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Bezirksamt Möhringen

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Das Bezirksamt Möhringen war eine von 1824 bis 1844 bestehende Verwaltungseinheit im Südosten des Großherzogtums Baden.

Geographie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Bezirksamt lag im Bereich der südwestlichen Schwäbischen Alb, beiderseits der oberen Donau. Auch der Unterlauf der in sie mündenden Aitrach gehörte hierzu. Im Nordosten verlief die Grenze zum Königreich Württemberg mit dem Oberamt Tuttlingen auf der gegenüberliegenden Seite.

Wirtschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1843 wurde neben der Landwirtschaft die Existenz mehrerer ergiebiger Steinbrüche hervorgehoben. In Immendingen bestanden eine Maschinenfabrik, in Geisingen mehrere Erzwäschen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sitz der Verwaltung und späteres Rathaus

Historischer Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Bezirksamt hatte seine historischen Wurzeln in der im hohen Mittelalter entstandenen Herrschaft Möhringen, die zwischen 1520 und 1625 in mehreren Schritten zum Haus Fürstenberg gekommen war. Als Teil des Fürstentums Fürstenberg entstand aus ihr das Obervogteiamt Möhringen, dem auch noch weitere Erwerbungen zugeordnet wurden.[1] Mit der Rheinbundakte von 1806 wurde Fürstenberg mediatisiert, ihr Fürstentum zum größten Teil der badischen Landeshoheit unterstellt. Dort wurde 1807 das standesherrschaftliche Amt Möhringen errichtet. Nachdem die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1813 eine einheitliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden ermöglicht hatte, wurde es aufgelöst, seine Orte dem Bezirksamt Engen zugeteilt.[2]

Nach der Gründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da 1824 dem Haus Fürstenberg erneut die Zuständigkeit für die Rechtsprechung auf der unteren Ebene (die bis 1857 bei den Ämtern lag) zuerkannt worden war, wurde das frühere Amt, vergrößert um mehrere Orte des Amtes Hüfingen, wiederhergestellt. Das hier ebenfalls angeführte Immendingen hatte als grundherrschaftlicher Ort einen Sonderstatus inne.[3] In der Folge firmierte das Amt nun als gemeinsames großherzoglich-badisches und fürstlich-fürstenbergisches Bezirksamt.[4]

1844 wurde das Bezirksamt wieder aufgelöst, seine Orte auf das Bezirksamt Engen sowie das neu errichtete Bezirksamt Donaueschingen verteilt.[5]

Orte und Einwohnerzahlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1825[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Orte des Bezirksamtes Möhringen

1825 lag die Einwohnerzahl bei 5.853.[6]

1834[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1834 wurde von 6.523 Menschen berichtet, die im Gebiet des Bezirksamtes lebten. Sie verteilten sich auf diese 14 Gemeinden:[7]

Verteilung bei der Auflösung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei der Auflösung kamen[5]

  • zum Bezirksamt Engen: Möhringen, Amtenhausen, Aulfingen, Kirchen und Hausen, Hintschingen, Immendingen, Mauenheim, Stetten und Zimmern
  • zum Bezirksamt Donaueschingen: Geisingen, Gutmadingen, Unterbaldingen, Wartenberg, Ippingen, Bachzimmern und Eßlingen

Übergeordnete Behörden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die, im Rahmen der Verwaltungsgliederung des Landes, übergeordneten Behörden waren stets in Konstanz ansässig. Es waren zunächst der alte und ab 1832 der neue Seekreis.

Leiter der Verwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Leitung der Verwaltung, mit unterschiedlichen Titeln, hatten inne:[8]

Weitere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Bezirksamt Engen wurde 1936 aufgeteilt, nun kamen auch die dorthin abgegebenen Gemeinden zum Bezirksamt Donaueschingen. Aus ihm ging 1939 der Landkreis Donaueschingen hervor. Er wurde Anfang 1973 aufgelöst, dabei kamen Möhringen und Umgebung zum Landkreis Tuttlingen. Zugleich wurde Möhringen in die Kreisstadt Tuttlingen eingemeindet.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Franz Ludwig Baumann: Die Territorien des Seekreises. Badische Neujahrsblätter, Viertes Blatt, 1894, S. 37.
  2. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 132.
  3. Entsprechende Verordnung vom 29. April 1824, veröffentlicht am 8. Mai 1824 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt, Heft X, S. 67.
  4. Siehe diese Aufforderung vom 11. März 1825, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Anzeige-Blatt für den Dreisam-Kreis.
  5. a b Entsprechende Verordnung vom 16. Januar 1844, veröffentlicht im Großherzoglich Badischen Regierungsblatt am 1. Februar 1844, Heft III, S. 13..
  6. Friedrich Dittenberger: Geographisch-statistische-topographische Beschreibung des Großherzogthums Baden. Karlsruhe 1825, S. 77f.
  7. Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogthums Baden, Jahrgang 1834, S. 183–185
  8. Wolfram Angerbauer: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg : 1810 bis 1972. Herausgegeben 1996 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg.