Diskussion:Julian Assange

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"Vorlage Lückenhaft": Mitwirkung an russischer Kampagne[Quelltext bearbeiten]

Der Verdacht auf die Mitwirkung von Assange an der benannten russischen Kampagne im Wahlkampf 2016 wird im Artikel nicht verschwiegen, sondern ist im Abschnitt "Wirkung, Positionen und Kritik" eingehend behandelt. Im Abschnitt "Überblick" habe ich jetzt noch einen Hinweis dazu eingefügt. Damit wäre dem Wunsch nach Ergänzung entsprochen. Kann ich die Vorlage selbst löschen oder ist dies Sache des Verfassers?--Josephine58 (Diskussion) 17:16, 12. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mich bemüht herauszufinden, wie der aktuelle Status ist - anscheinend hat der Richter Jonathan Swift die Einwendungen gegen eine Auslieferung an die USA nicht akzeptiert (am 6.6.2023) aber es ist völlig unklar was jetzt passiert. In einem Zeitungsartikel erklärte Stella Assange dass Julian einen neuen Appeal bei High Court einreichen würde was innerhalb von fünf Werktagen zu erfolgen habe und dann von zwei Richtern bearbeitet wird. Was daraus geworden ist, konnte ich nicht ermitteln. Der englische WP-Artikel behauptet diplomatische Aktivität seitens Australien.

Der deutsche WP-Artikel stellt die Situation sprachlich ("Auslieferungsbefehl") und inhaltlich fehlerhaft dar. Tatsächlich erfolgte die Ablehnung des ursprünglichen Antrags am 6.6. und wie man der Einlassung von Stella Assange entnehmen kann war am 8.6. der zweite schriftliche Antrag von Julian noch nicht eingereicht, sondern lediglich "für nächste Woche" geplant. --2A02:908:898:9780:B130:E3F0:69CB:834 22:59, 12. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]

Laut RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) und anderer Medien ist am 20. und 21. Februar 2024 am Londoner High Court eine weitere Anhörung mit Julian Assange angesetzt. Und ja, der australische Premierminister Anthony Albanese und weitere australische Politiker setzen sich für eine Freilassung von Assange ein, z. B. die australische Außenministerin Penny Wong bei einem Besuch von US-Außenminister Blinken im Juli 2023 in Australien oder einer Delegation australischer Minister in den USA im September 2023. Das gesamte Verfahren ist derzeit in der Schwebe. Da es immer noch keine konkreten Ergebnisse gibt, steht wohl auch noch nichts Näheres dazu im Artikel (außer am Ende des Überblicks zum Einsatz von Anthony Albanese).----Josephine58 (Diskussion) 16:45, 28. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Die Einleitung war bis vor ca. 1 Jahr endlos lang und enthielt sämtliche Details von Assanges Strafverfolgung etc. In der Einleitung sollte aber nur knapp und auf einen Blick beschrieben werden, wer die Person ist, was sie macht und welche Bedeutung sie hat. Alle Einzelheiten, Historie usw. gehören in die weiteren Abschnitte des Artikels und sind dort detailliert ausgeführt. Da der Fall Assange sehr komplex ist, war aber der Konsens entstanden, direkt nach der Einleitung einen groben Überblick einzufügen, ähnlich wie auf der Seite von Edward Snowden. Diese Arbeit hat monatelang gedauert, es waren viele User:innen beteiligt. Daher die dringende Bitte, jetzt nicht wieder von vorne anzufangen und alle möglichen Einzelheiten in die Einleitung packen. Dass Assange im Hochsicherheitsgefängnis inhaftiert ist und aus welchem Grund (nicht wegen "seiner Rolle bei Wikileaks", sondern wegen Veröffentlichung geheimer Dokumente) steht alles im Überblick und ist im Artikel weiter ausgeführt.--Josephine58 (Diskussion) 17:01, 28. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Jetzt haben Sie wieder eingefügt, ihm drohe die Todesstrafe. Das ist aufgrund des britischen Gerchtsentscheids zu seiner Auslieferung m.E. völlig unbelegt, vermutlich stammt es aus irgendeinem Artikel, der die maximale Strafe nach dem US Spionagegesetz erwähnt, ist dann hier aber unseriös, --Charkow (Diskussion) 02:03, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
