Diskussion:2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten

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Hilfe zum Erweitern und Ergänzen dieses Artikels[Quelltext bearbeiten]

Auf en:User:Keimzelle/Second Amendment befindet sich eine englischsprachige Übersicht über diesen Artikel; worauf dann en:User:Wodan, offensichtlich ein Crack in diesem Thema, Ergänzungen und Korrekturen angefügt hat (auf [1]). Einige seiner Hinweise betreffen Übersetzungsfehler meinerseits (ich glaube, ich habe den deutschen Artikel schon korrekt verfasst, aber... die Übersetzung ins Englische ist immer noch sehr viel schwieriger...). Interessantes Thema... Gruss, --Keimzelle 12:27, 5. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Lesenswerte-Diskussion[Quelltext bearbeiten]

  • pro. Stimme aus Fantasielosigkeit für meinen eigenen Artikel :-) --Keimzelle 19:39, 2. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
  • Abwartend, mit Tendenz zum Pro. Was mir ausser einigen Weblinks und eventuell etwas Literatur noch fehlt, sind Ausführungen dazu, daß nach Auffassung des US Supreme Courts das Second Amendment nur die Gesetzgebungskompetenz des Bundes betrifft und einschränkt, nicht jedoch die Waffengesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten (United States v. Cruikshank, 1876; Presser v. Illinois, 1886). Vielleicht kannst Du das an geeigneter Stelle noch entsprechend mit einfliessen lassen (besser Du als Hauptautor, um die sprachliche Konsistenz des Artikels zu wahren). Link dazu (der eventuell auch mit in den Artikel könnte): http://www.motherjones.com/news/special_reports/1994/01/nra.sidebar.html -- Uwe 20:10, 2. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]
Jetzt Pro - Nachdem der Artikel überarbeitet und erweitert wurde. Ich habe hier und da noch einige Stellen geändert, die ich von der Formulierung her nicht so ganz verständlich fand (was aber bei der Kontroverse um dieses Thema auch nachvollziehbar ist). Eine Literaturliste wäre noch wünschenswert. -- Uwe 21:08, 3. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Der erste Satz ist falsch[Quelltext bearbeiten]

Der erste Satz ist gleich falsch: Wie im weiteren Text erläutert wird, sagt dieser Artikel ausdrücklich nicht, das es ein Recht auf das Tragen einer Waffe gibt, denn so ein Recht wäre dann einklagbar. Was der Artikel sagt, wird in der englischen Wikipedia ganz klar beschrieben:

Amendment II (the Second Amendment) of the United States Constitution, which is part of the Bill of Rights, declares the necessity for "a well regulated militia", and prohibits infringement of "the right of the people to keep and bear arms".

Anders formuliert: Der Bund darf kein Gesetz erlassen, dass es einem Bürger verbietet, eine Waffe zu tragen. Das ist ein himmelweiter Unterschied hin zu einem Recht auf eine Waffe, besonders in einem föderalen Staat.

Ich schreibe gerade einen Vortrag über Fehler in der Darstellung der USA in deutschen Medien und ich glaube, ich werde diesen ersten Satz aus der deutschen Wikipedia mit Screenshot als Beispiel für ein schier unausrottbares Vorurteil nehmen - und auch als Warnung davor, zu viel Vertrauen selbst in die grundsätzlichsten Einträge der Wikipedia zu legen. --194.97.162.215 03:20, 15. Apr 2006 (CEST)

