gibt mit Verweis auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2000 einen Anteil von 7,4 Prozent an falschen Vergewaltigungsverdächtigungen an (140 von insgesamt 1894 Vorgängen). Da viele Sexualdelikte nicht angezeigt werden, schätzt die Dunkelfeldforschung die Relation zwischen angezeigten bzw. nicht angezeigten Fällen auf 1:3 bis 1:10 ein. Demnach kämen auf eine Anzeige wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung etwa 38 bis 125 tatsächlich vorgefallene Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen. Die Studie des Bayerischen LKA untersuchte außerdem das Anzeigeverhalten durch eine Internetbefragung von 77 Beamtinnen und Beamten, die im Jahr 2000 von der Staatsanwaltschaft eingestellte Fälle mit einem bekannten Tatverdächtigen bearbeitet hatten. Die Fälle wurden wegen fehlender Beweisunterlagen wie „Aussage gegen Aussage“, „keine oder widersprüchliche Aussage des Opfers“, „Tatbestand nicht erfüllt“ nicht weiter verfolgt. Diese Sachbearbeiter schätzten, dass etwa ein Drittel aller Fälle auf Vortäuschungen oder falsche Verdächtigungen zurückgehe. Hier handelt es sich allerdings um persönliche Einschätzungen einer obendrein vergleichsweise kleinen Stichprobe von 77 Ermittlerinnen und Ermittlern in einer Internetumfrage, die zudem sehr divergieren – und vor allem Rückschlüsse auf die unterschiedlichen Einstellungen der Ermittler erlaubt. [2]

Eine Studie von Seith, Lovett und Kelly wertet den Verlauf von 100 Strafanzeigen wegen Vergewaltigung im Raum Stuttgart aus. Die Untersuchung stützt sich jedoch nicht auf die Einstellungen der Beamten, sondern wertet den Verfahrensverlauf nach einem eigenständigen Set von Kriterien aus. Das knappe Ergebnis lautet, dass während der Ermittlungen bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens drei Prozent Falschanschuldigungen festgestellt wurden. [3] In Europa schwankte der Wert zwischen einem und neun Prozent mit einem Mittel von rund sechs Prozent." [4] [5]

  1. Hans Joachim Schneider: Vergewaltigung, in: ders. (Hrsg.): Internationales Handbuch der Kriminologie, Volume 2. De Gruyter Rechtswissenschaften, 2009, ISBN 978-3899491319 Kapitel S. 813f., einsehbar bei Google Books
  2. Erich Elsner, Wiebke Steffen: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern. 1. Auflage. Bayerisches Landeskriminalamt, München 2005, ISBN 3-924400-16-4.
  3. Corinna Seith, Joanna Lovett und Liz Kelly: Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern. Länderbericht Deutschland, London u.a. 2010, S. 8.
  4. Liz Kelly: The (In)credible Words of Women: False Allegations in European Rape Research, in: „Violence Against Women“, 16/2010, S. 1345-1355, hier S. 135.
  5. vergl auch: Ilse Lenz: Der neue Antifeminimus, Blätter für deutsche und internationale Politik, Juli 2011

--188.192.14.204 18:21, 13. Okt. 2012 (CEST)

Ich habe den Text nun übertragen. Den ersten Abschnitt habe ich allerdings unter "Anzeigebereitschaft" eingefügt und den ersten Satz komplett weggelassen. --SanFran Farmer (Diskussion) 16:33, 14. Okt. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 188.192.14.204 09:33, 15. Okt. 2012 (CEST)

neues Kapitel: Vergewaltigung von Frauen in der Armee

bitte auch diesen Text übernehmen:

In den USA ergab eine Untersuchung, dass Vergewaltigungen in der Armee zunehmen, seit Frauen Soldatinnen werden können. Zum Beispiel wurden in der Luftwaffen-Akadamie 20 Prozent der Soldatinnen vergewaltigt. Die überwiegende Mehrheit (80 Prozent) zeigte die Vergewaltigung nicht an. Denn Soldatinnen, die eine Vergewaltigung melden, werden eingeschüchtert und bestraft.[1]

  1. Hans Joachim Schneider: Vergewaltigung, in: ders. (Hrsg.): Internationales Handbuch der Kriminologie, Volume 2. De Gruyter Rechtswissenschaften, 2009, ISBN 978-3899491319 , S. 823

erledigtErledigt Übetragung erledigt. Habe den neuen Abschnitt unter "Vergewaltigung im Krieg" gesetzt. Falls du eine andere Stelle im Sinn hattest, sag hier Bescheid und ich korrigiere. --SanFran Farmer (Diskussion) 16:58, 14. Okt. 2012 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 188.192.14.204 09:33, 15. Okt. 2012 (CEST)

Vergewaltigung als Folter / Text mit Referenzen

Vergewaltigungen und alle Formen von sexueller Gewalt wurden und werden auch als Foltermethode eingesetzt. Berichte über sexuelle Gewalt als Mittel der Folter finden sich in Bezug auf Argentinien und Chile in den 1970er und 80er Jahren; es liegen auch Berichte u.a. aus dem ehemaligen Jugoslawien, Bangladesh, Tschad, Kenia, der Türkei, China, Ruanda und Südafrika vor. [1]

In der Rechtsprechung internationaler Gerichtshöfe wurde sexuelle Gewalt und Vergewaltigung als Form der Folter erstmals vom Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) aufgenommen und weiterentwickelt. Der ICTY erkannte in seinem am 16. November 1998 ergangenen Urteil zu systematischen Vergewaltigungen bosnischer Musliminnen im Gefangenenlager Celibici die Vergewaltigung und sexuelle Gewalt gegen Frauen ausdrücklich als Formen der Folter an, die den schweren Verletzungen des Artikels 147 der IV. Genfer Konvention entsprechen. [2]



  1. Sven-U. Burkhardt: Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Bremer Forschungen zur Kriminalpolitik Band 4, Lit Verlag 2005, ISBN 3-8258-7162-2, S. 46, 60, 67
  2. Daphné Lucas: Die Entwicklung der Rechte der Frauen in bewaffneten Konflikten durch die Rechtsprechung der internationalen Gerichtshöfe, Heinrich Böll Stiftung, Gunda Werner Institut (Hrsg.) 2008, S. 6. pdf

erledigtErledigt Übertragung erledigt. --SanFran Farmer (Diskussion) 16:52, 14. Okt. 2012 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 188.192.14.204 09:33, 15. Okt. 2012 (CEST)

Vergewaltigung von Jungen und Männern / neuer Text mit Referenz

Lara Stemple vom Health and Human Rights Law Project der Universität Kalifornien kam nach Auswertung von 120 Studien zu dem Ergebnis, dass weltweit 3 Prozent der Männer im Laufe ihres Lebens als Kinder oder Erwachsene vergewaltigt wurden (im Unterschied dazu 13 Prozent der Frauen). [1] In den meisten Fällen sind die Täter andere Männer. Es gibt jedoch auch sexuelle Übergriffe von Frauen gegenüber Jungen und Männern. [2] Vergewaltigte Jungen und Männer können die Opfer-Erfahrung wegen des in der Gesellschaft vorherrschenden Männlichkeitsbilds nur schwer mit ihrer männlichen Identität vereinen. Sie stehen daher unter dem Druck, die erlittene Gewalt vor sich und anderen zu verbergen.[3]

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 188.192.14.204 09:33, 15. Okt. 2012 (CEST)

in Strafanstalten / neuer Text mit Referenz

Vergewaltigung in Strafanstalten dienen der Erichtung einer "zwischenmännlichen Dominationshierarchie". Opfer sind meist jüngere, kleinere, schwächere und in Strafanstalten weniger erfahrene Männer. Sie werden symbolisch in "Frauen" verwandelt. Viele unterwerfen sich in einer festen Beziehung einem stärkeren Mann, um Schutz vor Gruppenvergewaltigungen zu erhalten. In Jugendstrafanstalten ist die Rate der Vergewaltigungen höher als in Erwachsenengefängnissen. Sexuelle Angriffe sind die Hauptursache von Selbstmorden. [4] [5]

erledigtErledigt Übertragung erledigt. --SanFran Farmer (Diskussion) 17:37, 14. Okt. 2012 (CEST)

  1. Lara Stemple: Male Rape and Human Rights, Hastings College of Law an der Univ. of California, Februar 2009. pdf
  2. "For the most part, perpetrators of violence on young male victims are males, and are known persons not strangers. In most cases, perpetrators are peers but occasionally older men as well."[ ...] "A smaller number of young men reported sexualcoercion by females." In: SEXUAL COERCION: Young men’s experiences as victims and perpetrators, WHO (Hrsg.), 2004
  3. Ulfert Boehme: Phychodynamik sexuell missbrauchter Männer. In: Dirk Bange, Wilhelm Körner (Hrsg.): Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen 2002, S. 475.
  4. Hans Joachim Schneider: Vergewaltigung, in: ders. (Hrsg.): Internationales Handbuch der Kriminologie, Volume 2. De Gruyter Rechtswissenschaften, 2009, ISBN 978-3899491319, S. 823/834
  5. Vergl. auch: "A qualitative survey of prisoners revealed a subculture in which rape is used to maintain a prison hierarchy, in which victims are humiliated, dominated, and feminized." In: Lara Stemple: Male Rape and Human Rights, Februar 2009. pdf

erledigtErledigt Übertragung erledigt. Vielen Dank für deine Arbeit. --SanFran Farmer (Diskussion) 17:37, 14. Okt. 2012 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 188.192.14.204 09:33, 15. Okt. 2012 (CEST)

Falschbeschuldigung / falsche Darstellung, weitere Studien einarbeiten

1. Die Ergebnisse der angeführten Studie sind falsch wiedergegeben.

Bitte nach Sekundärliteratur korrigieren:

"Die Studie zu Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Falschbeschuldigung in Bayern gibt mit Verweis auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2000 einen Anteil von 7,4 Prozent an falschen Vergewaltigungsverdächtigungen an (140 von insgesamt 1894 Vorgängen). Da viele Sexualdelikte nicht angezeigt werden, schätzt die Dunkelfeldforschung die Relation zwischen angezeigten bzw. nicht angezeigten Fällen auf 1:3 bis 1:10 ein. Demnach kämen auf eine Anzeige wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung etwa 38 bis 125 tatsächlich vorgefallene Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen.

Außerdem untersuchte die Studie des Bayerischen LKA das Anzeigeverhalten durch eine Internetbefragung von 77 Beamtinnen und Beamten, die im Jahr 2000 von der Staatsanwaltschaft eingestellte Fälle mit einem bekannten Tatverdächtigen bearbeitet hatten. Die Fälle wurden wegen fehlender Beweisunterlagen wie „Aussage gegen Aussage“, „keine oder widersprüchliche Aussage des Opfers“, „Tatbestand nicht erfüllt“ nicht weiter verfolgt. Diese Sachbearbeiter schätzten, dass etwa ein Drittel aller Fälle auf Vortäuschungen oder falsche Verdächtigungen zurückgehe. Hier handelt es sich allerdings um persönliche Einschätzungen einer obendrein vergleichsweise kleinen Stichprobe von 77 Ermittlerinnen und Ermittlern in einer Internetumfrage, die zudem sehr divergieren – und vor allem Rückschlüsse auf die unterschiedlichen Einstellungen der Ermittler erlaubt."

Sie Studie von Studien von Corinna Seith, Joanna Lovett und Liz Kelly sollte ebenfalls eingearbeitet werden:

Sie "wertet den Verlauf von 100 Strafanzeigen wegen Vergewaltigung im Raum Stuttgart aus. Die Untersuchung stützt sich jedoch nicht auf die Einstellungen der Beamten, sondern wertet den Verfahrensverlauf nach einem eigenständigen Set von Kriterien aus. Das knappe Ergebnis lautet, dass während der Ermittlungen bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens drei Prozent Falschanschuldigungen festgestellt wurden. (Corinna Seith, Joanna Lovett und Liz Kelly, Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern. Länderbericht Deutschland, London u.a. 2010, S. 8)

In Europa schwankte der Wert zwischen einem und neun Prozent mit einem Mittel von rund sechs Prozent." (Liz Kelly: The (In)credible Words of Women: False Allegations in European Rape Research, in: „Violence Against Women“, 16/2010, S. 1345-1355, hier S. 135)

In: Ilse Lenz: Der neue Antifeminimus, Blätter für deutsche und internationale Politik, Juli 2011

2. Die letzten Sätze im Artikel lauten:

Bei einer näherungsweisen Hochrechnung auf alle Anzeigen wäre somit aus Sicht der Beamten „etwa jeder fünfte Fall sehr zweifelhaft“. Andere Beamte und Sachverständige bestätigen wiederum deutlich höhere Zahlen.[34][35] (wer bitte sind die Beamten?)

Hier fehlt jedoch die Standpunktzuweisung. 34: Gila Wohlmann: Echt oder vorgetäuscht? Niederösterreichische Nachrichten, 13. Juni 2011, 35: Sabine Rückert: Zwei blaue Flecke und ein Nullbefund. Die Zeit, 26. Februar 2011 --188.192.37.57 10:26, 12. Okt. 2012 (CEST)

Hallo IP, vestehe ich dich richtig, dass der folgende Text in den Artikel eingefügt werden soll?

"Eine Studie zu Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Falschbeschuldigung in Bayern gibt mit Verweis auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2000 einen Anteil von 7,4 Prozent an falschen Vergewaltigungsverdächtigungen an (140 von insgesamt 1894 Vorgängen). Da viele Sexualdelikte nicht angezeigt werden, schätzt die Dunkelfeldforschung die Relation zwischen angezeigten bzw. nicht angezeigten Fällen auf 1:3 bis 1:10 ein. Demnach kämen auf eine Anzeige wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung etwa 38 bis 125 tatsächlich vorgefallene Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen. Außerdem untersuchte die Studie des Bayerischen LKA das Anzeigeverhalten durch eine Internetbefragung von 77 Beamtinnen und Beamten, die im Jahr 2000 von der Staatsanwaltschaft eingestellte Fälle mit einem bekannten Tatverdächtigen bearbeitet hatten. Die Fälle wurden wegen fehlender Beweisunterlagen wie „Aussage gegen Aussage“, „keine oder widersprüchliche Aussage des Opfers“, „Tatbestand nicht erfüllt“ nicht weiter verfolgt. Diese Sachbearbeiter schätzten, dass etwa ein Drittel aller Fälle auf Vortäuschungen oder falsche Verdächtigungen zurückgehe. Hier handelt es sich allerdings um persönliche Einschätzungen einer obendrein vergleichsweise kleinen Stichprobe von 77 Ermittlerinnen und Ermittlern in einer Internetumfrage, die zudem sehr divergieren – und vor allem Rückschlüsse auf die unterschiedlichen Einstellungen der Ermittler erlaubt.[1]
Eine Studie von Seith, Lovett und Kellywertet den Verlauf von 100 Strafanzeigen wegen Vergewaltigung im Raum Stuttgart aus. Die Untersuchung stützt sich jedoch nicht auf die Einstellungen der Beamten, sondern wertet den Verfahrensverlauf nach einem eigenständigen Set von Kriterien aus. Das knappe Ergebnis lautet, dass während der Ermittlungen bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens drei Prozent Falschanschuldigungen festgestellt wurden.[2]
In Europa schwankte der Wert zwischen einem und neun Prozent mit einem Mittel von rund sechs Prozent."[3]

  1. Erich Elsner, Wiebke Steffen: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern. 1. Auflage. Bayerisches Landeskriminalamt, München 2005, ISBN 3-924400-16-4.
  2. Corinna Seith, Joanna Lovett und Liz Kelly, Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern. Länderbericht Deutschland, London u.a. 2010, S. 8.
  3. Liz Kelly: The (In)credible Words of Women: False Allegations in European Rape Research, in: „Violence Against Women“, 16/2010, S. 1345-1355, hier S. 135.
Wenn nicht, könntest du dann bitte den Text fertig ausformulieren, damit ich nur noch die Quellen prüfen muss bevor ich deine Änderungen/Ergänzungen im Artikel unterbringe? --SanFran Farmer (Diskussion) 13:20, 12. Okt. 2012 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 188.192.14.204 09:33, 15. Okt. 2012 (CEST)

"Da viele Sexualdelikte nicht angezeigt werden, schätzt die Dunkelfeldforschung die Relation zwischen angezeigten bzw. nicht angezeigten Fällen auf 1:3 bis 1:10 ein. Demnach kämen auf eine Anzeige wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung etwa 38 bis 125 tatsächlich vorgefallene Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen. " Findet sich diese Rechnung so in der zitierten Studie wieder? Wenn ja, müsste man es dann nicht in indirekter Rede schreiben? So wirkt es so, als hätte WP hier versucht, 1 und 1 zusammenzuzählen. --217.65.59.121 01:38, 28. Okt. 2012 (CEST)

Grammatik

"Die Nötigung mit den [...] beschriebenen Mittel ..."

Hallo? Fehlt da nicht was? (nicht signierter Beitrag von 92.117.78.53 (Diskussion | Beiträge) 20:49, 17. Apr. 2009 (CEST))

"bestimmte"

Die Einleitung sollte präziser sein. Hier wird von bestimmten Formen gesprochen, der Begriff muss klarer umrissen und abgegrenzt werden. --Cheftroll 23:45, 4. Dez. 2007 (CET)

Bilder in Wikimedia Commons

Bei einigen wenigen Bildern, angefangen mit "Jupiter und Callisto" von Amigoni, ist ein Bezug zum Thema nicht zu erkennen. Mag die zugrunde liegende Geschichte zumindest in Ovids Version von einer Vergewaltigung oder doch eher von einem Zwischending aus Verführung und Vergewaltigung handeln, dem Bild sieht man es jedenfalls nicht an.--Slow Phil 17:41, 22. Mär. 2008 (CET)

Das ist eine Unterstellung:

"Ein Zusammenhang zwischen der Kleidung und dem Auftreten einer Person und ihrem relativen Risiko, vergewaltigt zu werden, konnte bisher statistisch nicht nachgewiesen werden."

So etwas, ich unterstelle hier mal meinerseits, kann niemals bewiesen werden. Auch nicht statistisch! --Zabia 16:07, 12. Mai 2008 (CEST)

vergewaltigung von frauen durch frauen?

Gibt es eigentlich Studien die die Vergewaltigung von Frauen durch Frauen thematisieren? (nicht signierter Beitrag von 89.56.246.37 (Diskussion | Beiträge) 17:00, 21. Sep. 2008 (CEST))

Vergewaltigung von Frauen und Männern durch Frauen ist ein Tabu-Thema der Gesellschaft. Hier mal ein interessanter Link dazu: http://www.kbbe.de/info/missbrauch/missbrauch_durch_frauen.htm. Eine der bekanntesten Vergewaltigerinnen ist übrigens die Feministin Simone de Beauvoir, die deswegen 1943 aus dem Schuldienst entlassen wurde. Ein entsprechender Abschnitt zur Vergewaltigung DURCH Frauen sollte hier eingearbeitet werden. --Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist keine Einbahnstrasse! (Diskussion) 11:55, 19. Jan. 2013 (CET)

Korrektur zur Reform in Deutschland (Vergewaltigung in der Ehe, etc.)

würde bitte jemand mit Änderungsrechten den Absatz korrigieren, wo es heißt, die besagten Änderungen seien 1998 erfolgt? Es war 97, im 33. StÄG, wobei 98 im 6. StRG weitere folgten. (nicht signierter Beitrag von Oisroger (Diskussion | Beiträge) 12:50, 5. Feb. 2009 (CET))

Sollte der Link im Ausdruck "Fragmentierung der Persönlichkeit" im Kapitel "Vergewaltigung von Jungen und von Männern" nicht eher auf eine Seite wie Dissoziative Identitätsstörung verlinken, als auf eine Übersichtsseite zu Computer-basierenden Fragmentierungensarten? Da ich kein Experte bin, überlasse ich dies aber anderen... 164.61.216.36 16:24, 3. Apr. 2009 (CEST)

neue URL: http://history-of-rape.blogspot.com/ (nicht signierter Beitrag von 134.95.140.28 (Diskussion | Beiträge) 13:16, 7. Okt. 2009 (CEST))

Unverständlcihe Abkürzung

"176 StGB a. F." Was heißt a. F.? Alte Fassung? Die Wikipedia kennt die Abkürzung a. F. nicht, auch nicht das Lemma Strafgesetzbuch (Deutschland). Ich bitte um Änderung (einfach die kryptische Abkürzung ausschreiben). Ebenso n. F. - neue Fassung? --Politikaner 20:43, 4. Dez. 2009 (CET)

Schwangerschaft nach Vergewaltigung

Durch Vergewaltigungen soll es zu einer erhöhten Schwangerschaftsrate kommen (ebenso beim ersten Geschlechtsverkehr) - im Vergleich zu ungeschützem Verkehr (wurde bei den Massenvergewaltigungen in Bosnien gemeldet). Wer hat dazu Informationen oder Quellen?

Wie ist eigentlich der Stand der Dinge mit den verbotenen Abtreibungen der Schwangerschaft nach Vergewaltigungen (das war doch in Polen, Irland, Italien ? - im Rahmen des strikten generellen Abtreibungsverbotes auch verboten). Warum steht dazu nichts im Artikel? --Politikaner 21:03, 4. Dez. 2009 (CET)

Begriffsdefinition/Rechtliches, Änderungsvorschläge

Kapitel "Rechtslage in Deutschland",
erstes Unterkapitel "Strafrecht in Deutschland",
Ende erster Abschnitt:


Statt
"Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert."

neu
"Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter oder die Täterin den Penis oder die Klitoris des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert."


Ich weiss nicht, ob das rechtlich korrekt ist, deshalb wollte ich es nicht gleich mit "Bearbeiten" einfügen. Logisch müsste es aber so sein. Evtl. könnte dann das "beispielsweise" weg, falls es damit vollständig aufgezählt ist.

Und evtl. eher "Demnach" statt "Danach" am Anfang des Satzes, finde ich. (nicht signierter Beitrag von 92.107.113.135 (Diskussion | Beiträge) 07:38, 4. Mär. 2010 (CET))

Vergewaltigung in der Ehe

kann Jmd. bitte in dem Satz: "Die (höchstrichterliche) Rechtsprechung sieht auch in der Erzwingung des ehelichen Beischlafs selbst nach mehrjähriger Geschlechtsgemeinschaft der Beteiligten keinen Anlass, von der Anwendung des Regelstrafrahmens des § 177 Abs. 2 StGB (2 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe) abzusehen und den Strafrahmen des Absatzes 1 (Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr) oder des Absatzes 5 (minder schwerer Fall, Mindestfreiheitsstrafe sechs Monate bzw. 1 Jahr) zu Grunde zu legen."

Das Wort selbst entfernen. Das Wort hat in diesem Zusammenhang eindeutig einen wertenden charackter und ist daher unangebracht.

