Diskussion:Gemeinde (Deutschland)/Archiv/1

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Vergänglichkeit in Abschnitt Anzahl
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Kreisstadt / Mittelstadt

Zu "Kreisstadt": Ist das wirklich eine rechtliche Bezeichnung? Steht sowas zB auf dem Ortsschild? Umgangssprachlich ist das sicher gebräuchlich, ansonsten kenne ich eher "Verwaltungssitz des Kreises XYZ". -- JensMueller 12:41, 11. Aug. 2004 (CEST)

"Sie wurden vom Gesetzgeber somit den Kreisstädten gleichgestellt." - ähm, unter Kreisstadt steht, daß das für die Gemeinde an sich keine rechtliche Bedeutung hat - was soll dieser Satz also bedeuten? Ziemlich inkonsistent, dieser Artikel. -- JensMueller 12:45, 11. Aug. 2004 (CEST)

Versuch einer Antwort zu den Begriffen Kreisstadt und Mittelstadt:

Sicher ist Kreisstadt zunächst einmal ein eher umgangssprachlicher Begriff. Jedoch gibt es in den Bundesländern wohl auch unterschiedliche Regelungen. In Baden-Württemberg nennen sich alle Städte, die keine Großen Kreisstädte sind, weil sie weniger als 20.000 Einwohner haben, dennoch aber Sitz eines Landkreises sind, offiziell Kreisstadt. Dies steht z.B. auf dem Kopfbogen der Stadtverwaltung und auch auf dem Ortsschild. M.W. sogar im Siegel der Stadt. Es handelt sich hierbei um die Städte Künzelsau, Tauberbischofsheim und Sigmaringen (alle anderen Kreisstädte in Ba-Wü sind zugleich Große Kreisstädte). Aber auch bei Großen Kreisstädten, die gleichzeitig Sitz eines Kreises sind, ist der Begriff Kreisstadt z.B. auf dem Ortsschild zu finden, so in Ludwigsburg.

Im Saarland haben alle Städte, die Sitz eines Kreises sind, insofern verschiedene "Vorteile" zu anderen Städten, weil hier Aufgaben, die der Landkreis zu erledigen hat, "vor Ort" erledigt werden können (Bürgernähe). Die Stadt selbst hat m.W. dadurch keine zusätzlichen Aufgaben. Um diesen Vorteil auch anderen größeren Städten zuzuerkennen, hat der Gesetzgeber im Saarland seinerzeit den Begriff Mittelstadt eingeführt. Er übertrug den Städten St. Ingbert und Völklingen zusätzliche Aufgaben, die kleinere Städte nicht zu erledigen haben, um sie damit den Kreisstädten gleichzustellen. Eigentlich hätten Sie die "Vorort-Aufgaben" nach der Kreisreform verloren. Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Festlegung des Begriffs Mittelstadt tatsächlich zur "Kreisstadt". Insofern handelt es sich dort wohl auch um eine offizielle Bezeichung. Wie es in anderen Ländern ist, weiß ich leider nicht genau. Insofern war die Ausführung beim Artikel Kreisstadt bisher wohl etwas ungenau. Vom Grundsatz stimmt es aber, dass eine Kreisstadt ansich keine rechtlichen Besonderheiten gegenüber anderen Städten hat. Die Besonderheit im Saarland ergibt sich m.W. nur durch die Tatsache, dass sich vor Ort der Kreissitz (also das Landratsamt) befindet. Wenn sich aber Ludwigsburg - wie oben erwähnt - auf dem Ortsschild offiziell "Kreisstadt" nennt, in Wirklichkeit aber sogar eine "Große Kreisstadt" ist, dann muss doch der Begriff Kreisstadt schon ein wichtiger Begriff sein, mit dem viele etwas anfangen können, mit dem Begriff "Große Kreisstadt" wohl eher weniger. mwr 18:02, 11. Aug. 2004 (CEST)

Fachhochschulstadt

Gibt es da irgendeinen belegten Gebrauch?

Beispiel(e): So mußte Lindau bereits im Januar 1992 den Wunsch, ihr Ansehen als Fachhochschulstadt zu erhöhen, begraben. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996) Grußworte sprechen unter anderen Fachhochschulpräsident Gerhard Röhrl (Thema: 'Entwicklungsschwerpunkte der Fachhochschule') und OB Christian Ude ('München als eine Fachhochschulstadt'). (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995) © 2004 Deutscher Wortschatz

Hm, naja ...

-- JensMueller 20:31, 23. Aug. 2004 (CEST)

Auf den Ortstafeln: Deggendorf - Hytrion 11:34, 3. Jun. 2006 (CEST)

Samtgemeinde

Mir fehlt hier der Begriff "Samtgemeinde" der an anderer Stelle (Samtgemeinde) beschrieben wird. Gehört der nicht auch hierher? --Lantus 22:45, 6. Okt. 2004 (CEST)

Eigentlich nicht direkt! Eine Samtgemeinde ist eher eine Art Verwaltungsgemeinschaft, also ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Gemeinden, deren Verwaltungsaufgaben lediglich von der Samtgemeinde erledigt werden. Man müsste vielleicht eher einen eigenen Artikel über diese "Gebilde" anlegen. Darunter käme dann auch Gemeindeverwaltungsverband, Amt (Kommunalrecht) etc. Als einzige vergleichbare Gebietskörperschaft ist hier die Verbandsgemeinde genannt, wenngleich diese eigentlich auch nicht hierher gehört. Sie wurde aber als Pendant zur Ortsgemeinde aufgenommen. Vor einiger Zeit hat ein Benutzer sich bereits mal angeboten, die erwähnte Seite anzulegen. Leider hat er seine Ankündigung nicht wahr gemacht. Wie man den Artikel dann aber nennen sollte, weiß ich nicht. Die damaligen Vorschläge überzeugten alle nicht besonders. mwr 22:57, 6. Okt. 2004 (CEST)

Lutherstadt

Hallo! Wie sieht es mit Lutherstadt aus? Beispiele sind Lutherstadt Eisleben und Lutherstadt Wittenberg (->siehe auch die Diskussionen dazu).

--Stefan / st-fl 17:45, 25. Mär. 2005 (CET)

die sollten unbedingt aufgenommen werden! (nicht signierter Beitrag von Gerald Langhanke (Diskussion | Beiträge) )
Ich glaube nicht, daß "Lutherstadt" eine "Gemeindeart" ist. --Magadan  ?! 19:20, 9. Sep. 2006 (CEST)
Hallo, eine "Gemeindeart" ist es wohl nicht, aber unter "10.1 Moderne Bezeichnungen" würde es sehr wohl passen. Meiner Ansicht nach würde darunter auch die Bezeichnung "Messestadt" passen. Viele Grüße, Jörg 16:33, 16. Apr. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Jörg 16:33, 16. Apr. 2009 (CEST)

geschäftsführende gemeinde

diese art der gemeinde fehlt noch in der liste. diese gemeinden haben ihre eigene verwaltung, gehören aber einem amt an und verwalten alle anderen zu diesem amt gehörigen gemeinden mit. verwaltungsrechtliche folge ist, dass die geschäftsführende gemeinde einen hauptamtlichen bürgermeister wählt, alle anderen bm des amtes sind ehrenamtliche. dieser ist zugleich leitender verwaltungsbeamter des amtes. in angelegenheiten des amtes ist er dem amtsvorsteher unterstellt. diese form gibt es zumindest in m/v, beispiel: Penzlin. --Dirk <°°> 00:07, 13. Jun. 2005 (CEST)

Gut, wenn du so Bescheid weißt, dann ergänze es entsprechend. mwr 17:34, 13. Jun. 2005 (CEST)

Aus Artikel Gemeinde herübergenommene Definition

Sie ist wirklich sehr deutschlandlastig. In diesem Artikel einbauen?

Gemeinde bezeichnet eine politische Verwaltungseinheit, die in D als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingerichtet und nach Art. 28 GG mit Gremien und Aufgaben der Selbstverwaltung ausgestattet ist (Einzelheiten werden in den G.-Ordnungen der Länder geregelt). Gemeinde erfüllen ferner staatliche Aufgaben, insbesondere im Personenstandswesen (Einwohnermeldeamt etc.), im Gesundheitswesen, im sozialpolitischen Bereich. Überörtliche Aufgaben (z.B. landsmannschaftlicher Verbundenheit) und Aufgaben, die die finanzielle oder Verwaltungskraft einzelner Gemeinden übersteigen, können auch durch G.-Verbände erledigt werden. Hiervon sind sogenannte Zweckverbände (z.B. zur Wasserversorgung) zu unterscheiden.

--Weiacher Geschichte(n) 15:29, 11. Jan. 2006 (CET)

Samtgemeinde, Gemeindeverwaltungsverband etc.

