Michael Stürzenberger

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Michael Stürzenberger (2018)

Michael Johannes Stürzenberger (* 28. September 1964 in Bad Kissingen) ist ein deutscher Webvideoproduzent, Blogger und politischer Aktivist.

Von 2013 bis 2022 führte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz Stürzenberger im Verfassungsschutzbericht in dem Kapitel „Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“ auf, die sich „auch außerhalb des Rechtsextremismus“ als „neue, eigenständige Extremismusform“ etabliert habe. Der Verfassungsschutzbericht 2023 nennt Stürzenberger und diese Extremismusform nicht mehr.

Stürzenberger war Bundesvorsitzender der inzwischen selbstaufgelösten Kleinpartei Die Freiheit, ist regelmäßiger Autor im islamfeindlichen Blog Politically Incorrect (PI), Mitglied der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) und Aktivst der Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (Pegida). Stürzenberger wurde zweimal rechtskräftig verurteilt (Beleidigung eines Polizisten; Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren).

Leben

Michael Stürzenberger wurde 1964 in Bad Kissingen geboren. Von 1984 bis 1988 studierte er Politologie und Geschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München,[1] schloss das Studium jedoch nicht ab und war anschließend als Journalist tätig.[2]

2003 bis 2004 war Stürzenberger Pressesprecher der Münchner CSU unter Monika Hohlmeier.[3] Als prägendes Ereignis führt Stürzenberger den Tod seines damaligen Parteifreunds Ralph Burkei bei den islamistischen Terroranschlägen von Mumbai 2008 an.[2] Im Jahr 2011 trat er aus der CSU aus, einem Parteiausschluss zuvorkommend.[4][1]

Im selben Jahr wurde er zunächst als Beisitzer in den bayerischen Landesvorstand der Partei „Die Freiheit“ gewählt.[1] Ein Artikel in der taz von 2012 berichtet, Stürzenberger habe in einem Beitrag für PI-News später gefordert, dass Muslime, die ihrem Glauben nicht abschwörten, zur Ausreise gezwungen werden müssten. Der bayerische Landesverband habe ihn daraufhin seines Amtes im Landesvorstand und als Pressesprecher enthoben, da er gegen den Parteigrundsatz der Glaubensfreiheit verstoßen habe. Er sei dann aber Landesvorsitzender der Partei in Bayern geworden.[5] Im Dezember 2011 wurde Stürzenberger in den Bundesvorstand gewählt. Seine Wahl führte aufgrund seiner radikal islamfeindlichen Haltung zu Rück- und Austritten mehrerer Landesvorstände und vieler Mitglieder.[6] Im Jahr 2013 wurde er zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden und im Dezember 2013 als Nachfolger von René Stadtkewitz zum Bundesvorsitzenden der Partei gewählt.

Stürzenberger gilt darüber hinaus als führender Kopf der Münchner Ortsgruppe von PI, die vom bayerischen Innenministerium 2013 als verfassungsfeindlich eingestuft wurde.[7]

Politische Aktivitäten

Bürgerbegehren gegen das Zentrum für Islam in Europa

Stürzenberger bei einer Unterschriftensammlung (2013)

Stürzenberger warb seit Oktober 2011 für einen Bürgerentscheid gegen das Zentrum für Islam in Europa (ZIE-M), eine von dem mazedonischen Imam Benjamin Idriz vorgeschlagene Moschee mit angeschlossenem Islamzentrum in München. Girokonten, über die Stürzenberger Spenden für das Bürgerbegehren sammelte, wurden ihm unter anderem von der Stadtsparkasse München und der Münchner Bank gekündigt. Die Münchner Bank begründete diesen Schritt damit, dass Stürzenbergers Vorgehen gegen die genossenschaftlichen Grundsätze des Institutes verstoße und sie nicht in einem Atemzug mit Aktionen genannt werden wolle, die die Menschenwürde verletzten und das friedliche Miteinander von Menschen unterschiedlicher Herkunft bedrohten.[8]

