Diskussion:Sicherheitsgurt

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Letzter Kommentar: vor 7 Tagen von Mottenkiste in Abschnitt Paternalismus
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Alte Diskussionen bis 16. September 2005

Fragen des Arcor-Trolls[Quelltext bearbeiten]

Ruecksitze - Einbauverpflichtung der Gurte hinten in Deutschland wirklich seit 1977??? Ich besitze einen Golf 1 aus 1978 und er hat noch keine. Gruesse 217.11.129.226 10:04, 19. Aug 2005 (CEST)

Sind Stadtbusse mit Stehplätzen mit Gurten ausgestattet? --145.254.91.193 10:32, 19. Aug 2005 (CEST)

Seit wann sind Busse auf dem Fahrersitz mit einem Gurt ausgestattet? --145.254.87.5 11:37, 24. Aug 2005 (CEST)

In welchen Kraftfahrzeugen außer Motorrädern muss sich der Fahrer nicht anschnallen? --84.61.26.212 10:42, 16. Sep 2005 (CEST)

Wie viel Prozent der Linienbusse sind mit Sicherheitsgurten ausgestattet? --84.61.41.130 15:37, 18. Sep 2005 (CEST)


Fahren ohne Gurt : Bei einen Aufprall mit einer Geschwindigkeit von 30 Km/h; 50km/h entspticht einen Sturz aus wieviel Meter Höhe ? --80.185.8.187 22. Okt. 2005

Bitte wende Dich an Wikipedia:Auskunft--Montauk 13:10, 19. Sep 2005 (CEST)

Halte ich auch nicht unbedingt zielführend. Am besten Du googelst mal ein bisschen und arbeitest Deine Erkenntnisse in den Artikel ein. Gerade bei den verschiedenen Gurtplichten ist der Artikel sehr lückenhaft. --Suricata 16:28, 19. Sep 2005 (CEST)

Ich meine mich zu erinnern, das der Trabant meines Vaters hinten keine Sicherheitsgurte hatte. Wie war das also in der DDR festgelegt? Siggi, 84.179.252.72 12:22, 30.11.2005 (MEZ)

Sind Airbags tatsächlich eine passive Sicherheitseinrichtung und nicht aktiv? 23:37, 12. Feb 2006 217.187.14.123

Da der Troll, der sich immer ueber Arcor einwaehlt, auch schon Vandalismus im Artikel selbst betreibt, habe ich mal die Ueberschrift dieser Beitraege hier umbenannt. --Montauk 19:07, 6. Mär 2006 (CET)

Warum sind bei deutschen Linienbussen Sicherheitsgurte nicht vorgeschrieben? --84.61.30.195 09:42, 9. Mär 2006 (CET)

Ist es geplant, Linienbusse serienmäßig mit Sicherheitsgurten auszustatten? --84.61.69.147 21:04, 4. Jun 2006 (CEST)

Namen der Bestandteile[Quelltext bearbeiten]

Das Gurtsicherheitssystem besteht in der Regel aus einem Gurt, einem Gurtstraffer?, der Rückhaltevorrichtung, und einer hier genannten Schnalle, in welche der Gurtstecker arretiert wird. Dieser Begriff "Schnalle" kennzeichnet jedoch für die meisten Menschen eine Gürtelschnalle, die an einer Hose oder einem Rock ihren Einsatz findet. Gibt es denn keine genauere Bezeichnung für die Haltevorrichtung, dem Gegenstück zum Gurtstecker, am Fahrzeug? -- Mika77

Gurtmaterial[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt ein Absatz über das Gurtmaterial und seine Struktur. Nach meinem (sicherlich ergänzugs- und korrekturbedürftigem) Wissen ist das Grundmaterial Polyester (Handelsmarke Trevira, die evtl. nicht in den Artikel darf?) und - ganz wichtig - so hergestellt, dass sich das Material im Falle eines Unfalls dehnen kann/soll, um die auftretenden Kräfte in Verformarbeit zu verwandeln; Elastizität darf dagegen nicht vorhanden sein. Die Folge davon ist, dass jeder bei einem Unfall gedehnter Gurt durch einen neuen ersetzt werden muss.-- Dr.cueppers 19:37, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ich nehme an, Sie meinen, dass der elastische Anteil an der Dehnung möglichst klein sein muss. Jede Faser dehnt sich zunächst elastisch (= rückverformbar bei Entlastung), bevor es sich plastisch (bleibend) verformt. Dehnung völlig ohne Elastizität gibt es nicht! (Quelle:http://archiv.tu-chemnitz.de/pub/2006/0094/data/Diss.pdf)

