Diskussion:Rundfunkbeitrag

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Monika Hoerath in Abschnitt Zweitwohnung
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Rundfunkbeitrag“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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"...40 Prozent der Mittel..."[Quelltext bearbeiten]

Also, wenn für das Programm 40 Prozent der Gebühren aufgewendet werden, dann werden doch die Altersrückstellungen nicht die restlichen 60 Prozent ausmachen? Bei einer neutralen NPOV-Rezeption im Rahmen des Artikels würde ich erwarten, dass hier sauber aufgelistet wird, welche Anteile für welche Verwendungszwecke zur Verfügung stehen. Was hier eingefügt wurde, entspricht also nicht dem Neutralen Standpunkt, sondern dienst ganz offensichtlich der Stimmungmache gegen den Rundfunkbeitrag. Nebenbei: Wer (außer dem Focus) behauptet eigentlich, dass die Rückstellungen von Buhrow aus den Gebühren finanziert werden und nicht z.B. aus Werbeeinnahmen? Ich weiß, das ist ein wenig relevanter Nebenschauplatz, aber entweder muss man vollständig informieren oder wir lassen es eben. Momentan bin ich eher für "lassen", d.h. diesen Beitrag wieder zurücksetzen. --H7 (Diskussion) 14:10, 31. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Altersrückstellungen heißt ja auch, dass das Geld nicht aus dem laufendem Haushalt genommen wird, sondern aus einer "Kasse" (Sparbuch, Festgeld oder was auch immer) in der schon vor mehreren Jahren Geld angespart worden ist, was bei großen Firmen nichts ungewöhnliches ist. Das mit den 60 % scheint mir eine recht einseitige Darstellung zu sein die sowieso nicht stimmen kann, da im Rundfunkbeitrag auch die Kosten für die Landesmedienanstalten für den privaten Rundfunk mit enthalten ist. Auch ich bin für das zurücksetzen des Artikels. --MartinV (Diskussion) 17:40, 31. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
In einem der vielen GEZ-Verschwörungstheorienforen wird in einem Thread dieser Artikel, und der Versuch, diesen von Seiten der GEZ-Gegner zu ändern, behandelt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19737.0.html#gsc.tab=0 Natürlich wurden die Änderungen wieder zurück gesetzt, es fehlten jegliche reputable Sekundärquellen und der Schmuß war reinste Theoriefindung. Schön (Ironie!) ist jedoch, dass daraufhin langjährige freiwilige Benutzer wie H7 in diesem Forum als Evolutionsstopper bezeichnet werden. --195.36.120.126 07:00, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten


Rundfunkbeitrag = Pensionskasse = Geschäftsjahr 2014: http://www.markt-intern.de/redaktionen/mittelstand/aktuelles/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-braucht-milliarden-fuer-die-pensionen-seiner-mitarbeiter/ ( Und da wundert man sich das im Fernsehen das Programm Jahr für Jahr immer Schlechter wird und die Werbung Jahr für Jahr immer Mehr und aggressiver. )

Warum sollte man sich darüber wundern? Sind die Rückstellungen anteilig zu den Gesamtbudgets in den letzten Jahrzehnten so stark gestiegen? Im Artikel fehlt jeglicher Vergleich! Sicher hätte ich auch gern solche Vergütungen wie z.B. Schönenborn, aber die angegebenen 1,3 Mio. für sechs Direktoren zusammen scheint mir im Vergleich zur Industrie auch nicht übermäßig viel zu sein. Apropos Industrie: Der Vergleich mit RWE hinkt total, denn 10 Prozent Personalkosten dürften bei den hohen Investitionen in Maschinen und Anlagen bei RWE sicher in Ordnung sein, so kostspielige Investitionen gibts beim Rundfunk natürlich bei weitem nicht und demenstsprechend müssen natürlich Investitionen beim Rundfunk niedriger ausfallen, weshalb die Personalkosten anteilig höher sind! Das kann man mit Energieunternehmen deshalb überhaupt nicht vergleichen (umgekehrt hätte das bei Supermarktbetreibern vermutlich genau andersherum ausgesehen). Es gibt schon Leute, die suchen sich zum Vergleich immer genau das heraus, was sie für ihre Intention brauchen können. Und dass die Werbung immer agressiver wird, das kann man ja den Rundfunkanstalten nicht anlasten. Und zur zusätzlichen Bestätigung für die Unseriosität des Artikels verweise ich gleich auf die Einleitung, wo von einer "Rundfunksteuer" die Rede ist. Also bitte den Unsinn nicht als Beleg verlinken. Danke und Gruß --H7 (Diskussion) 15:22, 1. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Rückgängig gemachte Änderungen des Artikels "Rundfunkbeitrag"[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage des letzten Abschnittes "es fehlten jegliche reputable Sekundärquellen und der Schmuß war reinste Theoriefindung" wundert mich, denn die angeführten Quellen waren unter anderem das Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Paul Kirchhof zum seit 2013 neugestalteten Rundfunkbeitrag, veröffentlicht auf der Seite der ARD (hier), dann die offizielle Seite des Beitragsservices selbst (hier), Die Welt (hier), Focus (hier) und Der Spiegel (hier). Insbesondere, wenn ich mir andere angeführte und akzeptierte Quellenangaben ansehe...

Wer die Aussagen in den gelöschten Abschnitten tatsächlich für "Schmuß und reinste Theoriefindung" hält (im letzten Abschnitt so bezeichnet) kann ja mal selber weitergehend in Quellen seiner Wahl danach recherchieren und sich selbst darüber ein Bild machen.

Und davon, dass unerwünschte kritisch denkende Personen von Wikipedia in die "Verschwörungstheorie-Ecke" abgeschoben und so diskreditiert werden hatte ich bereits gehört - dass dieses auch mit kritischen Internetseiten gemacht wird (siehe letzter Abschnitt) war mir neu, ist jetzt aber sogar schriftlich belegt...

Falls das jetzt mein letzter Kommentar hier bei Wikipedia sein sollte, falls ich nun aufgrund dieses Kommentars oder aus sonstigen fadenscheinigen Begründungen gesperrt werde: Bis vor etwa 2 Monaten hielt ich Wikipedia für eine seriöse unabhängige Ezyklopädie, dank meiner Versuche Wikipedia mit meiner Beteiligung zu verbessern habe ich diesbezüglich eine Menge gelernt, wie es wirklich ist.