Danke

-- 84.154.9.182 20:13, 15. Mär. 2010 (CET)

Löschen der Bilder

Hier steht irgendwo Folgendes:Vergewaltigungsmythen sind sozial etablierte Meinungen zu Vergewaltigungsdelikten, welche nachweislich Fehlkonstrukte sind, die auf soziokulturell tradierte, moralische Normvorstellungen, biologisch-deterministische Menschenbilder oder rechtsinadäquate Vorstellungen zurückzuführen sind (vgl. Greuel 1993, S. 62). "Das heißt, dass Vergewaltigungsmythen damit einhergehen, unter bestimmten Bedingungen die sexuelle Selbstbestimmung und Integrität von Frauen aufzuheben und sexuelles Gewalthandeln zu legitimieren." (Heynen 1998, S. 20). Genau so ist es doch wohl. Man kann auch nicht unter dem Sigel der "Kunst" Vergewaltigungsszenen hier einem Artikel über Vergewaltigung vorausstellen. Das ist eine erneute Vergewaltigung. Nichts Anderes. Was soll ansonst das Betrachten einer mit viel Gewalt fixierten Frau, die nackt ist und deren Geschlechtsteil zur Schau gestellt wird? Ist so etwas wie eine künstlerische Darstellung von Vergewaltigung überhaupt möglich. Ich glaube nicht. Deshalb habe ich die Bilder umgehend gelöscht. --Vergewaltigung 11:14, 12. Nov. 2006 (CET)

Was Darstellungen von Vergewaltigungen als solche mit Vergewaltigungsmythen zu tun haben, wird mir in diesem Leben wohl nicht mehr recht klar werden. Letztere sind zweifellos darauf ausgerichtet, sexuelles Gewalthandeln entweder zu legitimieren oder aber auch zu verharmlosen, in anderen Fällen aber auch aus der Sphäre der "Normalen" wegzureden, indem man annimmt, als Täter kämen nur Geisteskranke oder Menschen mit übersteigertem Sexualtrieb in Frage.
Ob man eine Vergewaltigung legitimiert oder verharmlost, indem man sie darstellt, hängt indes von der Darstellung ab. Bei dem japanischen Holzschnitt kann man zumindest sagen, dass die Tat dort in ihrer ganzen Brutalität dargestellt wird, die Manchen möglicherweise erregen mag, Andere jedoch abstößt. Die meisten anderen Darstellungen in den Commons scheinen mir mehr oder weniger verklärend, jedenfalls die "klassischen".
Zur Frage, ob künstlerische Darstellungen von Vergewaltigung überhaupt möglich seien, meine ich ganz klar: JA! Zumindest dann, wenn sich Kunst nicht in ausschließlichen Darstellungen von Stilleben, unverfänglicher Naturszenen oder des edlen hilfreichen und guten Menschen beschränken soll, es sei denn, sie solle abstrakt sein. Es gibt schließlich auch künstlerische Darstellungen diverser Gewalttaten, die an Grausamkeit einer Vergewaltigung in nichts nachstehen, gerade in der christlichen Kunst - namentlich die zahlreichen Darstellungen der Kreuzigung Christi oder zahlreiche Märtyrerdarstellungen. Und diese dienen gewiss nicht der Herabsetzung der als gefoltert dargestellten Person, eher im Gegenteil! Und selbstverständlich ist, besonders, wenn die Gefolterten als besonders anmutig dargestellt werden, ein gewisser Voyeurismus auf Betrachterseite nicht ausgeschlossen, wenngleich sie eher die religiöse Verehrung für den dargestellten Märtyrer oder eben Christus stärken sollten. Im Falle des inkriminierten Holzschnitts ist ohne Zusammenhang nicht eindeutig erkennbar, ob er den Betrachter als Voyeur ansprechen sollte. Zumindest eine künstlerische Darstellung ohne diese Wirkung ist ohne Weiteres möglich: Die Darstellung aus der Perspektive des Opfers selbst!--Slow Phil 20:31, 30. Apr. 2007 (CEST)
Du löschst die Bilder, weil du glaubst, dass sie (a) eine Vergewaltigung des Lesers darstellen und (b) den Kunst-Charakter darstellst. Zu (a): Ich verstehe, dass Bilder einer Vergewaltigung nicht jedermanns Sache sind. Aber die Bilder waren neutral und machten den Artikel wertvoller. Einen Artikel verdaulicher für die Leser zu machen ist in Wikipedia nicht auf Kosten der Anschaulichkeit oder umfassenden Darstellung erwünscht. Zu (b): der Kunstbegriff ist sehr weit gelegt. Das ist sicherlich Kunst. igel+- 09:45, 14. Nov. 2006 (CET)
Es ist absolut überflüssig den Artikel auch noch mit Bildern zu illustrieren oder eventuell auch noch ein Videofile darüber einzubauen, dass ist wirklich nur für Perverse notwendig und nützlich! dontworry 19:05, 15. Nov. 2006 (CET)
Ich sehe nicht, was daran pervers ist, zu illustrieren, wie Vergewaltigung in bestimmten Epochen und Kulturräumen als Motiv der bildenden Kunst interpretiert wurde. Vielleicht bin ich selber nicht pervers genug, um diesen Vorwurf nachzuvollziehen. --Asthma 09:03, 16. Nov. 2006 (CET)
Du scheinst mir etwas abgestumpft zu sein, oder befürwortest Du auch eine Illustration von "Selbstmordattentat" (mit diversen Körperteilen, vorher - nachher)? Erspar mir bitte weitere Beispiele! Es bringt jedenfalls keine Zusatzinfo zu juristischen oder psychischen Folgen oder zum Verstehen des Verbrechens. Die "künstlerische Interpretation" von Verbrechen (in verschiedenen Epochen) kannst Du ja - falls Du es als eine "Bereicherung" des Artikelspektrums für notwendig erachtest - in einem eigenen Artikel einbauen. dontworry 09:21, 16. Nov. 2006 (CET)
Ich wüßte nicht, wieso hier Inhalte ausgelagert werden sollen, nur weil du mit den deiner Meinung nach problematischen Inhalten (wobei es völlig willkürlich ist, hier "Kunst" bzw. "Kulturgeschichte" herauszuwählen und nicht "Rechtswissenschaften" und "Psychologie") ein privates Problem hast. --Asthma 09:29, 16. Nov. 2006 (CET)
Da hast Du einen ganz entscheidenten Denkfehler drin, weil diese Illustration "inhaltlich" (außer einem voyeuristischen - Bildzeitungssyndrom) keinen informellen Nährwert besitzt! dontworry 09:42, 16. Nov. 2006 (CET)
Ich fühle mich hier von den Usern "Vergewaltigung" und "dontworry" bevormundet, die bestimmen wollen, was für den Betrachter angemessen ist und was nicht. Wir hatten hier eine kunstgeschichtlich anerkannte Darstellung einer Vergewaltigung in Form eines japanischen Holzschnitts, die vom User "Vergewaltigung" einfach gelöscht worden ist, mit dem Argument, schon die Darstellung einer Vergewaltigung sein eine Vergewaltigung. Ein Zirkelschluss.
Sind die zahllosen Vergewaltigungsdarstellungen, die unter anderem von Künstlern wie Rubens, Michelangelo, Giambologna stammen, echte "Vergewaltigungen"? Müssen wir jetzt aus Filmen wie "Angeklagt" oder "Boys don't cry", die das Thema behandeln, die Vergewaltigungsszenen entfernen, weil auch sie eine Vergewaltigung darstellen? Sicher nicht! Mit dem gleichen Argument könnte man auch Picassos "Guernica" oder Goyas "Erschießung der Aufständischen" verbieten lassen, weil ein dargestellter Massenmord auch schon ein Massenmord ist. Was "Vergewaltigung" und "dontworry" hier betreiben, ist nichts als eine Entmündigung des Lesers und der Versuch, einem tabuisierten Thema auszuweichen. Selbst die einigermaßen prüde amerikanische Wikipedia lässt eine Darstellung zu. Verdrängung anstelle von Konfrontation - das ist unwissenschaftlich und einer Enzyklopädie nicht würdig. Ich stimme dafür, dass der japanische Holzschnitt wieder eingestellt wird.136.199.211.194 12:13, 28. Dez. 2006 (CET)
EDIT: Ich möchte hinzufügen, dass der Benutzer "Vergewaltigung" bereits wegen Vandalismus gesperrt wurde. Ein weiterer Grund, seine Löschung am Artikel rückgängig zu machen.136.199.211.194 12:16, 28. Dez. 2006 (CET)

Afrika, Südamerika

In Südafrika werden jährlich 50,000 Frauen vergewaltigt, die meisten unter 18. Das ist die höchste Rate der Welt. Zumindest das sollte erwähnt werden.--The Prisoner 19:20, 6. Feb. 2007 (CET)

Kannst Du noch ne Quell dazu nennen? Hardern -T/\LK 19:36, 6. Feb. 2007 (CET)
[9]--The Prisoner 19:48, 6. Feb. 2007 (CET)
Was heißt die meisten sind unter 18. Wenn das 40% sind, sind die meisten über 18. --GrîleGarîle 12:55, 10. Apr. 2007 (CEST)

Vergewaltigung als Folter

Ich finde den Auszug aus diesem Bericht völlig überflüssig und unangebracht, das erscheint mir ähnlich wie Voyeurismus oder Mediengeilheit. Für ein Lexikon unangebracht, kann man wohl als Quelle angeben, aber ich finde nicht dass es in dem Artikel direkt was zu suchen hat. Man kann sicher auch anders klar machen, was Vergewaltigung als Folter meint. --GrîleGarîle 22:50, 25. Feb. 2007 (CET)

Wem sich bei diesem oder einem ähnlichen Bericht nicht der Magen umdreht, wer dadurch sogar sexuell erregt wird, sollte vorsichtshalber umgehend eine forensische Klinik aufsuchen und sich selbst einweisen oder zumindest eine Therapie aufsuchen.
In jedem Fall würde ich Vergewaltigung grundsätzlich als Form der Folter bezeichnen, wenn den (oder, schlimmer noch, die) Täter außer sexueller Begierde noch irgendwelche anderen Motive zur Tat veranlassen. Es ist eben in den meisten Fällen weit mehr als "erzwungener Geschlechtsverkehr".--Slow Phil 17:19, 13. Apr. 2007 (CEST)
Ebenfalls empfinde ich das Zitat hier in einer Enzyklopädie unangebracht, weil erschreckend. Ich bin der Ansicht, dass man einen solchen Text nicht zur Untermalung nötig hat, um sich vorzustellen, was Vergewaltigung als Folter bedeuten kann. Im Gegenteil, Junge Leute, die vielleicht nur Infos suchen, dürfte diese Textstelle enorm abschrecken. Bitte einfach nochmal drüber nachdenken, bzw. erörtern, ob diese Textstelle nicht einfach weggelassen werden kann. 89.53.224.182 12:35, 25. Nov. 2008 (CET)

Zitat entfernt. Der Abschnitt sollte imho jedoch dringend etwas ausgebaut werden, wer hat Zeit??? --Itsmiles 23:18, 25. Nov. 2008 (CET)

Recht, das keines ist

Besonders abstoßend finde ich alle Rechtstraditionen, die ausgerechnet die Vergewaltigte beschuldigen und sie - die doch genug gelitten hat und eigentlich Trost und Beistand bräuchte - ausgrenzen. Sie stellen in jeglicher Weise eine Perversion jedes menschlichen Gerechtigkeitsempfindens dar und verdienen ebenso"viel" Toleranz (von Respekt ganz zu schweigen), wie die alten Israeliten der Opferung Erstgeborener entgegengebracht haben. Eine menschliche Gesellschaft, die solche Traditionen hochhält, ist keine.--Slow Phil 17:29, 13. Apr. 2007 (CEST)

ich glaube da stimmt dir jeder zu, aber was hat das jetzt mit artikel zu tun? falls du nur deinen standpunkt darstellen wolltest, beachte wiki ist kein forum, sondern eine enzyklopädie! --Caijiao 17:43, 13. Apr. 2007 (CEST)
D'accord. Doch dies hier ist die Diskussionsseite.--Slow Phil 18:24, 15. Apr. 2007 (CEST)
In diesem Lehrbuch "Lichtenberg, Lachmann, Fosshage - Zehn Prinzipien psychoanalytischer Behandlungstechnik. Pfeiffer-Klett/Cotta, 2000" erklären die Autoren, dass dem Täter nicht die gesamte Schuld des Missbrauchs aufzuladen sei. Kleine Mädchen hätten den unbewußten Wunsch, ihren Vater oder vatersgleiche Männer sexuell zu stimulieren. Diese wissenschaftliche Quelle bringt vielleicht etwas Klarheit. Aufgrunddessen ist an der herrschenden Praxis der Gerichte nichts auszusetzen.--85.182.62.224 02:49, 4. Jul. 2007 (CEST)
Slow Phil's Bemerkung ist gerechtfertigt, d.h. sie weist auf einen tatsächlichen Mangel hin. Zwar ist die Rechtslage relativ eingehend dargestellt, hingegen ist der Artikel hinsichtlich Gerichtspraxis und (überhaupt bezüglich gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sexueller Gewalt) doch eigentlich recht schwach auf der Brust. --Itsmiles 04:24, 26. Jul. 2008 (CEST)

Wahrscheinliche Zeiten

Gibt es eigentlich eine Statistik über die häufigste Uhrzeit, Tageszeit oder Jahreszeit, in denen Vergewaltigungen stattfinden? Gibt es im Winter weniger? Wie lange sitzt ein Vergewaltiger eigentlich durchschnittlich im Gefängsnis?

Gruß

Es gibt eine gefährliche Disharmonie zwischen dem Vollmond-Zyklus und dem weiblichen Monats-Zyklus.
Durch andere Nächtliche Lichteinflüsse driftet der weibliche Zyklus aus dem Vollmond-Licht-Tricker-Signal heraus. Es kann dadurch leicht zu ungewollten Schwangerschaften kommen.
Vor der Zivilisation des Menschen waren ungewollte Schwangerschaften fast nicht möglich.
Da der weibliche Zyklus regelmäßig vom kalten Vollmond-Licht synchronisiert wurde.
Das sind die extrem gefährlichen Bingo-Nächte des Modernen Menschen aber stärker der Frauen.
Es sind die Nächte in dem die Hofhunde den Mond anheulen um die „Höllenhunde“ oder „Wehrwölfe“ (Männer) zu rufen.
Das betrifft nicht viele Männer aber sehr viele Frauen.
Erfahrende Frauen sind früher kreideweiß im Gesicht geworden bei solchen Nächten und haben ihre Töchter vorsorglich eingeschlossen und weckgesperrt damit Sie nicht Unglücklich werden.
Das sind die Nächte in denen Frauen sich mit einem Mann sehr schnell Unglücklich machen können.
Oft sogar für ihr ganzes Leben. Da diese Ego-Alpha-Jäger-Spontan-Männer mit dem ICH Gefühl, vielleicht noch für eine Beziehung aber, als Väter in der Regel nicht zu gebrauchen sind.
Junge Frauen kommen nach solchen Nächten am häufigsten mit einem Unehelichen Kind ohne Vater an.
Weil, in solchen Nächten, versucht sich der Weibliche Monats-Zyklus mit dem Vollmond-Zyklus zu „Re-Synchronisieren“. Ungebunden und ohne Partner sind das die gefährlichsten Nächte im Leben einer zivilisierten Frau.
Weil jetzt bekommt sie das Signal nachts etwas sehr spontanes zu tun.
Hormonell bedingt wird in so einer Nacht fast jede Frau sprunghaft, spontan handelnd und Jäger-Alpha-Risikobereit und Draufgängerisch.
Es gibt wenige Wehrwolf-Höllenhunde-Männer die es betrifft.
Diese Männer können eine zur Befeuchtung reife Frau riechen und sind sofort dran.
Genau wie Schürzen-Jäger auch.
Männer mit einem sehr hohen Jäger-Alpha-Raubtier-Erbgut-Anteil können in solchen Nächten zu Wehwolf Vergewaltiger werden. Meist auf einem Weg durch den Wald oder Park.
Die Befruchtung erfolgt hier punktgenau.
Es sind auch die Nächte an den Frauen am häufigsten Fremd gehen.
Du solltest Deine abenteuerlichen Theorien - wenn überhaupt - lieber unter Knaus-Ogino verbreiten, da hören sie sich nur halb so bekloppt an. Außerdem würde ich Dir eine Therapie empfehlen. dontworry 16:49, 29. Jan. 2008 (CET)
So ein hirnverbrannter Schwachsinn sollte bei Wikipedia nicht mal auf der Diskussionsseite geduldet werden. --Sophia Loren 21:02, 14. Okt. 2009 (CEST)

Österreich (erl.)

"Sollte die Straftat eine schwere Körperverletzung, eine Schwangerschaft oder für die vergewaltigte Person längere Zeit hindurch einen qualvollen Zustand zur Folge haben, erhöht sich der Strafrahmen auf fünf bis zu fünfzehn Jahren." Bitte irgendwer mit der Möglichkeit dazu das fehlende n ergänzen. --82.218.61.23 21:46, 24. Jan. 2008 (CET)

Done, danke. --KnightMove 23:59, 24. Jan. 2008 (CET)

25 % der Männer unfreiwilligen Sex mit Frauen ???

Hallo alle zusammen in den Artikel steht ein Verweis auf eine Studie in der Behauptet wird das 25 % der Männer unfreiwilligen Sex mit Frauen.... . Ich kann mir das so nicht vorstellen ... .

Richtig könnte sein das 25 % der Männer einmal Sex hatten obwohl sie nicht den Wunsch danach hatten .... . Was ich mir aber beim besten willen nicht vorstellen kann ist das bei 25 % der Männer Frauen den Geschlechtsverkehr durch physiche Krafteinwirkung erzwungen haben * was das wort gewalt in vergewaltung * ja impliziert ... .

Ich möchte hier einmal auf den Unterschied zwischen Vergewaltigung bei der es zum Geschlechtsverkehr kommt und sexueller Nötigung bei der es zum geschlechtsverkehr kommt erläutern ... .

Bei einer Vergewaltigung benuzt der Täter seine Physiche Kraft um das Opfer zum geschlechtsverkehr zu zwingen ( hier impliziert es ja auch das Wort gewalt ) ... . Bei einer Nötigung benutz er ein Psychologisches Druckmittel um dies zu erzwingen ( bsp chef der einer mitarbeiterin die kündigung androht wenn sie nicht mit ihm schläft ) ...

→Das sieht aber sowohl die Definition im Artikel als auch im dt. StGB anders!

Selbst wenn man beides Zusammennimmt kann ich mir nicht vorstellen das 25 % auf eine dieser beiden Art und Weisen unfreiwillig Sex hatten ... .

Vielmehr werden die Studienteilnehmer gemeint haben das sie Geschlechtsverkehr vollzogen haben obwohl sie keine Lust dazu hatten ... .Das sie aber mit physichen oder psychichen mitteln dazu gezwungen wurden kann ich mir nicht vorstellen von daher finde ich den Verweis auf diese Statisstik falsch (zumindest unter dem Lemma vergewaltigung )... .

→Die Studien bei Google Scholar: http://www.springerlink.com/content/t88035m5295g6751/ Die gesamte Diskussion hier, und grade den letzten Absatz ("Vielmehr werden die ST gemeint haben...") finde ich allerdings etwas merkwürdig - Vermutungen und Deutungen aus dritter Hand sind keine Grundlage zur Diskussion. Einfach mal lesen vielleicht? In der Studie wurden (soweit ich dem Abstract entnehmen kann) verschiedene Grade der Vergewaltigung - Küsse, "Petting", Oral- und Geschlechtsverkehr - und verschiedene Arten des Zwangs - Physische Gewalt, verbaler Druck sowie das Ausnutzen eines hilflosen Zustands - unterschieden.

seh ich auch so. das ist typisch wikipedia. sobald man auf eine quelle verweisen kann wird der verstand ausgeschaltet- aber auch schon vorher. da macht sich kein mensch gedanken über die plausibelität. vor allen dingen werden auch 25% der frauen vergewaltigt (laut dieser us studie). GRD 01:50, 24. Nov. 2008 (CET)

Vergewaltigung von Männern auf Youtube --84.253.97.3 16:16, 26. Sep. 2009 (CEST)

Unbelegte Behauptung

Selbst Tötungen durch richterliche Todesurteile oder durch Lynchjustiz sind in Ländern mit islamischer Rechtsprechung (Schari'a) vorgekommen. habe ich als unbelegt entfernt. Wenn man das mit Beleg wieder einstellt, sollte man vielleicht auch noch mehr ethnologisches Material über andere Kulturkreise beibringen. Jasy jatere 16:53, 13. Feb. 2008 (CET)

Solche Fälle gibt es durchaus oft. [10] [11] nur als Beispiel. Daher stelle ich die Behauptung wieder her, gern mit den Artikeln als Beispiel. Bessere Literaturangaben wären durchaus wünschenswert. -- Liebe Grüße, Tobias Vetter 20:04, 13. Feb. 2008 (CET)

Türkisches Strafrecht

Ist es richtig, dass das türkische Strafrecht nicht den Tatbestand der analen Vergewaltigung kennt/kannte? Wenn ja, was sind die kulturellen Hintergründe dieser Annahme? Arabana 09:28, 10. Mär. 2008 (CET)

So weit ich weiß kennt Österreich diesen Straftatbetand auch nicht! Der ist ja sowieso abgedeckt, weil er eben eine sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers ist. Ob anal oder vaginal oder oral oder sonstwas ist nebensächlich.--Zabia 16:10, 12. Mai 2008 (CEST)

Abschnitt Gruppenvergewaltigung - Strafvergewaltigung

Vielleicht gehört es auch in einen eigenen Abschnitt: Gruppenvergewaltigung als "richterlich" angeordnete Bestrafungsform in (archaischen) islamischen Gesellschaften (z.B. Pakistan). Wer kann was dazu ergänzen? --84.137.17.160 12:50, 20. Apr. 2008 (CEST)

