Diskussion:Gunter Preuß

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von FelaFrey in Abschnitt SED-Mitgliedschaft
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Belege[Quelltext bearbeiten]

Bisher ein belegfreier Artikel, ISBN? --Gregor Bert (Diskussion) 22:57, 6. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Keine Selbstpublikationen[Quelltext bearbeiten]

Werke von Gunter Preuß sind in der Pernobilis Edition gelistet.--Pibach (Diskussion) 09:43, 6. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Darauf wurde dir nun oft genug bereits a.a.O. geantwortet. Außerdem heißt es auf der Site noch vor seiner Aktualisierung am 4. und 6. April 2015 siehe hier: "Bei uns verlegte Bücher in der Kategorie "Pernobilis Edition": Die folgenden Bücher haben wir im Auftrag unserer glücklichen Autoren bereits verlegt." Dein sich Dummstellen (oder uns für Dummverkaufen wollen) läuft immer mehr auf eine VM und dann hoffentlich auf einer erfolgreicheren infiniten Sperrung zu ... --FelaFrey (Diskussion) 16:59, 6. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Welche Antwort meinst Du? Arabsalam sagte jedenfalls (siehe Diskussion:Harald_Specht#Keine "Selbstpublikationen"): "Eine Ausnahme bildet die Edition Pernobilis, wo Manuskripte ohne finanzielle Beteiligung des Autors veröffentlicht werden."
Im Übrigen helfen persönliche Angriffe, Unterstellungen und Sperrandrohungen nicht bei der inhaltlichen Diskussion, bitte unterlassen. --Pibach (Diskussion) 17:23, 6. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Dein "Missverständniss" von Arabsalams Hinweis wurde dir in meiner Begründung für die VM, die zu deiner 3. Sperre führte, aufgedeckt - denn auch die etwas weniger ungünstigen Werkvertragsbedingungen für die Edition Pernobilis entsprachen zu keiner Zeit denen einer Verlagsveröffentlichung.
Und um das noch einmal klarzustellen: Es ist auch und gerade für einen Gunter Preuß nicht ehrenrührig, z.B. Nebenwerke als Selbstpublikation zu veröffentlichen. Die einzigen die das "ehrenrührig" finden, sind Unternehmen wie EV, die insbesondere ihren Vanity publishern suggerieren wollen, dass sie bei ihnen in einem "Verlag" veröffentlichen ... --FelaFrey (Diskussion) 16:48, 8. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
In wie weit und auf welcher Grundlage sollte das keine "Verlagsveröffentlichung" sein? Erschließt sich daraus auch die Kostenbeteiligung der Autoren? Beleg dazu? --Pibach (Diskussion) 14:11, 9. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich hab's dir schon einmal geschrieben: Lies einfach mal, was in der WP bereits dazu nachzulesen ist, z.B. Selbstpublikation#Abgrenzungen oder die Einleitung zu Selbstkostenverlag, wo es u.a. dazu heißt: "Ein solches Unternehmen [wie EV] ist also „kein Verlag im eigentlichen Sinn“,[1] da es als Dienstleister für selbstpublizierte Medien mit seinen Auftraggebern per se keine Verlagsverträge (z. B. in Deutschland nach § 1 Verlagsgesetz) schließt."
Und das Gegenteil weist die Website von EV nicht aus - auch nicht deren "zufällig" während deiner sperrbewehrten Einlassungen hierzu "aktualisierten" Webseiten. Und Telefonanrufe sind keine validen Belege außer für eins: Dass du sehr stark unter Verdacht gerätst, in einem Interessenkonflikt zu stehen, der wiederum in Würdigung all deiner bisherigen WP-Beiträge deinen Neutralen Standpunkt insbesondere zu diesem Thema heftig anzweifeln lässt.
Und dein wiederholtes, kaum variierendes Nachfragen zum gleichen Thema, ohne - wie hier und woanders - die daraufgegebenen Antworten offenbar wirklich zur Kenntnis zu nehmen bzw. in ihrem Sinngehalt zu würdigen, wird u.a. von mir als Verschwendung von Lebenszeit angesehen und ist deshalb nicht willkommen.
Zudem lässt das Wie und Was, was du unter Wikipedia Diskussion:Vandalismusmeldung am gleichen Tag deiner Entsperrung eingebracht hast, mich da wenig hoffen, dass du anstatt auf solche Kritik an dir wie oben einzugehen, offenbar lieber nach Möglichkeiten suchst, wie du das weiterhin zu umgehen können glaubst.
So bleibt abzuwarten, ob Miraki bei deiner Entsperrung zurecht "von einem echten Bemühen deinerseits künftig WP:KTF und WP:NOPV konsequent zu beachten" ausgegangen ist. Auch ich würde mich gern eines Besseren belehren lassen ...--FelaFrey (Diskussion) 18:15, 9. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich versuche das inhaltlich zu klären. Ohne diese ständigen Spekulation zu Interessenskonflikt und andere Abschweifungen würde das deutlich effizienter gehen. Also: woraus sollte hervorgehen, dass der EV keine Verträge abschließt? (Mir liegen die Verträge in den beiden Varianten mit und ohne Kostenpauschale vor, der EV versendet diese auf Anfrage) Und woraus sollte sich schließen lassen, dass Herr Preuß bei seinen EV-Publikationen die (mehrheitlichen) Kosten getragen hätte? --Pibach (Diskussion) 19:03, 9. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Entsprechen die Verträge der Beschreibung unter Publikumsverlag und im eigentlichen Wortsinn dem § 1 Verlagsgesetz? (Beachte und vergleiche ferner auch die EV betreffende Abgrenzung bei dem Einzelnachweis zu dem LG-Urteil u.a. die Absätze unter "Tatbestand".)
Was Gunter Preuß angeht, habe ich dir mehrfach geantwortet: Allein schon, weil seine BuVö noch vor den ominösen Aktualisierungen der EV-Webseiten hergestellt und veröffentlicht wurden. (Und selbst danach werden die etwas bevorteilten EV-Kunden verpflichtet, 30 Ex. abzunehmen - das ist für Verlage absolut unüblich!) Und es wäre weit effizienter, wenn du endlich adäquat auf meine Antworten reagieren würdest. --FelaFrey (Diskussion) 19:38, 9. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ja, entsprechen dem. Insbesondere ist explizit formuliert: Einräumung Verlagsdrecht, Verpflichtung des Verlages zum Vertrieb inkl. Liste der verkaufsfördernden Maßnahmen, keine Kosten für den Herausgeber (Autor), keine Pflichtexemplare (sondern Freiexemplare).
Deinen Punkt bzgl. LG-Urteil hab ich nicht verstanden. --Pibach (Diskussion) 22:42, 9. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
