Diskussion:Andreas Weigel (Politiker)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Perrak in Abschnitt Strafverfahren - kein eigener Abschnitt
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Andreas Weigel (Politiker)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Relevanz?[Quelltext bearbeiten]

http://www.dw-world.de/dw/article/0,,5382671,00.html?maca=en-rss-en-all-1573-rdf (nicht signierter Beitrag von 85.181.17.50 (Diskussion | Beiträge) 09:29, 25. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Mittlerweile hat die Berliner Zeitung den entsprechenden Artikel aus dem Netz genommen. Die Quelle scheint also nicht besonders seriös zu sein. Beim Tagesspiegel klingt das Ganze auch anders: http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Die-Gruenen-SPD-Verfassungsschutz;art122,3065033 Jetztiger Artikel ist daher überholt, würde ich sagen - zu viele Falschinformationen. -- 130.133.8.114 13:07, 28. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Hat Weigelt nicht gesagt, dass er zurücktreten wird oder hat er gesagt, dass er nicht zurücktreten wird? (Ich kann den Artikel in der Sächsischen Zeitung nicht lesen, jedenfalls nicht kostenlos.) Letzteres wäre eine viel stärkere Aussage, ich gehe mal sicherheitshalber von ersterem aus. --Migo Hallo? 12:05, 11. Jul 2006 (CEST)

Google und Google news finden nichts, wenn man nach "Andreas Weigel" und Rücktritt sucht - es scheint also keine Rücktrittsforderungen zu geben. Wird wohl aktueller werden wenn der Strafbefehl ergeht (wohl Mitte Juli). Und noch ne Kleinigkeit zum Wörtchen offenbar --Migo Hallo? 12:09, 11. Jul 2006 (CEST)

Ergänzungen unabsichtlich revertiert; habe einfach gedacht, dies sei die einzige Änderung und daher die alte Version wiederhergestellt. Sorry. 130.60.90.181 12:11, 11. Jul 2006 (CEST)

Absatz Strafverfahren[Quelltext bearbeiten]

Hi, im OTRS war eben eine Email vom Wahlkreisbüro des MdBs. Man ist dort über den Absatz unglücklich und hat schon eigenhändig versucht, ihn zu entfernen (was dankenswerterweise revertiert wurde). Sachlich sei schon alles richtig, aber die Proportionen des Artikels stimmen nicht so ganz. Der Einschätzung kann ich mich anschließen. Das Verfahren selbst ist erwähnenswert, aber irgendwie kommt der Rest des Andreas Weigel etwas zu kurz. Da es ja genug externe Quellen gibt, könnte man hier zweigleisig fahren: Den Absatz zum Strafverfahren leicht eindampfen und schauen, was der Mensch in den letzten 4 Jahren MdB-Dasein so gemacht hat. Ansonsten danke an allen, die kommentarlose Löschungen von belegten Absätzen rückgängig machen und danke an die Wahlkreisbüromitarbeiter, die dann auch früher oder später sich beim helpdesk melden. -- Mathias Schindler 15:28, 31. Jul 2006 (CEST)

Wir sind doch nicht die Prawda, Herr MdB

Wie bitte: Das Wahlkreisbüro eines MdB, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft betrügerische Handlungen verübt hat, war damit nicht einverstanden, dass darüber berichtet wurde und hat zu löschen versucht? Und jetzt sollen wir das Ganze überarbeiten, weil es dem MdB nicht passt? Sind wir die Hofberichterstatter eines selbstherrlichen, der Selbstkritik nicht fähig MdB, der davon, dass er sich strafbar gemacht hat, nichts lesen will. Überarbeitungsvermerk entfernt; wenn MdB ZUSÄTZLICH etwas zu seiner Person lesen will, dann soll er es selbst ergänzen, aber einfach missliebige Wahrheiten löschen geht ebenso wenig wie Überarbeitungs- und Beschönungsaufträge erteilen. Wer sind wir denn? 130.60.90.181 15:43, 31. Jul 2006 (CEST)

He, ganz ruhig, bitte. Das eine (ein schwacher Artikel) hat mit dem anderen (Wahlkreisbüro beschwert sich und weiss nicht so ganz, wie Wikipedia funktioniert) nichts zu tun. Der Artikel gehört aufgrund seiner Schwächen überarbeitet, nicht, weil ein MdB darum gebeten hat. -- Mathias Schindler 15:57, 31. Jul 2006 (CEST)

Nun, wie die Sache mit dem Löschen missliebiger Tatsachenberichte funktioniert, das haben die Wahlkreismitarbeiter immerhin gewusst. Gerade auf solche Ansinnen sollten wir nicht wie Befehlsempfänger reagieren. Stattdessen wäre zu überlegen, ob man diese merkwürdigen Bitten um Schönrederei und die Versuche der Tilgung (nicht etwa nur inhaltlichen Kürzung!) der Berichte über das Strafverfahren nicht auch der lokalen Presse im Raum Zwickau mitteilt. Vielleicht interessieren die sich dafür, wie sehr sich Herr Weigel denn wirklich "seiner Verantwortung stellen" will..... 130.60.90.181 16:09, 31. Jul 2006 (CEST)

Das Wahlkreisbüro hat mit dem völlig falschen Mittel bei einem an sich berechtigten Anliegen reagiert. Als sie gesehen haben, daß das nicht so funktioniert wie erhofft, haben sie sich an Wikipedias Helpdesk gewandt. Das ist erstmal ein guter Weg und hätte vielleicht besser andersrum erfolgen können. Nach einem kurzen freundlichen Telephonat ist jetzt auch dort klar, daß der Absatz als solche in den Artikel gehört und ggf. aktualisiert wird, wenn tatsächlich in den nächsten Tagen Post von der Justiz eintrifft. Das alles hat aber (ich wiederhole mich) nichts damit zu tun, daß die Proportionen im Artikel schlichtweg nicht stimmen. Darauf hätte schon vorher jemand anders kommen können. -- Mathias Schindler 16:14, 31. Jul 2006 (CEST)

Ich finde den Artikel nicht so schlecht: Umfangreiche Berichte darüber, ob ein MdB im Jahr 2003 mit Herrn X oder Frau y gesprochen hat, werden von anderen MdBs auch nicht in die Wiki-Enzyklopädie aufgenommen. Er ist nun einmal nur von regionaler Bedeutung, da genügen im Wesentlichen der Lebenslauf und der Abgeordnetenstatus. Nur wenn die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben wurde, er den (schon ergangenen!) Strafbefehl wohl rechtskräftig werden lassen will und damit (ob das schon passiert ist weiss ich nicht) wegen Betruges bestraft wird, dann halte ich das für enzyklopädiewürdig. Andere Straftaten von anderen MdBs stehen auch hier. Eine Abweichung kann ich nicht erkennen. Sein Tagebuch oder seine Presseinfos sollten wir jedenfalls nicht hier abdrucken - das machen wir bei anderen Hinterbänklern auch nicht. 130.60.90.181 16:28, 31. Jul 2006 (CEST)

Ich habe mal bei Lexisnexis das Archiv an Presseberichten und Agenturen nach ihm durchsucht. Von den 52 Treffern beziehen sich nach Ausschluss von Dopplern und Menschen, die auch Andreas Weigel heissen, etwa 30 auf seine Arbeit im verteidigungspolitischen Bereich (mehr als 20 davon mit seiner Abwicklungsbereitschaft der Wehrpflicht). In jüngerer Zeit ist er durch seine Arbeit als Sprecher der Landes-SPD Sachsen häufiger in der Presse zu unterschiedlichen Themen. Ein bisschen hat die Arbeit in der Verteidigungspolitik auch in Richtung "Innere Sicherheit" ausgestrahlt, eine Forderung von ihm könnte man seeehr überspitzt und überzogen und polemisch als "Wir brauch ein Reichsicherheitshauptamtsurrogat" interpretieren. Sächsische Lokalpresse habe ich mir noch nicht angeschaut. Es ist in der Tat relativ unergiebig. Kann sein, daß es ja einer ist, der statt großer PR in die Sacharbeit geht, da müsste es also Dokumente aus den Bundestagsarchiven geben :) -- Mathias Schindler 16:36, 31. Jul 2006 (CEST)

Ich schalte mich in die Diskussion mal mit ein, auch, wenn ich eure große Aufregung ob dieses Artikels nicht ganz nachvollziehbar finde. Habe ich richtig verstanden, dass jemand den Absatz Strafverfahren gelöscht hat? Meiner Auffasung nach ist die Idee von Wikipedia, dass sich jeder beteiligen kann, solange er nicht falsche Informationen streut, was damit nicht der Fall war, oder? Ich bin auf den Wikipedia- Eintrag gestoßen, als ich für eine Hausarbeit Informationen über SPD- Positionen, darunter Weigels Positionen zum Kongo- Einsatz suchte, die recht differenziert waren. Er hat sich da als einer der Sprecher des Netzwerkes hervorgetan innerhalb der parlamentarischen Debatte. Ich bin auch der Meinung, dass das Strafverfahren im Artikel bleiben sollte- aber findet ihr nicht, dass man ob der Fairness und Verhältnismäßigkeit z.B. erwähnen sollte, in welchen Ausschüssen er arbeitet und sowas? Das hat nichts mit Hofberichterstattung zu tun, sondern würde vielmehr Wikipedia ob vollständigerer Informationsbereitstellung aufwerten. Mexen. 16.58, 02.August 2006