Danke und Tschüss. (nicht signierter Beitrag von 77.22.20.210 (Diskussion) 10:31, 3. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

P.S.: Zu dem Thema, dass nur etwa 40% der Einnahmen für das Programm aufgewendet werden, und ca. 500 Millionen €/Jahr für die zusätzliche Altersversorgung benötigt werden, steht der Focus (wie oben behauptet) nicht allein da. Die ursprüngliche Quelle ist von der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, siehe hier) selbst, und zwar findet man die Zahlen über die benötigten Summen für die zusatzliche Altersversorgung u.a. im 20. KEF-Bericht vom April 2016 ab Seite 339, und die Aufwendungen für das Programm u.a. ab Seite 64. Die Quelle sollte doch wohl seriös sein, wer möchte kann das da gerne selbst nachlesen. (nicht signierter Beitrag von 77.22.20.210 (Diskussion) 13:18, 3. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

Moin. Der Kollege weiter oben hat ja bereits Vorschläge genannt, wie es besser gemacht werden kann. Einen einzelnen Punkt rauspicken ist wirklich nicht sinnvoll. Interessant wäre eine Komplettaufschlüsselung aller Ausgaben. Und bitte dann aber ohne Wertungen wie z.B. "Nur". So was gehört nicht in eine Enzyklopädie, Zahlen sprechen ja für sich. Am besten als Vorschlag zunächst hier auf die Diskussionsseite stellen. Grüße --EH (Diskussion) 14:55, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Gebühr <-> Beitrag[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Rundfunkbeitrag (seit 2013)", steht Zitat: "Damit ersetzt ein Rundfunkbeitrag die früheren Rundfunkgebühren - im Unterschied zu einer Gebühr ist ein Beitrag grundsätzlich nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung gebunden, sondern ist allein für die Möglichkeit zur Inanspruchnahme zu zahlen."

Was ich nicht verstehe: die vorherige sogenannte "Gebühr" war ja ebenfalls ganz offiziell nur an die Möglichkeit zu Inanspruchnahme geknüpft, nämlich "Bereithalten eines Empfangsgerätes" und mußte unabängig davon bezahlt werden, ob das Gerät tatsächlich eingeschaltet und genutzt wurde oder nicht. Insofern war die Abgabe vor 2013 auch keine Gebühr gemäß der hier geschilderten Definition.

Es ist mir klar, dass die offizelles Sprechweise ist, dass vor 2013 eine "Gebühr" vorlag und danach ein "Beitrag" eingeführt wurde. Warum vor 2013 die Abgabe eine "Gebühr" war, versucht der Wikipedia-Artikel gemäß obigen Zitats zu erklären, widerspricht sich dabei aber offensichtlich selbst. Oder übersehe ich etwas?

Meiner Meinung nach müßte der zitierte Abschnitt dahingehend überarbeitet werden, dass zwar die offizielle Sprachregelung beschrieben wird (idealerweise mit Quellenangaben) aber der hier geschilderten Widerspruch nicht kommentarlos zu überspielen versucht wird. Entweder kann man den Definitions-Unterschied "Gebühr <-> Beitrag" soweit herausarbeiten, dass hier kein Widerspruch mehr besteht und der Unterschied deutlich wird, oder aber man erwähnt, dass alle bekannten Definitionen von Gebühr und Beitrag nicht zur offiziellen Sprachregelung passen oder man erwähnt zumindestens, dass es hier unterschiedliche Auslegungen gibt. --93.201.110.147 22:22, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Ich sehe eigentlich keinen Widerspruch. Der Beitrag ist von allen zu zahlen für eine abstrakte Möglichkeit. Eine Gebühr wird für eine konkrete Leistung fällig. Dabei ist es ebenso wie bei einem Fahrschein: Du kaufst einen Fahrschein, kannst ihn aber danach auch zerreißen, statt in den Bus oder die Bahn einzusteigen. Beim Bus kannst du jeden Tag 2x zur Arbeit und zurück fahren, du kannst für dieselbe Gebühr aber auch permanent dein Leben in sämtlichen Buslinien verbringen (bei Zeittarifen wie z.B. Monatskarten). Genauso war es bei der früheren Rundfunkgebühr. Du hast für eine konkrete Leistung bezahlt, und wenn du sie nicht genutzt hast, gab es die Möglichkeit, den Empfang abzumelden. Diese Möglichkeit gibt es mit dem Beitragsmodell nicht mehr. Der Unterschied zwischen Gebühr und Beitrag ist also nachvollziehbar und transparent, einen Widerspruch im Text erkenne ich nicht. --H7 (Diskussion) 22:47, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Was ist denn nun eine "abstrakte Möglichkeit"?
Dass der Beitrag ab 2013 von allen zu zahlen ist, stimmt zwar nicht (er ist pro Wohnung zu zahlen, d.h. manche zahlen gar nicht, manche nur einen Teil, manche mehrmals), ist aber für die hier geführte Betrachtung unerheblich.
Der Artikel schreibt, dass das Wesen einer Gebühr an die Inanspruchnahme einer Leistung gebunden ist. Dies ist bei der "Rundfunkgebühr" vor 2013 nicht der Fall gewesen.
Das Zerreissen einer Fahrkarte ist ein Grenzfall, entspricht wohl ungefähr: Einschalten des Rundfunkgerätes aber dann "nicht hinhören", quasi eine nachträgliche Verweigerung der erworbenen Inanspruchnahme. Insofern hinkt der Vergleich. Um diese Grenzfälle auszuklammern müßte eine Gebühr erst nach tatsächlicher Inanspruchnahme der Leistung erhoben werden. Aber das sind alles konstruierte Grenzfälle, die vom eigentlichen Unterschied Gebühr<->Beitrag ablenken.
Es stimmt auch nicht, dass man offiziell die Möglichkeit hatte, den Empfang abzumelden, wenn man ihn nicht genutzt hatte. Offiziell durfte man ihn nur abmelden, wenn man kein Empfangsgerät mehr bereigehalten hat. Sogar den neuen "Beitrag" kann man abmelden, indem man keine Wohnung mehr bewohnt. Sowohl das alte als auch das neue Modell ist weder an eine konkrete Leistung noch an die Inanspruchnahme geknüpft. Selbst bei der "alten Gebühr" hat man für keine konkrete Leistung gezahlt: wenn man ein Empfangsgerät in einer Gegend mit schlechtem oder ohne Empfang bereitgehalten hat, war man prinzipiell beitragspflichtig. Es ist da kein Techniker vorbeigekommen und hat zusätzliche Sendemasten aufgestellt.
Insofern ist mir nach wie vor völlig unklar, mit welcher Begründung die Rundfunkabgabe vor 2013 als Gebühr bezeichnet werden kann. Vor 2013 entsprach sie eher einem Beitrag: sie ist geknüpft gewesen an eine mögliche Inanspruchnahme ("Empfangsgerät bereithalten") wohingegem ab 2013 das Wesen eines Beitrags nicht mehr erkennbar ist, da die Zahlungspflicht an eine Wohnung geknüpft ist, die kausal nichts mit einer möglichen Inanspruchnahme zu tun hat. Entscheidend: bei beiden Varianten -vor und nach 2013- kann ich die im Artikel zitierte Definition einer "Gebühr" nicht erkennen. Es gibt also entweder eine erweiterte, zutreffene Definition von Gebühr, oder aber diese Begriffe sind gar nicht so scharf definiert und werden eher nebulös benutzt. Dann sollte aber der Artikel angepasst werden und das entsprechend beschrieben werden. So wie es jetzt da steht, suggeriert der Artikel einen logischen Zusammenhang, der für mich überhaupt nicht erkennbar ist.
--93.201.110.147 23:34, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Die Überlegung war offenbar, dass man aus dem Vorhandensein eines Empfängers auf die tatsächliche Nutzung schließen könne. Wozu sollte man einen Fernseher bereithalten, wenn nicht zum Fernsehen? Natürlich überzeugt diese Argumentation nicht ganz, z.B. könnte jemand seinen Fernseher ausschließlich als Monitor für Heimcomputer, DVD-Player etc. verwendet haben, jedoch nicht über die nötigen Kenntnisse verfügt haben, das Empfangsteil zu entfernen oder zu zerstören. Dennoch hatte die Rundfunkgebühr den Anspruch, für die tatsächliche Nutzung des Rundfunks erhoben zu werden, im Gegensatz zum Rundfunkbeitrag, der für die bloße Möglichkeit der Nutzung erhoben wird. Das ist ein wichtiger Unterschied. -- Sloyment (Diskussion) 14:54, 18. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Entrichtung des Beitrages in bar[Quelltext bearbeiten]