Zum Material: Tatsächlich wird fast immer Polyester (Trevira) verwendet. Vor der Einfühung der statischen Typprüfung 1961 (das Gurtsystem wurde mit 1800 kg belastet) war es meist Polyamid (Perlon). Ein wesentlicher Unterschied ist wohl das Dehnverhalten: "Trevira-Gurte dehnen sich zwar, schnellen aber nicht mehr zurück" (ams 3/1961 Seite 18). Typisch war in den 1960er Jahren die Anzeigenkampagene des Materiallieferanten Hoechst AG für Sicherheitsgurte aus "Trevira hochfest". Die Hersteller der Sicherheitsgurte wiederum stellten dieses Material als wichtigstes Kriterium heraus (Kubald, Klippan). Die gültige ECE Regeung Nr. 16 (http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/KfZ-technische-Vorschriften-,1446.1032708/ECE-Regelungen.htm) schreibt nicht das Material, wohl aber umfangreiche Materialprüfungen ((UV-)Licht, Kälte, Wasser) vor. Zur Dehnung des Gurtbandes ist nichts gesagt, es wird neben der Reißfestigkeit (1470 daN) nur die zulässige Vorverlagerung auf dem Prüfschlitten beim Aufprall mit 50 km/h angegeben. Die Dehnung des Gurtbandes selbst ist dabei nur eine von mehreren Einflußgrößen. Auto motor sport schreibt 1973 über die Einführung der dynamischen Prüfung nach ECE: "Diese Vorschrifen führen zu einem weniger nachgiebigen und weniger kraftabsorbierenden Gurtmaterial (früher bis zu 30 Prozent, gemäß ECE etwa 20 Prozent)." (Heft 6, 1973, Seite 43). Praktisch wird eher die doppelte Reißfestigkeit verlangt: "Trotz nominell hoher Forderung an die Belastbarkeit geht das heute Autoherstellern noch nicht weit genug. Sie fordern von ihren Zulieferern eine Bruchfestigkeit von 25 bis 30 kN." (http://www.jboehm.de/pdf/rueckhal.pdf).--Statler 11:57, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Fehler?[Quelltext bearbeiten]

Laut FAZ von heute, bzw. der Deutschen Automobilindustrie ist dieser Artikel falsch. Nicht Volvo, sondern Porsche und Mercedes-Benz haben die ersten Gurte im Fahrzeugbau als Sonderausstattung eingesetzt. Auch die Daten stimmen nicht überein. Laut meiner Quelle geschah das 1957 und nicht wie hier angegeben 1958. Den gesamten Abschnitt hab ich vorerst entfernt und stelle ihn hier zur Diskussion ein:

"Vorreiter für Gurte in der Fahrzeugtechnik war aber letztendlich die Firma Volvo, die in ihren Fahrzeugen ab 1957 Sicherheitsgurte serienmäßig einbaute. Im Jahre 1958 patentierte Volvo den vom Volvo-Ingenieur Nils Bohlin entwickelten Dreipunktgurt. [...] Mercedes-Benz führte 1958 im 300 SL Roadster den Beckengurt ein. Pro Sitz kostete die Sonderausstattung 110 Mark. Das Angebot wurde noch im gleichen Jahr auf alle Personenwagen von Mercedes-Benz mit vorderen Einzelsitzen erweitert. Ab 1961 wurden für diese Sitze nur noch Schultergurte angeboten. Die Einführung serienmäßiger Gurtbefestigungen bei Rücksitzen erfolgte 1962. Der Dreipunktgurt auf den Vordersitzen wurde bei Mercedes-Benz 1973 Serienausstattung. 1979 erfolgte der serienmäßige Einbau von Dreipunkt-Sicherheitsgurten auch auf den Fondplätzen."

Grüße --D0c 10:54, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Bei Porsche & Mercedes war es teure Sonderausstattung, bei Volvo war es 1957 bereits Serienausstattung! --RokerHRO 11:14, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Das hatte ich auch gelesen, aber wo steht das? Im Artikel war kein Beleg angegeben. Die Frankfurter Allgemeine sagt heute, Porsche und Mercedes-Benz hätten den Gurt zuerst eingeführt. Wieso also steht hier Volvo? Entweder hier oder dort liegt der Fehler. Eine Quelle für die Volvo-Variante hatte ich im Artikel wie gesagt nicht gefunden. --D0c 12:08, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Serienausstattung waren die Dreipunktgurte nur in Schweden (bei Volvo und Saab). In Deuschland kosteten die Gurte für den Volvo 122 im Jahre 1961 noch 120 DM Aufpreis, nur die Befestigungspunkte waren Serie (ams Heft6/1961, Seite 19). Im elchwiki-Artikel über Nils bohlin (http://www.elchwiki.org/wiki/Nils_Bohlin) steht: "Volvo baute den Dreipunkt-Sicherheitsgurt ab 1959 zunächst in den für den schwedischen Markt bestimmten und ab 1963 prinzipiell in allen Fahrzeugen ein. Im selben Jahr verzichtete Volvo auch auf Lizenzforderungen für die Nutzung ihres Patents und erlaubte allen Automobilherstellern die freie Nutzung des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes."