"Habe ich richtig verstanden, dass jemand den Absatz Strafverfahren gelöscht hat? Meiner Auffasung nach ist die Idee von Wikipedia, dass sich jeder beteiligen kann, solange er nicht falsche Informationen streut, was damit nicht der Fall war, oder? " So ist es, die Mitarbeiter vom Wahlkreisbüro sollen die Löschung versucht haben, was doch reichlich dreist ist. Natürlich kann jeder mitarbeiten, aber wenn die eigenen Mitarbeiter hier die Wahrheit "wegbeschönigen", dann wirft das schon ein eigenwilliges Bild auf das Verständnis von "die Verantwortung übernehmen" - und dies hatte Weigel nach Zeitungsberichten ja angeblich tun wollen. Schließlich haben sie im e-Mail-Verkehr selbst zugegeben, dass die Informationen alle zutreffen. 130.60.90.181 17:34, 2. Aug 2006 (CEST)

Hallo, was für ein Diskussionston soll denn das sein, den du das anschlägst? Ich habe meine Meinung geäußert, mit welcher Wortwohl ich das tue, ist meine Sache- das brauchst du nicht zu zitieren und versuchen, es damit lächerlich zu machen. Das finde ich kindisch, unsachlich und wenig konstruktiv. Wenn wir also von persönlichen Beleidigungen absehen können, dann bleibt zu konstatieren, dass die sich eingemischt haben, auf eine Weise, die uns nicht passt- letztlich finde ich das alles aber nicht so dramatisch, wie es in der Diskussion dargestellt wird. Weil: natürlich gehört es auch zu den Risiken von Wikipedia, dass sich eben jeder betiligen kann. Das ist Vor- und Nachteil des Lexikons, und das ist ein strukturelles Merkmal, das man nicht wird ändern können und vor allem, wollen. Ich denke, es wäre nicht schlecht, wir würden die Diskussion mal ein wenig "runterholen" und uns nicht als Rächer der enttäuschten und getäuschten Wähler aufspielen. Das können wir nicht sein, und mein normativer Anspruch ist es auch nicht. Das Strafverfahren wird so oder so stattfinden, und Weigel die Konsequenzen und Verantwortung zu tragen haben- mit oder ohne Eintrag in Wikipedia. Die Löschung würde ich also nicht als ein Indiz dafür betrachten, dass Weigel der Justiz zu entkommen sucht ;-) ich denke, da sind wir uns einig. Mexen. 14.58. 03.08.2006

Hoppla, da ist aber jemand hypersensibel. Wenn 2 Zeilen herauszitiert werden, um deutlich zu machen, worauf sich die Antwort bezieht, dann sehe ich darin nichts Lächerliches. Auf die Wortwahl bin ich doch gar nicht eingegangen. Ich sehe auch keine Stelle auf dieser ganzen Diskussionsseite, an der sich irgendwer als Rächer von Wählern "aufgespielt" hat. Haben Sie am Ende eine ganz andere Seite gelesen und hier irgendetwas verwechselt? Von Beleidigungen sehe ich ebenfalls nichts, die tauchen dann erst im letzten Beitrag mit den Worten (oh, ich zitiere schon wieder - sorry) "kindisch", "unsachlich" und "wenig konstruktiv" auf. 130.60.90.181 15:15, 3. Aug 2006 (CEST)

Ich habe keine Lust, mich mit dir zu streiten. Ich habe die Seite nicht verwechselt, finde aber, dass der Eindruck entsteht, hier sei massiver Betrug, Täuschung Korruption oder noch Schlimmeres passiert. Und das ist in meinen Augen definitiv nicht der Fall. Wenn es interessiert, erfährt es auch so. Kann mich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Diskussion irgendwie nicht zielführend ist, weil du dich darauf festgeschossen zu haben scheinst, dass das Gegenteil der Fall war. Deswegen überlasse ich dir gerne das Feld auf der Suche nach der ewigen Wahrheit. 18.34. 03.08.2006

Amt ruht usw.[Quelltext bearbeiten]

"Nur beschreiben was ist"; Weigel hat gesagt, er wolle sich zu seiner Verantwortung bekennen, was nun einmal idR heisst, er wolle zurücktreten. Das hat er eindeutig gesagt - insofern ist das keine Spekulation von uns. Noch eindeutiger ist der Zusammenhang mit der Generalsekretärswahl; hier hat er zuvor eingeräumt, dass er mittels unrichtigen Angaben die Fördermittel beantragt hat. Dass trotz allem die SPD ihn zum Generalsekretär wählt, also von der Verurteilung eben nicht überrascht wurde, halte ich für unbedingt erwähnenswert. Und ganz einfach wird es dann schließlich mit dem momentanen Ruhen des Generalsekretärsamtes, das kann man ohne Weiteres nachlesen unter: http://www.spd-sachsen.de/landesvorstand.html. Dort steht: Andreas Weigel, MdB Generalsekretär - Amt ruht z.Zt. Damit halte ich es für ausreichend nachgewiesen, dass all das durchaus "ist und nicht nur sein könnte". Oder? Achatos 19:31, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Was die Delegierten bei ihrer Wahl bewegt oder nicht bewegt hat, ist völlig irrelevant und reine Spekulation. Im Übrigen ist dem Sachverhalt in einem eigenen Abschnitt ausreichend Rechnung getragen. --TMFS 19:39, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Niemand hat darüber spekuliert, warum die Delegierten ihn gewählt haben. Tatsache ist aber, dass ihnen das bekannt war - und das darf man bei nur drei Tagen Abstand zwischen Wahl und Verurteilung wohl erwähnen. Das Einlegen der Rechtsmittel halte ich übrigens nicht für hinreichend nachgewiesen. Gleich nach der Entscheidung des AG gab es die Pressemeldung der SPD, dass das Urteil NOCH nicht rechtskräftig sei und Weigel Rechtsmittel einlegen wolle. Ob er es getan hat, ist damit nicht belegt. Schreiben was ist, nicht was sein könnte... (oder?)Achatos 19:44, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe das mal dahingehend geändert, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. --TMFS
Das trifft aber nur zu, wenn Du positiv wissen würdest, dass er Rechtsmittel eingelegt hat, vgl §§ 314 / 341 StPO. Oder stimmt die Behauptung in Deinem Profil, Du wärest Jurist etwa doch nicht? Achatos 19:53, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Strafrecht konnte ich noch nie leiden. Aber ich habe auch eben nochmal im Schönfelder die Nr. 90 bemüht. Also: Lass uns mal schreiben, dass er angekündigt hat Rechtsmittel einzulegen. Damit ist allen Zweifeln Rechnung getragen. --TMFS 19:56, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Eigentlich hattest Du gefordert, das zu schreiben, was ist und nicht das, was sein könnte (in Sachen "Verantwortung übernehmen" galt das zumindest). Dann würde ich mit ebenfalls nur irgendwie in Aussicht gestellten Rechtsmitteln eigentlich ebenso verfahren wollen. Achatos 12:05, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ich habe mir nochmal die SPD-Presseerklärung rausgesucht. Da heißt es: Andreas Weigel legt Rechtsmittel ein und lässt Amt des Generalsekretärs ruhen. Andreas Weigel wird gegen das heutige Urteil Rechtsmittel einlegen. Die mündliche Urteilsbegründung trägt seiner Ansicht nach den Schuldvorwurf nicht. Nach Prüfung der schriftlichen Begründung wird seine Verteidigung entscheiden, ob sie in Revision am Oberlandesgericht Dresden oder in Berufung am Landesgericht Zwickau gehen wird. Daraus geht ja nun hervor, dass er auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen wollte. --TMFS 14:06, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten
"Daraus geht ja nun hervor, dass er auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen wollte." - eben, dass er dies am Tag der Urteilsverkündigung WOLLTE - und mehr geht daraus eben nicht hervor. Achatos 17:39, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Parteitag[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diesen Nebensatz zu seiner Wahl zum Generalsekretär entfernt: obwohl gegen ihn bereits Anklage im unten näher aufgeführten Strafverfahren erhoben worden war und seine Ausführungen zu dieser Angelegenheit (Absicht sich nicht selbst zu bereichern, Geld sei nach Aufdeckung inzwischen zurückgezahlt worden) den Betrugsvorwurf nicht entkräften konnten. Das ganze Verfahren wird in einem eigenen Abschnitt ausreichend und ausführlich erläutert. Deshalb können wir an dieser Stelle auf eine Zusammenfassung verzichten. Darüberhinaus ist das Wort "obwohl" POV. Schließlich gilt die Unschuldsvermutung. --TMFS 20:07, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Mindestlohndebatte[Quelltext bearbeiten]

