Diskussion:Bundesrat (Deutschland)/Archiv/1

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Archiv
bis 2012
ab 2013
Wie wird ein Archiv angelegt?

Vorsitz

Eine Übersicht welches Land wann den Vorsitz hatte und in Zukunft den Vorsitz haben wird, fehlt. Was ist wenn Bundesländer ihre Folge in der Einwohnerzahl ändern?

Zustimmung. Zum Vorgriff aufs Anlegen einer Tabelle ein paar Sachinfos, welches Bundesland wann den Vorsitz hatte (in Klammern Ministerpräsident/in bzw. Bürgermeister/in bei den 3 Stadtstaaten) - soweit ich sie weiß (Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. November):
Geschäftsjahr 2007/2008 Hamburg (Ole von Beust, CDU)
Geschäftsjahr 2006/2007 Mecklenburg-Vorpommern (Dr. Harald Ringstorff, SPD)
Geschäftsjahr 2005/2006 Schleswig-Holstein (Peter Harry Carstensen, CDU)
Geschäftsjahr 2004/2005 Brandenburg (Matthias Platzeck, SPD, bis 1995 Bündnis90/Grüne)
Geschäftsjahr 2003/2004 Thüringen (Dieter Althaus, CDU)
Geschäftsjahr 2002/2003 Sachsen-Anhalt
Geschäftsjahr 2001/2002 Berlin
Geschäftsjahr 2000/2001 Rheinland-Pfalz
Geschäftsjahr 1999/2000 Sachsen
Geschäftsjahr 1998/1999 Hessen
Geschäftsjahr 1997/1998 Niedersachsen
Geschäftsjahr 1996/1997 Baden-Württemberg
Geschäftsjahr 1995/1996 Bayern
Geschäftsjahr 1994/1995 Nordrhein-Westfalen
Geschäftsjahr 1993/1994 Bremen
Geschäftsjahr 1992/1993 Saarland
Geschäftsjahr 1991/1992 Mecklenburg-Vorpommern
-- 80.134.124.179 10:17, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Auflistung der Stimmen nach Parteien

Ich finde die Auflistung der Stimmen nach Parteien etwas unglücklich, denn schließlich dürfen die Stimmen der Bundesländer nicht gesplittet werden. Außerdem kann man m.W. diese Zusammensetzung so nicht festlegen. Wenn z.B. für Berlin Wowereit nicht teilnimmt, kann es auch passieren, dass 2 SPD- und 2 PDS-Vertreter im Bundesrat sitzen... --Hedavid 12:51, 5. Jan 2004 (CET)

  • Stimmt. Die Tabelle ist so sinnvoll wie Aufteilung nach Haarfarbe. --Braunbaer 21:42, 5. Jan 2004 (CET)
Wahrscheinlich wäre es sinnvoll, diese Liste zu verändern: Bundesland - Stimmen - Regierungskoalition und im Anschluss eine Tabelle nach Koalitionen zu stellen. - Die dürfte dann auch für Abstimmungen aussagekräftiger sein, wird ja schließlich auch bei neuen Abstimmungen in den Zeitungen ständig abgedruckt. --Hedavid 22:37, 5. Jan 2004 (CET)
  • erledigt EBB 13:26, 7. Feb 2004 (CET)

preussisches Herrenhaus

Lieber Anonymus, der Bundesrat tagt im ehemaligen preussischen Herrenhaus. So stehts im Übrigen auch auf der Webseite des Bundesrats selbst. -- Sansculotte 15:11, 6. Jul 2004 (CEST)

Wunschliste

Ihr werdet gemerkt haben, dass ich seit gestern zusammen mit Benutzer: Berlin-Jurist an der deutlichen Erweiterung des Artikels arbeite. Wer etwas Bestimmtes im Artikel sehen möchte, aber sich nicht traut, es selbst reinzuschreiben (keine Sorge, ich beiße nicht), kann mir hier in die Liste seine Wünsche (in Bezug auf den Artikel) eintragen. Ich will versuchen, sie zu verwirklichen. Falls bis heute Abend, Samstag, 19.2.2005, 20.00 Uhr, nichts (mehr) da ist, würde ich das Ding dann ins Review stellen. Soll wieder eine Art vorgezogenes Review sein, damit mir das da nicht um die Ohren fliegt. --EBB (Diskussion) 13:31, 19. Feb 2005 (CET)

Wunschliste:

  • Der Artikel ist ja schon sehr umfangreich. Es gibt sicherlich noch viel daran zu tun. Beim einmaligen Durchlesen ist mir aber nur eine Frage gekommen: Wo tagte der Bundesrat vor 2000? Euch wünsche ich viel Gelingen Gruß --Micgot 14:58, 19. Feb 2005 (CET) - Tja stelle ich meine Frage genauer :-) in welchen Gebäude in Bonn tagte er bis 2000? --Micgot 22:58, 20. Feb 2005 (CET)
Erwischt *g*. Bild vom Gebäude kommt noch (Dank an Benutzer: Qualle); ich weiß nicht, ob es eine bestimmte Bezeichnung für das Bundesratsgebäude in Bonn gibt (selbst der Bundesrat selbst spricht vom "Gebäude des Bundesrates in Bonn" [1]).
Bild ist jetzt da. --EBB (Diskussion) 21:57, 10. Mär 2005 (CET)
Aber du wirst auch gemerkt haben, dass der Artikel jetzt schon im Wikipedia: Review steht und dass ich vor einigen Minuten die Geschichte deutlich erweitert habe. Damit wir nicht zwei Paralleldiskussionen haben, wäre es vielleicht praktisch, wenn du weitere Kritik auf den Review-Seiten äußert. Gruß. --EBB (Diskussion) 23:07, 20. Feb 2005 (CET)

Bundesrat 1949-56

Es gab in Bayern nie eine CSU/Z-Landesregierung, guckst Du hier. Mag das bitte mal jemand korrigieren (ich traue mich nicht an die Tabelle). --172.182.240.50 19:59, 28. Feb 2005 (CET)

Fehler vom Amt *g*. Danke für den Hinweis, CDU und Z haben in der fraglichen Zeit in NRW regiert. Die Tabelle stimmt also (siehe auch Buchstabe (e) [wobei ich gerade sehe, dass die DG bei election.de auch nicht aufgeführt ist]), nur der Fließtext oben drüber stimmte nicht. Sorry, bei der Extraktion der Daten von der Naumann-Stiftung-Seite sind mir offenbar ein paar Fehler unterlaufen. Gruß. --EBB (Diskussion) 21:50, 28. Feb 2005 (CET)

aus dem Wikipedia: Review

Nach sehr intensiver Diskussion mit Benutzer: Manu im Review hier der Kandidat. Ein Bild vom Bundesratsgebäude in Bonn kommt noch (Dank an Benutzer: Micgot für den Hinweis und besonders an Benutzer: Qualle, der sich schon bereit erklärt hat, das Bild zu machen). Bild vom Bundesratsgebäude in Bonn ist jetzt da (Dank an Benutzer: Qualle). Bitte, bitte, bitte nicht die Tabellenlastigkeit bemängeln; die Darstellung der Mehrheitsverhältnisse ist im Internet (wie in gedruckten Daten) relativ selten, außerdem ist sie Manus (und inzwischen auch mein) Herzensanliegen. Außerdem hat die Arbeit, die sie verursacht hat, dazu geführt, dass ich meine gute Kinderstube fast vergessen und Manu einen Quälgeist genannt habe. Ich hoffe aber natürlich weiterhin auf konstruktive Kritik und die weitere Verbesserung des Artikels. Gruß. --EBB (Diskussion) 14:11, 26. Feb 2005 (CET) und 21:58, 10. Mär 2005 (CET)

  • pro - Ich bin beeindruckt! Was sofort auffällt: Dieser Artikel hat richtig viel Zeit gekostet. Sowohl der Inhalt (es bleibt kaum eine Frage offen) als auch die Sprache (exzellent) - alles passt zusammen. Einzig die Antwort auf eine kleine Frage erschließt sich mir nicht direkt: Im Artikel steht "[Geheime abstimmung] wäre auch praktisch nicht ohne Probleme umsetzbar" - warum ist das so? Vielleicht könnte da noch ein Halbsatz zu rein. Aber sonst: Respekt. --King 00:55, 27. Feb 2005 (CET)
  • pro - Die Diskussion um die Mehrheitsverhältnisse inclusive deren Einfliessen habe ich bereits im Review aufmerksam verfolgt, manchmal tut es einem Artikel doch richtig gut, wenn es Quälgeister gibt. Wen die Tabellen stören, der liest sich den Teil einfach nicht durch, ich als Laie zumindest bin (mal wieder) begeistert. -- Achim Raschka 14:35, 27. Feb 2005 (CET)
  • pro - macht einen guten Eindruck, und die Tabellen kann man ggf. tatsächlich überspringen. Mwka 16:48, 3. Mär 2005 (CET)
  • proIst zwar schon fast zu lang, aber ich glaube es gehört alles rein, und es ist alles drin was reingehört, außerdem ist der Artikel schön gegliedert.--G 18:09, 8. Mär 2005 (CET)
  • pro Mal wieder ein sehr schöner Artikel aus der Reihe "Politische Bildung" von EBB. Nicht mal was zum meckern hab' ich gefunden. --mmr 03:19, 14. Mär 2005 (CET)
  • pro Einfach nur Klasse !! Sprachlich sehr guter Stil ! Inhaltlich erfährt man mehr, als man je wissen wollte. --Rogerius 11:06, 16. Mär 2005 (CET)
  • Fast pro, aber noch abwartend, bis eine Kleinigkeit erledigt ist. In Bundesrat (Deutschland)#Aktuelle Stimmverteilung im Bundesrat sollte die Tabelle gleich an die einleitende Zeile anschließen (Leerzeilen weg) und die Grafik - wenn möglich - etwa neben der Mitte der Tabelle stehen. Inhaltlich ist der Artikel sonst hervorragend. -- Carbidfischer 17:17, 17. Mär 2005 (CET)
Etwa so? Gruß. --EBB (Diskussion) 17:41, 17. Mär 2005 (CET)
Etwa so. Pro und danke. -- Carbidfischer 17:49, 17. Mär 2005 (CET)
  • contra Das Bild des Plenarsaals ist eine aufgrund von Panoramafreiheit unzulässige Innenaufnahme, da die Innenarchitektur urheberrechtlich geschützt sein dürfte. Liegt außerdem eine Zustimmung des Hausherrn vor? --Historiograf 21:50, 18. Mär 2005 (CET)

Liegt die Zustimmung zur gewerblichen Nutzung der Innenaufnahme vor? --Historiograf 14:51, 22. Mär 2005 (CET)

was man bei der ganzen Geschichte vielleicht noch anmerken könnte, ist, dass es sich beim Gebäude des Bundesrates um ein öffentliches Gebäude handelt, das ein großes öffentliches Interesse nach sich zieht. Allein das sagt schon einiges, gerade im Hinblick auf die Zustimmung des Hausherrn, usw. --Thommess D 16:27, 22. Mär 2005 (CET)

Das sagt mit Bezug auf die dogmatische Bildrechtsfrage nichts. Wenn die Bundesratsverwaltung etwas gegen gewerbliche Nutzung von Fotos des Innenraums hat, kann sie versuchen gegen einen Fotografen vorgehen, der ein zu privaten Zwecken angefertigtes Foto nachträglich für die gewerbliche Nutzung unter einer freien Lizenz öffnet oder sogar gegen die Wikipedia. Ich sage nicht, dass sie dies tun wird oder dass ein Richter ihr in jedem Punkt folgen würde und bei einer solchen Auseinandersetzung ist das öffentliche Interesse zurecht in die Waagschale zu werfen. Aber angesichts der BGH-Entscheidung Schloss Tegel sind unsere die juristischen Karten bei Innenaufnahmen nicht exzellent, da wir ja ohne weiteres auch CC-NC akzeptieren könnten, wenn unser Meinungsbild dies zuliesse. --Historiograf 16:39, 22. Mär 2005 (CET)

Bundesratspräsident

Ich finde es etwas unglücklich, den Bundesratspräsidenten als "stellvertreter" des Bundespräsidenten zu bezeichen. Für mich hat ein Stellvertreter die Funktion, einen Amtsträger zu vertreten, wenn dieser verhindert oder abwesend ist. Dem Bundesratspräsidenten fällt diese Aufgabe jedoch laut GG nur dann zu, wenn der Bundespräsident aus dem Amt geschieden ist, sei es durch Tod, Rücktritt oder Amtsenthebung. Solange ein Bundespräsident aber im Amte ist, hat der BR-Präsident keine Stellvertreter-Funktion. Max

Unsinn. Art. 57 GG: Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. --Romwriter 11:16, 27. Sep 2006 (CEST)

große Koalition

Im Artikel steht "Es gibt keine Landesregierung, in der keine der Parteien der Großen Koalition vertreten ist.", aber ist so ein Satz in Deutschland überhaupt Sinnvoll? Es hat, soweit ich das überblicke, in der gesamten Geschichte der Bundesrepublik Deutschland keinen Fall gegeben, wo nicht mindestens eine dieser beiden Parteien an einer Landes- oder Bundesregierung beteidigt war. Außerdem stellen diese sämtliche Bundeskanzler und bis auf gerademal 2 Ausnahmen aus den 1950ern auch alle Ministerpräsidenten der Länder. Wie viele Ausnahmen es wenigstens auf Kreisebene gibt/gab, mögen andere prüfen. 84.143.113.169 02:02, 19. Jul 2006 (CEST)


Man muss den Satz nur richtig verstehen, dann stimmt er auch: An jeder Landesregierung ist wenigstens eine Partei der derzeitigen großen Koalition beteiligt. Das war schon häufig anders: Man denke nur an die vielen schwarzen oder schwarz-gelben Landesregierungen und die gleichzeitig im Bund regierende rot-grüne Koalition.

Zweifelhafte Exzellenz

Wieso gehört dieser Artikel zu den angeblich exzellenten, fallen einem doch schon beim flüchtigen Lesen Fehler, Ungenauigkeiten udgl. auf. Die Bezeichnung Länderkammer wird häufig verwendet, trifft aber nicht zu. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden. Der Grund dafür, dass die Bezeichnung falsch ist, liegt eben nicht darin, dass nicht jedes Bundesgesetz in die "zweite Kammer" muss (so aber die bis eben im Artikel angeführte Begründung), sondern darin, dass es sich um ein eigenständiges Staatsorgan handelt. Auch in echten Zweikammerparlamenten ist es hingegen möglich, dass einige Gesetze nicht der Zustimmung der zweiten Kammer, des Ständehauses usw. bedürfen. Die Ursache für die hohe Zahl der zustimmungsbedürftigen Gesetze liegt zum wesentlichen Teil nicht in einem (überwiegend nur unterstellten) parteipolitischen Machtinstrument (das ist lediglich eine der Auswirkungen), sondern schlicht darin, dass der Bundesgesetzgeber sich einen immer längeren Katalog konkurrierender Zuständigkeiten in Art. 74 GG geschaffen hat, die Länder die Verwaltungszuständigkeit haben (Art. 83 ff. GG) und deswegen eine Vielzahl der Bundesgesetze zustimmungsbedürftig wird. Darüber hinaus bedürfen alle Gesetze, die sich auf die konkurrierende Zuständigkeit nach Art. 74 stützen wegen der Betroffenheit von Länderinteressen auch der Zustimmung des Bundesrates (Art. 74 Abs. 2 GG). Die Bedürfnisklausel nach Art. 72 Abs. 2 GG stellt auch in ihrer neuen Fassung gegen das exzessive Gebrauchmachen von der konkurrierenden Zuständigkeit keine wirkliche Hürde dar. Soviel dazu: Der Artikel bleibt leider auf dem Niveau oberflächlicher politischer Bewertungen und setzt sich eben nicht eingehend mit dem Bundesrat auseinander. Zwar erfordert er nicht gerade dringend das Verbesserungs-Banner, aber Exzellenz sieht wirklich anders aus. Guardini 21:36, 25. Sep 2006 (CEST)


Das mit der "Länderkammer" bedurfte eigentlich keiner weiteren Begründung, es gibt schließlich einen unübersehbaren Unterschied zwischen Legislative und Parlament..
Fortsetzung der todo-Liste:
  1. "er besteht aus Exekutiven (den Landesregierungen), ist selbst jedoch ein legislatives Organ"
  2. Exekutivföderlaismus falsch eingeordnet
  3. POV im 3. Absatz
  4. Konzept des Parl. Rates nicht wirklich anders, damals kritiserte Adenauer: "Welcher Kanzler soll mit so einem Bundesrat regieren können?"
  5. Abschnitt 4 erweckt den Eindruck, der BR habe durch Art. 79 III GG eine Instiutsgarantie
  6. Zustimmungspflicht -> Zustimmungsbedürftigkeit
  7. unzutreffend, 2x: "Ursprünglich war die Mitwirkung des Bundesrates, die zum Beispiel zur Zustimmungspflicht wird, sobald Gesetze von den Ländern ausgeführt werden müssen, dazu gedacht, die verwaltungstechnische Erfahrung der Länderregierungen in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Weil für viele Politikbereiche eine zumindest konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht (vgl nur Art. 74 GG), von der dieser sehr häufig Gebrauch gemacht hat, die Verwaltung aber in aller Regel Ländersache ist (vgl. Art. 83 ff. GG), ergibt sich schon daraus eine Zustimmungsbedürfigkeit des Bundesrates."
  8. irreführend und nicht wirklich gehaltvoll: "Hinter dem Platz des Präsidiums befinden sich anders als im Bundestag weder der Bundesadler noch die deutsche oder europäische Flagge, sondern stattdessen die Wappen der sechzehn Bundesländer."
  9. in Abschnitt 4 ist der letzte Absatz missverständlich und tendenziös formuliert
  10. in 4.1 fehlt eine Fallgruppe, dafür ist die erste Fallgruppe missverständlich formuliert
  11. unzutreffend, gerade dazu gibt es BVerfGE: "Da die Trennung eines Bundesgesetzes in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil sehr häufig nicht möglich ist..."
  12. imperatives Mandat wird etwas missverständlich gebraucht
hopefully not to be continued... --CJB 23:09, 25. Sep 2006 (CEST)


Weshalb dieser Artikel zu den angeblich exzellenten gehören soll, hab ich mich auch schon gefragt; nur so viel (ergänzend) dazu: dass dieser Artikel nicht exzellent sein kann, ergibt sich (jedenfalls teilweise) schon aus der verwendeteten Sprache (Stil)...--Chief I. 12:18, 26. Sep 2006 (CEST)
Hierzu mal ´ne kleine schon geänderte Kostprobe: "...Regierungskoalitionen haben es sehr schwer, echte Reformprojekte durchzusetzen..."; ja ja, die Regierungskoalitionen haben es echt schon schwer, "echte" (und keine unechten) "Reform"-"projekte" (was auch immer das sein soll und wie auch immer man so etwas bewerten mag) durchzusetzen.--Chief I. 12:24, 26. Sep 2006 (CEST)

Diskussion aus dem Review (September 2006)

Im Artikel wimmelt es von Ungenauigkeiten, unzutreffenden Formulierungen und Statements, teils auch POV. Da er bei WP:EA ist, sollte man ihn zügig und gründlich reviewen. Auf der Diskussionsseite befindet sich eine provisorische Liste. --CJB 23:15, 25. Sep 2006 (CEST)

Diese Reviewdiskussion ist abgeschlossen. -- Dishayloo 

+ 00:45, 11. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Eitle Selbstdarstellung

Nach Wikipedia-Kriterien ist dieser Eintrag eine eitle Selbstdarstellung (POV). H. Heine 80.136.98.212 17:08, 15. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Abwahl-Diskussion

Diese Wiederwahl-Kandidatur läuft vom 11. Oktober bis zum 31. Oktober 2006.

  • Dagegen: Auf der Diskussionsseite und im Review wurde die Exzellenz bezweifelt. Ich kann nicht sehen, das die kritisierten Punkte während des Reviews ausgeräumt wurden, daher vorerst gegen Exzellenz, für Abwahl. -- Dishayloo + 00:54, 11. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Der Artikel hat sich während der Kandidatur (wie auch schon im Review) nicht verbessert. Ich bleibe daher bei meiner Gegenstimme. -- Dishayloo + 10:17, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten
  • Contra Gut, Daten sind genügend da und ordentlich ausgebreitet, aber besonders gut formuliert ist das nicht - was zur Exzellenz allemal notwendig wäre. Pearl 23:36, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
  • Pro in meinen Augen ein exzellenter Artikel--Stephan 04:01, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
  • Kontra. Die Darstellungen der Mehrheitsverhältnisse usw. parallel zu den Legislaturperioden des Bundestages sind jeweils ellenlang. Die Lösungen der Förderalismuskommission sind nicht eingearbeitet.--Engelbaet 17:55, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
  • Kontra. Es handelt sich um eine schlecht sortierte Unmenge an Information, die ohne Sinn und Verstand überwiegend chronologisch gegliedert ist und damit das Auffinden von Detailinformationen erschwert. Zutreffende verfassungsrechtliche Details sind teilweise wild mit eher politischen Einschätzungen vermengt (etwa mit Spekulationen über das Machtinstrument des Bundesrates bei der Bundesgesetzgebung, mit ungenauen Vulgär-Bezeichnungen wie Länderkammer; manche Erklärung trifft zwar zu, aber nicht den Kern der Sache). In letzter Zeit wurden wieder einige Richtigstellungen vorgenommen, aber ein beispielgebend guter Artikel ist dieser sicherlich nicht. Viel Fleiss, wenig strukturiert. Das geht besser - auch wenn der Artikel nicht gerade grottenschlecht ist. Signatur von Guardini 13:17, 16. Okt. 2006 (CEST)
  • Pro Für mich weiterhin Exzellent. Immer gleich eine Abwahl anzukurbeln finde ich bedenklich. Übrigens existiert zur Föderalismusrefom ein eigener Artikel und ist im Text verlinkt. Reicht das nicht? Gruß Wanduran 23:09, 23. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
  • contra: ich schließe mich im Wesentlichen Benutzer Guardini an, s.o. - zugleich muss ich einräumen, dass ich bedauerlicherweise zurzeit nicht dazu komme aufzuräumen --CJB 02:24, 28. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Farbgebung

Keine Ahnung, wie man das umsetzen kann/soll, aber für mein Empfinden ist die gelbe Farbe bei den schwarz-gelben Koalitionen nicht auffällig genug--das sollte etwas mehr zur Geltung kommen, denn die gelben Pünktchen sind so klein, dass ich sie beim ersten Blick für ganz schwarz hielt. Ebenso kommt mir das schwarze nicht deutlich genug hervor bei den Koalitionen, wo die CDU Juniorpartnerin der SPD ist (Brandenburg, MVP)--hielt das ganze erst mal für dunkelrot und dachte, damit sei die alte MVP (rot, dunkelrot) Regierung gemeint.--Bhuck 18:22, 21. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Archivierung der gescheiterten Lesenswert-Kandidatur vom 5. bis zum 12. Januar 2007

Der Bundesrat ist in Deutschland ein Verfassungsorgan des Bundes, durch das nach Artikel 50 des Grundgesetzes die Länder – genauer gesagt die Landesregierungen – bei der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Seine Existenz als Vertretung der Gliedstaaten ("Länderkammer") ist ein wichtiger Teil des föderalen Charakters des deutschen Staatsaufbaus.

Der Artikel war bis Oktober exzellent und sollte dies auch wieder werden. Erster Schritt sollte aber der lesenswert-Status sein, daher Pro --217.82.187.70 16:38, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

  • Abwartend Einer der Kritikpunkte war, dass die Ergebnisse der Föderalismusreform noch nicht eingebaut wurden, so lang das nicht passiert (ich habe den Artikel nicht komplett durchgelesen, sondern nur die Versionen verglichen) bin ich gegen die Wahl.--G 16:46, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten
  • Kontra; Umständliche Sprache, viele Stilblüten und Beziehungsfehler. Keine Einzelnachweise und Verweise auf Fundstellen, obwohl mehrfach Gesetze und andere Normen sowie Entscheidungen und Protokolle zitiert werden. Insbesondere fehlen Belege für einzelne Schlüsse aus dem GG, die sich nicht direkt aus dem Wortlaut ergeben oder gar umstritten sind. Aber das No-Go Argument ist der letzte Satz des Abschnitts Geschichte: Die Große Koalition will den mit den Ministerpräsidenten der Länder vereinbarten Kompromiss zur Föderalismusreformzügig nach ihrem Amtsantritt in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. - Da wird sich der Leser, der was zur aktuellen Lage lesen will, aber wirklich verarscht vorkommen.sугсго.PEDIA-/+ 18:31, 11. Jan. 2007 (CET)Beantworten
  • Pro--Stephan 07:18, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten
  • Kontra die Föderalismusreform ist ein Aspekt, der in Punkto Vollständigkeit zwingend erforderlich ist. Um das einzubauen, sollte man dem Artikel noch die Möglichkeit einer überarbeitung und eines Reviews geben. --Taxman¿Disk?¡Rate! 17:05, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Änderung der Geschäftsordnung

Im Abschnitt Präsidium habe ich auf die Änderung der Geschäftsordnung vom Juni 2007 hingewiesen, siehe http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_9022/DE/presse/pm/2007/061-2007.html --S70 01:16, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Stimmverteilung

Benutzer:Fünfundachtzig hat zwar eine gute Quelle angegeben, aber diese scheint nicht aktualisiert zu sein und den Regierungswechsel in Bremen wiederzugeben.GLGerman 18:57, 9. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Direktor des Bundesrats?

Hallo zusammen, auf den Tagesordnungen des Bundesrates prangt oben der Titel Bundesrat [neue Zeile] Direktor. Bei einer Stichwortsuche im Artikel und der Diskussion nach diesem Begriff wurde ich nicht fündig. Nachdem offenbar der Präsident nicht gemeint ist, frage ich mich: Wer ist der Direktor des Bundesrates. Und sollte man ihn erwähnen? --Bigbug21 12:28, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Es handelt sich offensichtlich um so etwas wie den Verwaltungschef (siehe z.B. diese OrgChart und diese Erklärung.--schreibvieh muuuhhhh 12:48, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Der Direktor des Bundesrates leitet das Sekretariat und handelt dabei im Auftrag des Präsidenten, der als Ministerpräsident seines Landes nicht ständig am Sitz des Bundesrates anwesend sein kann (vgl. § 14 Geschäftsordnung des Bundesrates). Insofern handelt es sich hier um einen der höchsten Bundesbeamten, der auch m.E. hier erwähnt werden sollte. Der Artikel über den Deutschen Bundestag erwähnt jedoch den dortigen Direktor auch nicht.
Ich würde dafür votieren, den Direktor des Bundesrates zu erwähnen. Hierfür wäre aber nach den Relevanzkriterien ein eigener Artikel angebracht (Direktor BR ist Leiter einer nationalen Behörde). Daneben wird der Bundesratsartikel sonst auch unübersichtlich und es besteht ferner ein erheblicher Unterschied zwischen dem Verfassungorgan Bundesrat und der obersten Bundesbehörde Sekretariat des Bundesrates. Bin gespannt auf weitere Meinungen. --Rage71 22:58, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Nach reiflicher Überlegung schlage ich vor, unter Punkt 5.6 das Sekretariat des Bundesrates zu erläutern (das fehlt nämlich auch noch und wäre an dieser Stelle gut aufgahoben) und hierbei den Direktor zu erwähnen. Dieser wird dann auf "seinen" eigenen Artikel verlinkt. Gibt es andere Meinungen? --Rage71 11:44, 23. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Prima! --Bigbug21 11:58, 23. Dez. 2007 (CET)Beantworten
So, habe den Artikel um das Sekretariat erweitert. Quellen: bundesrat.de und Konrad Reuter, Praxishandbuch Bundesrat (siehe Literaturverzeichnis). Der Artikel über den Direktor folgt... --Rage71 14:31, 27. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Vielen herzlichen Dank! --Bigbug21 21:42, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Überarbeitung gemäß Wikipedia:Review/Geistes- und Sozialwissenschaft#Bundesrat (Deutschland)

Bin derzeit in der Überarbeitung des gesamten Artikels nach meinen Vorschlägen im Review. Diverse Abschnitte werden gestrafft und neu strukturiert. Insbesondere versuche ich hierbei, zu einer nüchternen Darstellung der Aufgaben und Arbeitsweise des Bundesrates zu kommen und "aktuelle Probleme" wie z.B. der "Missbrauch" des Bundesrates zu parteipolitischen Zwecken in eigenen Abschnitten zu schildern. Da der Artikel recht umfangreich ist, gelingt mir dies sicherlich nur etappenweise. Ziel soll es sein, den Artikel für den Laien übersichtlicher und lesenswerter zu machen. Bin jedoch dankbar für Kritik, Anregungen und sonstige Hilfe! --Rage71 22:02, 3. Jan. 2008 (CET)Beantworten

"Bundesrat " oder "Deutscher Bundesrat"?

