Diskussion:Michael Stürzenberger

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Letzter Kommentar: vor 5 Tagen von 2A02:908:1347:800:61CB:B008:D0AF:A603 in Abschnitt Strafverfahren II
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Kennzeichenmissbrauch in der Einleitung II[Quelltext bearbeiten]

Ich habe das vor zwei Monaten bereits moniert: Wegen Kennzeichenmissbrauchs wurde er nicht rechtskräftig verurteilt. Bitte nehmt dies raus. --2A02:908:1344:1640:512C:289C:BC21:A3C1 20:55, 15. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Grammatik[Quelltext bearbeiten]

"Hinter der rechten Islamkritik verbergen sich die klassischen extrem rechte Anfeindung linker Gerechtigkeits- und Gleichheitsvorstellungen und die rassistische Anfeindung multikulturell verfasster Einwanderungsgesellschaften." --95.223.45.59 14:11, 14. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Sechs Monate Haft ohne Bewährung in der Einleitung[Quelltext bearbeiten]

Was hat dies in der Einleitung zu suchen? Das Urteil ist nicht einmal rechtskräftig. Er ist nicht deswegen enzyklopädisch relevant. Dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, reicht meiner Meinung nach in der Einleitung aus. Zudem wurde er wegen Kennzeichenmissbrauch nicht verurteilt, auch dies ist folglich aus der Einleitung zu nehmen. --2A02:908:1347:800:89F7:DEAE:FA7E:B2D4 01:38, 12. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

"Weiße Rose"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe im Abschnitt zu Hirzel die Betrachtungten zur Weißen Rose herausgenommen. Nun ist Detlef_Bald da sicherlich ein Experte, aber ein *Leserbrief* in der Süddeutschen ist nun keine reputable Quelle für irgend etwas. Davon abgesehen, dass die Ausführungen im Indikativ standen, wo indirekte Rede erforderlich gewesen wäre, und nicht im Einklang zu unserem Artikel Weiße Rose standen, ist diese Nischenbetrachtung für den Lebenslauf von Herrn Stürzenberger sehr nebensächlich. --Hyperdieter (Diskussion) 13:25, 14. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Einleitung: Bayerischer Verfassungsschutz[Quelltext bearbeiten]

Moin. Man sollte schreiben bzw. präzisieren, dass er wegen verfassungsschutzrelevanter Islamfeindlichkeit außerhalb des Rechtsextremismus beobachtet wird. Zudem könnte das Kapitel unten gekürzt werden, denn die Partei Die Freiheit gibt es schon seit 2016 nicht mehr. Stürzenberger selbst agitiert insbesondere bei diesen BPE-Veranstaltungen gegen den Islam. --2A02:908:1347:800:C47A:AE58:AEA:8F8B 09:26, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Finanzielle Unregelmäßigkeiten[Quelltext bearbeiten]

Wär dieser Bericht über interne Vorwürfe gegen Stürzenberger wegen Veruntreuung von BPE-Stiftungsgeldern schon etwas für eine Erwähnung im Artikel? --Schilderwaldmeister (Diskussion) 17:54, 30. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Positionen[Quelltext bearbeiten]

Unter dem Unterkapitel Migranten geht es um Flüchtlinge. Dies sollte also angepasst werden. Stürzenberger richtet sich nicht generell gegen Zuwanderung, ist aber - zumindest größtenteils - auf einem Sarrazin-Kurs. Er berief sich mehrfach schon auf Deutschland schafft sich ab und möchte mehr Zuwanderung, die qualifiziert ist. --2A02:908:1347:800:E1CC:5732:5212:FBEF 14:30, 31. Aug. 2023 (CEST)Beantworten

Ideologische Schlagseite![Quelltext bearbeiten]

Der Artikel zeigt eindeutig ideologische Schlagseite, wenn er Stürzenberger als "islamfeindlich" bezeichnet. "Islamfeindlich" ist auf Wikipedia folgendermaßen definiert: "Als Islamfeindlichkeit wird eine grundsätzliche und pauschalisierende Feindseligkeit gegenüber Muslimen bezeichnet." Stürzenberger unterscheidet jedoch eindeutig und differenziert zwischen einem "mystischen Islam, der keinen Schaden anrichtet", und einem "gefährlichen politischen Islam". Die Schaffung eines vom radikalen politischen Islam gereinigten mystischen Islam bezeichnet er als "potenziell große kulturelle Errungenschaft". Diese Zitate stammen dem Sinn nach (vielleicht nicht ganz wortwörtlich) aus folgendem Live-Mitschnitt https://www.youtube.com/live/91rCC4X6TU4?si=sdld8qYJA98jl4j1 (eine Solidaritätsveranstaltung mit Israel). Stürzenberger pauschalisiert also nicht und ist dem Islam nicht grundsätzlich feindlich gesinnt, erfüllt also nicht die Definition von islamfeindlich. Passend wäre: "islamkritisch" und "vor bestimmten Strömungen des Islam intensiv warnend."