Leider ist es so einfach nicht. Was genau der 2. Zusatzartikel beschreibt ist auch in den Vereinigten Staaten sehr umstritten. Zum Beispiel bezieht er sich nicht auf eine bestimmte Regierungsebene, entsprechend gibt es die offene Frage, ob die Bestimmungen auch auf die Bundesstaaten zutreffen.
Ebenso stimmt deine Übersetzung so nicht. Der Zusatzartikel sagt ja gerade (und u.U. leider) nicht, dass kein Gesetz erlassen (von wem auch immer) werden darf, wie das im 1. Zusatzartikel steht. Wörtlich übersetzt steht da: "das Recht der Menschen, Waffen zu besitzen und zu tragen, soll nicht beschränkt werden". -- sebmol ? ! 03:26, 15. Apr 2006 (CEST)
Die Diskussion mit der Regierungsebene ist eine Scheindiskussion von Waffengegnern (zu der ich eigentlich auch gehöre, full disclosure etc.) weil die Verfassung bis zum 14. Zusatz 1868 nur und ausschließlich für den Bund galt: Auch die Rechte im 1. und 5. Zusatz galten nicht für die Bundesstaaten (Prinzip des "dual citizenship", siehe auch Barron v. Baltimore 1833). Selbst die NRA sieht das so: "Based on the English Common Law, the Second Amendment guaranteed against federal interference with the citizen`s right to keep and bear arms for personal defense." (Meine Hervorherbung, http://www.nraila.org/Issues/factsheets/read.aspx?ID=108). Auch nach Deiner Übersetzung bleibt es dabei, dass kein Recht ausdrücklich festgelegt wird (nach dem Motto "the People shall have the right to keep and bear arms"), wie es der erste deutsche Satz hier impliziert.
Es geht mir nämlich gar nicht um den Inhalt des Verfassungsartikels, über den wir uns genauso sinnlos streiten können wie die Leute der vergangenen 200 Jahre, sondern das der jetzige deutsche Wiki-Eintrag nur ein klassisches deutsches Vorurteil bestätigt: "Jeder Ami hat das Recht auf eine Knarre." Was schlicht Unfug ist, denn wenn mir Smurftown, Idaho das Tragen einer Waffe im Kommunalrecht verbietet, kann ich mich auf diesen Artikel berufen wie ich will, man wird mich auslachen (was ja auch irgendwo weiter unten erklärt wird, nur viel zu spät). Ein "Verfassungsrecht" wie es jeder normale deutsche Leser versteht gibt es also nicht. Der erste Satz führt damit bestenfalls in die Irre, meiner Meinung nach trägt er sogar zur Volksverdummung bei, weil er einem gängigen Vorurteil Vorschub leistet.
Schon deutlich besser wäre "... bestätigt die Notwendigkeit von Milizen und verbietet die Einschränkung von jedem Recht auf Waffenbesitz". Damit wäre klar, dass kein Recht explizit gewährt wird (sonst wäre es ja nicht umstritten) und dass es sich eher um ein Verbot für die Regierung handelt. Wenn man will kann man dann nachschieben: "Ob dies in der Theorie einem grundsätzlichen Recht auf Waffenbesitz gleichkommt, ist seit zwei Jahrhunderten umstritten. In der Praxis ist Waffenrecht in den USA oft Kommunalrecht."
Ich will gar nicht auf die vielen anderen Kleinigkeiten eingehen - es fehlt der Hinweis auf die "State Defense Forces", die im Gegensatz zu der Nationalgarde nicht vom Bund kommandiert werden können, und Polizisten sind in den USA beileibe nicht "Angestellte der Regierung" (das ist ja nicht einmal in Deutschland der Fall) sondern ihrer Stadt. Es wäre nur schön, wenn wenigstens der erste Satz richtig wäre.
--194.97.160.114 05:01, 15. Apr 2006 (CEST)
Ich schließe mich teilweise der Meinung des Vorkommentierenden an. So wie ich den 2. Zusatzartikel verstehe, beschreibt er nicht das Recht auf den Besitz und das Tragen von Waffen, sondern besagt lediglich, dass ein solches Recht nicht durch Bundesgesetzgebung beeinträchtigt werden soll.
Ebenso verstehe ich, dass durch die im Artikel gewählte Formulierung Vorurteile in Bezug auf das Gemüt der U.S. Bürger verstärkt werden könnten. --PabloDiablo 20:46, 19. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Diese Diskussion hat sich am 26. Juni 2008 erledigt. Der ganze Abschnitt zur heutigen Rechtslage ist umzuschreiben. Am 26. Juni 2008 verkündete der Oberste Bundesgerichtshof sein Urteil im Fall District of Columbia v. Heller. Es räumt dem Bürger das Recht auf Waffenbesitz und grenzt staatliche Einschränkungen ein. Das Urteil ist kontrovers und mit der Mindermeinungsbegründung etwa 150 Seiten lang. Unmittelbar nach seiner Verkündung wurden Klagen gegen Staaten, Kreise und Gemeinden eingereicht, die Waffenverbote kennen. Wie sich die Rechtslage entwickelt, wird sich erst in Jahren zeigen, nachdem die obergerichtichen Auffassungen und Vorgaben in den Untergerichten umgesetzt werden.

Übersetzung[Quelltext bearbeiten]

In der Übersetzung wird auf Miliz verlinkt, was aber zu einer BKL führt. Welche Art von Miliz ist hier gemeint? Gruß 84.190.227.12 18:03, 18. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Am Wahrscheinlichsten ist damit das gemeint, die genaue Bedeutung ist aber einer der strittigsten Punkte dieses Artikels. Ich habe die Verlinkung entfernt, damit wir unserem Neutralitätsgebot nachkommen. sebmol ? ! 20:11, 18. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Übersetzung des Originaltextes ist fehlerhaft. Der deutsche Satz ist grammatikalisch vollständig und fehlerfrei, und liest sich sehr flüssig. Gerade das ist aber das Problem beim Original. Dort liest es sich eher wie zwei unabhängige Sätze, die man aus Versehen verbunden hat. --FyodorWO (Diskussion) 19:57, 15. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Situation in NY[Quelltext bearbeiten]

Heute stand im Stern, dass in NY das Besitzen von Waffen verboten ist. Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, hat die neuere Auslegung des 2. Zusatzartikels aber dazu geführt, dass sich dieser nicht mehr nur auf die "Milizen" bezieht, sondern das Recht jedes einzelnen US-Bürgers auf den Besitz einer Waffe garantiert. Wie können dann die New Yorker Gesetze mit der Verfassung im Einklang stehen?

Stehen sie nicht -siehe District of Columbia v. Heller --Thomas Maierhofer 12:21, 12. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Urteil des SCOTUS vom 26. Juni 2008[Quelltext bearbeiten]

http://www.supremecourtus.gov/opinions/07pdf/07-290.pdf

Erster Leitsatz: 1. The Second Amendment protects an individual right to possess a firearm unconnected with service in a militia, and to use that arm for traditionally lawful purposes, such as self-defense within the home.Pp. 2–53.

SCALIA, J., delivered the opinion of the Court, in which ROBERTS, C. J., and KENNEDY, THOMAS, and ALITO, JJ., joined. STEVENS, J., filed a dissenting opinion, in which SOUTER, GINSBURG, and BREYER, JJ., joined. BREYER, J., filed a dissenting opinion, in which STEVENS, SOUTER, and GINSBURG, JJ., joined.

--h-stt !? 17:14, 26. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

aktuelle Erweiterung[Quelltext bearbeiten]

Hi, mit der Sprache der Erweiterung - weniger mit dem Inhalt - habe ich größere Probleme. Sie erscheint mir nicht für eine Enzyklopädie geeignet, insbesondere Formulierungen wie "gibt es Probleme" und ähnliches klingen nach einer journalistischen, evtl auch wissenschaftlichen Erörterung, nicht nach einer konzisen Darstellung. Kannst du bitte selbst nochmal über deine Formulierungen drüber gehen? Grüße --h-stt !? 10:11, 19. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Also in juristischen Erörterungen ist es durchaus üblich, einen Meinungsstreit mit "Problematisch ist die Frage, ob..." einzuleiten. Wie man das hier genau formulieren sollte, ist wohl auch a bissl eine Geschmacksfrage. Jedenfalls sollte schon rauskommen, daß es die Interpretation des Second Amendment nicht gibt und das ganze sehr im Fluß bzw. in der Diskussion ist. --Bayernparteiler 11:56, 19. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
In einer Erörterung ja, aber nicht in einem enzyklopädischen Artikel. Wir erörtern hier nichts, wir stellen dar. Das ist das Problem mit diesem Text. --h-stt !? 18:02, 19. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Falsche lateinische Formulierung in einem Literaturzitat[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gestern als IP eine falsche lateinische Formulierung korrigiert (statt richtig "arma ponere" stand da "armis pœnere"), aber hinterher gesehen, daß das innerhalb eines Zitates stand, wo man einen Fehler im Original natürlich auch unverändert wiedergeben sollte (eventuell durch "(sic!)" verdeutlicht). In der englischen Version des Artikels steht das gleiche Zitat, dort ist die Formulierung halb richtig ("arma pœnere"). Könnte jemand, der das Originalwerk einsehen kann, mal prüfen, was Garry Wills nun wirklich geschrieben hat? -- 91.21.52.249 00:04, 21. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Einige Anmerkungen[Quelltext bearbeiten]