Sowohl im Grundgesetz (GG) als auch in der Geschäftsordnung des Bundesrates gibt es keinen "Deutschen Bundesrat", sondern nur den "Bundesrat" - nicht zu verwechseln mit dem "Deutschen Bundestag", der z.B. in Art. 38 GG und auf seiner Homepage so heißt.

schau Dir mal folgenden Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung an: http://www.bpb.de/popup_lemmata/7R2LP2/Deutscher%20Bundesrathtml. Dort steht, dass die offizielle Bezeichnung Deutscher Bundesrat ist. Ich vermute mal, dass aus verschiedenen Gründen, das "Vorwort" nicht so wichtig ist, wie beim Bundestag. Übrigens ist es schon erstaunlich, dass sich der Bundesrat selbst nirgends so bezeichnet, der Bundestag hingegen fast immer. --Thommess 22:29, 17. Aug 2004 (CEST)
Hallo Thommess, ich habe es mir angesehen, als Quelle ist dort "Schubert/Klein, Das Politiklexikon, Bonn 2001: Verlag J.H.W. Dietz" angegeben. Leider sind die beiden Autoren 50 Jahre zurück. Ich zitiere hier aus dem leider vergriffenen "Praxishandbuch Bundesrat. Verfassungsrechtliche Grundlagen, Kommentar zur Geschäftsordnung, Praxis des Bundesrates" von Dr. Konrad Reuter (seit 1971 Beamter des Bundesrates) - Heidelberg: Müller, Jur. Verl, 1991, ISBN 3-8114-6590-2, S. 87:
Zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland wurde auch der BR offiziell als "Deutscher Bundesrat" bezeichnet: Die Grunddrucksachen des Bundesrates trugen bis April 1951 (Drs. 1/49 bis 301/51) die Kopfzeile "Deutscher Bundesrat", seither aber die Bezeichnung "Bundesrat".
...
Die Vereinheitlichung der Praxis hin zur Bezeichnung "Bundesrat" beruht auf einer Anordnung des Bundesratspräsidenten vom 12. September 1952, mit der zur "Beseitigung von Zweifeln über die Bezeichnung des Bundesrates auf Schriftstücken des Sekretariats" die Führung der Bezeichnung "Bundesrat" verfügt wurde.
Im internationalen Verkehr wird vom BR diplomatischen Gepflogenheiten entsprechend die Bezeichnung "Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland" verwendet.
Damit ist eigentlich klar: "Deutscher Bundesrat" ist eine längst nicht mehr gültige Bezeichnung. --Telefonist 16:53, 18. Aug 2004 (CEST)

Hallo - gutes Zitat, danke. Endlich haben wir eine stabile Grundlage. Vielleicht sollten wir diese Bestimmung in den Artikel mit reinbringen, informativ ist es ja. Grüße --Thommess 20:51, 21. Aug 2004 (CEST)

Hallo Leute, ich überarbeite derzeit den gesamten Artikel und bin bereits mehrfach auf das Namensproblem gestoßen. Der Artikel ist m.E. insgesamt viel zu groß für eine Enzyklopädie und ich bin fleißig dabei, zwischen Wichtigem und eher Unwichtigem zu trennen. Und gerade bei der Frage des Namens habe ich zwar mit einem Nebensatz erwähnt, dass der Bundesrat fälschicherweise auch oft als Deutsche Bundesrat bezeichnet wird (Abschnitt Sitz des Bundesrates). Ich halte es jedoch für übertrieben, für die gesamte Sache einen eigenen Abschnitt mit mehreren Zeilen Erläuterung einschließlich Quellenangabe einzufügen. Wer es so genau wissen will, sollte sich dann schon um das Praxishandbuch Bundesrat bemühen und nachschlagen. Denn wenn ich die Namensgeschichte erläutere müsste ich eigentlich auch irgendwann die übrigen 707 Seiten der Quellenliteratur abschreiben, aber dann wäre Wikipedia keine Enzyklopädie mehr, sondern eine elektronische Bibliothek :-) --Rage71 21:41, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Bundesrat im Bundestag

Hi! Der Bundesrat ist ja auch im Bundestag vertreten. Wie werden diese Vertreter bestimmt, welche Aufgabe ahben sie und welche Rechte haben sie im Bundestag. Gruß, Szs 11:40, 30. Sep 2005 (CEST)

  • "Vertreten" ist zuviel gesagt. Alle Mitglieder haben Zugangs- und Rederecht, sie vertreten den Bundesrat jedoch nicht als Organ. siehe Abschnitt Rederecht und Anwesenheit.. --CJB 14:00, 30. Sep 2005 (CEST)
Bei Gesetzesinitiativen der Länder beschließt der Bundesrat ein Mitglied aus dem Plenum als Berichterstatter. Dieser Berichterstatter "vertritt" den Bundesrat bei der Debatte im Bundestag und begründet und erläutert die Gesetzesinitiative. Ich überarbeite den Artikel gerade und werde diesen Punkt noch aufnehmen. --Rage71 18:52, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten

BahnCard 100?

Grüß euch! Ist denn gesichert, dass die Damen und Herren Bundesratsmitglieder eine BahnCard 100 haben? Soweit ich weiß, erhalten zumindest Abgeordnete spezielle Netzkarten für Bundestagsmitglieder. Könnte es sein, dass das in diesem Fall genauso ist? --Bigbug21 23:17, 30. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Bigburg21, ja die BahnCard 100 ist gesichert. Der Anspruch ergibt sich aus Artikel 8 § 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes und ist im Bundeshaushalt unter Kapitel 0301 (Bundesrat) Titel 411 02 mit Haushaltsmitteln abgedeckt (2007: 497 T€). -- Rage71 01:55, 28. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Und nochmal Hallo,
habe mir die Quellen jetzt nochmal genauer angeschaut und den Absatz etwas umformuliert, da die Bundesratsmitglieder nach den Bestimmungen über die Kostenerstattung für die Mitglieder des Bundesrates Ansprüche auf Kostenerstattung für alle Sitzungsanlässe haben, also nicht nur für Bundesratssitzungen (siehe hier). Auch die Bahncard 100 habe ich etwas konkretisiert, da sie keine Vergütung für die Bundesratsarbeit, sondern eine reisekostenrechtliche Erstattung darstellt, um die Unabhängigkeit der Mitglieder des Verfassungsorgans im Hinblick auf ihre Reisetätigkeit sicherzustellen. Dies ergibt sich aus der Formulierung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes (siehe Art. 8 § 4 ENeuOG -- Rage71 15:00, 28. Okt. 2007 (CET)Beantworten
Vielen Dank! Hier gibt es also tatsächlich einen wesentlichen Unterschied zum Bundestag, dessen Mitglieder über spezielle Fahrausweise verfügen. --Bigbug21 22:29, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Nach meiner Kenntnis haben auch die BT-Abgeordneten keine anderen Ausweise als die Bahncard 100. Hast du für deine Information eine Quelle? --Rage71 02:48, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Nur indirekt. Ich habe vor zwei Jahren einmal einen Bundestagsabgeordneten im ICE getroffen, der mir auch seinen Fahrausweis zeigt. Es war keine BahnCard 100, sondern ein spezieller Fahrausweis im Scheckkartenformat. --Bigbug21 09:12, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Entfernung aus dem Plenarsaal

Ich halte die Formulierung, dass Zuschauer, die Beifalls- oder Missfallensbekundungen äußern, aus dem Saal entfernt werden, für etwas zu stark formuliert. Nach der Geschäftsordnung könne diese auf Anordnung vom Präsidenten aus dem Saal entfernt werden. Sieht das vielleicht jemand anders? -- Rage71 20:29, 31. Okt. 2007 (CET)Beantworten

So, jetzt hab' ich den Abschnitt überarbeitet, denke aber noch über den Absatz mit den Flaggen und Länderwappen nach. Ich finde, das was alles nicht ist, überlagert das, was ist. Also: "Anders...weder...noch...oder, sondern...". Wenn in den nächsten Tagen keine Gegenmeinung kommt, werde ich es umformulieren. -- Rage71 11:02, 4. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ich hatte heute bei einem zweistündigen Besuch am Bundesrat die seltene Gelegenheit, eine störende Besucherin zu erleben. Sie sprach den Präsidenten direkt (von der Besuchertribüne) an und war binnen weniger Sekunden von mehreren Mitarbeitern des Bundesrats umzingelt. Des Saals verwiesen wurde Sie nicht. --Bigbug21 12:27, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Bei der Besucherin handelte es sich um eine Angehörige einer Gruppe von Sinti und Roma, die sich wegen Punkt 56 der Tagesordnung "Entschließung des Bundesrates zur Errichtung eines Denkmals für die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma" im Bundesrat aufhielt. Wegen der am Mahnmal anzubringenden Texte gibt es bereits längere Zeit erhebliche Diskussionen zwischen Opferverbänden und Politik. Die Besucherin sprach den Präsidenten mehrfach mit "Herr Präsident, Herr Präsident" an und wurde dann von einer Mitarbeiterin des Protokolls gebeten, dies zu unterlassen, was sie auch gleich tat. Der Präsident reagierte nicht auf die Rufe. Dies bestätigt meine oben vertretene Auffassung, dass eine Entfernung aus dem Saal verhältnismäßig sein muss und nicht jeder Zwischenruf zwangsläufig zu einer Entfernung führt. Nur wer der Bitte des Personals um Ruhe nicht folgt, müsste aus dem Saal entfernt werden, um die Debatte störungsfrei durchführen zu können. Dies wäre m.E. jedoch nur auf Weisung des Präsidenten im Rahmen seiner Ordnungsgewalt als Sitzungsleiter möglich.--Rage71 22:14, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Danke für die Erklärung! --Bigbug21 09:12, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Fehlende Beifalls- und Missfallsbekundungen

Beim Besuch einer Plenarsitzung des Bundestags fand ich es kürzlich äußerst spannend, dass überhaupt keine Beifalls- oder Missfallsbekundungen üblich sind. Ich habe mich im Anschluss an den Besuch einmal mit einer Mitarbeiterin des Bundesrates unterhalten. Sie erklärt mir, dass nur zu besonderen Anlässen, insbesondere Geburtstagen, im Bundestag auch mal applaudiert wird.

Was würdet ihr davon halten, hierzu noch ein, zwei Sätze zu verlieren? --Bigbug21 22:16, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Achso: Habe ich das bei meinem Besuch richtig verstanden, dass im Bundesrat keine Redezeitbeschränkung besteht und dies von manchen Politikern auch ausgenutzt wurde? (Mitunter habe beispielsweise Stoiber über eine Stunde gesprochen). Wo liegt eigentlich der Redezeitrekord im Bundesrat? --Bigbug21 22:30, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Hallo Bigbug21,
gleich drei Beiträge auf einmal. Du bist ja echt fleißig :-)
Hier mein Statement zu den Beifalls- und Missfallensbekundungen:
Zunächst einmal der kleine Hinweis, dass dein Besuch wohl beim Bundesrat stattfand und nicht im Bundestag (-->Tippfehler?), sonst würden wir gerade über den falschen Artikel diskutieren :-)
Ich denke, bei der Aussage, dass Beifalls- oder Missfallensäußerungen im Bundesrat unüblich sind, sollten wir es belassen, da
  • das Wort "unüblich" bereits Raum für Ausnahmen lässt.
  • die Ausnahmen nicht abschließend aufgezählt werden können. Die Geburtstage sind nämlich nur ein Beispiel, aber auch ein schlechtes, da längst nicht bei allen Geburtstagen applaudiert wird. Andererseits gibt es viele sonstige "Fälle", bei denen mal ein Raunen durch die Menge geht, wie z.B. bei netten Redebeiträgen, oder auch mal stärkere Geräusche, wie z.B. die Zwischenrufe beim Zuwanderungsgesetz.
  • das Wesentliche, nämlich der Unterschied zum Bundestag, mit der bestehenden Formulierung hinreichend beschrieben ist.
  • der Artikel bereits soviele Detailinformationen enthält, dass der Rahmen einer Enzyklopädie bereits gesprengt ist (vgl. Wikipedia:Relevanzkriterien). --Rage71 01:11, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Und noch kurz zur Redezeit: Es gibt keine Festlegungen zur Redezeit, also auch keine Redezeitbegrenzung. Konrad Reuter stellt im Praxishandbuch Bundesrat (siehe Literaturangaben im Artikel) jedoch fest, dass als Praxis festgestellt werden kann, dass lange Reden – etwa wie im Bundestag mit 45 Minuten für einen Redner jeder Fraktion – nicht üblich sind. In der 672. Sitzung am 8. Juli 1994, die mit 139 Tagedordnungspunkten sehr umfangreich war, wurde eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Zitat Präsident Wedemeier (Bremen): "Wir haben wegen der Redezeit von fünf Minuten, die natürlich nicht zwingend ist – wir wollen einmal sehen –, ein Glöckchen hier vor uns. Es ertönt zart, wenn die fünf Minuten zu Ende sind; bei zehn klingelt es heftig." (vgl. a.a.O. § 24 GO Randnummer 13 und Fußnote 17)
Ob Edmund Stoiber mitunter eine Stunde gesprochen hat, müsste man genauso wie einen möglichen Redezeitrekord recherchieren. Weiß aber auch hier nicht, ob es in eine Enzyklopädie gehört, oder nicht vielleicht doch besser bei den Anekdoten und mündlichen Überlieferungen aufgehoben wäre :-) --Rage71 02:17, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Vielen Dank, Rage71, für deine umfassende Antwort. Ich habe es verbummelt, dir zeitnah zu antworten, daher erst heute meine Zeilen. Bei den Ausnahmen stimme ich dir, nachdem du sie erläutert hast, voll und ganz zu. Falls eine "freiwillige Selbstbeschränkung" der Redezeit des Öfteren vorkommt, würde ich das in einem Satz erwähnen, ansonsten kann auch diese Anekdote sicher entfallen. --Bigbug21 09:12, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Erklärungen zu Protokoll

Bei Durchsicht meiner Notizen vom Bundesrats-Besuch am 20. Dezember ist mir noch etwas aufgefallen: Oft werden im Bundesrat so genannte Erklärungen zu Protokoll abgegeben. Im Artikel fand ich dazu nichts. Wäre das auch einen Satz Wert? --Bigbug21 22:33, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Da sprichst du etwas an, das mit einem oder zwei Sätzen nicht so leicht zu lösen sein dürfte: Die Arbeitsweise des Bundesrates während einer Plenarsitzung ist nicht sehr nachvollziehbar beschrieben. Wenn du bei der Plenarsitzung anwesend warst, wirst du deine Probleme gehabt haben, der Sitzung inhaltlich zu folgen, weil die Sacharbeit und die Diskussion eben nicht in der Sitzung erfolgt. Lediglich die Reden der Mitglieder zu den einzelnen Punkten kann man noch verfolgen, aber alles andere läuft sehr schnell und für Außenstehende kaum nachvollziehbar ab. Und so verhält es sich auch mit den "Erklärungen zu Protokoll". Die Mitglieder haben hiermit die Möglichkeit, Ihre Redebeiträge im Gesetzgebungsverfahren zu platzieren (sie erscheinen im Protokoll) und damit politisch zu glänzen. Aber sie müssen die Rede nicht vortragen und tragen so zu einer kurzen Sitzungsdauer bei. Eigentlich müsste man den gesamten Abschnitt Arbeit des Bundesrates überarbeiten und den Verlauf einer Plenarsitzung sowie die Arbeit in den Ausschüssen schildern. Ich denke drüber nach, wer noch? --Rage71 01:54, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Vielen Dank. Ich werde die Arbeit am Bundesrats-Artikel weiter über meine Beobachtungsliste begleiten und da sein, wenn es in Richtung Lesenswert-Kandidatur geht. --Bigbug21 09:12, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Erste Gedanken zur Überarbeitung - zum gesamten Artikel

Der Artikel war - soweit ich das überblicke - sogar einmal ein exzellenter Artikel. Auf das Niveau eines lesenswerten Artikels sollte er mindestens gehoben werden. Was fehlt? Was muss geändert werden? Meinungen? --Skyman gozilla 17:12, 24. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ein frohes neues Jahr euch allen!
Ich halte den Artikel für zu lang, zu detailliert und nicht gut gegliedert.
Im Einzelnen:
  • In der Einleitung alles streichen, was in einem Absatz ausführlicher dargestellt wird, also Präsident (2. Absatz der Einleitung) und Problem der parteitaktischen Blockade (4. Absatz der Einleitung).
  • Abschnitte "Sitz" und "Plenarsaal" zusammenführen, weil sie sich sachlich auf das Gebäude beziehen. Den Bonner Teil nur in einem kurzen Satz mit Link auf das Bundeshaus erwähnen.
  • Abschnitt "Bezeichnung" streichen (zu detailliert) und ggfs. mit Nebensatz in die Einleitung aufnehmen.
  • Im Abschnitt "Aufgaben und Befugnisse" nur die Aufgaben und Befugnisse neutral darstellen und Problem der parteitaktischen Blockade entfernen.
  • Das Problem der parteitaktischen Blockade gehört dann in den Absatz "Machtstellung", die aktuelle Stimmverteilung würde hier ganz gut als Unterpunkt passen.
  • Im Abschnitt "Geschichte" halte ich die Mehrheitsverhältnisse der Vergangenheit für überdenkenswert. Die ausführlichen Tabellen implizieren, dass der "Machtmissbrauch" durch die Länder ein wesentliches Problem wäre. Dies ist es aber erst seit Mitte der 1990er Jahre und auch nur bei so großen Reformen wie Renten-, Gesundheits- und Arbeitsmarktreform. Ferner ist der unkundige Leser verucht, wegen der sehr komplexen Gegenüberstellungen der jeweiligen Mehrheitsverhältnisse eine "politische Linie", einen Zusammenhang zwischen Bundesregierungs- und Bundestagstagsarbeit einerseits und Länderwillen andererseits zu erkennen. Ich denke, dies sprengt den Rahmen einer Enzyklopädie. Wer es so genau wissen will, sollte in der angegebenen Fachliteratur nachschlagen. Stattdessen schlage ich vor, die "großen" Weichenstellungen, die der BR mitgetragen hat, kurz zu erläutern und hierbei ggfs. auf die "politische Großwetterlage" einzugehen.
  • Alternative: Die Tabellen in einen neuen Artikel auslagern. Vielleicht in den Bereich der politischen Parteien in Deutschland, deutsche Geschichte o.Ä. (müsste man noch genauer überlegen).
  • Der Abschnitt "Der Eklat um das Zuwanderungsgesetz 2002" müsste mit den anderen Artikeln zu diesem Thema abgestimmt werden, um Redundanzen zu vermeiden.
  • streiche "zustimmungspflichtig" setze "zustimmungsbedürftig", da falsch und irreführend
  • Der gesamte Text müsste auf den neutralen Standpunkt hin überprüft werden.
Ich wäre bereit, den Artikel überarbeiten, habe jedoch Sorge, den bisherigen Autoren zu nahe zu treten, weil da ja schon echt viel Arbeit drin steckt. Außerdem bin ich ja noch Newbie...
Bin gespannt auf weitere Meinungen.--Rage71 14:32, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Uff, du hast dir ja mächtig Gedanken gemacht. :-) Bin im Moment noch ein wenig mit der Bundesversammlung beschäftigt, werde das aber bald abschließen, dann kann ich mich auch mehr dem Bundesrat widmen. Hab bereits gesehen, dass du sehr viel an dem Artikel mitgearbeitet hast und würde mich deshalb sehr freuen, wenn du beim Review dabeibleibst! --Skyman gozilla 14:40, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Einen kleinen Teil deiner Vorschläge hab ich bereits umgesetzt: „Sitz“ und „Plenarsaal“ hab ich zusammengelegt und die Geschichte des Preußischen Herrenhauses entfernt. Desweiteren hab ich Redundanzen aus der Einleitung entfernt. Dir kann ich nur raten: Seit mutig --Skyman gozilla 17:41, 1. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Hallo Skyman, vielen Dank für deinen Rat. Ich bin dann mal mutig und mache mich fleißig an die Arbeit. Gruß --Rage71 21:41, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Ich würde gerne den Abschnitt über den Namen weiterhin drin haben, da denke, dass er historisch gesehen interessant ist. Leider geht der Autor des zitierten Textes nicht genauer darauf ein, warum der Name geändert wurde . --Skyman gozilla 22:03, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Oh, ich habs gerade geändert. Ich finde es zwar erwähnenswert, dass es richtig "Bundesrat" und nicht "Deutscher Bundesrat" heißt, aber die geschichtliche Entwicklung zu schildern, halte ich für etwas zu umfangreich. Es gibt nämlich keine "offizielle" Begründung von Konrad Reuter. Es gab lediglich eine schriftliche Klarstellung, mit der die Bezeichnung nachgezeichnet wurde, die sich bereits eingebürgert hatte. Aber ich überlege mir nochmal was, wie und wo man das Namensproblem vielleicht doch noch mal etwas ausführlicher beschreiben kann... --Rage71 22:42, 2. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Seit einigen Tagen tut sich nichts Sichtbares, weil ich mich gerade dem Abschnitt „Ausschüsse“ widme. Muss aber noch ein wenig recherchieren und formulieren. Will aber den Abschnitt erst zu Ende überarbeiten und dann komplett einstellen, sonst müsste ich den bestehenden Text stückchenweise überarbeiten, was die Sache nur unnötig kompliziert macht. Der Review dauert also noch ein wenig. Habe aber den Mut noch nicht verloren :-) Gruß --Rage71 22:00, 22. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Abschnitt „Ausschüsse“ fertig – jetzt geht's im Abschnitt 4 „Arbeit des Bundesrates“ weiter. --Rage71 22:16, 24. Jan. 2008 (CET) ErledigtBeantworten

Weitere Überlegungen zum zweiten Teil des Artikels - ab Abschnitt 4 - Arbeit des Bundesrates

Weitere wesentliche Änderungen:
  • Abschnitt „Geschäftsordnung“ gelöscht, weil der gesamte Artikel bereits wesentlich auf der Geschäftsordnung basiert und diese zu weiten Teilen erläutert. Außerdem gibt es einen eigenen Artikel Geschäftsordnung des Bundesrates.
  • Abschnitt „Landesgesetzgebung und Abstimmung der Länder untereinander“ gelöscht, weil ich dies für den Bundesratsartikel nicht für relevant halte. Hier wurde beschrieben, was der Bundesrat NICHT ist. Eine Enzyklopädie sollte Wissen jedoch positiv vermitteln. Bin aber natürlich offen für die Gegenmeinung - lasst uns diskutieren...
Meine weiteren Planungen:
  • Die Darstellung der „Mehrheitsverhältnisse“ im Bundesrat von Anbeginn an halte ich für sehr fragwürdig, ungenau und überdenkenswert. Zunächst halte ich das für viel zu umfangreich für Wikipedia. Wer es so genau wissen möchte, sollte vielleicht doch mal ein Fachbuch zur Hand nehmen. Inhaltlich halte ich die Sache auch für problematisch, weil es den Leser dazu verleitet, Zusammenhänge in den Mehrheitsverhältnissen zwischen Bundesregierung und Bunderat zu suchen, die es bei genauer Betrachtungsweise sicherlich gibt, die aber aus einer so oberflächlichen Darstellung nicht herauszulesen sind. Für ungenau halte ich die Darstellung, weil mit Farben, politischen Richtungen und Parteinamen im Wechsel argumentiert wird. Obwohl ich mich seit geraumer Zeit stark mit dem Bundesrat auseinandersetze, habe selbst ich erhebliche Schwierigkeiten, die Tabellenüberschriften zu verstehen.
Da ich die viele Arbeit des Autors jedoch respektiere, schwanke ich noch zwischen der Lösung, die Mehrheitsverhältnisse ungeprüft in einen eigenen Artikel auszulagern, oder sie aber ganz zu löschen und nur zusammenfassend den Zusammenhang unterschiedlicher Merheiten im Bundesrat und in der Bundesregierung darzustellen. Insofern verweise ich auf die Diskussionsseite unter Diskussion aus dem Wikipedia: Review, 19.-26. Februar 2005.
Nicht zuletzt würde ich den gesamten Artikel gerne auf das Wesentliche beschränken, weil auch das Wesentliche schon zu monströsen Ausmaßen führt. Und da sehe ich genau an dieser Stelle Potential. --Rage71 01:03, 26. Jan. 2008 (CET) ErledigtBeantworten

Eklatanter Fehler: BR-Mitglieder haben KEIN imperatives Mandat!

Also ich habe es bisher so gesehen: Die BR-Mitglieder sind Abgeordnete der Länder/Landesregierungen. Die Landesregierung kann auf das Verhalten ihrer Entsendeten keinen Einfluss nehmen, also KEIN imperatives Mandat, außer durch Abberufung bzw. deren Androhung.

Deshalb ist es auch möglich, dass die Stimmen eines Landes uneinheitlich abgegeben werden, was bereits mehrfach der Fall war - wodurch sie dann nicht mehr gezählt werden, weil nur bei einheitlicher Stimmabgabe die Stimmen eines Landes gezählt werden.

Wesentlich hierfür ist das Verfassungsgerichtsurteil in Sachen Stolpe/Schönbohm: Stolpe durfte die Stimmen des Landes Brandenburg nicht gesammelt abgeben, solange Schönbohm seine Stimme persönlich und anders abgab als Stolpe. Die Stimmführerschaft ist nur ein pragmatisches Verfahren, und kann jederzeit vom einzelnen BR-Mitglied abgelehnt werden, ein imperatives Mandat gibt es nicht.

Wie seht Ihr es?

--Athenaios 23:36, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Nun das Spannende am o.a. Urteil liest man ab Rz. 154 ff. da ist die Frage aufgeworfen, ob das Verfassungsgericht in materiellem Sinne den Willen einer Landesregierung ermitteln darf oder vielmehr die Stimmabgabe als solche zu prüfen hat (Stichwort judicial self-restraint!). Daher denke ich, dass dieses Urteil nicht viel zu dem hier aufgeworfenen Problem beitragen kann...
Gleiches gilt für die Stimmführerschaft, das ist keine feste Figur, nur ein Modus Vivendi...
Ob die Mitgliedschaft im Bundesrat als imperatives Mandat bezeichnet werden kann, ist eine semantische Sache. Vorauszuschicken ist, dass der BRat ein Bundesorgan ist und keine Länderversammlung, die Mitgliedschaft wird (notabene!) durch Exekutive bestimmt und ist nicht dauerhaft wie die Mitgliedschaft im Parlament. Die Landesregierungen wechseln auch häufig die BRats-Mtglieder aus - schon aus fachlichen Gründen... Vorauszuschicken ist ferner, dass generell als "imperatives Mandat" verstanden wird, einen bestimmten Willensauftrag zu transportieren und der Fortbestand des Mandats hiervon abhängig ist (das sagt mir auf Anhieb mein Fachlexikon). Damit ist zugleich eine deutliche Nähe zu Vollmacht aufgezeigt. Ob nun die Mitgliedschaft im BRat drunter subsumiert werden kann, hängt davon ab, ob man sie als doch etwas zu Spezifisches und Eigenes sieht, wofür man gleich einen eigenen Begriff erfindet (Mandat sui generis).
Meine Meinung: Ich sehe keine solchen Spezifika, da man das imperative Mandat erst begrifflich einengen müsste, um einen eigenen Begriff zu rechtfertigen. Daher würde ich den Passus unter 5.2 nicht als gravierend problematisch sehen. ...Sollten jedoch an anderer Stelle Unstimmigkeiten oder Zweideutiges stehen, müssten wir freilich textlich nachziehen. --CJB 11:33, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Nun ja, das BVG erlaubt es sich nicht, die Stimme des Landes Brandenburg zu ermitteln, sehr wohl aber dessen Stimmabgabe! Es verbietet dem Bundesratspräsidenten geradezu, den Ministerpräsidenten als Maß aller Stimmen zu nehmen. Wenn das Land nicht geschlossen abstimmt, ist die Stimme eben nicht zu zählen.
Der Punkt ist doch: Eine nicht-geschlossene Abstimmung ist erst dann möglich, wenn man dem einzelnen Ratsmitglied eben doch eine Eigenständigkeit zuspricht. Sonst könnte der Fall ja nie auftreten. Dass das Votum von Stolpe vom BVG nicht als Landesvotum gewertet wurde, enthält implizit die Aussage, dass Schönbohm anders abstimmen durfte, so meine ich.
Für mich gibt das Urteil deshalb enorm viel her: In praxi ist es natürlich so gedacht, dass die BR-Mitglieder immer nach Beschlusslage ihrer Regierung abstimmen, also in praxi imperativ, aber de jure sehe ich das nicht so. De jure kann eine Landesregierung ihre BR-Mitglieder immer nur durch die Drohung mit Abberufung auf Linie bringen.
Habe ich meinen Punkt rübergebracht?
--Athenaios 17:41, 21. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Für die Diskussion hier ist eigentlich nur deine letzte Aussage maßgeblich (denn die Elemente imperativ und einheitlich sind an sich frei kombinierbar). Und genau das, was du sagst, ist – wie das schon oben Gesagte – unter dem Begriff "imperatives Mandat" zu subsumieren. --CJB 00:33, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten
Imperatives Mandat heißt für mich, dass ein Beauftragter nicht gegen seinen Auftrag abstimmen darf. Hier ist dies jedoch so. Es darf ausdrücklich anders abgestimmt werden, als der Entsender - die Regierung - es gerne hätte. Ergo kein imperatives Mandat. D'accord? Ok, vielleicht klauben wir in Worten. Ich finde "imperatives Mandat" jedenfalls ziemlich missverständlich, weil es so aussieht, als würde ein BR-Mitglied Rechtsbruch begehen, wenn er selbständig handelt - und DAS tut ein BR-Mitglied nun wirklich nicht! Damit d'accord? --Athenaios 21:21, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Nun, da wir von einem Mandat sprechen: Beziehen sich deine Ausführungen auf das Außenverhältnis oder das Innenverhältnis?--CJB 21:31, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Keine Ahnung, was Du damit meinst, schwätz Deutsch, jedenfalls verstößt ein BR-Mitglied - solange es nicht abberufen ist (eh klar) - nicht gegen Recht, wenn es gegen den Willen der jeweiligen Landesregierung handelt. Sehe ich das jetzt richtig oder bin ich auf dem Holzweg? --Athenaios 23:23, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Smile, das ist schlichtes Deutsch... Und du ordnest die Begriffe imperatives Mandat und Rechtsverstoß falsch ein: Der Rechtsverstoß ist kein Maßstab für die Qualität eines Mandats als imperatives oder freies oder sonstiges Mandat. Und das kann man u.a. dran ablesen, dass es separate Regeln für das Innen- und Außenverhältnis eines Mandats gibt. Wenn dir das nicht viel sagen sollte, ist das nicht schlimm, und damit wir uns missverstehen: Ich hatte selbst in der Fehlerliste gelistet, dass die Wortwahl etwas diffus ist, aber das ist nicht soo falsch. Da der Artikel erhebliche Mängel hat, sollten wir uns aber bei der Diskussion dieses Details jedoch mäßigen und bei Gelegenheit die Ärmel hochkrämplen. --CJB 07:39, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Du kannst mir viel erzählen, glauben tue ich es deswegen noch lange nicht. Die Qualität eines Mandats bestimmt sich hauptsächlich danach, mit welchen Handlungsberechtigungen und Freiheiten es ausgestattet ist. Ein Bundestagsabgeordneter z.B. hat das Recht nur seinem Gewissen zu folgen. Er darf sich z.B. in eine Fraktion einordnen, er muss das aber nicht. Gegen die eigene Fraktion zu stimmen ist kein Rechtsverstoß. Ergo ganz klar kein imperatives Mandat. Ein BR-Mitglied hingegen kann von der Landesregierung abberufen werden, wenn er sich nicht erwünscht verhält. Doch - und das ist der Knackpunkt - ist ein unerwünschtes Verhalten kein Rechtsverstoß. Also meinetwegen ein 50-Prozent-imepratives Mandat. Aber kein 100-Prozent-imperatives Mandat.
Also nochmal: Stimmst Du zu, dass ein BR-Mitglied, solange es im Amt ist, rein rechtlich abstimmen und reden darf, wie es will und was es will, ohne dass es ein Rechtsverstoß ist, und nur mit dem Risiko der Abberufung? --Athenaios 20:02, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Nolo contendere. Ich habe mich dazu geäußert. --CJB 08:36, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Meine Interpretation: Du musst mir Recht geben, willst es aber nicht. Weil dann was folgt, was Dir nicht in den Kram passt. --Athenaios 21:18, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten
Smile, du hast so Recht, die Mandatslehre wurde für dich und diese Wikipedia-Diskussion eigens erfunden ;-) --CJB 19:16, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Ich habe den Artikel nun weitgehend überarbeitet und dabei die hier ausführlich diskutierte Formulierung nicht wiedergegeben. Dabei habe ich mich davon leiten lassen, das „Problem“ zu diskutieren und die gängige Praxis darzustellen. Wie nun der Fachbegriff heißt, war letztlich gar nicht so wichtig... --Rage71 11:38, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Foto