Textzitate in der selben Richtung aus "politically incorrect", in denen er seine differenzierte Haltung darlegt, die ich hier schon einmal der Objektivität halber anbringen wollte, werden nicht zugelassen, da "politically incorrect" bei Wikipedia auf der schwarzen Liste steht und automatisch zensiert wird. Hier beißt sich die ideologische Katze in den Schwanz.

Man mag Stürzenberger nicht mögen, und noch weniger für die AfD werbende andere Veranstaltungsteilnehmer oder Stürzenberger-Sympathisanten. Das legitimiert aber nicht zu diffamierenden Falschbehauptungen, schon gar nicht in einer Enzyklopädie, die wissenschaftlichen Anspruch hat. --HilmarHansWerner (Diskussion) 19:28, 13. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Muslime generell in Umerziehungslager stecken wollen ist schon irgendwie feindselig. Zumindest sehen das die zuverlässigen Quellen so. Und auf Wikipedia zählen die mehr als deine Meinung. Sobald zuverlässige Quellen melden, dass er inzwischen besser differenziert, dann kann Wikipedia nachziehen. Vorher nicht. --Hob (Diskussion)
Das hat Stürzenberger so nie behauptet, er sprach von ultima ratio. Allerdings wird er wegen verfassungsschutzrelevanter Islamfeindlichkeit vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachtet, das ist noch aktuell. Des Weiteren differenziert er zu wenig. Dass jeder Muslim ein potentieller Terrorist sein soll hat er zwar schon länger nicht mehr gesagt, er reißt indes nach wie vor Koranverse aus dem Kontext und reduziert den Islam auf Terrorismus und Rückständigkeit, was für Muslime schon etwas ausgrenzend wirken kann. Und PI-News ist keine geeignete Quelle, da extremistisch. --2A02:908:1347:800:D016:172B:81E7:DAF6 03:28, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Extremismusverdacht[Quelltext bearbeiten]

Halte ich für fragwürdig. Er wird wegen verfassungsschutzrelevanter Islamfeindlichkeit beobachtet, allerdings eben außerhalb des Rechtsextremismus. Stürzenberger bekämpft nicht die FDGO, auch wenn er für PI-News Artikel schreibt. Islamfeindlicher Aktivist halte ich für ausreichend. Meinungen? --2A02:908:1347:800:D016:172B:81E7:DAF6 03:34, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Wir arbeiten auf der Grundlage von Belegen, nicht Meinungen. Die Informationen im Text sind belegt. Ich sehe keinen Handlungsbedarf. Siesta (Diskussion) 10:17, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Moin. Inwieweit ist das belegt? Aus dem Bayerischen Verfassungsschutzbericht geht hervor, dass er sich außerhalb des Rechtsextremismus bewegt. --2A02:908:1347:800:3C11:765A:724C:A85 12:21, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten

RoBri hat meine Änderung rückgängig gemacht, selbst aber keine Argumente angeführt. --2A02:908:1347:800:CC28:F34:1004:9B16 05:21, 27. Dez. 2023 (CET) Ps: Stürzenberger wird nicht als rechtsextremer Verdachtsfall geführt. Wieso soll er also unter "Extremismusverdacht" stehen? --2A02:908:1347:800:C5C9:D19E:895A:62D9 09:57, 29. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Politiker[Quelltext bearbeiten]

zuerst Allgemeines:


das fragwürdige Wort Politiker welches Politik auf Parteipolitik reduziert,

weshalb es eigentlich klarer, transparenter Partei-Politiker heißen müsste,

steht in vielen Personen-Lemmta ganz am Anfang als Berufs-Beschreibung.


Standard in Lemmata bei deutschen Berufspolitiker*innen ist es hinter dem Begriff Politiker,

die jeweiligen Partei-Zugehörigkeiten in Klammern einzufügen, was bei nichtdeutschen Politiker*innen oft nicht der Fall ist,

so dass ich es, nun seit Jahren, um den Aufwand zu begrenzen, wenigstens bei den gerade verstorbenen Politiker*innen, wo möglich, nachhole


Exklusionist*innen legen immer besonders Wert darauf, dass die jeweilige Person nicht nur Mitglied, sondern auch Kandidat oder Funktionär war/ist.


Bei Lemmata zu Berufspolitker*innen etc. bestehen die Exklusionist*innen darauf, dass deren zuvor oder nach ihrer Politiker-Karriere ausgeübter Beruf in der Zusammenfassung zumeist verschwiegen wird.