Im September 2014 reichte Stürzenberger nach eigenen Angaben über 60.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren beim Kreisverwaltungsreferat München ein.[9] Obwohl er mehr als die 32.736 nötigen Unterschriften gesammelt hatte, hielt das Direktorium der Landeshauptstadt München das Bürgerbegehren für unzulässig. Die vertretungsberechtigten Personen waren nach Ansicht der Stadt nicht hinreichend identifizierbar und der Bürgerwille würde aufgrund mehrerer unzutreffender Tatsachenbehauptungen in der Begründung verfälscht. Ferner sei die Fragestellung unbestimmt gewesen und habe die Glaubensfreiheit verletzt.[10] Der Münchner Stadtrat erklärte das Bürgerbegehren aus diesen Gründen für unzulässig.[11] Eine Klage Stürzenbergers gegen diese Entscheidung wies das Verwaltungsgericht München im November 2015 ab.[12] Im Mai 2016 begann Stürzenberger erneut damit, Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen das von Idriz geplante Islamzentrum zu sammeln.[13] Die Pläne für das Zentrum wurden Ende Juni des Jahres jedoch aufgrund fehlender finanzieller Mittel ohnehin aufgegeben.[14]

Beteiligung an Wahlen

Stürzenberger trat für Die Freiheit als Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Bayern 2013 an. Seine Partei erhielt 6024 Zweitstimmen und erreichte 0,1 % der Stimmen. Als Direktkandidat im Stimmkreis München-Bogenhausen erhielt Stürzenberger 0,4 % der Erststimmen.[15] Stürzenberger kandidierte erfolglos bei der Kommunalwahl in München 2014 für den Stadtrat und das Amt des Oberbürgermeisters, nachdem er die notwendigen Unterstützungsunterschriften gesammelt hatte.[16] Seine Kandidatur wurde von den Republikanern und der Bürgerbewegung pro München, die selbst keinen Kandidaten gestellt hatte, unterstützt.[17] Die Freiheit verpasste mit 0,6 % den Einzug in den Münchner Stadtrat,[18] während Stürzenberger bei der Wahl zum Oberbürgermeister 0,5 % der Stimmen erhielt.[19]

Beteiligung an sonstigen Aktionen

Stürzenberger trat Mitte November 2014 auf der zweiten Kundgebung der Gruppierung Hooligans gegen Salafisten in Hannover als Redner auf.[20] Er warnte hierbei vor einer seiner Auffassung nach stattfindenden Islamisierung Deutschlands und hielt den Koran hoch, während Teilnehmer „Anzünden“ skandierten.[21] Politiker der Partei Bündnis 90/Die Grünen werten den Auftritt bei der Gruppierung, der Neonazismus vorgeworfen wird, als endgültigen Schritt Stürzenbergers in den Rechtsradikalismus.[22]

Anfang 2015 gehörte Stürzenberger zu den Mitorganisatoren von Kundgebungen eines Münchner Ablegers der Dresdner Organisation Pegida.[23][24] Am 12. Januar 2015 nahm er neben zahlreichen NPD-Funktionären und anderen bekannten Neonazis wie André Eminger, einem Angeklagten im NSU-Prozess, Philipp Hasselbach und zwei verurteilten Mittätern des 2003 geplanten Anschlags auf die Münchener Synagoge an einem von diesem Ableger veranstalteten Demonstrationszug teil.[25] Im Oktober 2017 trat Stürzenberger bei der Dresdner Pegida-Kundgebung anlässlich des dreijährigen Bestehens der Bewegung als Redner auf und ließ Burka-Trägerinnen mit Koransuren auf die Bühne kommen. Die Welt bewertete diesen Auftritt als „islamfeindliches Kasperletheater“.[26] Er sprach am 7. November 2018 in Hamburg auf einer „Merkel muss weg“-Kundgebung mit 72 Teilnehmern. 2000 Gegendemonstranten protestierten gegen die Veranstaltung.[27]

Bei einer Kundgebung am 10. September 2022 in München deutete Stürzenberger in einem Redebeitrag den Terroranschlag auf die Olympischen Spiele in München 1972 in den ersten Anschlag des „Politischen Islam“ um.[28]

Positionen

Bekämpfung des Islam

Inhaltlich wendet sich Stürzenberger in seinen Texten und Reden „fast ausschließlich gegen den Islam, der für ihn keine Religion, sondern Ideologie ist“, summierte der Journalist Bernd Kastner 2014 in der Süddeutschen Zeitung.[29] Dies findet auch Ausdruck in seiner parteipolitischen Arbeit und Zugehörigkeit.