In den Quellen zu den zwei Gerichtsurteilen, die seine Auslieferung zulassen, ist ausdrücklich von theoretisch bis 175 Jahren Haft die Rede, nicht von Todesstrafe. Wenn ich keine Gegenargumente lese, striche ich die wieder raus. --Charkow (Diskussion) 02:36, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Hallo Charkow, danke für die Antwort! Ich finde es gut, das zu diskutieren. Im Abschnitt "Überblick" sind in Absatz 4 drei Belege zur evtl drohenden Todesstrafe in den USA angeführt (siehe auch mein Hinweis in der Bearbeitungszusammenfassung). Aber wenn es wichtig ist, werde ich noch weitere Belege dazu aus der aktuellen Verhandlung am 20./21. Feb 2024 in der Einleitung einfügen ok?Josephine58 (Diskussion) 13:38, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Ich habe die beiden aktuellen Belege jetzt doch schon mal eingefügt (in der zweiten Quelle kommt das Thema Todesstrafe erst ziemlich weit unten).Josephine58 (Diskussion) 14:00, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Belege zur eventuell drohenden Todesstrafe in den USA sind ganz theoretischer Natur und geben die Gesetzeslage in dn USA wieder. Im Artikel ist aber auch schon diese Quelle verlinkt:
https://www.merkur.de/politik/wikileaks-london-lehnt-auslieferung-assanges-bei-drohender-todesstrafe-ab-zr-12823244.html
Dort lese ich außer der Überschrift, die schon eindeutig ist: "Wikileaks-Gründer Julian Assange soll nach britischen Angaben nicht an ein Land ausgeliefert werden, in dem ihm die Todesstrafe droht. Diese Absprache zwischen London und Quito habe weiter Bestand, sagte der britische Außenstaatssekretär Alan Duncan am Montag bei einem Besuch in Ecuador."
Man muss zwischen der theoretischen Gesetzeslage in den USA und den Bedingungen unterscheiden, unter denen Großbritannien jemanden ausliefert. --Charkow (Diskussion) 22:08, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
In Quelle 3 heißt es über die Verhandlung vom 21. Feb 2024: "..dass die Anklage gegen Assange später in den USA geändert werden könne und ihm dann die Todesstrafe drohe (...). Auf die direkte Frage der Richter mussten die US-Anwälte zugeben, dass Assange nichts vor solchen Entwicklungen schützt." Es stimmt, dass dies noch relativ theoretisch ist, aber eben auch nicht unwahrscheinlich. Es könnte im Verfahren um die Auslieferung laut Quelle 2 tatsächlich entscheidend sein. Vorschlag für einen Kompromiss: wir löschen es in der Einleitung, und fügen im Überblick die beiden aktuellen Quellen hinzu.Josephine58 (Diskussion) 23:48, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Einverstanden. Von Auslieferungen aus Deutschland an andere Staaten habe ich gelesen, dass man eine Auslieferung mit Bedingungen verknüpfen kann. Natürlich gehört dazu ein Mindestvertrauen, dass der andere Staat sich daran hält. --Charkow (Diskussion) 01:00, 27. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Sehr schön, ist erledigt :-) Habe auch noch mal nachgelesen. Die "Welt" vom 26. 2. 2024 schreibt über das kürzliche Verfahren: "Das Eingeständnis, dass Assange in den USA die Todesstrafe drohen könnte, ist auch deshalb so brisant, weil Hinrichtungen nach britischem Recht verboten sind. Ohne die Zusicherung der US-Regierung, dass die Todesstrafe vom Tisch ist, kann Assanges Auslieferung also nicht gestattet werden. So ist die Rechtslage." Bin mal gespannt, wie es weitergeht. Josephine58 (Diskussion) 13:20, 27. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Jetzt hat jemand aber wieder etwas eingeügt mit der Quelle "Junge Welt" - ich fragemich, ob die zulässig ist. Außerdem wird behauptet er, das mit der möglichen Todesstrafe hätte ein "US-Anwalt" gesagt. Das halte ich für Unsinn, in der Quelle (die es aber eventuell mangels richtiger Kenntnis des britischen Justizsystems auch nicht korrekt wiedergibt) lese ich:
"Die Richter stellten dem Team der Staatsanwaltschaft, das die US-Regierung vertrat, klärende und sogar herausfordernde Fragen..." Ein Mr. Watson scheint Teil dieses Teams zu sein, ist damit m.E. aber kein US Anwalt. --Charkow (Diskussion) 02:51, 1. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
In der momentan zugespitzten Lage lässt es sich wohl nicht vermeiden, dass der Punkt einer möglichen Todesstrafe immer wieder eingefügt wird. Er scheint ja auch tatsächlich entscheidend für den Ausgang des Verfahrens zu sein. Ich gebe dir recht, die "Junge Welt" ist sicher parteiisch (das sind andere Quellen auch), stellt aber den Sachverhalt m. E. korrekt dar: Die britischen Richter fragten die Vertreter der US-Staatsanwaltschaft (sind das keine Anwälte?) in der Verhandlung am 21. Februrar 2024, ob die Anwendung der Todesstrafe nach einer Auslieferung von Assange möglich sei. Die US-Vertreter räumten ein, dass dies nicht ausgeschlossen ist. Das belegen ja auch die anderen aktuellen Quellen im Abs. "Überblick" dazu. Der Sichter hat den Eintrag akzeptiert. Vielleicht sollte man abwarten, bis die Entscheidung in wenigen Wochen gefallen ist und die Lage sich etwas beruhigt hat. Es wäre gut, bis dahin noch andere Meinungen zum Thema zu hören.Josephine58 (Diskussion) 22:09, 1. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Zunächst einmal sind Staatsanwälte und Anwälte nicht das gleiche. Im Text ist aber vom "Team der Staatsanwaltschaft, das die US-Regierung vertrat" die Rede, nicht von Vertretern der US-Staatsanwaltschaft (wie Sie schreiben). Ich hatte bisher angenommen, dass es britische Staatsanwälte sind, die den Auslieferungsanspruch der USA vertreten. Ich bin mir jetzt aucn nicht mehr sicher, aber im Junge-Welt-Artikel heißt es "Watson erklärte, es sei »schwierig«, solche Zusicherungen zu erhalten." Das klingt eher nicht danach, als sei er ein direkter Vertreter der US-Regierung, eher nach einem des britischen. Außerdem glaube ich auch nicht, dass derAutor des Artikels das alles durchblickt. --Charkow (Diskussion) 02:26, 2. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Ausgangspunkt war ja dein (alle duzen sich hier, ist das ok?) Einwand, eine möglicherweise drohende Todesstrafe sei "Unsinn" und "völlig unbelegt", es müsse wieder gelöscht werden. Daraufhin wurden drei Quellen zum aktuellen Verfahren Ende Februar 2024 eingefügt (eine in der Einleitung, zwei im Überblick). In allen drei Quellen wird der gleiche Sachverhalt beschrieben: Die Londoner Richter des High Court befragten das Team, das die US-Staatsanwaltschaft vertritt (auch der Begriff "US-Anwälte" steht wörtlich in einer der Quellen), ob die Todesstrafe bei Assange ausgeschlossen werden kann. Einer dieser Anwälte ist Ben Watson, er erklärt "dass Großbritannien die USA nicht daran hindern können (...), zusätzliche Anklagepunkte vorzubringen. Dazu könnte die 'Begünstigung des Feindes' gehören, die - wie Watson bestätigte - mit der Todesstrafe geahndet werden kann." Ich finde es also durchaus vertretbar, das im Artikel und auch in der Einleitung zu bringen.--Josephine58 (Diskussion) 17:44, 3. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Haben die USA nicht inzwischen zugesichert, dass ihm nicht die Todesstrafe droht? Inzwischen hat Biden ja erklärt, die Anklage ggf. fallenzulassen. Und die Frau von Assange, dass man sich darauf nicht verlassen sollte, das ist verständlich. Mir kommt es nur so vor, als ab neuere Entwicklungen fast gar nicht den Weg in diesen Artikel finden. --Charkow (Diskussion) 00:25, 17. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Steht am Ende des Überblick mit Fußnote 20 --Manu.Shareghi (Diskussion) 00:56, 17. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Fußnote 20? Sie meinen wohl Quelle! Von einer Zusicherung, dass ihm nicht die Todesstrafe droht, steht da nix. Und auch nicht die Reaktionen auf Bidens Äußerung. --Charkow (Diskussion) 01:46, 17. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Der australische Premierminister Albany hatte bei der US-Regierung um das Einstellen der Strafverfolgung von Assange ersucht, wie auch früher schon mehrmals. Biden hat darauf lediglich geantwortet: "We will consider that." Manche Journalisten übersetzen das mit "Wir ziehen das in Betracht", andere einfach nur mit "Wir werden das prüfen." Diese äußerst vage Angabe Bidens hat meiner Ansicht nach keinen Einfluss auf das rechtliche Vorgehen der USA: diese haben heute (17. 4. 2024) die vom britischen High Court wiederholt geforderte Zusicherung gegeben, dass Assange vor US-Gerichten erstens das Recht auf Meinungsfreiheit zugestanden werde und ihm zweitens nicht die Todesstrafe drohe. Damit ist der Weg zur Auslieferung in die USA wahrscheinlich frei.--Josephine58 (Diskussion) 17:37, 17. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]
Dann sollte das Eingang in den Artikel finden. Und dass ihm die Todesstrafe droht, ist dann wohl spätestens damit obsolet. --Charkow (Diskussion) 00:14, 18. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]

Ermittlungsverfahren[Quelltext bearbeiten]

Die länglichen Ausführungen bzw. das juristische Hickhack über die Vergewaltigungsvorwürfe, einschließlich Einzelheiten über Kondombenützung usw. könnten ohne weiteres beträchtlich gekürzt werden, da in vielen Fällen Aussage gegen Aussage steht und vieles sowieso nicht belegbar ist. Meinungen? --Khatschaturjan (Diskussion) 13:36, 22. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Meines Erachtens sollte man zwischen zwei Sachen völlig differenzieren, nämlich diesen Vorwürfen und der Auslieferung nach USA. Im Buch der Hauptanklägerin hab ich ein paar m.E. wirklich gute Argumente gelesen, z.B. dass Assange viel besser vor einer Auslieferung nach USA in Schweden geschützt gewesen wäre (vielleicht sogar auch, wenn dies jetzt passiert). Es muss auch klar sein, dass diese Frau eindeutig gegen seine Auslieferung nach USA war und ist (meine Vermutung ist, dass sie dies nicht mehr so in der Öffentlichkeit macht, um noch einen Shitstorm zu vermeiden) und letztendlich nach all diesen Jahren für seine Freilassung auch im Rahmen der Vergewaltigungsvorwürfe. Es ist allerdings ziemlich arg, was in vielen Medien als Vergewaltigungsvorwürfe beschrieben wird. Wie es im Buch beschrieben wird, geht es eher um sexuelle Belästigung (sehr unangenehme, zumindest wie es von der Frau beschrieben wird), die in Schweden (und vielen anderen Ländern) doch durch das Vergewaltigungsgesetz geahndet wird. Daher wäre ich für eine Umgestaltung (und ja auch Kürzung), die allerdings das Buch der Frau (und die da erwähnten Quellen) als Quellen auch benutzt. LG! Yomomo (Diskussion) 14:26, 22. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Zustimmung dazu: ich denke, es braucht nur die Art des Vorwurfs, die Flucht in die Botschaft nach Ausschöpfung des Rechtswegs in Grossbritannien, die Einschätzung Melzers zu den Vorwürfen und die schliessliche Einstellung der Ermittlungen. --Qcomp (Diskussion) 14:28, 22. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