Die Verfassung und die Zusatzartikel sind bewußt einfach gehalten. Deswegen ist eine Haarspalterei da auch fehl am Platz, es wird exekutiert, was darin steht, nicht was eventuell haarspalterisch gemeint sein könnte. Die Verfassung und die Zusatzartikel sind fürs Volk gemacht worden und sollen von diesem auch verstanden werden. Jurikratie wie die Verordnung zur Herstellung von Karamelbonbons in der EU (die länger ist als die Verfassung der USA samt allen Amendments) war explizit nicht gewünscht. Beispiele:

  • "well regulated" nicht wohlorganisiert, sondern ordnungsgemäß als im Sinne des Rechts existierend & handelnd.

Da fällt auch eine damals übliche Bewaffnetengruppe unter Führung eines "Offiziellen" (Sheriff, Bürgermeister, gewählter Leiter o.ä.) drunter, die gegen Indianerübergriffe vorgeht.

  • "Militia" meint nicht MILITÄR, sondern Miliz als (durchaus lose) Gruppe von Bürgern. Somit fällt auch Hamilton flach, es wird eben nicht vom Militär geredet (was ja früher selten schnell verfügbar war und im Inland kaum eingesetzt werden durfte).

Die damalige "Sicherheit des Staates" umfaßte nicht nur militärische Sicherheit als Schutz von Angriffen von außen, sondern auch die Sicherheit von innen zur Beibehaltung von Recht&Gesetz. Selbst eine "Posse" zur Banditenjagd fällt unter "Miliz".

  • people meint nicht unbedingt "das Volk", sondern die Menschen.
  • "to infringe" gegen die alte Bedeutung setze ich "shall not", was damals wie "soll nicht" im kategorischen Imperativ bedeutete. Also schränkt "shall not" das "infringe" sehr stark ein.
  • "a well regulated militia being necessary" bedeutet nicht, daß die Miliz aktuell bestehen muß, sondern nur dann, wenn sie notwendig wird. Was bedeutet, daß man die Möglichkeit der kurzfristigen Gründung einer effektiven (dh bewaffneten) Miliz nicht verhindern darf, in dem man Waffen verbietet.

Zu einigen (bewußt?) unterschlagenen Leitsätzen in Columbia vs. Heller:

  • Der 2. Zusatzartikel schützt das Recht einer PERSON zum Besitz einer Feuerwaffe OHNE Verbindung mit einem (aktuell aktive) Dienst in einer Miliz sowie zur Verwendung dieser in traditionell rechtmäßigen Fällen
  • "The operative clause’s text and history demonstrate that it connotes an individual right to keep and bear arms." (Muß ich das übersetzen?)
  • "Miliz" umfaßt alle "Männer", die gemeinsam körperlich fähig organisiert zur gemeinsamen Verteidigung agieren können
  • Mißtrauen gegen den gerade agierenden Staat: "The Antifederalists feared that the Federal Government would disarm the people in order to disable this citizens’ militia, enabling a politicized standing army or a select militia to rule. The response was to deny Congress power to abridge the ancient right of individuals to keep and bear arms, so that the ideal of a citizens’ militia would be preserved."

Man wollte also durchaus bewaffnete, unabhängig agierende Bürger haben.

  • U.S. vs Miller limitiert nicht den Waffenbesitz an sich, sondern nur die Art der für den Zweck erlaubten Waffen.
  • Bedeutung des Begriffs arms (Waffen) Es werden nicht explizit Steinschloßgewehre erlaubt, sondern "gewöhnlich zur Zeit übliche Wummen", während gefährliche oder ungebräuchliche Waffen durchaus restriktiert werden können (aka: der Besitz eines Steinschloßgewehrs (heute eher ungebräuchlich) kann untersagt werden, während der Besitz einer halbautomatischen Waffe (aka üblich, gewöhnlich, heute Stand der Technik) erlaubt sein muß). Das Urteil schließt also den in 200 Jahren erfundenen Phaser aus Star Trek mit ein, wenn er in 250 Jahren "üblich" ist.
  • The handgun ban and the trigger-lock requirement (as applied to self-defense) violate the Second Amendment.

AUTSCH, das bedeutet klar, daß Faustfeuerwaffen (sofern üblich) erlaubt sein müssen. Und es muß eine sofortige Einsatzmöglichkeit gegeben sein.