Ähnliche Versteckspiele gibt es auch in anderen Bereichen: in der Zusammenfassung zum Kopp Verlag, hat es der Gründer, Besitzer, Chef und Namensgeber Jochen Kopp nur über den Umweg der Verlags-Info Box oben rechts geschafft erwähnt zu werden, im Lemma Jochen Kopp wird gegen die Erwähnung, dass er zuvor elf Jahre lang als Polizist gearbeitet hat, in der Zusammenfassung, (was mittlerweile gleich im ersten Satz unter Leben steht), von diesen konservativen Exklusionist*innen vorgegangen, mit der Behauptung, er habe ja in der Polizei keine erwähnenswerte Rolle gespielt.


nun zum Konkreten:

warum wird Stürzenberger, wie es sonst üblich ist, nicht als Politiker bezeichnet / verharmlost, wie sonst die NPDler*innen, AfDler*innen und andere ähnliche Akteur*innen

Zitat: Er war Bundesvorsitzender der inzwischen selbstaufgelösten Kleinpartei Die Freiheit, 2003 bis 2004 war Stürzenberger Pressesprecher der Münchner CSU unter Monika Hohlmeier.

wie verträgt sich so eine Sonderbehandlung mit der angeblichen Neutralität?

wenn schon all die AfDler*innen vorrangig als Politiker bezeichnet und ihre weiteren, sonst üblichen Berufe verschwiegen werden, warum wird hier bei Stürzenberger nicht ähnlich vorgegangen,

wenn dieser pauschale menschenverachtende rassistische Hetzer so eine Sonderbehandlung erfährt, warum werden dann die ähnlichen AfD-Hetzer*innen via der Zusammenfassung und dem Label Politiker "neutralisiert"


langer Rede kurzer Sinn, wenn schon hier in der Wikipedia allerorten mit dem manipulativ, normativen Begriff Politiker der große Komplex der Politik auf Berufspolitik eingedampft / begrenzt / beschränkt wird und all diese inhumanen, rassistischen, nationalistischen, sozialdarwinistische... Politiker*innen dieses Label bekommen, warum dann nicht auch Stürzenberger, als ehemaliger Bundesvorsitzender und Pressesprecher von zwei verschiedenen Parteien!?

--Über-Blick (Diskussion) 02:39, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Pressesprecher ist Pressesprecher. Aber er war in der Tat Bundesvorsitzender der Freiheit, auch wenn sie eine unbedeutende Kleinpartei war. Ich würde ihn als politischen Aktivisten bezeichnen, der sich im islamkritischen bis -feindlichen Spektrum bewegt. Er hat jedoch nicht immer Unrecht. Was mich etwas wundert ist, dass er nicht thematisiert, dass vergewaltigte Frauen gegeißelt werden, wenn sie keine vier Zeugen für das Verbrechen anführen können. Das ist nämlich einer der kritischen Punkte des islamischen Strafrechts, der unserer fdGO diametral gegenübersteht. --2A02:908:1347:800:ECE8:48F:58E6:38A5 14:49, 8. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Bayerische Verfassungsschutzbericht 2023[Quelltext bearbeiten]