Die Partei „Die Freiheit“ wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung als rechtspopulistische Partei mit anti-islamischen Tendenzen eingeschätzt; sie selbst ordnete sich als bürgerlich-liberal ein.[30][31] Stürzenberger gilt als islamfeindlich, er selbst bezeichnet sich als Islamkritiker. Er engagiert sich vehement gegen den Bau von Moscheen in Deutschland.[32][33] Der deutschen Politik wirft er vor, dass sie die Gefahren, die aus dem Islam entsprängen, nicht ernst nehme. Er vergleicht den Koran mit Adolf Hitlers Mein Kampf.[34] Er setzt dabei den Islam mit dem Nationalsozialismus gleich.[35] Den Nationalsozialismus bezeichnet Stürzenberger als „linke Bewegung“ und behauptet, dass es Parallelen zwischen der nationalsozialistischen Verfolgung politischer Gegner und dem bundesdeutschen „Kampf gegen Rechts“ gebe. Im Hinblick auf Stürzenberger äußerten 2014 Alexander Häusler und Rainer Roeser: „Hinter der rechten Islamkritik verbergen sich die klassischen extrem rechte Anfeindung linker Gerechtigkeits- und Gleichheitsvorstellungen und die rassistische Anfeindung multikulturell verfasster Einwanderungsgesellschaften.“[36] Im Herbst 2020 sagte Stürzenberger in einem Video, dass er die Gültigkeit rechtsstaatlicher Prinzipien für Menschen muslimischen Glaubens außer Kraft setzen und sie – „als ultima ratio“ – in Umerziehungslager stecken wolle, falls sie sich nicht an einer von ihm geforderten „Entschärfung des politischen Islams“ beteiligten. Dabei verwies er auf das Beispiel China.[37]

Migranten

Im Juni 2015 bezeichnete Stürzenberger mit Blick auf Flüchtlinge die „meisten von denen“ als „Glücksritter“, die „hier in die Sozialsysteme rein[wollten]“ und glaubten, sie könnten „hier schön leben […] auf unsere Kosten“.[38]

Beziehung zu Susanne Hirzel

Stürzenberger beruft sich auf Susanne Hirzel, die der Weißen Rose angehört hatte, die er kurz vor Hirzels Tod 2012 mit dieser neu gegründet habe.[39] Susanne Hirzel war wie ihr Bruder Hans Hirzel um die Jahrtausendwende bei den Republikanern politisch aktiv und vertrat geschichtsrevisionistische Thesen. 2010 gab sie PI ein Interview und engagierte sich aktiv in der BPE.[40][41][42] Die Nutzung des Namens Weiße Rose für seine Aktivitäten rief bei Nachfahren der Gruppe und der Weiße Rose Stiftung 2013 Empörung hervor.[43]

Israel und Holocaust

Stürzenberger bezeichnet sich als pro-israelisch; diese Selbstdarstellung kritisierte der Journalist Jörg Lau 2012 in „Die Zeit“ als „Kostümierung“.[44] Marian Offman, Kommunalpolitiker (SPD) und Mitglied im Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, bezeichnete Stürzenberger 2014 als „antijüdisch“, da sich dieser gegen das Schächten und die Zirkumzision ausspreche.[45]

Aussagen eines ehemaligen Parteifreundes, der vom Amtsgericht München einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung erhielt, weil er den Holocaust leugnete, nahm Stürzenberger 2014 gegenüber der Abendzeitung mit den Worten in Schutz, dieser habe „lediglich die Thematik der Schuldenlast ansprechen“ und auf deren „Instrumentalisierung“ hinweisen wollen.[46]