  1. Siehe dazu Absatz 4 des Urteils vom Landgericht Köln in der Rechtsprechungsdatenbank NRW: LG Köln, AZ: 28 O 334/07, 14. Mai 2008
Was ich zum Beachten und Vergleichen innerhalb des LG-Urteils geschrieben habe, ist eindeutig - klicke es an und lies einfach mal.
Das, was du aus den EV-Vertrag-Ansichtsexemplaren zitierst, belegt keinen Verlagsvertrag, sondern kann so - abgesehen von den Freiexemplaren - auch mit BoD (FUN) und Createspace.com abgeschlossen werden. Nur dass du s.o. und gleich auch s.u. vergessen hast, dass es neben den Freiexemplaren eben doch auch abzunehmende Pflichtexemplare gibt. (Warum sollte dir EV eigentlich Verträge zur Ansicht schicken? Das erscheint mir wenig glaubhaft. Und als Kunde wärest du EV entweder bekannt genug für den einen oder eben nur für den anderen ...)
Denn nach deinen Darlegungen hattest du siehe hier bereits am 2. April die Verträge vorliegen, dann verweist du am 3. April auf diesen Link, mit dem du ein "Mischkonzept" von EV zu belegen können glaubst - doch darin steht trotz seiner erst kürzlichen Aktualisierung nirgends etwas von einer Unterscheidung zwischen Dienstleistungsangeboten und "echten" Verlagsveröffentlichungen, sondern lediglich, subsummiert unter der Pseudoverlagsbezeichnung "Engelsdorfer Verlag", folgender Abschnitt, aus dem ich meine Antworten bereits mehrfach zitiert habe:
"Mit jedem Autor wird ein Verlagsvertrag abgeschlossen, in dem auch die jährlich erfolgende Honorarvergütung geklärt ist. Der Verlag veröffentlicht - um unbekannten Autoren überhaupt eine Chance zu geben - in zwei Varianten. Je nachdem, ob der Autor bereits bekannt ist oder eben nicht, erfolgt die Veröffentlichung mit oder ohne Selbstbeteiligung in Form einer Grundpauschale. Diese beträgt (Stand 4/2016) 99,95 Euro bei einer zweijährigen VLB-Laufzeit oder 199,95 Euro bei einer fünfjährigen VLB-Laufzeit. Letztere Autoren erhalten mindestens fünf Freiexemplare und sollten für den Eigenbedarf zunächst dreißig Bücher mit 40 % Rabatt zum gebundenen Ladenpreis abnehmen. Letztere Kaufoption gilt für die gesamte Laufzeit des Verlagsvertrages. So ist es möglich, auch Manuskripte für einen überschaubaren Leserkreis zu veröffentlichen. Die zu veröffentlichenden Manuskripte werden von unserer Lektorin selbstverständlich kontrolliert."
Dieser Abschnitt ist (nach wie vor) ein eindeutiger Beleg dafür, dass EV sein Marketing auf der "Pseudoverlag"-Schiene durchzieht: Seine Behauptung "Mit jedem Autor wird ein Verlagsvertrag abgeschlossen" wird schon im nächsten Satz ad absurdum geführt und, wie nun auch schon oft gesagt, auch durch die günstigeren Konditionen für "Letztere Autoren" (=ohne Selbstbeteiligung) nicht zu einem Verlagsvertrag. Auch und nicht zuletzt, weil, wie du hier selber einräumst, ich "völlig Recht" habe, wenn ich zu dem Zitat "Die zu veröffentlichenden Manuskripte werden von unserer Lektorin selbstverständlich kontrolliert." meine: Angesichts des hohen Ausstoßes ist diese Aussage ein Witz für jeden, der weiß, was Lektoratsarbeit für nur einen Titel üblicherweise bedeutet und diese Kontrolle bestenfalls rein formale Dinge z.B. hinsichtlich der Druckvorlage berücksichtigen könnte. Dass du dem "völlig Recht" geben ein "ist hier aber nicht wesentlich." hinterhergeschickt hast, unterlag (d)einem Irrtum, denn das Lektorat und damit verbunden, eine inhaltlich konzeptionelle Auswahl von BUVö ist ein wesentlicher Bestandteil eines Verlagsvertrags. Selbst wenn die Kunden also ohne jedwede Selbstbeteiligung und Verpflichtung zur Abnahme von Ex. bei EV ein Buch erstellen lassen, bliebe das ein BoD-Auftragsverhältnis und kein Autoren/Verlag-Vertragsverhältnis. Ein Verlag würde auch nicht wie für einen Gemischtwarenladen formulieren "Die veröffentlichten Genres reichen vom Roman, Thriller, Krimi, Kinderbuch und romanhafter Biografie bis hin zu Lyrik, Prosa und Kunstbänden und wissenschaftlichen Büchern.", sondern explizit auf Autoren und Themenkonzepte innerhalb einiger dieser Genres verweisen.
Da du nun aber hoffentlich nicht auch noch behaupten willst, EV hätte innerhalb der letzten Tage ein seinen Namen verdienendes Lektorat installiert und du daraufhin noch mal ganz neue Verträge erhalten hättest, ist dein letztes Nachsetzen wieder eine weitere deiner Nebelkerzen, die sehr bewusst an dem vom mir erbetenen Nachlesen "im eigentlichen Wortsinn" vorbeigehen und auch nicht davor zurückschrecken, aus deinen Widersprüchen (Frei-, Pflichtexemplare) nun auch noch offensichtliche Falschbehauptungen abzuleiten. --FelaFrey (Diskussion) 00:06, 10. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
a) "Selbst wenn die Kunden also ohne jedwede Selbstbeteiligung...", widerspricht der Definition: "finanziell selbst getragen wird"
b) woher stammt das mit den 30 Pflichtexemplaren?
c) Es geht hier um Belege für Deine Einfügung "Selbstpublikation", nicht darum, den anderen zuzutexten. --Pibach (Diskussion) 09:51, 10. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich habe hier Alles zum Verständnis Notwendige angeführt - auch wie a.a.O. zum wiederholten Mal den Link zu den 30 Pflichtexemplaren. Das nun auch noch als "Zutexten" abzuqualifizieren, ist eine Unverschämtheit. Die Aussagen in dem Artikel hier sind alle z.T. sogar mehrfach belegt. Wenn du etwas im Artikel geändert haben willst, dann hast du neue überzeugende(re) Belege vorzulegen. Du solltest davor aber noch die Löschbegründung für den Artikel zum EV nachlesen, die vom 29. Okt. 2014 ist und somit die 4 zwischen 2004 und 2009 durch EV erstellten Preuß-BuVö einschließt. Und wenn du mit der Adminentscheidung von Hephaion nicht zufrieden bist und eine LP anstrebst, wende dich an ihn. Und damit ist für mich hier nun Alles gesagt, deshalb EOD. --FelaFrey (Diskussion) 14:54, 10. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Im Vertrag ohne Grundpauschale sind keine Pflichtexemplare abzunehmen (nur 5 Freiexemplare). Vertrag mit Grundpauschale sind es 5 Freiexemplare plus 30 Pflichtexemplare. "Letztere Autoren" bezieht sich auf die mit Grundpauschale. --Pibach (Diskussion) 02:25, 11. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