Die Begriffe gehören eigentlich nicht in diesen Artikel, da es keine einzelnen "Gemeinden" (also Arten von Gemeinden), sondern eine Art "Zusammenschlüsse von Gemeinden" sind. Hierzu gibt es aber bereits den Artikel Zusammenarbeit von Gemeinden. Doppelte Nennungen brauchen wir ja nun nicht. Ein Hinweis auf diesen Artikel würde genügen. bear 08:33, 26. Jan. 2006 (CET)

Gemeindetypen (früher Gemeindearten) / Gemeindebezeichnungen

Ist immer noch recht unübersichtlich. Vielleicht als Synopse darstellen? Oder auf länderspezifische Artikel verteilen? Oder radikal kürzen und Spezialartikel machen? Oder radikal kürzen und Artikel "Gemeindetypen" machen? Ein Fehler, wie eben Benutzer:Bear meinte, sehe ich aber nicht. Der Artikel "Gemeinde (Deutschland)" hat gefehlt. Und der alte Artikel Gemeindearten ist/war "Kraut und Rüben". --Testtube 21:40, 12. Jan. 2007 (CET)

Kopie meiner Anmerkung in Bears Diskussionsseite:

"hi, du meintest eben, es sei ein fehler gewesen, "gemeindearten" in "gemeinde (deutschland)" zu überführen. ich finds auch problematisch aber halt es nicht unbedingt für einen fehler. der alte artikel "gemeindearten" war jedenfalls extrem unübersichtlich und aufgebläht, bot aber andererseits die grundlage für das entsprechende kapitel in "gemeinde (deutschland)". einen eigenen artikel hat "gemeindearten" eher nicht verdient, erstens weil zu viele themen umfassend, die eigenes lemma sein könnten, zweitens weil die entsprechenden kurzinfos m.E. eher in den nun vorhandenen artikel Gemeinde (Deutschland) gehören. das dortige kapitel "gemeindetypen" ist aber trotz ordnungsversuchen sehr schwierig zu gestalten. du kannst dich ja an der dortigen diskussion beteiligen oder gar mitarbeiten."

--Testtube 21:55, 12. Jan. 2007 (CET)

Den Artikel Gemeindearten gibt es schon sehr lange. Er hatte sich bewährt und war gut. Ich weiß nicht, was dort unübersichtlich sein sollte. Aufgebläht war er schon gar nicht. Die ganzen Infos sind doch jetzt im neuen Artikel auch wieder da, nur etwas zusammengestaucht und jetzt erst richtig unübersichtlich, weil man versucht hat, ein gewisses System nach der Hierarchie reinzubringen. Gerade das ist es, was aber völlig daneben ist, weil sich die unterschiedlichen Gemeindearten in den einzelnen Bundesländern eben gerade nicht vergleichen lassen. Die bisherige alphabetische Auflistung im bisherigen Artikel war und ist die einzig Sinn machende Darstellung. Aber ich habe keine Lust, meine Zeit hier zu investieren. Ich kann nur hoffen, dass durch das neue "Chaos", das zumindest im jetzigen Zustand anzutreffen ist, keine Informationen verloren gehen. - bear 22:14, 12. Jan. 2007 (CET)

Die alte Auflistung war nicht alphabetisch, sondern war gegliedert nach Selbständigkeitsstufen und nach den Kriterien Verwaltung, Historisches, Werbung. Die jetzige Liste (also das Kapitel "Gemeindetypen") ist immer noch ein Graus, das stimmt, aber m.E. nicht mehr so grausig wie das alte Lemma. Immerhin besteht jetzt wenigstens prinzipielle Kohärenz in der Ordnung, Anarchie war vorher. Aber es muss immer noch etwas getan werden, so sollten die (rechtlich relevanten) Gemeindetypen und (sonstige) Gemeindebezeichnungen weiter entflechtet werden. Jedenfalls würde ich "Gemeindearten" nicht nochmal derart verschieben. Ich würde zuerst "gemeinde (deutschland)" ganz neu anlegen und dann "gemeindearten" als lemma belassen und bearbeiten. aber: ich hatte damals den eindruck, dass ich beim bearbeiten von "gemeindearten" teilen würde in

  • infos für "gemeinde (deutschland)" (kurzinfos, synopse) und
  • infos für spezialartikel wie "ortsgemeinde", "kreisstadt", "stadtkreis", "universitätsstadt" etc.

ich bin mir aber immer noch nicht sicher, ob ein artikel "gemeindetyp" bzw. "gemeindeart" sinn macht. es ist halt doch ein länder- und namenschaos. bei den schweizer gemeindetypen gibt´s jeweils extraartikel und eine übersicht im hauptartikel Gemeinde (Schweiz) - das hatte mich überzeugt. --Testtube 22:43, 12. Jan. 2007 (CET)

Der bisherige Artikel Gemeindearten (das Lemma ist nicht maßgebend! Darüber hätte man sicher dikutieren können - auch mit dem jetzigen Lemma kann ich gut leben) war sehr wohl alphabetisch angelegt und zwar in 2 Teile. Er unterschied "verwaltungstbedeutende" Bezeichnungen und solche, die keinerlei Auswirkungen auf die Verwaltung bzw. die Aufgaben der Gemeinden haben. Innerhalb dieser 2 Gruppen waren die Bezeichnungen alphabetisch sortiert. Wer also nicht lesen kann und diesen (früheren) Artikel mit "Kraut und Rüben" bezeichnet, der kann wohl nur ein Laie sein, was die kommunalpolitischen Besonderheiten in Deutschland anbelangt. Daher lohnt sich hier auch keine weitere Diskussion. Ich werde mich daher in dieser Angelegenheit nicht mehr einmischen. Ich wünsche dem Artikel, wie immer er künftig auch heißen mag, eine gute inhaltsreiche und gut übersichtliche Darstellung ... - bear 17:49, 13. Jan. 2007 (CET)

Sehr christlich, lieber Bear, andere vorbehaltlos als Laie zu bezeichnen;) --Testtube 17:37, 14. Jan. 2007 (CET)

Karte "Vertikale Verwaltungsstruktur"

Die Karte sollte so formatiert werden, dass links und rechts kein Text steht. Ich weiß zur Zeit noch nicht wie das geht; falls sich jemand betätigen möchte... . Die Karte kleiner machen, finde ich suboptimal, da man den Inhalt der Graphik ohne Extraklick lesen sollen könnte. --Testtube 17:32, 14. Jan. 2007 (CET)

Abbildung "Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands" ist irreführend

Die unterste Ebene impliziert, dass Stadtstaaten und kreisfreie Städte keine Gemeinden sind obwohl der nachfolgende Artikel das Gegenteil behauptet. Dies schafft Verwirrung. --GIS Gustav 09:36, 23. Jan. 2007 (CET)

Gravierende Fehler

Der Artikel hat seit der Verschiebung neben der Optik auch gravierende inhaltliche Fehler, z.B.lautet ein Abschnitt Die Unterscheidung zwischen kreisfreien und nicht kreisfreien Gemeinden ist lediglich eine namentliche Unterscheidung - faktisch ist sie unerheblich (vgl. baden-württembergische Bezeichnung "Stadtkreis" für "kreisfreie Stadt"). Das ist völlig falsch. Kreisfreie Gemeinden haben sehr wohl andere Aufgaben als nicht kreisfreie Gemeinden. Entweder den Artikel schnell völlig überarbeiten, oder lieber löschen! So verwirrend, wie dieser Artikel ist, gibt es kaum andere in der wikipedia. 84.161.233.212 20:34, 23. Jan. 2007 (CET) Die grafische Darstellung neben dem Artikel ist falsch: Das Land Bremen besteht aus zwei kreisfreien Städten. (nicht signierter Beitrag von 80.187.104.108 (Diskussion | Beiträge) 11:11, 15. Aug. 2009 (CEST))

Verbesserungen

Habe mal weitere Verbesserungen vorgenommen. Insbesondere waren z.B. die "Selbständigen Gemeinden" bei den Gemeinden, die keine Kreisaufgaben haben. Das war wohl falsch. 193.197.148.254 08:21, 24. Jan. 2007 (CET)

Nochmal: die Fehler haben ihre Ursache nicht in der Verschiebung, sondern in der Qualität des Vorgängerartikels Gemeindearten in Deutschland. - Die alphabetische Sortierung finde ich auch besser (die frühere Sortierung ist noch aus dem Vorgängerartikel und war nach dem "Grad der Selbständigkeit" erstellt, letzterer ist aber schwer zu messen bzw. zu vergleichen. - Vielleicht könnte man die Kapitel 11.1. und 11.2. besser in ein Kapitel zusammenführen. --Testtube 15:19, 25. Jan. 2007 (CET)

Na es geht doch, warum nicht gleich so. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass die jetzige Darstellung (alphabetische Auflistung) ursprünglich lange Zeit vor der Verschiebung so dagestanden hat (das war die ursprüngliche Überlegung bei der Anlegung des Artikels). Wenn die Darstellung der Gemeindetypen nach dem "Grad der Selbständigkeit" bereits im alten Artikel verändert wurde (was ich leider nicht mehr nachvollziehen kann), dann muss es aber nur kurz vor der Verschiebung gewesen sein. Das wäre mir dann entgangen, wenngleich ich den alten Artikel schon immer auf meiner Beobachtungsseite hatte. Aber was sollen wir über Vergangenes diskutieren: So ist der Artikel doch ganz brauchbar, oder? @ Teststube: Entschuldige bitte meine etwas forschen Umgangston weiter oben. Mir ist eben nur die verwirrende Darstellung nach der Verschiebung aufgefallen und habe daraus geschlossen, dass dies eben bei der Verschiebung erst geschah. Die ursprüngliche Version des alten Artikel hatte sehr wohl eine gute Qualität - bear 19:42, 25. Jan. 2007 (CET)

Anzahl der Gemeinden nach Bundesländer

Schöne neue Tabelle. Leider ohne Quellenangabe. Um die Tabelle besser interpretieren zu können, wären m.E. folgende weitere Spalten wichtig:

  • durchschnittliche Einwohnerzahl
  • durchschnittliche Einwohnerdichte
  • durchschnittliche Größe des Gemeindegebiets

--Testtube 17:06, 27. Jan. 2008 (CET)