Unter einem der Fotos heißt es, es zeige das "Preußisches Herrenhaus um 1900". Im Artikel Preußisches Herrenhaus heißt es dagegen, das Gebäude sei erst 1904 fertiggestellt worden. Welche der Angaben stimmt? Vielleicht weiß es jemand und kann dann das entsprechend korrigieren. --Roroma 17:29, 14. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Roroma, ich würde vorschlagen, die Bildbeschriftung so zu lassen, wie sie ist. Die angegebene Bildquelle ist das Album von Berlin, Globus Verlag, Berlin ca. 1900. Dort wird wohl die etwas ungenaue Zeitangabe verwandt. Ich habe ein ähnliches Bild im "Handbuch für das Preußische Herrenhaus", Berlin 1904, Freie Universität Berlin, Universitätsbibliothek, gefunden. Nur der Aufnahmewinkel ist etwas anders, also ist es nicht dasselbe Bild. Dort ist das Bild unterschrieben mit:"Herrenhaus (Außenansicht von der Leipziger Straße),..., 1904 fertiggestellt". Du hast also durchaus "ein bisschen" Recht, weil die Quelle ungenau zu sein scheint.
Auch wenn es irreführend sein sollte, fände ich es aber besser, näher an der Quelle zu bleiben, und die widersprüchliche Angabe zu belassen. Eine Quellenangabe solte man nur ändern, wenn man die Änderung ihrerseits belegen kann. --Rage71 21:24, 6. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Das Foto wurde mittlerweile von Janneman gelöscht. Begründung: zwei pics raus - der Artikel behandelt nicht das Gebäude, insbesondere ein Bild von 1900 ist irrefyrend, da damals noch kein Bundesrat nicht war.
Dem Argument schließe ich mich an. --Rage71 11:24, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Zustimmungsbedürftig versus zustimmungspflichtig

Ich denke darüber nach, den Abschnitt Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Gesetzgebung zu überarbeiten, da der irreführende Begriff "zustimmungspflichtig" in der Definition der beiden Gesetzesarten zuerst genannt wird. Ich halte es für besser zunächst von "zustimmungsbedürftigen" Gesetzen zu sprechen und erst danach auf die häufig falsche Bezeichnung "zustimmungspflichtig" hinzuweisen. Zwar klärt der zweite Satz gleich auf, aber der richtige Begriff kommt leider nicht vor und leider wird im Weiteren auch an der "Zustimmungspflicht" festgehalten. Sieht das jemand anders? --Rage71 02:29, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Jetzt ist der BR nicht mehr zur Zustimmung verpflichtet :-) --Rage71 11:16, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten

„Hinterbank“ im Plenarsaal

Eine Sache ist mir bei einem Besuch noch aufgefallen: An den Rändern des Plenarsaals stehende dutzende Stühle, quasi eine Hinterbank. Wer sitzt da? Und sind diese Plätze nicht auch einen Satz Wert? --Bigbug21 22:18, 30. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Der Begriff "Hinterbank" ist ganz richtig. Nach § 18 Abs. 2 [GOBR] können zur Unterstützung der Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung sowie der anderen Teilnehmer nach Abs. 1 Beauftragte der Länder und des Bundes hinzugezogen werden. In der Praxis sind dies Mitarbeiter der Landesvertretungen oder der Fachministerien der Länder bzw. Fachbeamte der Bundesregierung. Auch dies würde ich nicht gesondert im Artikel erwähnen, weil es im Verhältnis zum Gesamtartikel zu detailliert und nicht relevant für das Verstehen des Bundesrates erscheint. --Rage71 01:32, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Ich finde schon, dass diese Hinterbank zumindest in einem Satz kurz erwähnt werden sollte. Immerhin sitzen dort dutzende von Leuten und der Bereich taucht auch auf den Plenarsaal-Plänen, die ich gesehen habe, auf. Findest du nicht, dass das wichtig zu sagen ist. --Bigbug21 09:12, 14. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Gut, Bigbug21, ich bin gerade an der Baustelle der Ausschüsse. Werde die Hinterbank umgehend einarbeiten, wenn ich dazu komme. Gruß --Rage71 21:51, 22. Jan. 2008 (CET)Beantworten
So, erledigt, die Hinterbank ist drin. Gruß --Rage71 11:14, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Danke! --Bigbug21 13:35, 2. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Diskussion aus dem Wikipedia: Review, 19.-26. Februar 2005

Wieder einmal erhoffe ich mir nach größerer Erweiterung zusammen mit Berlin-Jurist den Review-Feinschliff, damit auch dieser Artikel hoffentlich gen Exzellenz streben kann (schief und pathetisch, ich weiß, sorry). Gruß. --EBB (Diskussion) 20:07, 19. Feb 2005 (CET)

Im Abschnitt "Geschichte" sehe ich noch Reserven:
Die Arbeit des Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates sollte etwas ausführlicher beschrieben werden. Warum wurde es 1969 aufgehoben? Zudem wäre es schön, wenn man die genauen Amtszeiten der vier Minister (Tag, Monat, Jahr) sowie ihre Parteizugehörigkeit ergänzen könnte.
Eine echte Beschreibung der geschichtlichen Entwicklung fehlt. Die Ausarbeitung der entsprechenden Verfassungsartikel und die relevanten Ereignisse ab 1990 (Umzug, Blockademehrheit, Föderalismuskommission etc.) werden ordentlich beschrieben, aber was geschah dazwischen? Wie haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Verlauf der Zeit verändert, wann hat der Bundesrat eine entscheidende Rolle gespielt, welche wichtigen Gesetze hat er blockiert, welche vorangebracht?
-- Manu 14:26, 20. Feb 2005 (CET)
Moin! Ich hoffe, ich habe deine Wünsche einigermaßen erfüllen können. Die Präzisierung der Mehrheitsverhältnisse vor 1969 halte ich a) für nicht sinnvoll, es wäre aber b) auch praktisch deutlich schwieriger - zumindest für die Anfangszeit der Bundesrepublik - hier wirklich aussagekräftige Kräfteverhältnisse hineinzuschreiben. Ist es so besser? Was fehlt noch, auch und besonders im Bereich Geschichte? Gruß. --EBB (Diskussion) 22:41, 20. Feb 2005 (CET)
Eine solche Genauigkeit hatte ich gar nicht gefordert ;). Ich halte es für völlig ausreichend, wenn im Fließtext (!) erwähnt wird, ob die Regierung oder die Opposition die Mehrheit hatte. Die genaue Auflistung der Mehrheitsverhältnisse für jedes Jahr in Listenform ist ohnehin zu ungenau, im Text heißt es an manchen Stellen "schwarz-rote oder schwarz-gelbe" bzw. "neutrale" Stimmen. -- Manu 14:39, 21. Feb 2005 (CET)
Moin! Ich verstehe nicht, weshalb das ungenau ist. Die parteipolitische Zusammensetzung ergibt sich für die Liste halt aus der Zusammensetzung der Bundesregierung, und da macht es einen Unterschied, ob rot-gelb oder schwarz-gelb oder eine Große Koalition regiert, deshalb die verschiedenen Formulierungen. Ehrlich gesagt, bei den "neutralen" war ich dann zu faul, "Große Koalition oder rot-gelb" reinzuschreiben, deshalb "neutral" hinsichtlich der beiden Lager, die sich ja in den vergangenen 20 Jahren (bundespolitisch) doch herausgebildet haben. Wenn du zeitliche Ungenauigkeit meinst, okay. Aber auch da sind (zumindest bei den späteren absoluten Mehrheiten) die genauen Daten angegeben. Ich finde es aber aufschlussreich, dass sich auch eine (grobe) Veränderung der politischen Stimmung ablesen lässt, gerade weil der Artikel irgendwo sagt, dass die Konstellation eines regierungsfeindlichen Bundesrates nicht so selten ist. Gruß. --EBB (Diskussion) 17:30, 21. Feb 2005 (CET)
Es ist ungenau und irritiert, wenn da steht "XY schwarz-rote oder schwarz-gelbe Stimmen". Warum "oder"? Warum werden schwarz-rot und schwarz-gelb nicht mit der genauen Stimmenzahl getrennt aufgeführt? Zudem stellt sich bei "schwarz-rot" immer die Frage nach der jeweils dominierenden Koalitionspartei, weswegen hier noch zwischen "schwarz-rot" und "rot-schwarz" unterschieden werden sollte. Die aktuelle Zusammensetzung wird im Abschnitt Geschichte auch verfälscht dargestellt, weil dort von 37 schwarz-gelben Stimmen die Rede ist, jedoch 21 rein schwarze (also CDU/CSU) und nur 16 schwarz-gelbe Stimmen zu Buche stehen. Und der Begriff "neutral" ist ebenfalls viel zu ungenau. -- Manu 14:21, 23. Feb 2005 (CET)
Moin! (Um mal wieder halbwegs vorne anzufangen.) Ich bin gerade dabei, die Stände genauer aufzudröseln, aber ich werde mir immer sicherer, dass es so viel mehr irritiert als in der vor dir kritisierten Form, denn:
Worum geht es? Ich glaube nicht, dass man die genaue "Sitzverteilung" der einzelnen Koalitionen darstellen sollte (muss). Meines Erachtens ist interessant, welche Landeskoalitionen als eine Teilmenge der Bundeskoalition darstellbar sind (1), welche als Teilmenge der Bundesopposition (2)und welche als Mischung aus Parteien, von denen die eine in der Bundeskoalition und die andere in der Opposition ist (3). Das ist m. E. nichts anderes als das, von dem du sagt, es sei "völlig ausreichend, wenn [...] erwähnt wird, ob die Regierung oder die Opposition die Mehrheit hatte." (Zitat von Manu, 14:39, 21. Feb 2005).
Abgesehen davon, dass die entsprechenden Koalitionen sowieso nicht immer mit "ihrer" Bundesregierung oder "ihrer" Bundeskoalition mitstimmen, ist es so, dass bei zustimmungspflichtigen Gesetzen die Mehrheit der Stimmen benötigt wird. Unterstellt man, dass die Opposition geschlossen dagegen stimmt und sich die Gemischten enthalten, so ist die Stimmen der (1) zur Zustimmung notwendig, also sollte sie ausgewiesen werden. Bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen muss jedoch der Einspruch die absolute Mehrheit erhalten. Unterstellt man wiederum, dass die Oppositionskoalitionen (paradoxes Wort *g*?) geschlossen Einspruch einlegen, die Regierungskoalitionen geschlossen keinen Einspruch einlegen und die Gemischten sich wieder enthalten, so braucht man wiederum die Stimmen von (2), also sollte diese Zahl ausgewiesen sein. Und nun ist die Frage, ob man die Zahl (Stimmen des Bundesrates) - (1) - (2) als neutrale, gemischte oder sonstwas ausweist oder nicht. Meiner Meinung nach erhöht es das Verständnis, wenn diese auch genannt werden, damit die Summe aus (1), (2) und (3) wieder die Gesamtzahl der Stimmen ergibt.
Ich unterstelle hierbei, dass die der Bundesregierungskoalition entsprechenden Landeskoalitionen mit ihrer Bundesregierung stimmen, die Oppositionskoalitionen mit ihrer Bundesopposition und die Gemischten sich enthalten, und da spielt es ja normalerweise keine Rolle, ob die Koalition nun schwarz-rot, rot-schwarz, rot-gelb-grün oder sonst ist. Ich glaube, das ist alles andere als abwegig.
Ferner unterstelle ich, dass eine schwarze (rote) Alleinregierung im Bundesrat durchaus mit einer schwarz-gelben (rot-grünen) Koalition mitstimmt. Auch das halte ich für alles andere als abwegig.
Hieraus ergibt sich mein Kompromissvorschlag:
Die Listen lauten so: "x Stimmen für Landeskoalitionen, die nur aus die Bundesregierung tragenden Parteien bestehen (ParteiA-ParteiB-ParteiC), y Stimmen für Landeskoalitionen (ParteiD-ParteiE-ParteiF), die nur aus die Bundesregierung nicht tragenden Prteien bestehen, und z Stimmen für gemischte Koalitionen (Gemischte)." Im Folgenden werden in dem jeweiligen Abschnitt die Klammerzusätze verwendet. Dementsprechend habe ich - den politischen Gegebenheiten entsprechend - die rot-roten Koalitionen extra aufgeführt.
Wäre das so akzeptabel für dich? Gruß. --EBB (Diskussion) 18:02, 23. Feb 2005 (CET)
Mach, was du für richtig hältst. Mir wäre eine exakte Darstellung wie im Diagramm [2] am liebsten. Zudem würde ich es befürworten, mit der Auflistung der Mehrheitsverhältnisse bereits im Jahre 1949 einzusetzen. -- Manu 14:22, 25. Feb 2005 (CET)
Gefällt es dir so besser? Was tut man nicht alles für ein positives Review? Gruß an den kleinen Quälgeist ;-) --EBB (Diskussion) 15:57, 25. Feb 2005 (CET)
Und wenn es jetzt heißt: Zu viele Tabellen, dann krieg ich 'nen Schreikrampf ;-| --EBB (Diskussion) 20:25, 25. Feb 2005 (CET).
Nein, so gefällt es mir sehr gut. Dieser Artikel ist ein wirkliches Aushängeschild: Wo im Internet (oder in bekannten Enzyklopädien) gibt es noch eine exakte Auflistung der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat seit 1949? Ich würde mir zwar noch auf den Tag genaue Datumsangaben in den Tabellen wünschen, aber das erachte ich als eine Kleinigkeit und steht der Exzellenz des Artikels keinesfalls entgegen. -- Manu 13:34, 26. Feb 2005 (CET)
Ich hätte mir auch tagesaktuelle Darstellungen gewünscht, aber das wäre nochmal deutlich mehr Arbeit geworden (da dann die bekannten Quellen [3] und [4] nicht mehr ausgereicht hätten, aus denen ich jetzt die meisten Infos herausgezogen habe). Außerdem ist ja sowieso nur einmal im Monat eine Bundesratssitzung. Vor 1961 fehlten mir insbesondere sogar die monatsgenauen Daten für die südwestdeutschen Länder. Ich stelle den Artikel dann mal in die Kandidaten. Herzlichen Dank für deine konstruktive Kritik, die mich zur Höchstleistung angespornt hat (gestern Abend bekam ich einmal Panik, als es plötzlich statt 41 44 [oder waren es 38?] Mandate in der Summe waren). --EBB (Diskussion) 14:02, 26. Feb 2005 (CET)

Habe die Geschichte des Bundesrates nun in einen eigenen Artikel ausgelagert, um das Monstrum etwas lesenswerter zu machen. Damit dürfte die Diskussion hier abgeschlossen sein. --Rage71 19:38, 3. Feb. 2008 (CET)Beantworten


Sitzungsrhythmus und Stimmenverteilung in der geschichtlichen Entwicklung

  • "Hier tritt er ca. elf mal jährlich – in der Regel alle drei oder vier Wochen freitags – zusammen." - Rein rechnerisch ist das falsch. Wenn er alle drei oder vier Wochen zusammenkäme, tagte er mehr als elf Mal jährlich. Vorschlag: "Außerhalb der Parlamentsferien des Bundestages tagt er alle drei bis vier Wochen, insgesamt rund elf Mal jährlich."
  • aktuelle Stimmverteilung im Bundesrat: "CDU/FDP, als Landesverband der FDP regiert die DVP anstelle der FDP" - Tatsächlich heißt in Baden-W. die FDP laut ihrer Satzung "Freie Demokratische Partei/Demokratische Volkspartei (FDP/DVP)"
Danke für's Ändern Joe-Tomato 14:25, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Hallo Joe, stimme zu, dass der Sitzungsturnus in der Einleitung ungenau ist. Unter Punkt 4.1 ist es genauer formuliert. Vielleicht sollten wir die genauere Formulierung aus Punkt 4.1 auch in die Einleitung übernehmen, oder wir streichen die elf Situngen aus der Einleitung und belassen den Detailpunkt bei „Einberufung des Plenums“. Ich halte die Formulierung „Sitzungsrhythmus (...) unter Berücksichtigung des Sitzungskalenders des Deutschen Bundestages“ für neutraler, als dein Vorschlag. „Außerhalb der Parlamentsferien des Bundestages“ klingt so, als würde der BT Vorgaben machen. Da beide Verfassungsorgane jedoch unabhängig sind, würde ich lieber neutraler formulieren.
Bezüglich deiner beiden weiteren Punkte stimme ich dir zu. Anstatt jedoch die Mehrheitsverhältnisse im Detail zu korrigieren, hatte ich zur Diskussion gestellt, die Mehrheitsverhältnisse ggfs. ganz auszulagern oder sogar zu löschen, um den Artikel kürzen zu können. An dieser Stelle halte ich es für sinnvoll, die „politische Stellung“ des Bundesrates im Zusammenhang mit den wechselnden Mehrheitsverhältnissen zwischen BR und BT darzustellen, ohne auf die konkrete parteipolitische Herkunft der Mitglieder des BR einzugehen. Die Mehrheitsverhältnisse wurde auch schon unter Diskussion aus dem Wikipedia: Review, 19.-26. Februar 2005 diskutiert.
Wenn sonst noch was gelöscht werden könnte und wenn die Gliederung von Punkt 1 bis einschlielich Punkt 4 verbessert werden könnte, wäre ich dir für einen Hinweis dankbar. Seit Wochen bin ich fleißig bei der Überarbeitung und könnte „betriebsblind“ werden... Mir ging es bei der Überarbeitung zunächst darum, eine Struktur in den Artikel zu bringen. Bis zu Punkt 4.4.4 bin ich gekommen und überlege bzw. recherchiere zum Fortgang des Artikels ab hier.
Gruß --Rage71 22:08, 30. Jan. 2008 (CET) ErledigtBeantworten
So, habe den Sitzungsrhythmus in der Einleitung gelöscht. Ist jetzt ein Satz kürzer und kommt weiter unten genauer. --Rage71 22:22, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ein weiterer wesentlicher Schritt ist vollbracht: Die Geschichte des Bundesrates (Deutschland) hat nun einen eigenen Artikel. Durch das Auslagern wurde der Hauptartikel erheblich kürzer.

gefällt mir sehr viel besser!Joe-Tomato 14:25, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten

In den nächsten Tagen widme ich mich noch den letzten beiden Absätzen „Machtstellung“ und „Aktuelle Stimmverteilung“, bevor der Artikel wieder kandidieren kann. Vielleicht klappts ja mal mit „lesenswert“... --Rage71 19:27, 3. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Kontinuität

  • Wenn ich es nicht übersehen habe, fehlt ein Hinweis auf die Kontinuität des Bundesrates ("immerwährendes Organ"), d.h. er hat keine Legislaturperiode o.ä. Anders als im Bundestag (Diskontinuität), wo Gesetzesentwürfe und andere nicht abgeschlossene Vorgänge mit dem Ende der Legislatur verfallen, geschieht dies im Bundesrat nie. Allerdings habe ich noch keine passende Stelle gefunden, an der diese Eigenschaft sinnvoll eingebaut werden könnte. Joe-Tomato 14:25, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Joe, bezüglich der Kontinuität hatte ich mir auch Gedanken gemacht, mich dann aber letztlich gegen die Erläuterung entschieden, weil

  • ich den Bundesrat nicht durch Abgrenzung gegen den Bundestag definieren wollte und will, sondern "aus sich selbst heraus" und aufgrund seiner Eigenschaft als eigenständiges Verfassungsorgan. Das Thema ist jedoch nur dann wirklich sinnvoll, wenn man schreibt, was im Bundesrat anders als im Bundestag ist. Ich stelle immer wieder fest, dass gerade durch den ständigen Vergleich mit dem Bundestag sich erst Verständnisfehler einschleichen, die ohne diesen Vergleich gar nicht erst entstehen würden.
  • der Artikel zu umfangreich war und ich Prioritäten hinsichtlich der Informationstiefe des Artikels setzen musste (vgl. WP:Gute Artikel schreiben: Artikel sollten so allgemeinverständlich wie möglich sein, aber das jeweilige Thema in angemessener Breite und Tiefe darstellen.)
  • die Kontinuität eine Detailinformation darstellt, die m.E. nicht zum Verständnis des Sachthemas erforderlich ist. Wer ein so vertieftes Interesse am Bundesrat hat, sollte Herrn Reuter bemühen, der in den Literaturangaben erscheint. Eine Enzyklopädie kann letztlich nicht alles erläutern, sonst müsste ich ganze Fachbücher in die Artikel hineinkopieren. Rage71
ok, bin ich mit einverstanden! --Joe-Tomato 15:10, 8. Feb. 2008 (CET) ErledigtBeantworten

Nachträgliche Gliederung der Diskussion

Als nächstes werde ich den Review ordnen und mit Überschriften versehen, sonst wird er zu unübersichtlich :-) --Rage71 12:56, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

So, habe jetzt mal Zwischenüberschriften eingefügt und ein paar Kleinigkeiten verschoben. Ich hoffe, die Diskussion ist nun etwas lesefreundlicher und trotzdem richtig festgehalten. --Rage71 20:56, 12. Feb. 2008 (CET) ErledigtBeantworten

Bilder im Artikel Bundesrat (Deutschland) - Ergebnis einer Anfrage im Urherberrechtsforum

Bezüglich der Bildrechte hatte ich im Urheberrechtsforum angefragt. Hier das Ergebis:

Hallo, ich bin gerade fleißig an der Überarbeitung des Artikels übder den Bundesrat, der sich im Review befindet. Eine meiner noch offenen Baustellen ist die Frage nach den Bildrechten für die im Artikel eingebundenen Fotos (die Tabellen habe ich selbst entworfen und die grafische Darstellung der Stimmverteilung stammt von Benutzer:WikiNight und ist von ihm lizensiert.
Es verbleiben noch drei Fotos, bei denen ich mir nicht ganz sicher bin:
  • Diese Außenaufnahme des Gebäudes des ehemaligen preußischen Herrenhauses – aus der Bildbeschreibungsseite kann ich entnehmen, dass der Urheber des Bildes dieses unter Creative-Commons-Lizenz gestellt hat. Bildrechte Dritter – etwa der Bundesrates als Vertreter des Hausrechts – halte ich im Rahmen der Panoramafreiheit für nicht gegeben.
  • Gleiches gilt für dieses Bild des Gebäudes in Bonn.
  • Wie sieht es aber mit Innenaufnahmen von Gebäuden aus? Der Urheber dieses Fotos des Plenarsaals des Bundesrates hat es unter GNU FDL gestellt. Wie sieht es denn hier mit Rechten Dritter aus? Mir ist bekannt, dass der Architekt der Umbaumaßnahme gem. § 2 Abs. 1 UrhG Urheber des Bauwerks sein dürfte, in diesem Falle also Professor Peter P. Schweger, Schweger Assoziierte Gesamtplanung GmbH (siehe hier). Ist hierdurch nur das Bauwerk selbst geschützt, oder hat dies zur Folge, dass der Urheber des Bauwerks auch Rechte an den Bildern des geschützten Werks hat?
  • Ich würde gerne auch weitere Innenaufnahmen in den Artikel einbinden, „traue“ mich jedoch wegen meiner Unsicherheiten bezüglich des Urheberrechts nicht.
Danke im Voraus für eure Hilfe! -- Rage71 12:20, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Die Bilder sind alle drei in Ordnung. Bei den ersten beiden greift die Panormafreheit, beim dritten gilt, was im Grunde auch bei den ersten beiden gilt: Geschützt sind die Bauwerke (bzw. eben der Innenraum) nur dann, wenn sie auch Schöpfungshöhe haben. Haben diese hier aber nicht. Von der Lizensierung her könnte das flickr-Bild problematisch sein, das ist aber bei allen flickr-Bildern so. -- Chaddy - DÜP 13:10, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

--Rage71 13:43, 17. Feb. 2008 (CET) ErledigtBeantworten

A- und B-Länder

Mir fehlt ein Hinweis auf die Begriffe "A-" bzw. "B-Länder". Für die Mehrheitsarithmetik des Bundesrates sind die Begriffe sehr wichtig. 84.62.13.212 18:00, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Hab's notiert und werde es umgehend einarbeiten. --Rage71 21:07, 29. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Hast du vielleicht nen Vorschlag, wo diese Information hineinpasst und wie man das formulieren könnte? --Rage71 22:08, 30. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Der Mehrheitsarithmetik ist Genüge getan: Die A- und B-Länder sind jetzt im Abschnitt "Stellung des Bundesrates" erwähnt. Ich denke weiter darüber nach, die Begriffe auch noch im Abschnitt "Arbeit des Bundesrates" zu erläutern. Weiß aber noch nicht, ob und wie das da hinein passt. -- Rage71 21:23, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ohne es genau zu wissen, könnte ich mir vorstellen, dass im Vorfeld von Abstimmungen im Bundesrat die A- bzw. B-Länder versuchen, jeweils gemeinsame Positionen zu finden. Insofern wäre diese Unterscheidung für den Abschnitt "Arbeit des Bundesrates" sicher nicht unwichtig. -- Joe-Tomato 20:33, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Tja, du hast mit deinen Vorstellungen vollkommen recht: Vorabsprachen finden auf Beamten- und auf Ministerebene vor der Plenarsitzung und auf Beamtenebene vor den Ausschusssitzungen statt. Leider geschieht dies nur informell und ohne, dass ich es nachweisen könnte. Ich würde aber nur gerne solche Dinge ausführen wollen, die ich auch belegen kann, siehe Wikipedia:Belege. Leider weiß ich nur, dass es so ist, ich weiß aber nicht, wo es steht :-)
Ich bin jedoch an dieser Frage dran und versuche, dem Problem abzuhelfen... --Rage71 23:10, 15. Feb. 2008 (CET)Beantworten

So, ich habe den Abschnitt "Ablauf der Plenarsizung" erweitert zu "Vorbereitung und Ablauf der Plenarsitzung". Hier findet Ihr nun die A- und B-Länder und alle Vorbesprechungen erläutert. Ich hoffe, alle Wünsche erfüllt und diesen Punkt damit erledigt zu haben. :-) -- Rage71 22:22, 18. Feb. 2008 (CET) ErledigtBeantworten

Vermittlungsausschuss fehlt

Nachdem ich fast den gesamten Artikel überarbeitet habe – den Abschnitt „Aktuelle Stimmverteilung“ werde ich in den nächsten Tagen noch angehen – fällt mir auf, dass der Vermittlungsausschuss, dessen Geschäftsstelle beim Sekretariat angesiedelt ist, auch noch ein paar Zeilen vertragen könnte. Er kommt etwas zu kurz, wie ich finde. Also hab' ich schon wieder eine neue Baustelle :-)) -- Rage71 22:12, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Die Idee finde ich gut. Vielleicht passen die Zeilen in den Abschnitt "Mitwirkung bei der Gesetzgebung". Ein weiterer Hinweis könnte eventuell unter "(Macht)stellung des Bundesrates" stehen. -- Joe-Tomato 15:43, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe mir die Sache nochmal näher angeschaut und muss meine Meinung revidieren: Der Vermittlungsausschuss ist ausreichend erwähnt in den Abschnitten
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung,
  • Handlungsmöglichkeiten bei Zustimmungsgesetzen,
  • Handlungsmöglichkeiten bei Einspruchsgesetzen,
  • Ausschüsse,
  • Arbeitsweise,
  • Weisungsgebundenheit.
Es sind ausreichend Links auf den entsprechenden Artikel vorhanden. Ich denke, das dürfte ausreichen. Ein eigener Abschnitt wäre vielleicht doch zuviel des Guten, oder? -- Rage71 21:43, 18. Feb. 2008 (CET) ErledigtBeantworten

Aufgaben, Befugnisse, Rechte und Pflichten

  • Die Überschrift "Aufgaben und besondere Rechte, Befugnisse und Pflichten" enthält einerseits Synonyme (Aufgaben, Rechte, Befugnisse) und andererseits enthält der Abschnitt keine echten Pflichten des Bundesrates. Mein Vorschlag: "Aufgaben und Befugnisse":
Die "Pflicht" zur "Bundestreue" in diesem Abschnitt leuchtet mir nicht ein: Im dazugehörigen Artikel (Bundestreue) wird sie definiert als Verpflichtung des Gesamtstaates und der Gliedstaaten zu einem bundesfreundlichen Verhalten. Eine besondere Verpflichtung eines einzelnen Bundesorgans lässt sich m.E. hieraus nicht ohne Weiteres ableiten.
Ich meine, wenn die Bundestreue und die Einhaltung der 5 Verfassungsgrundsätze überhaupt hier als Pflichten dargestellt werden sollten, dann sollte die Bundestreue unterhalb des Bundesstaatsprinzips stehen, aus dem sie sich nach meiner Einschätzung ableitet.
Im Prinzip müsste - wenn die Einhaltung der 5 Verfassungsgrundsätze hier stehen bleiben sollte - die Einhaltung der gesamten Verfassung als Pflicht des Bundesrates erklärt sein, insbesondere die Pflicht zur Einhaltung der Grundrechte.
Das geht mir aber auch zu weit. Im Ergebnis sollten die Pflichten an dieser Stelle gestrichen werden. Joe-Tomato 14:25, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Das Zitat aus Art. 50 über die Aufgaben wiederholt fast wortwörtlich die Einleitung des Artikels. D.h. der Inhalt oberhalb von "Mitwirkung bei der Gesetzgebung" könnte entfallen. Stattdessen: "Die Aufgaben und Befugnisse des Bundesrates ergeben sich direkt aus dem Grundgesetz oder aus der Eigenschaft als Bundesorgan. Joe-Tomato 15:00, 4. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Die Überschrift besteht nur scheinbar und im sprachlichen Sinne aus Synonymen. Juristisch gesehen liegen dazwischen gewisse Unterschiede, die ich wie folgt sehe:

  • Unter Aufgaben ist im weitesten Sinne die Haupttätigkeit des Bundesrates zu verstehen, nämlich die Mitwirkung an der Gesetzgebung.
  • Sonstige Aufgaben sind die nur selten oder bislang noch nie wahrgenommenen Tätigkeiten, die deswegen aber von den "Regelaufgaben" abzugrenzen sind.
  • die Antragsbefugnis im verfassungsgerichtlichen Verfahren ist juristisch eine besondere Befugnis und als solche von den Aufgaben abzugrenzen
  • Die übrigen Rechte und Pflichten, die sich "nur" aus der Stellung als Verfassungsorgan ergeben und teilweise nicht niedergeschrieben sind, würde ich gerne mit diesen gesonderten Begriffen abgrenzen. Ich habe sie deswegen auch in einem eigenen Gliederungspunkt zusammengefasst.