3M[Quelltext bearbeiten]

Sag mal, willst Du angesichts der klaren Sachlage mit diesem Pseudoverlag ernsthaft hier eine 3M durchführen? natürlich gehören solche Pseudoveröffentlichungen nicht in eine sinnvolle Liste, da möchte wohl vor allem ein Mitarbeiter dieses Nichtverlags seinen Arbeitgeber pushen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 17:49, 12. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

das ist von mir absolut erst gemeint, ja. Ich hab mit dem Verlag nichts zu tun. Meine Beweggründe kann man hier nachlesen.--Pibach (Diskussion) 17:56, 12. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

3M Hier und an anderen Stellen von FelaFrey und anderen alles gesagt, was man hierzu sagen kann. --HanFSolo (Diskussion) 18:03, 12. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

3M Ich bitte darum, ohne Unterstellungen die von Benutzer:Pibach aufgeworfenen Fragen sachlich zu diskutieren. Die Thematik finde ich hochspannend. Ich habe bisher auch schon Bücher des EV aus Veröffentlichungslisten in Wikipedia-Artikeln herausgelöscht. Sollte es tatsächlich zutreffen, dass der EV auch "normale" Verlagsverträge abschließt, so wäre die klare Einstufung des EV als "Druckkostenzuschussverlag" zumindest neu zu diskutieren. --Bernd Bergmann (Diskussion) 21:44, 12. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Pibach wurde nichts unterstellt, sondern lediglich bereits 3x sperrbewehrt nachgewiesen, dass er in der WP bislang eine kilometerlang nachlesbare Form der Mitarbeit gewählt hat, die nicht akzeptabel ist.
Ansonsten frage ich mich bzw. dich: Was genau findest du an welcher Thematik "hochspannend"?
Sofern das Werk eines Autors insgesamt nach WP:RK#Autoren einen WP-Artikel erlaubt, müssen (und sollen m.E.) Veröffentlichungen durch den EV keineswegs entfernt werden - wie unter Selbstpublikation#Professionelle Autoren (Hybridautoren) dargestellt, gibt es durchaus auch für professionelle Autoren legitime Gründe, bei ihren Veröffentlichungen auf eine Selbstpublikation ggf. auch durch Ersteller wie EV zurückzugreifen. Wo und Wieso also hast du "Bücher des EV aus Veröffentlichungslisten in Wikipedia-Artikeln herausgelöscht"?
Und ja: Sollte EV tatsächlich sein Geschäftskonzept ändern oder geändert haben, kann das in der WP zu einer neuen LP-Diskussion führen - dazu müsste aber das auch ohne Telefonanrufe für unsereinen nachvollzieh- und belegbar in Abgrenzung zu seinem Dienstleistungsangebot zuerst einmal durch EV selbst auf seinen Webseiten vorgestellt werden, was dann wiederum nach WP:RK#Verlage und im Abgleich zu Beschreibungen wie unter Publikumsverlag und nach dem eigentlichen Wortsinn des § 1 Verlagsgesetz zu überprüfen wäre. Ansonsten siehe folgende 3M ... --FelaFrey (Diskussion) 18:46, 13. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

3M Der Engelsdorfer Verlag gehört laut dem Aktionsbündnis für faire Verlage zu diesem Komplex von Autoren ausbeutenden Pseudo- und DKZ-Verlagen:

