Diskussion:Visum/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Opihuck in Abschnitt Visa on Arrival, eVisum
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Frühere inhaltliche Diskussion

Gegenseitigkeit

Dieser Abschnitt beschreibt die Befreiungen von der Visumpflicht. Da diese es jedoch verdient haben, etwas ausführlicher dargestellt zu werden, wäre es vielleicht sinnvoll, auf den Artikel Visumfreiheit zu verweisen. Ich würde mich bereit erklären, diesen Abschnitt (Gegenseitigkeit) in den Artikel Visumfreiheit zu überführen. Was haltet ihr davon?--M schmucki 18:08, 23. Jan. 2007 (CET)

Eher wenig, weil dort niemand sucht. Ich habe die Ausführungen zur Visumfreiheit etwas gestrafft; ich denke, es passt jetzt ganz gut in den Artikel. DanSchultz 15:58, 21. Mär. 2007 (CET)

es steht aber immer noch bloedsinn da: zitat: "Die Europäische Kommission hat die Frage der Gegenseitigkeit von Visumbefreiungen gegenüber betroffenen Drittstaaten nach Einführung des Verhandlungsmechanismus auf höchster politischer Ebene behandelt und im Verhältnis zu Mexiko und Neuseeland bereits vollständige Gegenseitigkeit erreicht." und weiter oben: "Umgekehrt gewährt das Sichtvermerksabkommen zwischen Deutschland und Mexiko deutschen Touristen einen visumfreien Aufenthalt für sechs Monate in Mexiko, während Mexikaner in Deutschland keine vergleichbaren Vergünstigungen in Anspruch nehmen können." was stimmt denn nun?

Beides stimmt, und beides ist kein Blödsinn. Das Sichtvermerksabkommen stammt aus der Zeit weit vor Schengen. Der Gegenseitigkeitsmechanismus innerhalb der EU bezieht sich auf Touristenreisen für drei Monate, und da besteht zwischen Schengen und Mexiko Gleichstand, auch wenn zwischen der EU und Mexiko kein solches Abkommen besteht. Das deutsch-mexikanische Sichtvermerksabkommen, das wegen der zwischenzeitlich eingeführten EU-Zuständigkeit heute von Deutschland gar nicht mehr geschlossen werden könnte, sieht hingegen keine Visumfreiheit für Mexikaner in Deutschland vor - das ändert nichts daran, dass Mexikaner in Deutschland m.W. seit den 1950er Jahren immer visumfrei waren und auch so gestellt werden dürfen, und dass die EU Mexikaner visumfrei stellt. Es geht also um ganz unterschiedliche Sachverhalte. --DanSchultz 13:52, 11. Jan. 2008 (CET)

es ist wichtig, neben den allgemeinen informationen auch laenderspezifische informationen zu liefern: welche visa zb braucht (oder braucht nicht) ein deutscher in thailand, ein thailaender in deutschland? wie lange wird aufenthalt gewaehrt, was kostet es, wo und wie beantragen, etc etc. da sehe ich die grosse chance einer wirklich allumfassenden und aktuellen enzyklopaedie (nicht h2o=wasser, dafuer brauche ich kein wiki)125.24.105.24 13:38, 11. Jan. 2008 (CET)

Nein, dazu gibt es unter "Hilfe" einen aufschlussreichen Artikel zum Thema: „Was Wikipedia nicht ist“, und dieser stellt den Konsens innerhalb der Community dar. Unter anderem steht dort: „Wikipedia ist weder Anleitung noch Ratgeber.“ Genau das wünschst Du aber. Du kannst ja entsprechende Seiten im Netz erstellen, aber nach Wikipedia gehört das nicht. --DanSchultz 13:52, 11. Jan. 2008 (CET)

Amtliche Bezeichnung ("Sichtvermerk" contra "Visum") I

Im Artikel steht, dass das Visum früher Sichtvermerk hieß. Warum früher? In §2 Konsulargesetz ist nach wie vor von Sichtvermerk die Rede. --84.57.11.182 19:13, 23. Jan. 2007 (CET)

Das Gesetz ist seit vielen Jahren nicht mehr an dieser Stelle geändert worden, und nur wegen dieser redaktionellen Änderung startet niemand ein Gesetzgebungsverfahren. DanSchultz 15:58, 21. Mär. 2007 (CET)

Also in meinem Pass (ausgestellt 2003) steht "Sichtvermerke/Visas/Visas" (Deutsch/Englisch/Französisch) aber nicht Visum oder Visa.--Peter 08:08, 8. Apr. 2008 (CEST)

Amtliche Bezeichnung ("Sichtvermerk" contra "Visum") II

Hallo, zu der Anmerkung «Das Wort "Sichtvermerk" ist aus der Gesetzessprache beseitigt worden» möchte ich folgendes mitteilen: Im Duden (aktuelle 24. Ausgabe) findet man unter Visum: "…Ein- od. Ausreiseerlaubnis; Sichtvermerk im Pass;…". Der Leser des Artikels wird in der Regel kein Volljurist sein, sondern sich über die Funktion eines Visums informieren wollen. Deshalb Revert auf vorhergehende Version. --Emmridet 10:16, 13. Apr. 2007 (CEST)

Das Wort "Visum" wurde aber bewusst durchgehend in der Gesetzessprache gewählt, weil "Sichtvermerk" ungebräuchlich ist und ebenso krumm klingt wie "Postwertzeichen" oder "Lichtzeichenanlage" oder "Feuchtsiegelabdruck" (das ist ein gestempeltes Dienstsiegel). Zudem ist es nicht das genaue Synonym. Auch Ein- und Ausreisestempel oder "Antreffensbescheinigungen" (auch so ein tolles Wort) sind Sichtvermerke. Der Begriff "Visum" ist also enger als derjenige des "Sichtvermerks" (ganz genau müsste man sagen: "Sichtvermerks im Pass"). Das Visum war nach der Definition des AuslG 1990 eine Aufenthaltsgenehmigung, die in der Form des Sichtvermerks (!) erteilt wird; "Sichtvermerk" steht also für die Form, nicht die Sache selbst. Das AufenthG, das seit 1.1.2005 in Kraft ist, kennt nur noch das "Visum" als eigenständige Form des Aufenthaltstitels, das Wort "Sichtvermerk" taucht dort nicht mehr auf. Insofern bitte ich, den Revert noch einmal zu überdenken.DanSchultz 10:30, 26. Apr. 2007 (CEST)
Habe den Zusatz „früher“ in den Text eingefügt, damit sollte allen Seiten gedient sein. --Emmridet 10:46, 26. Apr. 2007 (CEST)

Visum-Arten

Unter Kapitel 12.1 wird das Touristenvisum genannt, versehen mit einem internen Link, der aber nicht auf einen separaten Artikel, sondern auf den Kopf von Visum pointet. Was soll das?

Ich kenne die Begriffe "Touristenvisum", "Geschäfts-" oder "Businessvisum", dann gibt es auch noch ein "Privatreisevisum" - ich finde diese sollten unter Kapitel 7 Visum-Kategorien erwähnt und erläutert werden (ich kenn mich da nicht aus).

--Willibaldus 13:11, 29. Mai 2007 (CEST)

Pluralform "Visa"

Das Wort Visum ist lateinischen Ursprungs, und im Lateinischen lautet der Plural Visa; im Englischen hingegen Visas. --Röhrender Elch 00:14, 16. Sep. 2007 (CEST)

Laut Duden sind Visa und Visen mögliche Pluralformen. Beide Formen sind auch gebräuchlich. --gdo 15:11, 20. Okt. 2014 (CEST)
Aber bitte die Varianten nur in der Einleitung erwähnen. Im Artikel selnst sollten wir uns für eine entscheiden, und das ist ganz deutlich "Visa". --Wosch21149 (Diskussion) 17:56, 20. Okt. 2014 (CEST)

Übertragbarkeit von Visa

Wenn man einen neuen Pass beantragt, kann man dann Visa etc. übertragen lassen oder laufen sie mit dem Ablauf des Passes ab? Im Detail geht es um ein unbefristetes Nichteinwanderer-Visum der Vereingten Staaten, das in meinem seit 1999 abgelaufenen Kinderausweis eingetragen ist. Einen Reisepass habe ich nicht. --E-qual !!! 22:25, 14. Sep. 2007 (CEST)

Das richtet sich nach dem Staat, der das Visum ausgestellt hat. Schengen-Visa sind von vornherein nur so lange gültig wie das Reisedokument. Dass die USA das einmal anders gehandhabt hatten, ist mir bekannt, ob diese uralten gestempelten Visa, die "indefinite" gültig waren, noch gültig sind, habe ich trotz Recherche nicht herausgefunden. DanSchultz 14:27, 29. Nov. 2007 (CET)
Nachtrag: Diese Visa heißen Borroughs visa. Sie wurden zum 1. April 2004 ungültig. Dies ist m.E. für den Hauptartikel zu detailliert, daher habe ich diese Erkenntnis nicht aufgenommen.Dies ist die Quelle zu der Angabe. DanSchultz 16:55, 19. Dez. 2007 (CET)
Anekdotische Evidenz: Ich habe in meinem Pass ein amerikanisches Fünfjahresvisum. Allerdings läuft der Pass vor Ende dieses Fünfjahreszeitraums ab, daher gibt das Visum als Ablaufdatum den gleichen Tag an, an dem auch das Visum abläuft, und das sind dann weniger als fünf Jahre. SchnitteUK (Diskussion) 21:20, 18. Jun. 2014 (CEST)


Quellen

Dieser Link ist nicht mehr aktuell: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/cln_108/nn_1068548/DE/Zuwanderung__geschieht__jetzt/ZuwanderungAZ/Functions/AZ__catalog,lv2=1069852,lv3=1087584.html (nicht signierter Beitrag von 87.147.152.146 (Diskussion) 31. August 2017, 08:46 Uhr)

Exzellenz-Kandidatur, 14. Mai 2007 (erfolgreich)

Lesenswerter Artikel, frisch aus dem Review und meines Erachtens sehr gut darin ein tendeziell komplexes und unübersichtliches Thema sowohl allgemein als auch mit für den deutschsprachigen Bereich angemessenen Schwerpunktsezungen abzuhandeln. -- southpark Köm ? | Review? 22:49, 14. Mai 2007 (CEST)

  • exzellent Im Detail:
    • Fachkompetenz des Bewertenden (0–10): 6 (Politologe, der das auch schon praktisch mehrmals im Pass hatte.)
    • Einleitung: Alles was ich wirklich dringend wissen will, in doch ansprechend knapper Form.
    • Bilder: Nichts zu meckern, positiv die Tatsache, dass auch die nicht nur den deutschen Kulturraum berücksichtigen.
    • Stil/Links: Recht trocken, juristisch. Aber dabei exakt, präzise und von wirklich schlimmen Juristendeutsch dann doch weit genug weg.
      • Die relativ listenhaften Teile mit Fettdruck entsprechen zwar nicht unbedingt den normalen Wikipedia-Richtlinien sind aber hier meines Erachtens durchaus sachlich sinnvoll.
    • Inhalt: Einzig größeres inhaltliches Problem ist wohl die deutschlandlastigkeit im Geschichtsteil. Da der aber nicht wirklich zu den Kernbereichen gehört und durchaus auch andere Staaten, Kulturräume drin vorkommen, reicht das nicht mich von meinem Votum abzuhalten.
    • Belege: Gedruckte Literatur sollte bis zum Ende noch nachgeliefert werden, halte ich angesichts der Artikelqualität allerdings für schnell und einfach machbar und vertraue da mal auf den Autor.
    • Fazit: Kleinere Macken, Literatur sollte noch nachgekommen, insgesamt aber problemlos exzellent. -- southpark Köm ? | Review? 22:49, 14. Mai 2007 (CEST) Erläuterungc
  • Pro Selbst aus einem trockenen Thema mit ruhiger Information noch ausführlich und - soweit ich beurteilen kann - vollständig zu berichten, verdient ein Exzellent. --SonniWP 14:55, 24. Mai 2007 (CEST)
  • Neutral Quellenangaben fehlen leider völlig (vgl. hierzu jedoch die Diskussionsseite). Ansonsten wäre der Artikel schon sehr gut, auch für mich. Mich wundert in der Gliederung der Abschnitt Großbritannien. Der sollte ggf. an eine andere Stelle verlagert werden. Stern 20:46, 26. Mai 2007 (CEST)
  • Kontra Fehlende Quellen sind leider ein NoGo. Denis Barthel 17:07, 2. Jun. 2007 (CEST)
  • Pro: Mir geht es wie Southpark, ich denke dass die Quellen noch leicht nachgereicht werden könnten- hat jemand mal Benutzer:DanSchultz deswegen kontaktiert? --Nina 16:36, 3. Jun. 2007 (CEST)
  • ProKaum zu glauben, wie man einen solchen Artikel über etwas so langweiliges wie Visa schreiben kann!

Ich habe die Kandidatur als erfolgreich ausgewertet, weil vor allem Southpark sehr überzeigend war. Jedoch sehe ich den Einwand von Denis Barthel und Stern als gewichtig an. Quellen und Literatur sollten dringend noch ergänzt werden. Sollte das nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums geschen, schlage ich den artikel eingenhändig zur Abwahl vor, Ich denke jedoch, der Artikel ist exzellent und deshalb sollte dies so schnell wie möglich geschehen. Julius1990 22:31, 5. Jun. 2007 (CEST) PS: Sorry für die Fettungen, aber ich hoffe es wird so deutlicher.