Letztlich halte ich die fein verästelte Gliederung und die Überschrift zwar für holprig, aber um der Gliederung eine eingängige Struktur zu geben und zur eindeutigen Abgrenzung der Unterpunkte gegeneinander für erforderlich, wichtig und vor allem richtig. Rage71

Wegen der Allgemeinverständlichkeit (s.o.) würde ich eben genau auf diese dann wohl für juristisch vorgebildete Menschen verständliche Gliederung verzichten. --Joe-Tomato 15:10, 8. Feb. 2008 (CET)Beantworten
  • Ok, hier ein anderer Vorschlag (das nur im vorstehenden Absatz habe ich gestrichen). Die Hauptaufgaben von den sonstigen Aufgaben abzugrenzen, finde ich gut. Wie wäre es mit der Überschrift "Aufgaben und Befugnisse, sonstige Rechte und Pflichten". Diese folgt der tatsächlichen Anordnung im Text besser, da zunächst die Hauptaufgaben, dann die "Neben"aufgaben, dann die "Antrags"befugnisse und erst zum Schluss die sonstigen Rechte und Pflichten (s.u.) genannt werden.

Einverstanden - hab's gleich erledigt. --Rage71 12:56, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

  • Bei der Kompetenzkontrollklage habe ich die Rechtsquelle im Grundgesetz ergänzt (nicht Art. 93 Abs. 2a - sondern Abs. 1 Nr. 2a sowie Abs. 2).

Auch prima! --Rage71 12:56, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Bezüglich der Pflichten des Bundesrates handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung weiterer Rechte und Pflichten - also quasi was sonst noch wichtig wäre. Insofern stimme ich dir zu, dass man diese umstellen oder gar löschen könnte, wenn man wollte. Das ist letztlich ein Frage der persönlichen Wertung. Ich wollte lediglich bestimmte Rechte erwähnt wissen und bestimmte Pflichten dagegen stellen. Wenn man das genauer aufdröseln wollte, kann man das gerne tun, ist dann aber auch sehr schnell wieder beim "Urschleim" angelangt und muss ganze Bücher schreiben. Also: Feel free! Ich jedoch fand's gut so und werde wissenschaftlich durch meine Quelle gestützt (siehe Fußnote). Rage71

ok, bei Gelegenheit gehe ich die Sache an. -- Joe-Tomato 15:10, 8. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Da ich nicht weiß welche Quelle du meinst und ich nicht gegen deine Quelle und deine Ansicht (ansonsten beteiligt sich momentan sonst niemand an der Diskussion) alleine ändern möchte, hier noch Mal einige Überlegungen:
Zu den Pflichten: Die zum bundesfreundlichen Verhalten habe ich im Artikel Verfassungsorgan gut erläutert gefunden. Demnach scheint sie mir nur eine sehr untergeordnete Rolle zu spielen. Daher würde ich sie streichen.
Ich kann nachvollziehen, dass hier einer Aufzählung von Rechten auch Pflichten entgegengesetzt werden sollen. Spezielle Pflichten des Bundesrates werden im Grundgesetz wortwörtlich nicht genannt (jedenfalls fällt mir keine Stelle ein). Insofern ist es folgerichtig auf die allgemeinen Verfassungsgrundsätze abzuheben. Da dieses jedoch eine sehr allgemeine Pflicht ist, sollte sie nicht in der Überschrift stehen, sondern als Maßstab für das Handeln vorweg genannt werden.
Daher würde ich in der Einleitung nach dem Satz "Das Grundgesetz formuliert den Auftrag des Bundesrates in Art. 50 mit knappen Worten wie folgt: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit." ergänzen: Er ist dabei an die Einhaltung der Verfassungsgrundsätze aus Art. 20 GG gebunden. Die Überschrift 1. Ordnung hieße dann "Aufgaben, Befugnisse und sonstige Rechte", die Überschrift 2. Ordnung vom letzten Abschnitt hieße dann "Befugnisse und sonstige Rechte" und die letzte Überschrift 3. Ordnung hieße "sonstige Rechte" -- Joe-Tomato 21:37, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Zu der Einleitung des Abschnitts stimme ich dir zu. Die Strichaufzählung wiederholt die Aufgaben aus dem Zitat wortwörtlich. Was hältst du davon, die Wiederholung zu streichen, also von "Die zentralen Aufgaben..." bis "der Europäischen Union.“"? Den folgenden Satz würde ich gerne dort belassen, weil er das Zitat verdeutlicht und erklärt. --Rage71 16:00, 6. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Die Wiederholung innerhalb dieses Abschnitts habe ich entfernt. Allerdings wiederholt die Einleitung in diesem Abschnitt nun immer noch den "eyecatcher" oberhalb des Inhaltsverzeichnisses. -- Joe-Tomato 21:37, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Da der Staat und alle seine Einrichtungen immer die Verfassungsgrundsätze zu berücksichtigen haben (ich denke, Art. 20 greift da zu kurz), fände ich es nicht so gut, gesondert - insbesondere bei einem Verfassungsorgan - darauf hinzuweisen. Mein Ziel war es lediglich, durch die Gegenüberstellung der Rechte und Pflichten auf diejenigen hinzuweisen, die sich aus der Unabhängigkeit des Verfassungsorgans folgerichtig ergeben. Wie wär's, wenn wir den gesamten Abschnitt streichen, weil er eigentlich nur eine Abrundung der Hauptpaufgaben darstellen sollte? Ist ja letztlich Alles von untergeordneter bzw. allegemeiner Bedeutung... --Rage71 12:56, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Übrigens orientiere ich mich im Wesentlichen an dem „Standardwerk“ zum Bundesrat und zu seiner Geschäftsordnung: Konrad Reuter, Praxishandbuch Bundesrat, weitere Angaben findest du in den Fußnoten des Artikels. --Rage71 21:07, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich finde die Antragsbefugnisse und die sonstigen Rechte ja auch sehr interessant (beim Sekretariat werde ich gleich noch einen Hinweis auf den entsprechenden Abschnitt im Text einfügen). Daher habe diese Punkte noch stehen lassen und den Teilabschnitt Pflichten entfernt. -- Joe-Tomato 15:15, 14. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ja, viel besser so! Jetzt steht noch im letzten Satz des Abschnitts „Hieraus sind weitere Rechte und Pflichten abzuleiten, wie z. B.“. Hast du über die noch verbliebenen Pflichten nachgedacht? Ich halte es für nicht ganz falsch, weil der BR ja Pflichten hat, aber der geneigte Leser könnte sich fragen, warum sie in der Strichaufzählung fehlen... --Rage71
Habe in dem Satz ebenfalls die Pflichten gestrichen. -- Joe-Tomato 20:34, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Erledigt

Klagen vor dem BVerfGG

  • Apropos selten: Macht der Bundesrat eigentlich häufig von seinem Klagerecht vor dem BVerfG Gebrauch? Ich könnte mir vorstellen, dass hier dann einzelne Landesregierungen häufiger tätig werden... -- Joe-Tomato 21:37, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Dies steht noch auf meiner Liste der Dinge, die ich noch recherchieren wollte, um es auch belegen zu können. Zunächst bin ich noch mit den letzten beiden Absätzen beschäftigt. Absatz Machtstellung ist fast fertig :-) --Rage71 12:56, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

So, jetzt hab ich's raus: Vier Klagen gab's, zwei Organklagen und zwei Parteiverbotsverfahren. Ich denke, ich werde das noch einarbeiten, muss aber nochmal in Ruhe drüber nachdenken. --Rage71 22:28, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Die Organklagen sind nun drin, die Parteiverbotsverfahren passen nicht so recht, weil der Bundesrat „nur“ Mitantragsteller war und es sich nicht um eine „eigene“ Antragsbefugnis des Bundesrates handelt. Somit betrachte ich das Thema als Erledigt --Rage71 16:16, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Tabelle: Stimmenverteilung im Bundesrat

Dies möchte ich mal neu aufnehmen. Hier finde ich 2 Punkte nicht gut: a) die komischen Rauten - welchen Zweck haben sie gegenüber dem einfachen Zahlenwert? b) den Hinweis das man eine sortierbare Tabelle sortieren kann. Das ist recht unüblich zu erwähnen. Jemand was dagegen, wenn ich das mal auf normalen Wiki-Standard bringe? Gruß --WikiNight 18:03, 24. Feb. 2008 (CET)

Hallo WikiNight, die Tabelle stammt von mir und ich habe ganz und gar nichts dagegen, wenn du sie überarbeitest. Ich bitte sogar darum. :-) Nur soviel zu deinen Fragen: Mit den komischen Rauten wollte ich die Übersichtlichkeit erhöhen, so nach dem Motto „Mehr Rauten = mehr Gewicht“. Ich habe die Rauten nur gewählt, weil mir sonst nichts Besseres zur grafischen Darstellung innerhalb der Tabelle eingefallen ist. Vielleicht hast du ja eine bessere Idee? --Rage71 20:13, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Übrigens fällt mir gerade ein: Ich habe nur deswegen eine Tabelle erstellt, weil ich beim "Malen" schon immer grottenschlecht war. Wenn du eine Idee hast, die Sitzverteilung schöner, besser, bunter darzustellen, würde ich mich sehr freuen :-) Ich hatte schon daran gedacht, die Länderwappen in die Tabelle aufzunehmen, um etwas Frabe hineinzubringen. Aber als Photoshop-Analphabet habe ich diesen Gedanken gleich wieder verworfen :-) --Rage71 20:52, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Siehe oben bei Aktuelle Stimmverteilung im Bundesrat.--WikiNight 12:46, 25. Feb. 2008 (CET) Erledigt

Aktuelle Stimmverteilung im Bundesrat

Inhaltlich finde ich den Abschnitt ganz gut. Ein paar Kleinigkeiten würde ich dennoch gerne überdenken und ggfs. ändern:

  • Genauigkeit der Parteinamen: Weiter oben wurde diskutiert, tatsächlich heißt in Baden-W. die FDP laut ihrer Satzung "Freie Demokratische Partei/Demokratische Volkspartei (FDP/DVP) und dies wurde in die Tabelle der Stimmenverteilung eingearbeitet. Das Faktum will ich nicht bestreiten, aber ich denke, dass an dieser Stelle die Informationstiefe so groß ist, dass der Leser irritiert werden könnte. Der Eintrag für Baden-Württemberg sieht nun so aus, als bestünde dort eine Koalition aus CDU, FDP und DVP. Die Koalition besteht aber nur aus CDU und der einen Partei, die FDP/DVU heißt. Der Bundesrat hat auf seiner Internetseite auf diese Detailinformation verzichtet. Die FDP Baden-Württemberg weist auch nicht explizit darauf hin. Andererseits wird bei den übrigen Parteien nicht so viel Wert auf die korrekte Bezeichnung gelegt: Die Grünen heißen nicht „GRÜNE“ sondern „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ und die Linken heißen eigentlich „Die Linke.“. Bei den Grünen bin ich mir allerdings gar nicht sicher, ob die nicht in manchen Ländern auch noch anders heißen. Daher mein Vorschlag: Wir sollten die Parteien so benennen, wie es allgemein üblich ist und vom Durchschnittsbürger verstanden wird, also würde in BW eine Koalition aus CDU und FDP regieren, Die Grünen sind die Grünen, die Linken die Linken und so fort. Die Gegenmeinung würde ich akzeptieren, wenn die korrekten Namen für alle Parteien in allen Ländern und im Bund belegt werden würden.
Zustimmung. "DVU" ist hier eher verwirrend. Die üblichen Bezeichnungen "FDP", "Grüne", "Linke" sollten reichen. Gruß --WikiNight 18:03, 24. Feb. 2008 (CET)
Erledigt
  • Grafische Darstellung der Stimmenverteilung: Das Bild sollte eigentlich zur Veranschaulichung dienen. Ich bin jedoch nicht sicher, ob dieses Ziel erreicht wird: Durch die Anordnung im Halbkreis könnte bei dem unkundigen Betrachter der Eindruck entstehen, es handele sich um eine „Sitzverteilung“ – immerhin kennt man diese Halbkreisbilder aus den Wahlsendungen im Fernsehen. Dieser Eindruck sollte m.E. vermieden werden, weil er gerade dazu führt, dass die Arbeitsweise des Bundesrates missverstanden wird. Auch hier der :Verweis auf die Bundesratsseite: Dort gibt es keine Farbenlehre zu den Parteien der BR-Mitglieder, sondern lediglich eine tabellarische Darstellung. Ich fände es besser, wenn man die Länder in der Reihenfolge darstellte, wie sie im Plenum vertreten sind, also alphabetisch von links nach rechts im Dreiviertelkreis. Die Parteien könnte man hinzu notieren. Die übrige Farbenlehre, also die Darstellung möglicher „Länderkoalitionen“ würde ich nicht in die Darstellung aufnehmen, sondern nur im Text erläutern. Da ich aber kein Photoshop-Spezialist bin, würde ich das Bild gerne entfernen und es bei der Tabelle und dem Text belassen. -- Rage71 23:53, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Hier bin ich anderer Meinung. Da die Grafik aus 2 Bestandteilen besteht, lass uns das auch getrennt behandeln:
Die Deutlandkarte finde ich sehr aussagekräftig, stand ja auch nicht wirklich zur Diskussion.
Zur Halbkreis-Darstellung: Hier finde ich schon, dass die Mehrheiten hier interessanter sind, als die tatsächliche Sitzordnung. Welche Parteien im BR die Mehrheit haben, hat ja doch ganz wesentlich auf die Gesetzgebung Einfluss. Eine Tabelle ermöglicht hier nicht das schnelle Erfassen der Mehrheitsverhältnisse.
Ich würde mich hier auch auf einen Kompromiss einlassen und nur die D-Karte und den inneren Halbkreis, wenn die (zugegebenermaßen fast willkürlich gewählten) Farben der Bundesländer auf missfallen stoßen. Wenn jemand noch einen besseren Vorschlag hat, bin ich auch gerne bereit was anderes zu malen :-) Gruß --WikiNight 18:03, 24. Feb. 2008 (CET)
Hallo WikiNight, mein Problem mit dem Bild ist:
  1. Zuviele Informationen auf einmal, die es - wie ich finde - nicht einfach(er) machen, die Mehrheitsverhältnisse zu erfassen.
  2. Der Halbkreis, der sich weder mit der Sitzordnung im Plenum noch mit der "politischen Richtungslehre" (links, Mitte, rechts) deckt.
Natürlich hast du Recht, dass die Parteien wesentlichen Einfluss auf die Arbeit des Bundesrates haben. Aber im Detail lässt sich aus dem Bild m.E. nicht herausfinden. Die kleineren Koalitionspartner fallen im Bundesrat meist unter den Tisch bzw. sie bewirken "nur", dass mit Enthaltung gestimmt wird, wenn man sich mit dem großen Partner nicht einig ist. Im Bundesrat ist letztlich nur interessant, ob ein Land zur A- oder B-Seite gehört bzw. ob wegen des kleineren Partner auf Enthaltung votiert werden muss. Das heißt: Den inneren Halbkreis finde ich prima. Den äußeren Halbkreis finde ich jedoch verwirrend, weil da soviele Farben auftauchen, die mit der Systematik des inneren Kreises nicht übereinstimmen. Könntest du nicht stattdessen die Stimmenanzahl mit Punkten oder kleinen Quadraten darstellen und den Landesnamen dazuschreiben. Der Bundesrat hat da eine ganz übersichtliche Grafik in seinem Lehrmaterial: Auf Seite 4 dieses Faltblattes ist eine Grafik über die Sitzverteilung. Diese mit deinen "politischen Farben" des inneren Halbkreises kombiniert fände ich übersichtlicher. Noch besser - also optimal - fände ich es, wenn die Länder so abgebildet werden könnten, wie sie im Plenarsaal sitzen. --Rage71 20:46, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Hi Rage71. Was hälst Du davon die bereiche "Stimmenverteilung" so zu trennen: Allgemeine Informationen (Sitze pro Bundesland - ggf. mit Sitzordnung und Wappen) oben, wo jetzt "nur" die Tabelle ist. Und aktuelle Informationen mit dem inneneren Halbkreis (gern auch rechts-links-vertauscht) unten beim "Aktuelle Stimmverteilung im Bundesrat". Ich kann mir ja mal nächstes WE Gedanken machen - vielleicht ist dann bei Hessen und Hamburg auch klar wie's geändert werden muss... Gruß --WikiNight 12:46, 25. Feb. 2008 (CET)
Noch ein neuer Punkt: Was hälst Du davon den Abschnitt mit der aktuellen Stimmverteilung weiter nach oben zu rücken (mein Vorschlag: unter "Mitglieder des Bundesrates" ? --WikiNight 12:46, 25. Feb. 2008 (CET)
Hey WikiNight, finde beide Vorschläge klasse. Das Verschieben habe ich gleich erledigt. Gefällt mir viel besser. Passt auch besser in die Gliederung hinein. Habe die Tabellen und dein Bild erstmal so gelassen, obwohl es jetzt nicht mehr so richtig passt (die beiden Tabellen liefern im Grunde die gleichen Informationen). Deinen Vorschlag, aus zwei Tabellen eine zu machen und die Mehrheiten grafisch darzustellen, finde ich super. Bin gespannt, was du zauberst. Wird bestimmt optimal. Danke für deine Hilfe! --Rage71 20:53, 26. Feb. 2008 (CET)Beantworten
So. Tabelle überarbeitet und Grafik auch - ich bin nun auch zufriedener . Gruß --WikiNight 15:20, 1. Mär. 2008 (CET)
Hallo WikiNight, hast du echt prima gemacht! Gefällt mir viel besser und ist jetzt wesentlich anschaulicher. Ein paar Anregungen hätte ich noch:
1) Wenn du im Kreisdiagramm nun die Kuchenstücke farblich sortieren würdest (also nach der politischen Farbenlehre etwa so: gelb-schwarz - ganz schwarz - schwarz-rot - rot-grün - rot-rot - ganz-rot), könnte man die überwältigende Mehrheit der Regierungskoalitionsparteien erkennen. Das wäre doch dann das Ziel, das du mit deinem vorherigen Halbkreis erreichen wolltest!
2) Die Tabelle der Stimmenverteilung ist sehr schön geworden! Richtig schick mit den Länderwappen. Nur die Spalte mit den Kästchen, die die Stimmenanzahl darstellen sollen, hat jetzt keine Überschrift. Könnte man nicht über beide Spalten die Überschrift "Stimmen" zentrieren? Oder wäre vielleicht eine Spalte mit den Kästchen zur grafischen Darstellung mit der Stimmenanzahl dahinter in Klammern besser?
3) Ist das Layout des Artikels so o.k., oder wäre es besser, das Bild "Aktuelle parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates" als Thumbnail etwas kleiner zu fassen, damit der nächste Abschnitt des Artikels erst unter dem Bild beginnt? Bin nicht sicher, ob der Textumfluss so Wikipedia-konform ist.
Gruß und vielen Dank für deine Mühe!!! --Rage71 23:31, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Hi Rage71, schön, dass es Dir auch gefällt. zu Deinen Punkten:
zu 1) hmm verstehe ich nicht. Ich höre raus, dass Du es auch begrüßt, wenn man direkt erkennen kann, mit wieviel % die Parteien der aktuellen Bundesregierung im Bundesrat vertreten sind. Mein Halbkreis war da nicht so gut (Wechsel in Berlin zur Großen Koalition hatte ich bei Aktualisierung der Zusammensetzung im BR verschlafen...), drum habe ich das jetzt so geändert, dass CDU, CDU+SPD und SPD zusammenliegen. Wenn nun SPD/Grüne wieder dazwischengeschoben werden, kann man mMn nicht so gut sehen, wieviel % die gr.Koalition im BR hat. Und zum Punkt, ob CDU/FDP am Anfang stehen oder weiter hinten, fand ich "weiter hinten" besser, damit die Union oben anfängt und nicht irgendwo schräg unten. Vielleicht könnte man noch einen kleinen Strich außen am Kreis anfügen, wo genau die für Abstimmungen interessanten "Zweidrittel" aufhören? Würde auch grafisch zeigen, dass CDU/CSU + SPD das zur Zeit allein knapp nicht erreichen...
zu 2) Schön, dass die die Tabelle gefällt. Habe lange gebastelt - auch an einer Sitzverteilungsgrafik. Da die aber (langweilig) nur alphabetisch sitzen, und mit Wappen die Grafik unnötig groß geworden wäre, bin ich wieder zur Tabelle gekommen - die ja sehr ähnlich aussieht wie Dein Original :-). Mit der spalte mit den Sitzen bin ich auch nicht so glücklich. Ich habe verschiedenes ausprobiert: Spaltenüberschrift über 2 Spalten verhunzt die Sortierung in der Spalte dahinter (Koalitionen), die ich aber nicht weiter vorne einsortieren wollte. Stimmzahl und Vierecke in eine Spalte führt (egal ob mit oder ohne Klammern) zum Problem mit der Ausrichtung .... Moment... Ha! Da kam mir doch noch eine Idee!. So mit zwei Leerzeichen vor den Sitzen und links ausgerichtet sieht das auch mit der Summe unten ok aus. Danke für den Ansporn es doch noch mal zu probieren :-)
zu 3) ok. Bild kleiner und rechts. ich habe auch die Unterüberschrift nun zum fetten Text reduziert, weil ein einzelner Punkt in der Aufzählung mMn zu vermeinde ist.
So. Nun erledigt? :-) Gruß WikiNight
Hallo WikiNight, erstmal wieder ein dickes Lob, finde es jetzt schon alles prima - jetzt kommt nur noch "Mosern auf hohem Niveau" :-) Der Übersichtlichkeit halber zu den einzelnen Punkten:
1) Mein einziger Verbesserungsvorschlag wäre schwarz-gelb an die linke Seite der CSU, dann wäre die Anordnung o.k. Jetzt wird schwarz-gelb an beiden Seiten von irgendetwas Rotem begrenzt, also quasi eingekeilt, das ist denen bestimmt unangenehm :-))
2) Die Tabelle ist nicht mehr zu übertreffen. Wann kann ich zu dir zum Grafik-Seminar kommen? :-)
3) Layout finde ich auch besser. Leider wird sich bestimmt jemand finden, dem die "improvisierte Überschrift" missfällt und der sie wieder auf Wiki-Standard ändert. Ich finde deine Lösung aber optimal. Ein dickes Dankeschön für deine Mühen --Rage71 20:47, 3. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Alles Klar. Sehe ich ein. Wird geändert. Hauptsache der Bundesregierungskoalitionsblock bleibt zusammen. Ich schlage dann folgende Reihenfolge vor (die ich dann auch in der Sortierung der Tabelle so durchziehe): Ich denke es wird folgende Koalitionen in absehbarer Zeit geben können (CSU bei CDU dabei)

  1. CDU+FDP
  2. CDU+FDP+Grüne (Jamaika)
  3. CDU+Grüne
  4. CDU
  5. CDU+SPD
  6. SPD+CDU
  7. SPD
  8. SPD+FDP
  9. SPD+FDP+Grüne (Ampel)
  10. SPD+Grüne
  11. SPD+Grüne+Linke (RotRotGrün)
  12. SPD+Linke

OK? Ich werde das Tortendiagramm aber erst nach Hamburg und/oder Hessen neu machen. Gruß--WikiNight 17:34, 6. Mär. 2008 (CET)

Ja, genau so hab ich's gemeint. Dann wäre das aber wirklich formvollendet! Gruß --Rage71 00:01, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Mitglieder nicht demokratisch gewählt

Mir fehlt im Lead, dass die Mitglieder des Bundesrates NICHT demokratisch vom Volk gewählt sind. Bundesrat (Österreich) geht auf den dort ähnlichen Umstand wenigstens noch etwas verschämt mit dem Begriff der Verschickung ein. Das gehört für mich in einen der ersten Sätze, gerade bei einem Teil des Parlamentes.--Vinom 16:52, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Bei Siehe auch steht Bundesrat (Schweiz). Da dies das Kollegium der Landesregierung der Schweiz ist (vergleichbar also mit dem Kabinett in Deutschland), fände ich zumindest eine zusätzliche Erwähnung des Ständerates (2., demokratisch gewählte, Territorialkammer) wichtiger. Durch die Namensgleichheit und damit verbundenen Verwechslungsgefahr macht die Erwähnung des Bundesrates natürlich auch Sinn. --Vinom 16:59, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Hallo Vinom, ich denke, es steht recht eindeutig in der Einleitung, dass im Bundesrat die Länder wirken und jedes Land durch die Mitglieder seiner Landesregierung vertreten ist. Ferner ist deine These auch nicht ganz richtig, da die BR-Mitglieder zwar nicht direkt gewählt werden, aber als Mitglieder einer Landesregierung doch ganz klar demokratisch legitimiert sind. Auch wenn nicht jedes Mitglied einer Landesregierung direkt vom Volk gewählt wird, so ist aber die Regierung als Ganzes das Ergebnis einer demokratischen Landtagswahl. Dies alles aber im Artikel darzustellen würde wieder zu den monströsen Ausmaßen führen, die der Artikel vor dem Review schon hatte. Ferner sehe ich keine Notwendigkeit, den deutschen Bundesrat mit dem jeweiligen Bundesrat aller anderen Länder zu vergleichen. Dann könnten wir uns nämlich nicht nur auf die Frage der Legitimation der Mitglieder beschränken, sondern sollten vielleicht eine Doktorarbeit anfertigen.
Bin dafür, den Link auf den schweizer Bundesrat zu löschen. Links sollten den Artikel weiter erläutern, ihn aber nicht aufblähen. Und der deutsche hat mit dem schweiterischen Bundesrat eigentlich nur den Namen gemeinsam. Das reicht jedoch in der Tat nicht für einen Link. --Rage71 23:47, 7. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Lesenswert-Diskussion (März 2008, erfolgreich)

Nachdem der umfangreiche Review beendet ist, könnte man es mal mit einer Lesenswert-Kandidatur versuchen. Da ich umfangreich mitgearbeitet habe, halte ich mich mit einer eigenen Bewertung natürlich zurück. --Rage71 10:05, 15. Mär. 2008 (CET)Beantworten