Moin, es ist doch vor einiger Zeit durch die Medien gerauscht, dass der Rundfunkbeitrag auch in bar gezahlt werden kann. Ist das korrekt? MfG --Stubenviech (Diskussion) 17:20, 9. Mai 2017 (CEST)--Stubenviech (Diskussion) 17:20, 9. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Das war tatsächlich so, als es noch kein gesetzliches Recht auf ein Girokonto (vgl. Jedermann-Konto) gab. In einem Fernsehinterview vor vielen Jahren hat mal ein GEZ-Experte gesagt, die Rundfunkgebühr sei gesetzlich geregelt und wenn dem Schuldner unverschuldet jegliche Zahlungsmöglichkeit verwehrt bleibe, sei er von der Zahlung automatisch freigestellt, deshalb müsse man die Barzahlung ermöglichen, auch wenn das hohe Extra-Kosten verursache. Heute bin ich mir nicht mehr so sicher, weil ja auch Sozialhilfeempfänger ein Konto haben können. (Ob und wie sie ihr Recht tatsächlich durchsetzen oder auch das Konto bezahlen können, ist eine andere Frage und bei Flüchtlingen im Heim und Obdachlosen in Wohnheimen wird man vermutlich nicht von getrennten Haushalten ausgehen können.) --H7 (Diskussion) 18:14, 9. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Flüchtlinge in Heimen und Obdachlose in Wohnheimen sind überhaupt nicht beitragspflichtig, denn "Raumeinheiten" in Gemeinschaftsunterkünften gelten nicht als Wohnung (§ 3(2) Nr. 1 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages).--Giebenrath (Diskussion) 19:21, 23. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Das Thema Bargeldzahlung wird gerade gerichtlich geklärt. In einem ersten Urteil hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eine Verpflichtung auf Bargeldzahlung des Rundfunkbeitrags abgelehnt (Az.: 1 K 2903/15.F, Urteil und Artikel dazu), es wurde aber Berufung eingelegt und somit geht es in die nächste Instanz, siehe hier. --Blacky24 (Diskussion) 22:33, 24. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Falsche Unterstellungen beim Rückgängig machen von meinen Änderungen...[Quelltext bearbeiten]

Eine meiner letzten Änderungen wurde am 22. Aug. 2017‎ um 09:52 von Horst Gräbner mit der Begründung "Die letzte Textänderung von 77.22.20.210 wurde verworfen; schlicht Belegfälschung! Wenn, dann bitte die korrekten Zahlen angeben!" (siehe hier) verworfen. Diese mir vorgeworfene Unterstellung ist falsch, wenn man den Link (http://www.focus.de/kultur/videos/insa-meinungstrend-verraet-der-beweis-ueberwaeltigende-mehrheit-lehnt-die-gez-zwangsabgabe-ab_id_5640260.html) öffnet erscheint folgende Grafik, die genau die von mir angegebenen Zahlen zeigen, hier der Screenshot: http://up.picr.de/30169056ln.jpg