Aufgeführt werden in dieser privat geführten Liste Pseudo-Verlage und Unternehmen (die sich "Verlag" nennen), die nachweislich von Autoren für die Vermittlung oder Veröffentlichung ihrer literarischen Werke (Bücher und/oder eBooks) Beträge als sogenannten Zuschuss oder Beteiligung verlangt haben bzw. verlangen (z. B.: Produktionskosten/Druckkosten, Cover, Lektorat/Korrektorat, Layout/Satz, ISBN, PR, Marketing, Kaution, Textbeiträge in Anthologien oder über Pflichtabnahmen, Vermittlung an Dienstleister, eBook-Erstellung und -Vertrieb) oder den Autor in anderer Form an den Kosten bzw. dem unternehmerischen Risiko der Veröffentlichung beteiligen oder beteiligt haben. Hierzu gehören auch Dienstleistungen, die unter dem Verlagslabel angeboten werden. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kosten "versteckt" oder transparent ersichtlich sind oder ob es sich um hohe oder geringe Zuschüsse handelt oder diese Angaben nach Listung gelöscht/verändert werden.

Mit dieser Form der Bauernfängerei sollten wir uns hier nicht gemein machen und aus einem 1-Mann-Pseudoverlag keinen enzyklopädisch relevanten Buchverlag machen. --Arabsalam (Diskussion) 08:17, 13. Apr. 2016 (CEST)Beantworten


Ich darf vielleicht noch mal erinnern, dass meine Argumentation darauf basiert, dass sich der Verlag als Mischverlag darstellt mit einigen Autoren, die ohne Kostenbeteiligung veröffentlichen, also keine Selbstpulikationen sind. Die bisherigen Argumente von FelaFrey gehen darauf gar nicht ein. Auch der Punkt von Arabsalam widerspricht dem ja nicht (wobei ich es nett fände, mal zu erklären, warum Du zuvor noch die Publikationen in der Pernobilis Edition für "Ausnahmen" hieltest).

Eine Argumentation dagegen müsste nun die Mischverlags-Darstellung anzweifeln. Oder dahingehend argumentieren, dass Herrn Preuß zu den mit Kostenbeteiligung publizierenden Autoren gehört. Dahingehend kam aber nichts. Schon gar kein Beleg.

In der damaligen Löschdiskussion lässt sich nachlesen, dass auf fehlende Relevanz nach Unternehmenskriterien entschieden wurde, wieso der EV als "Pseudoverlag" eingestuft werden sollte und ob wirklich alle Autoren Kosten tragen oder einige ohne Kostenbeteiligung publizieren, also keine "Selbstpublikationen" sind, wurde aber nicht genauer recherchiert.

Gegenüber meiner Anfrage hat der Verlag den Anteil an Titeln ohne Grundpauschale mit circa 25% angegeben. Dieser Anteil soll seit Gründung etwa konstant sein. Änderungen am Geschäftmodell gab es nicht. Die mir zugeschickten Verträge bestätigen das Mischkonzept. Die kann sich übrigens jeder zuschicken lassen.

Ich habe hier eine wie ich finde plausible Darstellung gegeben, wie der Verlag offenbar arbeitet. Indiz dafür ist u.a. diese Link, nach dem die Pernobilis Edition "für Profiautoren" ist. Gunter Preuß ist ja auch ein solcher. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, das der 6 Publikationen in eigener Kostenübernahme und mit 30 Pflichtexemplaren veröffentlicht hätte. Ähnliches gilt für die übrigen Autoren dieser Edition, u.a. einigermaßen reputabel sind: Tzveta Sofronieva, Klaus Rifbjerg, Wolf-Rüdiger Arnold, Alfred Kleinert, Kay Löffler, Hans-Henning Paetzke.

In den übrigen Kategorien sind auch einige Autoren, die mehrere Titel publiziert haben. Es ist anzunehmen, dass nach einem erfolgreichen Titel der Nachfolgetitel nicht mehr mit Kostenübernahme durch den Autor erfolgt. Konkret angefragt hatte ich da für den Autor Harals Specht, dessen weiteren Titel, lt. Verlagsangaben, nach seinem Erstlingswerk ohne Autoren-Kostenbeteiligung verlegt wurden.

Dies ist natürlich kein "Beleg" im Sinne der Wikipedia, aber es gibt auch nichts als "Gegenbeleg". Die Frage ist also, wie man damit umgehen sollte.

Ich bedanke mich schon mal, dass 3M-User hier mit Bereitschaft zur Einschätzung angetreten sind und freue mich über sachdienliche Hinweise. Viele Grüße, Peter --Pibach (Diskussion) 16:15, 14. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Meldung des Autors[Quelltext bearbeiten]