Es sind jetzt 11 Tage vergangen, keine Reaktion, keine Nachbesserung, nichts ... Langsam fühle ich mich veräppelt. Wenn sich bis zum nächsten Samstag nichts ändert, dann werde ich den Artikel zur Abwahl vorschlagen. Gruß Julius1990 23:03, 16. Jun. 2007 (CEST)

Anmerkungen zum Review November/Dezember 2007

Vorbemerkung

Ich habe den Artikel nunmehr (November 2007) zum zweiten Mal ins Review gestellt mit der Bitte, ihn auf Herz und Nieren durchzusehen. Dabei hoffe ich, die unten stehenden Anmerkungen aufgegriffen zu haben. Zum leidigen Thema "Literatur" mlchte ich auf den ganz unten stehenden Absatz mit eben dem Titel "Literatur" verweisen; auch hierüber lässt sich diskutieren. Danke.DanSchultz 00:01, 30. Nov. 2007 (CET)

Literatur

Nachdem der Artikel nun umfangreich durch Fußnoten angereichert wurde, noch ein paar Worte zu der angeblich fehlenden Literatur: Es gibt keine! Literatur gibt es zuhauf zum Ausländerrecht, oder Aufenthaltsrecht, wie es jetzt heißt, nicht aber speziell zu Visa. Man könnte nun natürlich ein Literaturverzeichnis zum Ausländerrecht einstellen, aber das wäre eher Optik und würde m.E. nicht in diesen speziellen Artikel passen. Der "Knüller" ist daran, dass zum Pass- und Visumrecht inzwischen in der rechtswissenschaftlichen Literatur aus der Wikipedia kopiert wird.DanSchultz 14:27, 29. Nov. 2007 (CET)

Erfolgreiche KEA Disk. vom 5. Januar 2008

Dieser Artikel hatte einmal "Exzellenz"-Status und wurde vor ca. einem halben Jahr vor allem wegen des Fehlens von Belegen abgewählt. Inzwischen hat er einen erneuten Review durchlaufen, und ich habe als Hauptautor zahlreiche Quellen (möglichst Originale) beigefügt, so dass praktisch jede Aussage belegt ist und mehr als 200 Nachweise vorhanden sind. Daher lasse ich ihn heute nochmals kandidieren. Als Hauptautor bleibe ich natürlich neutral. DanSchultz 16:09, 16. Dez. 2007 (CET)

Pro: Sehr ausführlicher Artikel, der den komplizierten Sachverhalt gut darstellt und mit entsprechenen Belegen reichlich unterfüttert ist (beinahe schon zuviel, aber besser so, als zu wenig). --Emmridet 12:12, 17. Dez. 2007 (CET)

Pro: Der Artikel macht einen positiven Eindruck. Es wäre natürlich wünschenswert, dass hier auch jemand mit Pro stimmt, der sich auskennt und die sachliche Richtigkeit überprüfen kann. Ich bin als Unwissender von dem Artikel beeindruckt.--Hgn-p 01:43, 19. Dez. 2007 (CET)

Pro: Der Artikel ist fachlich korrekt und sowohl typografisch als auch grammatikalisch sehr gut aufbereitet. Er verdient es deshalb, in den Olymp der exzellenten Artikel aufgenommen zu werden. --Angiemaus 08:57, 19. Dez. 2007 (CET)

Anmerkung: Die Visumpolitik der Nachkriegszeit ist von zwei Tendenzen geprägt: Reisefreiheit innerhalb Europas und Abschottung gegenüber Nichteuropäern. Ich habe diese beiden Punkte getrennt, weil damit zwei völlig unterschiedliche Ziele verfolgt werden. Gruß --Kapitän Nemo 22:15, 20. Dez. 2007 (CET)

Das ist POV und sachlich nicht richtig. Die "Abschottung" fand nicht nur gegenüber Nichteuropäern statt, sondern auch für Albaner oder Bulgaren war es nicht eben einfach, Visa für westliche Staaten zu erhalten. Bereits das Wort "Abschottung" ist negativ besetzt und daher POV. Wie wäre es mit "Schutz vor Massenzuströmen"? Das war damals nämlich ebenfalls eine Sichtweise. Zudem ist die Überschrift "wachsende Reisefreiheit" für den Zeitraum bis 1965 in Anbetracht des Mauerbaus am 13.08.1961 auch völlig unzutreffend. Daher habe ich mir einen Revert zur vorhergehenden Fassung erlaubt. --DanSchultz 22:20, 20. Dez. 2007 (CET)
Jahreszahlen als Zwischenüberschriften sind meiner Meinung nach ein bisschen dröge. Da habe ich einfach einmal ausprobiert, ob es aussagekräftigere Zwischenüberschriften gibt. Ob "Abschottung", "Einwanderungsverhinderung", "Reaktion auf Flüchtlingsströme" oder "Zuwanderungskontrolle" der passende Begriff ist, sei dahingestellt. Welche Möglichkeiten gibt es denn, diesen Artikel etwas übersichtlicher zu gliedern? Gruß --Kapitän Nemo 23:40, 20. Dez. 2007 (CET)
Ich finde es so, wie es ist, hinsichtlich der Zwischenüberschriften OK. Eine Gliederung nach Jahreszahlen ist das sachlichste, und die verschiedenen "Epochen" sind durch sehr unterschiedliche Tendenzen geprägt: Sichtvermerksabkommen einerseits und Mauerbau andererseits; Ausländergesetz 1965 (damals sehr innovativ und auch aus heutiger Sicht elegant-schlank); DDR-Abgrenzung durch (auch visatechnisch) Besiegelung der deutschen Teilung; Neudefinition des Britischseins auch über die Visapolitik. Die Verschärfungen in den 1970er Jahren beruhten nicht auf "Abschottungsmotiven", sondern auf eienr Analyse des damaligen arabischen Terrors. In den 1980er Jahren waren die Verschärfungen auf die ersten Globalisierungserscheinungen zurückzuführen: Die ersten Wirtschaftsflüchtlinge aus sehr entfernten Ländern konnten sich auf einmal Flugtickets kaufen. Teils auch nach Schönefeld, und die DDR schickte sie alle nach West-Berlin (sie leitete natürlich gern die Hoffnungslosesten dorthin hinüber). Daher die Flughafentransitvisumpflicht. Das war nicht Abschottung, sondern Beibehaltung des vorhergehenden Zustandes: Die „Abschottung“ erledigten zuvor die Fluggesellschaften mit ihren Preisen, durch das IATA-Preiskartell, das zur gleichen Zeit aufbrach. Zu genau dieser Zeit wurden die USA aber lockerer, sie begannen mit dem Visa Waiver Pilot Program. Später wurde das Visumrecht (nicht allein) Gegenstand einer Revolution: Auf den Montagsdemonstrationen wurden Schilder mit "Ohne Visa bis nach Pisa" oder "Visumfrei bis Schanghai" hochgehalten. Man kann daher m.E. − bis auf die Zeiten der Weltkriege − die Epochen nicht einheitlich bezeichnen. Fazit: Jahreszahlen sind vielleicht „trocken“, aber POV-frei und lassen den Text mit seinem Inhalt sprechen. Überschriften sollten gliedern, müssen aber nicht unterhalten. --DanSchultz 00:09, 21. Dez. 2007 (CET)

Laienpro Sieht sehr gut aus. Besonders die vielen Originaldokumente bereichern den Artikel. Für mich sind die Belge schon fast zu viel des guten aber besser als wenn es zu wenig sind. Kann das Layout noch überarbeitet werden? Also Einleitung dann erst sehe ich die Gliederung und dann erst wenn ich weiterrunterscrolle den Punkt Allgemeiner Zweck der Visumpflicht. Jetzt habe ich die Gliederung rechts und daneben schon Artikeltext das wirkt etwas irritierend udn hektisch auf mich. Vor allem auch weil die Gliederung hier rechts ist und sonst mE. in anderen Artikel immer links ist. Oder hat das hier einen besonderen Zweck? -Armin P. 11:55, 21. Dez. 2007 (CET)

Lieber Armin P., wenn man die Gliederung hier „normal“ stehen lässt, ergibt sich ein doch recht großes Loch, und der Leser muss erst scrollen, um einige weitere Kernaussagen, die nicht in die Einleitung gehören, zu finden. Das fand ich unübersichtlich. Wenn man die Gliederung links mit umfließendem Text einbaut − das hatte ich ausprobiert − , wird dieser Text unter das rechts stehende "Einleitungsbild" gequetscht, um dann am Ende der Gliederung unvermittelt nach links zu springen. Das fand ich auch nicht schön. Das sind sicherlich reine Geschmacksfragen. --DanSchultz 13:44, 21. Dez. 2007 (CET)

Ok das Problem lässt sich wohl nicht anders regeln. Habe selbst eben einige Dinge mit der Vorschaufunktion ausprobiert. Ich persönlich würde dennoch dazu tendieren die Gliederung links zu setzten und die große Lücke rechts im Kauf zu nehmen. Da viele Leser sich die Gliederung in Ruhe angucken und dann von vornerein zu bestimmten Aspekten im Artikel springen. Gleich der Textbeginn schon neben der Gliederung empfinde ich als suboptimal. Entscheide du aber. -Armin P. 13:57, 21. Dez. 2007 (CET)

Das möchte ich nicht gern allein entscheiden. Vielleicht könnten wir hier ein Meinungsbild einholen? Der Vergleich ist über die Versionsvergleichsfunktion möglich. Vielleicht gibt es auch elegante Lösungen änlicher Probleme in anderen Artikeln. Ich persönlich finde es nicht schön, dass nun ein einzelnes Bild unten und so einsam neben der Gliederung steht. Umgekehrt sollten aber die kontextbezogenen Bilder von unten nun nicht nach oben gezogen werden. --DanSchultz 15:01, 21. Dez. 2007 (CET)

Ich sehe grade, dass H-stt das Layout so hergestellt hat wie es m.M. auch üblich ist. Jetzt bin ich auch zufrieden. -Armin P. 15:35, 21. Dez. 2007 (CET)

Pro als letzter Exzellenz-Auswerter und dann wieder Abwahl-Vorschlager, kann ich mich nach neuerlichem Lesen nur dem Urteil anschließen. Der damals inhaltlich bereits exzellente Artikel ist nun wunderbar belegt. 200 Einzelnachweise habe ich bei meinen Bestrebungen zwar nicht erwartet, aber nun ist der Inhalt auf jeden Fall ausreichend belegt und damit die Herkunft des Wissens nachvollziehbar. Insgesamt ein toller, auch schön bebilderter Artikel. Und klar exzellent. Julius1990 Disk. 09:18, 23. Dez. 2007 (CET)PS: Auch ich bervorzuge diese Variante (die normale) mit dem Inhaltsverzeichnis.

Pro Ich bin sehr von diesem nützlichen Artikel beeindruckt. Da wurde in echter Knochenarbeit ein Artikel geschaffen, der wenig spektakulär ist und doch die Dankbarkeit vieler Wikipedianutzer ernten wird. Pro. --Carl von Canstein 22:27, 24. Dez. 2007 (CET)

Pro, toller Artikel. Ich hätte da übrigens noch einen kleinen Zusatz, den ich unter "Verbleibende nationale Regelungszuständigkeiten" einfügen würde; dies überlasse ich aber den Autoren des Artikels. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung bzw. ein Sondervisum innerhalb der EU:

Reisende in den autonomen Mönchsstaat Athos in Nordgriechenland benötigen ein ausschließlich in griechischer Hochsprache ausgestelltes Visum, das zur Einreise per Schiff und zu einem viertägigen Aufenthalt ermächtigt. Es ist nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung in Ouranoupolis erhältlich, wird täglich für höchstens zehn nicht-orthodoxe Pilger ausgestellt und kostet für Nicht-Orthodoxe mehr als für christlich-orthodoxe Pilger.
Ein Foto von diesem ehrwürdigen Mönchswisch könnte ich natürlich auch nachreichen, wenn Bedarf besteht.
Gruß, --Rokwe 10:50, 27. Dez. 2007 (CET)
Danke für den Hinweis. Ich habe es jetzt (doch) einmal in die "verbleibenden Regelungszuständigkeiten" eingeordnet. Als Beleg für die Einreisemodalitäten fand ich leider nur eine private Webseite; die offizielle Seite von Athos funktioniert nicht. Außerdem steht in der englischen WP, es gäbe zwei Arten von Einreiseerlaubnissen: (1) Für alle Klöster, aber nur für vier Tage, oder (2) nur für ein Kloster, dafür aber so lange gültig, bis sie einen hinauswerfen. Hast Du ggfs. zuverlässige Quellen? Zum Upload des Visums: Vorsicht mit dem Copyright. Das dürften nämlich die Mönche haben; Du reproduzierst nur. Ich kenne die griechische Urheberrechtslage nicht. Nachher ist sie hinsichtlich Athos-Dokumenten auch 1000 Jahre alt. --DanSchultz 12:06, 27. Dez. 2007 (CET)
Es mag sein, daß es auch ein unbegrenztes Visum für ein spezielles Kloster gibt, allerdings ist mir so eines bei meinen Athosreisen noch nie untergekommen. Da handelt es sich wohl immer um ein außerplanmäßiges Sondervisum; das "reguläre" ist jedenfalls das Viertagesvisum (nicht drei, wie die englische WP fälschlicherweise schreibt). Zuverlässige Quellen gibt es je nach Sichtweise entweder viele oder keine, da alle griechisch und dementsprechend der griechischen legeren Lebensart unterworfen sind. Da wäre z. B. Mountathosinfos.gr, wo explizit steht, daß die Zahl der Pilger täglich auf 110 begrenzt ist (100 Griechen und 10 Nichtgriechen) - allerdings muß es meines Wissens 100 Orthodoxe plus 10 Nichtorthodoxe heißen; die Nationalität spielt keine große Rolle, da es ja auch serbische, bulgarische, rumänische, russische Klöster und Skiten auf dem Athos gibt. Auf der Seite wird auch beschrieben, daß man sich zuerst an das Pilgerbüro in Thessaloniki wenden muß, bevor man dann in Ouranoupolis oder Ierissos sein "Diamonitirion" abholen kann. Diese Seite hier schreibt von 120 Griechen und 10 Nichtgriechen täglich - das zeigt schon, wie chaotisch die grundsätzliche Informationslage auf griechischen Webseiten aussieht. Empfehlenswert und informativ ist jedenfalls die Seite dieses deutschen Athos-Vielfachbesuchers: [1]
Was das Copyright anbelangt, so kenne ich mich leider gar nicht aus. Ich hätte halt so ein Visum einfach fotografiert, aber wenn das aus urheberrechtlicher Sicht nicht geht - schade! --Rokwe 15:28, 27. Dez. 2007 (CET)
Mit dem Copyright ist es bei solchen Dokumenten leider immer ein gewisses Problem. Viele glauben, sie hätten das Copyright von Dingen, die sie scannen. Das ist natürlich nicht ganz so: Ansonsten könnte man ja z.B. den neuesten Harry Potter scannen und ihn dann unter die GFDL stellen. Bei Visa ist es glücklicherweise so, dass die meisten Rechtsordnungen amtliche Dokumente oder zumindest Inhalte amtlicher Verkündungsblätter (und die Form von Visa ist meist irgendwo abgebildet) gemeinfrei stellen. Anders ist es zum Beispiel in Großbritannien: Dort besteht für amtliche Veröffentlichungen ein crown copyright, weshalb ich z. B. die britischen Visa nicht hochgeladen, sondern nur über die Fußnoten verlinkt habe. Bei Einreisestempeln ohne jedes Gestaltungselement gehe ich davon aus, dass keine Schöpfungshöhe vorhanden ist. Bei Athos-Visa würde ich hingegen allein deshalb von einer Schöpfungshöhe ausgehen, weil dieses besondere Griechisch verwendet wird und die Dokumente sicherlich ähnlich wie Briefmarken einen „Touristenwert“ besitzen. Und ob das allgemeine griechische Recht auf Athos anwendbar ist, weiß ich nicht ganz sicher. --DanSchultz 16:46, 27. Dez. 2007 (CET)
Schau mal, da ist ein Foto des Athosvisums im Internet: [2] Vielleicht kannst du das ja noch verwenden. Gruß, --Rokwe 12:42, 4. Jan. 2008 (CET)

Im Abschnitt "Verhandlungsmechanismus der Europäischen Union" habe ich ein Zwischenergebnis der bisherigen Bemühungen der Kommission eingefügt, das sich auf einen entsprechenden Bericht stützt. Ich teile die Auffassung der Kommission, dass der Mechanismus greift, habe mich aber bemüht, den Abschnitt POV-frei zu formulieren. Gern würde ich hierzu eine Meinung einholen, ob in meinen Formulierungen ein POV zu finden ist, und wie man dies in diesem Falle beheben könnte. Gegenauffassungen zu der Position der Kommission habe ich nicht gefunden. --DanSchultz 19:20, 27. Dez. 2007 (CET)