Verhältnis zur NPD und anderen rechtsextremen Organisationen

Stürzenberger lobte 2014 den NPD-Politiker und Stadtrat der Bürgerinitiative Ausländerstopp Karl Richter für dessen Unterstützung des Bürgerbegehrens gegen das Zentrum für Islam in Europa.[47] Bei den Münchner Pegida-Protesten Anfang 2015 demonstrierte Stürzenberger mit mehreren Anhängern von NPD und freien Kameradschaften. Stürzenberger behauptete, er habe nicht mitbekommen, dass Rechtsextremisten an dieser Demonstration teilnahmen, und erklärte: „Wir sind gegen jede Form von Extremismus.“[25][48] Seit 2018 äußerte sich Stürzenberger häufiger positiv zur rechtsextremen Identitären Bewegung und insbesondere zu Martin Sellner. An einer am 13. April 2020 live auf YouTube übertragenen Videokonferenz unter dem Titel „2. Virtueller Pegida-Spaziergang“ nahmen Stürzenberger und Sellner gemeinsam teil.[49]

Russischer Überfall auf die Ukraine

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 bezog Stürzenberger Position für die Ukraine und kritisierte die politischen Zustände in Russland. Den Verteidigungskampf der Ukraine verknüfte er auch mit seinen eigenen islamfeindlichen Bestrebungen und sagte, diesen „Freiheitskampf“ werde man hier „in einigen Jahrzehnten möglicherweise auch führen müssen“, wenn es „gleiche Annektions-Ansprüche von einer anderen Seite“ geben werde, „die dann einen beträchtlichen Bestandteil an der Gesellschaft in unserem Land“ ausmachen werde.[50]

Rechtsstreitigkeiten

Stürzenbergers politische Aktivitäten, insbesondere die Unterschriftensammlung gegen das Zentrum für Islam in Europa, waren wiederholt Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.

Auflagen zu Versammlungen

Ab Juni 2013 erteilte das Kreisverwaltungsreferat München Stürzenberger als Versammlungsleiter der Kundgebungen seiner ehemaligen Partei Die Freiheit Auflagen, wonach die Redezeit bei Versammlungen auf Blöcke von maximal 10 Minuten beschränkt war, zwischen denen eine Pause von mindestens 10 Minuten einzuhalten war. Ferner wurde die zulässige Lautstärke des bei Reden genutzten Megaphons auf 85 Dezibel beschränkt und das Fotografieren opponierender Versammlungsteilnehmer und Unbeteiligter ohne deren Einwilligung verboten. Eine Klage von Die Freiheit vor dem Verwaltungsgericht München gegen diese Auflagen scheiterte.[51][52] Eine Berufung hiergegen wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen.[53][54]

Strafverfahren

Im September 2011 zeigte Michael Stürzenberger auf einer Kundgebung ein Plakat mit einem Foto des NS-Funktionärs Heinrich Himmler. Neben dem Bild Himmlers war ein angebliches Zitat von ihm („Der Islam ist unserer Weltanschauung sehr ähnlich“) abgedruckt. Gegen Stürzenberger wurde daraufhin ein Strafbefehl wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erlassen. Nachdem er gegen diesen Rechtsmittel eingelegt hatte, wurde er am 13. Mai 2013 vom Amtsgericht München[55] sowie am 29. Oktober 2014 vom Landgericht München I freigesprochen. Am 7. Mai 2015 hob das Oberlandesgericht München das Urteil der Vorinstanz auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.[56]

Im Juli 2013 wurde Stürzenberger wegen Beleidigung gegenüber einem Polizisten zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt.[57]

Im Dezember 2013 wurde gegen Stürzenberger ein Strafbefehl erlassen, da er bei Kundgebungen insgesamt acht Mal seine Redezeit überschritten und damit gegen Versammlungsauflagen verstoßen haben soll. Stürzenberger legte hiergegen Einspruch ein.[58]

