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Das Bundeshaus, Sitz des Bundesrates (Exekutive) und der Schweizerischen Bundesversammlung (Legislative)

Das Politische System der Schweiz zeigt den staatlichen Aufbau des föderalistischen Schweizer Bundesstaates und ist im Grundsatz in drei politischen Ebenen – den Bund, die Kantone und die Gemeinden – gegliedert.[1][2]

Die 26 Kantone treten einen Teil ihrer Souverinität an die Bundesregierung ab. Der demokratische Schweizer Staat wird durch die partizipatorischen Demokratie, die Bedeutung der Bürger-, politischen sowie Grundrecht und durch die Schweizerische Neutralität in der Aussenpolitik geprägt. Die Innenpolitik funktioniert mit Hilfe der Gewaltenteilung. Es entspricht der Notwendigkeit eines Konsenses in Bezug auf regionale Unterschiede und vier verschiedene Landessprachen durch eine ausgewogene Vertretung in den politischen Ämtern.[3] In einem Staat, welcher viele sprachliche und religiöse Gemeinschaften beherbergt, ist das politische System, welches seit der ersten Bundesverfassung 1848 stabil ist, eines der wenigen gemeinsamen kulturellen Nenner der Schweiz.[4]

Prinzipe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Politisches System der Schweiz (Bürger, Kantone, Bund, ohne Gemeindeebene)

Die Organe des politischen Systems der Schweiz sind das Elektorat, das Parlament, die Regierung und die Justiz. Das Elektorat wählt das Parlament und dieses die Regierung und die Richter. Somit sind alle Staatsorgane direkt oder indirekt durch das Elektorat legitimiert.[5]

Der Schweizer Staat ist territorial in verschiedene, hierarchisch geordnete Ebene gegliedert. Diese sind selbstständig organisiert und verfügen über eigene Organe, welche zueinander in einem Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit stehen. Die oberste Ebene ist die Bundesebene und steht über der kantonalen Ebene. Die unterste Ebene ist die Gemeindeebene. Zwischen Kanton- und Gemeindeebene kann es eine weitere Ebene geben, eine Bezirks- oder Kreisebene.[5] Im Jahr 2012 bestand die Schweiz aus 2495 politischen Gemeinden, welche sich in 26 Kantone gliederten.[6]

Neutralität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Definition der schweizerischen Neutralität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die immerwährende Neutralität der Schweiz ist einer der wichtigsten Bestandteile ihrer Aussenpolitik und dient der Sicherung der staatlichen Unabhängigkeit der Schweiz sowie der Unverletzlichkeit ihres Staatsgebiets.[7][8] Jedoch kann die Schweiz auf die selbst gewählte Neutralität auch frei wieder verzichten. In der Schweizer Bundesverfassung wird die Neutralität im fünften Titel, zweiten Kapitel, dritten Abschnitt unter Artikel 173 und 185 erwähnt: Die Bundesversammlung und der Bundesrat treffen Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz.[9][10]

Solange die Schweiz neutral bleibt, muss sie gewisse Regeln respektieren. Dazu zählt unter anderem das Erfordernis, den Neutralitätsstatus im Bedrohungsfall militärisch zu verteidigen. Deshalb kennzeichnen drei Merkmale die schweizerische Neutralität: sie ist selbstgewählt, dauernd und bewaffnet.[11] Eine Jahresstudien der Militärischen Führungsschule an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich zeigt auf, dass 2004 fast 90 Prozent der befragten Personen der Meinung sind, dass die Schweizer Neutralität beibehalten werden soll.[12]

Die Neutralität hat laut Riklin[13] traditionell folgende Funktionen:

  1. Integration: damit ist die interne Funktion der Neutralität für den Zusammenhalt des Landes gemeint,
  2. Unabhängigkeit: die Neutralität sollte dazu dienen, die Eigenständigkeit der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik zu sichern,
  3. Handelsfreiheit,
  4. Gleichgewicht: die Neutralität war der Beitrag der Schweiz zur Stabilität auf dem europäischen Kontinent,
  5. Gute Dienste.