Diesen Abschnitt habe ich leicht gekürzt, weil auf "Diplomatendeutsch" formulierte Zwischenergebnisse für die beteiligten Verhandlungspartner zwar eine große Bedeutung besitzen, für die breite Öffentlichkeit zählt jedoch nur das Endergebnis. Wikipedia dient nicht der aktuellen Berichterstattung, so dass WP:WWNI, Punkt 8 als "Rechtsgrundlage" für Kürzungen herangezogen werden kann ;-) Jeder ist eingeladen, die von mir formulierten Sätze noch kürzer und präziser zu gestalten.
Wenn die Europäische Kommission sich von den Mitgliedsstaaten über Tatsachen informiert lässt, die jeder mit einem Mausklick im Internet nachlesen kann, dann ist das entweder juristischer Formalismus (wie die konkludente Willenserklärung gegenüber einem Fahrkartenautomaten) oder Realsatire ;-) Weder das eine noch das andere ist für Laien ohne weiteres nachvollziehbar.
Gruß --Kapitän Nemo 01:23, 29. Dez. 2007 (CET)
Danke, Kapitän Nemo, ich finde den Abschnitt nach Deinem Edit nun auch besser. Das Vorgehen der Kommission ist aber weder reiner Formalismus noch Realsatire. Wenn Barroso dem Dabbeljuh oder einem anderen Regierungschef - eben auf höchster politischer Ebene - Vorschläge oder Vorhaltungen zur Visumpolitik macht, müssen die Erkenntnisse belastbarer sein als Informationen von Reisebüro-Internetseiten oder auch der Botschaften der betroffenen Länder, die ihre Seiten auch nicht immer updaten. Es geht ja nicht nur um die USA oder Russland, wo die Internet-Informationen belastbar sein dürften, sondern auch um kleinere, etwas exotischere Staaten. Und nun finde einmal im Internet heraus, ob Rumänen in Antigua und Barbuda oder in Paraguay - die im Anhang II der Verordnung 539/2001 stehen und somit im Schengen-Raum visumfrei sind - visafrei einreisen dürfen. Und dies belastbar und nicht über das Karibik-Reisebüro. Viel Spaß. Natürlich könnte die EU-Kommission über ihre Auslandsvertretungen in diesen Staaten per Verbalnote nach dem Stand der Dinge fragen. Dann kann es aber geschehen, dass sie keine oder nur eine verspätete Antwort erhält. Insofern ist es nicht dumm, dass sie sich an die Mitgliedstaaten hält. Deren Auslandsvertretungen kennen nämlich die jeweilige Visumpraxis noch am besten, weil dort (und nicht bei der EU-Vertretung) die eigenen Bürger als erste auf der Matte stehen, wenn sie irgendwelche Probleme bei der Einreise hatten (bzw. sie wenden sich an das Außenministerium im eigenen Land, wenn sie gar nicht erst hereinkommen). --DanSchultz 19:45, 29. Dez. 2007 (CET)

Noch eine Frage, speziell an User, die im Jahr 1989 die Politik noch nicht so bewusst miterlebt haben: Bei der historischen Schilderung zum Ostblock bis 1989 wird in dem Artikel wie selbstverständlich das Wissen vorausgesetzt, dass die DDR der eigenen Bevölkerung die Ausreise nicht ohne weiteres erlaubte und die Kontrollen an der innerdeutschen Grenze von DDR-Organen durchgeführt wurden, während die Bundesrepublik jeden DDR-Bürger als deutschen Staatsangehörigen betrachtete und daher keine besonderen Voraussetzungen für eine Einreise aufstellte und zudem die Kontrollen an der innerdeutschen Grenze gewollt lax handhabte. Nachem ich nun erfahren habe, dass ca. 20 % der ostdeutschen Schüler angeblich der Auffassung sind, die Berliner Mauer sei von den Westalliierten errichtet worden, könnte der Abschnitt nun so verstanden werden, als hätten die Ostdeutschen mit dem "Sturm auf die Mauer" gegen westdeutsche Bürokratie revoltiert, oder ähnlich. Da ich Jahrgang 1971 bin und vielleicht zu viel von dem, was ich selbst „live“ miterlebt habe, als Allgemeinwissen voraussetze, wäre es vielleicht sinnvoll, wenn sich ein Nutzer - vielleicht im Schulalter - einmal zu der Frage äußern könnte, ob das ein oder andere klärende Wort in den Abschnitt gehört. Nur, damit dies niemand falsch versteht: Ich kenne durchaus ein paar Schüler. Mit denen habe ich zwar nicht explizit über den Mauerfall gesprochen. Ich weiß schlicht nicht, welcher Kenntnisstand dazu allgemein verbreitet ist. Im Gegensatz zu meinem Vater kenne ich ja auch nicht alle Details zu Ludwig Erhard.--DanSchultz 12:19, 28. Dez. 2007 (CET)

Das habe ich wohl noch zu schönfärberisch dargestellt. Das da (am besten durchblättern) weist wohl deutlich darauf hin, dass man nichts als bekannt unterstellen kann. Daher nochmals die Frage: Ist der Nachkrigesteil bezüglich des Ostblockes auch für gegenwärtige Schüler durchschnittlicher Intelligenz und Begabung verständlich? --DanSchultz 20:03, 29. Dez. 2007 (CET)
Artikel ist exzellent--Ticketautomat 15:59, 5. Jan. 2008 (CET)

Herzlichen Glückwunsch, insbesondere an DanSchultz, der hier viel Arbeit investiert hat. Liebe Grüße --Emmridet 16:08, 5. Jan. 2008 (CET)

"Sodass" ist kein Wort... und anderes

@DanSchulz: Ich muss leider Widerspruch zum Revert einlegen mit der Begründung, dass der Duden in seiner 24. Ausgabe (Seite 941) die (hierbei gelb unterlegte) Empfehlung gibt, das Wort zusammenzuschreiben.
Weiterhin macht es keinen Sinn, bereits kurz vorher verlinkte Begriffe erneut zu verlinken.
Dritte Anmerkung: Gemäß Empfehlung von WP sollen hochformatige Bilder im Zusammenspiel mit Querformaten mit dem Zusatz „upright“ versehen werden (siehe hier). Der jetzige Zusatz "right" ist in jedem Fall entbehrlich, weil WP die Bilder immer rechts ausrichtet, solange kein anderer Befehl (z.B "left") gesetzt wurde. Also bitte Re-reverten. Danke und LG Detlef. --Emmridet 12:09, 18. Mär. 2008 (CET)

OK, bin überzeugt. Danke an Benutzer:Angiemaus fürs Reverten. --DanSchultz 18:06, 19. Mär. 2008 (CET)

Ausreisevisum für DDR-Bürger vor 89

Ich bitte die Autoren ff. zu ändern.

Mit einigen Ländern (Bulgarien, ČSSR, Polen) hatte die DDR seit Anfang der 1970er-Jahre Verträge über pass- und visafreien Reiseverkehr abgeschlossen.[181]

Das ganze ist mir nicht deutlich genug. DDR-Bürger benötigten für jede Reise in eine anderes Land (ausser Polen und CSSR) ein Ausreisevisum. Für Reisen innerhalb des Ostblocks wurden auch keine Pässe ausgestellt, statt dessen erhielt man ein Zusatzblatt und musste den Personalausweis nutzen. Dieses Ausreisevisa war auch für Bulgarien notwendig. Auch das ist im Artikel falsch dargestellt und wird auch von den angeführten Quellen nicht belegt.

Aus Respekt vor der Arbeit anderer, die in diesem umfangreichen Artikel steckt, will ich da erst mal nicht selbst dranrumwerkeln. --TSDUS 11:44, 28. Sep. 2008 (CEST)

Entschuldigung, dass ich darauf jetzt erst so spät reagiere, ich hatte (obwohl ich diesen Artikel maßgeblich auf "exzellent" gehievt hatte) diese Bemerkung schlicht übersehen. Bevor ich dies ändere: Gibt es für diese hoch interessante Sache mit dem Zusatzblatt Quellen, ggfs. auch Scans dieser Zusatzblätter oder URLs, in denen das abgebildet ist? Fotos usw.? Ich möchte solch eine Sache einfach nicht quellenlos übernehmen, da der Rest recht lückenlos belegt ist. Welch ganz konkreten Textstellen (möglichst wortwörtliches Zitat) sind falsch? BTW: War die Formalie für Bulgarien ein Ausreisevisum, oder wurde das nur anders genannt (obwohl die entsprechende Erlaubnis natürlich funktional ein Ausreisevisum beinhaltet hätte)? Papiere oder Erlaubnisse, die funktional ein Ausreisevisum darstellen, aber nominal etwas „Harmloseres“ darstellen, sind natürlich für die Darstellung besonders interessant. Insofern wäre ich (selbst „gelernter Wessi“) an den administrativen Details (bitte mit Quellenangabe) sehr interessiert! --DanSchultz 23:28, 16. Nov. 2008 (CET)
Auch ich hab hier lange nicht mehr reingeschaut... Kann nur aus Erinnerungen berichten, habe keine Belege. Für Reisen in den "Westen" wurde ein Pass ausgestellt und ein "Ausreisevisa" eingestempelt. Für Reisen in den Ostblock gab es besagte Zusatzblätter zum DDR-Personalausweis. Ein Einreisevisa benötigte ein normaler DDR-Bürger wohl selten, egal ob Ost- oder Westreise. Ein gravierender Unterschied zu heute, wo es genau umgekehrt ist! In die CSSR und nach Polen gab es zumindest zeitweise Reiseerleichterungen, man benötigte oft keine Ausreiseerlaubnis (visafreier Reiseverkehr). Im Übrigen war das auch der Grund dafür, weshalb 1989 nachdem Ungarn die Grenzen nach Österreich aufgemacht hatte, es DDR-Bürgern sehr schwer gemacht werden konnte, nach Ungarn zu fahren und abzuhauen. Die DDR kontrollierte und musste im Vorfeld genehmigen, wer nach Ungarn durfte. In die CSSR (Botschaft Prag) hingegen konnte zumindest im Früherbst 89 noch jeder fahren. Allerdings wurde auch hier dann wieder "aus gegebenem Anlass" die Genehmigungspflicht eingeführt. --TSDUS 17:32, 22. Dez. 2008 (CET)
Dieses Zusatzblatt hiess ironischerweise "Anlage für den visafreien Reiseverkehr". Das hier http://www.ddr-russlandmilitaria.de/Bilder/B10463.jpg hab ich im Netz gefunden. Ein Original hab ich aber auch noch irgendwo. --TSDUS 17:42, 22. Dez. 2008 (CET)
Das war nicht ironisch. Die DDR hat (siehe ganz oben in diesem Thread) mit o.g. Staaten Verträge über den visafreien Verkehr abgeschlossen. Das war eine bilaterale Angelegenheit; die Ausreisegenehmigungen dagegen reine Sache der DDR. Aus Sicht des Reisenden mag beides auf etwas ähnliches hinauslaufen; rechtlich war beides eben keineswegs dasselbe. Die Ausreiseerlaubnisse nach Polen nach Solidarnosc 1981-1989 waren wiederum anders geregelt.
Wobei formal gleich in der Praxis auch handfeste Unterschiede bedeuten konnten. Reisen nach Ungarn oder Bulgarien wurden fast jedem genehmigt, in die Sowjetunion dagegen nur nach Einladung oder bei organisierten Reisen. Und Reisen nach Polen waren auch anders: von praktisch unmöglich (1982), aber auch: mit einer selbst geschriebenen Einladung sofort genehmigt (Sommer 1989).
Und eine sprachliche Anmerkung: *Ein* Einreisevisa benötigt niemand. Nirgendwo. --Global Fish 22:42, 27. Dez. 2008 (CET)
*Ein* Einreisevisa benötigt niemand. Nirgendwo. versteh den Witz nicht, erklärst Du´s mir? --TSDUS 19:00, 28. Dez. 2008 (CET)
(Ich gehe mit den Einrückungen mal wieder nach links, sonst kann das ja keiner mehr lesen ;-) ). Verstehe ich das (wie gesagt, ich bin "gelernter Wessi") richtig? Die DDR schloss mit ähnlich designten Nachbarstaaten "Abkommen über den visafreien Reiseverkehr". Diese besagten also wohl, dass man kein Einreisevisum bedurfte, um in das Land zu reisen. DDR-Bürger benötigten also z. B. für Reisen nach Ungarn kein ungarisches Visum. Ein DDR-Ausreisevisum benötigten sie auch nicht. Zum Reisen verwendeten sie ihren DDR-Personalausweis, keine Reisepässe. Zudem brauchten sie aber dieses Einlegeblatt, dessen Inhalt ich nicht kenne, weil das Foto in dem obigen Link ja wohl gerade das Spannendste, nämlich was auf dem Blatt steht, nicht erkennen lässt. Wo bekam man diese Blätter? Bei der Polizei, irgendeiner Behörde, an der Grenze? Stand da ein Reisezeitraum und -ziel drauf? Wurden sie autonom von der DDR ausgestellt, oder konsultierte die DDR den Zielstaat? Benötigte man diese Einlegeblätter nur für bestimmte Staaten des "visumfreien Reiseverkehrs", oder für alle? Diese Fragen stelle ich, um den Artikel in der gebotenen Kürze entsprechend ausbauen zu können: Nämlich dahin gehend, ob dies im Ergebnis nichts anderes als eine andere Form von Visum war, das nur nicht so bezeichnet wurde, oder eine Art Zusatzbescheinigung, die nur als eine Art Personalausweiserweiterung anzusehen war und auch keine Visumfunktion erfüllte. Wichtig ist dies deshalb, weil es ja im Artikel nicht darauf ankommt, ob über einen Visum auch "Visum" steht, sondern ob es sich materiell - der Funktion nach - um eines handelt.
Da WP ja keine Erinnerungsdatenbank sein soll, sondern eine Enzyklopädie, die lediglich bereits woanders vorhandenes Wissen systematisch und nachvollziehbar geordnet wiedergeben soll, müsste hier schon irgendeine Referenz hinein. Es gab doch sicherlich irgendwelche veröffentlichten Ausführungsbestimmungen der DDR zu diesen Regelungen, die irgendwo nachzulesen sind? Oder lief das alles über "Geheimerlasse" und Tipps vom Nachbarn? Sind denn diese Abkommen nirgendwo veröffentlicht? Klar ist sicherlich, dass Gesetzeswortlaut und Praxis in der DDR oft völlig auseinanderklafften (hätte man die DDR-Gesetze auch mit dem Inhalt angewandt, den sie suggerierten, wären die Leute dort sicherlich glücklicher gewesen), aber dass dazu gar nichts Schriftliches existiert, kann ich mir nicht vorstellen.
Also ohne irgendeine brauchbare Referenz (dieses verlinkte Foto reicht dafür nicht, da man nicht sieht, was auf dem Zettel steht) würde ich in den Hauptartikel, der seinen "Exzellent"-Status auch behalten soll, ungern irgendetwas einbauen. Das ist keine Skepsis, sondern der Tatsache geschuldet, dass die eigene Erinnerung oder Interpretation von mehr als 20 Jahren zurückliegenden Ereignissen zwangsläufig getrübt ist und Fehlinterpretationen ermöglicht. Das geht jedem Menschen, auch mir, so. Andererseits ist ein Hinweis auf die "Einlegeblatt"-Praxis dann, sobald sie wirklich in gut erforschter Weise irgendwo nachgewiesen werden kann, zwingend erforderlich! --DanSchultz 19:42, 30. Dez. 2008 (CET)
Also, ich versteh nicht, dass sich niemand meldet. Wiki ist doch wohl kein Produkt von 20-jährigen, es muss doch ZEITZEUGEN geben. Und nur nebenbei: ich finde, dass die Aussagen dieser genauso viel zählen, wie schriftl. Quellen. Zur Sache: die DDR liess niemanden irgendwo unkontrolliert, spontan hinfahren. Ausser zeitweise nach Polen und in die CSSR. In den Westen sowieso, aber eben auch in "Bruderländer" wollte sie entscheiden, wer wann wohin fahren durfte. Daher diese Zusatzblätter, die de facto ein AUSreisevisum waren. Eine AUSreisegenehmigung. EINreisegenehmigungen brauchte der DDR-Bürger dummerweise nur, wenn er seinen besten Bruder, nämlich die Sowjetunion, besuchen wollte. Die liessen umgekehrt wohl keinen unkontrolliert REINkommen. Also hier brauchte man eine organisierte Reisebüro-Reise oder eine private Einladung, dann wurde ein Visum erteilt. Wie gesagt, von diesem Zusatzblatt habe ich ein Original. Das kann ich scannen und verschicken - dauert aber ein paar Tage. --TSDUS 21:49, 30. Dez. 2008 (CET)
Klar, Zeitzeugenberichte habe auch ihren Wert. Mich wundert es nur, dass man weder beim Googlen noch in entsprechenden amtlichen Verkündungsblätern der DDR irgendwelche halbwegs brauchbaren Informationen dazu findet. Wenn jemand nun Dresdner war und mal "spontan" (das ging ja wohl) ein Wochenende im Prag verbringen wollte, wie stellte er das an? Fuhr er zur Grenze und erhielt dort das Einlegeblatt? Oder musste er vorher zu irgendeiner DDR-Behörde, wo er das Blatt dann "spontan" bekam? Woher wusste er, was er zu tun hatte, wenn nirgendwo vernünftige Informationen auffindbar sind? Ging das alles auf Gerüchtebasis? Oder fragte er - entschuldige den Zynismus - ein SED-Mitglied seines Vertrauens? Ich gebe gern zu, dass die Machtausübung in der DDR auch auf einer bewussten Intransparenz beruhte (die mit dem Schabowski-Geblubber auf der berühmten Pressekonferenz vom 9. November 1989 letzendlich das System in den Grab schaufelte), aber für "alltägliche" Vorgänge wie eine Reise nach Prag musste es doch irgendwelche Bekanntmachungen, Anläaufpunkte etc. geben?
Es klingt wikrlich bekloppt, aber ich kann Dir nicht sagen, woher er das wusste. Nch Prag konnte der Dresdener (zumindest lange Zeit) ohne dieses Einlegeblatt fahren.Nach Polen auch. Nach Ungarn nicht, nach Bulgarien, Rumänien, in die Sowjetunion auch nicht. Und woanders hin sowieso nicht. Das war usus, bekannt, wusste jeder. Woher? Keine Ahnung. Um dieses Einlegeblatt (de facto ein Visum) zu bekommen, musste er bei seinem Polizeiamt (genauer Name?) einen Antrag stellen. Nix mit spontan. Und übrigens: kurz vor der Maueröffnung setzte die DDR die Visafreiheit für Reisen in die CSSR aus (Prager Botschaft...) Das ganze ist übrigens wirklich ein Informationsloch in der Wiki. http://de.wikipedia.org/wiki/Reisefreiheit#Reisefreiheit_in_der_DDR Ich scanne bei Gelegenheit. --TSDUS 10:54, 1. Jan. 2009 (CET)
@TSDUS: Wenn Du das Dokument scannen und einstellen möchtest, wäre es super. Stelle es doch bitte bei Wikimedia Commons ein. Es ist nicht urheberrechtlich geschützt (§ 5 UrhG; siehe hier: [3]). Für amtliche Werke deutscher Stellen gibt es auch einen Baustein. Beste Grüße -- DanSchultz 20:17, 31. Dez. 2008 (CET)
Gerade gefunden [4] --TSDUS 12:40, 1. Jan. 2009 (CET)