In Schweden hatten 1961 bereits 77% der neu zugelassenen PKW Sicherheitsgurte (ams Heft6/1961, Seite 11). Die Mercedes Presseabteilung (!) hat 1961 die Testwagen mit Dreipunkgurten ausgestattet. Ab Werk war da nichts. Daimler selbst schreibt in der Broschüre "SICHERHEITSGURTE UND AIRBAGS" (2007): "Mercedes-Benz bot den Sicherheitsgurt seinen Kunden erstmals 1968 an". Damit ist wohl der Dreipunktgurt gemeint. Im ersten Testbericht der neuen /8 Mercedes in ams 8/1968 sind die Sicherheitsgurtbefestigungen als serienmäßige Ausstattung genannt. Die Sicherheitsgurte sind nicht unter "empfehlenswertes Zubehör", sondern als "außerdem serienmäßig lieferbar genannt: "Zwei Sicherheitsgurte vorn DM 110.-, hinten DM 88.-". Vorn waren es Dreipunktgurte, hinten wohl Zweipunkt-Beckengurte. Im Text wird kritisiert, dass die Verbundglas-Windschutzscheibe als empfehlenswertes Sicherheitszubehör 82,50 DM Aufpreis kostet. Die Sicherheitsgurte sind keine Erwähnung wert. Kopfstützen kommen nicht einmal als Zubehör vor.

Man konnte in Deutschland vor 1958 Sicherheitsgurte als Sonderausstattung von Serienfahrzeugen bekommen, als Beckengurt oder Schultergurt, Dreipunktgurte gab es noch nicht. Zitat: "Der amerikanische Nash Ambassador war bereits 1949 – zehn Jahre vor dem Volvo – serienmäßig mit Beckengurten auf den Vordersitzen ausgerüstet. ... 1950 erhielt das Nash-Modell Rambler ebenfalls Zweipunktgurte, ab 1953 waren es auch in dem legendären spanischen Sportwagen Pegaso Z 102 zu finden. In Deutschland übernahm der Sportwagenhersteller Porsche, bedingt durch den starken USA-Export, die Vorreiterrolle. Der 356 A war bis Modelljahr 1956 auf Wunsch mit Beckengurten lieferbar, ab 1957 auch mit Diagonalgurten. Im selben Jahr bot Ford im 17 M als Sonderzubehör Beckengurte an, ab 1959 dann Dreipunktgurte. Von 1961 an konnten sich auch Käufer in Modellen von VW, Mercedes-Benz und BMW (V8 – "Barockengel") gegen Aufpreis anschnallen." (VDI nachrichten 28.05.1999, S. 16 zitiert nach http://www.schule.de/bics/son/verkehr/presse/1999_1/v3091_08.htm)

Ich zitiere aus der auto motor und sport, Heft 3, 28.1.1961, Seite 16ff, Artikel "Sicherheitsgurte,- was ist wirklich dran? von Mano Ziegler): "In Deutschland hat sich insbesondere Daimler-Benz des Problems der Sicherheitsgurte angenommen. Seit Monaten werden von Dr. Fiala Versuche über die Wirkung des Anschnallgurtes gemacht. ... Erfreulich ist, daß sich die Industrie in zunehmendem Maße für die Sicherheitsgurte interessiert, wenn auch als einziges Werk bis jetzt nur Volvo in Schweden sie serienmäßig einbaut. ... Als erstes deutsches Werk hat Daimler Benz vertraglich die gleichen Gurte [Klippan, Schweden!] für seine Wagen in eigenen Vertrieb übernommen und rüstet - ebenfalls als erstes Werk und erfreuliches Beispiel - durch seine Presse-Abteilung in diesen Tagen sämtliche Testwagen mit Klippan-Gurten aus." --Statler 11:59, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Patentamt ?[Quelltext bearbeiten]

Woher kommt die Information, dass das Patentamt den Gurt als eine der wichtigsten Erfindungen benannt hat? Ich finde keine weiteren Quellen dafür und eine Nachfrage beim Patetenamt hat nichts ergeben.

Hans W. Mayer in "Ein Lebensretter feiert Geburtstag - Automobilbau: Vor 40 Jahren ging bei Volvo der Dreipunkt-Sicherheitsgurt in Serie", VDI nachrichten 28.05.1999, S. 16 (http://www.schule.de/bics/son/verkehr/presse/1999_1/v3091_08.htm) stellt diese Behauptung auf. Im elchwiki-Artikel zu Nils Bohlin wird das Jahr 1985 genannt: "1985 wurde seine Erfindung vom deutschen Patentamt zu einem der in Bezug auf seinen Nutzen für die Menschheit acht wichtigsten Patente der vergangenen 100 Jahre gekürt."

andere Länder[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es in anderen Ländern mit der Gurtpflicht aus? Im Artikel zum Airbag steht, dass in den USA die Airbags auch für nicht angeschnallte Insassen Sicherheit bieten müssen, daher wäre eine Information in der Richtung hier sinnvoll, nur leider hab ich gar keine Zeit zur Recherche. -- Shushushu 23:14, 25. Okt. 2007 (CEST