Anfang Oktober 2014 wurde er vom Amtsgericht München wegen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt. Anlass war ein Artikel von Stürzenberger auf PI-News, in dem er den Islam als „Krebsgeschwür“ bezeichnet hatte.[59][60] Am 14. Februar 2017 sprach das Landgericht München I ihn in einer Berufungsverhandlung frei.[61] Am 6. Oktober 2017 bestätigte das Oberlandesgericht München dieses Urteil und verwarf damit eine Revision der Staatsanwaltschaft.[62]

Weil Stürzenberger im Frühjahr 2015 bei einer Pegida-Kundgebung in Graz geäußert hatte, dass jeder Muslim ein potentieller Terrorist sei, verurteilte ihn das Straflandesgericht Graz im November 2015 wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 960 Euro.[63]

Im August 2017 wurde Stürzenberger vom Amtsgericht München wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Stürzenberger hatte nach Überzeugung des Gerichts in sozialen Netzwerken den Islam als faschistische Ideologie bezeichnet und dazu ein Foto veröffentlicht, das einen Mann mit Hakenkreuzarmbinde zeigt.[64] Am 8. Dezember 2017 sprach das Landgericht München I Stürzenberger von beiden Vorwürfen frei.[65]

Stürzenberger wurde am 8. Dezember 2017 vom Amtsgericht Duisburg wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro bei 120 Tagessätzen verurteilt. Er hatte demnach bei einer Pegida-Veranstaltung im Jahre 2015 unter anderem von einer „Invasion“ aus dem islamischen Raum gesprochen. Zum Tatzeitpunkt hatte Stürzenberger bereits drei einschlägige Vorstrafen.[66] In der Berufungsinstanz wurde dieses Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt.[67]

Das Amtsgericht Fürth verurteilte Stürzenberger im Juli 2019 erstinstanzlich wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro. Stürzenberger hatte auf einer Kundgebung das Kennzeichen eines von ihm eingesetzten Kraftfahrzeuges abgedeckt.[68] Dieses Verfahren stellte das Landgericht Nürnberg gemäß § 153 Abs. 2 StPO ein.[69]

Einstufung durch den Verfassungsschutz

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtete bzw. beobachtet Stürzenberger seit März 2013.[70] Von 2013 bis 2022 führte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz Stürzenberger im Verfassungsschutzbericht wegen „Verfassungsschutzrelevanter Islamfeindlichkeit“ auf, die sich „auch außerhalb des Rechtsextremismus“ als „neue, eigenständige Extremismusform“ etabliert habe.[71]

Der Verfassungsschutzbericht 2023 erwähnt Stürzenberger und diese Extremismusform nicht mehr.[72] Auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz und findet sich allerdings noch die Formulierung, Stürzenberger sei „weiterhin die zentrale Figur der verfassungsschutzrelevanten islamfeindlichen Szene in Bayern“, hetze pauschal gegen den Islam und die Muslime und habe diese bei einer Demonstration pauschal als „Faschisten“ bezeichnet,[73] die 2018 wörtlich aus dem Verfassungsschutzberichts von 2017[74] dorthin kopiert und seither nicht mehr angepasst wurde.[75]

In Verfassungsschutzberichten anderer Bundesländern des Bundes wurden und werden Stürzenberger und die BPE nicht erwähnt.[76]