Hab mal Quellen und die durchschnittliche Einwohnerzahlen nachgetragen. Durchschnittliche Flächengrößen müsste ich erst noch recherchieren, da einige Länder gemeindefreie Gebiete haben, die m.E. nicht in die Flächenstatistik einfließen sollten. Fortsetzung folgt... -- Steerpike 18:26, 11. Feb. 2008 (CET)

Vielen Dank. Super. Und die durchschnittliche Einwohnerdichte kann man sich ja jetzt selber ausrechnen. --Testtube 19:53, 15. Feb. 2008 (CET)

Wikipediaartikel über die neuesten Gemeinden

Was Gemeinden betrifft ist Wikipedia wohl die Nummer eins in Deutschland, aber da es oft Eingemeindungen, Auflösen von Gemeindefreien Gebieten und sicher auch Grenzänderungen gibt, sollte man vielleicht eine Seite machen, in der alle Gemeindeänderungen in einem bestimmten Zeitraum (zum Beispiel der letzten drei Jahre) stehen. Dort würde dann meinetwegen so stehen:

Dessau und Roßlau (Elbe) fusionieren zu Dessau-Roßlau (01.07.2007)

Das wäre erstens eine übersichtliche Seite und zweitens praktisch für die User. Ist sowas realisierbar? --213.39.183.36 22:41, 22. Jul. 2008 (CEST)

Ist sicherlich realisierbar. Wäre auch eine super Sache. Vgl. den Artikel Gemeindefusionen in der Schweiz.--Testtube 09:20, 23. Jul. 2008 (CEST)

Wo kann man diese Daten hernehmen?, außer Dessau-Roßlau fällt mir nämlich keine Gemeindefusion ein! Ich wüsste auch keine Seite, wo man solche Daten über Gemeindefusionen, Angliederungen, Grenzänderungen oder was weiß ich herbekommen würde (zumal in Deutschland das alles zu Teil schon sehr komplex ist, wenn ich nur daran denke, dass in Rheinland-Pfalz über 2300 Gemeinden liegen und in Bayern permanent Gemeindefreie Gebiete aufgelöst oder verkleinert werden...). Die Seite für die Schweizer Gemeinden gefällt mir. In etwa so hätte ich mir das auch für die deutsche vorgestellt. Für Wikipedia hätte so eine Seite auch sicher den Vorteil, dass in einem Blick gesehen werden kann, welche Gemeinden mit welchen zusammengelegt wurden; das wäre auch eine Absicherung für die Informationen die auf der jeweiligen Gemeindeseite stehen! Zudem könnten Personen, die sich für Gemeinden interessieren, schnell sehen, welche Gemeinden "neu" sind oder "verändert" worden. PS: Das oben Geschriebene stammt von mir, aber ich war zu faul mich einzuloggen :-) --LaBumm 01:39, 24. Jul. 2008 (CEST)

Könnte man das nicht als "richtigen" Wikipediaartikel anlegen? --LaBumm 04:06, 24. Jul. 2008 (CEST)

Kreis übergreifende Ämter

Im Abschnitt "Gemeinden ohne Kreisaufgaben" steht, dass sich (u. a. in Schleswig-Holstein) Gemeinden desselben Kreises zu einem Amt zusammenschließen können. Es gibt jedoch mindestens das "Amt Großer Plöner See", in dem sich Gemeinden zweier Kreise zu einem Amt zusammengeschlossen haben. Insofern kann die Aussage des Artikels nicht stimmen. --89.27.246.211 23:30, 31. Jan. 2009 (CET)

Mittlere regionsangehörige Stadt

Tragen bestimmte Städte in der Städteregion Aachen diese Bezeichnung? Falls ja, müsste das in diesem Artikel erwähnt werden. --213.148.152.215 16:40, 27. Okt. 2009 (CET)

Du hättest erst noch warten können, bis du den Artikel änderst. Ich glaube nicht, dass es die Bezeichnung gibt, lasse mich aber eines Besseren belehren. Harry8 18:14, 19. Jan. 2010 (CET)

Einheitsgemeinde

Die Bezeichnung Einheitsgemeinde im Zusammenhang mit der folgenden Erklärung bei den Städten Berlin und Hamburg ist irreführend. S. den diesbezüglichen Artikel! Harry8 00:07, 31. Dez. 2009 (CET)

Artikel muss anders aufgebaut sein

Das zu lesen ist ja schrecklich. So verwirrend, sieht nicht seriös aus. Das Problem ist meiner Meinung nach, dass in jedem Bundesland etwas anderes darunter verstanden wird. Habe selbst 15 Jahre in Gemeinderäten und Kreistagen herumgesessen und behaupte, dass ich nur was über Niedersachsen schreiben könnte. Hätte Lust, da was zu machen, wer noch? Einen Verwaltungsrechtler dabei zu haben, wäre nicht schlecht, aber auch nicht unbedingt notwendig. --Uwe Schiller 00:44, 16. Feb. 2011 (CET)

Kartenmaterial zu Gemeinden

Schade finde ich, dass man bei Wikipedia zwar für jedes Bundesland eine eigene Karte mit den Gemeindegrenzen findet, jedoch keine Deutschlandkarte mit Gemeindegrenzen. Für die Kreisgrenzen gibt es das. Interessant zudem, dass es kaum gutes Kartenmaterial auf europäischer Ebene gibt. Beispiel: Region SaarLorLux. Die Karte in dem Artikel ist ja eher oberflächlich. Eine Karte auf Kreis/Departement-Ebene oder gar Gemeindeebene: Fehlanzeige. Andreas --88.153.92.38 20:04, 26. Nov. 2011 (CET)

Erweiterung der Tabellen im Abschnitt „Gemeinden nach Ländern“

Die Tabelle stellt eine Kurzstatistik zu den Gemeinden dar. Die Erweiterung um Gemeindeverbände und Landkreise ist kontraproduktiv, da sich die Einwohner- und Flächenzahlen auch auf die Gemeinden beziehen und nicht auf die übergeordneten Verbände oder Kreise. Ich schlage daher vor, diese Teile aus der Tabelle wieder herauszunehmen und in den entsprechenden Artikeln einzufügen, wo sie inhaltlich auch hingehören. NNW 09:36, 5. Apr. 2012 (CEST)

Jetzt sind die Durchschnittswerten "Gemeinden" vermerkt, damit ist klargestellt, auf was sich die Durchschnittswerte beziehen.
Allein durch die Angabe der formal selbstständigen Gemeinden hinken die Vergleiche über Bundesländern hinweg, weil die Gemeindereformen ganz unterschiedlich durchgeführt wurden.
Man vergleiche die mal Gemeindezahlen von Nordrhein-Westfalen (396) und Rheinland-Pfalz (2306). Vor Abschaffung der Ämter gab es in NRW 2365 selbstständige Gemeinden. 1975 wurden jedoch alle Ämter abgeschafft und ausschließlich amtsfreie Einheitsgemeinen gebildet. Alle 396 Gemeinden in NRW hat Aufgaben die in RLP nur von den 48 kreisfreien Städten und den 162 Verbandsgemeinden durchgeführt werden. Würde RLP seine 162 Verbandsgemeinden 162 Einheitsgemeinden (wie in NRW) umwandeln, gäbe es in RLP nur noch 210 selbstständige Gemeinden. Dufo (Diskussion) 18:31, 5. Apr. 2012 (CEST)
Hier geht es schlicht und einfach um Gemeinden. Die Anzahl von Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreisen sagt aber nichts über die Gemeinden an sich aus. Hier werden Zahlen miteinander vermengt, die keinen direkten Bezug aufeinander haben. Würden z.B. morgen in Rheinland-Pfalz jeweils zwei Verwaltungsgemeinschaften zusammengelegt, um Verwaltungen einzusparen, würde sich an der Situation der Gemeinden nichts ändern. Dass Ämter, Verwaltungsgemeinschaft et alii die Aufgaben von Einheitsgemeinden erfüllen, ist außerdem nichts, was sich durch Zahlen in einer Tabelle darstellen lässt. Das wird im Abschnitt „Gemeindetypen nach Stellung im Verwaltungsgefüge“ erläutert. Von daher schlage ich vor, dass du die entsprechenden Zahlen in einer Tabelle in Gemeindeverband (Deutschland) unterbringst, wo dann die Bedeutung dieser Verbände dargestellt werden kann. Auch in Landkreis könnte so eine Tabelle eingefügt werden, gerne mit Durchschnittseinwohnerzahl und -fläche, denn auch hier gibt es große Unterschiede, bspw. zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Bayern. NNW 12:18, 6. Apr. 2012 (CEST)

Farbwahl: "Zeitliche Entwicklung der Zahl der Gemeinden je Land"

Wieso ist Thüringen in dieser Karte weiß-grün gekennzeichnet? Weiß-Grün gehört zu Sachsen und Weiß-Rot zu Thüringen. Sachsen-Anhalt kann meinetwegen Gelb-Schwarz bekommen. (nicht signierter Beitrag von 217.229.210.58 (Diskussion) 12:09, 10. Okt. 2014 (CEST))

Hamburg ist keine Stadt

Hamburg ist zwar ein Land der Bundesrepublik, aber keine Stadt. MfG Harry8 19:55, 1. Mär. 2013 (CET)

Was redest du denn für einen Quatsch?--31.17.153.69 04:06, 3. Nov. 2013 (CET)

Das wurde anlässlich meines Artikels Ergebnisse der Kommunalwahlen in Hamburg festgestellt, dessen Lemma geändert werden musste, weil Hamburg keine Gemeinde (Kommune), auch keine Stadt sei: Hier folgt die damalige Diskussion dazu:

Löschantrag mit Diskussion und Entscheidung darüber

Unfug, sowas gibt's in Hamburg nicht! -- 80.171.115.102 16:49, 22. Feb. 2011 (CET)

LAE, siehe Artikeldisk. Die Löschdiskussion ist nicht dazu da, Lemmafragen zu besprechen. Gruß, SiechFred Grind! 16:53, 22. Feb. 2011 (CET)
Das ist totaler Unfug! Hamburg kennt keine Kommunalwahlen! Das ist auch das Diskussionsergebnis. -- 80.171.115.102 17:00, 22. Feb. 2011 (CET)
Versteh doch: Das Ergebnis der dortigen Diskussion tut hier nichts zur Sache! --Michileo 17:07, 22. Feb. 2011 (CET)
Das ist auch nicht das Ergebnis der Diskussion. Hier will einer mit dem Kopf durch die Wand. Harry8 17:10, 22. Feb. 2011 (CET)
Das glaub ich auch, dass das nicht das Ergebnis der Diskussion ist, wenn man da überhaupt schon zu einem Ergebnis gekommen ist. Es ist auch ganz egal. Das hier ist durch. --Michileo 17:17, 22. Feb. 2011 (CET)
  1. Wahlen in Hamburg sind immer Kommunal (ist halt ein Stadtstaat)
  2. sie heißen aber Bürgerschaftswahlen & Bezirksversammlungswahlen haben aber beide kommunalen Quarakter
  3. die letzte Wahl hat das nicht durchsichtiger gemacht: 4 wahllisten mit je 5 möglichen Stimmen pro wähler

Fazit: Lemma passt schon (irgentwie) --Finte 17:19, 22. Feb. 2011 (CET)

Ich hab' mal nachgeschlagen, wie ihr das nennt. Das ist Begriffsbildung und Theoriefindung. Da gibt's auch nichts zu diskutieren wie man den Artikel nennen will. Auf der Diskussionsseite dort wird mit Quelle dargestellt, dass Hamburg keine Kommune mit Kommunalwahlen ist. -- 80.171.115.102 17:29, 22. Feb. 2011 (CET)

In Berlin und Wien aber doch? Die Hamburger Bürgerschaftswahlen sind zugleich Kommunal- und Landtagswahlen. Und die Wahlen zu den Bezirksvertretungen sind ebenfalls eindeutig Kommunalwahlen. Harry8 17:37, 22. Feb. 2011 (CET)
die Wahlen zu den Bezirksvertretungen: eine verwaltungstechnische Vereinigung von Stadtteilen zu Bezirken, wenn das nicht "kommunal" ist was dann ? --Finte 18:26, 22. Feb. 2011 (CET)
Interessant, unter dem Lemma findet das kein Hamburger. Da es zu jeder Bürgerschaftswahl einen eigenen Artikel gibt, kann man das aber gerne als Service für Quiddjes stehen lassen. --77.6.236.42 20:07, 22. Feb. 2011 (CET)

Das ist ein unmögliches Verhalten als Autor selbst den Löschantrag zu beenden ohne stichhaltige Quellen, dass die Bürgerschaftswahl und die Wahlen der Bezirksversammlungen Kommunalwahlen sind. Wie gesagt, das ist nach den Regeln Theoriefindung und Begriffsbildung. Ein Kriterium zum vorzeitigen Beenden des Löschantrags ist nicht erfüllt. -- 80.171.115.102 21:00, 22. Feb. 2011 (CET)

Erfüllt wäre fehlende bzw. falsche Löschbegründung! Das reicht für LAE dicke, auch wenn es der IP nicht passt. --Pfiat diΛV¿? Diskussionsseite 21:25, 22. Feb. 2011 (CET)
Es gibt in Hamburg keine Kommunalwahlen! Das ist die Löschbegründung! -- 80.171.115.102 21:34, 22. Feb. 2011 (CET)
"Falsches Lemma" ist kein Löschgrund sondern bei Konsens ein Fall für die Verschiebefunktion. Wie schon mehrfach erwähnt ist die Artikeldiskussion der richtige Ort für eine solche Diskussion, nicht die LD. -- Jogo30 21:39, 22. Feb. 2011 (CET)
Das Lemma ist nicht falsch, weil es kein Richtiges gibt. Der Artikel hat keine Daseinberechtigung! -- 80.171.115.102 22:02, 22. Feb. 2011 (CET)

Mir entgeht der Sinn dieses Artikels nun auch. Es gibt in Hamburg keine Kommunalwahlen und wir haben bereits Artikel zu sämtlichen Bürgerschaftswahlen (und aus dem zur Letzten ist auch noch etwa die Grafik abgekupfert). Gruss --Achim Jäger 21:42, 22. Feb. 2011 (CET)

Hinweis zur angeblich abgekupferten Grafik:
Die Behauptung ist falsch!
Begründung:
Ich habe meine Grafik am 20. Februar um 23:20 Uhr in den Artikel Ergebnisse der Kommunalwahlen in Hamburg eingestellt.
Auf der Seite Bürgerschaftswahl in Hamburg 2011 wurde die Grafik am 20. Februar um 23:42 Uhr eingestellt. Nach mehreren Änderungen wurde diese Grafik am 21. Februar 2011 um 12:15 Uhr von mir korrigiert.
Mit solch bösen Behauptungen sollte man vorsichtig sein, zumal jeder ein Wahldiagramm mit Hilfe der Vorgaben selbst erstellen kann. Da ist es nicht nötig, etwas abzukupfern. Harry8 11:41, 23. Feb. 2011 (CET)
Natürlich sind die Bürgerschaftswahlen zugleich Landtags- und Kommunalwahlen. Die Wiener haben das längst begriffen. Siehe hier. Harry8 21:48, 22. Feb. 2011 (CET)
Was hat Wien mit Hamburg zu tun? Wo kommt die Natürlichkeit her? In der Gesetzgebung zu den Hamburger Wahlen steht nichts von Kommunalwahlen. Auf der Hamburg-Präsenz unter hamburg.de habe ich keine Informationen zu Kommunalwahlen in Hamburg gefunden. Das statistische Landesamt Hamburg-Schleswig-Holstein hat auch keine Daten zu Kommunalwahlen in Hamburg. -- 80.171.115.102 22:02, 22. Feb. 2011 (CET)

Eindeutig Begriffsfindung - löschen bevor das jemand glaubt. Die Wiener unterscheiden da ja formell in welcher Eigenschaft sich die gewählten Personen treffen. --Eingangskontrolle 22:27, 22. Feb. 2011 (CET)

In Wien sind die Wahlen ebenfalls gleichzeitig Landtags- und Kommunalwahlen. Das hat Wien mit Hamburg zu tun. Harry8 22:32, 22. Feb. 2011 (CET)
Beispiele:
Hamburg hat gewählt – und die Republik staunt. Man sollte das Ergebnis vom Sonntag aber nicht überbewerten. Faktisch war es eine Kommunalwahl und entschieden wurde in erster Linie über lokale Probleme und Personen.,
Es ist zwar „nur eine Kommunalwahl“, wie in den Berliner Politkreisen tiefgestapelt wird, dennoch steht für die Bundesparteien in Hamburg viel auf dem Spiel.,
Hamburg bedeutet Landtags- und Kommunalwahl in einem. Harry8 22:52, 22. Feb. 2011 (CET)

Anhand der Artikeldisk sehe ich, dass ein Problem mit dem Lemma besteht. Aber mit dem Artikelinhalt? Ist bisher nichts genannt, und mir scheint die Zusammenstellung recht nützlich zu sein. Schlage daher LAE und Artikeldiskussion zum Lemma vor.--Rmw 23:00, 22. Feb. 2011 (CET)

Hm, Redundanz wäre eine gültige Löschbegründung, aber "das gibt's in Hamburg nicht" greift zu kurz und "der Artikel hat keine Daseinsberechtigung" ist keine Begründung. --Michileo 23:43, 22. Feb. 2011 (CET)
Stimmt, ich sehe aber auch keine Redundanz, sind doch die Einzelartikel zu den Wahlen weder vollständig noch mit solch detaillierten Daten versehen. (Und selbst wenn sie es wären: Eine übersichtliche Gesamtliste ist immer ein Wert an sich.)--Rmw 00:16, 23. Feb. 2011 (CET)
Ich hatte es vor einem Jahr bereits in der Artikeldisk. vergeblich versucht - unabhängig von evtl. umgangssprachlichen Bezeichnungen ist Hamburg ein Land bzw. Staat ohne Gemeinden/Kommunen. Staatsrechtlich ist es weder genau gleich mit dem 2-Städte-Staat Bremen, noch mit Berlin und den dort wesentlich stärker ausgeprägten Bezirken. Auch Wien ist nicht vergleichbar, da der Wiener Gemeinderat (Exekutive!) - sozusagen in umgekehrter Rangfolge zu HH - zugleich die Aufgabe des Wiener Landtages wahrnimmt (Legislative! bei übrigens getrennt stattfindenden Sitzungen). Die Hamburgische Bürgerschaft ist in erster Linie Landesparlament, das jedoch auch die Aufgabe eines kommunalen Parlament wahrnimmt, der Senat ist Landesregierung+Staatsoberhaupt und hat auch die Rolle eines Magistrats. Die Bezirksversammlungen sind hingegen lediglich gewählte Verwaltungsausschüsse, keine Kommunalparlamente (Vergleiche Kost/Wehlig:"Kommunalpolitik in den deutschen Ländern, 2003, S. 127). Eine eigene Kommunale_Selbstverwaltung_(Deutschland) besteht in Hamburg ebenso wenig wie ein Kommunalrecht (Deutschland).
Zitat aus Mann/Püttnr: Handbuch der kommunalen Wissenschaft u. Praxis, 2007, S.245 ff: Hamburg ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik ...,der zugleich die Aufgaben und Funktionen einer Gemeinde wahrnimmt. Die Verfassung drückt dies etwas undeutlich mit den Worten aus: "In der FHH werden staatliche und gemeindlichen Tätigkeiten nicht getrennt." Der übliche Begriff Stadtstaat bedeutet nicht etwa, dass Hamburg rechtlich sowohl Stadt wie Staat sei, und Hamburg besteht als Staat auch nicht aus mehreren Gemeinden, sondern ist rechtlich nur Staat, wenn auch soziologisch Stadt .... Es gibt also heute.....anders als nach wie vor in Bremen - in Hamburg keine Kommunen im Rechtssinne...Die dezentrale Ebene der Verwaltung wird in Hamburg von den Bezirken gebildet. Deren Rechtsstellung ist jedoch stark beschränkt... Empfehle daher Lemma überdenken und Abgleich mit den in Artikeldisk. genannten Artikeln. -- Hammon 00:36, 23. Feb. 2011 (CET)
Hamburg ist ein Land ohne Gemeinden? Das stimmt so nicht. Hamburg ist ein Land mit (nur) einer Gemeinde. So sieht es jedenfalls das StBA. Harry8 01:33, 23. Feb. 2011 (CET)