@Yomomo: Welche Hauptanklägerin? Marianne Ny kann es nicht sein, sie hat offenbar bisher kein Buch geschrieben. Robert Mueller kann es offensichtlich auch nicht sein... --Khatschaturjan (Diskussion) 17:09, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Vielleicht war mein Ausdruck falsch: Ich meine eine der Hauptbetroffenen, sv:Anna Ardin, die laut eigenen Angaben nach einer nicht gerade lustigen Nacht mit Assange die Polizei fragen wollte, ob sie Assange zu einem HIV Test zwingen könnte. Es sieht so aus, dass ihre Beschreibung dann zum Ermittlungsverfahren geführt hat, das in solchen Fällen nicht eine Anklage der betroffenen Person braucht. Ich finde es wichtig, alle Seiten zu berücksichtigen, bevor man eine Meinung bildet. Das Buch gibt es auf DE (Im Schatten von Assange). Selbstverständlich muss man nicht mit allen Aussagen dort einverstanden sein, aber das Argument, dass er besser geschützt wäre, wenn er in Schweden wäre, finde ich schon ziemlich stark, zumal GB einige Abkommen mit USA hat. Warum dann ausgerechnet in GB? Wie auch immer, ich bin klar gegen die Auslieferung, die auch letztendlich für Wikipedia nicht ohne Folgen sein kann. Auf der anderen Seite glaube ich schon, dass Assange möglicherweise auch ein Mensch mit Schwächen ist und seine Stelle (auch sexuell) möglicherweise ausgenutzt hat. LG! --Yomomo (Diskussion) 20:10, 25. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Kampagne für ein Berufungsverfahren[Quelltext bearbeiten]

Ich muß sagen, daß ich letzte Woche viel dummes Zeug gehört habe (ich nehme seine Familie aus, die ich natürlich nicht kritisiere). Man ist ja den ganzen Quatsch wirklich gründlich satt und vielleicht sollte man fünf gerade sein lassen und Assange in die Australische Wüste schicken Aber seine Unterstützer sind wirklich nervtötend. 1.) ist es doch wohl ganz normal, daß sich in den USA verschiedene Straftaten einer Person in der Bewertung nicht aufheben, sondern addieren. 175 Jahre ist kein extra für Assange erfundenes Strafmaß. Eine, lediglich von der Ehefrau behauptete, Selbstmordgefährdung kann 2.) doch nicht im Ernst ein Argument für den Verzicht auf jegliches Strafverfahren sein (auch nicht der eventuelle Nutzen seiner Handlungen). Die Idee, daß Assange keine Straftaten veranlaßt haben kann, da er Journalist ist; und sowieso bestimmen darf, ob die USA das Recht haben, Gesetze zu erlassen und z.B. im Krieg Informationen für vertraulich zu erklären, ist urkomisch. Assange ist wohl Anarchist, daher gelten für ihn staatliche Ansprüche nicht - leider hat er vergessen, daß man Atomwaffen oder Snowdensche Hasenfüßigkeit braucht, um den USA Paroli bieten/ entwischen zu können. Im Ernst: sind Menschen durch die Veröffentlichung ihrer Identität als "unsere" Informanten oder aus anderen Gründen in Afghanistan oder sonstwo verfolgt oder ermordet worden? Der Tagesspiegel hat das damals kategorisch ausgeschlossen, auf welcher Basis auch immer. Assange hatte jedenfalls damals rein gar nix gegen die Todesstrafe - von Islamisten gegen Veräter..--Ralfdetlef (Diskussion) 14:35, 26. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Mein Vorschlag: Einige Tage - oder auch Wochen - abwarten und Tee trinken, bis in London über die eventuelle Auslieferung entschieden wird. Dann kann man sich gegebenenfalls weiter empören - oder auch nicht. Bis dann --Khatschaturjan (Diskussion) 16:56, 26. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

könnten Sie ergänzen. --Manu.Shareghi (Diskussion) 08:16, 17. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]