Text wiedereingefügt, denn: Es wird hier keine pauschale Gegnerschaft zu Mindestlöhnen schlechthin behauptet, sondern nur darauf hingewiesen wurde, dass der Text derselben Mindestlohn-Gesetzespläne, für die dieser Weigel im März 07 noch Unterschriften sammelte, im Juni von ihm die Gegenstimme bekam. Dass er so den zunächst angeblich von ihm befürworteten Text (nicht einen ähnlichen, sondern denselben!) ablehnt, das ist binnen solch kurzer Zeit durchaus bemerkenswert, auch und gerade bei einem, dessen gespaltenes Verhältnis zur Wahrheit ja mittlerweile auch gerichtskundig ist!EinNeuerBenutzer 18:38, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es ist überhaupt nicht bemerkenswert, wenn Weigel und mit ihm die gesamte SPD-Bundestagsfraktion (bis auf vier Ausnahmen) gegen einen von der Linksfraktion eingebrachten Antrag stimmen. --TMFS 01:22, 26. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Zur Klarstellung hier nochmals der eingefügte Satz:

"Als Bundestagsabgeordneter stimmte er im Juni 2007 gegen gesetzliche Mindestlöhne, obwohl er Ende März 2007 noch für inhaltlich denselben Antrag medienwirksam Unterschriften gesammelt hatte."

Bemerkenswert ist in der Tat nicht das Abstimmungsverhalten als solches, da könnte man ja jede Abstimmung hier erwähnen, was uferlos wäre. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass er sich auf seiner Homepage noch immer (Eintrag vom 27.3.2007) mit seinem Engagement für gerade die Unterschriftensammlung zu DIESEM Antrag brüstet und er dann im Bundestag DIESEN Antrag dann ablehnt. Da Du zu dieser (dann doch bemerkenswerten) Tatsache nicht Stellung genommen hast, gehe ich (wohlwollend) von einem Missverständnis aus und erlaube mir, diesen Satz wieder einzufügen. EinNeuerBenutzer 11:37, 26. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Weigel vertritt als SPD-Politiker natürlich auch weiterhin SPD-Politik. Dazu gehört auch die Einführung von Mindestlöhnen. Dadurch hat sich an dem Antrag der Linksfraktion sicher nichts geändert. --TMFS 13:52, 26. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Deine unbelegten Behauptungen bzw. Vermutungen ("Weigel vertritt natürlich (wieso "natürlich"?) auch weiterhin...") bleiben ohne Nachweise. Im Artikel sollten Fakten zählen und als solche lassen sich sowohl die frühere Unterschriftensammlung in der Öffentlichkeit als auch das gegenteilige Abstimmungsverhalten zu dem (nochmals:) INHALTLICH IDENTISCHEN Antrag einwandfrei nachweisen. Deine Vermutungen hingegen sind wohl POV. Im Übrigen solltest Du nicht meine Diskussionsbeiträge (einschliesslich deren Überschrift) nachträglich verändern, das gehört sich einfach nicht. Was eine Lüge ist und was nicht, ist nun wírklich objektiv feststellbar - da passt Dein Hinweis aus "NPOV", denn das Verschleiern von Lügen oder Berlogenheit hat mit NPOV nichts zu tun. EinNeuerBenutzer 13:23, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Der Widerspruch, den Du versuchst zu konstruieren, ist in Wahrheit keiner. Es ist doch ganz klar, dass er für Mindestlöhne ist. Deshalb hat er ja wohl Unterschriften dafür gesammelt. Klar ist doch aber auch, dass die SPD-Bundestagsfraktion - und so eben auch Weigel - gar nicht anders konnte, als gegen den Linksfraktion-Antrag zu stimmen, wenn sie nicht den Bruch der Koalition riskieren und einen Kompromiss mit der Union gefährden wollte. Natürlich freut sich die Linkspartei - und Du ja offenbar auch - dass ihr gelungen ist, die SPD vorzuführen. In einem seriösen Artikel hat so etwas aber nichts verloren. Denkbar wäre es höchstens zu schreiben: Mit der weit überwiegenden Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion stimmte Weigel gegen den von Linksfraktion eingebrachten Antrag zur Einführung eines Mindestlohns. Dieser Satz müßte dann aber in jeden Artikel zu einem SPD-Bundestagsabgeordneten. Und dafür ist die Sache einfach zu unbedeutend. Und lass bitte das "Verlogenheit" aus der Überschrift. EOD --TMFS 13:41, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Deine Erwiderung strotzt nur so vor starken Worten, die den POV kaschieren sollen, klare Argumente hast Du nicht zu bieten. Es sei eben "klar", dass er denseben Antrag hätte diesmal ablehnen müssen, "natürlich" (keinerlei Belege!) sei er für den Mindestlohn, auch wenn er in Abstimmung das genaue Gegenteil tut, und dann ist angeblich noch "klar", dass Weigel nicht anders konnte. Klar konnte er anders, da musst Du nur mal in Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG schauen! Und was die Anführung des Abstimmungsverhaltens anderer Bundestagsmitglieder hier soll, das bleibt völlig im Dunkeln, geht es doch hier in diesem Artikel nur um einen Abgeordneten, nämlich W. Oder meinst Du, dass sich Weigel in der Anonymität der Masse verstecken muss/sollte? EinNeuerBenutzer 14:37, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn jemand für ein Anliegen Unterschriften sammelt, ist wohl der Schluss erlaubt, dass er es auch gerne umsetzen möchte. Weigel scheint also Mindestlöhne zu befürworten. Nun kommt die Linksfraktion und schreibt ihren Antrag zu Mindestlöhnen bei der SPD ab. Dahinter steckt mit Sicherheit nicht das aufrichtige Anliegen, Mindestlöhnen zum Durchbruch zu verhelfen sondern wohl vielmehr die taktische Erwägung dem politischen Gegner, der auf einen Koalitionspartner angewiesen ist, schaden zu können. Dass Du hier gerne das Geschäft der Linkspartei betreiben möchtest, sei Dir zugestanden, NPOV ist es aber nicht. --TMFS 17:08, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Die Ansammlung der Deine Mutmaßungen und Unterstellungen nur sehr dürftig kaschierenden "starken Worte" muss noch um "mit Sicherheit" ergänzt werden. Nachweise für die von Dir lediglich unterstellte Unaufrichtigkeit der von Dir offensichtlich nicht geschätzten Partei bleibst Du schuldig. Wer so argumentiert wie Du, wird kaum überzeugen können. Wenn Du glaubst, die Schädigung des politischen Gegners sei wichtiger als die konsequente Verfolgung eines politischen Ziels, dann bist Du vielleicht bei der SPD gut aufgehoben. Mit Unterstellungen unredlicher Motive solltest Du Dich dennoch zurückhalten - auch und gerade im Interesse der SACHLICHKEIT der hiesigen Diskussion! EinNeuerBenutzer 17:19, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ach, weißt Du, wer immer wieder die Überschrift in "Verlogenheit auch in der Mindestlohndebatte" ändert, muss anderen über Sachlichkeit keine Vorträge halten. Und es ist eben realitätsfern und naiv annehmen zu wollen, die SPD-Abgeordneten hätten sich nur deshalb von ihrem Ziel, Mindestlöhne durchzusetzen, entfernt, weil sie einem entsprechenden Antrag der Linksfraktion nicht zugestimmt haben. Das ist leider reine Polemik. --TMFS 17:25, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Aus welchen Gründen der eine oder andere SPD-Abgeordnete (hier geht es nur um einen) anders gestimmt hat, darüber habe ich selbst zunächst nicht spekuliert. Wenn Du den Antrag im Deutschen Bundestag aber von vornherein als nicht aufrichtig und in der Absicht zu schaden gestellt zu diffamieren versuchst, dann hinterfrage ich doch auch mal die Motivation der den Antrag ablehnenden Abgeordneten. Aber mit solchen Mutmaßungen kommen wir ja hier nicht weiter, was mittlerweile hoffentlich auch Du eingesehen hast. EinNeuerBenutzer 17:36, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Um Mogelzahn zu zitieren: "Dann mal Butter bei die Fische": Hat Weigel anders abgestimmt, als die übergroße Mehrheit der Fraktion? Hat Weigel maßgeblich auf die Zustimmung zur Beschlussempfehlung hingewirkt? Hat Weigel zu dem Antrag geredet oder wenigstens eine Erklärung nach § 31 GOBT abgegeben? So weit ich es überblicke, sind doch alle Fragen mit nein zu beantworten. Daher will mir nicht einleuchten, weshalb ein solches Abstimmungsverhalten eine Erwähnung - und erst recht eine solch wertende - verdient hätte. Damit wir alle wissen, worüber wir reden, ist hier das Protokoll der Sitzung einsehbar. Der Antrag wird debattiert unter TOP 15 ab Seite 10615. --TMFS 17:45, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Kein Wunder, dass die Diskussionsbeiträge hier so endlos werden, wenn man Dir alles mindestens viermal erklären muss: Es geht überhaupt nicht darum, ein einzelnes Abstimmungsverhalten zu erwähnen, sondern auf den Widerspruch des BESONDEREN PERSÖNLICHEN ENGAGEMENTS in Gestalt der medial inszenierten Unterschriftenkampagne einerseits und des genau gegenteiligen Abstimmungsverhaltens andererseits hinzuweisen. Dies könnte von mir aus auch durch folgenden Satz geschehen: "Weigel sammelte im März 2007 Unterschrfiten für die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne, stimmte dann dann aber im Juni 2007 im Bundestag (wie die Mehrheit seiner Fraktion) gegen den inhaltlich genau der Unterschriftenkampagne entsprechenden Antrag (der von der Linkspartei eingebracht worden war)." (Damit wäre als Kompromissvorschlag auch das von Dir für wichtig gehaltene Abstimmungsverhalten der anderen Abgeo. seiner Partei mit erwähnt, wenngleich ich das an sich für nicht nötig halte.)EinNeuerBenutzer 17:58, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Weigel hat doch aber gar kein "besonderes persönliches Engagement" an den Tag gelegt. Die Unterschriftenkampagne ist eine der gesamten SPD (vgl. [1]). --TMFS 18:02, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Er schmückt sich mit einem Bekenntnis zu der Sammlung und der eigenen Unterstützung auf seiner Webseite. Im übrigen ist "andere haben aber auch" weder beim Abstimmungsverhalten noch bei der Unterschriftensammlung ein taugliches Argument. EinNeuerBenutzer 18:03, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Die ganze SPD wirbt weiter für Mindestlöhne. Weigel erfüllt kein besonderes Merkmal, das eine Erwähnung rechtfertigen würde. Und verzichte doch bitte auf die ständige Änderung der Überschrift dieses Absatzes. Damit diskreditierst Du Dich nur selbst. --TMFS 19:41, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Nun wegen EW ind der falschen Version gesperrt. Ich gebe zu bedenken, das die zufällig gesperrte Version keinerlei WP:QA hat und bitte um Versachlichung der Disk. --LKD 14:40, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Version ist, wie wir alle wissen, immer die falsche. --TMFS 17:08, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kein Wahlkreis, nicht "sein Wahlkreis"[Quelltext bearbeiten]