Inzwischen hat sich der Autor bei mir gemeldet und angeboten, Belege beizubringen, die zu o.a. Diskussion beitragen könnten. In welcher Form könnte das erfolgen? --Pibach (Diskussion) 13:21, 16. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Für das Erststudium sei dir WP:Q empfohlen. --HanFSolo (Diskussion) 14:20, 16. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
das kenn ich alles, aber Danke für den gutgemeinten Hinweis. Hier ist die Frage, wie man z.B. den Vertrag als Beleg einbringen könnte. Oder welche Möglichkeiten würdest Du sehen, wie sowas Wikipedia-tauglich nachgewiesen werden könnte? --Pibach (Diskussion) 14:29, 16. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Nun, dann wundert mich deine Frage etwas. Unzulässige Belege sind zum Beispiel in jedem Fall nicht nachprüfbare Eigenaussagen und Sekundärquellen fraglicher Reputation. Der Autor kann soviel schicken, wie er möchte, solange das nicht den Kriterien aus WP:Q genügt, wird es hier nicht anerkannt werden. Du brauchst nur die in der Seite genannten Grundregeln (ganz oben in der Seite in dem farbigen Kasten) lesen. Ob die Quellen, die du beibringt ok sind, kann man erst beurteilen, wenn sie da sind. In welcher Form, sie dann eingebaut werden, findet sich dann sicher. --HanFSolo (Diskussion) 14:44, 16. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
naja, wegen dieser Problematik frage ich ja extra. Vielleicht kennt da einer ähnliche Fälle, wo Personen bestimmte Nachweise eingebracht haben. Denkbar wäre ggf. den Vertrag zu einem der Titel auf einer zuverlässigen Seite hochzuladen. Oder irgendwie notariell beglaubigt. --Pibach (Diskussion) 14:50, 16. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Wieso bedarf die Qualifizierung als "Selbstpublikation" denn eigentlich keines Beleges gemäß WP:Q? Wenn der Verlag üblicherweise als Selbskostenverlag eingeordnet wird, es aber die Behauptung gibt, in einer bestimmten "Edition" oder bei einem bestimmten Autor werde ein Werk nicht als Selbstpublikation verlegt, würde ich den Status dieses Werkes zunächst mal als ungeklärt klassifizieren und sowohl für die eine (Verlag) als auch für die andere (Selbstverlag) Variante einen Beleg erwarten. Zumindest, wenn die Behauptung einer gewissen Glaubwürdgkeit nicht entbehrt. Als Zwischenlösung könnte man diese Werke z.B. aus der umfangreichen Auflistung entfernen, zumal ohnehin keine Hinweise darauf geliefert werden, dass sie zu den bedeutensten des Autors gehören. --Superbass (Diskussion) 20:16, 9. Mai 2016 (CEST)Beantworten

ganz genau. Zumal die Edition recht offensichtlich keine Selbstpublikationen beinhaltet und das bei einem Profiautor ohnehin sehr merkwürdig wäre. --Pibach (Diskussion) 20:03, 12. Mai 2016 (CEST)Beantworten
@Superbass Der Beleg, dass sämtliche Editionen der EV als Selbstpublikationen gelten wurde in der LP zu dem gelöschten Unternehmen Engelsdorfer Verlag ausführlich, ausreichend und wiederholt erbracht; es entbehrt nach wie vor einer "gewissen Glaubwürdgkeit" - aber keiner hindert keinen an einer erneuten LP, sollte das Unternehmen nun auch auf der Homepage eine deutlichere Unterscheidung vornehmen oder vorgenommen haben. Aber selbst die würde dann nur für BuVö ab dem nachweislichen Zeitpunkt einer nachvollziehbar geänderten Unternehmenspolitik relevant sein. Dies wurde allerdings nun bereits hier und a.a.O. mehrfach wiederholt und begründet ...
Insofern ist dein AGF hierzu auch ein Bärendienst an den wiederholt als "reiner Diskussionsaccount" gesperrten Pibach, der sich nun zu neuerlich zeitraubenden Diskussionen ermuntert sehen könnte. --FelaFrey (Diskussion) 15:43, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten
@FelaFrey:Ich frage nach einem Beleg, dass diese speziellen Werke als Selbstpublikation verlegt werden. Dass der Verlag im Allgemeinen so arbeitet, wurde unbestritten im Sinne der WP-Richtlinien festgestellt. Die Deduktion, dass dies für ein bestimmtes Werk automatisch zu gelten habe halte ich (besonders wenn jemand / die betroffene Person behauptet, das treffe nicht zu) für Theoriefindung. Man mag das für Haarspalterei halten, aber wenn die Wikipedia behauptet, eine lebende Person habe eine bestimmte Handlung begangen (hier: Ein Buch selbst publiziert), muss das aufgrund unserer Richtlinien WP:BLG und WP:BLP klar belegt werden, und nicht lediglich aus allgemeinen Erkenntnissen geschlossen werden. Mein Vorschlag daher nochmal deutlicher: Die Werke kommen raus, bis das geklärt ist, zumal die Werkliste ohnehin überlang ist und keine erkennbare Auswahl nach Relevanz aufweist. --Superbass (Diskussion) 15:41, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Bei einem eindeutigen Pseudoverlag, der eigentlich nur Selbstpublikationen heraus gibt, bedarf es des Beweises der ausnahmsweise echten Verlagseigenschaft, da ist klein AGF angebracht. TF wäre es, der (Schutz-)Behauptung des Autors einfach so zu glauben. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:58, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Ergänzend zu Sänger ♫ siehe dazu auch [1], wonach die meisten Titel der Pernobilis Edition sowieso gemeinfrei waren. Da wir das nicht überprüfen können und wollen, ist von Dritter Seite durch entsprechend nachweisbare Rezeption, zuallererst von dem Unternehmen eine Klarstellung gefordert, die es bis heute nicht nachvollziehbar leistet. Hier womöglich noch selbst gebastelte Verträge o.ä. im Sinne der AGF zuzulassen, hieße Selbstdarstellern Tür und Tor zu öffnen - ich behaupte keineswegs dass der hier betroffene Autor das im Sinn haben könnte. Aber der womöglich mit dem Unternehmer eng verbandelte oder sonstwie im WP:IK stehende Pibach, dessen bisherige Ausführungen nicht umsonst mit Sperren beantwortet wurde. Bitte kein Neuaufguss zeitverschwendender Diskussionen dazu - danke. --FelaFrey (Diskussion) 19:14, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Verlagsangaben[Quelltext bearbeiten]

Warum werden eigentlich im Artikel einige Werke mit, einige ohne Verlagsangaben geführt?--Pibach (Diskussion) 09:46, 6. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Weil sie keiner zusammengesucht und eingetragen hat. --FelaFrey (Diskussion) 16:59, 6. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Siehe Abfrage bei Neobooks (Online-Portal für Selbstpublikationen) sind folgende fünf Titel dort erstellt worden - allerdings wird im Impressum "HeRaS Verlag" angegeben. Noch seltsamererweise sind diese Titel als TB allesamt nicht über die ISBN bei der DNB abzurufen, sondern nur besagte E-Books unter gleichem Titel (DNB gibt hier dann ausschließlich Neobooks als "Verlag" an!).