"Die von einem Dorfgericht "angeordnete" Gruppenvergewaltigung der jungen Frau als Bestrafung für ein Vergehen ihres Bruders" "Entwicklungszusammenarbeit mit Pakistan ist Beitrag für Sicherheit in der Region" (Pakistan; Bundesentwicklungsministerium). -- "Eine Gruppenvergewaltigung wird oft als Bestrafung vor den Augen der männlichen Familienmitglieder durchgeführt. ... Stammesräte (tribal councils) verfügen auf illegaler Basis nach wie vor über extrem hohen Einfluss, der von der Regierung nicht gemindert wird. So werden Frauen bei Verstoss gegen Stammesgesetze mit Gruppen-Vergewaltigung bestraft. Lokale Polizeibehörden ermitteln in solchen Fällen nur zögernd. ... Mehrere Hundert Frauen und Mädchen wurden ermordet, weil sie angeblich Schande über ihre Familie gebracht hatten. Vergewaltigte Frauen gelten zumeist als Kriminelle, als Täterinnen." [www.asyl.net/Magazin/Docs/2003/M-3/2866pak.doc www.asyl.net] (Pakistan: 2001/2002) -- "Im Juni 2002 ‚verurteilte’ ein Stammesrat von Ältesten Mukhtaran Bibi, eine 18 Jahre alte Frau aus dem Stamm der Gujjar im Dorf Meerwala, dazu, von einer Gruppe vergewaltigt zu werden – als Strafe für die angeblich ‚unerlaubte Affäre’ ihres jüngeren Bruders mit der Frau aus einem anderen Stamm. ... Im Mai 1994 urteilte der Dorfrat

in Mithankot in der Provinz Punjab, dass die Ehefrau des der Vergewaltigung für schuldig Befundenen durch den Ehemann des Opfers zu vergewaltigen sei. Die acht Ältesten der jirga beobachteten dann, wie die ‚Strafe’ vollzogen wurde. Berichten zufolge war Polizei bei dem Vorgang anwesend, unterließ es aber, zu intervenieren." Amnesty international: Stammesgerichtsbarkeit in Pakistan --Ost38 15:18, 10. Mai 2008 (CEST)

Die Formulierung, so wie sie jetzt ist, "viele der Jungen und jungen Männer [erhalten] in islamischen Ländern ihre Sexualaufklärung durch Teilnahme an Gruppenvergewaltigungen" ist ganz offensichtlich überzogen. Zumindest das, wenn nicht totaler Humbug. Meiner Ansicht nach mag es Gegenden geben, wo es diese Strafe gibt, das allerdings global zu verallgemeinern und nach dazu zu behaupten, das sei nicht nur Gang und Gäbe, sondern sogar methodisch eingebettet, ist ja eine praktisch bodenlose Beleidigung aller Muslime. Unfasslich, mehr Dünkel und Unkenntnis wird man wohl schwer finden können.--88.68.131.237 00:50, 3. Nov. 2008 (CET)
seh ich auch so. das ist schriftlicher sprengstoff der gut überlegt und recherchiert werden sollte, bevor das hier auf WP geschrieben wird. bei Bruce Bawer habe ich zB den eindruck, als wenn er allgemein vor den muslimen warnen möchte, ohne auf die gründe einzugehen. bei Robert Spencer habe ich auch den eindruck als wenn irgendwas nicht stimmt. GRD 14:00, 24. Nov. 2008 (CET)

Folgen für die Opfer - Bitte ergänzen

50 % aller Partnerschaften werden nach einer Vergewaltigung beendet. Quelle: http://www.defenceclub-gera.de/frauen/statistiken/index.html Den Satz müsste man vielleicht bei dem Unterpunkt einbauen. Gruß --84.58.134.252 19:10, 15. Jul. 2008 (CEST)

Sorry, aber ich halte das für keine zitierbare Quelle. Eine Selbstverteidigungsschule hat das kaum selbst recherchiert und sie geben auch nicht an, woher sie das haben. Auch andere Aussagen in dem verlinkten Text erscheinen mir unseriös: Wenn über 65% aller Vergewaltigungen Beziehungstaten sein sollen und der "statistische Vergewaltiger .. ein 18 jähriger ungelernter Arbeiter mit unterdurchschnittlicher Intelligenz." sein soll, erscheint mir das widersprüchlich.
Außerdem: im Artikel ist auch von Vergewaltigungen im Krieg und als Folter die Rede. So muss in den anderen Abschnitten, die sich implizit auf die aktuelle Situation in Mitteleuropa beziehen, dies zumindest kurz benannt werden. -- AWI 02:24, 23. Jul. 2008 (CEST)
Die Quelle scheint mir auch problematisch. Mit etwas Recherchierarbeit sollten sich dazu sicher zuverlässigere Quellen ausmachen lassen. --Itsmiles 06:55, 23. Jul. 2008 (CEST)

Auf die Schnelle konnte ich leider noch nichts finden, aber ich habe diese Schule angeschrieben und hoffe auf baldige Meldung der Quelle. In der Zwischenzeit werde ich ein bisschen recherchieren ;) --Nachtwächter90 19:26, 24. Jul. 2008 (CEST)

Die 50 Prozent bitte schnellstens rausnehmen. So ein Blödsinn. Trennungen gibt es jeden Tag tausende, sie haben die verschiedensten Gründe, aber sicher nicht in jedem zweiten Fall eine Vergewaltigung. "Laut einer Studie"? Das ist keine Studie, sondern eine Sportschule, und auch die schreibt nichts von einer Studie. --92.225.40.78 23:00, 9. Okt. 2008 (CEST)

Ich könnte mir vorstellen, dass die Angabe zwar stimmt, aber falsch verstanden wurde. Also nicht im Sinn von "jede zweite Partnerschaft endet durch eine Vergewaltigung", sondern wenn es zu einer Vergewaltigung (egal durch wen) kommt, wird eine bestehende Partnerschaft in 50% der Fälle in die Brüche gehen. Klingt für mich persönlich logischer.

Rechtliche Aspekte

Der letzte Satz macht nicht klar, ob es sich bei den Todesfällen um die Opfer oder Täter handelt. Ich würde zur Klarstellung ein "der Opfer" nach Tötungen einfügen, um Missverständnisse zu vermeiden. 10:53, 16. Nov. 2008 (CET)

In den krassesten Fällen ist die Strafe "nicht unter fünf Jahren". OK. Aber wo steht, dass die Höchststrafe 15 Jahre ist? (nicht signierter Beitrag von 84.168.196.112 (Diskussion) 18:58, 18. Jul 2010 (CEST))

Gemäß §38 StGB sind alle Freiheitsstrafen, die zeitlich begrenzt sind (also nicht "lebenslänglich"), auf ein Höchstmaß von 15 Jahren festgelegt. Dies gilt gemäß §54 StGB auch bei einer Gesamtstrafe für mehrere Taten. 91.7.18.105 10:39, 21. Jul. 2010 (CEST)

CSI

In einer Folge der ersten Staffel kam dieses Thema in einer Folg auch zur Sprache. Da hieß es, man könne eine Vergewaltigung an folgenden Anzeichen erkennen. Bei jedem Geschlechtsakt kommt es unweigerlich zu kleinen Verletzungen an der Vaginalöffnung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Female_genitalia_inner.JPG

Hierbei muß man sich diese Öffnung als Uhr vorstellen. Befinden sich also die Verletzungen 11 Uhr, 12 Uhr, 1 Uhr, war es freiwillig. Bei Verletzungen 5 Uhr, 6 Uhr, 7 Uhr liegt eine Vergewaltigung vor. Das liegt daran, daß eine willige Frau mithilft und eine vergewaltigte natürlich nicht. Ob das richtig ist, kann ich allerdings nicht beurteilen.

(LB-Versender 14:04, 11. Dez. 2008 (CET))

Ich schon. Es ist aufgelegter Quatsch. --84.72.115.70 12:15, 14. Feb. 2009 (CET)

Eine CSI-Folge ist niemals eine glaubwürdige Quelle...--Nachtwächter90 16:09, 15. Dez. 2008 (CET)

Geschlechtsverkehr mit sehr stark alkoholisierten Frauen

Wie ist da die Rechtslage? Zustimmung fehlt? Widerstand fehlt? Mir fehlt heir ein Verweis auf Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen. --Politikaner 20:53, 4. Dez. 2009 (CET)

Solange die Frau nicht eindeutig beweisen kann, dass sie damit nicht einverstanden war, sollte es ihr sehr schwer fallen so etwas als Vergewaltigung durchzukriegen, wurde vor ca. 1,5 Jahren im amerikanischen Strafrecht diskutiert; allerdings hab ich nicht verfolgt in wie das entschieden wurde. Es ging im konkreten Fall um Studentinnen, die sich in Verbindungshäusern besinnungslos tranken und am nächsten Tag der Meinung waren, dass sie dort vergewaltigt worden wären. (nicht signierter Beitrag von 87.78.121.8 (Diskussion | Beiträge) 00:07, 10. Jan. 2010 (CET))

Bitte ein bisschen mehr Gender Mainstreaming

Mir fiel gerade auf das in einigen Passagen des Textes ausschlichlich der Taeter genannt wird. Dies sollte besser geaendert werden da es ansonsten zu einer Benachteiligung der Taeterinnen fuehrt die ihre Verdienste durch den uebermaechtigen patriacharlichen Druck nicht angerechnet bekommen(sprich Frau Schwarzer waere traurig). Das faellt besonders negativ in einem Absatz auf wo dezidiert darauf eingegangen wird das eine Penetration nicht notwendig ist um eine Vergewaltigung durchzufuehren.

Zusaetzlich waree es meiner Meinung nach notwendig den Artikel dahingehend zu bearbeiten das das Wort Frau durch das Wort Opfer ersetzt wird, da ansonsten der Eindruck entsteht das Frauen als einzige betroffen sind. Das ist aber gerade im Bereich der Vergewaltigung von Kindern so nicht gegeben da hier haeufig Jungen das Primaerziel der Taeter darstellen. (nicht signierter Beitrag von 87.78.121.8 (Diskussion | Beiträge) 00:07, 10. Jan. 2010 (CET))

Bitte mehr Anglizismen!--TheRealScot 02:47, 10. Aug. 2010 (CEST)

[Anrede im Abschnittsnamen gelöscht]

  • Die Zahlen beziehen sich auf die Situation in Frankreich, was haben die im Abschnitt zur Strafrechtssituation in Deutschland verloren?
  • Auf die altersmässige Verteilung wird im Abschnitt "Häufigkeit und Ablauf von Vergewaltigungen" bereits eingegangen. Die von dir genannten Zahlen stammen aus dem Jahr 2001, die im Artikel aus dem Jahr 2004. Es würde ja vielleicht Sinn machen die Zahlen zu aktualisieren, aber hier ältere Zahlen aufführen?
  • Die Aussage, dass bei Vergewaltigungen Minderjähriger Therapien statt Gefängnisstrafen verhängt werden ist einfach falsch. Natürlich sieht auch das Jugendstrafrecht Freiheitsstrafen vor. Ich habe das bereits beim ersten Revert angesprochen. Anstatt hier irgendwelche Quellen zu nennen wird dieser definitiv falsche Satz einfach wieder eingefügt.

Panthalaimon 19:10, 11. Jan. 2010 (CET)

Das wurde nicht der der ersten Zurücksetzung, lieber Rewert, angesprochen, die Angaben beziehen sich auf Erwachsene Täter (s. Abschnitt Strafrecht in Deutschland). Du hast außerdem vergessen, den unbelegten Satz "Bei minderjährigen Opfern beginnt diese Frist jedoch erst mit der erlangten Volljährigkeit zu laufen." zu löschen.... aber mal im Ernst: Der Artikel verschweigt wichtige Angaben über minderjährige Täter, und auch sonst wird das Alter unzureichend behandelt. Schade.--FlammingoMoin 20:04, 11. Jan. 2010 (CET)

Wehrmachtsbordelle

Die Erwähnung von Wehrmachtsbordellen im Abschnitt "Vergewaltigungen im Krieg" ist aus zwei Gründen fehl am Platze:

1. Prostitution ist nicht gleich Vergewaltigung. Selbst wenn man Zwangsprostitution annehmen würde, wäre das nicht notwendig gleichbedeutend. Gewalt würde dann allenfals vom Betreiber des Bordells ausgeübt, der aber keinen Geschlechtsverkehr mit der betreffenden Frau vollzieht. Die Freier üben den Geschlechtsverkehr aus, erzwingen diesen aber nicht mit Gewalt. Es fehlt also an dem unmittelbaren kausalen und finalen Zusammenhang zwischen der Gewaltausübung und der geschlechtlichen Hingabe.

2.Im Artikel "Wehrmachtsbordell" heisst es darüberhinaus eindeutig:

"In den Wehrmachtsbordellen waren sowohl in Polen als auch in Frankreich „vorher bereits bekannte und überwachte Prostituierte" tätig oder solche Frauen, die „durch Bekanntgabe zur Meldung für die Bordelle gewonnen"worden waren...Da es in der Sowjetunion Prostituierte offiziell nicht gab, wurden sie dort neu angeworben."

Die Frage nach dem Verhältnis von Zwangsprostitution und Vergewaltigung stellt sich daher in diesem Fall überhaupt nicht. Warum die Wehmachtsbordelle hier erwähnt bleiben, bleibt völlig unklar. Sollte in absehbarer Zeit keine hinreichende Begründung beigebracht werden, werde ich das daher entfernen. Anders liegt die Sache scheinbar bei den japanischen Kriegsbordellen, in deren Fall im Wikipediaartikel ausdrücklich Vergewaltigungen erwähnt und belegt werden.--Bahnhofsüd 05:05, 26. Mär. 2010 (CET)

Nachdem kein Widerspruch kam, habe ich soeben die Wehrmachtsbordelle aus den o.g. Gründen entfernt. Ebenfalls entfernt habe ich die Lagerbordelle, da weder der Wikipediartikel "Lagerbordell", noch die entsprechenden Abschnitte in den Artikeln "KZ Auschwitz I (Stammlager)" und "KZ Mauthausen" derzeit irgendetwas über Vergewaltigungen bringen. Falls einer dieser Punkte wieder in den Artikel hinein soll, dann bitte nur mit entsprechenden Belegen.--Bahnhofsüd 14:40, 30. Mär. 2010 (CEST)

revert mit Quellenergänzung. Vergewaltigung bezieht sexuelle Handlungen unter Ausnutzung einer Zwangslage ein. Siehe Definition. Solotoj 00:01, 1. Apr. 2010 (CEST)

Die von Dir angeführten Quellen belegen ausschließlich die Zwangsprostitution. Diese ist aber nicht mit Vergewaltigung gleichbedeutend. Vergleiche hierzu bitte den Artikel "Zwangsprostitution", in dem auch die straferechtliche Einordnung des Freiers behandelt wird.

Die von Dir angeführte Ausnutzung einer schutzlosen Lage liegt nur dann vor, wenn der Täter sich diese zur Überwindung eines Widerstandes zunutze macht. Der Freier einer Zwangsprostituierten trifft einen derartigen Widerstand aber regelmäßig gar nicht erst an. Vergewaltigung würde also nur vorliegen, wenn sich die Prostituierte des Beschlafs zu erwehren versucht und der Freier diesen Widerstand mit den tatbestandsmäßigen Mitteln überwindet.

Selbst wenn man davon ausgehen würde, daß die Prostituierte von einem Dritten genötigt wird, fehlt es am Nötigungsvorsatz des Freiers im Allgemeinen und am Vorsatz zur Ausnutzung der schutzlosen Lage im Besonderen. Eine fahrlässige Vergewaltigung gibt es aber nicht. Für eine gemeinschaftliche Begehung wird es regelmäßig am gemeinsamen Tatplan fehlen.

Für eine Erwähnung der Wehrmachts- und Lagerbordelle wäre der Nachweis erforderlich, daß rechtlich als Vergewaltigung zu qualifizierende Vorgänge stattgefunden haben und zwar nicht nur in unbedeutenden Einzelfällen, sondern in einer Regelmäßigkeit, die Vergewaltigungshandlungen für diese Einrichtungen als geradezu charakteristisch erscheinen lässen. Ich halte die Erwähnung daher nach wie vor für sachlich falsch.

Ich will aber keinen Editwar anzetteln und werde daher mit dem Revert erst einmal warten um Dir Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. --Bahnhofsüd 01:37, 1. Apr. 2010 (CEST)

Also ich finde den Abschnitt auch tendenziös, es sind zB nicht unbedingt Frauen von Kriegsgegnern zwangsprostituiert worden sondern auch deutsche Frauen.
Inwiefern Zwangsprostitution den Strafbestand der Vergewaltigung erfüllt, kann man diskutieren. Es ist zumindest aber so, daß unter heutiger Rechtssprechung auch Freier von Zwangsprostituierten in Deutschland zu Freiheitsstrafen wegen Vergewaltigung verurteilt werden, wenn ihnen bewußt ist, daß es sich um eine Zwangslage handelte, was zumindest bei einem Teil der Frauen in Wehrmachtsbordellen und Lagerbordellen laut der Quellen der Fall war. Anders gesagt: um den Tatbestand der Vergewaltigung zu erfüllen, muß sich ein Opfer nicht immer in der entsprechenden Situation "zu erwehren versuchen". Auch psychische Gewalt und die Ausnutzung einer Zwangslage erfüllen nach heutiger deutscher Rechtsnorm den Straftatbestand. Insofern kann man dann auch von Vergewaltigung sprechen. Allerdings ist die rechtliche Lage sicherlich sehr unterschiedlich, weil natürlich im Krieg und in verschiedenen Kulturen Vergewaltigung rechtlich unterschiedlich (oder gar nicht) definiert wurde. Ich beziehe mich daher hier auf die derzeitige deutsche Rechtslage. Solotoj 11:29, 2. Apr. 2010 (CEST)

David Finkelhor bitte verlinken!

Da ich die Seite nicht bearbeiten kann, wäre es nett, wenn das jemand für mich übernehmen kann! (nicht signierter Beitrag von 78.52.197.218 (Diskussion | Beiträge) 12:00, 11. Apr. 2010 (CEST))


Hallo könnte sich da bitte jemand drum kümmern?!78.52.198.63 18:11, 27. Apr. 2010 (CEST)

Hallo - es wäre sehr schön, wenn jemand mit Nic Finkelhor verlinken könnte!! --92.225.111.61 20:13, 30. Jun. 2010 (CEST)

"Gewalttaten deutscher Soldaten in den eroberten Gebieten"

Viel übles hat man den Weltkriegs-Deutschen angetan, und wieviel davon stimmt weiss wohl keiner. Aber von Kriegs-Vergewaltigungen habe ich noch nichts gehört. Ein Link gibt es von diesen Satz auch nicht.

Das gleiche Benehmen ist typisch wenn man über Wikinger schreibt. "Rape and plunder" - aber es gibt nicht ein enziger quelle von die Zeit der Wikinger wo nennenswertes in diesen Hinsicht bestätigt. Obwohl die chrisitlichen Geschinchtsschreibern sonst voller Wut alles gemacht haben um der Vorgängerkultur niederzumachen.

So, bitte nicht die Deutschen Soldaten noch eine Anklage aufstapeln wenn es nur aus den freien Luft gegriffen ist.

--(nicht signierter Beitrag von 212.17.145.194 (Diskussion) 10:13, 28. Jun. 2010 (CEST))

Was für ein Unsinn! Viel Übles haben die NS-Wehrmachtsangehörigen dem Rest der Welt angetan. Diese Verbrechen sind ausgiebig wissenschaftlich belegt - darunter auch die Massenvergewaltigungen, die die "Übermenschen" vor allem in Osteuropa begangen haben. Ein Beispiel das auch in den Nürnberger-Prozessen ausgeführt wurde: "In dem ukrainischen Dorf Borodajewka in der Gegend von Dnjepropetrowsk vergewaltigten die Faschisten alle Frauen und Mädchen. In Beresowka in der Gegend von Smolensk schleppten betrunkene deutsche Soldaten alle Frauen und Mädchen im Alter von sechzehn bis dreißig fort und schändeten sie. In Smolensk eröffnete die deutsche Heeresleitung in einem Hotel ein Bordell für Offiziere. Hunderte von Frauen und Mädchen wurden erbarmungslos an Armen und Haaren von der Straße gezerrt und in das Bordell getrieben ..." Susan Brownmiller widmet den systematischen Vergewaltigungen der Wehrmacht in "Gegen unseren Willen - Vergewaltigung und Männerherrschaft" ein ganzes Kapitel.
Dieses ganze Gesülze über die "armen Weltkriegs-Deutschen" die ach so arm und unschuldig sind ist abstoßend. Und auch die simple Aufzählung der NS-Kriegsverbrechen zwischen anderen (nicht zu verharmlosenden) Vergewaltigungen durch andere Armeen. Es sind mir von keiner anderen Armee derarten systematische Vergewaltigungen bekannt - gerade die Einrichtung von "Bordellen" an vielen vielen besetzten Orten, in denen Frauen (teilweise auch KZ-Insassinnen) massenhaft von deutschen Soldaten vergewaltigt und auch ermordet wurden ist m.W. in der Bestialität und Systematik historisch einzigartig. --92.225.111.61 20:29, 30. Jun. 2010 (CEST)

Übersetzungsfehler

Es geht um diesen Absatz:

In vielen Staaten der USA wird nicht nur die Vergewaltigung, sondern auch der einvernehmliche Geschlechtsverkehr zwischen einer erwachsenen und einer sexuell unmündigen Person als “rape” bezeichnet. (Die gesetzliche Bezeichnung variiert von Staat zu Staat, ein bekanntes Fachwort ist statutory rape.) Die Idee dahinter ist, dass eine sexuell unmündige Person gar kein Einverständnis geben kann, ein solcher Geschlechtsverkehr also gar nicht einverständlich sein kann. Da rape im allgemeinen mit Vergewaltigung übersetzt wird, führt das im Falle eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen einer erwachsenen und einer unmündigen Person oft zu einer Fehlübersetzung.[1][2]
  1. www.cga.ct.gov
  2. [1] Statutory rape im englischen Wikipedia
  3. Das ist einfach falsch. Statutory rape ist einfach der amerikanische Ausdruck für Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen und bezieht sich von der wörtlichen Bedeutung wohl eher auf Schändung als auf Vergewaltigung. Ich hab noch nie gesehen, dass das jemand falsch übersetzt hat, und wenn dann ist er einfach ein schlechter Übersetzer - in diesen Artikel gehört das nicht. Die angebene Quelle belegt keine einzige der aufgestellten Behauptungen sondern allein den Satz Die Idee dahinter ist, dass eine sexuell unmündige Person gar kein Einverständnis geben kann, ein solcher Geschlechtsverkehr also gar nicht einverständlich sein kann. der aber mit diesem Artikel ebenfalls nur am Rande zu tun hat. --Studmult 00:17, 13. Jul. 2010 (CEST)

    Ich lese das zur Zeit im Fall Polanski tagtäglich in den Zeitungen. Da wird allenthalben vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 13-jährigen geschrieben, obwohl das schon rein vom angedrohten Strafmass her nicht sein kann. Das war auch der Auslöser meines Eintrags. Dass es in der Fachliteratur richtig übersetzt wird, hoffe ich doch mal! Aber Wikipedia wendet sich doch eher an Zeitungs- als an Fachliteraturleser. Wenn Du es besser formulieren kannst, dann nur zu!178.83.143.116 00:46, 13. Jul. 2010 (CEST)
    In diesem Fall ist das Problem, das es nach der Beschreibung wohl zusätzlich auch eine Vergewaltigung gewesen seien könnte, deswegen wurde er nur nicht angeklagt --Studmult 13:27, 13. Jul. 2010 (CEST)

    Psychologisches Profil

    Gibt es nähere Informationen zum psychologischen Hintergrund? Mir ist aufgefallen, dass in einigen Fällen die Täter in der Jugend Gewalttaten der Mutter gegenüber anderen Angehörigen beobachten konnten. Das mag jedoch Zufall sein. --80.108.107.62 20:32, 16. Feb. 2011 (CET)

    Vergewaltigung unabhängig vom Strafrecht// Folgen

    Ich denke man müsste eine weiter gefasste Definition von Vergewaltigung an den Anfang des Artikels stellen. Es gibt ja auch Situationen, in denen eine Person einer anderen z.B. aufgrund eines Machtgefälles seinen Willen aufzwingt und dann ein Gefühl einer psychischen Vergewaltigung entsteht - auch mit entsprechenden Folgen. Die komplette Eingrenzung auf den Strafrechtsbereich finde ich zu einseitig. Die Folgen sollten noch genauer beschrieben werden, das kommt aus meiner sicht zu kurz. Fachliteratur müsste irgendwo in meinen Umzugskisten sein...--Belladonna 18:37, 13. Mai 2011 (CEST)

    Bild

    Was trägt das Bild von Tizian zum Thema bei und inwiefern ist es passend? SteinundBaum 16:10, 15. Dez. 2011 (CET)

    Japan

    Der Abschnitt über Japan ist zu kurz und einseitig. Japans niedrige Vergewaltigungsrate ist umstritten, da ein großer Teil der betroffenen Frauen/Mädchen dort augrund von Schamgefühlen gar nicht zur Polizei geht. In den Großstädten ist sexuelle Belästigung zB in U-Bahnen (Chikan) zum Teil ein riesiges Problem.