Den von Stürzenberger geführten bayerischen Landesverband der Freiheit, der sich 2016 auflöste, und die mit Stürzenberger eng verbundene Münchener Ortsgruppe von PI stufte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz in der „Verfassungsschutzinformation Bayern“ für das 1. Halbjahr 2013 als „verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Bestrebungen außerhalb des Rechtsextremismus“ ein, welche die Menschenwürde, das Diskriminierungsverbot und die Religionsfreiheit verletzten, und deren Ziel es sei, „die Geltung dieser Grundrechte für Muslime, die aktiv ihren Glauben leben wollen, außer Kraft zu setzen bzw. zu beseitigen“.[77] Diese Einstufung wiederholte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz im Verfassungsschutzbericht 2013 in dem Kapitel zu „Verfassungsschutzrelevanter Islamfeindlichkeit“, weitete sie auf die BPE aus, deren Landesvorsitzender in Bayern Stürzenberger war, und ergänzte, diese Gruppierungen setzten den Islam pauschal mit islamistischem Terrorismus gleich.[71] Die Etablierung eines eigenen Kapitels für „Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit“ erläuterte der bayerische Verfassungsschutz daurch den Hinweis, dass diesen Gruppen „die für Rechtsextremismus typischen Ideologieelemente wie autoritäres Staatsverständnis, Antisemitismus, Rassismus oder die Ideologie der Volksgemeinschaft“ fehlten,[77][71] und dass sie sich „nicht gegen Personen einer bestimmten Herkunft oder Abstammung im Sinne einer rassischen Minderwertigkeit“ wendeten.[77] Die Freiheit klagte gegen die Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz. Am 16. Oktober 2014 entschied das Verwaltungsgericht München, dass Die Freiheit beobachtet werden dürfe. Es sei auch zulässig, Verdachtsfälle aufzuzeigen, die Zweifel an der Verfassungstreue der Partei beschreiben. Mit einer Darstellung, die Partei agiere nachweislich verfassungsfeindlich, schieße der Verfassungsschutz jedoch über das Ziel hinaus. Der Freistaat Bayern wurde daher verpflichtet, die weitere Verbreitung des Halbjahresberichts 2013, des Verfassungsschutzberichtes 2013 und der Rede des Bayerischen Staatsministers des Innern anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes des Freistaates Bayern 2013 zu unterlassen, wenn in diesen Dokumenten nicht zuvor die Passagen über Die Freiheit entfernt oder unkenntlich gemacht würden.[78]

Im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2014 wurde Die Freiheit nicht mehr als extremistisch eingestuft, es lägen jedoch „zahlreiche tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass DIE FREIHEIT Bayern verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Bestrebungen verfolgt.“[79] Eine Klage von Die Freiheit gegen die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 22. Oktober 2015 in zweiter Instanz ab.[80][81]