Sorry, aber das hier ist noch besser

  • DER SPIEGEL 15/1984 vom 09.04.1984, Seite 83-89

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=13508521&top=SPIEGEL --TSDUS 13:39, 1. Jan. 2009 (CET)

@DanSchultz, nochmal zusammen gefasst:
Normale DDR-Bürger konnten vor Mauerfall spontan ins Ausland reisen:
- von 1972 bis 1980 nach Polen
- von 1972 bis Mauerfall (bis auf eine kurze Unterbrechung 1989) in die Tschechoslowakei.
Sonst nicht.
Für Reisen nach Ungarn, Bulgarien, Rumänien benötigte man o.g. Reiseanlage für den visafreien Reiseverkehr, die man bei der Polizei beantragen konnte. Die bekam jeder, der nicht besonders unangenehm auffiel. An dem Procedere war nichts geheim. Das wusste man und das zählt auch zu den Dingen, die - bei allen Unwägbarkeiten des Regimes, denen DDR-Bürger bewusst oder unbewusst ausgesetzt waren - eigentlich berechenbar und bekannt waren. Unberechenbar waren dagegen private Westreisen und Reisen nach Polen von 1980 bis Mauerfall (die wiederum formal ein anderes Verfahren waren). Halb berechenbar waren Tricks, wie man unorganisierte Privatreisen in die Sowjetunion machen konnte: durch Beantragen einer Reise nach Rumänien/Bulgarien *über* die Sowjetunion. (Und auch Polen ging auf gleichem Weg auch in den 1980ern wieder).
@TSDUS, da ist kein Witz. "Ein Visa" gibt und gab es in keinem deutschsprachigen Land. Das mag man mit Recht für sprachliche Krümelkackerei meinerseits halten, aber es geht hier eben auch um formale Korrektheit, die in diesem Artikel schon sehr wichtig ist.
Und in dem Zusammenhang mag ich die Vermischung von Visum und Reiseanlage überhaupt nicht, beides sind verschiedene Dinge. Auch wenn der Aufwand für mich, in den 1980ern Reisen nach Bulgarien und Ungarn genehmigt zu bekommen und 2003 ein Einreise*visum* für die Ukraine, vergleichbar war. Es gibt umgekehrt *Visa*, die man locker an der Grenze bekommt und visafreien Verkehr, der praktisch unmöglich war (wie Reisen nach Finnland für DDR-Bürger). Die Reisepraxis der DDR sollte durchaus in der Wikipedia gründlich dokumentiert werden. Dafür ist aber sowohl in diesem Artikel als auch unter Reisefreiheit#Reisefreiheit_in_der_DDR nur am Rande Platz.
Nochmal @TSDUS, interessant übrigens in Deinem ersten Link, dass die Antragspflicht für Reisen nach Ungarn auf die ungarische Seite zurückgehen soll. War mir neu. Stimmt das, oder ist das journalistische Freiheit? --Global Fish 21:51, 4. Jan. 2009 (CET)
Nachtrag, nochmal @Dan: es gab für die Länder, in die man normal reisen konnte, auch Reiseführer, in der natürlich auch die Bestimmungen drinstanden, zu denen man eine Reise beantragen konnte. --Global Fish 22:33, 4. Jan. 2009 (CET)
Keine Ahnung, war auch mir neu. Wobei die DDR darüber ja nicht sehr auskunftsfreudig war. Man "nahm an...", man wusste nicht. Und in dem Fall war die Annahme falsch. Offenbar. Du magst die Vermischung von Visum und Reiseanlage nicht. Naja, de facto gabs keinen Unterschied für den Reisenden. Also mehr eine formale Spitzfindigkeit der damaligen Behörden. Deshalb gehörts hier rein. --TSDUS 22:37, 4. Jan. 2009 (CET)
Nochmal: de facto gibt es handfeste Unterschiede zwischen Visum, Visum und Visum für den Reisenden. Die können von "5 Minuten Aufenthalt an der Grenze und 10 Euro Gebühr" über "wochenlanger bürokratischer Kleinkrieg" bis zu "Reise praktisch unmöglich" reichen. Dass andere Verfahren, welche auch immer, für den Reisenden ähnlich waren, wie irgendeins der Visa auf der breiten Skale, ist doch logisch. Was aber ein Visum ist und was nicht, ist *immer* letztlich eine, wie Du es salopp nennst "formale Spitzfindigkeit". Im Artikel sollten die Reiseanlagen erwähnt werden, weil sie oft mit Visa verwechselt werden und weil es Parallelen gibt, aber mehr nicht. Die DDR (und die dortige Praxis) ist nicht der Nabel der Welt; wenn man mehr über deren Praxis aussagen will (was ich für sinnvoll halte), dann in einem eigenen Artikel.
Und was meinst Du mit dem "man nahm an" Satz? Worauf bezieht er sich? --Global Fish 23:13, 4. Jan. 2009 (CET)
Nachtrag: bei der Diskussion "ist das nun ein Visum" hab ich ein wenig die eigentliche Frage aus dem Auge verloren. Die Formulierung: Mit einigen Ländern (Bulgarien, ČSSR, Polen) hatte die DDR seit Anfang der 1970er-Jahre Verträge über pass- und visafreien Reiseverkehr abgeschlossen. Kontrollstempel wurden in diesem Fall in den DDR-Personalausweis eingestempelt, der zum Grenzübertritt in diese Länder berechtigte halte ich auch für zu glatt, da gebe ich TSDUS recht.. Es gab da eben schon handfeste Unterschiede, der Ausweis allein tat es oft eben nicht. Vorschlag: "Mit einigen Ländern hatte die DDR Anfang der 1970er-Jahre Verträge über pass- und visafreien Reiseverkehr abgeschlossen. Als Reisedokument diente der DDR-Personalausweis, der beim Grenzübertritt mit Kontrollstempeln versehen wurde. Spontane Reisen waren allerdings nur in die Tschechoslowakei und - bis 1980 - Polen möglich. In andere Länder (Ungarn, Rumänien, Bulgarien) war zusätzlich eine gesonderte Reiseanlage nötig, die vor der Reise bei der Polizei beantragt werden musste. Bei manchen Ländern (Sowjetunion, Mongolei) war deren Ausgabe an weitere Bedingungen (z.B. beglaubigte Einladung, organisierte Reise) geknüpft." --Global Fish 01:05, 6. Jan. 2009 (CET)

Danke für die vielen Informationen und die Nachweise und Quellen. M.E. ist das damit ausreichend belegt, der "Spiegel" stellt m.E. grundsätzlich eine ausreichende Quelle dar. Die "Reiseanlage" sollte natürlich keinen Schwerpunkt im Artikel bilden, aber: Sie ist m.E. nichts anderes als ein Ausreisevisum, das nur nicht so genannt wurde. Wenn man die Visum-Definition im ersten Absatz des Artikels liest, ist dies eindeutig. Die Abgrenzung zu einem Reiseausweis (Personalausweis, Pass usw.) ist ebenfalls klar, denn der gilt nicht nur für eine Reise zu einem bestimmten Datum. Ob die DDR das Ding nun "Ausreisevisum" oder "Reiseanlage" nannte oder meinetwegen auch "Plumperquatsch", ist für die Beurteilung der Frage, ob es sich um ein Visum handelte, wohl egal. Ich werde daher in den nächsten Stunden den Artikel möglichst sorgfältig, straff und genau ergänzen. Lasst mir dafür noch ein wenig Zeit, und danke für die Unterstützung! Ach so: Wurden die Kontrollstempel in den Personalausweis gestempelt, oder auf diese "Reiseanlage"? --DanSchultz 11:44, 6. Jan. 2009 (CET)