Focus zitiert einen INSA-Meinungstrend, die Zahlen stimmen mit den von dir angegebenen nicht überein. Die Leserumfrage des Focus selbst, auf die du dich offensichtlicht beziehst, ist nicht repräsentativ und kann in diesem Artikel für nichts herangezogen werden. Die Ergebnisse sind auch nicht direkt auf der Seite zu finden (das Video habe ich mir nicht angesehen). --Horst Gräbner (Diskussion) 17:25, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Die Grafik mit dem Ergebnis der Umfrage (hier der Screenshot: http://up.picr.de/30169056ln.jpg) ist fast direkt unter dem Video, nicht zu übersehen, einfach mal ca. 20 Zeilen weiter scrollen. Es haben über 18.000 Focus-Online-User abgestimmt, und von denen sind z.Zt. 85% gegen den Rundfunkbeitrag. Worum es aber eigentlich ging, und von der Tatsache wird hier jetzt abgelenkt: Die Begründung für das Rückgängig machen der Änderung war, dass die Zahlen angeblich falsch gewesen seien, mir wurde sogar Belegfälschung unterstellt! Und jetzt heißt es lapidar, die Umfrage sei nicht repräsentativ und das Ergebnis sei auf der von mir als Quelle angegebenen Seite (http://www.focus.de/kultur/videos/insa-meinungstrend-verraet-der-beweis-ueberwaeltigende-mehrheit-lehnt-die-gez-zwangsabgabe-ab_id_5640260.html) angeblich nicht einfach zu finden...!?
Ich lese die Zahlen in dem Focus-Artikel und die lauten anders als du hier im Artikel geschrieben hast, und damit ist das für mich Belegfälschung. Was auch immer du aus der Grafik ablesen willst, würde eh keine Rolle spielen, da diese Umfrage nicht repräsentativ, sondern beliebig ist. Das hier zu „zitieren“ ist schlicht unzulässig. --Horst Gräbner (Diskussion) 19:43, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Die von mir angegebenen Zahlen bezogen sich, von mir ausdrücklich geschrieben, auf die Focus-Umfrage, somit ist das eindeutig keine Belegfälschung. Das bleibt somit eine unwahre Unterstellung. Die im Artikel genannten Zahlen dagegen beziehen sich auf die INSA-Umfrage, das steht ja auch deutlich dabei. (Aber wer pro Monat im Schnitt fast 3800 Versionen von Wikipedia-Artikeln nachsichtet, der kann auch mal was überlesen oder falsch verstehen, das kann ich gut nachvollziehen...)
Ich beziehe mich auf den Text des verlinkten Artikels, du dich auf die Grafik. Da wir von unterschiedlichen Sachverhalten ausgegangen sind, hast du somit keine Belegfälschung begangen und ich entschuldige mich für den Vorwurf!
Dann bleiben jedoch immer noch die Zahlen, die so im Artikel nichts zu suchen haben. Unabhängig davon, dass konkrete Zahlen hier nur grob zu schätzen sind, sind Online-Umfragen nie repräsentativ und können es aus verschiedenen Gründen auch nie sein, egal, was sie jeweils auszusagen vorgeben. Sie können als Beleg für nichts dienen, außer, dass die Mehrheit der Leser, die meinen, sich an dieser Umfrage beteiligen zu wollen, mit großer Mehrheit für die Abschaffung des Rundfunkbeitrags sind. That’s all, aber nicht WP-relevant.
Du kannst die Zahlen des INSA-Meinungstrends nehmen, die sind durch den Artikel belegbar und das Institut gilt als seriös. --Horst Gräbner (Diskussion) 20:21, 24. Aug. 2017 (CEST)Beantworten
Ok, diese Begründung kann ich jetzt nachvollziehen. Und die Zahlen des INSA-Instituts stehen bereits im Artikel.

Abschnitt "Reaktionen und Kritik"[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Reaktionen und Kritik" sollte nochmal etwas überarbeitet werden. Z.B. ist der Satz "Einige warfen den Zeitungen Bild und Handelsblatt vor." für mich unvollständig. ---93.221.208.229 05:21, 19. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Bundesweite Gesamtdatenerhebung 2018[Quelltext bearbeiten]

Die jetzige (wiederholte) bundesweite Gesamtdatenerhebung verstößt schon gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (pdf-Fassung: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf) in seiner aktuellen Fassung, zuletzt in 2015 geändert (http://sl.juris.de/sl/gesamt/RdFunkBeitrStVtr_SL.htm#RdFunkBeitrStVtr_SL_rahmen). Der relevante § 14 Abs. 9 spricht von der Zulässigkeit eines "einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung ... innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages"; er ist 2013 in Kraft getreten und war Grundlage für die erste volle Bestandserhebung (ob damals legal, ist mindestens fraglich, aber hier nicht das Thema). Jetzt, in 2018, gibt es keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme. Der Verstoß gegen §§ 4 Abs. 1, 3a BDSG auch in seiner noch bis 24.05.2018 geltenden Fassung ist offensichtlich. Wo bleiben die Landesdatenschutzbeauftragten?

Nach dem "einmaligen Abgleich" kommt der "weitere Abgleich" - § 14 Abs. 9a. Die Formulierung ist etwas seltsam, aber das war es dann auch.217.110.209.235 15:01, 17. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Beitragspflicht[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung des Artikels heißt es: "Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag." Dieser Vertrag wurde zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossen. Es wird im Artikel nicht klar, wie ein Vertrag zwischen sechzehn Parteien einen Siebzehnten (den Wohnungsinhaber) verpflichten kann. Kann ein/e juristisch Bewanderte/r hierzu etwas ergänzen? -- Peter Buch 12:21, 27. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Ich habe es ergänzt.--Giebenrath (Diskussion) 00:35, 11. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Kirchhofs[Quelltext bearbeiten]

Ich lese im Artikel zweimal den Namen Kirchhof. Sind die beiden etwa verwandt? Wenn ja, so sollte diese Umstand auf jeden Fall aufgezeigt werden.

Paul und Ferdinand Kirchhof sind Brüder. -- Sloyment (Diskussion) 22:36, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Tatsächliche Nutzung[Quelltext bearbeiten]

Dem Beispiel der BBC folgend, konnte man sich sehr wohl von der alten Rundfunkgebühr befreien lassen - damit war die Nichtnutzung verbunden. Der Abschnitt hier legt etwas anders nahe, wenn es heißt: "...hing nie von der tatsächlichen Nutzung ab". Bitte ergänzen bzw. korrigieren.