Gurtwarner[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte man noch einarbeiten, dass heute die meisten Neufahrzeuge -mindestens für der Fahrersitz- einen "Gurtwarner" haben, der bei nicht angelegtem Gut nervtötend blinkt und piept. Das liegt wohl auch daran, dass es für einen vorhandenen Gurtwarner AFAIK auch mehr Punkte beim Euro-NCAP-Crashtest gibt!?
HoloDoc MHN 09:28, 6. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Psychologie[Quelltext bearbeiten]

Ich habe in den Artikel einen Absatz über die komplexe Psychologie des Sicherheitsgurtes eingefügt. Der Spiegel-Artikel zur Einführung der Anschnallpflicht gibt einen sehr guten Eindruck. Schon 1961 schrieb Mano Ziegler in seinem Artikel über Sicherheitsgurte in "Das Auto, motor und sport": "Anschnallgurte sind ein Bekenntnis zur Vorsicht, und eines solchen schämt man sich gern. Besonders als Mann." (ams 3/1961, S. 16). --Statler 12:15, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

noch ein paar Infos zum ergänzen[Quelltext bearbeiten]

[1]. Es sollten übrigens auch die wichtigsten Hersteller aufgeführt/verlinkt werden, z.B. Autoliv. Und zur Historie würd ich mal einen Abgleich mit der englischen Wikipedia usw dringend empfehlen. Dort stehen teils völlig andere Angaben! --Hotwheel 11:02, 17. Mär. 2009 (CET)Beantworten

USA[Quelltext bearbeiten]

In einigen US-Modellen befinden sich die gurte in der Tür. Weiß jemand genaueres über Sin und Zweck davon? -- Honza 19:50, 13. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Eventuell brauchst du beim Ein- und Aussteigen den Sicherheitsgurt nicht abzuschnallen. Durch das Aufklappen der Tür schwenkt auch der Gurt vom Körper weg. Und beim Wiedereinsteigen kannst du das Anschnallen nicht versehentlich vergessen. --Bob Andrews 14:11, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Anschnallpflicht in (Reise-)Bussen[Quelltext bearbeiten]

Mir ist nicht klar, seit wann in Deutschland die Gurtpflicht für Passagiere in Reisebussen gilt: seit 1999 oder seit 2006. Es scheint zu stimmen, dass die Hersteller seit 1999 Gurte einbauen müssen. Und etliche Google-Treffer deuten auf eine EU-Bestimmung hin, die 2006 in Kraft trat. Aber das heißt ja nicht, dass in Deutschland auch für Passagiere die Pflicht nicht schon 1999 eingeführt wurde. Außerdem wären Informationen zur Sicherung von (Klein-)Kindern in Reisebussen interessant. Übliche Autositze erforden Dreipunktgurte (oder Isofix). In Reisebussen sind hingegen Beckengurte verbreitet. --Bob Andrews 16:19, 9. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Als Hinweis auf eine Pflicht seit vor 2006 fand ich dies hier: http://www.a4-freunde.com/showthread.php?t=588&s=f6bd7d57f8f0514550136c327ca6050a&p=16684&viewfull=1#post16684.
Bleibt die Frage nach den Kindersitzen. --Bob Andrews 14:05, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten


Paternalismus[Quelltext bearbeiten]

gibt es höchstrichterliche Urteile, die das persönliche Selbstbestimmungsrecht aufgrund volkswirtschaftlicher materieller Interessen zugunsten der Anschnallpflicht darlegen und begruenden? (nicht signierter Beitrag von 89.204.138.226 (Diskussion) 15:48, 12. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Das Recht zu freien persönllchen Entfaltung und der Selbstbestimmung findet seine Grenzen wenn dies auf Kosten Dritter geht, wobei nicht zu unterscheiden ist, ob dies im humanistischen oder materiellen Sinne zu verstehen ist. Das Selbstbestimmungsrecht findet seine Grenzen in der rechtsstaatlichen Grundordnung, wie es in einer ziviliserten Gesellschaft zur Anwendung kommt. Wer in diesem Kontext der Meinung ist, sein eigenen Ego über die Interssen der Gemeinschaft zu stellen, darf sich im Bedarfsfall nicht auf die Leistungen der Gemeinschaft berufen. Dies bedeutet, das der selbstbestimmte im Falle eines Unfalle z.B. auf medizinische Leistungen zu verzichten hat. Außerdem solltest du weniger Rauchen oder anderes Zeugs zu dir nehmen Thomas Merbold (Diskussion) 02:02, 1. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
"Das Recht zu freien persönllchen Entfaltung und der Selbstbestimmung findet seine Grenzen wenn dies auf Kosten Dritter geht, wobei nicht zu unterscheiden ist, ob dies im humanistischen oder materiellen Sinne zu verstehen ist." - So oder so ähnlich (insbesondere der praktisch grenzenlose zweite Teil der Aussage) werden üblicherweise Terrorregimes begründet. Bezeichnend auch das vollständige Fehlen von - insbesondere juristischen - Belegen in der gesamten Antwort, nach denen der Vorposter ja ausdrücklich gefragt hatte. Der völlig unangemessene Ad-hominem-Angriff am Ende rundet die Aussage perfekt ab. --Mottenkiste (Diskussion) 21:53, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Um auch noch die ursprüngliche Frage zu beantworten, bitteschön: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.7.1986 - 1 BvR 331/85 u.a. (NJW 1987, 180). EDIT: Steht jetzt auch im Artikel.--Mottenkiste (Diskussion) 22:16, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Situation in der DDR[Quelltext bearbeiten]