Schlußfolgerung: der deutsche Artikel ist mächtig POV. (nicht signierter Beitrag von 83.221.80.56 (Diskussion) 21:40, 9. Aug. 2012 (CEST)) [Beantworten]

--- “A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.” „Da eine wohlgeordnete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.“ Könnte man auch anders übersetzen und deuten, insbesondere da in der Ratifikation Kommas fehlen: A well regulated Militia being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms shall not be infringed. kann man als Aufzählung sehen: eine gut organisierte für die Sicherheit des Staates notwendige Miliz (KOMMA, also UND in einer Aufzählung) das Recht der Menschen zum Beitzen und Tragen von Waffen soll nicht eingeschränkt werden. Mit dem ersten Teil sind also auch Bürgerwehren vom 2. Zusatzartikel geschützt. (nicht signierter Beitrag von 91.6.223.50 (Diskussion) 10:39, 23. Jun. 2016 (CEST))[Beantworten]

Bezug zur englischen Bill of Rights?[Quelltext bearbeiten]

Ich warte immer noch auf einen Beleg, dass das second amendment aufgrund der englischen Vorlage geschrieben wurde. Die bisherigen "Belege" belegten nur dass in der englischen Bill of Rights ein Recht, Waffen zu tragen, enthalten war. Diese "Belege" gehen aber nicht darauf ein, dass es sich nur um die Regelung der besonderen Rechtsverhältnisse der Protestanten zu Katholiken handelte und dass das Recht durch die allgemeinen Gesetze begrenzt war. Nichts davon passt auf das second amendment, weshalb ich gerne einen expliziten Beleg für den Zusammenhang zwischen englischer Bill of Rights und US-Bill of Rights sehen will. Grüße --h-stt !? 14:34, 9. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten: This right has long been understood to be the predecessor to our Second Amendment (Zitat aus der Quelle). Schnelligkeit (Diskussion) 11:07, 10. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Halbautomatische Waffen[Quelltext bearbeiten]

"Der Beklagte, der District of Columbia, wird nun eine Waffenregistrierung einführen, jedoch keine halbautomatischen Waffen zulassen." Sondern? Nur vollautomatische? Meines Wissens verfügt der Grossteil aller Schusswaffen heutzutage über eine halbautomatische Feuerart (dies schliesst die meisten Handfeuerwaffen, wie Pistolen ein). Liegt hier ein Fehler vor? Oder ist es tatsächlich der Fall, dass im D.C. nur vollautomatische Feuerwaffen wie Sturmgewehre, oder beispielsweise Revolver, die mit dem Double Action Ladeprinzip funktionieren, erlaubt sind? (nicht signierter Beitrag von 188.23.192.232 (Diskussion) 10:31, 17. Mär. 2015 (CET))[Beantworten]

Danke für den Hinweis, ich habe es überprüft, korrigiert und aktualisiert. Nachdem Waffenrecht nicht mein Schwerpunkt ist, schaut ruhig nochmal kritisch drüber. Grüße --h-stt !? 17:20, 18. Mär. 2015 (CET)[Beantworten]

Übersetzung der Entwürfe in Ziff. 1 überarbeitet[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Übersetzung der unter Ziff. 1 "Entwürfe" beinhalteten Texte überarbeitet, weil a) die jetzige Übersetzung schlicht schlecht ist, b) der jeweilige Halbsatz "person religiously scrupulous of bearing arms" m.E. am besten und neutralsten mit "der aus religiöser Überzeugung gegen Waffengewalt ist" übersetzt wird und c) "to render military service in person" am besten übersetzt wird mit "in eigener Person Militärdienst abzuleisten" - bezieht sich nämlich auf die damalige Praxis durchaus einen Ersatzmann stellen zu dürfen.

---19:55, 29. Sep. 2015 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 93.213.17.133 (Diskussion))

Waffen "tragen"[Quelltext bearbeiten]

Mehr eine Frage: Bedeutet "bear" arms das "Tragen" von Waffen in dem Sinne, daß die Waffe durch die Körperkraft eines einzelnen Menschen tragbar sein muß? Kanonen oder Atombomben kann man nicht auf der Schulter oder am Gürtel tragen, MG, MPi, Gewehre usw. sehr wohl. Mir würde diese Auslegung gefallen (POV). Die "Waffengegner" argumentieren: Ihr wollt Spinnern Zugang zu Atomwaffen gewähren. Die "Waffenbefürworter" sagen dann nur: "bear" eine Atombombe geht nicht.

Das Waffentragen ist das Recht des freien Mannes. Die allermeisten Straftaten, die mittels Waffen verübt werden, geschehen mit ILLEGALEN Waffen. Man verhindert die Verbrechen mittels illegaler Waffen nicht dadurch, daß man den legalen Waffenbesitz erschwert. Je restriktiver das Waffenrecht ist, desto mehr darf ein Räuber oder Mörder damit rechnen, daß die Angegriffenen sich nicht wehren können. Das deutsche Waffenrecht gibt einem Amokläufer die Sicherheit, daß seine Opfer keinen Gegenwehr leisten. --2003:72:2D37:E483:253C:CE02:B836:A7F 23:21, 12. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Ach, deshalb gibt es in Deutschland so viele Tote durch Amokläufe und in den USA praktisch gar keine. Jetzt verstehe ich das endlich...--194.95.142.180 15:47, 4. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Kategorie:Waffenrecht ist eine Unterkategorie von Kategorie:Verwaltungsrecht. Der Artikel beschreibt keinen Gegenstand des Verwaltungsrechts, deshalb habe ich ihn aus der Kategorie:Waffenrecht entfernt. --Forevermore (Diskussion) 08:11, 6. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Damit ist der einzige Bezug zum Thema Waffen in den Kategorien verloren gegangen. Mach sowas NIE wieder, denn das ist Vandalismus. Grüße --h-stt !? 21:40, 6. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Zum Glück entscheidest nicht du, was Vandalismus ist. --Forevermore (Diskussion) 21:44, 6. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Falls noch jemand in der Sache über dieses Problem reden möchte, fasse ich hier noch einmal zusammen, was ich in verschiedenen Zusammenhängen bereits erklärt habe:

  1. Die Kategorie:Waffenrecht ist entweder direkt oder über die Vermittlung der Kategorie:Verwaltungsrecht eine Unterkategorie von Kategorie:Recht nach Thema. Diese ist eine Kategorie ausschließlich für länderübergreifende oder rechtsvergleichende Artikel, was folglich auch für ihre Unterkategorien gilt. Der Artikel zum 2. Zusatzartikel ist kein länderübergreifender oder rechtsvergleichender Artikel. Der gehört somit weder in die Kategorie:Recht nach Thema, noch in eine ihrer Unterkategorien.
  2. Durch die ursprüngliche Entfernung des Artikels aus der [:Kategorie:Waffenrecht]] ist auch kein Bezug zum Thema Waffen verloren gegangen, weil diese Kategorie seit 2010 nicht in die Kategorie:Waffen einsortiert war. Diese Einsortierung wurde durch Benutzer:H-stt erst jetzt im Zuge der Diskussion um die Entfernung des hiesigen Beitrags aus der Kategorie:Waffenrecht vorgenommen worden.
  3. Natürlich kann die Kategorie:Waffenrecht als Unterkategorie auch in die Kategorie:Waffen einsortiert werden. Eine solche Einsortierung löst aber das Problem nicht, weil sie nichts daran ändert, dass damit nur die rechtsvergleichenden Artikel in der Kategorie:Waffenaufgehängt wären, nicht die Artikel zum geltenden Recht, nicht die rechtsgeschichtlichen Artikel und insbesondere auch nicht der hiesige Artikel zur amerikanischen Verfassung.
  4. Eine ergänzende Einordnung auch aller waffenrechtlichen Unterkategorien der Kategorie:Rechtsordnung führt auch nicht zum Erfolg, weil nicht alle nationalen Rechtsordnungen so weit ausdifferenziert sind, dass waffenrechtliche Artikel in eine eigene Unterkategorie eingestellt sind, so dass gegenwärtig noch keine Kategorie:Waffenrecht nach Staat gebildet wurde. Wenn die in der nächsten Ziffer geschilderte eigentlich gebotene Vorgehensweise, die ich mehrfach dargelegt habe, auf die Benutzer:H-stt aber bis zum heutigen Tage nicht eingegangen ist, aus irgendwelchen Gründen nicht umgesetzt werden sollte, bliebe allerdings in der Tat nur, eine Kategorie:Waffenrecht nach Staat als Zwergkategorie zu bilden und die jeweiligen nationalen Artikel dort einzustellen.
  5. Einfacher und meines Erachtens geboten wäre das Anlegen einer Kategorie:Recht und Waffen als Unterkategorie zur Kategorie:Recht im Kontext und zur Kategorie:Waffen. In diese neue Kategorie könnten alle waffenrechtlichen Artikel einschließlich des hiesigen Beitrags zum 2. Zusatzartikel aufgenommen werden und wären somit für den Waffenstrang verfügbar.

-- Stechlin (Diskussion) 09:35, 9. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Inhaltlich gebe ich dir sofort recht, denn das entspricht meiner Rede seit 1874. Nur bestehe ich darauf, dass du diese neue Kat anlegst und korrekt füllst, bevor du hier den Bezug zu Waffen aus dem Kategoriensystem entfernst. Grüße --h-stt !? 14:27, 9. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Soll ich das ernst nehmen? Nachdem ich die Lösung tagelang auf etlichen Seiten angeregt habe, geht es jetzt angeblich nur darum, wer sie umsetzt? Du magst selbst überlegen, wie Du Dich hier und andernorts als Gesprächspartner darstellen möchtest. -- Stechlin (Diskussion) 22:33, 10. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Bist du sicher, dass dieser Artikel nach "Waffen und Recht" oder nicht doch besser nach "Waffenrecht nach Staat"? Und natürlich bin ich rustikal vorgegangen, aber du warst es, der ohne Rücksicht auf Verluste quer durchs Gemüse getrampelt ist (mehr dazu im Portal). Es war wichtig, dich zu stoppen und dich zum Nachdenken zu bringen. Grüße --h-stt !? 14:45, 11. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Einleitung juristische Debatte[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht:

Originalisten erklären, ein Gesetz könne nur in seinem historischen Kontext interpretiert werden, und man müsse darum entweder erforschen, mit welcher Absicht ein Gesetz verabschiedet wurde, oder wie das Gesetz damals verstanden wurde. Umgekehrt behaupten Anhänger einer living constitution ("lebendige Verfassung"), Gesetze seien zeitlos und nicht einem bestimmten gesellschaftlichen Kontext verhaftet. Man könne (und müsse) daher Gesetze bei jeder aktuellen Fragestellung neu interpretieren, um gesellschaftliche und politische Entwicklungen zu berücksichtigen.

Wo ist der Unterschied zwischen diesen Meinungen? Es scheint als ob beide der Meinung sind, dass das Gesetz in der heutigen Zeit neu interpretiert werden müsse. Musicsciencer Beware of the dog... In den Zeugenstand... 10:45, 24. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Originalisten greifen nur die Interpretationen auf, die nachweislich zum Zeitpunkt der Verabschiedung eines Gesetzes diskutiert wurden. Alles andere ignorieren sie und verweise darauf, dass wenn es neuere Entwicklungen gab, die Norm eben geändert werden müsse. Es könne nicht Aufgabe der Rechtsprechung sein, solche Entwicklungen anzuwenden. Jedenfalls ist das die Theorie des Originalismus. Wie die Praxis aussiehst kannst du zB bei Antonin Scalia sehen, der sich - nach seinem Tod - hat sagen lassen müssen, dass er ein Heuchler gewesen wäre, der den Originalismus nur vorgeschoben habe und in Wahrheit praktisch nie mit historischen Dokumenten argumentiert habe. Seine Methode wäre einfach gewesen, alle modernen Entwicklungen, die ihm missfielen, unter Berufung auf den Originalismus zu ignorieren. Grüße --h-stt !? 20:20, 29. Mär. 2018 (CEST)[Beantworten]

Individualrecht[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behauptet:

Dem gegenüber steht allerdings die Entwicklungsgeschichte des Textes. Die ursprünglich vom Repräsentantenhaus beschlossene Fassung gibt Einzelpersonen das Recht, aus religiösen Bedenken das Tragen von Waffen zu verweigern. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Bevölkerung generell zum Tragen von Waffen verpflichtet sei. Ein Individualrecht auf das Tragen von Waffen wäre dann unsinnig.