  • Gunter Preuß: Rufe in die Wüste. Aufsätze und Interviews eines ehemaligen DDR-Autors von gestern und heute. Veröffentlicht am: 25.11.2016. ISBN 978-3-7380-9330-8
  • Gunter Preuß: Der 884. Montag. Ein junger Mann versucht auf eigenen Beinen zu stehen. Veröffentlicht am: 17.10.2014. ISBN 978-3-8476-1681-8
  • Gunter Preuß: Die Gewalt des Sommers. Erlebnisse eines Jungen i einem Pionierferienlager in den achtziger Jahren auf der Insel Rügen. Veröffentlicht am: 24.07.2017. ISBN 978-3-7427-8012-6
  • Gunter Preuß: Wie ein Vogel aus dem Ei. Eine junge Frau blickt auf ihr Leben und ihre Lieben zurück. Veröffentlicht am: 19.01.2015. ISBN 978-3-7380-1162-3.
  • Gunter Preuß: Julia. Freude und Leid einer Heranwachsenden in unserer Zeit. Veröffentlicht am: 26.10.2015. ISBN 978-3-7380-4436-2.

Sagen wir mal so: Offenkundig will der Autor lieber gar keine Verlagsnennung, als die Nennung von Unternehmen wie Engelsdorfer und Neobooks - für unsereins wäre da allerdings auch noch die Zumutung einer Fleißarbeit, etwaige Erstausgaben in "richtigen" Verlagen (insbesondere vor 1989) zu eruieren. Wenn mir mal sehr langweilig sein sollte ... --FelaFrey (Diskussion) 19:34, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Bei Neobooks scheint es klar zu sein, aber Engelsdorfer ist nach eigenen Angaben ein Mischverlag: "Der Verlag veröffentlicht - um unbekannten Autoren überhaupt eine Chance zu geben - in zwei Varianten. Je nachdem, ob der Autor bereits bekannt ist oder eben nicht, erfolgt die Veröffentlichung mit oder ohne Selbstbeteiligung in Form einer Grundpauschale." siehe https://www.engelsdorfer-verlag.de/Verlagskonzept:_:60.html - Woher also die Gewissheit, dass es sich hier um Selbstpubliation handelt? Eine Gewisse bekanntheit hat der Autor doch. --Rita2008 (Diskussion) 18:48, 15. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
+1 --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:00, 15. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Vor Jahren gab es eine sehr lange und intensive LD zum WP-Artikel mit dem Unternehmen "Engelsdorfer Verlag" als Lemma, die zur Löschung des Artilkels führte, weil das Unternehmen siehe hier als "Pseudoverlag" eingeschätzt wurde ...
Und damit das klar ist: Ich halte es keineswegs für ehrenrührig, wenn Autoren z.B. vergriffene Originalsausgaben in solchen Unternehmen oder bei Self-Publishing-Plattformen neu herausbringen oder sich auch ganz von den "normalen" Verlagen verabschieden - dafür gibt es siehe Selbstpublikation#Selbstpublikation einzelner Autoren (Bücher etc.) viele gute Gründe.
Aber bzw. genau deswegen halte ich es für nicht belanglos, die Fakten einer BuVö in einem WP-Artikel auch darzustellen - insbesondere wenn der Autor selbst das hier immer wieder zu verschleiern sucht. --FelaFrey (Diskussion) 14:58, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Ich finde die Bezeichnung diskriminierend, zumal wenn es sich wie hier um einen relativ bekannten Auor handelt. Nich jeder lies sich den gesamen Artikel zu Self-Publishing-Plattform durchliest. --Rita2008 (Diskussion) 17:27, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Im Bereich Publikationen wird ausdrücklich keine Vollständigkeit angestrebt, sondern eine Beschränkung auf relevante Texte. Daher könnte man diese Selbstpublikationen ganz rausnehmen. Wenn sie drin bleiben sollen, natürlich mit dem entsprechenden Hinweis.--Tohma (Diskussion) 18:34, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Spätestens wenn sich irgendwann mal ein Beleg finden sollte, der angibt, welche Bücher des "Engelsdorfer Verlages" mit Selbstbeteiligung und welche Bücher ohne Selbstbeteiligung erschienen sind, dann kann die Angabe aber (im letzteren Fall) wieder gestrichen werden, oder? --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:27, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Ist es wirklich nötig, alle Jahre wieder die gleichen Diskussionen führen zu müssen? Das Geschäftsmodell des EV-Unternehmens beruht ja gerade darauf, eben keine eindeutigen Belege für die Art der Veröffentlichungen in seinem Unternehmen darzustellen - von daher wird es da höchstwahrscheinlich demnächst auch nichts klarzustellen geben.
Ansonsten sehe ich das wie Tohma - entweder die Publikationen kräftig auf das Wesentliche eindampfen (dafür aber von interessierter Seite bitte mit vollständigen bibliografischen Angaben zu Verlag etc.) oder eben wirklich komplett halten. (Ich habe mit Selbstpublikation#Selbstpublikation einzelner Autoren (Bücher etc.) oben auf EINEN Abschnitt verwiesen - ja Rita2008, da erwarte ich, dass du das mal nachliest, wenn du dich hierzu weiter äußern willst. Denn es ist keineswegs "diskriminierend", sondern einfach nur überprüfbar faktenbasiert.) --FelaFrey (Diskussion) 14:49, 17. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Tätigkeit der Eltern[Quelltext bearbeiten]