Nachweis Ausgaben für Massenmedien[Quelltext bearbeiten]

Änderung Bigbug21 vom 5. November 2017, siehe auch Diskussion:Massenmedien. „Von 39 Euro, die Haushalte in Deutschland durchschnittlich monatlich für Medien (ohne Bücher) ausgaben, entfielen 42 Prozent auf den Rundfunkbeitrag.“ Da steht in der benannten Quelle, soweit ich lesen kann, nichts von drin. Eine solche Zahl ist auch im höchsten Maße unglaubwürdig: Ein einfacher Internetzugang kostet schon zwanzig bis dreißig Euro – da sind Rundfunkgebühren von 17.50 mtl. noch nicht mit drin. Zeitungen, TV etc., auch Internetfernsehen, Streamingplattformen kämen dazu. „Ohne Bücher“ soll wohl ein Scherz sein. Ich bin für Streichung des Satzes, sonst müsste die Quelle wenigstens richtig interpretiert weden.--༄U-ji (Diskussion) 09:56, 8. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Die Zahl stammt aus einem im Artikel enthaltenen Diagramm, das in der online frei zu sehenden reinen Textversion nicht enthalten ist. Es geht dabei offensichtlich nur um die Kosten für die Inhalte, nicht um die Kosten für Übertragungswege. --bigbug21 (Diskussion) 20:14, 8. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Demokratieabgabe auch für Nicht-EU-Ausländer?[Quelltext bearbeiten]

Moin, der Rundfunkbeitrag wird regelmäßig als "Demokratieabgabe" bezeichnet. Wäre es nicht folgerichtig, das Nicht-EU-Ausländer von der Zahlung zu befreien sind, da sie ja nicht wählen und gewählt werden dürfen?--Stubenviech (Diskussion) 20:27, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Wenn es so wäre, dann ja, aber diese Schlussfolgerung zeigt eigentlich nur, warum dieser Begriff falsch ist. Man kann noch nicht mal von einer Kulturabgabe sprechen, weil ein Vollprogramm ja auch z.B. Unterhaltung anbieten soll (und leider tun sie das unverhältnismäßig im Übermaß). --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 13:56, 5. Dez. 2020 (CET)Beantworten

No taxation without representation?[Quelltext bearbeiten]

Moin, ein Grundsatz von Demokratien besagt, dass die Bürger über die Verwendung ihrer Mittel über Wahlen mitentscheiden dürfen, was sich im Grundsatz No taxation without representation manifestiert. Nun unterliegt der Rundfunkrat keinerlei Wahlen, sondern besteht aus entsandten Interessenvertretern. Wurde diesbezüglich bereits Kritik oder Vorschläge (Wahl der Intendanten im Rahmen der Bundesversammlung oder direkt während der Europawahl) geäußert, die in den Artikel eingearbeitet werden könnte?--Stubenviech (Diskussion) 20:38, 8. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Das wäre eine sehr interessante Frage wenn die Rundfunkgebühr eine Steuer wäre. --145.253.160.86 17:18, 29. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Englisch "taxation" meint jede Form einer öffentlichen Abgabe, also das, was in feinsinnig-deutscher Unterscheidung "Steuer", "Gebühr" oder "Beitrag" heißt. --91.36.253.24 15:28, 24. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Index-Modell[Quelltext bearbeiten]

Wie ich gesehen habe, hat insbesondere Monika viel zu dem neuen Abschnitt beigetragen. Danke dafür! Ich habe aber doch Einiges verändert, aus den folgenden Gründen: Die Information an sich ist sicher erwähnenswert. Vor allem aber ist Wikipedia keine Gerüchteküche und auch kein Liveticker. Zum Beispiel wurde mehrmals erwähnt, dass die Entscheidung am 6. Juni fallen wird – was dann aber nicht der Fall war. Stattdessen eine lange Auflistung von Zeitungsartikeln, die die Vertagung interpretieren. Damit muss man vorsichtig umgehen. Zudem sind manche Informationen nicht sinnvoll – bspw. die Informationen zur Zusammensetzung der Inflationsrate. Das kann man in dem entsprechenden Artikel nachlesen. Schließlich muss nicht bei jeder Quelle im Text das Datum (oder gar die Uhrzeit!) des Erscheinens hinzugefügt werden, dafür ist ja die Quelle da. Auch Sätze wie "Am Folgetag, dem 4. Juni 2019 berichteten mehrere Medien, im Text übereinstimmend" sind nicht sinnvoll – es sind eben Agenturmeldungen. Die AfD als Grund wurde nie genannt; der Artikel spekuliert darüber. Zudem sind populistische Tendenzen ja bereits genannt worden. Entsprechend gab es viele Doppelungen. Oder auch die lange Ankündigung, was am 6. Juni alles entschieden werde, nur, um dann mehr als 20 Zeilen darüber zu schreiben, was alles nicht entschieden wurde. Deshalb sollte man lieber abwarten, bis etwas Handfestes vorliegt.--Caesar Mitis (Diskussion) 14:23, 7. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Heiko Schrang[Quelltext bearbeiten]