Die Schweiz kann obwohl sie neutral ist wirtschaftliche Sanktionen vollziehen und auch Mitglied in internationalen Organisationen wie zum Beispiel den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union werden. Zwar wäre ein militärischer Einsatz bei Friedensoperationen, der durch die UNO oder die Konfliktparteien autorisiert wurde, möglich, jedoch kann die Schweiz nicht Mitglied einer militärischen Allianz werden, wie zum Beispiel der Nordatlantikpakt-Organisation.[7]

Geschichte der schweizerischen Neutralität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Schweizer Neutralitätskonzept von 1954 besagte, dass keine wirtschaftliche Neutralität besteht.[14]


Föderalismus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Staatsebenen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beziehung zwischen dem Bund und den Kantonen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Autonomie der Kantone[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Autonomie der Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Direkte Demokratie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Konkordanzdemokratie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Milizsystem[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Strukturen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Staatlicher Bereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Schweizer Verfassung definiert drei wichtige Behörden auf der Bundesebene: die Bundesversammlung (Legislative), der Bundesrat (Exekutive) und das Bundesgericht (Judikative).[5]

Elektorat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Elektorat besteht in der Schweiz aus allen Personen mit Schweizer Bürgerrecht ab 18 Jahren und ist bei nationalen Wahlen wahl- und stimmberechtigt. Personen können aufgrund von Krankheit oder Geistesschwäche entmündet werden. Im Jahr 2006 waren – ohne Auslandschweizer – 4,7 Millionen Personen wahl- und stimmberechtigt. Die restlichen 2,8 Millionen Personen waren unter 18 Jahre oder Ausländer. Das Elektorat nutzt auf der Bundesebene das Aktive Wahlrecht und wählt als ihre Vertreter die Stände- und Nationalräte in das Schweizer Parlament.[15]

Legislative[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Legislative wird durch die Schweizerische Bundesversammlung, die höchste Autorität der Schweiz (neben den Grundrechte der Menschen und den Ständen), dargestellt[16] und besteht aus zwei gleichwertigen Kammern: Der Nationalrat als Volksvertretung mit 200 Mitglieder und der Ständerat, welcher sich aus 46 Mitgliedern zusammensetzt, als «Kantonsvertretung».[17] Die beiden Behörden halten ihre Sitzungen getrennt ab und jedes Gesetzgebungsvorhaben (Verfassungsänderungen, Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen) wird in beiden Kammern behandelt und muss von beiden Kammern angenommen werden. Im sogenannten Differenzbereinigungsverfahren werden allenfalls unterschiedliche Beschlüsse der Kammern zu einem Konsens geführt. Neben der Gesetzgebung, ist eine wichtige Funktion die Wahl der Mitglieder des Bundesrates, des Bundeskanzlers, der Richter im Bundesgericht und, im Falle eines Krieges oder einer schweren Krise, der General der Schweizer Armee.[18] Weiter ist die Bundesversammlung für die Überwachung dieser Instanzen verantwortlich.[19]

Eine Ausnahme der getrennten Beratung der beiden Kammern bildet die Vereinigte Bundesversammlung und auch für einige Entscheidungen, wie Wahlen, sitzen sie zusammen. Dies geschieht während den Sessionen, welche in der Regel vier Mal im Jahr im Berner Bundeshaus stattfinden. Jeder Rat wählt zudem für ein Jahr aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Vorsitzenden und einen ersten und zweiten Vizepräsidenten.[20] Das Schweizer Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament, das heisst die National- und Ständeräte üben ihr Mandat nicht hauptberuflich aus.[21] Sie erhalten vom Staat keinen Lohn, sondern unter anderem Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen.[22] Jedoch verpflichtet sich jedes Mitglied mit einem Eid und einem Gelübde, dass sie die Verfassung und die Gesetze beachten und die Pflichten ihres Amtes gewissenhaft erfüllen.[23]

Jeder Rat hat verschiedene politische Kommissionen[24], die jeweils für Fragen im Zusammenhang mit einem oder mehreren Themen sich berät. Der Nationalrat verfügt über 12 ständige und der Ständerat über 11 ständige Kommissionen. Es wird geschätzt, dass die Mitglieder der Bundesversamlung über drei Viertel ihrer Zeit in den Kommissionen verbringen.[17] Die Fraktionen, welche aus Vertretern von einer oder mehreren Partei besteht und mindestens fünf gewählte Politiker benötigt[25], sind im Verhältnis zu der Anzahl Sitze vertreten und beraten wichtige Ratsgeschäfte vor und versuchen, sich auf einheitliche Positionen festzulegen, welche von den Ratsmitgliedern im Rat sowie gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit vertreten werden. Im Nationalrat ist die Fraktionszugehörigkeit eine Voraussetzung für den Einsitz in eine Kommission. An den Sitzungen der Räte und Kommissionen sind die Ratsmitglieder pflichtgebunden.[26]