Die letzten Änderungen sind leider falsch: Weigel hat, wie zuvor auch vermerkt war, nie einen Wahlkreis gewonnen, sondern er ist über die Landesliste eingezogen. Daher ist der Wahlkreis Zwickau der von Herrn Luther (CDU) und nur seiner, nicht aber der des Herrn Weigel, der nur zufällig dort wohnt und der dort mehrfach erfolglos kandidierte. Für Listenabgeordnete sollte daher nicht von "seinem Wahlkreis" gesprochen werden; Benutzer Gamma9 hat den Artikel verfälscht und verschlimmbessert. Korrekturabteilung12 19:01, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Unfug. Er tritt 2009 in dem Wahlkreis an. -- blunt. 19:10, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Wo jemand erfolglos antritt, das spielt keine Rolle: Erfolglose Kandidaten werden nie hier in die Enzyklopädie aufgenommen. Wo Weigel zufällig auch noch kandidiert hatte, ist völlig irrelevant, denn diese Kandidatur hatte keine Bedeutung dafür, dass er MdB wurde. Nur weil er zufällig auch noch auf der Landesliste abgesichert war, kam er in den Bundestag. Jeder Wahlkreis ordnet nur einen Abgeordneten ab - und das ist im genannten Wahlkreis der CDU-Kandidat. Gerne kann vermerkt werden, dass er sich erfolglos um den Wahlkreis bewarb - Abgeordneter dieses Wahlkreises ist er offensichtlich nicht. @blunts: Vielleicht mal im BWahlG nachlesen, bevor die eigene Unkenntnis dazu führt, dass Sie die anderen mit "Unfug" und ähnlich ungehobelten Kommentaren beleidigen? Korrekturabteilung12 21:12, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Kürzer ist es nun, inhaltlich ist es auch richtig. Ob es "glatter" ist, weiss ich nicht: zweimal "kandidiert" ist sprachlich auch nicht besonders gelungen. Ich kann aber damit leben und werde es nicht mehr ändern. Gruß Korrekturabteilung12 21:36, 22. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Verfassungsschutz: Bericht der Berliner Zeitung wohl nicht haltbar - Links funktionieren nicht mehr[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt über die Kontakte zum Verfassungsschutz ist wohl wirklich nicht zu halten. Mittlerweile funktioniert da nur noch der Focus-Link. Alle anderen haben ihre Berichte zurückgezogen.

Der einzige Artikel, der noch im Netz ist und die Story mit ein wenig Abstand kommentiert, ist ein Artikel auf dem Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Die-Gruenen-SPD-Verfassungsschutz;art122,3065033

Das klingt doch so, als ob der Bericht der Berliner Zeitung nicht zu halten ist, oder? Da die ganze Berichterstattung (bis auf die Recherchen des Tagesspiegel) jedoch nur auf diesem Artikel beruhen, sollte man den Absatz grundsätzlich in Frage stellen. -- 130.133.8.114 15:28, 29. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Können wir die Überschrift nicht treffender formulieren? Immerhin hat Weigel nicht nur gewusst, sondern nach eigenem Bekunden sogar ausdrücklich und vorab zugestimmt, dass dieser Verfassungsschutzspitzel sowohl parlamentarische Vorgänge bearbeitet als auch Spitzelberichte schreiben soll. Das hat ja wohl eine andere Qualität, weshalb nachvollziehbar ist, warum sich englischsprachige Zeitungen und die Grünen darüber erregten. In einer Zeit, in der jede vor Jahrzehnten unterschriebene MfS-Erklärung einen Medienrummel auslöst, kann darüber, dass dieser Weigel sich den Geheimdienstspitzel aktiv ins Haus holt, nicht so lapidar hinweggegangen werden. Es geht immerhin um den Schutz der Arbeitzsfähigkeit und der Vertraulichkeit unseres höchsten Parlaments. Der Bürger, der sich an seinen Abgeordneten mit Sorgen wendet, ahnt sicher nicht, dass der Verfassungsschutz mitliest - schon gar nicht, weil der Herr Abgeordnete das sogar so wollte. Richtigsteller47 10:41, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Strafverfahren - kein eigener Abschnitt[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt über das Strafverfahren hatte in der Vergangenheit bereits zu Fragezeichen geführt. Wir sind der Ansicht, dass er entfernt werden muss. Das Strafurteil wird dennoch im Abschnitt über den Rücktritt erwähnt. Ein paar Erwägungen dazu: Entscheidungskriterien der Wikipedia bei Erwähnung von Strafurteilen sind die Rechtsprechung und die eigenen Relevanzkriterien und Grundsätze. Alle Personen (verurteilte Straftäter und auch Politiker) haben danach ein Recht auf Resozialisierung. Daher sind Erwähnungen von Straftaten kritisch zu überprüfen, insbesondere wenn "kein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich besteht" (siehe Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Resozialisierung). Es muss zudem ein neutraler Standpunkt eingenommen werden, nicht etwa ein hämischer/skandalisierungslustiger/politskeptischer Standpunkt. Einzelne Aspekte dürfen nicht überakzentuiert werden (siehe Neutraler Standpunkt). Diese Kriterien werden in dem Artikel missachtet, wenn das Strafurteil einen so großen Teil des Artikels unter eigener Überschrift einnimmt. Das Strafurteil ist aus dem BZR getilgt, da es mehr als 10 Jahre zurückliegt - Grundgedanke für diese Regelung ist die Resozialisierung. Die Strafe führte zu keinem Zeitpunkt (!) zur Vorbestraftheit. Sie führte auch nicht zu nachhaltiger Schädigung der Karriere o.Ä., wie hier geltend gemacht wurde. Kurz: Sie hat heute keinerlei lexikalische Relevanz mehr. Wir machen die Löschung daher rückgängig. Die Straftat wird - das sei noch einmal unterstrichen - dennoch im Zusammenhang mit dem Rücktritt erwähnt. Es soll keine "Schönschreiberei" stattfinden - das ist nicht unsere Aufgabe. Aber der Artikel in der jetzigen Form geht über das Angemessene und Zulässige deutlich hinaus. Dies zu korrigieren, sollte auch im Sinne der Wikipedia sein. Wir freuen uns auf die Diskussion. --Guttmann.legal (Diskussion) 12:36, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Da bin ich anderer Ansicht, siehe hier. Schnabeltassentier scheint ebenfalls meine Einschätzung zu teilen, siehe hier. Grüße --EH (Diskussion) 13:06, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Jupp. Wir halten hier grundsätzlich fest, was/wie in wichtigen Medien wiederholt dokumentiert/berichtet wurde, und aus meiner Sicht war der Vorgang keine Bagatelle. Daher gehört es im Artikel beschrieben. --Schnabeltassentier (Diskussion) 13:08, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten
"Es bleibt so, weil wir es richtig finden" ist etwas dünn. Noch immer ist nicht klar, warum das Strafverfahren einen eigenen Abschnitt benötigt und worin die heutige Relevanz besteht. Der Vorschlag, das Strafverfahren dort zu behandeln, wo es sinnvoll und relevant ist (nämlich im Zusammenhang mit dem Rücktritt) wurde nicht einmal diskutiert. Das ist keine inhaltliche Auseinandersetzung. Grüße --Guttmann.legal (Diskussion) 16:42, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Unsere Argumentation lautet nicht „Es bleibt so, weil wir es richtig finden“, sondern: wir bearbeiten, ergänzen oder löschen Artikelinhalte so, wie es dem Regelwerk und Grundgedanken der Wikipedia entspricht. Wenn es verschiedene Meinungen dazu gibt, ob die Inhalte in Artikel übernommen oder gelöscht werden sollten und ob die Artikelinhalte wirklich erwähnenswert sind, diskutieren wir das anhand der hier geltenden Regeln zunächst aus. Relevanz vergeht dabei hier übrigens nicht, eher im Gegenteil. Bei einer Person, die hier (momentan nur) einen Eintrag aufgrund der historisch bekleideten Position als Politiker hat (Stichwort: Relevanz), sollte der Leser auch erfahren, warum die Karriere als Politiker endete. Zu entfernen wären da eher Details, die irrelevant sind wie der Familienstatus und Anzahl der Kinder etc. --Schnabeltassentier (Diskussion) 17:23, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Du widersprichst diametral den Wikipedia Regeln. Schnabeltassentier: "Relevanz vergeht dabei hier übrigens nicht, eher im Gegenteil" Wikipedia: "Weil lebende Personen ein Recht auf Nichterwähnung von Vorstrafen nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne haben, müssen Artikel, die solche Informationen bereits seit längerer Zeit enthalten, kritisch auf deren Berechtigung geprüft werden." (siehe Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Resozialisierung) Wie erklärst Du Dir das? Außerdem: Die Karriere endete doch überhaupt nicht, das ist schlicht eine falsche Behauptung. Hast Du dafür irgendeinen Beleg? --Guttmann.legal (Diskussion) 22:31, 28. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich finde es ja einigermaßen frech, dass du einem Autor mit rund 50.000 Bearbeitungen und 500 geschriebenen Artikeln Unkenntnis über unsere eigenen Regeln vorwirfst. Wir haben den Artikel und die Erwähnung der Straftat kritisch auf deren Berechtigung geprüft und sind daher zu dem Schluss gekommen, dass weiterhin ein öffentliches Interesse und ein längerfristiger Bezug zur Biographie besteht. Wie bereits beschrieben, ein Rücktritt vom Amt des Landesgeneralsekretärs der zweitgrößten Partei Deutschlands ist langfristig relevant. Grüße --EH (Diskussion) 16:21, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Wir würden uns überhaupt nicht anmaßen, irgendeinem Autoren Unkenntnis zu unterstellen (haben wir auch nirgendwo geschrieben). Wir haben lediglich unterschiedliche Auffassungen über die Anwendung der Regeln. Das ist doch etwas völlig Normales. --Guttmann.legal (Diskussion) 17:09, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten

3M Ein klarer Fall von WP:BIO - siehe die dortige Erklärung. Die Argumentation "Wir halten hier grundsätzlich fest, was/wie in wichtigen Medien wiederholt dokumentiert/berichtet wurde" ist sowohl falsch (die Wikipedia bedient sich vorhandener Quellen, sie macht sich aber nicht zwangsläufig deren Sichtweise zu eigen - vor allem dann nicht, wenn das Geschehen lange zurückliegt) als auch nicht mit WP:BIO vereinbar. Das Gegenteil wäre z. B. andauernde Auswirkung bzw. andauernde Berichterstattung zu belegen - was ich nicht sehen kann. Zudem ist die Anmerkung, das Strafverfahren wäre an passender Stelle (beim Rücktritt) ausreichend erwähnt völlig richtig. Eine prominente Erwähnung desselben entspricht offensichtlich einem "getarnten" Kritikabschnitt, der ebenfalls nach WP:BIO unerwünscht ist "Artikel über Ideologien, Glaubensfragen oder Richtlinien bedürfen in vielen Fällen kritischer Absätze – Personenartikel jedoch selten". --GiordanoBruno (Diskussion) 17:21, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Kritik-Abschnitte in Politiker-Artikeln sind Standard. Und das ist auch gut so, kein Mensch braucht von der eigenen Website abgeschriebene Politiker-Artikel. --EH (Diskussion) 17:31, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten

@GiordanoBruno: es ist wohl eine Frage, über welche Bearbeitungen wir hier sprechen. Diesen Edit hätte ich problemlos durchgewunken. Diesen Edit aber so nicht. Der Wikipediaeintrag (und damit dessen Relevanz) beruht eindeutig auf der Politikertätigkeit und auf nichts anderem. Und wenn er das Mandat aufgrund dieses Vorfalls niederlegen musste und darüber ausführlich berichtet wurde, dann gehört das aus meiner Sicht im Artikel entsprechend erwähnt, natürlich genauso wie der weitere Verlauf des Verfahrens. Ich sehe keinen Grund dafür, dies hier nicht zu erwähnen. In den Archiven der Zeitungen und Magazine wird man das nachlesen können, solange sie bestehen, aber hier müssen wir das schwärzen? --Schnabeltassentier (Diskussion) 17:42, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Eben, im Artikel heißt es "Am 2. Mai 2007 trat Weigel, nach seiner Verurteilung wegen Fördermittelbetruges im Berufungsverfahren, vom Amt des sächsischen SPD-Generalsekretärs zurück" - damit hat sich der Fall für ein Lexikon - im Einklang mit WP:BIO und WP:NPOV. Weder wird etwas verschwiegen, noch muss man etwas "schwärzen". Man sollte sich immer im Klaren über eins sein: Die Quellen, die du anführst, sind archiviert - in den verkauften Exemplaren hat man längst Fisch eingewickelt, Niemnand interessiert sich mehr dafür. Die Wikipedia ist nicht dazu da, eine tagesaktuelle Aufregung von anno dunnemals zu konservieren. Die breite Berichterstattung mag vielleicht irgendwann mal angemessen gewesen sein - aber das hat eine Halbwertszeit und die ist längst überschritten. --GiordanoBruno (Diskussion) 18:17, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Wenn die Aufhebung der Immunität noch erwähnt wird, lässt sich da gefühlt sicherlich ein Kompromiss finden. --Schnabeltassentier (Diskussion) 18:33, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Habe ich kein Problem mit - ist für die Verurteilung ja notwendig und eine besondere Hürde auf dem Weg zu dieser. --GiordanoBruno (Diskussion) 18:37, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Danke für die Diskussion, Schnabeltassentier und GiordanoBruno. Es ist tatsächlich ein Unterschied, ob eine Tatsache recherchierbar ist oder wie sehr sie die Biografie in der Wikipedia dominiert. Vergessen wir nicht, dass die Wiki-Bio durchaus eine Art "CV" für Prominente darstellt. Ausgewogenheit ist daher sehr wichtig - und das kann auch bei Politikern bedeuten, dass man Strafverfahren nach über zehn Jahren nicht mehr als Headline führt. Zum Kompromissvorschlag: Die Aufhebung der Immunität ist ja sogar rechtlich zwingend notwendig, da sonst gar nicht hätte ermittelt werden können. Das können wir natürlich als Tatsache ergänzen. Zusammen mit Details der Verurteilung (Strafmaß) könnte das dann so aussehen: "Wegen eines Strafverfahrens hob der Bundestag am 1. Juni 2006 Weigels Immunität als Bundestagsabgeordneter auf. Am 2. Mai 2007 trat Weigel nach einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen wegen Fördermittelbetrugs zurück. Seit 2008 ist er Vorsitzender des neu gegründeten Kreisverbandes Zwickau." (Statt: "Nach seiner Verurteilung wegen Betruges am 13. Dezember 2006 erklärte Weigel, er werde sein Amt als Generalsekretär der sächsischen SPD bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens ruhen lassen. Am 2. Mai 2007 trat Weigel, nach seiner Verurteilung wegen Fördermittelbetruges im Berufungsverfahren, vom Amt des sächsischen SPD-Generalsekretärs zurück. Seit Januar 2008 ist er Vorsitzender des neu gegründeten SPD-Kreisverbandes Zwickau.") Dann würden wir die "ich lass mein Amt ruhen"-Erklärung weg (mangels Relevanz, er ist ja zurückgetreten) und den Abschnitt des Strafverfahrens streichen. Gut? --Guttmann.legal (Diskussion) 17:09, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten
"Wiki-Bio durchaus eine Art "CV" für Prominente darstellt". Da hast du die Wikipedia-Regeln klar missverstanden, bitte WP:WWNI gründlich studieren. Wikipedia dient nicht als Selbstdarstellungsplattform. Für eine komplette Streichung des Abschnitts besteht nach wie vor keine ausreichende Begründung. Über eine Umformulierung kann man natürlich diskutieren. --EH (Diskussion) 17:22, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Das ist so nicht richtig. Wenn Abschnitte in einem Artikel bezweifelt werden, ist eine Begründung für eine Beibehaltung des Abschnitts notwendig. Relevanz zu begründen liegt immer bei dem, der etwas in einem Artikel haben will. --GiordanoBruno (Diskussion) 18:16, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Einen Grund für Beibehaltung von Informationen liefert wohl zumeist Rezeption in Form von Belegen, die aus diesem Grund im Artikel nachzulesen sind. In diesem Fall sind es momentan vier Stück. Gründe gegen andere Formulierungen sehe ich darin allerdings, wie zuvor EH42, auch nicht. --Schnabeltassentier (Diskussion) 18:36, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten
aktuelle Rezeption? Wirklich? Oder doch eher der Schnee von vorgestern, der irgendwann mal interessant war und jetzt mit WP:BIO kollidiert? --GiordanoBruno (Diskussion) 21:02, 7. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Jedenfalls deutlich mehr Rezeption als anderes andere was der Mann jemals gemacht hat. Zuletzt ist diese unrühmliche Geschichte 2013 in diesem Sachbuch des Heyne Verlages behandelt worden. --EH (Diskussion) 18:58, 8. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Also keine aktuelle Rezeption, die eine prominente Abweichung von den in Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Straftaten verlangten Zurückhaltung rechtfertigen würde. --GiordanoBruno (Diskussion) 19:21, 8. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Was denn für eine "prominente Abweichung"? Solche Abschnitte sind in Artikeln von Politikern und anderen A-Promis doch Standard. Wie gesagt, die Kontroversen sind hier so ziemlich das einzige, was eine außergewöhnliche Rezeption erfahren hat und gut belegt ist. Es ist ein maßgeblicher Teil der Biographie (Aufgabe eines wichtigen politischen Amtes) und wird aktuell (2013) noch öffentlich rezipiert. Ein langfristiges öffentliches Interesse scheint mir da klar zu bestehen. Bernd Bergmann & Schnabeltassentier sehen das ja offensichtlich auch so. Wie ebenfalls schon gesagt, gegen Umformulierungen habe ich überhaupt nichts einzuwenden. Persönliche Schlussbemerkung: "Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie es vielleicht ohnehin nicht tun." Grüße --EH (Diskussion) 16:55, 9. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Dem habe ich wenig bis nichts hinzuzufügen. Erwähnt werden sollten Dinge, über die nennenswert und dauerhaft überregional berichtet wurde, die ihm zur Relevanz gemäß den geltenden Richtlinien verhelfen und die für den Werdegang in dieser Position maßgeblich waren/sind. Nicht mehr und nicht weniger, aber das ist für den Leser und den Artikel aus meiner Sicht essentiell. Zudem sollte man beachten, dass alle aufgeführten Quellen auch nicht in die Archive gehen und ihre Berichte dazu ersatzlos vernichten werden, eher im Gegenteil: die Archive werden zunehmend digitalisiert und damit noch einfacher durchsuchbar, Beispiel: Der SPIEGEL. Daher werden die Vorgänge wohl auch noch jahrelang einfach online zu finden sein, Wikipedia hin oder her. Genausogut könnte man da über die ähnlich ausführlich dargestellten Details des Lebenslaufs, die keinerlei Relevanz spendieren, Herrn Weigel aber in eher gutem Licht darstehen lassen, diskutieren/löschen, Stichwort „Ehrenamtliche Tätigkeiten“. Aber das Fass will ich nicht auch noch aufmachen... --Schnabeltassentier (Diskussion) 18:09, 9. Mär. 2016 (CET)Beantworten
3M: Es gibt ein Recht auf Resozialisierung; die Strafe ist getilgt und hat „vergessen“ zu werden; siehe auch Lebach-Urteil, in dem es um viel gravierendere Straftaten ging. Der Abschnitt ist meiner Meinung nach zu entfernen. --Horst Gräbner (Diskussion) 22:51, 9. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Das stimmt doch nicht. Demzufolge müssten auch die Zeitungsberichte allesamt verschwinden. Tun sie aber nicht. --EH (Diskussion) 09:29, 10. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Zeitungsberichte verschwinden im Archiv. Wir reden hier nicht über die Löschung der Versionsgeschichte, sondern die Entfernung des Abschnitts aus dem Artikel, die dringend geboten ist. −Sargoth 13:16, 10. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Warum das? Ich lese hier leider keine neuen Argumente. Der Mann ist als Politiker aktiv, die Tat breit rezipiert und wird aktuell (Jahr 2013) weiterhin thematisiert. Von daher kann man von einem anhaltenden öffentlichen Interesse ausgehen, so dass es eigentlich kein Problem mit WP:BIO geben dürfte. Wenn der Mann seine politische Karriere beendet hätte und eine Privatperson wäre, sähe das m.E. ganz anders aus. Aber er ist immer noch eine Person des öffentlichen Lebens. Mit der Resozialisierung gibt es soweit ich weiß keinerlei Probleme. Oder sind dir welche bekannt? Insofern wird diesem Gedanken auch Genüge getan. --EH (Diskussion) 16:25, 10. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Auch Politiker sind Bürger dieses Staates, für die das Grundgesetz gilt. Das öffentliche Interess an einer Berichterstattung hat mit zunehmende Abstand zur Tat/Verurteilung zurückzutreten (hier mittlerweile knappe neun Jahre). Es gibt einige einschlägige Urteile zu dieser Thematik (siehe u. a. auch hier (1 BvR 1946/04)). Die Tat stand zudem nicht im Zusammenhang mit seiner politischen, sondern seiner beruflichen Tätigkeit, der angerichtete Schaden war relativ gering. Die WP-Relevanz ergibt sich aufgrund seiner Tätigkeit als Politiker, sein beruflicher Werdegang spielt nur am Rande eine Rolle; selbst im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit dürfte diese Tat für nichts mehr herangezogen werden, da die Strafe verbüßt und gelöscht ist. --Horst Gräbner (Diskussion) 18:41, 10. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Nun, mir ist die Rechtslage durchaus bewusst. Allerdings kann man freilich darüber streiten, ob hier das öffentliche Interesse überwiegt, so wie ich die Lage einschätzte. Ich denke, bei einem vermeintlichen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte sollte sich Herr Weigel direkt an die WMF wenden. Die haben täglich mit solchen Entscheidungen zu tun und Rechtsanwälte, die sich in der Materie weitaus besser auskennen als wir alle zusammen. Falls sie deiner Einschätzung zustimmt, kann sie den Inhalt per Office Action aus dem Artikel dauerhaft entfernen. So hätte Herr Weigel auch dauerhaft Sicherheit, dass nicht alle 2 Wochen jemand den Inhalt wieder einfügen möchte. Nur weil eine PR-Agentur logischerweise das Beste für ihren Klienten rausholen will, müssen wir nicht im vorauseilenden Gehorsam springen. Im Zweifel für den Leser. Grüße --EH (Diskussion) 11:29, 11. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Weil wir nicht in der Lage sind, ethisch zu handeln, empfiehlst du einen autoritativen Weg? Selten so eine Polemik gelesen. Das öffentliche Interesse ist derzeit, außer im Landkreis, wo er noch aktiv ist, mit 0 anzusetzen. −Sargoth 16:11, 11. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Wir wollen den Fall kommunikativ angehen - und eben nicht sofort zu juristischen Verfahren greifen, wie es früher bei solchen Konflikten üblich war. Juristische Gefechte im Hintergrund sind immer möglich, aber wir bevorzugen die kommunikative und transparente Auseinandersetzung. Niemand erwartet "vorauseilenden Gehorsam". Auch gibt es kein "ihr" gegen "wir", sondern nur verschiedene Auffassungen. Keiner der Diskutanten kann sich zum Advokaten der Leser aufschwingen. Zurück zur Sache: Es zeichnete sich ja bereits ein von GiordanoBruno und Schnabeltassentier angestoßener Kompromiss ab, der wohl auch von Horst Gräbner und Sargoth unterstützt wird. EH lehnt den Kompromiss weiterhin ab und möchte, dass alles so bleibt wie es ist. Argument ist jetzt, dass dieses Forum das falsche wäre und die Sache anwaltlich geregelt werden soll. Wir würden aber aus genannten Gründen ein Vorankommen in diesem Forum bevorzugen. Wir werden daher den Kompromissvorschlag vor dem Hintergrund des hoffentlich zutreffend wiedergegebenen Stimmungsbildes zum Wochenbeginn umsetzen.--109.45.2.234 16:30, 11. Mär. 2016 (CET)Beantworten
@Sargoth. Inwiefern ist es ethisches Handeln, wahre Tatsachen dem Leser vorzuenthalten, die innerhalb von 2 Minuten bei Google sowieso auf x Seiten weiterhin zur freien Verfügung stehen? Offenbar greift hier noch nicht mal das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, ansonsten wären diese Informationen ja nicht mehr per Suchmaschine abrufbar. Von daher wäre ich mir ziemlich sicher, dass die WMF die Anfrage ablehnen würde, so wie sie es in der Vergangenheit fast immer getan hat. Mir ist kein einziger deutscher Fall bekannt, wo dies notwendig wäre. Kennst du einen? --EH (Diskussion) 16:41, 11. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Mir ist zwar bewusst, dass es auf der Diskussionsseite nicht nach dem Abstimmungsprinzip geht, aber ich will doch nochmal bestätigen, dass ich die Problematik ähnlich sehe wie EH. Mit dem o.g. Kompromiss könnte ich zwar auch leben. Aber ich hätte damit doch einige Bauchschmerzen, zumal hier vermutlich der Anwalt des Politikers (Guttmann) quasi halboffiziell versucht hat, unschöne biografische Details zu tilgen. Wenn die Wikipedia dem "Recht auf Vergessenwerden" zu genügen hat, dann sollte dies automatisch erfolgen, also durch eine Art "Bot", der alle Gerichtsurteile durchsucht und nach Ablauf einer bestimmten Frist entfernt. Anderenfalls entsteht eine Ungleichheit, die darin besteht, dass diejenigen, die einen teuren Anwalt beauftragen können, ihre weiße Weste wiederherstellen können.Und andere, die weder Zeit noch Geld haben, um hier lange Diskussionen zu führen, bei denen bleibt der Makel "ewig" stehen. --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:26, 11. Mär. 2016 (CET)Beantworten
@Guttmann.legal. Ein Wort noch zu euch. Selbstverständlich gibt es hier ein "wir" gegen "ihr". Ihr vertretet ausschließlich die Interessen eures Klienten, wir vertreten hingegen die Interessen aller Menschen, die unsere Enzyklopädie lesen und auf Vollständigkeit & Objektivität vertrauen. Ihr werdet gut dafür bezahlt, das Maximum für euren Klienten rauszuhauen. Wir arbeiten hingegen ehrenamtlich ohne einen einzigen Cent, um das bestmögliche Ergebnis für alle Leser zu erreichen. Von einem "juristischen Gefecht" habe ich auch nicht gesprochen. Eine freundliche Anfrage ohne gleich die Schrotflinte auszupacken tut es auch. Und bitte keine Änderungen am Artikel vornehmen, bevor hier nicht ein Konsens erzielt wurde. Schnabeltassentier kann sich auch meiner Argumentation anschließen, sofern ich ihn richtig verstanden habe. Und Bernd Bergmann hast du auch unterschlagen. Kein guter Stil. --EH (Diskussion) 15:09, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Lieber EH, die Debatte über Agenturen und Wikipedia müssen wir hier nicht noch einmal führen - das ist bereits ausgiebig und in allen Facetten geschehen (mit dem Ergebnis, dass Agenturen zur Wikipedia beitragen dürfen). Es ist schlicht unsachlich, jemandem argumentatives Gewicht abzusprechen, weil derjenige damit Geld verdient. Ein gutes Argument wird nicht dadurch schlecht, dass es berufshalber vorgetragen wird. Und wer ist denn "wir", für die Du Dich hier regelmäßig zum Wortführer aufschwingst? Das ist schlicht anmaßend, wie ja bereits von anderer Seite (gehört die dann eigentlich nicht mehr zum "wir"?) viel deutlicher als von uns mitgeteilt wurde. Von "Schrotflinte" hat auch niemand gesprochen außer Dir. Konsens ist ebenfalls nichts, worüber Du entscheiden kannst. Was Bernd Bergmann angeht - touché, das war keine Absicht. Wir hatten ihn hier unter den Beitragenden nicht gesehen. Bitte belass es doch künftig bei solchen Sachargumenten. So etwas ist uns allemal lieber als Belehrungen, Herabsetzungen und Mutmaßungen - sogar wenn Du, wie im eben genannten Punkt, Recht hast. --Guttmann.legal (Diskussion) 19:35, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Nun aber einmal mehr zur Sache, d.h. dem Kompromiss: Da Bernd Bergmann meint, er könne mit dem Kompromiss leben und es andere Fürsprecher und vor allem gute Argumente gibt, sehe ich jetzt keinen Grund, warum wir diese Lösung nicht durchführen können. Zum Ihrem Bot-Argument, lieber Bernd Bergmann: Ja, das wäre sicher praktisch, aber der Abwägungsprozess ist noch und auf absehbare Zeit zu komplex und die Gerichtsurteile nur anonymisiert öffentlich. Bis dahin müssen wir das lösen, indem die Betroffenen selbst oder deren Interessenvertreter (hier also wir) Änderungen aufgrund des Zeitablaufs anregen, mit Für- und Widersprechern debattieren und irgendwann zu einer Lösung kommen. Das ist rechtsstaatlich übrigens gesünder, da transparenter als wenn ein Roboter im Stillen den Daumen hebt oder senkt. Dass wir als Agentur und Interessenvertreter da zunächst immer einen schweren Stand haben, ist absolut begreiflich und in Ordnung. Aber den Sachargumenten muss man sich deshalb ja nicht verschließen. Grüße --Guttmann.legal (Diskussion) 19:35, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Da das Stimmungsbild doch recht eindeutig ist und Bernd Bergmann sowie Schnabeltassentier mit einer Zwischenlösung einverstanden sind, habe ich folgenden Kompromiss in den Artikel gesetzt: Weigel trat 1994 in die SPD ein und war von 1999 bis 2007 Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Aue-Zwickau. Von 1998 bis 2007 war er Mitglied im SPD-Landesvorstand von Sachsen. Am 10. Dezember 2006 wurde Weigel auf einem Parteitag der sächsischen SPD mit 53 % der Stimmen zum Generalsekretär der sächsischen SPD gewählt. Nach einer Verurteilung in erster Instanz wegen Betruges am 13. Dezember 2006 erklärte Weigel, er werde sein Amt als Generalsekretär der sächsischen SPD bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens ruhen lassen.[1] Am 2. Mai 2007 trat Weigel, nach seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen Fördermittelbetruges im Berufungsverfahren, vom Amt des sächsischen SPD-Generalsekretärs zurück. Er hatte 2002 in seiner damaligen Funktion als Vorstand bei den Johannitern unrichtige Angaben im Zusammenhang mit Lohnkostenzuschüssen der Bundesanstalt für Arbeit gemacht, wobei ein Schaden von knapp 10.000 Euro entstand.[2] Seit Januar 2008 ist er Vorsitzender des neu gegründeten SPD-Kreisverbandes Zwickau. Hier sind alle wesentlichen Informationen enthalten und ordentlich mit den wichtigsten Quellen untermauert. Grüße --EH (Diskussion) 19:53, 15. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Ich halte es für völlig ausreichend, wenn das Resultat - nämlich die Verurteilung in zweiter Instanz - mit der entsprechenden Quelle erwähnt wird - (mein Edit). Damit ist dem Informationsbedürfnis mehr als Genüge getan. Es geht hier immerhin um Dinge, die bald 10 Jahre zurück liegen. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 21:52, 15. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Ohne meine Ergänzung versteht der Leser überhaupt nicht, was damals vorgefallen ist. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso diese kleine Ergänzung nicht möglich sein soll. Wir sind mit der Entfernung des eigenen Abschnitts schon sehr weit dem PR-Konto entgegen gekommen. Als Kompromiss wurde in dieser Diskussion die Löschung des Abschnitts und eine kurze Erweiterung unter dem Abschnitt "Partei" angeregt. Dies habe ich getan. Alternativ kann der Abschnitt über die Straftat gerne auch wieder rein, da offenbar noch Klärungsbedarf besteht und dieser Kompromiss nicht akzeptiert wird. --EH (Diskussion) 17:28, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Bei einer bald zehn Jahre zurückliegenden Verurteilung muss man sich eher fragen, ob man sie überhaupt erwähnt. "Artikel, die solche Informationen bereits seit längerer Zeit enthalten, sollten kritisch auf deren Berechtigung geprüft werden". Es reicht völlig aus, zu erwähnen, dass er überhaupt verurteilt wurde. Und in zwei, drei Jahren sollten wir uns überlegen, ob die Verurteilung nicht insgesamt getilgt werden sollte. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 18:01, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Es geht im übrigen nicht darum, Weigel oder dem PR-Konto entgegen zu kommen, sondern darum, dass wir uns an unsere eigenen Regeln halten. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 18:40, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Wir haben diese Informationen kritisch überprüft und zumindest die Hälfte aller Benutzer ist zu dem Schluss gekommen, dass WP:BIO eben nicht verletzt wird und die zeitüberdauernde Relevanz klar erkennbar ist. Dass du einen Edit-War anzettelst finde ich nicht in Ordnung. --EH (Diskussion) 19:07, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten
So etwas kann man doch nicht per Abstimmung lösen. Aber selbst wenn: 4 Benutzer waren der Meinung, dass die Information nicht erwähnt werden sollte (OK, Guttmann.legal ist Partei, aber das könnte man jedem anderen Benutzer auch unterstellen), 3 dass sie rein sollte und jetzt komme ich als Nummer 8 und meine, dass 1. die Tatsache durchaus erwähnt werden sollte, aber 2. nicht im Übermaß, sondern in dem Umfang, wie sie für die Biografie wichtig ist. Wenn das kein Kompromiss ist, weiß ich auch nicht... --Reinhard Kraasch (Diskussion) 19:21, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Moment mal, da verwechselst du was. Niemand hat sich hier gegen eine komplette Löschung der Informationen aus dem Artikel ausgesprochen, nicht mal das PR-Konto. Es ging immer nur darum, den Abschnitt als solchen zu löschen. Das wurde eben unter der Prämisse akzeptiert, die Infos in dem anderen Abschnitt leicht auszubauen. Und genau das macht mein Vorschlag: Die wichtigsten Infos bleiben kurz und knapp im Artikel, nicht jedoch als eigener Abschnitt. Die Straftat wird nicht in der Vordergrund gestellt, aber es wird auch keine wichtige biographische Stelle geschönt. --EH (Diskussion) 17:51, 18. Mär. 2016 (CET)Beantworten