  • Pro trotz einer Schwäche (das Flußdiagramm "Gesetztgebungsverfahren" ist zu klein beschriftet und auf meinem Standard-Monitor nicht richtig lesbar) und einem gravierenden Fehler (der Link "Abstimmungsverhalten des Landes Brandenburg zum Zuwanderungsgesetz (siehe unten)," führt ins Leere. Ansonsten verständlich geschrieben und noch hinreichend kompakt. -- TH?WZRM 10:49, 15. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Linkfix sogleich erledigt. --Rage71 11:52, 15. Mär. 2008 (CET) Danke, damit hatte ich gerechnet! -- TH?WZRM 12:37, 15. Mär. 2008 (CET) Beantworten
Ja, es gibt einen Grund: Dort, wo es mir sinnvoll erschien, dem Leser die Rechtsquelle im Fließtext anzugeben - also meist dort, wo der Bundesrat seine Grundlage wortwörtlich aus dem GG bezieht -, habe ich sie auch verlinkt. Das entspricht m.E. dem Standard WP:B/R --Rage71 18:07, 15. Mär. 2008 (CET)Beantworten
  • Pro Nach langem und ausführlichem Review sehr schön geworden. Lediglich das Antragsrecht im Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vermisse ich noch. --Skyman gozilla 15:15, 16. Mär. 2008 (CET)Beantworten
  • Pro sehr lesenswert. --WikiNight 21:10, 16. Mär. 2008 (CET)
  • Pro Informativ, übersichtlich, belegt. Eindeutig lesenswert! Ich sehe auch nichts, was einer baldigen Exzellenz-Kandidatur im Wege stehen würde. Wünschen würde ich mir noch das ein oder andere Bild. Beispielsweise ein Bild des Plaenarsaals, auf dem man mehr von den Länderbänken sieht, ein Bild aus einer Sitzung des Bundesrates heraus oder auch ein Foto des großen Ausschuss-Sitzungssales, in dem auch der Vermittlungsausschuss regelmäßig tagt. --Bigbug21 09:17, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten
  • Contra, das Vorschlagsrecht des Bundestages ist vergessen worden. 76 I GG, keine geschichtliche und rechtsvergleichende Einordnung, keine Behandlung der Frage, wie die Landeskoarlitionen mit unterschiedlichen Auffassungen in Bundesratssachen umgehen, die Rechtsstellung der Mitglieder, allgemein und speziell (Rederecht außerhalb der GO im Bundestag, keine Immunität) sугсго.PEDIA 22:08, 17. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Hallo Syrcro, viele deiner Argumente wurde im Rahmen des Reviews diskutiert. Da der Artikel zuvor wesentlich umfangreicher war, kam es bei der Überarbeitung darauf an, ihn zu kürzen und dabei nicht die erforderliche Informationstiefe aus den Augen zu verlieren. Vergessen worden ist nichts, die Autoren, die mitgearbeitet und -diskutiert haben, haben sich in vielen Fällen etwas dabei gedacht bzw. ihre Gründe dafür, warum es nicht in den Artikel aufgenommen wurde. Du bist herzlich eingeladen, uns deine Kritik auf der Diskussionsseite mitzuteilen. Da können wir dann ausführlicher Stellung nehmen und den Artikel gemeinsam mit dir optimieren. Gruß --Rage71 20:40, 19. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Das Gesetzes-Initiativrecht ist auch im Review vergessen worden, wie auch das Recht der vorherigen Stellungnahmen, so ist da Murks, da es die Stellung des BR in der Gesetzgebung eben falsch darstellt. Ohne dass ist der Artikel lückenhaft. Auch die rechtliche Stellung der Mitglieder finde ich im Review nicht besprochen. Das hat nichts Informationstiefe zu tun, sondern mit Grundinformationen. (Auch kurze Sätze zur Geschichte und Rechtsvergleichung gehören eigentlich in eine überdurchschnittlichen Artikel, so ist das ein rein funktionaler Artikel, der auch noch erhebliche Lücken aufweist. sугсго.PEDIA 09:18, 20. Mär. 2008 (CET)Beantworten

::Abwartend Ich weiß noch nicht so recht. Alles, was da steht, ist gut geschrieben, anschaulich und verständlich. Aber Ich muss Syrcro zustimmen, dass einige Grundinformationn ImHo fehlen. Wie er bereits erwähnt hat, etwas wie "geschichtliche Einordnung", das Vorschlagsrecht oder einzelne Positionen und Stellungen der einzelnenen Länder im Bundesrat. Ich möchte noch kein Contra geben, um eventuell noch rechtzeitig belehrt werden zu können. --DL Humor? 10:53, 20. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ich möchte natürlich nicht belehren. Ich kann nur auf Folgendes hinweisen: Der Teil Geschichte des Bundesrates wurde in einen eigenen Artikel ausgegliedert, um den Hauptartikel verdaulicher zu gestalten. Auch dem Gesetzgebungsverfahren ist ein eigener (verlinkter) Artikel gewidmet. Da ich den Bundesratsartikel eng an Quellen und Belegen ausgerichtet hab, fällt es mir schwer, eigene Bewertungen einzubringen, wie etwa einen "Rechtsvergleich" oder eine "geschichtliche Einordnung". Jegliche in diese Richtung gehende Versuche, den BR eben als "einzigartig" darzustellen (im Sinne einer wissenschaftlich belegten Einordnung), wurde von einem anderen Admin als "Theoriefindung" oder "oberlehrehaft" abgetan (siehe hier). Leider ist die Kandidatur eben nicht der richtige Ort, um weiter über die Details zu diskutieren. Letztlich bleibt bei mir nur der Eindruck haften, dass manche Admins sich auch sprachlich wie die Rächer der Enterbten aufführen und sich selbst für unfehlbar halten ("Murks", "erhebliche Lücken"), dabei aber missachten, dass die Autoren sich wochen- und monatelang über die Artikel Gedanken machen und über das Für und Wider einzelner Aspekte längst mit Anderen diskutiert und einvernehmliche Entscheidungen getroffen haben. --Rage71 13:57, 20. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ich muss mich entschuldigen, das mit der Auslagerung war mir entfallen. Dann für einen schönen Artikel ein Pro. Glückwunsch! --DL Humor? 21:57, 20. Mär. 2008 (CET)Beantworten
9 pro, 1 neutral, 1 contra - damit angenommen. -- Gancho Kolloquium 09:24, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Stellung des Bundesrates

Dort heißt es gegen Ende des ersten Absatzes: "Aufgrund der unterschiedlichen Wahlperioden und Wahltermine im Bund und den Ländern verändern sich die politischen Mehrheiten" (gemeint ist im Bundesrat) "ständig, wobei die Zusammensetzung des Bundestages mit in der Regel nur einer Wahl in vier Jahren die größere Konstante darstellt. Die Mehrheiten im Bundesrat verändern sich hingegen wesentlich langsamer." Das ist ein Widerspruch in sich. Im letzten Satz muß es natürlich heißen "wesentlich schneller", denn Landtagswahlen finden in der Summe wesentlich häufiger statt als Bundestagswahlen. Es könnte aber auch anders gemeint sein, daß der erste Teil sich nicht auf den Bundesrat bezeht, sondern auf die Mehrheiten im Lande und das "langsamer" sich nicht auf den Bundestag sondern auf eben diese Mehrheiten bezieht. Dann ist die Formulierung aber in jedem Falle unklar und mißverständlich. Auch sachlich ist es nur bedingt richtig, denn wenn auch im Bundesrat knappe Mehrheitsverhältnisse herrschen, können sich diese mit jeder Landtagswahl ändern! Im ersten Satz sollte das "wobei" durch "wogegen" ersetzt werden, da beide Gremien unabhängig von einander gebildet werden und agieren und hier ja auch ein Unterschied zwischen beiden dargestellt wird! --Hornung-MS 11:17, 7. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

stimmabgabe

im absatz "stimmabgabe" zeile 8 wird gesagt, dass eine entgegen dem beschluss der landesregierung abgegebene stimme gültig ist, wenn nicht sofort ein mitglied der reg. widerspricht. diese widerspruchsmöglichkeit gilt aber soweit ich weiß ausschließlich für anwesende, nicht, wie man anhand der formulierung meinen könnte, für nicht- anwesende. d.h. ist nur ein vertreter eines bundeslandes anwesend, so kann dessen "falsche" stimmabgabe nicht durch z.b. einen anruf des ministerprä. o.ä. ungültig gemacht werden.

bitte info ob dass ebenso gesehen wird


Die Stimmabgabe kann nur durch anwesende Mitglieder erfolgen (Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 GG). Die Anwesenheitspflicht gilt dann natürlich auch für den Wiederspruch (der nichts anderes als eine entgegengesetzte Stimmabgabe ist). --78.52.103.112 22:45, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Mitglieder und Stimmenverteilung

Im zweiten Absatz nach der Tabelle steht, daß Grundgesetzänderungen nur bei Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundesrates möglich seien. Daraus wird dann irgendwie eine Mindestzahl von 48 Stimmen errechnet. Wie dieser Rechenvorgang aussieht, erschließt sich mir nicht! Der Artikel 79 GG, auf den dort verwiesen wird, spricht aber auch nicht zwei Dritteln der Mitglieder sondern von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Das ist grundsätzlich etwas Anderes! Der Bundesrat hat derzeit 16 Mitglieder mit insgesamt 69 Stimmen. Zwei Drittel der Mitglieder wären also mindestens 11. Wenn dies die Länder mit den wenigsten Stimmen wären, also 4 Länder mit je 3 und 7 Länder mit je 4 Stimmen, so wären das 40 Stimmen und nicht 48. Das ist aber im Grunde auch irrelevant, da das so nicht im GG steht. Zwei Drittel der Stimmen sind aber ebenfalls nicht 48 sondern 46. Diese Zahl ist nach der aktuellen Zusammensetzung auch tatsächlich darstellbar: Stimmen die vier großen Länder zu, plus Hessen plus zwei Länder mit je 4 plus drei Länder mit je 3 Stimmen, so erhält man eben diese 46 Stimmen. Alternativ wären auch 4x6, 4x4 plus 2x3 möglich. Es gibt daher auch keinen praktischen Grund, warum es 48 Stimmen sein müßten. Was allerdings bestehen bleibt, ist die Tatsache, daß die vier großen Länder mit ihren 24 Stimmen eine Verfassungsänderung verhindern können (69 - 24 = 45, das ist keine Zweidrittelmehrheit!) --Hornung-MS 01:37, 7. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

weitere Anmerkung: Entweder hat jemand die Seite inzwischen korrigiert oder ich habe mich gestern verlesen. Jetzt steht jedenfalls richtig 46 da. Bleibt noch die Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen und nicht der Mitglieder! --Hornung-MS 11:35, 7. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Der Bundesrat hat natürlich KEINE 16 Mitglieder wie oben von Hornung-MS behauptet. Jedes der 16 Länder entsendet so viele Mitglieder, wie es Stimmen hat (siehe auch Artikel 51 Absatz 3 GG). Das macht insgesamt 69 Mitglieder. Die 69 Mitglieder des Bundesrates sind auch im Bundesratshandbuch und auf der Homepage des Bundesrates nachzulesen. --78.52.103.112 22:22, 23. Mai 2008 (CEST)Beantworten

„Deutscher Bundesrat“

Zitat:

Der Bundesrat, oft auch fälschlicherweise als „Deutscher Bundesrat“ bezeichnet, [...]

Der Nebensatz ist ziemlicher Schwachsinn, oder? Natürlich wird in der deutschen Gesetzgebung kaum vom deutschen BR gesprochen, weil es unsinnig wäre, in der deutschen Gesetzgebung den z.B. Österreichischen BR zu meinen. Im internationalen Kontext ist der Zusatz „deutsch“ aber gerechtfertigt und korrekt, wenn es in anderen (deutschsprachigen) Ländern ebenfalls einen BR gibt (wenn auch, s. Schweiz, mit anderer Funktion). Warum soll der Zusatz also falsch sein? --91.65.77.137 02:49, 29. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Achte mal auf die Groß-/Kleinschreibung, dann hast Du die Antwort: Der Zusatz "Deutscher" ist falsch, das Adjektiv "deutscher" (klein geschrieben) bei Belieben davor zu stellen ist natürlich erlaubt. Der Hinweis im Artikel ist m.E. sinnvoll, denn im Gegensatz zum Bundesrat nennt sich der Bundestag tatsächlich offiziell "Deutscher Bundestag" (vergleiche nur Artikel 38 Absatz 1 GG). --85.179.9.8 00:00, 4. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Begriff des "Parlaments"

Ich dachte, der Bundestag sei das (einzige) Parlament der Bundesrepublik Deutschland (auf Bundesebene). Wie passt das denn mit der vielfältigen Verwendung des Begriffs Parlament im Abschnitt Sekretariat zusammen? Wie kann eine Parlamentsverwaltung beispielsweise ein Verfassungsorgan verwalten, das kein Parlament ist. Oder ist der Bundesrat doch ein Parlament? --Bigbug21 12:18, 5. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Einwohnerzahl Hessens

Da offiziell in Deutschland zwei Millionen weniger Einwohner vermutet wurde, fällt Hessen damit unter die 6 Millionen Grenze und verliert damit einen Sitz im Bundesrat? Der Zensus soll im Jahr 2011 stattfinden. Ich bin gespannt, ob Hessen dann noch auf über 6 Mio kommt --Feerix 08:58, 24. Jul. 2008 (CEST)

stimmenthaltungen

bei bundesrat.de steht auch, dass stimmenthaltungen nicht zugelassen sind [5]. woher kommt dann der usus, dass große koalitionen (oder derzeit sozial-liberale) sich enthalten. stimmen die ungültig? --Sebastian

Steht doch 2 Sätze weiter: Stimmenthaltung wirkt sich deshalb wie ein Nein aus.
Der Präsident stellt die Abstimmungsfrage immer positiv. Also etwa: "Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen." oder "Wer ist für die Anrufung des Vermittlungsausschusses?" Hebt der Stimmführer eines Landes die Hand, so bringt er damit ein "Ja" zum Ausdruck. Alle, die die Hände unten lassen, wirken wie ein "Nein", da nur die erhobenen Hände ausgezählt werden und daraus ermittelt wird, ob es eine Mehrheit oder eine Minderheit ist. --Rage71 00:54, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Zweite Kammer

Leider wurde wieder in den Artikel eingefügt, dass der Bundesrat die "zweite Kammer des Parlaments" sei. Als Quelle wurde die Bundeszentrale für politische Bildung angegeben. Das ist zwar kleine schlechte Quelle, aber trotzdem falsch. Die BpB widerspricht sich sogar selbst in ihren Aussagen, wie man hier lesen kann.

Eine bessere Quelle ist das Grundgesetz. Dort ist an keiner Stelle von einer ersten oder zweiten Kammer die Rede. Auch wird in keinem Abschnitt das "Parlament" geregelt, sondern nur "Der Bundestag" oder "Der Bundesrat". Das Wort Kammer taucht nur in Artikel 52 Absatz 3a GG auf ("Europakammer" des Bundesrates). Mir ist bewusst, dass häufig vom Bundesrat als zweite Kammer gesprochen wird. Sogar in einigen Reden von Bundesratspräsidenten taucht dieser Begriff auf. Seltsamerweise (besser: richtigerweise) spricht niemand vom Bundestag als erster Kammer. Ich werde die Änderung deshalb rückgängig machen und auf den Sprachgebrauch eingehen. --78.52.101.43 23:26, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich stimme dir voll und ganz zu. Im Übrigen habe ich mehrere Publikationen der BpB gelesen, die ich für äußerst bedenkenswert halte. Ein Bezug zum GG oder zu einem Kommentar wäre mir als Grundlage allemal lieber. --Rage71 00:59, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Grafik erscheint nicht mehr

Irgendwie habe ich es geschafft, dass die kleine Grafik "Zusammensetzung des Bundesrat 2008" nicht mehr angezeigt wird. Dabei wollte ich nur den falschen Genitiv korrigieren.

Tut mir Leid... Könnte das bitte jemand wiederherstellen?

Du hast durch deine eigentlich richtige Korrektur des Genitivs den Dateinamen geändert. Das ist natürlich nicht sinnvoll. Dateinamen einmal hochgeladener Bilder können leider nicht mehr verändert werden, auch wenn sie grammatikalisch falsch sind. Erl. -- Rufus46 18:02, 23. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Unverhältnismäßige Sitzverteilung

Gibt es bislang immer noch keine ernsthaften Bestrebungen, die Sitzverteilung zu ändern? Es erscheint doch völlig unverhältnismäßig und unangemessen, dass Bremen mit seinen weniger als 700.000 Einwohnern drei Sitze erhält, Nordrhein-Westfalen mit seinen mehr als 18 Millionen Einwohnern (das mehr als 27-fache von Bremen) aber nur 6 Sitze erhält.

Nein, diese Bestrebungen gibt es nicht. Das Grundgesetz gibt die Stimmenverteilung in Artikel 51 Abs. 3 vor. Die Mitglieder des Bundesrates sehen hier keine "Unverhältnismäßigkeit" oder "Unangemessenheit" sondern vielmehr eine sinnvolle Regelung zum Machtausgleich zwischen großen und kleinen Ländern, die sich im Übrigen seit fast 60 Jahren bewährt hat. --Rage71 13:24, 21. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

In einer echten Ländervertretung sollten jedem Land die gleiche Anzahl an Stimmen zugewiesen werden, wie zb. im amerikanischen Senat. NRW sendet schon mehr Leute in den Bundestag, da mehr Einwohner, was auch logisch und richtig ist. Aber warum sollen bevölkerungsreiche Länder auch den Bundesrat dominieren. Eigentlich wäre er dann überflüssig.

wieviele Verfassungsorgane?

im artikel heißt es: "eines der fünf Verfassungsorgane" - klickt man auf "Verfassungsorgane" findet man dort 7 aufgezählt. wat nu? - wie der berliner fragen würde...???!!! --HilmarHansWerner 20:52, 22. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

ich glaube, es gibt INSGESAMT 7 Verfassungsorgane, wobei nur 5 PERMANENT tagen. bin mir nicht sicher und nur gast, vielleicht weiß es jmd genau..

Ja, es gibt "Ständige Verfassungsorgane" (das sind mit Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht fünf) und "Nichtständige Verfassungsorgane" (Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung), die nur im Bedarfsfall zusammentreten. Korrektur im Artikel wird veranlasst. Danke für den Hinweis. Ist ne echte Verbesserung! --Rage71 09:36, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Neutraler Standpunkt

Bezug nehmend auf diese Änderung hat mich Carolus Ludovicus um Begründung gebeten. Diesem Wunsch komme ich hier gerne wie folgt nach: Nach Wikipedia:Neutraler Standpunkt Ziff. 1.3 und 2.2 halte ich folgende Begriffe für wertend und nicht neutral und sehe für die Änderung keinen Grund. Der vorherige Text war neutral und kann verbleiben, wenn durch eine Änderung keine Verbesserung erreicht wird.

  • auch nur annähernd
  • weitaus
  • viel geringeres
  • selbst wenn...

Bitte Versionen im Textzusammenhang vergleichen! Meinungen sind ausdrücklich erwünscht. --Rage71 05:17, 12. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die neutrale Variante von Rage71 ist m.E. besser. Bin auch schon darüber gestolpert, hatte aber noch keine Zeit was zu schreiben. Die m.E. übermäßig starke Betonung der unterschiedlichen Stimmgewichtung von Carolus hinterließ bei mir den Eindruck, dass es sich hier um einen "Fehler im System" handelt, der in Politik und Wissenschaft ernsthaft diskutiert wird. So scheint es aber nicht zu sein. Bei aller Diskussion um Föderalismusreform Teil I und II ist die Stimmgewichtung nie ernsthaft in Frage gestellt worden, weil sie wichtige Faktoren berücksichtigt und ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Ost-West, Nord-Süd, Stadt- und Flächenländern usw. berücksichtigt (bzw. dies zumindest versucht). --85.179.31.122 21:34, 14. Dez. 2008 (CET)Beantworten
zu Rage71:
Gerade wenn man die Textteile im Zusammenhang betrachtet und die getauschten Wörter vergleicht, merkt man, daß die vermeintlich "neutralen" Formulierungen schlicht entstellend verzerren, also falsch sind und von der enormen Diskrepanz zwischen Stimmgewicht der kleinen Länder im Bundesrat und Anteil an der Bundesbevölkerung ablenken. "Nicht mathematisch genau" ist jede Verteilung, bei der nicht mindestens ein Mandat auf jeden Wahlberechtigten kommt. Das ist also überhaupt nicht besonders, nicht einmal erwähnenswert. Vergleicht man aber etwa Bremen und NRW, so stellt man fest, daß der Stimmanteil Bremens im Bundesrat im Vergleich zum Bevölkerungsanteil Bremens an der Bundesbevölkerung mehr als zehnfach höher ist. Dem wird die vermeintlich neutrale Formulierung "nicht mathematisch genau" nicht einmal im Ansatz gerecht. Als Kompromiss könnte man natürlich auch mathematisch genau den Faktor nennen, um den die Bevölkerung bevölkerungsschwächerer Länder stärker repräsentiert ist. Zahlen gelten ja als verhältnismäßig neutral.
"Selbst wenn" bezieht sich darauf, daß nahezu alle erheblich streitigen Entscheidungen im Bundesrat der letzten Jahre und sogar Jahrzehnte nach Parteiräson diskutiert und entschieden wurden. Es gab nie eine "Koalition" der vier größten Länder und es steht auch nicht zu erwarten, daß sich das jemals ändert.
zu 85.179.31.122:
Es ist gleich, ob es sich um einen "Systemfehler" handelt. Die Frage anzusprechen wäre ja gerade Wertung und eben nicht neutral. Es ist aber schlicht unbestreitbar richtig, daß bei den Stimmanteilen der Länder im Bundesrat deren Anteil an der Bevölkerung "nicht einmal annähernd mathematisch genau" entspricht, wobei man die Formulierung wie eben oben dargestellt gerne ruhig noch präziser und unter Neutralitätsgesichtpunkten unangreifbarer gestalten könnte.
Gruß Carolus Ludovicus 22:12, 14. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Im Grunde genommen ist die ganze Formulierung mit "mathematisch genau" nicht gut. Die Formel "jedes Land eine Stimme", wie sie z.B. in den Ausschüssen oder im ständigen Beirat angewendet wird, ist nicht weniger "mathematisch korrekt" wie eine Formel, bei der das Stimmgewicht exakt der Einwohnerzahl entspricht.
Der Bundesrat soll auch gar nicht die einzelnen Einwohner repräsentieren, sondern die Gliedstaaten. Dabei gibt es verschiedene denkbare mathematische Formeln, wie die Einwohnerzahl mehr oder weniger stark mitberücksichtigt werden kann.
Mein Fazit: es muss eine komplett neue Formulierung für den Absatz gefunden werden, die a) die beabsichtigte Repräsentation der Gliedstaaten erwähnt (Nachweise?)und b) gerne darauf hinweisen darf, dass die Einwohnerzahl bei der Stimmengewichtung nicht der alleinige Faktor ist, was im Ergebnis dazu führt, dass die Einwohnerzahl nicht einmal annähernd proportional im Stimmengewicht wiedergespiegelt wird. --78.52.103.14 23:19, 15. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Es ist natürlich ganz richtig, daß die (volle) völkerrechtliche Staatlichkeit (Staatsqualität) der Bundesländer das zentrale Argument für eine Gewichtung des Stimmanteiles im Bundesrat abweichend von der Bevölkerungsstärke ist. Richtig wäre es auch, das im Artikel zu nennen. (K. Stern erklärte mir einmal, man dürfe wegen dieser Staatlichkeit der Länder nach der Bevölkerungsstärke gar nicht laut fragen, anderenfalls komme man in "Teufels Küche". Der Vollständigkeit halber sei auch noch das Argument der historischen Erfahrung mit der Stimmmacht Preußens genannt, was jedoch wegen grundlegender Defizite in der Vergleichbarkeit nicht sonders überzeugt.)
Andererseits hat man in Deutschland entgegen dem Beispiel des Amerikanischen Senats von Anfang an gerade kein Modell gewählt, das jedem Bundesland dasselbe Stimmgewicht zubilligt. Der Umstand, daß ein Land nach Bevölkerungszahl mehr oder weniger stark ist, war immer von Bedeutung. Das muß auch nachvollziehbar dargestellt werden.
Für heute genug. Gute Nacht wünscht Carolus Ludovicus 23:59, 16. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Also ich verstehe WP:WSIGA so, dass wir zwischen Wichtigem und weniger Wichtigem unterscheiden sollten („angemessene Länge“ ... „und nicht zu detailliert“). Natürlich könnten wir eine ganze Abhandlung über die mathematische Genauigkeit der Stimmenverteilung im Bundesrat in Bezug zur Einwohnerzahl der Länder unter besonderer Berücksichtigung aller ausländischer Staaten mit zweiten Kammern schreiben. Dies könnte dann aber schnell die Ausmaße einer Doktorarbeit annehmen :-) Sollte der geneigte Leser, der es so genau braucht, nicht lieber mal in einen Grundgesetzkommentar oder in Reuters Standardwerk schauen?
Ich meine, in dem Absatz wird mit der jetzigen Formulierung deutlich, dass die Stimmenanzahl je Land nicht proportional zur Einwohnerzahl berechnet wird und auch, warum das so ist. Das reicht m.E. für WP.
Ich bin offen für andere Formulierungen, aber die Neutralität sollte gewährleistet bleiben. Wer's genauer mag, der möge sich hier doch auch kurz zur Relevanz äußern.
Wenn ich den nächsten Tagen Zeit habe (Weihnachten steht ja vor der Tür) werde ich mal schauen, was meine Quellen noch so hergeben... Bis dahin euer --Rage71 21:25, 17. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Also die Länge des Artikels hat sich durch die diskutierte Änderung ja nicht gerade nennenswert geändert; er ist bei einer Gesamtlänge von 20 Druckseiten gerade etwa ein Dutzend Wörter kürzer geworden und hat meiner Meinung nach an Information verloren, jedoch keinesfalls an Prägnanz gewonnen (siehe zur Vermeidung von Wiederholungen die obigen Stellungnahmen).
Vielleicht hilft uns ja tatsächlich der Vorschlag von 78.52.103.14 weiter, den Abschnitt unter Verzicht auf "mathematisch genau" neu zu formulieren, evtl mit beispielhafter Nennung des Faktors, um den der Stimmanteil bevölkerungsschwächerer Länder den Stimmanteil des bevölkerungsstärksten Landes (das hätte Faktor 1) gemessen am Anteil der Gesamtbevölkerung übersteigt. Evtl könnte man das auch in die Tabelle aufnehmen, die den Abschnitt bereits ziert.
Wie gewünscht kurz zur Relevanz: Die Stimmverteilung bemißt sich gemäß Art 51 GG ausschließlich nach der Einwohnerzahl der Länder, soweit sie von der Mindestzahl der Stimmen eines jeden Landes abweicht. Die Einwohnerzahl ist also neben der Staatlichkeit das Kriterium und nichts sonst. Dabei ist die Entwicklung von zwei über sechs zu schießlich sieben Millionen Einwohnern als Hürde für den jeweiligen Zuwachs von einer weiteren Stimme so spektakulär "mathematisch ungenau" (unproportional), daß man das durchaus klar ansprechen darf.
Gute Nacht Carolus Ludovicus 23:50, 17. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Mich überzeugt das alles nicht so sehr. Habe aber auch keine weiteren Argumente. Finde den Text so okay, wie er jetzt ist. Meine Quellen geben leider keine irgendwie gearteten Verhältnisse her, weil die Väter des Grundgesetzes durch Rechenbeispiele auf die Stimmenstaffel gekommen sind. Also, lieber Carolus, formuliere, wie immer du möchtest. Nur neutral sollte es sein und die Gesamtlänge des Abschnitts sollte nicht wesentlich ausufern. Sei bitte so nett und nenne deine Quellen, damit ich deine Angaben wenigstens nachprüfen kann.
Im Übrigen wollte ich noch festgestellt wissen, dass ich deine Änderung natürlich nicht im Hinblick auf die Länge des Textes kritisiere. Nur für den Fall, dass du nun eine Ausarbeitung über die mathematischen Verhältnisse zwischen 16 Ländereinwohnerzahlen und der jeweiligen Stimmenanzahl im Bundesrat abliefern würdest, hatte ich Bedenken im Hinblick auf Textlänge und Detailgenauigkeit. Diese würden m. E. dann nicht mehr in einem gesunden Verhältns stehen. --Rage71 16:00, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Erweiterung des Abschnitts "Einheitlichkeit"