@GunterPreuß: Warum wurde der Satz gestrichen: "Gunter Preuß ist der zweite Sohn einer sächsischen Hausangestellten und eines schlesischen Metzgers."? Falls es dafür keine nachvollziehbare Begründung gibt, würde ich es wieder revertieren. --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:52, 22. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Wie schon s.o. gesagt: Es wäre gut, in dem Artikel für möglichst alle Tatsachenaussagen auch Einzelnachweise als Beleg einzuführen.
Zudem finde ich das mit der elterlichen Herkunft hier weitaus verzichtbarer, als z.B. den Hinweis auf seine SED-Mitgliedschaft ... --FelaFrey (Diskussion) 15:44, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten
Dennoch hätte ich schon ganz gerne eine sachliche Begründung des Streichenden für die Streichung. --Bernd Bergmann (Diskussion) 22:52, 23. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Änderungen bzw. Reverts vom 25. Nov. 2021‎[Quelltext bearbeiten]

Sehr geehrter GunterPreuß, es ist wirklich ermüdend, Ihnen ständig hinterherarbeiten zu müssen! Ich habe diesmal nun Ihre beiden letzten Bearbeitungen vom 22. und 25. November wieder komplett revertiert - und dies, obwohl Sie nun auch dankenswerterweise einige ISBN nachgetragen haben. ALLERDINGS haben Sie trotz meiner Erläuterung auf Ihre Anfrage an mich (siehe Ihre Benutzerdisk!) wieder den Hinweis "Selbstpublikation" bei den als "pernobilis" im Unternehmen "Engelsdorfer Verlag" erschienenen Titeln entfernt. Zudem haben Sie vermutlich versehentlich nun die kompletten Zeilen zu jedem Titel in kursiv gesetzt, nicht erbetene, weil nicht mehr sinnvolle Angaben zu Bestell-Nr. einstiger DDR-Verlage eingefügt und ganz unten noch völlig gegen die übliche Artikelformatierung Zitate eingefügt, die ich nun in einem Unterabschnitt zur weiteren Diskussion anhänge. Ich finde u.a. (wie schon auf Ihrer Benutzerdisk erläutert!) Selbstzitate nicht hilfreich für einen Artikel zu Ihnen. Worum ich hingegen bat, waren Einzelnachweise für die bisher getroffenen Tatsachenaussagen im Fließtext zu Ihnen.

Meine Bitte an Sie wäre nun, wenn überhaupt nur noch ausschließlich und bitte nach Vorbild der anderen damit ausgezeichneten Titel die ISBN erneut einzutragen - und es dabei zu belassen. (Selbststilisierungen können Sie, wie schon mehrfach angemerkt, auf einer eigenen Homepage leisten - hier sollten Sie es tunlichst unterlassen. Abgesehen von Ihnen scheinen sich zudem derzeit keine weiteren WP-Mitarbeiter:innen für das Lemma zu Ihnen zu interessieren und z.B. somit auf eine neutral ausgewogene Darstellung der Rezeption Ihrer Werke achten zu können.)

Im Übrigen wäre es auch höflich, wenn Sie u.a. auf Fragen an Sie, wie im Abschnitt darüber antworten würden. --FelaFrey (Diskussion) 16:37, 25. Nov. 2021 (CET)Beantworten

+1 Empfehle ebenfalls Komplettreverts, so lange sich da nichts ändert.--Tohma (Diskussion) 17:32, 25. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Revertierte Zitate zur weiteren Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Schreiben ist für Gunter Preuß Leben und Leiden, aber auch immer Therapie. Er gehört zu jenen, die mit Wahrheit Wirklichkeit heilen möchten, obwohl sie wissen, dass sie nur einer von jenen Narren sind, die für ihr „Krummsein geradestehen und denen man keine Hemmschwelle nachsagt, wenn sie auf den nackten König zeigen“.

- Rolf Richter: Hinbiegen können sie mich nicht Zeitlebens unangepasster Poet und Geschichtenerzähler, Leipziger Volkszeitung vom 15.9.2010

Ein bedeutender Entwicklungsroman; manchmal konnte ich nur Flauberts „Erziehung des Herzens“ assoziieren. Qualvoll realistisch die Darstellung der offensichtlich traumatisierten Mutter (Borderline?) und der sich daraus ergebenden pathologischen Beziehung zum Sohn - einschließlich der nuanciert dargestellten Folgen für diesen. Daneben vielschichtig (und kritisch) dargestellte Momente des DDR-Alltags, und zweifellos geht es dem Autor bis ins Innerste um authentische Lebendigkeit, Mitmenschlichkeit und Selbstentfaltung! ̶ Viel Weisheit ist in diesem und auch in anderen Büchern von Gunter Preuß

- Wolfgang von Lüttichau, Ein Wahnsinnsbuch, zu “Und wenn ich sterben sollt …“, am 15. Juli 2011

Immer wieder argumentiert Preuß mit seinem eigenen Leben und dem, was es ihm an Erfahrung überlassen hat. Richtig, womit ist denn sonst zu argumentieren, etwa mit Prinzipien? So zu denken, ist nicht seine Sache. In vielen Essays spielt der Romancier, Prosaautor, Lyriker, Aphoristiker, Verfasser von Theaterstücken und Hörspielen seine Erzählkunst aus, macht Nachdenken zum Vergnügen. Berührend, nicht allein im Geiste, ist das, was Preuß da in den letzten vier Jahren an Betrachtungen zu Papier gebracht hat.

- Michael Hametner, Weil alle Siege Pyrrhussiege sind, Nachwort zu „Pyrrhussiege“, 2013

Zorn macht Preuß nicht böse, er schärft seine Argumentation. Nie bleibt er beim bloßen Anlass seiner Verärgerung stehen, stets hält er den Menschen, der Gesellschaft, uns den Spiegel vor. Das macht das Lesen mitunter unangenehm, auch bedrückend, manchmal beschämend, aber nie langweilig. Gunter Preuß vergleicht die Diktatur der DDR mit der Freiheit der BRD, und er findet sich in neuen Zwängen wieder, die in ihren Wirkungen den alten nicht nachstehen. Wer mit so schier grenzenlosem Engagement lebt und streitet, erfährt Enttäuschungen. Immer wieder kommt Preuß auf den Gegenstand und das Ziel seines Schreibens zurück, den Menschen, immer wieder findet er ihn wie vorher, mit allen Schwächen und Lastern, und immer wieder ruft er ihm zu: "Steh auf und ändere dich!" Vielleicht ist das naiv, aber es ist das Moment, das ihm die Kraft zum Schreiben und zum Leben gibt.