 Info: Ich habe den Artikel jetzt ohne die umstrittenen Informationen gesperrt und bitte euch darum, dass hier auszudiskutieren und euch im Zweifelsfalle noch weitere Meinungen einzuholen. Und um eines klarzustellen: Das ist explizit keine Entscheidung, dass die Informationen aus dem Artikel draußen bleiben sollen. – Filterkaffee ᴅɪsᴋ 20:41, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Nur zur Info - Reinhard Kraasch erklärte auf seiner Disk "Ich bin wie geschrieben draußen - sucht euch einen anderen für eure Pseudo-Kompromisse." (22:58, 17. Mär. 2016). Das hat leider den Nebeneffekt, dass wir ihn argumentativ wohl auch nicht mehr erreichen können... --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:56, 18. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Da der Artikel ja Morgen Abend wieder offen ist und seit dem Beitrag von Bernd Bergmann und mir am 18. März kein Widerspruch zu dem von mir vorgeschlagenen Text kam, frage ich noch mal explizit: Gibt es begründete Einwände gegen diesen Vorschlag? Ansonsten würde ich das entsprechend umsetzen. Grüße --EH (Diskussion) 16:43, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Siehe auch hier: „im Zweifel für die Privatsphäre“. So wie der Artikel jetzt formuliert ist, ist das ausreichend. --Horst Gräbner (Diskussion) 16:49, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Es ist noch niemand auf das Argument eingegangen, warum auf Wikipedia nicht stehen darf, was aus mehreren Drittquellen weiterhin problemlos recherchierbar ist. --Bernd Bergmann (Diskussion) 21:52, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Wenn manche Journalisten meinen, das zu brauchen, und gegen Grundprinzipien unseres Rechtssystems verstoßen, dann muss das nicht die Richtschnur für die Wikipedia sein. --Horst Gräbner (Diskussion) 21:55, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Hm. Könntest du bitte etwas genauer erklären, weshalb mein Textvorschlag mit 1,5 Sätzen mehr gegen unseren Rechtsstaat verstößt, die aktuelle Version dann aber nicht? Und ob ein Verstoß gegen Gesetze unseres Rechtsstaates vorliegt, entscheiden normalerweise Gerichte. Und nicht Otto Normalverbraucher bzw. Otto Normalwikipediabenutzer. Da aber a) die Zeitungsberichte, b) das Sachbuch und c) die Google-Suche (trotz Urteil des EuGH) weiterhin die Tatsachen problemlos zur Verfügung stellen, gehe ich davon aus, dass es damit juristisch kein Problem gibt und rechtlich wohl das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt. Wäre dies nicht der Fall, könnte sich Herr Weigel über seine Anwälte problemlos an die Zeitungs-Redaktionen, den Verlag sowie den Google-Löschbeirat wenden, um eine Entfernung zu erwirken. Da die Informationen wie gesagt weiterhin online sind, ergibt sich daraus, dass a) die Anwälte von Weigel selbst dieses Vorgehen als aussichtslos aufgrund der Rechtslage betrachten oder b) Gerichte bereits zugunsten der Informationsfreiheit entschieden haben. So oder so. Es gibt aus meiner Sicht momentan keinen Nachweis dafür, dass die Sache juristisch betrachtet entfernt bzw. gekürzt werden müsste. Von mir aus könnten wir auch eine Anfrage an die WMF stellen, wie deren Anwälte die Sache sehen. Die haben mit solchen Einschätzungen täglich zu tun. --EH (Diskussion) 10:10, 24. Mär. 2016 (CET)Beantworten
5 Tage lang keine Antwort. Deshalb gehe ich mal davon aus, dass der Textvorschlag von mir keine Probleme macht. Nicht mal das PR-Konto hat sich mehr gemeldet und Einwände gegen den Vorschlag gebracht. Ich würde sagen, sofern da nix mehr kommt, setze ich den Vorschlag um und wir können die Diskussion mit diesem Kompromiss beenden. --EH (Diskussion) 14:00, 29. Mär. 2016 (CEST)Beantworten
Setz das um. Mit Erklärung der Umstände ist das weniger ehrenrührig als jetzt, wo nur die Verurteilung als solche im Artikel steht. -- Perrak (Disk) 13:07, 31. Mär. 2016 (CEST)Beantworten