    Zudem ist Japan kein westliches Land, ich nehme an dass Industrieländer gemeint sind?

    -- 80.109.101.99 19:27, 3. Mär. 2012 (CET)

    #Japan

    Frage zur Aussage:

    Japan hat die niedrigste Anzahl Vergewaltigungsfälle und die höchsten Aufklärungsraten in allen westlichen Ländern.

    Mir ist zwar klar, dass in westlichen Ländern die Erste Welt = Industrienationen gemeint ist, aber sollte "westliche Länder" hier nicht durch Industrienationen oder Erste Welt ersetzt werden? "Westlich" ist für Europäer ja nicht stimmig, da Japan östlich liegt. --93.134.253.115 16:34, 21. Apr. 2012 (CEST)

    Falsch wiedergegebene Zahlen aus der Polizeistatistik 2010

    DIe Polizeistatistik wurde NICHT richtig wiedergegeben! Obwohl eindeutige Zahlen,wurden sie hier über das dreifache hinaus(!) falsch angegeben!

    Wirkliche Zahlen der Polizeistatistik 2010:


    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung oder Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses:

    vollendet: = 13279 versucht: = 2502 gesamt: = 15781 (und nicht etwa knapp 50000)! (nicht signierter Beitrag von 77.64.137.158 (Diskussion) 13:02, 11. Sep. 2012 (CEST))

    Zahlen 2011

    Laut dem PKS-Bericht 2011 wurden in Deutschland 47078 Fälle gegen die sexuelle Selbstbestimmung. davon 7539 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung verzeichnet. Die Aufklärungsquote liegt bei 79,5% bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei 82,5% bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung. (nicht signierter Beitrag von 78.53.149.224 (Diskussion) 19:01, 28. Dez. 2012 (CET))

    Beweissicherung

    Mir fehlt noch ein Abschnitt zur Beweissicherung nach einer Vergewaltigung: fachärztliche Untersuchung, nicht waschen, spuren sichern. Nicht in ein katholisches Krankenhaus gehen ([12]), Pille danach. Werden solche Untersuchungen nach Vergewaltigung lieber von einer spezialisierten Stelle gemacht, um gerichtsfest zu sein, oder von jedem Facharzt Gynäkologie? --91.97.3.208 21:23, 18. Jan. 2013 (CET)

    Das ist ein guter Ansatz und wär ein echter "Leserservice", insbesondere das mit den katholischen Krnakenhäusern - leider kein Witz angesichts jüngster Medienberichte. Pittigrilli (Diskussion) 21:44, 18. Jan. 2013 (CET)

    Falschbeschuldigungen

    Falschbeschuldigungen sind hier sehr einseitig aufgeführt. Es gibt sehr abweichende Meinungen zur Anzahl von Falschbeschuldigungen und hier werden nur die niedrigen Prozentzahlen angegeben und vertreten. Andere Studien und Quellen berichten von 30-40% Falschbeschuldigungen (eine sogar von 80% - aber das halte ich nun wirklich für übertrieben!), welche hier nicht mit einem Wort erwähnt werden. Bevor ich mich hier auf einen Editwar mit den altbekannten Radikalen einlasse, wollte ich es hier erst mal zur Diskussion stellen. M.E. nach sollte man das Thema splitten in z.B. "These der geringen Anzahl von Falschbeschuldigungen" und "These der hohen Anzahl von Falschbeschuldigungen" - natürlich mit entsprechender Quellenlage. --Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist keine Einbahnstrasse! (Diskussion) 12:02, 19. Jan. 2013 (CET)

    Eine bayrische Studie, die zu einem hohen Ergebnis kommt, steht doch schon im Artikel. Wenn du seriöse Quellen hast, dann nenne sie doch bitte. --Chricho ¹ ² ³ 12:30, 19. Jan. 2013 (CET)
    Hallo Chricho, ich werde in den nächsten Tagen hier ein paar Quellen zur Diskussion stellen (Im Gegensatz zu anderen habe ich nur begrenzte Zeit und auch Familie). Wenn Du dir aber mal den Eintrag zur bayrischen Studie ansiehst, so wird klar, dass diese hier als Alibi-Studie steht und sie wird im Folgesatz sofort massiv angezweifelt. Ich habe jetzt den direkten Link zur Studie eingebaut, damit man sich ein Bild verschaffen kann (siehe ab Seite 170 5.7.2 ff). --Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist keine Einbahnstrasse! (Diskussion) 20:57, 21. Jan. 2013 (CET)

    Todesurteil fuer Vergewaltigungsopfer (Abschnitt: Rechtslage)

    Meiner Meinung nach ist der Satz "Selbst Tötungen aufgrund richterlicher Todesurteile oder durch Lynchjustiz sind in Ländern mit islamischer Rechtsprechung (Schari'a) vorgekommen" sehr irrefuehrend.

    1. Der 2. angegebene Beleg ("Saudi Arabia: Rape Victim Punished for Speaking Out") enthaelt keinen Hinweis auf eine Todesstrafe.
    2. In keinem der genannten Artikel gibt es einen Hinweis auf Lynchjustiz.
    3. Der 1. Beleg (Todesstrafe: Iran will Vergewaltigungsopfer hinrichten) weisst explizit darauf hin, dass der referenzierte Bericht einer iranischen Zeitung nicht verifiziert wurde.
    4. Die beiden in dem 2. Beleg genannten Todesurteile (min. Eines wie gesagt unverifiziert) wurden aufgrund der Toetung eines Angreifers durch das Vergewaltigungsopfer ausgesprochen - nicht aufgrund der Vergewaltigung an sich. Zwar stellt der von mir beanstandete Satz nicht explizit einen Kausalzusammenhang her (Todesurteil gegen eine Frau weil sie vergewaltigt wurde), ist in der Form und mit dem Kontext aber m.E. nichtsdestotrotz irrefuehrend. (nicht signierter Beitrag von 178.6.15.102 (Diskussion) 22:22, 4. Feb. 2013 (CET))i hast
    Danke für den Hinweis. Du hast Recht: die angegeben Quellen belegen die Darstellung nicht. Ich habe den Satz auskommentiert.--fiona (Diskussion) 12:11, 5. Feb. 2013 (CET)

    „In Deutschland gibt es nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen zu Gruppenvergewaltigungen[…]“

    Ist damit gemeint, dass es wenige Untersuchungen zu Gruppenvergewaltigungen in Deutschland gibt? Dann sollte das auch so formuliert werden. --Chricho ¹ ² ³ 09:38, 6. Feb. 2013 (CET)

    Danke für den Hinweis. Die Darstellung wurde inzwischen präzisiert.--fiona (Diskussion) 08:18, 25. Mär. 2013 (CET)

    Frauen als Täter…

    …tauchen momentan nicht wirklich auf. Ein paar wenige Informationen dazu hat die en-WP -> Rape by gender#Rape of males by females & Rape by gender#Rape of females by females. Das Thema sollte auf jeden Fall angemessen betrachtet werden, gerade sexuelle Gewalt von Frauen gegen Frauen wird oft als nicht existent vollkommen abgetan. (nicht signierter Beitrag von 92.229.206.202 (Diskussion) 20:06, 3. Apr. 2013 (CEST))

    Anzumerken ist hier auch, dass die Begriffsdefinition nicht in jedem Land gleich ist. So gibt es in den USA z.B. einen Bias der die Täterinnenquote per Definition drückt. Siehe dazu Neudefinition von "Rape". So dringt ein Mann bei erzwungen Geschlechtsverkehr in den weiblichen Körper ein, erfüllt somit die Definition von "Rape", erzwingt eine Frau Geschlechtsverkehr, dringt sie nicht in den Körper ihres Opfers ein und erfüllt somit nicht die Definition von "Rape". Ein weiteres Beispiel ist "Forcible Rape" der per Definition "Forcible rape, as defined in the FBI’s Uniform Crime Reporting (UCR) Program, is the carnal knowledge of a female forcibly and against her will." nur weibliche Opfer zulässt. Der Artikel sagt zwar in einem Satz, dass es keine gemeinsame Definition von "Rape" bzw. Vergewaltigung gibt, wie stark sie aber von einander Abweichen wird leider nicht wirklich gut erklärt.84.134.229.147--- (16:57, 26. Apr. 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

    USA

    Ich hab gerade dies aus dem Unterabschnitt Rechtslage/USA entfernt:

    Einige Abgeordnete der Republikaner äußern öffentlich die These, der weibliche Körper sei in der Lage, eine Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung zu unterbinden.[5][6] Solche Abgeordnete lehnen das Recht auf Abtreibung vehement ab.

    Laut einer Studie aus dem Jahr 1996 resultierten damals in den USA jährlich 32.000 Schwangerschaften aus Vergewaltigungen.[7]

    Der Abschnitt heißt Rechtslage/USA ergo sollte es da um die Rechtslage und nicht um die Äußerungen irgendwelcher Politiker gehen. Der Abschnitt mit Assange wurde richtiger weise ja auch aus dem Rechtslage/Schweden Abschnitt entfernt. Sehe jetzt auch keine Sektion in der man das besser einbaut, deswegen hier die Erklärung für das löschen.P91 (Diskussion)---

    Ich stimme zu. Ich hatte den Text gestern aus eben diesem Grund entfernt. Der gesamte Artikel ist leider voller solcher Kleinigkeiten, die offensichtlich wie mit einer Schrotflinte verteilt wurden. Grundsätzlich ist der Bericht über den "Schwangerschaft-verhütet"-Mythos nicht irrelevant. Es fehlt hierfür aber ein eigener Abschnitt, der sich mit solchen gräßlichen Mythen befasst, wie zum Beispiel der Heilung einer HIV Infektion durch die Vergewaltigung einer Jungfrau. --Sardaukar (Diskussion) 17:29, 7. Mai 2013 (CEST)
    Da hat doch direkt jemand geantwortet während ich noch meine Argumente niederschrieb. Hier also noch ein paar Ideen was mit dem Paragrafen passieren sollte. (PS: hab bisher noch nicht so viel in der Wikipedia geändert, man möge mir also unwissen über die Abläufe hier verzeihen, bitte darum mich darauf hinzuweisen, damit ich lerne wie man es richtig macht)
    Wir reden hier über den Abschnitt Rechtslage/USA. Ist es relevant für die Rechtslage wie viele Schwangerschaften aus Vergewaltigungen (besonders wenn wir gerade gelesen haben, dass es keine einheitliche Definition von Vergewaltigung in den USA gibt) resultieren? Nein, wenn überhaupt sollte das in den Abschnitt "Folgen für die Opfer" wandern.
    Auch die Aussage die ein Senatsanwärter getätigt habt habt warum Relevanz? Der Senat ist eine Kammer des Kongresses und der Kongress ist für Bundesrecht zuständig. Die Rechtslage wird aber von jedem Bundesland selbst geregelt. Seine Aussage hat also 0 Einfluss auf die Rechtslage. Man könnte es höchstens als Beispiel für eine Schuldzuweisung an das Opfer nehmen. Es nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Victim_blaming zu verschieben würde sich anbieten wenn ich nicht gerade total verwundert wäre, dass wir in der Deutschen Wikipedia einen Artikel zu "Victim Blaming" haben.
    Bliebe noch der Satz "Solche Abgeordnete lehnen das Recht auf Abtreibung vehement ab.". Was hat die Rechtslage was eine Vergewaltigung ist mit der Rechtslage wann Abgetrieben werden darf zu tun? Wenn sollte diese Information unter https://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Vereinigte_Staaten zu finden sein.
    Ich hoffe nun, dass ich alles Richtig gemacht habe und meine Vorschläge annehmbar sind. Weil unter REchtslage/USA hat es mMn nichts zu suchen.--P91 (Diskussion) 18:11, 7. Mai 2013 (CEST)
    Da bisher kein Einspruch gekommen ist habe ich zumindest schon mal die Studie zu den Schwangerschaften in den Bereich: Folgen für die Opfer verschoben. Die zwei anderen Sätze habe ich erst mal da gelassen da ich mir noch nicht ganz sicher bin wo sie am besten positioniert werden sollten. Über Vorschläge würde ich mich freuen. P91 (Diskussion) 20:39, 15. Mai 2013 (CEST)

    Häufigkeit von Vergewaltigungen

    Genaue Zahlen sind aufgrund einer hohen Dunkelziffer nicht bekannt. Eine Bevölkerungsbefragung in Deutschland zeigte, dass 14,5 Prozent aller Frauen mindestens einmal im Leben Opfer eines sexuellen Übergriffes werden. Die Quelle dazu ist hier angegeben.

    Zuerst wollte ich die Zahl selbst nicht glauben, hab deshalb mal die Quelle durchgelesen. Dort wird von 8,6% statt 14,5% gesprochen (Seite 17, "Zusammenfassung", erster Abschnitt). In dieser Zahl sind auch Versuche zu sexuellen Übergriffen enthalten. Kann das entsprechend im Artikel geändert werden? --195.202.243.25 09:30, 26. Jun. 2013 (CEST)

    Die Quelle ist 20 Jahre alt. Da müsste sich was besseres finden lassen. --Logo 09:32, 26. Jun. 2013 (CEST)
    Das heisst aber entweder: Angezweifelte Angaben entfernen, weil Quelle zu alt, oder: falsche Angaben wenigstens anhand dieser Quelle korrigieren. Aber auf keinen Fall: Falsche Angaben stehenlassen. Ich korrigiere dementsprechend die Zahl auf der Vorderseite entsprechend der Quelle, Seite 16 bzw Seite 9.--Alaska (Diskussion) 09:42, 5. Jul. 2013 (CEST)

    Falschbeschuldigungen und -verdächtigungen

    Im Abschnitt klingt es so, als wenn die Bayerische Studie ergeben hätte, dass nur rund 7% aller Verfahren wegen falscher Vergewaltigungsvorwürfen eingestellt werden. Wer die Studie aber ab Seite 147 liest, bekommt ein anderes Bild. Danach stellt die Staatsanwaltschaft mehr als die Hälfte aller Verfahren ein, da es keinen ausreichenden Tatverdacht für die Vergewaltigung gibt. Das es überhaupt soviele Ermittlungsverfahren gibt, liegt laut Studie daran, dass Polizisten eher dem Opfer glauben und im Zweifel ein Verfahren beginnen. Die im WP-Artikel genannten 7% beziehen sich lediglich darauf, dass es in 7% aller Fälle sichere Beweise dafür gibt, dass das Opfer gelogen hat. Zitat "Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen besteht die Gefahr, dass nicht nur Motivationsprobleme auftreten, sondern auch eine zunehmend kritische Haltung gegenüber den Opfern von Sexualstraftaten und deren Glaubwürdigkeit eingenommen wird.", Staatsanwälte tendieren also, aufgrund der vielen Falschbeschuldigungen, dazu dem Opfer zu misstrauen. Aus diesem Grund habe ich einen Satz eingebaut, der die Grundaussage des Vorposters relativiert. --Tukaram (Diskussion) 19:07, 12. Dez. 2013 (CET)

    In dem Satz, den du eingebaut hast, geht es um die Anzahl der eingestellten Verfahren. In dem Abschnitt geht es allerdings um etwas ganz anderes, nämlich um Falschbeschuldigungen. Verfahren werden aus vielen Gründen eingestellt (z.B. Scham, Angst vor einer Reviktimisierung und Stigmatisierung im Laufe des Prozesses, nicht genügend Beweise usw.). --SanFran Farmer (Diskussion) 16:13, 16. Dez. 2013 (CET)
    Tukaram, ich habe ein paar Wochen auf eine Antwort von dir gewartet, aber es kam leider nichts. Ich werde deine Änderungen deshalb mit der obigen Begründung rückgängig machen. Vielleicht meldest du dich noch. --SanFran Farmer (Diskussion) 18:04, 24. Jan. 2014 (CET)
    Ich sehe gerade, dass die Bearbeitung wieder in den Artikel revertiert wurde, diesmal von Dansker. Als Grund wurde „ist doch referenziert“ angegeben. Ja, Vergewaltigung im Krieg und die Untererfassung von Vergewaltigung ist auch referenziert. Aber das bedeutet nicht, dass das in den Abschnitt Falschbeschuldigungen gehört. Informationen über eingestellte Verfahren gehören nur dann in den Abschnitt Falschbeschuldigungen, wenn die Quellen sagen, dass die Verfahren eingestellt wurden, weil sich die Beschuldigung als falsch herausstellte. Aber das sagen die Quellen nicht. --SanFran Farmer (Diskussion) 18:22, 25. Jan. 2014 (CET)
    Ich kann den suggerierten Zusammenhang in der referenzierten Studie nirgends finden. So einen Zusammenhang koennen wir aber 1) nicht selbst herstellen und 2) steht er klar im Widerspruch zu den dort genannten Details. Als haufigster Grund zur Einstellung eines Verfahrens wird "Aussage gegen Aussage ohne Vorlage weiterer objektiver Beweismittel" angegeben (S. 149). Selbstverstaendlich wird in so einem Fall nicht wegen Falschbeschuldigung ermittelt, was soll also dieser absurde Satz? --111.196.47.180 14:44, 26. Jan. 2014 (CET)
    Inhaltliches beiseite, das ergaenzte Zitat "In mehr als der Hälfte aller Tatvorwürfe wird das Verfahren wegen Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, ohne dass wegen Falschbeschuldigung ermittelt wird" kommt in der referenzierten Studie nicht vor. Die Revertbegruendung Ist so jedoch referenziert ist also falsch. --111.196.47.180 11:11, 27. Jan. 2014 (CET)

    So. Nun haben wir den wörtlichen Text im Artikel. Zuvor liess es die Deutung zu, wenn keine Anzeige auf Vortäuschung einer Straftat erhoben wurde sei dazu entsprechend wenig Anlass gegeben. Wieso die Zahlen als eindeutig suggestiv gedeutet wurde ... Fragezeichen? --Dansker 18:54, 27. Jan. 2014 (CET)

    Bitte loesche hier nicht einfach Diskussionsbeitraege. Danke. PS: Ich benutze keine Proxys, falls Du das ernst gemeint haben solltest.----111.196.47.180 01:32, 28. Jan. 2014 (CET)
    Wie schon gesagt, hattest Du zuvor eine als Zitat gekennzeichnete Aussage wiedereingestellt, die sich in der referenzierten Studie nirgends wiederfand. Ein Zitat ist nu aber immer "wortwoertlich zitiert", sollte es jedenfalls sein, und das hast Du ja auch selbst korrigiert. --111.196.47.180 01:52, 28. Jan. 2014 (CET)

    Hallo liebe Wikipedia Menschen, ich war auf der Recherche bzgl. Falschbeschuldigungen…und bin über das PDF der Bayrischen Polizei gestolpert und habe es auch gelesen. Die Studie ist komplett unglaubwürdig, da die "Falschbeschuldigung" unter einem Vollzitat aus der Bibel beschrieben wird. Ich weiß nicht wie ein solches PDF angeblich von einer Bundesbehörde gemacht worden sein soll, allerdings sollten Biblische Vorgänge doch bitte aus wissenschaftlichen Texten rausgehalten werden. Ich plädiere dafür dieses PDF rauszunehmen und die wie auch immer geartete zuständige Behörde zu informieren.