Sprach, Interessenbindungen Handbuch 2, S. 103



Nationalrat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Nationalrat während der Wintersession 2006 im Bundeshaus in Bern



Jeder Kanton stellt Nationalräte gemäss seinem Anteil an der Bevölkerung, mindestens jedoch einen (so in Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Uri). Der Nationalrat wird in den Kantonen mit mehr als einem Sitz durch eine Proporzwahl gewählt. Die Nationalräte der 6 Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Uri werden durch Majorzwahl gewählt.


Verteilung der Sitze nach Partei im Nationalrat während der Legislatur 2015-2019 Quelle
  Partei Abkürzung Fraktion Politische Position Sitze
  Schweizerische Volkspartei SVP V nationalkonservativ/teils wirtschaftsliberal/isolationistisch 65 (+11)
  Sozialdemokratische Partei SP S sozialdemokratisch 43 (-3)
  FDP.Die Liberalen FDP RL liberal/neoliberal 33 (+3)
  Christlichdemokratische Volkspartei CVP CE christdemokratisch 27 (-1)
  Grüne Partei der Schweiz GPS G grün 11 (-4)
  Grünliberale Partei GLP GL wirtschaftsliberal, gesellschaftsliberal, grün 7 (-5)
  Bürgerlich-Demokratische Partei BDP BD bürgerlich-liberal 7 (-2)
  Evangelische Volkspartei EVP CE christdemokratisch/Mitte-links 2 (=)
  Lega dei Ticinesi Lega V regional/populistisch 2 (=)
  Christlich-soziale Partei CSP CE Religiöser Sozialismus/Mitte-links 1 (=)
  Mouvement citoyens genevois MCR-MCG regional/populistisch 1 (=)
  Partei der Arbeit/solidaritéS regional/linksalternativ 1 (+1)


Ständerat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Saal des 46-köpfigem Ständerat, fotografiert von der Besuchertribüne aus

2 pro Kanton mit Ausnahme von 6 Kantonen, die nur 1 Mitglied stellen und historisch Halbkantone genannt werden). Die Ständeräte werden in den Kantonen mit Majorzwahl gewählt (ausser im Kanton Jura). Der Begriff «Kantonsvertretung» ist allerdings irreführend, da die Ständeräte weder rechtlich noch tatsächlich ihren Kanton (Kantonsregierung, Kantonsparlament) vertreten müssen (Instruktionsverbot). Dies im Gegensatz z. B. zum deutschen Bundesrat.

Verteilung der Sitze nach Partei im Ständerat während der Legislatur 2011-2015 Quelle
  Partei Abkürzung Politische Position % Sitze
  Christlichdemokratische Volkspartei CVP christdemokratisch 32,6% 15 (=)
  FDP.Die Liberalen FDP liberal/neoliberal 26,1% 12 (-2)
  Sozialdemokratische Partei SP sozialdemokratisch 19,6% 9 (=)
  Schweizerische Volkspartei SVP nationalkonservativ/teils wirtschaftsliberal/isolationistisch 15,2% 7 (-1)
  Grüne Partei der Schweiz GPS grün 4,3% 2 (+2)
  Grünliberale Partei GLP wirtschaftsliberal, gesellschaftsliberal, grün 2,1% 1 (+1)


Gesetzgebungsverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Exekutive[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Komposition des Bundesrates 2012, von links nach rechts: Johann Schneider-Ammann, Didier Burkhalter, Ueli Maurer, Eveline Widmer-Schlumpf, Doris Leuthard, Simonetta Sommaruga, Alain Berset und Corina Casanova (Bundeskanzlerin der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Mit der Schweizerischen Bundeskanzlei, geführt durch Corina Casanova, formen die sieben Departemente die Bundesverwaltung. Seit dem 1. Januar 2012 sind die Departemente wie folgt vergeben:

Judikative[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Judikative auf Bundesebene besteht aus dem Bundesgericht mit Sitz in Lausanne und Luzern (zwei sozialrechtliche Abteilungen), dem Bundesstrafgericht in Bellinzona (seit April 2004) sowie dem Bundesverwaltungsgericht (seit Januar 2007) und dem Bundespatentgericht (seit Januar 2012) in St. Gallen. Die Wahl der Richter und Richterinnen erfolgt durch die Vereinigte Bundesversammlung.