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe große Sympathie für unkonventionelle Denker und Menschen, die bereit sind, ausgetretene Wege zu verlassen. Und wenn mir ein Mensch wie Heiko Schrang erklären will, dass wir uns mitten in einem Dritten Weltkrieg befinden und die Überführung in eine neue Weltordnung unmittelbar bevorsteht, dann bin ich selbst dann bereit, darin zunächst einmal einen erfrischenden Unkonventionalismus zu sehen, wenn mir überhaupt nicht klar ist, welchen Bildungs- oder Intelligenzvorsprung der Mann mir gegenüber hat. Das als Vorspann. Ungeachtet dessen ist es nicht vertretbar, Schrang in diesem Artikel eine derart breite Aufmerksamkeit zu geben, die in eigenen Gliederungsabschnitt ihren Gipfel findet. Mit allem gebotenen Respekt: Schrangs Klage gegen den Rundfunkbeitrag ist die 08/15-Klagr eines Querulanten, mit der jedes deutsche Verwaltungsgericht in jedem Jahr mehrfach zu tun hat. Sie ist weder originell noch hat sie irgendetwas, was sie aus der Masse anderer Nervklagen heraushebt. Dass sie ganz offensichtlich überhaupt keine überdurchschnittliche Relevanz hat, sieht man nicht zuletzt daran, dass das Gericht nicht in voller Besetzung verhandelte, sondern ein Berichterstatterverfahren daraus gemacht hat. Lange Rede, kurzer Sinn: Diese Einzelklage verdient in diesem Artikel keine Darstellung. In meinen Augen gar keine; wenn man Schrang-Fans glücklich machen will, dann allenfalls mit einem kurzen Satz, jedenfalls aber nichz in dieser Vreite. Wenn nicht noch jemand darlegt, worin die Besonderheit dieser speziellen Klage liegt, werde ich den Abschnitt entfernen.-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 20:01, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Ich war mal so frei. Nicht nur, dass die Klage alltäglich ist, der Abschnitt geht ja noch nicht mal auf juristisches ein, sondern ergeht sich in Beschreibungen der Demonstration und deren Teilnehmern. Das ist hier in diesem allgemeinen Artikel zum Rundfunkbeitrag völlig fehl am Platz. Erst Recht in der Länge, v. a. weil es bereits einen Abschnitt zur Kritik am Rundfunkbeitrag gibt. --Dasmöschteisch (Diskussion) 00:59, 24. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Stahlknecht, Haseloff und das ganze Newsticker-Zeugs[Quelltext bearbeiten]

Ich hab mich jetzt schon mehrere Wochen auf die Zunge gebissen statt meine Meinung zu äußern, aber jetzt geht es nicht mehr anders: Die ganzen Verkündigungen, was der eine will und der andere nicht und worauf sich der dritte nicht einigen kann.... Sorry Leute, aber das hat doch nichts mit enzyklopädischer Darstellung zu tun! Das ganze Newsticker-Zeugs gehört raus! Man kann in einem Satz darauf eingehen, dass eine Erhöhung auf 86 Cent angedacht ist, aber aufgrund eines fehlenden Konsenses noch nicht verabschiedet wurde. Und wenn Fakten vorliegen, kann man die Absichtserklärung gerne durch eine Aktualisierung ersetzten. Von dem ganzen Rest kann man was im betreffenden Artikel zur Landesregierung ergänzen. Dasselbe gilt für die "Diskussionen um neue ARD-Kulturplattform im Osten". Das hier ist aber nicht die Diskussionsseite, sondern ein Artikel, und wenn öffentlich über eine ARD-Kulturplattform diskutiert wird, warum steht das dann hier und nicht im Artikel zur ARD? Ebenso wie der "Weitere Ausbau des DAB+-Multiplexkanals", wo nur im allerletzten (Halb-)Satz ein vager und indirekter Bezug zur Gebührenerhöhung steht, auch hier ist die Gebühr ein Nebenaspekt und der Rest des Absatzes gehört ebenfalls in den ARD-Artikel. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 13:47, 5. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Dafür könnte mal eine Erklärung des Umstandes erfolgen, warum Landesparlamente einer Beitragserhöhung zustimmen sollen, weil, wenn (ja, wenn sie mal diese Zustimmung verweigern) dann der ÖRR via Verfassungsgericht mit einstweiliger Verfügung die Erhöhung trotzdem durchsetzen kann. Wozu brauchts dann Landesparlamente? Jetzt werden also Parlamentarier verpflichtet, entgegen ihrem Gewissen zu etwas zuzustimmen, wo doch in den Landesverfassungen und dem Grundgesetz steht, dass er nur seinem Gewissen verpflichtet sei. Und eine solche Erhöhung ist in der derzeitigen Krise wahrlich gewissenlos und sollte mal mit möglichen Gehaltserhöhungen für Krankenschwestern und Pflegepersonal verglichen werden! --≡c.w. @… 19:43, 8. Dez. 2020 (CET)Beantworten

spielt der AfD in die Hände[Quelltext bearbeiten]

spiegel.de (Kommentar)

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-wofuer-ard-zdf-und-deutschlandradio-geld-ausgeben-17091678.html

--178.201.81.4 19:37, 14. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Zwangsgebühr[Quelltext bearbeiten]

Wenn man wissen will, seit wann und von wem die Gebühren als "Zwangsgebühr" bezeichnet werden, findet man nichts. Dazu sollte es einen kurzen Absatz geben. Ich finde leider auf Anhieb keine nicht-polemische Quelle. Bei Google Books datiert der erste Fund von 1965. --ChickSR (Diskussion) 21:41, 1. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Anregung von ChickSR[Quelltext bearbeiten]

Da der Hinweis grundsätzlich nicht uninteressant ist (aber gerade hier unsere Pflicht zur Neutralität ein besonders sensibles Thema ist) habe ich soeben den Artikel, an dem ich erst in letzter Zeit mitgearbeitet habe) entsprechend untersucht. Auf eine Zwangsgebühr oder Zwangsabgabe verweisen die Quellen 45, 49, 69 und 75. Entsprechende Bezüge gibt es auch unter "Kritik am Rundfunkbeitrag" und "Klagen, Gutachten und Gerichtsentscheidungen".

In "Von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag" heißt es wörtlich:

"Da sich mit den Jahrzehnten die ursprünglichen Rahmenbedingungen geändert hatten und die gerätegebundene Gebührenpflicht von vielen Bürgern als Zwang wahrgenommen wurde (vgl. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Abschnitt Akzeptanz der Finanzierung), gab es verschiedene Vorschläge zur Anpassung der Rundfunkfinanzierung."

Interessant ist bei Letztgenanntem, dass bereits die gerätegebundene Gebührenpflicht von Bürgern als Zwang wahrgenommen wurde (oder sein soll), also zu einer Zeit, zu der es im Gegensatz zum heutigen, bloßen Anknüpfungspunkt des Innehabens einer Wohnung ungeachtet der Frage, ob überhaupt ein Empfangsgerät vorhanden ist, noch ein Äquivalent gab. Das ist ohne Zweifel der Grund für das breite Empfinden von "Zwang".