auf die Anlage, die im übrigen eine Gültigkeit hatte "darf sich 4 Tage in .. aufhalten" und auch den Weg dorthin regelte "über...". --TSDUS 12:56, 6. Jan. 2009 (CET)
@DanSchultz, ist denn für Dich ein Waiver für Privatreisen in die USA ein Visum? Für mich *ausdrücklich* nicht, und genauso wenig war es die o.g. Reiseanlage. Du magst Recht haben, dass es egal ist, ob ein Visum "Visum" oder "Plumperquatsch" genannt wird. Aber wenn ein Staat neben Plumperquatschen auch echte Visa (und beides zu unterschiedlichen Konditionen) ausstellt, dann sollten diese verschiedenen Dinge schon unterschieden werden. Und das ist sowohl bei der Einreise in die USA als auch bei der Ausreise aus der DDR der Fall.
Auch gerade, wenn man die Visum-Definition im ersten Absatz des Artikels liest, ist dies eindeutig *kein* Visum: ein amtlicher Vermerk, der für das Überschreiten einer Grenze des ausstellenden Staates erforderlich ist. Hier war es ein amtlicher Vermerk der DDR, der für das Überschreitenden der Grenzen von *Drittstaaten* erforderlich war! Aus der DDR raus gings ja auch ohne.
Zum Hinweis von TSDUS eine Ergänzung: die "4 Tage" sind ein Beispiel. Genauso konnte je nach Antrag eine andere Zahl stehen. Und es gab nur Regelungen, über welche Länder der Weg ins Zielland ging. Es gab aber keine weiteren Wegevorschriften und kurioserweise keine Aufenthaltsdauerbeschränkungen für die Unterwegsländer. D.h., bei einer Reiseanlage nach Ungarn musste man die Zahl der Tage dort angeben, bei einer nach Rumänien war dagegen die Zahl der Tage in Ungarn offen. Und man musste dabei gar nicht nach Rumänien.;-) Das führte ja zu solchen Blüten, wie zu Reisen nach Bulgarien über die Sowjetunion. Das war so ziemlich der einzige Weg, unorganisiert etwa in den Kaukasus zu kommen.
Und zuletzt: prinzipiell taugen Spiegel-Artikel etc. nur begrenzt als Quelle. Der oben zitierte ist nicht schlecht, enthält aber etliche Ungenauigkeiten, wie solche Artikel sie nun mal oft haben. Grobe Tendenzen kann man daraus sicher entnehmen, aber keine Details. --Global Fish 13:22, 6. Jan. 2009 (CET)
Oje, jetzt werde ich vorsichtig und habe nach einigem Überlegen von einer Ergänzung der Artikel Abstand genommen. Falsch ist der Artikel ja nicht. Denn dass die DDR die besagten Abkommen abgeschlossen hatte, stimmt ja. Falsch mag nur der Eindruck sein, dadurch sei die Reisefreiheit der DDR-Bürger umfassend erhöht worden.
Trotz Deiner Bedenken weiß ich nun nicht, ob ich die "Reiseanlage" - selbst wenn sie nicht völlig routinemäßig erteilt worden sein würde - weiterhin in funktionaler Hinsicht als Visum betrachte. Dies möchte ich aber dennoch hier gern noch einmal zur Diskussion stellen.
Nachdem wir uns darüber einig sind, dass die aufgedruckte Bezeichnung eines Dokuments nicht darüber entscheidet, ob es sich um ein Visum handelt, sollte man selbstverständlich auf die Funktion abstellen. Ein - immer seltenerer - Fall des Visums ist das Ausreise-Visum. Aktuell erteilen solche Ausreisevisa noch Kuba (davon habe ich mir auch einmal eine schlechte Kopie gezogen) und vielleicht noch andere Staaten, wozu mir leider die Übersicht fehlt, weil Bürger solcher Staaten hier auch nicht allzu oft einreisen; die Gründe mögen nahe liegen. Bundesbürger benötigten in der DDR ebenfalls Ausreisevisa. Ein Ausreisevisum ist entsprechend der Definition im Eingangssatz ein ein amtlicher Vermerk, der für das Überschreiten einer Grenze des ausstellenden Staates erforderlich ist - und zwar im Falle des Ausreisevisums zum Überschreiten dieser Grenze in auswärtige Richtung. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob die "Reiseanlage" ein Vermerk der DDR war, wodurch stets das Überschreiten der - eigenen Grenze der DDR in auswärtige Richtung erst möglich geworden wäre. Denn in die Tschechoslowakei (und damit über die eigenen Grenze) kam man wohl (bis auf das Intermezzo 1989) auch ohne "Reiseanlage" oder Ausreisevisum, bloß nicht weiter. Damit scheint die Sache auch ihre skurrilen (und gegenwärtig nicht mehr existenten) Seiten gehabt zu haben. Hat die DDR etwa durch Erteilung einer "Reiseanlage" letztendlich darüber entschieden, ob jemand die tschechoslowakisch-ungarische Grenze überqueren konnte, und haben dann die Tschechen / Ungarn das überprüft und ggfs. einen DDR-Bürger wegen Fehlens der "Reiseanlage" zurückgewiesen, weil man ja ohne "Reiseanlage" in die Tschechoslowakei, aber nur mit ihr nach Ungarn reisen konnte? Dann hätte ja letztendlich die DDR darüber entschieden, wer an der tschechisch-ungarischen Grenze zurückgewiesen wird. So etwas gibt es nach meiner Kenntnis heutzutage nirgendwo.
Ich bin aus diesen Gründen (und den sehr eigenartigen Regelungen, die es gegeben haben mag) sehr zurückhaltend, die "Reiseanlage" als "klassisches" Visum, sei es auch ein Ausreisevisum, zu behandeln. Man sollte vielleicht sehr zurückhaltend formulieren, etwa so (im Anschluss an den Satz zu den Abkommen über visafreien Reisens:
Der Abschluss solcher Abkommen hat aber nicht stets die uneingeschränkte Freiheit der Einwohner der DDR zu Reisen ohne Genehmigung bewirkt, da die DDR für Reisen in einige der Vertragsstaaten von ihren Bürgern forderte, dass eine so genannte Reiseanlage zum Personalausweis beantragt und bei Grenzübertritt vorgelegt wurde, mit der die Reise erlaubt wurde, und in der teils auch Beschränkungen, etwa zur Dauer des Aufenthalts in anderen Staaten, aufgeführt waren. Die betreffenden Drittstaaten unterstützten bei ihrer Grenzkontrolle dann die DDR bei der Durchsetzung dieser Regelungen. (sodann Fußnote mit Quellen)
Bestehen gegen diese Formulierung inhaltliche Bedenken? --DanSchultz 23:14, 7. Jan. 2009 (CET)
Man kann Reiseanlagen durchaus funktional als ähnlich zu Visa ansehen, aber nochmal: warum ich gegen die Gleichsetzung Reiseanlage=Visum bin, ist, dass es ja außerdem noch echte Ausreisevisa aus der DDR gab. Und Reiseanlagen und Ausreisevisa unterschieden sich für den Reisenden merklich voneinander funktional. Deswegen auch mein Verweis auf den USA-Waiver, den man auch als eine Art Einreisevisum ansehen könnte, allerdings ist auch er von einem echten US-Einreisevisum sehr verschieden. Beide Situationen halte ich für diese Diskussion für einigermaßen vergleichbar.
Zu Deinen anderen Anmerkungen: eine Reiseerleichterung waren die Regelungen sehr wohl, auch wenn sie nicht immer spontane Reisen ermöglichten.
Und ich bin mir sicher: ;-) die Reiseanlagen waren nichts, wodurch die Ausreise aus der DDR erst möglich wurde. Und die zeitliche Begrenzung der Reiseanlage bezog sich nur auf das Zielland, nicht auf die Dauer des Verlassens der DDR, d.h. die Dauer des Aufenthaltes in Unterwegsländern (selbst wenn für letzere auch eine Reiseanlage nötig gewesen wäre).
Und, ja, die DDR entschied so, ob jemand an der ungarisch-tschechischen Grenze zurückgewiesen wurde. Das ging natürlich auch nur in Absprache mit jenen Staaten. Ist schon aus heutiger Sicht ein Kuriosum.
Polenreisen ab 1980 waren wiederum eine andere Kiste.
Deinen Formulierungsentwurf finde ich inhaltlich völlig in Ordnung. Sprachlich könnte man ihn straffen, namentlich in der ersten Zeile. Auch das "mit der die Reise erlaubt wurde" kann m.E. entfallen, und das "dann" im letzten Satz.
Ich überlege, ob ich zur Reiseanlage einen eigenen Artikel entwerfe (scheint jenseits der sinnvollen Ergänzungen hierzu in *diesem* Artikel ein eigenes Thema zu sein), brauche da aber noch ein paar mehr Quellen. --Global Fish 01:15, 8. Jan. 2009 (CET)
  • Fang mal wieder links an. Ganz so kompliziert ist es doch nicht. Es galt halt die Regelung, dass die Grenze zur CSSR oder Polen ohne Genehmigung überschritten werden durfte, wenn man in diesem Land blieb. Wollte man andere/ weitere Grenzen überschreiten, brauchte man als DDR-Bürger von der DDR eine Genehmigung. Belegt mit einem Visa im Pass (gen West) oder mit einer Reiseanlage zum Personalausweis. So kann das doch in den Artikel.
  • Einen extra-Artikel für diesen besonderen Umstand, find ich übrigens gut. Vielleicht galt das ja noch für mehr Ostblock-Bürger? Konnte jeder Pole in die DDR? Ja. Konnte er (genehmigungsfrei durch die poln. Regierung) in die Bundesrepublik? Nein?, wäre doch dasselbe. --TSDUS 14:52, 10. Jan. 2009 (CET)
Ein Vis*um*! ;-) Aber in der Sache sind wir alle drei uns ja einig.
Zur Reiseanlage selbst hab ich was angefangen, ist aber noch fern aller Vorzeigbarkeit.
Zu Deinen Fragen: Ungarn und Polen hatten bekanntlich, auch was Westreisen angeht, mehr Reisefreiheit als die DDRler, auch die Tschechoslowakei war zumindest in den 80ern da liberaler. Die DDR hatte in den 1980ern auch Beschränkungen für die Einreise von polnischen Bürgern. Das führte ja Ende der 1980er dazu, dass Polen teilweise eher nach West-Berlin konnten (siehe die Polenmärkte) als in die DDR selbst und so als Transitreisende in Ost-Berlin waren. (Ist alles nicht enzyklopädisch, nur ein grobe Information vom Hörensagen). Völlige Spekulation ist meine Vermutung, dass es keine Beschränkung für Ungarn in Richtung DDR gab; Forint war die etwas "härtere" Währung gegenüber der DDR-Mark und das Intereasse der Ungarn an der DDR dürfte ohnehin begrenzt gewesen sein. Rumänien und die Sowjetunion wiederum waren ihren Bürgern deutlich restriktiver als die DDR. --10:14, 11. Jan. 2009 (CET)
Das ist jetzt ein wenig off the topic "Visum", aber gehört natürlich zum Gesamtthema "Reiseerlaubnisse": Ungarn konnten, wie mir nicht allzu wenige sagten, zumindest seit den 1980er Jahren von ungarischer Seite aus in den Westen fahren, wie sie es wollten, benötigten aber ein Einreisevisum der zu besuchenden westlichen Länder. Da es damals die Schengen-Regelungen noch nicht gab, brauchte also z. B. ein Ungar, der Deutschland besuchen wollte, ein österreichisches Transitvisum und ein deutsches Touristenvisum. Das gab es aber nur, wenn der Ungar nachweisen konnte, dass er über ausreichend Reisemittel verfügte, und zwar als "Westgeld". Forint war aber nicht-konvertibel und konnte nur in sehr engen Kontingenten in "Westgeld" umgetauscht werden. Dies machte Reisen fast unmöglich, außer natürlich z. B. für Ungarn, die durch Erbschaften oder ähnliches über Westwährung verfügten. Natürlich sah es der ungarische Staat aber auch ganz gerne, wenn man dieses "Westgeld" nach Ungarn transferierte und in den heimischen Forint eintauschte, denn alle Ostblockstaaten waren ja durchweg klamm an Westwährung. Die theoretische Reisefreiheit ist damit an zahlreiche praktische Grenzen gestoßen. --DanSchultz 11:29, 13. Jan. 2009 (CET)
  • Den Artikel habe ich jetzt einmal entsprechend dem Diskussionsstand ergänzt. Referenzen zu weiteren - wirklich vernünftigen - Quellen, ggfs. auch eine Referenz zu etwas Gedrucktem (etwa eine amtliche Veröffentlichung der DDR), wären sicherlich nicht falsch, aber mit der vorsichtigen, detailarmen Formulierung halte ich die Einfügung für vertretbar, da ja nirgendwo ernsthaft bestritten wird, dass es diese "Reiseanlagen" überhaupt gibt. Sehr elegant wäre natürlich eine Verweisung auf einen eigenen Artikel zum Thema, der sich nicht mehr im Rohbaustadium befindet und selbst Quellen enthält. Das wäre dann auch eine geeignete Referenz. Ausbauen würde ich das Thema hier bei „Visum“ jedenfalls nicht mehr. --DanSchultz 12:03, 13. Jan. 2009 (CET)
Danke! Liest sich gut, mir fälllt nur Kleinkram auf. --Global Fish 18:35, 13. Jan. 2009 (CET)
Welcher Kleinkram denn? Fühle Dich frei, ihn zu verbessern. Der geschätzte und mir auch persönlich bekannte ( ;-) )User Emmridet hat bereits einige zutreffende Verbesserungen eingefügt (Danke!) --DanSchultz 19:39, 13. Jan. 2009 (CET)
Habs jetzt geändert. Ist nicht so einfach, wenn es um Dinge geht, die ja keineswegs grob falsch sind, aber genau formuliert werden müssen. Hab den Satz mit den Kontrollstempeln rausgenommen. Der hatte m.E. ein wenig die Logik des Textes unterbrochen. Außerdem halte ich ihn für nicht so wichtig, Kontrollstempel an der Grenze sind ja bei Visa und vergleichbaren Regelungen die Regel, und womöglich nicht ganz korrekt. Nach meiner (und TSDUS schrieb das auch) Erinnerung wurden dabei nicht die Ausweise, sondern die Reiseanlagen gestempelt. Dafür hab ich ergänzt, dass nur in die CSSR und zeitweise Polen erlaubt waren, halte ich für erwähnenswert. Dazu einiges stilistisches, auch weiter unten. Das mit Ungarn-Österreich betraf nicht nur die, die mit Pässen reisten, sondern alle DDRler. Aber wie gesagt, alles nur Kleinkram. Etwas inhaltliches unten.--Global Fish 20:20, 16. Jan. 2009 (CET)

Zu den Westreisen der DDRler: Um 1987 herum wurde die Reisepraxis deutlich liberalisiert. 87/88 konnten viel mehr Nicht-Rentner reisen als vorher. Wobei es recht wilkürlich war. Mir sind aus jener Zeit sowohl Reisen zu Geburtstagen von Nenn-Onkeln bekannt als auch Ablehnungen von Reisen zum Bruder, ohne das die Betreffenden sich durch besondere Systemferne oder auch -nähe ausgezeichnet hätten. Das wurde mit dem Gesetz 1988 geordnet. Es heißt hier im Text: Die Erteilung von Ausreisevisa wurde zwar im Jahr 1988 in einer Verordnung sehr ausführlich und scheinbar vergleichsweise großzügig neu geregelt - das ist etwas ungenau. Natürlich war das nur scheinbar großzügig, von echter Großzügigkeit kann man dort nicht sprechen. Aber die Regelung war schon ein erheblicher Fortschritt gegenüber früheren. Einmal wegen des deutlich erweiterten Personenkreises, der reisen durfte, was detailliert aufgeschlüsselt wurde, zu welchen Anlässen wer durfte. Andererseits, wie im Text erwähnt, wegen der schriftlichen Begründung und der Möglichkeit des Rechtsweges. Der Folgesatz ist zwar nicht falsch, aber missverständlich: In der Praxis wurden aber verschiedenste Gründe für eine Verweigerung gefunden und angeführt, sodass für sehr große Teile der Bevölkerung der Erhalt eines Ausreisevisums unwahrscheinlich blieb. Das liest sich so, als wäre das Gesetz nicht ernst genommen worden. Wurde es aber schon sehr wohl. Dass sehr große Teile der Bevölkerung kein Visum bekamen, lag einfach daran, dass sie keine passenden Verwandten hatten und damit gar nicht unter die neuen Regelungen fielen. --Global Fish 20:20, 16. Jan. 2009

Maximale Visagültigkeit bei Schengen Typ C innerhalb eines Jahres?

Im Text heisst es:

"Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) erlaubt den durch einen zeitgebunden Anlass verursachten und daher zeitlich kurzfristigen Aufenthalt im eingetragenen Geltungsbereich innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. Das Visum kann eine ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise über die Außengrenzen erlauben und von wenigen Tagen bis zu mehreren (max. fünf) Jahren gültig sein. Die erlaubten Kurzaufenthalte dürfen eine Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Bezugszeitraums von 6 Monaten ab der jeweiligen „ersten Einreise“ nicht überschreiten.[45] Die erste Einreise ist dabei die erste Einreise mit diesem Visum und jeder derjenigen Einreisen, die jeweils später als sechs Monate nach einer vorangegangenen ersten Einreise (jedoch während der Gültigkeit desselben Visums) erfolgen. Diese Bezugszeiträume müssen sich also nicht unmittelbar aneinander anschließen. Abweichend von den Regelungen einiger Nicht-Schengen-Staaten muss das Schengen-Gebiet auch dann bereits am letzten Geltungstag des Visums verlassen werden, wenn die Anzahl der erlaubten Aufenthaltstage noch nicht ausgeschöpft wurde."

Insbesondere dieser Satz irritiert: "Die erlaubten Kurzaufenthalte dürfen eine Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Bezugszeitraums von 6 Monaten ab der jeweiligen „ersten Einreise“ nicht überschreiten."

(a) Heisst das also, dass man pro halbem Jahr (6 Monate) ein Visum Typ C für 3 Monate erhalten kann?

(b) Wenn das so richtig ist, heisst das dann, dass man pro Jahr (12 Monate) ein Visum für 6 Monate erhalten kann, sofern der Aufenthalt im Schengen-Raum innerhalb von jeweils 6 Monaten jeweils max. 3 Monate beträgt.

(c) Und heisst das weiter, dass man dies Regelung auf aufeinanderfolgende Jahre ausdehnen kann. Also: Erstes Jahr max. 6 Monate Aufenthalt (wovon max. je 3 Monate in einem Zeitraum von 6 Monaten).

Grazie. 84.73.123.149 13:45, 31. Okt. 2011 (CET)

zu a) ja
zu b) ja, aber die Gültigkeit des einzelnen Visums wird von vornherein auf 90 Tage begrenzt, nicht auf sechs Monate.
zu c) ja
--Opihuck 23:42, 14. Dez. 2011 (CET)
PS: Bitte berücksichtige, dass dies theoretische Werte sind. Die Auslandsvertretung wird in jedem Einzelfall vor Erteilung des Visums den Aufenthaltszweck und die Rückreisebereitschaft klären. Was theoretisch möglich ist, muss nicht notwendigerweise auch praktisch vollzogen werden. --Opihuck 23:47, 14. Dez. 2011 (CET)

Visumarten

Ich vermisse eine kompakte Zusammenstellung (und Erklärung) der einzelnen Visumarten (z.B. [5]). Die meisten Visaarten tauchen zwar im Artikel auf, dann aber nur einem Land zugeordnet.