Der zweite Satz ist falsch. In der Fassung Repräsentantenhauses (die sogar weiter oben im Artikel zitiert wird) war kein Recht vorgesehen, das Tragen von Waffen zu verweigern, sondern ein Recht, einen Militärdienst zu verweigern. Die anderen drei Sätze sind auf dieser falschen Behauptung aufbauende und schon für sich unzulässige Theoriefindung. Das muss komplett raus.--FfD (Diskussion) 15:22, 23. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Review April – Juli 2019[Quelltext bearbeiten]

Der 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (engl. Second Amendment to the United States Constitution) verbietet als Teil der Bill of Rights der Bundesregierung, das Recht auf Besitz und Tragen von Waffen einzuschränken. Er wurde mit den anderen ersten neun Zusatzartikeln am 15. Dezember 1791 verabschiedet. Das genaue Ausmaß dieses Verbots ist eine der umstrittensten Fragen im amerikanischen juristischen und politischen Diskurs.

Der Artikel wurde 2005 als lesenswert ausgezeichnet und jetzt für Dezember 2019 als Artikel des Tages vorgeschlagen. Die Auszeichnung war natürlich vor District of Columbia v. Heller (2008) und die rechtliche Entwicklung ist nicht angemessen eingearbeitet. Gibt es hier jemanden, der sich des Artikels annehmen kann und will? Wenn nicht, wäre es wohl sinnvoll, die Auszeichnung aberkennen zu lassen und den Artikel so nicht auf die Hauptseite zu stellen. Bis Dezember ist noch viel Zeit, deshalb stell ich das mal hier zur Debatte und sage auch in den passenden Redaktionen und Portalen Bescheid. Grüße --h-stt !? 15:48, 16. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Hallo, wenn ich das richtig verstehe, soll hier auch jemand gefunden werden, der sich um die Umsetzungen, die sich evtl aus dem Review ergeben, dann kümmert (?) - oder machst Du das dann? Ich habe den Artikel jetzt erst mal für das morgige Review des Tages ausgewählt, vielleicht kann man damit mehr Aufmerksamkeit auf diese Problematik lenken und danach weitersehen, ob ein Review sinnig durchgeführt werden kann. Gruß --AnnaS. (DISK) 16:13, 16. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Persöhnlich halte ich den Artikel nicht für gelungen. Er tendiert in eine gewisse politische Richtung und ist nicht gut. Ich habe das damals in der Schule (South Dakota) anders gelernt. Damit eine Miliz organisiert werden kann (Z.B. um Indianer zu bekämpfen, Banditen zu jagen) muss die Bevölkerung das Recht haben Waffen daheim aufzubewahren, also zu besitzen. Nur, indem es genügend Waffenbesitzer gibt, kann eine funktionierende Miliz im Notfall zusammengestellt werden. Die Regierung hat nicht das Recht den Waffenbesitz einzuschränken. Die Diskussion erinnert mich an das Referendum was demnächst in der Schweiz läuft. Grüsse aus dem Toggenburg. Valanagut (Diskussion) 19:24, 17. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]
Mal gut, dass es noch soviele Indianer gibt, die man bekämpfen muss. Da braucht es selbstverständlich eine funktionierende Miliz, die Waffen hortet. Also ehrlich: Wenn ich so eine "Kritik" wie von meinem Vorschreiber lese, der dann auch noch auf seine Schulbildung in Dakota verweist, es "anders gelernt hat" und den Artikel daher "nicht gut findet" - wo sind wir denn hier?? P.S. DAS bezieht sich NUR auf diese "Meinungsäußerung" von V.--2001:16B8:22D:5A00:3188:67FD:EFA9:BEC9 03:14, 3. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

(Übertrag Ende --AnnaS. (DISK) 11:25, 8. Aug. 2019 (CEST))[Beantworten]

Entstehungszusammenhang Sklaverei + Haitianische Revolution[Quelltext bearbeiten]

Dorothea Hahn schreibt in der taz:

"Mit der Sklaverei hängen auch die Anfänge des second amendment zusammen (...) Der Verfassungszusatz entstand im Jahr 1791, als im benachbarten Haiti Sklaven erfolgreich ggen Frankreich rebellierten. Aus Furcht vor Aufständen und vor der Flucht ihres "Besitzes" organisierten Plantagenbesitzer in den USA damals Milizen, die sie "Sklaven-Patrouillen" nannten. Das second amendment verschaffte dem Recht der Milizen auf Bewaffnung Verfassungsrang.", leider ohne Quelle. --Coyote III (Diskussion) 11:15, 21. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das beruht auf einem Text in RAW, einer Kulturzeitschrift von und für Afroamerikaner aus dem Jahr 2018. Darin stellte Thom Hartmann diese These auf. Sie wurde aber sofort zurückgewiesen und beruht auf Irrtümern oder Missverständnissen. Der Artikel in der en-WP hat war dazu. Grüße --h-stt !? 17:50, 2. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Schnittmenge Waffenbesitzbefürworter / Lebensrechtsbewegung[Quelltext bearbeiten]

Gibt es Daten / Untersuchungen, z. B. der Meinungsforschung, über Schnittmengen und Deckungen dieser beiden Gruppen ? Stark vermutlich dürften die Waffenbefürworter unter den christlichen Lebensschützern stark vertreten sein, was einen, Verzeihung, leicht ironischen Nachgeschmack hinterlässt... --129.187.244.19 14:09, 23. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

"2. Zusatzartikel"?[Quelltext bearbeiten]

Müsste es nicht "Zweiter Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten" heißen? "2." wird ja zumeist "zweitens" ausgesprochen. Zahlen bis 13 werden zudem meist ausgeschrieben.--Der Unbestechliche (Diskussion) 01:07, 28. Dez. 2020 (CET)[Beantworten]

Man scheibt doch auch 2.Platz, 2.Zahlung etc. --2A02:2455:621:B100:343B:E017:E726:65A5 08:14, 15. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Ungenaue Übersetzung[Quelltext bearbeiten]

… keep arms … heißt nicht, „Waffen besitzen“, sonst würde es „own arms“ lauten. „Keep arms“ bedeutet wohl eher „Waffen bereithalten“, die z.B. einer Miliz gehören könnten.