Weblinks

Commons: Michael Stürzenberger – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b c Michael Stürzenberger. (Memento des Originals vom 19. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bayern.diefreiheit.org In: bayern.diefreiheit.org, abgerufen am 14. Februar 2014.
  2. a b Marlene Halser: Der Anti-Muslim. die tageszeitung, 4. November 2013, abgerufen am 17. Februar 2014.
  3. Bernd Kastner: Der Feind steht fest. In: Süddeutsche Zeitung, 2. März 2011.
  4. Daniel Bax: Friedrich ganz am Rande. In: die tageszeitung. 7. Mai 2013, abgerufen am 17. Februar 2014.
  5. Andreas Speit: Anti-Islam-Partei ohne Personal. In: die tageszeitung, 16. April 2012.
  6. Florian Hartleb: Die Freiheit. In: Frank Decker, Viola Neu (Hrsg.), Handbuch der deutschen Parteien, S. 196, 2013.
  7. Bernd Kastner: „Die Freiheit“ und PI gelten in Bayern als verfassungsfeindlich. In: Süddeutsche Zeitung, 12. April 2013.
  8. Bernd Kastner, Ekkehard Müller-Jentsch: Banken kündigen Stürzenbergers Konten. In: Süddeutsche Zeitung. 30. September 2013, abgerufen am 30. März 2014.
  9. Bernd Kastner: 60.000 Unterschriften gegen Moschee. In: Süddeutsche Zeitung. 18. September 2014, abgerufen am 26. September 2014.
  10. Landeshauptstadt München: Bürgerbegehren „Kein europäisches Zentrum für den Islam in München (ZIE-M)“ – Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. (PDF; 153 kB) 25. September 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Oktober 2014; abgerufen am 29. September 2014.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ris-muenchen.de
  11. Andreas Glas: Stadtrat weist Islamfeinde in die Schranken. In: Süddeutsche Zeitung. 1. Oktober 2014, abgerufen am 3. Oktober 2014.
  12. Gericht: Bürgerbegehren gegen Islamzentrum ist unzulässig. In: Münchner Merkur. 12. November 2015, abgerufen am 12. November 2015.
  13. Dominik Hutter: Michael Stürzenberger: Einsam am rechten Rand. In: Süddeutsche Zeitung. 29. Mai 2015, abgerufen am 31. Mai 2016.
  14. Nina Bovensiepen: Pläne für Islamzentrum in München gescheitert. In: Süddeutsche Zeitung, 28. Juni 2016.
  15. Landtagswahl in Bayern 2013. (PDF; 10,2 MB) In: Bayerisches Landesamt für Statistik. Abgerufen am 18. Februar 2014.
  16. Felix Müller: „HUT“ auf Platz 1 im Zwergenrennen In: Münchner Merkur, 3. Februar 2014, abgerufen am 7. Februar 2014.
  17. Christian Pfaffinger: Das sind die Rechtsaußen in München. In: Abendzeitung, 22. Januar 2014, aufgerufen am 17. Februar 2014.
  18. Wahl des Stadtrats – vorläufiges Endergebnis. 18. März 2014, abgerufen am 18. März 2014.
  19. Wahl des Oberbürgermeisters. 17. März 2014, abgerufen am 18. März 2014.
  20. Andreas Speit: Hools enttäuschen Hools. In: die tageszeitung. 15. November 2014, abgerufen am 15. November 2014.
  21. Lenz Jacobsen: Die Presse ist der Feind. In: Die Zeit. 15. November 2014, abgerufen am 19. November 2014.
  22. Felix Müller, Moritz Homann: Grüne: Stürzenberger „endgültig rechtsradikal“. In: Münchner Merkur. 17. November 2014, abgerufen am 19. November 2014.
  23. Natalie Kettinger: Die Köpfe hinter Pegida in München. In: Abendzeitung. 8. Januar 2015, abgerufen am 8. Januar 2015.
  24. Bernd Kastner: Agitator für Bagida. In: Süddeutsche Zeitung. 20. Januar 2015, abgerufen am 21. Januar 2015.
  25. a b Felix Müller, Moritz Homann: „Bagida“-Demo: Treffpunkt für Neo-Nazis. In: Münchner Merkur. 14. Januar 2015, abgerufen am 14. Januar 2015.
  26. Ricarda Breyton: „AfD ist der Schild und Pegida das scharfe Schwert.“ In: Die Welt. 29. Oktober 2017, abgerufen am 6. November 2017.
  27. Handgemenge vor Beginn der Demo „Merkel muss weg“. In: Hamburger Abendblatt, 7. November 2018.
  28. Verfassungsschutzbericht Bayern 2022, S. 271.
  29. Bernd Kastner: Im Hass vereint. In: Süddeutsche Zeitung, 8. März 2014.
  30. Oskar Niedermayer: Parteiprofil zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus 2011. In: Bundeszentrale für politische Bildung, 26. August 2011.