  • Touristenvisum
  • Geschäftsvisum
  • Dauervisum
  • Eilvisum (bei Krankheits- oder Todesfällen)
  • Educational visas
  • Treatment visas (zur mediz. Bahndlung)
  • Permanent residence visas
  • Transivisum
  • Service visas (staff of foreign diplomatic offices and international organizations)
  • Diplomatenvisum

--Bin im Garten (Diskussion) 10:52, 16. Dez. 2012 (CET)

Die Bezeichnungen, die du angibst, sind teilweise untechnischer Art (keine amtlichen Bezeichnungen) und deswegen nur schwer definierbar. Ich versuche es mal in der Kurzfassung:
  • a) Touristenvisum: kein Rechtsbegriff in Deutschland und Europa, im Allgemeinen ein Visum für kurzzeitige Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen im Halbjahr, in Europa umgangssprachlich überwiegend als Schengen-Visum, auch als Visum Typ C bezeichnet. Die Bezeichnung "Schengen-Visum" wird im deutschen Recht allerdings anders verstanden als im Europäischen Recht; ich bin gerade dabei, hierzu einen Artikel zu schreiben. Das Schengen-Visum ist nicht auf touristische Aufenthalte beschränkt (wird auch zu Erwerbstätigkeitszwecken erteilt, z. B. für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft); häufigster Anwendungsfall ist jedoch der touristische Aufenthalt.
  • Nachtrag Geschäftsvisum: auch kein Rechtsgriff in Europa und Deutschland, siehe vorstehend.
  • b) Dauervisum: ist kein Rechtsbegriff, sondern stammt ebenfalls aus der Umgangssprache. Kann zweierlei bedeuten: Entweder Visum mit langer Gültigkeitsdauer, in Europa bis zu 5 Jahren, für mehrere Kurzaufenthalte, max. 90 Tage im Halbjahr. Oder: Visum für einen angestrebten Daueraufenthalt, siehe unten f)
  • c) Eilvisum (bei Krankheits- oder Todesfällen): die Bezeichnung habe ich noch nie gehört. Wahrscheinlich geht es um ein Visum, das manche Staaten in besonders schneller Form erteilen, weil die Reise dringlich ist (wie du schon schreibst: Todesfall, Beerdigung oder dergl.). Im deutschen und europäischen Recht ist mir diese Bezeichnung nicht bekannt.
  • d) Educational visas: keine Ahnung - nie gehört - stammt wohl auch aus Kasachstan? So wie es dort erklärt ist, ist wohl ein Visum für einen Studienaufenthalt gemeint - wäre in Europa und Deutschland ein Visum zum Daueraufenthalt (Typ D, siehe unten f)) mit entsprechender Zweckbindung. Ist aber - nur damit keine Missverständnisse auftreten - jedenfalls in Deutschland nur kurzzeitig gültig. Der Inhaber muss in Deutschland nach seiner Einreise eine Aufenthaltserlaubns nach § 16 AufenthG beantragen. Andere Länder handhaben das teilweise anders und erteilen bereits das Visum mit einer längeren Gültigkeit.
  • e) Treatment visas (zur mediz. Bahndlung): gibt es wohl nur in Kasachstan. In Europa würde man wohl ein C-Visum für einen kurzzeitigen Aufenthalt erteilen.
  • f) Permanent residence visas: ebenfalls ein Begriff aus dem kasachischen Recht, in Europa wäre das wahrscheinlich ein Schengen-D-Visum. Es ermöglicht die Einreise zu einem Daueraufenthalt und wird nach einheitlichem europäischen Muster erteilt, ist aber rechtlich gesehen ein nationales Visum des Mitgliedstaates mit Gültigkeit für den Mitgliedstaat; im deutschen Recht wird es nicht als Schengen-Visum bezeichnet (§ 6 Abs. 3 AufenthG). Das nationale Visum hat jedenfalls in Deutschland nur eine kurze Gültigkeit (oft nur einen Monat); im Anschluss an die Einreise muss in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, die längere Gültigkeit hat. Besteht Visumzwang ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Einreise mit dem richtigen Visum in der Regel ausgeschlossen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG).
  • g) Transitvisum: ist ein Visum zum Aufenthalt in der Transitzone z. B. eines internationalen Flughafens. Der Hintergrund ist folgender: Staatsangehörige, die zur Einreise an und für sich ein Visum benötigen (egal ob für einen Kurz- oder Daueraufenthalt) sind hiervon befreit, wenn sie sich nur im Transitbereich des Flughafens aufhalten wollen, um von dort in ein anderes Land weiterzureisen. Rechtlich sind sie dann noch nicht in das Land, in dem der Flughafen liegt, eingereist. Hiervon gibt es aber Ausnahmen. Bei bestimmten Staatsangehörigen ist z. B. der Migrationsdruck so groß, dass man ihnen auch den Aufenthalt im internationalen Flughafenbereich nicht ohne Visum gestatten will, weil man befürchtet, dass sie das Erreichen des Bodens des Ziellandes dazu nutzen, einen Asylantrag zu stellen, um dann zu bleiben. Manchmal sind die Beziehungen zu einem bestimmten Staat auch so schlecht, dass jegliche Einreise der Visumpflicht unterworfen wird. Diese Staatsangehörigen benötigen schon für den Transitbereich ein Visum. Im Schengen-Raum gibt es hierzu einheitliche Regeln (siehe Art. 3 Visakodex mit Anhang IV; betroffen sind Staatsangehörige aus Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka).
  • h) Service visas (staff of foreign diplomatic offices and international organizations): siehe nachfolgend i)
  • i) Diplomatenvisum; allgemein am Rande (Hintergrund) hier erläutert (Stichwort: Dienstvisum). Dient der Möglichkeit der Einreise eines akkreditierten Diplomaten in den Empfangsstaat. Nach der Einreise erhält er einen Diplomatenausweis; einen Aufenthaltstitel benötigt er nicht.

Es ist sehr schwer, hier etwas Allgemeingültiges zu sagen. Es gibt kein internationales Visumrecht; da kocht jeder Staat sein eigenes Süppchen. Aus diesem Grunde ist es sehr schwer, in der Praxis verwendete Bezeichnungen als allgemeingültig darzustellen. Schon in Europa gibt es keine einheitlichen Regelungen (Großbritannien und Irland sind vom Europarecht befreit und wenden ausschließlich ihre nationalen Regelungen an). Aber vielleicht hilft ja Vorstehendes schon ein wenig zur Orientierung. --Opihuck 12:26, 16. Dez. 2012 (CET)

Finanzierung und Rückkehrwilligkeit (übliche Voraussetzungen)

Habe die Änderungen von Benutzer:Borcholt revertiert aus folgenden Gründen:

  • die finanzielle Lage im Herkunftsland kann in vielen Fällen nicht "bewiesen", sondern nur glaubhaft gemacht werden. Das ist gängige Praxis. Darüber hinaus ist zur tatsächlichen Finanzierung des Aufenthalts das Vorhandensein bzw. die Verwendung eigener Mittel nicht zwingend erforderlich, s. Verpflichtungserklärung und ähnliche Konstrukte auch in anderen Ländern.
  • Im Hinblick auf den Nachweis (auch hier wäre der Begriff "Glaubhaftmachung" eigentlich besser, aber es ist wie es ist) der Rückkehrwilligkeit, ist der Nachweis oder die Glaubhaftmachung von eigenen Einkünften weder erforderlich noch ausreichend. Leider ein häufiges Missverständnis in der Praxis. Vielmehr ist -jedenfalls nach Unionsrecht- die Art und Weise der Rückkehrwilligkeit in jeder beliebigen Form nachweisbar, insbes. durch eine persönliche oder wirtschaftliche Verwurzelung im Heimatland. Es ist offenkundig, dass andernfalls Kindern mangels "eigener" Einkünfte kaum jemals ein Visum erteilt werden könnte.

Die derzeitige Formulierung mag verbesserungsfähig sein, aber m.E. war das eben keine Verbesserung. --Giraldillo (Diskussion) 11:36, 9. Sep. 2014 (CEST)

Abschnitt zur Rückkehrwilligkeit nunmehr ergänzt --Giraldillo (Diskussion) 09:17, 10. Sep. 2014 (CEST)
Die finanzielle Lage kann sehr einfach bewiesen werden. Ein bekannter aus Asien hat der dt.Botschaft die Eigentumsunterlagen seines Hauses vorgelegt. JMS (Diskussion) 15:09, 26. Jun. 2016 (CEST)

Heutige Änderungen

Hallo W!B:, ich bin mit deinen heutigen Änderungen nicht ganz einverstanden. Du übersiehst, glaube ich, dass das von dir zitierte Fremdengesetz in Österreich schon Ende 2005 durch das Fremdenrechtspaket 2005 außer Kraft gesetzt (Art. 5) und stattdessen das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Art. 4) eingeführt wurde. Deine Ausführungen sind daher nicht (mehr) richtig. Der österreichische Gesetzgeber hatte in der Urfassung von § 15 NAG die Verpflichtung, ein Visum zu besitzen, noch als "Sichtvermerkspflicht" definiert. Dieser Satz wurde später gelöscht. Das Wort "Sichtvermerk" erscheint heute im ganzen NAG nicht mehr. Das entspricht dem auch in Deutschland festzustellenden Trend, auf international übliche Bezeichnungen umzusteigen. Auch das deutsche Aufenthaltsgesetz kennt das Wort "Sichtvermerk" seit Ende 2011 nicht mehr. Bist du einverstanden, wenn ich deine Änderungen erneut überarbeite? Viele Grüße --Opihuck 00:02, 8. Sep. 2015 (CEST)

Danke, keine Antwort ist auch eine Antwort. Ich habe den Text inzwischen neu geschrieben. --Opihuck 22:59, 8. Okt. 2015 (CEST)

Warum heißt das Visum Visum?

Wer oder was wurde von wem warum gesehen? Hat der Konsularbeamte den Reisepass oder den Passinhaber gesehen? Oder war mit Sehen auch eine Überprüfung des Einreiswilligen gemeint? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 12:58, 10. Dez. 2015 (CET)

=Sichtvermerk, urspr. amtlicher Prüfungsvermerk[1] - vermutlich, aber da muss ich spekulieren, als das Visum noch üblicherweise bei der Einreise ausgestellt wurde (was heute ja eher unüblich geworden ist). --gdo 16:21, 10. Dez. 2015 (CET)
  1. Boris Paraschkewow: Wörter und Namen gleicher Herkunft und Struktur: Lexikon etymologischer Dubletten im Deutschen. Walter de Gruyter, 2004, ISBN 978-3-11-017470-0, S. 371– (google.com).
Vielen Dank für die Auskunft und die Quelle. Das vidierte Schriftstück wurde als gesehen abgezeichnet. So weit, so gut. Oder wurde mit dem Visum bestätigt, dass der Passinhaber (an-)gesehen (und beurteilt) wurde? Die Sicht wurde vermerkt; wer hat wen (und besonders warum) gesehen? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 10:37, 11. Dez. 2015 (CET)

Österreichische Visum

Kann bitte jemand, der sich auskennt die folgenden Bilder zum Österreichische Visum einfügen. Am besten auf der rechten Seite neben dem Text. Visa Austria Die Bildunterschrift soll lauten: "In Österreich ausgestelltes Österreichische Visum zur Verlängerung eines im Ausland erteilten russischen Visums" Das ist also ein Verlängerungsvisum. Zwar nett, aber es gibt auch deutsche Schengen-Verlängerungsvisa, und die sind auch nicht mit Bild eingestellt (obwohl das urheberrechtsfrei möglich wäre). Was wäre also der Mehrwert des Bildes eines Österreichische Verlängerungsvisums? Würde irgendwer daraus irgendetwas mehr über Visa lernen können? Falls ja: Gehört das Bild hinein. Falls nein: Wäre das Bild m. E. eine Illustration à la “Was wir schon immer nicht wissen wollten.” Kontrollüberlegung: Wärest Du am Verlängerungsvisum der Komoren interessiert? Dennoch ein wirklich ehrlich gemeinter und aufrichtiger Dank für Deine Überlegung. (nicht signierter Beitrag von 86.103.151.133 (Diskussion) 21:38, 26. Mai 2016 (CEST))

Äääh, was? Wie bitte? Worum geht's? Welche Bilder? Wo? --Opihuck 23:12, 26. Mai 2016 (CEST)
habs auch nicht verstanden und ich bezweifel, dass ein "russisches Visum" (=Visum für die russ Föd) von einer österreichischen Behörde verlängert werden sollte. Um es mal vorsichtig zu formulieren. --gdo 08:46, 27. Mai 2016 (CEST)

700 Fälle verweigerter Einreise

Auch Reisende, die mit einem Visum die Gestattung der Einreise beantragen, können zurückgewiesen werden, wenn sie die Einreisevoraussetzungen nicht darlegen können. 2013 war dies bei 700 deutschen Staatsbürgern der Fall.[118]

Das ist falsch. Die Quelle spricht von Fällen verweigerter Einreise allgemein, nicht von Fällen, in denen trotz gültigem Visum die Einreise verweigert wurde. --S.arrhenius (Diskussion) 16:23, 22. Dez. 2016 (CET)

Ob die Deutsche ein Visum hatte oder nicht, geht aus dem Artikel nicht eindeutig hervor. Die betroffene Deutsche war möglicherweise visumfrei in die USA als Touristin eingereist und hatte bei der Einreisekontrolle angegeben, dass sie in den USA arbeiten wollte (als Au-Pair). Damit wurde ihre Einreise visumpflichtig. Auch mit einem Touristenvisum wäre ihr in diesem Fall die Einreise wahrscheinlich untersagt worden, weil sie ein anderes Visum benötigt hätte.
Das ist in der Europäischen Union übrigens nicht anders. Wer sich visumfrei als Tourist für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengenraum aufhalten kann und beim Grenzübertritt angibt, einen Daueraufenthalt oder die Arbeitsaufnahme zu beabsichtigen, wird visumpflichtig, und die Einreise wird verweigert. Wissen viele nicht; zumeist erfahren sie es dann aber mit der Ablehnung ihres Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis. Begründung ist u. a. der Visumverstoß und die unerlaubte Einreise.
Nebenbei: Dass ein Visum nicht automatisch zur Einreise berechtigt, ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz und gängige Staatenpraxis. Für die gesamte Europäische Union besagt Art. 30 Visakodex: Der bloße Besitz eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit berechtigt nicht automatisch zur Einreise. Wer ein Touristenvisum hat und an der Grenze angibt, arbeiten zu wollen, dem wird die Einreise verweigert. Trotz Visums. --Opihuck 17:41, 22. Dez. 2016 (CET)
Dein Beitrag geht an meiner Anmerkung völlig vorbei. Es geht nicht um den einen Fall des deutschen Mädchens, sondern um folgenden Satz in Einzelnachweis 118: 2013 wurden […] rund 700 deutsche Staatsbürger an der Einreise in die Vereinigten Staaten gehindert. An der entsprechenden Stelle im WP-Artikel geht es demgegenüber um den Spezialfall von Deutschen, denen trotz Visum die Einreise verweigert wurde. Die Quelle passt nicht zur Behauptung. Die Behauptung ist damit unbelegt. --S.arrhenius (Diskussion) 17:55, 22. Dez. 2016 (CET)
In dem Blaulink des Zeitungsartikels geht die Vorgeschichte hervor: Die Abiturientin hatte ein Visum, das die US-Behörden für ungültig erklärt haben. Ich verstehe den Beleg im Übrigen so, dass er sich auf die 700 Einreiseverweigerungen wegen Nichtdarlegens der Einreisevoraussetzungen bezieht. Das kann man dem Artikel entnehmen. Die Frage, ob der Betroffene ein Visum hatte (das nicht ausreichte) oder kein Visum hatte (das er aber hätte haben müssen), wird damit offen gelassen. --Opihuck 19:28, 22. Dez. 2016 (CET)
So langsam bekomme ich den Eindruck, man missversteht mich vorsätzlich. Erneut: Es geht mir NICHT um den Einzefall des Mädchens aus #118. Hört doch also bitte auf, darauf einzugehen, das ist verschwendete Mühe. Es geht einzig und allein um die Aussage, im Jahr 2013 sei 700 Deutschen die Einreise verweigert worden. Dies soll als Beleg dafür herhalten, im Jahr 2013 sei 700 Deutschen trotz gültigem Visum die Einreise verweigert worden. Das ist FALSCH, darüber macht #118 keinerlei Aussage. Der ensprechende Satz im WP-Artikel verweist mit dies unmissverständlich auf den vorherigen Satz: Auch Reisende, die mit einem Visum die Gestattung der Einreise beantragen, können zurückgewiesen werden, wenn sie die Einreisevoraussetzungen nicht darlegen können. 2013 war dies bei 700 deutschen Staatsbürgern der Fall.[118]--S.arrhenius (Diskussion) 22:41, 22. Dez. 2016 (CET)
Keiner versteht dich vorsätzlich nicht, schon gar nicht wir, also ich. Ich beziehe das Wort dies - das hatte ich oben schon gesagt - auf die Nichtdarlegung der Einreisevoraussetzungen. Welche das sind - ob z. B. irgendein Visum oder ein bestimmtes Visum oder gar kein Visum - neben den sonstigen Einreisevoraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung, keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, keine Eintragung in einer Einreiseverbotsliste usw. - lässt die Formulierung offen. Auch die im Artikel genannte Quelle, die US-Botschaft, gibt an, die genauen Gründe für die Einreiseverweigerung nicht nennen zu können. Der Artikel sagt deswegen (korrekt) nur, dass 700 Deutschen die Einreise verweigert wurde, weil sie die Einreisevoraussetzungen nicht nachweisen konnten. Das ist sprachlich einwandfrei, und dafür ist der Artikel aus meiner Sicht ein ausreichender Beleg. Der angeführte Fall des Mädchens mit dem falschen Visum ist nur exemplarisch einer der Gründe, weshalb ein Einreiseverbot ausgesprochen werden kann. --Opihuck 23:32, 22. Dez. 2016 (CET)
Da stehen zwei Sätze. Im ersten heißt es, auch mit gültigem Visum könne einem an der Grenze die Einreise verweigert werden. Der zweite Satz bezieht sich mittels dies auf den ersten Satz und sagt aus, das sei 2013 700 Mal vorgekommen. Das ist aber falsch bzw. unbelegt. Die Referenz durch dies ist unmissverständlich und sprachlich absolut eindeutig. Dass du das anders interpretierst ist verständlich, da du weißt, was eigentlich der Fall ist. Der unbedarfte Leser tut das nicht, der nimmt die Informationen so zur Kenntnis wie sie dastehen. --S.arrhenius (Diskussion) 01:49, 23. Dez. 2016 (CET)
Ich habe die beiden Sätze nun einfach vertauscht, so dass dem Leser kein Bezug suggeriert wird, der nicht existiert. In den bisher zweiten Satz habe ich Folgendes eingefügt: entsprechend ihrer Visumkategorie. --S.arrhenius (Diskussion) 01:54, 23. Dez. 2016 (CET)