Diskussion um falschen Lemmatitel ist hier nicht richtig. Bitte hier beenden und in der Artikel-Diskussion fortführen. --153.96.232.2 13:41, 23. Feb. 2011 (CET)

Erneut LAE. An die IP der Aufruf das Trollverhalten einzustellen. Selbstverständlich hat der Artikel "Existenzberechtigung" der Inhalt ist nämlich relevant. Es geht lediglich um den Titel. Die LD ist kein Ort um seinen POV durchzusetzten. -- Jogo30 14:49, 23. Feb. 2011 (CET)

Also zurück zum Lemma:

Ja, Hamburg ist - auch zugleich - eine einzige Gemeinde ->Einheitsgemeinde (seit 1938). Es bestehen aber keine doppelten Gebietskörperschaften (siehe Gebietskörperschaften in D.) oder doppelten Organe für Land/Staat und Gemeinde/Stadt, sondern Hamburg "funktioniert" über die Organe der staatlichen Landesebene, der die kommunalen Aufgaben zwangsläufig ebenso aufgetragen sind. Und: Ja, Hamburg ist auch eine kreisfreie Stadt, weil es eben keine Kreise gibt. Zur Verdeutlichung: Welche Kommunalwahlen und -parlamente gäbe es denn, wenn man das Hamburger System z.B. auf NRW (ein Land, eine Gemeinde, ein Kreis) überträgt und es dort weder mehrere Regierungsbezirke, Kreise noch Städte gäbe, bzw. dort ausschließlich gewählte Verwaltungsausschüsse, oder wenn Hamburg nicht teilsouveränes Land, sondern ein eigenständiger Staat, gleich anderen Zwerg- und Stadtstaaten wäre?
Wenn jetzt die Bundes-CDU oder der von Dir zitierte Herr Oettinger die Wahl als Kommunalwahl herunterspielt, hat das politisch motivierte Hintergründe. Bei entsprechendem NRW-Landtagswahlergebnis hätte es geheißen, die Landesthemen standen im Vordergrund. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Bürgerschaft ein Organ wählt und kontrolliert, das nicht nur Hamburg regiert, sondern über die Bundesratsstimmen direkten Einfluss auf die Bundespolitik hat. Auch ist zwischen Kommune als Bezeichnung einer Gemeinde und umgangssprachlicher Bezeichnung für unterste politischen Ebenen generell zu unterscheiden. Natürlich gibt es in Hamburg auch kommunalpolitische Themen. Wenn in einer x-beliebigen Straße gegen Anwohnerproteste ein einzelner Straßenbaum gefällt wird, wird sich in der Regel höchstens der Bezirk und evtl. die Bezirksversammlung damit beschäftigen - und nicht Bürgerschaft/Senat. Letztere könnten dies jedoch zum Anlass einer generellen Debatte über die Landesgesetze und Verordnungen zum Schutz von Bäumen nehmen - oder darüber beraten ob genügend Geld für Straßenbäume zur Verfügung steht.
Daher meine VORSCHLÄGE (ohne Präferenz):
A.) Der Artikel wird wohl noch wachsen (Bezirke vor 1966, evtl. Landgemeinden sowie Bürgerschaft vor 1919). Aufteilung auf zwei Artikel Ergebnisse der Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft/Ergebnisse der Bezirksversammlungswahlen (Hamburg).
B.) Lemma auf Ergebnisse Hamburger Wahlen ("Ergebnisse der Wahlen in Hamburg" oder "Wahlergebnisse in Hamburg" ist vielleicht mißverständlich, da ja Europa-,Bundes-,Reichtagswahlergebnisse aus Hamburg nicht drin sind) -- Hammon 16:29, 23. Feb. 2011 (CET)
Natürlich redet in Dortmund auch (zunächst) keiner von Kommunalwahlen. Es sind eben die Stadtratswahlen oder die Wahlen zu den Bezirksvertretungen. Erst wenn man alle Wahlen in Nordrhein-Westfalen betrachtet, also einen Oberbegriff für alle Stadt-, Gemeinderats-, Kreistags- und auch Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen braucht, spricht man (auch in Dortmund) von Kommunalwahlen, ebenso wenn man Wahlen über einen längeren Zeitraum, z. B. Stadtrat von 1946 bis 2009 und Bezirksvertretungen von 1979 bis 2009, vergleicht. Da es sich bei Hamburg um ein Land und gleichzeitig eine Stadt handelt, genügen die Begriffe Bürgerschaftswahl oder Bezirksversammlungswahl, und der Begriff Kommunalwahl wird nicht benötigt.
Übrigens: Im Zweifel neige ich eher zu deiner Lösung B. Harry8 17:29, 23. Feb. 2011 (CET)

Da ein evtl. falsches Lemma sowieso kein Lösch- sondern allenfalls ein Verschiebegrund ist, geht das Entfernen des LAs in Ordnung. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 19:09, 23. Feb. 2011 (CET)

Es ist Sache desjenigen, der Informationen in einem Artikel, oder wie in diesem Fall, den Artikel selbst haben will, die Richtigkeit mit geeigneten Belegen nachzuweisen. Das ist bisher leider nicht geschehen. Stattdessen werden gegenteilige Belege und Argumente einfach ignoriert. Der Editwar um den Löschantrag wirft ein ähnliches Licht auf die Sache. Ich habe oben bereits vorgeschlagen, die Bürgerschaftsergebnisse rauszunehmen und den Artikel zu verschieben. Zur Stellung der Bürgerschaft ein Zitat aus Artikel 6 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg: Die Bürgerschaft ist das Landesparlament. Bleibt noch die Frage, ob die Bezirksversammlungswahlen Kommunalwahlen im eigentlichen Sinne sind. Hammon hat Belege für das Gegenteil genannt, den ich mich nur anschließen kann. Von Harry8 lese ich bisher nur unbelegte Behauptungen, Beispiele und Vergleiche. Ich sehe auch kein reines Lemmaproblem, weil die Wahlergebnisse in einem bestimmten konstruierten Zusammenhang dargestellt werden, der dem Leser einen falschen Eindruck vermittelt.
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   19:33, 23. Feb. 2011 (CET)

Meine Argumente sind ganz einfach:
Die Stadt Hamburg ist eine Gemeinde. Die Bürgerschaft ist auch für die Stadt (= Gemeinde) zuständig. Das steht im Artikel Hamburgische Bürgerschaft. Also ist die Bürgerschaft (auch) ein kommunales Parlament.
Andererseits ist sie auch ein Landesparlament. Sie wäre kein kommunales Parlament und somit nur ein Landesparlament, wenn nur die Stadtbezirke über alles Kommunale entscheiden würden. Das ist aber augenscheinlich nicht der Fall.
Zur Etymologie:
Das Wort kommunal bedeutet die Gemeinde betreffend aus gleichbedeutend lat. communalis. Da also die Stadt Hamburg auch eine Gemeinde (Kommune) ist, ist die Wahl auch eine Kommunalwahl, auch wenn dies in keinem Gesetz und in keiner Rechtsverordnung so steht. Die deutsche Sprache ist nämlich (gottseidank) nicht juristisch zu regeln. Harry8 19:51, 23. Feb. 2011 (CET)
Ich möchte deutlich auf Wikipedia:Belege und Wikipedia:Keine Theoriefindung hinweisen. Wir diskuieren nicht, was wir für richtig und wahr halten. Du wirst also nicht darum herumkommen, geeignete Belege für deine Kommunalwahlen in Hamburg beibringen zu müssen. Deine persönlichen Schlussfolgerungen und Ansichten reichen nicht aus.
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   20:16, 23. Feb. 2011 (CET)
Mein Beweis ist die deutsche Sprache. Hamburg ist eine Kommune. Die Bürgerschaft kümmert sich auch um kommunale (Gemeinde-)Aufgaben. Also ist die Bürgerschaft (auch) ein Kommunalparlament. So einfach ist das. Ganz klipp und klar! Da braucht man keinen weiteren Beweis. Das ist sprachlich nachgewiesen. Selbst im Artikel Hamburgische Bürgerschaft kannst du, was die kommunalen Aufgaben angeht, fündig werden. Harry8 20:29, 23. Feb. 2011 (CET)
Siehe auch diese Seite der Hamburgischen Bürgerschaft. Harry8 20:36, 23. Feb. 2011 (CET)
Tja, das ist dann wohl ein Fall für Wikipedia:Keine Theoriefindung. Ich denke, Vorschlag A ist sinnvoll.
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   20:43, 23. Feb. 2011 (CET)