Moin. Michael Stürzenberger wird im aktuellen Bericht nicht mehr namentlich erwähnt. Aber anders als von PI-News behauptet, gibt es die Rubrik verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit noch, auch auf der offiziellen Internetpräsenz des Bayerischen Verfassungsschutzes. Sollte demnach aktualisiert werden. --2A02:908:1347:800:B814:8842:9277:D77 16:05, 18. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ps: Auch laut Endstation Rechts wird Stürzenberger nach wie vor beobachtet. --2A02:908:1347:800:EC1B:8613:1567:8D14 13:32, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Verlinkung zu "Endstation Rechts" führt nicht zu einem aktuellen Beleg. Läßt sich die Quelle evtl. besser präzisieren, um die wichtige Information, daß "Stürzenberger nach wie vor beobachtet wird" zitierfähig belegen zu können? --DePiles (Diskussion) 01:09, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Verlinkung zu dem Beleg funktioniert wieder. Gibt es für diesen Sachverhalt aber evtl. eine nach Wikipedia-Vorgaben verwendbare Quelle? Der Artikel nutzt als Belege ansonsten in der aktuellen Fassung richtigerweise nur unabhängige Medien wie Süddeutsche Zeitung etc. als Sekundärquellen. Nicht verwendet werden sollen dagegen Quellen, "deren Neutralität berechtigt angezweifelt werden kann (z. B. Aktivisten, ... Interessengruppen ...)" (WP:BLG#NPOV). --DePiles (Diskussion) 17:53, 27. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Undn Stürzenberger wird auch explizit erwähnt. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 13:57, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Auf der Webseite, ja. Aber eben nicht mehr im Bericht. --2A02:908:1347:800:50C3:D376:D64D:475A 14:56, 24. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Die Website stammt ausweislich waybackmachine von 2018 oder früher (früheste Archivierung bei Waybackmachine 24. Juli 2018). Der Verfassungsschutzbericht 2023 ist also die jüngste Quelle. --DePiles (Diskussion) 01:08, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Habe dies nachgetragen. Die Rubrik "Verfassungsfeindliche Islamfeindlichkeit" gibt es im Bericht 2023 allerdings tatsächlich nicht mehr. Innerhalb des Kapitels "Rechtsextremistische Themenfelder und Aktionsformen" gibt es noch den Absatz "Islamfeindlichkeit". Eine direkte Verbindung zu Stürzenberger oder der BPE wird dort jedoch nicht hergestellt. --DePiles (Diskussion) 01:19, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für deine Mühe. Dann müsste aber auch die Einleitung umgeschrieben werden. Ist er wirklich islamfeindlich bzw. steht er unter Extremismusverdacht? Ein Extremist agitiert respektive arbeitet gegen die fdGO, was bei Stürzenberger nicht der Fall ist. Ansonsten würde man ihn ja führen. --2A02:908:1347:800:9CC2:F6D9:CEB2:216B 02:37, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Soweit sich "Extremismusverdacht" und "Islamfeindlichkeit" ausschließlich auf den bayerischen Verfassungsbericht gestützt haben, ist dies wohl richtig. Den Wikipedia-Vorgaben zum Neutralen Standpunkt (NPOV) entspräche dann wohl am ehesten eine Reformulierung der entsprechenden Passagen, die exakt den Primärquellen (Verfassungsschutzberichte Bayern 2013-2023) hinsichtlich der früheren und jetzt offensichtlich nicht mehr geltenden Einschätzung folgt. Ich werde mich daran versuchen und bin meinerseits für alle Hinweise dankbar, wo mir die Gratwanderung trotz der Sicherung durch valide Quellen in diesem politisch komplexen Feld möglicherwiese nicht auf Anhieb gelingt.
Als weitere Korrektur wäre im gesamten Artikel dringlich, die älteren Quellenangaben zu erneuern, da viele von ihnen nicht mehr erreichbar sind. --DePiles (Diskussion) 08:42, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dort werden gar kleine Namen genannt, warum hier die immer noch offiziell online stehende Beurteilung auf der Webseite unter den Teppich gekehrt werden soll erschließt sich mir mit AGF eher weniger. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:35, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der Verweis auf den Websiteeintrag von 2018 wurde bei der vorigen Anpassung an den neuen Sachstand ganz bewusst nicht gelöscht und nicht unter den Teppich gekehrt. Angesichts des Fehlens von Stürzenberger im Verfassungsschutzbericht 2023 erhält die bisher irrelevante Datierung des Websiteeintrags von 2018 aber neue Bedeutung. Damit alle Leser*innen sich selbst ein Urteil auf dem derzeit recherchierbaren Sachstand bilden können, darf man diese Information im Sinne von NPOV aber auch ihrerseits nicht unter den Teppich kehren.
Definitiv beenden könnte die Gratwanderung nur eine juristisch fundierte Klärung ob der Landesverfassungsschutzbericht von 2023 die dazu im Widerspruch stehenden Aussagen der weiterhin im Netz stehenden Quelle von 2018 aufhebt oder eben nicht. Ohne solche Fachexpertise bleibt im Sinne von NPOV wohl nur die skizzzierte Möglichkeit. Ich mache daher einen neuen Versuch und hoffe, die Gratwanderung gelingt noch präziser. --DePiles (Diskussion) 14:09, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es befindet sich auf den aktuellen Seiten des Amtes, die Strohmänner über die Erstellung dieses augenscheinlich nicht überholten Beitrags sind hier irrelevant. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 19:35, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es geht ja gemeinsam um eine Verbesserung des Artikels im Sinne einer Aktualisierung, im Sinne der NPOV und im Sinne klarer Belege. Daher etwas detaillierter und gerne auch mit der Strohmannmetapher:
Der Status der Nicht-Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2023 ist eindeutig. - kein Strohmann!
Der Status des 2018 veröffentlichten und seither nicht mehr redigierten Textes auf der Website ist ebenfalls eindeutig: Es ist der exakte Wortlaut des Verfassungsberichtes von 2017: https://www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/vsb_2017_barrierefrei.pdf . Der aber ist durch den späteren Verfassungsbericht überholt. - nur noch ein Strohmann!
Falls das nicht reicht, noch ein paar Bemerkungen zur Erläuterung des ausschließlich historischen Quellenwerts des fraglichen Textes: Der Struktur der Website nach gehört der Text zur Außendarstellung eines Aufgabenbereichs der Behörde. Bei Anlage der Website im Juli 2018 wurde der Inhalt des vorangegangenen Verfassungsberichts von 2017 im Wortlaut hierhin kopiert. Den rechtlich verbindlichen Verfassungsschutzbericht wollte und konnte die Website offensichtlich schon damals weder ergänzen, noch substituieren. Ein Indiz für das bereits 2018 abgelaufene Verfallsdatum des Textes gibt der Text selbst, da in ihm ein Datum ohne Jahreszahl angegeben ist: "So bezeichnete er bei einer PEGIDA-Demonstration am 7. Februar in Chemnitz alle Muslime als Faschisten." Demnach rechnete man schon 2017 beim Verfassen nicht damit, dass jemand diesen Text 2024 für aktuell halten könnte, und hat seither offenbar auch keine Überprüfung eines möglichen Fortgeltens oder Nicht-Fortgeltens des Textes auf der Website mehr vorgenommen. Stichproben bei archive.org legen nahe, dass auch die gesamte Domaine https://www.verfassungsschutz.bayern.de/weitere_aufgaben seit damals nicht mehr gepflegt wurde.
Angesichts der Sacheklärung müßte man den Strohmann mangels aktueller Relevanz also eigentlich ersatzlos streichen. In der Einleitung halte ich das im Sinne aller Wikipedia-Prinzipien auch für geboten. Gerade für diejenigen, die sich irgendwie zu dem veralteten Text auf der Website der Behörde verirren, ist es aber möglicherweise sinnvoll, den Sachverhalt in dem entsprechenden Kapitel des Artikels noch für eine Übergangszeit detailliert zu erläutern. Habe im Artikel entsprechend formuliert.
Meinerseits habe ich auch den whitewashing- und Strohpuppenverdacht mit AGF gelesen. Hoffe aber, mit den (arg) langen Überlegungen, sind auch diese ausgeräumt. --DePiles (Diskussion) 00:30, 27. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
So ist es präziser, ja. --2A02:908:1347:800:811:8817:17AC:5042 02:05, 27. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Dazu, ob Stürzenberger weiterhin vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet wird und von wann bis wann er beobachtet wurde, finde ich bislang keine validen Quellen. Ich habe dies daher gegen die valide Information seiner Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht ausgetauscht. Wenn es valide Quellen zur Dauer der Beobachtung gibt, wäre es richtig, dies einzufügen. --DePiles (Diskussion) 14:23, 26. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Erwähnung alter Strafverfahren vs. Persönlichkeitsschutz[Quelltext bearbeiten]