Jemand könnte mal die rechtliche Situation in der DDR erläutern. (nicht signierter Beitrag von 92.224.154.228 (Diskussion) 23:16, 4. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Linienbusse[Quelltext bearbeiten]

Ist es wirklich richtig, daß in Linien- und damit auch Schulbussen auch der Fahrer sich nicht angurten muß bzw. der Fahrersitz auch heute noch bei Neufahrzeugen keinen Gurt haben muß ??

Oder gilt für den Fahrersitz dasselbe wie bei Reisebussen und LKW ?

Daß die Fahrgäste keinen Gurt haben müssen, ist klar, weil sonst wären Stehplätze ja ein schwer zu lösendes Problem (wie soll man einen stehenden Menschen angurten ?) ... --PhChAK 03:08, 7. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ihr redet da von Deutschland anzunehmen, es gibt aber Länder, wo in Linienbusse gar keine Stehplätze angeboten werden. Erlebt in Menorca. --K@rl 08:14, 1. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Grenzen der Sicherheit[Quelltext bearbeiten]

"Auch ein hochmodernes Fahrzeug, das mit allen verfügbaren Sicherheitstechniken ausgestattet ist, bietet keinen unbegrenzten Schutz vor Verletzungen und Fahrzeugschäden." Ist das nicht eine Binsenweisheit? Unbegrenzter Schutz würde bedeuten, ich kann mit Tempo 250 in einen Brückenpfeiler rasen und weder ich noch mein Auto hätte auch nur einen Kratzer. Dass das auch mit "hochmodernen" Fahrzeugen, egal ob von heute oder in 1000 Jahren nicht der Fall sein kann, sollte klar sein, und hat mit dem Sicherheitsgurt im Speziellen auch gar nichts zu tun (denselben Makel haben etwa Knieschützer oder Notbremsassistenten, um nur mal willkürlich zwei zu nennen). --YMS (Diskussion) 21:39, 11. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Nachrüstpflicht?[Quelltext bearbeiten]

Betr. "Die Nachrüstung älterer Autos mit Zulassung nach dem 1. April 1970 wurde am 1. Januar 1976 mit zweijähriger Übergangsfrist vorgeschrieben" Soweit ich weiß gab es die Nachrüstpflicht überhaupt nicht, d.h. deutsche KFZ, die vor dem 1.4.70 zugelassen wurden, brauchen auch heute keinen Sicherheitsgurt. Die Quelle fehlt übrigens für die Aussage im Betreff. Bitte mal drum kümmern. Danke--93.133.196.61 14:36, 13. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Stimmt. Die Nachrüstpflicht trifft nur Fahrzeuge die nach der Einführung keine Gurte hatten, sofern sie in deutschland zuerst zugelassen wurden. Kommen sie aus anderen Ländern ( Schweiz etc. ) gelten die dortigen Jahreszahlen der Einführung einer Gurtpflicht. Die Nahcrüstpflicht wie sie in diesem Wikipediaartikel suggeriert wird, gibt es so nicht. (nicht signierter Beitrag von 62.155.231.8 (Diskussion) 19:30, 15. Jan. 2013 (CET))Beantworten