  31. Daniela Kallinich: Parteiprofil zur Landtagswahl Niedersachsen 2013. In: Bundeszentrale für politische Bildung, 17. Dezember 2012.
  32. Tim Karlson: Neonazis, Rechtspopulisten und ein angeblicher Moscheebau. In: Die Zeit, 13. Mai 2013.
  33. Michael Kraus, Rudi Gegger: Moscheebau lockt Rechtspopulisten. In: Donaukurier, 23. April 2013.
  34. Bernd Kastner: Der große Agitator. In: Süddeutsche Zeitung. 21. April 2013, abgerufen am 13. Mai 2013.
  35. Hetz-Zentrale. In 3sat, 5. Dezember 2011.
  36. Vgl. Alexander Häusler und Rainer Roeser: Geliebter Feind? Islamismus als Mobilisierungsressource der extremen Rechten. In: Thorsten Gerald Schneiders (Hrsg.): Salafismus in Deutschland, Transcript Verlag, Bielefeld, 2014, S. 315.
  37. Verfassungsschutzbericht Bayern 2020, S. 214
  38. Lukas Del Giudice, Nick Ebner, Lea Knopf, Max Weber: „Was sagt Pegida? Eine Analyse von Reden in Dresden.“ In: Uwe Backes, Steffen Kailitz (Hrsg.): Sachsen – Eine Hochburg des Rechtsextremismus? Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2020, S. 117 f.
  39. Bernd Kastner: Extremisten benutzen Weiße Rose. In: Süddeutsche Zeitung. 10. Juni 2013, abgerufen am 10. Juni 2013.
  40. Vgl. das Interview Hirzel: Die „Weiße Rose“ und der Counter-Jihad; PI, 8. Oktober 2009
  41. Werner van Bebber: CDU streitet über Islamkritiker in eigenen Reihen. In: Der Tagesspiegel, 24. Oktober 2009.
  42. Von der Weißen Rose zu den Republikanern. In: Münchner Merkur, 24. April 2009.
  43. Bernd Kastner: „Versuch einer Pervertierung“ in: Süddeutsche Zeitung, 10. Juni 2013
  44. Jörg Lau: Islamophobie und Antisemitismus, vereint gegen Beschneidungen. In: Die Zeit. 17. Juli 2012, abgerufen am 16. Februar 2014.
  45. Bayram Aydın: „Ein Bürgerbegehren gegen eine Religion richtet sich auch gegen unsere Gesellschaft“ (Memento des Originals vom 20. März 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/dtj-online.de In: DTJ-Online, 11. März 2014.
  46. Christian Pfaffinger: Strafbefehl wegen Volksverhetzung. In: Abendzeitung, 28. Februar 2014.
  47. Dominik Hutter: Ruck nach ganz rechts. In: Süddeutsche Zeitung. 21. Oktober 2014, abgerufen am 25. Oktober 2014.
  48. Andreas Glas, Dominik Hutter und Susi Wimmer: Islamhass kittet Neonazis zusammen. In: Süddeutsche Zeitung. 18. Januar 2015, abgerufen am 18. Januar 2015.
  49. Verfassungsschutzbericht Bayern 2020, S. 218 f.
  50. Verfassungsschutzinformationen Bayern 1. Halbjahr 2022, S. 23.
  51. VG München, Urteil vom 24. Juli 2013, Az. M 7 K 13.2850.
  52. Niederlage für Islamgegner Stürzenberger. In: Süddeutsche Zeitung, 25. Juli 2013.
  53. BayVGH, Beschluss vom 6. November 2014, Az. 10 ZB 13.2620.
  54. BayVGH, Beschluss vom 6. November 2014, Az. 10 ZB 13.2621.
  55. Bernd Kastner: Keine Strafe für Himmler-Plakat. In: Süddeutsche Zeitung. 13. Mai 2013, abgerufen am 19. August 2017.
  56. OLG München, Urteil vom 7. Mai 2015, 5 OLG 13 Ss 137/15
  57. Christian Rost: „Ach, leck mich doch am Arsch“. In: Süddeutsche Zeitung. 15. Juli 2013, abgerufen am 4. September 2023.
  58. Christian Rost: Stürzenberger verstößt gegen Versammlungsgesetz. In: Süddeutsche Zeitung. 19. März 2014, abgerufen am 4. September 2023.
  59. Beleidigung des Islam: Islamkritiker Stürzenberger verurteilt. In: Deutsch-Türkisches Journal. 14. Oktober 2014, abgerufen am 23. Dezember 2014.
  60. AG München, Urteil vom 3. Oktober 2014, 844 Cs 111 Js 126317/13
  61. Landgericht München I, Urteil vom 14. Februar 2017, 28 Ns 111 Js 126317/13
  62. OLG München, Urteil vom 6. Oktober 2017, 5 OLG 15 Ss 280/17
  63. Pegida-Redner Stürzenberger in Graz verurteilt. In: Salzburger Nachrichten. 18. November 2015, abgerufen am 18. November 2015.
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  67. Beschluss des Landgericht Duisburg vom 10. März 2020, Landgericht, 12. Strafkammer – 53 Ns-113 Js 339/15-23/18
  68. Nach Demo in Fürth: Pegida-Aktivist Stürzenberger verurteilt. Nürnberger Nachrichten, 20. Juli 2019, abgerufen am 21. Juli 2019.
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