Verschiedentlich wurde von anderen Nutzern an dem Artikel "ideologische Schlagseite" etc. kritisiert. In den vergangernen Tagen habe ich mich daher darum bemüht, den Artikel im Sinne von NPOV zu verbessern.

Unter Hinweis auf die Wikipediavorgaben zu Persönlichkeitsrechten (Wikipedia:Artikel über lebende Personen) habe ich hierzu zuletzt aus der Einleitung die Erwähnung von alten rechtskräftigen Verurteilungen (2013, 2015) auch angesichts der üblichen Tilgungsfristen solcher Vorstrafen sowie aus dem Unterkapitel "Strafverfahren" den Hinweis, es hätten 2015 "drei Vorstrafen" vorgelegen (von denen dann den sonstigen Belegen des Artikels nach offenbar höchstens eine rechtskräftig wurde) gelöscht. Das blieb nicht unwidersprochen. Einige Stunden später hat "Sänger" diese Änderungen rückgängig gemacht. Auf die Begründung der Löschung mit den Wikipedia-Vorgaben zu Persönlichkeitsrechten ging "Sänger" dabei nicht ein. Begleitet wurde die Rückgängigmachung durch die erneute Bezeichnung meiner Arbeit an NPOV als "Weißwaschungsversuch" (zudem erfolgte eine anonyme Vandalismusmeldung wegen "whitewashings").

Zur Fokussierung auf die offensichtlich strittige Sachfrage möchte ich allen an der Artikelqualität Interessierten eine Diskussion zur Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und der Frage eines dem entgegenstehenden öffentlichen Interesses vorschlagen und eröffne hierzu einen neuen Abschnitt.

Meine Überlegungen zur Sache: Meine Löschung diente einzig der Artikelqualität (hier: Achtung von Persönlichkeitsrechten, Aktualität, NPOV). Sie ist in der Zusammenfassung durch Verweis auf 'Wikipedia:Artikel über lebende Personen' begründet.

Zur Berichterstattung über Straftaten wird dort der rechtliche Anspruch auf "Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft nach dem Ende seiner Strafe" betont und erläutert, dass "das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zwar bei einer aktuellen Berichterstattung über die Straftat noch Vorrang haben" kann. "... nach Abschluss des Falls, wenn „die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert“ wurde, sei jedoch in der Regel ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht mehr gerechtfertigt."

Wie in der Zusammenfassung der Änderung erläutert, geht es um ein elf Jahre altes (2013; Tilgungsfrist im Bundeszentralregister wohl drei Jahre) und ein neun Jahre altes Urteil (2015; Tilgungsfristen im österreichischen Strafregister wohl 5 Jahre), dessen Bewährung zudem vor sechs Jahren (2018) abgelaufen ist. Zudem wurde aus demselben Grund ein Satz gelöscht, der den Eindruck erweckte, es gebe immer noch (wie für 2015 behauptet) drei Vorstrafen, obwohl - soweit anhand der Belege nachvollziehbar - offenbar nur zwei der damals eingerechneten rechtskräftig geworden sind.