Kein Beleg für "Kontakte zum Verfassungsschutz"[Quelltext bearbeiten]

(Jetzt in eigenem Abschnitt.) Der hier bereits diskutierte Abschnitt "Kontakte zum Verfassungsschutz" ist sehr problematisch. Die Überschrift ist falsch und daher rechtswidrig. Keiner der aufgeführten Belege besagt, dass Weigel Kontakte zum Verfassungsschutz pflegen würde. Sein Mitarbeiter hatte solche Kontakte, aber dies ist kein Artikel über ihn, sondern über Andreas Weigel. Behauptungen, Kontakte zum Verfassungsschutz zu pflegen, sollten nicht leichtfertig aufgestellt werden. Es erschließt sich uns außerdem überhaupt nicht, warum ein von der Zeitung selbst zurückgezogener Artikel überhaupt noch in der Wikipedia als Beleg geführt wird. Auch dies zeugt davon, dass hier der Lust an der Skandalisierung nachgegeben wurde. Die Tatsache, dass ein Verfassungsschutzmitarbeiter auch für einen Abgeordneten arbeitet, mag problematisch sein, aber ist nicht der Skandal, zu dem ihn die "Berliner Zeitung" zunächst aufgeblasen hatte. Selbst die grüne Opposition ist laut "Tagesspiegel" der Auffassung, eine Bespitzelung durch den Verfassungsschutz sei "fernliegend". Dass der Fall öffentliche Aufmerksamkeit erregt, ist nachvollziehbar. Dass die Wikipedia den Fall in der Biografie von Andreas Weigel breit ausführt, ist jedoch nicht nachvollziehbar. Es fehlt - wie auch an anderer Stelle - schlicht am neutralen Standpunkt. Wir sprechen uns daher für eine Löschung dieses Abschnitts aus und bitten um Feedback. --Guttmann.legal (Diskussion) 16:35, 24. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Abgelehnt. Durch angegebene Quellen klar relevant. PR bitte woanders machen. Danke. Grüße --EH (Diskussion) 17:27, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten
3MDu hast hier nichts abzulehnen, wer glaubst du eigentlich, wer du bist? Die Überschrift ist offensichtlich irreführend um das böse Wort "gelogen" nicht in den Mund zu nehmen. Du kannst höchstens einen Vorschlag zur Verbesserung derselben machen, so wie sie jetzt darstellt, ist sie ein klarer Verstoß gegen WP:Q - die Überschrift kann von jedem jederzeit an die Quelle angepasst werden, dafür ist dein OK nicht notwendig. --GiordanoBruno (Diskussion) 17:34, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Jeder kann Vorschläge ablehnen ;-) Ich habe mal die Überschrift angepasst, dürfte damit erledigt sein. Grüße --EH (Diskussion) 17:49, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Das finde ich jedenfalls deutlich besser als vorher. --GiordanoBruno (Diskussion) 18:19, 29. Feb. 2016 (CET)Beantworten
  1. Sächsische Zeitung: Sächsischer SPD-Generalsekretär wegen Betrugs verurteilt, vom 13. Dezember 2006
  2. SPD-Generalsekretär wegen Betrugs verurteilt. handelsblatt.com, 2. Mai 2007