- Reiner Neubert, Steh auf und ändere dich!, Freie Presse Chemnitz, zu „Rufe in die Wüste“, 2.9.2009

Er attackiert genau so unnachsichtig die neuen Sieger der Geschichte und die neuen Verhältnisse, die irrtümlicherweise das Etikett der Demokratie tragen. Das sind die „Pyrrhussiege“, von denen der zweite Band handelt, der Preuß als unerbittlichen Kritiker der Beschaffenheit unserer modernen „Wettbewerbsgesellschaft“ zeigt. ̶ Übrigens: Es gibt auf dem gegenwärtigen Büchermarkt kaum Nennenswertes, das den Vergleich mit dem Wagnis des „Wüstenrufers“ Preuß aushält. Naheliegend ist lediglich der Vergleich mit Volker Brauns „Arbeitstagebuch“.

- Rudolf Scholz, Signum, 15 Jahrgang, Heft 2, Wüstenrufe und Pyrrhussiege, 2014

Daß Gunter Preuß sich — belegbar durch jede Zeile — als Stilist erster Güte auch im speziellen Metier erweist, sei hervorgehoben; er ist nahe dran, die Quadratur des Kreises zu packen, nämlich: Preuß vermag höchst komplizierte Zusammenhänge so zu sagen, daß sie mit Genuß, mit Freude, oft mit Zorn, häufig mit Erstaunen, mitunter mit Ergriffenheit aber jedenfalls mit Gewinn lesbar sind und so ihre scheinbare Rätselhaftigkeit verlieren. Siehe, auch in der Sprache kann sich das Demokratieverständnis eines Autors offenbaren.

Uns Lesern ist zum Band zu gratulieren …

- Steffen Peltsch, Denkkraft, Leidenschaft und Charakter, November 2004

Fragt mich nicht/ denn heute bin ich/ der und morgen der/ noch immer derselbe/ Wie soll ich wissen/ was mich bewegt/ wenn ich nicht stehen kann/ über mir und den Dingen/ In der eigenen Haut/ bin ich ein Fremder/ gehe ein und aus/ ohne dass mir warm wird/ Kann nicht finden/ was ich zu suchen auszog/ als Kind schon/ aus einem Spiel heraus/ das mich nicht loslässt

- Gunter Preuß, ICH, aus „Wenn ich ein weißer Dampfer wär“, BK-Verlag, 2000

SED-Mitgliedschaft[Quelltext bearbeiten]

@Tohma Der Satz "Preuß war Mitglied der SED." mag zwar belegt sein. Es ist allerdings nicht gerechtfertigt ohne Kontext das so hervorzuheben. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Mitgliedschaft sein Leben und Wirken dergestalt geprägt hat. Mit Bezug WP:NPOV sowie der Richtlinie Im Zweifel für die Privatsphäre nehme ich es wieder raus. Weitere Details können Mitglieder des Support-Teams über Ticket:2023100410003098 nachvollziehen. --Wnme (Diskussion) 22:00, 13. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Was soll das für eine wirre Regel sein? Eine belegte Mitgliedschaft darf nicht in den Artikel? So eine Unsinn gibt es bei anderen Artikeln auch nicht.--Tohma (Diskussion) 22:33, 13. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Kann ich, ehrlich gesagt, ebenfalls nicht nachvollziehen - insbesondere wenn sich Preuß siehe hier selbst ohne Beleg als Parteimitglied vorstellen wollte, allerdings nur unter den in der Tat unbelegten Vorzeichen "Im Zutrauen auf Michail Gorbatschow Glasnost und Perestroika und mit dem ungebrochenen Willen zur gesellschaftlichen Erneuerung trat Preuß, der bis dato jeglicher Parteizugehörigkeit widerstanden hatte, in die SED ein. Die Mitgliedschaft währte nur kurz. Noch vor der Wende hatte sich Preuß’ Hoffnung auf eine freiheitliche und somit weltoffene sozialistische Gesellschaft erschöpft."
Wir sind in der WP keine verlängerte Werkbank einer eigenen Homepage - den Unterschied machen durch Dritte belegte Tatsachenaussagen aus. --FelaFrey (Diskussion) 23:37, 13. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Nun ja, nicht alles, was belegt ist, ist für den Artikel relevant - und nicht alles, was belegt ist, ist persönlichkeitsrechtlich unbedenklich. Aufgrund von "die Mitgliedschaft währte nur kurz" würde ich auch empfehlen, diese nicht im Artikel zu erwähnen, oder - wenn's denn unbedingt sein muss: "kurzzeitig war Preuß SED-Mitglied". Wir schreiben ja auch sonst die Parteimitgliedschaft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung usw. nur dann in den Artikel, wenn diese für die jeweilige Vita bedeutsam sind oder waren. Das sehe ich jetzt hier nicht. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 18:00, 21. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
In welchem Artikel wurde denn eine belegte und von der Lemmaperson ausdrücklich bestätigte Parteimitgliedschaft entfernt oder nicht eingefügt? Kann mich da an nichts erinnern.--Tohma (Diskussion) 19:09, 21. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Siehe dazu meinen Diff + Zitat um/am 23:37, 13. Okt. 2023 ... --FelaFrey (Diskussion) 01:38, 23. Okt. 2023 (CEST)Beantworten