    Viele Grüße, aus NRW (nicht signierter Beitrag von 77.180.18.10 (Diskussion) 12:55, 6. Feb. 2014 (CET))

    Im englischsprachigen Artikel zum Thema gibt es 'ne relativ ausführliche Übersicht zu Studien zum Thema. Vielleicht kann man damit den Abschnitt verbessern? --92.230.89.144 19:46, 27. Feb. 2014 (CET)

    Der Link zur Fußnote No. 39 ist tot.(nicht signierter Beitrag von 79.207.135.156 (Diskussion) 08:09, 9. Jul. 2014‎)

    ist markiert.--Färber (Diskussion) 08:13, 9. Jul. 2014 (CEST)

    Begründungsloses Revertieren ist unschön, hier können wir uns entspannt unterhalten

    Nur zu. Ich fand meine Ändrung ja gut. Sie wurde aber begründungslos revertiert. Was passt denn nun nicht, redet! --Unverzichtbar (Diskussion) 10:27, 8. Jan. 2016 (CET)

    Ich habe deine Bearbeitung nun gesichtet, weil sie imho nach nochmaliger Betrachtung keine Artikelverschlechterung, sondern eine potentielle Verbesserung bedeutet, da die Aussage, dass eine Vergewaltigung das Recht auf sexuelle Bestimmung verletzt, doch bislang zu sehr auf Deutschland fokussiert war und bei einem flüchtigen Leser der falsche Eindruck entstehen könnte, in den anderen Ländern sei das wohl nicht so. -- Miraki (Diskussion) 10:37, 8. Jan. 2016 (CET)

    Kategorie:Gewalt gegen Frauen

    Diese Kategorie ist schlichtweg falsch. Die Kategoriebeschreibung fordert geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen das ist hier schlichtweg nicht der Fall nach Lara Stemple and Ilan H. Meyer. The Sexual Victimization of Men in America: New Data Challenge Old Assumptions. American Journal of Public Health: June 2014, Vol. 104, No. 6, S. e19-e26. ist Vergewaltigung keine geschlechtspezifische Form der Gewalt gegen Frauen. Nach genannter Quelle kommen allein in Nordamerika auf eine vergewaltigte Frau (>90.000) zehn vergewaltigte Männer (>900.000).--JTCEPB (Diskussion) 17:31, 29. Jan. 2016 (CET)

    Die Kategoriebeschreibung fordert, dass das „Geschlecht als wichtiger Faktor für Gewalt belegt ist oder zentral diskutiert wird“. Das Geschlecht sowohl der Opfer als auch der Täter spielt bei dieser Kategorie eine Rolle. Keine Untersuchung kommt ohne die Erkenntnis aus, dass die überwiegende Zahl der Täter (95-99%) Männer und die meisten Opfer (91%) Frauen sind. Außerdem impliziert die Kategorie nicht, dass Männer nicht auch vergewaltigt werden können. Dein Satz „Nach genannter Quelle kommen allein in Nordamerika auf eine vergewaltigte Frau (>90.000) zehn vergewaltigte Männer (>900.000)“ wird nicht einmal von der von dir genannten Quelle bestätigt. --SanFran Farmer (Diskussion) 17:39, 29. Jan. 2016 (CET)
    Doch, da gibts sogar eine schöne Grafik.--JTCEPB (Diskussion) 17:51, 29. Jan. 2016 (CET)
    Die Daten beziehen sich auf die Detainee survey, also die Umfrage unter inhaftierten Personen in "jails, prisons, and juvenile detention facilities". Siehst du, dass unter den rechten Balken in deiner eigens kopierten Grafik "Detainee surveys" steht? Sie beziehen sich nicht auf repräsentative Stichproben von Frauen und Männern in Nordamerika, sondern auf inhaftierte Personen in Nordamerika im Jahr 2008-09. Deine Aussage „Nach genannter Quelle kommen allein in Nordamerika auf eine vergewaltigte Frau (>90.000) zehn vergewaltigte Männer (>900.000)“ ist demnach nachweislich falsch. Richtig ist zu sagen, dass mehr Fälle sexuellen Missbrauchs in Gefängnissen registriert werden, in denen Männer Opfer sind als Frauen. Das sollte niemanden überraschen. Überleg bitte: Es sitzen über 10 Mal mehr Männer in amerikanischen "jails, prisons, and juvenile detention facilities" [13] als Frauen, sie sind mit anderen Männern inhaftiert, es überrascht dich, dass mehr inhaftierte Männer berichten, Opfer sexuellen Missbrauchs in den vergangenen 12 Monaten geworden zu sein? Dass sexueller Missbrauch in Gefängnissen viel zu häufig passiert und dass davon überwiegend Männer betroffen sind, weil sie eben häufiger Gefägnisinsassen sind als Frauen und von anderen Männern missbrauch werden, bestreitet gewiss niemand. Du verallgemeinerst Aussagen über Inhaftierte auf alle Frauen und Männer in Nordamerika. Das ist unzulässig. --SanFran Farmer (Diskussion) 20:07, 29. Jan. 2016 (CET)
    Und in Partnerschaften: Thesurvey found that men and women had a similar prevalence of nonconsensual sex in the previous 12 months (1.270 million women and 1.267 million men)--JTCEPB (Diskussion) 20:10, 29. Jan. 2016 (CET)
    Die Daten 900.000 vs. 90.000 bezogen sich auf Gefängnisinsassen. Gut, dass wir mit dem Gerücht aufgeräumt haben, dass nordamerikanische Männer 10 Mal häufiger Opfer von Vergewaltigungen werden als nordamerikanische Frauen. Zu deiner nächsten Behauptung: Mit "the survey" ist The National Inmate Partner And Sexual Violence Survey, 2011 gemeint. Mit „nonconsensual sex“ ist "sexual violence other than rape" gemeint. Zum Thema Vergewaltigung beachte bitte auf S. 1 in die Executive Summary: "Nearly 1 in 5 women (18.3%) and 1 in 71 men (1.4%) in the United States have been raped at some time in their lives, including completed forced penetration, attempted forced penetration, or alcohol/drug facilitated completed penetration." --SanFran Farmer (Diskussion) 20:32, 29. Jan. 2016 (CET)
    Ich bin durchaus in der lage nachzugucken, was die kleine 5 neben der von mir zitierten Stelle heißt, danke. Weiter heißt es dort aber auch Approximately 1 in 21 men (4.8%) reported that they were made to penetrate someone else during their lifetime; most men who were made to penetrate someone else reported that the perpetrator was either an intimate partner (44.8%) or an acquaintance (44.7%)
    Wenn diese Zahl sich also nicht auf Vergewaltigungen bezieht (nonconsensual sex = nichteinvernehmlicher Sex ≠ Vergewaltigung?), dann kann man im Umkehrschluss sagen, dass Sexualisierte Gewalt aus der Kategorie raus gehört.--JTCEPB (Diskussion) 20:40, 29. Jan. 2016 (CET)
    Ich habe dir meiner Meinung ausführlich auf deine drei Argumente – a) Vergewaltigung ist keine Form von gewalt gegen Frauen, b) Männer werden 10 Mal häufiger vergewaltigt als Frauen und c) „in Paarbeziehungen“ berichten 1,267 Mio. amerikanischer Männer über „nonconsensual sex“ – geantwortet. Diskussionen zum Artikel Sexualisierte Gewalt bitte in der Diskussion:Sexualisierte Gewalt führen bzw. in der Diskussion:Sexualisierte Gewalt#Form von Gewalt gegen Frauen weiterführen. Der Frage von User:Ulric.+ an dich kann ich mich nur anschließen. Grüße, --SanFran Farmer (Diskussion) 20:56, 29. Jan. 2016 (CET)

    Vergewaltigungsursachen Schweden

    Hallo, es ist belegt, dass sich die Nachweise verändert haben. Die Vergewaltigungsursachen in Schweden sind nicht mehr auf die ursprünglich genannten Gründe zurückzuführen, vielmehr ist bekannt geworden, dass diese Art von Vergewaltigung vorwiegend durch Migranten aus dem arabischen Raum verübt werden. Die Quellen sind sauber (nicht signierter Beitrag von Synsabse (Diskussion | Beiträge) 20:17, 27. Feb. 2016 (CET))

    Du machst Witze, nicht! Du tauschst zwei Boulevardblattartikel, die sich auf eine tagesaktuelle Situation beziehen gegen differenzierte Universitätsstudien aus in einem übergeordneten Artikel zu Vergewaltigung, um eine populistische Botschaft in den Vordergrund zu schieben. Vielleicht ist Enzyklopädie ja nüks für Dich? Das macht aber nichts, dann kann man nämlich einfach, still und leise, wieder gehen. Grüsse auf den Weg --Dansker 20:37, 27. Feb. 2016 (CET)

    Ich habe nun die alte Studie (besser gesagt eine Diplomarbeit irgend eines Studenten!) drin gelassen, hättest du den Artikel aus Bayernkurier gelesen, dann wüsstest du, dass darin ebenso Bezug auf Studien genommen wird, der Spectator Articel ist gebauso wenig wie Bayern Kurier ein Boulevard Blatt. Da ist nichts populistisches drin, ist halt so die Wahrheit, kann ich jetzt auch nicht ändern dass sie dir nicht gefällt Synsabse (21:04, 27. Feb. 2016 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

    Und Du hast Dir diese Studien, die binnen weniger Wochen erarbeitet worden sind, besorgt und gelesen, ja? Dann führe doch bitte diese Studien und nicht die Zeitungsartikel als Quellen an. --Dansker 21:08, 27. Feb. 2016 (CET)

    Auswahl der Länder und der Quellen, überholtes Zahlenmaterial

    Hallo, ich bin über die aktuelle Hauptseite (28. 02. 2016, vor 12 Uhr mittags) mit dem Artikel [14] Missbrauchsskandal in Rotherham erneut auf diese Seite gestoßen und über den edit war um die Frage, ob die gestiegenen Zahlen in Schweden, verbunden mit der hohen Täterschaft seitens arabisch-nordafrikanischer Vergewaltiger, aufgenommen werden dürfen. Die Quellen, der "Bayernkurier" und "The Spectator" ( Ivar Arpi: 'It’s not only Germany that covers up mass sex attacks by migrant men... Sweden’s record is shameful'. In: The Spectator. Abgerufen am 16. Januar 2016.), beide vom Januar 2016, wurden als nicht hinreichend wissenschaftlich abgelehnt. Die jetzige Sperrung bedeutet wohl "Nein, nicht aufnehmen", wobei sich die geschütze Version sich auf zwei Quellen stützt.

    1. die Diplomarbeit eines in der Fachwelt unbekannten Fachhochschulstudenten (Jörg Rudolph) aus dem WS 1996/97, der sich freut, dass nach Veröffentlichung seiner Arbeit das Strafgesetz verändert wurde (Infos zur Diplomarbeit:"Es folgt meine im Wintersemester 1996-1997 im Fachbereich Sozialarbeit der FH Frankfurt geschriebene Diplomarbeit. Die Arbeit steht Online als HTML Dokument zur Verfügung, ist aber auch als Word-Dokument erhältlich. Schicken Sie mir eine Mail und ich sende Ihnen die Arbeit zu. Im Word-Dokument sind dann selbstverständlich auch die Fussnoten enthalten. Die Arbeit ist weiterhin in Papierform in der Bibliothek der FH Frankfurt einzusehen. Benotet wurde sie mit Eins. Schon damals wurde ich von den aktuellen rechtlichen Entwicklungen eingeholt. Kurz vor Abgabe der Arbeit wurde das Strafgesetz geändert, eine zentrale Forderung der Arbeit damit erfüllt")[15]
    2. und einen Forschungsbericht der London Metropolitan University von 2009 (die sich auf Voruntersuchungen von 2001 bis 2005 bezieht) mit Datenmaterial aus dem Jahr 2006, [16].

    Die Aktualität ist dabei keineswegs gegeben. Also müssten die veralteten Quellen und die damit verbundenen Aussagen entfernt werden.

    Völlig überholt ist auch das Datenmaterial zu "Japan", das sich auf Zahlen aus dem letzten Jahrtausend bezieht. Als einzige Quelle wird hier ein psychiatrischer Fachartikel angeführt (Title: Pornography, Rape and Sex Crimes in Japan, Author: Milton Diamond, Ph.D. and Ayako Uchiyama, Published: International Journal of Law and Psychiatry 22(1): 1-22. 1999); die Zahlen für die Aussagen über Japan umfassen die Jahre von 1972 bis 1995[17] ("The period chosen for investigation includes the twenty-three years from 1972 to 1995. These are years for which official data from Japan are available"). Ziel der damaligen Untersuchung war übrigens, den Einfluss von Pornografie auf die Bereitschaft, zu vergewaltigen, herauszufinden mit dem Ergebnis, dass die beiden Variablen austauschbar schienen.

    Das sind einige Ungereimheiten in Bezug auf die Qualität der Quellen gemäß Wikipedia:Belege[18], insbesondere das Regelwerk zur Zuverlässigkeit der Informationsquellen und deren Aktualität: "Wikipedia-Artikel sollen gut gesichertes, etabliertes Wissen enthalten, mit dem Ziel, den aktuellen Kenntnisstand darzustellen." Ich bitte daher die Administratoren, die entsprechenden Aussagen und unzulässigen Belege in der Zeit der Sperrung zu entfernen, damit angesichts dieses hypersensiblen Lemmas nicht der derzeitige unakzeptable Zustand "eingefroren" bleibt.

    Daneben wird nicht deutlich, warum im Punkt "Rechtslage" die Auswahl, neben den DACH-Staaten, die Länder

      1.4 USA
      1.5 Saudi-Arabien
      1.6 Israel
      1.7 Schweden
      1.8 Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate
    

    umfasst, der Punkt "Anzeigebereitschaft" hingegen

       3.2.1 Deutschland
       3.2.2 Schweiz
       3.2.3 Schweden
       3.2.4 Japan 
    

    (und hier mit keinem Wort etwas über Anzeigebereitschaft ausgesagt wird, s. "Japan hat die niedrigste Anzahl angezeigter Vergewaltigungsfälle und die höchsten Aufklärungsraten in allen entwickelten Ländern.[48] Im Jahr 2002 gab es nach Angaben der UN in Japan 2357 Vergewaltigungsfälle, was einer Rate von 1,85 pro 100.000 Einwohner entspricht; zum Vergleich beträgt diese Rate in Deutschland 10,44, sowie in den USA gar 32,99.[49]" - das ist alles und bezieht sich auf den einen, obsoleten Aufsatz) Der Frage "Anzeigebereitschaft" wird nur einleitend für die USA nachgegangen, nicht aber in den vorgestellten 4 Ländern, mit Ausnahme von Schweden. Hier ist die Neutralität nicht gegeben, vielmehr scheinen recht willkürlich, eklektisch und zusammenhanglos Halbwahrheiten wiedergegeben zu werden. Ein Effekt des kollaborativen Schreibens??

    Schlussfolgerung: Dieser Artikel muss in die Qualitätssicherung oder radikal auf eine nachvollziehbare Sachebene reduziert werden. Eine Sperrung des Artikels dient jedenfalls nicht der Verbesserung. --BlaueWunder (Diskussion) 12:23, 28. Feb. 2016 (CET)

    Hallo, ja das sehe ich genauso. Scheint auf ideologische denn sachliche Gründe zurückzuführen sein. Im Schwedenartikel eine einzige Diplomarbeit als Quelle zu nehmen und dann noch große Blätter wie Spectator und Bayernkurier, sowie aufgedeckte Cover Ups die zu neuen Datenlagen seitens der Behören führen zu ignorieren, ist nicht angemessen. Bei den übrigen Punkten und Ländern, insbesondere auch Gruppenvergewaltigung sieht es ähnlich aus --Synsabse (14:46, 28. Feb. 2016 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

    Ich denke nicht, dass eine allgemeine Diskussion zur Frage der ideologischen unabhängigkeit der CSU-Parteizeitung Bayernkurier wirklich sinnvoll ist. Zu dem als Beleg angeführten Artikel aus dem Bayernkurier: Dieser erweckt zunächst den Eindruck, als ob von einem proportionalen Zusammenhang zwischen angezeigten Vergewaltigungen und einer realen “Vergewaltigungsrate” ausgegangen werden könne. Im Folgenden werden dann Vermutungen auf der Basis von Vergleichen nicht vergleichbarer Zahlen von 1975 und 2014 aufgebaut. Dabei wird unterschlagen, dass in Schweden die Zählsystematik geändert wurde und mittlerweile etwas anderes gezählt wird als 1975 und in den meisten anderen Ländern. Dazu Klara Selin, eine Soziologin beim National Council for Crime Prevention in Stockholm:“In Sweden there has been this ambition explicitly to record every case of sexual violence separately, to make it visible in the statistics. So, for instance, when a woman comes to the police and she says my husband or my fiance raped me almost every day during the last year, the police have to record each of these events, which might be more than 300 events. In many other countries it would just be one record – one victim, one type of crime, one record.”[1] In Deutschland würde bei einer Anzeige, bei der eine Frau angibt, dass sie in den letzten zehn Jahren praktisch jede Woche mindestens einmal von ihrem Lebensgefährten zu Sex gezwungen wurde, als ein Fall eingetragen werden oder es würden vielleicht die fünf aktuellsten und am ehesten konkretisierten Fälle erfasst und in die polizeiliche Statistik eingegeben. In Schweden rechnet man dagegen hoch: zehn Jahre mal 52 Wochen = ca. 500 Fälle.[2]
    In dem Artikel aus The Spectator steht gar nichts zum Thema Anzeigebereitschaft. --Ulric. (Diskussion) 06:11, 6. Mär. 2016 (CET)

    Änderungsvorschlag zum Abschnitt Anzeigebereitschaft

    Ich würde mich der Einschätzung von Benutzerin:BlaueWunder anschließen, dass eine Reduktion zumindest des Abschnitts Anzeigebereitschaft der Qualität des Artikels zuträglich wäre. Wie BlaueWunder schon festgestellt hat, wird bei den meisten länderbezogenen (Zahlen)Angaben nichts über Anzeigebereitschaft ausgesagt. Daher würde ich es für sinnvoll halten, die Länderunterteilung aufzulösen, die quantitativen Angaben radikal zu reduzieren und dafür die qualitativen Aussagen zum Thema Anzeigebereitschaft auszubauen. Dabei würde ich Aussagen von Betroffenen wie bei der Initiative #ichhabnichtangezeigt prinzipiell als die zuverlässigsten Quellen ansehen.

    Die Länder-Abschnitte könnten ersetzt werden durch folgenden Text im Anschluss an den Satz:“Die Initiative Ichhabnichtangezeigt bietet eine Fülle von Erklärungen, warum es nicht zu Anzeigen bei der Polizei kommt.”:

    Zu den genannten Gründen gehören Verdrängung, Abwehrreaktionen des sozialen Umfelds, die unsicheren Erfolgsaussichten einer Anzeige und ein (auch aufgrund von schlechten Erfahrungen) geringes Vertrauen in Polizei und Justiz. "Betroffenen wird oft nicht zugehört, sie werden alleine gelassen, und sie werden zum Schweigen gebracht, indem sie mit Anfeindungen und Ausgrenzung bedroht werden, falls sie die sexualisierte Gewalt öffentlich machen. Mit einer Anzeige würden sie das." Sexualisierte Gewalt wird oft von Mächtigeren gegenüber weniger Mächtigen verübt. Bei den Abwehrreaktionen des Umfelds und den geringen Erfolgsaussichten von Anzeigen spielen Vergewaltigungsmythen eine wesentliche Rolle.[3]
    Unterschiede bei der Anzeigebereitschaft sind ein Grund für Abweichungen zwischen Anzeige-Statistiken. Grundsätzlich ist insbesondere bei Statistik-Vergleichen zu beachten, was jeweils gezählt wurde – zum Beispiel Anzeigen wegen Vergewaltigung oder angezeigte Vergewaltigungen.[4][5][1][2]

    --Ulric. (Diskussion) 06:11, 6. Mär. 2016 (CET)

    Nachdem hier bisher keine Reaktion auf meinen Änderungsvorschlag kam, mittlerweile aber an den Unterabschnitten zu Deutschland, Schweiz und Japan gearbeitet wurde, habe ich jetzt im Artikel wie vorgeschlagen die qualitativen Aussagen zur Anzeigebereitschaft ausgebaut, die Länderabschnitte aber nicht aufgelöst. Im Unterabschnitt zu Schweden habe ich die etwas zusammenhanglos erscheinenden Angaben zu Begleitumständen und dem Anteil von Vergewaltigungen in der Ehe 1996 ersetzt durch Hinweise auf die in den letzten Jahrzehnten in Schweden intensiv geführte öffentliche Diskussion über sexualisierte Gewalt und das Eingehen von Hochrechnungen von Serientaten in die schwedische Statistik. Bei der Gelegenheit habe ich auch die nur bedingt zutreffende Vergleichsaussage zur Stellung der betroffenen Personen im Prozess in Deutschland berichtigt (diese ist davon abhängig, ob eine Nebenklage eingereicht wird bzw. werden kann).--Ulric. (Diskussion) 13:20, 11. Mär. 2016 (CET)

    Einzelnachweise

    1. a b Alexander, Ruth: Sweden’s rape rate under the spotlight BBC News 15. September 2012, abgerufen am 6. März 2016
    2. a b Kräuter-Stockton, Sabine: § 177 StGB – Kritik und Verbesserungsvorschläge im Vergleich mit den Regelungen in Norwegen, Schweden und England/Wales. In: djbZ 2013 Heft 2, ISSN 1866-377X, 16. Jahrgang, Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) 2013, abgerufen am 6. März 2016
    3. Oerter, Daniela; Lorenz, Sabina; Kleine, Inge (Initiatorinnen #ichhabnichtangezeigt): Auswertung der Social-Media-Kampagne #ichhabnichtangezeigt. (PDF; 742 kB) 1. Mai 2012 - 15. Juni 2012, abgerufen am 6. März 2016
    4. Jo Lovett, Liz Kelly: Different systems, similar outcomes? Tracking attrition in reported rape cases across Europe. (PDF, 4 MB) In: Child and Women Abuse Studies Unit, London. London Metropolitan University, 2009, S. 93-101, abgerufen am 6. März 2016 (ISBN 978-0-9544803-9-4).
    5. Jörg Rudolph: Vergewaltigung in der Ehe, Diplomarbeit im Fachbereich Sozialarbeit der Fachhochschule Frankfurt am Main, WS 96/97, abgerufen am 6. März 2016

    Unterschiedliche Definitionen von Vergewaltigung

    Unter USA stand etwas zu unterschiedlicher Definition von Vergewaltigung, je nach Bundesland. Das ist eigentlcihe das Hauptproblem: die unterschiedlichen Konzepte, die kulturellen Normen und der Umgang mit Verlezungen dieser Normen. Eine IP verfasste einen Abschnitt über Übersetzungsfallen des Wortese "rape" aus dem Amerikanischen, wobei darunter z.T. auch "sexueller Missbrauch von Kindern/Jugendlichen" gefasst wird, leider unbequellt und mit deutschlandlastigen Pronomen ("unser"Rechtsverständnis), woraufhin der Edit von Dansker entfernt wurde.