Ich denke mal, dass Hamburg eine Bürgerschaft hat, die gleichzeitig ein Landes- und ein Kommunalparlament ist. Die Wahlen zu diesem Parlament sind gleichzeitig Landtags- und Kommunalwahlen. Bei den Landtagswahlen werden die Bürgerschaftswahlen aufgeführt. Und hier stehen sie als Kommunalwahlen zusammen mit den Wahlen in den Stadtbezirken, die mit Sicherheit Kommunalwahlen sind. Daher muss das Lemma nicht geändert werden. --91.1.108.125 07:16, 24. Feb. 2011 (CET)

Ach übrigens: Landtagswahlen sind es auch, auch wenn das nicht ausdrücklich irgendwo steht. --91.1.108.125 07:18, 24. Feb. 2011 (CET)
Zum Thema Theoriefindung: Der Ausdruck Kommunalwahl für Gemeinderats- und Stadtratswahlen ist allgemein bekannt, üblich und akzeptiert. Da kann ich keine Theoriefindung erkennen. --91.1.108.125 07:20, 24. Feb. 2011 (CET)
Letztmalig, die Bürgerschaft ist ein Landesparlament (Volksvertretung der Länder gem. GG) das in Flächenstaaten üblicherweise den Namen Landtag trägt und AUCH die Funktionen eines Kommunalparlamentes ausübt. NICHT umgekehrt. Einen mit anderen Ländern vergleichbaren Gemeinde- oder Stadtrat (Exekutive) mit vergleichbaren Aufgaben und Rechten gibt es nicht. Die Bürgerschaft gehört in erster Linie der Legislative an. Mann könnte sagen: Wenn ein Arzt Spritzen gibt, das Bett aufschüttelt und sich um den Patienten kümmert, dann ist es eine gute Art der Krankenpflege, er wird dadurch aber nicht zum Krankenpfeger, sondern bleibt Doktor. Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ist jedenfalls eindeutig:
Art. 1 Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
Art. 2 Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
Art. 3 In der Freien und Hansestadt Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt. (2) Durch Gesetz sind für Teilgebiete (Bezirke) Bezirksämter zu bilden, denen die selbstständige Erledigung übertragener Aufgaben obliegt [letzer Satz vor einigen Jahren überarbeitet, so dass erstmals die Bezirke genannt wurden, ohne dass es sich jedoch um Verfassungsorgane handelt. Ursprünglich: Durch Gesetz KÖNNEN für Teilgebiete Verwaltungseinheiten gebildet werden]
Art. 5 Die Landesfarben sind weiß-rot. Das Landeswappen...Die Landesflagge
Art. 6 (1) Die Bürgerschaft ist das Landesparlament.
Art. 33 (2) Der Senat ist die Landesregierung. Er führt und beaufsichtigt die Verwaltung.
Vergleich hierzu den differenzierten Wortlaut der Verfassung von Berlin:
Art. 1 (1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine STADT.
Art. 3 (2) Volksvertretung, Regierung und Verwaltung einschließlich der Bezirksverwaltungen nehmen die Aufgaben Berlins als GEMEINDE, GEMEINDEVERBAND und LAND wahr.
Art. 4 (1) Berlin gliedert sich in zwölf Bezirke. Diese umfassen die bisherigen Bezirke:....
Art. 5 Berlin führt Flagge, Wappen und Siegel mit dem Bären, die Flagge mit den Farben Weiß-Rot.
Art. 38 (1) Das Abgeordnetenhaus ist die von den wahlberechtigten Deutschen gewählte Volksvertretung. [Keine Nennung als Landesparlament wie in Hamburg]
Art. 55 (1) Die Regierung wird durch den Senat ausgeübt. [Auch hier keine Aussage zur Art der Regierung wie Land/Stadt]
Ab Art. 66ff wird umfassend die Verwaltung dargestellt. u. a. Die Bezirke erfüllen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung [fehlt in Hamburg]; Die Bezirksverordnetenversammlung ist Organ der bezirklichen Selbstverwaltung; sie übt die Kontrolle über die Verwaltung des Bezirks aus, beschließt den Bezirkshaushaltsplan [fehlt in Hamburg] und entscheidet in den ihr zugewiesenen Angelegenheiten. Das Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister [fehlt in gleicher Ausprägung in Hamburg] und den Bezirksstadträten [fehlt in Hamburg], von denen einer zugleich zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister gewählt wird etc. etc.

Warum wird beispielsweise hier http://www.wahlrecht.de/kommunal/index.htm Hamburg nicht aufgeführt? Weil: "Der Stadtstaat [Hamburg], wiewohl in einer einzigen Gebietsköperschaft Land (Staat) und Gemeinde, erscheint und handelt nur als Staat." Die Verwaltung der Bezirke (..) ist keine Selbstverwaltung im rechtlichen Sinne. "Dies kommt besonders im Fehlen der Finanzhoheit des Bezirks und der Aufsicht und ....-Kompetenz des Senats" zum Ausdruck (Schneider nach Ipsen Die Gemeinde als wirtschaftspolitisches Entscheidungszentrum, 1971)

PS: Wenn die (was immer mal wieder dikutiert wird) Bezirke und entsprechende Organe nach beispielsweise Berliner Muster umgebaut werden, kann man sich gerne noch mal über das Lemma unterhalten, sonst müssten hier nur die Ergebnisse der Kommunalwahlen der Landgemeinden und Städte im hamburgischen Staat von vor Adolf Nazi rein (Verfassung 1921 - Die Geimeinden: Die Stadt Hamburg ist eine besondere Gemeinde. Senat und Bürgerschaft sind die Organe zur Leitung ihrer Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht das Gesetz etwas anderes bestimmt. Den übrigen zum hamburgischen Staatsgebiete gehörenden Städten sowie den Landgemeinden steht in ihren Angelegenheiten das Recht der Selbstverwaltung zu. Die Aufsicht des Staates beschränkt sich auf die Gesetzmäßigkeit und Lauterkeit der Verwaltung und auf die Grundlagen der Finanzgebahrung). -- Hammon 20:15, 24. Feb. 2011 (CET)

Siehe dagegen, was die Hamburger Bürgerschaft in ihrer Internetpräsenz anführt. Dort steht, dass sie ein Landesparlament und eine Kommunalvertretung ist. Harry8 20:44, 24. Feb. 2011 (CET)
Dort steht Deshalb ist die Hamburgische Bürgerschaft nicht nur das Landesparlament, sie nimmt auch die für eine Kommunalvertretung typischen Aufgaben wahr. Das steht nicht im Gegesatz zu meinen bisherigen Ausführungen - die stetige Wiederholung Deiner eigenen Interpretation ohne andere Quellen ist ein bischen mau. Ich habe durchaus noch mehr Staatsrechler zu zitieren - Wieviele würden Dir reichen?? -- Hammon 01:05, 25. Feb. 2011 (CET)
Doch, das steht im Gegensatz dazu. Du wiederholst dich auch ständig im Bemühen, den Kommunalstatus der Stadt Hamburg möglichst herunterzufahren. Es gibt - auch in Hamburg - nicht dieses "Entweder Oder", sondern das "Sowohl Als Auch" wie z. B. in Berlin oder Wien.
Seltsam, dass meine Belege, z. B. die Internetpräsenz der Hamburger Bürgerschaft, nicht anerkannt, sondern einfach beiseite gewischt werden. Harry8 09:02, 25. Feb. 2011 (CET)
Übrigens: Sie nimmt auch die für eine Kommunalvertretung typischen Aufgaben wahr, steht dort. Damit ist sie auch ein Kommunalparlament. Harry8 09:06, 25. Feb. 2011 (CET)
Dieser Schluß von Dir ist falsch. Gerade die Aussage, daß die Bürgerschaft "auch für eine Kommunalvertretung typische Aufgaben wahrnimmt", zeigt doch, daß sie keine Kommunalvertretung ist. Der Mensch trinkt auch ein für Kälber typisches Getränk (nämlich Kuhmilch) und ist deshalb doch trotzdem noch lange kein Rindvieh. --Mogelzahn 22:45, 10. Mär. 2011 (CET)
Jedes Parlament, das auch für eine Kommunalvertretung typische Aufgaben wahrnimmt, ist in meinen Augen ein Kommunalparlament, in den Fällen Hamburg, Berlin und Wien nicht nur ein Kommunal-, sondern zugleich ein Landesparlament, was in Berlin und Wien nicht bestritten wird. Harry8 07:54, 11. Mär. 2011 (CET)
Ob es in Deinen Augen ein Kommunalparlament ist, ist nicht maßgeblich. Maßgeblich ist die Verfassungswirklichkeit und die spricht (im Übrigen im Gegensatz zum Zweistädtestaat Bremen oder auch zur Verfassungswirklichkeit Berlins oder Wiens) eine andere Sprache. --Mogelzahn 15:01, 11. Mär. 2011 (CET)