„composed of the body of the people“ heißt nicht „vom Volk selbst gewählt“, sondern „aus dem Volkskörper gebildet“, also, dass die Mitglieder dieser Miliz aus dem US-Volk stammen müssen. Wer diese Zusammenstellung vornimmt, ist hier nicht gesagt.

„Man kann in den Worten ‚A well regulated militia, being necessary for…‘ eine Zweckbestimmung sehen.“ Da es sich hier um eine Kausalsatzkonstruktion handelt, kann man nicht, sondern muss man dies als die Zweckbestimmung des 2nd Amendment sehen.

--HarryTheRam (Diskussion) 19:33, 21. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Du solltest aufpassen, nicht deine eigene Interpretation eines historischen Dokuments hier einzubringen. Es gibt zu diesem Text so viele maßgebliche Analysen, dass du nicht mit deinem Sprachverständnis vorgehen solltest. Grüße --h-stt !? 18:12, 27. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Warum schreiben wir mit Ziffer "2." und nicht "Zweiter"? Auf englisch heißt es "Second", nicht "2nd". Entsprechend natürlich auch die anderen Artikel. --Zollernalb (Diskussion) 14:08, 7. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ich finde das Lemma auch befremdlich. Einschlägig ist hier wohl Wikipedia:Namenskonventionen#Zahlwörter. Dort heißt es grundsätzlich: „Zahlwörter werden – sofern keine besonderen Gründe für andere Vorgangsweise vorliegen – in den Artikelnamen in der Regel ausgeschrieben.“ Dann folgt aber als Ausnahme „Paragraphen“ und „Gesetze“ (mit dem 19. Zusatzartikel als Beispiel). Das ist im Falle von Gesetzesparagraphen klar, bei Gesetzesnamen aber Unsinn, denn die werden immer ausgeschrieben. Man muss sich dazu nur einmal die alphabetische Liste aller Artikel anschauen: Es gibt kein einziges Lemma, das mit „2. Gesetz“ oder „3. Gesetz“ anfängt; alle betreffenden Lemmata lauten auf „Zweites Gesetz ...“ bzw. „Drittes Gesetz ...“. Und so ist es auch richtig. Es wäre also zweierlei zu tun: 1. Die Artikel zu den Amendments verschieben und 2. die falsche Regel in den NK korrigieren. --Jossi (Diskussion) 18:47, 7. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das Lemma ist schon richtig, guckt man sich einmal an, in welcher Literatur 2. Zusatzartikel steht und in welcher Zweiter Zusatzartikel steht, ist die erste Variante doch meines Betrachtens in der juristischen Fachliteratur zu finden.
Ansonsten liegen die Gesetze auf Zweites Gesetz, etc., weil im Allgemeinen der deutsche Gesetzgeber Gesetze mit Zweites Gesetz zu XY benennt und andere Gesetze, die tatsächlich 2. Gesetz heißen, meist solche sind, die nur einzelne Normen ändern, und bei uns keinen Artikel haben. --Ichigonokonoha (Diskussion) 18:55, 7. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Meine Meinung: a) zuerst "belämmert" die zuständige Stelle. b) in der deutschen Wikipedia nutzen wir i.d.R. für fremdsprachliche Lemmata eine angemessene Übersetzung. c) was erwartet der WP:OMA-Leser als Lemma? Daran sollten wir und orientieren. Grüße --Tom (Diskussion) 20:32, 7. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
@Tom, welches wäre denn dann deiner Meinung nach das richtige Lemma? --Zollernalb (Diskussion) 21:35, 10. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
M.M.n. passt es so wie jetzt, lieber Zollernalb. Danke der Nachfrage und schönes Wochenende. LG --Tom (Diskussion) 21:39, 10. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
da hätte ich aber doch noch Nachfragen: 1. wer ist hier die "zuständige Stelle"? Warum ist "2." die angemessene Übersetzung des fremdsprachlichen "Second"? Der WP:OMA-Leser (sage ich als OPA) liest bei "2." erstmal "Zweitens", nicht "Zweiter", oder täusche ich mich? --Zollernalb (Diskussion) 21:47, 10. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Zuständige Stelle ist die rechtswissenschaftliche Literatur. Da steht, zumindest mMn (nachdem ich mal einige Bücher überflogen habe) überwiegend nur 2. und nur ganz selten Zweiter (ähnlich zu den anderen). --Ichigonokonoha (Diskussion) 07:36, 11. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
ich hab dann nochmal bei weiteren Experten nachgefragt. --Zollernalb (Diskussion) 21:53, 10. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Da ich die Namenskonventionen für Normen in der Vergangenheit mitgestaltet habe, so viel von mir zur Info: Ausländische Rechtsnormen werden in den Namenskonventionen unter Nr. 9.1 Nr. 4 behandelt. Wie ihr seht, wird das aufgeworfene Problem dort nicht angesprochen. Ob es übersetzt „Zweiter“ oder „2.“ heißen sollte, hinge bei nationalen Rechtsnormen davon ab (diese Regelung gilt nach Nr. 9.1 Nr. 4 für ausländische Normen analog), wie der Gesetzgeber das selbst sieht. Dass Zahlwörter dabei grundsätzlich ausgeschrieben werden – wie teilweise oben behauptet –, dürfte nicht zutreffen. Im deutschen Bundesrecht gibt es beides, oft auch kombiniert (Vollbezeichnung/amtliche Kurzbezeichnung), nur mal so z.B.:

  • Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 22.11.2019 (BGBl. I S. 1746)
  • Drittes Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – 3. PStRÄndG) vom 19.10.2022 (BGBl. I S. 1744
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I. S. 2250)
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) vom 17.02.2020 (BGBl. I S. 166)
  • Dreiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (53. Anrechnungsverordnung – 53. AnrV) vom 28.06.2022 (BGBl. I S. 1014)
  • 54. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 10.12.1998 (BGBl.I S. 3651)