Review April 2007

Hallo, ich habe diesen Artikel als einer der Hauptautoren - immer wieder und über einige Monate hinweg - geglättet, angepasst und erheblich erweitert (teils auch nicht-eingeloggt mit IP-Adresse). Er ist bereits "lesenswert". Nachdem ich nun denke, dass der Artikel recht gelungen ist, weil er zahlreiche Fragen beantwortet und Hintergrundinformationen auch historischer Art liefert, zugleich aber auch nicht zu weitschweifig ist, wäre ich für ein Review dankbar, weil er dann vielleicht Chancen hätte, "exzellent" zu werden. DanSchultz 13:23, 25. Apr. 2007 (CEST)

Ich habe nur den Abschnitt über amerikanische Visa gelesen und keine offensichtlichen Fehler gefunden. Aber folgende Anmerkungen:

  • Für die interessanten Kategorien „Informanten der US-Regierung“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ wären Einzelnachweise schön, weil v. a. der erstgenannte Punkt sonst ein bisschen nach Science fiction klingen könnte. Überhaupt wäre ein Link auf eine externe Seite, auf der die vielen verschiedenen Visakategorien einzeln aufgeführt und erklärt sind, nützlich.
Eine zu ausführliche Darstellung der US-Visa-Kategorien wurde bereits früher einmal in der Diskussion des Artikels - m.E. zu Recht - kritisiert. Ich habe daher nur die Kategorienbezeichnungen der angesprochenen Visatypen ergänzt und einen Link eingefügt.
  • Weiterhin vermisse ich die Information, dass ein Visum in den USA grundsätzlich eine Einreise nicht garantiert. Viele Einreisende prallen selbst mit einem gültigen Visum an der Einreisebehörde ab, weil der Beamte nach eigenem Ermessen entscheiden kann, jemanden nicht einreisen zu lassen. Ob man sich einklagen kann, weiß ich leider nicht.
Sehr ausführlich wird dies weiter oben im Artikel zu dem rechtlichen Gehalt des Visums diskutiert. Daher habe ich es hier bei einem kleinen Hinweis bewenden lassen, aber die US-Besonderheit der "widerlegbaren Vermutung, dass jeder einwandern will", erwähnt.
  • Da in Deutschland in den letzten Jahren so viel über Green Cards diskutiert worden ist – wobei leider kaum jemand eine Ahnung davon hatte, was in den USA der Unterschied zwischen einer Permanent Resident Card (= „Green Card“) und einem Visum ist – würde ich mir an dieser Stelle auch eine explizite Abgrenzung dieser beiden Begriffe wünschen.
Die "Green Card" habe ich nun erwähnt; hierzu gibt es aber auch einen eigenen Artikel.
  • By the way, interessant wäre auch ein Abschnitt „Visa in Film und Literatur“. In vielen Romanen der deutschen Exilliteratur, z. B. in Anna Seghers' Transit, sind Visa ein Hauptthema. Um Filme zu finden, empfehle ich z. B. die Google-Suche site:www.imdb.com visa. Gruß --Stilfehler 18:19, 25. Apr. 2007 (CEST)
Ich befürchte hier ein gewisses Abschweifen, der Artikel soll ja nicht zu lang werden. Dazu wäre aber die Meinung anderer Leser interessant. Jedenfalls vielen Dank! DanSchultz 10:22, 26. Apr. 2007 (CEST)

Hallo, ersteinmal mein Kompliment für diesen schönen Artikel. Er liest sich trotz diverser rechtlicher Aspekte flüssig und ist verständlich. Ich habe zwei kleine Punkte, die aber mglw. nur meinem persönlichen Geschmack entspringen.

  1. ich bin ein Fan von schönen Tabellen ;), so dass mir die zwei Tabellen im Abschnitt Aufbau des Visumetiketts nicht so gefallen. Wir wäre es mit einer Hintergrundfarbe.z.B. grau für den Inhalt und eine sich abhebende für die Titelleiste.
  2. Ich sehe leider irgendwie nur Weblinks. Es ist sicher gut beschrieben, was dort zum Visum steht, aber irgendwie wäre es auch schön, wenn diverse Literatur zum Thema aufgeführt wird.

Diese Punkte sind wie erwähnt sicherlich Geschmackssache. Zum Thema Visa in Film und Literatur glaube ich, dass dies zwar interessant wäre, aber irgendwie den Fluss des Artikels aufbrechen würde - aber auch hier gilt wahrscheinlich wieder der persönliche Geschmack. gruß --skho Coautor ? 10:52, 26. Apr. 2007 (CEST)

Eingefügt: southpark 22:47, 14. Mai 2007 (CEST)

Ich möchte nicht in der Gliederung fummeln und überlasse es dem Autor des ursprünlichen Artikels. Inzwischen habe ich einige Links gefunden, vielleicht gibt es bessere. Hier das Ergebnis:

Besuchervisum: Privatreisen in die russische Föderation werden aufgrund einer förmlichen Einladung erteilt. Diese Einladung wird von russischen Staatsbürgern bei den örtlichen OWIR-Behörden (Polizeidienststelle in der RF) eingeholt. Die Einladung muss dem Konsulat im Original vorgelegt werden. Der Zeitraum der Visumgültigkeit ist bei Beantragung mit anzugeben und wird für max. 3 Monate erteilt.

Wie ich rausgefunden habe, können Visa nach Russland nicht mehr schriftlich bei der Botschaft (Bonn) beantragt werden. Dafür bieten sich etliche Agenturen an (Google). Einer davon benutzt u.a. den o.g. Begriff "Privatreisevisum"

http://www.visumdienst.de/visum/laender/laenderseiten/visum_russland.htm
weiter klicken auf ° Einl. Tourist Online = https://www.ssl-id.de/visumdienst.de/form_php/voucher/voucher.php

, der wohl deckungsgleich ist mit dem "Besuchervisum" (?)

--Willibaldus 14:22, 29. Mai 2007 (CEST)

Abwahl-Diskussion Juni/Juli 2007

Diese Kandidatur läuft bis zum 13. Juli

Ich habe die Kandidatur gegen starke Bedenken aufgrund fehlender Belege und Quellenangaben als erfolgreich ausgewertet gehabt. In der Kandidatur wurden diese nicht nachgereicht und trotz Hinweis bei der Auswertung und einer nachdrücklichen Aufforderung vor einer Woche ist nichts in diese Richtung geschehen. Es tut mir Leid, aber so etwas kann nicht hingenommen werden. Es wurde genug Zeit gegeben, aber niemanbd scheint sich darum zu kümmern. AGF ist ausgereizt und somit der Antrag hier. Julius1990 14:49, 23. Jun. 2007 (CEST)

contra ACK Julius1990 Denis Barthel 16:21, 23. Jun. 2007 (CEST)

In der Sache contra exzellent, weil der angeführte Mangel gravierend ist. Sobald Belege angebracht werden, wird der Artikel sicherlich ohne Probleme die Exzellenz-Hürde nehmen können. Das bisherige Nichtauftauchen von Belegen ist vermutlich mit der Inaktivität des mutmaßlichen Hauptautors seit dem 22. Mai zu erklären. Da der User aber sowieso nur sporadisch aktiv ist, ist zu erwarten, dass er über kurz oder lang mal wieder reinschaut, daher fände ich es wünmschenswert, wenn jemand Angemeldeter (von mir als IP wirkt das so ans-Bein-pissend) auf Benutzer Diskussion:DanSchultz erklärt, dass der Artikel bis auf die fehlenden Belege exzellent ist und es die Wikipedia daher bereichern würde, wenn er Belege im Artikel anbringen würde. (Ihr könnt das dann auch sicher noch was eleganter schreiben als ich...) Würdet ihr (bzw. du, Julius) das tun? -- 88.77.249.249 23:23, 23. Jun. 2007 (CEST)

erst mal reicht wohl "lesenwert"! also: für exellent dagegen. --87.161.219.114 19:01, 24. Jun. 2007 (CEST) (Benutzer:Roseninsel)
Also ich find diesen Abwahlantrag reinen Blödsinn und einfach eine leidige Paragraphenreiterei. Bloß weil da nicht genügend Literatur angegeben ist. Der Artikel ist nach wie vor einfach klasse--Ticketautomat 22:54, 24. Jun. 2007 (CEST)
Kann ich so nicht sehen. Weil der Artikel gut ist, habe ich unter AGF ausgewertet gehabt. Belege und Literatur mit denen der Artikelinhalt verifiziert und nachvollzogen werden kann ist das A und O in der Wikipedia. Gerade in einem Exzellenten habe ich da andere Erwartungen. Julius1990 23:11, 24. Jun. 2007 (CEST)

Erstmal Kontra. Ein schöner Artikel (soweit ich das als Laie begutachten kann) Zu den folgenden Aussagen fehlen mir den aber noch die Einzelnachweise:

  • Einige Staaten wie der Iran, Kuba, Nordkorea, Saudi-Arabien, Simbabwe und die USA lassen Journalisten nur mit besonderer staatlicher Genehmigung arbeiten.
  • Die Einreise mit gefälschten Visa ist sehr riskant.

Gruß Stefanwege 17:35, 25. Jun. 2007 (CEST)

Die von Stefanwege vorgebrachten Argumente sind etwas abenteuerlich.
- Besondere Genehmigungserfordernis
Soll der Autor jetzt die Rechtsvorschriften jeden Landes zitieren? Das wäre m.E. über das Ziel weit hinausgeschossen. Im übrigen gibt es auch in Deutschland durchaus ähnliche Dinge, man nennt das "Akkreditierung". Zwar darf grundsätzlich Jedermann journalistisch arbeiten, aber das Pressegesetz (in Deutschland) etc. kennt da durchaus auch einige Restriktionen.
- gefälschte Visa
Mach das doch mal in Deutschland so. Selbst wenn ich jetzt mal die ausländerrechtlichen Regelungen unbeachtet lasse, so nennt man das hierzulande Urkundenfälschung - und die ist strafbar. Kaum vorstellbar, dass dies andernorts anders sein sollte.
Aus diesem Grund bitte ich, die Stimme von Stefanwege nicht zu werten. Persönlich enthalte ich mich der Stimme, ich habe momentan nicht die Muße, mich so grundlegend in den Artikel und die gestellten Anforderungen einzulesen. --Hmwpriv 13:12, 29. Jun. 2007 (CEST)

Pro ich finde es ein bißchen widersinnig den artikel aus formalienhuberei abzuwählen. aber da er dadurch nicht schlechter wird ist es mir eigentlich egal. zeigt nur widerum das es auf dieser seite nicht wirklich um qualität geht. --80.133.140.107 23:27, 29. Jun. 2007 (CEST)

Quellen bzw. die Nachvollziehbarkeit der Herkunft der Informationen sind aber ein gewichtiges Qualitätsmerkmal. Wenn dies nicht erfüllt ist, ist ein Artikel nicht auszeichnungswürdig. Gruß Julius1990 23:36, 29. Jun. 2007 (CEST)

Kontra excellent zur Zeit. Begründung wie 88.77.249.249 (ups, hatte schon wieder die Signnatur vergessen) --Die silberlocke 13:23, 5. Jul. 2007 (CEST)

Eingefügt: AF666 14:59, 13. Jul. 2007 (CEST)

Review November/Dezember 2007

Den Artikel, in den ich recht viel Mühe investiert hatte, schlage ich zum Review vor. Er war einmal exzellenter Artikel, wurde aber abgewählt, weil jemand meinte, dei Quellen- und Literaturangaben seien unzureichend. Quellen wurden (soweit sinnvoll) umfassend nachgetragen; Literatur gibt es speziell zu "Visum" praktisch nicht, und es wäre wohl unsinnig, allgemeine ausländerrechtliche Fachliteratur aufzulisten. Vermutlich war auch eine sehr persönliche Ansicht Ursache für die Abwahl; vgl. die Diskussion.

Da ich denke, dass der Artikel - nach einem gründlichen Review - durchaus wieder den "Exzellenz"-Status verdient hat, habe ich ihn zunächst hier aufgeführt. DanSchultz 14:36, 29. Nov. 2007 (CET)

Nachtrag: Bekommt das jemand mit den Tabellen ordentlich hin? Ich habe mich nach besten Kräften bemüht, halte aber das Styling nicht für optimal. DanSchultz 16:19, 29. Nov. 2007 (CET)

Ich hab' mal die Zentrierungen der linken Tabellenspalten eingefügt. --Emmridet 10:12, 4. Dez. 2007 (CET)

Zur angeprangerten Deutschlandlastigkeit im Geschichtsteil: Welche Staaten sollten zusätzlich behandelt werden? Kapitän Nemo 01:04, 6. Dez. 2007 (CET)

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass nach der mir zugänglichen, in Deutschland ohne weiteres verfügbaren Literatur Quellen zur Geschichte der Visa kaum zugänglich sind - es sei denn, es handelt sich um Details einzelner Staaten (z.B. zur Visumprais der USA; hierzu wären aber auch nur Einzelheiten wie die Abschaffung der "indefinite" gültigen Visa erwähnbar, die m.E. nicht in einen Lexikonartikel gehören). DanSchultz 16:47, 6. Dez. 2007 (CET)
Quellen wie historische Lexika, historische Tages- und Wochenzeitungen, historische Kursbücher, Chronik des 20. Jahrhunderts usw. sind m.E. in vielen deutschen Universitätsbibliotheken vorhanden. 127 Fußnoten sollten für eine Exzellenzdiskussion eigentlich ausreichen, zumal dieses Thema ja nicht so umstritten ist andere, ständig vom Bearbeitungskrieg bedrohte Artikel. --Kapitän Nemo 00:52, 8. Dez. 2007 (CET)

Soeben habe ich einige amtsdeutsche Nominalsätze umformuliert. Hoffentlich leidet die juristische Korrektheit nicht darunter ;-) --Kapitän Nemo 23:16, 11. Dez. 2007 (CET)

Wenn man es ganz pingelig sieht, könnte man an der einen oder anderen Stelle an der völligen Präzision zweifeln. Allerdings soll der Artikel für "normale" Menschen gut lesbar sein, weshalb die Sichtung durch Nichtjuristen sicherlich sehr sinnvoll ist. Vielen Dank! DanSchultz 14:56, 13. Dez. 2007 (CET)

Vielen Dank für die Mitarbeit beim Review. Nachdem ich hier letzte Hand angelegt habe, lasse ich den Artikel nun als "Exzellent" kandidieren.DanSchultz 16:03, 16. Dez. 2007 (CET)

Eingefügt: DanSchultz 16:13, 16. Dez. 2007 (CET)

Chinesisches Visum

Es könnten ggf. Informationen über Chinesische Visa aufgenommen werden.