    Ich frage euch, ob es sinnvoll ist, den Abschnitt folgendermaßen wieder einzufügen und zu bequellen:

    In den USA werden auch Taten mit dem Wort rape bezeichnet, die nach deutschem Rechtsverständnis keine Vergewaltigungen sind. So gilt z.B. im Staat New York auch der einvernehmliche Geschlechtsverkehr von Erwachsenen mit Minderjährigen als rape, wobei je nach Alter der Beteiligten von rape 1., 2. oder 3. Grades ausgegangen wird. Diese Rechtsauffassung basiert auf dem Argument, dass Minderjährige gar nicht rechtsgenüglich in den Geschlechtsverkehr einwilligen können. Zwar ist Sex mit Minderjährigen unter einem bestimmten Alter auch in Deutschland verboten, doch handelt es sich nach Rechtsverständnis der StGBs dabei nicht um eine Vergewaltigung.Kleiner Text

    Oder sollte man viel grundsätzlicher verfahren, sprich: den kompletten Artikel überarbeiten und bereits in der Definition diese unterschiedlichen Rechtsauffasungen problematisieren. Dann käme es auch nicht so leicht zu den verzerrenden (teils völlig überholten, teils tagesaktuellen) skandalisierenden oder verharmlosenden, bestimme Kulturen romantisierenden Aussagen über die vermeintlich hohe oder niedrige Vergewaltigungsquote in bestimmten Staaten (Japan,Schweden ...). Eben um nicht länger Äpfel mit Birnen zu vergleichen. --BlaueWunder (Diskussion) 08:57, 1. Jun. 2016 (CEST)

    Ich denke schon länger, dass eine grundlegende Überarbeitung des Artikels im Bezug auf die Existenz unterschiedlicher Definitionen von Vergewaltigung sinnvoll wäre. Es gibt ja keine allgemeingültige Definition von Vergewaltigung. Die der aktuellen deutschen Rechtslage entsprechende einleitende Definition des Artikels erweckt jedoch den Eindruck, als ob diese allgemeingültig wäre. Durch die im Artikel stehenden juristischen Definitionen aus anderen Ländern wird diese Allgemeingültigkeit dann widerlegt. Letztendlich widerlegt sich der Artikel also selbst. Daher würde es mir sinnvoll erscheinen, bereits in der Definition zu problematisieren, dass es keine allgemeingültige Definition gibt, und bei einer trotzdem angeführten einleitenden Definition den (begrenzten) Bezugsrahmen kenntlich zu machen. Letzteres könnte zum Beispiel dadurch erfolgen, dass gleich am Anfang geschrieben wird: "Vergewaltigung ist nach deutschem Rechtsverständnis ..." --Ulric. (Diskussion) 10:33, 1. Jun. 2016 (CEST)
    Der Widerspruch, dass es keine allgemeingültige Definition von Vergewaltigung gibt, bei Wikipedia jedoch gleich zu Anfang eines Artikels eine Definition erwartet wird, lässt sich meines Erachtens nicht vollständig auflösen. Wenn dann kann nur ein möglichst sinnvoller Umgang damit gefunden werden.
    Je länger ich über die Frage eines möglichst sinnvollen Umgangs mit diesem Widerspruch nachdenke, je fragwürdiger erscheint es mir, ausgerechnet eine am deutschen Strafrecht ausgerichtete Definition zur Einleitung anzuführen. Auch mit dem Zusatz “nach deutschem Rechtsverständnis” behält die deutsche StGB-Definition so eine unangemessene Sonderstellung, die auch noch dadurch verstärkt wird, dass es sich um einen Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia handelt. Dazu kommt, dass unter Rechtslage:Deutschland direkt eine inhaltliche Wiederholung der Definition folgt. Die aktuellen Diskussionen über eine mögliche Änderung des Deutschen Strafrechts verdeutlichen die Unangemessenheit der Ausrichtung der einleitenden Definition am deutschen Strafrecht noch einmal mehr. Bei einer Änderung des StGB wäre so die einleitende Definition von einem Tag auf den anderen hinfällig. --Ulric. (Diskussion) 06:58, 3. Jun. 2016 (CEST)

    Nachdem hier bis heute keine Vorschläge für eine aktuellere weniger deutschlandzentrierte einleitende Definition gekommen sind und angesichts der bevorstehenden Veröffentlichung der am 07. Juli 2016 im Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des § 177 habe ich jetzt die einleitende Definition anhand der Istanbul-Konvention überarbeitet und den Bezugsrahmen entsprechend kenntlich gemacht. Bei der Gelegenheit habe ich auch gleich noch eine Bezugsrahmenklärung für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung vorgenommen (Menschenrecht, GG).--Ulric. (Diskussion) 00:17, 1. Nov. 2016 (CET)

    Für Deine Änderung hast Du keinen Konsens erzielt, ich habe sie daher zurückgesetzt / verworfen. Grüße, --JosFritz (Diskussion) 11:16, 1. Nov. 2016 (CET)
    Mir war nicht klar, das hier um eine Zustimmung für die Korrektur dieses klaren Fehlers gebeten wurde. Ich gebe nicht nur meine Zustimmung, sondern würde auch Bausteine setzen, wenn die veraltete und inkorrekte Einleitung stehen bliebe. Sonst werden falsche Signale gegeben ("besonders entwürdigend" muss eine Vergewaltigung nicht sein. Entwürdigung "reicht" schon); der Hinweis auf die Würde des Menschen nach GG daher sachlogisch. --BlaueWunder (Diskussion) 14:07, 1. Nov. 2016 (CET)

    Bild

    Das Bild zur Vergewaltigung in der Kunst verharmlost das Verbrechen und lässt es als Kavaliersdelikt erscheinen. --OSchwarzer (Diskussion) 14:57, 26. Jan. 2017 (CET)

    Ja, ne, ist klar... Ich weiß allerdings nicht, ob es einen wirklichen Mehrwert besitzt. --Gabbahead. (Diskussion) 19:25, 26. Jan. 2017 (CET)
    Ein Mann in Rüstung und mit Schwert stürzt sich auf eine offenbar wehrlose Frau: das lässt schwerlich die Interpretation "Kavaliersdelikt" zu, zumal die Geschichte der Lucretia bekannt (und verlinkt) ist: Es kommen noch Erpressung (mittels Victim Blaming) und ihr nachfolgender Selbstmord hinzu. --Logo 11:51, 14. Feb. 2017 (CET)

    Eine neue Frage zum Bild lautet, ob es aussagt "Nur Männer vergewaltigen nur Frauen", was ich bezweifle. Gruß --Logo 11:51, 14. Feb. 2017 (CET)

    Metastudie

    hier:

    www.eprints.uwe.ac.uk/6478/1/Download.pdf --2A02:8389:4100:4700:D1A4:2453:680F:65CB 11:31, 14. Feb. 2017 (CET)

    Israel

    Als „Vergewaltigung“ gilt in Israel auch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr, wenn jemand mit einer Frau Geschlechtsverkehr hat, dazu aber eine falsche Identität angibt. Ein Palästinenser wurde zu neun Monaten Haft verurteilt,[1] weil er sich als alleinstehender Jude auf der Suche nach einer festen Beziehung ausgegeben hatte. Die Frau ging eine sexuelle Beziehung mit ihm ein. Als sie von seiner wahren Identität erfuhr, zeigte sie ihn an.[2]

    Hierher kopiert, da der Text grob mangelhaft ist:
    1. wenn eine allgemeine Aussage über die Rechtslage getroffen werden soll, dann ist diese auch so zu beschreiben und zu bequellen. Das umfasst dann auch die Frage, ob der Täter auch eine Frau sein kann.
    2. wird lediglich ein Einzelfall dargestellt, ist über diesen Einzelfall entsprechend der Quellen zu schreiben. Dann aber sind Verallgemeinerungen zu unterlassen.
    3. dass die Angabe einer falschen Identität bereits für die Verurteilung ausgereicht hat, ist den Quellen so nicht ansatzweise zu entnehmen. Vielmehr würde das Opfer in mehrfacher Hinsicht über verschiedene Umstände getäuscht; welche der Umstände für die Verteilung maßgeblich waren, habe ich den Quellen jedenfalls nicht ohne weiteres entnehmen können.
    Im Ergebnis ist der Text in dieser Form keine auf Quellen basierende Wiedergabe von Fakten, sondern WP:OR. Gegen die Einfügung eines streng quellenbasierten Textes in den Artikel hätte ich nichts einzuwenden. --Zxmt Nutze Dein Stimmrecht! 11:56, 18. Feb. 2017 (CET)

    historisches Strafmaß

    Welche Strafen wurden denn in Deutschland im laufe der Justizgeschichte verhängt? Das würde mich mal interessieren.--93.229.164.254 03:19, 10. Nov. 2013 (CET)

    Abschnitt: Israel

    Im Artikel steht:

    `Als „Vergewaltigung“ gilt in Israel auch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr, wenn der Mann eine falsche Identität angibt.`

    In der Quelle liest man:

    `Under the Penal Code, a charge of rape can also apply if a person has intercourse with a woman with her consent, if that was obtained by deceit “in respect of the identity of the person or the nature of the act.”`

    Die Quelle bezieht sich hier auf Personen nicht ausschließlich auf Männer. Also sollte es "wenn die Person eine falsche Identität angibt" heißen. Ich bezweifle aber auch die Quelle da sie explizit von "intercourse with a woman" spricht und ich bezweifle das Personen unter falscher Identität mit Männern sexuelle Interaktionen durchführen dürfen. Hat hier jemand genauere Quellen? (nicht signierter Beitrag von 89.204.139.128 (Diskussion) 01:30, 6. Apr. 2014 (CEST))

    Zustimmung?

    Klischeebeispiel (der Einfachheit halber): Wenn eine Frau mit ihrem Ehemann Sex hat, obwohl sie es nicht möchte, Letzteres aber nicht zum Ausdruck bringt (weil sie Angst hat, den Mann zu verärgern, die Beziehung zu gefährden etc.), liegt ja eigentlich keine "echte" Zustimmung vor, obwohl der Mann denken kann (ggf. muss), dass eine Zustimmung vorliegt... Total konstruiert, aber es gibt bestimmt viele Fälle, in denen ein Partner seinen Wunsch, jetzt keinen Sex zu haben, zurückgestellt hat/nicht geäußert hat, um (vermeintlich) höherrangige Wünsche (z.B. Vermeidung eines körperlichen Übergriffs, Vermeidung einer Trennung/Scheidung, was weiß ich) nicht zu gefährden. Gibt es Fälle, in denen man dem Ehemann nachweisen konnte, dass er eine solche Situation ausgenutzt hat, was dann zu einer Verurteilung führte? --194.95.118.60 16:22, 25. Aug. 2014 (CEST)

    Abschnitt "Vergewaltigung in der Armee"

    Denn Soldatinnen, die eine Vergewaltigung melden, werden eingeschüchtert und bestraft. Abgesehen vom ungeschickten Deutsch (Satzanfang "Denn") stört mich daran, dass nicht klar hervorgeht, von wem die Einschüchterungen und insbesondere die Bestrafungen ausgehen. Täter? Kameraden? Vorgesetzte? Es ließt sich aktuell fast so, als gäbe es zwingend vorgeschriebene Disziplinarstrafen gegen Vergewaltigungsopfer in der USAF. Das ist natürlich Quatsch, aber ich habe die Quelle für diese Aussagen nicht, um das entsprechend zu korrigieren/präzisieren. -- Es grüßt die Eierlegende Wollmilchsau 12:51, 22. Okt. 2014 (CEST)

    Kriminologische Betrachtung

    "Ein Zusammenhang zwischen der Kleidung und dem Auftreten einer Person und ihrem relativen Risiko, vergewaltigt zu werden, konnte bisher statistisch nicht nachgewiesen werden."

    Gibt's dazu auch eine Quellenangabe? --Gkln (Diskussion) 23:57, 27. Nov. 2014 (CET)

    Situation in Deutschland

    "fraktionsübergreifenden Gruppenantrag der weiblichen Abgeordneten und für die rechtliche Gleichstellung ehelicher und außerehelicher Vergewaltigung" - dazu zwei Fragen/Anmerkungen: - "der" weiblichen Abgeordneten: Woraus ergibt sich, dass der Antrag (a) von den=allen Frauen und (b) nur von Frauen gestellt worden wäre? So kann die Behauptung imho nicht stehen bleiben und sollte entfernt werden, wenn dazu keine offizielle Quelle (=Bundestagsdrucksache) genannt werden kann. Das Geschlecht der Antragsteller ist sonst für die lexikalische Dokumentation unbedeutsam. - "rechtliche Gleichstellung" ist zwar sachlich korrekt, passt aber imho nicht recht. Der Änderungaswortlaut war ja nicht "Ehegatten sind gleichgestellt". Vielmehr wurde die Strafbarkeit nach § 177 auf die Ehe "ausgeweitet". Bedenken zu einer diesbezüglichen Änderung? --JayAhr (Diskussion) 16:01, 17. Aug. 2015 (CEST)

    Falsche Fallzahlen

    "Laut deutscher Polizeistatistik wurden 2013 in Deutschland 46.793 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gemeldet, davon 7.408 Fälle von Vergewaltigung oder schwerer sexueller Nötigung. Die Aufklärungsquote lag bei rund 82 Prozent, wie auch in den Jahren zuvor.[44] Zu erwähnen ist hier, dass es sich bei den Angaben um die Zahl der Anzeigen handelt, nicht die der Verurteilungen."

    Sind an dieser Stelle tatsächlich die Zahlen der Anzeigen und nicht der Verurteilung dargestellt, so ist die Aussage, dass besagte Zahl von Vergewaltigungen gemeldet worden sei, stumpf falsch.

    Jwalter (Diskussion) 08:49, 22. Jan. 2016 (CET)

    Rechenschwäche

    Hier wird hemdsärmelig mit Zahlen und Statistiken um sich geworfen. Um nur ein Beispiel heraus zu greifen: Die Dunkelziffer liegt zwischen 2 und 100 Prozent(!) Zum einen ist das eine vollkommen groteske Spannweite ohne jede Aussagekraft. Außerdem würde das bei den im selben Absatz genannten 8,6 Prozent betroffener Frauen den Wert auf 8,77 - 17,2 Prozent verändern. Vermutlich meint jemand eher bildungsferner doppelt oder hundertmal so viel, konnte das aber nicht in Zahlen ausdrücken. Kann man das dem Thema angemessen seriöser aufziehen? (nicht signierter Beitrag von 80.139.195.5 (Diskussion) 00:01, 1. Feb. 2016 (CET))

    Höchststrafe in Deutschland

    Im Abschnitt "Strafrahmen und Verjährung" ist die Rede von einer Strafe von höchstens 15 Jahren. Im (in meinen Augen ziemlich unlogischen) Wortlaut des § 177 (z. B. in https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html) kann ich nirgendwo die Zahl 15 oder das Wort fünfzehn erkennen. Wo stehe ich auf dem Schlauch? --2003:E3:7BC5:7E14:9164:512C:3938:2A61 02:40, 17. Nov. 2017 (CET)

    Die Höchststrafe ergibt sich aus dem § 38 Strafgesetzbuch. (nicht signierter Beitrag von Gesetzesfreak (Diskussion | Beiträge) 08:21, 5. Mai 2018 (CEST))

    Falsche Interpretation der Reaktion des weiblichen Körpers

    Es soll eine Notreaktion des weiblichen Körpers zur Vermeidung schwerer Verletzungen beim körperlichen Eindringen (Penetration) geben, die ein "Feuchtwerden" ohne jede sexuelle Erregung der Frau, sozusagen als Panik- und Schutzreaktion, bewirkt. Das war irgendwo mal so veröffentlicht, die Quelle finde ich nicht mehr. Ich halte GEGEBENFALLS das Wissen darum für sehr wichtig, weil es "Missverständnisse" archaisch strukturierter oder betrunkener/bedröhnter Männer verhindern helfen kann. Oft genug wird beim Vorspiel eben gereizt und gespielt, bei archaisch strukturierten, gehemmt oder "altmodisch" erzogenen Frauen auch mit vorgespielter "Anständigkeit" (Keuschheit), eine scheinbare (!) Hemmung, die der Mann spielerisch-kämpferisch zu Überwinden "hat". Da kann dann das (Un-)Wissen um solche körperlichen Effekte, Fehlanreize schaffen ("Du willst es doch auch!")

    -89.244.70.26 12:07, 20. Jan. 2018 (CET)

    Mangelhafter Einstieg

    Ich finde es irreführend einen Artikel über Vergewaltigung mit einer Definition gemäß der Istanbul-Konvention zu beginnen, die nach eigener Definition die "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen FRAUEN und häuslicher Gewalt" ist und nach der "Vergewaltigung nach Artikel 36 der Istanbul-Konvention das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person ist", was mehr als nur andeutungsweise impliziert, dass der eindringende Part bzw. das Eindringen an sich die Vergewaltigung darstellt. Dieser Definition gemäß ist etwa die vaginale Vergewaltigung eines Mannes durch eine Frau keine Vergewaltigung.

    Weiter unten im Artikel wird deutsches Recht zitiert, nach dem "es nicht darauf ankommt, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird". Dies ist eine mMn allgemeingültigere Darstellung des Themas.

    Außerdem kann ich nicht umhin es zu kritisieren, dass das uralte und facettenreiche Phänomen der Vergewaltigung im ersten und damit zentralen Satz des ganzen Artikels durch eine juristische Aussage definiert wird, die zudem von einer europäischen Institution getroffen wurde und wie oben geschildert mangelhaft ist. Sie schränkt das Thema ungebührlich und in verzerrender Weise (ohne jetzt auf die zahlenmäßige Verteilung der Geschlechter unter Opfern und Tätern einzugehen, was nochmal eine Diskussion für sich ist und weitere Definitionsschwierigkeiten nach sich zieht) ein, anstatt seiner Komplexität und Vagheit (ja, es gibt sehr viele definitorische, moralische und technische Grauzonen) gerecht zu werden. 12:07, 29. Apr. 2018 (CEST)

    Vor sexueller Gewalt geflüchtet – Geburtenboom 9 Monate später

    In http://orf.at/#/stories/2438911/ UNICEF: Täglich 60 Geburten in Rohingya-Lagern, 17. Mai 2018, wird von einem Gebutenboom berichtet, der auf Vergewaltigungen der weiblichen Angehörigen der Rohingya zurückgehen könnte, die mit Auslöser für die Flucht waren.

    --Helium4 (Diskussion) 12:20, 17. Mai 2018 (CEST)

    Bosnien-Krieg 1992–1995

    http://orf.at/stories/2439121/2439116/ Der lange Schatten sexueller Gewalt : Generationenübergreifende Folgen, orf.at, 19. Mai 2018

    Stigmatisierung insbesondere der gezeugten Kinder. Frauen verzichten aus Scham auf Ansprüche als Kriegsinvalide.

    "Während des Bosnien-Krieges von 1992 bis 1995 wurden unterschiedlichen Schätzungen zufolge 20.000 bis 50.000 Frauen Opfer sexueller Gewalt. Auch Männer ..."

    Konferenz dazu nun in Sarajevo. --Helium4 (Diskussion) 12:09, 19. Mai 2018 (CEST)

    Falschbeschuldigungen

    Falschbeschuldigungen erfolgen nicht immer vorsätzlich, sondern können auch fahrlässig geschehen. Dabei geht es nicht immer bloß um Täterverwechselungen, um Wahnvorstellungen, oder um Fälle von Alkohol- und drogeneinflüssen. Vielmehr kann auch das eigentlich ansonsten intakte Erinnerungsvermögen an das Geschehen dem Opfer einen Streich spielen. Dies kann insbesondere dann vorkommen, wenn das Opfer das Vorgefallene als unehrenhaft oder peinlich empfindet und sich dafür schämt oder rechtfertigen oder entschuldigen will. Männer und Jungen, die sich selbst als 100%-rein heterosexuell betrachten, aber in ihrem Unterbwußtsein auch homosexuelle oder bisexuelle oder pansexuelle Tendenzen haben, und die ungeplant in eine Situation geraten in der es zu einem sexuellen Kontakt zu einem anderen Jungen oder Mann (eventuell auch zu einem geschickt verkleideten Transvestiten) kommt, und die sich deswegen anschließend schämen, könnten unbewußt auch dazu tendieren, sich selbst im Nachhinein einzureden, sie hätten keinen einverständlichen Sex gehabt, sondern sie wären Opfer einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung geworden. Ähnlich dürfte die Situation für Frauen sein, die glücklich verheiratet sind und ihren Ehemann nicht verlieren wollen, die sich aber dennoch auf einen außerehelichen Sexualkontakt eingelassen haben, und das Geschehene im Nachhinein als ängstigend oder psychisch belastend empfinden, und die ihre "Schuld" bzw. ihre Mitwirkung und Mitverantwortung im Nachhinein negieren und ihr Gewissen entlasten möchten. Vergleichbare Situationen können sich ergeben, wenn eine Frau, die rassistische Einstellungen hat, sich in einem Moment der Erregung doch auf einen Mann sexuell einlässt, der einer Gruppe angehört, zu der sie Sexualkontakte eigentlich ablehnt. Auch manche naiven ungebildeten jungen Frauen, die von ihrem vermeintlich selbst entworfenen Selbstbild her eigentlich grundsätzlich nur Sexualkontakte zu jungen gutaussehenden Männern haben möchten, die sich dann in einem inkonsequenten Moment aber doch von einem weniger gutausehenden älteren Mann verführen lassen, und das dann anschließend im Nachhinein als peinlich empfinden, könnten im Nachhinein alleine schon aus Eitelkeit oder gekränkter Eitelkeit geneigt sein, sich im Nachhinein einzureden, der sexuelle Kontakt sei nicht einvernehmlich erfolgt. Und manche Frauen, die nicht besonders attraktiv sind, empfinden es vielleicht als Genugtuung oder als Selbstwertgefühl stegernd, wenn sie sich im Nachhinein einreden, der Mann habe sie so sehr begehrt, daß er sich zu einer Vergewaltigung habe hinreißen lassen. Die hier aufgezählten Situationen sind bloß beispielhaft, und wenn man wollte könnte viele weitere Beispiele anführen. Vielleicht sollte jemand der eine psychologische oder psyschatrische Fachausbildun hat dazu etwas in den Artikel schreiben (ich bin nur Laie).--2003:E7:7BC4:5501:71E8:18B7:ECBA:2276 20:23, 12. Okt. 2018 (CEST)

    Wenn du nur Laie bist, dann sollten die einzelnen Aspekte deines Beitrgs mal mit Links und Verweisen und seriöse Quellen untermauert werden. So sit das zu sehr hörensagen, auch wenn man vereinzelt zustimmen kann. Kleinelucy (Diskussion) 19:02, 4. Mär. 2020 (CET)

    Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich?!

    Wir betrachten Vergewaltigung, begangen zwischen 30.06.1975 und 30.06.1994:

    Diese sind bereits am 30.06.2013 verjährt,

    • wenn das Opfer weiblich ist und vor dem 30.06.1975 geboren wurde
    • wenn das Opfer männlich ist und vor dem 30.06.1985 geboren wurde

    andernfalls verjähren sie

    • am 40. Geburtstag des Mannes bzw.
    • am 50. Geburtstag der Frau.

    Am 30.06.2044 sind dann Männer und Frauen bzgl. Verjährungsfristen bei Vergewaltigung vor dem Gesetz gleich.

    Wie lässt sich das eigentlich mit Gleichberechtigung vor dem Gesetz vereinbaren?