Kommunalwahlen nach Art. 28 GG zwingend erforderlich

Hier folgt ein Kommentar zu Art. 28 GG: Dort heißt es: In Artikel 28 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass die Landkreise und Gemeinden (ein anderer Begriff ist "Kommunen") eine Volksvertretung haben müssen. Das ist der Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag. Diese kommunalen Parlamente regeln zusammen mit den Verwaltungen die örtlichen Aufgaben. Sie entscheiden, wo es Wohngebiete geben soll, wie die Wasserversorgung sichergestellt wird, ob die Feuerwehr ein neues Feuerwehrhaus braucht. Sie beschließen, wo Schulen und Kindergärten gebaut werden, wie der Nahverkehr organisiert werden kann und vieles andere. Die Wahl der Kommunalvertretungen erfolgt nach den demokratischen Wahlgrundsätzen - sie sind also frei, geheim, allgemein, unmittelbar und gleich. Einzelheiten der Kommunalwahlen werden allerdings durch die unterschiedlichen Gesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. So dürfen in einigen Bundesländern schon Wähler und Wählerinnen ab 16 Jahren wählen gehen. Die Fünfprozentklausel muss nicht in allen Bundesländern bei der Kommunalwahl angewandt werden. Außerdem sind auch freie Wählergruppen zugelassen, die nicht als Parteien gelten. (Dies ist bei Bundestags- und Landtagswahlen nicht möglich.) Seit Ende 1992 können bei Kommunalwahlen auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Ländern mitwählen und können auch selbst als Kandidaten antreten. Demnach müssen in Hamburg Kommunalwahlen stattfinden. Das geschieht ja auch. Harry8 19:33, 25. Feb. 2011 (CET)

In Artikel 28 steht "…In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist…". Der Artikel bestimmt, dass in den Kommunen Parlamente bzw. Räte gewählt werden müssen. Dort steht nicht, dass es Kommunen geben muss. Der Kommentar sagt auch nichts anderes aus. Du suchst dir immer irgendeinen Text, in dem Kommune, Kommunalwahl oder ähnliche Begriffe stehen und interpretierst den nach eigenem Gutdünken. Genau das ist nach Wikipedia:Keine Theoriefindung nicht zulässig. Was du brauchst, ist ein Gesetzestext, in dem steht, dass die Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen Kommunalwahlen oder die Bürgerschaft und Bezirksversammlung Kommunalparlamente sind. Alternativ könntest du auch eine Reihe von Veröffentlichungen irgendwelcher Staatsrechtler zitieren, die alle erklären, dass man die Kommune zwar nicht ins Gesetz geschrieben hat, es aber zweifelsfrei eine ist. Beides wirst du aber nicht finden.
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   21:33, 25. Feb. 2011 (CET)
Ich zitiere dich: Dort steht nicht, dass es Kommunen geben muss. Aber Hamburg ist eine Kommune. Harry8 21:45, 25. Feb. 2011 (CET)
@Harry8: Nein, Hamburg ist keine Kommune. Hamburg ist Staat (nämlich Bundesland). Wie bereits weiter unten geschrieben: Lies den Thieme, der erläutert das viel besser, als ich das kann. --Mogelzahn 22:48, 10. Mär. 2011 (CET)
Meine Sichtweise ist: Selbstverständlich ist Hamburg eine Kommune. Harry8 07:51, 11. Mär. 2011 (CET)
Deine Sichtweise ist - genau wie meine - erstmal nicht maßgeblich. Sondern maßgeblich ist die verfassungsrechtliche und -politische Fachdiskussion. Und die bist schon von Hammon aufgefordert worden, Beiträge von Staatsrechtslehrern oder anderen Verfassungsjuristen zu liefern, die Deine Sichtweise stützen. Ich habe sowohl die Verfassung selbst als auch mit Thieme einen der profundesten Kenner der Hamburgischen Verfassungstheorie und -wirklichkeit genannt. Du hingegen hast Dich bisher nur auf Deine eigene Auslegung berufen, das ist schlicht WP:TF. --Mogelzahn 14:59, 11. Mär. 2011 (CET)
Wenn selbst das Statistische Bundesamt Hamburg für eine Kommune hält, ... Harry8 15:22, 11. Mär. 2011 (CET)
Das Statistische Bundesamt behandelt Hamburg zu rein statistischen Vergleichszwecken auch als eine Kommune. Es hat aber sicherlich keine Deutungsmacht über die verfassungsrechtliche Lage des Bundeslandes "Freie und Hansestadt Hamburg". --Mogelzahn 21:28, 11. Mär. 2011 (CET)

Antwort auf einen Beitrag des Benutzers Mogelzahn

Den folgenden Beitrag habe ich von der Löschdiskussionsseite hierhin übertragen:

Na ja, aber es gibt ja kommunale Aufgaben in der Hansestadt, und nicht gerade wenige. Und die müssen nach Art. 28 GG von einem Ratsgremium wahrgenommen werden. Und dieses ist die Bürgerschaft.
Bei den Bezirksversammlungen handelt es sich eindeutig um kommunale Parlamente. Egal wie viele Rechte Bezirksversammlungen, Ortsbeiräte usw. haben: die Rechte, die sie haben, gibt es im kommunalen Bereich, wobei hiermit nicht die Gesamtkommune gemeint ist. Das wird auch in anderen Ländern so gesehen. Hier in Nordrhein-Westfalen werden die Wahlen zu den Bezirksvertretungen mit zu den Kommunalwahlen gezählt, obwohl in jeder Bezirksvertretung natürlich nicht über Dinge entschieden wird, die die Gesamtkommune betreffen.
In der Internetpräsenz der Bürgerschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese auch kommunale Aufgaben erfüllt. Es werden sogar Beispiele genannt. Diese unterscheiden sich nicht von den Aufgaben, die andere deutsche Stadträte oder Gemeinderäte in ihren Kommunen wahrnehmen.
Mag die Konstruktion in Hamburg, wie du sie beschreibst, eine besondere und einmalige in Deutschland sein. Die Bürgerschaft nimmt jedenfalls die Aufgaben, die sie gem. Art. 28 GG wahrzunehmen hat, wahr. (Es gibt hier nur die zulässige Ausnahme bewohnter gemeindefreier Gebiete.) Im WP-Artikel Politik in Hamburg finde ich meine Meinung bestätigt. Dort steht auch, dass die Bürgerschaft zugleich ein Landtag und ein Gemeinderat ist.
Außerdem dürfte dieser Punkt nicht entscheidend dafür sein, den Artikel zu löschen. Das wäre aus meiner Sicht eine Überreaktion, zumal der LA von einer IP eingestellt wurde, die nach einem Edit mehrere Tage vorher als zweiten Edit sich gleich den LA directement vorgenommen hat. Sehr seltsam. Schließlich existiert der Artikel seit November 2009 mit nur einer Beanstandung des Benutzers Hammon auf der Diskussionsseite. Und die bewussten Eintragungen im Artikel Politik in Hamburg, an dem der Benutzer Hammon mitarbeitet (du auch, aber nur marginal), existieren seit dem 17. Juli 2007 unbeanstandet. Harry8 23:01, 26. Feb. 2011 (CET)

Harry8 23:04, 26. Feb. 2011 (CET)

Du vergleichst unzulässigerweise den Einheitsstaat Hamburg mit Flächenstaaten. Ich empfehle die Lektüre des sehr instruktiven Büchleins "Gemeinden für Hamburg - Eine Streitschrift" von Werner Thieme (erschienen 1989 bei Mauke & Söhne) in dem er aus verfassungsrechtlicher Sicht darlegt, warum Hamburg keine kommunale sondern nur eine staatliche Ebene hat (und genau dieses kritisiert). Insbesondere der Vergleich mit dem Flächenstaat Saarland und den Folgen für die saarländische Bevölkerung, wenn das Saarland kein Flächenstaat mit kommunaler Ebene sondern ein Einheitsstaat ohne kommunale Ebene wie Hamburg wäre, macht sehr deutlich, warum es sich weder bei der gesamtstaatlichen hamburgischen Ebene (die sich laut Thieme fälschlicherweise Stadt nennt) noch bei den sieben Bezirken um kommunale Körperschaften handelt. Hammon hat das nötige dazu ausgeführt. --Mogelzahn 21:40, 10. Mär. 2011 (CET) PS: Es stimmt einfach nicht, daß nach Art. 28 GG die kommunalen Aufgaben von einem Ratsgremium wahrgenommen werden müssen. Die Aufgaben, die üblicherweise als kommunale Aufgaben bezeichnet werden, können in einem Einheitsstaat wie Hamburg selbstverständlich auch vom Landtag wahrgenommen werden, ohne daß dieser dadurch zum Stadtrat mutiert. Und daß die Bezirksversammlungen alles, aber bloß keine Parlamente sondern lediglich Verwaltungsausschüsse, die ihre Rechte auch nicht von einer kommunalen sondern von einer staatlichen nicht-kommunalen Ebene ableiten, habe ich auch schon versucht, Dir zu erklären.