... Geschwindigkeiten[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eigentlich seriöse Angaben, ab welcher Geschwindigkeit ein Gurt Leben rettet oder konkreter gesagt ein "Abfangen" unangeschnallter Insassen garantiert nicht mehr mehr möglich ist? Diese Frage soll kein bisschen gegen den Gurt argumentieren. Dennoch sollte zitierte Fakten (vorhin gerade wieder im TV) schon im größtmöglichen Maß der Wahrheit entsprechen. Es drängt aber das Gefühl auf, dass die kolportierten Zahlen (vorhin gerade wieder im TV) etwas einseitig instrumentalisiert werden. Zum Beispiel heißt es sinngemäß, dass zur Aufklärung "Schlitten" eingesetzt wurde und diese zeigten, dass man ab 12km/h sich schon nicht mehr abfangen kann. Es mag ja sein, dass man sich bei einem Aufprall von 12km/h kaum abfangen kann und dass ein Aufprall von 30 oder 40km/h in der Regel tötlich ist. Nur ist bei diesen Zahlen wirklich immer "einberechnet", dass ein Auto eine Knautschzone hat und der "negative Beschleunigung" nicht abrupt erfolgt? --88.70.4.54 18:53, 30. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Ab 10-12 km/h ist der Mensch defintiv nicht mehr in der Lage sich mittels der Arme abzufangen - eigentlich schon früher. 12 km/h entspricht einer Geschwindigkein von rund 3,3m/s und bei einem Unfall wird diese in einem modernen Fahrzeug bei voller Überdeckung auf 20-30cm abgebaut. Die Knautschzone ist ausgelegt um das Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von bis zu 20m/s abzufangen. Da mit einer Verdoppelung der Geschwindigkeit die abzubauende Energie mit dem Quadrat der Geschwindigkeit vervierfacht, kann man sich am Allerwertesten abfingern, das die Knautschzone bei 10 km/h einfach zu hart ist um signifikant wirksam zu werden. Dies wird in der Regel durch die Stoßfänger kompensiert.
Bei einer Geschwindigkeit von 12km/h und einer Verzögerungsstrecke von 0,2m ergibt das eine Verzögerung von 27,2 m/s^2 oder 2,7G. Wenn du 75kg wiegst, dann rauschst du mit rund 200kg Richtung Amaturenbrett - viel Spaß beim Abfangen ;-)
Einfacher Selbstversuch: Gehe Joggen und laufe mit 12 km/h ohne zu bremsen gegen eine Mauer. Strecke die Arme aus und die wirst merken, dass du dich nicht mehr mit den Armen abfangen kannst - schon bei weit unter 12 km/h nicht mehr. Thomas Merbold (Diskussion) 01:45, 1. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Im Freier Fall wird aus einem Meter Höhe schon 16 km/h erreicht. Wer glaubt, dabei im Auto seinem Oberkörper mit den Armen abstützen zu können, soll sich von einem Tisch herunter in den Liegestütz fallen lassen ohne sich eine blutige Nase zu holen. Oder, damit das „Können“ deutlicher wird, sich mit einem Liegestütz einen Meter hoch katapultieren. Selbst trainierte Sportler bei einem Weltrekordversuch schaffen das nicht, wie etwa beim Video "World Record Highest Flying Push Up 1.36m - Ahmed Kerigo" (Danke für das Blockieren von YT-Links liebe Wikipedia), wo mit Rumpf und Kopf allenfalls ein Höhenunterschied von 4 bis 6 Kisten zu je 15cm erreicht wird, also 60cm bis maximal 90cm Sprunghöhe, oder 12 bis 15 km/h. Die 7 km/h in verkehrsberuhigten Zonen entsprechen „lächerlichen“ 20cm - die aber auch die wenigsten mit einem Liegestützsprung erreichen werden. -- Matthead (Diskussion) 20:27, 5. Mär. 2017 (CET)Beantworten

In Österreich...[Quelltext bearbeiten]

Zitat: In Österreich wird zwar das Nichtanschnallen kaum geahndet, was aber nicht heißt, dass man im Falle eines Unfalls nicht dafür zu haften hätte.

Das stimmt nicht ich selbst kenne mehrere Fälle die Strafe zahlen müßten, wenn man unangegurtet angehalten wird muß man auf alle Fälle zahlen.

--Pistnor (Diskussion) 16:23, 10. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Flugzeuge[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma müsste eigentlich Sicherheitsgurt (Auto) heißen, alles andere wird nur angekratzt.

Was fehlt für Flugzeuge?

  1. Anschnallzeichen (vom Cockpit aus gesteuert) - auch automatisch?
  2. früher bei Start und Landung Pflicht - nach einigen Flugvorfällen (welcher? - ein japanischer Pazifikflug vor 10 Jahren?) - heute auch im Flug empfohlen bzw. bei bestimmten Fluggesellschaften Pflicht
  3. Wer auf Toilette geht oder zum Strecken einfach mal steht nicht; Bordservice auch nicht
  4. dagegen besteht während der Start- und Landephase Aufstehverbot und damit absolute Anschnallpflicht
  5. Leuchten die Anschnallzeichen bei den Gesellschaften mit Anschnallpflicht im Reiseflug auch ständig? Woher weiß der Fluggast, dass dann das absolute Aufstehverbot während des Steigfluges zu Ende ist?
  6. Anschnallpfllicht auch während der Rollphase. Wird oft von Passagieren missachtet, die bereits vor dem Anhalten aufstehen.
  7. Anschnallpflicht für Piloten in Linienflugzeugen: ständig einen Beckengurt. Während der Start- und Landephase zusätzlich Schultergurte - also 4-Punkt-Gurte. (Oder sind es 5-Punkt-Gurte? Schultergurte auch für Cockpitpassagiere auf dem Jumpseat während Start- und Landung vorgeschrieben?)
  8. steht das Anlegen der Gurte mit auf der Checkliste? Auf welcher?
  9. Gurt für Kunstflug (5-Punkt-Gurt?)
  10. Gurtpflicht für Passagiere in Kleinflugzeugen? (Passagiere nur Beckengurt? Passagiere nur während Start- und Landung? Pilot mindestens 3-Punkt-Gurt oder unbedingt 4-Punkt-Gurt?)
  11. Kleinkinder in Verkehrflugzeugen: Babygurtsyteme
  12. Anschnallzeichen bei Turbulenzen bzw. erwarteten Turbulenzen
  13. in Verkehrsflugzeugen für Passagiere nur Beckengurt ohne Gurtstraffer. Die Sicherheitseinweisung umfasst die Benutzung des Gurtes. Vor Abflug und Landung müssen die Flugbegleiter überprüfen ob die Gurte angelegt sind.

--Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 13:03, 25. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Kannst Du alles hier → Sicherheitsgurt#Angurtpflicht_f.C3.BCr_Flugzeugpassagiere - belegt - reinschreiben. -- Beademung (Diskussion) 15:13, 25. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Nicht sehr witzig. Ich verstehe nichts davon und habe keine Quellen dazu. Ich stelle lediglich Fragen zu meinem Ergänzungswünschen. --Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 23:05, 7. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Auftragsarbeiten übernehme ich grundsätzich hier nicht. -- Beademung (Diskussion) 08:00, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Warum fühlst du dich dann angesprochen? Es gibt 20.000 WP-Autoren. Ich wollte lediglich eine Anregung auf die Diskussionsseite schreiben. Wir wollen doch alle das gleiche: eine vollständige WP (und nicht Autoren durch witzige Antworten verschrecken, verprellen und verjagen). Peace!!! --Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 15:43, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

@Thirunavukkarasye-Raveendran: nur ein Teil deiner Punkte sind als Fragen zu erkennen, ein Grossteil liest sich wie Aussagen. Von besonderem Interesse ist aus meiner Sicht die Anschnallpflicht bei Piloten, weil das bei starken Turbulenzen ja wohl sonst katastrophal enden kann. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 17:48, 5. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Ok, mein Fehler. Meine "Aussagen" sind eigentlich als Fragen gemeint. Ich habe einige Sachen zu diesem Thema gerüchteweise gehört, aber keine genaue Ahnung vom Thema. Halt nur als Hinweis gemeint, was alles noch recherchiert und ergänzt werden könnte. --Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 18:08, 5. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Nachteile[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist mehrmals von Nachteilen die Rede, die jedoch von den Vorteilen mehr als aufgewogen werden. Aber was wären denn typische Nachteile eines Gurtes? Vielleicht kann da jemand mal ein, zwei Beispiele beisteuern? Danke. --ph0nq (Diskussion) 07:40, 3. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Nur ein beobachtetes Beispiel: Ein Fahrzeug wurde von eine Leitschiene nach einer Drehung von hinten her aufgespießt. Der Lenker war nihct angeschnallt und kam so auf der Beifahrerseite mit dem Oberkörper zu liegen. Ein zweites Beispiel ist Feuer an Bord. Ich will aber da nicht gegen den Gurt, der auch mir schon das Leben gerettet hat reden. --K@rl 08:15, 3. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Klar, von der Leitplanke aufgespießt - passiert jeden Tag. An dieser Stelle sei gesagt: Da spielt der Gurt keine Rolle, da hilft nur Glück. Bei einem Aufprall ist ein Kontrolliertes Ausweichen im Fahrzeug nicht möglich!
Zu den Nachteilen des Gurten: Der größte Nachteil der in Kraftfahrzeugen verwendeten Gurtschlösser ist, dass sie sich nicht unter Last lösen lassen. Bei einer Überkopflage wird das Lösen des Gurtes zum schnellen Verlassen bei einigen Fahrzeugmodellen deutlich erschwert. Thomas Merbold (Diskussion) 01:55, 1. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Für das gibt es kleine Gurtmesser, die man als Autofahrer mitführen kann und große, die die Feuerwehr mitführt. Außerdem würde ich warnen, wenn du auf dem Kopf liegst, also voll in den Gurten hängst selbst versuchen auszusteigen :-( --K@rl 08:19, 1. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Alberto Santos Dumont[Quelltext bearbeiten]

Den ersten Sicherheitsgurt nutzte der Brasilianer Alberto Santos Dumont 1898 in seinen Luftschiffen. Santos Dumont hatte auf seine zahlreichen Erfindungen (erster Motroflug vor Experten und gewann den Preis als erster Motorflieger, Flughafen, Sportmotorflugzeug, Flugschule, etc.) nie Patente angemeldet, eher geht er ins Armenhaus. (nicht signierter Beitrag von 2003:84:AC46:C301:E8B2:5D30:B91D:9E6D (Diskussion | Beiträge) 21:52, 1. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 21:37, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ausnahmen Österreich[Quelltext bearbeiten]