--Monika Hoerath (Diskussion) 14:54, 3. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Danke für dein Quellen-Screening! Es ging mir gar nicht um die Psychologie hinter dem Wort Zwangsgebühr, sondern um die reine Wortgeschichte. Wann kam das Wort auf? Wer hat es populär gemacht? Harald Schmidt benutzt es in seiner Sat1-Show und gibt an, RTL-Chef Helmut Thoma zu zitieren, der hat es auch später verwendet. Der Spiegel 2003 auch. Scheint also einmal Mainstream gewesen zu sein, so zu sprechen. CDU-Politiker Rupert Scholz hat es in den 90ern auch verwendet.--ChickSR (Diskussion) 17:43, 4. Jan. 2021 (CET)Beantworten

So sehr ich meine grauen Zellen auch bemühe, ich kann die Frage nicht beantworten, wer da das "Urheberrecht" hat. Scheint in der Tat in Richtung Psychologie zu gehen, so wie es eben empfunden wird. Aber trotzdem: Super, wenn es unter den Wikipedianern auch einmal Denker gibt, die etwas genau wissen wollen ... (LOL)

Liebe Grüße

--Monika Hoerath (Diskussion) 22:40, 4. Jan. 2021 (CET)Beantworten

ChickSR, Deine Frage kann ich immer noch nicht beantworten, habe aber gerade festgestellt, dass es (das muss schon lang so im Artikel stehen) es im Artikel "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk" einen Abschnitt "Akzeptanz der Finanzierung" nicht gibt. Da sollte einer ran, der sich mit solchen Lemmata auskennt. Diesen Artikel kannte ich bisher gar nicht. Soweit es heißt:

"Da sich mit den Jahrzehnten die ursprünglichen Rahmenbedingungen geändert hatten und die gerätegebundene Gebührenpflicht von vielen Bürgern als Zwang wahrgenommen wurde (vgl. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Abschnitt Akzeptanz der Finanzierung), gab es verschiedene Vorschläge zur Anpassung der Rundfunkfinanzierung."

so bin ich mir nicht sicher, ob das so stimmt. Ich bin schon eine Seniorin und kann mich noch gut an das Fernsehen in meiner Jugend erinnern (mein Vater selig sorgte immer für gute Stimmung in der Familie, wenn das Schwarz-Weiß-Gerät eingeschaltet wurde und er dann sagte: "In Farbe, ui so liang" ("in Farbe, das ist gelogen"). Und dann sahen wir "Einer wird gewinnen" mit Hans-Joachim Kulenkampff oder mein Vater schlug sich auch mal eine Nacht um die Ohren, um die Übertragung eines Boxkampfes mit Cassius Clay zu verfolgen. Das waren noch Zeiten.

Ich glaube nicht, dass damals (das war ja auch physisch tatsächlich "gerätegebunden", obwohl wir nur eine vergleichsweise bescheidene "Raumeinheit" hatten) solche und andere TV-Darbietungen als "Zwang" empfunden wurden. Die monetäre Gegenleistung wurde in dieser Zeit noch von GEZ-Männern persönlich in bar eingetrieben, die von Wohnung zu Wohnung oder von Haus zu Haus gingen (es gab auch einen unübersehbaren Bild-Slogan "Haben Sie schon GEZahlt?"; das war widrigenfalls glaube ich sogar eine Straftat, weiß es aber nicht sicher). Sicher weiß ich, dass die sehr genau im Aufspüren von möglichen Schwarzsehern waren und dass man manchen der Männer auch mit einem Geheimdienst-Agenten hätte verwechseln können (grauer Mantel, Schlapphut, strenge Miene).

Das, was wir abliefern, muss ja halbwegs richtig sein und so würde ich darum bitten, dass man die betreffende Textstelle einmal anschaut. Ich bin da leider insofern überfordert.

Gruß,

--Monika Hoerath (Diskussion) 01:55, 5. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Vorschlag für Absatz zu Zwangsgebühren[Quelltext bearbeiten]

Kritiker der Rundfunkgebühr bezeichnen sie seit den 1960er Jahren als „Zwangsgebühr“. Der Begriff wurde unter anderem von CDU-Politiker Rupert Scholz und RTL-Chef Helmut Thoma verwendet.--ChickSR (Diskussion) 21:01, 7. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Zwangsbeitrag und zwangsfinanziert steht bereits im Text. Zwangsvollstreckung und weitere Begriffe mit Zwang übrigens auch, d.h. die Rundfunkpopulisten haben ihren Terminus mindestens 2x mit direktem Bezug (und ein paar weitere male) im Artikel. Übrigens: RTL kann hier natürlich nicht gelten; die sind so neutral wie ein Hund, wenn eine Wurst fehlt. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 10:30, 4. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Wie meinst du "RTL kann hier nicht gelten"? Natürlich ist Thoma als früherer RTL-Chef eine relevante Stimme, wenn es um ÖRR-Kritik geht, und natürlich ist er nicht neutral.--ChickSR (Diskussion) 16:41, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Abschnitt zu kritischen Bezeichnungen[Quelltext bearbeiten]