Beim Vergleich mit Berlin oder Wien sieht das schon wieder anders aus. Aber ich glaube, die Argumente sind zur Genüge ausgetauscht. Jeder, der dies liest, kann sich ja ein Bild darüber machen, wie sich die Parlamentswirklichkeit in Hamburg darstellt. Harry8 07:50, 11. Mär. 2011 (CET)
Wien und Berlin haben schlicht andere verfassungsrechtliche Regelungen. Bitte akzeptiere das oder nenne mir auch nur einen Verfassungsrechtler, der behauptet, die Verfassungswirklichkeit Hamburgs sei dieselbe wie die von Berlin oder Wien. --Mogelzahn 15:03, 11. Mär. 2011 (CET)
Der WP-Artikel Hamburg spricht da eine andere Sprache als du:
Zitat:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (niederdeutsch Hamborg [ˈhambɔːχ]) ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland und mit knapp 1,8 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands, siebtgrößte der Europäischen Union sowie größte Stadt, die nicht Hauptstadt einer ihrer Mitgliedsstaaten ist. Seit dem 15. Dezember 2010 trägt Hamburg als zweite europäische Stadt den Titel Umwelthauptstadt Europas für ein Jahr. Harry8 20:12, 18. Mär. 2011 (CET)
Auch der WP-Artikel Bezirke in Hamburg ist da sehr interessant:
Zitat:
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist zugleich Land und Einheitsgemeinde. Sie ist in sieben Bezirke gegliedert, in denen jeweils ein Bezirksamt besteht. Den Bezirksämtern steht ein Bezirksamtsleiter vor. Die Bezirksverwaltung ist für eine Reihe dezentral wahrzunehmender Verwaltungsaufgaben zuständig, insbesondere im Sozial-, Gesundheits-, Bau-, Melde-, Wohnungs- und Liegenschaftswesen sowie im Bereich der Wirtschaftsüberwachung. Jeder Bezirk hat zur Beratung und Mitwirkung an Verwaltung und kommunalpolitischen Themen jeweils eine Bezirksversammlung. Harry8 10:36, 19. Mär. 2011 (CET)
Du beziehst Dich ganze Zeit auf Wikipedia. Wikipedia ist aber keine valide Quelle sondern Selbstreferenzierung. Führe doch mal bitte auch nur einen Staatsrechtler an, der Hamburg als Gemeinde bezeichnet. Und: Soziologisch ist Hamburg natürlich Stadt (weshalb das statistische Bundesamt Hamburg ja auch für Vergleichszwecke so behandelt), das hat auch nie jemand bestritten, aber eben verfassungsrechtlich nicht. Und auf die verfassungsrechtliche Lage kommt es bei der Frage, ob die Hamburger Wahlen Kommunalwahlen sind an, nicht auf die soziologische Frage. --Mogelzahn 00:12, 21. Mär. 2011 (CET)

Wohin verlinkt man "Marktgemeinde"?

Hi, ich habe keine Ahnung ob ich hier für solche Fragen richtig bin, ich versuche es einfach mal:
Viele Gemeinde haben in Bayern den Status eines „Markts“, nur wohin verlinkt man „Markt“ korrekterweise??? Zum Beispiel verlinken Dürrwangen, Absberg und Pleinfeld auf Gemeinde (Deutschland), Altusried, Garmisch-Partenkirchen und Buttenheim verlinkt derweil auf Marktgemeinde, während Gößweinstein, Egloffstein und Wiesenttal auf Marktrecht verlinken. Zugleich verlinken Mörsach und Mittbach auf das extrem falsche wirtschaftlich gemeinte Markt. Was ist die korrekte Verlinkung?--CG (Diskussion) 16:07, 21. Jul. 2015 (CEST)

Verlinke den Artikel Marktgemeinde. Dort erfährt man zum einen, was das Besondere am Markt ist, zum anderen sind auch die Gemeinde (sowohl die allgemeine wie auch die deutsche), die Stadt und das Marktrecht verlinkt. Davon hat der Informationssuchende meiner Meinung nach am ehesten was. -- 32X 19:29, 21. Jul. 2015 (CEST)
Okay danke, hört sich gut an.--CG (Diskussion) 12:06, 22. Jul. 2015 (CEST)

Gemeinden nach Ländern, durchschnittliche Einwohnerzahl

Ich verstehe nicht so ganz, warum mit Hinweis auf Aktualität die durchschnittliche Einwohnerzahl, sprich das arithmetische Mittel, in der Tabelle "Gemeinden nach Ländern" herausgenommen wurde. Der Median wurde beibehalten aber der hat doch letztlich die gleiche Aktualität wie der errechnete Durchschnitt oder irre ich mich da? Der Median beruht letztlich auf den Einwohnerzahlen der Gemeinden mit Stand 31.12. des vergangenen Jahres, sobald er denn vorliegt.

Ich fand die, mittlerweile schon etwas länger gelöschte, Fassung mit Durchschnitt eigentlich sehr anschaulich und wurde dafür plädieren, die Tabelle wieder zu erweitern. Spricht aus eurer Sicht etwas dagegen? Svau91 (Diskussion) 02:34, 12. Jan. 2017 (CET)

Zu 1: Der Median zeigt besser die Gemeindestruktur eines Bundeslandes als das arithmetische Mittel. Zu 2: Was nützt die größte Tabelle, wenn sie nicht gepflegt wird? Ich habe sie seinerzeit zusammengestutzt, um sie wieder bearbeitbar zu machen, weil der ganze Krempel um Verbandsfreiheit usw. es sehr umständlich machten, sie aktuell zu halten. (Btw: Selbst die Änderungen zum 1.1. sind noch nicht eingepflegt. Kümmere mich die Tage darum.) NNW 10:23, 13. Jan. 2017 (CET)

Mir ist schon klar, dass das arithmetische Mittel etwas verzerren wirkt aber letztlich geht es hier um Gemeinden, und auch in allen möglichen Zusammenschlüssen, wie auch immer sie heißen, sind die einzelnen Gemeinden noch immer mehr oder weniger selbstständig. Ich habe erst vor kurzem angefangen, Seiten hier zu arbeiten und sobald ich den Dreh raushabe, wie das hier alles funktioniert, bin ich gerne bereit die Zahlen mit aktuell zu halten. Svau91 (Diskussion) 06:41, 16. Jan. 2017 (CET)

Gerade diese Selbstständigkeit macht die Angabe von Verbandsfreiheit eher verzichtbar. Und verzerrende Angaben sind es erst recht. NNW 10:39, 16. Jan. 2017 (CET)

Eine hessische Gemeinde 1988 weniger?

Hier wird eine Widersprüchlichkeit zur Anzahl hessischer Gemeinden aufgeworfen. Kann jemand helfen? --Plantek (Diskussion) 15:28, 26. Jun. 2017 (CEST)

völlig andere Vorstellung einer Kommune

Eine Kommune wird im Allgemeinen anders beschrieben: Zumeist eine große Wohngemeinschaft, welche zumeist staatliche Ordnung und auch reguläre Arbeit ablehnt, stattdessen mit eigenen Regeln innerhalb der Kommune lebt, meist auch Funktionsverteilung auf bestimmte Mitglieder einer Kommune überträgt. Meistens haben diese Kommunen pseudo-religiöse oder seltenen Anschauungen (z. B. strikte Ablehnung von Fleisch und andere Tierprodukte zur Ernährung oder Ablehnung von Tierprodukten zur Kleidung). Zumeist wohnen sie in separaten Gebäuden, meist fernab von anderen Menschen. Die Kommunen schotten sich dadurch von der restlichen Umwelt ab. Früher in der DDR wurden Kommunen stets argwöhnisch von staatlichen Sicherungsorganen scharf beobachtet und zumeist auch schnell aufgelöst und die Mitglieder verurteilt. Derzeit findet man solche Kommunen oft im Hausbesetzer-Milieu. In einer kürzlichen Hauptverhandlung bei RTL (Sendereihe "Das Strafgericht") hatte eine ältere Dame aus Oberbayern zu einer ihr missliebigen Kommune in ihrem Dorf sinngemäß folgende Definition gefunden: "Da liegen viele nackte Männer auf Frauen auf Matratzen, essen kein Fleisch, pudeln miteinander wie Karnickel und beten dabei dazu mit dem Guru - Das ist eine Kommune!" --Hamster3 (Diskussion) 00:25, 29. Jun. 2017 (CEST)

Aha. Schon einmal daran gedacht, dass ein Wort mehrere Bedeutungen haben kann? Kommune ist so ein Wort. „Hauptverhandlung bei RTL“ sowie ein Verweis auf Das Strafgericht lässt erahnen, das du hier falsch bist und eigentlich mit Gleichgesinnten deine Erkenntnisse teilen solltest. -- Liebe Grüße, 32X 00:36, 29. Jun. 2017 (CEST)

Anzahl

Warum schreibt man in die Einleitung nicht die aktuelle Anzahl aller Gemeinden Deutschlands? --Jobu0101 (Diskussion) 09:46, 15. Feb. 2020 (CET)

erledigtErledigt: habe ich mich auch gefragt und den Satz zur Anzahl, der dort, wo er stand, eh nicht hinpasste, in die Einleitung verschoben. Danke für den Hinweis und liebe Grüße,--Vergänglichkeit (Diskussion) 03:54, 31. Mär. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Vergänglichkeit (Diskussion) 03:54, 31. Mär. 2021 (CEST)

Gemeindefreies Gebiet

Niedersachsen hat (2014?) 2 bewohnte Gemeindefreie Gebiete. Also nicht Gemeinden. Sind sie hier als Gemeinden bezeichnet?--Bornsommer (Diskussion) 06:10, 7. Apr. 2019 (CEST)

Weitere Bezeichnungen, Flecken

Warum steht der Name der Stadt Arnis in Anführungszeichen? Diese werden im gesamten Artikel für Bezeichnungen von Gemeindetypen benutzt, aber nicht für den Namen einer aufgeführten Gemeinde. Ich halte das für einen formalen Fehler. Aber vielleicht hat der Autor etwas gedacht und nicht erklärt. (in Bezug auf 32X an Hamster3) --95.90.111.102 17:18, 12. Apr. 2019 (CEST)

Stimmt, ergibt keinen Sinn. Habe sie deshalb entfernt. NNW 17:25, 12. Apr. 2019 (CEST)