Chinesische Visa haben

  • Kategorie L für Touristenvisum
  • CHN als Länderkürzel
Also: „CHN“ als Länderkürzel halte ich nicht für erwähnenswert. Sonst könnten wir hier noch eine Liste aller außerueropäischen Länderkürzel einfügen (bitte besser nicht). Dasselbe gilt für die Visumkategorien. Wenn wir hier eine Liste aller Visumkategorien hunderter von Ländern einfügten, nähme das kein Ende. Daher stehen im Artikel nur rechtliche Besonderheiten und Skurillitäten. Wenn China z. B. ein Visum der Kategorie Z9 hätte, mit dem man nur einreisen kann, wenn man einen Sack Murmeln mitbringt, wäre das erwähnenswert. Dasselbe gälte, wenn China ein zehn Jahre gültiges Visum für EU-Bürger einführen würde, das aber vor jeder Reise durch Betätigung eines Weblinks aktiviert werden müsste, usw. Ansonsten sollte der Artikel kein Visahandbuch für hunderte Länder werden. --DanSchultz 23:37, 16. Nov. 2008 (CET)

Typ D

Aus dem Artikel wird nicht eindeutig ersichtlich ob Besitzer eines Schengenvisums Typ D (Nationales Visum, also eigentlich kein Schengen-Visum, obwohl die gleichen Aufkleber verwendet werden?), sich für in den anderen Schengen-Staaten aufhalten dürfen. Es wäre interessant zu erfahren, unter welchen Vorraussetzungen und Bedingungen das möglich ist. (nicht signierter Beitrag von 91.41.65.201 (Diskussion) 14:23, 22. Sep. 2008 (CEST))

Steht doch schon im Text. Was ist da nicht verständlich? Auch das D+C Visum ist im Detail beschrieben. Halx 09:50, 8. Okt. 2008 (CEST)

Russisches Visum

Kann bitte jemand, der sich auskennt die folgenden Bilder zum russischen Visum einfügen. Am besten auf der rechten Seite neben dem Text.

Visa Russian Federation 2008.jpg Visa Russian Federation 2008-2.jpg

Die Bildunterschrift soll lauten: "In Russland ausgestelltes russisches Visum zur Verlängerung eines im Ausland erteilten russischen Visums"

Das ist also ein Verlängerungsvisum. Zwar nett, aber es gibt auch deutsche Schengen-Verlängerungsvisa, und die sind auch nicht mit Bild eingestellt (obwohl das urheberrechtsfrei möglich wäre). Was wäre also der Mehrwert des Bildes eines russischen Verlängerungsvisums? Würde irgendwer daraus irgendetwas mehr über Visa lernen können? Falls ja: Gehört das Bild hinein. Falls nein: Wäre das Bild m. E. eine Illustration à la “Was wir schon immer nicht wissen wollten.” Kontrollüberlegung: Wärest Du am Verlängerungsvisum der Komoren interessiert? Dennoch ein wirklich ehrlich gemeinter und aufrichtiger Dank für Deine Überlegung. -- DanSchultz 01:01, 11. Mär. 2009 (CET)

Visum und Sichtvermerk - das selbe?

Da steht einleitend Visum oder im deutschen Sichtvermerk: Mag sein dass das in Deutschland so ist. In Ö ist ein Sichtvermerk nur ein Stempel im Reisepass, dass jemand den Pass bei Grenzübertritt vorgezeigt hat. Auch der ist oft wichtig, hat aber mit einem Visum nichts zu tun. --K@rl 20:15, 4. Sep. 2009 (CEST)

  1. WEITERLEITUNG [[
Überschrift Überschrift Überschrift
Beispiel Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel Beispiel

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weltweite Einreisebestimmungen (aus Sicht deutscher Staatsbürger)

Ich fände eine Übersichtskarte ganz nett, in der die weltweiten Einreisebestimmungen grafisch dargestellt werden. In der deutschen Wikipedia vermisse ich so etwas, bin dann mehr aus Zufall beim Googeln über ein Bild in der türkischen Wikipedia gestolpert, dass man als Grundlage nehmen könnte:

Evtl. sind noch ein paar Erläuterungen nötig und die Karte nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand (sie stammt wohl von 2009?)... was haltet ihr davon?

(nicht signierter Beitrag von Jot (Diskussion | Beiträge) 12:02, 28. Jul. 2010 (CEST))

Visaabkommen mit den USA aufgehoben und Transitvisa für die Türkei ohne Rechtsgrundlage

Hallo, das Visaabkommen mit den USA ist seit 15 Jahren aufgehoben.

http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-politik-gesetzgebung/1642-unbemerkt-sichtvermerksabkommen-mit-usa-seit-15-jahren-aufgehoben.html

Bei den Transitvisa aufgrund des Art. 3 Abs. 2 VisaVO gibt es bislang für Ausnahmen keine Rechtsgrundlage. Für die Türkei findet sich hierzu ein Beitrag.

http://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/1728-tuerkei-transitvisa-gebuehr-visakodex.html

MfG K.D. (nicht signierter Beitrag von 95.223.5.58 (Diskussion) 20:25, 31. Jan. 2011 (CET))

Bezeichnung Sichtvermerk

Wegen der früheren Bezeichnung "Sichtvermerk" für Visum vgl. die Diskussion hier. --Opihuck 17:58, 20. Jun. 2011 (CEST)

Kosovo - Serbien

Im Text findet sich der folgende unklare Abschnitt: "Ein fehlender aktueller Einreisestempel Serbiens kann bei Einreise aus dem Kosovo zu Problemen bei der Einreise bzw. Weiterreise nach Serbien führen. Da Serbien den Kosovo nach wie vor als Teil seines Staatsgebietes betrachtet, wird die Einreise aus Drittländern in den Kosovo von den serbischen Behörden als illegale Einreise nach Serbien angesehen. Da dies den kosovarischen Behörden bekannt ist, verzichten diese auf Wunsch auf eine Stempelung"

Wie kann der Verzicht auf die Stempelung durch die kosovarischen Behörden einen fehlenden serbischen Stempel ersetzen? Wer z.B. von Albanien über den Kosovo nach Serbien weiterreisen will würde ja an der kosovarisch-serbischen Grenze durch den fehlenden serbischen Einreisestempel auffallen, ob nun ein kosovarischer Stempel im Pass ist oder nicht. Dass die Kosovaren auf Wunsch einen serbischen Stempel in den Pass drücken, kann ich mir kaum vorstellen.

141.59.46.253 12:34, 17. Aug. 2011 (CEST)

Ausreise für Deutsche nach 1945

Ich habe gelesen, es soll für Deutsche nach Kriegsende für einige Zeit (wohl mehrere Jahre, bis meindestens 1948?) praktisch nicht möglich gewesen sein, Deutschland legal zu verlassen (Koepcke, Juliane: Als ich vom Himmel fiel: Wie mir der Dschungel mein Leben zurückgab. Piper, München 2011, ISBN 978-3-492-27493-7, S. 37). Diese Info habe ich auf Wikipedia nirgendwo gefunden. Ich weiß auch nicht, wo sie am besten aufgehoben wäre, ob im Artikel Deutscher Reisepass oder Nachkriegszeit vielleicht. Aber da hier im Abschnitt 1945 bis 1989 (westliche Welt) die Info steckt, daß die Alliierte Hohe Kommission sowohl die Passhoheit, als auch die Zuständigkeit für das Visumrecht übernommen hatte, denke ich, diese Info wäre am besten hier aufgehoben? Rauszufinden wäre, was man als (West-)Deutscher brauchte, um das Land offiziell verlassen zu können, und welche Möglichkeiten/Hindernisse es diesbezüglich gab. --Zopp (Diskussion) 23:46, 10. Nov. 2012 (CET)

Veraltete Angaben zum Schengen-Visum

Zumindest mit dem D-Visum darf man sich seit 2010 auch in anderen Schengen-Staaten aufhalten, siehe hier in Kurzform bzw. hier die vollständige EU-Verordnung. Wie es mit den anderen Typarten aussieht bzw. ob es sie überhaupt noch gibt konnte ich auf die schnelle nicht in Erfahrung bringen, die Chance dass diese ebenfalls angepasst bzw. vereinheitlicht wurden scheint mir aber nicht schlecht. --Jot (Diskussion) 19:00, 5. Sep. 2013 (CEST)

Kurioser Passstreit - kein Visum in EU für EU beantragbar

Siehe: http://wien.orf.at/news/stories/2655622/ Deutscher Passstreit: Bub darf wieder reisen, ORF.at vom 2.7.2014 --Helium4 (Diskussion) 11:22, 2. Jul. 2014 (CEST)

Vermischte Darstellung zu deutscher Rechtslage und allgemeinen Ausführungen

Im gesamten oberen Teil des Artikels wird die Rechtslage in Deutschland kunterbunt vermischt mit allgemeinen (internationalen) Gepflogenheiten. Dementsprechend unübersichtlich ist auch der Text. Hier müsste m.E. die Rechtslage in Deutschland klar abgegrenzt werden. Insofern gehen auch die spärlichen Ausführungen zu nationalen Visa (geplant längerfristiger Aufenthalt) praktisch unter. --Giraldillo (Diskussion) 11:05, 5. Sep. 2014 (CEST)

Form des Visums

M.E. erteilt Australien Besuchervisa (z.B. an Unionsbürger) in einem rein elektronischen Verfahren vor Reisebeginn, s. http://www.auswaertiges-amt.de/sid_A94695F12A487772A222A91E6F992351/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AustralienSicherheit.html?nn=370042#doc369984bodyText3 also ohne Eintragung in den Pass und ohne separates Blatt. Die Einleitung wäre dementsprechend zu erweitern. --Giraldillo (Diskussion) 14:45, 7. Sep. 2014 (CEST)

Visum#Umgehen von Visumbestimmungen, Tricks

Die Überschrift, insbesondere den Zusatz Tricks, finde ich ein wenig unpassend, zumal diese nicht exakt zu den abgehandelten Unterpunkten passt. Leider fällt mir nichts griffigeres ein. Sieht das jemand genauso und hat zudem eine Idee?--Offenbacherjung (Diskussion) 21:24, 21. Jun. 2016 (CEST)

Es fehlen auch der Zweit- bzw. Drittpaß. --M@rcela 14:52, 24. Mär. 2018 (CET)

Visa on Arrival, eVisum

Es fehlen moderne Visumformen, wie Visum bei Ankunft und die immer beliebter werdenden elektronischen Visa. (nicht signierter Beitrag von YoshiDragon (Diskussion | Beiträge) 22:16, 7. Okt. 2021 (CEST))

Was sind denn "Visa bei Ankunft" (statt wie es sich gehört: vor der Einreise)? Was sind denn "elektronische Visa"? Mit blinkenden Leuchtdioden wie bei Hardwell - young again? Wieso werden diese "immer beliebter"? Haben wir jetzt einen Visum-Markt, mit Angebot und Nachfrage, wo man sich das schönste Visum gegen üppige Bezahlung aussuchen kann? Seltsam, seltsam, was man hier so liest. Ansichten eines Clowns, der 10 Mal im Jahr in der WP aufschlägt? Hmmm, wahrscheinlich doch nur was für die Tonne. --Opihuck 00:03, 8. Okt. 2021 (CEST)
Vielleicht hast Du es noch nicht mitbekommen, aber der technische Fortschritt ist auch an den Botschaften nicht vorbeigegangen. Russland stellt seit einiger Zeit elektronische Visa für bestimmte Städte und Regionen aus: https://russische-botschaft.ru/de/consulate/visafragen/elektronische-visa-fuer-besucher-der-stadt-sankt-petersburg-und-des-leningrader-gebiets/ Ebenso Saudi-Arabien: https://visa.visitsaudi.com/. Hier muss vorab nur ein Online-Formular ausgefüllt werden, der Reisende erhält dann einen Code zugeschickt, den er bei der Einreise z.B. auf dem Smartphone oder ausgedruckt vorweist. Im Prinzip nichts anderes als elektronische Flug- oder Bahntickets. Natürlich sind diese Visa beliebter bei Reisenden, da das umständliche Verschicken des Passes und/oder der Weg zur Botschaft entfällt. Ein Visum bei Ankunft gibt es z.B. in Ägypten. Dort ist es noch einfacher: Man kauft am Flughafen eine Visummarke, die bei der Grenzkontrolle in den Pass geklebt wird. Eine Beantragung im Voraus ist nicht nötig. Beispiel: https://www.gettingstamped.com/egypt-visa-on-arrival/ Ich habe selbst so ein Ding in meinem Reisepass. Man kann natürlich darüber streiten, ob es sich dabei noch um ein echtes Visum oder nur um eine Gebührenmarke handelt. YoshiDragon (Diskussion) 12:04, 8. Okt. 2021 (CEST)
Na gut, ich entschuldige mich bei dir für meinen Spott, das wusste ich in der Tat nicht. Du sagst es selbst: Das in Ägypten verfehlt den Visumzweck vollständig und hat mit einem herkömmlichen Visum nichts zu tun. Bei den anderen Fällen sehe ich noch nicht so recht, ob es nur das elektronische Vorab-o.k. für ein bei der Einreise in den Pass geklebtes Visum ist oder es mit dem Code tatsächlich bereits sein Bewenden hat. Die Missbrauchsgefahr erscheint mir ansonsten hoch, wenn man sich überlegt, was die meisten der Staaten für einen Aufwand betreiben, ihre Visa fälschungssicher zu gestalten. Was man auch nicht mehr sieht: den Einreisezeitpunkt, der oft über die Geltungsdauer des Visums entscheidet. Ein Wahlrecht im echten Sinne gibt es wohl auch nicht, weil der jeweilige Staat darüber entscheidet, welche Angebote er für sein Visumverfahren bereit hält. Aber ich gebe dir recht. Im Artikel wäre es nicht verkehrt, über neue Entwicklungen zu berichten.
Gerade fällt mir in diesem Zusammenhang ein, dass das Vereinigte Königreich bei seinen Aufenthaltserlaubnissen (nicht Visa) auf die Ausgabe von Papier- oder Plastikcard-Dokumenten verzichtet und den Berechtigten nur noch mitteilt, ihre Aufenthaltserlaubnis stünde in einer Datenbank, in der Polizei und Grenzbeamte im Bedarfsfall nachgucken könnten. Ob sich das weltweit durchsetzen wird, bleibt allerdings abzuwarten, denn auch Drittpersonen (wie Arbeitgeber) haben manchmal einen Grund, sich die Aufenthaltsberechtigung zeigen zu lassen und bei sich in ihren Unterlagen zu dokumentieren. Nur das Wissen um einen Eintrag in der Datenbank reicht dafür wohl kaum. --Opihuck 13:40, 9. Okt. 2021 (CEST)