Ich bin nicht auf dem letzten Stand, möchte jedoch Anregungen liefern: In Taxis muss sich meines Wissens der Fahrer nicht angurten (in Österreich auch 'anschnallen'), wenn er Fahrgäste transportiert. Fahrgäste sind glaube ich (zumindest hinten) auch von der Pflich befreit. Es ist bereits lange her, als mir ein Bekannter erzählt hat, er sei wegen eines Herzproblems von der Gurtepflicht befreit. Ich vermute, solche Regelungen gibt es immer noch. -- 91.141.2.151 16:44, 10. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Geschichte / Anfänge[Quelltext bearbeiten]

'The Great Race' einem historischen Tourenwagen-Rennen, das am 12.02.1908 am NY Times Square startete und Vorlage zum Film 'Das große Rennen rund um die Welt' war, gab es einige richtungsweisende Einführungen. Nicht nur wurden Autos als alltagstaugliche Transportmittel bestätigt und der eingebundene Journalismus (mitreisende Reporter) erfunden, auch war der Thomas Flyer, der für die USA gestartet war, mit Sicherheitsgurten ausgestattet, was diesen zu Popularität verhalf. -- 91.141.2.151 16:52, 10. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Linienbusse in den USA[Quelltext bearbeiten]

Müssen in den USA auch Linienbusse einen Sicherheitsgurt für den Busfahrer haben? Und gehört diese Tatsache in den Artikel? --88.70.36.2 18:00, 26. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Gurtwarnerpflicht für Kraftomnibusse[Quelltext bearbeiten]

Ist auch sie geplant? Falls ja: Müssen dadurch auch Linienbusse auf dem Fahrersitz einen Sicherheitsgurt haben? Oder wird es für sie eine Ausnahme geben? --88.70.36.2 19:11, 26. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Erstes Kraftfahrzeug mit Dreipunktgurten auf mehr als einem Nicht-Außensitz[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand, ob es schon vor dem Ende des Kalten Krieges ein Kraftfahrzeug (Pkw, Kleinbus, Reisebus, …) mit Dreipunktgurten auf mehr als einem Nicht-Außensitz gab? Falls nein: Welches ist das älteste Kraftfahrzeug mit Dreipunktgurten auf mehr als einem Nicht-Außensitz, das dir einfällt? Natürlich mussten beide Nicht-Außensitze schon zum genannten Zeitpunkt Dreipunktgurte gehabt haben, damit die Antwort gültig ist. Außerdem soll die Antwort im Artikel dargestellt werden. --88.70.32.179 16:05, 31. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Was ist ein Nicht-Außensitz? Ein Sitz der nicht außerhalb sondern innerhalb des Fahrzeugs ist? Also ein ganz normaler Sitz?
Ansonsten empfehle ich dir, den Artikel zu lesen, insbesondere die Geschichte. Das erste Auto mit serienmäßigem Dreipunktgurt war 1959 der Volvo PV544. Da der Kalte Krieg erst 1990 formell beendet wurde, aber seit 1974 in D Gurtpflicht besteht gab es schon vor dem Ende des Kalten Krieges Autos mit Dreipunktgurten, in D alle seit 1974 zugelassenen und vorher seit 1959 auch schon. --Mehgot (Diskussion) 16:56, 31. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ich meinte die Tatsache, dass Mittelsitze früher nur Beckengurte hatten, auch wenn die äußeren Sitze schon Dreipunktgurte hatten. --88.70.32.179 17:18, 31. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Ach so war das gemeint. Das weiß ich nicht, denke aber, dass das zuerst bei den Premiummodellen der Fall war. Du könntest mal die Geschichte von 7er BMW, S-Klasse-Mercedes etc nachforschen ab wann das bei denen der Fall war. --Mehgot (Diskussion) 14:21, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Nachrüstung von Oldtimer[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich jetzt einen Oldtimer von 1930 z. B. habe, muss ich in den, wenn ich eine Straßenzlassung will, Gurte nachrüsten lassen?--Antemister (Diskussion) 11:45, 10. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Lobbyismus?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eigentlich Informationen darüber, ob und wie Lobbyisten in den 70ern auf die Gurtpflicht eingewirkt haben? (nicht signierter Beitrag von 79.201.161.85 (Diskussion) 18:21, 2. Aug. 2021 (CEST))Beantworten

Rekordentwicklung der Anzahl der mit Dreipunktgurten ausgestatteten Sitzplätze[Quelltext bearbeiten]

Gehört sie auch in den Artikel? --2003:D2:4F1D:B4BF:60FA:D78E:9898:E1DB 15:46, 28. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Nie in Schienenfahrzeugen?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es überhaupt Schienenfahrzeuge (Straßenbahnen, Eisenbahnen und dergleichen), die wenigstens auf dem/den Lokführersitz(en) mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sind? --2003:D2:4F16:6DAF:3C58:E7DA:EC96:2051 23:26, 17. Sep. 2021 (CEST)Beantworten