Zumindest in der Einleitung dürfte die Erwähnung von Vorstrafen, die den einschlägigen rechtlichen Vorgaben entsprechend seit vielen Jahren aus dem bundesdeutschen Strafregister das eine und aus dem österreichischen das andere getilgt sein dürften, auch den Wikipedia-Vorgaben entsprechend vermutlich nicht mehr als "aktuelle Berichterstattung über die Straftat" legitimiert und demnach "ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht mehr gerechtfertigt" sein. Sofern sich keine neuen Gründe dafür finden, hier die Persönlickeitsrechte zu verletzen, halte ich es sogar für dringlich, diese Angaben zumindest an dieser Stelle zu löschen, um sich nicht seinerseits strafbar zu machen.

Darüber, ob die Erwähnung der vielen aufgeführten Strafverfahren gegen Stürzenberger (das letzte vor fünf Jahren), die eingestellt wurden oder in denen Stürzenberger freigesprochen wurde, sowie die Erwähnung der beiden, die mit einer rechtskräftigen Verurteilung endeten (das letzte vor neun Jahren), aber üblicherweise wohl längst aus dem Strafregister getilgt sein dürften, in dem Unterkapitel "Strafverfahren" den Wikipedia-Vorgaben zur Achtung von Persönlichkeitsrechten widerspricht, wäre meiner Einschätzung nach eine Diskussion (idealerweise auch unter Beteiligung von presserechtlich versierten Nutzern) sinnvoll. Dabei wäre dann wohl zwischen Persönlichkeitsrechten und dem ebenfalls in den Wikipedia-Vorgaben erwähnten öffentlichen Interesse abzuwägen ("In Biografien sollten Straftaten und Verurteilungen nicht erwähnt werden, wenn kein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich der Person besteht bzw. wahrgenommen wird, also kein das Persönlichkeitsrecht überwiegendes, dauerhaftes öffentliches Interesse daran besteht.")

Neben dem NPOV und dem öffentlichen Informationsinteresse gehört selbstverständlich auch die Achtung von Persönlichkeitsrechten zu den Qualitätsmerkmalen von Wikipediaartikeln. Allen an der Artikelqualität Interessierten möchte ich daher meinerseits eine sachliche Diskussion zu dieser Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und der Frage eines dem entgegenstehenden öffentlichen Interesses vorschlagen.