  • Das Bundesgericht (BGer) in Lausanne besteht aus 38 hauptamtlichen sowie 15+1 ordentlichen und 15 ausserordentlichen nebenamtlichen Bundesrichtern. Es überwacht die Verfassungsmässigkeit von eidgenössischen Entscheidungen im Gebiet des Zivil- und Strafrechts sowie kantonaler Entscheidungen in anderen Rechtsbereichen. Zudem fungiert es als höchste Instanz bei Gerichtsentscheidungen. Die zwei sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts (bis 31. Dezember 2006 Eidgenössisches Versicherungsgericht) in Luzern haben die letztinstanzliche Jurisdiktion im Bereich der Sozialversicherungen (u. a. AHV, IV, BVG, AVIG, UVG und EO). Die Amtliche Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE) gilt als Leitlinie für sämtliche Gerichtsentscheidungen in der Schweiz.
  • Das Bundesstrafgericht (BStGer) in Bellinzona hat seinen Betrieb am 1. April 2004 aufgenommen. Es umfasst 15 bis 35 Richterstellen[27] und beurteilt erstinstanzlich Straffälle, die der Gerichtsbarkeit des Bundes zugewiesen sind (z. B. Sprengstoffanschläge, schwere Fälle von organisierter Kriminalität). Gegen seine Entscheidungen stehen Rechtsmittel an das BGer zur Verfügung.
  • Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat am 1. Januar 2007 seine Tätigkeit in provisorischen Arbeitsräumen in Bern und Zollikofen aufgenommen und ist 2012 an seinen endgültigen Sitz in St. Gallen umgezogen.
  • Das Bundespatentgericht (BPGer) hat am 1. Januar 2012 seine Tätigkeit in St. Gallen aufgenommen.


Verwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Schweizerische Nationalbank[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nichtstaatlicher Bereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Politische Parteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anteil der politischen Parteien im Nationalrat von 1919 bis 2011
Die politische Positionierung der fünf grossen Parteien in der Schweiz im Jahr 2007, aufgezeigt sind Eliten sowie die Position der Wähler

Die politischen Parteien in der Schweiz sind sehr zahlreich vertreten, was zu erheblichen Fragmentierung der politischen Landschaft führt[28], jedoch sind in der Schweiz relativ wenige Personen in einer Partei organisiert.[29] Die vier wichtigsten Parteien in den meisten Kantonen sind diejenigen, die einen Vertreter im Bundesrat besitzen. Die sogenannten "Regierungsparteien" sind die Sozialdemokratische Partei (SP), Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), FDP.Die Liberalen (entstanden durch die Fusionierung am 1. Januar 2009 der Freisinnig-Demokratische Partei und Liberale Partei der Schweiz) und die Schweizerische Volkspartei (SVP). Diese vier Parteien zusammen besitzen einenungefähren Wähleranteil von 80 Prozent.[30] Jedoch sind dies nicht die einzigen Parteien, welche im Nationalrat vertreten sind. So werden die Grünen (GPS) von 15 Personen vertreten.