    Eine interessante Verteidigungsstrategie für Vergewaltigungen, wenn das Opfer weiblich ist, vor dem 30.06.1985 geboren wurde und die Tat vor dem 30.06.1994 liegt. --Juliabackhausen (Diskussion) 00:04, 16. Jul. 2020 (CEST)

    Und welches Geschlecht gilt eigentlich? Das zum Zeitpunkt der Tat oder das heutige? Wie definiert sich eigentlich Mann/Frau in diesem Fall? Juristisch ist mir schon klar, dass nur das Geschlecht zum Tatzeitpunkt relevant sein kann. Aber im Zweifel lässt sich das ja gar nicht mehr aufklären. Und wenn die Behauptung, dass das Opfer sehr männlich wirkte zur Verfolgungsverjährung führt... --Juliabackhausen (Diskussion) 00:06, 16. Jul. 2020 (CEST)

    Einarbeitung des Freiburger Urteils

    Ich habe 2 Bearbeitungen rückgängig gemacht.
    "Neuerdings unterscheiden Gerichte die Gruppenvergewaltigung von der seriellen Vergewaltigung, wenn sich mehrere Täter nacheinander an einer jungen Frau vergehen." und
    "Einige Gerichte unterscheiden die Gruppenvergewaltigung von der seriellen Vergewaltigung, wenn sich mehrere Täter nacheinander an einer Frau vergehen."
    Auch die 2. Einfügung ist nicht durch die Quelle gedeckt, die imho sowieso hier nicht unbedingt als reputabler Beleg taugt; dazu sollte man auf eine juristische Einschätzung warten. Aber selbst wenn die Süddeutsche hier akzeptiert wird: "Einige Gerichte" kann man dem Artikel nicht entnehmen: hier steht ausschließlich das Ergebnis des Jugendgerichtes in Freiburg (ist das überhaupt schon rechtskräftig - im Artikel wird das nicht erwähnt). Außerdem wird der Begriff "serielle Vergewaltigung" in Anführungszeichen gesetzt. Das kann imho dann nicht als Beleg für eine offizielle gerichtliche Unterscheidung von Gruppenvergewaltigung <--> serieller Vergewaltigung gesehen werden. Ich möchte deshalb bitten, das nicht wiederherzustellen. --AnnaS. (DISK) 14:10, 25. Jul. 2020 (CEST)

    Ein einziger Satz dazu wird ja wohl erlaubt sein! In Anführungszeichen steht es, weil es ein wörtliches Zitat ist und nicht, weil etwas daran nicht stimmt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist es ein Urteil, so wie auch ein Kind ein Mensch ist, wenn es noch nicht volljährig ist. Ich bitte herzlich, nicht erneut zu revertieren.--Legatorix (Diskussion) 14:18, 25. Jul. 2020 (CEST)
    1. du revertierst _erst_ und tauchst dann hier auf? Das ist die falsche Reihenfolge. 2. "Wer etwas im Artikel haben möchte, muss dazu einen Konsens herstellen". Also muss deine Änderung raus, denn ich bin so damit nicht einverstanden und möchte erst eine Einschätzung von anderen, optimalerweise Autoren dieses Artikels. 3. "Ein Satz dazu" - dazu zwei Dinge: eigentlich ist es nicht gut, wenn man nur 1 Satz zu einem vermeintlichen juristischen Unterschied (oder whatever) in einen Artikel setzt. Besser wäre, wenn ein Abschnitt über einen neuen Gesichtspunkt so eingearbeitet wird, dass der Abschnitt nicht nur aus einem Satz besteht (steht auch irgendwo auf WP:WSIGA und den Artikel nicht so aussehen lässt, als sei er einfach nur immer wieder um irgendwas in den Nachrichten ergänzt worden. Wenn man aber nun mal einen Satz im Artikel haben möchte: bitteschön, ist vielleicht Geschmackssache. Aber stimmen muss er nun mal. Dazu die Frage: wer ist denn "einige Gerichte"? --AnnaS. (DISK) 14:32, 25. Jul. 2020 (CEST)
    Statt "einige Gerichte" kann ich vorläufig bis auf Weiteres auch "das LG Freiburg" schreiben, wenn das konveniert und der Dissens damit erledigt ist. Grüße! --Legatorix (Diskussion) 14:38, 25. Jul. 2020 (CEST)
    Auch die "Legal Tribune Online" (LTO), ein anerkanntes juristisches Onlinemedium, und offenbar die FAZ (s. dort) bezeichnen die Freiburger Vorgänge als "serielle Vergewaltigung", und zwar schon am 9.7.2019, also lange vor und unabhängig vom Gerichtsurteil, vgl. hier. Ich kann Euch alle wirklich nicht verstehen, die ihr ständig revertieren müsst! --Legatorix (Diskussion) 14:54, 25. Jul. 2020 (CEST)

    Ich beabsichtige, den Satz zur "seriellen Vergewaltigung" wieder einzufügen und bitte, falls gewünscht, um begründete Stellungnahmen unter Berücksichtigung der weiteren von mir genannten Belege. --Legatorix (Diskussion) 15:01, 25. Jul. 2020 (CEST)

    Ich habe jetzt etwas umformuliert und erneut eingefügt. Musste sein. Bitte um Verzeihung! --Legatorix (Diskussion) 16:48, 25. Jul. 2020 (CEST)
    Du verstößt vor allem permanent gegen die Regeln! Ein Konsens wird nicht dadurch hergestellt, dass du irgendwas in den Artikel setzt, von dem DU meinst, es sei so ok. Zwei Benutzer haben deinen Einfügungen widersprochen, das heißt: du muss hier auf der Disk zunächst mal diesen besagten Konsens herstellen - nicht in der Zusammenfassungszeile und auch nicht per Edit War (den du jetzt mindestens 2 mal begonnen hast!). Dieser Artikel war bis jetzt ein Übersichtsartikel zum Thema Vergewaltigung - nicht nur in Deutschland. Dann kommst du mit deinen 5-Minuten-Terrinen-Bearbeitungen und meinst, es müsste alles hopplahopp gehen? <-- rhetorische Frage. So läuft die Artikelbearbeitung hier idR nicht. Wie bedeutend der Begriff "serielle Vergewaltigung" ist oder nicht ist - das stellen weder die Süddeutsche noch die FAZ zwei Tage nach diesem Urteil heraus (das immer noch nicht rechtskräftig ist und von dem es - ich gehe zumindest davon aus - noch keine wirkliche schriftliche Urteilsbegründung gibt. Die Etablierung des Begriffes "serielle Vergewaltigung" wird durch Einschätzungen von Juristen besprochen werden und kann dann wieder in den Artikel. So lange könnt ihr ja an dem Freiburger Newsticker-Artikel weiterbasteln. --AnnaS. (DISK) 19:45, 25. Jul. 2020 (CEST)
    Auch das Freiburger Gericht besteht (abgesehen von den Schöffen) aus (Spitzen-)Juristen, weshalb es sich bei der "Serienvergewaltigung" um eine "Einschätzung von Juristen" handelt; sie kann also "besprochen werden und wieder in den Artikel". Ich selbst bin übrigens auch Jurist.--Legatorix (Diskussion) 20:05, 25. Jul. 2020 (CEST)
    Bisher wurde nur Prostitution als serielle Vergewaltigung bezeichnet. --87.162.164.12 22:18, 25. Jul. 2020 (CEST)
    Wärst du ein ernstzunehmender Jurist wüsstest du, dass hier kein Vergehen, sondern ein Verbrechen vorliegt. Und wärst du ein ernstzunehmender Wikipedianer, wüsstest du, dass deine Angabe, du seiest Jurist, nicht die geringste Argumentationskraft entfaltet, schon allein deshalb nicht, weil hier selbstverständlich nur seriöse Juristen/Rechtswissenschaftler mit zitierfähiger Publikation zu dem Thema/Fall gemeint sind. --2A02:908:1963:180:B424:7DA3:D0D1:D053 23:07, 23. Aug. 2020 (CEST)

    Aber was weiß man denn? Ich vermute, dass es hier um die Frage der "gemeinschaftlichen" Tatbegehung geht: § 177 (6) 2. Also um Täterschaft#Mittäter. Aber ich weiß es nicht. Eine Urteilsbegründung liegt doch wohl noch nicht vor. Woher soll man dann wissen, was in den Presseberichten mit "seriell" genau gemeint ist? Wäre es nicht besser, abzuwarten, bis man das weiß? Nur mal so als Frage, ohne Stellungnahme.--Mautpreller (Diskussion) 11:16, 27. Jul. 2020 (CEST)

    Wikipedia hat einen Artikel über die Gruppenvergewaltigung in Freiburg. In diesen können die aktuellen Berichte in der Süddeutschen und FAZ eingearbeitet werden. Ein Übersichtsartikel ist dafür der falsche Ort, vor allem weil der Tatbestand „serielle Vergewaltigung“ noch gar nicht definiert ist. Beim Überfliegen der Berichte gewann ich den Eindruck, dass einige der Journalisten die Tat als „serielle Vergewaltigung“ bezeichnen, doch nicht das Gericht. Oder? --Fiona (Diskussion) 11:41, 27. Jul. 2020 (CEST)
    @Fiona B.: da täuschst du dich leider ziemlich eindeutig. Die SZ zitiert ausdrücklich und wörtlich das Gericht in der Urteilsbegründung: keine Gruppenvergewaltigung, sagte Bürgelin [der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin], sondern eine "serielle Vergewaltigung", vgl. hier. --Legatorix (Diskussion) 12:14, 27. Jul. 2020 (CEST)
    Schrei mich nicht an und signiere deinen Beitrag. Ich „täusche“ mich auch nicht, wenn ich einen Eindruck äußere und „oder?“ frage. --Fiona (Diskussion) 12:02, 27. Jul. 2020 (CEST)
    Auf solcherart unsachliche persönliche Angriffe reagiere ich grundsätzlich nicht. --Legatorix (Diskussion) 12:43, 27. Jul. 2020 (CEST)
    Fettdruck in Diskussionsbeiträgen wird als schreien wahrgenommen und gilt als mind. unhöflich.--Fiona (Diskussion) 13:53, 27. Jul. 2020 (CEST)

    Ich erlaube mir mal eine Spekulation (mehr kann ich hier gar nicht): Das Gericht ging nicht davon aus, dass die Täter auf Grund eines gemeinsamen Tatplans handelten. Das wäre bei einer Mittäterschaft ("Gruppenvergewaltigung", gemeinschaftliche Vergewaltigung) aber Bedingung. Sie sind wegen der Taten verurteilt worden, die sie als Täter begangen haben. Das könnte so sein, aber woher soll ich das wissen? --Mautpreller (Diskussion) 13:32, 27. Jul. 2020 (CEST)

    Genau das ist der Punkt. Wenn man von Urteilsbegründung spricht, dann sollte das doch auch die schriftliche Begründung beim offiziellen Urteil sein - was wiederum dann WP:OR wäre (Primärbeleg). Es wäre am sinnigsten, auf eine Einschätzung von Juristen zu warten, die sich auf ein (dann) rechtskräftiges Urteil beziehen + die entsprechende Begründung. Die Süddeutsche schreibt auch nichts sonderlich ausführliches über die Unterscheidung Gruppenv. + serielle V., sie nennt den Begriff genau 1x, und das in Anführungszeichen.
    Die nächste Frage ist dann, wie Fiona schon schreibt, ob diese Unterscheidung, die ja bis jetzt nicht von "einigen Gerichten" oder "neuerdings von den Gerichten" gemacht wird, überhaupt für diesen Artikel relevant ist.
    @Legatorix: du solltest dich mit den Gepflogenheiten, den Grundsätzen zu unserer Zusammenarbeit usw. vertraut machen, auch wenn Du Jurist bist. Das spielt hier zunächst einmal keine Rolle. Unsachlich bist bisher nur Du geworden. --AnnaS. (DISK) 14:18, 27. Jul. 2020 (CEST)
    Mautprellers "Spekulation" liegt auf der Hand. Da muss man nicht spekulieren. Eine Gruppenvergewaltigung ist, wenn man mittäterschaftlich handelt, so zB wenn der eine Täter Gewalt anwendet, während der andere den Beischlaf vollzieht. Eine "serielle Vergewaltigung" ist, wenn jeder Täter alle Tatbestandsmerkmale in eigener Person erfüllt, also Gewalt anwendet und den Beischlaf vollzieht. Und noch einmal: Das sollte, bzw. muss, in den Artikel!--Legatorix (Diskussion) 14:37, 27. Jul. 2020 (CEST)
    Bitte dieses Kategorische unterlassen. Wikipedia ist ein Gemeinschaftsprojekt. Wenn du damit nicht klarkommst, dann bist du im falschen Projekt. Schreib einen Fachartikel, sollte der publiziert werden, kann er Eingang finden in die Darstellung.
    Aktuelle Urteile müssen nicht in einen Übersichtsartikel aufgenommen werden. Wie ich schrieb, kannst du im Artikel über den Prozess aktuelle Entwicklungen einarbeiten.--Fiona (Diskussion) 14:56, 27. Jul. 2020 (CEST)
    (Quetsch) "Eine "serielle Vergewaltigung" ist..." - Quellen? -- Amtiss, SNAFU ? 22:46, 28. Jul. 2020 (CEST)
    Warum "muss" das in den Artiikel? Welche Bedeutung kommt denn dieser angeblich "auf der Hand liegenden" Überlegung zu? Wie ist das Gericht zu dieser Auffassung gelangt? Ist das eine Abweichung von früheren Urteilen anderer Gerichte? Hatte es Konsequenzen für das Urteil? Sind Konsequenzen für künftige Urteile zu erwarten? Viele Fragen, bislang keine Antworten. Wenn es einen Artikel in der NJW o.ä. geben sollte oder wenn das in einem Kommentar verwertet würde, könnte man zumindest vorläufige Antworten geben. --Mautpreller (Diskussion) 15:04, 27. Jul. 2020 (CEST)
    Ich kann und will solche Fragen vorläufig nicht eingehend beantworten, weil es auch das Gericht nicht getan hat, dem man nicht vorgreifen sollte. Ich will ja nur, dass der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen wird, dass eine "Gruppenvergewaltigung" etwas anderes ist, bzw. sein kann, als eine "serielle Vergewaltigung". Wer einen Artikel über Schnittstellen schreibt, darf ja auch nicht nur die parallele nennen und die serielle weglassen.--Legatorix (Diskussion) 15:18, 27. Jul. 2020 (CEST)
    Fragen kannst du nicht beantworten, weil es das Gericht auch noch nicht getan hast - genau das ist der Grund dafür, dass es nicht in einen Übersichtsartikel gehört. Nimm zur Kenntnis, dass es begründet keinen Konsens für das gibt, was du willst. Ich habe dir aufgezeigt, wo du aktuelle Urteile ggfs einarbeiten kannst. Doch auch in anderen Artikeln musst du dich mit anderen Usern auseinandersetzten und kannst deinen Willen nicht per Editwar durchsetzen. .--Fiona (Diskussion) 15:35, 27. Jul. 2020 (CEST)
    Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die "serielle Vergewaltigung" im Bereich der Prostitution schon längst bekannt und ein Thema ist, insbesondere unter Feministen, die auch hier offenbar bemeitleidenswert in der absoluten Minderheit sind, vgl. im Weblog zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie von Prof. em. Dr. Klaus F. Röhl, wo "die Verurteilung von Prostitution als »serielle Vergewaltigung« und von Pornographie als deren kleine Schwester" gefordert wird. Aber so fortgeschritten sind wir hier leider scheints noch nicht. --Legatorix (Diskussion) 16:03, 27. Jul. 2020 (CEST)
    Dieses Schmankerl des Herrn Professor emeritus möge sich frau auf der Zunge zergehen lassen: „Das Jahrbuch des öffentlichen Rechts […] hat in seinem jüngsten Band […] prominenten Feministinnen […] einen Abschnitt überlassen.“ MfG --Andrea (Diskussion) 16:58, 27. Jul. 2020 (CEST)
    Wow, da sind wir auch ganz dankbar, dass Feminstinnen ein Eckchen „überlassen“ wurde.--Fiona (Diskussion) 17:13, 27. Jul. 2020 (CEST)
    Benutzer Legatorix, wenn du vom Fach bist, dann steht dir doch Fachliteratur zur Verfügung. Naheliegend wäre es, wenn du eine sauber belegte Zusammenfassung für Wikipedia schreiben würdest, die darstellt, was in der Rechtswissenschaft und der Kriminalistik unter "serieller Vergewaltigung" verstanden wird und ob diese in Prozessen behandelt wurde. Diesen Vorschlag hatte ich dir schon in der Vandalismusmeldung gemacht (Brücke gebaut). Stattdessen lamentierst du weiter herum und wirst dabei beleidigend und unverschämt.--Fiona (Diskussion) 17:13, 27. Jul. 2020 (CEST)

    @Legatorix: kannst du anhand der dir verfügbaren Quellen sagen, auf welchen Paragraphen die Verurteilung basieren? Falls ja, kannst du daher ausschließen, dass es auf StGB § 184j (oder § 184i (2) ) beruht, was ich in deinen Beitrag von 14:37, 27. Jul. 2020 hineindeute? --Amtiss, SNAFU ? 19:49, 27. Jul. 2020 (CEST)

    Ok, die von mir zitierten Paragraphen sind gar nicht relevant. §177 (6) deckt das ja ab. Es ist eine Woche Zeit um Berufung einzulegen. Ende der Woche wissen die Medien also vielleicht mehr. --Amtiss, SNAFU ? 22:46, 28. Jul. 2020 (CEST)
    Gemeinschaftliche sexueller Übergriff/sexuelle Nötigung könnte man einarbeiten, aber eventuell auch bei dem nationalen Rechtsartikel Sexuelle Nötigung. Wenn dann wäre serielle Vergewaltigung ein von der Gruppenvergewaltigung zu unterscheidender kriminologischer Begriff, der durch solche Quellen belegt werden sollte. Vgl. auch Diskussion:Serielle_Vergewaltigung_in_Freiburg_2018#Serielle_Vergewaltigung. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:54, 28. Jul. 2020 (CEST)
    Jetzt wieder unter Diskussion:Gruppenvergewaltigung_in_Freiburg#Serielle_Vergewaltigung. --Amtiss, SNAFU ? 14:05, 29. Jul. 2020 (CEST)

    BGH-Urteil 24.3.2020 "Strafzumessungsregel"

    Könnten wir bitte diese Änderung besprechen? Ich bin zunächst mal der Meinung, dass es sich hier um TF handelt, die man nicht in dieser Form und mit dem Urteil als Beleg in den Artikel bringen kann (Stichwort: Primär-/Sekundärbeleg und Schlüsse daraus). Ich bin zur Zeit nur unregelmäßig hier, kann deshalb unter Umständen nicht kurzfristig an dieser Diskussion teilnehmen; mir wäre es trotzdem wichtig, wenn diese Ergänzung abgeklärt wird. (Ping @Pistazienfresser: als Editor) Danke --AnnaS. (DISK) 08:46, 5. Aug. 2020 (CEST)

    Dass Vergewaltigung nach geltendem Recht lediglich ein Regelbeispiel ist, habe ich nun auch an einem StGB-Kommentar belegt. Im Übrigen zitiert der BGH in der genannten Entscheidung auch mehrere seiner vorhergehenden Entscheidungen. Die Folgerungen, die der BGH daraus zieht, kann ich auch löschen, falls du diese meinst. Sie kann man im Wesentlichen auch unter Regelbeispiel nachschauen bzw. man könnte sie dort ergänzen und sind hier vielleicht auch zu speziell.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:07, 5. Aug. 2020 (CEST)
    „Abs. 6 greift die bislang in § 177 II aF enthaltenen besonders schweren Fälle in Form einer Strafzumessungsregel (BGH NStZ 01, 420) mit einer erhöhten Mindeststrafe von zwei Jahren auf.“ (Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl. 2019 Rn. 96, StGB § 177 Rn. 96)--Pistazienfresser (Diskussion) 17:44, 5. Aug. 2020 (CEST)

    Eine Vorlesung

    Lieber Arabsalam!

    Peace!

    Die Geschwindigkeit, mit der Du meine Einfügung revertiert hast, ließ mich vermuten, Du hättest Dir diesen interessanten Vortrag nicht angehört. Der dauert nämlich länger als Zeit verstrich bis zu Deinem Revert. Ich weiß, dass einige Kollegen YT-Videos nicht mögen. Komma aber: schon Deine vorigen ZQ mit „zigtausenden Vorlesungen zu diesem Thema“ ließ mich schmunzeln und warf mir die Frage auf, wie Du es mit Übertreibungen hältst. Nach der letzten ZQ „bitteschön, wenn du aus dem Artikel ein deutschlandlastiges Vorlesungsverzeichnis machen willst, nur zu, ich nehme den Artikel von meiner Beo“ kann ich mir fast nicht verkneifen zu sagen: aber Übertreibungen sind Dir wesensfremd, oder? ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/zwinker  Egal, darauf kommt es ja nicht an.

    Worauf es ankommt ist die doch Frage, ob der Artikel durch die Einfügung dieses Vortrages eine Verbesserung erfährt oder nicht. Ich bin der Überzeugung, das verbessert den Artikel, denn Herr Pohl hat Interessantes zum Thema Vergewaltigung & Krieg zu sagen, wie ich finde, und ich sehe weder, dass tausende von Vorlesungen zu diesem Thema gehalten wurden oder auch nur eine davon in diesem Artikel verlinkt ist, noch sehe ich, dass ein solcher Vortrag gleich aus dem Artikel ein „deutschlandlastiges Vorlesungsverzeichnis“ macht.

    Vielleicht magst Du Dir den Vortrag, also genauer gesagt diesen 7. Teil seiner Abschlußvorlesung mal anhören und Dir danach ein Urteil bilden?

    Mit freundlichem Gruß --Andrea (Diskussion) 17:10, 6. Aug. 2020 (CEST)

    Dass dieser Vortrag von so entscheidender Bedeutung für das Lemma Vergewaltigung ist, dass er im einem enzyklopädischen Artikel unbedingt erwähnt werden muss, entscheiden nicht wir, sondern die Fachliteratur. Insofern ist meine oder deine Meinung zu dieser Vorlesung irrelevant und ein Youtube-Clip als Nachweis für die lemmabezogene Relevanz unbrauchbar, solange keine Rezeption belegt wird. Aber wie gesagt, ich habe diesen Artikel sowie Sexualisierte Gewalt als Kriegsmittel von meiner Beo genommen. Und ja, wenn man auf Englisch sucht, gibt es diese und Dutzende andere Vorlesungen zu dem Thema. Wenn man mit anderen Suchbegriffen und in anderen Sprachen arbeitet könnten es auch tausende sein. Grüße, --Arabsalam (Diskussion) 17:42, 6. Aug. 2020 (CEST)
    (BK) Ach ja, damit Mitlesende nicht suchen müssen: es geht um diese Einfügung und um diesen, von der Arbeitsgemeinschaft Politische Psychologie hochgeladenen Vortrag: Die Zerstörung der Frau als Subjekt. --Andrea (Diskussion) 17:49, 6. Aug. 2020 (CEST)
    Ich vermute, einen englischsprachigen Vortrag zu verlinken, würde noch mehr Unmut heraufbeschwören. Ansonsten fände ich es besonders klasse, dem Vortrag eines männerbewegten Mannes jenen einer frauenbewegten Frau gegenüberzustellen und damit zugleich die Perspektive des Sozialpsychologen durch jene einer Althistorikerin zu bereichern. Ich werde mir den Vortrag von Frau Beard anhören, insofern: Dank für den Link! Und soll ich danach dann mal ganz mutig sein? --Andrea (Diskussion) 18:04, 6. Aug. 2020 (CEST)
    • Service: Rolf Pohl: Die Zerstörung der Frau als Subjekt: Macht und Sexualität als Antriebskräfte männlicher Vergewaltigungsstrategien im Krieg. In: Gewalt und Handlungsmacht, herausgegeben vom Gender Initiativkolleg der Universität Wien, Campus Verlag, Frankfurt a. Main/New York 2012, ISBN 978-3-593-39781-8, S. 113-124 (Vorlesung im Rahmen einer interdisziplinären Ringvorlesung)

    Das Video von der Vorlesung hat einen zusätzlichen Informationswert und kann in den Weblinks stehen.--Fiona (Diskussion) 18:17, 6. Aug. 2020 (CEST)

    Der siebte Teil seiner Abschlussvorlesung an der Leibniz Universität. Unverständlich, warum diese nicht verlinkt werden soll.--Fiona (Diskussion) 20:07, 6. Aug. 2020 (CEST)

    Ich verstehe nicht ganz, welchen Sinn die Nennung dieser Vorlesung in ihrer aktuellen Form haben soll? Die vorherigen Abätze sind UN-Resolution / Bürgerkrieg in Sierra Leone / UNHCR... und dann wird beschrieben, dass dem Thema auch jemand ein Siebtel seiner Vorlesungsreihe gewidmet hat? Es scheint wie eine Fußnote, der die zu stützende eigentliche Aussage abhanden gekommen ist. In der Literaturliste passt es, aber für die Nennung im Text müsste es doch möglich sein, den die Nennung rechtfertigenden inhaltlichen Beitrag einfließen zu lassen? --Matthias Winkelmann (Diskussion) 17:02, 15. Aug. 2020 (CEST)

    Hauptartikel "Sexualstrafrecht (Deutschland)"?