Die GEZ hat eine lange Kulturgeschichte negativer Bezeichnungen im Volksmund, das sollte der Artikel abbilden. "Zwangsgebühr" ist die mildeste Form. Meine Bearbeitung zu "GEZtapo" wurde von H7 revertiert, obwohl sie mit einem Spiegel-Artikel belegt wurde (kam darauf, weil Harald Schmidt den Begriff auch verwendet). Wie kann man hier einen Konsens finden?--ChickSR (Diskussion) 16:39, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Wie ich schon im Revert begründet habe: Bei Andrea Ypsilanti schreiben wir ja auch nicht, dass sie "Lügilanti" genannt wurde (stand mal drin, wurde revertiert). Und bei Karl-Eduard von Schnitzler steht drin, dass er Journalist war, auch wenn seine Hauptbetätigung die Demagogie war. Artikel sollen neutral sein. Neutralität ist nicht gegeben, wenn es zu den assoziativen Termini "GEZapo" und "Gebühren-Stasi" keinen sachlichen Zusammenhang gibt. Die Gebühreneintreiber haben eben NICHT gehandelt wie Stasi und Gestapo, schon gar nicht mit vergleichbaren Methoden (z.B. Arbeitslager und Willkür-Justiz). Das bedeutet, dass hier Sachargumente und Fakten gefragt sind, keine polemischen Kampfbegriffe. Der Kampf wird anderswo geführt, nicht in Wikipedia. Das bedeutet natürlich nicht, dass berechtigte Kritik nicht genannt werden soll, sie steht ja weiterhin im Artikel drin. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 17:38, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Wenn bei Schnitzler "Sudel-Ede" im Artikel steht, kann hier auch "GEZtapo" stehen (so geschmacklos das Wort selbst ist).--ChickSR (Diskussion) 17:46, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Das ist trotzdem nicht ganz dasselbe. Dort steht nämlich zur (sachlichen) Erklärung: "...Diesen Namen verpasste ihm der SFB-Kommentator Günther Lincke Anfang Februar 1961 in der Sendung Mitteldeutsches Tagebuch als Replik auf die Verbalattacke Schnitzlers gegen das Mitteldeutsche Tagebuch („Schwarze Kanäle mögen sudeln …“)" (Unterstreichung durch mich, das ist der Unterschied). Stünde dieser Satz nicht dort, würde ich die Entfernung dieses Ausdruck ebenso verteidigen wie hier diese Sätze. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 17:54, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Überzeugt mich nicht. Wenn ich jetzt nach anonymen Schmähwörtern aus dem Volksmund suche, die in Personenartikeln stehen, würde ich meine Zeit verschwenden – wie wäre es mit einem Kompromiss: Wir machen einen Abschnitt zu kritischen Bezeichnungen ("GEZ" ist selbst negativ konnotiert; die Kampagne "Schon GEZahlt" fehlt auch; "Zwangsgebühr", fällt dir noch was ein?), lassen die GEZtapo aber weg.--ChickSR (Diskussion) 18:00, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Einverstanden, der Kompromiss überzeugt. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 18:16, 4. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Rundfunkfinanzierung international[Quelltext bearbeiten]

Es scheint keinen Artikel Rundfunkfinanzierung zu geben, in dem im historischen und Ländervergleich die Rundfunkwirtschaft beleuchtet wird. Die besteht grob gesagt aus der Sender- und der Empfängerseite, und beides ist nur gemeinsam denkbar. In den Zwanziger Jahren entstanden weltweit Rundfunkanstalten, die ihre Sendungen an das öffentliche Publikum richteten. (Damit korrespondierte die Erwartung eines verbreiteten und zunehmenden Bestandes an Rundfunkempfangsgeräten, wobei die Sendungen natürlich zunächst "ins Leere" gingen, weil kaum jemand ein Rundfunkgerät anschaffen wird, der damit nicht die Erwartung eines attraktiven Programmangebots verbinden kann, womit die Henne-Ei-Frage geklärt wäre.) Der senderseitige Rundfunkbetrieb bestand aus Hard- und Software, d. h. den baulichen und rundfunktechnischen Anlagen sowie den Kosten für die Programmerstellung und -ausstrahlung. Das mag alles mal klein angefangen haben, möglicherweise mit günstig erworbenen gebrauchten militärischen oder kommerziellen Funkkommunikationsgerätschaften, die nach dem Kriegsende leicht erhältlich waren, dann per Bastellösungen zu Rundfunksendeanlagen umgenutzt und zunächst einfach nur mit "Musik aus der Konserve" (z. B. vom heimischen Plattenspieler) gespeist wurden und nur von wenigen "Amateuren" aus der näheren Umgebung empfangen wurden, aber das weitete sich dann doch relativ schnell in professionelle Dimensionen und einen staatlich konzessionierten regelmäßigen Betrieb aus, und das ist natürlich nicht mehr als Hobby zu betreiben. Und hier fehlen dann die Informationen zur Herkunft der Mittel. In Frage kommen:

  • Finanzierung aus staatlichen Mitteln
  • Aboverträge mit Rundfunkempfangsgerätebetreibern, "Hörer zahlen (freiwillig) für das Programm"
  • Zwangsabgaben (Gebühren, Beiträge)
  • Werbeeinnahmen
  • subventionierter privater Betrieb (Finanzierung z. B. durch Zeitungsverlage oder politische Parteien)
    • speziell Subventionierung durch Empfangsgerätehersteller: die Hersteller betreiben auf ihre Kosten Rundfunksender, um dadurch Geräte verkaufen zu können (was auf eine Geräte Abgabe beim Kauf hinausläuft).

(So ein Artikel müßte in diesem natürlich verlinkt werden.) --95.116.29.20 07:18, 31. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Hast du Rundfunkabgabe mit einem internationalen Überblick gefunden? Evtl. könnte man von deinem Lemma eine WL dorthin einrichten. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 08:11, 31. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Zweitwohnung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel widerspricht sich meiner Meinung nach selbst:

Der Beitrag deckt auch die privaten Fahrzeuge aller Beitragsschuldner mit ab, nicht jedoch Zweit- und Nebenwohnungen [...]. In seinem Urteil vom 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Beitragspflicht für Zweitwohnungen für verfassungswidrig erklärt.

Also was jetzt, muss für eine Zweitwohnung nochmals Rundfunkbeitrag entrichtet werden oder nicht? --Discostu (Disk) 09:38, 19. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Hallo, Discostu: Habe Deine Frage hier soeben erst gesehen. War und bin mit dieser Thematik nicht befasst. Für Zweitwohnungen können aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 keine zusätzlichen Rundfunkbeiträge mehr gefordert werden, wenn für eine Wohnung schon gezahlt wird. Vor dem Urteil war das anders. Der Artikel ist an der Stelle in Ordnung und besagt nichts Falsches. Guten Tag --Monika Hoerath (Diskussion) 16:56, 2. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Discostu, Du hast doch recht. Gemeint im Artikel war zwar nichts Falsches, aber die Formulierung selbst ist nicht ganz optimal. Dies liegt sicher daran, dass es vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 zu entsprechenden Mehrfachbebeitragungen kam. Werde an der Stelle etwas umformulieren. Beste Grüße --Monika Hoerath (Diskussion) 18:11, 2. Mär. 2023 (CET)Beantworten