Interessenverbände[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Politische Bewegungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Medien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bürgerrechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Generelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Volksinitiative[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Obligatorisches Referendum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fakultatives Referendum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dopplete Mehrheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kulturelle Unterschiede[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Frauenstimmrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kantonale Ebene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kommunale Ebene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hanspeter Kriesi: Le système politique suisse. Economia, Paris 1995, ISBN 2-7178-3694-2 (französisch).
  • Silvano Moeckli: Das politische System der Schweiz verstehen. Wie es funktioniert – Wer partizipiert – Was resultiert. 2. Auflage. Tobler-Verlag, Altstätten 2008, ISBN 3-85612-168-4.
  • Regula Stämpfli: Vom Stummbürger zum Stimmbürger. Das Abc der Schweizer Politik. Orell Füssli, Zürich 2003, ISBN 3-280-05016-2.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. ANMERKUNG: Im Grundsatz sind es drei Ebene, es können aber in verschiedenen Kantonen weitere Verwaltungsgliederungen (Bezirke, Kreise, etc.)...
  2. Der Schweizerische Bundesstaat. In: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 1. September 2012.
  3. Kanzlei des Kantons Genf: Libertés, mode d'emploi. 2005, S. 16 (ge.ch [PDF]).
  4. Hanspeter Kriesi: Le système politique suisse. Economia, Paris 1995, ISBN 2-7178-3694-2, S. 5 (französisch).
  5. a b c Silvano Moeckli: Das politische System der Schweiz verstehen. Wie es funktioniert – Wer partizipiert – Was resultiert. 2. Auflage. Tobler-Verlag, Altstätten 2008, ISBN 3-85612-168-4, S. 42.
  6. Institutionelle Gliederungen der Schweiz - Die Gemeinden. In: Bundesamt für Statistik. Abgerufen am 1. September 2012.
  7. a b Neutralität der Schweiz. In: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 27. August 2012.
  8. Hanspeter Kriesi: Le système politique suisse. Economia, Paris 1995, ISBN 2-7178-3694-2, S. 33 (französisch).
  9. SR 101 Art. 173 Weitere Aufgaben und Befugnisse. In: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 27. August 2012.
  10. SR 101 Art. 185 Äussere und innere Sicherheit. In: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 27. August 2012.
  11. Das Wichtigste zur Schweizer Neutralität. (PDF) In: Schweizerische Eidgenossenschaft. S. 1, abgerufen am 27. August 2012.
  12. Die Neutralität der Schweiz. (PDF) In: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS. S. 3, abgerufen am 27. August 2012.
  13. Alois Riklin: Funktionen der schweizerischen Neutralität. In: Passé pluriel. Editions universitaires, Fribourg 1991.
  14. Jürg Martin Gabriel: Neutralität im Wandel. Institut für Politikwissenschaften, St. Gallen 1985, S. 12.
  15. Silvano Moeckli: Das politische System der Schweiz verstehen. Wie es funktioniert – Wer partizipiert – Was resultiert. 2. Auflage. Tobler-Verlag, Altstätten 2008, ISBN 3-85612-168-4, S. 49.
  16. SR 101 Art. 148 Stellung. In: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 5. September 2012.
  17. a b Hanspeter Kriesi: Le système politique suisse. Economia, Paris 1995, ISBN 2-7178-3694-2, S. 184 (französisch).
  18. SR 510.10 Art. 86 Oberste Leitung; Auftrag des Generals. In: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 5. September 2012.
  19. Hanspeter Kriesi: Le système politique suisse. Economia, Paris 1995, ISBN 2-7178-3694-2, S. 185/186 (französisch).
  20. SR 101 Art. 152 Vorsitz. In: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 5. September 2012.
  21. Alois Riklin: Handbuch politisches System der Schweiz. Band 1. Paul Haupt, Bern und Stuttgart 1983, ISBN 3-258-03197-5, S. 232.
  22. SR 171.10 Art. 9 Einkommen und Entschädigungen. In: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 13. September 2012.
  23. SR 171.10 Art. 3 Eid und Gelübde. In: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 13. September 2012.
  24. SR 101 Art. 153 Parlamentarische Kommissionen. In: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 8. September 2012.
  25. Martin Graf: Fraktionen. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 8. September 2012.
  26. SR 171.10 Art. 10 Pflicht zur Sitzungsteilnahme. In: Schweizerische Eidgenossenschaft. Abgerufen am 13. September 2012.
  27. SR 173.71 Bundesgesetz über das Bundesstrafgericht
  28. Hanspeter Kriesi: Le système politique suisse. Economia, Paris 1995, ISBN 2-7178-3694-2, S. 145 (französisch).
  29. Regula Stämpfli: Vom Stummbürger zum Stimmbürger. Orell Füssli, Zürich 2003, ISBN 3-280-05016-2, S. 25.
  30. Regula Stämpfli: Vom Stummbürger zum Stimmbürger. Orell Füssli, Zürich 2003, ISBN 3-280-05016-2, S. 27.