Ich habe soeben eine Erweiterung des Abschnitts "Einheitlichkeit" der Stimmabgabe rückgängig gemacht, da ich die von Jadadoo eingefügten Erweiterungen für teilweise falsch und – für einen Artikel über den Bundesrat – zu detailgenau halte: Die Aussage, dass "in der Regel" der Ministerpräsident die Stimmführerschaft habe, ist falsch. Es gibt hier keine Regel, weil das jedes Land immer wieder neu festlegt. Mit dem im Abschnitt vorhandenen Wikilink auf den Artikel zum Zuwanderungsgesetz und zwei Quellenangaben mit ihrerseits angebrachten Verlinkungen ist Alles gesagt. Inhalte, die in WP bereits in anderern Artikeln vorhanden sind, sollten nicht wiederholt werden. Nach WP:WSIGA sollte Redundanz vermieden werden. --Rage71 08:58, 7. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Für die praktische Durchführung der einheitlichen Stimmabgabe halte ich eine kurze Info zur Konsequenz im Fall einer uneinheitlichen Stimmabgabe für sinnvoll. Gerde in letzter Zeit gab ja z. B. die CSU öfter mal Töne von sich, die so verstanden werden konnten, dass es auf die Meinung der FDP bei der Stimmabgabe Bayerns gar nicht so sehr ankäme. Ich finde daher nicht, dass es zu detailliert ist, wenn dieser Artikel auch eine Antwort auf die Frage "Was geschieht, wenn die BR-Mitglieder eines Landes sich nicht einig sind?" liefert. Dies über eine Referenz zur Geschichte des BR herauszufinden, halte ich für etwas umständlich. Dass die beiden historischen Fälle hier genannt werden sollen, die Konsequenz daraus aber zu detailliert sei, verstehe ich nicht.
Besser wäre ein umfassendere Kürzung, die geschichtliche Aspekte weglässt und dagegen nur die Konsequenzen für die Arbeitsweise (was ja die Überschrift des Hauptabsatzes ist) beschreibt, etwa so:
Im Bundesrat soll der Wille des Landes gegenüber dem Bund repräsentiert werden. Die Landesregierung muss sich also vor der Plenarsitzung des Bundesrates darüber einigen, wie es sich zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt positioniert. Dies kann Koalitionsregierungen bei politisch umstrittenen Vorhaben stark belasten. In den meisten Koalitionsvereinbarungen ist jedoch geregelt, dass sich das Land bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Regierungsparteien im Bundesrat der Stimme enthält. Besteht bei einer uneinheitlichen Stimmabgabe ein offensichtlicher Dissens zwischen den Mitgliedern eines Landes führt dies, entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz 2002, dazu, dass die Stimmen des Landes als ungültig zu werten sind, dies ist praktisch gleichbedeutend zu einer Enthaltung.
Über den Wikilink zum Urteil besteht auch ein indirekter Verweis auf die beiden historischen Fälle. Den Verweis auf das Urteil halte ich hier für passenderer, als den auf das Zuwanderungsgesetz.
--Jadadoo bedrohte Artikel 10:43, 7. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Bei dieser Formulierung entsteht der Eindruck, dass die Konsequenz der uneinheitlichen Stimmabgabe erst mit der BVerfGE festgelegt worden sei, was seinerseits falsch ist. Bereits das GG sagt: "Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden." Auch vor Herrn Wowereit war klar, dass eine uneinheitliche Stimmabgabe zur Ungültigkeit der Stimmen führt. Die uneinheitliche Stimmabgabe war insofern auch nicht Kern der BVerfGE, sondern vielmehr die fragwürdige Interpretation und die weitere Vorgehensweise des amtierenden BR-Präsidenten Wowereit.
Daher folgender Gegenvorschlag, der zum großen Teil auch die bisherige Formulierung mit Bezug zur geschichtlichen Entwicklung und der – erst zweimal erfolgten uneinheitlichen Stimmabgabe – beibehält. Hierdurch würde aber auch deinem Ziel Rechnung getragen, die Konsequenz der uneinheitlichen Stimmabgabe klarer zum Ausdruck zu bringen:
Im Bundesrat soll der Wille des Landes gegenüber dem Bund repräsentiert werden. Die Landesregierung muss sich also vor der Plenarsitzung des Bundesrates darüber einigen, wie es sich zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt positioniert. Dies kann Koalitionsregierungen bei politisch umstrittenen Vorhaben stark belasten. In den meisten Koalitionsvereinbarungen ist jedoch geregelt, dass sich das Land bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Regierungsparteien im Bundesrat der Stimme enthält. In der Geschichte des Bundesrates kam es erst zweimal zu einer uneinheitlichen Stimmabgabe. Im ersten Fall handelte es sich um ein Missverständnis, das noch in der Sitzung geklärt wurde.<Fußnote: Stenografischer Bericht zur 10. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 1949, S. 116> Im zweiten Fall handelte es sich um das Abstimmungsverhalten des Landes Brandenburg zum Zuwanderungsgesetz<Fußnote: vgl. Der Eklat um das Zuwanderungsgesetz 2002>. In seinem Urteil zum Zuwanderungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht u. A. die im Grundgesetz zum Ausdruck kommende Erwartung zur einheitlichen Stimmabgabe dahingehend konkretisiert, dass bei einem offensichtlichen Dissens zwischen den Mitgliedern eines Landes die Stimmen dieses Landes als ungültig zu werten sind. Dies wirkt sich wie eine Enthaltung bzw. eine Nein-Stimme aus.
Leider steht in dem von dir gewünschten Link auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz 2002 nichts davon, wie sich eine uneinheitliche Stimmabgabe auswirkt, sondern nur, dass die Stimmen von BB uneinheitlich abgegeben wurden. Im Übrigen wird auf diesen Artikel ja auch vom bisher verlinkten, übergeordneten Artikel Der Eklat um das Zuwanderungsgesetz 2002 verwiesen. M. E. waren alle erforderlichen Verweise vorhanden. Aber wenn es dir sehr wichtig ist, können wir es gerne so lassen. --Rage71 12:25, 8. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Du hast recht, finde Deinen Vorschlag sehr gut - mir gings im Wesentlich nur darum, dass eben auch die Konsequenz aus dem BVerfG-Urteil da steht. Bisher las sich da so, als dass zwar die Klage vorm BVerfG noch eingearbeitet wurde, das Urteil aber nicht. Es ergibt sich dann übrigens eine Redundanz zum Abschnitt Stimmfürherschaft. Dort könnte man den letzten Absatz mMn einfach zu "Ein Mitglied des Bundesrates kann dem Stimmführer seines Landes widersprechen, dies führt zu einer uneinheitlichen und damit ungültigen Stimmabgabe" kürzen - damit wäre ein Bezug zum Absatz "Einheitlichkeit" da, das würde wohl reichen - da stehen ja die Details. Den Link zum Urteils-Artikel würde ich da lassen, auch wenn dort vielleicht noch das ein oder andere ergänzt gehört. --Jadadoo bedrohte Artikel 14:32, 8. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Die Rechtsfolge der uneinheitlichen Stimmabgabe habe ich nun umgesetzt. Deinen weiteren Vorschlag, den Abschnitt „Stimmführerschaft“ wegen Redundanz zu kürzen, finde ich nicht so gut. Mir wäre gerade wichtig, die Formulierung des BVerfG im Artikel zu bringen, dass „die Stimmführerschaft in sich zusammenfällt“. Anschaulicher und deutlicher kann man das Abstimmungssystem kaum beschreiben. Und dies war das eigentliche Novum des Urteils, nämlich dass die Stimmführerschaft ausdrücklich bestätigt wird, aber dass der MP im BR keine herausgehobene Stellung hat und etwa das Stimmverhalten „seiner“ Ministerinnen und Minister überlagern könne.
Aus diesem Grunde war m. E. ja gerade die ursprüngliche Konzeption des Artikels ausreichend. Aber sei's drum: Wirkliche Redundanz sehe ich auch nach der Umstellung nicht: Es kann nicht schaden, in beiden Abschnitten auf das Urteil Bezug zu nehmen. --Rage71 10:20, 9. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Infobox: Parteimitgliedschaft des Vorsitzenden unpassend

Ich finde in der Infobox die Nennung der Parteimitgliedschaft des Vorsitzenden unpassend, ja geradezu falsch. Im Bundesrat sind keine Parteien oder Fraktionen vertreten, sondern Länder. Statt "Peter Müller (CDU)" schlage ich vor, "Peter Müller (Saarland)" zu schreiben. Das entspricht auch der Sprachregelung in den Plenarsitzungen des Bundesrates. Während es etwa bei Bundestagssitzungen heißt "Das Wort erhält nun der Kollege Hans-Joachim Otto für die FDP-Fraktion", (siehe das Plenarprotokoll der 208. Sitzung S. 22400), heißt es bei den Bundesratssitzungen "Ich erteile Herrn Ministerpräsidenten Kurt Beck (Rheinland-Pfalz) das Wort", siehe Plenarprotokoll der 855. Sitzung, Seite 5. Der Vorsitz des Bundesrates wird außerdem immer streng nach Land vergeben. Für den Fall dass das Saarland 2009 einen neuen MP wählt, wird dieser Bundesratspräsident. Das spricht meines Erachtens sehr für die Nennung des Landes. An das Vorsitzland sind zudem weitere Konsequenzen geknüpft (Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit finden dort statt, etc.). Das Vorsitzland muss also genannt werden, die Partei nicht. Soweit hier kein begründeter Widerspruch erfolgt werde ich das demnächst ändern. --78.52.102.95 22:46, 16. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ich sehe das genauso und hatte dem Autoren der Infobox schon Folgendes auf seiner Diskussionsseite mitgeteilt:
Hallo IWOLF,
du hast in Bundesrat (Deutschland) eine Infobox eingefügt, mit der ich nicht so glücklich bin:
* Das Bundesratslogo ist veraltet und entspricht nicht mehr dem Corporate Design (vgl. www.bundesrat.de)
* Der Bundesrat wurde nicht "gegründet". Vereine kann man "gründen". Der Bundesrat wurde eher "geschaffen", durch das GG "begründet", von den Vätern des Grundgesetzes "ersonnen", "eingerichtet"; er "konstituierte" sich (allerdings erst am 7. September 1949). Am 23. Mai 1949 wurde "nur" das GG verabschiedet, mit dem die Grundlage für den BR geschaffen war.
* Der Bundesrat hat keinen "Vorsitz" sondern einen "Präsidenten" oder ein "Präsidium".
* Der Link enthält nicht das "www.", was jedoch nach den Formatierungsbeispielen in Hilfe:Links gefordert wird.
Gibt es für die Infobox eine Vorlage (habe gesucht, aber leider nicht gefunden)? Warum haben die anderen Verfassungsorgane diese nicht? Was bringt diese Infobox an Mehrwert für den Artikel?
Danke für deine Mühen --Rage71 21:08, 13. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Bis heute wurde nicht geantwortet.
Sei daher mutig und ändere die Infobox! Ich bin aus nur Zeitgründen noch nicht dazu gekommen. --Rage71 09:42, 22. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Schleswig-Holstein

Seit dem 23. Juli gibt es offiziell eine CDU-Minderheitsregierung in Kiel. Sollte man die Grafik aktualisieren oder bis zur Wahl warten? (nicht signierter Beitrag von 89.16.150.105 (Diskussion | Beiträge) 18:06, 24. Jul 2009 (CEST))

Ich schlage vor, die Grafik "Zusammensetzung_des_Bundesrat_2009_(wenn-Hessen-CDU-FDP).png" (die meisnt Du doch?) bereits jetzt zu ändern, allerdings auch die Beschreibung der Grafik. Die aktuelle Beschriftung "Zusammensetzung des Bundesrates seit dem 5. Februar 2009" ist m.E. falsch, da im Bundesrat keine Parteien vertreten sind, sondern Länder. Besser wäre eine Formulierung wie "parteipolitische Zusammensetzung der im Bundesrat vertretenen Landesregierungen" oder so ähnlich. (nicht signierter Beitrag von 62.96.67.34 (Diskussion | Beiträge) 10:09, 28. Jul 2009 (CEST))
Dann bitte auch gleich die Wahlen in Sachsen, Thüringen und dem Saarland mit einfließen lassen.--Comm. makatau 15:30, 1. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Bitte sauber arbeiten! Die Wahlen in SN, TH und SL haben (noch) keinen Einfluss auf die Machverhältnisse des Bundesrates. In der kommenden Sitzung am 18. September werden dort wie bisher auch die Stimmen von zwei CDU-Alleinregierungen (SL und TH) und einer großen Koalition (SN) ihren Eingang in die Abstimmung finden. Die Kabinette (und nur diese sind entscheidend) dort sind anders als in SH unverändert.
Was Schleswig-Hostein angeht: Bitte den Edit-War beenden und zur Kenntnis nehmen, dass die dortige große Koalition beendet ist. Es gibt KEINE SPD-Minister/innen mehr in SH. Es gibt auch keine SPD-Bundesratsmitglieder aus SH. Wer es nicht glaubt möge auf der (übrigens ausgezeichneten) Heimseite des Bundesrates unter "Organe und Mitglieder", "Mitglieder" und dann "Mitglieder nach Ländern" nachsehen. --85.179.158.57 19:15, 1. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
einfach paar Wochen warten, dann klärt sich die Lage im Bundesrat 92.252.90.61 23:20, 13. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Änderungen seit den Landtagswahlen 2009

  • Sachsen:CDU/FDP Ja
  • Schleswig-Holstein: CDU/FDP Ja
  • Thüringen: CDU/SPD Ja
  • Brandenburg:SPD/Linkspartei Ja
  • Saarland:CDU/FDP/Grüne Ja

Es wird Zeit, dass dies im Artikel geändert wird und entsprechende Grafik zum Bundesrat aktualisiert wird. GLGermann 01:33, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Eigentlich nicht. Geändert gehört sowas eigentlich erst, wenn die tatsächliche Regierung im Amt ist, nicht, wenn sie sich in Koalitionsverhandlungen andeutet. Also, Sachsen ja, die anderen noch nicht. Immerhin können Verhandlungen auch platzen. --Funnyeric 11:33, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Und jetzt auch SH... --Funnyeric 16:02, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten
okay dann erstmal nach Sachsen nun auch SH, wo seit heute CDU/FDP regiert. GLGermann 19:45, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Mit der Wahl der CDU Ministerpräsidentin kann nun auch die Darstellung für Thüringen in eine Große Koalition geändert werden. -- 11:52, 30. Okt. 2009 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 91.51.82.48 (Diskussion | Beiträge) )

Sitzverteilung im Bundesrat

Im Text des Beitrages heißt es: "Die Parteien, die die regierende Bundesregierung (CDU/CSU und FDP) tragen, haben im Bundesrat 40 Stimmen, nämlich die Stimmen der CDU-Alleinregierungen (3), der CDU-FDP-Regierungen (31) und der CSU-FDP-Regierung in Bayern (6)." Das ist nicht richtig. Es gibt keine CDU-Alleinregierung in einem Bundesland mehr; im Übrigen sind auch in den tabellen oder Grafiken nur 37 Stimmen für die Bundesregierung angegeben.--193.197.148.126 15:52, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Wieso? Die CDU regiert doch im Saarland alleine ... --Jadadoo bedrohte Artikel 16:22, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten
aber nicht mehr lange. Am Wochenende haben die Parteitage von CDU, FDP und Grüne die Jamaica-Koalition bestätigt. GLGermann 10:54, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
ich habe nichts gegenteiliges behauptet. --Jadadoo bedrohte Artikel 13:09, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Grafik mit den "aktuellen" Sitzverteilungen

Moin, Die Grafik mit den "aktuellen" Sitzverteilungen, die Tabelle zur neuen großen Koalition und der Text dazu widersprechen sich kreuz und quer! Bin da leider nicht auf dem Laufenden und bitte jemanden, zwei der drei Teile zu korrigieren. (nicht signierter Beitrag von 85.179.161.65 (Diskussion | Beiträge) 18:01, 4. Feb. 2007 (CET)) Beantworten

Meck-Pomm

Hi Leutz, Harald Ringstorff führt ab heute ne große Koalition in Meck-Pomm. Das hat Auswirkungen auf den Bundesrat. Deshalb sollte die kleine Grafik, die die Zusammenstellung des Bundesrates nach den Wahlen darstellt, nun groß gemacht werden und die andere kann dann gelöscht werden, weil sie nicht mehr aktuell ist, mkay? (nicht signierter Beitrag von 84.63.101.107 (Diskussion | Beiträge) 20:03, 7. Nov. 2006 (CET)) Beantworten

Ich finde den Artikel ein wenig zu gesetzgebungstechnisch orientiert und ein wenig zu "unpolitisch". Vor allem sollte überhaupt einmal erklärt und auch betont werden, dass der Bundesrat DAS Organ ist, dass den FÖDERALEN Charakter der deutschen Staatsform garantieren soll. Am besten würde sich daran eine kurze kritische Würdigung anschließen, WIE gut (bzw. wie schlecht) ihm das gelingt.

Zur von Sebastian unten gestellten Frage, woher der Brauch der Stimmenthaltung in Koalitionen komme: Üblicherweise wird in den Koalitionsvereinbarungen festgehalten, dass in den Fällen, in denen die Landesregierung zu keiner einheitlichen Meinung über ein Thema gelangen kann, sie sich der Stimme enthält. (Beitrag von: Benutzer:StephanK 26.02.2004 8:33)

Änderung

Finde den Artikel super und vor allem sachlich und fachkundig. Habe jedoch 5 kleine Änderungen vornehmen müssen, da hier die formulierung falsch oder ungenau waren:

1. In der älteren Version stand, die Länder würden nach Koalitionsvertrag abstimmen. Jedoch weiß kein Land beim Erstellen des Koalitionsvertrags welche Abstimmungen zukünftig anliegen. Korrekterweise ist das Abstimmungsverhalten eines Landes in einer Stimmliste geregelt. 2. Die Aussage der Bundesrat trete RELATIV HÄUFIG zusammen habe ich durch tritt IM DREI-WOCHEN-RYTHMUS ersetzt. Denn im Vergleich zum Bundestag der ca. 10-12 mal sooft tagt wie der Bundesrat ist die Aussage "relativ häufig" falsch 3. Im Original stand, dass in den Bundesratsausschüssen Beamte beraten.- Jedoch beraten hier auch Regierungsangestellte oder Beamtenanwärter 4. Am 22. September 2006 gab es eine Änderung der Geschäftsordnung, das habe ich upgedatet. 5. Jeden Ausdruck "Bundesland" oder "Bundesländer" wurde durch "Land" oder "Länder" ersetzt. "Bundesland" ist zwar ein Wort der Umgangssprache, jedoch von den Medien erfunden. Laut dem Grundgesetz gibt es NUR Länder. Begründung: a) Die Länder gab es vor dem Bund, somit sind die Länder kein aus der Bundesrepublik entstandener Teil b) Die Länder sind autonom (wie auch im Artikel beschrieben), also hat der Bund keine befugnisse über die Länder. Lediglich die Verbindung der Länder zur Bundesrepublik macht den Bund aus. Nur Institutionen die vom Bund ausgehen (also Bundeskanzler, Bundestag, Bundesrat, Bundesminister) tragen den Namen Bund. Zum letzten Punkt würde ich mich freuen wenn ihr dies in zukünftigen Artikeln beachtet oder wenn ihr das in andren Artikeln falsch seht korrigiert

Lg (nicht signierter Beitrag von JuliusHerfel (Diskussion | Beiträge) 11:37, 29. Sep. 2006 (CEST)) Beantworten

Bundestag hyperlink

Warum gibt es hier kein Kyperlink zum 'Bundestag' Seite? Ich meine, dass diese Begriffen verbindet sind. Ich vorstelle, das die erste wort 'Bundestag' darfst ein hyperlink gemach werden. (nicht signierter Beitrag von 92.243.187.71 (Diskussion | Beiträge) 14:40, 28. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Mitglieder und Stimmenverteilung

Im Abschnitt Mitglieder und Stimmenverteilung wird die aktuelle "Formel" für die Stimmzusammensetzung beschrieben. Gab es in den letzten 60 Jahren ernsthafte Änderungsbemüßhunen, z.B. im Zusammenhang mit Saarland- oder DDR-Beitritt bzw. BW- oder Brandenburg-Berlin-Fusion?

Ich könnte mir diverse Formeln vorstellen, die ein ähnliches Ergebnis wie bisher erzielen, aber den bevölkerungsreichsten Ländern etwas mehr Gewicht einräumen:

  • 1 Stimme pro gerundete 1 Mio EW => 83 Stimmen (einleuchtend, aber kein Ausgleich für kleine Länder)
  • 1 Stimme pro angefangene 1 Mio EW => 90 Stimmen (einleuchtend, aber fast kein Ausgleich für kleine Länder)
  • 1 Stimme + 1 Stimme pro angefangene 2 Mio EW => 66 Stimmen
  • 2 Stimmen + 1 Stimme pro angefangene 2,5 Mio EW => 74 Stimmen
  • 2 Stimmen + 2 Stimmen pro angefangene 5 Mio EW => 66 Stimmen
  • Quadratwurzel(EW) / 500, gerundet => 67 Stimmen (mein Favorit, aber für Politiker zu mathematisch)
  • Kubikwurzel(EW) / 35, gerundet => 72 Stimmen
  • ln(EW) - 11, gerundet => 65 Stimmen
  • log2(EW) - 17, gerundet => 76 Stimmen
  • Gruppen, zB 9: unter 1 (1 Stimme), 1-1,5 (2), 1,5-2 (3), 2-3 (4), 3-4 (5), 4-6 (6), 6-10 (7), 10-15 (8), über 15 Mio EW (9) => 81 Stimmen

Mit den Logarithmen werden eher die mittleren Länder gestärkt. 134.130.1.181 15:03, 10. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Ja, es gab sogar einmal eine Änderung: die "6 Stimmen"-Stufe wurde erst später eingefügt. Ich weiß aber nicht, was der konkrete Anlass war. Von deinen (natürlich OR) Vorschlägen wäre die Quadratwurzel das gerechteste Verfahren (siehe Quadratwurzelgesetz).--Roentgenium111 23:55, 30. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Scheinbar war es 1990: siehe [6] --Roentgenium111 00:59, 31. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Stimmgewicht der kleineren Länder

Im Abschnitt "Mitglieder und Stimmenverteilung auf die Länder" steht im drittletzten Absatz:

"Kleine Länder erhalten im Verhältnis ein größeres Stimmgewicht, ohne jedoch die übrigen Länder überstimmen zu können."

Wie ist das Letztere zu verstehen? Es gibt viele verschiedene Zusammenstellungen für eine Menge aus kleineren Ländern, die alle anderen Länder überstimmen kann. Eine dieser Mengen könnte z. B. so aussehen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben zusammen weniger als 23 Mio. Einwohner. Mit ihren zusammen 36 Stimmen können diese die restlichen Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen mit mehr als 59 Mio. Einwohnern mit zusammen 33 Stimmen) überstimmen. Daher ist es unverständlich, was "ohne jedoch die übrigen Länder überstimmen zu können." bedeuten soll. -- 89.204.153.193 08:21, 13. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Graphik Gesetzgebungsverfahren nicht korrekt

Wenn der Bundesrat zum ersten Mal mit einem Gesetz des Bundestages konfrontiert ist, welches ein Einspruchsgesetz ist, kann er mit diesem Gesetz auch völlig zufrieden sein. Er "muss" also nicht den Vermittlungsausschuss anrufen, wie es die Graphik nahelegt. Es fehlt also ein Pfeil vom Bundesrat (Art. 77 I) nach links und dann nach unten zum Text "kein Einspruch". Der Vermittlungsausschuss wird auch bei Einspruchsgesetzen nur angerufen, wenn es Änderungswünsche des Bundesrates gibt. So steht es auch auf der Homepage des Bundesrates (www.bundesrat.de): "Im Fall eines nicht zustimmungsbedürftigen Einspruchsgesetzes muss der Bundesrat zunächst darüber entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss anruft oder nicht. Denn bevor der Bundesrat Einspruch gegen ein Gesetz einlegen kann, muss ein Vermittlungsverfahren abgeschlossen worden sein." (nicht signierter Beitrag von 84.169.175.245 (Diskussion) 13:57, 25. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Grün Rot

Wie soll Grün-Rot eingeordnet werden? Da immerhin Linke+SPD eine Einordnung hat; ebenso wie CDU+Grüne sollte man Grün-Rot auch schon mal definieren. Immerhin schaut es in 2 Bundesländern aus als würde es eine solche Regierung geben, zumindest nach Umfragen. Ist Grün-Rot linker oder rechter als Rot-Grün. Fragen über Fragen. Schwarz-Grün wurde als rechter als CDU+SPD eingeordnet, aber wahrscheinlich weil man von einer stärkeren SPD als bei Schwarz-Grün ausgegangen ist -- StudentG 22:47, 16. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Natürlich beeinflusst die Parteiangehörigkeit des Ministerpräsidenten auch die Ausrichtung der Regierung, aber ebenso geht es bei Politik nicht nur um Farben sondern auch um Personen. Ich halte es daher für vollkommen überflüssig Grün-Rot anders zu betrachten als Rot-Grün. Große Koalitionen werden ja auch nicht anders genannt, je nachdem ob Ministerpräsident bei der SPD oder der CDU ist. -- Simply 13:37, 3. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Antwort: Noch gar nicht! Es gibt (noch) keine grün-rote Regierung, das Bild schraffiert zu Unrecht baden-Württemberg grün-rot, obwohl das land derzeit schwarz-gelb regiert wird. Ich hatte Wikipedia bisher als um Exaktheit bemühtes Online-Lexikon über Fakten wahrgenommen, nicht als Wahrsager- oder Wünsch-Dir-Was-Forum. Es wäre daher besser, die bunte Länderübersicht auf die alte (und noch geltende) Version zurückzusetzen. 62.178.146.53 01:40, 4. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Abstimmungen im Bundesrat/geschaeftsfuehrende Regierung

Wenn in einem Bundesland eine Regierung nur geschaeftsfuehrend regiert, wer bestimmt dann das Abstimmungsverhalten im Bundesrat? Die Mehrheit im Landtag oder der Ministerpraesident? --Edroeh 21:39, 30. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Der Ministerpräsident bzw. die noch amtierende Landesregierung. Das hat z.B. Koch 2008-2009 in Hessen genutzt: die CDU "regierte" weiterhin alleine, obwohl sie nicht mal zusammen mit der FDP eine Mehrheit im Landtag hatte.--Roentgenium111 18:52, 9. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

In NRW gibt es keine Minderheitsregierung, sondern die alte Regierung ist geschäftsführend im Amt. --109.91.66.112 11:55, 10. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Jetzt nicht mehr...--Roentgenium111 20:31, 3. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Grafik der Bundesratszusammensetzung

Hi Leute,
die Grafik der Bundesratszusammensetzung gehört imho überarbeitet: durch die krassen und harten Übergänge der unterschiedlichen Parteifarben entsteht kein schönes Gesamtbild welches zumindest mir persönlich sogar in den Augen weh tut wenn ich länger auf das Bild sehe (was man ja tun muss um die Informationen aus dem Bild zu ziehen). Mein Vorschlag wäre es kein derartiges Muster zu verwenden sondern die Parteifarben in einem 2-Farben-Farbverlauf (bzw. im Saarland ein 3-Farben-Farbverlauf) weich ineinander überfließen zu lassen. Zur besseren Unterscheidung sollte außerdem die CSU in Abgrenzung zur CDU nicht schwarz sondern blau dargestellt werden. Die Unterscheidung zwischen CDU+SPD und SPD+CDU ist unerheblich - "Juniorpartner" einer Landesregierung ist eine rein medienpolitische Einstufung und hat mit dem Bundesrat nichts zu tun. PS: Um direkt vorzubeugen: Ich kann sowas nicht - sonst würde ich es selbst machen... ;-) --Vanger !!? 14:56, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ich würde sagen, es reicht, das Gelb weniger grell zu machen. --84.139.51.178 22:00, 1. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Die Grafiken zur Bundesratszusammensetzung/Koalitionsmöglichkeiten sollten in der Tat überarbeitet werden. In Hamburg ist CDU schon länger nicht mehr alleine an der Regierung bzw. jetzt wohl gar nicht mehr. Edroeh 18:13, 20. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Also ich finde Idee der Farbverläufe auch besser - und übersichtlicher als das bisherige Verfahren ... leider bin ich SVGs oder ähnlichem Zeug nicht mächtig, um so etwas zu erstellen. --77.176.193.29 21:13, 4. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Mehrheitsverhältnisse darstellen

Koalitionsmöglichkeiten im Bundesrat
# Koalition Länder
61     Baden-Württemberg Bayern Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
47     Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
41     Baden-Württemberg Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Sachsen-Anhalt Thüringen
39     Bayern Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
33     Baden-Württemberg Bremen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Sachsen-Anhalt Thüringen
30     Baden-Württemberg Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
28     Bayern Hessen Niedersachsen Saarland Sachsen Schleswig-Holstein
25     Bayern Hessen Niedersachsen Sachsen Schleswig-Holstein
22     Baden-Württemberg Bremen Hamburg Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
22     Berlin Brandenburg Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Thüringen
14     Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Thüringen
11     Berlin Brandenburg Hamburg
3     Hamburg

Diese Tabelle stellt mögliche Koalitionen im Bundesrat dar.
Von insgesamt 69 benötigt eine Koalition 35 Stimmen für
eine Mehrheit.

Gezeigt werden alle möglichen Koalitionen, die die folgenden
zwei Kriterien erfüllen:

  1. Jeder Partner der Koalition trägt Stimmen bei.
  2. Keine echte Teilmenge der Partner erreicht bereits eine
    Mehrheit.

Hallo,

ich hätte gerne ein paar Daten im Artikel, die die aktuellen Machtverhältnisse besser darstellen. Das Ganze sollte natürlich möglichst objektiv bleiben.

* 49  CDU/CSU SPD FDP
* 37  CDU/CSU FDP Gruene
* 35  CDU/CSU SPD Gruene Linke
  34  CDU/CSU FDP
  27  CDU/CSU SPD Gruene
  26  CDU/CSU SPD Linke
  21  SPD Gruene Linke
  18  CDU/CSU SPD
  13  SPD Gruene
  12  SPD Linke
  4   SPD
  3   CDU/CSU

Diese Liste geht davon aus, dass mögliche Koalitionspartner CDU/CSU, SPD, FDP, Gruene und Linke sind. Sie listet alle möglichen Koalitionen mit ihrem Stimmgewicht, die nicht einem der folgenden drei Ausschlußkriterien entsprechen.