Ich selbst tendiere dabei derzeit im Sinne der Überschrift des entsprechenden Kapitels der Wikipedia-Vorgaben zu einem Vorrang der Persönlichkeitsrechte: "Im Zweifel für die Privatsphäre". Aber möglicherweise übersehe ich dabei ja gewichtige Gegenargumente. --DePiles (Diskussion) 13:37, 4. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, im vorliegenden Fall verjährte Vorstrafen nicht mehr zu erwähnen.
Es gibt allerdings ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu einem konkreten Fall, woraus ich hier zitieren möchte:
https://www.cmshs-bloggt.de/tmc/presserecht/bverfg-kein-recht-auf-vergessen-bei-aktueller-berichterstattung-ueber-lange-zurueckliegende-fehltritte-eines-prominenten-unternehmers/
"Für die Erwähnung lange zurückliegender biografischer Einzelheiten im Rahmen einer aktuellen Berichterstattung formuliert das BVerfG zunächst einige allgemeine Aspekte, die im Rahmen der Abwägung zwischen dem Berichterstattungsinteresse des Mediums und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zu berücksichtigen sind. Ein mögliches Abflauen des Berichterstattungsinteresses sei zwar denkbar, es lasse sich aber nicht allein aus dem zeitlichen Abstand zum Ereignis als solchem ableiten, sondern sei bei einer neuerlichen Berichterstattung anhand deren Anlasses zu bemessen. Anderenfalls könnte man über frühere Fehltritte öffentlich bekannter Personen regelmäßig gar nicht mehr berichten, wodurch ein gesamtes journalistisches Genre, nämlich Persönlichkeitsportraits und Biografien Prominenter, unzulässig oder zu einem Ort einseitig von den Betroffenen gesteuerter Selbstdarstellung würde. Ferner sei das Verhalten der betroffenen Person von maßgeblicher Bedeutung; wer aktiv in die Öffentlichkeit trete und dort kontinuierlich präsent sei, könne nicht in derselben Weise verlangen, dass sein früheres Verhalten nicht mehr öffentlich erörtert werde, wie eine Privatperson, die die Öffentlichkeit nicht gesucht habe." --BitterLemon2021 (Diskussion) 13:58, 4. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Da er a) die Öffentlichkeit sucht und in ihr steht, und b) die Strafen einschlägig für genau diese "Öffentlichkeitsarbeit" waren, hielte ich in diesem Zusammenhang ein unter den Teppich kehren der eindeutigen juristischen Beurteilungen seines Wirkens für reine Weißwäscherei.
Es geht hier schließlich nicht um irgendwelche Verkehrsdelikte oder Ladendiebstahl sondern um integrale Bestandteile seines Hauptwirkens. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:07, 4. Mai 2024 (CEST)Beantworten
(BK) Die enzyklopädische Faustregel lautet: Hängt das Strafverfahren mit dem Relevanzgrund zusammen, wird es genannt, sonst verjährt es. Beispiel 1: Schauspieler begeht Fahrerflucht - verjährt. Beispiel 2: Späterer Minister für Verkehr fährt besoffen jemanden tot - verjährt (enzyklopädisch) nicht. - Gruß --Logo 14:11, 4. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Ah, Wiesheu war das, ich dachte Tandler, denn ist der nur so besoffen gefahren, wie fast alle CSU-Minister damals (die Titanic führte damals eine Promillehitliste von denen). Aus seinem Artikel müsste gem. der Argumentation hier die Zwickaffäre gestrichen werden. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:16, 4. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Vielen Dank meinerseits an 'BitterLemon2021' für die Erklärung "Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, im vorliegenden Fall verjährte Vorstrafen nicht mehr zu erwähnen." Vielen Dank aber auch für den klärenden Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Daraus wird ja zweierlei deutlich: 1) Der Weg des Falles durch die Instanzen zeigt, dass es hier um eine komplexe Abwägung zwischen dem Berichterstattungsinteresse des Mediums (hier also Wikipedia) und dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen geht. 2) Das Urteil legt fest, dass für diese Abwägung das Verhalten der betroffenen Person von maßgeblicher Bedeutung ist.
Vielen Dank zudem an 'Logo' für die Konkretisierung der aus 2) folgenden 'enzyklopädischen Faustregel'. Sehe ich es richtig, dass sich daraus für den Artikel folgendes ergäbe?
a) Verurteilung von 2013 wegen Beleidigung eines Polizisten - Strafverfahren hängt nicht mit dem Relevanzgrund zusammen und wird daher nicht mehr genannt.
b) Verurteilung 2015 in Österreich wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren - Strafverfahren hängt mit dem Relevanzgrund zusammen und wird daher genannt.
Aus der von mir zitierten Wikipedia-Vorgabe mit dem Ausschluss, "in Biografien (...) Straftaten und Verurteilungen (zu erwähnen), wenn kein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich der Person besteht," macht die Faustregel allerdings eine Soll-Vorgabe. Gibt es dazu an anderen Stellen der Wikipedia-Vorgaben evtl. etwas Verbindliches? --DePiles (Diskussion) 16:48, 4. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Die Beamtenbeleidigung fand auch in direktem Zusammenhang einer seiner Hasskampagnen statt, sollte also auch bleiben. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 17:16, 4. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Der nunmehr behauptet "direkte Zusammenhang mit seinen Hassreden..." ist von der Quelle im Artikel so nicht belegt. Zudem sollte man den aus der Quelle ersichtlichen Kontext der konkreten Beleidigung, eine in Bayern und anders wo durchaus häufiger, wenngleich nicht zwingend als Beleidigung, anzutreffende Unmutsäußerung bedenken. Auch nach dem zitierten Urteil BVerfG ist dies stets abzuwägen und zu beachten und gerade bei den hier betroffeneren Persönlichkeitsrechten besonders zu würdigen. Zumal es sich nicht um eine vergängliche Zeitungsberichtserstattung handelt sondern um eine überdauernde Nennung in der Wikipedia. Daher ist diese zudem längst getilgte Vorstrafe und erlassene Vorstrafe, die wohl auch nur durch die folgende weitere Verurteilung als Vorstrafe ins polizeiliche Führungszeugnis nachträglich aufgenommen wurde (Geldstrafen unter 90 Tagessätzen werden bei Ersttätern zunächst nicht eingetragen). Von daher bitte zumindest diese Vorstrafe rausnehmen. MfG Triomint Triomint69 (Diskussion) 08:12, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Mein angegebener Beleg ist von vorne aus dem Artikel, von genau der Stelle. Er hat bei einer seiner Hassreden gegen die Polizei gepöbelt und wurde dafür verknackt. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 08:14, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Hm, sorry, aber ich stehe wohl auf dem Schlauch, aber in der Einleitung ist die Beleidigung nicht belegt und nicht bequellt und im Artikel nur unter der von mir genannten Fußnote Nr. 57.
Im Übrigen könnte man in der Einleitung z. B. neutraler, wenngleich ohne die Vorstrafe der Beleidigung, formulieren: "... ist im Zusammenhang mit seiner islamfeindlichen politischen Grundeinstellung vorbestraft..." und dies dann im Artikel weiter ausführen. So hat es, wenngleich die politischen Überzeugungen dieses Menschen und ich sein Tun definitiv nicht teile, eine Prankerwirkung. Dies wäre vergleichbar mit der Headl8ne in einer Tageszeitung und muss auch im Einzelfall betracht werden, deswegen sind solche Entscheidungen stets Einzelfälle und das Urteile nicht immer vergleichbar, sondern geben nur den grundgesetzlichen Rahmen vor. Die Beamtenbelidgung betraf übrigen ein bekanntes Zitat mit der Abkürzung "LmaA" und war nach der Auflösung, der zitierten Quelle nach, bei einer aufgelösten und nicht angemeldeten Gegenkundgebung, sprich Störung einer anderen Demo, im Weggehen und zudem in Bayer (Juristen nennen das "Nord-Süd-Gefälle " im Hinblick auf das strafrechtliche Sanktionsverhalten der dortigen Gerichte) gefallen... Dies ist von der Quelle belegt und ist halt kein direkter Zusammenhang mit seinen sonstigen und mE nicht vertretbaren Hassreden. Oder übersehe ich da was? Und nur zur Klarstellung: Ich teile die Ansichten der Artikelperson in keiner Weise und lehne sie mit Überzeugung und aufgrund meiner humanistischen Überzeugung gänzlich ab. MfG Triomint Triomint69 (Diskussion) 08:40, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten
In der Einleitung wird gar nichts belegt, die Belege stehen unten im Text an den Stellen, die in der Einleitung zusammengefasst werden. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 08:42, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten
@Sänger: Also nochmal und letztmalig: In der Einleitung sind zwei Vorstrafen erwähnt, davon einmal die Beleidigung und zwar wie üblich nicht bequellt. Soweit so richtig.
Im Artikel selbst unter dem Abschnitt Strafverfahren oder so ähnlich ist die Beamtenbeleidigung (Geldstrafe von 800,00 € ) neben anderen anderen und auch der in Einleitung erwähnten Vorstrafe erwähnt . Mir geht es hier geht nur um die Beamtenbeleidigung und die ist, wie dargelegt nur einmal bequellt, (Fußnote Nr. 57) und im Artikel nicht relevant., da sie insbesondere den von dir behaupteten "direkten Zusammenhang" nicht hergibt. MfG Triomint Triomint69 (Diskussion) 08:54, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Alle im Artikel aufgeführten Strafverfahren stehen in einem unmittelbaren Bezug zu den politischen Aktivitäten von Herrn Stürzenberger. Ganz überwiegend geht es um Tatvorwürfe im Zusammenhang mit Versammlungsgeschehen und im Übrigen um Internetpublikationen. Wie sich aus den Quellen ergibt, ist jedes der genannten Verfahren medial rezipiert worden. Vor diesem Hintergrund kann ich nicht erkennen, dass die Verfahren nicht (mehr) relevant wären: Sie alle betreffen die öffentlichen Wahrnehmung jener Tätigkeit von Herrn Stürzenberger, die ihn überhaupt erst enzyklopädisch relevant macht. Eine Akzessorität zu Verjährungs- oder Tilgungsfristen erscheint wenig sinnvoll. Ungeachtet dessen halte ich es nicht für erforderlich, die Strafverfahren bereits in der Artikeleinleitung zu erwähnen. Die jetzige Fassung ist jedendfalls falsch, denn Herr Stürzenberger wurde mitnichten nur zweimal rechtskräftig verurteilt. --MephistoGF (Diskussion) 11:52, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Sehe ich ähnlich. Wobei nur zwei oder drei Verurteilungen rechtskräftig sind, wenn ich jetzt nicht irre. --2A02:908:1347:800:4174:8788:C1C4:6A6B 23:09, 5. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Strafverfahren II[Quelltext bearbeiten]