    Der Abschnitt Rechtslage/Deutschland ist inzwischen länger als der Artikel Sexualstrafrecht (Deutschland). Ich finde, das ist ein Missverhältnis. Eigentlich sollte das Thema hier angerissen und auf den Hauptartikel verwiesen werden. --Pakwesi (Diskussion) 19:42, 8. Aug. 2020 (CEST)

    Sexualstrafrecht (Deutschland) ist ein Überblicksartikel über das gesamte Sexualstrafrecht Deutschlands, in dem nicht auf einzelne Straftatbestände oder gar Regelbeispiele einzeln eingegangen wird. Wenn dann wäre eine Auslagerung in einen eigenen Artikel zum Regelbeispiel Vergewaltigung wie unter Vergewaltigung (Deutschland) sinnvoll.--Pistazienfresser (Diskussion) 19:54, 8. Aug. 2020 (CEST)
    Ich kann kein „Missverhältnis“ entdecken, denn die Rechtslagenschilderung zur Schweiz und Österreich sind ja ebenfalls längerer Natur und der thematische Kontext ist im Moment inhärent. Es würde bei Verschiebung je wieder nur ein „Missverhältnis“ entstehen. Im Grundsatz gebe ich Dir recht, nur in diesem fortgeschrittenen Stadium ist das aus anderen Aspekten heraus wieder kritisch. Ich persönlich bin zudem eher ein Freund einheitlicher Artikel, denn von Auslagerungen. --Stephan Klage (Diskussion) 21:14, 8. Aug. 2020 (CEST)

    Vergewaltigung mit Todesfolge

    Kennt jemand die genaue Statistik? Die PKS fasst die Toten und die Überlebenden zusammen.

    Ist die Anzahl im niedrigen zweistelligen / vielliecht sogar einstelligen Bereich? (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:1066:9B40:44CA:D5AD:E1D0:DB14 (Diskussion) 00:05, 23. Sep. 2019 (CEST))

    Vergewaltigungen von Jungen und Männern

    In den meisten Fällen sind die Täter andere, gewöhnlich ältere Männer. Es gibt jedoch vereinzelt auch sexuelle Übergriffe von Frauen gegenüber Jungen und Männern.

    "Eine südafrikanische Studie über sexuelle Gewalt hat eine Viertelmillion befragter Kinder und Jugendlicher im Alter von 10 bis 19 Jahren als Datenbasis. Von den 18-jährigen jungen Männern wurden 44% schon einmal vergewaltigt, davon 41% von Frauen, 32% von Männern und 27% von Tätern beiderlei Geschlechts.[78]"

    Das macht keinen Sinn. (nicht signierter Beitrag von 99.231.87.172 (Diskussion) 08:57, 20. Mai 2013 (CEST))

    gudn tach!
    ja, und noch dazu steht etwas weiter oben "In Südafrika wird jede vierte Frau Opfer sexueller Gewalt."
    das wuerde bedeuten, dass in suedafrika wesentlich mehr maenner als frauen vergewaltigt werden. kann da noch mal jemand mit ahnung was zu sagen? -- seth 21:11, 9. Nov. 2013 (CET)
    hab jetzt selbst mal die belege angeschaut... konkret steht darin:
    Vor einigen Jahren gab in einer Umfrage jeder vierte Mann zu, schon einmal eine Frau vergewaltigt zu haben.faz
    Bei einer Umfrage des renommierten Medizin-Instituts MRC sagte 2010 jede vierte Frau, sie sei schon einmal vergewaltigt worden.sz
    Some 9% (weighted value based on 13915/127097) of male respondents aged 11–19 years reported forced sex in the last year. Of those aged 18 years at the time of the survey, 44% (weighted value of 5385/11450) said they had been forced to have sex in their lives. int. j. of equity in health
    das gleiche wurde weiter unten im selben text noch mal anders formuliert
    Weighted by province and urban/rural areas, 9% (based on 13915/127097) reported forced sex without consent in the last year. In answer to a separate question, 44% of 18 year-olds said they had "ever" been forced to have sex (weighted value of 5385/11450). (ebd.)
    insofern scheinen sich zwar die aussagen jeweils fuer sich durch die belegen gedeckt zu sein. aber das gesamtbild fuer den wp-leser ist eher merkwuerdig. -- seth 22:19, 9. Nov. 2013 (CET)
    Merk-würdig im Wortsinne ist es sicherlich, aber die Aussagen sind logisch kompatibel - es ist definitiv möglich, dass in Südafrika der Anteil der Vergewaltigerinnen viel höher ist als im weltweiten Durchschnitt, und dass mehr Männer als Frauen vergewaltigt werden (zumal ersteres zum Zeitpunkt der Studie in SA viel schwächer bestraft wurde). Genauso ist es aber auch gut möglich, dass die befragten Männer (un)ehrlicher waren als die befragten Frauen. --Roentgenium111 (Diskussion) 14:51, 30. Okt. 2014 (CET)

    Nochmal Vergewaltigung von Jungen und Männern

    Hallo zusammen. Es geht um den Artikel Vergewaltigung von Jungen und Männern. Ich möchte hier die Redundanzdiskussion gar nicht neu anfangen, aber der Artikel ist in seiner jetzigen Form praktisch sinnlos. Ich habe leider weder die Zeit noch die Fähigkeiten, den Artikel zu überarbeiten, aber vielleicht gibt es ja hier den Einen oder Anderen, der das kann. MfG --Yhdwww (Diskussion) 12:13, 27. Okt. 2019 (CET)

    Dunkelziffer

    Ich hätte gerne aus praktischen Gründen verwertbare Links auf Publikationen, die die Dunkelziffer der nicht angezeigten VG behandeln. Kleinelucy (Diskussion) 19:04, 4. Mär. 2020 (CET)

    Abschnitt "Falschbeschuldigungen und -verdächtigungen" - " Home-Office-Richtlinien"

    "Nach näherer Analyse und Anwendung der Home-Office-Richtlinien schrumpfte der Anteil der Falschbeschuldigungen auf 3 Prozent."
    

    Welche "Home-Office-Richtlinien" sollen das sein? (nicht signierter Beitrag von 192.102.17.6 (Diskussion) 13:11, 15. Apr. 2020 (CEST))

    Serielle Vergewaltigung

    Warum revertierst Du mich ständig? --Legatorix (Diskussion) 14:09, 25. Jul. 2020 (CEST)

    Ergänzug zum Abschnitt "Vergewaltigung im Krieg"

    Ich habe den Artikel Sexualisierte Gewalt als Kriegsmittel angelegt. Der kann hier verlinkt werden. Ausbau und aktuele wissenschatliche Quellen willkommen! --Agent Holger (Diskussion) 14:01, 3. Aug. 2020 (CEST)

    Vergewaltigung von Jungen und Männern

    Zumindest im ersten Satz des Abschnitts fehlt eine Quelle, die die angegebenen Werte widerspiegeln. --AltesHasenhaus (Diskussion) 16:36, 5. Okt. 2021 (CEST)

    Ich hätte hier etwas im Angebot. Und wenn ich mich nicht irre, gab es früher im deutschen StGB keine Vergewaltigung von Männern, nur einen Paragraphen für Frauen. Weiß da jemand was Genaues? --IgorCalzone1 (Diskussion) 17:05, 5. Okt. 2021 (CEST)
    Für einen Ü-Baustein auf das gesamte Kapitel fehlt jede Grundlage. Bitte genau angaben, für welchen Wert eine Quelle fehlt. --Fiona (Diskussion) 09:12, 19. Jan. 2022 (CET)

    Der Täter? Gendern

    Im Artikel gibt es ein extra Kapitel „Vergewaltigung von Männern und Jungen“.

    Dennoch ist immer wieder, im übrigen Text, von „dem Täter“ die Rede.

    Es muss heißen: Die TäterIn 2003:E8:8F13:CCAB:706B:37F8:AE70:F06E 00:01, 19. Jan. 2022 (CET)

    Nein, Jungen und Männer werden überwiegend von männlichen Tätern vergewaltigt. --Fiona (Diskussion) 09:07, 19. Jan. 2022 (CET)
    Hallo 2003:E8:8F13:CCAB:706B:37F8:AE70:F06E,
    wie man unter Wikipedia:Generisches_Maskulinum nachlesen kann, ist das aktuell moderne gendern hier in Artikeln unerwünscht. EoD bis es ein MB dazu gibt oder tatsächlich entsprechend verbindliche Vorgaben in der deutschsprachigen Schriftsprache eingeführt werden. --freundliche Grüße von Thüringer Chatte öffentlicher Briefkasten 10:20, 21. Jan. 2022 (CET)

    Das ist doch für die Genderdiskussion völlig unerheblich. Abgesehen davon, dass es nicht stimmt. Es geht darum, dass es sexustisch ist nur von Tätern zu sprechen. Und Sexismus hat in unserer Zeit nichts mehr zu suchen. (nicht signierter Beitrag von 2003:E8:8F13:CCF7:14FF:47B7:8A8F:F7D3 (Diskussion) 23:51, 20. Jan. 2022 (CET))

    Wir führen hier keine Gender-Diskussion, sondern eine Artikeldiskussion. --Fiona (Diskussion) 09:08, 21. Jan. 2022 (CET)
    Hallo Spezial:Beiträge/2003:E8:8F13:CCF7:14FF:47B7:8A8F:F7D3,
    darin mag sich durchaus tatsächlich eine Form von - mehrheitlich toleriertem - Sexismus zeigen; das ist aber im Rahmen der Artikel in den de:WP aktuell völlig unerheblich, denn dort gilt WP:GMA, wonach nicht zu gendern ist. (Siehe auch meine Antwort an IP 2003:E8:8F13:CCAB:706B:37F8:AE70:F06E obendrüber. --freundliche Grüße von Thüringer Chatte öffentlicher Briefkasten 10:25, 21. Jan. 2022 (CET)

    Begriff Vergewaltigung/vergewaltigt

    Mir fehlen weitere, übertragene oder auch frühere Bedeutungen des Begriffs. In der alten Disk wurde schon "Vergewaltigung der Sprache" als Begriff mal aufgeführt (mit toter Quelle), aber auch der Filmtitel Vergewaltigt in Ketten von 1961 meint sicher nicht die in der Einleitung hier als einzige genannte "sexuelle" Bedeutung. Vielleicht hat ja Vergewaltigung den Begriff Notzucht übernommen und die allgemeinere Bedeutung von "der Gewalt ausgesetzt" verloren. --Hachinger62 (Diskussion) 16:52, 11. Mär. 2021 (CET)

    Justizskandal in der Schweiz: Vergewaltigung bagatellisiert

    https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/elsaesserstrasse-basler-appellationsgericht-reduziert-strafe-fuer-vergewaltiger-wegen-den-signalen-die-das-opfer-auf-maenner-aussendet-ld.2168774 --94.216.171.217 20:03, 31. Jul. 2021 (CEST)

    Erster Satz/Definition/ Eindringen in den Körper

    Der erste Satz dieser Seite, der eine Definition sein will und, wie das oft so ist, im Netz weite Kreise zieht, beruft sich auf eine Quelle, die einen anderen Inhalt hat:

    „Artikel 36 - Sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung

    1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgendes vorsätzliches Verhalten unter Strafe gestellt wird:

    a) nicht einverständliches, sexuell bestimmtes vaginales, anales oder orales Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder Gegenstand;

    b) sonstige nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person;

    c) Veranlassung einer Person zur Durchführung nicht einverständlicher sexuell bestimmter Handlungen mit einer dritten Person.

    2 Das Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person, der im Zusammenhang der jeweiligen Begleitumstände beurteilt wird, erteilt werden.

    3 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Absatz7 1 auch auf Handlungen anwendbar ist, die gegenüber früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen oder Partnern im Sinne des internen Rechts begangen wurden.“

    Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt[3]

    Zum Vergleich der erste Satz:

    „Vergewaltigung ist nach Artikel 36 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person.“

    Nach dem Titel „Sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung“ wird im verlinkten Dokument nicht mehr zwischen dem Überbegriff „Sexuelle Gewalt“ und Vergewaltigung unterschieden. Dass Vergewaltigung also nur die unter 1a angeführten Handlungen sein sollen, ist reine Mutmaßung.

    Es gibt unterschiedliche Definitionen, die eine Vergewaltigung aufs Eindringen in Vulva oder Anus einschränken (WHO, Chap.6) oder auch auf auf ein vaginales Eindringen (siehe Rechtslage in der Schweiz). Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland und Österreich kennt die Einschränkung nicht, ist aber für die deutschsprachige Wikipedia denke ich schon so wichtig, dass sie nicht dem ersten Satz widersprechen sollte.

    Ein erster Vorschlag, wie ich mir den ersten Satz anders vorstellen könnte, der sicher noch verbessert werden kann:

    Eine Vergewaltigung ist das Ausführen einer sexuellen Handlung an einer anderen Person ohne derer Zustimmung. Je nach Definiton erfolgt eine Abgrenzung gegen andere Formen der sexualisierten Gewalt über ein Einschränken auf Handlungen des Eindringens in bestimmte Körperteile (WHO, Chap.6 in der Schweiz) mit einem Penis (im Schottischen Recht) oder wird unterlassen (in Deutschland und Österreich).

    Ideal wäre wohl auch, wie beim englischsprachigen Artikel einen eigenen Absatz zur Definition zu schreiben.

    --Flachlandrind (Diskussion) 12:34, 20. Feb. 2022 (CET)

    1. Joanna Paraszczuk: Court cuts Arab-Israeli rape-by-deception sentence. The Jerusalem Post, 27. Januar 2012, abgerufen am 24. August 2012 (englisch).
    2. Haaretz: Jurists say Arab’s rape conviction sets dangerous precedent, 21. Juli 2010
    3. pdf

    Was ich vermisse: Vergewaltigt – was tun?

    Es sollte einen Abschnitt geben, in dem zumindest für diejenigen Länder, die unter "Rechtslage" aufgeführt sind, auch gesagt wird, wie man als Opfer einer Vergewaltigung am besten vorgeht. Zumindest in einem Abschnitt "Siehe auch", als Links, sollte dies stehen. --Slow Phil (Diskussion) 02:38, 4. Apr. 2022 (CEST)

    Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Minderjährigen, die mutmaßlich von akuter sexualisierter Gewalt bzw. einer Vergewaltigung betroffen sind. Sciencia58 (Diskussion) 03:19, 2. Feb. 2023 (CET)
    Susanne Heynen: Zeugung durch Vergewaltigung — Folgen für Mütter und Kinder. In: Kavemann, B., Kreyssig, U. (Hrsg.): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. VS Verlag für Sozialwissenschaften. DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-90550-1_4. S. 67−71. Sciencia58 (Diskussion) 21:18, 2. Feb. 2023 (CET)

    "Comprehensive Scale of Rape"

    Die "Comprehensive Scale of Rape" ist unwissenschaftlich und völlig sinnlos. Erstens werden Zahlenwerte verwendet, die in keiner Form erläutert werden. Was bedeutet z.B. die Zahl 10? 10 gemeldete Fälle pro Jahr? 10 Vergewaltigungen pro 100.000 Frauen? Pro 10.000? Pro Jahr? Pro Tag? Im deutschen Artikel - aber auch nur hier - wird die "Statistik" mit "Übersicht von Vergewaltigungen je 100.000 Einwohner" unterschrieben. Woher kommt diese Interpretation und falls sie stimmt, auf welchen Zeitraum bezieht sie sich? In anderen Sprachen werden die Zahlen einfach als nicht näher erläuterter "Index" angegeben, in wieder anderen die eingefärbte Weltkarte ohne jegliche Erklärung verwendet. Dass es tatsächlich um x Vergewaltigungen pro y Einwohner geht, ist schon deshalb fragwürdig, weil die Skala mit dem Wert 18 abschließt. Darüber gibt es nichts.

    Mangels Erläuterung erscheint auch die auf diesen Zahlen aufbauende Einteilung in Kategorien wie "not a major problem" völlig willkürlich. Wer maßt sich an zu entscheiden, wann aus einem Problem ein "signifikantes" wird? Die Kategorien widersprechen sich selbst. Wenn es eine Kategorie "major problem" gibt, schließt logischerweise jede darunterliegende Kategorie "not a major problem" mit ein. Aber nur die unterste Stufe wird ausdrücklich so bezeichnet. Das ergibt keinen Sinn. Der eigenen Logik folgend, müsste die unterste Kategorie mit "not a (significant) problem" bezeichnet werden, aber das klang den Autorinnen offenbar nicht dramatisch genug. Was man sich bei der Benennung der Kategorien überhaupt gedacht hat, will man lieber gar nicht wissen. "Ja, dass es bei uns mehr Vergewaltigungen gibt als anderswo auf der Welt, ist ein signifikantes Problem, aber kein wirklich schwerwiegendes". Ist das so zu lesen? --2A02:908:622:34A0:2DFF:CA36:354:1685 19:34, 14. Feb. 2023 (CET)

    Beziehst du dich auf die Grafik im Artikel hier zur Häufigkeit in den verschiedenen Ländern?
    Aktuellere Daten (allerdings zu "Sexual Violence") gibt es wohl auf der Seite der entsprechenden VN-Organisation, auch (wieder) mit Daten pro 100.000 Personen (vgl. Häufigkeitszahl). --Pistazienfresser (Diskussion) 20:00, 14. Feb. 2023 (CET)

    Relativ einseitige Sicht

    Ich habe eben den Artikel gelesen, finde keinen einzigen Ansatzpunkt, wenn Frauen Männer vergewaltigen. Bildet ihr so die Sicht auf die Welt ab...??? --82.207.249.66 10:19, 5. Sep. 2022 (CEST)

    "Es gibt jedoch vereinzelt auch sexuelle Übergriffe von Frauen gegenüber Jungen und Männern." Quelle: WHO. Wir können nur abbilden, was die Wikipedia:Quellen hergeben. --Logo 12:57, 5. Sep. 2022 (CEST)
    Siehe auch: Vergewaltigung_von_Jungen_und_Männern#Täter_und_Täterinnen --Pistazienfresser (Diskussion) 22:59, 16. Dez. 2022 (CET)
    @82.207.249.66 passiert halt nie. --Cheer girl 2023 (Diskussion) 16:23, 20. Jul. 2023 (CEST)
    @82.207.249.66 Ich finde auch das so etwas drin stehen sollte. Ich kenne mich damit jedoch nicht aus und kann selber nichts dazu sagen. Kann einer von euch vielleicht etwas passendes in den Artikel schreiben? Danke! 😊 --Worldcheermaster2023 (Diskussion) 11:10, 2. Aug. 2023 (CEST)

    Historisches Beispiel, planmäßige Vergewaltigungen durch Römisches Militär in Britannien

    Hier: Boudicca-Aufstand#Demütigung der Icener haben wir ein historisches Beispiel planmäßiger Vergewaltigungen durch römisches Militär in Britannien zur Demütigung des lokalen Adels. --2003:E3:C71A:E300:7497:35E6:6B68:99B3 22:48, 16. Dez. 2022 (CET)

    Einmal mehr: Titelbild der Vergewaltigung der Lucretia unpassend

    Lesend bin ich auf diesen Artikel gestoßen und das Titelbild. Dieses wurde bereits in vorherigen Diskussionen (im Archiv) diskutiert, ich denke aber, dass nicht alle Argumente berücksichtigt wurden bzw. nicht ausreichend abgewogen wurden. Leider bin ich etwas kurz angebunden und kann es nicht in allen Details durchdenken und ausformulieren, vielleicht mag jemand anderes der Problematik tiefere Gedanken widmen.

    Um es zu umreißen: Das Gemälde zeigt die Vorstellung eines Malers zur Zeit während der italienischen Renaissance von einer mythologischen oder sagenhaften Vergewaltigung, von der überliefert wurde, dass sie sich in der frühen römischen Antike zugetragen habe. Das Opfer dieser sagenhaften Vergewaltigung habe, um nicht mit einer Schande weiterleben zu müssen, mit einer brutalen Methode Suizid begangen. Dafür wurde sie als Heroin angesehen.

    Ich denke, dass die in Geschichte und Gemälde konnotierten und explizierten Moralvorstellungen, nicht die sind, die wir Jahrtausend bzw. Jahrhunderte später so noch in irgendeiner Weise weiterhin so verstehen wollen. Ich denke es besteht wenigstens in vielen Gesellschaften ein Konsens, dass eine stattgefundene Vergewaltigung nicht als Schande für das Opfer betrachtet werden sollte und dass ein Suizid als Reaktion beklagenswert ist und keine Heldentag, die zur Nachahmung vorgeschlagen werden sollte.

    Was das Bild zeigt, hat viel mit diesen zu tun, mit dem materiellen/tatsächlichen Phänomen der Vergewaltigung hat es recht wenig zu tun und ist für diese eine miserable, verwirrende und irreführende Illustration. In einem Abschnitt über die Geschichte der Rezeption von Vergewaltigungen, ließe sich das Gemälde für interessante Analysen verwenden. Als Titelbild dieses Artikels ist es denkbar ungeeignet. Falls jemand sich des Problems erbarmen mag und die vorgebrachten Argumente womöglich verfeinern oder ergänzen und nach den bisherigen Diskussionen einen vielleicht hinsichtlich aller Aspekte rücksichtsvolleren Konsens über die Eignung herstellen könnte, würde ich mich sehr freuen. Beste Grüße, --Marsupium (Diskussion) 05:57, 24. Mai 2022 (CEST)

    Ich finde das Bild auchnpassend, gar keins ist dann besser. Ich setze das um. --Charkow (Diskussion) 01:30, 4. Dez. 2023 (CET)