Zu sagen, es muss immer ausgeschrieben werden, sehen weder die Namenskonventionen vor, noch ist dies gängige Praxis im Bundesrecht. Was also tun? Den Namenskonventionen ist eine gewisse Tendenz zu entnehmen, dass in den Fällen, in denen eine eindeutige Bezeichnung nach der Nummer 9.1 Nr. 1 und Nr. 2 nicht bestimmt werden kann (trifft bei fremdsprachigen Numerus-Angaben wohl zu), die in der Literatur gebräuchlichen Bezeichnungen verwendet werden sollen (Nr. 9.1 Nr. 2 am Ende). Ob es „2.“ oder „Zweiter“ heißen sollte, hinge danach davon ab, was gebräuchlicher ist. Googelt man hier nach „2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten“ erhält man 25.200 Treffer, googelt man nach „Zweiter Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten“ sind es 5 Treffer. Dass das Bild in der (rein) juristischen Fachliteratur ein völlig anderes wäre (ich habe nicht nachgesehen), ist nicht ausgeschlossen, aber auch nicht besonders wahrscheinlich. Ich rege an, das Lemma so zu belassen wie es ist. Beste Grüße --Opihuck 21:02, 12. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Danke für die ausführlichen Erläuterungen, Opihuck. Wie ich sehe, habe ich die Sorgfalt der NK-Autoren unterschätzt. :-) I rest my case. --Jossi (Diskussion) 11:49, 13. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Gerne. --Opihuck 00:10, 16. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Mich wundert diese Disku. Die 2nd Amendment Foundation – eine der etwa 102 Orgas, welche als Lobby die Grundrechte auf Waffenbesitz vor den Gerichten einklagen – schreibt sich auf ihrer Homepage sowohl abgekürzt wie auch ausgeschrieben. Das scheint so eine deutsche Disku zu sein? --Heletz (Diskussion) 07:43, 16. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Natürlich ist das eine "deutsche Disku". Es geht ja auch um die Benennung in der deutschsprachigen Wikipedia... Ich sehe Vorteile in "Zweiter", weil "Zweiter" immer "Zweiter" heißt, während "2." im Großteil der Verwendungen "Zweitens" heißt und immer nur in Zusammenhang mit dem folgenden Satz "richtig" gelesen werden kann. Und selbst dann könnte es immer noch "Zweitens: Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten" gelesen werden. Und dann kommt eben noch dazu, dass die englischsprachigen Kollegen "Second" schreiben, wissen die nicht, was sie tun? Welchen Vorteil soll es denn haben, "2." zu schreiben? --Zollernalb (Diskussion) 08:14, 16. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
„deutsch“ wollte ich gelesen wissen als „sinnlos“, oder auch „entbehrlich“ . --Heletz (Diskussion) 06:52, 17. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
sehr interessante Definition des Wortes "deutsch". --Zollernalb (Diskussion) 08:14, 17. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Wir hätten die Kategorie:Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten. Alle mit Punkt! --Succu (Diskussion) 23:32, 16. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

hab ich gesehen, drum schrieb ich oben in meinem ersten Satz "Entsprechend natürlich auch die anderen Artikel." --Zollernalb (Diskussion) 23:42, 16. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Wie wärs mit römischen Zahlen? --Succu (Diskussion) 22:21, 17. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
wozu? Damit man es noch weniger gut lesen kann? --Zollernalb (Diskussion) 22:42, 17. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Weil es „offiziell“ Amendment II (1791) heißt? --Succu (Diskussion) 22:57, 17. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Und weil es Wikipedia:Schreibweise von Zahlen#Römische Zahlen gibt. --Succu (Diskussion) 23:02, 17. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
wie lautet denn dann dein konkreter Vorschlag für das Lemma? --Zollernalb (Diskussion) 23:11, 17. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Für alle unter der Kategorie sehe ich keinen Handlungsbedarf (mit Punkt), aber Verbesserungspotenzial. Gruß --Succu (Diskussion) 23:15, 17. Jun. 2023 (CEST) PS: Wie sieht deine Lösung für die Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten aus? --Succu (Diskussion) 23:19, 17. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Du willst verbessern, aber nicht handeln? Wie soll das funktionieren? Warum soll "mit Punkt" besser sein als ausgeschrieben? Ich habe ein paar Nachteile beschrieben, Vorteile hat hier noch niemend benannt. Deine anschließende Frage verstehe ich nicht. Hier geht es um Lemmata, warum willst du dort etwas ändern? --Zollernalb (Diskussion) 10:21, 18. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]
Die Rechtschreibregeln sehen vor, einheitlich zu verfahren; es ist unerwünscht, "Siebter Zusatzartikel" aber "14. Zusatzartikel" zu schreiben, bzw. in solchen Fällen ist "7. Zusatzartikel" okay. Ich gebe aber zu, daß ich in meinem früheren Hauptthemenbereich teils eine andere Regelung festgelegt habe, siehe Wikipedia:Namenskonventionen/Tropische Wirbelstürme#Schreibweise im Artikel, das ist aber abgeleitet vo den tatsächlichen Gegebenheiten, vulgo von den unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der NOAA einerseits und den anderen RSMCs bzw. der WMO andererseits. --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 19:58, 27. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]

Shays' Rebellion[Quelltext bearbeiten]

Hallo, im englischsprachigen Wiki-Artikel wird auf Shays' Rebellion hingewiesen, die auf die Ausgestaltung des zweiten Zusatzartikels wohl erheblichen Einfluss hatte. Sollte der deutschsprachige Artikel nicht mit der Schilderung dieses Einflusses ergänzt werden? Viele Grüße --2A02:810B:19A0:10F8:6822:C556:2220:F502 21:18, 1. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]

Im Artikel auf en-WP wird diese Rebellion nur im Kapitel über die Vorgeschichte in einem Satz erwähnt. Der damit verbundene Beleg ist albern und sollte schlicht gelöscht werden. Im en-Artikel über die Rebellion kommt das second amendment nicht vor. Daher sehe ich keinen ausreichenden Zusammenhang. Grüße --h-stt !? 01:14, 4. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]