Zum Tatzeitpunkt hatte Stürzenberger bereits drei einschlägige Vorstrafen. Das steht unten im Fließtext. Laut Einleitung wurde er bloß zweimal rechtskräftig verurteilt, einmal davon in Österreich. Also sind die "drei einschlägigen Vorstrafen" nicht rechtskräftig oder? --2A02:908:1347:800:248F:FA19:7432:535E 15:05, 7. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Er hat wohl deutlich mehr rechtskräftige Vorstrafen. Aufgrund der Quellenlage kann als gesichert gelten, dass er im Dezember 2017 allein wegen Volksverhetzung dreimal rechtskräfitg vorbestraft war. Dass da noch einiges oben drauf kommt, dürfte auf der Hand liegen, lässt sich aber nicht belegen. Formulierungen die darauf hindeuten er sei (Stand: heute) lediglich dreimal (oder gar nur zweimal) vorbestraft sollten raus. Die genaue Zahl seiner Vorstrafen ist nicht bekannt, aber sicherlich höher. --MephistoGF (Diskussion) 20:30, 9. Mai 2024 (CEST)Beantworten
Danke für deinen Beitrag. Er selbst sagte nämlich mal (so vor ein oder zwei Jahren), dass er bloß zweimal rechtskräftig verurteilt wurde. In einem Fall berichtete er beispielsweise was aus Bremen. Er hätte Koranverse zitiert und die Staatsanwaltschaft Bremen hätte ihn deswegen angeklagt. --2A02:908:1347:800:61CB:B008:D0AF:A603 03:13, 10. Mai 2024 (CEST)Beantworten