  1. Die Koalition hätte keine Stimmen.
  2. Die Koalition enthält einen Partner, der nichts beiträgt.
  3. Eine echte Teilmenge der Partner hätte bereits eine Mehrheit.

(2. lässt sich genauer Ausdrücken mit: Eine echte Teilmenge erhält die gleiche Stimmenzahl.)

Die Liste wurde von einem Script erzeugt, das sich leicht auf neue politische Gegebenheiten einstellen läßt. Meine Fragen

  1. Hält das Ganze außer mir noch jemand für sinnvoll?
  2. Hat vielleicht sogar jemand Lust daraus eine wiki-Tabelle zu machen und in den Artikel einzubinden?

Ich denke, dass das Ganze gerade mit den aufkommenden Landtagswahlen und den damit verbundenen Änderungen an Machtverhältnissen sehr interessant sein dürfte. Mocy 23:21, 13. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ich antworte mir mal selber. Ich stelle mir die Tabelle ungefähr so vor:
Grüße Mocy 163.1.229.181 18:18, 14. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Und noch eine Selbstantwort: Ich bitte um Kritik! Sagt doch mal was ihr davon haltet, und wie man es verbessern könnte. Mocy 18:50, 14. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Hallo Mocy, das finde ich eine gute Idee. Die Graphik sieht auch sehr gut aus, ich würde allerdings evtl. die Länderwappen durch die Ländernamen (oder Abkürzungen davon) ersetzen, da vermutlich viele (z.B. ich) die meisten Wappen nicht zuordnen können. --Roentgenium111 14:49, 16. Feb. 2011 (CET)Beantworten
PS: Die Spalte mit den "X" würde ich auch in den Artikel mit einfügen, damit man auf einen Blick sieht, welche Konstellationen eine Mehrheit haben. Evtl. könnte man noch eine weitere solche Spalte für "Zwei-Drittel-Mehrheit" ergänzen, die ja für GG-Änderungen nötig ist und mit der der Bundesrat jedes Gesetz verhindern kann. --Roentgenium111 14:59, 16. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Hallo, habe die "X-Spalte" entfernt, weil mir diese Art der Darstellung doch etwas krude erschien. In der Artikel sind Koalitionen mit Mehrheit grau hinterlegt. Es scheint allerdings recht schwierig einen passenden Grauton zu finden. Zu dunkel und das FDP-Gelb (und auch das Die-Linke-Pink) verblassen, zu hell und auf manchen Monitoren siehts praktisch weis aus. Habe die Tabelle nochmal überarbeitet und das grau etwas dunkler gemacht, zusätzlich ist die Zahl fett und noch dunkler hinterlegt. Über die Zwei-Drittel-Mehrheiten muss ich mal noch nachdenken. Hier ist auf jeden Fall mal die neue Tabelle mit den Wahlergebnis des heutigen Abends berücksichtigt. (Wann aktualisiert man eigentlich am besten den Artikel? Wenn jetzt schon der richtige Zeitpunkt ist, fühle man sich frei die Tabellen auszutauschen.)
Ich schlage vor, die Tabelle wieder zu entfernen, auch wenn ich Respekt vor der schönen Geslatltung (ich könnte so ein Ding nicht anlegen) bekunden muss. Die Tabelle ist zwar eine nette Gedankenspielerei, hat aber keine Relevanz. Es gibt keine festen Koalitionen im Bundesrat. Mehrheiten werden je nach Abstimmungsfrage gesucht und wechseln von Tagesordnungspunkt zu Tagesordnungspunkt. Dabei kann die politische Zugehörigheit der Landesregierung eine Rolle spielen, muss es aber nicht, und tut es auch häufig nicht. Die Tabelle ist also m.E. eher Theoriefindung. Sie ist nicht mehr und nicht weniger sinnvoll, wie ALLE Länderkonstellationen aufzuführen, in denen eine Mehrheit von 35 Stimmen und mehr auftreten kann. Seit der Wahl in NRW sind dutzende zustimmungsbedürftige Gesetze ohne Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat gelaufen. Ganz ohne Parteienkoalitionen. Kann die Tabelle diesen Sachverhalt erläutern? Wo ist der Mehrwert der Tabelle? Der Bundesrat "tickt" eben anders als der Bundestag. Das sollte in diesem Artikel herauskommen. Die Tabelle führt einen eher auf den falsch Weg. Außerdem: Hamburg ist noch allein von der CDU regiert, was z.B. relevant wurde, als am 25.02.11 über Harz IV abgestimmt wurde. Am 18.03.11, dem Tag der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates, ist das evtl. immer noch so. In der Tabelle ist der Regierungswechsel verfrüht angenommen worden. Ich hoffe, mein Einwand kommt nicht zu radikal rüber, aber mir liegt an der korrekten Darstellung des Bundesrates.--85.177.88.32 22:06, 28. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ich halte deine Einwände nicht für zu radikal, allerdings auch nicht für gut begründet. Du schreibst, dass es üblicherweise keine festen Koalitionen im Bundesrat gibt. Dies ist richtig. Koalitionen werden je nach politischer Lage auf unterschiedlichen Wegen gefunden. Wenn ich hier im Diagramm von einer Koalition spreche meine ich auch nicht eine Koalition im Sinne von 'Regierungskoalition', die typischerweise darauf ausgerichtet ist über einen längeren Zeitraum zu funktionieren, sondern eine Koalition im Sinne der Kooperativen Spieltheorie. Also eine Gruppe von Partnern (oder Spielern), die zusammen etwas erreichen (hier z.B. eine Mehrheit um einem Gesetz zuzustimmen). Nun ist es auch richtig, dass letztendlich Länderweise abgestimmt wird. Also besteht, wenn man es so möchte eine Koalition aus Ländern, nicht Parteien. Jedoch ist dies auf Parteien zu abstrahieren eine durchaus übliche und interessante Betrachtungsweise. Man kann dies mit dem Bundestag vergleichen. Hier bestehen Koalitionen ganz klar aus Abgeordneten, jedoch wird, wenn dies passt sehr z.B. über das Abstimmungsverhalten von Fraktionen gesprochen. Diese werden auch (immer?) mit Parteien identifiziert. (Die SPD-Fraktion, heißt eben SPD-Fraktion.)
Du sagst auch, dass die Tabelle nicht sinnvoller ist wie alle Länderkonstellationen (Ich nehme mal an mit ihrem Stimmgewicht) aufzuzählen. Dies ist erst mal richtig. Allerdings ist die Stimmenzahl bei Ländernkoalitionen sehr trivial, während etwas schwieriger ist wenn man die Regierungsparteien betrachtet. Mit meiner Tabelle versuche ich nur, ohnehin im Artikel vorhandenen Daten mathematisch nachvollziehbar, neutral darzustellen. Wenn man dein Argument zu Ende denkt, sollte man ja auch in der Bundesländertabelle die Regierungskoalitionen nicht erwähnen, weil diese nicht für den Bundesrat relevant sind.
Es sei auch zu erwähnen, dass auch wenn dies nicht die einzige Möglichkeit zur Findung von Mehrheiten im Bundesrat ist, eine Übereinkunft unter den Parteien doch zumindest eine Möglichkeit für das Finden einer Mehrheit darstellt. Es wurde ja zum Beispiel bei der angesprochenen Hartz4-Reform in der Presse davon gesprochen, dass Union und FDP eben versuchen entweder Die Grünen oder die SPD als Partner zu finden um eine Mehrheit im Bundesrat zu erreichen. Dies kann man (in der alten Tabelle) schön nachvollziehen, da sie zeigt, dass Schwarz-Rot-Gelb und Schwarz-Gelb-Grün eben im Gegensatz zu Schwarz-Gelb eine Mehrheit erreichen.
Zu guter letzt möchte ich noch etwas zu 'voreiligen Aktualisierung' sagen. Das lief mAn sehr blöd ab. Erst wurde, schon beginnend am Wahlabend, immer wieder Teile des Artikels auf eine SPD-Regierte HH umgestellt, dann wieder reversiert. Irgendwann wurde dann versucht den Ganzen Artikel auf einmal umzustellen. Dies hat die Tabelle leider verhunzt. Ich habe dann erst die neue Version eingefügt, damit der Artikel wenigsten in sich stimmig ist. Das Ganze wurde dann auch noch gesichtet. Ich fände es gut wenn jemand am besten in prominenter weise auf dieser Diskussionsseite mal den besten Zeitpunkt für Aktualisierungen angibt. Gibt es hierfür einen Konsens? Es würde mich wundern wenn es hierzu keine Richtlinie o.Ä. gäbe. Mocy 17:36, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ich finde die Tabelle so sehr gut und auch sinnvoll (ich habe mir erlaubt, die Kriterienliste noch etwas zu vereinfachen). Um den IP-Vorwurf der Theoriefindung zu entkräften, könnte man auch noch die sehr ähnliche Tabelle auf [7] als "Quelle" angeben. --Roentgenium111 20:32, 30. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Könnte man auch farblich hervorheben, welche "Koalition" für eine Grundgesetzänderung erforderlich sind? Bisher ist dies ja nur für die absolute Mehrheit gemacht worden. -- Simply 13:51, 3. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Klar könnte man. Im Moment sind die ja gar nicht in der Tabelle drin. Hab das mal in der einfachen Variante ohne Bildchen gemacht. In der aktuellen Zusammensetzung sind das die beiden zusätzlichen Vier-Parteien-Koalitionen ohne Grüne bzw. ohne Linke. Im Prinzip könnte man auch noch die Fünf-Parteien-Koalition dazunehmen. Dann ist ! = 100%, # > 66%, * > 50%.
! 69  CDU/CSU SPD FDP Gruene Linke
# 61  CDU/CSU SPD FDP Gruene
# 47  CDU/CSU SPD FDP Linke
* 41  CDU/CSU SPD Gruene Linke
* 39  CDU/CSU SPD FDP
  33  CDU/CSU SPD Gruene
  30  SPD Gruene Linke
  28  CDU/CSU FDP Gruene
  25  CDU/CSU FDP
  22  SPD Gruene
  22  CDU/CSU SPD Linke
  14  CDU/CSU SPD
  11  SPD Linke
   3  SPD
Das mit den 100% macht vielleicht nicht wirklich Sinn, aber die beiden anderen könnte man überlegen. Das Ausschlusskriterium "Teilmenge erreicht bereits Mehrheit" könnte man dann rausnehmen. --GluonBall 19:42, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Naja, nicht unbedingt rausnehmen, aber abschwächen zu "Teilmenge erreicht bereits die entsprechende (absolute bzw. Zweidrittel-)Mehrheit". Es gibt ja Situationen, wo eine Koalition bereits eine Mehrheit hat, und eine zusätzliche Partei zwar ein einzelnes Land hinzubringt, aber keine Zweidrittelmehrheit (Schwarz-Gelb-Grün im Saarland, z.B., oder der SSW). Mit dem Kriterium wären dann auch die unsinnigen 100% wieder raus. (nicht signierter Beitrag von 79.238.136.78 (Diskussion) 12:14, 13. Mai 2011 (CEST)) Beantworten
Möchte hier einmal ein paar Sachen komentieren:
Die Umformulierung ins positive ich nict ganz identisch mit der urprünglichen Fassung. Die ursprüngliche verbietet die leere Koalition, die jetzige nicht. Ich glaube aber, dass in diesem Artikel dieser kleine Fehler zu verschmerzen ist.
Ich habe die Zwei-Drittel-Mehrheits-Version mal gebaut. Habe unterstreichung zum markieren verwendet. (Unterstreichungen sind im Artikelsnamensraum eigentlich unerwünscht, aber in diesem Fall, glaube ich, akzeptabel.) Diese Version gefällt mir aber nicht so gut. Zum einen sind zumindest in der aktuellen politischen Situation sehr unwahrscheinliche Koalition für eine ZDM notwendig und zum anderen wird die Tabelle daurch recht breit. Der Beschreibungstext passt so natürlich nicht. Mocy 14:19, 23. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Wirklich überzeugt bin ich von der Version mit den Zwei-Drittel-Mehrheiten auch nicht. Andererseits wären die ja theoretisch sogar relevanter, als die vielen Koalitionen, die nicht einmal die absolute Mehrheit erreichen.
Wenn man es einbauen würde, wäre ich dafür, zur zusätzlichen Hervorhebung auch die Hintergrundfarbe anzupassen. (Vielleicht ein etwas dunklerer Grauton, oder ein Stich ins Blaue.) Um die Tabelle etwas schmaler, aber dafür länger, zu machen, könnte man die Länderwappen zweizeilig anordnen.
Ob durch die neue Formulierung unter der Tabelle "leere" Koalitionen zugelassen sind, hatte ich auch überlegt, da das explizite Verbot jetzt ja fehlt. Allerdings würde ich sagen "Jeder Partner der Koalition trägt Stimmen bei" schließt das auch schon aus, oder? --GluonBall 10:53, 17. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Natürlich ist es ein klein wenig am Problem vorbei, aber ich würde sagen, dass in der leeren Koalition tatsächlich jeder Partner, der in ihr ist, auch Stimmen beiträgt. ;-)
Das mit der Hintergrundfarbe finde ich schwieriger als erwartet. Vor dem Bildschirm, vor dem ich gerade sitze, ist das momentane Grau schon recht dunkel. Ich habe es an anderen Bildschirmen aber auch schon sehr blass gesehen. Es könnte recht schwierig sein zwei Farbtöne zu finden, die sich an allen Bildschirmen zum einen unterscheiden und zum anderen die Lesbarkeit der Zahl nicht beeinträchtigen. Die Wikipedia Standartfarbtöne sind zum Beispiel alle recht ungeeignet. Wer möchte kann ja (oder sich vielleicht sogar ein wenig auskennt) kann ja mal ein paar Hexwerte vorschlagen.
Das mit den zweireihigen Wappen halte ich für eine sehr interessante Idee. Auch weil sich dann evt. die Breite der Tabelle durch Wahlergebnisse weniger ändert. Ich werde damit mal ein wenig experimentieren. Mocy 18:37, 17. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Diese Tabelle mit angeblichen Koalitionen im Bundesrat ist und bleibt irreführend und hat mit der Realität im Bundesrat nichts zu tun. Bitte nehmt zur Kenntnis, dass es im Bundesrat KEINE KOALITIONEN gibt! Das steht so auch auf der Bundesratshomepage: "Im Bundesrat gibt es - anders als im Bundestag - keine festen Koalitionen" (http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_6906/sid_EDCEA8C35F6158FE2576A7B08EC678A0/DE/service/thema-aktuell/11/20110329-Wahlen.html?__nnn=true)". Ich weiß ja, dass viele Medien und Lehrer das immer falsch darstellen, wikipedia sollte aber ezyklopädisches Niveau haben. Zu jeder Abstimmung müssen im Bundesrat neue Mehrheiten gefunden werden. Vielleicht mögt ihr auch einfach mal den Wikipedia-Artikel zu Koalition (Politik) und die dortige Definition von Koalition lesen und hier dann mal erklären, wie das zusammenpassen soll. Tauscht wenigstens den Begriff "Koalition" durch etwas anderes aus. --85.179.14.210 14:30, 25. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Es ist immer schwierig über Semantik zu diskutieren. Ich stelle daher hier einfach mal dar was meiner Ansicht nach eine Koalition ist. Ich denke, dass das so auch von den meisten anderen gesehen wird, möchte aber nicht behaupten das belegen zu können.
Wenn sich mehrere Spieler / Partner zusammen tun um etwas zu bewirken nennt sich das Koalition. Der Begriff wird so in der Kooperativen Spieltheorie verwendet. Das dieses Zusammenwirken über einen längeren Zeitraum andauert ist keine Vorraussetzung aber auch nicht ausgeschlossen. (Im Artikel Koalition (Politik) steht das genaue Gegenteil, ist aber unbelegt, und mMn einfach falsch.)
Wenn dir der Begriff Koalition so missfällt, schlag doch mal einen anderen vor. Das hier ist wikipedia in progress, man wird sich über Vorschläge freuen. Noch besser wäre es den Artikel Koalition (Politik) etwas aufzubessern. Werde das evt. mal machen.
Die von dir angegebene Quelle scheint deine Sicht im Übrigen in keinster Weise zu belegen. Eher im Gegenteil…
«Einerseits verfehlte das Gesetz die für eine Zustimmung erforderliche Mehrheit, weil die CDU/CSU/FDP regierten Länder über keine eigene Mehrheit verfügten. Andererseits war es den Ländern des sogenannten rot-grünen Lagers wegen fehlender Stimmen aus eigener Kraft nicht möglich, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen.»
Dieses Beispiel zeigt doch wunderbar die Relevanz der Tabelle.
Noch mal zurück ins Meta: Dein Ton wirkt auf mich sehr rau und emotional. Ich würde vorschlagen die Zweite-Person-Pronomen und die Großschreibung / das Fettsetzen etwas zurückzufahren. Das soll aber nicht heisen, dass ich mich nicht auch über kritische Auseinandersetzung mit meinen geistigen Auswüchse freue. Mocy 23:53, 25. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
"Koalitionsmöglichkeiten im Bundesrat" raus, dafür "Mögliche Stimmkonstellationen im Bundesrat aus Sicht der Parteien" rein, damit Wort vermieden, Inhalt der Selbe, Problem gelöst. Und im Übrigen: WP:BNS. --Vanger !!? 03:18, 26. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich würde "Koalitionsmöglichkeiten" einfach durch "Kooperationsmöglichkeiten" ersetzen - nicht viel länger und zeigt, dass es im Bundesrat keine festen "Koalitionen" gibt. --Roentgenium111 14:42, 21. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Sortierung nach "Parteien"

Habe bemerkt, dass die Sortierung nach Parteien nicht (mehr?) funktioniert hat. Habe sie jetzt mal spezifiziert. Bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob das so, wie es jetzt ist, sinnvoll ist. Meinungen? Mocy 20:58, 30. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Änderungen rund um die Niedersachsenwahl

Kooperationsmöglichkeiten im Bundesrat
# Parteien Länder
46 zywzzzzzz     Baden-Württemberg Berlin Bremen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen
36 zyxzzzzzz     Bayern Berlin Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
36 ywutzzzzzz     Baden-Württemberg Brandenburg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
32 ywuzzzzzz     Baden-Württemberg Brandenburg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
32 ywtzzzzzz     Baden-Württemberg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
28 ywzzzzzz     Baden-Württemberg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
25 zyuzzzzzz     Berlin Brandenburg Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen
21 zyzzzzzz     Berlin Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen
15 zxzzzzzz     Bayern Hessen Sachsen
7 yuzzzzzz     Brandenburg Hamburg
3 yzzzzzz     Hamburg

Diese Tabelle stellt mögliche Kooperationen im Bundesrat dar. Von insgesamt 69 Stimmen werden 35 für eine Mehrheit, 46 für eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt.

Gezeigt werden alle möglichen Kooperationen, die die folgenden zwei Kriterien erfüllen:

  1. Jeder Partner der Kooperation trägt Stimmen bei.
  2. Keine echte Teilmenge der Partner erreicht bereits die entsprechende Mehrheit.
Legende:
  • CDU/CSU
  • SPD
  • FDP
  • Grüne
  • Linke
  • SSW
  • Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass es, scheinbar inspiriert durch die Wahl in Niedersachsen, in letzter Zeit zahlreiche Beiträge zur Kooperationsgraphik gab.

    Die Standardisierung der Farben halte ich für eine ausgezeichnete Idee. Anfänglich wirken die Standardfarben zwar etwas düster, aber es erspart uns das Raten richtiger Farben für die Parteien. Auch die Layout-Umstellung rund um die Mehrheiten halte ich für angebracht. Auch wenn ich hier nach wie vor das Problem sehe, dass die Graus auf unterschiedlichen Bildschirmen sehr unterschiedlich wirken. Auch die Legende finde ich prinzipiell gut. Ich würde ich vorschlagen nicht die Standardfarblegende zu nehmen, da dort die Hover-Texte nicht eingestellt werden können und mir die Vorgaben nicht sinnvoll erscheinen. Der Teil mit der Erklärung der Mehrheitsformatierung wirkt so noch etwas grob. Ich würde ihn gerne weglassen bis uns da etwas Eleganteres einfällt.

    Insgesamt schlage ich vor, zu gegebener Zeit, wenn Ni wirklich eine Rot-Grüne Regierung hat die obige Tabelle online zu stellen.

    Hi, finde die Tabelle gut, und von der Zählung her komme ich auf die selben Werte. Um die Bedeutung der Grauwerte zu reduzieren und gleichzeitig als Alternative zur Legende würde ich vorschlagen, die dargestellten Mehrheiten direkt in der Tabelle zu benennen. Ich stelle mir das so vor:
    Kooperationsmöglichkeiten im Bundesrat
    # Parteien Länder
    Kooperationen mit Zwei-Drittel-Mehrheit
    46 zywzzzzzz     Baden-Württemberg Berlin Bremen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen
    Kooperationen mit einfacher Mehrheit
    36 zyxzzzzzz     Bayern Berlin Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
    36 ywutzzzzzz     Baden-Württemberg Brandenburg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
    Kooperationen ohne Mehrheit
    32 ywuzzzzzz     Baden-Württemberg Brandenburg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
    32 ywtzzzzzz     Baden-Württemberg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
    28 ywzzzzzz     Baden-Württemberg Bremen Hamburg Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
    25 zyuzzzzzz     Berlin Brandenburg Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen
    21 zyzzzzzz     Berlin Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen
    15 zxzzzzzz     Bayern Hessen Sachsen
    7 yuzzzzzz     Brandenburg Hamburg
    3 yzzzzzz     Hamburg

    Diese Tabelle stellt mögliche Kooperationen im Bundesrat dar. Von insgesamt 69 Stimmen werden 35 für eine Mehrheit, 46 für eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt.

    Gezeigt werden alle möglichen Kooperationen, die die folgenden zwei Kriterien erfüllen:

    1. Jeder Partner der Kooperation trägt Stimmen bei.
    2. Keine echte Teilmenge der Partner erreicht bereits die entsprechende Mehrheit.
    Legende:
  • CDU/CSU
  • SPD
  • FDP
  • Grüne
  • Linke
  • SSW
  • --GluonBall (Diskussion) 15:45, 4. Feb. 2013 (CET)Beantworten

    Zustimmung zu oder Ablehnung von Gesetzen

    Im Abschnitt "Gesetzgebung" wird nicht klar, mit welchen Mehrheiten Gesetzen zugestimmt werden muß (Zustimmungsgesetze) oder widersprochen (Einspruchsgesetze) werden kann! Im Abschnitt "Zustimmungsgesetze" gibt es keinen Hinweis darauf, ob für eine Zustimmung die absolute Mehrheit nötig ist, oder ob eine einfache Mehrheit ausreicht. Im Abschnitt "Mitglieder und Stimmenverteilung auf die Länder" heißt es zwar "Die für Beschlüsse erforderliche absolute Mehrheit wird mit 35 Stimmen erreicht", es wird aber durch diese Formulierung ebenfalls nicht klar, ob damit gemeint ist, "Die für alle Beschlüsse erforderliche ..." oder ob gemeint ist, "wenn für einen Beschluß eine absolute Mehrheit erforderlich ist, wird diese mit 35 Stimmen erreicht"! Und außerdem ist nicht klar, ob die Zustimmung zu einem Gesetz oder seine Ablehnung ein Beschluß in diesem Sinne ist!

    Im Abschnitt "Einspruchsgesetze" läßt der letzte Absatz zumindestens die Möglichkeit zu, daß auch eine einfache Mehrheit zum Widerspruch ausreichen könnte. Allerdings wird auch hier durch die Formulierung "Beschließt der Bundesrat den Einspruch mit absoluter Mehrheit" nicht klar, ob diese Mehrheit für einen Einspruch auch erforderlich ist! Wenn ferner, wie oben schon erwähnt, für alle Beschlüsse eine absolute Mehrheit erforderlich ist, was ist dann in diesem Falle der nötige Beschluß??? Die Gesetze heißen "Einspruchsgesetze", das würde die Vermutung nahelegen, daß der Einspruch die absolute Mehrheit benötigt. Andererseits ist ja die Grundidee bei der Einbindung des Bundesrates in die Gesetzgebung, daß dieser möglichst allen Gesetzen zustimmen soll. Dann wäre der primäre Beschluß die Zustimmung zu dem Gesetz, die die absolute Mehrheit erfordern würde. Kommt diese nicht zustande, gilt das Gesetz als abgelehnt, was bei Einspruchsgesetzen einem Einspruch gleichkäme, der dann vom Bundestag zurückgewiesen werden kann! Das würde allerdings der Tatsache widersprechen, daß vor einem Einspruch der Vermittlungsausschuss angerufen werden muß und jener also nicht einfach durch das Fehlen einer entsprechnden Mehrheit bei der Zustimmung impizit herbeigeführt werden kann!

    Ich habe auch weitere Artikel bei Euch zu den Themen Bundesrat und Gesetzgebung durchsucht, aber auch dort konte ich keine eindeutigen Hinweise finden. Auch über Google bin ich nicht weiter gekommen und selbst im "Brockhaus" war dazu kein eindeutiges Statement zu finden!

    Andererseits habe ich im Artikel "Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke" folgenden Hinweis gefunden: "Am 26. November 2010 verabschiedete der Bundesrat die Laufzeitverlängerung ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses." Zu diesem Zeitpunkt war in Nordrhein-Westfalen bereits die rot-grüne Minderheitsregierung im Amt, so daß davon auszugehen ist, daß dieser Beschluß nur durch eine einfache Mehrheit zustande kam!

    Auch die momentane Situation im Bundesrat spricht eher dagegen, daß für Beschlüsse im Bundesrat absolute Mehrheiten benötigt werden: Bei einam Verhältnis von 25 (Regierungskoalition) zu 30 Stimmen (Opposition) und 14 Stimmen bei "neutralen" Ländern, hätte keine Seite eina absolute Mehrheit und der Bundesrat wäre bei der Gesetzgebun total blockiert! Die Regierung könnte keine Zustimmungsgesetze durchbringen und die Opposition keinen Einspruch bei Einspruchsgesetzen einlegen!!, da beiden die dazu nötigen Mehrheiten fehlen!

    Daher ist wohl davon auszugehen, daß die Annahme, für alle Beschlüsse sei eine absolute Mehrheit erforderlich, nicht aufrecht erhalten werden kann!

    Abschließend ist zu sagen, es wäre wünschenswert, wenn in den beiden Abschnitten "Zustimmungsgesetze" und "Einspruchsgesetze" oder im Abschnitt "Gesetzgebung" noch ein Satz zu diesem Thema spendiert würde, denn gerade durch die bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg eingetretene erneute Verlagerung der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat zu Ungunsten der Berliner Regierungskoalition wird diese Frage in der nächsten Zeit u. U. extrem interessant. Gerhard Schröder hat in einer ähnlichen Situation 2005 das Hadtuch geworfen!!! Hornung-MS 14:26, 28. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

    Doch, es ist m.W. fur alle Beschlüsse des Bundesrates die absolute Mehrheit erforderlich. Die Aussage
    "Bei einam Verhältnis von 25 (Regierungskoalition) zu 30 Stimmen (Opposition) und 14 Stimmen bei "neutralen" Ländern, hätte keine Seite eina absolute Mehrheit [...] Die Regierung könnte keine Zustimmungsgesetze durchbringen und die Opposition keinen Einspruch bei Einspruchsgesetzen einlegen!!, da beiden die dazu nötigen Mehrheiten fehlen!"
    stimmt tatsächlich; wenn sich Regierung und (Teile der) Opposition nicht einigen, kann die Regierung alle Einspruchsgesetze, aber keine Zustimmungsgesetze durchbringen. Genauso ist es zurzeit (2011). --Roentgenium111 20:40, 19. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

    Datei:Zusammensetzung des deutschen Bundesrates.svg

    Es geht um das Bild rechts. Schon gestern Abend wurden auf der Karte RLP und BW auf rot-grün bzw. grün-rot geändert. Das Diagramm ist unverändert geblieben. Da das also nicht aufeinander abgestimmt ist, und (vor allem) weil bezüglich den beiden Südwest-Bundesländern ja auch noch nichts offiziell ist, würde ich vorschlagen das zu revertieren. Die alten Regierungen sind ja nach wie vor geschäfsführend im Amt und der Artikel redet auch von schwarz-gelb in BW und rot-allein in RLP. In einer Woche mag das anders aussehen. --L47 10:54, 29. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

    Das ist wohl eine gute Idee. Hier ist die aktuelle Koalitionstabelle: Benutzer:Mocy/BR-neu, wer auch immer obiges aktualisiert, möge doch die Tabelle auch aktualisieren. Mocy 15:46, 30. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

    Gibt es einen Grund, weshalb in diesem Diagramm nicht wie hier die Anzahl der Stimmen der bestehenden Koalitionen der Länder neben den Koalitionen stehen? Ich fände es besser, wenn die Anzahl der Stimmen neben den Koalitionen stehen würden, wie hier. Atom3,14lz 16:30, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

    Wichtig ist doch, dass nicht einfach der Termin der nächsten Landtagswahl eingetragen wird, wenn sich die aktuelle Regierung noch nicht gebildet hat. Dadurch entsteht ein falches Bild - nur durch kursiv schreiben ohne Erklärung wird das nicht verbessert. -- Simply 13:37, 3. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

    Jetzt müsste aber mal das Saarland aktualisiert werden auf große Koalition. --Roentgenium111 (Diskussion) 18:22, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten

    Formatierung Text und Tabelle

    In meinem Browser (IE) steht der Text von Mitglieder und Stimmenverteilung neben der Tabelle eingequetscht, was sich ganz unangenehm lesen lässt. Ich weiß nicht, woran es liegt, dass die Tabelle nicht die gesamte Breite des Fensters einnimmt, und wie sich das ändern lässt. Kann das jemand machen? Jonathan 16:22, 29. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

    Sortierungsnummer Regierungsparteien

    Kann jemand mal die Sortierungsnummern in der Tabelle "Stimmenverteilung im Bundesrat, Sitzverteilung alphabetisch" ändern, wenn man nämlich auf den Doppelpfeil hinter "Regierungparteien" klickt, wird die grün-rote Regierung in BaWü weiterhin unter die schwarz-gelben Regierungen sortiert. Damals beim Regierungswechsel in NRW konnte ich das noch selber machen, jetzt ist der Artikel ja gesperrt für Nichtregistrierte. -- Gast (nicht signierter Beitrag von 88.64.229.59 (Diskussion) 09:49, 18. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

    Und überhaupt: Was soll "Sitzverteilung alphabetisch" bedeuten? Das erschließt sich vielleicht Insidern, aber dem Leser der Tabelle nicht. -- Hunding 20:02, 23. Mai 2011 (CEST)Beantworten

    nochmal Sortierung der Tabelle im Abschnitt "Mitglieder und Stimmerverteilung ..."

    Sortiert man die Tabelle nach der Spalte "nächste Landtagswahl", erhält man seltsame Ergebnisse, bei mehrfachem Klicken insgesamt 4 verschiedene Darstellungen. Im Quelltext sieht man sehr schnell, woran das liegt:

    bei Berlin steht hinter 2011 noch <span style="display:none">09-18</span>
    bei Bremen steht hinter 2015 noch <span style="display:none">05-11</span>
    bei Mecklenburg-Vorpommern steht hinter 2011 noch <span style="display:none">09-04</span>
    

    Haben diese Einträge einen tieferen Sinn (ausser mich zu verwirren)? --OttTheTormentor 13:11, 10. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

    Neuer Abschnitt über Frauenquoten & Co

    Ich bin mit dem neuen Abschnitt nicht ganz so glücklich. Er scheint nicht ganz dem NPOV zu entsprechen. Werde mal versuchen es etwas zu entschärfen, frage mich aber, ob überhaupt eine derartig lange Ausführung hierzu ratsam ist. Ein erster Schritt wäre wohl eine geschlechtsneutrale Formulierung. Mocy 16:36, 7. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

    Habe es jetzt etwas verbessert, habe aber immernoch Bauchschmerzen mit dem Abschnitt. Habe leider die Quelle nicht zur Hand - Ist das hier wirklich richtig?

    Der Vergleich zwischen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern zeigt, dass Frauen im Bundesrat zwar immer präsent waren, ihnen jedoch in diesem Gremium über einen langen Zeitraum vor allem die Funktion von Stellvertreterinnen zukam.[34]

    Ich meine Interpretiert die Quelle die Zahlen nur so, oder zeigt sie dass es wirklich so ist? Stichwort: Statistische Signifikanz Wurde diese wirklich dargestellt? Mocy 17:07, 7. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

    Ich finde es eigentlich grundsätzlich irrelevant, diese oder andere Statistiken über die Bundesratsmitglieder zu führen, da sie ja (bis auf die Ministerpräsidenten) kein freies Mandat und damit keinen individuellen Einfluss auf Bundesratsentscheidungen haben. Die Stimmen eines Landes gibt ja immer der Min.-Präs. geschlossen ab. Wenn überhaupt, wäre eine entsprechende "Geschlechts-Statistik" also nur für die 16 Ministerpräsidenten sinnvoll, gewichtet nach dem Stimmengewicht ihres Landes. Ansonsten wäre ich für ein Entfernen des Abschnittes. --Roentgenium111 19:04, 7. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
    Es gibt meiner Ansicht nach Probleme mit der Relevanz und mit dem NPOV. Ich habe hier http://books.google.de/books?hl=de&lr=&id=Slinjg_FwpYC&oi=fnd&pg=PA6&ots=uecGWgXy49&sig=epa0M7_OQP1qjtuVHbyLvHPj9RQ#v=onepage&q&f=false gerade die Quellen betrachtet und sehe auch nicht, dass das Ganze sonderlich gut belegt ist. Weil, so glaube ich, aber doch 'ne ganze Menge Arbeit und guter Wille dahintersteckt (und auch noch daran gearbeitet wird) entfern ich es mal noch nicht. Mocy 19:18, 7. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
    Danke für die Nachricht, Mocy. Die relevanten Seiten 57/58 der Quelle tauchen ja bei Google-Books[8] gar nicht auf - eine mehr als seltsame Argumentation hiermit den Quellenbeleg in Zweifel zu ziehen. Die Tabellendarstellung mittels der Gesamtzahl der Mitglieder macht Sinn und wurde so aus der Dissertation von Raphael Magin übernommen; davon abgeleitet sind ja die Prozentzahlen der Frauenanteile. Hier vermeintliche Ausgewogenheit des Abschnitts herzustellen, indem nun statt der Gesamtzahl überall die Zahl der Männer eingefügt wurde, ist historisch wenig begründet: das Augenmerk liegt nun einmal auf den Frauenanteilen, Frauen sind diesem Gremium bis heute unterrepräsentiert, ihre Rechte wurden in der Bundesrepublik denen der Männer erst im Laufe des 20. Jahrhunderts angeglichen, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, den Zielen weiter Teile der deutschen Politik und dem aktiven, die Gleichberechtigung durchsetzenden Staatsziel des Grundgesetzes (seit 1994) sind sie bis auf Weiteres in diesem Verfassungsorgan unterrepräsentiert. Dieser Sachverhalt gehört nach meiner Ansicht auch zur Erläuterung der Tabelle in den Abschnitt. Vielleicht lesen die an der Diskussion beteiligten auch noch mal die Erläuterungen der Gemeinsamen Verfassungskommission zur Erweiterung von Artikel 3(2) des Grundgesetzes, aus denen zur Erläuterung im Abschnitt ursprünglich zitiert wurde. Die Erweiterung des Gleichheitsartikels hat nicht zum Ziel, in allen Lebensbereichen der Gesellschaft eine partitätische ("50/50") Beteiligung zu erreichen, von der Absicht "die Lebensverhältnisse von Männern und Frauen auch real anzugleichen" (S.50/51, Magin S.32) und letztlich eine einigermaßen ausgewogenen Beteiligung von Männern und Frauen zu schaffen, ist sicherlich das Verfassungsorgan Bundesrat nicht ausgenommen .
    Um die Stellvertreterinnenfrage deutlich zu machen (Zahlen 1950 bis einschließlich 1985, ordentliche/stellv. weibliche Mitglieder): 0/2; 0/3; 0/5; 1/3; 2/0; 1/4; 3/7; 0/14; hieraus wie Magin (S.58) zu schließen, dass Frauen "über lange Zeit hinweg in erster Linie nur die Stellvertreterrolle" zukam, ist wohl statthaft. Grüße, --Hanna-Emilia 15:18, 9. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

    Um für andere mal nachträglich transparent zu machen, worüber hier geredet worden ist, hier die ursprünglich eingestellte Version des Texts:

    Entwicklung des Frauenanteils im Bundesrat seit 1950
    Frauen waren im Bundesrat noch bis Mitte der 1970er Jahre eine Ausnahmeerscheinung. In den zwei darauffolgenden Jahrzehnten nahm ihr Anteil zügig bis auf 25,1 Prozent im Jahr 1995 zu. Eine klare Entwicklungsrichtung ist seither nicht erkennbar: einer Stagnationsphase (1995 bis 2000) folgte ein Rückgang des Frauenanteils im Jahr 2005 auf 20,4 Prozent und ein erneuter Anstieg zum Jahr 2008 auf 28,2 Prozent.
    Der Vergleich zwischen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern zeigt, dass Frauen im Bundesrat zwar immer präsent waren, ihnen jedoch in diesem Gremium über einen langen Zeitraum vor allem die Funktion von Stellvertreterinnen zukam.[1] Auch im Jahr 2008 war kaum mehr als jedes fünfte ordentliche Mitglied des Bundesrats eine Frau. Die Absicht der Urheber der Erweiterung des Gleichberechtigungsgrundsatzes (Artikel 3 (2)) des Grundgesetzes von 1994 „die Lebensverhältnisse von Männern und Frauen auch real anzugleichen“[2] bleibt damit auch für das Verfassungsorgan Bundesrat bis auf Weiteres unerfüllt.
    1. Raphael Magin: Die geringere Hälfte. Erscheinungsformen, Entwicklungen und Ursachen der Unterrepräsentation von Frauen in deutschen Parlamenten. (Zugl.: Konstanz, Univ., Diss., 2010) Lit Verlag, Berlin/Münster 2011, ISBN 978-3-643-10893-7, S. 57/58.
    2. Urheber waren die Mitglieder der Gemeinsamen Verfassungskommission. Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission vom 5. November 1993; Drucksache 12/6000 des Deutschen Bundestages, S. 50. Abgerufen am 5. Oktober 2011.

    Vielleicht finden sich ja noch andere Interessierte, um die derzeitige Textqualität des Abschnitts wieder etwas anzuheben. Natürlich ist so ein Abschnitt kurz, d.h. zum Beispiel auf die Problematik unterschiedlicher politischer Repräsentationsbegriffe kann hier nicht ausreichend eingegangen werden werden. Der Artikel Repräsentation (Politik) scheint noch verbesserungsbedürftig und könnte die Frage der Repäsentation von Frauen in Parlamenten als wichtiges politisches Beispiel behandeln. Grüße, --Hanna-Emilia 13:40, 13. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

    Mir ist gar nicht aufgefallen, dass da Seiten fehlen. Von mir aus kann der Satz dann wieder in den Abschnitt rein.
    Mit der Umstellung auf Männer/Frauen wollte ich den anprangernden Ton etwas reduzieren und die Tabelle neutraler wirken lassen. Ich bin mit dem Ergebnis auch nur wenig zufrieden.
    Ich bin kein Statistiker und kenne mich in diesem Bereich auch nur mäßig aus. Ich habe aber gelernt, dass man beim Schließen aus Gezähltem sehr vorsichtig sein sollte. Du sagst, dass die genannten Zahlen den Schluss zulassen. Hieran habe ich meine Zweifel. Kann man die Gegenthese zurückweisen? Trotz der wohl nicht linear unabhängigen Daten? Oder hat jemand, der vielleicht ohnehin schon eine fertige Meinung hatte, diese Zahlen gefunden und nutzt sie um seine Vorstellungen glaubhaft zu machen.
    Das Ganze lässt aber die wichtigste Frage aus. Warum ist das ganze für den Artikel relevant? Es gibt tausende solche Aufzählungen und immer gibt es eine politische Gruppe die sie "schlimm" findet. (Und sich oft ignorant gegenüber statistischen Problemen zeigt.) Warum gibt es im Bundesrat mehr Katholiken als Protestanten, obwohl es in der Bevölkerung andersherum ist. Warum mehr Juden als Moslems? Warum sind die Abgeordneten aus Baden-Württemberg älter als der Schnitt der Abgeordneten, obwohl der Altersdurchschnitt der Unternehmensvorstände in BW kleiner ist als im Bundesgebiet?
    Mein Votum ist mittlerweile raus mit dem ganzen Abschnitt, (für diesen Artikel) nicht relevant, nicht interessant, nicht NPOV.
    Vielleicht würde er sich aber im Artikel Repräsentation (Politik) als Beispiel gut machen. Nicht obwohl, sondern gerade weil er ein bisschen kontrovers gesehen wird. Mocy 17:01, 18. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

    Aktualisierung

    In der Tabelle zur Stimmenverteilung im Bundesrat steht noch 2011 bei nächste Landtagswahl in Berlin. Ich würde vorschlagen, dass dieses jahr auf 2016 verändert wird, da die Wahl schon vorüber ist. --Medeora 20:45, 11. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

    Wichtiger Eintrag ist veraltet! Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern, Horst Seehofer, einstimmig zu seinem Präsidenten für die Zeit vom 1. November 2011 bis 31. Oktober 2012 gewählt. -- Eduard R. Leppig 09:42, 4. Nov. 2011 (CET)Beantworten

    Ist nicht aktuell (14.05.2012) die Schleswig-Holstein-Mehrheit eine Rot-Grün-Blaue?

    Kooperationsmöglichkeiten im Bundesrat
    # Parteien Länder
    42 zyxzzzzzz     Bayern Berlin Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
    40 zywzzzzzz     Baden-Württemberg Berlin Bremen Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen
    30 ywutzzzzzz     Baden-Württemberg Brandenburg Bremen Hamburg Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
    26 ywuzzzzzz     Baden-Württemberg Brandenburg Bremen Hamburg Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
    26 ywtzzzzzz     Baden-Württemberg Bremen Hamburg Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Schleswig-Holstein
    25 zyuzzzzzz     Berlin Brandenburg Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen
    22 ywzzzzzz     Baden-Württemberg Bremen Hamburg Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
    21 zyzzzzzz     Berlin Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Saarland Sachsen-Anhalt Thüringen
    21 zxzzzzzz     Bayern Hessen Niedersachsen Sachsen
    7 yuzzzzzz     Brandenburg Hamburg
    3 yzzzzzz     Hamburg

    Diese Tabelle stellt mögliche Kooperationen im Bundesrat
    dar. Von insgesamt 69 Stimmen werden 35 für eine
    Mehrheit benötigt.

    Gezeigt werden alle möglichen Koalitionen, die die
    folgenden zwei Kriterien erfüllen:

    1. Jeder Partner der Koalition trägt Stimmen bei.
    2. Keine echte Teilmenge der Partner erreicht bereits
      eine Mehrheit.

    (nicht signierter Beitrag von 2.204.219.158 (Diskussion) 12:02, 14. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

    Nein, erst in ein paar Wochen, wenn (falls) die Koalition steht und Albig vom neuen Landtag gewählt wird. --Roentgenium111 (Diskussion) 18:51, 14. Mai 2012 (CEST)Beantworten
    Allerdings ist sie trotzdem nicht aktuell, da das Saarland mittlerweile von seiner schwarz-roten Koalition regiert wird. --82.212.4.161 14:22, 16. Mai 2012 (CEST)Beantworten
    Falls "sie"=die Karte im Artikel, richtig. --Roentgenium111 (Diskussion) 17:54, 17. Mai 2012 (CEST)Beantworten
    Aber wo wir gerade dabei sind, wie wird denn Rot-Grün-Blau in der Koalitionen-Tabelle aufgenommen? Blau als extra Partei? Mocy (Diskussion) 10:59, 19. Mai 2012 (CEST)Beantworten
    Würde ich schon sagen. So viel länger wird die Tabelle ja auch nicht; wenn ich es richtig sehe kommen dann zwei Einträge hinzu: SPD+Grü+SSW mit 26 Stimmen und SPD+Grü+Lin+SSW mit 30 Stimmen. Nicht aufgenommen werden muss Union+SPD+Grü+SSW (44 Stimmen), da Teilmenge ohne SSW bereits absolute Mehrheit erreicht. Andere Frage: An welche Stelle ins Kuchen-Diagramm kommt die "Dänen-Ampel"? --GluonBall (Diskussion) 14:52, 19. Mai 2012 (CEST)Beantworten

    Dank Mocy, so etwa würde ich mir das vorstellen. Ich würde ein etwas helleres Blau nehmen, so sieht es für mich fast wie das Schwarz aus. Vielleicht sollte eine Legende dazu. Oder man verzichtet auf Farben, das käme der Barrierefreiheit wohl auch eher entgegen? --GluonBall (Diskussion) 18:50, 20. Mai 2012 (CEST)Beantworten

    Das Blau ist im Moment das Blau, das von der Partei selbst verwendet wird. Man kann das aber auch leicht anpassen. Was Legende, Beschriftung und Barrierefreiheit angeht, sind mir bis jetzt keine wirklich guten Möglichkeiten eingefallen das Ganze zu verbessern. Barrierefreiheit würde ich auch nicht so arg eng sehen; das Ganze ist schließlich eine Grafik und hat es als solche in sich, von Menschen mit beinträchtigtem Sehvermögen eben nur mit beeinträchtigt wahrgenommen werden zu können.
    Mich stört etwas, dass eine winzige Minderheitenpartei, die es auch nur in einem Land zu geben scheint, das Bild so verkompliziert. Bei Schwarz, Gelb, Rot, Grün dürften die meisten wissen, was damit gemeint ist. Bei pink kann man sichs denken, aber dieses Blau wird vielen nicht einleuchten. Für diese Grafik wäre es mir lieber wenn es Schwarz-Rot würde.
    In einem Pressebericht wurde neulich auch in Frage gestellt, ob man überhaupt von einer Koalition sprechen kann, da bisher wohl nicht mit einem blauen Minister gerechnet wird (das Ganze also auch einer Minderheitenregierung mit Duldung ähnelt). Evt. stellt sich hier also auch die Frage, was eigentlich genau eine Koalition auf Länderebene ausmacht. Wenn jemand ein gutes Argument dafür hat, die Blauen irgendwie draußen zu lassen - ich wäre dabei.
    Noch zur Klarstellung: Ich glaube nicht, dass sich eine Koalition primär an der Verteilung der Ministerpöstchen festmacht. Mocy (Diskussion) 16:48, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten
    Ich verstehe was du meinst. Bei der Frage, was für eine Koalition es ist, wird wohl letztlich entscheidend sein, was im Koalitionsvertrag steht. Für die Grafik in diesem Artikel sollte man vielleicht eigentlich fragen: Wird der SSW sein Recht zu Mitbestimmung im Bundesrat wahrnehmen, oder sich da raus halten? Bzw. wer sagt eigentlich, welche Partein grundsätzlich das Recht hätten, im BR zu stimmen, ist das der Koalitionsvertrag der Landesregierung?
    Ich weiß nicht ob das überhaupt geht, aber nehmen wir mal hypothetisch an: Es gibt einen Koalitionsvertrag zwischen allen drei Parteien, in dem explizit steht, dass sich der SSW nicht im Bundesrat beteiligt. Dann wäre ich auch dafür, ihn in der Tabelle zu ignorieren - natürlich mit entsprechendem Hinweis im Text. Echte Minderheitsregierung mit Duldung ist eh klar. Alles andere ... würde ich abwarten und dann meine Meinung bilden.
    Alternative zur Legende: Könnte man an die farbigen Blöcken eine Hoverbox dranbauen, so wie bei den Landeswappen? --GluonBall (Diskussion) 18:04, 21. Mai 2012 (CEST)Beantworten
    Das ist eine wirklich gute Idee. Habe das gleich mal eingebaut. Ich hoffe, dass das auch alle Browser anzeigen. Was haltet ihr von den inhalten der Texte? Sollte man SPD zum Beispiel auch ausschreiben? Man könnte natürlich auch noch krasser sein, und aus den Blöcken gleich Links auf die entsprechenden Wiki-Artikel machen. Ich habe aber das Gefühl, das wäre zu viel des Guten. Mocy (Diskussion) 00:18, 22. Mai 2012 (CEST)Beantworten
    Das ist gut, ausschreiben muss m.E. nicht. Ich persönlich habe eh mehr Probleme, die Länderwappen zuzuordnen, als die Parteifarben. (Ich würde daher übrigens anregen, die Länderwappen durch Kurzformen der Ländernamen zu ersetzen; entsprechend könnte man ja auch "SSW" schreiben statt dem blauen Kästchen, wenn die Partei(farbe) zu unbekannt ist.) @GluonBox: So ein Koalitionsvertrag wäre problemlos möglich. Formal entscheiden sowieso nur die jeweiligen Bundesratsmitglieder (einstimmig) bzw. der Regierungschef über die Stimmabgabe; falls der SSW also keinen der 4 Bundesratsposten erhält, hat er im Bundesrat formal nichts mitzubestimmen. (Letzteres galt so allerdings auch für die Grünen in der saarländischen Jamaika-Koalition.) --Roentgenium111 (Diskussion) 00:35, 22. Mai 2012 (CEST)Beantworten
    Hm, dann wäre das Saarland also eigentlich schwarz-gelb gewesen (was den Bundesrat betrifft)? Das macht es ja noch komplizierter, wenn noch zu berücksichten ist, ob der dritte Partner (damals Jamaika-Grüne, bzw. bald evtl. SSW) bei den Abstimmungen informell berücksichtigt wird.
    Hovertexte sind gut so. Verlinken muss meiner Meinung nach nicht sein. Unter Ubuntu klappt es mit dem Hovern im Firefox und im Chromium, bei Gelegenheit teste ich auch andere Browser.
    Was die Länderwappen betrifft, kann ich die auch nicht zuordnen, aber das hovern hilft ungemein. Und wenn man sich das jeden Tag anguckt, wird es auch immer besser, nächste Woche kann ich vielleicht alle :-) --GluonBall (Diskussion) 09:21, 22. Mai 2012 (CEST)Beantworten
    Hier: [[9]] gäbe es noch ein anderes Blau zu betrachten. Besser? Schlechter? Meinungen? Mocy (Diskussion) 00:25, 22. Mai 2012 (CEST)Beantworten
    An diesem Bildschirm gerade besser. Gestern bei anderem Licht an anderem Bildschirm war aber das dunkle Blau auf dieser Seite auch akzeptabel. So aber würde ich gerade eher für deinen Gegenvorschlag #0000F0 stimmen. --GluonBall (Diskussion) 09:21, 22. Mai 2012 (CEST)Beantworten
    Ich würde dem Gegenvorschlag ebenso zustimmen, da die blaue Farbe so besser zur Geltung kommt, insbesonders bei schwierigen Licht/Kontrastverhältnissen. Zusätzlich hätte ich noch einen ergänzenden Vorschlag: wenn den Benutzern nicht unbedingt das "Hovern" zugetraut wird, könnte man theoretisch darunter noch eine Parteienlegende machen, oder rechts vom ersten SSW-"Viereck" (Farbsymbol) eine [1] Anmerkung und weiter unten schreiben, dass das der SSW ist? --Paxnos (Diskussion) 12:02, 4. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

    Karte: Dreierkoalition SPD/Grüne/SSW

    Hallo,

    bei der aktuellen Version der Bundesrats-Karte ist nun auch SPD/Grüne/SSW Koalition grafisch eingezeichnet. Besonders aber auf kleineren Zoomstufen vermischt das Grün mit dem Blau und sieht ganz merkwürdig aus. Daher habe ich einen Änderungsvorschlag:

    Die Striche werden wie bei einer Zweierkoalition gemacht, nur der "Juniorpartnerstrich" wechselt abwechselnd zwischen grün und blau. Da das nun verwirrend formuliert ist, habe ich hier ein grafisches Beispiel (mit Paint) angefertigt:

    Grafik auf abload.de

    Die Dicke der Juniorpartnerstriche könnte natürlich wie weiterhin gegeben sein, mir geht es nur hauptsächlich darum, grün/blau nicht aneinander zu haben (wie die Grafik zeigt). Sehen das noch andere so?

    --Paxnos (Diskussion) 16:27, 15. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

    Nachtrag

    Habe mal mit meinen ziemlich bescheidenen Fertigkeiten die aktuelle Karte mit Paint nach meinem Beispiel eingefärbt, um noch zu verdeutlichen, wie sie mit meinem Vorschlag aussehen würde: Bundesrat mit Farbvorschlag --Paxnos (Diskussion) 18:13, 15. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

    Ich weiß, was du meinst, auf meinem Bildschirm sehen grün und blau auch "vermischt" aus. Dein Vorschlag würde das Problem sicher beheben. Allerdings wäre die Lösung nicht anwendbar, sollte es jemals zu einer Dreier-Koalition in Hamburg oder Bremen kommen, da geht jeweils nur ein "Junior-Strich" durch. (In Berlin ist der zweite Strich auch nur sehr kurz.) --95.91.164.154 15:08, 16. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
    Da hast du natürlich recht! Da es aktuell aber noch längere Zeit bis dahin dauern würde, wäre mein Vorschlag, sich dann darüber Gedanken zu machen, wie man das lösen könnte. Möglicherweise indem man für die kleinen Länder das Muster "komprimieren" würde, sodass jedes Land mindestens 2 Juniorstriche besitzen würde. --Paxnos (Diskussion) 14:22, 17. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

    Vorbesprechung der A- und B-Länder

    Derzeit steht im Artikel folgender Satz:

    Am Abend vor der Plenarsitzung finden in der Landesvertretung Baden-Württemberg sowie in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz weitere nach A- und B-Seite getrennte Vorbesprechungen auf höchster politischer Ebene statt, an der die Ministerpräsidenten sowie die Mitglieder der Bundesregierung teilnehmen (sog. „Merkel-Runde“ und „Beck-Runde“)[24].

    Ist das so noch aktuell?

    Nun ist Ba-Wü jetzt ja Grün-Rot regiert. Damit stellt sich zum einen die Frage, ob es nun als "C-Land" definiert wird oder als was sonst? Und zum anderen erscheint es mir etwas unwahrscheinlich, dass sich die CDU-Länder in der Vertretung eines Landes vorbesprechen, in welchem sie nicht regieren...--N.Eschenhagen (Diskussion) 20:12, 21. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

    Stellung des Bundesrates

    Ich habe einen kleinen Passus aus Bürgersicht angefügt.--Michaoje (Diskussion) 23:38, 29. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

    Bundesratspräsident Kretschmann

    Alle Jahre wieder: die Präsidentschaft beginnt erst am 1. November. Bitte nicht schon vorher Seehofer durch Kretschmann austauschen --85.179.4.252 18:18, 12. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

    Vergleich mit anderen Ländern

    Frage: Ist der Bundesrat in D mit dem Nationalrat in der Schweiz gleichzusetzen? Welche Entsprechung gibt es dafür in Frankreich, welche in USA? --Cosy-ch (Diskussion) 13:09, 30. Okt. 2012 (CET)Beantworten

    Nein. Wenn überhaupt, dann ist der Bundesrat mit dem Ständerat der Schweiz vergleichbar. Jedoch ist der Bundesrat ein eigenes Verfassungsorgan, der Ständerat aber eine Zweite Kammer des Parlaments. Er ist im Gegensatz zum Bundesrat an jeglicher Gesetzgebung beteiligt, ebenso wie der Senat in den USA. In Frankreich gibt es auch einen Senat, jedoch vertritt der keine quasisouveränen Gliedstaaten, da Frankreich kein föderaler Staat ist. Der Ständerat wird direkt gewählt, der Bundesrat setzt sich hingegen (vereinfacht) aus den Länderregierungen zusammen. Der amerikanische Senat funktioniert ähnlich wie der Ständerat, ist politisch aber bedeutsamer, der Ständerat fungiert meist als Abstellgleis für Altgediente Parteihansel während im Senat z.B. Präsidentschaftskandidaten wie B.Obama (Senator von Illinois) rekrutiert werden.130.83.114.42 14:34, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

    Legende bei Mehrheitentabelle

    In der Tabelle, die mögliche Mehrheiten aus Parteienkombinationen darstellt, wäre es meines Erachtens sinnvoll, eine Legende einzuführen. Natürlich sind die meisten Farben eindeutig, aber selbst wenn man in der deutschen Parteienlandschaft bewandert ist (was man nicht voraussetzen sollte), sieht man wahrscheinlich nicht auf Anhieb, dass blau für den SSW stehen soll. --Hansbaer (Diskussion) 11:10, 23. Nov. 2012 (CET)Beantworten

    Bin derselben Meinung, Legende ist jetzt eingefügt. Habe gleichzeitig die Farben standardisiert, sie laufen jetzt über die Vorlage Wahldiagramm/Partei/DE.
    --Georgepauljohnringo (Diskussion) 19:52, 21. Jan. 2013 (CET)Beantworten
    Danke. --Hansbaer (Diskussion) 09:25, 22. Jan. 2013 (CET)Beantworten

    the members and thier partys

    it must be clear on which date the circle that shows the number of spd or cdu members is speaking about. (nicht signierter Beitrag von 193.196.166.161 (Diskussion) 14:05, 7. Mai 2012 (CEST))Beantworten

    Kooperationsmöglichkeiten im Bundesrat

    Wäre es nicht sinnvoll eine Grafik einzubauen, die das Verhältnis zwischen Regierungs-, Oppositions- so wie neutral stimmenden Ländern zeigt? Letztlich ist das doch das interessanteste, auch für den politischen Alltag. So weit ich das beurteilen kann, wird das ja auch durchweg im Bundesrat so eingehalten, dass "gemischte" Landesregierungen nicht abstimmen. Fände ich sowohl wertvoller, sinnvoller und übersichtlicher als die aktuelle Grafik. --PhiCo (Diskussion) 15:02, 27. Dez. 2012 (CET)Beantworten

    Übersichtlicher wäre es, aber dieses Verhältnis ist in der aktuellen Grafik i.W. auch schon enthalten: Die Zeile "Schwarz-Gelb" gibt die Anzahl der Regierungsstimmen an (21), die Zeile aller Oppositionsparteien (Rot-Grün, Linke, SSW) entsprechend die Anzahl der Oppositionsstimmen (30). Und im Fließtext ("Stimmenverteilung auf die Parteien") werden die Werte von Regierungs-, Oppositions- und neutral stimmenden Ländern alle schon explizit angegeben. --Roentgenium111 (Diskussion) 21:04, 6. Jan. 2013 (CET)Beantworten
    "Gemischte Landesregierungen" stimmen sehr wohl im Bundesrat ab, Enthaltungen sind quantitativ gesehen die Ausnahme. Stell Dir vor, der Bundesrat fasst manchmal sogar einstimmige Beschlüsse! --78.52.98.249 20:13, 15. Mär. 2013 (CET)Beantworten